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Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt  
�nderung des M�llbu�geldkatalog

Duisburg, 11. Februar 2016 - Die Anzahl der F�lle der illegalen M�llentsorgung im Stadtgebiet Duisburg befindet sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau.
Im Jahr 2013 registrierte das B�rger- und Ordnungsamt 6617 wilde M�llkippen und 307 F�lle illegal entsorgten Sperrm�lls.  
Im Jahr 2014 waren es schon 6748 wilde M�llkippen und 922 F�lle unerlaubter M�belentsorgung.
F�r das Jahr 2015 wurden 6322 wilde M�llkippen und 889 illegale Sperrm�llablagerungen gemeldet.  

Um dem gr��er werdenden Problem entgegen zu wirken, wird die Stadt Duisburg nun die Bu�gelder, die f�r Verst��e gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Abfallentsorgungssatzung erhoben werden, anheben. Letztlich zahlt die Allgemeinheit f�r diese Vergehen einzelner.

Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt konsequent geahndet wird.    




Stadt setzt Sperrm�llregelung mit Augenma� um
 
Teile der �nderung des M�llbu�geldkatalogs haben Wellen geschlagen. Besonders im Fokus der Berichterstattung waren die Regelungen zum Rausstellen des Sperrm�lls. In diesem Bereich hat es jedoch � abgesehen von der Erh�hung der Strafzahlungen � keine inhaltliche �nderung der Regelungen gegeben. Es war � auf dem Papier � schon immer so, dass der B�rger gehalten wurde, seinen Sperrm�ll erst kurz vor Abholung auf die Stra�e zu stellen.  

Dies soll vermeiden, dass M�ll, teilweise auch Sonderm�ll, von anderen Personen an den Sperrm�llablagerungsort hinzugelegt wird. Zugleich soll der Sperrm�ll nicht schon mehrere Tage vor der Abholung herausgestellt werden.  

Oberb�rgermeister S�ren Link: �Seit es diese Regelung gibt, wurde sie immer mit Augenma� angewendet. Es wurde noch nie ein Bu�geldverfahren eingeleitet, wenn jemand seinen M�ll, wie es der Lebenswirklichkeit entspricht, am Abend vorher auf die Stra�e gestellt hat. Und so wird es auch weiterhin sein. Die Duisburger m�ssen sich auch in Zukunft keine Sorgen darum machen, daf�r bestraft zu werden, wenn sie das Richtige machen: n�mlich den Sperrm�ll bestellen, wenn sie gro�e Teile zu entsorgen haben.�

Anmerkung der Redaktion:
Wenn das schon immer so war, dass es keine Strafgeb�hr gab, wenn der berufst�tige oder behinderte B�rger den Sperrm�ll schon einen Tag vorher vor die T�r stellte, weil es vom Ablauf her mit dem gesunden Menschenverstand meist gar nicht anders geht, warum die drastischen Hinweise auf die horrend hohe Strafgeb�hr?

Warum der deutliche schriftliche Vermerk, dass ab 06:00 Uhr erst bereitgestellt werden darf, ansonsten hagelt es Herbes...
Da das im Papier so steht, kann von der rechtlichen Handhabung her sehr wohl eine Strafgeb�hr verlangt werden, weil es eben so dort steht.
Und die Regierungspr�sidentin weist nach wie vor darauf hin, dass die Stadt wo auch immer ihre Einnahmen zu erh�hen hat. Erst wenn es juristisch einwandfrei ist, also nicht mehr schriftlich auftaucht, besteht keine Gefahr. Nur darauf kann sich der B�rger in dieser Stadt leider verlassen.
Das Augenma� bezieht sich bedauerlicherwesie in diesem Punkt nur auf die Aussage des OB.