Duisburg, 14. November 2014 - In dem
ersten Teil Stadtwerke Duisburg "vergibt" Verträge ohne
Einwilligung und Unterschrift des Kunden hatte
ich noch gefragt, ob es sich bei den Abrechnungsfehlern und
versuchten Vertrags- aufzwingungen um Einzelfälle handelt.
Mittlerweile musste ich, auch aus Reihen der Stadtwerke
Duisburg, erfahren, dass es eher die Regel denn die Ausnahme
ist!
Die betroffene Duisburgerin, die für einen ihr
unbekannten Stromzähler einen Vertrag von der Stadtwerke
Duisburg 'untergeschoben' bekam, erhielt trotz ihres
Schreibens und Rückzustellung der fehlerhaften, ja
betrügerischen Rechnung, am heutigen Tag eine
'Schlussrechnung'. Eine Schlussrechnung, mit einer
Forderung in Höhe von EUR 30,38, für einen Stromzähler, für
den sie KEINEN Vertrag eingegangen ist, den sie daher auch
nicht kündigen konnte!
Wie kommt die Stadtwerke
Duisburg denn zu einer Schlussrechnung? Mit gesundem
Menschenverstand und Logik ist das nicht mehr zu erklären.
Steckt dahinter eine Menge krimineller Energie, ist es also
eine Vorgabe der Stadtwerke Duisburg oder sind die
MitarbeiterInnen in der Abrechnung einfach intellektuell
überfordert? Dass die vormals kurzen und funktionierenden
Informationswege durch die Aufspaltung in 'Stadtwerke
Duisburg' und 'Netze Duisburg' weggebrochen sind, kann doch
nicht als alleinige Begründung herhalten.
Selbstverständlich wird die betroffene Duisburgerin die zu
Unrecht ergangene Rechnung NICHT ausgleichen. Von daher
... mal schauen, wie die Sache weiter geht.
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