Duisburg/Wesel/Hamminkeln, 05. November 2019 - Der Netzbetreiber Amprion baut
das Stromübertragungsnetz in Nordrhein-Westfalen aus.
Aktuell hat das Unternehmen bei der Bezirksregierung
Düsseldorf ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau von
Höchstspannungsleitungen beziehungsweise die Anpassung
vorhandener Leitungen in den Abschnitten Wesel – Utfort und
Utfort – Hüls-West beantragt.
Konkret sind der Neubau der
110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Utfort und
der Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort -
Pkt. Hüls-West vorgesehen. Anpassungen und Änderungen werden
laut Antragsteller an den folgenden bestehenden Leitungen
notwendig: -
220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort – Walsum - 220-/380-kV Höchstspannungsfreileitung Utfort - St. Tönis
- 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Bahnhof Spellen – Wesel/Niederrhein
- 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath –
Wesel/Niederrhein - 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Hoher Weg – Vierbaum
- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Utfort – Kamp - 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Anschluss
Duisburg/Hochfeld
Im vorliegenden
Planfeststellungsverfahren soll die Leitung in zwei
Teilabschnitten, und zwar von Wesel/Niederrhein bis Punkt
Voerde sowie vom Punkt Budberg bis Punkt St. Tönis,
ausgebaut werden. Der Streckenabschnitt Voerde - Budberg mit
der Kreuzung des Rheins ist nicht Gegenstand des
vorliegenden Planfeststellungsverfahrens.
Die Planunterlagen werden vom 6.
November bis 5. Dezember 2019 in den Städten und Gemeinden
Dinslaken, Duisburg, Hünxe, Kempen, Krefeld, Moers,
Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Tönisvorst, Voerde und Wesel
für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.
Darüber hinaus
sind die Erläuterungen und Zeichnungen im Zeitraum der
Offenlage auf der Internetseite der Bezirksregierung
Düsseldorf in der Rubrik
Aktuelle Offenlagen
zugänglich.
Bis spätestens zwei Wochen nach
Ablauf der Auslegungsfrist können Betroffene bei den
beteiligten Städten oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf
als Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen den Plan
erheben. Das Schreiben kann an die Bezirksregierung
Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40674 Düsseldorf
adressiert werden.
Zum Hintergrund Bei der zu errichtenden
Höchstspannungsfreileitung handelt es sich um ein Vorhaben
im Sinne des § 1 des Gesetzes zum Ausbau von
Energieleitungen (EnLAG), für das ein vordringlicher Bedarf
besteht. Der hier beantragte Abschnitt stellt einen
Teilabschnitt des im Bedarfsplan des EnLAG ausgewiesenen
Neubaus der Höchstspannungsfreileitung Niederrhein – Utfort
– Osterath (lfd. Nr. 14) dar. Antragsteller ist die Amprion
GmbH Dortmund, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist
die Bezirksregierung Düsseldorf.
|