|
|
Die Farce des Jahres: Falsche Zeile
beim Buchungsvorgang soll alles erklären
Unglaublicher Vorgang erregt Gemüter
- Geld für Loveparade-Opfer zweckentfremdet
Von Harald Jeschke
|
Tagesordnungspunkte |
Beschlussvorlage |
Vor dem Einstieg in die Sitzung gab es zusätzliche
Anfragen bzw. Tagesordnungspunkte. So beantragten
CDU, Grüne, FDP und die DWG-Fraktion eine
Delegationsreise nach Perm. Die Mehrheit stimmte für
die Aufnahme in die Tagesordnung, obwohl der nicht
fristgemäß eingereicht worden war.
Bei der späteren Behandlung des Antrags gab es viele
Diskussionsbeiträge zum Thema des letzten Jahres mit
einer umstrittenen neuen Städtepartnerschaft mit
Floridas Fort Lauderdale. Mit Mehrheit wurde dann
dieser Antrag verabschiedet.
Die SPD und die Linke sprachen sich dagegen aus, der
Rest war dafür, dass mindestens sieben
Ratsmitglieder für geschätzt 820 Euro pro Person
nach Perm reisen.
Eine heftige Diskussion gab es dann zum Antrag
der SPD, den eigentlich in der nicht öffentlichen
Sitzung vorgesehenen Tagesordnungspunkt zum
Dringlichkeitsbeschluss der 420 000 Euro, die für
ein Gutachten einer Kanzlei zur Loveparade erstellt
worden war, doch öffentlich zu behandeln.
Drucksache 11 - 1248 - Dringlichkeitsbeschluss
Der überplanmäl3igen
Aufwandserhöhung / Auszahlungserhöhung beim
Rechtsamt, Produkt
011101 ‚Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren, Zeile
13 „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ gern. § 8300 NRW iv. m. § 10 der
Haushaltssatzung der Stadt Duisburg
für 2010 in Höhe von 504.600 EUR wird zugestimmt.
Der überplanmäßige Bedarf wird durch den in der
Vorlage dargestellten Deckungsvorschlag
ausgeglichen.
Begründung
Beim Produkt 011101 Rechtsgutachten und
Gerichtsverfahren‘ des Rechtsamtes wurde ein
überplanmäßiger Bedarf in H. v. 504.600 ELJR
festgestellt, der noch dem Haushaltsjahr 2010
zuzuordnen ist.
Der späte Zeitpunkt der Feststellung ist auf die
Bewilligung des überplanmäßigen Bedarfs
auf Grund der „Beteiligung an der sozialen
Soforthilfe der AXA AG für die Opfer der
Loveparade“ gem. DS 10-1430 zurückzuführen. Der
damals bewilligte überplanmäßige Bedarf wurde auf
Grund der Reduzierung der Umlage des Kommunalen
Schadenausgleichs nicht benötigt, so dass er
zunächst systemtechnisch im Rahmen des
Deckungsringes für den genannten Bedarf zur
Verfügung stand. Diese Änderung des Zwecks des
überplanmäßigen Bedarfs entspricht aber nicht den
haushaltstechnischen Vorschriften.
Laut § 10 Haushaltssatzung in Verbindung mit § 83 GO
ist bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen über
300.000 EUR die Zustimmung des Rates erforderlich.
Der überplanmäßige Bedarf resultiert hauptsächlich
aus Bildung einer Rückstellung in Höhe von 421.500
EUR. Des Weiteren wurde noch ein überplanmäßiger
Mehrbedarf von 83.100 EUR festgestellt, der durch
Aufwendungen für anwaltliche Beratung und
Prozessvertretung in mehreren Verfahren vor dem
Landgericht Duisburg in Angelegenheiten
Citypalais/Mercatorhalle begründet st.
Die Rückstellung wurde für die Begleichung der
Rechnung für das Gutachten in Sachen Loveparade
gebildet.
Die SPD (Ratsherr Brandt) sowie auch die FDP
(Ratsherr Albrecht) votierten vehement für eine
öffentliche Behandlung dieses Punktes, zumal viele
Einzelpunkte schon öffentlich in den Medien
behandelt worden waren. Man einigte sich darauf,
diesen Punkt als erste Lesung öffentlich zu beraten
mit der Auflage datengeschützte Angaben nicht zu
beraten.
Dieser neue Tagesordnungspunkt 6 sorgte für heftige
Dispute. Fachverwaltungsmitarbeiter Janßen sowie
Kämmerer Dr. Peter Langner (SPD) versuchten
darzustellen, dass hier lediglich ein
buchhalterischer Vorgang im Rahmen eines
Jahresabschlusses zu einem Fehler geführt hätte.
Auf intensive Nachfrage der Ratsmitglieder
Brandt, Albrecht, Frau Diesterhöft (Linke) und
Bettermann (BL) ließen sich der Kämmerer und der
Verwaltungsfachmann die Aussagen entlocken, dass sie
im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31.03.2011
über die Buchung in der falschen Zeile gestolpert
wären. Obwohl noch am 11. Juli eine turnusgemäße
Ratssitzung stattfand, wurde dies aber nicht dem Rat
mitgeteilt, sondern angeblich erst später entdeckt
und deshalb versucht, dies mit einem
Dringlichkeitsbeschluss haushaltsrechtlich zu
korrigieren.
Diesen Dringlichkeitsbeschluss hatten auch aufgrund
der Urlaubszeit CDU-Fraktionschefin Petra Vogt sowie
der zu dieser Zeit nicht urlaubende Bürgermeister
Manfred Osenger unterschrieben. Ob sie nun dafür
haftbar gemacht werden könnten, wurde intern
verneint, da die Bezirksregierung schon geprüft und
dies nicht als relevant angesehen hat, da die
Gutachtenkosten in Höhe von 420 000 Euro ja schon
geflossen seien und zudem den Haushalt nicht
belastet hätten.
Vollbesetzte Empore
mit vielen Betroffenen der Loveparade
"Das heißt im Klartext was denn denn genau",
fragten unisono die oben genannten Ratsmitglieder.
Die Antwort des Kämmerers: "Wir haben eine Rechnung
wie immer bezahlt und dieses nur unter der falschen
Zeile für Sach- und sonstige Dienstleistungen
gebucht. Das Geld ist also weg und der
Buchungsfehler wurde korrigiert. Mehr nicht!"
Die Fassungslosigkeit über diese recht lapidare
Aussage war vielen Ratsmitgliedern anzusehen. Fakt
ist, dass es eine Sonderzahlung mit 500 000 Euro für
die Loveparade-Opfer gegeben hatte. Dieses Geld
("...es war eben da", so Langner) wurde für dieses
Gutachten genutzt und steht nun den Opfern der
Loveparade nicht mehr zur Verfügung, da verbraucht.
Was der Rat mehrheitlich nicht stehen lassen wollte,
war die Tatsache, dass der Rat in einem Fall, der
über 300 000 Euro Kosten verursacht hat, nicht
zwingend eingebunden worden war, so wie es die
Satzung vorsieht.
Da der Punkt als erste Lesung behandelt wurde,
wird es hier nach weiterer Prüfung auch weiterhin
auf der nächsten Ratsitzung am 17. Oktober 201
zum Thema werden. Die Frage ist nur erneut ob
öffentlich oder nicht.
|
1 |
Teilnahme an dem
Pilotprojekt zur Einführung eines SozialTickets |
Teilnahme an dem
Pilotprojekt zur Einführung eines SozialTickets
Beschlussentwurf
Mit den Stimmen der SPD, CDU,
Grüne, DWG und dem Oberbürgermeister wurde das
SozialTicket mehrheitliche beschlossen. Die Linke
hatte sich enthalten, die FDP und Ratsherr Happel
dagegen gestimmt.
Nach heißen Diskussionen von vielen Rednern wurde
überdeutlich, dass in diesem sozialen Bereich die
Unterschiede gravierend sind. Die Linke und die SPD
sprachen eindeutig von einem Spatz in der Hand
(Ratsfrau Wagner) und einem gegenüber den Hartz
IV-Empfängern in Duisburg immer noch viel zu teuren
Ticket. Während sich die CDU (Ratsherr Heidenreich)
vehement über die zusätzlichen Kosten beschwerte,
machte die CDU aber auch deutlich hier mit
zustimmen. Heidenreich verwies auf rund 600
Millionen Euro Gesamtkosten für den Verkehrsverbund
Rhein Ruhr, was für die Stadt Duisburg mit 48 bis 50
Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Allgemeiner
Tenor Das Ticket sollte nicht zu Lasten der DVG
gehen und - wie die Vorgabe aus dem
Land/Bezirksregierung - mit den geringst möglichem
Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Es ist halt für
alle die zustimmten zunächst einmal ein Einstieg.
1. Der Rat
der Stadt Duisburg stimmt der Teilnahme am
VRR-SozialTicket für die Pilotphase vom 01.11.2011
bis einschließlich 31.12.2012 zu mit der Maßgabe,
dass die beim jobcenter und in der Verwaltung
entstehenden zusätzlichen Personalaufwendungen durch
innerorganisatorische Maßnahmen kostenneutral
aufgefangen werden.
Kenntnisnahme
2. Die
„Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über
die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im
Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif“ wird zur Kenntnis
genommen. Nicht einstimmig
beschlossen
3. Gemäß
Ziffer 3 der „Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im
Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen
(Richtlinien Sozialticket 2011)“ wird die Abwicklung
der Finanzierung des SozialTickets über den
Zweckverband VRR/die VRR AöR bestätigt.
Nicht einstimmig beschlossen
|
2 |
VRR; hier: Das
Sozialticket muss kommen! |
Antrag
wurde zurückgezogen
Der Rat der Stadt Duisburg fordert den
Oberbürgermeister, die VertreterInnen der Stadt
Duisburg im VRR und die Vertreter der DVG/VIA im VRR
auf, die Einführung eines Sozialtickets mit den
folgenden Eckpunkten zu unterstützen:
1. als Pilotprojekt zum Preis von 29,90 € als
Monatsticket der Preisstufe A auf Basis des Tickets
1000 mit Gültigkeit für den gesamten Tag
einschließlich der bestehenden Zusatznutzen
(Personenmitnahme, Fahrradmitnahme, Zusatzticket für
den gesamten Tarifbereich etc.) ab 01.10.2011,
spätestens 01.11.2011 bis 31.12.2012. Hinsichtlich
der kostenfreien Personenmitnahme nach 19:00 Uhr
bzw. am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen
wird die Personenmitnahme auf max. 3 Kinder bis zu
14 Jahren beschränkt.
2. mit Förderung des Landes NRW in diesem Jahr
entsprechend den „Richtlinien Sozialticket 2011“
(Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr) auszahlt und
auch im Jahr 2012 mindestens in entsprechender Höhe.
Das gilt für den Zeitraum ab 2013 für den Fall der
Weiterführung ebenso. Wird diese Voraussetzung nicht
erfüllt, endet das Pilotprojekt mit sofortiger
Wirkung ohne weitere Beschlussfassung mit
Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung des
Ministeriums.
3. Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende
Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem
Sozialgesetzbuch II) vom JobCenter
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im
Alter nach dem
- Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge
Erwachsene
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
4. Bis zum 15. August 2012 ist die Einführung unter
Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers zu
evaluieren. Das Ergebnis dieser Evaluation ist den
Gremien im September 2012 vorzulegen.
5. Die vom Land zur Verfügung gestellten
Fördermittel werden an die betroffenen
Verkehrsunternehmen nach Maßgabe der Regelungen des
Zuwendungsbescheids und der
„Richtlinien Sozialticket 2011“ weitergeleitet.
6. Zur Sicherstellung eines unbürokratischen
Ausgabeverfahrens wird der VRR ein Dokument nach
Aachener Vorbild zur Verfügung stellen, das von den
Sozialbehörden abgestempelt werden kann und über die
reguläre Berechtigungsprüfung durch die
Verkehrsunternehmen hinaus zur Ausgabe des
Sozialtickets dient.
Begründung
Die Fraktionen im VRR haben ihren Willen bekräftigt,
ein vergünstigtes Ticket für Geringverdiener
zu ermöglichen. In der Diskussion der Ausgestaltung
wurde insbesondere auf etwaige
Mindereinnahmen sowie das Verfahren, die
Berechtigung nachzuweisen, eingegangen. Ziel war es,
durch das Ticket keine Belastungen für die jetzigen
NutzerInnen des VRR, für die Städte und Gemeinden
sowie Ihre Verkehrsunternehmen zu verursachen. Um
dieses zu gewährleisten, wird eine Evaluation von
einem Wirtschaftsprüfer für Mitte 2012 durchgeführt.
Das Land NRW hat im Haushalt ca. 15 Millionen pro
Jahr zur Unterstützung eines Sozialtickets im VRR
bereitgestellt und dazu eine Verordnung erlassen.
Nachdem sich die SPD im VRR anfangs der Einführung
des Sozialtickets widersetzte, hat auch sie Ende
Juni d. J. einen Antrag in die Gremien des VRR
eingebracht, der Antrag zwar in allen Kernpunkten
mit dem Antrag von CDU und Grünen übereinstimmt,
jedoch nicht den Anforderungen der Verordnung des
Landes NRW entspricht und somit kein Anspruch auf
finanzielle Beteiligung des Landes gegeben ist.
Grundsätzlich wäre aber eine breite Mehrheit im VRR
für das Sozialticket gefunden.
Wie jetzt bekannt wurde, haben die
Verkehrsunternehmen im VRR ein Veto zum Sozialticket
eingelegt und die Einsetzung einer
Schlichtungskommission beantragt. Gleichzeitig ist
zu hören, dass auch die SPD-Fraktion im VRR von
Ihrem Antrag zum Sozialticket abzurücken will.
Um sicherzustellen, dass ein Sozialticket zügig noch
zum 01.10.2011 eingeführt werden kann, ist es
dringend geboten auch den Willen des Rates der Stadt
Duisburg zu dessen Einführung zu bekräftigen und
alle Beteiligten - den Oberbürgermeister, die
VertreterInnen der Stadt im VRR, sowie die Vertreter
der DVG/VIA im VRR - aufzufordern ein Sozialticket
nach Vorgabe der obigen Eckpunkte zu unterstützen.
|
Top 3 |
Antrag |
Nachtrag: 14.09.2011
|
VRR "Sozialticket" |
Antrag der Fraktion
Die Linke: VRR "Sozialticket"
abgelehnt
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, zum Thema VRR-„Sozialticket”
wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Duisburg spricht sich für die
baldige Einführung eines tatsächlichen Sozialtickets
im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) aus.
Die Vertreter der Stadt Duisburg in der
Zweckverbandsversammlung werden aufgefordert, einen
entsprechenden Antrag einzubringen und sich für ein
verbundweites Sozialticket mit folgender
Ausgestaltung einzusetzen:
2. Das Ticket soll allen Menschen zur Verfügung
gestellt werden, die unterhalb der Armutsgrenze
leben, und insbesondere BezieherInnen von folgenden
Leistungen angeboten werden:
- BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen nach
SGB II;
- BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII;
- BezieherInnen von Wohngeld;
- BezieherInnen von Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz;
- Personen, die in einem Senioren- bzw. Pflegeheim
leben oder in einer stationären
Eingliederungseinrichtung und lediglich einen
Barbetrag nach dem SGB XII zur persönlichen
Verfügung erhalten;
- BezieherInnen von laufenden Leistungen der Kinder-
und Jugendhilfe nach dem
SGB VIII;
- BezieherInnen laufender Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sowie
- Menschen, deren laufendes Einkommen oder Rente bis
zu 30% über den Bedarfssätzen
des SGB II bzw. SGB XII liegt.
Das Ticket soll sowohl als jederzeit kündbares
Monatsticket wie auch als günstiges Viererticket
erhältlich sein. Der Preis des Monatstickets darf 15
€ nicht überschreiten. Der Preis der Vierertickets
darf 50% des Regelpreises nicht überschreiten. Das
Ticket soll rund um die Uhr verbundweit im gesamten
Gebiet des VRR gültig sein. Die Tarifmerkmale (wie
Mitnahmemöglichkeiten, Übertragbarkeit) sollen gemäß
dem VRR-Ticket2000 gestaltet werden.
3. Zur Ermittlung der Ausgleichssumme vor Einführung
soll die Referenzgröße das günstige
Monatsticket im Abo sein, abzüglich
Großkundenrabatt, bei einer angenommenen
NutzerInnen-Quote von 25% aller Berechtigten.
Nach Einführung sollen Mindereinnahmen durch
Wanderungsbewegungen aus höheren Tarifen ermittelt
und mit den Mehreinnahmen durch Neukunden im
Sozialticket und Kostenersparnissen z.B. durch
geringere Schwarzfahrerquote, gegen gerechnet
werden, um eine pauschale Ausgleichssumme zu
ermitteln.
4. Die Ausgabe des Sozialtickets soll
stigmatisierungsfrei erfolgen. Die Verwaltung wird
beauftragt, auch für Duisburg zügig einen
Sozialpass-Modell (DU-Pass) zu entwickeln und dabei
auf entsprechende Erfahrungen in anderen Kommunen
zurückzugreifen. Pass- InhaberInnen haben dann einen
diskriminierungsfreien Zugang zum Sozialticket. Die
Ausgabe eines Passes an BezieherInnen von Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung
im Alter oder bei Erwerbsminderung, Wohngeld,
laufenden Leistungen der Kinder und Jugendhilfe
sowie laufenden Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt durch
automatische Zusendung seitens der Sozialverwaltung,
bei BezieherInnen sonstiger geringer Einkommen oder
Renten auf Antrag.
Der Pass soll außerdem vergünstigte/kostenlose
Eintritte in die verschiedenen Einrichtungenunserer
Stadt bzw. der Beteiligungsbetriebe ermöglichen wie
DOR, Bäder, Museen, Stadtbibliothek, Stadttheater
und weitere Bühnen, Philharmonie und
Volkshochschule.
5. Der Rat der Stadt Duisburg fordert Landtag und
Landesregierung auf, die Finanzmittel zur
Ausfinanzierung eines flächendeckenden, landesweiten
Sozialtickets bereit zu stellen und den bisherigen
Haushaltsansatz entsprechend zu erhöhen. Das
ÖPNV-Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass ein
landesweit flächendeckendes Sozialticket zu o.g.
Bedingungen als Pflichtaufgabe eingeführt wird und
die bedarfsgerechte Ausgleichsfinanzierung vom Land
sichergestellt wird. Der Rat appelliert an andere
Gebietskörperschaften in NRW, sich ebenfalls mit
dieser Forderung an das Land zu wenden.
Begründung:
Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft eine der
wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche
Teilhabe am Arbeitsmarkt, aber auch für die
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Viele Menschen - Arbeitslose, Rentner, aber auch
Menschen mit niedrigem Arbeitseinkommen - können
sich angesichts der hohen Preise im ÖPNV und oft
langer Wege keine oder nur noch eine eingeschränkte
Mobilität leisten.
Am 19.07.2011 hat der VRR-Verwaltungsrat ein sog.
„Sozialticket“ beschlossen. Es soll am
1.11.2011 im Bereich des VRR eingeführt werden und
29,90 € kosten. Das Ticket ist begrenzt auf die
Preisstufe A, so dass damit nicht einmal die Fahrt
in eine Nachbargemeinde möglich ist. Das
Pilotprojekt ist zeitlich bis zum 31.12.2012
begrenzt. Nach Ablauf soll das Projekt auf seine
Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
Der hohe Preis wird voraussehbar dazu führen, dass
dieses Ticket – in Wahrheit ein 30-
Euro-Ticket und kein Sozialticket in der
eigentlichen Bedeutung - nur von wenigen Menschen in
Anspruch genommen wird. Die Folge im VRR wird sein,
dass nur diejenigen Menschen das 30-Euro-Ticket
nutzen werden, die mit niedrigem Einkommen besonders
stark auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen
sind und sich deshalb schon früher zum Kauf einer
Monatskarte (zum Normalpreis) entschieden haben.
Das wird nach unserer Einschätzung unweigerlich zu
Wanderungsbewegungen aus teureren Tickets führen,
ohne dass deutliche Mehreinnahmen durch viele
Neukunden hinzukommen, weil der Preis zu hoch ist.
Schon jetzt ist klar, dass dieses Ticket nicht
flächendeckend im VRR-Gebiet eingeführt, sondern ein
Flickenteppich entstehen wird. Zwar hat inzwischen
die Landesregierung die Regierungspräsidenten per
Erlass darüber informiert, dass auch die
Nothaushaltskommunen an dem Pilotprojekt teilnehmen
dürfen. Allerdings ist davon auszugehen, dass
etliche Kommunen bzw. Landkreise nicht teilnehmen
werden, zumal die Finanzierung aus Landesmitteln
zwar für die Pilotphase bis Ende 2012 angeboten
wird, darüber hinaus jedoch unsicher ist.
Damit ist ein Misserfolg dieses VRR-„Sozialtickets“
programmiert. Darum sollte die Stadt Duisburg sich
über ihre Vertreter/innen im VRR dafür einsetzen,
dass im VRR ein Sozialticket eingeführt wird, das
diesen Namen auch verdient. Das 30-Euro-Ticket ist
dafür viel zu teuer und lediglich ein vergünstigtes
Tarifangebot, das preislich nur für eine schmale
Schicht der Bezugsberechtigten in Frage kommt. Der
Preis für ein Sozialticket
von 15 € orientiert sich an dem, was für
einkommensschwache Schichten maximal leistbar
ist.
Die bisherige Erfahrung z.B. in Dortmund zeigt, dass
die Nachfrage für ein Sozialticket zum
sozialverträglichen Preis von 15 € sehr groß ist.
Als jedoch der Preis zum 1.2.2010 von 15 € auf 30 €
angehoben wurde, fiel die Zahl der NutzerInnen von
über 24.000 auf mittlerweile unter 8.000 Abos.
In Dortmund hat man bei der Auswertung der
Pilotphase mit dem 15 €-Preis unterstellt, dass die
NutzerInnen des Sozialtickets vor dessen Einführung
für ihre ÖPNV-Mobilität Einzelfahrscheine im Umfang
von 32 Euro/Monat erworben hätten. Diese
Berechnungen basierten auf einer fragwürdigen
Erhebungsmethodik, so dass u.a. keine realistischen
Angaben zum Anteil am "Schwarzfahren" erhoben werden
konnten. Damit wurden zweifelhafte Verlustzahlen
produziert, die zur Verdoppelung des Preises und zum
drastischen Einbruch der Nutzerzahlen führten.
Das Beispiel Köln zeigt demgegenüber, dass der
Zuschussbedarf bei weitem nicht so hoch
ist, wie von mancher Seite dargestellt. Eine in Köln
vom VRS nach Einführung des Sozialtickets in Auftrag
gegebene Marktforschungsstudie ist dagegen ganz
anders verfahren. Hier wurden die Kunden/innen sowie
KölnPass-Besitzer/innen im persönlichen Interview zu
Hause befragt und es wurde auch problemorientiert
auf bisheriges Schwarzfahren und Neukundenpotentiale
geachtet.
Die Studie hat u.a. eine deutlich gestiegene
Nachfrage von Kunden nach Tickets und den Rückgang
von Schwarzfahrten festgestellt. Sie hat ermittelt,
dass der Zuschussbedarf der Stadt Köln auf nur noch
etwa 1/5 des ursprünglich berechneten Betrags
gesenkt werden konnte. Daraufhin hat der VRS das
Kölner Sozialticket als reguläres VRS-Ticket
eingeführt.
Der VRS stellte fest:
„Bei deutlich reduzierten Ticketpreisen werden von
den KölnPass-Inhabern erheblich mehr ÖPNV-Fahrten
durchgeführt. Die Bereitschaft, Tickets zu erwerben
ist gestiegen. ÖPNVFahrten, die in der Vergangenheit
von einem Teil der Köln-Pass-InhaberInnen ohne
gültiges Ticket durchgeführt wurden, erfolgen jetzt
zu‚ regulären Bedingungen’. Aufgrund dessen war der
vorab kalkulierte städtische Erstattungsbetrag zu
hoch bemessen; es reichen niedrigere
Erstattungsbeträge aus.“
Darum schlagen wir sowohl hinsichtlich der
Berechnungsmethode der Ausgleichssumme als auch
hinsichtlich der stigmatisierungsfreien Ausgabe
durch einen DU-Pass die Orientierung am Kölner
Modell vor. Der Preis orientiert sich an den
Erfahrungen mit dem Dortmunder Modell von 2008.
Nicht länger hinzunehmen ist das „Schwarze-Peter“-Spiel
zwischen Landesebene, Verkehrsverbünden und
Kommunen, die sich die Verantwortung gegenseitig
zuschieben. Es gibt von Seiten des Landes nicht nur
eine soziale Verpflichtung gegenüber SchülerInnen
und Studierenden.
Auch und gerade für einkommensarme Menschen muss das
Land in die Pflicht genommen
werden, die landesweite Mobilität zu gewährleisten.
Wir sehen daher den Gesetzgeber gefordert, ein
flächendeckendes Sozialticket zu landesweit gleichen
Bedingungen vorzusehen. Wir fordern Landtag und
Landesregierung auf, entsprechend zu verfahren und
die Landesmittel zu erhöhen. Für die Finanzierung
eines echten Sozialtickets dürfen weder die Kommunen
noch die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben oder
die Kunden (durch Preiserhöhungen)herangezogen
werden.
Fahrpreise sind immer politische Preise. Es gibt
keinen ÖPNV, der kostendeckend arbeiten
kann. Die Gewährleistung der Mobilität ist eine
Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge,
die auch aus Steuergeldern zu bestreiten ist. Wir
halten daher aus sozialen und ökologischen Gründen
ein preiswertes ÖPNV-Ticket für alle - bei guten
Standards - bis hin zum Nulltarif für geboten.
|
Nachtrag |
4
|
Namensverleihung des Neubaus an der
Carstanjenstraße 10 in 47057 Duisburg
Das
neue Berufskolleg Mitte in Neudorf soll
Zentrum für berufliche Bildung und
Weiterbildung ZBW heißen.
Einstimmig
beschlossen
(bei Stimmenthaltungen) mit der Auflage, in
naher Zukunft doch einen griffigeren Namen
zu finden
|
|
Top 5 und 6
siehe oben |
|
|
|
|
|