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Mittwoch, 14. September 2011
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Die Farce des Jahres: Falsche Zeile beim Buchungsvorgang soll alles  erklären

Unglaublicher Vorgang erregt Gemüter - Geld für Loveparade-Opfer zweckentfremdet
Von Harald Jeschke

 Tagesordnungspunkte

 Beschlussvorlage  

Vor dem Einstieg in die Sitzung gab es zusätzliche Anfragen bzw. Tagesordnungspunkte. So beantragten CDU, Grüne, FDP und die DWG-Fraktion eine Delegationsreise nach Perm. Die Mehrheit stimmte für die Aufnahme in die Tagesordnung, obwohl der nicht fristgemäß eingereicht worden war.
Bei der späteren Behandlung des Antrags gab es viele Diskussionsbeiträge zum Thema des letzten Jahres mit einer umstrittenen neuen Städtepartnerschaft mit Floridas Fort Lauderdale. Mit Mehrheit wurde dann dieser Antrag verabschiedet.
Die SPD und die Linke sprachen sich dagegen aus, der Rest war dafür, dass mindestens sieben Ratsmitglieder für geschätzt 820 Euro pro Person nach Perm reisen.

 

Eine heftige Diskussion gab es dann zum Antrag der SPD, den eigentlich in der nicht öffentlichen Sitzung vorgesehenen Tagesordnungspunkt zum Dringlichkeitsbeschluss der 420 000 Euro, die für ein Gutachten einer Kanzlei zur Loveparade erstellt worden war, doch öffentlich zu behandeln.

 

Drucksache 11 - 1248 - Dringlichkeitsbeschluss

Der überplanmäl3igen Aufwandserhöhung / Auszahlungserhöhung beim Rechtsamt, Produkt
011101 ‚Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ gern. § 8300 NRW iv. m. § 10 der Haushaltssatzung der Stadt Duisburg
für 2010 in Höhe von 504.600 EUR wird zugestimmt. Der überplanmäßige Bedarf wird durch den in der Vorlage dargestellten Deckungsvorschlag ausgeglichen.

 

Begründung

Beim Produkt 011101 Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren‘ des Rechtsamtes wurde ein überplanmäßiger Bedarf in H. v. 504.600 ELJR festgestellt, der noch dem Haushaltsjahr 2010 zuzuordnen ist.
Der späte Zeitpunkt der Feststellung ist auf die Bewilligung des überplanmäßigen Bedarfs
auf Grund der „Beteiligung an der sozialen Soforthilfe der AXA AG für die Opfer der
Loveparade“ gem. DS 10-1430 zurückzuführen. Der damals bewilligte überplanmäßige Bedarf wurde auf Grund der Reduzierung der Umlage des Kommunalen Schadenausgleichs nicht benötigt, so dass er zunächst systemtechnisch im Rahmen des Deckungsringes für den genannten Bedarf zur Verfügung stand. Diese Änderung des Zwecks des überplanmäßigen Bedarfs entspricht aber nicht den haushaltstechnischen Vorschriften.
Laut § 10 Haushaltssatzung in Verbindung mit § 83 GO ist bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen über 300.000 EUR die Zustimmung des Rates erforderlich.
Der überplanmäßige Bedarf resultiert hauptsächlich aus Bildung einer Rückstellung in Höhe von 421.500 EUR. Des Weiteren wurde noch ein überplanmäßiger Mehrbedarf von 83.100 EUR festgestellt, der durch Aufwendungen für anwaltliche Beratung und Prozessvertretung in mehreren Verfahren vor dem Landgericht Duisburg in Angelegenheiten Citypalais/Mercatorhalle begründet st.
Die Rückstellung wurde für die Begleichung der Rechnung für das Gutachten in Sachen Loveparade gebildet.


Die SPD (Ratsherr Brandt) sowie auch die FDP (Ratsherr Albrecht) votierten vehement für eine öffentliche Behandlung dieses Punktes, zumal viele Einzelpunkte schon öffentlich in den Medien behandelt worden waren. Man einigte sich darauf, diesen Punkt als erste Lesung öffentlich zu beraten mit der Auflage datengeschützte Angaben nicht zu beraten.

Dieser neue Tagesordnungspunkt 6 sorgte für heftige Dispute. Fachverwaltungsmitarbeiter Janßen sowie Kämmerer Dr. Peter Langner (SPD) versuchten darzustellen, dass hier lediglich ein buchhalterischer Vorgang im Rahmen eines Jahresabschlusses zu einem Fehler geführt hätte.

 

Auf intensive Nachfrage der Ratsmitglieder Brandt, Albrecht, Frau Diesterhöft (Linke) und Bettermann (BL) ließen sich der Kämmerer und der Verwaltungsfachmann die Aussagen entlocken, dass sie im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31.03.2011 über die Buchung in der falschen Zeile gestolpert wären. Obwohl noch am 11. Juli eine turnusgemäße Ratssitzung stattfand, wurde dies aber nicht dem Rat mitgeteilt, sondern angeblich erst später entdeckt und deshalb versucht, dies mit einem Dringlichkeitsbeschluss haushaltsrechtlich zu korrigieren.
Diesen Dringlichkeitsbeschluss hatten auch aufgrund der Urlaubszeit CDU-Fraktionschefin Petra Vogt sowie der zu dieser Zeit nicht urlaubende Bürgermeister Manfred Osenger unterschrieben. Ob sie nun dafür haftbar gemacht werden könnten, wurde intern verneint, da die Bezirksregierung schon geprüft und dies nicht als relevant angesehen hat, da die Gutachtenkosten in Höhe von 420 000 Euro ja schon geflossen seien und zudem den Haushalt nicht belastet hätten.

Vollbesetzte Empore mit vielen Betroffenen der Loveparade
 

"Das heißt im Klartext was denn denn genau", fragten unisono die oben genannten Ratsmitglieder. Die Antwort des Kämmerers: "Wir haben eine Rechnung wie immer bezahlt und dieses nur unter der falschen Zeile für Sach- und sonstige Dienstleistungen gebucht. Das Geld ist also weg und der Buchungsfehler wurde korrigiert. Mehr nicht!"

 

Die Fassungslosigkeit über diese recht lapidare Aussage war vielen Ratsmitgliedern anzusehen. Fakt ist, dass es eine Sonderzahlung mit 500 000 Euro für die Loveparade-Opfer gegeben hatte. Dieses Geld ("...es war eben da", so Langner) wurde für dieses Gutachten genutzt und steht nun den Opfern der Loveparade nicht mehr zur Verfügung, da verbraucht.
Was der Rat mehrheitlich nicht stehen lassen wollte, war die Tatsache, dass der Rat in einem Fall, der über 300 000 Euro Kosten verursacht hat, nicht zwingend eingebunden worden war, so wie es die Satzung vorsieht. 

 

Da der Punkt als erste Lesung behandelt wurde, wird es hier nach weiterer Prüfung auch weiterhin auf der nächsten Ratsitzung am 17. Oktober 201  zum Thema werden. Die Frage ist nur erneut ob öffentlich oder nicht.

 

Teilnahme an dem Pilotprojekt zur Einführung eines SozialTickets  

Teilnahme an dem Pilotprojekt zur Einführung eines SozialTickets

Beschlussentwurf

Mit den Stimmen der SPD, CDU, Grüne, DWG und dem Oberbürgermeister wurde das SozialTicket mehrheitliche beschlossen. Die Linke hatte sich enthalten, die FDP und Ratsherr Happel dagegen gestimmt.

Nach heißen Diskussionen von vielen Rednern wurde überdeutlich, dass in diesem sozialen Bereich die Unterschiede gravierend sind. Die Linke und die SPD sprachen eindeutig von einem Spatz in der Hand (Ratsfrau Wagner) und einem gegenüber den Hartz IV-Empfängern in Duisburg immer noch viel zu teuren Ticket. Während sich die CDU (Ratsherr Heidenreich) vehement über die zusätzlichen Kosten beschwerte, machte die CDU aber auch deutlich hier mit zustimmen. Heidenreich verwies auf rund 600 Millionen Euro Gesamtkosten für den Verkehrsverbund Rhein Ruhr, was für die Stadt Duisburg mit 48 bis 50 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Allgemeiner Tenor Das Ticket sollte nicht zu Lasten der DVG gehen und - wie die Vorgabe aus dem Land/Bezirksregierung - mit den geringst möglichem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Es ist halt für alle die zustimmten zunächst einmal ein Einstieg.

 

1. Der Rat der Stadt Duisburg stimmt der Teilnahme am VRR-SozialTicket für die Pilotphase vom 01.11.2011 bis einschließlich 31.12.2012 zu mit der Maßgabe, dass die beim jobcenter und in der Verwaltung entstehenden zusätzlichen Personalaufwendungen durch innerorganisatorische Maßnahmen kostenneutral aufgefangen werden. Kenntnisnahme

2. Die „Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif“ wird zur Kenntnis genommen. Nicht einstimmig beschlossen 

3. Gemäß Ziffer 3 der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“ wird die Abwicklung der Finanzierung des SozialTickets über den Zweckverband VRR/die VRR AöR bestätigt. Nicht einstimmig beschlossen 
 

VRR; hier: Das Sozialticket muss kommen!  

Antrag wurde zurückgezogen 
Der Rat der Stadt Duisburg fordert den Oberbürgermeister, die VertreterInnen der Stadt Duisburg im VRR und die Vertreter der DVG/VIA im VRR auf, die Einführung eines Sozialtickets mit den folgenden Eckpunkten zu unterstützen:
1. als Pilotprojekt zum Preis von 29,90 € als Monatsticket der Preisstufe A auf Basis des Tickets 1000 mit Gültigkeit für den gesamten Tag einschließlich der bestehenden Zusatznutzen (Personenmitnahme, Fahrradmitnahme, Zusatzticket für den gesamten Tarifbereich etc.) ab 01.10.2011, spätestens 01.11.2011 bis 31.12.2012. Hinsichtlich der kostenfreien Personenmitnahme nach 19:00 Uhr bzw. am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen wird die Personenmitnahme auf max. 3 Kinder bis zu 14 Jahren beschränkt.
2. mit Förderung des Landes NRW in diesem Jahr entsprechend den „Richtlinien Sozialticket 2011“ (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr) auszahlt und auch im Jahr 2012 mindestens in entsprechender Höhe. Das gilt für den Zeitraum ab 2013 für den Fall der Weiterführung ebenso. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, endet das Pilotprojekt mit sofortiger Wirkung ohne weitere Beschlussfassung mit Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung des Ministeriums.
3. Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem Sozialgesetzbuch II) vom JobCenter
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem
- Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

4. Bis zum 15. August 2012 ist die Einführung unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers zu
evaluieren. Das Ergebnis dieser Evaluation ist den Gremien im September 2012 vorzulegen.

5. Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel werden an die betroffenen Verkehrsunternehmen nach Maßgabe der Regelungen des Zuwendungsbescheids und der
„Richtlinien Sozialticket 2011“ weitergeleitet.

6. Zur Sicherstellung eines unbürokratischen Ausgabeverfahrens wird der VRR ein Dokument nach Aachener Vorbild zur Verfügung stellen, das von den Sozialbehörden abgestempelt werden kann und über die reguläre Berechtigungsprüfung durch die Verkehrsunternehmen hinaus zur Ausgabe des Sozialtickets dient.
Begründung
Die Fraktionen im VRR haben ihren Willen bekräftigt, ein vergünstigtes Ticket für Geringverdiener
zu ermöglichen. In der Diskussion der Ausgestaltung wurde insbesondere auf etwaige
Mindereinnahmen sowie das Verfahren, die Berechtigung nachzuweisen, eingegangen. Ziel war es, durch das Ticket keine Belastungen für die jetzigen NutzerInnen des VRR, für die Städte und Gemeinden sowie Ihre Verkehrsunternehmen zu verursachen. Um dieses zu gewährleisten, wird eine Evaluation von einem Wirtschaftsprüfer für Mitte 2012 durchgeführt.
Das Land NRW hat im Haushalt ca. 15 Millionen pro Jahr zur Unterstützung eines Sozialtickets im VRR bereitgestellt und dazu eine Verordnung erlassen.
Nachdem sich die SPD im VRR anfangs der Einführung des Sozialtickets widersetzte, hat auch sie Ende Juni d. J. einen Antrag in die Gremien des VRR eingebracht, der Antrag zwar in allen Kernpunkten mit dem Antrag von CDU und Grünen übereinstimmt, jedoch nicht den Anforderungen der Verordnung des Landes NRW entspricht und somit kein Anspruch auf finanzielle Beteiligung des Landes gegeben ist. Grundsätzlich wäre aber eine breite Mehrheit im VRR für das Sozialticket gefunden.
Wie jetzt bekannt wurde, haben die Verkehrsunternehmen im VRR ein Veto zum Sozialticket eingelegt und die Einsetzung einer Schlichtungskommission beantragt. Gleichzeitig ist zu hören, dass auch die SPD-Fraktion im VRR von Ihrem Antrag zum Sozialticket abzurücken will.

Um sicherzustellen, dass ein Sozialticket zügig noch zum 01.10.2011 eingeführt werden kann, ist es dringend geboten auch den Willen des Rates der Stadt Duisburg zu dessen Einführung zu bekräftigen und alle Beteiligten - den Oberbürgermeister, die VertreterInnen der Stadt im VRR, sowie die Vertreter der DVG/VIA im VRR - aufzufordern ein Sozialticket nach Vorgabe der obigen Eckpunkte zu unterstützen.
 

Top 3

Antrag  

Nachtrag: 14.09.2011  

VRR "Sozialticket"  

Antrag der Fraktion Die Linke: VRR "Sozialticket"   abgelehnt
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, zum Thema VRR-„Sozialticket” wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Duisburg spricht sich für die baldige Einführung eines tatsächlichen Sozialtickets im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) aus. Die Vertreter der Stadt Duisburg in der Zweckverbandsversammlung werden aufgefordert, einen entsprechenden Antrag einzubringen und sich für ein verbundweites Sozialticket mit folgender Ausgestaltung einzusetzen:
2. Das Ticket soll allen Menschen zur Verfügung gestellt werden, die unterhalb der Armutsgrenze
leben, und insbesondere BezieherInnen von folgenden Leistungen angeboten werden:

- BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II;
- BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII;
- BezieherInnen von Wohngeld;
- BezieherInnen von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz;
- Personen, die in einem Senioren- bzw. Pflegeheim leben oder in einer stationären
Eingliederungseinrichtung und lediglich einen Barbetrag nach dem SGB XII zur persönlichen Verfügung erhalten;
- BezieherInnen von laufenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem
SGB VIII;
- BezieherInnen laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
- Menschen, deren laufendes Einkommen oder Rente bis zu 30% über den Bedarfssätzen
des SGB II bzw. SGB XII liegt.
Das Ticket soll sowohl als jederzeit kündbares Monatsticket wie auch als günstiges Viererticket erhältlich sein. Der Preis des Monatstickets darf 15 € nicht überschreiten. Der Preis der Vierertickets darf 50% des Regelpreises nicht überschreiten. Das Ticket soll rund um die Uhr verbundweit im gesamten Gebiet des VRR gültig sein. Die Tarifmerkmale (wie Mitnahmemöglichkeiten, Übertragbarkeit) sollen gemäß dem VRR-Ticket2000 gestaltet werden.

3. Zur Ermittlung der Ausgleichssumme vor Einführung soll die Referenzgröße das günstige
Monatsticket im Abo sein, abzüglich Großkundenrabatt, bei einer angenommenen NutzerInnen-Quote von 25% aller Berechtigten.
Nach Einführung sollen Mindereinnahmen durch Wanderungsbewegungen aus höheren Tarifen ermittelt und mit den Mehreinnahmen durch Neukunden im Sozialticket und Kostenersparnissen z.B. durch geringere Schwarzfahrerquote, gegen gerechnet werden, um eine pauschale Ausgleichssumme zu ermitteln.
4. Die Ausgabe des Sozialtickets soll stigmatisierungsfrei erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, auch für Duisburg zügig einen Sozialpass-Modell (DU-Pass) zu entwickeln und dabei auf entsprechende Erfahrungen in anderen Kommunen zurückzugreifen. Pass- InhaberInnen haben dann einen diskriminierungsfreien Zugang zum Sozialticket. Die Ausgabe eines Passes an BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung
im Alter oder bei Erwerbsminderung, Wohngeld, laufenden Leistungen der Kinder und Jugendhilfe sowie laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt durch automatische Zusendung seitens der Sozialverwaltung, bei BezieherInnen sonstiger geringer Einkommen oder Renten auf Antrag.
Der Pass soll außerdem vergünstigte/kostenlose Eintritte in die verschiedenen Einrichtungenunserer Stadt bzw. der Beteiligungsbetriebe ermöglichen wie DOR, Bäder, Museen, Stadtbibliothek, Stadttheater und weitere Bühnen, Philharmonie und Volkshochschule.
5. Der Rat der Stadt Duisburg fordert Landtag und Landesregierung auf, die Finanzmittel zur Ausfinanzierung eines flächendeckenden, landesweiten Sozialtickets bereit zu stellen und den bisherigen Haushaltsansatz entsprechend zu erhöhen. Das ÖPNV-Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass ein landesweit flächendeckendes Sozialticket zu o.g. Bedingungen als Pflichtaufgabe eingeführt wird und die bedarfsgerechte Ausgleichsfinanzierung vom Land sichergestellt wird. Der Rat appelliert an andere Gebietskörperschaften in NRW, sich ebenfalls mit dieser Forderung an das Land zu wenden.
Begründung:
Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsmarkt, aber auch für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Viele Menschen - Arbeitslose, Rentner, aber auch Menschen mit niedrigem Arbeitseinkommen - können sich angesichts der hohen Preise im ÖPNV und oft langer Wege keine oder nur noch eine eingeschränkte Mobilität leisten.
Am 19.07.2011 hat der VRR-Verwaltungsrat ein sog. „Sozialticket“ beschlossen. Es soll am
1.11.2011 im Bereich des VRR eingeführt werden und 29,90 € kosten. Das Ticket ist begrenzt auf die Preisstufe A, so dass damit nicht einmal die Fahrt in eine Nachbargemeinde möglich ist. Das Pilotprojekt ist zeitlich bis zum 31.12.2012 begrenzt. Nach Ablauf soll das Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
Der hohe Preis wird voraussehbar dazu führen, dass dieses Ticket – in Wahrheit ein 30-
Euro-Ticket und kein Sozialticket in der eigentlichen Bedeutung - nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen wird. Die Folge im VRR wird sein, dass nur diejenigen Menschen das 30-Euro-Ticket nutzen werden, die mit niedrigem Einkommen besonders stark auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind und sich deshalb schon früher zum Kauf einer Monatskarte (zum Normalpreis) entschieden haben.

Das wird nach unserer Einschätzung unweigerlich zu Wanderungsbewegungen aus teureren Tickets führen, ohne dass deutliche Mehreinnahmen durch viele Neukunden hinzukommen, weil der Preis zu hoch ist.
Schon jetzt ist klar, dass dieses Ticket nicht flächendeckend im VRR-Gebiet eingeführt, sondern ein Flickenteppich entstehen wird. Zwar hat inzwischen die Landesregierung die Regierungspräsidenten per Erlass darüber informiert, dass auch die Nothaushaltskommunen an dem Pilotprojekt teilnehmen dürfen. Allerdings ist davon auszugehen, dass etliche Kommunen bzw. Landkreise nicht teilnehmen werden, zumal die Finanzierung aus Landesmitteln zwar für die Pilotphase bis Ende 2012 angeboten wird, darüber hinaus jedoch unsicher ist.
Damit ist ein Misserfolg dieses VRR-„Sozialtickets“ programmiert. Darum sollte die Stadt Duisburg sich über ihre Vertreter/innen im VRR dafür einsetzen, dass im VRR ein Sozialticket eingeführt wird, das diesen Namen auch verdient. Das 30-Euro-Ticket ist dafür viel zu teuer und lediglich ein vergünstigtes Tarifangebot, das preislich nur für eine schmale Schicht der Bezugsberechtigten in Frage kommt. Der Preis für ein Sozialticket
von 15 € orientiert sich an dem, was für einkommensschwache Schichten maximal leistbar
ist.
Die bisherige Erfahrung z.B. in Dortmund zeigt, dass die Nachfrage für ein Sozialticket zum
sozialverträglichen Preis von 15 € sehr groß ist. Als jedoch der Preis zum 1.2.2010 von 15 € auf 30 € angehoben wurde, fiel die Zahl der NutzerInnen von über 24.000 auf mittlerweile unter 8.000 Abos.
In Dortmund hat man bei der Auswertung der Pilotphase mit dem 15 €-Preis unterstellt, dass die NutzerInnen des Sozialtickets vor dessen Einführung für ihre ÖPNV-Mobilität Einzelfahrscheine im Umfang von 32 Euro/Monat erworben hätten. Diese Berechnungen basierten auf einer fragwürdigen Erhebungsmethodik, so dass u.a. keine realistischen Angaben zum Anteil am "Schwarzfahren" erhoben werden konnten. Damit wurden zweifelhafte Verlustzahlen produziert, die zur Verdoppelung des Preises und zum drastischen Einbruch der Nutzerzahlen führten.
Das Beispiel Köln zeigt demgegenüber, dass der Zuschussbedarf bei weitem nicht so hoch
ist, wie von mancher Seite dargestellt. Eine in Köln vom VRS nach Einführung des Sozialtickets in Auftrag gegebene Marktforschungsstudie ist dagegen ganz anders verfahren. Hier wurden die Kunden/innen sowie KölnPass-Besitzer/innen im persönlichen Interview zu Hause befragt und es wurde auch problemorientiert auf bisheriges Schwarzfahren und Neukundenpotentiale geachtet.

Die Studie hat u.a. eine deutlich gestiegene Nachfrage von Kunden nach Tickets und den Rückgang von Schwarzfahrten festgestellt. Sie hat ermittelt, dass der Zuschussbedarf der Stadt Köln auf nur noch etwa 1/5 des ursprünglich berechneten Betrags gesenkt werden konnte. Daraufhin hat der VRS das Kölner Sozialticket als reguläres VRS-Ticket eingeführt.
Der VRS stellte fest:
„Bei deutlich reduzierten Ticketpreisen werden von den KölnPass-Inhabern erheblich mehr ÖPNV-Fahrten durchgeführt. Die Bereitschaft, Tickets zu erwerben ist gestiegen. ÖPNVFahrten, die in der Vergangenheit von einem Teil der Köln-Pass-InhaberInnen ohne gültiges Ticket durchgeführt wurden, erfolgen jetzt zu‚ regulären Bedingungen’. Aufgrund dessen war der vorab kalkulierte städtische Erstattungsbetrag zu hoch bemessen; es reichen niedrigere Erstattungsbeträge aus.“

Darum schlagen wir sowohl hinsichtlich der Berechnungsmethode der Ausgleichssumme als auch hinsichtlich der stigmatisierungsfreien Ausgabe durch einen DU-Pass die Orientierung am Kölner Modell vor. Der Preis orientiert sich an den Erfahrungen mit dem Dortmunder Modell von 2008.
Nicht länger hinzunehmen ist das „Schwarze-Peter“-Spiel zwischen Landesebene, Verkehrsverbünden und Kommunen, die sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Es gibt von Seiten des Landes nicht nur eine soziale Verpflichtung gegenüber SchülerInnen und Studierenden.
Auch und gerade für einkommensarme Menschen muss das Land in die Pflicht genommen
werden, die landesweite Mobilität zu gewährleisten. Wir sehen daher den Gesetzgeber gefordert, ein flächendeckendes Sozialticket zu landesweit gleichen Bedingungen vorzusehen. Wir fordern Landtag und Landesregierung auf, entsprechend zu verfahren und die Landesmittel zu erhöhen. Für die Finanzierung eines echten Sozialtickets dürfen weder die Kommunen noch die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben oder die Kunden (durch Preiserhöhungen)herangezogen werden.
Fahrpreise sind immer politische Preise. Es gibt keinen ÖPNV, der kostendeckend arbeiten
kann. Die Gewährleistung der Mobilität ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge,
die auch aus Steuergeldern zu bestreiten ist. Wir halten daher aus sozialen und ökologischen Gründen ein preiswertes ÖPNV-Ticket für alle - bei guten Standards - bis hin zum Nulltarif für geboten.

 
  Nachtrag  
4

Namensverleihung des Neubaus an der Carstanjenstraße 10 in 47057 Duisburg

Das neue Berufskolleg Mitte in Neudorf soll Zentrum für berufliche Bildung und Weiterbildung ZBW heißen.

Einstimmig beschlossen (bei Stimmenthaltungen) mit der Auflage, in naher Zukunft doch einen griffigeren Namen zu finden
 

  Top 5 und 6 siehe oben