Duisburg, 08. Februar 2019 - In dem
Strafverfahren gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Hünxe
hat die 3. Große Strafkammer – Schwurgericht – die Anklage
der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Mordes und Raubes mit
Todesfolge zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens
beschlossen. Unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am
Landgericht Metzler wurde als Termin für den Beginn der
Hauptverhandlung Freitag, der 22. Februar 2019, um 9:30
Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg bestimmt.
Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg schlug
der Angeklagte am 15.09.2018 in Hünxe mit einer Axt von
hinten auf den Kopf seines 82-jährigen Opfers, das durch den
Schlag sofort getötet wurde. Der Angeklagte, der das Opfer
seit Jahrzehnten gekannt haben soll, soll sich zuvor unter
einem Vorwand Zutritt zu dem Haus des Opfers verschafft
haben. Das Opfer soll bei dem Schlag, wie es der Angeklagte
– laut Anklage – beabsichtigte, nicht mit einem Angriff
gerechnet haben, da es gerade fernsah. Der Angeklagte soll
bei dem Schlag zudem beabsichtigt haben, das Opfer zu töten,
um im Anschluss das Haus nach Wertsachen zu durchsuchen. Er
soll dann, nachdem er die Terrassentüre für eine spätere
Rückkehr geöffnet haben soll, zunächst das Haus verlassen
haben. Laut Anklage nahm er dabei ein Portemonnaie, in dem
sich ca. 200,00 € Bargeld und eine Scheckkarte mit PIN
befanden, mit. Er soll später mit der Scheckkarte insgesamt
1.000,00 € Bargeld abge-hoben haben.
Fortsetzungstermine sind zunächst für Donnerstag, den
28.02.2019, Freitag, den 15.03.2019, Montag, den
18.03.2019, und Freitag, den 29.03.2019, jeweils um
9:30 Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg anberaumt
worden.
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