BZ-Home  Bürger am Niederrhein Sonderseiten



BZ-Sitemap
Bürger-Sitemap

Bürger aktuell











 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






Bürgertelefon   363 44 66 
 

'Leistungsfähigkeit der B 288 / A 524 sichern'
Gemeinsame Aktion von IHKs und Städten Duisburg und Krefeld

Duisburg, 07. Mai 2019 - Um die Uerdinger Rheinbrücke im Duisburger Süden als wichtige logistische Verbindung für die umliegenden Hafen- und Industriegebiete in Krefeld und Duisburg aufrechtzuhalten, haben die IHK Mittlerer Niederrhein und die Niederrheinische IHK eine Initiative gestartet. Ziel ist, die Planungen für eine Erweiterung der Brücke zügig voranzutreiben. Der Brückenzug stammt aus den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts und hat auch für Berufspendler und Anwohner beider Städte große Bedeutung.

Unter der Überschrift „Leistungsfähigkeit der B 288 / A 524 sichern“ haben sich die beiden IHKs mit den Oberbürgermeistern der Städte Duisburg und Krefeld in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dafür ausgesprochen, die Planung für eine Erweiterung der Uerdinger Rheinbrücke schnellstmöglich anzugehen. Damit soll auch die wichtige Funktion der Brücke als Verbindung zwischen der A 3 und A 59 auf Duisburger Seite sowie der A 57 auf Krefelder Seite gestärkt werden.

Keine Vernachlässigung der Infrastruktur zulassen
„Die Rheinbrücken in Leverkusen und Duisburg-Neuenkamp sind alarmierende Beispiele dafür, was passiert, wenn wir die Instandhaltung unserer Infrastruktur zu lange vernachlässigen. Das darf uns bei der Uerdinger Brücke, die schon heute unter Denkmalschutz steht, nicht passieren. Die Planungen für eine neue Brücke müssen jetzt begonnen werden“, mahnt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK in Duisburg. Auch der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link sieht in der Maßnahme eine Stärkung der verkehrlichen Anbindung beider Städte. „Durch die Erweiterung der Brücke um einen durchgängigen vierstreifigen Ausbau der A 524 auf Duisburger Seite und der B 288 auf Krefelder Seite können wir das heutige Nadelöhr entzerren. Dadurch würde sich auch die Verkehrssituation im Bereich Mündelheim deutlich verbessern.“

Brücke für zukünftige Anforderungen ausbauen
„Die Belastungsgrenzen der Rheinquerungen sind an vielen Stellen überschritten“, betont Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, für die Bürger und die Unternehmen intakte Querungen wie die Uerdinger Brücke zu erhalten und für zukünftige Anforderungen auszubauen.“ Auch der Krefelder Oberbürgermeister Frank Meyer sieht in der Maßnahme eine dringend notwendige Stärkung der Nordanbindung des Krefelder Hafens. Er verweist darauf, dass die durchgehende vierspurige Verbindung zwischen A 3 und A 57 auf Krefelder Seite ohne zusätzliche Kosten eingerichtet werden kann, da dort die B 288 bereits voll ausgebaut ist. „Diesen wirtschaftlichen Vorteil sollte man in die Waagschale werfen“, betont Meyer mit Blick auf die Nutzen-/Kosten-Berechnung der Gesamtmaßnahme. Die Notwendigkeit, die Verbindung linksrheinisch zur Autobahn auszubauen, sieht er nicht – ebenso wie die anderen Unterzeichner der Erklärung.

Geringe Priorität des Bauprojekts ist nicht zeitgemäß
Die Einstufung des vierspurigen Ausbaus der A 524 / B 288 einschließlich der Brücke in den „Weiteren Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) halten die vier Unterzeichner für überholt. Nach dieser Einstufung hat dieses Projekt keine Priorität. „Diese Einordnung basiert auf Zahlen, die im Jahr 2012 erhoben wurden und inzwischen deutlich übertroffen werden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit setzen sich die vier Partner für einen zügigen vierspurigen Ausbau der Verbindungen zwischen der A 3 und der A 57 ein – inklusive eines Neubaus der Uerdinger Rheinbrücke.

Um den „dringend erforderlichen Ausbau schnellstmöglich zu erreichen“, fordern die vier Parteien drei Schritte:
Erstens sollte die tatsächliche Belastung der Brücke durch eine aktuelle Verkehrszählung gemessen werden.
Zweitens sollte frühzeitig mit dem Planungsverfahren begonnen werden – wie vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bereits kürzlich zugesagt.
Drittens müsste der Nutzen-/Kostenfaktor der Ausbaumaßnahme neu berechnet werden, damit sie in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP eingestuft wird.