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		Vorhandene Situation 
		 
		
  Ausbau der A59 im 
		Hauptbahnhof-Bereich offiziell gestartetBei strahlendem Sonnenschein haben heute (Freitag, 3. April 2009) Ministerialrat Stefan 
		Strick vom Bundesverkehrsministerium, Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper, Oberbürgermeister Adolf Sauerland und
  Ralf 
		Pagenkopf, Geschäftsführer von Straßen NRW, auf den berühmten roten 
		Knopf gedrückt, um damit eine Schlagramme in Gang zu setzen. Stefan Strick vom Bundesverkehrsministerium, Oberbürgermeister Adolf 
		Sauerland, Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper und Straßen-NRW-Chef 
		Ralf Pagenkopf mit dem roten Knopf vor der Ramme
 Die Ramme übernahm die Funktion des symbolischen Spatens. Damit wurden 
		die Arbeiten an der Verbreiterung auf sechs Spuren des 2,3 Kilometer 
		langen Stücks der Autobahn A 59 zwischen den Anschlussstellen 
		Duisburg-Duissern und Duisburg-Hochfeld offiziell begonnen. Hauptmerkmal 
		dieses Bauabschnitts wird ein 300 Meter langer nach Duisburgs 
		berühmtesten Sohn benannter "Mercator"-Tunnel sein. Die gesamte Maßnahme 
		wurde vom Landesbetrieb Straßen NRW mit 103,6 Millionen Euro 
		veranschlagt.
 Oberbürgermeister Sauerland und Minister Lienenkämper nahmen keine 
		Spaten in die Hand, sondern steuerten eine Ramme fern
 Fertigstellung soll spätestens Anfang 2012 erfolgen. "Von diesem 
		Bauprojekt werden Duisburg und die gesamte Region profitieren", betonte 
		der neue Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper. "Für Duisburg 
		bedeutet die Verbreiterung der A 59 weit mehr als die notwendige 
		Anpassung der Autobahn an das gestiegene Verkehrsaufkommen. Insbesondere 
		die mit der Maßnahme vorgesehene Abdeckung der Fahrbahnen bietet der 
		Stadt endlich die Gelegenheit, den Bahnhofsvorplatz mit der Königstraße 
		zu verknüpfen und ihn städtebaulich aufzuwerten", freute sich 
		Oberbürgermeister Adolf Sauerland.
 Duisburg, 15. November 
		2007 - Der Rat der Stadt hat mit der DS 3974 v. 15.05.2002 der Planung 
		und dem Ausbau der A 59 zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Duissem 
		und Duisburg-Hochfeld zugestimmt. Die seinerzeit ausgearbeitete 
		Planungsvariante war Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, das 
		mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.2006 abgeschlossen werden 
		konnte. Hiermit liegt die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau 
		der Autobahn, der Anschlussstellen sowie der betroffenen städtischen 
		Straßen vor.Auf dieser Grundlage wurden zwischenzeitlich die Ausbauplanungen sowie 
		die
 Zuwendungsanträge (Förderrichtlinien Stadtverkehr — FäR1-Sta) für die 
		Südtangente (L
 60/AS Zentrum) sowie die Anschlussstelle Hochfeld bei der 
		Bezirksregierung gestellt. Für die
 Förderung des Antrages Südtangente (L 60/AS Zentrum) liegt eine 
		Einplanungsmitteilung
 des Fördergebers zur Bewilligung des Antrages im laufenden Jahr vor.
 Diese Beschlussvorlage legt den Ausbau der städtischen Straßen fest. Im 
		Hinblick auf den Bau ist beabsichtigt, dass der Landesbetrieb Straßen in 
		Verbindung mit der Realisierung der Autobahn hierfür die Federführung 
		für den Bereich der AS Zentrum / Südtangente (L60) übernimmt. Unter 
		anderem hierfür ist der Abschluss einer Baudurchführungsvereinbarung 
		notwendig.
 Für den Ausbau der Autobahn liegt dem Landesbetrieb Straßen ein vom
 Bundesverkehrsministerium genehmigter Entwurf vor, auf dessen Grundlage 
		zur Zeit die
 Ausbauplanung erstellt und die Ausschreibung vorbereitet wird.
 2. Geplanter Ausbau
 Auf der Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zum 
		Ausbau der A 59 gliedert sich der gesamte umzubauende Bereich in mehrere 
		Einzelabschnitte bzw.
 Maßnahmenteil
 a. Straßenzug Kolonie-/Mercatorstraße (von ca. 80 m Rückbau Tunnel 
		Koloniestraße bis Düsseldorfer Straße)
 b. Anbindung der Mercatorstraße (Haus Nr. 82 — 100) an den Straßenzug 
		Kolonie /Mercatorstraße
 c. Haupterschließungsmagistrale Güterbahnhofsgelände von Koloniestraße 
		bis ca. 180 m südlich der Autobahnabfahrt der A59 (aus Fahrtrichtung 
		Süd)
 d. Sonstige Baumaßnahmen, u.a.
 - Parkplatzfläche Einmündungsbereich Mercator-/ Koloniestraße
 2.1 Motorisierter 
		IndividualverkehrDie Planung berücksichtigt über die Abwicklung der derzeit vorhandenen 
		Verkehrsmengen hinaus insbesondere die zukünftige Entwicklung der 
		ehemaligen Güterbahnhofsflächen. Hieraus resultiert letztlich die 
		Dimensionierung der jeweiligen Knotenpunkte und die notwendige Anzahl 
		der einzelnen Fahrspuren sowie die vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen 
		notwendigen Aufstellspuren zur Sicherung der Abbiege- bzw. 
		Fahrbeziehungen.
 Die einzelnen Fahrspuren, die bituminös ausgebaut werden, weisen im 
		Bereich der städtischen Straßen eine jeweilige Breite von 3,25 m auf. 
		Die einzelnen Fahrbeziehungen werden im Vergleich zur vorhandenen 
		Situation in vollem Umfang aufrecht erhalten. Ein Linkseinbiegen von der 
		Mercatorstraße in die Cecilienstraße wird auch zukünftig möglich sein. 
		Darüber hinaus wird sich die Anbindung des „Bifunda“ — Geländes sowie 
		der unmittelbar angrenzenden Freifläche gegenüber der vorhandenen 
		Situation nachhaltig verbessern und eine städtebauliche Entwicklung auf 
		dem noch unbebauten Flächenareal ermöglichen.
 Die unmittelbare Zufahrt aus der Autobahnausfahrt (Fahrtrichtung Süd) in 
		die Kölner Straße wird durch den Ausbau einer kleineren, durch Hochbord 
		eingefassten Fläche im Rahmen des Möglichen unterbunden, um zu 
		verhindern, dass Verkehre unmittelbar in den Bereich Deliviertel geführt 
		werden. Ebenso ist ein Linkseinbiegen in die Kölner Straße aus 
		westlicher Richtung zukünftig nicht mehr möglich.
 Die Erreichbarkeit der vorhandenen Tankstelle der Fa. Eller Montan 
		(Ostseite) wird durch eine zusätzliche Linksabbiegespur für Verkehre aus 
		östlicher Richtung sichergestellt.
 Der Ausbau der Koloniestraße berücksichtigt in einem ersten Schritt und 
		im Hinblick auf die zur Zeit nicht absehbare Entwicklung der Flächen um 
		den Hauptbahnhof die Anbindung an den bestehenden Straßenausbau, um die 
		Erschließung der Flächen des südlichen Hauptbahnhofbereiches (Zufahrt, 
		Parkplätze, BGS, etc.) zu sichern. Je nach städtebaulicher Entwicklung 
		dieses Bereiches sind hier zukünftig ggf. bauliche Anpassungen 
		notwendig.
 Durch die Führung der Fahrbahn der Mercatorstraße in Höhe Haus Nr. 100 — 
		104, die hier von der bestehenden Bebauung deutlich abrückt, entsteht 
		eine Fläche, die mit 13 Parkplätzen die Situation für den ruhenden 
		Verkehr in diesem Bereich verbessert. Ebenfalls für die Belange des 
		ruhenden Verkehrs ist — gegenüber der heutigen Situation — ein 
		Parkstreifen an der Mercatorstraße ( von Kölner Straße bis Düsseldorfer 
		Straße) vorgesehen, der etwa 17 Kraftfahrzeugen Platz bietet.
 2.2 Radverkehr
 Der Radverkehr wird entlang der Hauptverkehrsstraßen in der 
		Ausbauplanung durchgängig in Form eines 2,0 m breiten Radweges zzgl. 
		eines Sicherheitsstreifen zum fließenden Verkehr berücksichtigt.
 Besondere Bedeutung 
		kommt der Fuß- und Radwegbrücke im Bereich der Kölner Straße zu. Da der 
		Fuß- und Radverkehr im Zuge der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung 
		des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes aus dem zentralen City-Bereich (Deliviertel) 
		erhebliche Umwege durch die Nutzung der Radverkehrsanlagen entlang der 
		Hauptverkehrsstraßen nehmen müsste, ist die vorgesehene Brücke von hoher 
		Bedeutung, um hier eine alternative, attraktive und deutlich 
		verkehrssicherere Lösung für den Radfahrer zu schaffen.Gleiches gilt für die Fuß- und Radwegbrücke über die A 59 in Höhe der 
		Günterstraße, deren
 Realisierung in zeitlicher Hinsicht jedoch an die weitere Entwicklung 
		der Flächen südlich des
 Hauptbahnhofes gekoppelt sein wird.
 2.3 Fußgängerverkehr
 Die Abwicklung des Fußgängerverkehrs erfolgt über ausreichend 
		dimensionierte Gehwege, die eine Breite von mindestens 2,0 m aufweisen. 
		Im Bereich entlang der Mercatorstraße (ehemalige 
		Bergisch-Märkische-Hochfeldbahn) zwischen Düsseldorfer Straße und 
		Autobahnauffahrt (Fahrtrichtung Süd) wird ein 4,0 m breiter kombinierter 
		Fuß- und Radweg — durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt — 
		vorgesehen.
 Bauliche und signaltechnische Leitelemente, die mobilitätseingeschränkte 
		Personen bzw.
 Menschen mit Behinderungen unterstützen, werden ebenfalls gemäß den 
		„Anweisungen für
 den Straßenbau in Duisburg (ASD)“ im Bereich der einzelnen 
		Querungsstellen bzw. an
 Lichtsignalanlagen berücksichtigt.
 Die Situation für Fußgänger verbessert sich insbesondere durch den 
		Teilrückbau des Tunnels im Verlauf der Koloniestraße. Inwieweit die 
		Aufhebung der Sperrung für Fußgänger in den Hauptverkehrszeiten von 7 — 
		9 Uhr sowie von 15 — 19 Uhr vollständig aufgehoben werden kann, ist nach 
		Fertigstellung der Maßnahme zu prüfen (vgl. Pkt. 2.7).
 2.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
 Anlagen des ÖPNV werden mit den anstehenden Ausbaumaßnahmen nicht 
		tangiert. Lediglich im Bereich der Düsseldorfer Straße sind bauliche 
		Anpassungen notwendig, die jedoch die vorhandenen Gleis- und 
		Haltestellenanlagen der U 79 nicht unmittelbar betreffen.
 Der vorgesehene Straßenausbau gewährleistet auch zukünftig in jedem Fall 
		die Abwicklung des ÖPNV, wenn zugrunde gelegt wird, dass sich mit der 
		städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs die 
		Notwendigkeit neuer oder geänderter Buslinienführungen ergibt
 2.5 Kanalbau
 Eine umfangreiche Neuverlegung bzw. Erneuerung des Kanals ist im Zuge 
		des Baues der städtischen Straßen nicht erforderlich. Anpassungsarbeiten 
		sowie einzelne Entwässerungstechnische Bauwerke sind im Zuge des 
		Autobahnausbaus notwendig. Hierzu zählt beispielsweise der Bau eines 
		Pumpwerkes im nordöstlichen Bereich des neuen Brückenbauwerkes, dass 
		vorrangig zur Entwässerung der Autobahn dient und das anfallende Wasser 
		gedrosselt in das städtische Kanalnetz einleitet.
 2.6 Beleuchtung
 Die Straßenbeleuchtung wird angepasst bzw. ergänzt.
 2.7 Sonstige Maßnahmen
 Die mit der Baumaßnahme erforderlichen Leitungsumlegungen und die 
		Neuverlegung von Leitungen erfolgen in enger Abstimmung mit den 
		Leitungsträgern. Von besonderer Relevanz sind die durch die 
		Flächenfreisetzung des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes anstehenden 
		Verlegungen der bahnbetrieblichen Leitungen. Hierzu wurde eine 
		Kostenregelung mit der DB-Netz AG getroffen. Der durch die 
		Planfeststellung zur A 59 festgelegte prozentuale Teil an der 
		Gesamtfläche des früheren Güterbahnhofs wurde hierbei der 
		Kostenaufteilung zugrunde gelegt
 Der heutige Tunnel im Verlauf der Koloniestraße wird gemäß 
		Planfeststellung um ca. 80 m zurückgebaut. Die Straßenneubaumaßnahmen 
		mit dem Bau einer neuen Brücke über die A 59 sowie dem Anschluss der 
		Hauptmagistralen in Richtung Güterbahnhofsgelände erfordern eine 
		Linienführung, die erst ca. 80 m vom vorhandenen westlichen Tunnelportal 
		in den Verlauf der bestehenden Koloniestraße überführt werden kann. Um 
		die Situation für Fußgänger bzw. Radfahrer zu verbessern — derzeit ist 
		der Tunnel zwischen 7 und 9 Uhr und 15 und 19 Uhr für Fußgänger gesperrt 
		— ist eine zusätzliche Öffnung ca. 200 m vom heutigen westlichen 
		Tunnelportal vorgesehen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung 
		zwischen der Stadt Duisburg und der DB AG bzw. der Flächeneigentümerin 
		erforderlich.
 Der Planfeststellungsbeschluss legt im Bereich der AS Zentrum einige 
		Bereiche fest, die die Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren 
		werden. Dies ist in erster Linie eine Fläche südlich des 
		Einmündungsbereiches Mercatorstraße/Kölner Straße. Ergänzend werden 
		vorhandene Fahrbahnbereiche, die zukünftig nicht mehr benötigt werden, 
		entsiegelt und begrünt.
 
 3. Finanzierung
 3.1. Kosten
 Die Kosten für die Stadt Duisburg ergeben sich aus der 
		planungsrechtlichen Grundlage der
 Planfeststellung sowie auf Grundlage einer Kostenteilungsvereinbarung 
		zwischen
 Landesbetneb und Stadt..
 Sie setzen sich wie folgt zusammen:
 Grunderwerb 3.677.000 €
 Bauausgaben 37.253.000 €
 40.930.000 €
 davon Anteil der Stadt 23.647.961 € davon zuwendungsfähig 23.621.104 €
 zzgl. Honorare 1.100.000 € davon zuwendungsfähig 426.873 €
 Städt.
 Gesamtkosten 24.747.961 € davon zuwendungsfähig 24.047.977 €
 3.2. Zuwendungen und sonstige Einnahmen
 Die von der Stadt zu tragenden Kosten werden wie folgt finanziert:
 Zuwendungen von 80 % der
 zuwendungsfähigen Kosten
 von 24.047.977 €. 19.238.382€
 Anliegerbeiträge nach KAG 26.857 €
 Erstattung durch Deutsche Bahn AG 123.502 €
 Erstattung durch Stadtwerke DU AG
 und WBD AÖR 442.779 €
 19.831.520€
 Verbleibender Eigenanteil der Stadt 4.916.441 €
 3.3 Anliegerbeiträge
 Beitragsfähig gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Erneuerung des 
		nördlichen
 Gehweges der Mercatorstraße (zwischen Düsseldorfer Straße und neue 
		Einmündung der
 Mercatorstraße) sowie die Herstellung von Parkstreifen zwischen 
		Düsseldorfer Straße und
 Kölner Straße. Nach KAG können 60 % der beitragsfähigen Kosten durch
 Straßenbaubeiträge für diese Verkehrsanlagen refinanziert werden.
 3.4. Haushaltsauswirkungen
 Der städtische Kostenanteil ist im Vermögenshaushalt 2007 unter 
		Maßnahmennummer 66023 veranschlagt (s. Seite 2). Dort wurden bereits in 
		Vorjahren Ausgaben von 1.479.827 € geleistet, auf die Einnahmen von 
		1.225.502 € entfallen.
 Die weitere Finanzabwicklung ab 2008 erfolgt mit Umstellung des 
		Rechnungswesens auf das NKF getrennt nach dem Investitionsanteil 
		(Ausgaben für die Schaffung städt. Anlagevermögens) und einem 
		konsumtiven Anteil (Ausgaben für Verkehrszeichen,
 Signalanlagen, Kanal, Straßenbeleuchtung, die später in das Eigentum der 
		WBD AÖR bzw. der Stadtwerke DU AG übergeben werden).
 Danach entfallen auf
 den investiven Finanzplan
 Ausgaben 21.054.235
 Einnahmen
 Zuwendungen 16.365.263
 Beiträge 26.857
 den Ergebnisplan (konsumtiv)
 Aufwendungen 2.213.899
 Erträge
 Zuwendungen 1.771.119
 Erstattung Eigenanteil 442.779
 Der Bedarf wird bei der Aufstellung des NKF-Haushaltsentwurfes 
		berücksichtigt.
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		Duisburg, 
		22. Februar 2007 
		- 
		„Gesägt, Getan“ lautet derzeitig das passende Werbeplakat 
		im Bereich des Verteilerkreises an der Koloniestraße/Mercatorstraße. 
		Gesägt wurde reichlich, um Platz zu schaffen, für den geplanten 
		sechsspurigen Ausbau der A 59. Getan wurde bisher noch nichts, aber das 
		wird sich ab Mai ändern, um den angestrebten Fertigstellungstermin ca. 
		2009 einhalten zu können. Der bisherige Verteilerkreis wird weichen müssen und statt dessen wird 
		es zukünftig nur noch eine Brücke geben. Auch die Unterführung 
		Koloniestraße (schwarzes Nadelöhr) unter den Gleisanlagen wird sich 
		verändern. Eine Verkürzung des Tunnels ist geplant. Diese Maßnahme wird 
		möglich, da die darüber liegenden Gleise teilweise nicht mehr von der 
		Deutschen Bahn AG benötigt werden. Somit 
		können sicherlich auch bald die Verbotsschilder für Fußgänger demontiert 
		werden, wenn auch zukünftig noch ein Belüftungs-System vorgesehen wird.
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