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Gesetzliche Änderungen 2021

Berlin/Duisburg, 1. Januar 2021

1.   
Mehr Schutz für Arbeitnehmer  
Verbot des Einsatzes von Subunternehmen im Kerngeschäftsbereich (Betriebe des Fleischerhandwerks sind ausgenommen) Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte Pflicht zur elektronische Arbeitszeiterfassung  Zudem werden unter der Überschrift "Zusätzlich staatliche Aufsicht stärken" diese Punkte genannt:  Besichtigung von Betrieben: Mindestquote von 5 % pro Bundesland  Bußgeldrahmen: Verdoppelung auf 30.000 Euro   

2.    Rechtssicheres Handeln des Bundesnachrichtendienstes wird gestärkt  
Das Kabinett hat eine Reform des Bundesnachrichtendienstgesetzes auf den Weg gebracht.

3.    Mietspiegel werden rechtssicherer
Mieter und Vermieter sind künftig verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen.
Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. In letzter Zeit werden qualifizierte Mietspiegel jedoch öfter gerichtlich angezweifelt - etwa wenn Mieter mit einer Mieterhöhung nicht einverstanden sind. Die Begründung lautet mitunter, dass der zugrundeliegende Mietspiegel ein verzerrtes Bild des Wohnungsmarktes zeichne. Häufiger Streitpunkt ist, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

Neue Mindestanforderungen an Mietspiegel
Mit dem nun beschlossenen Mietspiegelreformgesetz und der Mietspiegelverordnung will die Bundesregierung hier mehr Rechtssicherheit schaffen. Ziel ist es, dass künftig in möglichst vielen Gemeinden qualitativ hochwertige Mietspiegel zum Einsatz kommen. Künftig werden deshalb einheitliche Vorgaben zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel gemacht.

Die neue Mietspiegelverordnung legt Mindeststandards fest, um eine rechtssichere und zuverlässige Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Entsprechen Mietspiegel diesen Anforderungen, können sie nicht mehr ohne Weiteres von Gerichten in Zweifel gezogen werden - juristisch gesehen wird dann vermutet, dass dieser nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.
Diese Vermutung trifft ebenso zu, wenn ein Mietspiegel sowohl von der zuständigen Behörde als auch von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter als "qualifizierter Mietspiegel" anerkannt wurde.

Einführung einer Auskunftspflicht

Bisher werden die Daten zur Erstellung des Mietspiegels alle zwei Jahre durch Umfragen erhoben. Die Teilnahme an der Umfrage war freiwillig. Das bedeutet, die Ergebnisse hingen stark davon ab, wie viele Mieterinnen und Mieter sich beteiligten und aus welcher Art von Haushalten.

Beteiligten sich beispielsweise in einer gemischten Wohngegend überwiegend Gutverdienende mit teuren Mieten, konnte dies das Bild der Mietsituation am Wohnungsmarkt erheblich verzerren. Deshalb wird nun eine Auskunftspflicht eingeführt. Mieter und Vermieter sind künftig verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Damit die Kosten der Kommunen für die Erstellung des Mietspiegels aber möglichst gering bleiben, sind Mietspiegel künftig alle drei Jahre fortzuschreiben - anstelle bisher nach zwei Jahren. 
Qualifizierte Mietspiegel sind spätestens nach fünf Jahren neu zu erstellen.

Verbesserung der Datengrundlage
Voraussetzung für qualifizierte Mietspiegel ist eine repräsentative und gute Datengrundlage. Deshalb erhalten die Behörden künftig neue Befugnisse zur Datenverarbeitung. Das betrifft Daten etwa aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus.
Auch nach dem Mietspiegelreformgesetz können Mieterhöhungen für Wohnungen, für die ein qualifizierter Mietspiegel Angaben enthält, künftig weiter durch andere Mittel, zum Beispiel der Benennung von Vergleichswohnungen, begründet werden. Anhand von Mietspiegeln können Vermieter Mieterhöhungen begründen - und Mieter können mit ihrer Hilfe überprüfen, ob diese berechtigt sind.

4.    Besserer Schutz vor Cyber-Angriffen  
Cyber- und Informationssicherheit sind von hoher Wichtigkeit für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind auf funktionierende Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen - gerade mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche. Die Corona-Pandemie hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Das Bundeskabinett beschloss nun am Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme.

Mehr Befugnisse für das BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fördert schon jetzt die Cyber- und Informationssicherheit. Nun werden seine Befugnisse weiter gestärkt. Unter anderem soll es Daten künftig über einen längeren Zeitraum speichern können. Das ist wichtig, denn Cyber-Vorfälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich Angriffe oft über einen mehrjährigen Zeitraum erstrecken können. Meldepflichten werden ausgeweitet Die bestehenden Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie Energieversorgung oder Wasser werden auf weitere Teile der Wirtschaft ausgeweitet.
Hierzu zählen unter anderem Unternehmen der Rüstungsindustrie oder Betriebe, die wegen ihrer hohen Wertschöpfung eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Zudem werden sie verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Das Bundes Verbraucherschutz als neue Aufgabe Bislang hatte das Bundesamt die Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Nun kommt der Schutz der Bürgerinnen und Bürger hinzu. Das Bundesamt wird als unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit etabliert. Zudem werden die Voraussetzungen für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen, welches die IT-Sicherheit von Produkten erstmals sichtbar macht. Hierdurch soll eine besser fundierte Kaufentscheidung ermöglicht werden.

5.    Manipulationen wirksam unterbinden  
Fotos für Ausweisdokumente sollen künftig ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt und übermittelt werden, um Dokumentenfälschung zu verhindern. Daneben erfolgen weitere Änderungen im Pass- und Personalausweisgesetz. Unbefugte Verwendung verhindern In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden.
Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist nicht mehr möglich. Hintergrund der Regelung ist das sogenannte "Morphing": Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen. Möglich ist das bereits durch frei verfügbare Computerprogramme. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaberin oder deren Inhaber das Dokument nutzen.
Unter Umständen ermöglicht es auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes. Arbeit der Polizei verbessern Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen.
Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.

6.    Zensus wird verschoben  
Die für 2021 geplante Volkszählung wird um ein Jahr verschoben. Die gesetzliche Änderung ist nun in Kraft getreten. Die nächste Volkszählung in Deutschland wird wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Termin ist nun der 15. Mai 2022. Der Grund: Mit der Corona-Pandemie haben sich Einschränkungen in der Verwaltungsarbeit ergeben. In den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder musste zum Teil in erheblichem Umfang Personal für andere Aufgaben - zum Beispiel zur Unterstützung der Gesundheitsämter - abgezogen werden.

Die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 konnten nicht wie geplant durchgeführt werden. Wichtige Daten für viele Bereiche Die beim Zensus zu ermittelnde amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Aber auch für Wissenschaft, Markt- und Meinungsforschung und für die amtliche Statistik selbst liefert der Zensus neue, wichtige Basisdaten. Die amtliche Zahl der Einwohner ist darüber hinaus maßgeblich für eine Reihe von Verwaltungsverfahren, unter anderem den Länderfinanzausgleich, die Einteilung von Wahlkreisen und die Besoldung von Bürgermeistern und Landräten.

Der Zensus ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Leitgedanke ist ein angemessener Ausgleich zwischen einer möglichst präzisen Ermittlung der zu erhebenden Daten einerseits sowie einer grundrechtsschonenden und wirtschaftlichen Methode und Konzeption andererseits.

7.    Kinder schützen, Familien stärken  
Was konkret regelt das modernisierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz? Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen.
Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes regelt konkret: einen besseren Kinder- und Jugendschutz die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen mehr Prävention vor Ort mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

Warum ist die Reform des Gesetzes notwendig?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses umfassende Verständnis liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Damit diese Gesetzgebung auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden kann, muss sie angepasst und weiterentwickelt werden.
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, Gefährdungen des Kindeswohl abzuwehren. Zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen zu betrachten, sondern sie vielmehr als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen.
Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages. Wie verbessert das Gesetz den Kinder- und Jugendschutz? Eine besondere Bedeutung kommt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen werden erhöht. Aufsicht und Kontrolle werden verstärkt. Konkret können Heime künftig jederzeit und ohne Anlass kontrolliert werden. 
Sehr wichtig ist auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ziel ist, diese Zusammenarbeit auszubauen und zu verbessern. So wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung.    
Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird verbessert.  

Wie werden Kinder und Jugendliche gestärkt, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen?
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Sie können also drei Viertel eines Nebenverdienstes für sich behalten. Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.
Darüber hinaus werden gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern gestärkt, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig kann der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.   

Wie steht es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?  
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern wird es deutlich leichter, ihre Rechte zu verwirklichen. Dazu sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in einem Stufenverfahren in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe überführt und integriert werden. Ziel sind Hilfen aus einer Hand. Die Inklusion wird als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe verankert.
In Kitas ist grundsätzlich eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorgesehen. Beteiligte Leistungsträger müssen enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Eltern von Kindern mit Behinderungen werden ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, der ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ziel ist eine verbindlichere Beratung.                 

Wie werden die Beteiligungsrechte von Betroffenen gestärkt?
Eine wichtige Neuerung: Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus werden Ombudsstellen gesetzlich verankert, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken. Insbesondere werden die Rechte von Pflegekindern gestärkt. Das Jugendamt wird verpflichtet, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten.
Eltern sind an der sogenannten Hilfeplanung für ihre Kinder zu beteiligen, wenn dadurch der Hilfeprozess nicht in Frage gestellt wird. Hier sind vor allem der Willen und die Bedürfnisse des jeweiligen jungen Menschen sowie des Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.    
Darüber hinaus wird das Jugendamt zur umfassenden Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bei einer Inobhutnahme verpflichtet.

8.    Fairer Wettbewerb  
Das Gesetz erhöht die Anforderungen, um urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Damit sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Wirtschaftsverbände dürfen demnach nur noch dann abmahnen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der klagebefugten Verbände eingetragen sind. Weniger finanzielle Anreize für Abmahnungen Urheberrechtliche Abmahnungen sollen transparenter werden und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können.
Ziel ist ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen hierdurch besser geschützt werden. Mitbewerber können bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen und bei einer erstmaligen Abmahnung kein Versprechen einer Vertragsstrafe fordern.

Besserer Schutz der Abgemahnten
Der sogenannte fliegende Gerichtsstand wird eingeschränkt: Abgemahnte müssen nicht länger befürchten, wegen Rechtsverstößen im Internet vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland verklagt zu werden. Einführung einer Reparaturklausel Um den Wettbewerb auf dem Markt zu verbessern, soll außerdem das Designrecht eingeschränkt und eine Reparaturklausel für sogenannte sichtbare Einzelteile für Reparaturzwecke, zum Beispiel bei Autoersatzteilen, eingeführt werden. Die Regelung führt zu einer Öffnung des Marktes für formgebundene Ersatzteile wie Karosserieteile und Scheinwerfer.  

 9.    Entlastung für Menschen mit Behinderung  
Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab dem Steuerjahr 2021 verdoppelt, Nachweispflichten verschlankt und die Grade der Behinderung mit dem Sozialrecht harmonisiert. So kann der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen.

Wozu bedarf es eines Behinderten-Pauschbetragsgesetzes?
Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Neben der Verdoppelung der Pauschbeträge sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit Behinderungen entlasten, zum Beispiel bei Nachweispflichten und bei der Verwaltung von Prüfungstätigkeiten.

Welche Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen?
Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Steuervereinfachung sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vorgesehen: die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen, der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 und die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.
Darüber hinaus steigt der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.

Wie geht es weiter?
Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Steuerpflichtige können die höheren Beträge somit erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 geltend machen. Ende 2026 soll das Gesetz evaluiert werden.

 10. Regelsätze steigen zum 1. Januar 2021
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021 (Veränderung gegenüber 2020 in Klammern).

Alleinstehende / Alleinerziehende 446 Euro (+ 14 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 401 Euro (+ 12 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 357 Euro (+ 12 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 357 Euro (+ 12 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 Euro (+ 45 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 Euro (+ 1 Euro) Regelbedarfsstufe 5

Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
Grundlage der Anpassung waren zunächst die Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Anschließend ist die Lohn- und Preisentwicklung bis Juni 2020 in die Berechnung der Regelsätze eingeflossen.


Welche Neuerungen enthält der Gesetzentwurf?
Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?
Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt? Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt.

Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher. Zudem soll im nächsten Jahr die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigen. Von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro; davon werden zunächst 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr gezahlt und 103 Euro für das darauf im Sommer 2021 folgende erste Schulhalbjahr.

Können Anträge auf Grundsicherung und Sozialhilfe weiterhin vereinfacht gestellt werden?
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zu diesen Sozialleistungen bis 31. März 2021 verlängert.
Das bedeutet:
Vermögensprüfungen werden nur eingeschränkt durchgeführt, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden übernommen und vorläufige Leistungen werden vereinfacht bewilligt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?
Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran. Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.  Das Bundessozialministerium beantwortet Fragen zur Methodik der Berechnung.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab. Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?
Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?
Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.