Duisburg, 18. November 2021 - Von den
Eltern enterbt zu werden, ist eine der schlimmsten seelischen
Verletzungen, die ein Mensch erfahren kann und hat oft das
Ende der Familienbande zur Folge. Damit strafen die Eltern
ihre vermeintlich missratenen Sprösslinge für ihren
Lebensstil, ihre Einstellung oder Aufmüpfigkeit ab. Und
schüren damit post mortem Neid und Missgunst unter den
Hinterbliebenen. Was viele Enterbte nicht wissen: So ganz
leer gehen sie nicht aus.
Denn der Gesetzgeber sieht
für solche Fälle zumindest den Pflichtteil vor, den vor allem
enterbte Kinder oder übergangene Ehepartner verlangen können.
Und es kommt noch besser: Denn seit kurzem können sich die
Enterbten ohne eigenes Kostenrisiko wehren und zumindest die
Hälfte des ihnen gesetzlich zustehenden Erbteils von den
übrigen Erben ersetzt verlangen. Dafür müssen sie nicht mehr
wie bisher einen Rechtsanwalt beauftragen, der im Zweifel
viel Geld kostet und den Rechtsstreit unnötig in die Länge
zieht. „Die Erbschützer“ heißt ein junges Legal Tech
Unternehmen, das den Pflichtteil für den Enterbten erkämpft
und auf reiner Erfolgshonorarbasis arbeitet. Von der am Ende
erstrittenen Summe erhalten die Erbschützer gerade einmal 14
Prozent.
Kostenrisiko mit Anwalt fünfmal so hoch
Dafür müssen sie den Fall eingehend prüfen, Auskünfte
einholen, mit den Erben oft langwierig verhandeln, die
Erbschaft von Sachverständigen bewerten lassen und im
Extremfall uneinsichtige Erben verklagen. Zum Vergleich:
Würde ein Enterbter einen Anwalt einschalten, der den
Pflichtteil in der angenommenen Höhe von 50.000 € einklagt,
müsste der Mandant über zwei Instanzen insgesamt 36.068,50
Euro Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, falls er am Ende den
Prozess verliert. Geht der Enterbte den Weg mit den
Erbschützern, zahlt er nur 7.000 Euro – vorausgesetzt, der
Plan geht auf und die Erben überweisen ihm 50.000 Euro.
Viele Pflichtteilsberechtigte wissen gar nichts von
ihrem Glück In den vergangenen 20 Jahren hat sich das
Nettovermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf 13,8
Billionen Euro mehr als verdoppelt. Davon könnten nach
Schätzungen des DIW Berlin jedes Jahr bis zu 400 Milliarden
Euro vererbt oder verschenkt werden. Die durchschnittliche
Höhe dieser Erbschaften beläuft sich dabei real auf etwas
mehr als 85.000 Euro pro Person.
„Wie viele Personen
von den rund 980.000 Erbschaften jährlich ausgeschlossen
werden, ist statistisch nicht erfasst. Auch dürfte es eine
hohe Dunkelziffer derjenigen Pflichtteilsberechtigten geben,
die gar nicht wissen, dass es den Pflichtteil gibt und sie
Anspruch darauf haben“, schätzt Dr. Sven Gelbke, Gründer und
Geschäftsführer der Erbschützer. Dazu kämen auch Personen,
die sich aus Scham oder wegen fehlendem Selbstbewusstsein
nicht trauen, ihre Geschwister auf den ihnen zustehenden
Pflichtteil anzusprechen und im Zweifel auch gerichtlich
durchzufechten.
Nicht nur die schwarzen
Schafe werden enterbt Neben den Kosten-
und Risikovorteilen besteht die Hauptmotivation der Enterbten
für die Beauftragung der Erbschützer vor allem darin, sich
nach all der Schmach nicht selbst mit den Verwandten streiten
zu müssen. Das schont das eigene Nervenkostüm und spart Kraft
sowie Zeit. Das Gesetz gibt enterbten Familienangehörigen
einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Hälfte des
gesetzlichen Erbteils gegen die übrigen Erben. Doch
letztendlich fließt erst Geld, wenn die Enterbten aktiv
werden und ihre Ansprüche gegenüber den Erben innerhalb der
dreijährigen Verjährungsfrist auch geltend machen.
Vollständige Enterbung nur im Extremfall
zulässig Ganz leer geht nur derjenige
aus, der vom Erblasser auch hinsichtlich des Pflichtteils
enterbt wurde. „Eine vollständige Enterbung ist
nur möglich, wenn der Erblasser dem Enterbten auch noch den
Pflichtteil entzieht. Das kommt aber nur bei sehr schweren
Verfehlungen des Berechtigten in Betracht, etwa wenn das Kind
versucht hat, einen Elternteil zu töten“, weiß Dr. Sven
Gelbke. Doch wer denkt, dass die Eltern schon ihren guten
Grund haben, warum sie ein Kind vom Erbe ausschließen, der
irrt.
„Nach unseren Beobachtungen sind es gerade die
besonders eigenständigen Kinder, die enterbt werden. Den
Eltern passt einfach der Lebensstil nicht, die Kinder wollen
nicht in den elterlichen Betrieb einsteigen oder ein
Geschwister lehnt es ab, einen Elternteil bis zum Tod zu
pflegen, nachdem man Jahre lang selbst keinerlei Sorge von
den Eltern erfahren hat“, zählt Gelbke auf.
Enterbten fehlt die Erfahrung
Natürlich können enterbte Personen auch auf eigene Faust
ihren Pflichtteil von den übrigen Erben verlangen. Ratsam ist
das aber in den seltensten Fällen. Der Grund: Die Erben
werden meist von Anwälten vertreten, die die Höhe der
Erbschaft zugunsten ihrer Mandanten klein reden.
„Da
die meisten Menschen nur einmal in ihrem Leben erben oder
zumindest einen Pflichtteil geltend machen können, fehlt
ihnen einfach die praktische Erfahrung“, hat Gelbke
festgestellt. Statt mit den Erben um die Höhe des Nachlasses
zu streiten, können Pflichtteilsberechtigte auch gleich ein
notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Dann muss der
Notar die einzelnen Nachlassgegenstände bewerten lassen.
Erben verplappern sich gern
Doch ein notarielles Nachlassverzeichnis braucht seine
Zeit – im Schnitt vergeht ein dreiviertel Jahr, bis es
erstellt ist. Besser sei es, zunächst das Gespräch mit den
Erben zu suchen, empfiehlt Sven Gelbke. Diese würden sich
bisweilen selbst verplappern und etwa erzählen, dass im Haus
der Eltern nach deren Tod 50.000 Euro Bargeld aufgefunden
wurden oder wertvoller Schmuck in einem verborgenen
Wandtresor entdeckt wurde.
„Entweder es kommt in
dieser frühen Phase zu einem guten Vergleich oder das
notarielle Nachlassverzeichnis wird später nur noch auf
einzelne strittige Positionen beschränkt, so dass der Notar
schneller fertig wird“, erläutert Gelbke.
Pflichtteil in wenigen Minuten im Internet prüfen
Laut Sven Gelbke bringen die Erbschützer nur zwischen
zwei und drei Prozent der Fälle vor Gericht, „weil unsere
Stärke in der smarten und cleveren Verhandlungsführung
besteht“. Pflichtteilsberechtigte, die sich aus
gesundheitlichen, emotionalen oder finanziellen Gründen nicht
mit ihren Familienmitgliedern allein streiten wollen, finden
im Internet unter
www.erbschuetzer.de weitergehende Informationen. Dort
können sie nicht nur ihren Pflichtteil berechnen lassen,
sondern dessen Durchsetzung nach Beantwortung einiger weniger
Grundfragen nach wenigen Minuten in Auftrag geben.
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