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Ratgeber 2014 |
Tipps
Falsche Eingruppierung in
Pflegestufe - Widerspruch gegen Bescheid der Pflegekasse
möglich
Duisburg, 9. Januar 2014 - Wer durch Krankheit,
Unfall oder hohes Alter immer mehr auf Hilfe von Anderen
angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung
beantragen. Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird,
ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK)
anhand einer Skala von Pflegestufe Null für eingeschränkte
Alltagskompetenz bis hin zu Pflegestufe Drei bei schwerer
Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung ist ein wichtiger
Termin, auf den Betroffene wie Angehörige gut vorbereitet
sein sollten.
„Sind Pflegebedürftige und Angehörige mit der anschließenden
Einstufung nicht einverstanden, weil sie dem tatsächlichen
pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bedarf des
betroffenen Menschen nicht entspricht, kann Widerspruch
gegen den Bescheid eingelegt werden“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Damit der Einwand erfolgsversprechend ist, helfen folgende
Tipps:
· Besuch des Medizinischen Dienstes: Bei der
Begutachtung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnung oder im
Pflegeheim ist es hilfreich, wenn eine persönliche
Vertrauensperson an dem Termin teilnimmt. Diese
Kontaktperson kann den Betroffenen unterstützen und wichtige
ergänzende Hinweise zur persönlichen Lage und der Verfassung
des pflegebedürftigen Menschen geben. Der Gutachter sollte
einen möglichst wirklichkeitsnahen Einblick in den Alltag
und über die Verfassung des betroffenen Menschen bekommen.
Wichtig ist etwa, dass Probleme beim Toilettengang,
Ankleiden und bei der Körperpflege realistisch geschildert
werden.
· Pflegetagebuch: Bevor Pflegeleistungen beantragt
werden, ist es empfehlenswert, frühzeitig damit zu beginnen,
mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. Je
länger ein Pflegetagebuch geführt wird, desto mehr sagt es
über die persönliche Situation des Antragstellers aus. Die
schriftliche Dokumentation der täglichen Verrichtungen gibt
Auskunft darüber, welche Hilfen in welchem Umfang
stattfinden und notwendig sind. Die Auflistung ist eine
wichtige Hilfestellung bei der Bewertung des Pflegebedarfs
und für die Argumentation gegenüber der Pflegekasse
unverzichtbar.
Aha-Effekte durch bunte Farben:
Verbraucherzentrale NRW bietet unabhängige Energieberatung
mit Wärmebildern vom Haus
Duisburg, 8.01.2014 - Wohlige Wärme im eigenen Heim
kommt Verbraucher teuer zu stehen. Fürs Heizen geben private
Haushalte rund zwei Drittel ihres Energiebudgets aus. Die
Verbraucherzentrale NRW hilft, diesen großen Kostenblock
nachhaltig zu senken.
Ab Anfang 2014 bietet die Energieberatung Ruhr West der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg ein spezielles
Winterpaket an: Ein 90-minütiger Beratungstermin beim
Verbraucher zu Hause, inklusive so genannter Thermografien.
Das sind eigens erstellte Wärmebilder des Wohngebäudes. Zum
Angebot gehört ein schriftlicher Bericht über erkannte
Wärmelecks, mit Hinweisen zum Sparen und Modernisieren sowie
zur finanziellen Förderung.
„Die Tipps richten sich immer nach der individuellen
Situation der Bewohner, ihrem Geldbeutel und den jeweiligen
Bedürfnissen“, betont Norbert Mohr, seit Dezember letzten
Jahres neuer Energieberater für das westliche Ruhrgebiet.
Bevor der Energieberater zur Energieberatung nach Hause
kommt, fertigt ein Thermograf die Außenaufnahmen vom Haus
mit einer speziellen Kamera an. Das geschieht am besten
nachts, bei niedrigeren Außentemperaturen.
Die Thermografien, die so entstehen, erinnern an bunte
Pop-Art-Werke, die fachmännisch interpretieren werden
müssen. Auf dieser Grundlage wird dem Hausbesitzer gezeigt,
ob und wo kostbare Wärme aus dem Gebäude entweicht. Häufig
zieht es durch Dächer, Fenster und Türen. Klassische
Kostentreiber sind auch dünne Heizkörpernischen sowie
ungedämmte Rolladenkästen oder Außenwände. „Gerade Bewohnern
älterer Häuser verschaffen wir durch die Thermografie viele
Aha-Effekte“, sagt Berater Norbert Mohr. Oft enthüllt die
Technik auch kuriose Wärmelecks –vom Voreigentümer dürftig
zugemauerte Fenster zum Beispiel, oder nackte Heizungsrohre
in der Wand. „Wir beraten unabhängig von Anbietern oder
Geschäftsinteressen“, erklärt Energieberater Norbert Mohr.
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Ratgeber 2013 |
Tipps
zu Gutscheinen, Online-Präsenten, brennende Bäume,
gefährlichen Silvesterböllern, Umtausch und Reklamation
unerwünschter Gaben
Präsente vom Onlinehändler: Tipps
fürs Bestellen per Mausklick Dezember 2013 -
Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das
kann bequem und günstig sein: kein Ladenschluss, keine
Parkplatzsuche und kein gestresstes Verkaufspersonal. „Doch
sollten sich Onlineshopper weder von schönen Internetseiten
noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen
Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW,
bei Bestellungen per Mausklick etwa auf vollständige
Anschriften der Firmen, auf den Datenschutz, die Art der
Bezahlung sowie die Kosten für den Versand zu achten. Wer
trotz des vorweihnachtlichen Präsente-Fiebers folgende Tipps
beachtet, kann Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker
wegklicken:
· Preise vergleichen: Viele Produkte sind im Internet
günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber
nicht immer. Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die
Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären
Handel vergleichen.
· Auf den Datenschutz achten: Bestellt werden sollte
nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte
Datenübertragung ermöglichen. Das erschwert eine Einsicht
durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s"
hinter dem „http" in der Adress-Zeile des Browsers zu
erkennen. Außerdem ist es ein Muss, die
Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchzulesen! So sollte
darauf geachtet werden, ob die Angaben nur verwendet werden,
um die Bestellung zu erfüllen, oder beispielsweise auch für
Werbung („Informationen über interessante Angebote") genutzt
oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.
· Den Vertragspartner kennen: Vor der Bestellung
sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname, die
sogenannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land,
Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht
aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat
und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas
Falsches oder gar nichts geliefert wird.
Findet sich auf der Homepage keine Adresse oder nur eine
Postfachadresse, sollte man misstrauisch werden und besser
von einer Bestellung Abstand nehmen. Hilfreich können
oftmals auch Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre
Erfahrungsberichte mit bestimmten Firmen über die
Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Wird
dort bereits über Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen
oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem
Widerruf berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung
verzichtet werden.
Auf Gültigkeit achten: Gutscheine
auf dem Gabentisch
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind
Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit
einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte
jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem
Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“ rät die
Verbraucherzentrale NRW. Denn die Kupons für Kleidung,
Küchenutensilien und Co. müssen in der Regel mindestens ein
Jahr lang gültig sein. Lag unterm Weihnachtsbaum ein
Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss
die Karte allerdings zum angegebenen Datum eingelöst werden,
damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit
dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
· Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem
Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht
unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine
Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein
unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren
eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am
Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein
beschenkt wird, der im November 2013 erworben wurde, muss
diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2016 einlösen.
· Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf
Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar
nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der
Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich
ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
· Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert
oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten,
sonst verfallen die Tickets.
Wenn das Geschenk kein
Volltreffer war: Umtausch und Reklamation Duisburg,
Dezember 2013 - Das Smartphone tritt seinen
multimedialen Dienst erst gar nicht an, das heiß begehrte
Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, SOS-Päckchen mit
Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen nur scheinbar: Die
Verbraucherzentrale NRW gibt rund um Reklamation und
Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest folgende
Tipps:
· Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den
Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem
Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein
Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die
Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim
Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk
umgetauscht werden kann, der hat hernach schlechte Karten,
wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, weil sie
nicht gefällt.
· Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung
ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss
an der Skijacke klemmt, hat der Käufer klare Rechte
gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei
Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend
zu machen. · Rechte des Händlers: Bevor der Kunde
jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder
mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu
reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
· Vorteile für Kunden: Innerhalb der ersten sechs
Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen,
dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke
ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht
verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder
Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!
Wenn der Baum brennt oder Böller gefährliche Blindgänger
sind Regulierung von Versicherungsschäden
Dezember 2013 - Brennt der Adventskranz, steht der
Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an
Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer
glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn
Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von
der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz
ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss
meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch
auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind
nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren
mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der
Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie
viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten
am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum
sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen
Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“
Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende
Versicherungen ein:
· Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz
und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem
Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen
trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es
zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann
haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche
Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser
entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu.
Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur
teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
· Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen
oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand
beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die
Wohngebäudeversicherung.
· Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast
Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder
im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist
für den Schadensfall über seine private
Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben
Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren)
können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht
werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern
– und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des
Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht
verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung
geschützt.
Silvesterknaller Zündende Tipps
fürs schadenfreie Böllern
Wie schon in den Vorjahren ist der Verkauf von
Knallern & Co. offiziell nur vom 28. bis 31. Dezember 2013
erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende
Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den
Schaden haften. „Auch deshalb empfiehlt es sich, nur
zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim
Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten.
Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in
unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie
Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch
für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, gibt die
Verbraucherzentrale NRW zündende Tipps zum Jahreswechsel mit
auf den Weg:
· Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe
in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung
nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen.
Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer
vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Diese
Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper
ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen
bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In
Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I
oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel
BAM - P II – 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das
CE-Zeichen mit Prüfnummer.
· Auf Kennzeichnungsnummer achten: Kleinstfeuerwerk
der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das
ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden.
Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur
zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der
Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden. Für
Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg!
Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen
Sicherheitsstandard. So fehlen bei diesen Produkten sowohl
Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher
Sprache. Zudem lässt ihre Qualität sehr häufig zu wünschen
übrig (Fehlzündungen), oder sie entfalten sich wegen ihrer
oftmals erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.
SEPA-Umstellung:
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zu Überweisungen
Dezember 2013 - Zum 1. Februar 2014 enden europaweit die
nationalen Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem
Überweisungen und Lastschriften; ab dem Stichtag werden alle
Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. SEPA bedeutet
Single Euro Payments Area. Grenzüberschreitende und
inländische Zahlungen in Euro sollen nach dem Willen der EU
schneller und für den Verbraucher günstiger werden.
„Kunden sollen demnach sämtlichen Zahlungsverkehr im
SEPA-Raum mit nur einem Konto abwickeln können", informiert
die Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, was bei der
anstehenden Umstellung in Bezug auf Überweisungen zu
beachten ist.
· Welcher Zeitplan gilt? Zukünftig werden für den
Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number,
also die internationale Kontonummer) und – zeitlich
befristet – die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam
sein. Für Deutschland bedeutet dieser Zeitplan, dass
· zwischen dem 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016 o
bei inländischen Überweisungen nur die IBAN oder die
Kontonummer und Bankleitzahl, o bei grenzüberschreitenden
SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben
sind,
· ab dem 1. Februar 2016 o bei inländischen und
grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU
allein die IBAN zählt
· Was ist IBAN?
Die IBAN besteht aus den alten Bankdaten, die jeweils nur um
das Länderkennzeichen und die Prüfziffer ergänzt werden.
Kontonummern, die keine zehn Stellen haben, werden am Anfang
mit Nullen aufgefüllt. Man findet die eigene IBAN bereits
seit einigen Jahren auf dem Kontoauszug, allerdings noch
nicht auf allen Bankkarten. Mit Einführung der IBAN wird die
Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Überweisung geringer.
Die Prüfziffer vorne korrespondiert mit der Bankleitzahl und
der Kontonummer, so dass Zahlendreher bei Eingabe der
Bankleitzahl und Kontonummer zu einer anderen Prüfziffer
führen.
Spendensammler: Woran man wahre
Wohltäter erkennt
Dezember 2013 - Ob für Notleidende in
Krisengebieten oder für kulturelle Anliegen, ob für Tier-
oder Umweltschutz: Alle Jahre wieder wird insbesondere in
den Wochen vor Weihnachten zu Spenden aufgerufen. So viele
Vereine (über 580.000) und Stiftungen (fast 19.000) wie noch
nie wurden im Sommer gezählt, die private Geldspenden in
Höhe von etwa sechs Milliarden Euro einsammelten. „Wer
helfen möchte, der tut jedoch gut daran, seine Gaben nicht
allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn in den meisten
Bundesländern dürfen Sammler mittlerweile ohne Anmeldung und
Genehmigung auf Klingeltour gehen“, weiß die
Verbraucherzentrale NRW. Um die wahren Wohltäter von
unseriösen Trittbrettfahrern der Mildtätigkeit zu
unterscheiden, hat sie folgende Hinweise zusammengestellt:
· Spendensammeln leicht gemacht:
Nur noch in den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland
und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet
und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt
es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und
auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse
verplombt sein musste, gibt es inzwischen oftmals keine
Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem
Zugriff zu sichern. Grund genug, genau hinzuschauen und sich
zunächst über die jeweilige Organisation zu informieren.
· Nicht impulsiv, sondern überlegt
spenden: Wenn es an der Haustür klingelt oder man an Ständen
auf der Straße bedrängt wird, sollten sich Spendenwillige
nie unter Druck setzen lassen. Spenden ist freiwillig! Soll
mit Fotos von Folteropfern, hungernden Kindern oder
gequälten Tieren Mitleid erregt werden, stecken
möglicherweise nur gestellte Aufnahmen dahinter.
Aufdringlichen und überwiegend auf die Gefühle zielenden
Werbern sollte man die kalte Schulter zeigen.
· Überweisung statt
Sammelbüchse: Wer eine Organisation nicht kennt und unsicher
ist, ob sie seriös arbeitet, sollte sich neben ausführlichen
Informationen auch ein Antragsformular oder einen
Überweisungsträger zuschicken lassen. So lässt sich die
Entscheidung in Ruhe überdenken. Die meisten seriösen
Unternehmen können zudem in einem Geschäftsbericht darlegen,
wofür sie das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen
ausgegeben haben. Ist eine Organisation als gemeinnützig
anerkannt, ist dies ein Indiz für ihre Lauterkeit. Karitativ
anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.
· Spendenwerber im Internet: Eine
eigene Homepage ist kein Garant für die Seriosität einer
Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können
zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck
erwecken. Doch besser ist, hinter die Kulissen zu blicken
und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie
eine ordentliche Adresse genannt sind. Hilfreich ist auch,
ergänzende Informationen – etwa Jahresberichte und Prospekte
– anzufordern oder im Internet zu schauen, was andere
Quellen über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten
äußern.
· Vorsicht bei
Fördermitgliedschaften: Viele unseriöse Gruppen werben
sogleich feste Mitglieder. Meist sind die Beiträge sehr
hoch, und geboten wird kaum etwas. Zudem bindet man sich in
der Regel für einen längeren Zeitraum. Denn im Unterschied
zu sonstigen Haustürgeschäften lässt sich die Verpflichtung
zumeist nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Oft
fließt auch nur ein kleiner Teil der Beträge in
Hilfsprojekte. Den weit größeren Teil der Spendengelder
verschlucken meist Werbung und Verwaltung.
· Wegweiser durch den
Spendendschungel: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale
Fragen (DZI) in Berlin vergibt an förderungswürdige
Organisationen ein Spenden-Siegel. Derzeit dürfen sich damit
246 überwiegend soziale Organisationen schmücken. Deren
Spendenaufkommen liegt bei rund 1,486 Milliarden Euro; davon
entfallen 332 Millionen auf Spenden für Katastrophen. Das
Zeichen des DZI kann von gemeinnützigen Organisationen, die
sich durch überregionale Spendensammlungen finanzieren,
sowie für regelmäßige abgegrenzte Sammlungen jeweils für ein
Jahr beantragt werden. Allerdings: Geprüft werden nur
Hilfswerke, die sich selbst beim DZI melden und die Kosten
für die Prüfung übernehmen. Vor allem kleinere
Organisationen sparen sich das. Wenn ein Verein also in der
DZI-Liste fehlt, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass
er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den
DZI-Sternenkranz, ist garantiert, dass die Organisation
eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und
nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet
wird.
Koalition mit schwarzen Zahlen:
Haushaltsbuch hilft beim privaten Finanzmanagement
Dezember 2013 - Ob höhere Versicherungsbeiträge,
Strompreisanhebungen oder neue Kosten für Verbraucher aus
dem Koalitionsvertrag – für 2014 müssen sich Haushalte auf
eine Vielzahl neuer Ausgaben einstellen. Wer am Ende des
Geldes schon jetzt noch viel Monat übrig hat, dem droht dann
ein dickes Loch im Budget. Einnahmen und Ausgaben auf den
Prüfstand zu stellen, lautet deshalb die Empfehlung der
Verbraucherzentrale NRW. Hilfe beim Kassensturz und bei der
langfristigen Budgetplanung bietet cleveren Finanzplanern
dabei das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW.
Der Ratgeber verschafft einen umfassenden Überblick über die
Finanzlage eines Haushaltes im Laufe eines Jahres und
ermöglicht es, Einsparpotenziale auszuloten oder roten
Zahlen schnell entgegenzusteuern. In dem praktischen
Ringbuch lassen sich die täglichen Ausgaben in
Wochentabellen festhalten. Zwölf Monatsübersichten und eine
Jahresbilanz zeigen auf einen Blick, ob es noch finanziellen
Spielraum gibt. Zahlreiche Übersichtslisten beispielsweise
für laufende Ratenzahlungen, für Wartungstermine für Auto
oder Heizung und geleistete Zuzahlungen bei Krankheitskosten
sorgen dafür, dass alle Ausgaben im persönlichen Etat
berücksichtigt werden. Geldwerte Tipps, wie bei Strom,
Wasser oder Versicherungen sowie beim Waschen und Kochen
bares Geld gespart werden kann, runden das Haushaltsbuch ab.
Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Ratgeber / Neuerscheinung
Große Wirkung mit kleinen Beträgen
Ratgeber gibt Tipps für die effektive Altersvorsorge mit
wenig Geld
27. November 2013 -
Wer glaubt, im Alter mit seiner Rente ein gutes Leben führen
zu können, wird womöglich alt aussehen. Denn laut
Bundesarbeitsministerium muss in Zukunft jeder dritte
Arbeitnehmer mit einer Rente unterhalb des
Grundsicherungsbedarfs auskommen.
Private Vorsorge ist also zwingend angesagt – auch wenn das
Budget knapp ist.
Die richtige Strategie für die optimale Finanzplanung für
Normal- und Wenigverdiener zeigt der Ratgeber
„Altersvorsorge mit wenig Geld“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch informiert, wie auch mit kleinen Beträgen eine
große Wirkung bei der Altersvorsorge erzielt werden kann.
Dazu gibt es Tipps für die Auswahl kostengünstiger,
transparenter und sicherer Spar- und Vorsorgeprodukte.
Das Handbuch verschafft zudem einen Überblick über
staatliche Spar- und Vorsorgeförderung und verrät, welche
Kapitalanlagen bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder
Hartz IV angerechnet werden und welches Vermögen
unangetastet bleibt.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Rettung fürs Weihnachtsgeld 500
Euro pfändungsfrei – aber nur auf Antrag
Weihnachten hält für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein
mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereit: Vom
Weihnachtsgeld bleiben bis zu 500 Euro pfändungsfrei im
Geldbeutel. „Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur
auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)“, weiß die
Verbraucherzentrale NRW.
„Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst
ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit
wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon
bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht
ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“,
warnt die Verbraucherzentrale NRW vor vorweihnachtlicher
Sorglosigkeit. P-Konto-Inhabern rät sie dringend, beim
Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des
öffentlichen Gläubigers (z.B. bei einer Pfändung durch das
Finanzamt) einen Antrag auf Schutz dieser außerplanmäßigen
Zahlung zu stellen.
„Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt,
lässt sich nichts mehr retten“, gibt die Verbraucherzentrale
NRW folgende Tipps:
· Automatischer Schutz: Beim P-Konto läuft in Sachen
Pfändungsschutz eigentlich (fast) alles automatisch.
Unabhängig von der Art des Einkommens ist ein Sockelbetrag
von 1.045,04 Euro immer geschützt – zuzüglich weiterer
Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen und bestimmter
anderer gesetzlich geschützter Gutschriften wie zum Beispiel
das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine
Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des
Sozialamts/Jobcenters oder einer Schuldnerberatungsstelle
vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge
handelt.
· Schutz nur auf Antrag: Weihnachtsvergütungen bis zur
Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum
Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar (§ 850 a
Zivilprozessordnung). Das Weihnachtsgeld lässt sich jedoch
nicht wie die geschützten Geldeingänge bescheinigen, sondern
die Freigabe muss umgehend beim jeweiligen
Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle separat
beantragt werden.
Einen Musterbrief hierzu gibt es unter
www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto oder in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
Ratgeber
Mit effizienter Technik die Energiekosten senken Handbuch
hilft bei der Modernisierung von Heizungsanlagen
Mit Blick auf die stetig steigenden Energiekosten
jagt der nahende Winter Hausbesitzern einen kalten Schauer
über den Rücken. Und so mancher stellt sich die Frage, ob
der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen ein
effizienteres Modell dabei helfen kann, die Kosten spürbar
zu senken. Orientierungshilfe für potentielle Modernisierer
bietet der Ratgeber „Heizung und Warmwasser“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch vermittelt einen umfassenden Überblick über die
verschiedenen Energieträger und zeigt die Vorteile moderner
Technologien wie Solarkollektoren, Pelletheizungen und
Wärmepumpen gegenüber herkömmlichen Öl- und Gasheizungen.
Hausbesitzer erfahren zudem, wie die einzelnen Komponenten
einer Heizungsanlage am besten zusammenarbeiten und welche
neuen Techniken auch im Altbau sinnvoll sind. Geldwerte
Tipps zur optimalen Wärmedämmung sowie zu staatlichen
Fördermöglichkeiten alternativer Systeme komplettieren das
Handbuch. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Ratgeber / Neuerscheinung:
Handbuch für Häuslebauer
Basiswissen schützt vor Ärger mit Architekten und
Handwerkern Nicht selten endet der Traum vom Eigenheim für
Häuslebauer im Albtraum, weil ihnen die Planung und
Überwachung des Baus über den Kopf wächst, sie über
Bauverträge stolpern, Mängel die Baustelle lahmlegen oder
die Kosten explodieren.
Hilfreiches Basiswissen für alle, die ihr Eigenheim vom
ersten Spatenstich an auf ein sicheres Fundament stellen
wollen, bietet der Ratgeber „Recht und Verträge beim
Hausbau“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch informiert kompakt und verständlich, worauf private
Bauherren von der Wahl des Grundstücks bis zur
Vertragsgestaltung mit Architekten und Handwerkern achten
sollten. Auch ist zu erfahren, wie kostspielige Fehler auf
dem Weg in die eigenen vier Wände vermieden werden. Darüber
hinaus ist nachzulesen, welche Rechte nach der Bauphase noch
gelten und wie diese durchgesetzt werden können.
Informationen über notwendige Versicherungen rund um den
Hausbau runden das Handbuch ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
EINER ZAHLT ZUNÄCHST FÜR ALLE
RUNDFUNKBEITRAG IN STUDENTEN-WG
Der Start ins Studium ist für viele Erstsemester nicht nur
mit einem regelmäßigen Gang in die Uni, sondern auch mit
einem Tapetenwechsel verbunden: Weil das Büffeln im
Single-Appartement einsam macht und meist auch zu
kostspielig ist fürs schmale Budget, hat’s so manchen
Studienanfänger in den letzten Wochen in eine
Wohngemeinschaft gezogen. Küche, Diele, Bad, Balkon und die
Kosten für Wasser und Strom werden in einer WG meist unter
allen Mitgliedern gerecht geteilt. „Den einmal im Monat
fälligen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro muss
abwicklungstechnisch jedoch zunächst eine oder einer für
alle zahlen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Sie liefert die nötigen Fakts, damit’s untereinander bei der
Aufteilung des Rundfunkbeitrags gerecht zugeht:
· Anmeldepflicht: Volljährige
Schüler, Auszubildende oder Studenten, die allein oder zu
mehreren in eine eigene Wohnung ziehen, werden zu
Beitragszahlern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Als
Wohnung sind hierbei auch mehrere Einzelzimmer mit
gemeinsamer Wohn- oder Etagenküche und einem gemeinsamen
Wohnungseingang definiert. Auch ein Einzelappartement in
einem Studentenwohnheim gilt als eine eigene Wohnung. In
einer WG ist ein volljähriger Bewohner verpflichtet, sich
beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
anzumelden. Auch wenn die ausgesuchte Person für die
regelmäßige Abbuchung geradesteht, sollte der monatliche
Rundfunkbeitrag fair untereinander aufgeteilt werden.
· Ausnahmen: Ist ein Mieter in einer WG berechtigt,
einen Antrag auf Befreiung zu stellen, weil er BAföG oder
eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, sind die
anderen Mitbewohner zur Zahlung verpflichtet. Grundsätzlich
gilt: Ein volljähriges WG-Mitglied (das keine Befreiung oder
Ermäßigung erhält), muss den vollen Beitrag für die
gemeinsame Wohnung zahlen.
· Aus- und Umzug: In einer
Wohngemeinschaft herrscht oft ein ständiges Kommen und
Gehen. Für den Fall des Ein- und Auszugs sollten klare
Regelungen getroffen werden, damit nicht derjenige, der sich
angemeldet hat, weiterhin auf den monatlichen Kosten für den
Beitrag sitzen bleibt. Zieht der bisher angemeldete
WG-Mitbewohner aus, sollte er sich schriftlich beim
Beitragsservice abmelden und seine neue Anschrift mitteilen.
Wird er Mitglied in einer anderen WG, benötigt der
Beitragsservice lediglich die Beitragsnummer des
Wohngenossen, der die Zahlung des Rundfunkbeitrags regelt.
Schnelles Geld per Mausklick -
Fallstricke bei Kreditvermittlung Minimaler
Papierkram, keine Sicherheiten, keine Schufa – im Internet
ist das schnelle und diskrete Geld vermeintlich nur einen
Mausklick entfernt. „Ob Wünsche schnell erfüllt, Löcher
gestopft oder alte Schulden umgeschichtet werden sollen,
windige Kreditvermittler versprechen individuelle Lösungen
per Mausklick“, warnt die Verbraucherzentrale NRW davor,
kostenträchtigen Fallstricken ins Netz zu gehen. Verbreitet
ist, dass für Aufträge zur Kreditvermittlung zunächst ein
Vorschuss kassiert wird. Antragsunterlagen sollen dann per
Post gegen Nachnahme angefordert werden.
Der Postbote trägt aber häufig bloß einen Stapel wertloses
Papier ins Haus, zum Beispiel für eine angeblich genehmigte
Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war. „Das
Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach
und Fach ist“, mahnen die Verbraucherschützer zu besonderer
Vorsicht bei der virtuellen Suche nach Geldquellen, wenn ein
finanzieller Engpass existiert. Beim Seriositäts-Check
helfen die folgenden Tipps:
· Vorsicht bei Soforthilfe: Versprechen Angebote schnelle
Soforthilfe, ist größte Vorsicht geboten. Denn
Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern
reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Sicher ist, dass
diese Tätigkeit den Kredit verteuert – falls der überhaupt
gewährt wird. Darüber entscheiden nämlich allein die
Geldinstitute. Das gilt übrigens auch, wenn angeblich keine
Sicherheiten gebraucht und die Schufa-Einträge ohne
Bedeutung sind.
· Kein blindes Vertrauen: Selbst wenn Vermittler
wohlklingende und Vertrauen erweckende Namen tragen oder auf
Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen, ist das noch kein
Grund, ihnen blind zu trauen. Das gilt auch, wenn Vermittler
auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung
verweisen. Die behördliche Zulassung ist im Wesentlichen
eine Formsache und sagt nichts über die Angebote eines
Darlehensvermittlers oder über das Auftreten gegenüber dem
Kunden aus.
· Keine Vorauszahlungen: Grundsätzlich sollte Offerten
die kalte Schulter gezeigt werden, bei denen etwas gezahlt
werden muss, bevor das Darlehen gewährt wird.
Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf
Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen
tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung
muss in einem schriftlichen Vertrag geregelt sein und auch
im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Unseriöse
Darlehensvermittler versuchen diese gesetzlichen
Bestimmungen zu umgehen und verlangen angebliche Auslagen.
Diese muss der Kreditsuchende nur zahlen, wenn sie
nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und
tatsächlich notwendig waren.
· Vorsicht bei Hausbesuchen: Darlehensvermittler sagen
sich bei ihren Interessenten auch gern zum Besuch an. Meist
haben sie Versicherungen oder Verträge über
vermögenswirksame Leistungen im Gepäck. Mit dem Hinweis,
dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur
Unterschrift. Die Folge: Die Schulden wachsen. Denn der
Kunde hat jetzt auch noch eine teure Versicherung am Hals –
und obendrein keine Gewissheit, dass das Darlehen gewährt
wird. Tipps und Hilfestellungen, wie rote Zahlen solide in
den Griff zu bekommen sind, hat der Ratgeber „Geschafft:
Schuldenfrei!“ der Verbraucherzentrale NRW parat.
Für Selbstabholer zum Preis von 9,90 Euro in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Zu bestellen (plus 2,50 Euro für Porto und
Versand) beim Versandservice der Verbraucherzentralen,
Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf oder übers
Internet: www.vz-nrw.de/shop oder telefonisch (02 11) 38
09-555.
Ratgeber/Neuerscheinung
Basiswissen für Wohnungseigentümer
Lexikon informiert über Verträge und Vereinbarungen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, geht neben dem Erwerb auch
zahlreiche Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft
ein – egal ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet
wird. Eigene Interessen drohen dabei häufig auf der Strecke
zu bleiben. Einen Wegweiser durch die Gesetze und Regeln
einer Eigentümergemeinschaft bietet die Verbraucherzentrale
NRW mit dem „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A
bis Z“.
Der Ratgeber vermittelt ein breites Basiswissen rund um die
Rechten und Pflichten der Eigentümergemeinschaft. Das nötige
Grundvokabular wie Eigentümerversammlung, Sondereigentum,
Jahresabrechnung sowie die Aufgaben eines Verwalters wird
anschaulich erklärt. Zudem skizziert das Buch typische
Konflikte, wie sie in punkto Balkon- oder Gartennutzung,
Keller und Treppenhaus oder bei baulichen Veränderungen
immer wieder auftreten. Zahlreiche Ratschläge, wie
Streitfälle vermieden werden können, runden die einzelnen
Kapitel des Nachschlagewerks ab.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop,
Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02
11) 38 09-235
Doppelt und dreifach
abgesicherter Schutz unnötig
Ratgeber-Klassiker „Richtig versichert“ hilft
Duisburg, 18. Oktober 2013 - Viele Versicherte
zahlen im Schnitt zu viel für ihre Versicherungspolicen,
besitzen oft zu teure Verträge und haben zum Teil unsinnige
Verträge abgeschlossen. Auf der anderen Seite werden
schwerwiegende Risiken vielfach verdrängt; und im Ernstfall
fehlt die entscheidende Absicherung. Bei der Ermittlung des
passenden persönlichen Versicherungsbedarfs hilft der
Ratgeber „Richtig versichert" der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch sorgt für Orientierung und informiert darüber,
welche Versicherungen bei möglichen Schadensfällen wichtig
und welche entbehrlich sind. Zudem gibt der Ratgeber Tipps
und Ratschläge, wie Versicherte aus überflüssigen Verträgen
herauskommen, was sie beim Wechsel zu einem günstigeren
Versicherer beachten sollten und worauf es beim Neuabschluss
ankommt.
Der Ratgeber „Richtig versichert“ ist für
12,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro Porto und Versand kann er auch bestellt werden.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Ärger um Schall und Rauch
Hilfe bei Konflikten mit Nachbarn
Im Herbst ist fallendes Laub von Bäumen und
Sträuchern oft Stein des Anstoßes für Nachbarschaftsstreit.
Wer die Blätter beseitigen muss, ob der Laubsauger zu laut
ist oder ob überhängende Zweige abgeschnitten werden dürfen
– solche und ähnliche Streitpunkte behandelt der Ratgeber
„Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW. Von
A wie Altglascontainer bis Z wie Zimmerlautstärke stellt das
Buch konkrete Beispiele und Gerichtsurteile vor und zeigt
Lösungen für Gespräche oder Schlichtungen auf. Streithähne
erfahren, welche Beeinträchtigungen sie hinnehmen müssen und
in welchen Fällen sie auf ihr Recht pochen und sich gegen
Bebauungen, Schall oder Rauch zur Wehr setzen können.
Lassen sich Auseinandersetzungen nicht beilegen, hat der
Ratgeber auch Tipps für gütliche Einigungen ohne langwierige
Gerichtsprozesse parat.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Konfliktfall Erbengemeinschaft
Ratgeber informiert über Regeln und Rechte
Duisburg, 15. Oktober 2013 - Hinterlässt ein Erblasser im
Todesfall sein Vermögen einer Erbengemeinschaft, weil er die
gesetzliche Erbfolge erwünscht oder es versäumt hat,
konkrete Regelungen zu treffen, sind Konflikte häufig
vorprogrammiert. Denn die Interessen der einzelnen Erben
machen es oft unmöglich, einstimmige Entscheidungen über den
Nachlass zu treffen. Welche Schwierigkeiten auftauchen
können, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt und welche
Regelungen bei der Teilung und Verwaltung eines Erbes
greifen, das zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis informiert das
Handbuch, auf welche Rechte Erben pochen und wie sie diese
durchsetzen können, und in welchen Fällen es sinnvoll ist,
einvernehmliche Lösungen zu finden. Erblassern bietet der
Ratgeber Anregungen und Tipps, wie mit einer gut
durchdachten Nachlassregelung Streit unter den Erben
vermieden werden kann. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und
ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand)
wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop,
Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02
11) 38 09-235
Schnell und sicher ins
Eigenheim
Handbuch-Klassiker hilft bei Kauf und Bau eines Fertighauses
Duisburg, 7. Oktober 2013 - Fertighäuser liegen im Trend:
Immer häufiger entscheiden sich Bauherren für die Vorteile
des Hausbaus mit kurzer Bauzeit, verbindlichem Preis und der
Möglichkeit, das Wunschobjekt vorher besichtigen zu können.
Doch die Angebote der Hersteller sind kaum überschaubar und
nur schwer zu vergleichen. Einen Überblick über Vor- und
Nachteile des Fertigbaus sowie Tipps für den Erwerb bietet
der Ratgeber „Kauf und Bau eines Fertighauses“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Schritt für Schritt erfahren Bauherren, worauf sie von der
Grundstückssuche bis zur Entscheidung für ein Haus achten
sollten: Holz- oder Massivbauweise? Keller oder Bodenplatte?
Der Klassiker unter den Bauhandbüchern unterstützt zudem
Hausbesitzer in spe bei der Prüfung der Anbieter und der
Vertragsgestaltung. Anhand von Checklisten verlieren
Bauherren auch bei Hausabnahme und Mängelbeseitigung nicht
den Überblick.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Maximale Sicherheit bei
Mini-Zinsen
Solide Budgetplanung fürs Traumhaus
Maximale Sicherheit bei Mini-Zinsen
Solide Budgetplanung fürs Traumhaus Für den Erwerb eines
gebrauchten Eigenheims ist derzeit dank niedriger Zinsen bei
Immobilienkrediten ein günstiger Zeitpunkt. Mit der
Kreditaufnahme für die eigenen vier Wände steht die
Finanzierung jedoch noch nicht auf einem sicheren Fundament.
Leicht werden Posten für die Abwicklung sowie für
Renovierung oder Umbau eines bereits bewohnten Hauses bei
der finanziellen Kalkulation übersehen.
Damit mit einem Darlehen der finanzielle Rahmen für den
Eigenheimerwerb von Anfang an solide ist, liefert der
Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der
Verbraucherzentrale NRW eine sichere Budgetplanung.
Eigenheimbesitzer in spe erfahren, mit welchem
Renovierungsstau bei gebrauchten Immobilien zu rechnen ist
und informiert über mögliche Fallstricke bei der
Kostenkalkulation für die Sanierung vom Keller bis zum Dach.
Mit dem Leitfaden können die verschiedenen Phasen von der
Planung und der Finanzierungssicherung über den Bauantrag
bis zur Ausschreibung der Handwerkerleistung, Zeit- und
Kostenrahmen genau ermittelt werden.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Versandservice der Verbraucherzentralen,
Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet:
www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235
Wohngebäudeversicherung:
Kündigung durch Versicherer vermeiden Vielen
Hausbesitzern flattern derzeit Schreiben ihrer
Wohngebäudeversicherung ins Haus, in denen ihnen das
Weiterführen der Verträge nur mit erheblichen
Preiserhöhungen angeboten wird. Wer etwa beim Versicherer
Ergo seine Unterschrift unter die im Schnitt 14 Prozent
teureren Verträge verweigert, dem droht gar die Kündigung.
„Eine Kündigung durch den Versicherer sollte auf jeden Fall
vermieden werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW, „denn
rausgeschmissene Kunden gelten als große Risiken, die
deshalb dann nur schwer wieder Verträge mit guten Preis- und
Leistungsverhältnissen bekommen. Im schlimmsten Fall gibt es
gar keinen Schutz oder muss dieser mit hohen Selbstbehalten
teuer erkauft werden.“ Wer es angesichts der drohenden
Kündigung nicht mehr schafft, nach einem günstigeren
Anbieter Ausschau zu halten und zu wechseln, sollte deshalb
erst das unterbreitete Angebot annehmen und sich dann aus
dieser abgesicherten Position heraus nach einem günstigeren
Versicherer umsehen.
Den vielen Ratsuchenden, die in den Beratungsstellen nach
Hilfestellungen fragen, gibt sie folgende Tipps mit auf den
Weg: · Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss: Die
Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor Risiken,
die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und
Leitungswasserschäden ergeben. Versichert ist das
Wohngebäude selbst – nicht dessen Inhalt. Im Schadensfall
zahlt der Versicherer für alle Maßnahmen, um die Immobilie
wieder instandzusetzen oder im schlimmsten Fall komplett
wieder aufzubauen.
Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer daher
fast ein Muss. Geldinstitute verlangen deren Abschluss
zwingend, wenn sie ein Hypothekendarlehen zur
Hausfinanzierung vergeben. Und wer seinen
Wohngebäudeversicherer wechseln will, muss dafür die
Zustimmung der Bank oder Sparkasse einholen, wenn diese zur
Absicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragen ist und
dies dem Versicherer mitgeteilt hat.
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Verbraucherzentrale Duisburg in neuen Räumen
Von Harald Jeschke |
Duisburg, 30. September 2013 - Es ist
geschafft und alle atmen auf! "Das war ein hartes Stück
Arbeit, aber es hat sich gelohnt," war Marina Steiner,
Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in
Duisburg nach einer Woche Umzug so richtig erleichtert.
Direkt gegenüber dem Seiteneingang des Kaufhofs an der
Friedrich-Wilhelm-Straße 30 liegt nun das neue Domizil der
Duisburger Ratgeber-"Familie". Das ist gar nicht so weit weg
von der alten Stelle, aber es ist für die Berater eine ganz
andere Arbeitswelt.
"Wir haben uns von der Quadratmeterzahl
gar nicht verbessert, sind nun aber barriereferei und haben
ebenerdig Beratungsräume auch für die sensibleren Fälle",
freuten sich Marina Steiner und Matthias Arkenstette,
Bereichsleiter und Mitglied der Geschäftführung
gleichermaßen.
"Es ist einfach wichtig, die Arbeit der
Verbraucherzentrale hier in Duisburg zu ermöglichen",
stellte OB Sören Link zufrieden fest. "Aktuelle Themen in
der Stadt wie Energie oder Inklusion sind enorm wichtig
geworden und in Hinsicht auf Inklusion ist das hier ein sehr
gutes Beispiel."
Matthias Arkenstette hob hervor, wie
wichtig das gute Zusammenspiel mit der Stadt und den
Wirtschaftsbetrieben Duisburg ar udn ist. "Ein Anruf und es
funktionierte", freute sich der Bereichsleiter. "Das ist
auch darum so wichtig, weil wir hier ab Dezemberi im fünften
Stock das landesweite Verbrauchertelefon ansiedeln werden.
Dazu werden vier Mitarbeiter sowie die Regionalleiterin aus
Gelsenkirchen ihre Tätigkeit nach Duisburg verlegen. Es wir
die EU-Vernetzung auch in Hinblick auf die Anfragen der
Verbraucher aufzulisten sein. Wir hatten in Duisburg
jährlich 14 000 Kontakte. Das wird nun von der Statistik her
auf eine ganz andere Ebene angesiedelt. Die EU will wissen,
welche Fälle wir bearbeiten. Die alles wird hier in Duisburg
durch den neuen Vertrag mit der Stadt möglich. Zudem kommt
die Hälfte der Fnanzierung aus den Mitteln des
Landes-Aufbauprogramms."
Duisburgs OB ergänzte: "Ohne die Spende der
Wirtschaftsbetriebe wäre dieser neue Vertrag gar nicht
möglich gewesen." Auf Nachfrage gab er an, dass die die Höhe
der Spende der Wirtschaftsbetriebe über die nächsten Jahre
im sechstelligen Bereich liegen würde. "Das hätte die Stadt
gar nicht machen können", bekräftigte er.
Die Duisburger Beratungsstelle an der
Friedrich-Wilhjelm-Straße 30 ist am Montag und am Freitag
von 09:00 hr bis 15 Uhr, am Dienstag und am Donnrstag von
09:30 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14:0 Uhr bis 18 Uhr
geöffnet.
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Ratgeber
Umzug der Verbraucherzentrale Duisburg
Ab 30. September 2013 ist die Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Duisburg in der Innenstadt unter der
Adresse Friedrich-Wilhelm-Str. 30 in 47051 Duisburg beheimatet.
Tel.: 0203 / 36 22 49 Fax: 0203 / 36 22 05.
Öffnungszeiten: Mo + Fr 9:00 – 15:00 Uhr Di + Do
9:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr.
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9. September
Neuerscheinung: So trickst und
täuscht die Lebensmittel-Branche
Top Ten beim Etikettenschwindel Pferdefleisch in Lasagne,
Light-Produkte als Kalorienbomben, Alkohol in Kindersnacks
oder statt Inhalt Luft in der Verpackung: Täglich werden
Verbraucher beim Einkauf mit falschen Qualitätsversprechen,
irreführenden Deklarationen oder Mogelpackungen ausgetrickst
und abgezockt.
Die Top Ten der Täuschungsmanöver zeigt die
Verbraucherzentrale NRW in ihrem neuen Ratgeber
„Lebensmittel-Lügen – wie die Ernährungsbranche trickst und
tarnt“. Das Buch dokumentiert die Maschen und Methoden der
Hersteller – und zwar von irreführenden Produktnamen über
zweifelhafte Tierartenbezeichnungen bei Wurst oder Käse,
falsche Fruchtangaben in Säften oder Marmeladen bis zu
Zucker- und Fettfallen in Light-Produkten. Verbraucher
erfahren, wie sie Lebensmittel kritisch unter die Lupe
nehmen können und worauf sie beim Blick aufs Etikett
unbedingt achten sollten. Zudem ermutigt der Ratgeber dazu,
Ärger über Schwindel und Schlampereien nicht zu schlucken,
sondern mit den richtigen Tipps zu reklamieren.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich
2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause
geliefert. Die Lektüre gibt’s auch als E-Book für 7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
29. August.
Was tun wenn jemand stirbt?
Kompass bei der Erledigung notwendiger Formalitäten
Zur Trauer über den Verlust eines nahen Angehörigen gesellen
sich die Bestattungs- und Nachlassregelungen oftmals als
erdrückende Last hinzu: Verwandte und Freunde müssen
benachrichtigt, die Beerdigung muss organisiert werden.
Hilfreicher Kompass in dieser persönlichen Ausnahmesituation
ist der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch informiert über die
verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt, mit welchen
Kosten für Grab, Bestattungsunternehmer und notwendige
Dokumente Angehörige rechen müssen.
Die 20. Neuauflage des Ratgebers bietet zudem einen
Überblick über die aktuellen Friedhofsgebühren von rund 75
Städten. Wer für den Ernstfall vorsorgen und seine Familie
entlasten möchte, kann mit Hilfe einer Checkliste wichtige
Reglungen für den eigenen Todesfall treffen.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich
2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
15. August:
Von der Schule ins Leben:
Budgetplanung mit am Start
Mit Schulabschluss und großen Plänen in der Tasche
wagen viele junge Leute jetzt den Sprung in ein neues Leben.
Studium oder Ausbildung stehen an, bei einigen auch ein
Auslandsjahr oder ein großer Trip. Beim Ansteuern und
Umsetzen aller Ziele gilt es jedoch, die Kosten für den Gang
auf eigenen zwei Beinen stets mit auszubalancieren.
Einen klaren Durchblick bei der Budgetplanung verschaffen
sich Auszubildende und Studenten mit Hilfe des Ratgebers
„Endlich erwachsen“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch
informiert, mit welchen Einnahmen junge Leute – etwa
Unterhalt, Kindergeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfen
– rechnen können und wie sie mit Minijobs oder Praktika die
eigene Kasse aufbessern können. Damit der Budgetrahmen nicht
gesprengt wird, hilft der Ratgeber bei der Kalkulation der
Ausgaben. Das Buch zeigt, wie Kostenfallen bei
Bankgeschäften, Handytarifen oder Krediten erkannt und
umschifft werden können. Alltagstaugliche Tipps rund um
Auszug, Ausbildung, Studium, Auslandsaufenthalt oder
Freiwilligenjahr machen das Starter-Paket auf dem Weg in die
Unabhängigkeit komplett.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich
2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
8. August 2013:
Weichmacher in Wasserbällen und Co.
Auf phthalatfreie Produkte für Kinder achten
Bunt und aufgeblasen sorgen Wasserbälle,
Kunststofftiere, Planschbecken, Gummiboote, Schwimmflügel
und kleine Rettungsringe beim Badespaß im Freien für einen
hohen Spaßfaktor. Getrübt wird die Freude im kühlen Nass nur
dadurch, dass die meisten Badespaßgaranten aus dem
Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt sind. In dem
strapazierfähigen Kunststoff lauern gefährliche Weichmacher,
die sich durch Wasser, Speichel und Fette aus dem Kunststoff
lösen.
Durch Haut- und Mundkontakt können sie den menschlichen
Körper schädigen. Vor allem Phthalate stehen als Weichmacher
im Verdacht, ähnlich wie Hormone zu wirken und die
Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinflussen. Die
gesundheitsschädlichen Zusätze, die den spröden und harten
PVC weich und geschmeidig machen, sind in vielen Produkten
nach wie vor mehr als grenzwertig überschritten: Ein zu
hohes Maß an gefährlichen Phthalaten und anderen Stoffen
wurde bei der Hälfte von zwölf im Labor untersuchten
Wasserbällen und –tieren festgestellt.
„Nicht als schadstofffrei gekennzeichnete Produkte sollten
besorgte Kunden von daher beim Kauf am besten links liegen
lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt einige
nützliche Tipps, wie man Produkte mit schädlichen
Weichmachern erkennen kann:
· Kennzeichnung: Beim Kauf sollte man
bevorzugt auf Produkte achten, die mit Hinweisen wie
„phthalatfrei“ oder„frei von schädlichen Weichmachern“
versehen sind. Solche Kennzeichnungen sind Anhaltspunkte,
dass die Produkte zumindest in punkto gefährliche
Weichmacher die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Das häufig zu findende CE-Zeichen bietet hingegen keinerlei
Sicherheit, weil es sich hierbei nicht um ein unabhängiges
Prüfsiegel handelt, sondern lediglich die Verkaufserlaubnis
für den europäischen Markt signalisiert.
· Produktqualität: Viele
Kunststoffprodukte – auch Wasserbälle, Gummienten und Co. –
werden im fernen China hergestellt und gelangen
unkontrolliert hier auf den Markt. Um auf Nummer sicher zu
gehen, sollten Käufer die Geldausgabe für Wasserspielzeug
meiden, das einen qualitativ schlechten Eindruck macht – wie
etwa dünne Folie, scharfkantige Nähte, fehlerhafter Druck
und schlecht verarbeitete Ventile. Außerdem auch dem eigenen
Riecher vertrauen: Stark riechende Produkte sind ein
mögliches Indiz für verwendete Schadstoffe. Solche Artikel
lieber im Regal lassen oder zurücksenden. Eltern sollten
auch darauf achten, dass ihre Kinder nur Gegenstände in den
Mund nehmen, die dafür bestimmt sind.
· Recht auf Information: Verbraucher
können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen,
ob besonders besorgniserregende Stoffe in dem begehrten
Produkt enthalten sind. Sie benötigen hierzu nur die Nummer,
die unterhalb des Strichcodes GTIN (Global Trade Item
Number) auf der Ware angegeben ist. Innerhalb von 45 Tagen
müssen Ratsuchende – unabhängig vom Kauf – kostenlos eine
Antwort erhalten. Die Auskunftspflicht gilt für bestimmte
gesundheitsgefährdende Substanzen, sobald die Konzentration
eines anerkannt giftigen Stoffes im Erzeugnis ein Gramm pro
Kilogramm übersteigt.
Das passende Online-Formular gibt’s unter
www.reach-info.de/verbraucheranfrage. Mehr Tipps rund
um Kinderspielzeug gibt’s im Internet unter
www.vz-nrw.de/kinderspielzeug oder bei der nächsten
Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt und
Sprechzeiten unter
www.vz-nrw.de/umweltberatung.
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Ratgeber „Pflegeversicherung“
Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein
Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung
pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder
dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln.
Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist,
gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt:
Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die
stationäre Unterbringung?
Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?
Welche Hilfsmittel werden bezahlt?
Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentrale
NRW bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen
der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für
häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für
Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche
Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen.
Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für
Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst
übernehmen wollen. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop,
Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02
11) 38 09-235
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Krankenkassen treten auf die Schuldenbremse:
Rückkehrer müssen bis Ende 2013 nix nachzahlen
Ratgeber „Heizung und Warmwasser“ |
1. August 2013
Krankenkassen treten auf die Schuldenbremse
Rückkehrer müssen bis Ende 2013 nix nachzahlen
Gute Nachricht für Menschen, die ihre
Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen
können: Versicherte mit Beitragsschulden und
Nichtversicherte profitieren ab 1. August von einem
gesetzlichen Schuldenerlass. Vor allem diejenigen, die
bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne
Krankheitsschutz dastehen, scheuen den Gang in eine
Krankenkasse. Der häufigste Grund: Fällige Nachforderungen,
die sich seit Einführung der Versicherungspflicht
erbarmungslos meist zu mehreren tausend Euro angesammelt
haben!
Der Gesetzgeber zeigte ein Einsehen und hat diese drückende
Last den Betroffenen nun vorübergehend genommen. „Bis zum
31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den
Krankenkassen gestrichen. Nichtversicherte sollten die
Neuregelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder
nochmals in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die
Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig“, rät die
Verbraucherzentrale NRW Nichtversicherten dazu, sich
umgehend zu versichern. „Hierbei spielt es keine Rolle, ob
jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig ist“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zur Orientierung
liefert sie weitere wichtige Hinweise:
· Nichtversicherung bleibt nicht ohne Folgen:
Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seinen persönlichen
Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse
versichern! Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt
dies verbindlich seit 2007. Die Crux: Wer nicht versichert
war, musste beim Eintritt in eine gesetzliche Kasse bislang
Beiträge und Säumniszuschläge für die nichtversicherte Zeit
nachzahlen.
Diese Regelung ist vielen nicht klar: Erwachsene Kinder
etwa, die aus Altersgründen oder nach abgeschlossener
Berufsausbildung nicht mehr über ein Elternteil versichert
sind, müssen sich lückenlos weiterversichern, um Leistungen
der Krankenkassen zu erhalten. Wer dies versäumt, gerät
leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für nicht
versicherte Monate fällig werden, sobald sich jemand wieder
krankenversichert. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei
den privaten Kassen: Selbstständige ohne Krankenversicherung
müssen seitdem hohe Beträge nachzahlen, wenn sie unter das
schützende Dach einer privaten Krankenkasse schlüpfen
wollen.
Die richtige Wärme fürs Haus
Tipps zu moderner Heiz- und Warmwassertechnik
Steigende Energiekosten, Wertverbesserung der
Immobilie, Klimaschutz, mehr Wohlbehagen: Es gibt viele
Gründe für den Einbau neuer Heiztechnik. Mit
Solarkollektoren, Pelletheizungen, Wärmepumpen und
Blockheizkraftwerken sind gute Alternativen zu Öl- und
Gasheizungen am Markt erhältlich. Doch nicht jede
Heizungsanlage eignet sich für jedes Haus.
Der Ratgeber „Heizung und Warmwasser“ der
Verbraucherzentrale NRW hilft bei der Wahl des besten
Systems. Haus- und Wohnungseigentümer erhalten auf 200
Seiten einen Überblick zu Energieträgern und
Heizungssystemen. Sie erfahren wie die verschiedenen
Komponenten einer Heizung am besten zusammenarbeiten und
bekommen nützliche Hinweise zur Trinkwassererwärmung,
Lüftung und Dämmung. Grafiken und Tabellen helfen,
Kostenbilanz, Energieeffizienz und Abgaswerte der
verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
Informationen zu staatlichen Fördermitteln sowie nützliche
Adressen und Links runden das Buch ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich
2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235 Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. (02 11) 38 09-363
oder Fax (02 11) 38 09-235, oder E-Mail
publikationen@vz-nrw.de Druckfähiges Titelbild unter:
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-NW/media1153472A.jpg
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P-Konto Zusatzentgelte und Leistungseinschränkungen
gekippt |
26. Juli 2013 - Wird
ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
umgewandelt, dürfen keine höheren Kontoführungsentgelte
fällig und bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch
aufgehoben werden – so hat der Bundesgerichtshof
(BGH) jetzt (Urteil vom 16.7.2013, Az.: XI ZR 260/12)
entschieden und eine entsprechende Preisklausel der
Deutschen Bank für unwirksam erklärt. „Damit haben die
Richter unmissverständlich klargestellt, dass ein P-Konto
nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden
verbunden sein darf“, bringt die Verbraucherzentrale NRW die
verbraucherfreundliche Rechtsprechung auf den Punkt:
„Betroffene sollten überhöhte Entgelte zurückfordern und
automatischem Dispo-Entzug oder gekappten Leistungen etwa
beim Lastschriftverfahren oder beim Onlinebanking
widersprechen. Denn die Grundsätze des Urteils sind auf alle
Banken und Sparkassen übertragbar.“
Mit folgenden Tipps und Musterbriefen gibt sie dabei
handfeste Hilfestellungen:
· Gesetzliche Pflicht: Seit Juli 2010 sind
Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, P-Konten zu führen:
Unbürokratisch ist hier für Guthaben ein pauschaler
Basisschutz von 1.045,04 Euro je Kalendermonat gegeben.
Kunden können bei ihrer Bank beantragen, dass ihr
bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Kosten für die Umwandlung dürfen nicht berechnet werden. Der
Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass sich die
Kontoführungskosten an denen des normalen Gehaltskontos
orientieren. Denn die Führung eines P-Kontos sei eine
gesetzliche Pflicht, mit der keine gesonderten Entgelte
verbunden sein dürften. Dies hat der Bundesgerichtshof
inzwischen in drei Urteilen bestätigt.
· Überhöhte Entgelte zurückfordern: Für das
Kontomodell mit dem unbürokratischen Schutz bei Pfändungen
hatten manche Geldinstitute – im Vergleich zum normalen
Gehaltskonto – einen Mehrbetrag zwischen 2 und 15 Euro
monatlich für Kontoführung, Überweisungen oder Lastschriften
berechnet. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW
(unter www.vz-nrw.de/entgelte-p-konto) hilft, Bank oder
Sparkasse schriftlich aufzufordern, die nach den
BGH-Entscheidungen unzulässig erhobenen Entgeltbestandteile
zurückzuzahlen. Als Nachweis reicht ein Kontoauszug vor und
ein Kontoauszug nach der Anhebung bzw. alternativ die
Vorlage der Umstellungsvereinbarung, aus der sich der neue
Preis fürs Führen des P-Kontos ergibt.
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Richtige Ernährung für Krebspatienten: Hilfe beim
Kampf gegen Gewichts- und Energieverlust |
18. Juli 2013 -
Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Magenprobleme und die damit
verbundenen Gewichtsverluste sind stark beeinträchtigende
Folgen einer Krebserkrankung. Um Körper und Immunsystem fit
zu halten, sollte eine optimale Kost bei einer solch
schweren Erkrankung möglichst viel Energie liefern sowie
fett- und eiweißreich sein. Welche Lebensmittel dabei
helfen, Gewichtsabnahmen zu vermeiden und das Wohlbefinden
zu stärken, zeigt der Ratgeber „Wie ernähre ich mich
bei Krebs“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt anschaulich, welche positiven Wirkungen
Fette, Eiweiße, Kohlenhydrate, sekundäre Pflanzenstoffe,
Vitamine und Ballaststoffe im Körper auslösen. Hierzu
erfahren Krebspatienten, wie sich mit gezielter Ernährung
der Heilungsprozess fördern lässt – etwa mit welchen Mitteln
Übelkeit, Schluck- oder Verdauungsprobleme bei der
Zubereitung der Mahlzeiten oder eine Abneigung gegen Essen
gelindert werden können. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und
ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand)
wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop,
Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02
11) 38 09-235
Mit Bus oder Bahn in den Urlaub
starten
Wenn sich zum Beginn der Sommerferien in
Nordrhein-Westfalen ab 19. Juli die alljährliche
Reisekarawane in Bewegung setzt, sind Erholungssuchende vor
zeitlichen Pannen bei der Abfahrt zu ihrem Urlaubsort nicht
gefeit. „Wer Bus und Bahn bei der Anreise zu den
nordrhein-westfälischen Flughäfen nutzt, kommt vielfach ins
Schwitzen, wenn der Zug bummelt und der Flug ohne die
Bahnreisenden abzuheben droht“, weiß die Schlichtungsstelle
Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Sie
empfiehlt daher, einen großzügigen Zeitpuffer von mindestens
30 bis 45 Minuten zwischen Ankunft der Bahn am Flughafen und
vorgeschriebener Eincheckzeit einzuplanen. Dabei sollten
auch die Wege auf dem Flughafengelände einkalkuliert werden.
Für einen problemlosen Ferienstart liefert die
Verbraucherzentrale NRW weitere Hinweise mit nützlichen
Links im Internet:
· Kombi-Angebote nutzen: Viele Reiseveranstalter
bieten Kombi-Tickets – zum Beispiel Rail&Fly der Deutschen
Bahn (DB) – zu den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen an.
Allerdings können mit Rail&Fly-Fahrkarten nur ICE und IC,
aber keine Züge des örtlichen Nahverkehrs genutzt werden.
Infos zur Nutzung und Gültigkeit finden Reisende unter
www.bahn.de – Suchwort: Rail&Fly.
· Rechtzeitiger Abfahrts-Check: Bevor die Haustür
verschlossen und zum Koffer gegriffen wird, sollte gecheckt
werden, ob Busse und Bahnen auch planmäßig und pünktlich
fahren. Informationen zu kurzfristigen Fahrplanänderungen
oder Baustellen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der
Verkehrsunternehmen, die sie nutzen wollen. Die Deutsche
Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen
über alternative Verbindungen bei Verspätungen und
Ausfällen. Infos unter www.bahn.de oder beim Smartphone über
die App „DB-Navigator“. Telefonische Fahrplanauskünfte zum
Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen erhalten Kunden rund um
die Uhr über die „Schlaue Nummer“ des KompetenzCenters
Fahrgastinformation unter 01803/504030. Kosten: 9 Cent pro
Minute bei Festnetzgesprächen oder maximal 42 Cent für
Gesprächsminuten per Handy.
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Maximaler Wohnkomfort bei Mini-Zinsen: Leitfaden für
den Kauf einer gebrauchten Immobilie |
Maximaler Wohnkomfort bei
Mini-Zinsen: Leitfaden für den Kauf einer gebrauchten
Immobilie
4. Juli 2013 - Dank niedriger
Kreditzinsen ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt, sich auf dem
Markt nach einer geeigneten Immobilie umzusehen. Doch
künftige Eigenheimbesitzer sollten sich nicht allein auf den
Kaufpreis schielen: Beim Erwerb eines Hauses aus zweiter
Hand wird meist auch eine stattliche Summe für Umbau und
Renovierung fällig. Wie Sanierung und Budget in Einklang
unter Dach und Fach gebracht werden können, dabei hilft der
Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der
Verbraucherzentrale NRW: Von der Planung über die
Finanzierungssicherung und den Bauantrag bis zur
Ausschreibung der Handwerkerleistung ist das Buch ein
Leitfaden, um den Zeit- und Kostenrahmen genau abzustecken.
Auf rund 180 Seiten wird verständlich erläutert, welche
charakteristischen Knackpunkte je nach Baujahr bei Häusern
vorhanden sein können, was bei Besichtigung und Übergabe zu
beachten ist und wie sich der Sanierungsbedarf realistisch
einschätzen lässt.. Wichtige Hinweise zum Notarvertrag und
Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben beim
Energieverbrauch runden den Ratgeber ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich
2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert.
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Richtig reklamieren: Rechtskunde für König Kunde
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2. Juli 2013 - Zum Ärger über mangelhafte
Ware stellt sich vielfach noch der Königssturz bei der
Durchsetzung von Verbraucherrechten ein. „Nicht selten
verweisen Verkäufer nämlich auch bei Mängeln innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist an die Hersteller,
obwohl sie in vielen Fällen für die Behebung dieser Macken
zuständig sind", moniert die Verbraucherzentrale NRW eine
inzwischen um sich greifende Praxis. Damit Kunden ihre
Rechte wirkungsvoll durchsetzen können, gibt sie die
folgende Checkliste an die Hand: ·
Kaufzeitpunkt-Check: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach
dem Kauf bzw. nach Übergabe der Kaufsache an den Kunden,
muss der Verkäufer im Rahmen des gesetzlichen
Gewährleistungsrechts für die Mangelfreiheit der Ware
einstehen. Wichtig zu wissen: Zeigt die Ware innerhalb der
ersten sechs Monate einen Mangel, wird vermutet, dass
dieser schon von Anfang an bestand und der Verkäufer somit
dafür verantwortlich ist, diesen zu beheben. Danach muss
der Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf
defekt oder der Fehler bereits angelegt war. ·
Reklamations-Check: Defekte Ware sollte am besten immer
schriftlich reklamiert werden. In einem Brief oder per
E-Mail sind die aufgetretenen Mängel möglichst genau zu
beschreiben. Wer im Geschäft mündlich reklamiert, sollte
eine Notiz über das Gespräch anfertigen: Name des
Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das
Ergebnis des Gesprächs sind dabei festzuhalten. ·
Fristen-Check: Bei einer Reklamation innerhalb der
Gewährleistungsfrist sollte der Kunde dem Verkäufer immer
eine Frist setzen, innerhalb der die Ware entweder
repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein
Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist dabei in den
meisten Fällen angemessen. · Rechte-Check:
Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser angemessen
gesetzten Frist nicht oder scheitern die
Reparaturversuche, kann der Kunde weitere Rechte geltend
machen. So kann er dann zum Beispiel vom Vertrag
zurücktreten oder auch den Kaufpreis mindern. Allerdings:
Bei unerheblichen Mängeln gelten diese Rechte nicht.
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Offene Immobilienfonds: Anlage vor Unterschrift
auf Fallstricke prüfenlassen |
17. Juli 2013 -
Erspartes sicher und flexibel anlegen – dieses
Anlageziel hatten viele vor Augen, als sie ihr Geld in
offene Immobilienfonds investierten. Sie gingen davon aus,
ihre Fondsanteile jederzeit verkaufen und zu Geld machen
zu können. Wegen der Finanzmarktkrise setzten jedoch auch
die größten Fonds – der SEB Immoinvest und der CS Euroreal
– ihre Anteilsrücknahme aus. Als im letzten Jahr nach der
maximalen Dauer der Aussetzung ihre Liquidation
beschlossen wurde, suchten etliche Betroffene bei der
Verbraucherzentrale NRW Hilfe. Im Jahr 2012 nahmen
insgesamt 1.781 Verbraucher das Beratungsangebot
„Schadensfall Kapitalanlage“ in Anspruch. Viele suchten
Rat in Sachen „offene Immobilienfonds". Dabei ging es
durchschnittlich um mehr als 40.000 Euro pro Fall. Die
Mehrheit berichtete, nicht ausreichend über die Risiken
informiert worden zu sein. „Oftmals schlossen Kunden ein
Produkt ab, welches sie gar nicht verstanden haben“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer Geld
beispielsweise in offene Immobilienfonds anlegen möchte,
sollte daher folgende grundsätzliche Tipps der
Verbraucherzentrale berücksichtigen: ·
Verbraucher sollten nur Produkte kaufen, die sie auch
verstehen: Blindes Vertrauen in den Rat von Anlageberatern
kann teuer werden. Häufig ist die Beratung von
Finanzdienstleistern nicht auf den Bedarf des Kunden
ausgerichtet, sondern auf die Erhöhung der eigenen
Provision. Ratsam ist es, sich bereits im Vorfeld über die
verschiedenen Anlageformen zu informieren, sich über die
eigenen Ziele im Klaren zu sein und die verschiedenen
Angebote miteinander zu vergleichen. · Zeugen
mitnehmen: Um auf Nummer sicher zu gehen und sich später
an das Beratungsgespräch erinnern zu können, empfiehlt es
sich, einen unabhängigen Zeugen mitzunehmen. Dieser sollte
nicht Vertragspartner werden und direkt nach dem Gespräch
ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So besteht auch Jahre
nach der Beratung noch die Möglichkeit, sich durch das
Heranziehen eigener Notizen an die Inhalte des
Beratungsgespräches zu erinnern.
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Ärger rund um Grillrauch, Grenzbebauung oder Gartenteich
Ratgeber erläutert Rechte von Nachbarn |
17. Juli 2013 -
Stinkt der Komposthaufen des Nachbarn zum Himmel oder
sorgen Grillrauch, quakende Frösche oder zu hoch wachsende
Bäume für dicke Luft, ist guter Rat oft teuer. Beim Streit
am Gartenzaun schaffen es viele Nachbarn nicht, sich über
Rechte und Pflichten einvernehmlich zu einigen. In welchen
Fällen Hausbesitzer oder Mieter auf ihr Recht pochen
können und welche Beeinträchtigungen dagegen hingenommen
werden müssen, darüber informiert der Ratgeber „Meine
Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW. Das
Buch erläutert anhand zahlreicher Beispiele, an welchen
neuralgischen Punkten häufig Nachbarschaftsstreit
entbrennt und welche Möglichkeiten es gibt, sich etwa
gegen Rauch, Lärm oder Grenzbebauungen zu wehren. Lassen
sich Auseinandersetzungen nicht gütlich beilegen, gibt der
Ratgeber Tipps wie die Kontrahenten vorgehen sollten, um
den Konflikt zu lösen. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro
und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02
11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
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Beim Studienstart ausgebremst? Ratgeber Praktikum |
16. Juli 2013 -
Mit einem Praktikum punkten statt abhängen Beim direkten
Studienstart werden viele Bewerber angesichts des
doppelten Abi-Jahrgangs in Nordrhein-Westfalen wohl
ausgebremst werden. Ein Praktikum kann da mehr als ein
bloßer „Pausenfüller“ während der Wartezeit sein. Wie es
zur echten Chance wird, zeigt das Buch „Chance Praktikum“
der Verbraucherzentralen. Wer clever plant, kann unter
Umständen die für manche Studiengänge nötigen Fachpraktika
schon während der Wartezeit absolvieren. Zudem können
praktische Erfahrungen oder ein Auslandsaufenthalt später
Pluspunkte bei der Jobsuche bringen. Der Ratgeber
unterstützt bei der Planung und hilft bei der Suche nach
einem Praktikumsplatz. Dabei weisen über 200
Internetadressen von Praktikumsbörsen, internationalen
Organisationen, Berufsverbänden sowie Vermittlern von
Praktika im In- und Ausland mögliche Wege zur passenden
Praktikantenstelle oder zum Auslandsaufenthalt. Zudem wird
gezeigt, wie eine Erfolg versprechende Bewerbung aussehen
sollte und worauf es beim Vorstellungsgespräch ankommt.
Informationen rund um Versicherungen, Steuern und die
Finanzierung eines Praktikums komplettieren das
Servicepaket. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand)
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02
11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
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