Duisburg, 07. Mai 2019 - Um die Uerdinger
Rheinbrücke im Duisburger Süden als wichtige logistische
Verbindung für die umliegenden Hafen- und Industriegebiete
in Krefeld und Duisburg aufrechtzuhalten, haben die IHK
Mittlerer Niederrhein und die Niederrheinische IHK eine
Initiative gestartet. Ziel ist, die Planungen für eine
Erweiterung der Brücke zügig voranzutreiben. Der Brückenzug
stammt aus den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts und
hat auch für Berufspendler und Anwohner beider Städte große
Bedeutung.
Unter der Überschrift „Leistungsfähigkeit
der B 288 / A 524 sichern“ haben sich die beiden IHKs mit
den Oberbürgermeistern der Städte Duisburg und Krefeld in
einem gemeinsamen Schreiben an Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer dafür ausgesprochen, die Planung für eine
Erweiterung der Uerdinger Rheinbrücke schnellstmöglich
anzugehen. Damit soll auch die wichtige Funktion der Brücke
als Verbindung zwischen der A 3 und A 59 auf Duisburger
Seite sowie der A 57 auf Krefelder Seite gestärkt werden.
Keine Vernachlässigung der Infrastruktur
zulassen „Die Rheinbrücken in Leverkusen und
Duisburg-Neuenkamp sind alarmierende Beispiele dafür, was
passiert, wenn wir die Instandhaltung unserer Infrastruktur
zu lange vernachlässigen. Das darf uns bei der Uerdinger
Brücke, die schon heute unter Denkmalschutz steht, nicht
passieren. Die Planungen für eine neue Brücke müssen jetzt
begonnen werden“, mahnt Dr. Stefan Dietzfelbinger,
Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK in Duisburg.
Auch der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link sieht in
der Maßnahme eine Stärkung der verkehrlichen Anbindung
beider Städte. „Durch die Erweiterung der Brücke um einen
durchgängigen vierstreifigen Ausbau der A 524 auf Duisburger
Seite und der B 288 auf Krefelder Seite können wir das
heutige Nadelöhr entzerren. Dadurch würde sich auch die
Verkehrssituation im Bereich Mündelheim deutlich
verbessern.“
Brücke für zukünftige
Anforderungen ausbauen „Die Belastungsgrenzen
der Rheinquerungen sind an vielen Stellen überschritten“,
betont Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK
Mittlerer Niederrhein. „Vor diesem Hintergrund ist es
dringend notwendig, für die Bürger und die Unternehmen
intakte Querungen wie die Uerdinger Brücke zu erhalten und
für zukünftige Anforderungen auszubauen.“ Auch der Krefelder
Oberbürgermeister Frank Meyer sieht in der Maßnahme eine
dringend notwendige Stärkung der Nordanbindung des Krefelder
Hafens. Er verweist darauf, dass die durchgehende
vierspurige Verbindung zwischen A 3 und A 57 auf Krefelder
Seite ohne zusätzliche Kosten eingerichtet werden kann, da
dort die B 288 bereits voll ausgebaut ist. „Diesen
wirtschaftlichen Vorteil sollte man in die Waagschale
werfen“, betont Meyer mit Blick auf die
Nutzen-/Kosten-Berechnung der Gesamtmaßnahme. Die
Notwendigkeit, die Verbindung linksrheinisch zur Autobahn
auszubauen, sieht er nicht – ebenso wie die anderen
Unterzeichner der Erklärung.
Geringe
Priorität des Bauprojekts ist nicht zeitgemäß
Die Einstufung des vierspurigen Ausbaus der A 524 / B 288
einschließlich der Brücke in den „Weiteren Bedarf“ des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) halten die vier Unterzeichner
für überholt. Nach dieser Einstufung hat dieses Projekt
keine Priorität. „Diese Einordnung basiert auf Zahlen, die
im Jahr 2012 erhoben wurden und inzwischen deutlich
übertroffen werden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit setzen sich die vier
Partner für einen zügigen vierspurigen Ausbau der
Verbindungen zwischen der A 3 und der A 57 ein – inklusive
eines Neubaus der Uerdinger Rheinbrücke.
Um den
„dringend erforderlichen Ausbau schnellstmöglich zu
erreichen“, fordern die vier Parteien drei Schritte:
Erstens sollte die tatsächliche Belastung
der Brücke durch eine aktuelle Verkehrszählung gemessen
werden. Zweitens sollte frühzeitig mit
dem Planungsverfahren begonnen werden – wie vom
Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bereits
kürzlich zugesagt. Drittens müsste der
Nutzen-/Kostenfaktor der Ausbaumaßnahme neu berechnet
werden, damit sie in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP
eingestuft wird.
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