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Will die Stadt die Grundsteuer
für gewerbliche Immobilien wieder erhöhen?
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Duisburg, 15.
November 2024 - Die IHK warnt bereits, denn ein höherer
Steuersatz trifft wieder den Mittelstand. Die Stadt
Duisburg fällt wieder in alte Gewohnheiten, insbesondere
die der Spezialdemokraten, zurück und überlegt, die
Grundsteuer für gewerbliche Immobilien zu erhöhen.
Privatimmobilien will sie hingegen entlasten. Der
Vorschlag kommt ausgerechnet vom Land NRW. Am 18.
November will die Duisburger Politik darüber
entscheiden.
Die Niederrheinische
IHK warnt: Für Unternehmen kann der Hebesatz
bis zu 80 Prozent steigen. Das trifft besonders den
Mittelstand: Friseure, Einzelhandel oder auch
Eventhallen. Dabei steckt die Wirtschaft immer noch tief
in der Rezession.
Erst
kürzlich entschied Duisburg, die Grund- und
Gewerbesteuern zu senken. Ein wichtiges Signal für
Unternehmen, dass die Politik ihnen in wirtschaftlich
schweren Zeiten zur Seite steht. Nun gibt es
Überlegungen, die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien
zu erhöhen. Dafür sollen Wohngegenden geschont
werden. Alternativ bleibt der Steuersatz für
alle gleich.
„Die Wirtschaft leidet schon
jetzt unter zu hohen Abgaben, zu viel Bürokratie und
schwacher Nachfrage. Mehr geht nicht“, kritisiert Dr.
Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der
Niederrheinischen IHK. „Unternehmen sollten nicht die
Steuerlast schultern müssen. Das ist falsch. Gerade
kleine und mittelständische Betriebe kratzen oft an der
Existenzgrenze. Wenn die Grundsteuer steigt, will
keiner mehr investieren. Wir brauchen
aber dringend Wachstum. Die Wirtschaft setzt darauf,
dass Duisburg den Erfolgs-Weg fortsetzt.“
Grundsteuerreform: Rat entscheidet über
einheitlichen oder differenzierenden Hebesatz
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Diese
Neuberechnung ist erforderlich geworden, nachdem das
Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018
entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen zur
Bewertung der Grundstücke aufgrund veralteter Werte mit
dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz
unvereinbar sind. Daher erfolgte ab 2022 eine
Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die örtlichen
Finanzämter. Für sämtliche Grundstücke wurden aktuelle
Grundsteuermessbeträge ermittelt und mit Messbescheiden
festgesetzt, die für die Gemeinden verbindlich sind. Die
letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern ab 2025 zu
zahlende Grundsteuer errechnet sich - wie bisher auch -
aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem von der
Gemeinde festzulegenden Hebesatz. Die Reform der
Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, d.h. die
Gesamtheit der Steuerzahler soll nicht mehr Grundsteuer
zahlen als bisher (Gesamtbelastung).
„Es wird
jedoch Bürgerinnen und Bürger geben, die ab dem Jahr
2025 mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, aber
auch viele, die weniger zu zahlen haben. Das ist nach
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die
zwangsläufige Folge der Reform“, führt Stadtkämmerer und
Stadtdirektor Martin Murrack aus. „Da die Reform auf
eine Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielte, waren
und sind Verschiebungen bei der Steuerlast des
jeweiligen Grundsteuereigentümers zwangsläufig und
unvermeidbar.“
Folge des in NRW angewandten
Bundesmodells ist eine systematische
Belastungsverschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke und
zu Gunsten der Geschäftsgrundstücke. Die kommunalen
Spitzenverbände haben bereits frühzeitig auf diese
Problematik hingewiesen. Das Land hätte die Möglichkeit
gehabt, dieser Belastungsverschiebung - wie es andere
Bundesländer getan haben - durch Anpassung der
Messzahlen auf Landesebene entgegenzuwirken. Stattdessen
hat das Land im Juli 2024 die Be- und Entlastungsfrage
auf jede einzelne der 396 Kommunen durch die Einführung
der Option eines sogenannten differenzierenden
Hebesatzes abgewälzt. Differenzierender Hebesatz
bedeutet, dass für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
getrennte Hebesätze festgelegt werden. Bezüglich der
Frage der Rechtmäßigkeit der Anwendung differenzierender
Hebesätze bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Während das Land - gestützt auf ein von dort in Auftrag
gegebenes Gutachten - keinerlei rechtliche Bedenken hat,
kommt ein vom Städtetag in Auftrag gegebenes Gutachten
zu dem Schluss, dass eine rechtssichere Anwendung der
differenzierenden Hebesätze nicht möglich sei. Bis zu
einer endgültigen Klärung durch die höchstrichterliche
Rechtsprechung besteht das Risiko für einen
Steuerausfall, der je nach Dauer der gerichtlichen
Auseinandersetzung mehrere Haushaltsjahre betreffen
könnte.
Der Rat der Stadt Duisburg muss nunmehr
die ab 2025 gültigen Hebesätze festlegen. Bevor dies
geschieht, steht der Rat noch vor der Entscheidung, ob
er - wie bisher - einen einheitlichen Hebesatz
für die Grundsteuer B (alle Grundstücke, die
nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt sind)
festlegt oder von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten
Möglichkeit eines differenzierenden Hebesatzes
für Wohn- und Nichtwohngrundstücke Gebrauch
macht. Die Grundsatzentscheidung, ob 2025 ein
einheitlicher oder ein differenzierender Hebesatz zur
Anwendung kommt, wird der Rat in seiner Sitzung
am 25. November treffen. In der darauffolgenden
Woche wird dann der Hebesatz in der nächsten
Ratssitzung am 2. Dezember förmlich
beschlossen.
Das Land NRW hat am 17.09.2024 eine
aktualisierte Liste der aufkommensneutralen Hebesätze
aller Städte/Gemeinden in Nordrhein- Westfalen
veröffentlicht. Die Stadt Duisburg beabsichtigt, die
Hebesätze entsprechend der Empfehlung des Landes
festzusetzen. Bei der einheitlichen Variante
würde der Hebesatz für die Grundsteuer B 1.068 v.H.
betragen. Bei der Differenzierung ist für
die Grundsteuer B für Wohngrundstücke (Ein- und
Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und
Mietwohngrundstücke) ein Hebesatz von 886 v.H.
und für Nichtwohngrundstücke
(Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke,
Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke und unbebaute
Grundstücke) von 1.469 v.H. vorgesehen.
Die Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A (für
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 329 v.H.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der
wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige
Investitionen in öffentliche Leistungen getätigt: so
fließen die Gelder unter anderem in die Infrastruktur,
in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.
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SPD-Fraktion setzt sich für bessere Mobilität im
Duisburger Süden ein
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Duisburg, 13.
November 2024 - In der kommenden Sondersitzung der
Bezirksvertretung Süd sollen die geplanten Änderungen
des Nahverkehrsplans beschlossen werden. Dadurch sollen
umfangreiche Änderungen wie die Anbindung des geplanten
Neubaugebiets 6 Seen Wedau, mehr Busse und schnellere
Verbindungen umgesetzt werden. Auf Initiative der
SPD-Fraktion soll die Stadtverwaltung beauftragt werden,
weitere Verbesserungen zu prüfen. Hierbei geht es
insbesondere um die direkte Anbindung der Stadtteile
Großenbaum und Rahm an das Bezirksamt Süd. Diese
Anbindung wurde im Jahr 2020 aufgehoben. Ein
entsprechender Antrag von SPD und Grünen soll nun
Möglichkeiten prüfen lassen, diese Veränderung
rückgängig zu machen.
Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Jannik Neuhaus erklärt dazu:
„Der Duisburger Süden muss mobiler werden. Die geplanten
Änderungen des Nahverkehrsplans sind dazu ein erster
Schritt in die richtige Richtung. In vielen Gesprächen
mit Bürgerinnen und Bürgern wurden wir insbesondere auf
die gestrichene Direktverbindung von Großenbaum und Rahm
an das Bezirksamt aufmerksam gemacht. Genau deswegen
wollen wir jetzt prüfen lassen, wie man diese Verbindung
wiederherstellt. Die Menschen müssen die Möglichkeit
bekommen, das Bezirksamt schnell und unkompliziert zu
erreichen!“
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Kommunale Wärmeplanung für Duisburg
Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse
vorgestellt
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Bezirksregierung Düsseldorf
fördert mit 20 Millionen Euro die Sanierung des
Sperrwerks Marientor in Duisburg
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Duisburg, 20.
Oktober 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf
hat der Stadt Duisburg Fördermittel in Höhe von mehr als
20 Millionen Euro für die dringend notwendige Sanierung
des Sperrwerks Marientor bewilligt. Die Plangenehmigung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf konnte bereits im
Mai dieses Jahres sieben Monate früher als geplant
erteilt werden. Eine Sanierung dieses wichtigen
Hochwasserschutzbauwerks kann somit umgehend erfolgen.
Das fast 100 Jahre alte Sperrwerk Marientor
spielt eine zentrale Rolle für den Schutz der Duisburger
Innenstadt vor Hochwasser des Rheins. Durch seine
Funktion werden etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner
sowie Vermögenswerte in Höhe von über 2 Milliarden Euro
geschützt. Trotz zahlreicher Überarbeitungen in den
letzten Jahren entspricht das Sperrwerk nicht mehr den
heutigen Sicherheitsstandards. Wesentliche Bauteile wie
das Sperrtor selbst, die Maschinen sowie die technischen
Anlagen der Hochwassersperrtoranlage sind veraltet und
erneuerungsbedürftig.
Bereits im Dezember 2016
wurde das Sperrwerk um einen Notverschluss ergänzt, der
aus 13 massiven Dammbalken besteht. Dieser
Notverschluss, der ebenfalls mit Mitteln des Landes
gefördert wurde, ist von großer Bedeutung für die
anstehenden Umbauarbeiten. Er gewährleistet, dass die
Stadt Duisburg auch während der Sanierung des Sperrwerks
weiterhin vor Hochwasser geschützt bleibt.
„Dank der engen Abstimmung mit der Stadt Duisburg
und der zügigen Bearbeitung des Förderantrags durch die
Bezirksregierung Düsseldorf kann die Stadt Duisburg nun
mit der Sanierung des Sperrwerks beginnen. Dieses
Projekt ist von herausragender Bedeutung für den
Hochwasserschutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger in Duisburg“, betont Regierungspräsident Thomas
Schürmann.
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Bundestag liefert neue Werkzeuge im Kampf gegen
Schrottimmobilien
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"Duisburg ist echt… gefragt!": Start der Bürgerumfrage
2024
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Stadt Duisburg prüft Neubau der
Eissporthalle
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Duisburg, 29.
August 2024 - Die Eissporthalle im Sportpark Duisburg
könnte aufgrund des Alters und des zu erwartenden hohen
Sanierungsaufwands durch einen Neubau am selben Standort
ersetzt werden. Der Rat der Stadt wird daher in seiner
nächsten Sitzung am 23. September darüber entscheiden,
eine Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen zu beauftragen.
Ursprünglich hatte der Rat im Februar 2022
beschlossen, die 1971 eröffnete, markante Eissporthalle
energetisch zu sanieren. Doch neuere Kostenschätzungen
gehen von einem erhöhten Sanierungsaufwand von
mindestens 23,2 Millionen Euro aus – allein für die
Innenbereiche sowie die Technik für die Eisfläche und
Belüftung. Die Sanierung der Gebäudehülle ist darin noch
nicht eingerechnet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss zur
energetischen Ertüchtigung aufzuheben und stattdessen zu
prüfen, ob ein Neubau die wirtschaftlichere und
zukunftssicherere Lösung wäre. Im Vergleich zur
Sanierung sollte die neue Eissporthalle nicht nur nach
modernsten Energiestandards errichtet werden, sondern
auch Platz für knapp 5000 Besucher bieten – ein
deutlicher Zuwachs gegenüber den bisherigen 3500
Plätzen. Damit würde auch der Eishockeystandort Duisburg
als Heimstätte der Füchse Duisburg weiter gestärkt und
eine Mehrzwecknutzung der Halle ermöglicht.
Sollte der Rat dem Prüfauftrag zustimmen, wird
DuisburgSport als Eigentümer der Halle gemeinsam mit der
städtischen Baugesellschaft Gebag und externen
Fachplanern den Neubau planen. Die Beschlussvorlage
sieht zudem vor, die externe Firma PTV mit einem
umfassenden Verkehrskonzept zu beauftragen. Planungsziel
ist, dass es zukünftig unter anderem mehr als die
bisherigen 2500 offiziellen Parkplätze gibt. Eine Lösung
könnte ein Parkhaus auf dem Parkplatz P1 sein, das
zugleich als Lärmschutz dienen würde.
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Bund der Steuerzahler NRW auf
Steuerwehr-Tour in Duisburg
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Düsseldorf/Duisburg. 9. August 2024 -
Schaut man auf die Kassenkredite von rund 753 Millionen
Euro und den Hebesatz von 845 Punkten bei der
Grundsteuer B, sieht die Finanzlage in Duisburg düster
aus. Doch sieht man genauer hin, wird ein Lichtstreif am
Horizont sichtbar.
Der Bund der Steuerzahler NRW
hat bei seiner Steuerwehr-Tour genau das getan:
genau hingesehen. Auf dem langen Weg zu
solideren Finanzen Duisburgs Kämmerer berichtet dem BdSt
NRW von der städtischen Finanzpolitik Duisburg war viele
Jahre in der Haushaltssicherung und hat am Stärkungspakt
teilgenommen. Jetzt zeigen sich erste Erfolge: Die Stadt
ist nicht mehr überschuldet und plant in diesem Jahr und
in den kommenden Jahren mit leichten
Haushaltsüberschüssen.
Sie konnte die
Personalintensitätsquote verringern und im vergangenen
Jahr die Grundsteuer B um 10 Prozentpunkte senken. Auch
die Gewerbesteuer hat die Stadt bereits um 15 Punkte
gesenkt und wird sie 2025 um weitere 10 Punkte senken.
Was kann die Stadt tun, um diesen guten Weg
fortzusetzen? Denn noch immer bleiben Kassenkredite
in Höhe von rund 753 Millionen Euro, der Grundsteuer
B-Hebesatz ist mit 845 Punkten enorm hoch, die
Arbeitslosenquote von mehr als 12% belastet den
Haushalt. Über Probleme und Ideen zu den städtischen
Finanzen sprachen Eberhard Kanski, stellvertretender
Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, und
BdSt-Haushaltsreferent Philipp Sprengel mit dem
Duisburger Kämmerer Martin Murrack. „Duisburg ist
vom Strukturwandel stark gebeutelt und musste ständig
gegen Entwicklungen ansparen, die von außen gekommen
sind“, sagte Murrack. Gut gelungen ist das mit dem
Stärkungspakt. Die Stadt konnte die Kassenkredite seit
2015 um mehr als die Hälfte reduzieren. „Bemerkenswert“,
stellte Kanski fest.
Doch die Stadt Duisburg
will auch Akzente setzen und Strukturveränderungen
herbeiführen, um ein attraktiver Gewerbe- und Wohnstand
zu werden. Senkungen bei der Gewerbesteuer sollen dazu
ebenso beitragen wie prozentuale Sparvorgaben für alle
Dezernate und ein maßvoller Personaleinsatz.
Kämmerer Murrack teilt die Kritik des Bundes der
Steuerzahler NRW an den Förderprogrammen.
Weniger Förderprogramme und stattdessen eine bessere
Finanzausstattung der Kommunen hält er für richtig und
berichtete, dass die Stadt auf ein Förderprogramm zum
Bau einer Kita zuletzt verzichtet habe, weil dieses zu
Bauverzögerungen und Verteuerungen des Baus geführt
hätte. „Es war wirtschaftlicher, auf das Förderprogramm
zu verzichten.“
Auch in Duisburg ist die
Grundsteuer ein strittiges Thema. Murrack macht sich
Sorgen, dass es viele Klagen gegen die Grundsteuer geben
wird. Er macht sich für einen einheitlichen Hebesatz
stark, um das Klagerisiko einzuschränken.
Auf
seiner Steuerwehr-Tour, die der Bund der Steuerzahler
NRW in diesem Jahr zu seinem 75-jährigen Bestehen
unternimmt, besucht der Verband Städte und Gemeinden mit
schwieriger Haushaltslage, um mit den Bürgermeistern und
Kämmerern Gespräche über den aktuellen Haushalt und die
Möglichkeit von Steuersenkungen zu führen. Mehr zur
BdSt-Steuerwehr-Tour unter:
www.steuerzahler.de/NRW/steuerwehrtour
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Ehrung der Jubilare des
Wählerbündnis SGU
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Duisburg,
12. Juli 2024 - Die Sonne meinte es gut mit dem
Sommerfest des Wählerbündnis Sozial! Gerecht!
Unabhängig! (SGU) am 27. Juni 2024. Ratsherr Karlheinz
Hagenbuck freute sich, dass er bei strahlendem
Sonnenschein nicht nur das neue Dreirad-Wahlkampfgefährt
der SGU vorstellen konnte, sondern auch die Jubilare
ehren konnte.
Geehrt wurden v. l. Ratsherr Karlheinz Hagenbuck,
Angelika Schmitz, Dr. Eva Selic, Jörg Lietz und Klaus
Wälbers Ausgezeichnet wurden die
Gründungsmitglieder und die Mitglieder, die seit 15
Jahren dem Wählerbündnis treu sind. Begrüßt wurden auch
die zahlreichen dazu gekommenen Mitglieder.
„Mit
dieser Mannschaft werden wir in 2025 wieder in allen
Wahlkreisen antreten und weiterhin bürgernahe Politik
für die Duisburgerinnen und Duisburger machen“, betonte
Ratsherr Hagenbuck.
Alle Interessierten können
sich unter
www.sgu-duisburg.de über die Arbeit der SGU für
Duisburg informieren.
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Aufkommensneutrale Hebesätze:
Stadt Duisburg kritisiert Pläne der Landesregierung zur
Grundsteuerreform
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Duisburg,
29. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg erneuert ihre Kritik
an den Plänen zur Umsetzung der Grundsteuerreform durch
die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. „Das
Land wälzt unter dem Deckmantel der Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung seine Versäumnisse auf die
Kommunen ab. Falls das Land NRW die kommunale
Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich
frühzeitig für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung
der Kommunen einsetzen können, anstatt mit den
differenzierten Hebesätzen neue Probleme vor Ort zu
schaffen“, sagt Stadtdirektor und Kämmerer Martin
Murrack.
In der vergangenen Woche hatte die
Finanzverwaltung die sogenannten aufkommensneutralen
Hebesätze für die Kommunen des Landes veröffentlicht,
bei deren Verwendung das Grundsteueraufkommen der
Kommunen vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie
die Stadt Duisburg bereits deutlich gemacht hat, wird
zur Erhaltung des Grundsteueraufkommens in Duisburg eine
Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B erforderlich sein.
Bei Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes
müsste der Hebesatz von bisher 845 v.H. auf 1071 v.H.
angehoben werden.
Obwohl das
entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, hat das NRW-Finanzministerium
ebenfalls berechnet, welche differenzierten Hebesätze in
den jeweiligen Kommunen gelten müssten. Diese betragen
in Duisburg für die Gruppe der Wohngrundstücke 885 v.H.
und für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke 1489 v.H.
Diese gesplitteten Hebesätze stellen die
Aufkommensneutralität für die jeweilige Gruppe separat
dar.
Die von der Finanzverwaltung
bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind
allerdings nur als Referenzwert zu verstehen, denn die
Grundsteuer wird von der Kommune erhoben und dieser
obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der
Grundsteuer festzulegen. „Der Stadtrat entscheidet
darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder
differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch
dieser sein wird“, verdeutlicht Martin Murrack. „Da das
rechtliche Risiko bei der Einführung differenzierter
Hebesätze allerdings ungemein höher ist als bei der
Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes, wäre es
eine Möglichkeit, die gerichtliche Klärung der
differenzierten Hebesätze abzuwarten. Sollten die
differenzierten Hebesätze einer gerichtlichen Prüfung
standhalten, kann der Rat der Stadt dann auch zu einem
späteren Zeitpunkt der Umstellung zustimmen“, so Murrack
weiter.
Auch die kommunalen Spitzenverbände
haben sich eindeutig gegen das Vorhaben der
Landesregierung positioniert, die Einführung der
differenzierten Hebesätze in die Entscheidung der Städte
zu legen. Kritisiert wird, dass aus Sicht der Kommunen
die Regelung der differenzierten Hebesätze erhebliche
administrative und rechtliche Probleme beinhaltet.
Während die Messzahl-Anpassung einmalig erfolgen würde,
müsste über die differenzierten Hebesätze in den
einzelnen Gemeinden jährlich neu entschieden werden.
Hierdurch wird ein weiteres Einfallstor für
Rechtsstreitigkeiten in der jeweiligen Kommune
geschaffen. Denn ein differenzierter Hebesatz muss in
jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden.
Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem,
von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig ein
zertifiziertes Programm zur technischen Umsetzung zur
Verfügung gestellt zu bekommen. „Aus diesen Gründen
wird eine sachgerechte Lösung nur in einer
Messzahl-Anpassung auf Landesebene gesehen“, bekräftigt
Stadtkämmerer Martin Murrack.
Zum Hintergrund:
Am 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in
Kraft. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
soll die Besteuerung nun auf eine zeitgemäße Grundlage
gestellt werden. Früh zeichnete sich ab, dass es im Zuge
der Grundsteuerreform nicht allein zu einer Verschiebung
und – vom Bundesverfassungsgericht letztlich auch
geforderten – Neuverteilung des Grundsteueraufkommens
auf der Ebene der einzelnen Grundstücke kommt, sondern
sich auch strukturelle Belastungsverschiebungen von den
gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den
Wohngrundstücken ergeben. Oberbürgermeister Sören
Link hatte daher in der Vergangenheit eindringlich an
den Ministerpräsidenten des Landes NRW appelliert, diese
Belastungsverschiebungen durch unterschiedliche
Grundsteuermesszahlen wirksam und landesweit einheitlich
abzumildern. Statt diese von den kommunalen
Spitzenverbänden favorisierte Lösung umzusetzen, haben
die regierungstragenden Fraktionen in
Nordrhein-Westfalen trotz massiver Widerstände der
Städte und Gemeinden im Mai 2024 einen Gesetzentwurf in
den Landtag eingebracht, der ein nach Grundstücksarten
(Wohnen und Nichtwohnen) differenziertes Hebesatzrecht
vorsieht.
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Positive Entwicklung der
Stadtfinanzen: Eigenkapital beim Jahresabschluss 2023
steigt auf 315,9 Millionen Euro
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Duisburg,
27. Mai 2024 - Die Stadt Duisburg schreibt den positiven
Trend bei der Entwicklung der Stadtfinanzen fort.
Der bilanzielle Überschuss beläuft sich für den
Jahresabschluss 2023 auf 115,7 Millionen Euro. Deshalb
kann die Stadt Duisburg erstmals zusätzlich zur
allgemeinen Rücklage in Höhe von 117,7 Millionen Euro
auch eine sogenannte Ausgleichsrücklage von 143,7
Millionen Euro ausweisen. Diese kann der Stadt helfen,
finanziell schwierige Jahre zu überbrücken. Bereits 2022
hatte sich die Stadt aus der Überschuldung befreit.
Diese Entwicklung setzt sich nun weiter fort. Das
Eigenkapital steigt auf 315,9 Millionen Euro an.
Das Jahresergebnis ist um 106,9 Millionen Euro
besser als geplant ausgefallen. Die Verbesserung setzt
sich zusammen aus Mehrerträgen in Höhe von 222,7
Millionen Euro, von denen rund 126,5 Millionen Euro auf
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer entfallen. Auch die
Aufwendungen haben sich erhöht, diese Steigerung ist
aber mit 56,2 Millionen Euro wesentlich geringer
ausgefallen.
Oberbürgermeister Sören Link: „Die
beeindruckende Entwicklung unserer Stadtfinanzen haben
wir uns über die vergangenen Jahre hart erarbeitet. Auch
die gute Zusammenarbeit von Rat und Stadtverwaltung
haben dafür gesorgt, dass der Jahresüberschuss 2023
unsere Haushaltslage nochmals erheblich verbessert hat
und das Eigenkapital weiter angewachsen ist. Wir können
eigenverantwortlich investieren und so zum Beispiel
wichtige Stadtentwicklungsprojekte vorantreiben.
Zugleich entlasten wir die Duisburgerinnen und
Duisburger weiterhin: bei den bereits gesenkten Gebühren
für die Kinderbetreuung oder durch die im vergangenen
Jahr in Kraft getretene Senkung der Grund- und
Gewerbesteuer.“
Stadtdirektor und Stadtkämmerer
Martin Murrack: „Die jahrelangen Sparbemühungen tragen
Früchte: So konnten seit 2014 allein die Kassenkredite
um mehr als eine Milliarde Euro auf rund 753 Millionen
Euro verringert werden. Angesichts der derzeit weiterhin
steigenden Zinsen war die Entscheidung zur konsequenten
Entschuldung richtig. Für die verbliebenen Altschulden
ist insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen gefragt,
endlich die seit Jahren bestehende Ankündigung
wahrzumachen, die Kommunen von den immer noch hohen
Altschuldenbeständen zu entlasten. Denn nicht nur in
Duisburg, sondern überall im Land steht den Kommunen das
Wasser bis zum Hals, nicht nur wegen der steigenden
Kosten für Zinsen, auch Bauen, Personal und Energie sind
deutlich teurer geworden!“
Die aktuelle
Mai-Steuerschätzung zeigt zugleich, wie wichtig ein
positiver Jahresabschluss ist. Denn künftig wird die
Stadt Duisburg zusätzlich zu den erheblichen
Kostensteigerungen auch mit deutlich geringeren
Steuereinnahmen rechnen müssen.
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Europawahl 2024: Vorstellung des Wahlteams und Stand der
Dinge
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Erfolgreiche Proteste und
Einsprüche gegen den Flächennutzungsplan Mehr Wald,
mehr Grünfläche, weniger Wohnbauprojekte im Grünen
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BZ-auf
ein Wort v. Jochem Knörzer Meine
Generation hat SMOG, BSE und den SAUREN REGEN überlebt,
auch das Versinken ganzer Städte nach Schmelzen der
Polkappen ist ausgeblieben. Von daher stehe ich
Totschlag"argumenten" wie "Klimawandel (durch
Menschenhand)" sehr skeptisch gegenüber. Was aber
nicht bedeutet, die Wald-, Grün- und Ackerflächen gerade
in den Städten weiter durch Versiegelung zu verringern.
Städte, auch die Stadt Duisburg, verfügen innerhalb der
innerstädtischen Bebauung über Sanierungsflächen und
Baulücken zur Wohnbebauung und müssen nicht auf die
"Grüne Lunge" am Stadtrand ausweichen. Von daher ist
es gut, dass z. B. BUND der Verwaltung auf die Finger
schaut ... und haut!
Duisburg, 19.
April 2024 - Im Jahr 2023 hat die Verwaltung der Stadt
Duisburg den Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans
vorgelegt. Dieser Entwurf wurde vom Rat der Stadt
mehrheitlich beschlossen und dann – wie gesetzlich
vorgeschrieben – für acht Wochen offengelegt. In dieser
Zeit konnten Naturschutzverbände sowie Bürgerinnen und
Bürger Einsprüche gegen die Pläne formulieren.
Aufgrund der gravierenden, negativen Einschnitte für
Grün- und Freiflächen, Ackerflächen und Waldareale
wurden insgesamt 651 Stellungnahmen bei der Stadt
abgegeben (s. Webseite der Stadt Duisburg). Das hatte
Konsequenzen: Dank der Einsprüche bleibt der Uniwald in
Neudorf unangetastet und wird für die Zukunft als
Waldfläche festgeschrieben. Ebenso haben die Proteste
das Waldstück an der Regattabahn gerettet, es steht nun
nicht mehr als Areal für weitere Sportstätten zur
Verfügung. In der sowieso schon waldarmen Kommune
Duisburg konnten die vielen Einsprüche die weitere
Reduzierung des Waldbestandes verhindern.
Ein
weiterer großer Erfolg der Proteste ist die Herausnahme
von sieben Wohnbauflächen, die in der freien Landschaft
geplant waren: z.B. bleibt das Areal der alten
Baumschule in Trompet vollständig erhalten. Durch die
Streichung der sieben Wohnbauprojekte wurden etliche
Hektar landwirtschaftlicher Flächen und unversiegelte
Grünflächen gerettet. Das ist ein großer Erfolg, für die
Natur und für die Menschen in dieser Stadt!
Dazu
Antje Ahlbrecht von den Parents for Future: „Es hat sich
gelohnt, dass der Klimaentscheid die Bürgerinnen und
Bürger intensiv über die ihnen zustehenden
Mitspracherechte bei der Planung der Stadt informiert
hat und sie aufgefordert hat, diese zu nutzen. So
konnten wir der Verwaltung und den Parteien klar machen,
dass diese Pläne in großen Teilen der Bevölkerung auf
Ablehnung stoßen.“
Am 10.6.24 kommt der
überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans zum
Beschluss in den Rat der Stadt. In diesem neuen Entwurf
finden sich trotz der Verbesserungen weiterhin Projekte,
die aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes nicht
akzeptabel sind.
Dazu zählt z.B. das
Rahmerbuschfeld – ein Landschaftsschutzgebiet, das ein
europarechtlich geschütztes FFH-Gebiet, die Überanger
Mark, - vor heranrückender Bebauung schützen soll, und
nun selber vollständig bebaut werden wird. Weiteres
Beispiel: Obwohl sich die Stadt gegen die umfangreiche
Auskiesung in Duisburg-Homberg ausgesprochen hat, wurde
sie nicht aus dem Entwurf gestrichen oder Klage dagegen
erhoben. Ebenso fehlt weiterhin völlig das Thema
Klimafolgenanpassung. Also z.B. Waldvermehrung,
Entsiegelung, Begrünung bleiben völlig unberücksichtigt.
Kerstin Ciesla vom BUND Duisburg: „In der
erneuten Offenlage, deren Zeitpunkt wir noch nicht
kennen, ist nur gegen die wenigen veränderten Projekte
eine Einwendung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger
müssen sich jetzt an die politischen Vertreterinnen und
Vertreter in den Bezirksvertretungen und im Rat der
Stadt wenden. Sie müssen ihnen klarmachen, dass sie mit
etlichen Plänen nicht einverstanden sind. Und sie müssen
klarmachen, dass ein Festhalten an diesen Planungen
Konsequenzen für die Kommunalwahl 2025 haben wird.“
Der Klimaentscheid wird in den nächsten Monaten
wieder informieren, welche Projekte kritisch zu sehen
sind und Unterstützung für Proteste anbieten. Auf der
Webseite
klimaentscheid-duisburg.de werden laufend aktuelle
Informationen bereitgestellt.
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am
9.6.2024 gesucht
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BZ auf ein Wort: Meldung der Spezialdemokraten zum "gut
ausgestattenen Ganztag in Duisburg"
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Auswirkungen der Grundsteuerreform -
Erhöhung des Hebesatzes um 164 Punkte?
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Bevölkerungsbefragung 2023 in Duisburg abgeschlossen
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Große Freude bei Duisburger
SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir
Startchancen-Programm geht endlich los! Auch Duisburg
wird davon profitieren
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Duisburg,
5. Februar 2024 - Das größte bildungspolitische
Schulprogramm der Bundesregierung ist Ende vergangener
Woche vereinbart worden: Bund und Länder geben in den
nächsten zehn Jahren jeweils zehn Milliarden Euro aus,
um Schulen in herausfordernden sozialen Lagen zu
unterstützen. Deutschlandweit werden dadurch rund 4.000
Schulen gefördert, davon sind 60 Prozent Grundschulen.
„Bund und Länder stellen 20 Milliarden Euro
bereit, um genau dort in Schulgebäude und Ausstattung zu
investieren sowie Kinder und Jugendliche zu fördern, wo
Unterstützungsangebote am wichtigsten sind“, freuen sich
die die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und
Mahmut Özdemir. „Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies
nach den ersten Schätzungen, dass etwa 920 Schulen
gefördert werden – dies ist eine stolze Zahl und kann
sich sehen lassen. Die Schulen werden aktuell von den
Ländern nach landeseigenen Sozialindizes ausgewählt.
Aber wir sind sicher: Auch Duisburg wird davon
profitieren.“
„Das Programm besteht aus drei
Fördersäulen: Investitionen in die Schulgebäude und
deren Ausstattung sind möglich. Zudem werden Mittel für
multiprofessionelle Teams bereitgestellt und den Schulen
ein individuelles Chancenbudget zur Verfügung gestellt.
Damit können die Schulen ganz spezifisch dort fördern,
wo es am dringendsten ist“, erklärt Bärbel Bas, die sich
seit langem für mehr finanzielle Mittel und eine
stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen
im Bildungsbereich einsetzt, um den Schülerinnen und
Schülern auch in Duisburg bestmögliche Lernbedingungen
zu sichern.
„Das Programm ist eine Antwort auf
eine der größten schulpolitischen Herausforderungen, die
es aktuell zu stemmen gibt“, ergänzt ihr Kollege Mahmut
Özdemir, „denn diverse Bildungsstudien bescheinigen
zunehmende und teilweise starke Kompetenzdefizite und
Chancenungleichheit zwischen Schülerinnen und Schülern.
Am stärksten betroffen sind junge Menschen aus
sozioökonomisch benachteiligten Familien. Gerade deshalb
ist es wichtig, die Öffnung von Schulen in den
Sozialraum zu stärken und die Bildungschancen junger
Menschen vom Elternhaus weiter zu entkoppeln.“
Und auch ein anderer Aspekt ist aus Sicht von Bärbel Bas
und Mahmut Özdemir von großer Bedeutung. „Das Programm
läutet erstmals einen Paradigmenwechsel in der
finanziellen Förderung des Bundes ein. So wird das Geld
nicht mehr nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl
verteilt, sondern folgt sozialen Kriterien wie der
Armutsgefährdungsquote und dem Migrationsanteil an den
jeweiligen Schulen. Das ist gut für Duisburg und die
Schülerinnen und Schüler in unserer Stadt“, sind sich
die beiden sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten
einig.
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Die WBD AöR übernimmt die Bewirtschaftung der
städtischen Immobilien
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Duisburg überwindet
bilanzielle Überschuldung
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Duisburg, 10.
Januar 2024 - Regierungspräsident Thomas
Schürmann hat die Verfügung für den Haushalt 2024 der
Stadt Duisburg unterzeichnet. Die gute Nachricht:
Für Duisburgs Haushalt 2024 ist kein
Haushaltssicherungskonzept mehr erforderlich. Dies
konnte erreicht werden, indem die Stadt Duisburg mit dem
Jahresüberschuss 2022 eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende allgemeine Rücklage (3% der Bilanzsumme,
rund 151 Mio. Euro) und zusätzlich eine
Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 28 Mio. Euro
aufgebaut hat.
„Ich gratuliere der Stadt
Duisburg, dass sie zum ersten Mal seit 2010 die
bilanzielle Überschuldung überwunden hat“, sagt Thomas
Schürmann. „Die Konsolidierungsbemühungen waren
erfolgreich. Damit hat die Stadt Duisburg gute
Voraussetzungen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und
Bürgern weiter zu verbessern und ihr Profil als
wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“
Die Stadt Duisburg plant für das Haushaltsjahr 2024
einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,25 Mio. Euro.
Diesen erreicht sie unter Anwendung eines globalen
Minderaufwands. Mit diesem Finanzinstrument kann im
Ergebnisplan eine pauschale Kürzung der Aufwendungen bis
zu einem Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen
erfolgen. Hierdurch plant die Stadt Duisburg über alle
Geschäftsbereiche hinweg mit Einsparungen in Höhe von
rund 14,1 Mio. Euro. Auch in der mittelfristigen
Finanzplanung plant die Stadt, Ergebnisüberschüsse zu
erreichen.
Wie sind die Perspektiven?
Angesichts von Inflation, gestiegenen Zinsen,
gedämpftem Wirtschaftswachstum und den Auswirkungen
geopolitischer Krisen bleibt das finanzpolitische Umfeld
für Kommunen auch in Zukunft weiter angespannt. Ab dem
Haushaltsjahr 2026 sind die seit dem Jahr 2020
aufgelaufenen Isolierungsbeträge der pandemie- und
kriegsbedingten Belastungen abzuschreiben. So regelt es
die vom Landesgesetzgeber eingeführte
Bilanzierungshilfe.
Der Regierungspräsident
appelliert daher: „Duisburg hat durch gutes Management
mit dem Haushalt 2024 ein gutes Steuerungsinstrument in
der Hand, aber eine umsichtige Planung und kluge
Prioritätensetzung bleiben bei den allgemeinen
Rahmenbedingungen für unsere Kommunen unabdingbar.“
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Kasperle Theater der
Großkopferten: Haushaltsverabschiedung im Rat der Stadt
Duisburg
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Duisburg, 23.
November 2023 - Am Montag soll der Haushaltsentwurf für
2024 der Stadt Duisburg verabschiedet werden.
Hochdemokratisch stehen Haushaltsberatungen im Rat der
Stadt an. Es werden lange Reden geschwungen und die
politischen Gruppierungen versuchen über Anträge die
geringen Überschüsse, die avisiert werden, bestmöglich
einzuplanen.
Zeit und Mühe können sich die
Fraktionen und Gruppen neben CDU und SPD auch sparen,
denn in überraschend trauter Einigkeit dirigieren SPD
und CDU gemeinsam die Haushaltsberatungen. Anträge
anderer Fraktionen zum Haushalt 24 werden ohne Beachtung
schlichtweg abgelehnt, wie man jüngst bereits in den
Ausschüssen beobachten konnte.
„Wir machen für
die Gruppe des Wählerbündnis SGU dieses Kasperle Theater
nicht mit und sparen uns diese Energieverschwendung.
Lobend zu erwähnen ist, dass Stadtdirektor Martin
Murrack mit solidem Handwerk, den Haushalt im Griff
hat“, so Ratsherr Karlheinz Hagenbuck. „Noch mehr
Ausgaben im Haushalt könnte man sich allerdings sparen,
wenn der Gutachten-Wahnsinn ein Ende fände und die Stadt
mit ihrer eigenen Expertise und der Unterstützung des
Rates Entscheidungen auf den Weg brächte“, wünscht sich
Ratsherr Hagenbuck, der seit 1986 im Rat der Stadt
sitzt. Da bleibt die Hoffnung auf das nahende
Weihnachten, denn dann sollen Wünsche ja in Erfüllung
gehen.
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Bürgerrat übergibt Gutachten zum Thema Wasserstoff
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