Berlin/Hamminkeln, 03. März 2020 -
Initiatoren von Bürgerbegehren sind in rechtlichen Fragen
oft auf die Hilfe der Kommunalverwaltung angewiesen. Ein
hervorragendes Beispiel für die gelungene Unterstützung
lieferte nun die die Verwaltung der Gemeinde Schermbeck.
Eine Initiative will dort mittels Bürgerbegehren den Neubau
eines Bildungszentrums samt vereinter Grundschule erreichen.
Nach eingehender Beratung durch die Verwaltung hat die
Initiative jetzt die Vorprüfung des Begehrens beantragt.
„So und nicht anders muss man Beratung und die neue
Möglichkeit der Vorabprüfung für Bürgerbegehren als
Verwaltung gestalten“, lobt Alexander Trennheuser,
Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Mitarbeiter
der Schermbecker Verwaltung. Die Verwaltung habe etwaige
Zulässigkeitsbedenken nicht erst im Rahmen der eigentlichen
Prüfung geäußert, sondern der Initiativ schon im Vorfeld die
Möglichkeit zur Reaktion zu geben. „Das ist entscheidend!“,
sagte Trennheuser. Schließlich sei es die Verwaltung, die
später eine Empfehlung über die Zulässigkeit an den Rat
ausspreche und so häufig über das Zustandekommen eines
Bürgerbegehrens entscheide.
Im Gespräch mit Mehr
Demokratie schilderte Timo Gätzschmann, einer der
Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Neubau des
Bildungszentrums mit vereinter Grundschule, den
Beratungsprozess durch die Gemeindeverwaltung. So seien die
Ansprechpartner bei der Gemeinde stets gut erreichbar für
die Initiative gewesen. Da es eine Frist für das
Bürgerbegehren einzuhalten galt, konnten die Initiatoren des
Begehrens bereits einen Tag nach der ersten Kontaktaufnahme
einen Termin bei der Gemeinde bekommen. Auf mögliche
Unzulässigkeitsgründe wurde die Initiative mit ausreichend
Vorlaufzeit hingewiesen und hatte so die Möglichkeit, diese
auszuräumen.
Im Januar dieses Jahres hatte sich die
Schermbecker Gemeindeverwaltung schon einmal mit einem
Bürgerbegehren eines anderen Initiatorenkreises befasst.
Beim damaligen Bürgerbegehren ging es um den Erhalt von zwei
Grundschulstandorten in der Gemeinde. Wegen formaler Mängel
wurde dieses jedoch für unzulässig erklärt. Die Initiatoren
des damaligen Bürgerbegehrens kündigten an, einen zweiten
Anlauf für das Bürgerbegehren zu starten.
Unzulässigkeitsgründe wolle man beim zweiten Versuch mit
Beratung durch die Verwaltung ausräumen. In einer
Pressemitteilung hatte Mehr Demokratie bereits damals die
Chance gesehen, dass die Schermbecker Verwaltung zu einem
Musterbeispiel für gute Beratung im Rahmen der Vorprüfung
eines Bürgerbegehrens werden könne.
Dienstag Abend
(24.3.) hätte der Schermbecker Gemeinderat eigentlich über
die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Neubau eines
Bildungszentrums mit vereinter Grundschule entschieden. Die
Verwaltung hatte gegenüber den Initiatoren des
Bürgerbegehrens bereits angekündigt, dem Rat eine Empfehlung
zugunsten der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
auszusprechen. Wegen der aktuellen Entwicklungen rund um den
Corona-Erreger sind Gemeinderatssitzungen allerdings bis auf
Weiteres ausgesetzt. Frühestens nach den Osterferien soll
die nächste Gemeinderatssitzung anberaumt werden.
|