Öffentlicher Teil: |
1 |
Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt vom
11.07.2011 |
|
Beschlussvorlagen |
72 |
Verfahren zum
Abwahlantrag - einstimmig durch SPD, BL, Linke, Grüne, FDP, DWG bei Enthaltung CDU, Happel angenommen |
2 |
Beschlussfassung über
Ausschussvorlagen - einstimmig |
3 |
Genehmigung einer
Dienstreise - einstimmig, Enthaltung DWG |
4 |
Benennung von
Delegierten für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder
beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 14. Dezember
2011 - einstimmig,
Enthaltung DWG (Ließ, Kleinbongert, Kocalar) |
5 |
Sitzungsplan 2012 - einstimmig |
6 |
Gesellschafterversammlung der Duisburger Bau- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien
KG (DBV KG) hier: Jahresabschluss 2010 - ohne 1.4 (Entlastung der Geschäftsführung) einstimmig bei Enthaltung FDP |
7 |
Gesellschafterversammlung der Duisburg Marketing
GmbH (DMG) hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig |
8 |
Gesellschafterversammlung der Revierpark
Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH) hier: Jahresabschluss
2010 - einstimmig |
9 |
Gesellschafterversammlung der Duisburger Werkstatt
für Menschen mit Behinderung gGmbH hier:
Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2011 - einstimmig, Enthaltung FDP |
10 |
Bestellung von
Gesellschaftsorganen der formgewechselten GEBAG -
Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft mbH hier:
Geschäftsführung - auf die Ratssitzung im Dezember geschoben |
11 |
Bestellung von
Gesellschaftsorganen der formgewechselten GEBAG -
Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft mbH hier:
Aufsichtsrat - auf die Ratssitzung im Dezember geschoben |
12 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige
Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses - mehrheitlich angenommen durch SPD, BL, Linke, Grüne |
13 |
Überplanmäßige
Aufwendungen im Teilergebnisplan 3000 (Rechtsamt) im
Haushaltsjahr 2010 - 3. Lesung (Antwort der Bezirksregierung steht noch aus) |
14 |
Jahresabschluss 2010 - 1. Lesung |
15 |
Stellenbesetzungen im
Dezernat für Stadtentwicklung - geheime Abstimmung, beantragt durch DWG, unterstützt durch CDU - 39 für Dezernenten, 34 dagegen |
16 |
Beschluss über die
Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder/innen - einstimmig bei Enthaltung FDP |
17 |
Schuleinzugsbereiche
für Grundschulen in Duisburg
1. Erlass einer Rechtsverordnung - mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne
2. Änderung der Bezirkssatzung - mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne, FDP |
18 |
Verlegung der
Fridtjof-Nansen-Realschule, Goerdeler Str. 22, 47178
Duisburg an den Standort Frankenstr. 12, 47178
Duisburg - einstimmig |
19 |
HSK 2010, Nr. 3401012
- "Optimierung Flächenbindung an Schulen" hier:
Sukzessive Auflösung der Anne-Frank-Schule,
Gemeinschaftshauptschule Obere Holtener-Straße 42,
47167 Duisburg zum 01.08.2012 - einstimmig |
20 |
HSK 2010, Nr. 3401012
- "Optimierung Flächenbindung an Schulen" hier:
Auflösung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen, Albert-Schweitzer-Straße 64, 47259 Duisburg - einstimmig |
21 |
Antrag auf
Sonderzuschuss zu den Betriebskosten der
Kindertagesstätte Metzer Straße - einstimmig |
22 |
Aufstellung der
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen
Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Duisburg
für die Amtszeit ab 01.01.2012 - einstimmig |
23 |
Veränderung von
Produkten im Bereich des Dezernates V für das
Haushaltsjahr 2012 - einstimmig |
24 |
Duisburg Marketing
GmbH; Fortführung des Geschäftsbereichs
Landschaftspark Duisburg-Nord - einstimmig |
25 |
- Erste Änderung der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt
Duis-burg (Baumschutzsatzung)
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren nach der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzgebührensatzung) - 1. Lesung |
25.1
|
- Erste Änderung der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt
Duis-burg (Baumschutzsatzung)
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren nach der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzgebührensatzung) - 1. Lesung |
25.2
|
- Erste Änderung der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt
Duis-burg (Baumschutzsatzung)
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren nach der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzgebührensatzung) - 1. Lesung |
25.3
|
Erste Änderung der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt
Duisburg (Baumschutzsatzung) - 1. Lesung |
26 |
Einrichtung der
KlimaAgentur Duisburg - mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne, CDU |
26.1 |
KlimaAgentur Duisburg
- ein neues Fass ohne Boden? |
27 |
2. Änderung der
Satzung für die Friedhöfe und die
Feuerbestattungsanlage der Stadt Duisburg
(Friedhofssatzung) - einstimmig |
28 |
1. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duisburg
(Friedhofsgebührensatzung) - einstimmig |
29 |
Umstrukturierung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Einkauf und
Service Duisburg" (ESD) - 1. Lesung |
29.1 |
Umstrukturierung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Einkauf und
Service Duisburg" (ESD) DS 11-1169 hier:
Stellungnahme des Personalrates Innere Verwaltung
gem. §72 LPVG NRW i.V.m. § 66 LPVG NRW |
29.2
|
Umstrukturierung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Einkauf und
Service Duisburg" (ESD) |
30 |
Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts zum
31.12.2010 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Immobilien-Management Duisburg - einstimmig |
31 |
Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum
31.12.2009 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
DuisburgSport - einstimmig |
32 |
Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 93 -Walsum-
hier: Satzungsbeschluss - einstimmig |
33 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.34 - Obermarxloh
-
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.30
2. Aufstellungsbeschluss
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.34 - Obermarxloh
- - mehrheitlich, Hagenbuck Nein |
34 |
Bebauungsplan Nr. 1179
- Obermarxloh -
Factory
-Outlet-Center (FOC)
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 1112
2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1179 -
Obermarxloh - Factory Outlet-Center (FOC)
3. Prioritätenliste - mehrheitlich, Hagenbuck Nein |
35 |
Bebauungsplan Nr. 1150
-Röttgersbach- "Ziegelhorststraße"
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und
Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss - einstimmig |
36 |
Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 92
Satzungsbeschluss - mehrheitlich, Happel Nein |
37 |
Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 88 -Mittelmeiderich-
Satzungsbeschluss - einstimmig |
38 |
Bebauungsplan Nr. 1175
-Beeck- "Hallenbad"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste - SPD/Linke-Antrag - mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne, DWG, CDU - Nein FDP |
38.1
|
Bebauungsplan Nr. 1175
-Beeck- "Hallenbad"; hier: Eingrenzung der Fläche
für Wohnbebauung |
39 |
Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 94 - Duisburg-Beeck -
"Friedrich-Ebert-Straße / Marktplatz"
Satzungsbeschluss - einstimmig |
40 |
Bebauungsplan Nr. 1160
- Alt-Homberg - Aufhebung von Fluchtlinien
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
41 |
Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 90 -Alt-Homberg-
hier: Satzungsbeschluss - einstimmig |
42 |
Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 89 -Hochheide-
Satzungsbeschluss - einstimmig |
43 |
Bebauungsplan Nr. 1174
-Dellviertel- "Mercatorstraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit - mehrheitlich - Happel Nein |
44 |
Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd -
Koloniestraße/ Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd -
Koloniestraße/ Sternbuschweg
2. Einleitungsbeschluss 3. Einstufung in
diePrioritätenliste - einstimmig bei Enthaltung Grüne |
45 |
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd - "Koloniestra-ße/Sternbuschweg"
1. Weiterführung des Verfahrens nach § 13a BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig bei Enthaltung Grüne |
46 |
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2032 - Hochemmerich, "Duisburger
Straße"
Öffentliche Auslegung - einstimmig |
47 |
Bebauungsplan Nr. 1103
- Rumeln-Kaldenhausen - ehemalige Kirchfeldschule
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und
Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss - einstimmig |
48 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.39 - Süd -
"Sportplatz Watzmannstraße"
hier:
1. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
3. Aktualisierung der Begründung und des
Umweltberichtes
4. Beschlussfassung - mehrheitlich - FDP, Lensdorf Nein, Linke Enthaltung |
49 |
Bebauungsplan Nr. 1121
- Buchholz - "Sportplatz Watzmannstraße"
hier:
1. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
3. Aktualisierung der Begründung mit dem
Umweltbericht
4. Satzungsbeschluss - mehrheitlich - FDP, Lensdorf Nein, Linke Enthaltung |
|
Anträge/Anfragen |
50 |
Änderung der
Ausschussbesetzung - einstimmig |
51 |
Änderung der
Ausschussbesetzung - einstimmig |
52 |
Bürgerbefragung zur
Auswahl eines Namenszusatzes - mehrheitlich abgelehnt - CDU, OB, DWG, FDP - Ja, Grüne Enthaltung - SPD, BL, Linke - Nein |
53 |
Sachstandsbericht
Handlungskonzept - Zuzug von bulgarischen und
rumänischen EU-Bürgerinnen und Bürgern - Konzept liegt nicht vor |
54 |
Städtepartnerschaftsreise nach Perm; hier:
Delegationsreise - Kosten für Ratsmitglieder nicht über 4.100 EUR zzgl. Sponsoren- und privaten Geldern |
|
Mitteilungsvorlagen |
55 |
Formwechselnde
Umwandlung der GEBAG - Duisburger Gemeinnützige
Baugesellschaft Aktiengesellschaft in eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung hier:
Beschlussentwurf der Gesellschafterversammlung über
die Umwandlung und Endfassung des neuen
Gesellschaftsvertrages - auf Ratssitzung Dezember geschoben |
56 |
Wirtschaftsplan 2011
der Duisburg Marketing GmbH (DS 10-2157) hier:
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Mercatorhalle - zur Kenntnis genommen |
57 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier:
Controllingbericht zum 30.06.2011 - zur Kenntnis genommen |
58 |
Duisburger
Haushaltstage 2011 - Bezirksfinanzen im Blickpunkt - Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag |
59 |
Antrag der
CDU-Fraktion (DS 11-0405) zu den Haushaltsberatungen
2011 hier: Auflistung aller für die politischen
Beratungen erstellten, wiederkehrenden Berichte - zur Kenntnis genommen |
60 |
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2010, 3.
Nachweisung - zur Kenntnis genommen |
61 |
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2011, 2.
Nachweisung - 80.000 EUR für Rechtsvertretung bei CityPalais und Merkatorhalle |
62 |
Schulentwicklungsplanung: Jahresbericht 2011 - 1. Lesung |
63 |
Haushaltssicherungskonzept hier: Kürzung von
Zuwendungen an die Psychiatrischen Hilfsvereine - Beschluss des Ausschusses 'Arbeit und Gesundheit' |
64 |
Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzug von Kaßlerfeld bis
Tausendfensterhaus - zur Kenntnis genommen |
|
Nachtrag |
65
|
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.31 -Röttgersbach-
1. Aufhebung des Beschlusses zur FNP-Änderung Nr.
2.31 (DS-Nr. 11-0155)
2. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a Abs. 3 BauGB
3. Verkürzung der erneuten öffentlichen Auslegung
auf zwei Wochen - einstimmig |
66 |
Bebauungsplan Nr. 687
1.Änderung -Röttgersbach- Im Holtkamp
1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses (DS-Nr.
11-0156)
2. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a Abs. 3 BauGB
3. Verkürzung der erneuten öffentlichen Auslegung
aufzwei Wochen - einstimmig |
67 |
Kunstwerk "U-Boot" von
Andreas M. Kaufmann und Hans Ulrich Reck im
Innenhafen Duisburg - einstimmig bei Enthaltung Linke |
68
|
Satzung der Stadt
Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und Horten - einstimmig |
69
|
Überplanmäßige
Aufwendungen im Teilergebnisplan 3000 (Rechtsamt) im
Haushaltsjahr 2011 - einstimmig |
70 |
Änderung der
Ausschussbesetzung - einstimmig |
71
|
Änderung der
Ausschussbesetzung - einstimmig |
72
|
Verfahren zum
Abwahlantrag - auf TOP 2 vorgezogen |
73
|
Sachstand
Sozialticket
- durch Spaniel beantwortet - gilt ab 1. November 2011 - Anträge bei 'Bürgerservice' |
|
|
33 |
Bebauungsplan Nr. 1179
- Obermarxloh -
Factory -Outlet-Center (FOC)
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 1112
2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1179 -
Obermarxloh - Factory Outlet-Center (FOC)
3. Prioritätenliste
Beschlussentwurf
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 1112 – Obermarxloh – Factory
Outlet Center (FOC) für einen Bereich an der
Duisburger Straße, südwestlich der
Werksbahn, westlich der August-Thyssen-Straße sowie
nördlich und südlich der
Walter-Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem.
Stadtbad) vom 22.03.2010
(DS-Nr. 10-0217) wird aufgehoben.
2. Für einen Bereich an der Duisburger Straße,
beginnend an der Dahlmannstraße über
die Stockholmer Straße, südwestlich der Werksbahn
bis zum Pumpwerk an der August-
Thyssen-Straße sowie nördlich und südwestlich des
Schulzentrums an der Walter-
Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem.
Stadtbad) ist ein Bebauungsplan
im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh –
Factory-Outlet-Center (FOC) durchgeführt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 1179 – Obermarxloh -
Factory-Outlet-Center (FOC) wird in
der Prioritätenliste des Bezirks an Position 1
geführt.
Problembeschreibung /
Begründung
Gliederung
1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
2. Beschreibung des Plangebietes
3. Planungsrecht
4. Anlass der Planung
5. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
6. Investor
7. Weiterer Verfahrensablauf
8. Einstufung in die Prioritätenliste
9. Anlagen
1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
Bereits seit einigen Jahren wird das Konzept, ein
Factory Outlet Center (FOC) auf den
Grundstücken der Rhein-Ruhr-Halle und des Stadtbades
anzusiedeln, entwickelt. Die Stärkung des jetzigen
Hauptzentrums Hamborn-Marxloh spielte dabei eine
wesentliche Rolle.
Der Bau eröffnet die Möglichkeit, nicht mehr
benötigte städtische Flächen zügig neu zu
bebauen und dabei den Baukörper des Stadtbades
einzubeziehen. Am 22.03.2010 hat der Rat der Stadt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1112 –Obermarxloh-
Factory-Outlet-Center (FOC) beschlossen. Der
Geltungsbereich umfasste im wesentlichen die Flächen
der Rhein-Ruhr-Halle und des ehemaligen Stadtbades.
Mittlerweile haben die planerischen Überlegungen zu
dem Konzept geführt, eine größere Fläche, die auch
private Grundstücke umfasst, als Entwicklungsoption
für ein Factory-Outlet-Center in des Plangebiet
einzubeziehen. Die Zielsetzung hat sich insofern
erweitert, als dass die städtebauliche Verbindung in
Richtung Marxloh durch raumbildende Gebäude
nordöstlich der Duisburger Straße intensiviert
werden soll.
Daher soll der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1112 aufgehoben werden.
Er wird durch den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1179 mit der selben Bezeichnung
- Obermarxloh- Factory-Outlet-Center (FOC) mit einer
erweiterten Gebietsfestsetzung ersetzt.
2. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Norden Duisburgs im
Stadtbezirk Hamborn, Stadtteil Obermarxloh. Mit der
Lage an der Bundesautobahn A 59 bildet es die
räumliche Schnittstelle zu den Stadtteilen Marxloh
und Alt-Hamborn.
Das Plangebiet ist rd. 16,7 ha groß. Es umfasst die
Grundstücke der Stadtwerke und eines
Privateigentümers an der Duisburger Straße (zwischen
Dahlmannstraße und Trasse Werksbahn), das Gelände
der Rhein-Ruhr-Halle und das nord-östlich
angrenzende Wohngebiet bis einschließlich
August-Thyssen-Straße sowie die
Walter-Rathenau-Straße, das Grundstück des
ehemaligen Hamborner Stadtbades. Die Duisburger
Straße, Weseler Straße, Dahlmannstraße,
August-Thyssen-Straße sowie die
Walter-Rathenau-Straße werden jeweils bis zur Mitte
der Straßenverkehrsfläche in den Geltungsbereich des
Bebauungsplans einbezogen.
Das Plangebiet setzt sich aus heute unterschiedlich
genutzten Teilräumen zusammen.
Das westlich der Autobahnbrücke an der Weseler
Straße/Dahlmannstraße liegende Privatgrundstück ist
an der Dahlmannstraße mit einem Gebäude
(Verwaltung/Wohnen) bebaut.
Die übrige unbebaute Grundstücksfläche weist einen
dichten Baumbestand auf. Im weiteren Verlauf nach
Osten der Duisburger Straße folgt eine Grünfläche
zwischen der Stockholmer Straße und der Lohstraße.
Das Grundstück der Stadtwerke unmittelbar westlich
der Werksbahntrasse wird in den Geltungsbereich des
Bebauungsplans mit e inbezogen.
Das Grundstück der Rhein-Ruhr-Halle wird in
Nord-Süd-Richtung durch das Brückenbauwerk der A 59
überspannt. Unter dieser Brücke sind ebenerdige
Stellplätze angelegt. Das Grundstück ist insgesamt
durch Stellplätze, Hofflächen und Baukörper in hohem
Maße versiegelt.
Grünstrukturen mit Baumreihen oder Einzelbäumen
befinden sich vorwiegend westlich
der Autobahnbrücke als Abgrenzung zur Duisburger
Straße. Auf der östlichen Teilfläche sind die
Stellplatzanlagen und Grundstücksgrenzen mit Bäumen
und Sträuchern eingefasst.
Der Hauptzugang der Rhein-Ruhr-Halle ist zur
Walter-Rathenau-Straße orientiert, von der aus auch
die Stellplatzanlagen zu erreichen sind. Der Betrieb
der sanierungsbedürftigen Rhein-Ruhr-Halle wurde
Ende März 2011 eingestellt.
Unmittelbar nördlich der Rhein-Ruhr-Halle schließt
sich das Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“ an.
Dieses Wohnquartier weist die typischen Merkmale des
Städtebaus aus den 60er/70er Jahren auf: Zeilenbau
und Punkthochhäuser mit 6 bis 10 Geschossen und
großzügige Freiräume zwischen den Gebäuden, die
jedoch meist keine eindeutige Nutzungszuordnung
erfahren. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans
mit einbezogen wird die baumbestandene Grünfläche
unmittelbar südlich des Pumpwerkes an der
August-Thyssen-Straße.
Das ehemalige Hamborner Stadtbad wird seit über 10
Jahren nicht mehr genutzt. Durch den langjährigen
Leerstand, verbunden mit Vandalismus und
Verwahrlosung, ist das denkmalgeschützte Gebäude
heute in einem schlechten Zustand. Der Hauptzugang
des Stadtbades befindet sich, angelegt als
Viertelkreisplatz „Ehrenhof“, im Kreuzungsbereich
der Walter-Rathenau- und Duisburger Straße. Der
Denkmalschutz umfasst auch den mit Bäumen
gestalteten „Ehrenhof“ als zugehörige Freifläche.
Das Gebäude des Stadtbads und sein Standort sind
stadträumlich in einem engen Zusammenhang mit dem
unmittelbar nördlich gelegenen Schulzentrum zu
sehen, welches aber nicht Gegenstand des
Plangebietes ist. Die repräsentativen
Bauten der Berufsfachschule und der Realschule
wurden von dem Architekten
entworfen, der auch das Stadtbad erbaute, und tragen
somit die gleiche architektonische und
stadtgestalterische Handschrift. Das gesamte Areal
prägt als Schul- bzw. Verwaltungsviertel das Bild
des Stadtteils Obermarxloh, das ehemalige Stadtbad
übernimmt dabei heute noch eine identitätsstiftende
Funktion.
Das Plangebiet ist über den unmittelbaren Anschluss
an die A 59 sehr gut an das überregionale
Verkehrsnetz (Anbindung an die A 42 über das
Autobahnkreuz Duisburg-Nord und im Weiteren an die A
3) angebunden. Unmittelbar im Kreuzungsbereich vor
dem ehemaligen Hamborner Stadtbad befindet sich die
Haltestelle „Rhein-Ruhr-Halle“ der Straßenbahnlinie
903 Duisburg – Dinslaken. Damit ist auch eine
umsteigefreie ÖPNV-Anbindung an die Duisburger
Innenstadt gewährleistet.
3. Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Siedlungsschwerpunkt (SSP).
Siedlungsschwerpunkte sind nach § 6 LEPro solche
Standorte, die sich für ein räumlich gebündeltes
Angebot von öffentlichen und privaten Einrichtungen
der Versorgung, der Bildung und Kultur, der sozialen
und medizinischen Betreuung, des Sports und der
Freizeitgestaltung eignen.“
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Fläche für
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Mehrzweckhalle, Parkplatz, Hallenbad“ dar. Die
nördlich anschließenden Flächen bis zur
August-Thyssen-Straße sind als Wohnbaufläche
dargestellt. Der Bereich der Duisburger Straße,
Stockholmer Straße und der Autobahn A 59 ist als
Straßenverkehrsfläche dargestellt, die Trasse der
Werksbahn als Fläche für Bahnanlagen. Die Flächen an
der Duisburger Straße westlich der Werksbahntrasse
sind als Fläche für Versorgungsanlagen und
Grünfläche dargestellt, das Privatgrundstück an der
Weseler Straße ist als Wohnbaufläche dargestellt.
Die dem Plangebiet an der Duisburger Straße
gegenüberliegenden Bereiche sind als Industriegebiet
(GI), Gewerbegebiet (GE) und Kerngebiet (MK)
dargestellt.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes
widersprechen den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplanes.
Im Sinne des § 8 (3) BauGB wird die entsprechende
Änderung Nr. 2.34 des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren durchgeführt.
Im Geltungsbereich besteht der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 333/60. Eine wesentliche
Zielsetzung des Bebauungsplans war die Sicherung der
Trasse für die heutige Autobahn A 59. Die
Anbauverbotszone der Bundesautobahn von 40 m wird
auch im aktuellen Aufstellungsverfahren zu
berücksichtigen sein. Für die überbaubaren
Grundstücke ist der Planbereich als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„Mehrzweckhalle, Stadtbücherei, VHS“ und „Stadtbad“
festgesetzt.
In direkter Nachbarschaft zu dem Plangebiet
nord-östlich der August-Thyssen-Straße besteht der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 698 I A „Obermarxloh“,
der hier Allgemeines Wohngebiet festsetzt.
4. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Schließung des unter
Denkmalschutz stehenden ehemaligen
Hamborner Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle. Die
entfallenden öffentlichen Einrichtungen erfordern
eine standortgerechte und wirtschaftliche Umnutzung
der Grundstücke, Zielsetzung ist die Entwicklung
eines Factory-Outlet-Centers. Untersuchungen zu
alternativen Nutzungsmöglichkeiten haben bestätigt,
dass eine Folgenutzung durch ein
Factory-Outlet-Center diesen wichtigen Zielen der
Stadtentwicklungsplanung entspricht. Sie eröffnet
zudem die Möglichkeit, das denkmalgeschützte
Stadtbad zumindest in Teilen zu erhalten und weitere
Flächen für die Stärkung des Standortes im Sinne
einer gesamtheitlichen Stadtentwicklung zu
aktivieren..
Das heutige Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“
entspricht diesen aktuellen
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen nicht
mehr. Auch die Inwertsetzung dieser „in die Jahre
gekommenen“ Bausubstanz erfordert einen ungleich
hohen Aufwand. Dies ist insbesondere im Hinblick auf
den demografischen Wandel zu betrachten, der auch
die Städteregion Ruhr und somit den Standort
Duisburg Marxloh betrifft. Bereits jetzt ist ein
deutliches Überangebot an Wohnungen und damit
einhergehend ein Überangebot an Infrastruktur in
Duisburg vorhanden.
Wohnungswirtschaft und Marktexperten sind sich
einig, dass insbesondere Maßnahmen zur energetischen
Aufwertung sowie zum Abbau von Barrieren im Bestand
erforderlich sind. Aufgrund der alternden
Gesellschaft und der drastisch steigenden
Nebenkosten erhöht sich der Modernisierungsdruck
besonders in der Schaffung von barrierearmen
Wohnungen sowie energetischer Sanierung. Dies wird
im Altbestand nicht immer möglich oder – mangels
Refinanzierbarkeit der Maßnahmen – wirtschaftlich
sinnvoll sein. Daher ist es Zielsetzung der Stadt
Duisburg, Teilflächen dieses Wohnquartiers als
Entwicklungsflächen für das Factory-Outlet-Center
planerisch einzubeziehen und somit Impulse für einen
geordneten Stadtumbau zu geben. Das Quartier „Am
Zinkhüttenplatz“ ist heute noch bewohnt, so dass zur
Umsetzung der Planungsziele ein Umzugskonzept durch
den Wohnungseigentümer zu erstellen ist.
Das Projekt Factory-Outlet-Center entspricht den
Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der
Stadt Duisburg, welches für diesen Bereich die
Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereichs
Hauptzentrum Hamborn-Marxloh festlegt. Die
überregionalen Wirkungen des Einzelhandelsprojekts
sind bereits im Rahmen des städtischen
Handlungskonzepts umfassend untersucht worden.
Daher hat die Stadt Duisburg sich dazu entschlossen,
eigene Grundstücke im Geltungsbereich an einen
geeigneten Investor zu veräußern. Der für die
Entwicklung des Umfeldes erforderliche Grunderwerb
ist seitens des Investors durch Abschluss
privat-rechtlicher Verträge mit den
Grundstücksnachbarn durchzuführen.
5. Städtebauliche Zielsetzung und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
Übergeordnete städtebauliche Zielsetzung der Stadt
Duisburg ist die Stärkung eines
Einzelhandelsschwerpunktes im Hauptzentrum des
Duisburger Nordens durch die Verknüpfung der beiden
größten nördlichen Nebenzentren der Stadt Duisburg –
Hamborn und Marxloh.
Diese beiden Nebenzentren sind für sich betrachtet
nicht groß und attraktiv genug, so dass ein
Zusammenschluss der beiden Einzelhandelslagen über
die Achse Weseler Straße / Duisburger Straße (B 8)
vorgesehen ist. Das Projektgebiet „Factory-Outlet-Center“
mit einer Größe von ca. 16 ha liegt räumlich zentral
zwischen den Versorgungszentren Marxloh und Hamborn
an dieser Entwicklungsachse (B 8). Das Projekt soll
in mehreren Phasen entwickelt werden können, wovon
die erste Ausbaustufe auf dem Areal des ehemaligen
Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle ca. 5 ha
umfassen kann.
Zielsetzung der Planung ist es, mit der Realisierung
des Factory-Outlet-Center die städtebaulichen
Potenziale dieses Raumes zu aktivieren. Dabei soll
das denkmalgeschützte Stadtbad in die Konzeption mit
eingebunden und weitgehend erhalten bleiben. Der
Bereich an der Kreuzung
Duisburger-/Walter-Rathenau-Straße wird künftig eine
prägnante Adresse im Stadtteilgefüge werden und
seiner Gelenkfunktion im Hauptzentrum
Hamborn-Marxloh Rechnung tragen. Die Kubatur der
geplanten Gebäude und die Fassadengestaltung sollen
den hohen Anforderungen des Standortes entsprechen,
so dass eine adäquate Einbindung in das
räumlich-funktionale Umfeld gewährleistet wird.
Zur Entwicklung des Factory-Outlet-Centers ist als
Art der Nutzung ein Sondergebiet,
Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel –
Factory-Outlet-Center“ festzusetzen.
Die räumlich-funktionale Verknüpfung der
Nebenzentren Marxloh (um den August-Bebel-Platz) und
Hamborn ist über die die Gestaltung der Duisburger
Straße/Weseler Straße als „Boulevard“ und mit der
Schaffung weiterer Funktionseinheiten als
„Trittsteine“ geplant. Dabei wird auf bereits
bestehende Strukturen als integrale Bestandteile des
Konzeptes zurückgegriffen.
Flächen nordwestlich der Werksbahn werden für
kerngebietstypische Nutzungen
(Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel) entwickelt
und demzufolge im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK)
festgesetzt. Zur Unterstützung der
„Verbindungsfunktion“ sollen die Erdgeschosse für
einen „Stadtboulevard“ entsprechend einladend
gestaltet werden. Der heute undifferenzierte Raum
wird durch die Schaffung von Raumkanten eindeutig
definiert. Die verkehrliche Erschließung erfolgt
über das bestehende Straßennetz, das Plangebiet
verfügt durch den unmittelbaren Autobahnanschluss
über eine hohe Lagegunst. Während der bisherigen
Planung wurde durch die Stadt Duisburg eine
Untersuchung der Verkehrswege erstellt. Schwerpunkt
der Untersuchung war die Belastung der bestehenden
Verkehrsknoten
um das Projektgrundstück herum. Alle untersuchten
Knoten weisen im Ergebnis sind noch
Kapazitätsreserven auf. Im Rahmen der
Bauleitplanverfahrens werden weitere
verkehrsplanerische Maßnahmen zur Optimierung der
Verkehre an den Knotenpunkten untersucht und in die
Planung eingestellt.
Zu dem Bebauungsplan wird ein
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich
des ehemaligen Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle
wurde bereits im November 2010 vorgelegt, deren
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben
und im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden.
In einem Umweltbericht werden die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und
bewertet.
6. Investor
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die
Abwicklung des Bauleitplanverfahrens wird durch
einen Investor in Abstimmung mit der Stadt Duisburg
- unter Berücksichtigung der Planungshoheit der
Gemeinde - erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt Duisburg und dem Investor geschlossen. Der
Investor hat externe Planungsbüros mit der
Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes und
erforderlicher Gutachten beauftragt. Er übernimmt
dabei alle anfallenden Kosten.
7. Weiterer Verfahrensablauf
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt
wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches
den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3
(1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Nach Abstimmung wird ein Bebauungsplanentwurf
erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur
Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
vorgelegt wird.
8. Einstufung in die Prioritätenliste.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß
den in DS 07-0141 (Verfahren zur verbindlichen
Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der
Prioritätenliste unter Position 1 zu führen.
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