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Netzbetreiber Amprion plant Höchstspannungsfreileitung zwischen Wesel und Hüls-West

Duisburg/Wesel/Hamminkeln, 05. November 2019 -  Der Netzbetreiber Amprion baut das Stromübertragungsnetz in Nordrhein-Westfalen aus. Aktuell hat das Unternehmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau von Höchstspannungsleitungen beziehungsweise die Anpassung vorhandener Leitungen in den Abschnitten Wesel – Utfort und Utfort – Hüls-West beantragt.

Konkret sind der Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Utfort und der Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort - Pkt. Hüls-West vorgesehen. Anpassungen und Änderungen werden laut Antragsteller an den folgenden bestehenden Leitungen notwendig:
- 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort – Walsum
- 220-/380-kV Höchstspannungsfreileitung Utfort - St. Tönis
- 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Bahnhof Spellen – Wesel/Niederrhein
- 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath – Wesel/Niederrhein
- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Hoher Weg – Vierbaum
- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Utfort – Kamp
- 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Anschluss Duisburg/Hochfeld

Im vorliegenden Planfeststellungsverfahren soll die Leitung in zwei Teilabschnitten, und zwar von Wesel/Niederrhein bis Punkt Voerde sowie vom Punkt Budberg bis Punkt St. Tönis, ausgebaut werden. Der Streckenabschnitt Voerde - Budberg mit der Kreuzung des Rheins ist nicht Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens.

Die Planunterlagen werden vom 6. November bis 5. Dezember 2019 in den Städten und Gemeinden Dinslaken, Duisburg, Hünxe, Kempen, Krefeld, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Tönisvorst, Voerde und Wesel für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.

Darüber hinaus sind die Erläuterungen und Zeichnungen im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik Aktuelle Offenlagen zugänglich.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können Betroffene bei den beteiligten Städten oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen den Plan erheben. Das Schreiben kann an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40674 Düsseldorf adressiert werden.

Zum Hintergrund
Bei der zu errichtenden Höchstspannungsfreileitung handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des § 1 des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG), für das ein vordringlicher Bedarf besteht. Der hier beantragte Abschnitt stellt einen Teilabschnitt des im Bedarfsplan des EnLAG ausgewiesenen Neubaus der Höchstspannungsfreileitung Niederrhein – Utfort – Osterath (lfd. Nr. 14) dar.
Antragsteller ist die Amprion GmbH Dortmund, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.