Duisburg, 23.
Dezember 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine
verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien in Kraft,
die von der EU vorgegeben wird. Ziel dieser Maßnahme ist es,
die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Textilien besser
wiederzuverwenden oder zu recyceln und damit die Umwelt zu
entlasten.
Diese Bestimmung reagiert auf das
zunehmende Problem des Textilmülls in der EU:
Europäer kaufen jährlich fast 26 Kilogramm Textilien, von
denen rund elf Kilogramm im Müll landen. Derzeit
wird jedoch nur ein Prozent der weggeworfenen Kleidung
recycelt, die restlichen Textilien, die bisher im Hausmüll
landeten, werden verbrannt. Verbraucher sind durch die
neue Regelung nicht direkt verpflichtet, beschädigte
Textilien getrennt zu entsorgen. Es bleibt weiterhin
erlaubt, verschmutzte, zerschlissene oder stark beschädigte
Kleidung in den Restmüll zu werfen, auch wenn dies nicht
mehr empfohlen wird. Eine Kontrolle der Hausmüllbehälter auf
entsorgte Textilien ist in Duisburg nicht geplant. Auch
werden die Hausmüllbehälter weiterhin geleert, wenn
verschmutze oder zerschlissene Kleidung darin entsorgt wird.
Grundsätzlich sollten jedoch noch gut erhaltene
Kleidungsstücke separat erfasst werden. Dies kann über die
Altkleidercontainer im Stadtgebiet oder die Recyclinghöfe
erfolgen. Gerne können diese auch bequem über den neuen
Haustürservice der Wirtschaftsbetriebe Duisburg abgegeben
werden.
Die Erlöse aus der kommunalen
Altkleidersammlung leisten einen Beitrag zur Stabilisierung
der Abfallentsorgungsgebühren. Dabei unterliegen diese
Erlöse jedoch starken Schwankungen, die von den aktuellen
Marktpreisen und den mit der Sammlung verbundenen Kosten
abhängen. Momentan sind die Marktpreise für Altkleider
wieder gesunken, was die Erlöse in diesem Bereich
beeinflusst. Als kommunales Entsorgungsunternehmen ist es
auch in wirtschaftlich weniger profitablen Zeiten von großer
Bedeutung, die Altkleidersammlung weiterhin
aufrechtzuerhalten. Dieses Engagement unterscheidet die
Wirtschaftsbetriebe von vielen privaten Sammlern, deren
Sammelangebote stark von den schwankenden Marktpreisen
abhängen.
Altkleidercontainer
Aufgrund der neuen Verordnung wird sich in Duisburg primär
nichts ändern. Rund 400 blaue Altkleidercontainer sind
bereits flächendeckend im gesamten Stadtgebiet etabliert und
stehen zur bequemen und umweltfreundlichen Nutzung zur
Verfügung. Den nächsten Altkleidercontainerstandort findet
man über die Webseite der Wirtschaftsbetriebe Duisburg unter
https://www.wb-duisburg.de/unternehmen/Standorte-oeffentliche-Behaelterstandplaetze.php
oder auf einem der vier Duisburger Recyclinghöfe.
Haustürservice mit E-Lastenfahrrad von vier auf
acht Gebiete ausgebaut
Ergänzt wird die bewährte Altkleidersammlung seit dem 01.
Oktober 2024 durch den innovativen Haustürservice. Die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg bieten in einem Pilotprojekt in
ausgewählten Stadtteilen die Möglichkeit, die Altkleider
bequem direkt von Zuhause mit einem E-Lastenfahrrad abholen
zu lassen. Den emissionsfreien Kurierservice kann man über
den Shop auf der meineWBD Homepage der Wirtschaftsbetriebe
oder unter
www.meine-wbd.de buchen. Aufgrund positiver Resonanz
ist bereits nach drei Monaten das Gebiet von vier auf
inzwischen acht PLZ-Gebieten ausgeweitet worden.
Die
folgenden PLZ-Gebiete können den kostenlosen Service buchen:
47051 (Altstadt) • 47053 (Hochfeld) • 47055
(Wanheimerort) • 47057 (Neudorf-Nord, Neudorf-Süd) • 47058
(Duissern) • 47059 (Kaßlerfeld, Neuenkamp) • 47249
(Buchholz, Großenbaum, Wanheim-Angerhausen) • 47279 (Wedau,
Bissingheim)
Eigens dafür wurde das E-Lastenrad von
der Firma Rytle mit zwei abrollbaren Wechselboxen
angeschafft. Mit einer Reichweite von 20 bis 50 Kilometern,
je nach gewählter Unterstützungsstufe der Akkus, ist das
E-Lastenrad ideal für den innerstädtischen Einsatz. Jede der
Wechselboxen hat ein Volumen von 1,8 Kubikmetern und kann
mit bis zu 180 Kilogramm Altkleidern beladen werden, was
eine effiziente und umweltfreundliche Sammlung ermöglicht.
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