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80 Millionen Euro für ein lebenswerteres Duisburg
Harald Jeschke

Investitionsoffensive:
Einzelmaßnahmen finden sich in Anlage 5:
https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20067179

vorgezogene Maßnahmen:

https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20067180

 

Investitionsoffensive in Duisburg 2015 bis 2018
Duisburg, 11. November 2015 - Drei Stunden nach dem Beginn der fünften Jahresezeit, wurde ein 80-Millionen-Euo-Maßnahmenpaket vorgestellt, mit der die Stadt lebenswerter werden soll. "Ich glaube, dass mit diesem von uns vorgeschlagenen Maßnahmenpaket das Stadtgesicht stückweise verbessert wird", so ein sichtbar erleichterterter Oberbürgermeister Sören Link. Entsprechend entpannt stellte er im Verbund mit dem scheidenden Stadtkämmerer Dr. Peter Langer und Projektleiter Peter Orzol von der Fachverwaltung das Maßnahmenpaket vor. Dies allerdings nur in Bruchstücken, das da gesamte Paket schon einen erheblichen Umfang angenommen hat, kein Wunder bei den vielen Problemzonen.

V.l.: Anja Kopka (Sprecherin des Oberbürgermeisters, Leitung Referat für Kommunikation und Bürgerdialog, OB Sören Link, Kämmerer Dr. Peter Langner und Projektleiter Peter Orzol - Foto Harald Jeschke

 

"Den Forderungen und Beschwerden der Bürger wollen wir Rechnung tragen und ich bin mir auch sehr sicher, dass der Rat der Stadt, der dies in der kommenden Sitzung am 23. November vorgelegt bekommt, auch Ende Februar 2016 das Gesamtpaket verabschieden wird. Wir haben die Bereiche Straßen, Schulen, energetische Sanierungen und Barrierenabbau vorrangig eingeplant."

 

Zur Erinnerung: Nach der Weltwirtschaftskrise 2008 erhielt im Jahr 2009 die Stadt 67 Millionen Euro aus dem sogenannten Konjunkturpaket II des Bundes. Heute kann mit mehr als 80 Millionen Euro geplant werden.

Und als Ergänzung: 80 Millonen Euro wurden für den kompletten Um- und Neubau der Königsgalerie von Entwicklern und Investoren bezahlt.

 "Wenn - aus welchem Grund auch immer - die eine oder andere Kommune bis 2018 ihre Fördersumme nicht ausschöpfen kann, stehen wird auch Gewehr bei Fuß, um bis zur Gesamtsumme von 120 Millioen Euro handeln zu können," ergänzte Sören Link.

 

Auch Dr. Langner zeigte sich erfreut: "Es ist das erste Mal, dass der Bund erkannt hat, dass es unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen gibt. Aus der Gesamtstatistik der Finanzen war in der Summe ja nicht immer ersichtlich, welchen Kommunen es schlecht geht. Nun aber wusste es der Bund und er hat reagiert. Für uns udn unserer Wirtschaft ist eine funktionierende Infrastruktur extrem wichtig. Das nun NRW allein 32 Prozent der gesamten Fördersumme - analog zur Einwohnerschlüsselzahl nur 23 Prozent - erhalten hat, hilft uns sehr. Wir wollen nun in Sachen Lärmsanierung an Straßen, energetische Sanierung, Luftreinhaltung und Barriereabbau diese Gelder verwenden."

 

Die Stadt Duisburg erhält 73.031.503,74 Euro an Fördermitteln aus der Investitionsoffensive des Bundes für finanzschwache Kommunen. Zuzüglich des zehnprozentigen Eigenanteils, den die Stadt Duisburg selbst zu erbringen hat, beträgt die förderfähige Gesamtinvestitionssumme  81.146.115,27 Euro. Der Förderzeitraum umfasst grundsätzlich dreieinhalb Jahre, vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2018.  

Nach Artikel 104 b Grundgesetz kann der Bund Finanzhilfen für Investitionen nur zur Verfügung stellen, soweit ihm Gesetzgebungsbefugnisse verliehen sind. Die Förderbereiche sind daher eingeschränkt, zum Beispiel auf Bildungsinfrastruktur, Lärmbekämpfung - insbesondere bei Straßen - energetische Sanierung und Luftreinhaltung. Die Finanzhilfen werden darüber hinaus nur für Investitionen gewährt, die nicht bereits anderweitig von staatlichen Stellen gefördert werden.   Von daher war es äußerst anspruchsvoll, Investitionsmaßnahmen zu identifizieren, die dem Hauptzweck der Fördergesetzgebung genügen.
Einerseits müssen sie finanzschwache Kommunen haushaltstechnisch entlasten und andererseits  dem Förderzweck entsprechen und im Förderzeitraum realisierbar sein. Hilfreich war diesmal, dass, im Gegensatz zum Konjunkturpaket II, auch Maßnahmen förderfähig sind, die bereits im Haushalt veranschlagt waren. Mit den nun vorliegenden Beschlussvorschlägen wird der Rat der Stadt in die Lage versetzt, diese Ziele zu erreichen. Die Vorgehensweise zur Beschlussfassung entspricht annähernd dem gängigen Haushaltsverfahren.

Am 23. November werden die Investitionsmaßnahmen dem Rat der Stadt vorgelegt. Anschließend beraten die Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen. Am 29. Februar 2016 soll die Umsetzung der Maßnahmen durch den Rat der Stadt beschlossen werden.        

Es ergibt sich allerdings eine Besonderheit. Da der Förderzeitraum bereits seit dem 1. Juli 2015 läuft und fertiggestellte Projekte zeitnah abzurechnen sind, sollen 37 Maßnahmen, die bereits in 2015 begonnen wurden oder bis Ende Februar 2016 begonnen sein werden, mit vorgezogenem Beschluss am 23.11.2015 durch den Rat der Stadt der Investitionsoffensive zugeordnet und deren Umsetzung beschlossen werden.  
Darüber hinaus ist es erforderlich - wegen der umfangreichen Auswirkungen der Investitionsoffensive auf den aktuell im Beratungsgang befindlichen Haushalt 2016 - zeitgleich mit den Maßnahmenlisten eine Nachtragssatzung einzubringen, die der Rat der Stadt dann ebenfalls am 29. Februar 2016 zu verabschieden hat.  
Die Verwaltung hat sich darauf konzentriert, mit diesen insgesamt 213 Maßnahmenvorschlägen ein Optimum an Entlastung des Investitionshaushaltes sowie an Reduzierung des künftigen Unterhaltungsaufwandes im konsumtiven Haushalt aufzuzeigen. Mittelbar gilt dies auch für Maßnahmen der Betriebe und der städtischen Gesellschaften.  

Die thematischen Schwerpunkte stellen sich wie folgt dar:  
- Straßenbau (rd. 40 Mio. EUR)
- Schulen und Kitas (rd. 23,5 Mio. EUR)
- Ersatzbeschaffungen Feuerwehr (rd. 3,5 Mio. EUR)
- ÖPNV (1,5 Mio. EUR)
- Kultureinrichtungen und Parks (rd. 2,5 Mio. EUR)

- Sport (rd. 3,5 Mio. EUR)
- Gesellschaften (rd. 7,0 Mio. EUR)  

Zeitgleich mit den Hauptvorschlägen wird dem Rat der Stadt eine Auswahl an Reservemaßnahmen an die Hand gegeben. Die Umsetzung des Konjunkturpaketes II hat gezeigt, dass ursprünglich angedachte Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnten.  

Den Bezirksvertretungen wird es eigenverantwortlich obliegen, die in der Vorschlagsliste enthaltenen Sammelmaßnahmen über die Herstellung der Barrierefreiheit von Grünanlagen sowie über  die Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum mittels jeweils gesonderter Beschlussvorlagen als Einzelmaßnahmen festzulegen. Das hierauf entfallende Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 915 TEuro.          

 

Beispiele des Maßnahmenpaketes (213 Maßnahmen insgesamt)

Durch den Einsatz der gesamten energetischen Sanierungsmaßnahmen (LED-Lampen flächendeckend), Abbau von nicht benötigten Ampelanlagen usw. werden jährlich 1.6 Millionen Euro an Gesamt-Einsparungen erzielt. 37 Maßnahmen laufen schon jetzt an.

 

Maßnahme

Kosten in Euro

Einsparung per anno

 

2,5 Mio. Euro für Kultureinrichtungen und Parks - nicht Kantpark

Landschaftspark Nord energetische Sanierung

300.000

32.000 Euro

 

Lehmbruck Museum

400.000

40.000 Euro

 

Kulturbunker Bruckhausen

15.000 Euro LED-Lampen

 

Oberhof Beeck

15.000 Euro LED-Lampen

 

FrischeKontor Schlachhof Brennwertkesselanlage

110.000 Euro

 
       

Sanierung von Schultoiletten

23.5 Mio. Euro

 

Neues Blockheizwerk für das Rhein-Ruhr-Bad

190.000 Euro

80.000 Euro in nur 3 Jahren

 

Zoo (18 Mio. Euro Sanierungsstau):
- neuer Wirtschaftshof (beklagenswerter Zustand) mit
neuer Technik
- Mit der GfB Bau einer Jugenwerkstatt im Zoo
- Regenwassernutzung,
- Dächersanierung

5.6 Mio. Euro

200.000 Euro

 

 

Theaterrampe im Servicebüro

150.000 Euro

 

 

Straßen - Verkehr - Lärmschutz

 

Wegeverbindungen optimieren, fahrradfreundlicher gestalten, Barriereabbau (Borsteine usw.),

 

 

flächendeckende Umstellung auf LED-Beleuchtung - ab 2019 gesamt

12 Mio Euro

80 % Enegiespareffekt

 

Alter Kalkweg (Kopfsteinpflaster) und Kruppstr werden saniert, mit neuen Rad- und Gehwegen ausgestattet

1,4 Mio Euro

 

 

z.B. Sanierung Holtener Str. von Biefangstr. bis Frauenwies

Vollausbau

 

Walsums Neißestr. von Niers- bis Aldenrader Str.

auch Gehweg

 

Süd: Blankenburger Str. vom Am Neuen Angerbach - Finkenacker

 

Bei den Straßen-Sanierungsmaßnahmen ist analog zum KAG mit Anliegerkosten zu rechnen

 


Klar gestellt wurde auch, dass die Zugsicherungstechnik für Straßenbahnen, Anfinanzierung für neue Bahnen oder Brückensanierungen nicht förderwürdig sind.

"Das sind andere Baustellen", so der OB. "Bei den Straßenbahnen liegt die 80-Prozent-Fördergelderzusage des VRR vor."