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Bezirksregierung Düsseldorf beanstandet die Duisburger Haushaltssatzung 2025/26 nicht

Duisburg, 19. Dezember 2024 -  Die Bezirksregierung Düsseldorf informierte heute, 19. Dezember 2024, Oberbürgermeister Sören Link darüber, dass die am 25. November vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 liegen keinerlei genehmigungspflichtige Tatbestände vor.

„Mit einer guten Nachricht geht das Jahr 2024 zu Ende. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat an unserer Haushaltssatzung für 2025 und 2026 nichts zu beanstanden. Unsere langjährigen Anstrengungen machen sich also bezahlt. Darauf können wir stolz sein“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Mein Dank gilt deshalb allen Mitwirkenden in Politik und Verwaltung. Duisburg bleibt finanziell selbstbestimmt und handlungsfähig. Das ist auch unser Ziel für die Zukunft. Aber: Damit wir weiter erfolgreich wirtschaften können, braucht es dringend die längst überfällige Altschuldenlösung. Und: Bund und Land müssen endlich die Aufgaben, die sie auf die Kommunen abwälzen, selbst bezahlen.“

Auch Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack freut sich über die Nachricht aus Düsseldorf: „Die Leistungen der vergangenen Jahre, das heißt die guten Jahresergebnisse und der seit 2014 kontinuierliche Abbau des negativen Eigenkapitals, haben uns auch für die Jahre 2025 und 2026 neue Handlungsspielräume eröffnet. Die Restriktionen einer eingeschränkten Haushaltsbewirtschaftung und die Auflagen einer Kommunalaufsicht für die Stadt Duisburg sind seit dem Haushaltsjahr 2024 Geschichte und das soll auch zukünftig so bleiben. Die Stadt Duisburg plant zwar kurzfristig mit negativen Jahresergebnissen, allerdings können diese Jahresfehlbeträge durch die Ausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 144 Millionen Euro gedeckt werden. Somit hat die Stadt Duisburg auch weiterhin gute Voraussetzungen geschaffen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürgern noch weiter zu verbessern und ihr Profil als wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“

Die Haushaltssatzung wird am Freitag, 20. Dezember 2024, im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Damit sind die formalen Voraussetzungen für eine öffentliche Auslegung des Haushaltsplans erfüllt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ihrer Stadt nehmen möchten, können dies ab dem 2. Januar 2025 online unter www.duisburg.de und im Open-Data-Portal unter https://opendata-duisburg.de/dataset/haushaltspläne-duisburg tun.
Zusätzlich sind dort ebenfalls die entsprechenden Dokumente für die Vorjahre im pdf-Format abrufbar. Auch vor Ort in der Stadtkämmerei, Verwaltungsgebäude Alter Markt 23, Zimmer 207, 47051 Duisburg können die Unterlagen in gedruckter Form eingesehen werden. Der Haushaltsplan liegt dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags, von 8 bis 16 Uhr) aus.  

 

Will die Stadt die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien wieder erhöhen?

Duisburg, 15. November 2024 - Die IHK warnt bereits, denn ein höherer Steuersatz trifft wieder den Mittelstand.
Die Stadt Duisburg fällt wieder in alte Gewohnheiten, insbesondere die der Spezialdemokraten, zurück und überlegt, die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien zu erhöhen. Privatimmobilien will sie hingegen entlasten. 
Der Vorschlag kommt ausgerechnet vom Land NRW. Am 18. November will die Duisburger Politik darüber entscheiden. 

Die Niederrheinische IHK warnt: Für Unternehmen kann der Hebesatz bis zu 80 Prozent steigen. 
Das trifft besonders den Mittelstand: Friseure, Einzelhandel oder auch Eventhallen. Dabei steckt die Wirtschaft immer noch tief in der Rezession.   

Erst kürzlich entschied Duisburg, die Grund- und Gewerbesteuern zu senken. Ein wichtiges Signal für Unternehmen, dass die Politik ihnen in wirtschaftlich schweren Zeiten zur Seite steht. Nun gibt es Überlegungen, die Grundsteuer für gewerbliche Immobilien zu erhöhen. Dafür sollen Wohngegenden geschont werden. Alternativ bleibt der Steuersatz für alle gleich.   

„Die Wirtschaft leidet schon jetzt unter zu hohen Abgaben, zu viel Bürokratie und schwacher Nachfrage. Mehr geht nicht“, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK. „Unternehmen sollten nicht die Steuerlast schultern müssen. Das ist falsch. Gerade kleine und mittelständische Betriebe kratzen oft an der Existenzgrenze. Wenn die Grundsteuer steigt, will keiner mehr investieren. Wir brauchen aber dringend Wachstum. Die Wirtschaft setzt darauf, dass Duisburg den Erfolgs-Weg fortsetzt.“


Grundsteuerreform: Rat entscheidet über einheitlichen oder differenzierenden Hebesatz
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Diese Neuberechnung ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen zur Bewertung der Grundstücke aufgrund veralteter Werte mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar sind.
Daher erfolgte ab 2022 eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die örtlichen Finanzämter. Für sämtliche Grundstücke wurden aktuelle Grundsteuermessbeträge ermittelt und mit Messbescheiden festgesetzt, die für die Gemeinden verbindlich sind. Die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern ab 2025 zu zahlende Grundsteuer errechnet sich - wie bisher auch - aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz. Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, d.h. die Gesamtheit der Steuerzahler soll nicht mehr Grundsteuer zahlen als bisher (Gesamtbelastung).

„Es wird jedoch Bürgerinnen und Bürger geben, die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, aber auch viele, die weniger zu zahlen haben. Das ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge der Reform“, führt Stadtkämmerer und Stadtdirektor Martin Murrack aus. „Da die Reform auf eine Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielte, waren und sind Verschiebungen bei der Steuerlast des jeweiligen Grundsteuereigentümers zwangsläufig und unvermeidbar.“

 Folge des in NRW angewandten Bundesmodells ist eine systematische Belastungsverschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke und zu Gunsten der Geschäftsgrundstücke. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen. Das Land hätte die Möglichkeit gehabt, dieser Belastungsverschiebung - wie es andere Bundesländer getan haben - durch Anpassung der Messzahlen auf Landesebene entgegenzuwirken. Stattdessen hat das Land im Juli 2024 die Be- und Entlastungsfrage auf jede einzelne der 396 Kommunen durch die Einführung der Option eines sogenannten differenzierenden Hebesatzes abgewälzt.
Differenzierender Hebesatz bedeutet, dass für Wohn- und Nichtwohngrundstücke getrennte Hebesätze festgelegt werden.
Bezüglich der Frage der Rechtmäßigkeit der Anwendung differenzierender Hebesätze bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Während das Land - gestützt auf ein von dort in Auftrag gegebenes Gutachten - keinerlei rechtliche Bedenken hat, kommt ein vom Städtetag in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss, dass eine rechtssichere Anwendung der differenzierenden Hebesätze nicht möglich sei. Bis zu einer endgültigen Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung besteht das Risiko für einen Steuerausfall, der je nach Dauer der gerichtlichen Auseinandersetzung mehrere Haushaltsjahre betreffen könnte.

Der Rat der Stadt Duisburg muss nunmehr die ab 2025 gültigen Hebesätze festlegen. Bevor dies geschieht, steht der Rat noch vor der Entscheidung, ob er - wie bisher - einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B (alle Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt sind) festlegt oder von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit eines differenzierenden Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke Gebrauch macht.
Die Grundsatzentscheidung, ob 2025 ein einheitlicher oder ein differenzierender Hebesatz zur Anwendung kommt, wird der Rat in seiner Sitzung am 25. November treffen. In der darauffolgenden Woche wird dann der Hebesatz in der nächsten Ratssitzung am 2. Dezember förmlich beschlossen.

Das Land NRW hat am 17.09.2024 eine aktualisierte Liste der aufkommensneutralen Hebesätze aller Städte/Gemeinden in Nordrhein- Westfalen veröffentlicht. Die Stadt Duisburg beabsichtigt, die Hebesätze entsprechend der Empfehlung des Landes festzusetzen.
Bei der einheitlichen Variante würde der Hebesatz für die Grundsteuer B 1.068 v.H. betragen.
Bei der Differenzierung ist für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke) ein Hebesatz von 886 v.H. und für Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke) von 1.469 v.H. vorgesehen.
Die Hebesatzempfehlung für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 329 v.H.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige Investitionen in öffentliche Leistungen getätigt: so fließen die Gelder unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.

 

SPD-Fraktion setzt sich für bessere Mobilität im Duisburger Süden ein

Duisburg, 13. November 2024 - In der kommenden Sondersitzung der Bezirksvertretung Süd sollen die geplanten Änderungen des Nahverkehrsplans beschlossen werden. Dadurch sollen umfangreiche Änderungen wie die Anbindung des geplanten Neubaugebiets 6 Seen Wedau, mehr Busse und schnellere Verbindungen umgesetzt werden.
Auf Initiative der SPD-Fraktion soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, weitere Verbesserungen zu prüfen. Hierbei geht es insbesondere um die direkte Anbindung der Stadtteile Großenbaum und Rahm an das Bezirksamt Süd. Diese Anbindung wurde im Jahr 2020 aufgehoben. Ein entsprechender Antrag von SPD und Grünen soll nun Möglichkeiten prüfen lassen, diese Veränderung rückgängig zu machen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jannik Neuhaus erklärt dazu: „Der Duisburger Süden muss mobiler werden. Die geplanten Änderungen des Nahverkehrsplans sind dazu ein erster Schritt in die richtige Richtung. In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wurden wir insbesondere auf die gestrichene Direktverbindung von Großenbaum und Rahm an das Bezirksamt aufmerksam gemacht. Genau deswegen wollen wir jetzt prüfen lassen, wie man diese Verbindung wiederherstellt. Die Menschen müssen die Möglichkeit bekommen, das Bezirksamt schnell und unkompliziert zu erreichen!“

 

Kommunale Wärmeplanung für Duisburg
Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt

 

Bezirksregierung Düsseldorf fördert mit 20 Millionen Euro die Sanierung des Sperrwerks Marientor in Duisburg 

Duisburg, 20. Oktober 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Duisburg Fördermittel in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro für die dringend notwendige Sanierung des Sperrwerks Marientor bewilligt. Die Plangenehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf konnte bereits im Mai dieses Jahres sieben Monate früher als geplant erteilt werden. Eine Sanierung dieses wichtigen Hochwasserschutzbauwerks kann somit umgehend erfolgen. 

Das fast 100 Jahre alte Sperrwerk Marientor spielt eine zentrale Rolle für den Schutz der Duisburger Innenstadt vor Hochwasser des Rheins. Durch seine Funktion werden etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Vermögenswerte in Höhe von über 2 Milliarden Euro geschützt. Trotz zahlreicher Überarbeitungen in den letzten Jahren entspricht das Sperrwerk nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Wesentliche Bauteile wie das Sperrtor selbst, die Maschinen sowie die technischen Anlagen der Hochwassersperrtoranlage sind veraltet und erneuerungsbedürftig.

Bereits im Dezember 2016 wurde das Sperrwerk um einen Notverschluss ergänzt, der aus 13 massiven Dammbalken besteht. Dieser Notverschluss, der ebenfalls mit Mitteln des Landes gefördert wurde, ist von großer Bedeutung für die anstehenden Umbauarbeiten. Er gewährleistet, dass die Stadt Duisburg auch während der Sanierung des Sperrwerks weiterhin vor Hochwasser geschützt bleibt. 

„Dank der engen Abstimmung mit der Stadt Duisburg und der zügigen Bearbeitung des Förderantrags durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann die Stadt Duisburg nun mit der Sanierung des Sperrwerks beginnen. Dieses Projekt ist von herausragender Bedeutung für den Hochwasserschutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Duisburg“, betont Regierungspräsident Thomas Schürmann.

 

Bundestag liefert neue Werkzeuge im Kampf gegen Schrottimmobilien

 

"Duisburg ist echt… gefragt!": Start der Bürgerumfrage 2024

 

Stadt Duisburg prüft Neubau der Eissporthalle

Duisburg, 29. August 2024 - Die Eissporthalle im Sportpark Duisburg könnte aufgrund des Alters und des zu erwartenden hohen Sanierungsaufwands durch einen Neubau am selben Standort ersetzt werden. Der Rat der Stadt wird daher in seiner nächsten Sitzung am 23. September darüber entscheiden, eine Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen zu beauftragen.
Ursprünglich hatte der Rat im Februar 2022 beschlossen, die 1971 eröffnete, markante Eissporthalle energetisch zu sanieren. Doch neuere Kostenschätzungen gehen von einem erhöhten Sanierungsaufwand von mindestens 23,2 Millionen Euro aus – allein für die Innenbereiche sowie die Technik für die Eisfläche und Belüftung. Die Sanierung der Gebäudehülle ist darin noch nicht eingerechnet.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss zur energetischen Ertüchtigung aufzuheben und stattdessen zu prüfen, ob ein Neubau die wirtschaftlichere und zukunftssicherere Lösung wäre. Im Vergleich zur Sanierung sollte die neue Eissporthalle nicht nur nach modernsten Energiestandards errichtet werden, sondern auch Platz für knapp 5000 Besucher bieten – ein deutlicher Zuwachs gegenüber den bisherigen 3500 Plätzen. Damit würde auch der Eishockeystandort Duisburg als Heimstätte der Füchse Duisburg weiter gestärkt und eine Mehrzwecknutzung der Halle ermöglicht.

Sollte der Rat dem Prüfauftrag zustimmen, wird DuisburgSport als Eigentümer der Halle gemeinsam mit der städtischen Baugesellschaft Gebag und externen Fachplanern den Neubau planen. Die Beschlussvorlage sieht zudem vor, die externe Firma PTV mit einem umfassenden Verkehrskonzept zu beauftragen. Planungsziel ist, dass es zukünftig unter anderem mehr als die bisherigen 2500 offiziellen Parkplätze gibt. Eine Lösung könnte ein Parkhaus auf dem Parkplatz P1 sein, das zugleich als Lärmschutz dienen würde.

 

Bund der Steuerzahler NRW auf Steuerwehr-Tour in Duisburg

Düsseldorf/Duisburg. 9. August 2024 - Schaut man auf die Kassenkredite von rund 753 Millionen Euro und den Hebesatz von 845 Punkten bei der Grundsteuer B, sieht die Finanzlage in Duisburg düster aus. Doch sieht man genauer hin, wird ein Lichtstreif am Horizont sichtbar.

Der Bund der Steuerzahler NRW hat bei seiner Steuerwehr-Tour genau das getan: genau hingesehen.
Auf dem langen Weg zu solideren Finanzen Duisburgs Kämmerer berichtet dem BdSt NRW von der städtischen Finanzpolitik Duisburg war viele Jahre in der Haushaltssicherung und hat am Stärkungspakt teilgenommen. Jetzt zeigen sich erste Erfolge: Die Stadt ist nicht mehr überschuldet und plant in diesem Jahr und in den kommenden Jahren mit leichten Haushaltsüberschüssen.

Sie konnte die Personalintensitätsquote verringern und im vergangenen Jahr die Grundsteuer B um 10 Prozentpunkte senken. Auch die Gewerbesteuer hat die Stadt bereits um 15 Punkte gesenkt und wird sie 2025 um weitere 10 Punkte senken.

Was kann die Stadt tun, um diesen guten Weg fortzusetzen?
Denn noch immer bleiben Kassenkredite in Höhe von rund 753 Millionen Euro, der Grundsteuer B-Hebesatz ist mit 845 Punkten enorm hoch, die Arbeitslosenquote von mehr als 12% belastet den Haushalt. Über Probleme und Ideen zu den städtischen Finanzen sprachen Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, und BdSt-Haushaltsreferent Philipp Sprengel mit dem Duisburger Kämmerer Martin Murrack.
„Duisburg ist vom Strukturwandel stark gebeutelt und musste ständig gegen Entwicklungen ansparen, die von außen gekommen sind“, sagte Murrack. Gut gelungen ist das mit dem Stärkungspakt. Die Stadt konnte die Kassenkredite seit 2015 um mehr als die Hälfte reduzieren. „Bemerkenswert“, stellte Kanski fest.

Doch die Stadt Duisburg will auch Akzente setzen und Strukturveränderungen herbeiführen, um ein attraktiver Gewerbe- und Wohnstand zu werden. Senkungen bei der Gewerbesteuer sollen dazu ebenso beitragen wie prozentuale Sparvorgaben für alle Dezernate und ein maßvoller Personaleinsatz.

Kämmerer Murrack teilt die Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW an den Förderprogrammen.
Weniger Förderprogramme und stattdessen eine bessere Finanzausstattung der Kommunen hält er für richtig und berichtete, dass die Stadt auf ein Förderprogramm zum Bau einer Kita zuletzt verzichtet habe, weil dieses zu Bauverzögerungen und Verteuerungen des Baus geführt hätte. „Es war wirtschaftlicher, auf das Förderprogramm zu verzichten.“

Auch in Duisburg ist die Grundsteuer ein strittiges Thema. Murrack macht sich Sorgen, dass es viele Klagen gegen die Grundsteuer geben wird. Er macht sich für einen einheitlichen Hebesatz stark, um das Klagerisiko einzuschränken. 

Auf seiner Steuerwehr-Tour, die der Bund der Steuerzahler NRW in diesem Jahr zu seinem 75-jährigen Bestehen unternimmt, besucht der Verband Städte und Gemeinden mit schwieriger Haushaltslage, um mit den Bürgermeistern und Kämmerern Gespräche über den aktuellen Haushalt und die Möglichkeit von Steuersenkungen zu führen.
Mehr zur BdSt-Steuerwehr-Tour unter: www.steuerzahler.de/NRW/steuerwehrtour

 

Ehrung der Jubilare des Wählerbündnis SGU

Duisburg, 12. Juli 2024 - Die Sonne meinte es gut mit dem Sommerfest des Wählerbündnis Sozial! Gerecht! Unabhängig! (SGU) am 27. Juni 2024. Ratsherr Karlheinz Hagenbuck freute sich, dass er bei strahlendem Sonnenschein nicht nur das neue Dreirad-Wahlkampfgefährt der SGU vorstellen konnte, sondern auch die Jubilare ehren konnte.

Geehrt wurden v. l. Ratsherr Karlheinz Hagenbuck, Angelika Schmitz, Dr. Eva Selic, Jörg Lietz und Klaus Wälbers
Ausgezeichnet wurden die Gründungsmitglieder und die Mitglieder, die seit 15 Jahren dem Wählerbündnis treu sind. Begrüßt wurden auch die zahlreichen dazu gekommenen Mitglieder.

„Mit dieser Mannschaft werden wir in 2025 wieder in allen Wahlkreisen antreten und weiterhin bürgernahe Politik für die Duisburgerinnen und Duisburger machen“, betonte Ratsherr Hagenbuck.

Alle Interessierten können sich unter www.sgu-duisburg.de über die Arbeit der SGU für Duisburg informieren.

 

Aufkommensneutrale Hebesätze: Stadt Duisburg kritisiert Pläne der Landesregierung zur Grundsteuerreform

Duisburg, 29. Juni 2024 - Die Stadt Duisburg erneuert ihre Kritik an den Plänen zur Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.
„Das Land wälzt unter dem Deckmantel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung seine Versäumnisse auf die Kommunen ab. Falls das Land NRW die kommunale Selbstverwaltung stärken wollte, hätte es sich frühzeitig für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen einsetzen können, anstatt mit den differenzierten Hebesätzen neue Probleme vor Ort zu schaffen“, sagt Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack.

In der vergangenen Woche hatte die Finanzverwaltung die sogenannten aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen des Landes veröffentlicht, bei deren Verwendung das Grundsteueraufkommen der Kommunen vor und nach der Reform gleichbleiben soll. Wie die Stadt Duisburg bereits deutlich gemacht hat, wird zur Erhaltung des Grundsteueraufkommens in Duisburg eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B erforderlich sein. Bei Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes müsste der Hebesatz von bisher 845 v.H. auf 1071 v.H. angehoben werden.

Obwohl das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat das NRW-Finanzministerium ebenfalls berechnet, welche differenzierten Hebesätze in den jeweiligen Kommunen gelten müssten. Diese betragen in Duisburg für die Gruppe der Wohngrundstücke 885 v.H. und für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke 1489 v.H. Diese gesplitteten Hebesätze stellen die Aufkommensneutralität für die jeweilige Gruppe separat dar.

Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen, denn die Grundsteuer wird von der Kommune erhoben und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.
„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Martin Murrack. „Da das rechtliche Risiko bei der Einführung differenzierter Hebesätze allerdings ungemein höher ist als bei der Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes, wäre es eine Möglichkeit, die gerichtliche Klärung der differenzierten Hebesätze abzuwarten. Sollten die differenzierten Hebesätze einer gerichtlichen Prüfung standhalten, kann der Rat der Stadt dann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Umstellung zustimmen“, so Murrack weiter.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig gegen das Vorhaben der Landesregierung positioniert, die Einführung der differenzierten Hebesätze in die Entscheidung der Städte zu legen. Kritisiert wird, dass aus Sicht der Kommunen die Regelung der differenzierten Hebesätze erhebliche administrative und rechtliche Probleme beinhaltet. Während die Messzahl-Anpassung einmalig erfolgen würde, müsste über die differenzierten Hebesätze in den einzelnen Gemeinden jährlich neu entschieden werden. Hierdurch wird ein weiteres Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten in der jeweiligen Kommune geschaffen. Denn ein differenzierter Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden.

Hinzu kommt für sämtliche Kommunen das Problem, von ihrem jeweiligen IT-Dienstleister rechtzeitig ein zertifiziertes Programm zur technischen Umsetzung zur Verfügung gestellt zu bekommen.
„Aus diesen Gründen wird eine sachgerechte Lösung nur in einer Messzahl-Anpassung auf Landesebene gesehen“, bekräftigt Stadtkämmerer Martin Murrack.

Zum Hintergrund: Am 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Besteuerung nun auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt werden. Früh zeichnete sich ab, dass es im Zuge der Grundsteuerreform nicht allein zu einer Verschiebung und – vom Bundesverfassungsgericht letztlich auch geforderten – Neuverteilung des Grundsteueraufkommens auf der Ebene der einzelnen Grundstücke kommt, sondern sich auch strukturelle Belastungsverschiebungen von den gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken ergeben.
Oberbürgermeister Sören Link hatte daher in der Vergangenheit eindringlich an den Ministerpräsidenten des Landes NRW appelliert, diese Belastungsverschiebungen durch unterschiedliche Grundsteuermesszahlen wirksam und landesweit einheitlich abzumildern. Statt diese von den kommunalen Spitzenverbänden favorisierte Lösung umzusetzen, haben die regierungstragenden Fraktionen in Nordrhein-Westfalen trotz massiver Widerstände der Städte und Gemeinden im Mai 2024 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der ein nach Grundstücksarten (Wohnen und Nichtwohnen) differenziertes Hebesatzrecht vorsieht.

 

Positive Entwicklung der Stadtfinanzen: Eigenkapital beim Jahresabschluss 2023 steigt auf 315,9 Millionen Euro

Duisburg, 27. Mai 2024 - Die Stadt Duisburg schreibt den positiven Trend bei der Entwicklung der Stadtfinanzen fort.
Der bilanzielle Überschuss beläuft sich für den Jahresabschluss 2023 auf 115,7 Millionen Euro. Deshalb kann die Stadt Duisburg erstmals zusätzlich zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 117,7 Millionen Euro auch eine sogenannte Ausgleichsrücklage von 143,7 Millionen Euro ausweisen. Diese kann der Stadt helfen, finanziell schwierige Jahre zu überbrücken. Bereits 2022 hatte sich die Stadt aus der Überschuldung befreit. Diese Entwicklung setzt sich nun weiter fort. Das Eigenkapital steigt auf 315,9 Millionen Euro an.

Das Jahresergebnis ist um 106,9 Millionen Euro besser als geplant ausgefallen. Die Verbesserung setzt sich zusammen aus Mehrerträgen in Höhe von 222,7 Millionen Euro, von denen rund 126,5 Millionen Euro auf Mehrerträge bei der Gewerbesteuer entfallen. Auch die Aufwendungen haben sich erhöht, diese Steigerung ist aber mit 56,2 Millionen Euro wesentlich geringer ausgefallen.

Oberbürgermeister Sören Link: „Die beeindruckende Entwicklung unserer Stadtfinanzen haben wir uns über die vergangenen Jahre hart erarbeitet. Auch die gute Zusammenarbeit von Rat und Stadtverwaltung haben dafür gesorgt, dass der Jahresüberschuss 2023 unsere Haushaltslage nochmals erheblich verbessert hat und das Eigenkapital weiter angewachsen ist. Wir können eigenverantwortlich investieren und so zum Beispiel wichtige Stadtentwicklungsprojekte vorantreiben. Zugleich entlasten wir die Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin: bei den bereits gesenkten Gebühren für die Kinderbetreuung oder durch die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Senkung der Grund- und Gewerbesteuer.“

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack: „Die jahrelangen Sparbemühungen tragen Früchte: So konnten seit 2014 allein die Kassenkredite um mehr als eine Milliarde Euro auf rund 753 Millionen Euro verringert werden. Angesichts der derzeit weiterhin steigenden Zinsen war die Entscheidung zur konsequenten Entschuldung richtig. Für die verbliebenen Altschulden ist insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen gefragt, endlich die seit Jahren bestehende Ankündigung wahrzumachen, die Kommunen von den immer noch hohen Altschuldenbeständen zu entlasten. Denn nicht nur in Duisburg, sondern überall im Land steht den Kommunen das Wasser bis zum Hals, nicht nur wegen der steigenden Kosten für Zinsen, auch Bauen, Personal und Energie sind deutlich teurer geworden!“

Die aktuelle Mai-Steuerschätzung zeigt zugleich, wie wichtig ein positiver Jahresabschluss ist. Denn künftig wird die Stadt Duisburg zusätzlich zu den erheblichen Kostensteigerungen auch mit deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.

 

Europawahl 2024: Vorstellung des Wahlteams und Stand der Dinge

 

Erfolgreiche Proteste und Einsprüche gegen den Flächennutzungsplan
Mehr Wald, mehr Grünfläche, weniger Wohnbauprojekte im Grünen

BZ-auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Meine Generation hat SMOG, BSE und den SAUREN REGEN überlebt, auch das Versinken ganzer Städte nach Schmelzen der Polkappen ist ausgeblieben. Von daher stehe ich Totschlag"argumenten" wie "Klimawandel (durch Menschenhand)" sehr skeptisch gegenüber.
Was aber nicht bedeutet, die Wald-, Grün- und Ackerflächen gerade in den Städten weiter durch Versiegelung zu verringern.
Städte, auch die Stadt Duisburg, verfügen innerhalb der innerstädtischen Bebauung über Sanierungsflächen und Baulücken zur Wohnbebauung und müssen nicht auf die "Grüne Lunge" am Stadtrand ausweichen.
Von daher ist es gut, dass z. B. BUND der Verwaltung auf die Finger schaut ... und haut!


Duisburg,
19. April 2024 - Im Jahr 2023 hat die Verwaltung der Stadt Duisburg den Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans vorgelegt. Dieser Entwurf wurde vom Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen und dann – wie gesetzlich vorgeschrieben – für acht Wochen offengelegt. In dieser Zeit konnten Naturschutzverbände sowie Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen die Pläne formulieren.

Aufgrund der gravierenden, negativen Einschnitte für Grün- und Freiflächen, Ackerflächen und Waldareale wurden insgesamt 651 Stellungnahmen bei der Stadt abgegeben (s. Webseite der Stadt Duisburg). Das hatte Konsequenzen: Dank der Einsprüche bleibt der Uniwald in Neudorf unangetastet und wird für die Zukunft als Waldfläche festgeschrieben. Ebenso haben die Proteste das Waldstück an der Regattabahn gerettet, es steht nun nicht mehr als Areal für weitere Sportstätten zur Verfügung. In der sowieso schon waldarmen Kommune Duisburg konnten die vielen Einsprüche die weitere Reduzierung des Waldbestandes verhindern.

Ein weiterer großer Erfolg der Proteste ist die Herausnahme von sieben Wohnbauflächen, die in der freien Landschaft geplant waren: z.B. bleibt das Areal der alten Baumschule in Trompet vollständig erhalten. Durch die Streichung der sieben Wohnbauprojekte wurden etliche Hektar landwirtschaftlicher Flächen und unversiegelte Grünflächen gerettet. Das ist ein großer Erfolg, für die Natur und für die Menschen in dieser Stadt!

Dazu Antje Ahlbrecht von den Parents for Future: „Es hat sich gelohnt, dass der Klimaentscheid die Bürgerinnen und Bürger intensiv über die ihnen zustehenden Mitspracherechte bei der Planung der Stadt informiert hat und sie aufgefordert hat, diese zu nutzen. So konnten wir der Verwaltung und den Parteien klar machen, dass diese Pläne in großen Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen.“

Am 10.6.24 kommt der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans zum Beschluss in den Rat der Stadt. In diesem neuen Entwurf finden sich trotz der Verbesserungen weiterhin Projekte, die aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes nicht akzeptabel sind.

Dazu zählt z.B. das Rahmerbuschfeld – ein Landschaftsschutzgebiet, das ein europarechtlich geschütztes FFH-Gebiet, die Überanger Mark, - vor heranrückender Bebauung schützen soll, und nun selber vollständig bebaut werden wird. Weiteres Beispiel: Obwohl sich die Stadt gegen die umfangreiche Auskiesung in Duisburg-Homberg ausgesprochen hat, wurde sie nicht aus dem Entwurf gestrichen oder Klage dagegen erhoben. Ebenso fehlt weiterhin völlig das Thema Klimafolgenanpassung. Also z.B. Waldvermehrung, Entsiegelung, Begrünung bleiben völlig unberücksichtigt.

Kerstin Ciesla vom BUND Duisburg: „In der erneuten Offenlage, deren Zeitpunkt wir noch nicht kennen, ist nur gegen die wenigen veränderten Projekte eine Einwendung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich jetzt an die politischen Vertreterinnen und Vertreter in den Bezirksvertretungen und im Rat der Stadt wenden. Sie müssen ihnen klarmachen, dass sie mit etlichen Plänen nicht einverstanden sind. Und sie müssen klarmachen, dass ein Festhalten an diesen Planungen Konsequenzen für die Kommunalwahl 2025 haben wird.“

Der Klimaentscheid wird in den nächsten Monaten wieder informieren, welche Projekte kritisch zu sehen sind und Unterstützung für Proteste anbieten. Auf der Webseite klimaentscheid-duisburg.de werden laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 9.6.2024 gesucht

 

BZ auf ein Wort: Meldung der Spezialdemokraten zum "gut ausgestattenen Ganztag in Duisburg"

 

Auswirkungen der Grundsteuerreform - Erhöhung des Hebesatzes um 164 Punkte?

 

Bevölkerungsbefragung 2023 in Duisburg abgeschlossen

 

Große Freude bei Duisburger SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir
Startchancen-Programm geht endlich los! Auch Duisburg wird davon profitieren

Duisburg, 5. Februar 2024 - Das größte bildungspolitische Schulprogramm der Bundesregierung ist Ende vergangener Woche vereinbart worden: Bund und Länder geben in den nächsten zehn Jahren jeweils zehn Milliarden Euro aus, um Schulen in herausfordernden sozialen Lagen zu unterstützen. Deutschlandweit werden dadurch rund 4.000 Schulen gefördert, davon sind 60 Prozent Grundschulen.

„Bund und Länder stellen 20 Milliarden Euro bereit, um genau dort in Schulgebäude und Ausstattung zu investieren sowie Kinder und Jugendliche zu fördern, wo Unterstützungsangebote am wichtigsten sind“, freuen sich die die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir. „Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies nach den ersten Schätzungen, dass etwa 920 Schulen gefördert werden – dies ist eine stolze Zahl und kann sich sehen lassen. Die Schulen werden aktuell von den Ländern nach landeseigenen Sozialindizes ausgewählt. Aber wir sind sicher: Auch Duisburg wird davon profitieren.“

„Das Programm besteht aus drei Fördersäulen: Investitionen in die Schulgebäude und deren Ausstattung sind möglich. Zudem werden Mittel für multiprofessionelle Teams bereitgestellt und den Schulen ein individuelles Chancenbudget zur Verfügung gestellt. Damit können die Schulen ganz spezifisch dort fördern, wo es am dringendsten ist“, erklärt Bärbel Bas, die sich seit langem für mehr finanzielle Mittel und eine stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich einsetzt, um den Schülerinnen und Schülern auch in Duisburg bestmögliche Lernbedingungen zu sichern.

„Das Programm ist eine Antwort auf eine der größten schulpolitischen Herausforderungen, die es aktuell zu stemmen gibt“, ergänzt ihr Kollege Mahmut Özdemir, „denn diverse Bildungsstudien bescheinigen zunehmende und teilweise starke Kompetenzdefizite und Chancenungleichheit zwischen Schülerinnen und Schülern. Am stärksten betroffen sind junge Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. Gerade deshalb ist es wichtig, die Öffnung von Schulen in den Sozialraum zu stärken und die Bildungschancen junger Menschen vom Elternhaus weiter zu entkoppeln.“

Und auch ein anderer Aspekt ist aus Sicht von Bärbel Bas und Mahmut Özdemir von großer Bedeutung. „Das Programm läutet erstmals einen Paradigmenwechsel in der finanziellen Förderung des Bundes ein. So wird das Geld nicht mehr nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl verteilt, sondern folgt sozialen Kriterien wie der Armutsgefährdungsquote und dem Migrationsanteil an den jeweiligen Schulen. Das ist gut für Duisburg und die Schülerinnen und Schüler in unserer Stadt“, sind sich die beiden sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten einig.

 

Die WBD AöR übernimmt die Bewirtschaftung der städtischen Immobilien

 

Duisburg überwindet bilanzielle Überschuldung

Duisburg, 10. Januar 2024 - Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die Verfügung für den Haushalt 2024 der Stadt Duisburg unterzeichnet. Die gute Nachricht: Für Duisburgs Haushalt 2024 ist kein Haushaltssicherungskonzept mehr erforderlich. Dies konnte erreicht werden, indem die Stadt Duisburg mit dem Jahresüberschuss 2022 eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende allgemeine Rücklage (3% der Bilanzsumme, rund 151 Mio. Euro) und zusätzlich eine Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 28 Mio. Euro aufgebaut hat.

„Ich gratuliere der Stadt Duisburg, dass sie zum ersten Mal seit 2010 die bilanzielle Überschuldung überwunden hat“, sagt Thomas Schürmann. „Die Konsolidierungsbemühungen waren erfolgreich. Damit hat die Stadt Duisburg gute Voraussetzungen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verbessern und ihr Profil als wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“

Die Stadt Duisburg plant für das Haushaltsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,25 Mio. Euro. Diesen erreicht sie unter Anwendung eines globalen Minderaufwands. Mit diesem Finanzinstrument kann im Ergebnisplan eine pauschale Kürzung der Aufwendungen bis zu einem Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen erfolgen. Hierdurch plant die Stadt Duisburg über alle Geschäftsbereiche hinweg mit Einsparungen in Höhe von rund 14,1 Mio. Euro. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung plant die Stadt, Ergebnisüberschüsse zu erreichen.

Wie sind die Perspektiven? Angesichts von Inflation, gestiegenen Zinsen, gedämpftem Wirtschaftswachstum und den Auswirkungen geopolitischer Krisen bleibt das finanzpolitische Umfeld für Kommunen auch in Zukunft weiter angespannt. Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind die seit dem Jahr 2020 aufgelaufenen Isolierungsbeträge der pandemie- und kriegsbedingten Belastungen abzuschreiben. So regelt es die vom Landesgesetzgeber eingeführte Bilanzierungshilfe.

Der Regierungspräsident appelliert daher: „Duisburg hat durch gutes Management mit dem Haushalt 2024 ein gutes Steuerungsinstrument in der Hand, aber eine umsichtige Planung und kluge Prioritätensetzung bleiben bei den allgemeinen Rahmenbedingungen für unsere Kommunen unabdingbar.“

 

Kasperle Theater der Großkopferten: Haushaltsverabschiedung im Rat der Stadt Duisburg

Duisburg, 23. November 2023 - Am Montag soll der Haushaltsentwurf für 2024 der Stadt Duisburg verabschiedet werden. Hochdemokratisch stehen Haushaltsberatungen im Rat der Stadt an. Es werden lange Reden geschwungen und die politischen Gruppierungen versuchen über Anträge die geringen Überschüsse, die avisiert werden, bestmöglich einzuplanen.

Zeit und Mühe können sich die Fraktionen und Gruppen neben CDU und SPD auch sparen, denn in überraschend trauter Einigkeit dirigieren SPD und CDU gemeinsam die Haushaltsberatungen. Anträge anderer Fraktionen zum Haushalt 24 werden ohne Beachtung schlichtweg abgelehnt, wie man jüngst bereits in den Ausschüssen beobachten konnte.

„Wir machen für die Gruppe des Wählerbündnis SGU dieses Kasperle Theater nicht mit und sparen uns diese Energieverschwendung. Lobend zu erwähnen ist, dass Stadtdirektor Martin Murrack mit solidem Handwerk, den Haushalt im Griff hat“, so Ratsherr Karlheinz Hagenbuck. „Noch mehr Ausgaben im Haushalt könnte man sich allerdings sparen, wenn der Gutachten-Wahnsinn ein Ende fände und die Stadt mit ihrer eigenen Expertise und der Unterstützung des Rates Entscheidungen auf den Weg brächte“, wünscht sich Ratsherr Hagenbuck, der seit 1986 im Rat der Stadt sitzt.
Da bleibt die Hoffnung auf das nahende Weihnachten, denn dann sollen Wünsche ja in Erfüllung gehen.

 

Bürgerrat übergibt Gutachten zum Thema Wasserstoff