Düsseldorf/Hamminkeln, 03. März 2020 -
Nordrhein-Westfalen geht bei der Düngeregulierung voran. Am
Dienstag (03.03.2020) hat das Landeskabinett einen Entwurf
zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch
die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse
stärker differenziert werden sollen.
„Erforderliche
weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen dort
ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind. Wir müssen
weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen“, sagte
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
Der Entwurf wird nun den Umwelt- und
Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein
Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April
vorgesehen.
Grundlage für die Anpassung der
Düngeverordnung sind unter anderem die mittlerweile
vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung
des chemischen Zustands der Grundwasser-Körper. Demnach wird
sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren
Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige
Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.
Auf Basis
dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der
Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen
wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr
eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere
Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der
Grundwasserkörper vornimmt.
„Uns ist bewusst, dass
mit der in Kürze anstehenden erneuten Novelle der
bundesweiten Düngeverordnung voraussichtlich neue Vorgaben
zur Gebietskulisse und in der Folge der einzuleitenden
Maßnahmen kommen werden. Aber die dafür notwendigen
Kriterien müssen erst noch entwickelt und umgesetzt werden“,
sagte Heinen-Esser.
Die Ministerin warb erneut bei
den Länderkolleginnen und -kollegen für konstruktive weitere
Abstimmungen zu dem vom Bund zur Änderung der
Düngeverordnung vorgelegten Entwurf.
„Wir werden
unsere Expertise und unsere Erfahrungen einbringen.
Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des
Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende
Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen
Gerichtshof gerade noch rechtzeitig abwenden zu können.
Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung
können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die
Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern."
Hintergrund: Landes- und Bundesdüngeverordnung Mit
Ablauf der sogenannten Sperrfristregelung kann ab Februar
für die Nährstoffanreicherung im Boden wieder gedüngt
werden, wenn Düngebedarf besteht und der Boden für den
Dünger aufnahmefähig ist. Dabei sind Aufbringungszeitpunkt
und -menge so zu wählen, dass der Nährstoffbedarf der
Pflanzen optimal gedeckt werden kann und zugleich Einträge
in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden
werden.
Bereits mit der aktuell gültigen, im Februar
2019 in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen
Landesdüngeverordnung hatte Nordrhein-Westfalen als eines
der ersten Bundesländer eine neue Landesdüngeverordnung
gebilligt. Damit wurden in Ergänzung zu den im Juni 2017
bundesweit in Kraft getretenen verschärften Düngeregeln
zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung
in nitratbelasteten Gebiete gestellt: Dazu gehörten etwa die
Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte von Mist oder
Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei
Wochen im Herbst sowie die Pflicht zur Einarbeitung von
ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt
vier Stunden.
Nach intensiven Verhandlungen hatte der
Bund Mitte Februar 2020 einen Vorschlag zur Änderung der
Bundesdüngeverordnung vorgelegt. Die Novelle, die am 3.
April 2020 im Bundesrat zur Abstimmung steht, sieht
insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der
Betrachtung und Abgrenzung der "Roten Gebiete" vor. Dies
hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert, um
Maßnahmen nicht pauschal, sondern zielgerichtet
auszurichten. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst
entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.
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