Düsseldorf/Hamminkeln, 22. April 2020 -
Herdenschutzmaßnahmen, die vor Wolfsübergriffen schützen,
können künftig auch über die bisher geltende Obergrenze von
20.000 Euro in drei Jahren hinaus gefördert werden. Einen
entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens hat die
Europäische Kommission jetzt genehmigt. Die neuen
Förderrichtlinien Wolf werden in den nächsten Tagen im
Ministerialblatt veröffentlicht und treten dann am Folgetag
in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bearbeiten die
Bezirksregierungen alle Förderanträge ohne Berücksichtigung
der bisherigen 20.000 Euro-Grenze, sie spielt dann keine
Rolle mehr.
"Unser Antrag auf "Notifizierung" der
Förderrichtlinien Wolf hat alle Hürden genommen. Damit
können wir Nutztierhaltern fortan Aufwendungen für
Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Anschaffung von
elektrifizierten Zäunen oder Herdenschutzhunden ohne
Obergrenze erstatten. Gleiches gilt auch für die
Entschädigungen für Nutztierverluste", sagte Umwelt- und
Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Dies
sei eine sehr gute Nachricht für die Tierhalter und das
künftige Zusammenleben mit dem Wolf.
Funktionierende
Elektrozäune und Herdenschutzmaßnamen senken die Zahl
erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Derzeit werden
zunehmend wieder mehr Weidetiere aus den Ställen auf die
Weiden gebracht. In allen Wolfsgebieten und im
Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land rät das Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium daher dringend zur Durchführung
von Herdenschutzmaßnahmen. Hierzu Staatssekretär Dr.
Heinrich Bottermann: "Ziel muss es sein, in den
Wolfsgebieten großflächig Schafe und Ziegen durch dauerhaft
gut funktionierende, elektrifizierte Herdenschutzzäune mit
ausreichendem Untergrabeschutz gegen Wolfsübergriffe zu
sichern." Eine Herdenschutzberatung bietet die
Landwirtschaftskammer NRW kostenfrei an.
Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch
einzelne Wölfe auf. Seit 2018 sind zwei Wölfinnen ortstreu
geworden, das führte zur Ausweisung von zwei
Wolfsgebieten, "Schermbeck" am Niederrhein und "Senne" in
Ostwestfalen. Mittelweile verfügt
Nordrhein-Westfalen über drei Wolfsgebiete mit
jeweiligen Pufferzonen, ein Wolfsverdachtsgebiet und eine
einzelne Pufferzone an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Mit Ausweisung des ersten Wolfsgebiets "Schermbeck" am
01.10.2018 war es erstmalig möglich, neben den
Entschädigungen für Nutztierverluste durch den Wolf auch
intensive Herdenschutzmaßnahmen, wie elektrische Zäune mit
bis zu 80 Prozent zu fördern. Als eines der ersten
Bundesländer stockte Nordrhein-Westfalen diese Förderung ab
dem 23.03.2019 auf 100 Prozent auf.
Weiterführende
Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der
Wolfnachweise in NRW, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern,
die "Förderrichtlinien Wolf" und Angaben zu Nutztierrissen)
bietet die Internetseite
www.wolf.nrw.
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