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Factory -Outlet-Center (FOC)

79.193 Unterschriften für das Abwahlbegehren gegen Sauerland!
Sauerland schließt Rücktritt weiterhin aus
Harald Jeschke, Jochem Knörzer und Manfred Schneider (Foto)


Duisburg, 17. Oktober 2011 - Werner Hüsken, Harald Jochums und Theo Steegmann, die Sprecher der Bürgerinitiative 'Neuanfang für Duisburg', übergaben heute dem Rat der Stadt Duisburg Listen mit 79.193 Unterschriften Duisburger BürgerInnen zum Abwahlbegehren gegen Adolf Sauerland.

Das sind über 5.000 Stimmen mehr als bei der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2009, als Adolf Sauerland mit 74.179 Stimmen gewählt wurde.

Erstarren - wieso fällt mir da ein "Hamster vor der Schlange" ein? - auf Seiten der CDU, ...

... Freude und Beifall auf Seiten der SPD - v. l. im Vordergrund Elke Patz und Jürgen C. Brandt - ...

... und auch beim Ratsherr der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale, Peter Bettermann (Mitte).

Jetzt muss die Verwaltung, unter der Aufsicht des Rates, die Listen auf Gültigkeit prüfen.
Entsprechend der Wahlordnung ist letztendlich entscheidend, ob die unterzeichnende Person eindeutig identifizierbar ist. Und das ist auch bei fehlender Hausnummer möglich. So ist es mehr als unwahrscheinlich, dass die notwendige Mindestanzahl von 15 Prozent, ca. 55.200, der wahlberechtigten BürgerInnen nicht erreicht wurde.
Die eigentliche Abwahl läuft dann, entsprechend dem in der heutigen Ratssitzung beschlossenen Antrag, genauso wie die Kommunalwahl ab. Mit der gleichen Anzahl und Erreichbarkeit der Wahllokale und mit der Briefwahlmöglichkeit.

Wenn annähernd 80.000 Duisburgerinnen und Duisburger ihren Namen, Anschrift und Geburtsdatum für das Abwahlbegehren schriftlich abgegeben haben, dann sollte es möglich sein, mindestens 92.000 anonyme Stimmen gegen diesen höchst umstrittenen Oberbürgermeister bei der Abwahl zu erreichen!

 

Montag, 17. Oktober 2011  - Factory -Outlet-Center (FOC)

Öffentlicher Teil:  

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt vom 11.07.2011  

 

Beschlussvorlagen  

72 Verfahren zum Abwahlantrag 
- einstimmig durch SPD, BL, Linke, Grüne, FDP, DWG bei Enthaltung CDU, Happel angenommen

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen  
- einstimmig

Genehmigung einer Dienstreise  
- einstimmig, Enthaltung DWG

Benennung von Delegierten für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 14. Dezember 2011  
- einstimmig, Enthaltung DWG (Ließ, Kleinbongert, Kocalar)

Sitzungsplan 2012  
- einstimmig

Gesellschafterversammlung der Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien KG (DBV KG) hier: Jahresabschluss 2010  
- ohne 1.4 (Entlastung der Geschäftsführung) einstimmig bei Enthaltung FDP

Gesellschafterversammlung der Duisburg Marketing GmbH (DMG) hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig

Gesellschafterversammlung der Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH) hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig

Gesellschafterversammlung der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH hier: Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2011  
- einstimmig, Enthaltung FDP

10 

Bestellung von Gesellschaftsorganen der formgewechselten GEBAG - Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft mbH hier: Geschäftsführung  
- auf die Ratssitzung im Dezember geschoben

11 

Bestellung von Gesellschaftsorganen der formgewechselten GEBAG - Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft mbH hier: Aufsichtsrat  
- auf die Ratssitzung im Dezember geschoben

12 

Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses  
- mehrheitlich angenommen durch SPD, BL, Linke, Grüne

13 

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan 3000 (Rechtsamt) im Haushaltsjahr 2010  
- 3. Lesung (Antwort der Bezirksregierung steht noch aus)

14 

Jahresabschluss 2010  
- 1. Lesung

15 

Stellenbesetzungen im Dezernat für Stadtentwicklung 
- geheime Abstimmung, beantragt durch DWG, unterstützt durch CDU - 39 für Dezernenten, 34 dagegen

16 

Beschluss über die Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder/innen
 - einstimmig bei Enthaltung FDP

17 

Schuleinzugsbereiche für Grundschulen in Duisburg
1. Erlass einer Rechtsverordnung
- mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne
2. Änderung der Bezirkssatzung  
- mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne, FDP

18 

Verlegung der Fridtjof-Nansen-Realschule, Goerdeler Str. 22, 47178 Duisburg an den Standort Frankenstr. 12, 47178 Duisburg  
- einstimmig

19 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen" hier: Sukzessive Auflösung der Anne-Frank-Schule, Gemeinschaftshauptschule Obere Holtener-Straße 42, 47167 Duisburg zum 01.08.2012  
- einstimmig

20 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen" hier: Auflösung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Albert-Schweitzer-Straße 64, 47259 Duisburg  
- einstimmig

21 

Antrag auf Sonderzuschuss zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte Metzer Straße  
- einstimmig

22 

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit ab 01.01.2012  
- einstimmig

23 

Veränderung von Produkten im Bereich des Dezernates V für das Haushaltsjahr 2012  
- einstimmig

24 

Duisburg Marketing GmbH; Fortführung des Geschäftsbereichs Landschaftspark Duisburg-Nord  
- einstimmig

25 

- Erste Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duis-burg (Baumschutzsatzung)
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzgebührensatzung)  
- 1. Lesung

25.1

- Erste Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duis-burg (Baumschutzsatzung)
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzgebührensatzung)  
- 1. Lesung

25.2

- Erste Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duis-burg (Baumschutzsatzung)
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzgebührensatzung)  
- 1. Lesung

25.3

Erste Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duisburg (Baumschutzsatzung)
  - 1. Lesung

26 

Einrichtung der KlimaAgentur Duisburg  
- mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne, CDU

26.1 

KlimaAgentur Duisburg - ein neues Fass ohne Boden?  

27 

2. Änderung der Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Duisburg (Friedhofssatzung)  
- einstimmig

28 

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duisburg (Friedhofsgebührensatzung)  
- einstimmig

29 

Umstrukturierung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Einkauf und Service Duisburg" (ESD)  
- 1. Lesung

29.1 

Umstrukturierung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Einkauf und Service Duisburg" (ESD) DS 11-1169 hier: Stellungnahme des Personalrates Innere Verwaltung gem. §72 LPVG NRW i.V.m. § 66 LPVG NRW  

29.2

Umstrukturierung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Einkauf und Service Duisburg" (ESD)  

30 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Immobilien-Management Duisburg  
- einstimmig

31 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung DuisburgSport  
- einstimmig

32 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 93 -Walsum-
hier: Satzungsbeschluss  
- einstimmig

33 

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.34 - Obermarxloh -
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.30
2. Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.34 - Obermarxloh -  
- mehrheitlich, Hagenbuck Nein

34 

Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh - Factory -Outlet-Center (FOC)
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 1112
2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh - Factory Outlet-Center (FOC)
3. Prioritätenliste  
- mehrheitlich, Hagenbuck Nein

35 

Bebauungsplan Nr. 1150 -Röttgersbach- "Ziegelhorststraße"
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss  
- einstimmig

36 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 92
Satzungsbeschluss  
- mehrheitlich, Happel Nein

37 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 88 -Mittelmeiderich-
Satzungsbeschluss  
- einstimmig

38 

Bebauungsplan Nr. 1175 -Beeck- "Hallenbad"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  
- SPD/Linke-Antrag - mehrheitlich SPD, BL, Linke, Grüne, DWG, CDU - Nein FDP

38.1  

Bebauungsplan Nr. 1175 -Beeck- "Hallenbad"; hier: Eingrenzung der Fläche für Wohnbebauung  

39 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 94 - Duisburg-Beeck - "Friedrich-Ebert-Straße / Marktplatz"
Satzungsbeschluss  
- einstimmig

40 

Bebauungsplan Nr. 1160 - Alt-Homberg - Aufhebung von Fluchtlinien
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

41 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 90 -Alt-Homberg-
hier: Satzungsbeschluss  
- einstimmig

42 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 89 -Hochheide-
Satzungsbeschluss  
- einstimmig

43 

Bebauungsplan Nr. 1174 -Dellviertel- "Mercatorstraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
- mehrheitlich - Happel Nein

44 

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/ Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/ Sternbuschweg
2. Einleitungsbeschluss 3. Einstufung in diePrioritätenliste  
- einstimmig bei Enthaltung Grüne

45 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd - "Koloniestra-ße/Sternbuschweg"
1. Weiterführung des Verfahrens nach § 13a BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig bei Enthaltung Grüne

46 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2032 - Hochemmerich, "Duisburger Straße"
Öffentliche Auslegung  
- einstimmig

47 

Bebauungsplan Nr. 1103 - Rumeln-Kaldenhausen - ehemalige Kirchfeldschule
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss  
- einstimmig

48 

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.39 - Süd - "Sportplatz Watzmannstraße"
hier:
1. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
3. Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes
4. Beschlussfassung  
- mehrheitlich - FDP, Lensdorf Nein, Linke Enthaltung

49 

Bebauungsplan Nr. 1121 - Buchholz - "Sportplatz Watzmannstraße"
hier:
1. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
3. Aktualisierung der Begründung mit dem Umweltbericht
4. Satzungsbeschluss  
- mehrheitlich - FDP, Lensdorf Nein, Linke Enthaltung

 

Anträge/Anfragen  

50 

Änderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

51 

Änderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

52 

Bürgerbefragung zur Auswahl eines Namenszusatzes  
- mehrheitlich abgelehnt - CDU, OB, DWG, FDP - Ja, Grüne Enthaltung - SPD, BL, Linke - Nein

53 

Sachstandsbericht Handlungskonzept - Zuzug von bulgarischen und rumänischen EU-Bürgerinnen und Bürgern  
- Konzept liegt nicht vor

54 

Städtepartnerschaftsreise nach Perm; hier: Delegationsreise  
- Kosten für Ratsmitglieder nicht über 4.100 EUR zzgl. Sponsoren- und privaten Geldern

 

Mitteilungsvorlagen  

55 

Formwechselnde Umwandlung der GEBAG - Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hier: Beschlussentwurf der Gesellschafterversammlung über die Umwandlung und Endfassung des neuen Gesellschaftsvertrages  
- auf Ratssitzung Dezember geschoben

56 

Wirtschaftsplan 2011 der Duisburg Marketing GmbH (DS 10-2157) hier: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Mercatorhalle  
- zur Kenntnis genommen

57 

Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Controllingbericht zum 30.06.2011  
- zur Kenntnis genommen

58 

Duisburger Haushaltstage 2011 - Bezirksfinanzen im Blickpunkt  
- Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag

59 

Antrag der CDU-Fraktion (DS 11-0405) zu den Haushaltsberatungen 2011 hier: Auflistung aller für die politischen Beratungen erstellten, wiederkehrenden Berichte  
- zur Kenntnis genommen

60 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2010, 3. Nachweisung  
- zur Kenntnis genommen

61 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2011, 2. Nachweisung  
- 80.000 EUR für Rechtsvertretung bei CityPalais und Merkatorhalle

62 

Schulentwicklungsplanung: Jahresbericht 2011  
- 1. Lesung

63 

Haushaltssicherungskonzept hier: Kürzung von Zuwendungen an die Psychiatrischen Hilfsvereine  
- Beschluss des Ausschusses 'Arbeit und Gesundheit'

64 

Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzug von Kaßlerfeld bis Tausendfensterhaus  
- zur Kenntnis genommen

 

Nachtrag  

65  

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.31 -Röttgersbach-
1. Aufhebung des Beschlusses zur FNP-Änderung Nr. 2.31 (DS-Nr. 11-0155)
2. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
3. Verkürzung der erneuten öffentlichen Auslegung auf zwei Wochen  
- einstimmig

66

Bebauungsplan Nr. 687 1.Änderung -Röttgersbach- Im Holtkamp
1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses (DS-Nr. 11-0156)
2. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
3. Verkürzung der erneuten öffentlichen Auslegung aufzwei Wochen  
- einstimmig

67

Kunstwerk "U-Boot" von Andreas M. Kaufmann und Hans Ulrich Reck im Innenhafen Duisburg  
- einstimmig bei Enthaltung Linke

68  

Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Horten  
- einstimmig

69  

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan 3000 (Rechtsamt) im Haushaltsjahr 2011  
- einstimmig

70

Änderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

71  

Änderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

72  

Verfahren zum Abwahlantrag  
- auf TOP 2 vorgezogen

73  

Sachstand Sozialticket  
- durch Spaniel beantwortet - gilt ab 1. November 2011 - Anträge bei 'Bürgerservice'

   

33 

Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh - Factory -Outlet-Center (FOC)
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 1112
2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh - Factory Outlet-Center (FOC)
3. Prioritätenliste  

 

Beschlussentwurf
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1112 – Obermarxloh – Factory
Outlet Center (FOC) für einen Bereich an der Duisburger Straße, südwestlich der
Werksbahn, westlich der August-Thyssen-Straße sowie nördlich und südlich der
Walter-Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem. Stadtbad) vom 22.03.2010
(DS-Nr. 10-0217) wird aufgehoben.
2. Für einen Bereich an der Duisburger Straße, beginnend an der Dahlmannstraße über
die Stockholmer Straße, südwestlich der Werksbahn bis zum Pumpwerk an der August-
Thyssen-Straße sowie nördlich und südwestlich des Schulzentrums an der Walter-
Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem. Stadtbad) ist ein Bebauungsplan
im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh –
Factory-Outlet-Center (FOC) durchgeführt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 1179 – Obermarxloh - Factory-Outlet-Center (FOC) wird in
der Prioritätenliste des Bezirks an Position 1 geführt.

 

Problembeschreibung / Begründung
Gliederung
1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
2. Beschreibung des Plangebietes
3. Planungsrecht
4. Anlass der Planung
5. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
6. Investor
7. Weiterer Verfahrensablauf
8. Einstufung in die Prioritätenliste
9. Anlagen

1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
Bereits seit einigen Jahren wird das Konzept, ein Factory Outlet Center (FOC) auf den
Grundstücken der Rhein-Ruhr-Halle und des Stadtbades anzusiedeln, entwickelt. Die Stärkung des jetzigen Hauptzentrums Hamborn-Marxloh spielte dabei eine wesentliche Rolle.
Der Bau eröffnet die Möglichkeit, nicht mehr benötigte städtische Flächen zügig neu zu
bebauen und dabei den Baukörper des Stadtbades einzubeziehen. Am 22.03.2010 hat der Rat der Stadt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1112 –Obermarxloh- Factory-Outlet-Center (FOC) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasste im wesentlichen die Flächen der Rhein-Ruhr-Halle und des ehemaligen Stadtbades.
Mittlerweile haben die planerischen Überlegungen zu dem Konzept geführt, eine größere Fläche, die auch private Grundstücke umfasst, als Entwicklungsoption für ein Factory-Outlet-Center in des Plangebiet einzubeziehen. Die Zielsetzung hat sich insofern erweitert, als dass die städtebauliche Verbindung in Richtung Marxloh durch
raumbildende Gebäude nordöstlich der Duisburger Straße intensiviert werden soll.
Daher soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1112 aufgehoben werden.
Er wird durch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1179 mit der selben Bezeichnung -
Obermarxloh- Factory-Outlet-Center (FOC) mit einer erweiterten Gebietsfestsetzung ersetzt.

2. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Norden Duisburgs im Stadtbezirk Hamborn, Stadtteil Obermarxloh. Mit der Lage an der Bundesautobahn A 59 bildet es die räumliche Schnittstelle zu den Stadtteilen Marxloh und Alt-Hamborn.
Das Plangebiet ist rd. 16,7 ha groß. Es umfasst die Grundstücke der Stadtwerke und eines Privateigentümers an der Duisburger Straße (zwischen Dahlmannstraße und Trasse Werksbahn), das Gelände der Rhein-Ruhr-Halle und das
nord-östlich angrenzende Wohngebiet bis einschließlich August-Thyssen-Straße sowie die Walter-Rathenau-Straße,
das Grundstück des ehemaligen Hamborner Stadtbades. Die Duisburger Straße, Weseler Straße, Dahlmannstraße, August-Thyssen-Straße sowie die Walter-Rathenau-Straße werden jeweils bis zur Mitte der Straßenverkehrsfläche in
den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.
Das Plangebiet setzt sich aus heute unterschiedlich genutzten Teilräumen zusammen.
Das westlich der Autobahnbrücke an der Weseler Straße/Dahlmannstraße liegende Privatgrundstück ist an der Dahlmannstraße mit einem Gebäude (Verwaltung/Wohnen) bebaut.
Die übrige unbebaute Grundstücksfläche weist einen dichten Baumbestand auf. Im weiteren Verlauf nach Osten der Duisburger Straße folgt eine Grünfläche zwischen der Stockholmer Straße und der Lohstraße. Das Grundstück der Stadtwerke unmittelbar westlich der Werksbahntrasse wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit e
inbezogen.
Das Grundstück der Rhein-Ruhr-Halle wird in Nord-Süd-Richtung durch das Brückenbauwerk der A 59 überspannt.
Unter dieser Brücke sind ebenerdige Stellplätze angelegt. Das Grundstück ist insgesamt durch Stellplätze, Hofflächen und Baukörper in hohem Maße versiegelt.
Grünstrukturen mit Baumreihen oder Einzelbäumen befinden sich vorwiegend westlich
der Autobahnbrücke als Abgrenzung zur Duisburger Straße. Auf der östlichen Teilfläche sind die Stellplatzanlagen und Grundstücksgrenzen mit Bäumen und Sträuchern eingefasst.
Der Hauptzugang der Rhein-Ruhr-Halle ist zur Walter-Rathenau-Straße orientiert, von der aus auch die
Stellplatzanlagen zu erreichen sind. Der Betrieb der sanierungsbedürftigen Rhein-Ruhr-Halle wurde Ende März 2011 eingestellt.
Unmittelbar nördlich der Rhein-Ruhr-Halle schließt sich das Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“ an. Dieses Wohnquartier weist die typischen Merkmale des Städtebaus aus den 60er/70er Jahren auf: Zeilenbau und Punkthochhäuser mit 6 bis 10 Geschossen und großzügige Freiräume zwischen den Gebäuden, die jedoch meist keine eindeutige Nutzungszuordnung erfahren. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einbezogen wird die baumbestandene Grünfläche unmittelbar südlich des Pumpwerkes an der August-Thyssen-Straße.
Das ehemalige Hamborner Stadtbad wird seit über 10 Jahren nicht mehr genutzt. Durch den langjährigen Leerstand, verbunden mit Vandalismus und Verwahrlosung, ist das denkmalgeschützte Gebäude heute in einem schlechten Zustand. Der Hauptzugang des Stadtbades befindet sich, angelegt als Viertelkreisplatz „Ehrenhof“, im
Kreuzungsbereich der Walter-Rathenau- und Duisburger Straße. Der Denkmalschutz umfasst auch den mit Bäumen gestalteten „Ehrenhof“ als zugehörige Freifläche. Das Gebäude des Stadtbads und sein Standort sind stadträumlich
in einem engen Zusammenhang mit dem unmittelbar nördlich gelegenen Schulzentrum zu sehen, welches aber nicht Gegenstand des Plangebietes ist.
Die repräsentativen Bauten der Berufsfachschule und der Realschule wurden von dem Architekten
entworfen, der auch das Stadtbad erbaute, und tragen somit die gleiche architektonische und stadtgestalterische Handschrift. Das gesamte Areal prägt als Schul- bzw. Verwaltungsviertel das Bild des Stadtteils Obermarxloh, das ehemalige Stadtbad übernimmt dabei heute noch eine identitätsstiftende Funktion.
Das Plangebiet ist über den unmittelbaren Anschluss an die A 59 sehr gut an das überregionale Verkehrsnetz (Anbindung an die A 42 über das Autobahnkreuz Duisburg-Nord und im Weiteren an die A 3) angebunden.
Unmittelbar im Kreuzungsbereich vor dem ehemaligen Hamborner Stadtbad befindet sich die Haltestelle
„Rhein-Ruhr-Halle“ der Straßenbahnlinie 903 Duisburg – Dinslaken. Damit ist auch eine umsteigefreie
ÖPNV-Anbindung an die Duisburger Innenstadt gewährleistet.


3. Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Siedlungsschwerpunkt (SSP). Siedlungsschwerpunkte sind nach § 6 LEPro solche Standorte, 
die sich für ein räumlich gebündeltes Angebot von öffentlichen und privaten Einrichtungen der Versorgung, der Bildung und Kultur, der sozialen und medizinischen Betreuung, des Sports und der Freizeitgestaltung eignen.“
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Mehrzweckhalle, Parkplatz, Hallenbad“ dar. Die nördlich anschließenden Flächen bis zur August-Thyssen-Straße sind als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bereich der Duisburger Straße, Stockholmer Straße und der Autobahn A 59 ist als Straßenverkehrsfläche dargestellt, die Trasse der Werksbahn als Fläche für Bahnanlagen. Die Flächen an der Duisburger Straße westlich der Werksbahntrasse sind als Fläche für Versorgungsanlagen und Grünfläche dargestellt,
das Privatgrundstück an der Weseler Straße ist als Wohnbaufläche dargestellt.
Die dem Plangebiet an der Duisburger Straße gegenüberliegenden Bereiche sind als Industriegebiet (GI),
Gewerbegebiet (GE) und Kerngebiet (MK) dargestellt.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Im Sinne des § 8 (3) BauGB wird die entsprechende Änderung Nr. 2.34 des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren durchgeführt.
Im Geltungsbereich besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 333/60. Eine wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans war die Sicherung der Trasse für die heutige Autobahn A 59. Die Anbauverbotszone der Bundesautobahn von 40 m wird auch im aktuellen Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen sein. Für die
überbaubaren Grundstücke ist der Planbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Mehrzweckhalle, Stadtbücherei, VHS“ und „Stadtbad“ festgesetzt.
In direkter Nachbarschaft zu dem Plangebiet nord-östlich der August-Thyssen-Straße besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 698 I A „Obermarxloh“, der hier Allgemeines Wohngebiet festsetzt.

4. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Schließung des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen
Hamborner Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle. Die entfallenden öffentlichen Einrichtungen erfordern eine standortgerechte und wirtschaftliche Umnutzung der Grundstücke, Zielsetzung ist die Entwicklung eines Factory-Outlet-Centers. Untersuchungen zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten haben bestätigt, dass eine Folgenutzung durch ein Factory-Outlet-Center diesen wichtigen Zielen der Stadtentwicklungsplanung entspricht. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit, das denkmalgeschützte Stadtbad zumindest in Teilen zu erhalten und weitere
Flächen für die Stärkung des Standortes im Sinne einer gesamtheitlichen Stadtentwicklung zu aktivieren..
Das heutige Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“ entspricht diesen aktuellen stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen nicht mehr. Auch die Inwertsetzung dieser „in die Jahre gekommenen“ Bausubstanz erfordert einen ungleich hohen Aufwand. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel zu betrachten, der auch die Städteregion Ruhr und somit den Standort Duisburg Marxloh betrifft. Bereits jetzt ist ein deutliches Überangebot an Wohnungen und damit einhergehend ein Überangebot an Infrastruktur in Duisburg vorhanden.
Wohnungswirtschaft und Marktexperten sind sich einig, dass insbesondere Maßnahmen zur energetischen Aufwertung sowie zum Abbau von Barrieren im Bestand erforderlich sind. Aufgrund der alternden Gesellschaft und der drastisch steigenden Nebenkosten erhöht sich der Modernisierungsdruck besonders in der Schaffung von barrierearmen Wohnungen sowie energetischer Sanierung. Dies wird im Altbestand nicht immer möglich oder – mangels Refinanzierbarkeit der Maßnahmen – wirtschaftlich sinnvoll sein. Daher ist es Zielsetzung der Stadt Duisburg, Teilflächen dieses Wohnquartiers als Entwicklungsflächen für das Factory-Outlet-Center planerisch einzubeziehen und somit Impulse für einen geordneten Stadtumbau zu geben. Das Quartier „Am Zinkhüttenplatz“ ist heute noch bewohnt, so dass zur Umsetzung der Planungsziele ein Umzugskonzept durch den Wohnungseigentümer zu erstellen ist.
Das Projekt Factory-Outlet-Center entspricht den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Duisburg, welches für diesen Bereich die Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereichs Hauptzentrum Hamborn-Marxloh festlegt. Die überregionalen Wirkungen des Einzelhandelsprojekts sind bereits im Rahmen des städtischen Handlungskonzepts umfassend untersucht worden.
Daher hat die Stadt Duisburg sich dazu entschlossen, eigene Grundstücke im Geltungsbereich an einen geeigneten Investor zu veräußern. Der für die Entwicklung des Umfeldes erforderliche Grunderwerb ist seitens des Investors durch Abschluss privat-rechtlicher Verträge mit den Grundstücksnachbarn durchzuführen.

5. Städtebauliche Zielsetzung und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
Übergeordnete städtebauliche Zielsetzung der Stadt Duisburg ist die Stärkung eines Einzelhandelsschwerpunktes im Hauptzentrum des Duisburger Nordens durch die Verknüpfung der beiden größten nördlichen Nebenzentren der Stadt Duisburg – Hamborn und Marxloh.
Diese beiden Nebenzentren sind für sich betrachtet nicht groß und attraktiv genug, so dass ein Zusammenschluss der beiden Einzelhandelslagen über die Achse Weseler Straße / Duisburger Straße (B 8) vorgesehen ist. Das Projektgebiet „Factory-Outlet-Center“ mit einer Größe von ca. 16 ha liegt räumlich zentral zwischen den Versorgungszentren Marxloh und Hamborn an dieser Entwicklungsachse (B 8). Das Projekt soll in mehreren Phasen entwickelt werden können, wovon die erste Ausbaustufe auf dem Areal des ehemaligen Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle ca. 5 ha umfassen kann.
Zielsetzung der Planung ist es, mit der Realisierung des Factory-Outlet-Center die städtebaulichen Potenziale dieses Raumes zu aktivieren. Dabei soll das denkmalgeschützte Stadtbad in die Konzeption mit eingebunden und weitgehend erhalten bleiben. Der Bereich an der Kreuzung Duisburger-/Walter-Rathenau-Straße wird künftig eine prägnante Adresse im Stadtteilgefüge werden und seiner Gelenkfunktion im Hauptzentrum Hamborn-Marxloh Rechnung tragen. Die Kubatur der geplanten Gebäude und die Fassadengestaltung sollen den hohen Anforderungen des Standortes entsprechen, so dass eine adäquate Einbindung in das räumlich-funktionale Umfeld gewährleistet wird.
Zur Entwicklung des Factory-Outlet-Centers ist als Art der Nutzung ein Sondergebiet,
Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel – Factory-Outlet-Center“ festzusetzen.
Die räumlich-funktionale Verknüpfung der Nebenzentren Marxloh (um den August-Bebel-Platz) und Hamborn ist über die die Gestaltung der Duisburger Straße/Weseler Straße als „Boulevard“ und mit der Schaffung weiterer Funktionseinheiten als „Trittsteine“ geplant. Dabei wird auf bereits bestehende Strukturen als integrale Bestandteile des Konzeptes zurückgegriffen.
Flächen nordwestlich der Werksbahn werden für kerngebietstypische Nutzungen
(Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel) entwickelt und demzufolge im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Zur Unterstützung der „Verbindungsfunktion“ sollen die Erdgeschosse für einen „Stadtboulevard“ entsprechend einladend gestaltet werden. Der heute undifferenzierte Raum wird durch die Schaffung von Raumkanten eindeutig definiert. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über das bestehende Straßennetz, das Plangebiet verfügt durch den unmittelbaren Autobahnanschluss über eine hohe Lagegunst. Während der bisherigen Planung wurde durch die Stadt Duisburg eine Untersuchung der Verkehrswege erstellt. Schwerpunkt der Untersuchung war die Belastung der bestehenden Verkehrsknoten
um das Projektgrundstück herum. Alle untersuchten Knoten weisen im Ergebnis sind noch Kapazitätsreserven auf. Im Rahmen der Bauleitplanverfahrens werden weitere verkehrsplanerische Maßnahmen zur Optimierung der Verkehre an den Knotenpunkten untersucht und in die Planung eingestellt.
Zu dem Bebauungsplan wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. Eine artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich des ehemaligen Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle wurde bereits im November 2010 vorgelegt, deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben und im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden. In einem Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.

6. Investor
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens wird durch einen Investor in Abstimmung mit der Stadt Duisburg - unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinde - erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Investor geschlossen. Der Investor hat externe Planungsbüros mit der Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes und erforderlicher Gutachten beauftragt. Er übernimmt dabei alle anfallenden Kosten.
7. Weiterer Verfahrensablauf
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 (1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Nach Abstimmung wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt wird.
8. Einstufung in die Prioritätenliste.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in DS 07-0141 (Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der Prioritätenliste unter Position 1 zu führen.