Duisburg/Hamminkeln, 09. Mai 2020 - In
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung vom 11. März 2020 weist Dr.
Lars Rentmeister, Kreiswahlleiter für den Kreis Wesel,
darauf hin, dass sich aufgrund des Gesetzes zur Durchführung
der Kommunalwahlen 2020 vom 29. Mai folgende Änderungen bei
der Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ergeben:
Kreiswahlvorschläge können nunmehr bis Montag,
27.07.2020, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Kreises
Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Zimmer 146,
eingereicht werden.
Die Anzahl der
Unterstützungsunterschriften, die für Wahlvorschläge solcher
Parteien erforderlich sind, die in der laufenden Wahlperiode
nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der
Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag des Landes
Nordrhein-Westfalen oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus
dem Land im Bundestag vertreten sind, beträgt nunmehr ·
für Wahlvorschläge in Kreiswahlbezirken: 12
Unterstützungsunterschriften je Kreiswahlbezirk von
Wahlberechtigten des Kreiswahlbezirks, ·
für Reservelistenwahlvorschläge: 60
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des
Kreises Wesel.
Wahlvorschläge der zuvor genannten
Parteien für die Wahl der Landrätin / des Landrates des
Kreises Wesel müssen von dreimal so vielen Wahlberechtigten
unterzeichnet sein, wie die Vertretung Mitglieder hat. Somit
sind nunmehr 198 (66 x 3) Unterstützungsunterschriften für
Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrates
des Kreises Wesel erforderlich.
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