BZ-Home Abmahner, Abzocker, Betrüger?



BZ-Sitemap

'Pfusch am Bau'

 










 Recht haben und Recht bekommen, ist ein Unterschied wie Tag und Nacht! 
Jochem Knörzer
 

Arroganz, Abzocke oder Unfähigkeit?
Stadtwerke Duisburg bekam 'fünf Minuten' vor  Klageeinreichung gerade noch die Kurve!

Jochem Knörzer

Duisburg, 24. Oktober 2014 - Mit Stadtwerke Duisburg ist nicht in der Lage, eine nachvollziehbare Rechnung zu erstellen fing diese unerquickliche Geschichte im Juni 2014 an, mit einem Klageentwurf für das Duisburger Amtsgericht ging es weiter und endete dann Ende September 2014 mit der Zahlung der Stadtwerke Duisburg.
Aber der Reihe nach.
Nachdem sich die Stadtwerke Duisburg in ihren eigenen Unwahrheiten regelrecht suhlte und, mit Schreiben vom 4.07.2014, "eine Rechnungskorrektur als nicht notwendig" ansah, entwarf die Geschädigte eine Klage für das Amtsgericht Duisburg.

An das
Amtsgericht Duisburg
König-Heinrich-Platz 1
47051 Duisburg

                                                                                                                                                          25.08.2014 
Kläger: xxxxxxxxxxxxxxx Duisburg
Beklagte: Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstr. 27, 47053 Duisburg

Da sämtliche Versuche, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären als gescheitert zu betrachten sind, wird hiermit Klage eingereicht.

Wir beantragen,
- die Beklagte wird verurteilt, 407,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, seit dem 23.05.2014 an den Kläger zu bezahlen.
- das schriftliche Vorverfahren anzuordnen.
Für den Fall des gänzlichen oder teilweisen Anerkenntnisses beantragen wir den Erlass eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
Sollte die Beklagte sich nicht oder nicht fristgemäß erklären, beantragen wir den Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe :
Die Beklagte versuchte mit „Schlussrechnung“ vom 05.05.2014, basierend auf eine Schätzung,
zu Unrecht 349,98 Euro vom Kläger zu erhalten.
Der Kläger las, nach Kenntnisnahme der „Schlussrechnung“, den Zählerstand des Stromzählers,
Nummer 17552, am 12.05.2014 ab.
Obwohl zwischenzeitlich weitere 33 Tage seit dem Abrechnungsdatum Strom verbraucht worden war, lag der Zählerstand mit 17.098 deutlich unter der „Schätzung“ vom 09.04.2014, mit 19.034!
Der Kläger rechnete auf der falschen Schlussabrechnung centgenau sowohl den, auf den 09.04.2014 abgegrenzten, Verbrauch, als auch die tatsächliche Rechnungssumme aus.
Diese endet mit einer Überbezahlung in Höhe von 586,61 Euro zugunsten des Klägers.
Mit Schreiben vom 13.05.2014 forderte der Kläger dieses Guthaben ein, schickte auch die handschriftliche Rechnungskorrektur zur Kenntnisnahme mit.

Mit Datum 16.05.2014 erstellte die Beklagte eine Neuberechnung, ging aber fälschlicherweise von dem, vom Kläger am 12.05.2014 abgelesenen, Zählerstand aus, statt den abgegrenzten Stand zu übernehmen oder selber auf den 09.04.2014 abzugrenzen.
Statt den tatsächlichen 586,61 Euro überwies die Beklagte lediglich 179,46 Euro.

Mit Schreiben vom 05.06.2014 wies der Kläger die Beklagte auf ihre erneut fehlerhafte Neuberechnung hin.
Zusätzlich zu dem fehlerhaft berechneten Verbrauch, rechnete die Beklagte im Zeitraum 01.04. bis 09.04.2014 einen teureren Tarif ab, obwohl sie den Wechsel zu einem anderen Anbieter schuldhaft verzögert hat!
Richtig ist, dass die Beklagte dem Kläger zum 31.03.2014 den Sondervertrag aufgrund Innungsaustritt zurecht gekündigt hat, der Kläger diese Kündigung nutzte, um einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Stromanbieter abzuschließen. Das dem Kündigungsschreiben beigelegte Angebot der Beklagten ignorierte der Kläger.
Obwohl der neue Stromanbieter bereits am 27.02.2014 auf den 01.04.2014 beauftragt wurde, die Stromlieferung zu übernehmen, verschleppte die Stadtwerke Duisburg schuldhaft den Übergang, gab sogar einen abweichenden, fehlerhaften Kündigungstermin an.
Daher ist auch der Zeitraum 01. bis 09.04.2014 mit dem günstigeren Tarif abzurechnen.

Da bis dato nur ein Teilbetrag (179,46 Euro) des Guthabens (586,61 Euro) ausgeglichen wurde, Mitarbeiter der Beklagten im Schreiben v. 04.07.2014 mittlerweile nachweislich falsch aussagen, ist gerichtliche Hilfe erforderlich.

Wir überreichen in der Anlage die Kopien
01 - Rechnung v. 05.05.2014 incl. der handschriftlichen Korrekturrechnung auf den 12.05.2014,
02 - Klägerschreiben v. 13.05.2014
03 - der Neuberechnung v. 16.05.2014
04 - Klägerschreiben v. 05.06.2014
06 - Vertragsbestätigung ‚stromio‘
07- Schreiben Stadtwerke v. 04.07.2014

Soweit die Klageschrift.
Diese wurde, mit nachfolgendem Anschreiben und kurzer Fristsetzung, als letzter Versuch der gütigen Einigung der Rechtsabteilung der Stadtwerke Duisburg durch persönliche Abgabe zugestellt.

Stadtwerke Duisburg
- Rechtsabteilung -
Bungertstr. 27

47053 Duisburg

                                                                                                                               26.08.2014
Lügen und betrügen im Auftrag der Stadtwerke?
„Schlussrechnung“ Strom – VK-Nr.: 123456

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich wahrlich kein „Prozesshansel“ bin, von meinen (Geschäfts)partnern aber den gleichen Service und Ehrlichkeit erwarte, mit der ich aufwarte, gebe ich ihrer Abteilung meine vorbereitete Klage vor dem AG Duisburg zur Kenntnis.
Sollte ich binnen 7 Tagen, spätestens bis zum 02. September 2014, keine Rückantwort und Überweisungszusage des offenen Betrages, einschl. Zinsen und Kosten, von ihnen erhalten, werde ich die Klage einreichen.
Die bis dato angefallen Kosten für Ausarbeitung, Diktat und Zustellungskosten beziffere ich aktuell mit preiswerten 125,00 Euro zzgl. 19% MWST.

Hochachtungsvoll


Die "Rückantwort" per Mail, fristgerecht am letzten Tag der Frist, ist diese Bezeichnung nicht wert und spiegelt deutlich den Unwillen der Mitarbeiter der Stadtwerke Duisburg wider, sich mit ihrer eigenen Unfähigkeit auseinanderzusetzen.

Sehr xxxxxxxxx,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 26.08.2014, das der Fachbereich wegen der darin enthaltenen Ankündigung einer Klage an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat.

Ich habe den Sachverhalt zur Aufbereitung an den Fachbereich zurückgespiegelt. Nach Erhalt dieser Aufbereitung werde ich den Sachverhalt prüfen und sodann unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Insofern habe ich die höfliche Bitte, dass Sie mir hierfür noch einen angemessenen Zeitraum einräumen - ich bin zum ersten Mal mit dieser Sache befasst.
Aufgrund meines im September anfallenden Jahresurlaubs gehe ich davon aus, dass Sie innerhalb der 40. KW eine Anwort erhalten würden. Die Verzögerung bitte ich schon jetzt zu entschuldigen.

Zu der Entwurf Ihrer Klage habe ich folgende Fragen, deren Antworten ich ebenfalls gern in die Prüfung mit einfließen lassen würde.
1) Wann und wie haben Sie der Stadtwerke Duisburg AG den am 12.05.2014 ermittelten Zählerstand mitgeteilt? Können Sie mir dazu einen Nachweis in Kopie übersenden?
2) Wieso bzw. wie hat die Stadtwerke Duisburg AG einen Wechsel zu einem anderen Anbieter verzögert, wenn die Stadtwerke Duisburg AG den Sondervertrag - wie Sie selbst schreiben (zu Recht) - gekündigt hat? Woraus schließen Sie das? Gibt es hier Nachweise? Die Stadtwerke Duisburg AG hätte dafür doch keine Motivation, wenn Sie selbst zuvor gekündigt hat.
3) Wieso sagen Mitarbeiter "nachweislich falsch aus"? Welches sind die falschen Behauptungen? Welche Mitarbeiter sagen falsch aus?
4) Wie haben Sie den Klagebetrag von 407,15 Euro errechnet bzw. wie setzt er sich zusammen?

Ich gehe davon aus, dass das alles Fragen sind, die auch ein Gericht stellen würde. Insofern habe ich die höfliche Bitte, dass Sie zunächst diese Fragen der hiesigen Rechtsabteilung beantworten, damit wir die Sache intern umfassend prüfen können.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Assessorin  iur.
Alexandra H.
(zugleich auch Rechtsanwältin)
Stabsabteilung Rechtswesen
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
- DVV -
Bungertstraße 27
47053 Duisburg


Und wieder tritt die Stadtwerke Duisburg den Beweis an, dass sie ihre Kunden einfach nicht für voll nimmt! So sah es auch die Geschädigte, die trotzdem der Stadtwerke noch eine allerletzte Frist einräumte.

Sehr geehrte Frau H.,
mein "Anschreiben" v. 26.08.2014 ist doch nur die "Begleitung" der Klageschrift nebst Anhänge!
Diese habe ICH bei der Poststelle Stadtwerke Duisburg, Bungertstraße, für die Rechtsabteilung abgegeben, um der Stw. Duisburg zum letzten Male die Möglichkeit zu geben, einen Rechtsstreit zu vermeiden.
zu 1) siehe Anlage 01 der Klage
Da die Stw. die Zahlen in der Neuberechnung - Anlage 03 - exakt übernommen hat, erübrigt sich Ihre Frage
zu 2) Gegenfrage: Warum wurde ich erst am 9.04.2014 vom 'Stadtwerke-Netz' genommen? Fragen Sie doch mal die Stadtwerkemitarbeiter, die sich damit beschäftigt haben ...
zu 3) Schreiben v. 4.07.2014 - Anlage 07
Einfach mal lesen, dann sind Ihre Fragen beantwortet!
zu 4) Anlage 01
Sehr geehrte Frau H., ich bin nicht bereit, meine gesetzte Frist zu verlängern!
Ihre "Fragen" zeigen sehr deutlich, dass Sie es lediglich auf eine Verzögerung anlegen. (Ihre Fragen beantworten sich durch bloßes Lesen des Schriftsatzes und der Anlagen.)

Diese Hinhaltetaktik nehme ich nicht hin!
Sollte ein tatsächliches Interesse der Stw. Du vorliegen, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten, erwarte ich am Mittwoch, 03.09.2014, zwischen 11 und 12 Uhr, einen Telefonanruf von jemandem, der sich zumindest mal die Klage UND die Anlagen durchgelesen hat!
Sollte kein Anruf erfolgen, wird sich das AG DU mit der Durchsetzung meiner Interessen beschäftigen müssen.

Hochachtungsvoll


Dieser Anruf erfolgte!
Am Mittwoch, dem 3.09.2014, hatte sich der zuständige Außendienstmitarbeiter nach eigenen Angaben ca. vier Stunden mit den Schriftstücken beschäftigt, sich durch die zuständigen Abteilungen gefragt und auch rückgefragt.
Das Ergebnis war für die Geschädigte insoweit befriedigend, als dass sie in allen Punkten Recht und, Ende September 2014, auch ihr Guthaben überwiesen bekam.

Unterm Strich bleibt aber ein mehr als fader Beigeschmack, weil diese 'Falschabrechnung' leider kein Einzelfall ist!

Den Kunden der Stadtwerke Duisburg kann man daher nur raten, die 'Abrechnungen' auf 'Herz und Nieren' zu prüfen!