Duisburg, 24. Oktober 2014 - Mit
Stadtwerke Duisburg ist nicht in der Lage,
eine nachvollziehbare Rechnung zu erstellen
fing diese unerquickliche Geschichte im Juni 2014 an, mit
einem Klageentwurf für das Duisburger Amtsgericht ging es
weiter und endete dann Ende September 2014 mit der Zahlung
der Stadtwerke Duisburg. Aber der Reihe nach. Nachdem
sich die Stadtwerke Duisburg in ihren eigenen Unwahrheiten
regelrecht suhlte und, mit Schreiben vom 4.07.2014, "eine
Rechnungskorrektur als nicht notwendig" ansah, entwarf die
Geschädigte eine Klage für das Amtsgericht Duisburg.
An das Amtsgericht Duisburg
König-Heinrich-Platz 1 47051 Duisburg
25.08.2014 Kläger: xxxxxxxxxxxxxxx
Duisburg Beklagte: Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstr.
27, 47053 Duisburg
Da sämtliche Versuche,
die Angelegenheit außergerichtlich zu klären als gescheitert
zu betrachten sind, wird hiermit Klage eingereicht.
Wir beantragen, - die Beklagte wird
verurteilt, 407,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, seit dem 23.05.2014
an den Kläger zu bezahlen. - das schriftliche
Vorverfahren anzuordnen. Für den Fall des gänzlichen oder
teilweisen Anerkenntnisses beantragen wir den Erlass eines
Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung. Sollte
die Beklagte sich nicht oder nicht fristgemäß erklären,
beantragen wir den Erlass eines Versäumnisurteils ohne
mündliche Verhandlung.
Die Beklagte trägt die Kosten
des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig
vollstreckbar.
Gründe : Die Beklagte versuchte mit
„Schlussrechnung“ vom 05.05.2014, basierend auf eine
Schätzung, zu Unrecht 349,98 Euro vom Kläger zu erhalten. Der Kläger las, nach
Kenntnisnahme der „Schlussrechnung“, den Zählerstand des
Stromzählers, Nummer 17552, am 12.05.2014 ab. Obwohl
zwischenzeitlich weitere 33 Tage seit dem Abrechnungsdatum
Strom verbraucht worden war, lag der Zählerstand mit 17.098
deutlich unter der „Schätzung“ vom 09.04.2014, mit 19.034! Der Kläger rechnete auf der
falschen Schlussabrechnung centgenau sowohl den, auf den
09.04.2014 abgegrenzten, Verbrauch, als auch die
tatsächliche Rechnungssumme aus. Diese endet mit einer
Überbezahlung in Höhe von 586,61 Euro zugunsten des Klägers. Mit Schreiben vom 13.05.2014
forderte der Kläger dieses Guthaben ein, schickte auch die
handschriftliche Rechnungskorrektur zur Kenntnisnahme mit.
Mit Datum 16.05.2014 erstellte
die Beklagte eine Neuberechnung, ging aber fälschlicherweise
von dem, vom Kläger am 12.05.2014 abgelesenen, Zählerstand
aus, statt den abgegrenzten Stand zu übernehmen oder selber
auf den 09.04.2014 abzugrenzen. Statt den tatsächlichen
586,61 Euro überwies die Beklagte lediglich 179,46 Euro.
Mit Schreiben vom
05.06.2014 wies der Kläger die Beklagte auf ihre erneut
fehlerhafte Neuberechnung hin. Zusätzlich zu dem fehlerhaft
berechneten Verbrauch, rechnete die Beklagte im Zeitraum
01.04. bis 09.04.2014 einen teureren Tarif ab, obwohl sie
den Wechsel zu einem anderen Anbieter schuldhaft verzögert
hat! Richtig ist, dass die Beklagte dem Kläger zum
31.03.2014 den Sondervertrag aufgrund Innungsaustritt
zurecht gekündigt hat, der Kläger diese Kündigung nutzte, um
einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Stromanbieter
abzuschließen. Das dem Kündigungsschreiben beigelegte
Angebot der Beklagten ignorierte der Kläger. Obwohl der
neue Stromanbieter bereits am 27.02.2014 auf den 01.04.2014
beauftragt wurde, die Stromlieferung zu übernehmen,
verschleppte die Stadtwerke Duisburg schuldhaft den
Übergang, gab sogar einen abweichenden, fehlerhaften
Kündigungstermin an. Daher ist auch der Zeitraum 01. bis
09.04.2014 mit dem günstigeren Tarif abzurechnen.
Da bis dato nur ein Teilbetrag
(179,46 Euro) des Guthabens (586,61 Euro) ausgeglichen
wurde, Mitarbeiter der Beklagten im
Schreiben v. 04.07.2014 mittlerweile nachweislich falsch
aussagen, ist gerichtliche Hilfe erforderlich.
Wir überreichen in der Anlage
die Kopien 01 - Rechnung v. 05.05.2014 incl. der
handschriftlichen Korrekturrechnung auf den 12.05.2014, 02 - Klägerschreiben v.
13.05.2014 03 - der Neuberechnung v. 16.05.2014 04 - Klägerschreiben v.
05.06.2014 06 - Vertragsbestätigung ‚stromio‘ 07- Schreiben Stadtwerke v.
04.07.2014
Soweit die Klageschrift.
Diese wurde, mit nachfolgendem Anschreiben und kurzer Fristsetzung, als letzter
Versuch der gütigen Einigung der Rechtsabteilung der Stadtwerke Duisburg durch
persönliche Abgabe zugestellt.
Stadtwerke Duisburg - Rechtsabteilung - Bungertstr. 27
47053 Duisburg
26.08.2014 Lügen und betrügen im Auftrag der Stadtwerke? „Schlussrechnung“
Strom – VK-Nr.: 123456
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich wahrlich kein „Prozesshansel“ bin, von meinen (Geschäfts)partnern aber
den gleichen Service und Ehrlichkeit erwarte, mit der ich aufwarte, gebe ich
ihrer Abteilung meine vorbereitete Klage vor dem AG Duisburg zur Kenntnis.
Sollte ich binnen 7 Tagen, spätestens bis zum 02. September 2014, keine
Rückantwort und Überweisungszusage des offenen Betrages, einschl. Zinsen und
Kosten, von ihnen erhalten, werde ich die Klage einreichen. Die bis dato
angefallen Kosten für Ausarbeitung, Diktat und Zustellungskosten beziffere ich
aktuell mit preiswerten 125,00 Euro zzgl. 19% MWST.
Hochachtungsvoll
Die "Rückantwort" per Mail, fristgerecht am letzten Tag der Frist, ist diese
Bezeichnung nicht wert und spiegelt deutlich den Unwillen der Mitarbeiter der
Stadtwerke Duisburg wider, sich mit ihrer eigenen Unfähigkeit
auseinanderzusetzen.
Sehr xxxxxxxxx, ich nehme Bezug auf Ihr
Schreiben vom 26.08.2014, das der Fachbereich wegen der darin enthaltenen
Ankündigung einer Klage an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat.
Ich habe den Sachverhalt zur Aufbereitung an den Fachbereich zurückgespiegelt.
Nach Erhalt dieser Aufbereitung werde ich den Sachverhalt prüfen und sodann
unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Insofern habe ich die höfliche Bitte, dass
Sie mir hierfür noch einen angemessenen Zeitraum einräumen - ich bin zum ersten
Mal mit dieser Sache befasst.
Aufgrund meines im September anfallenden Jahresurlaubs gehe ich davon
aus, dass Sie innerhalb der 40. KW eine Anwort erhalten würden. Die Verzögerung
bitte ich schon jetzt zu entschuldigen.
Zu der
Entwurf Ihrer Klage habe ich folgende Fragen, deren Antworten ich ebenfalls gern
in die Prüfung mit einfließen lassen würde. 1) Wann und wie haben Sie der
Stadtwerke Duisburg AG den am 12.05.2014 ermittelten Zählerstand mitgeteilt?
Können Sie mir dazu einen Nachweis in Kopie übersenden? 2) Wieso bzw. wie
hat die Stadtwerke Duisburg AG einen Wechsel zu einem anderen Anbieter
verzögert, wenn die Stadtwerke Duisburg AG den Sondervertrag - wie Sie selbst
schreiben (zu Recht) - gekündigt hat? Woraus schließen Sie das? Gibt es hier
Nachweise? Die Stadtwerke Duisburg AG hätte dafür doch keine Motivation, wenn
Sie selbst zuvor gekündigt hat. 3) Wieso sagen Mitarbeiter "nachweislich
falsch aus"? Welches sind die falschen Behauptungen? Welche Mitarbeiter sagen
falsch aus? 4) Wie haben Sie den Klagebetrag von 407,15 Euro errechnet bzw.
wie setzt er sich zusammen?
Ich gehe davon aus, dass das alles Fragen
sind, die auch ein Gericht stellen würde. Insofern habe ich die höfliche Bitte,
dass Sie zunächst diese Fragen der hiesigen Rechtsabteilung beantworten, damit
wir die Sache intern umfassend prüfen können.
Mit freundlichen
Grüßen i. A. Assessorin iur. Alexandra H. (zugleich auch
Rechtsanwältin) Stabsabteilung Rechtswesen Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH - DVV - Bungertstraße 27
47053 Duisburg
Und wieder tritt die Stadtwerke Duisburg den
Beweis an, dass sie ihre Kunden einfach nicht für voll
nimmt! So sah es auch die Geschädigte, die trotzdem der
Stadtwerke noch eine allerletzte Frist einräumte.
Sehr geehrte Frau H., mein "Anschreiben" v.
26.08.2014 ist doch nur die "Begleitung" der Klageschrift
nebst Anhänge! Diese habe ICH bei der Poststelle
Stadtwerke Duisburg, Bungertstraße, für die Rechtsabteilung
abgegeben, um der Stw. Duisburg zum letzten Male die
Möglichkeit zu geben, einen Rechtsstreit zu vermeiden. zu
1) siehe Anlage 01 der Klage Da die Stw. die Zahlen in
der Neuberechnung - Anlage 03 - exakt übernommen hat,
erübrigt sich Ihre Frage zu 2) Gegenfrage: Warum wurde
ich erst am 9.04.2014 vom 'Stadtwerke-Netz' genommen? Fragen
Sie doch mal die Stadtwerkemitarbeiter, die sich damit
beschäftigt haben ... zu 3) Schreiben v. 4.07.2014 -
Anlage 07 Einfach mal lesen, dann sind Ihre Fragen
beantwortet! zu 4) Anlage 01
Sehr geehrte
Frau H., ich bin nicht bereit, meine gesetzte Frist zu
verlängern! Ihre "Fragen" zeigen sehr deutlich, dass Sie
es lediglich auf eine Verzögerung anlegen. (Ihre Fragen
beantworten sich durch bloßes Lesen des Schriftsatzes und
der Anlagen.)
Diese Hinhaltetaktik nehme ich nicht
hin! Sollte ein tatsächliches Interesse der Stw. Du
vorliegen, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten, erwarte
ich am Mittwoch, 03.09.2014, zwischen 11 und 12 Uhr, einen
Telefonanruf von jemandem, der sich zumindest mal die Klage
UND die Anlagen durchgelesen hat! Sollte kein Anruf
erfolgen, wird sich das AG DU mit der Durchsetzung meiner
Interessen beschäftigen müssen.
Hochachtungsvoll
Dieser Anruf erfolgte! Am
Mittwoch, dem 3.09.2014, hatte sich der zuständige
Außendienstmitarbeiter nach eigenen Angaben ca. vier Stunden
mit den Schriftstücken beschäftigt, sich durch die
zuständigen Abteilungen gefragt und auch rückgefragt. Das
Ergebnis war für die Geschädigte insoweit befriedigend, als
dass sie in allen Punkten Recht und, Ende September 2014,
auch ihr Guthaben überwiesen bekam.
Unterm
Strich bleibt aber ein mehr als fader Beigeschmack, weil
diese 'Falschabrechnung' leider kein Einzelfall ist!
Den Kunden der Stadtwerke Duisburg kann man daher nur
raten, die 'Abrechnungen' auf 'Herz und Nieren' zu prüfen!
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