Duisburg, 11. Februar 2016 - Die Anzahl
der F�lle der illegalen M�llentsorgung im Stadtgebiet
Duisburg befindet sich seit Jahren auf einem sehr hohen
Niveau. Im Jahr 2013 registrierte das
B�rger- und Ordnungsamt 6617 wilde M�llkippen und 307 F�lle
illegal entsorgten Sperrm�lls. Im
Jahr 2014 waren es schon 6748 wilde M�llkippen und
922 F�lle unerlaubter M�belentsorgung. F�r das
Jahr 2015 wurden 6322 wilde M�llkippen und 889
illegale Sperrm�llablagerungen gemeldet.
Um dem gr��er werdenden Problem entgegen zu wirken, wird
die Stadt Duisburg nun die Bu�gelder, die f�r Verst��e gegen
das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die
Abfallentsorgungssatzung erhoben werden, anheben. Letztlich
zahlt die Allgemeinheit f�r diese Vergehen einzelner.
Illegale Abfallentsorgung ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die von
der Stadt konsequent geahndet wird.
Stadt setzt Sperrm�llregelung mit Augenma� um
Teile der �nderung des M�llbu�geldkatalogs haben Wellen
geschlagen. Besonders im Fokus der Berichterstattung waren
die Regelungen zum Rausstellen des Sperrm�lls. In diesem
Bereich hat es jedoch � abgesehen von der Erh�hung der
Strafzahlungen � keine inhaltliche �nderung der Regelungen
gegeben. Es war � auf dem Papier � schon immer so, dass der
B�rger gehalten wurde, seinen Sperrm�ll erst kurz vor
Abholung auf die Stra�e zu stellen.
Dies
soll vermeiden, dass M�ll, teilweise auch Sonderm�ll, von
anderen Personen an den Sperrm�llablagerungsort hinzugelegt
wird. Zugleich soll der Sperrm�ll nicht schon mehrere Tage
vor der Abholung herausgestellt werden.
Oberb�rgermeister S�ren Link: �Seit es diese Regelung gibt,
wurde sie immer mit Augenma� angewendet. Es wurde noch nie
ein Bu�geldverfahren eingeleitet, wenn jemand seinen M�ll,
wie es der Lebenswirklichkeit entspricht, am Abend vorher
auf die Stra�e gestellt hat. Und so wird es auch weiterhin
sein. Die Duisburger m�ssen sich auch in Zukunft keine
Sorgen darum machen, daf�r bestraft zu werden, wenn sie das
Richtige machen: n�mlich den Sperrm�ll bestellen, wenn sie
gro�e Teile zu entsorgen haben.�
Anmerkung
der Redaktion: Wenn das schon immer so war,
dass es keine Strafgeb�hr gab, wenn der berufst�tige oder
behinderte B�rger den Sperrm�ll schon einen Tag vorher vor
die T�r stellte, weil es vom Ablauf her mit dem gesunden
Menschenverstand meist gar nicht anders geht, warum die
drastischen Hinweise auf die horrend hohe Strafgeb�hr?
Warum der deutliche schriftliche Vermerk, dass ab 06:00
Uhr erst bereitgestellt werden darf, ansonsten hagelt es
Herbes... Da das im Papier so steht, kann von der
rechtlichen Handhabung her sehr wohl eine Strafgeb�hr
verlangt werden, weil es eben so dort steht. Und die
Regierungspr�sidentin weist nach wie vor darauf hin, dass
die Stadt wo auch immer ihre Einnahmen zu erh�hen hat. Erst
wenn es juristisch einwandfrei ist, also nicht mehr
schriftlich auftaucht, besteht keine Gefahr. Nur darauf kann
sich der B�rger in dieser Stadt leider verlassen. Das
Augenma� bezieht sich bedauerlicherwesie in diesem Punkt nur
auf die Aussage des OB.
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