Duisburg,
27. März 2023 - Irina R. hat ihr ganzes Berufsleben
als Kauffrau im Einzelhandel gearbeitet. Die 55-Jährige ist
eine der erfahrenen Fachkräfte, nach denen Arbeitgeber in
Deutschland händeringend suchen. Damit die Ukrainerin in
Deutschland eine geeignete Stelle findet, sollte der in
ihrer Heimat erworbene Berufsabschluss hier anerkannt sein.
Deshalb ist sie nach Duisburg-Rheinhausen gekommen. Die
Niederrheinische IHK bietet in Kooperation mit dem
Integration Point des Jobcenters am 28. März eine kostenlose
Beratung für Jobcenter-Kunden zur Anerkennung von
Berufsabschlüssen an. Individuelle Beratungen sind jederzeit
bei der IHK möglich.
Das Angebot richtet sich an
Geflüchtete aller Nationalitäten – im Fokus der
Vermittlungsaktion stehen Fachkräfte, die aus der Ukraine
eingewandert sind. IHK-Expertin Judith Hemeier berät dazu,
welche Dokumente die Zugewanderten brauchen, um ihre
berufliche Qualifikation nachweisen zu können. Im Fokus
stehen dabei Berufe aus den Feldern Industrie, Handel,
Gastronomie und Dienstleistung – passend zu den Fachkräften,
die die IHK-Unternehmen am Niederrhein beschäftigen.
Um einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen zu
lassen, benötigen die zugewanderten Menschen ihr
Abschlusszeugnis, Lebenslauf, Passkopien,
Meldebescheinigungen, Fächerlisten, Rahmenlehrpläne oder
Arbeitszeugnisse. Die Mitarbeiter der IHK FOSA (Foreign
Skills Approval) in Nürnberg prüfen die Unterlagen und
beginnen ein Rechercheverfahren. Nach drei bis vier Monaten
erhält der Antragssteller einen Bescheid über eine volle
oder teilweise Gleichwertigkeit seines Berufs. Die Beratung
ist kostenlos. Die IHK FOSA nimmt für das Verfahren eine
Gebühr von 450 bis 600 Euro. Der Integration Point des
Jobcenters übernimmt diese Gebühren.
Abschlusszeugnis ist noch in der Ukraine Um einen
Antrag auf eine berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung zu
stellen, braucht Irina R. ihr Abschlusszeugnis. Das sei noch
in der Ukraine, sagt sie. Allerdings könne sie über Kontakte
in ihr Heimatland eine Farbkopie besorgen und diese dann
einreichen.
Auch für zukünftige Arbeitgeber hat das
Verfahren Vorteile: „Sie sehen mit dem Bescheid auf einen
Blick, welche Qualifikationen ihr potenzieller Mitarbeiter
hat und können ihm entsprechende Stellen anbieten“, erklärt
Judith Hemeier. Daniela Honold, Teamleiterin im Integration
Point, freut sich über die Kooperation mit der
Niederrheinischen IHK. „Mit Hilfe der Anerkennungsberatung
besteht für die Interessenten eine realistische Chance auf
qualifikationsgerechte Beschäftigung hier in Deutschland“,
betont Honold. „Deshalb sind wir froh, dass wir in unseren
Räumen nun diese Beratung anbieten können.“
Wer keine Dokumente mehr aufgrund von Fluchtumständen
besitzt, hat dennoch eine Chance auf Anerkennung seiner
beruflichen Ausbildung. Mit einer praktischen Prüfung und
einem Fachgespräch wird die Qualifikation des Interessierten
überprüft. Die IHK berät Geflüchtete ohne Berufsnachweise
gerne in Einzelgesprächen. Interessierte können bei
IHK-Expertin Judith Hemeier Termine erfragen unter der
E-Mail-Adresse anerkennung@niederrheih.ihk.de.
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