Wie gläsern wollen wir sein?
Fünf einfache Tipps zum Datensparen, die schon viel bewirken
Duisburg, 2. Februar 2022 -
Wer Apps nutzt, im Internet surft und jeden Tag
sein Smartphone mit sich herumträgt, gibt eine Menge von
sich Preis. Ohne es zu merken, hinterlassen wir zahlreiche
Informationen über uns, die von Anbietern kommerziell
genutzt werden können. „Es lohnt sich, sparsam mit seinen
Daten umzugehen”, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW
anlässlich des Safer Internet Days am 7. Februar.

„Denn Kundendaten sind nicht nur für Unternehmen wertvoll.
Auch das Risiko, von einem Identitätsdiebstahl betroffen zu
sein, wird durch Datensparsamkeit reduziert.” Wer kein
“gläserner Kunde” werden und seine Daten schützen möchte,
kann fünf einfache Tipps befolgen, um schon viel zu
erreichen.
•
Nicht mehr genutzte Konten löschen
Jede:r kennt es: Vor Jahren mal bei einem Online-Shop
registriert oder eine App installiert, die irgendwann in
Vergessenheit geraten. Solange die Nutzerdaten beim Anbieter
bleiben, besteht das Risiko, dass Dritte unbefugt auf diese
zugreifen.
Wer also ein ungenutztes Konto löscht, verringert das Risiko
eines Datenmissbrauchs und reduziert seine Datenspur. In der
Praxis häufig ein Problem: Die App löschen reicht nicht.
Zunächst muss das Nutzerkonto gelöscht werden. Das geht
entweder in der App selbst, oft ist aber auch ein Login über
den Browser erforderlich.
•
Vorsicht bei Anmeldung und Registrierung
Gerade in Online-Shops bietet es sich an, als „Gast“ zu
bestellen anstatt ein Kundenkonto anzulegen. So gibt man am
wenigsten Daten über sich Preis. Viele Internetshops,
Plattformen und Apps bieten die Möglichkeit, sich mit einem
Facebook-, Google- oder Apple-Account anzumelden statt ein
neues Nutzerkonto anzulegen.
Doch der Komfort, sich mit diesem „Generalschlüssel“
anzumelden, kann auch Nachteile haben. Gerät er in falsche
Hände, etwa durch Phishing, oder wird das Passwort geknackt,
haben Dritte Zugriff auf alle Accounts, die mit dem
Login-Generalschlüssel genutzt werden. Außerdem können
Anbieter beim Single-Sign-On viele Informationen über die
Nutzer:innen untereinander austauschen und so noch genauere
Profile anlegen. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten
möchte, verzichtet daher besser auf das Single-Sign-On.
•
Unterwegs WLAN und GPS ausschalten
Wer es unterwegs nicht benötigt, sollte WLAN und GPS am
Smartphone lieber routinemäßig ausschalten. Denn ist das
WLAN aktiviert, sendet das Smartphone stets die sogenannte
MAC-Adresse aus, um nach anderen kabellosen Netzen zu
suchen. Mit der MAC-Adresse können Geräte eindeutig
identifiziert und Bewegungen getrackt werden. Gleiches gilt
bei der permanenten Übermittlung des eigenen Standorts per
GSP, mit dessen Hilfe Apps umfassende Bewegungsprofile
erstellen können. Wer WLAN und GPS regelmäßig ausschaltet,
kann außerdem den Akku des Smartphones schonen.
•
Cookies anpassen Cookies auf
Webseiten können nützlich sein, aber in vielen Fällen wollen
Anbieter damit nur möglichst viel über Nutzer:innen
erfahren. Die von Cookies gesammelten Informationen geben
zum Beispiel Aufschluss über Interessensschwerpunkte,
Bildungsstatus, finanzielle Hintergründe sowie Häufigkeit
und Dauer der Internetbesuche. Das so gebildete Nutzerprofil
kann zu Werbezwecken genutzt und verkauft werden und ist für
die Anbieter wertvoll.
Wer auf „Alle Cookies akzeptieren“, gibt mehr Preis als
nötig. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen und nicht
erforderliche Cookies abzulehnen.
•
Alternative Dienste nutzen
Suchmaschine, Routenplaner, Mail-Programme, Messenger: hier
gibt es zahlreiche Alternativen zu den großen Platzhirschen
am Markt, die deutlich datenschutzfreundlicher sind. Einfach
mal ausprobieren, was zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Für viele auf dem Smartphone vorinstallierte Apps gibt es
alternative Anbieter, die ihre Dienste komplett werbefrei
und datensparsam für kleines Geld oder sogar kostenfrei
anbieten. Wer bei den großen Anbietern bleiben möchte, kann
zumindest die voreingestellten Zugriffsrechte kontrollieren
und hier unter Umständen Berechtigungen entziehen, um
weniger Daten preiszugeben. Weiterführende Infos und Links:
Weitere Tipps zum sparsamen Umgang mit Daten unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/33521 Checken Sie ihr
Wissen mit unserem digitalen Selbstlernkurs unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/meine-daten
Zahlungsprobleme mit der Debitkarte – was tun?
Tipps der Verbraucherzentrale NRW zum Umgang mit den neuen
Bankkarten und den Unterschied zu Giro- und Kreditkarten
Duisburg, 27. Januar 2023 - Immer wieder gibt es
Zahlungsprobleme mit den sogenannten Debitkarten, etwa in
der Gastronomie. Neue Debitkarten wurden vor gut einem Jahr
von vielen Geldinstituten eingeführt, auch weil der
US-amerikanische Kreditkartenanbieter Mastercard angekündigt
hatte, ab Mitte 2023 keine neuen Girokarten mit
Maestro-Funktion mehr auszustellen.
Mit dieser Funktion können Besitzer:innen von Girokarten mit
einem blau-roten Maestro-Logo auch im Ausland problemlos mit
der Girokarte zahlen und Geld abheben. Die neuen Debitkarten
von Visa und Mastercard sind Bank- oder Sparkassenkarten für
bargeldloses Zahlen und zur Barauszahlung am Geldautomaten.
„Sie sehen aber aus wie eine klassische Kreditkarte“, sagt
Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg
der Verbraucherzentrale NRW, „das kann Verwirrung stiften.“
- Was genau ist eine Debitkarte?
In den Funktionen gleicht die Debitkarte den in Deutschland
üblichen Girokarten, denn bei einer Zahlung wird das der
Debitkarte zugeordnete Konto sofort belastet. Deshalb auch
der Name: Das englische Wort „debit“ bedeutet ‚Soll' oder
‚Belastung‘. Optisch gleicht die Debitkarte jedoch der
klassischen Kreditkarte, mit 16 Ziffern in Vierergruppen,
der Gültigkeitsdauer und dem Namen des Karteninhabers,
silberfarben eingeprägt.
Bei Kreditkarten räumt die Bank ihren Kund:innen jedoch
einen Verfügungsrahmen ein und die Zahlungen werden erst
zeitversetzt und gesammelt am Monatsende abgebucht. Im
Gegensatz zur Kreditkarte fallen für die Debitkarte bei
vielen Banken aber keine Gebühren an.
- Woran liegt es, wenn Zahlungen mit der Debitkarte nicht
funktionieren?
Bei einer Kartenzahlung wird in Deutschland immer noch die
Girocard (früher: EC-Karte) besser akzeptiert als eine
Debitkarte von Visa oder Mastercard. Das liegt oft daran,
dass die Geschäftsleute pro Transaktion bei Girokarten
weniger Gebühren zahlen als für Transaktionen mit
Debitkarten.
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Foto Verbraucherzentrale NRW
Auch im Urlaub kann es zu Problemen kommen, da für eine
Kaution etwa bei Hotel- oder Mietwagenbuchungen oft eine
echte Kreditkarte verlangt wird. Deshalb ist es ratsam, vor
einer Reise genau zu prüfen, welche Karte ein Anbieter
fordert. Eine „echte“ Kreditkarte in Reserve kann hier vor
unangenehmen Situationen schützen. Bei Online-Käufen
hingegen funktionieren Debitkarten hingegen meist
anstandslos.
- Wie geht es mit der Girokarte weiter?
Die Girokarte ist kein Auslaufmodell. Im Gegenteil:
Die Bankenverbände in Deutschland planen neue Funktionen für
die Online-Nutzung. Auch ist angedacht, mit der Girocard
zukünftig eine Kaution für einen Mietwagen oder eine
Hotelbuchung hinterlegen zu können. Die Girocard ist die am
meisten genutzte Bankkarte in Deutschland. Täglich wird mehr
als 17 Millionen Mal mit ihr bezahlt, 42 Prozent des
Einzelhandel-Umsatzes in Deutschland werden über Girokarten
abgewickelt."
Weiterführende Infos und Links: Mehr zum Unterschied
zwischen Kredit- und Debitkarte:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/65038 Mehr zur
Abschaffung der Maestro-Funktion bei Girokarten:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/66548
Was tun bei Schimmel?
Duisburg, 19. Januar 2023 - Die Verbraucherzentrale
NRW zeigt, welche Maßnahmen bei Schimmelbefall in
Innenräumen umgesetzt werden sollten. Gerade in diesem
Winter möchten und müssen viele bei den Heizkosten sparen
und drehen dazu das Thermostat an der Heizung runter. Aber
gar nicht zu heizen ist eine schlechte Idee, denn das
Schimmelrisiko durch Wohnraumfeuchte ist hoch, besonders in
schlecht gedämmten Räumen.
„Hinter einem Schrank können Wandbereiche so feucht werden,
dass schon nach einer kalten Woche Schimmelpilze wachsen
können“, fasst Paulina Wleklinski, Leiterin der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg das Risiko zusammen und
erklärt welche Schritte Verbraucher:innen bei Schimmelbefall
umsetzen sollten.
- Überprüfen und Sofortmaßnahmen treffen
Wer Schimmel an der Wand entdeckt sollte sich zuerst fragen,
was passiert sein könnte. Gibt es irgendwo einen
Wasserschaden durch Regen oder ist eine Wasser- oder
Heizungsleitung defekt? Dabei gilt es Ruhe zu bewahren und
überlegt zu handeln – oft ist keine Notfallsituation
gegeben.
Sofern Mieter:innen keinem Risiko ausgesetzt sind, sind sie
der Mitwirkung verpflichtet, damit der Schaden nicht größer
wird. Das bedeutet: Sie sollten Sofortmaßnahmen ergreifen,
damit keine weitere Feuchtigkeit dazu kommt. Liegt
beispielsweise ein Wasserrohbruch vor, muss der Haupthahn
zugedreht werden. Bei einem undichten Dach kann ein
provisorisch aufgestellter Wassereimer das eindringende
Wasser auffangen.
- Schaden melden
Im Schadensfall gilt für Betroffene eine
Informationspflicht. Nur so besteht die Möglichkeit, dass
der Schaden von den verantwortlichen Personen schnell
behoben werden kann. Bei Mietobjekten sind Vermieter:innen
oder die Hausverwaltung zu informieren. Eigentümer:innen
sind zur Meldung bei ihrer Gebäudeversicherung und der
Hausverwaltung verpflichtet. Bei Neubauten ist es ratsam,
das Bauunternehmen zu kontaktieren.
- Schaden dokumentieren
Jetzt gilt es den Schaden bestmöglich zu dokumentieren und
den Vorgang möglichst genau zu beschreiben: Was ist wann
geschehen oder entdeckt worden? Betroffene sollten den
Zeitpunkt der Feststellung, Datum, Ort und besondere
Umstände wie starken Regen, Wind oder Sturm schriftlich und
auf Fotos festhalten. Mit einem Maßstab lassen sich dabei
Art und Größe des Schadens deutlich machen.
- Informationen und Rat einholen
Damit nichts falsch gemacht wird und kein langfristiger
Rechtsstreit entsteht, sollten Betroffene rechtlichen Rat
einholen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Der
Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der
Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen. Geht es um
größere Schäden, um eine bautechnische Analyse des Schadens
oder die Planung der Schimmelsanierung sind
Bausachverständige und spezialisierte
Schimmelsanierungsfirmen gefragt.
Grundsätzlich gilt: Für die Beseitigung des Schaden sind
zuerst die Eigentümer:innen verantwortlich. Sollte sich
später nach der Ursachenanalyse herausstellen, dass auch die
Mieter:innen eine Schuld oder Mitschuld tragen, werden sich
diese gegebenenfalls finanziell beteiligen müssen. Wer
befürchtet, durch den Schimmelschaden krank zu werden,
sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen.
Diese kennen den persönlichen Gesundheitszustand am besten
und können gegebenenfalls direkt an Spezialist:innen
verweisen.
- Kontakt mit Schimmel minimieren
Insbesondere bei Schäden, die größer als ein halber
Quadratmeter sind, sollte bis zur Sanierung der betroffene
Raum nicht mehr genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist,
sollte der Schaden vorübergehend „abgeschottet“ werden:
Dabei wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie
abgeklebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen,
damit sich Sporen nicht weiter verbreiten. Nur bei kleineren
Schäden unter einem halben Quadratmeter kann eine
Eigensanierung möglich sein.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist, dass die
Ursache des Feuchteschadens behoben wurde. Wichtig ist neben
der Schimmelbeseitigung und Ursachenforschung, wie ein
Schimmelbefall zukünftig verhindert werden kann. Fachliche
Hinweise zur Sanierung, zur energetischen Verbesserung des
Gebäudezustandes und zum schimmel- und schadstofffreien
Wohnen geben die Energie- und Umweltberatungen der
Verbrauchzentralen."
Weitere Informationen: Das
Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hält alle wichtigen
Informationen und Verweismöglichkeiten bereit unter
www.schimmelnetz.nrw
Weitere Infos zur Schimmelvorsorge und zur Beseitigung
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6794
Verbraucherzentrale Duisburg: Vertragsverlängerung bis Ende
2023 Duisburg, 12. Januar 2023 - Ratsuchende können
auch in diesem Jahr auf die Verbraucherzentrale an der
Friedrich-Wilhelm-Straße in Duisburg-Mitte zählen. Duisburgs
Beigeordneter für Verbraucherschutz Matthias Börger und Dr.
Iris van Eik, Bereichsleiterin Beratung und Bildung und
Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW,
unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, der bis Ende
des Jahres läuft.
Die Kosten für die Verbraucherzentrale teilen sich die Stadt
Duisburg und das Land NRW. „Die Verbraucherzentrale in
Duisburg ist eine kompetente Anlaufstelle, die aus der
Angebotspalette in unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist.
Die rund 7.500 Verbraucheranliegen jährlich sind ein Indiz
dafür, dass Ratsuchende auf ihre Anlaufstelle für alle
Fragen des Verbraucheralltags nicht verzichten wollen. Mein
besonderer Dank gilt daher den Wirtschaftsbetrieben Duisburg
und der Stadtwerke Duisburg AG, die durch ihre Unterstützung
die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit für das Jahr 2023
weiterhin sichern. Der Stadt Duisburg ist es ein wichtiges
Anliegen, die Finanzierung der Verbraucherberatung in
Duisburg möglichst frühzeitig und langfristig
sicherzustellen“, so Matthias Börger, Beigeordneter für
Verbraucherschutz.
Seit 1975 bietet das Team der Verbraucherzentrale in
Duisburg Unterstützung rund um den Verbraucheralltag.
Aktuelle Schwerpunkte sind dabei Probleme aus der digitalen
Welt: App-Abzocke, Fallstricke beim Onlineshopping und
dubiose Drittanbieterposten auf der Telefonrechnung. In
besonderem Maße wenden sich Bürgerinnen und Bürger mit
finanziellen oder gar existenziellen Problemlagen an die
Verbraucherzentrale, die zudem oftmals Opfer unseriöser
Anbietermaschen werden.
Umfassende Information sowie rechtliche und wirtschaftliche
Beratung gibt es hierzu in der Regel in deutscher Sprache.
„Immer häufiger werden Ratsuchende von einem Übersetzer oder
einer Betreuungsperson begleitet. Denn inzwischen suchen bei
uns auch viele geflüchtete und neu zugewanderte Menschen
nach Hilfestellungen. Dies zeigt, dass die Menschen in
unserer Stadt angekommen sind. Denn schließlich muss
zunächst bekannt sein, dass sich alle Bürger*innen bei uns
unabhängigen Rat und bei Bedarf rechtliche Vertretung
einholen können“, wertet Beratungsstellenleiterin Paulina
Wleklinski die Akzeptanz der Verbraucherzentrale auch als
ein Stück gelungener Integration.
„Aber natürlich ist die Zielgruppe der Verbraucherzentrale
deutlich breiter gefächert und Nachfrage aus allen Schichten
der Gesellschaft zu finden. Eben ein Angebot für alle
Duisburger Bürger.“ Eine besondere Dynamik ist bei der
Nachfrageentwicklung zu Fragestellungen des Energiemarktes
zu verzeichnen. Gerade die sprunghafte Kostenentwicklung im
Bereich der Energieversorgung bringt viele Menschen an ihre
finanziellen Grenzen.
Bereits in 2022 wurde die spezialisierte Beratung bei
drohender oder vollzogener Energiesperre gefördert. Seit
diesem Jahr wurde die dringend erforderliche Erweiterung der
Beratungskapazitäten auf eine Vollzeitstelle umgesetzt, um
dem hohen Beratungsbedarf mit zeitnaher Hilfestellung zu
begegnen.
„Wer sich schon lange im Verbraucheralltag und auch in
liberalisierten Märkten bewegt, nimmt gerne die
anbieterunabhängige Beratung der Verbraucherzentrale in
Anspruch, um ggf. einen alternativen Tarif oder Anbieter im
Telekommunikations- oder Energiebereich zu finden oder nutzt
zum Beispiel eine ‚Inventur‘ bestehender
Versicherungsverträge, um ein Übermaß an Versicherungen und
damit unnötige Ausgaben zu vermeiden“, erläutert Paulina
Wleklinski das breite Spektrum der Beratungsmöglichkeiten.
Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der
Verbraucherzentrale NRW, freute sich, dass dank der
finanziellen Vereinbarung mit der Stadt das bewährte Angebot
auch in diesem Jahr fortgeführt werden könne: „Beinahe
täglich hören wir von Ratsuchenden, wie froh sie sind, dass
wir uns für ihre Belange einsetzen. Häufig sind wir
Wegweiser durch den Informations- und Paragrafen-Dschungel
und setzen uns auch präventiv gegen Übervorteilung auf
Verbraucherseite ein. Und nicht zuletzt geben wir wertvolle
Tipps, wie der finanzielle Handlungsspielraum durch kleinere
Maßnahmen im Haushaltsbudget erweitert und Überschuldung
entgegengewirkt werden kann.“
Das Beratungsportfolio ist nicht nur für private Haushalte
mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe. Dies belegen
auch die rund 2.300 Rechtsberatungen und -vertretungen, die
die Beratungsstelle in 2022 bearbeitet hat. Die
Verhandlungen für die Vertragsverlängerung ab dem 1. Januar
2024 beginnen bereits jetzt, um die wichtige Arbeit der
Verbraucherzentrale in Duisburg frühzeitig und möglichst
langfristig sicherstellen zu können.
Strompreis-Anstieg: Wie hoch ist die Entlastung durch die
Preisbremse?
Duisburg, 12. Januar 2023 - Mit dem interaktiven
Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die
Höhe der Abschläge inklusive der Preisbremsen ermitteln.
Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die
Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter,
darunter auch hunderte Grundversorger, erhöhen die Preise
pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100
Prozent.
„Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und
nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die
Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“,
erläutert Paulina Wleklinski, Leiterin der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. „Denn wer aktuell mehr
als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss,
profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar
werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die
Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die
Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar
und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate
bekommen Haushalte dann beispielsweise im März
gutgeschrieben“, sagt Wleklinski.
Energieanbieter müssen Verbraucher:innen bis spätestens Ende
Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die
Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven
Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen
sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der
Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er
gilt auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den
Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen
kann.
•
Den aktuellen Bruttoarbeitspreis
für Strom ermitteln:
Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für
die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und
Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim
eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis
erkundigen.
•
Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen
Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher:innen auf
ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der
Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.
•
Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist
entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse
und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für
80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem
sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen
Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in
der Regel dem Vorjahresverbrauch.
Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System
haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu
Grunde zu legen.
•
Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar
nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht?
Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob
eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar
möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute
Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für
kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen
anbieten.
Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der
Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform
ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind
Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten.
Eine Abschaltung darf auch erst erfolgen, wenn der
Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens
zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer
Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim
Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden
stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu
hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt
aufnehmen, um den Abschlag zu senken."
Weitere Informationen und Links: Der Energiepreis-Rechner
und weitere Informationen finden sich hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669 Den
passenden Stromtarif finden:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436
Alle Beratungsangebote in der Energiekrise unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061
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