Investitionsoffensive:
Einzelmaßnahmen finden sich in Anlage 5:
https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20067179
vorgezogene Maßnahmen:
https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20067180
Investitionsoffensive in
Duisburg 2015 bis 2018
Duisburg, 11. November 2015 - Drei Stunden nach dem
Beginn der fünften Jahresezeit, wurde ein
80-Millionen-Euo-Maßnahmenpaket vorgestellt, mit der die
Stadt lebenswerter werden soll. "Ich glaube, dass mit
diesem von uns vorgeschlagenen Maßnahmenpaket das
Stadtgesicht stückweise verbessert wird", so ein
sichtbar erleichterterter Oberbürgermeister Sören Link.
Entsprechend entpannt stellte er im Verbund mit dem
scheidenden Stadtkämmerer Dr. Peter Langer und
Projektleiter Peter Orzol von der Fachverwaltung das
Maßnahmenpaket vor. Dies allerdings nur in Bruchstücken,
das da gesamte Paket schon einen erheblichen Umfang
angenommen hat, kein Wunder bei den vielen Problemzonen.
V.l.: Anja Kopka (Sprecherin
des Oberbürgermeisters, Leitung Referat für
Kommunikation und Bürgerdialog, OB Sören Link, Kämmerer
Dr. Peter Langner und Projektleiter Peter Orzol - Foto
Harald Jeschke
"Den Forderungen und Beschwerden der
Bürger wollen wir Rechnung tragen und ich bin mir auch
sehr sicher, dass der Rat der Stadt, der dies in der
kommenden Sitzung am 23. November vorgelegt bekommt,
auch Ende Februar 2016 das Gesamtpaket verabschieden
wird. Wir haben die Bereiche Straßen, Schulen,
energetische Sanierungen und Barrierenabbau vorrangig
eingeplant."
Zur Erinnerung: Nach der
Weltwirtschaftskrise 2008 erhielt im Jahr 2009 die Stadt
67 Millionen Euro aus dem sogenannten Konjunkturpaket II
des Bundes. Heute kann mit mehr als 80 Millionen Euro
geplant werden.
Und als Ergänzung: 80 Millonen Euro
wurden für den kompletten Um- und Neubau der
Königsgalerie von Entwicklern und Investoren bezahlt.
"Wenn - aus welchem Grund auch
immer - die eine oder andere Kommune bis 2018 ihre
Fördersumme nicht ausschöpfen kann, stehen wird auch
Gewehr bei Fuß, um bis zur Gesamtsumme von 120 Millioen
Euro handeln zu können," ergänzte Sören Link.
Auch Dr. Langner zeigte sich erfreut:
"Es ist das erste Mal, dass der Bund erkannt hat, dass
es unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen gibt.
Aus der Gesamtstatistik der Finanzen war in der Summe ja
nicht immer ersichtlich, welchen Kommunen es schlecht
geht. Nun aber wusste es der Bund und er hat reagiert.
Für uns udn unserer Wirtschaft ist eine funktionierende
Infrastruktur extrem wichtig. Das nun NRW allein 32
Prozent der gesamten Fördersumme - analog zur
Einwohnerschlüsselzahl nur 23 Prozent - erhalten hat,
hilft uns sehr. Wir wollen nun in Sachen Lärmsanierung
an Straßen, energetische Sanierung, Luftreinhaltung und
Barriereabbau diese Gelder verwenden."
Die Stadt Duisburg erhält
73.031.503,74 Euro an Fördermitteln aus der
Investitionsoffensive des Bundes für finanzschwache
Kommunen. Zuzüglich des zehnprozentigen Eigenanteils,
den die Stadt Duisburg selbst zu erbringen hat, beträgt
die förderfähige Gesamtinvestitionssumme 81.146.115,27
Euro. Der Förderzeitraum umfasst grundsätzlich
dreieinhalb Jahre, vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember
2018.
Nach Artikel 104 b Grundgesetz kann der Bund
Finanzhilfen für Investitionen nur zur Verfügung
stellen, soweit ihm Gesetzgebungsbefugnisse verliehen
sind. Die Förderbereiche sind daher eingeschränkt, zum
Beispiel auf Bildungsinfrastruktur, Lärmbekämpfung -
insbesondere bei Straßen - energetische Sanierung und
Luftreinhaltung. Die Finanzhilfen werden darüber hinaus
nur für Investitionen gewährt, die nicht bereits
anderweitig von staatlichen Stellen gefördert werden.
Von daher war es äußerst anspruchsvoll,
Investitionsmaßnahmen zu identifizieren, die dem
Hauptzweck der Fördergesetzgebung genügen.
Einerseits müssen sie finanzschwache Kommunen
haushaltstechnisch entlasten und andererseits dem
Förderzweck entsprechen und im Förderzeitraum
realisierbar sein. Hilfreich war diesmal, dass, im
Gegensatz zum Konjunkturpaket II, auch Maßnahmen
förderfähig sind, die bereits im Haushalt veranschlagt
waren. Mit den nun vorliegenden Beschlussvorschlägen
wird der Rat der Stadt in die Lage versetzt, diese Ziele
zu erreichen. Die Vorgehensweise zur Beschlussfassung
entspricht annähernd dem gängigen Haushaltsverfahren.
Am 23. November werden die Investitionsmaßnahmen dem Rat
der Stadt vorgelegt. Anschließend beraten die
Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen. Am 29.
Februar 2016 soll die Umsetzung der Maßnahmen durch den
Rat der Stadt beschlossen werden.
Es ergibt sich allerdings eine Besonderheit. Da der
Förderzeitraum bereits seit dem 1. Juli 2015 läuft und
fertiggestellte Projekte zeitnah abzurechnen sind,
sollen 37 Maßnahmen, die bereits in 2015 begonnen wurden
oder bis Ende Februar 2016 begonnen sein werden, mit
vorgezogenem Beschluss am 23.11.2015 durch den Rat der
Stadt der Investitionsoffensive zugeordnet und deren
Umsetzung beschlossen werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich - wegen der
umfangreichen Auswirkungen der Investitionsoffensive auf
den aktuell im Beratungsgang befindlichen Haushalt 2016
- zeitgleich mit den Maßnahmenlisten eine
Nachtragssatzung einzubringen, die der Rat der Stadt
dann ebenfalls am 29. Februar 2016 zu verabschieden hat.
Die Verwaltung hat sich darauf konzentriert, mit diesen
insgesamt 213 Maßnahmenvorschlägen ein Optimum an
Entlastung des Investitionshaushaltes sowie an
Reduzierung des künftigen Unterhaltungsaufwandes im
konsumtiven Haushalt aufzuzeigen. Mittelbar gilt dies
auch für Maßnahmen der Betriebe und der städtischen
Gesellschaften.
Die thematischen Schwerpunkte stellen sich wie folgt
dar:
- Straßenbau (rd. 40 Mio. EUR)
- Schulen und Kitas (rd. 23,5 Mio. EUR)
- Ersatzbeschaffungen Feuerwehr (rd. 3,5 Mio. EUR)
- ÖPNV (1,5 Mio. EUR)
- Kultureinrichtungen und Parks (rd. 2,5 Mio. EUR)
- Sport (rd. 3,5 Mio. EUR)
- Gesellschaften (rd. 7,0 Mio. EUR)
Zeitgleich mit den Hauptvorschlägen wird dem Rat der
Stadt eine Auswahl an Reservemaßnahmen an die Hand
gegeben. Die Umsetzung des Konjunkturpaketes II hat
gezeigt, dass ursprünglich angedachte Maßnahmen aus
unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden
konnten.
Den Bezirksvertretungen wird es eigenverantwortlich
obliegen, die in der Vorschlagsliste enthaltenen
Sammelmaßnahmen über die Herstellung der
Barrierefreiheit von Grünanlagen sowie über die
Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
mittels jeweils gesonderter Beschlussvorlagen als
Einzelmaßnahmen festzulegen. Das hierauf entfallende
Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 915 TEuro.
Beispiele des
Maßnahmenpaketes (213 Maßnahmen insgesamt)
Durch den Einsatz der gesamten
energetischen Sanierungsmaßnahmen (LED-Lampen
flächendeckend), Abbau von nicht benötigten Ampelanlagen
usw. werden jährlich 1.6 Millionen Euro an
Gesamt-Einsparungen erzielt. 37 Maßnahmen laufen schon
jetzt an.
Maßnahme
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Kosten in Euro
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Einsparung per anno
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2,5 Mio. Euro für
Kultureinrichtungen und Parks - nicht Kantpark
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Landschaftspark Nord
energetische Sanierung
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300.000
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32.000 Euro
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Lehmbruck Museum
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400.000
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40.000 Euro
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Kulturbunker Bruckhausen
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15.000 Euro LED-Lampen
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Oberhof Beeck
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15.000 Euro LED-Lampen
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FrischeKontor Schlachhof
Brennwertkesselanlage
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110.000 Euro
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Sanierung von Schultoiletten
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23.5 Mio. Euro
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Neues Blockheizwerk für das
Rhein-Ruhr-Bad
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190.000 Euro
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80.000 Euro in nur 3 Jahren
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Zoo (18 Mio. Euro
Sanierungsstau):
- neuer Wirtschaftshof (beklagenswerter Zustand)
mit
neuer Technik
- Mit der GfB Bau einer Jugenwerkstatt im Zoo
- Regenwassernutzung,
- Dächersanierung
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5.6 Mio. Euro
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200.000 Euro
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Theaterrampe im Servicebüro
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150.000 Euro
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Straßen - Verkehr -
Lärmschutz
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Wegeverbindungen optimieren,
fahrradfreundlicher gestalten, Barriereabbau
(Borsteine usw.),
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flächendeckende Umstellung
auf LED-Beleuchtung - ab 2019 gesamt
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12 Mio Euro
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80 % Enegiespareffekt
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Alter Kalkweg
(Kopfsteinpflaster) und Kruppstr werden saniert,
mit neuen Rad- und Gehwegen ausgestattet
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1,4 Mio Euro
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z.B. Sanierung Holtener Str.
von Biefangstr. bis Frauenwies
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Vollausbau
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Walsums Neißestr. von Niers-
bis Aldenrader Str.
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auch Gehweg
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Süd: Blankenburger Str. vom
Am Neuen Angerbach - Finkenacker
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Bei den
Straßen-Sanierungsmaßnahmen ist analog zum KAG
mit Anliegerkosten zu rechnen
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Klar gestellt wurde auch, dass die Zugsicherungstechnik
für Straßenbahnen, Anfinanzierung für neue Bahnen oder
Brückensanierungen nicht förderwürdig sind.
"Das sind andere Baustellen", so der
OB. "Bei den Straßenbahnen liegt die
80-Prozent-Fördergelderzusage des VRR vor."
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