Gesetzliche Änderungen im Dezember
2024
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Berlin, 28.
November 2024 - Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung
durch Abtreibungsgegner geschützt. Verbraucherinnen und
Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert
werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und
andere Geräte zur Pflicht.
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Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte Wer Schwangere vor
Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn
jemand Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird
als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der
Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Weitere Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
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Mehr Produktsicherheit Mit der neuen Allgemeinen
Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und
Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So muss
zusätzlich zum bisherigen Sicherheitserfordernis ab dem 13.
Dezember 2024 etwa beim Rückruf eines Verbraucherproduktes
besser informiert werden. Und das unabhängig davon, ob das
Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird.
Weitere Informationen zur Produktsicherheits-Verordnung
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EU-einheitliches Ladekabel kommt Schluss mit dem
Kabelchaos: Ab dem 28. Dezember 2024 wird der
USB-C-Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte
zur Pflicht. Übrigens: Das einheitliche Ladekabel gilt ab
2026 auch für Laptops.
Weitere Informationen zum einheitlichen Ladekabel
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Frosthilfen im Obst- und Weinbau Obst- und Weinbauern, die
durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und
somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt.
Die entsprechende Verordnung ist bereits am 12. November 2024
in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt
46,5 Millionen Euro zielgerichtet für die betroffenen
Bäuerinnen und Bauern bereit.
Weitere Informationen zu den Frosthilfen
Wichtige Neuerungen
für Auto, Wohnwagen, Bahn und mehr im Überblick
Das Jahr 2025 bringt für Verkehrsteilnehmende in Deutschland
zahlreiche Neuerungen mit sich. Von steigenden Kosten und
neuen Pflichten bis hin zu erweiterten Mobilitätsangeboten –
der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen
für Autofahrerinnen und Autofahrer, Bahnreisende sowie Camper
zusammengefasst.
• Steigende Kosten: CO2-Steuer und
Versicherungsbeiträge CO2-Steuer: Zum 1. Januar 2025 steigt
der CO2-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies könnte
die Kraftstoffpreise erhöhen: Ein Liter Benzin wird um etwa
4,3 Cent teurer, Diesel um 4,7 Cent.
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Kfz-Versicherung: Experten rechnen mit weiter steigenden
Versicherungsbeiträgen. Bereits jetzt sind die Prämien laut
einem Vergleichsportal durchschnittlich 24 Prozent höher als
im Vorjahr. Ursache sind unter anderem die gestiegenen Kosten
für Ersatzteile und Werkstattdienste.
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Führerschein-Umtausch Der klassische Papierführerschein wird
2025 nahezu vollständig ersetzt. Bis zum 19. Januar 2025
müssen alle Personen der Jahrgänge ab 1971 ihren alten
Führerschein in die neue, fälschungssichere
Scheckkartenvariante umtauschen. Ältere Jahrgänge (vor 1953)
haben für den Wechsel noch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Die
Umstellung basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Schutz
vor Fälschungen verbessern soll. Wer die Frist versäumt,
riskiert Bußgelder und mögliche Einschränkungen im
Straßenverkehr.
• Deutschlandticket Das beliebte
Flatrate-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr wird ab
Januar 2025 teurer. Der Preis steigt von bisher 49 Euro auf
58 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket ermöglicht weiterhin
die uneingeschränkte Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah-
und Regionalverkehr.
• Bahn: Längere Buchungsfristen
und neue Verbindungen Buchungsfristen: Zugtickets können ab
sofort bis zu 12 Monate im Voraus gekauft werden – inklusive
nationaler Sparpreise, die bereits beispielsweise für die
Sommerferien verfügbar sind.
• Internationale
Verbindungen: Die Deutsche Bahn reagiert auf erhöhte
Nachfrage und bietet mehr internationale Zugfahrten an. Dazu
gehört die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach
Paris, die auch in Frankfurt Süd hält.
• Reisen ins
Vereinigte Königreich Ab dem 2. April 2025 benötigen
deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung
(ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten
belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung
kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt
werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen
ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und
geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und
Nordirland.
• Vignettenpreise für Österreich und
Schweiz Der Preis für die Autobahnvignette in Österreich
ändert sich 2025 und steigt um 7,7 Prozent. Für Pkw kostet
die Jahresvignette nun 103,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette
31,10 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,40 Euro und die neue
Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro. In der Schweiz bleibt der Preis
stabil: Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken (ca. 43
Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026
gültig.
• Gasprüfung für Wohnmobile Ab Mitte 2025
wird eine zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
mit Flüssiggasanlage verpflichtend. Diese Prüfung ist
unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und ist im neuen §
60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Anerkannte Sachkundige für die Durchführung der Gasprüfung
finden Camper beispielsweise unter
gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Das Versäumen der
Prüffristen kann mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro
geahndet werden.
• Neue Abgasnorm für Motorräder
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ für
Motorräder in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch
Neufahrzeuge zugelassen werden, die diese Norm erfüllen.
• HU-Plakette Fahrzeuge mit einer orangefarbenen
HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Die Farbe der
Plakette zeigt das Jahr der Fälligkeit an, die Zahl in der
Mitte den genauen Monat. Wird der Termin um mehr als zwei
Monate überschritten, drohen Bußgelder bei Polizeikontrollen.
Zudem wird eine intensivere und somit kostenaufwendigere
Untersuchung erforderlich. Es empfiehlt sich daher, die
Fristen rechtzeitig einzuhalten.
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Krankenhausreform und Jahressteuergesetz passieren
den Bundesrat
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Berlin, 22.
November 2024 - 1049. Sitzung des Bundesrates am
- Krankenhausreform passiert den Bundesrat
- Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung
vorgestellt - Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei
Unwetterschäden - Jahressteuergesetz 2024 passiert den
Bundesrat - Ländern fordern noch härtere Strafen bei
Sprengstoffdelikten - Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne
zum Rauchen im Freien kritisch - Grünes Licht aus dem
Bundesrat für Bürokratieabbau
Krankenhausreform passiert den Bundesrat Der
Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des
Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in
spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem
Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen
steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren
enger verzahnt werden.
Einführung von
Vorhaltepauschalen Die Krankenhausabrechnung erfolgt
zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem
großen Teil über eine Vorhaltevergütung. Anders als bisher
richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht
ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach
den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind
65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien
und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden.
Um die
Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken
Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen,
wenn sie über das dafür notwendige Personal und die
entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units,
Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin,
Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung
werden zusätzliche Mittel gewährt. Versorgung in
ländlichen Regionen
Das Gesetz sieht eine Annäherung
von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in
ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft
vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu
finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu
müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum
Gesetz.
In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher
bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch
fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten
statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im
Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei
Hausärztemangel können Kliniken, die als
sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch
allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die
ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher
erleichtert werden. Personalbemessung und
Entbürokratisierung
Das Gesetz führt eine ärztliche
Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die
Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für
Ärztinnen und Ärzte steigern und die Behandlungsqualität
fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer
zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich
erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für
weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten
erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur
Entbürokratisierung vor. Finanzierung
Die
Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch
einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro
finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur
Hälfte von den Ländern getragen werden. Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es
tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Pragmatische Lösungen gefordert In einer begleitenden
Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder
Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht,
fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der
Krankenhausreform.
Hierzu seien der Bürokratieabbau
fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz
vorgesehene Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen diene
nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der
Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument,
um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es bedürfe jedoch
weiterer Schritte:
So seien Doppelarbeiten in
Krankenhäusern abzubauen und verzichtbare Regelungen
aufzuheben. Um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu
können, bedürfe es einheitlicher Prüfregelungen. Außerdem
sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der
Bundesrat fordert zudem für das Umsetzen der Reform
angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen.
Schließlich sollten alle Verfahren regelmäßig hinsichtlich
des Zweckes, der Aktualität und der Wirkung überprüft und
gegebenenfalls angepasst werden.
Der Bundesrat
bemängelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den
Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität
und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus.
Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen
Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen
derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der
Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer
Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass
die Anforderungen an den Facharztstandard überprüft werden
müssten. Diese bedürften daher einer Rückführung und einer
zeitlich gestaffelten Einführung.
Der Bundesrat
kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen
Form noch leistungsmengenabhängig sei. Man wisse nur in
Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der
Krankenhauslandschaft habe. Bei für die flächendeckende
Versorgung notwendigen Standorten müsse die Finanzierung so
abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen
erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei.
Es sei fraglich, ob die Maßnahmen dafür ausreichen.
Schließlich bemängelt die Länderkammer, das Bundesministerium
für Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform
ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es müsse
nochmal intensiv geprüft werden, welche Möglichkeiten einer
Überfinanzierung noch bestehen könnten.
Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung
vorgestellt Das Land Niedersachsen hat im
Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung
vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer
einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell
belästigt.
Sexuelle Belästigung auch ohne
Berührung Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller
Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch
auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher
Berührungen erreichen - insbesondere Belästigungen durch
verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche
Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische
Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig,
heißt es in der Begründung des Entwurfes.
Diese
Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“
bezeichnet - dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum
einen wenig differenziert sei und des Weiteren als
unangemessen und herabwürdigend empfunden werde. Schließung
einer Strafbarkeitslücke Der neu zu schaffende
Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein
anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen
sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten,
da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den
existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde.
Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung
häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht
jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig
ehrverletzend oder herabsetzend sei. Zuweisung an die
Ausschüsse Der Gesetzentwurf wurde federführend dem
Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und
Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten
zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der
Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundesrat
einbringt.
Forderung nach mehr Hilfe des
Bundes bei Unwetterschäden Das Saarland und
Schleswig-Holstein haben im Plenum einen Entschließungsantrag
zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung
von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht
wurden, vorgestellt. Schnellere Bundeshilfen Mit der
Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die
Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter
auszuweiten.
Bundeshilfen an die Länder sollten
künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen
Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen
Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse
Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise
durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds.
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden Der Bundesrat
solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen.
Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024 auf Initiative
des Saarlandes eine
Entschließung gefasst. Ausschusszuweisung Der Antrag
wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum
findet nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer
späteren Plenarsitzung statt. Auch der
Freistaat Bayern stellt eine Initiative zu Bundeshilfen
bei Extremwetterereignissen vor.
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz
2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der
Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer
Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch
Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im
Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf
ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner
Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.
Umfangreicher Maßnahmenkatalog Das Jahressteuergesetz
enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell
zusammenhängender Einzelmaßnahmen, die überwiegend
technischen Charakter haben. Beispielhaft seien erwähnt: Die
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird
vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die
maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak). Die als
Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten
werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von
4.000 € auf 4.800 € erhöht.
Bei Pflege- und
Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen - wie das
bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist -
den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des
Leistungserbringers voraus. Bewilligungsbehörden dürfen
Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln
erlangte Zahlungen auch dann an Strafverfolgungsbehörden
weiterleiten, wenn sie diese Informationen von Finanzbehörden
erhalten haben.
Die Beantragung von Kindergeld
soll elektronisch erfolgen können. Bei Stromspeichern werden
die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der
Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei Wind und
Solaranlagen bereits der Falls ist. Steuerliche Freistellung
des Existenzminimums Neben dem Jahressteuergesetz steht auch
das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des
Existenzminimums 2024 zur Abstimmung. Dieses sieht eine
Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro
vor. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche
Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen
Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.
Wie es
weitergeht Beide Gesetze können nun ausgefertigt und
verkündet werden. Das Jahressteuergesetz tritt zu einem
großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft, zahlreiche
Einzelregelungen zu anderen Daten. Das Gesetz zur
steuerlichen Freistellung des Existenzminimums tritt
rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Entschließung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
In einer begleitenden Entschließung weist der
Bundesrat darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere
und mittlere Betriebe durch die abgesenkten
Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden.
Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand
für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des
Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher,
auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu
verzichten. Die Entschließung wird der Bundesregierung
zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Ländern fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten
Die Bundesregierung plant Änderungen im
Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei
Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22.
November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung
genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.
Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen
Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem
Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung
von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer
eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich
von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus - erst wenn die
Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht
sich diese auf fünf Jahre.
Geldautomatensprengungen
ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und
bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am
versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf
eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der
Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost
werde.
Sprengstoffe im Nachlass Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit
Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden
werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach
zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch
einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern,
dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst
unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei
abgeben.
Was der Gesetzgeber vorhat Im
Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den
Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen
für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei
einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein.
Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von
Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und
bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem
Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch
die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte
Kriminalität besser bekämpfen zu können.
Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach
der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn
Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr
als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung
von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen.
Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer
Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte
erheblich gefährdet.
Hinzu käme häufig eine
besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit
hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche
finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Wie es
weitergeht Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte,
sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der
Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich
der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.
Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im
Freien kritisch Spielplätze, öffentliche Gebäude
und Bahnhöfe sowie andere Freiflächen sollen zukünftig
rauchfrei sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor
den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der
Krebstoten zu verringern. Das sieht ein Vorschlag der
EU-Kommission vor, zu dem der Bundesrat in seiner Sitzung am
22. November 2024 Stellung genommen hat.
Fehlende
Differenzierung In seiner Stellungnahme begrüßt der
Bundesrat grundsätzlich die Ziele der Kommission, den Anteil
der Raucherinnen und Raucher sukzessive zu reduzieren und die
Menschen besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der
Umgebungsluft zu schützen. Er kritisiert jedoch die geplante
massive Einschränkung von Plätzen im Freien, in denen das
Rauchen erlaubt ist und hinterfragt die wissenschaftliche
Grundlage für diese Entscheidung.
Es werde
zwischen so unterschiedlichen Freiflächen wie
Kinderspielplätzen, zeitweilig stark frequentierten
Außenterrassen von Bars und Restaurants oder auch
Schuleingängen nicht differenziert, heißt es in der
Stellungnahme.
Keine Rauchverbote in Außenbereichen
der Gastronomie Die Länderkammer lehnt daher die
empfohlene Ausweitung des Rauchverbotes auf gastronomische
Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und vergleichbare
Umgebungen ab. Diese könnten zu Umsatzverlusten in der
Gastronomie führen und stelle die Betriebe vor weitere
Herausforderungen, um die Verbote durchzusetzen.
Stattdessen solle es weiterhin freiwillig möglich sein, in
Außenbereichen klar gekennzeichnete und abgegrenzte
Raucherbereiche einzurichten. Der Bundesrat übermittelt seine
Stellungnahme nun direkt an die EU-Kommission.
Ziel:
„Generation Rauchfrei“ bis 2040 Mit ihrem Vorschlag
möchte die EU-Kommission die Maßnahmen für rauchfreie
Umgebungen auf weitere Außenbereiche ausweiten. Sie sollen
zudem nicht nur für traditionelle Tabakerzeugnisse, sondern
auch neuartige Produkte, wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer
gelten, die zunehmend von sehr jungen Menschen konsumiert
würden. Damit soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz des
Tabakkonsums indirekt verringert und auf diese Weise bis zum
Jahr 2040 das Ziel einer „Generation Rauchfrei“ erreicht
werden, in der nur fünf Prozent der Bevölkerung
Tabakerzeugnisse konsumieren.
Krebsrisikofaktor Nr. 1
Die Kommission verweist darauf, dass Tabak heute der
Krebsrisikofaktor Nummer eins sei: Mehr als ein Viertel der
Krebstode in der EU gingen auf das Rauchen zurück. Die Anzahl
der Todesfälle sei zurückgegangen und andere
Gesundheitsindikatoren wie Herzinfarkte in der allgemeinen
Bevölkerung und Atemwegserkrankungen hätten sich dank
rauchfreier Umgebungen verbessert.
Umsetzung Aufgabe
der EU-Staaten Die Empfehlungen der EU-Kommission richten
sich an die Mitgliedstaaten. Da die Gesundheitspolitik in
ihre Zuständigkeit fällt, sollen sie aufgefordert werden,
diese Empfehlungen nach eigenem Ermessen, d. h. unter
Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und
Bedürfnisse, umzusetzen.
Grünes Licht aus
dem Bundesrat für Bürokratieabbau Der Bundesrat
hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe
zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte
Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im
Oktoberplenum passiert hatte. Einsparungen in Millionenhöhe
Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben
der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen
Euro entlasten sollen.
Für die Verwaltung geht
die Bundesregierung von einer jährlichen Entlastung in Höhe
von rund vier Millionen Euro aus, die insbesondere den
Ländern zugutekämen. Umfangreicher Maßnahmenkatalog Die
Neuregelungen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern,
Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren
zu vereinfachen. Die größte Entlastung soll durch eine
erleichterte und vollständig digitalisierte Rechnungsstellung
von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erfolgen.
Außerdem hebt die Verordnung die Meldeschwellen im
Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft an, was
zu einer Entlastung der Wirtschaft um rund 14 Millionen Euro
pro Jahr führen soll. Zudem können Fahrzeugversicherer
zukünftig auf Wunsch des Versicherten eine elektronische
Bescheinigung über das Versicherungszeichen in einem für alle
Versicherer einheitlichen PDF-Format ausstellen. Im
Lebensmittelrecht ist die elektronische Information über
Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vorgesehen.
Wie
es weitergeht Der Bundesrat hat der Verordnung nach
Maßgabe zugestimmt, also den Verordnungstext bei einigen
Detailfragen ergänzt oder verändert. Nun obliegt es der
Bundesregierung, diese Maßgaben umzusetzen. Kommt sie dem
nach, kann die Verordnung verkündet werden und zum
überwiegenden Teil am ersten Tag des auf die Verkündung
folgenden Quartals in Kraft treten.
Bundesrat fordert
weitere Schritte In einer begleitenden Entschließung
begrüßt der Bundesrat, dass der Bund sich in der Verordnung
um die Digitalisierung des Versicherungsnachweises für
zulassungsfreie Fahrzeuge bemüht. Das Vorzeigen eines
PDF-Dokuments auf einem Smartphone bliebe aber hinter den
technischen Möglichkeiten zurück. Auch sei so der gesetzlich
vorgeschriebene Einzug von Versicherungsbestätigungen nach
Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht nachweisbar. Die
Bundesregierung solle daher zeitnah eine volldigitalisierte
Gesamtlösung vorlegen und für eine rechtssichere Umsetzung
sorgen.
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Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des
Internationalen Strafgerichtshofs |
Berlin, 22. November 2024 - Die
Bundesregierung hat die Entscheidung des Internationalen
Strafgerichtshofes (IStGH) zu den beantragten Haftbefehlen
gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und
den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant zur Kenntnis
genommen. Die Bundesregierung war an der Ausarbeitung des
IStGH-Statuts beteiligt und ist einer der größten
Unterstützer des IStGH.
Diese Haltung ist auch
Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist
Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige
Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel
verbinden. Die innerstaatlichen Schritte werden wir
gewissenhaft prüfen. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein
Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu und dem
ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland
absehbar ist.
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Raumentwicklung: Beratung über
Flächennutzungskonflikte und Klimawandel
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Berlin, 21. November 2024 - Im Rahmen der
48. Raumentwicklungsministerkonferenz haben sich heute Bund
und Länder unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über weitere Ziele
ihrer strategischen Zusammenarbeit ausgetauscht.
Raumordnung verbindet und beeinflusst viele Lebensbereiche.
Ihre vorrangige Aufgabe dabei ist es, die vielfältigen
Nutzungsansprüche und Entwicklungsoptionen an die begrenzt
zur Verfügung stehende Ressource Fläche und den Raum zu
koordinieren und einen Grundkonsens über die
unterschiedlichen Nutzungsinteressen dieses Raums zu
erreichen.
Dies ist ohne Raumplanung mit ihren
umfangreichen Abwägungs- und Beteiligungsverfahren im Rahmen
anspruchsvoller Gesetzesvorhaben und ihrer Beiträge zur
Regionalentwicklung nicht denkbar. Diese wichtige
gesellschaftspolitische Rolle der Raumordnung bekräftigten
die 17 Mitglieder (16 Länder und der Bund) der
Raumentwicklungsministerkonferenz am heutigen Tag.
Bei der heutigen Raumentwicklungsministerkonferenz
standen vor allem die Folgen des Klimawandels und der Umgang
mit den wachsenden Ansprüchen an die Bereitstellung von
Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, für den Ausbau der
erneuerbaren Energien, für den Erhalt von Schutz- und
Biotopgebieten sowie für die Stromübertragungsnetze im
Vordergrund.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Vorsitzende:
„Die Konferenz ist sich einig: Wir brauchen angesichts der
drängenden Fragen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels eine starke Raumordnung. Die Nutzungsansprüche
an die vorhandenen Flächen sind groß: kontrollierte
Überflutungsräume bei Hochwasser, Grünräume zur Kühlung
überhitzter Großstädte, der Ausbau der Wind- und Solarenergie
und natürlich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und
Industrie- und Gewerbeflächen.
Deshalb wollen wir
gemeinsam im kommenden Jahr mit einem „Leitbild Fläche“ neue
Impulse für eine flächensparsame und verträgliche
Raumnutzungsplanung aufzeigen.
Die Bundesregierung
greift dabei auch die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels als eine zentrale Herausforderung auf und wird
mit der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie eine
Strategie mit messbaren Zielen für die Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Verantwortungs- und
Zuständigkeitsbereich vorlegen.“
Die Länder
berichteten zudem ihrerseits über Ansätze im Rahmen der
gegenwärtig laufenden Prozesse zur Neuaufstellung bzw.
Fortschreibung ihrer jeweiligen Landesentwicklungsprogramme.
In den kommenden Jahren 2025/2026 wird Bremen den Vorsitz der
Ministerkonferenz übernehmen.
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Verbraucherschutz aktuell im
November
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Berlin, 14.
November 2024:
Bund und Länder kommen gut voran
In Deutschland ist Vieles zu langsam und zu bürokratisch.
Bürgerinnen und Bürger belastet der Gang zu Ämtern, da er zu
viel Zeit kostet. Es dauert zu lange bis Wohnungen oder
Bahnstrecken gebaut werden. Wir müssen schneller, moderner
und digitaler werden. Dafür wurde vor einem Jahr der
„Beschleunigungspakt“ von Bund und Ländern beschlossen. 80
Prozent aller vereinbarten Maßnahmen sind inzwischen in der
Umsetzung oder schon umgesetzt.
Fakten
und Tipps zur Energie- und Wärmewende
Ausbau der Erneuerbaren Energien
Mehr Strom aus Wind und Sonne
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in der Vergangenheit
viel zu lange gedauert. Das ist jetzt anders: Aktuelle Zahlen
zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und
die Bürgerinnen und Bürger die Energie- und Wärmewende mit
vorantreiben. Hier finden Sie viele Fakten zum bereits
Erreichten, einen Ausblick auf neue Regelungen in 2025 sowie
hilfreiche Infos und Tipps für Ihr eigenes Zuhause.
Bürger ziehen bei der Klimawende mit: 15,3 Milliarden Euro
KfW-Förderzusagen bis Ende September 2024
Smart Meter ab 2025 für bestimmte Kunden Pflicht
Energieanbieter verpflichtet, ab 2025 dynamische Stromtarife
anzubieten
Aktuelle Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Energiebereich
Ist Heizen mit Erdwärme in Ihrer Region möglich? Erste
regionale Übersichtskarten online
Neue Photovoltaik-Anlage? Wie Sie einen effizienten Speicher
finden
Strom sparen im Haushalt: 25 einfache Tipps
Gas- und Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter
Erleichterungen beim Wohnungsbau „Gebäudetyp E“
Schneller neue Wohnungen Die Bundesregierung will den
Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Mit dem
„Gebäudetyp-E-Gesetz“ hat das Kabinett dazu Erleichterungen
im Bauvertragsrecht beschlossen. Es soll einfacher werden,
von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen
abzuweichen.
Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025
Sozialversicherung 2025: Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Renten- und Alterssicherungsbericht: Die Rente heute und
morgen
Stärkung der digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit
Beeinträchtigungen
Erster Deutschlandnetz-Schnellladepark an der Autobahn
eröffnet
Neue Regeln zur Rückgabe von Batterien
Steffi Lemke zum Verfahren der EU-Kommission gegen
Onlinehändler Temu
„Ich begrüße es, dass die EU-Kommission nun gegen den
Online-Händler Temu ein förmliches Verfahren nach dem
EU-Gesetz über digitale Dienste eröffnet hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch
irreführende Designs oder intransparente Empfehlungssysteme
manipuliert werden oder durch den Verkauf von illegalen
Produkten geschädigt werden.“
Service und
Fakten
BSI-Bericht: Lage der IT-Sicherheit in Deutschland
besorgniserregend
Was sind WhatsApp-Kanäle und was müssen Eltern beachten?
Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Jagd nach
Schnäppchen
15 herausragende Medienangebote für Kinder und Jugendliche
Ende für Zahnfüllungen aus Amalgam
Beamer: Aus für Quecksilber-Lampen naht
FTI-Insolvenz: Offenes Portal für Verbraucher gestartet
Neues Online-Portal bietet Hilfe bei Urlaubsärger noch vor
der Abreise
KfZ-Versicherung bis Ende November kündigen – so gehts
Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen gezielt
unterstützen
Neue Broschüren und Flyer
Erben und Vererben - Informationen und Erläuterungen zum
Erbrecht
Die Broschüre „Erben und Vererben“ möchte einen Anstoß geben,
sich rechtzeitig über diese Fragen Gedanken zu machen. Sie
gibt aber auch den Hinterbliebenen Hinweise, was nach dem Tod
eines Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person zu
beachten ist.
Patientenverfügung – Wie sichere ich meine Selbstbestimmung
in gesundheitlichen Angelegenheiten?
Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.
"Rate mal, wer dran ist!" - So schützen Sie sich vor Betrug
und Trickdiebstahl
Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in
Deutschland im Jahr 2023
Ausgewogene Ernährung leicht gemacht
Kennen Sie die neue Ernährungspyramide? Wissenschaftlich
fundierte Empfehlungen werden mit der Ernährungspyramide in
klar verständliche Bausteine übersetzt, die eine gute
Orientierung und einen Rahmen für die tägliche
Lebensmittelauswahl bieten.
ONLINE-VORTRÄGE
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Elektroschrott, Essen und Trinken im Alter
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Wärmedämmung, Heizungstausch
Angebote
der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Schutz vor Anzocke, ChatGPT
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Fake-News, Falschinformationen
5. Dezember 2024
Fachkongress 15 Jahre „Stromspar-Check“ Wie lässt sich die
Energiewende fair, nachhaltig und sozial gestalten? Wie
können Verbraucher zukünftig von energieeffizienten
Innovationen profitieren? Diese und weitere Fragen rund um
eine gerechte ökologische Transformation stehen im Fokus des
Kongresses.
11. Februar 2025
Machen Sie mit! Safer Internet Day 2025
Die EU-Initiative klicksafe ruft bundesweit zur Teilnahme am
Safer Internet Day 2025 auf. Mit dem Schwerpunktthema “Keine
Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und
Deepfakes im Netz” rückt klicksafe Aufklärung und Empowerment
in den Fokus des Aktionstages.
Bis
30. November 2024 anmelden
JUGEND FORSCHT!
„Jugend forscht“ ist Deutschlands bekanntester
Nachwuchswettbewerb. Ziel ist, Jugendliche für Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern,
Talente zu finden und zu fördern. Teilnehmen können
Jugendliche ab der 4. Klasse bis zum Alter von 21 Jahren.
Bis 23. März
2025 bewerben
Schulwettbewerb „Echt kuh-l!“ „Echt kuh-l!“ startet in eine
neue Runde! Das diesjährige Thema lautet „Tierisch gut! Was
kommt in den Bio-Trog?“ und befasst sich mit Tierernährung im
Öko-Landbau. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und
Schüler von der 3. bis zur 13. Klasse aller Schulformen.
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Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
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Vertrauensfrage des
Kanzlers am 16. Dezember 2024 und eventuell am 23. Februar 2025
vorgezogene Bundestagswahl Wiesbaden, 11. November 2024 - Die
Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl
des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen
stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der
Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl
ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum
von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur
Neuwahl ausgeschöpft werden.
Zugleich wirken die
Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in
Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen
Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte
ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt
werden können.
Diese Maßnahmen ergreifen die Wahlorgane, Länder und
Gemeinden bereits jetzt Unabhängig vom Zeitpunkt einer
Bundestagswahl im Jahr 2025 laufen aktuell mit Blick auf eine
vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an:
Bildung der Wahlausschüsse (Bundeswahlausschuss, Landeswahl-
und Kreiswahlausschüsse) Bildung der Urnen- und
Briefwahlbezirke Bestimmung von Wahlräumen und deren
Ausstattung Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien
sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten
der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen
sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-,
Landes- und Kreiswahlleitungen Beschaffung der
Wahlunterlagen.
Mit Festlegung des Wahltermins
erfolgen die fristengebundenen Vorbereitungen Den genauen
Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des
Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer
Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des
Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und
in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt
bekannt gemacht. Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei
einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur
Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von
Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert
(zuletzt durch die Verordnung
über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).
Im Falle einer Neuwahl wird auch die
Bundeswahlleiterin die Öffentlichkeit umgehend über die
geltenden Termine und Fristen informieren. Ab diesem
Zeitpunkt wissen die Wahlvorschlagsträger, wann
Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und
Landeswahlausschüsse sowie des Bundeswahlausschusses
stattfinden. Die Wahlberechtigten werden insbesondere zu den
Fristen für eine Antragsstellung für Briefwahl informiert und
die dauerhaft im Ausland lebenden Wahlberechtigten erfahren,
wann der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung auf
Eintragung ins Wählerverzeichnis ist.
Für die
Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber
einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. So
müssen beispielsweise Personen, die nicht von Amts wegen in
die Wählerverzeichnisse eingetragen werden – wie etwa
dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – erneut Anträge auf
Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Auch wer per
Briefwahl an der Neuwahl teilnehmen möchte, muss dies
beantragen.
Informationen für Wahlvorschlagsträger
zum Wahlverfahren Eine vorgezogene Neuwahl wird
grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben
mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter
anderem bleibt die erforderliche Zahl der
Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Um an
der Bundestagswahl als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber
teilnehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen
erfüllt sein.
Informationen für Parteien und
Einzelbewerbende unter anderem zur Wahlteilnahme, zur
Durchführung von Aufstellungsversammlungen und zur
Einreichung von Beteiligungsanzeigen stellt die
Bundeswahlleiterin in ihrem Internetangebot bereit: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlbewerber.html
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Kabinettsumbildung |
Berlin, 7. November 2024 - Bundeskanzler
Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten ersucht, den
Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, zu entlassen.
Herr Lindner erhielt heute von Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier seine Entlassungsurkunde. In diesem Zusammenhang
haben zwei weitere Mitglieder der Bundesregierung um ihre
Entlassung gebeten.
Entsprechend wurden der
Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina
Stark-Watzinger, ebenfalls heute vom Bundespräsidenten aus
ihren Ämtern entlassen.
- Neuer Bundesminister
der Finanzen wird Dr. Jörg Kukies, bisher Staatssekretär im
Bundeskanzleramt. - Bundesverkehrsminister Dr. Volker
Wissing wurde im Anschluss zum neuen Bundesminister der
Justiz ernannt. Er wird beide Ämter zugleich ausüben.
- Bundeskanzler Scholz hat zudem den Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebeten, die
Geschäfte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
weiterzuführen.
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Kanzler Scholz zur Entlassung des Finanzministers
Christian Lindner |
Berlin, 6. November 2024 - Bundeskanzler
Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten um die Entlassung des
Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner gebeten. „Wir
brauchen eine handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat,
die nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen“, betont
Scholz.
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Bundeskanzler Scholz:
Meine Damen und Herren, ich habe den
Bundespräsidenten soeben um die Entlassung des
Bundesministers der Finanzen gebeten.
Ich sehe
mich zu diesem Schritt gezwungen, um Schaden von
unserem Land abzuwenden. Wir brauchen eine
handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat, die
nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen.
Darum ging es mir in den vergangenen drei Jahren.
Darum geht es mir jetzt.
Ich habe dem
Koalitionspartner von der
FDP
heute Mittag noch einmal ein umfassendes Angebot
vorgelegt, mit dem wir die Lücke im Bundeshaushalt
schließen können, ohne unser Land ins Chaos zu
stürzen, ein Angebot zur Stärkung Deutschlands in
schwieriger Zeit, ein Angebot, das auch Vorschläge
der FDP
aufgreift, das aber zugleich deutlich macht:
Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir
gemeinsam stehen, brauchen wir größeren finanziellen
Spielraum.
Mein Angebot umfasste vier
Kernpunkte: Erstens. Wir sorgen für bezahlbare
Energiekosten und deckeln die Netzentgelte für unsere
Unternehmen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Zweitens. Wir schnüren ein Paket,
das Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei
den vielen Zuliefererbetrieben sichert.
Drittens. Wir führen eine Investitionsprämie ein und
verbessern noch einmal die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten, damit Unternehmen jetzt
in den Standort Deutschland investieren.
Viertens. Wir erhöhen unsere Unterstützung für die
Ukraine, die einem schweren Winter entgegengeht. Nach
der Wahl in den
USA
sendet das ein ganz wichtiges Signal: Auf uns ist
Verlass.
Ich muss jedoch abermals feststellen:
Der Bundesfinanzminister zeigt keinerlei
Bereitschaft, dieses Angebot zum Wohle unseres Landes
in der Bundesregierung umzusetzen. Ein solches
Verhalten will ich unserem Land nicht länger zumuten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich hätte
Ihnen diese schwierige Entscheidung gern erspart,
erst recht in Zeiten wie diesen, in denen die
Unsicherheit wächst. In den
USA hat
Donald Trump
die Präsidentschaftswahl klar gewonnen. Dazu habe ich
ihm bereits heute gratuliert. Als deutscher
Bundeskanzler ist es für mich selbstverständlich,
dass ich mit dem künftigen Präsidenten der
Vereinigten Staaten gut zusammenarbeiten werde.
Gerade in unsicheren Zeiten kommt es auf ein enges
transatlantisches Verhältnis an.
Klar ist,
Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht werden
müssen. Wir müssen in Europa mehr denn je
zusammenhalten und gemeinsam weiter in unsere eigene
Sicherheit und Stärke investieren. Denn die Lage ist
ernst. Es herrscht Krieg in Europa. Im Nahen Osten
erhöhen sich die Spannungen.
Gleichzeitig
tritt unsere Wirtschaft auf der Stelle. Der schwache
Welthandel macht den Unternehmen zu schaffen. Die
Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs,
die Kosten für die Modernisierung unserer Wirtschaft:
All das müssen sie stemmen. Meine Gespräche mit der
Wirtschaft zeigen: Unsere Unternehmen brauchen
Unterstützung, und zwar jetzt.
Wer sich in
einer solchen Lage einer Lösung, einem
Kompromissangebot verweigert, der handelt
verantwortungslos. Als Bundeskanzler kann ich das
nicht dulden. Immer wieder habe ich in den
vergangenen drei Jahren Vorschläge gemacht, wie eine
Koalition aus drei unterschiedlichen Parteien zu
guten Kompromissen kommen kann. Das war oft schwer.
Das ging mitunter hart an die Grenze auch meiner
politischen Überzeugung. Aber es ist meine Pflicht
als Bundeskanzler, auf pragmatische Lösungen zum
Wohle des ganzen Landes zu drängen.
Zu oft
wurden die nötigen Kompromisse übertönt durch
öffentlich inszenierten Streit und laute ideologische
Forderungen. Zu oft hat Bundesminister Lindner
Gesetze sachfremd blockiert. Zu oft hat er
kleinkariert parteipolitisch taktiert. Zu oft hat er
mein Vertrauen gebrochen. Sogar die Einigung auf den
Haushalt hat er einseitig wieder aufgekündigt,
nachdem wir uns in langen Verhandlungen bereits
darauf verständigt hatten. Es gibt keine
Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. So
ist ernsthafte Regierungsarbeit nicht möglich.
Wer in eine Regierung eintritt, der muss seriös
und verantwortungsvoll handeln; der darf sich nicht
in die Büsche schlagen, wenn es schwierig wird; der
muss zu Kompromissen im Interesse aller Bürgerinnen
und Bürger bereit sein. Darum aber geht es Christian
Lindner gerade nicht. Ihm geht es um die eigene
Klientel, ihm geht es um das kurzfristige Überleben
der eigenen Partei. Gerade heute, einen Tag nach
einem so wichtigen Ereignis wie den Wahlen in
Amerika, ist solcher Egoismus vollkommen
unverständlich.
Streit auf offener Bühne hat
viel zu lange den Blick auf das verstellt, was diese
Regierung gemeinsam vorangebracht hat: Beim Thema
irreguläre Migration kommen wir voran. Gegenüber dem
Vorjahr konnten wir sie zuletzt um mehr als 50
Prozent verringern. Im Einsatz für sichere Energie
und Klimaschutz machen wir große Fortschritte.
Erstmals sind wir auf Kurs, unsere Ausbauziele für
Windkraft und Solarenergie wirklich zu erreichen. Die
Inflation ist auf zwei Prozent gesunken, die
Reallöhne und die Renten steigen wieder. Wir haben
Deutschlands Energieversorgung gesichert und die
Energiepreise stabilisiert. Noch vor einigen Jahren
musste fast jeder Vierte im Niedriglohnsektor
arbeiten. Heute ist es nur noch jeder Siebte. All das
sind gute Nachrichten. All das hat die Regierung aus
SPD,
Grünen und auch
FDP
zusammen erreicht.
Als Bundeskanzler habe ich
einen Amtseid geschworen. Dieser Eid hat für mich
große Bedeutung. Ich halte stets das Wohl unseres
ganzen Landes im Blick. Meine feste Überzeugung
lautet: Niemals, niemals dürfen wir innere, äußere
und soziale Sicherheit gegeneinander ausspielen. Das
gefährdet unseren Zusammenhalt, das gefährdet am Ende
sogar unsere Demokratie.
Warum sage ich das?
Bundesminister Lindner hat ultimativ und öffentlich
eine grundlegend andere Politik gefordert:
milliardenschwere Steuersenkungen für wenige
Spitzenverdiener und zugleich Rentenkürzungen für
alle Rentnerinnen und Rentner. Das ist nicht
anständig, das ist nicht gerecht, Steuergeschenke mit
der Gießkanne und zur Gegenfinanzierung ein Griff in
die Tasche unserer Städte und Gemeinden.
Ein
Ausstieg aus Investitionen in die klimafreundliche
Modernisierung unseres Landes, auch das will
Christian Lindner. Das schürt Unsicherheit in unserer
Wirtschaft und es verspielt unsere Chance, bei den
Technologien der Zukunft vorne dabei zu sein. Die
USA,
China und andere schlafen nicht. Verklausuliert
spricht Christian Lindner von der Hebung von
Effizienzreserven in unseren
Sozialversicherungssystemen. Dahinter aber verbergen
sich harte Einschnitte bei Gesundheit und Pflege und
weniger Sicherheit, wenn jemand in Not gerät. Das ist
respektlos gegenüber allen, die sich diese
Sicherheiten hart erarbeitet haben, gegenüber allen,
die Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Politik
beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit, und die
Wirklichkeit für Deutschland ist: Russlands
Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Sicherheitslage
auf Jahre hinaus tiefgreifend verändert. Wir müssen
erheblich mehr in unsere Verteidigung und in die
Bundeswehr investieren, übrigens gerade jetzt, nach
dem Wahlausgang in den
USA.
1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben bei
uns vor dem russischen Bombenterror Schutz gefunden.
Das bleibt richtig. Mit bald 30 Milliarden Euro
unterstützen wir die Ukrainer in ihrem Abwehrkampf.
Auch das tun wir deshalb, weil es unseren eigenen
Sicherheitsinteressen dient. Ein russischer Sieg käme
uns vielfach teurer zu stehen. Die Unterstützung der
Ukraine ist und bleibt wichtig.
Ich sage auch
ganz klar: Ich bin nicht bereit, unsere Unterstützung
für die Ukraine und Investitionen in unsere
Verteidigung zulasten des sozialen Zusammenhalts zu
finanzieren, zulasten von Rente, Gesundheit oder
Pflege. Beides muss sein, Sicherheit und
Zusammenhalt. Deshalb werde ich die Bürgerinnen und
Bürger auch nicht vor die Wahl stellen: Entweder, wir
investieren genug in unsere Sicherheit, oder wir
investieren in gute Arbeitsplätze, in eine moderne
Wirtschaft und eine funktionierende Infrastruktur.
Dieses Entweder-oder ist Gift. Entweder Sicherheit
oder Zusammenhalt, entweder die Ukraine unterstützen
oder in Deutschlands Zukunft investieren - diesen
Gegensatz aufzumachen, ist falsch und gefährlich. Das
ist Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer
Demokratie.
Vor allem aber ist dieses
Entweder-oder auch vollkommen unnötig; denn
Deutschland ist ein starkes Land. Unter allen großen
wirtschaftsstarken Demokratien haben wir mit weitem
Abstand die geringste Verschuldung. Es gibt Lösungen,
wie wir unser Gemeinwesen und seine Aufgaben solide
finanzieren können. Es gibt Lösungen für einen
Haushalt, der innere, äußere und soziale Sicherheit
gleichzeitig stärkt. Eine solche Lösung habe ich
vorgeschlagen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 115
ausdrücklich vor, in einer außergewöhnlichen
Notsituation einen Überschreitensbeschluss zu fassen,
wie das die Koalition Ende vergangenen Jahres
übrigens genau für diesen Fall vereinbart hatte. Der
russische Angriffskrieg, der nun schon im dritten
Jahr tobt, sowie all seine Folgen sind eine solche
Notsituation. Wenn eine Notsituation vorliegt, dann
aber hat die Bundesregierung nicht nur das Recht, zu
handeln. Dann ist Handeln Pflicht.
Wie geht es
nun weiter? Bundesminister Lindner wird vom
Bundespräsidenten entlassen. Mit Vizekanzler Robert
Habeck bin ich mir einig: Deutschland braucht schnell
Klarheit über den weiteren politischen Kurs. Der
reguläre Termin für die Bundestagswahl im Herbst
nächsten Jahres liegt noch in weiter Ferne. In den
verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages bis
Weihnachten werden wir alle Gesetzentwürfe zur
Abstimmung stellen, die keinerlei Aufschub dulden.
Dazu zählt der Ausgleich der kalten Progression,
damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem
1. Januar mehr Netto vom Brutto haben. Dazu zählt die
Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Dazu zählt die
schnelle Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems. Dazu zählen Sofortmaßnahmen
für unsere Industrie, über die ich derzeit mit
Unternehmen, Gewerkschaften und Industrieverbänden
spreche. Bis zur letzten Sitzung des Bundesrates in
diesem Jahr am 20. Dezember sollten diese Beschlüsse
gefasst sein.
Gleich in der ersten
Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr werde ich
dann die Vertrauensfrage stellen, damit der Bundestag
am 15. Januar darüber abstimmen kann. So können die
Mitglieder des Bundestages entscheiden, ob sie den
Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen. Diese
Wahlen könnten dann unter Einhaltung der Fristen, die
das Grundgesetz vorsieht, spätestens bis Ende März
stattfinden.
Meine Damen und Herren, ich werde
nun sehr schnell auch das Gespräch mit dem
Oppositionsführer, mit Friedrich Merz, suchen. Ich
möchte ihm anbieten, in zwei Fragen, gern auch mehr,
die entscheidend für unser Land sind, konstruktiv
zusammenzuarbeiten, bei der schnellen Stärkung
unserer Wirtschaft und unserer Verteidigung. Denn
unsere Wirtschaft kann nicht warten, bis Neuwahlen
stattgefunden haben, und wir brauchen jetzt Klarheit
darüber, wie wir unsere Sicherheit und Verteidigung
in den kommenden Jahren solide finanzieren, ohne
dafür den Zusammenhalt im Land aufs Spiel zu setzen.
Auch mit Blick auf die Wahlen in Amerika ist das
vielleicht dringender denn je. Es geht darum, jene
Entscheidungen zu treffen, die unser Land jetzt
braucht. Darüber werde ich mit der verantwortlichen
Opposition das Gespräch suchen.
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger, als Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland werde ich weiterhin meine
gesamte Kraft dafür aufwenden, unser Land durch diese
schwierige Zeit zu führen. Ich bin zuversichtlich,
dass wir mit den richtigen Entscheidungen gestärkt
aus dieser Krise herauskommen werden.
Eine
persönliche Bemerkung möchte ich noch hinzufügen. Ich
habe zu Anfang über die Notwendigkeit gesprochen,
Kompromisse zu schließen. Diese Fähigkeit darf uns
nicht abhandenkommen. Wer in den vergangenen Wochen
in die USA
geblickt hat, der hat ein Land erlebt, das tief
zerrissen ist, ein Land, in dem politische
Unterschiede Freundschaften und Familien zerstört
haben, in dem Ideologie die Zusammenarbeit über
politische Grenzen hinweg fast unmöglich gemacht hat.
Das darf uns in Deutschland nicht passieren, gerade
weil wir es auch in Zukunft mit Wahlergebnissen zu
tun haben werden, die Kooperation und Kompromisse
erfordern. Das ist oft mühsam. Aber genau das hat
Deutschland stark gemacht, das zeichnet uns aus.
Daran arbeite ich als Ihr Bundeskanzler.
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Donald Trump hat die 47. US-Präsidentschaftswahl
gewonnen - Kanzler Scholz gratulierte |
Berlin, 6. November 2024 - Kanzler Scholz
gratulierte ihm in einem Statement und betonte, dass
Deutschland ein verlässlicher transatlantischer Partner
bleibe. „Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als
gegeneinander“, so Scholz.
Bundeskanzler Scholz:
Die Amerikanerinnen und Amerikaner haben gewählt. Donald
Trump hat die Wahl klar gewonnen. Dazu gratuliere ich ihm.
Präsident Trump wird sein Amt in einer Zeit großer
Herausforderungen und Krisen antreten. Bei ihrer Bewältigung
kommen den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten eine
zentrale Rolle zu. Deshalb hat eine Präsidentschaftswahl in
den USA immer Auswirkungen über Amerika hinaus. Noch ist die
neue amerikanische Regierung nicht im Amt. An vielen Stellen
wird sie ihren künftigen Kurs erst selbst noch definieren.
Für uns ist deshalb umso wichtiger, dass wir
weiter unsere Gesprächskanäle nach Washington nutzen, dass
wir schnell Arbeitsbeziehungen mit der künftigen US-Regierung
aufbauen und unsere Standpunkte angleichen. Sicher wird
vieles unter einer von Donald Trump geführten Regierung
anders. Das hat Donald Trump auch immer öffentlich
klargemacht. Unsere Botschaften sind klar: Erstens.
Deutschland bleibt ein verlässlicher transatlantischer
Partner.
Wir wissen um den Beitrag, den wir für
diese Partnerschaft leisten und auch in Zukunft leisten
werden. Das gilt auch mit Blick auf die Bedrohung, die
Russland nach Auffassung aller NATO-Alliierten für die
Sicherheit im euroatlantischen Raum darstellt. Zweitens. Die
Europäische Union muss eng zusammenstehen und geschlossen
handeln. Als deutscher Bundeskanzler wirke ich darauf hin.
Ich habe mich heute mit Präsident Macron ausgetauscht. Morgen
treffen wir in Budapest die anderen Staats- und
Regierungschefs aus Europa. Wir werden uns dort eng abstimmen
und das auch in den kommenden Wochen fortsetzen.
Alle europäischen Länder haben in den vergangenen Jahren mehr
Verantwortung übernommen – für die Sicherheit unseres
Kontinents, für die Unterstützung der Ukraine, für die
Unabhängigkeit Europas in Wirtschafts- und Energiefragen. Das
alles sind und bleiben Themen, in denen wir als Europäer
gemeinsame Interessen mit den USA haben. Darauf werden wir
aufbauen. Daraus folgt mein dritter Punkt. Von der
transatlantischen Partnerschaft profitieren beide Seiten.
Die EU und die USA sind zwei ähnlich große
Wirtschaftsräume, verbunden durch die engsten
wirtschaftlichen Beziehungen weltweit. Deutschland und die
Vereinigten Staaten sind sich in einer über Jahrzehnte
gewachsenen Partnerschaft – ja, Freundschaft – verbunden.
Unsere menschlichen Verbindungen in die USA sind enger als in
jedes andere Land außerhalb Europas. Millionen amerikanische
Bürger haben deutsche Wurzeln. Deshalb gilt: We are better
off together! Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als
gegeneinander.
Einen letzten Gedanken möchte ich
noch anschließen. Wir alle haben den Wahlkampf in den USA in
den zurückliegenden Wochen miterlebt. Wir haben gesehen, wie
sehr die Amerikanerinnen und Amerikaner zwischen den beiden
großen politischen Lagern gespalten sind, und auch, wie sehr
das auch Familien, Freunde, Kolleginnen und Kollegen – ja,
ein ganzes Land – zerreißen kann.
Meine feste
Überzeugung ist: Ein Land ist umso größer und stärker, je
enger seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen. Ich
wünsche mir, dass wir in Deutschland zusammenbleiben. Wir
mögen unterschiedliche politische und gesellschaftliche
Auffassungen haben, aber wir leben in einem Land. Uns eint
mehr, als uns trennt. Auch dieser Gedanke gehört für mich
hierher, nicht nur am heutigen Tag. Schönen Dank.
DMB-Vorstand Tenbieg:
„Trump-Wiederwahl bringt massive Herausforderungen für den
exportorientierten Mittelstand“ Düsseldorf, 06.
November 2024 - Nach dem Sieg von Donald Trump bei der
US-Präsidentschaftswahl äußert sich Marc S. Tenbieg,
geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes
(DMB), zu der Frage, was kleine und mittlere Unternehmen von
einer Trump-Administration erwarten können: „Mit der Rückkehr
Donald Trumps ins Weiße Haus werden die transatlantischen
Wirtschaftsbeziehungen voraussichtlich nicht enger werden,
ganz im Gegenteil.
Das ist bedauernswert, zumal
unter Joe Biden Risse aus der ersten Präsidentschaft Donald
Trumps wieder gekittet wurden. Wie verschiedene Studien im
Vorfeld der Wahl gezeigt haben, ist davon auszugehen, dass
eine zweite Amtszeit Trumps vielfältige Herausforderungen für
den deutschen Mittelstand mit sich bringen wird. Die USA sind
Deutschlands wichtigster Handelspartner, in kein anderes Land
exportiert Deutschland derzeit so viele Produkte.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Ankündigung
Trumps, Zölle auf Importe auch aus Deutschland zu erhöhen,
mit Sorge. Protektionistische Maßnahmen wie diese werden das
Exportgeschäft vieler Mittelständler beeinträchtigen. Darüber
hinaus hat Trump angekündigt, die Unternehmensbesteuerung in
den USA weiter zu senken.
Dies könnte dazu
führen, dass amerikanische Firmen im internationalen
Wettbewerb begünstigt werden, was unseren Mittelstand weiter
unter Druck setzen würde. Auch für die ökologische
Transformation der Weltwirtschaft wird die Wiederwahl Trumps
Konsequenzen haben. Schon in seiner ersten Amtszeit kündigte
Trump das Pariser Klimaabkommen auf, dem sich die EU
verpflichtet hat. Trump will noch stärker auf fossile
Energieträger setzen, nachdem unter seinem Vorgänger Joe
Biden die Öl- und Gasförderer in den USA bereits
Rekordumsätze erwirtschaftet haben.
Diese Agenda
steht im Widerspruch zu den Klimazielen Deutschlands und der
EU und birgt zusätzlichen politischen Strengstoff. Somit
werden die kommenden vier Jahre erneut eine ernste
Belastungsprobe für das deutsch-amerikanische Verhältnis
werden. Mut macht die Tatsache, dass es uns schon einmal
gelungen ist, mit dem „Dealmaker“ Trump zusammenzuarbeiten,
ohne allzu großen Schaden für den deutschen Mittelstand
anzurichten.
Es wird aber auch nicht einfach
werden, gegenüber einer “Amercia First”-Politik
Standfestigkeit zu beweisen. Wir appellieren daher an die
Bundesregierung, sich weiterhin für eine offene und
kooperative Handelsstrategie einzusetzen. Es ist
entscheidend, dass wir den Dialog aufrechterhalten. Denn
Amerika bleibt wirtschafts- und sicherheitspolitisch unser
wichtigster Partner – auch unter einem Präsidenten Trump.“
|
NATO als Grundlage für gemeinsame Sicherheit |
Berlin, 4. November 2024 - Das zentrale
Versprechen der NATO lautet: „Wir werden jeden
Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen.“ Das
betonte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem neuen NATO-Generalsekretär Mark Rutte
in Berlin. Bundeskanzler Olaf Scholz hat
NATO-Generalsekretär Mark Rutte zu dessen Antrittsbesuch im
Bundeskanzleramt empfangen.
Bei der gemeinsamen
Pressebegegnung bezeichnete der Kanzler die NATO als
Grundlage für die gemeinsame Sicherheit diesseits und
jenseits des Atlantiks. Die Friedensordnung in Europa sei
jedoch so stark und massiv bedroht wie seit vielen
Jahrzehnten nicht. Der russische Angriffskrieg gegen die
Ukraine dauere bereits mehr als zweieinhalb Jahre. Russland
habe seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und
rüste massiv auf.
„All das kann und darf die NATO
nicht ignorieren,“ so Scholz. Denn: Die Bürgerinnen und
Bürger vertrauten darauf, dass jeder Quadratzentimeter das
Bündnisgebiet verteidigt werde. Das Wichtigste aus dem
Statement des Kanzlers in Kürze: Europäischer Pfeiler der
NATO: Kanzler Scholz ist überzeugt, dass der europäische
Pfeiler der NATO weiter gestärkt werden muss. Dafür wird
Europa in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen
tötigen, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. „Es geht
darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu
können“, betonte der Kanzler.
Konkreter Beitrag
zur NATO: Deutschland hat Soldatinnen und Soldaten in Litauen
stationiert und stärkt damit die Ostflanke des
Bündnisgebiets. Außerdem beteiligt sich Deutschland mit
35.000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und
Flugzeugen im nächsten Jahr am NATO Force Model. Es sieht
vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll
einsatzbereit sind. „Das ist unser konkreter Beitrag zur
NATO“, so Scholz.
•
Erhöhung der Verteidigungsausgaben: Deutschland gibt in diesem Jahr mehr
als zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus
und wird diesen Weg in den kommenden Jahren entschlossen
weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro
wird die Bundeswehr modernisiert. Unterstützung der Ukraine:
Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer
der Ukraine – diese Unterstützung soll fortgesetzt werden. So
hat Deutschland der Ukraine gerade einen Kredit von 50
Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. „Das ist ein ganz
starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten“, sagte
der Kanzler.
Sehen Sie hier das Video der
Pressekonferenz: Lesen Sie hier die Mitschrift der
Pressekonferenz: Bundeskanzler Olaf Scholz: Sehr geehrter
Herr Generalsekretär, lieber Mark, schon viele Male habe ich
dich hier auf diesem Podium willkommen geheißen. Trotzdem ist
es heute etwas ganz Besonderes. Denn zum ersten Mal und mit
großer Freude kann ich dich als neuen NATO-Generalsekretär
begrüßen. Herzlich willkommen! Natürlich, auch von dieser
Stelle noch einmal: Herzlichen Glückwunsch zur Amtsübernahme!
Die NATO kann sich sehr glücklich schätzen, in
diesen herausfordernden Zeiten einen so erfahrenen
Transatlantiker an ihrer Spitze zu haben. Du kannst dich auf
ein spannendes Amt freuen. Wir kennen und mögen uns schon
sehr lange. Ich freue mich auf unsere vertraute und enge
Zusammenarbeit, die wir nun auf diese Weise fortsetzen
können. Lieber Mark, die Anforderungen an die NATO sind nicht
gering.
Die Friedensordnung in Europa ist so stark
und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht.
Russland führt nun schon seit mehr als zweieinhalb Jahren
einen erbarmungslosen Angriffs- und Eroberungskrieg gegen die
Ukraine. Mit immer brutaleren Mitteln verfolgt Russland seine
imperialistischen Ziele, hat seine Industrie auf
Kriegswirtschaft umgestellt und rüstet massiv auf. All das
kann und darf die NATO nicht ignorieren.
•
Das zentrale Versprechen der Allianz heißt: Wir werden jeden
Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen. Das sind
wir dem Bündnis schuldig, den Alliierten und vor allem den
Bürgerinnen und Bürgern der NATO-Staaten. Sie vertrauen auf
uns. Deutschland hat deshalb eigene Soldatinnen und Soldaten
bei unserem NATO-Partner Litauen stationiert und stärkt damit
die Ostflanke des Bündnisgebietes.
•
Mit 35 000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und
Flugzeugen beteiligt sich Deutschland im nächsten Jahr auch
am so genannten NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese
Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind.
Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO. Grundsätzlich hat
die Bundesregierung auf die Veränderung der
sicherheitspolitischen Lage entschlossen reagiert. Unsere
Verteidigungsausgaben haben wir in den vergangenen sieben
Jahren verdoppelt.
Erstmals wieder geben wir in
diesem Jahr zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung für
Verteidigung aus. Diesen Weg werden wir in den kommenden
Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von
100 Milliarden Euro modernisieren wir die Bundeswehr. Wir
sind dabei, unsere Streitkräfte in allen Bereichen konsequent
zu verstärken. Unser Ziel, das Ziel der atlantischen Allianz,
ist klar: so stark zu sein, dass niemand auch nur auf die
Idee kommt, uns anzugreifen.
•
Die NATO ist und bleibt die Grundlage für unsere gemeinsame
Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Auch 75
Jahre nach ihrer Gründung ist sie Ausdruck der
transatlantischen Zusammenarbeit und unserer gemeinsamen
Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Die
Bürgerinnen und Bürger aller NATO-Staaten profitieren von
diesem Bündnis. Dem russischen Machthaber ist es nicht
gelungen, die Allianz auseinanderzutreiben. Das Gegenteil ist
der Fall.
•
Russlands Krieg gegen die Ukraine hat dafür gesorgt, dass die
NATO noch näher zusammenrückt. Mit Finnland und Schweden
haben sich zwei weitere Mitglieder unserem
Verteidigungsbündnis angeschlossen. Das Bündnis ist stark und
wird es bleiben. Lieber Mark, wir beide sind überzeugt, dass
wir den europäischen Pfeiler der NATO weiter stärken müssen.
Europa wird dafür in den kommenden Jahren erhebliche
Investitionen tätigen, um unsere Verteidigungsausgaben zu
erhöhen und unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa
begegnen zu können. In unserem Gespräch haben wir auch über
die Ukraine gesprochen. Nach den USA ist Deutschland der
weltweit größte Unterstützer der Ukraine, und wir werden das
fortsetzen. Gerade haben wir, wie im Sommer in Italien im
Kreis der G7 miteinander vereinbart, der Ukraine einen Kredit
in Höhe von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt.
Damit kann sie sich weitere Waffen und Rüstungsgüter
beschaffen. Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des
russischen Präsidenten.
•
Russland kann diesen Krieg nicht gewinnen. Es wird endlich
Zeit, dass das erkannt wird und dass Russland bereit ist,
über ein Ende dieses furchtbaren und sinnlosen Krieges zu
sprechen, dem schon Hunderttausende Menschen zum Opfer
gefallen sind. Lieber Mark, vielen Dank für deinen
Antrittsbesuch in Berlin. Ich freue mich auf die
Zusammenarbeit in dieser Rolle und auf den NATO-Gipfel im
kommenden Juni in deiner Heimatstadt Den Haag. Herzlichen
Dank.
•
Generalsekretär Mark Rutte: Herr Bundeskanzler, (auf Deutsch)
lieber Olaf, vielen Dank für den herzlichen Empfang heute
hier in Berlin. (auf Englisch) Es ist mir immer eine Freude,
hier zu sein. Wir arbeiten als Freunde zusammen, ich denke
hier noch an meine Zeit als Ministerpräsident der
Niederlande , und ich freue mich darauf, diese gute
Zusammenarbeit jetzt auch in meiner Eigenschaft als
NATO-Generalsekretär fortzusetzen.
Deutschland
leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer gemeinsamen
Sicherheit: Sie erhöhen Ihre Präsenz im östlichen Teil
unseres Bündnisses, Sie haben jetzt die Bereitschaft erklärt,
eine Brigade dauerhaft in Litauen zu stationieren, Sie sind
Teil der Truppen, die den Luftraum über den baltischen
Staaten mit überwachten, und Sie werden auch in den nächsten
vier Jahren dazu beitragen, dass man wichtige Handels- und
Lieferwege schützt und in die Infrastruktur in der Ostsee
investiert. Sie investieren jetzt zwei Prozent Ihres
Bruttosozialproduktes in das Bündnis, in Ihre Verteidigung.
Das ist wichtig für Deutschland, aber auch für die NATO.
Alle Bündnismitglieder werden noch mehr investieren
müssen, und ich vertraue darauf, dass Sie das auch tun
werden. Lieber Olaf, das, was wir erreicht haben, verdanken
wir auch deiner persönlichen Führungsrolle. Die deutsche
historische Zeitenwende hat einen großen Beitrag zur Erhöhung
der Sicherheit Deutschlands und zur Stärkung des Bündnisses
geleistet und sendet gleichzeitig ein deutliches Signal nach
Moskau, nämlich dass wir geschlossen unsere demokratischen
Werte und die regelbasierte internationale Ordnung
verteidigen.
Als ehemaliger Ministerpräsident weiß
ich, dass es für Regierungen nicht immer leicht ist, Mittel
für die nationale Verteidigung und für die Hilfe der Ukraine
zuzuweisen. Aber beide sind von entscheidender Bedeutung für
unsere kollektive Sicherheit. Deshalb haben wir auch heute
über die Fortführung unserer Unterstützung für die Ukraine
gesprochen. Deutschland ist der größte europäische
Unterstützer und Beitragsleister von militärischer Hilfe an
die Ukraine. Jeden Tag leisten Sie einen Beitrag zur Ukraine
auf dem Kampffeld, und Sie leisten auch einen Beitrag zur
Ausbildung und Sicherheitsunterstützung der Ukraine.
Das NATO-Kommando für die Ukraine ist von integraler
Bedeutung für das Paket, das wir beim Washington-Gipfel für
die Ukraine verabschiedet haben. Dazu gehört auch die Zusage
einer langfristigen Sicherheitsunterstützung und einer
Unterstützung der Ukraine auf dem unumkehrbaren Weg zur
Mitgliedschaft in der NATO. Putin wird es nicht bei der
Ukraine belassen; daran müssen wir denken. Er intensiviert
seine hybride Kampagne gegen uns alle. Er mischt sich direkt
in unsere Demokratien ein, sabotiert unsere Industrien und
unsere Wirtschaft.
Das Ziel ist immer, uns zu
schwächen und zu spalten. Das macht deutlich, dass eine sich
verändernde Frontlinie in diesem Krieg nicht mehr nur an der
Ukraine entlanggezogen ist; vielmehr zieht sich die Front
jetzt auch in den baltischen Raum, in den Ostseeraum, in
Richtung Europas, in den hohen Norden. Die NATO steht aber
bereit, sich zu verteidigen und abschreckend zu wirken. Wir
investieren in unsere Fähigkeiten, und zwar in allen
Bereichen: zu Land, zur See, im Luftraum, aber auch im
Cyberraum.
Wir versuchen, unsere Industrieproduktion
im Verteidigungsbereich zu erhöhen und zu stärken. Ihre
Verteidigungsindustrie, die deutsche Verteidigungsindustrie,
leistet einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit
Europas und für die Verteidigung der Ukraine. In Bayern haben
amerikanisch-europäische Unternehmen mit der Unterstützung
der NATO 1.000 Patriot-Luftabwehrraketen produziert. Das soll
ein Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsindustrie sein; da
sehen wir ein praktisches Beispiel, und das ist wichtig für
die transatlantischen Beziehungen.
Die deutsche
Firma Rheinmetall hat gerade das erste Werk in der Ukraine
eröffnet, mit einem zweiten Werk, das demnächst eröffnet
werden wird. Rheinmetall hat auch ein deutliches Hochfahren
der Munitionsproduktion beschlossen. Wir müssen hier
dranbleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Million
Menschen sicher leben können. Wir müssen unsere Unterstützung
für die Ukraine verstärken. Hier arbeiten wir auch mit der EU
und mit anderen gleichgesinnten Ländern zusammen. Herr
Bundeskanzler, lieber Olaf, noch einmal herzlichen Dank
dafür, dass ich heute hier in Berlin sein darf, danke für
deine Führungsrolle in diesen unsicheren Zeiten und vielen
Dank für die entscheidende führende Rolle, die Deutschland
hier in der NATO spielt. Vielen Dank!
•
Fragerunde im Anschluss: Frage: Eine Frage an den
NATO-Generalsekretär: Bereitet es Ihnen Sorgen, dass sich mit
Deutschland und den USA möglicherweise ab Mitte der Woche
zwei bedeutende NATO-Mitgliedstaaten in einer Phase der
innenpolitischen Instabilität befinden?
Herr
Bundeskanzler, halten Sie es angesichts der Lage und der
Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht, für
verantwortbar, dass Deutschland kein Bild der Stabilität
abgibt? Generalsekretär Rutte: Ich kommentiere die politische
Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten nicht. Ich weiß
aber, dass dieser Bundeskanzler und dieses Land zu diesem
Zeitpunkt zu den wichtigsten Unterstützern und
Truppenstellern der Ukraine und der NATO zählen, sich
verpflichtet haben, unsere Verteidigung und Abwehr in der
Ostsee und Nordsee zu stärken, und einen wichtigen Beitrag
zur Bereitstellung neuer Fähigkeiten leisten.
Sie
haben gerade mit dem Vereinigten Königreich eine Vereinbarung
unterzeichnet. Sie arbeiten zusammen mit Norwegen an der
Errichtung von regionalen Hubs zur Kontrolle und Überwachung
der Unterwasserinfrastruktur, und sie werden sich in den
nächsten Jahren im Ostseeraum engagieren. Das sind alles
Beispiele für den wichtigen Beitrag, den Ihr Land,
Deutschland, leistet. Sie spielen eine führende Rolle in der
NATO.
Was auch immer auf nationaler Ebene geschieht,
dazu kann und will ich nichts sagen. Aber ich werde
sicherlich mit diesem Kanzler weiter zusammenarbeiten. Wer
auch immer Wahlen gewinnt, und das gilt auch für die USA: Wir
werden mit wem auch immer, der gewählt wird,
zusammenarbeiten, ob das Kamala Harris oder Donald Trump ist.
Wir werden darauf hinarbeiten, dass das Bündnis geschlossen
bleibt; denn das ist in unserem Interesse, in unserem
Interesse hier, aber auch im Interesse der USA, weil wir ja
nicht die Fehler wiederholen wollen, die wir nach dem Ersten
Weltkrieg gemacht haben.
Nein, wir sind alle Teil
dieses Bündnisses und dieser Bemühungen, denn wir wissen:
Wenn Putin in der Ukraine erfolgreich sein wird, und wir
wissen ja, dass Polen an der Ostflanke des Bündnisses liegt,
dann wird das eine direkte Bedrohung für diese Ostflanke und
damit für das Territorium der NATO werden. Darum geht es ja
auch, um den Beitrag der NATO.
Bundeskanzler
Scholz: Die Regierung wird ihre Aufgaben erledigen. Ich bin
der Kanzler. Es geht darum, dass wir in ernsten Zeiten die
Herausforderungen bewältigen, vor denen wir stehen. Es geht
um Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es geht um Pragmatismus,
nicht um Ideologie, und das ist das, was gegenwärtig
verhandelt wird. Koalitionsregierungen sind ja nicht nur in
Deutschland bekannt und manchmal etwas herausfordernd, aber
die Aufgaben stehen, und die Regierung ist gewählt, im Amt
und wird ihre Aufgaben erledigen.
Frage: Ich habe
eine Frage, die sich sowohl an den NATO-Generalsekretär als
auch den Bundeskanzler richtet. Es geht noch einmal um die
Ukraine und die nordkoreanischen Truppen, die dort
mittlerweile auf der Seite Russlands aktiv sind und auch in
die Kämpfe eingreifen. Ich würde Sie gerne beide fragen, ob
man angesichts der Tatsache, dass die Ukraine jetzt gegen
zwei Länder Krieg führen muss, die Anstrengungen, dem Land zu
helfen, vielleicht nicht doch noch einmal erhöhen muss. Es
gibt eigentlich seit Wochen Berichte, dass die russischen
Truppen in der Ostukraine trotz der Hilfe aus dem Westen
weiter vorankommen.
Herr Bundeskanzler, ich habe noch
einmal eine kurze Nachfrage zu der innenpolitischen
Situation. Sie haben eben Pragmatismus erwähnt, der nötig
sei. Jetzt hat die SPD-Vorsitzende heute Morgen gesagt, dass
in dem Lindner-Papier kein einziger Punkt sei, der mit einer
sozialdemokratischen Regierung umsetzbar sei. Ich hätte ganz
gerne gewusst, ob das auch Ihre Meinung ist oder auf welcher
Basis man eigentlich mit FDP und Grünen weiterverhandeln
sollte.
Generalsekretär Rutte: Nordkoreanischen
Truppen, die in Russland im Kampf gegen die Ukraine zum
Einsatz kommen – das ist eine eindeutige Eskalation. Das
bestärkt uns noch in unserer Fokussierung und unserer
Entschlossenheit, in dem Bestreben, sicherzustellen, dass die
Ukraine hat, was sie braucht, um sich gegen die Russen zu
wehren. Dazu gehören ja jetzt auch die Nordkoreaner.
Deutschland hat jetzt 28 Milliarden an militärischer
Unterstützung und Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Mit
dieser Summe ist Deutschland der zweitgrößte Beitragszahler
zur Unterstützung der Ukraine geworden. Wie gesagt: Nur die
USA tun mehr. Wir müssen sicherstellen, dass unsere
Verteidigungsproduktion hochgefahren wird. Wir müssen
sicherstellen, dass die Ukraine obsiegen kann, dass Putin
sich nicht in der Ukraine durchsetzt.
Zu Nordkorea:
Hier arbeiten wir, wie Sie wissen, eng mit den Partnern im
Indopazifik zusammen, auch mit Südkorea, Seoul, aber
natürlich auch mit Japan, Australien und Neuseeland, um
sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, auch angesichts
der neuen Entwicklung alles in unserer Macht Stehende zu
unternehmen, um nicht nur den Euroatlantik, sondern auch den
Indopazifik zu einem sicheren Raum zu machen und als solchen
zu bewahren. Russland arbeitet hier ja nicht nur mit
Nordkorea zusammen, sondern China liefert auch
Dual-Use-Güter.
Wir wissen ja auch, dass sich der
Iran beteiligt und Russland in seinen Kriegsanstrengungen
unterstützt. Wir fühlen uns dadurch angesprochen, noch mehr
zu tun. Denn Sie haben voll und ganz recht, wenn Sie sagen:
Ja, das ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung.
Bundeskanzler Scholz: Ich unterstreiche, was der
Generalsekretär gesagt hat: Es ist wichtig, dass wir der
Ukraine jetzt die notwendige Hilfe weiter zur Verfügung
stellen.
Deutschland hat sich als ein Partner
bewährt, der liefert und nicht nur Ankündigungen macht. Ich
glaube, es wäre ganz gut, wenn in dieser besonderen Situation
manche der Ankündigungen, die bereits gemacht worden sind,
jetzt in die Tat umgesetzt werden würden. Das würde schon das
Szenario in der Ukraine erheblich zugunsten der Ukraine
verbessern, weil sie dann auf die Mittel zurückgreifen
könnte, die sie zur Verteidigung ihres eigenen Landes
braucht.
Was die Situation in Deutschland
betrifft, bestehe ich darauf, dass die Regierung ihre Arbeit
zu machen hat und dass Pragmatismus dabei die richtige
Maßgabe ist. Wir haben dafür eine Grundlage: Das ist der
Koalitionsvertrag, der ist verhandelt. Wir haben einen
Haushaltsentwurf im Sommer auf den Weg gebracht. Jetzt geht
es darum, die notwendigen Entscheidungen zu treffen –
angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch der
Notwendigkeit, dem Parlament noch ein paar zusätzliche
Vorschläge für den endgültigen Abschluss des Haushaltes für
das nächste Jahr zu machen.
Noch einmal: Mir ist
wichtig, dass dabei Wirtschaft und Arbeitsplätze im
Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Deshalb habe ich auch
nicht für die Tribüne, nicht für das Theaterstück, sondern
für die Realität noch einmal – zusätzlich zu den vielen in
der Vergangenheit durchgeführten Diskussionen – das Gespräch
mit Industrie und Wirtschaft gesucht, um darüber zu reden,
was ganz konkret notwendig ist, damit wir mit einer
schwierigen weltwirtschaftlichen Lage, einer Lage, die von
den Herausforderungen auch für die Energieversorgung, für
Preise, für Energiesicherheit geprägt ist, die mit dem
russischen Angriff auf die Ukraine verbunden sind, ‑ fertig
werden können und darüber gleichzeitig nicht die
Modernisierung unserer Volkswirtschaft vergessen.
Das sind alles Aufgaben, die gelöst werden müssen und die
gelöst werden können. Und dazu muss man seriös arbeiten. Das
ist das, was ich von allen erwarte. Frage: Herr
Bundeskanzler, ich würde gerne noch einmal zum Thema Ukraine
fragen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat
jetzt noch einmal angesprochen, dass er beim NATO-Beitritt
der Ukraine Deutschland als Hindernis sieht.
Könnten Sie bitte darlegen, warum Sie jetzt oder auch zu
einem späteren Zeitpunkt gegen diese
Mitgliedschaftsperspektive der Ukraine in der NATO sind? Was
sehen Sie als Alternative? Eine neutrale Ukraine
möglicherweise?
In welchem Zusammenhang wäre das
auch in den Friedensverhandlungen wichtig, die möglicherweise
einmal mit den BRICS-Staaten und irgendwann auch mit Russland
geführt werden müssten? Dieselbe Frage an den
NATO-Generalsekretär: Was denken Sie zur Forderung nach einer
Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO? Bundeskanzler Scholz:
Wir haben in Vilnius und in Washington Entscheidungen
getroffen, die gut der gegenwärtigen Situation entsprechen.
Ich glaube, in dieser Angelegenheit gibt es gegenwärtig
keinen neuen Entscheidungsbedarf, weil die Situation
unverändert die ist, die wir schon bei den
Entscheidungsfindungen vorgefunden haben.
Jetzt
geht es darum, ganz praktisch dafür zu sorgen, dass der
Ukraine nicht die Waffen ausgehen. Und da ist Deutschland in
Europa führend und weltweit vorne dabei, wie Sie eben schon
wiederholt gehört haben. Das wird auch so bleiben.
Generalsekretär Rutte: Der Gipfel in Washington hat sich
verpflichtet, dass der Pfad zur Mitgliedschaft der Ukraine in
der NATO unumkehrbar ist. Seit Washington arbeiten wir im
Kommandozentrum in Wiesbaden für die Umsetzung der
40-Milliarden-Dollar-Zusage. Viele Staaten leisten
Militärhilfe an die Ukraine, und die USA und Deutschland sind
die führenden zwei Staaten dabei. Viele Länder haben außerdem
bilaterale Sicherheitsabkommen mit der Ukraine zu einer
ganzen Reihe von Themen und Bereichen abgeschlossen.
Alles zusammen bildet dies langfristig gesehen eine
Brücke zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO. Ich bin
fest davon überzeugt, dass eines Tages die Ukraine Mitglied
der NATO sein wird. Nun, den Siegesplan hat Präsident
Selenskyj ja vorgelegt. Das ist auch hilfreich. Denn es macht
deutlich, wie die Ukraine die nächsten Schritte sieht. Aber
nun als Antwort auf Ihre Frage: Wenn Sie sich alles
anschauen, was zurzeit passiert, dann sehen Sie, dass wir in
ganz praktischer Art und Weise eine Brücke bauen. Deutschland
und die USA sind hier, wie gesagt, in führender Rolle.
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Verbraucherschutz im November 2024
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Neue Themenseite
Alle Schwerpunktthemen der Bundesregierung
Kabinett beschließt Steuerentlastungen: Mehr Netto vom Brutto
Schnelleres Internet, Online-Behördengänge: Fortschritte bei
der Digitalstrategie
Leitentscheidungsverfahren beim BGH: Bedeutender Schritt zur
Entlastung der Justiz
Mehr Tempo 30-Zonen: Neue StVO seit Mitte Oktober in Kraft
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Gesetzliche Neuregelungen im November
Ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten
Die elektronische Patientenakte Es ist ein Meilenstein im
Gesundheitswesen: Im kommenden Jahr kommt die elektronische
Patientenakte (ePA) – und das für alle rund 73 Millionen
gesetzlich Versichterten. Was ändert sich und welche Vorteile
hat die ePA? Die wichtigsten Fragen und Antworten im
Überblick.
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Initiative des BMF und BMBF
Kennen Sie sich mit Finanzen aus?
Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das
Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder
Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr
Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und diese will die
Bundesregierung nicht ungenutzt lassen. Entdecken Sie auf
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So will die Bundesregierung das Finanzwissen stärken
Verbraucherseite der BaFin zu Banken, Versicherern und
anderen Finanzdienstleistern
Broschüre "Leben im Griff": Verbraucherwissen für junge Leute
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Fokuswoche
Geld 2025: Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen
Neues Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“
Aufwind für Repaircafés und Selbsthilfewerkstätten
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Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter
Produkte ermöglichen, eine Förderung beantragen. Mit den
Mitteln können neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung
angeschafft werden.
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Buchungsportale: Von schnellen Klicks und fiesen Tricks
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Neue Angebote für Jugendliche auf der Beratungsplattform
„JUUUPORT“
vzbv: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
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Shoppingplattform Temu im Blick der EU-Kommission
Worauf beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz zu achten
ist
Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden
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FAQ: Was Sie zu Long-COVID wissen sollten
Vorsicht vor „MLM“ in sozialen Medien = Märchen, Lügen,
Marketing?
Influencer-Werbung für Lebensmittel: Was erlaubt ist - und
was nicht
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Heizspiegel
für Deutschland 2024
Zu hohe Heizkosten? Hier können Sie vergleichen!
Der neue Heizspiegel bietet bundesweite Vergleichswerte für
Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch. Die
Heizkostenspanne für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter
große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag 2023 zwischen 835
und 1.930 Euro. Wie schneidet Ihr Haus ab?
Neue Broschüren und Flyer
Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft
Der Flyer informiert über die finanziellen Hilfen der
Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in einer
Notlage sowie die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten.
Zusätzlich wird auf verschiedene gesetzliche Leistungen
hingewiesen und es werden weitere Hilfen des Bundes rund um
Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kindern kurz
vorgestellt.
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Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung
"Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen - Ein
praktischer Leitfaden Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Gebäudesanierung, Anbieterwechsel bei Strom
und Gas
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Energiesparen, Fördermittel für
Bestandsgebäude, Heizungsoptimierung
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Einführung in ChatGPT, Zuzahlungen im
Gesundheitsbereich
4. bis 10.
November 2024
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Die Woche der Wärmepumpe
Besuchen Sie
vom 4. bis zum 10. November Veranstaltungen in Ihrer Nähe
oder online. Lassen Sie sich über Wärmepumpen informieren und
persönlich beraten! Die Woche der Wärmepumpe findet
deutschlandweit in über 75 Landkreisen statt.
•
4. bis 8. November 2024
Fokuswoche Vorsorge: Alles geregelt für den Ernstfall Bereits
zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25
kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
und digitaler Nachlass an.
Bis 20. Dezember 2024 bewerben
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben. Er
zeichnet Vorbilder der gelungenen inklusiven
Sozialraumgestaltung aus.
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Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025
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Deutscher Bundestag beschließt
weitere wichtige Säule für bezahlbares Wohnen
Berlin, 18. Oktober 2024 - Der Deutsche Bundestag hat heute
das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten
ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in
den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden
Zwecke in die Abgabenordnung.
Durch die neue
Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft
bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen
werden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte
Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, aber
auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der
Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und
ausbauen wollen.
Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Die Wohngemeinnützigkeit kann zum 1. Januar 2025 starten.
Damit wird ein sehr wichtiges Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des sozialen
Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von
21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren
zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird
die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für
bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.
Durch die festgelegten Einkommensgrenzen können rund
60% der Haushalte in Deutschland von der neuen
Wohngemeinnützigkeit profitieren. Mit dem Wiedereinstieg in
die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und
mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. Ich wünsche
mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit
nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.“
Hintergrund Nach der Verabschiedung des
Jahressteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag muss
ebenfalls noch der Bundesrat zustimmen. Die Förderung der
neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt
in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren
Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden
und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe
nach SGB XII beträgt.
Das bedeutet, dass
eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von
unter 6 Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro
(inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um
eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit
anzumieten. Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60%
der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der
Gemeinnützigkeit steuerbefreit.
Die angebotene
Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete
angesetzt werden, da anderenfalls keine
Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge.
Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die
steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit
einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO
erheblich.
Zudem erfolgt eine rechtliche
Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige
Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders
bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch
langfristig zu planen sind. Perspektivisch könnten
„wohngemeinnützige“ Unternehmen zusätzlich auch mit gezielten
Maßnahmen bei ihren Investitionen gefördert werden. Eine
Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland
schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990.
|
Saarländerin Anke
Rehlinger neue Bundesratspräsidentin
|
1048. Sitzung des Bundesrates am
18. Oktober 2024: - Bundesrat fordert Reform der
Pflegeversicherung - Gesetz gegen Betrug mit
Schrottimmobilien gebilligt - Bundesrat stimmt
Bürokratieentlastungsgesetz zu - Auch Pflegeeltern sollen
Elterngeld erhalten - Bundesrat stimmt Gesetz zur
Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu -
Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren
Sicherheit und des Asylsystems - Bundesrat fordert
Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der
Wärmeversorgung
Anke
Rehlinger neue Bundesratspräsidentin Berlin, 18. Oktber
2024 - Anke Rehlinger wird neue Präsidentin des Bundesrates:
Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes
am 18. Oktober 2024 einstimmig zu seiner Vorsitzenden.
Rehlinger - © Foto: Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland -
tritt ihr Amt am 1. November 2024 an. Sie löst Manuela
Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) ab, die im kommenden Jahr
als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums
bleibt.
Königsteiner Vereinbarung Die Wahl folgte
einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl
der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte
Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950
zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des
Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und
parteipolitischen Erwägungen unterworfen.
Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der
Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von
der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat
zu übernehmen.
Vorgänger und Nachfolgerin mit im
Präsidium Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte
einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde
die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten
der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres
gewählt. Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der
Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf
der einzelnen Länder.
Neue Vorsitzende
für Europakammer des Bundesrates Der Bundesrat
hat am 18. Oktober 2024 den Vorsitz seiner Europakammer für
das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2024
beginnt. Vorsitz geht an das Saarland Nach der traditionellen
Länder-Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates
entspricht (sh.
TOP1), wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des
Saarlandes, als Vorsitzende gewählt.
Ministerin
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zur ersten
stellvertretenden Vorsitzenden und Staatsrat
Olaf Joachim (Bremen) zum zweiten stellvertretenden
Vorsitzenden gewählt. Für Eilfälle Die Europakammer kann
stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen,
wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle
Reaktion erforderlich ist.
Bundesrat
fordert Reform der Pflegeversicherung Der
Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg
eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.
Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck Die
gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den
demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit
verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und
Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend
unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen
Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch
eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden.
Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des
bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“.
Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an
ihre Grenzen.
Reform der Pflegeversicherung
gefordert Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer
baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen
Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl
ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten
sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass
diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender
Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorlegt.
Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur
Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu
entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen
der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer
Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes
und ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Die
Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet
werden. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich
mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt
es hierfür nicht.
Auch Pflegeeltern
sollen Elterngeld erhalten Der Bundesrat hat auf
Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin,
Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die
Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch
für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu
verankern. Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein
Elterngeld Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege
nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf
Elterngeld.
Sie sind damit gegenüber leiblichen
Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben,
erheblich benachteiligt, heißt es in der
Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im
ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie
einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer
finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern
genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen
möglich, auf deren soziale, psychische oder physische
Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese
sich sicher fühlen.
Nur so könne eine Bindung zu
den Kindern entstehen. Anreiz für potentielle Pflegeeltern
Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von
Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der
bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe
dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus
ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes
entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit
nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen
könnten.
Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr
Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein
Pflegekind aufzunehmen. Wie es weitergeht Die Entschließung
wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine
gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit
beschäftigen muss.
Gesetz gegen Betrug mit
Schrottimmobilien gebilligt Der Bundesrat hat in
seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur
Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von
Schrottimmobilien gebilligt.
Grundstücksersteigerung
ohne Kaufpreiszahlung Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle,
in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden,
die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch
über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie
erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur
bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem
Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch
Eigentümer des Grundstücks wird.
Gerichte sollen
Grundstücke verwalten Diesem Missbrauch soll das
Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt
gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem
Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des
Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen
Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher,
sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen.
Dies
soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf
Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung
des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu
ziehen. Ausfertigung und Verkündung Das Gesetz kann nun
ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft.
Bundesrat stimmt
Bürokratieentlastungsgesetz zu Der Bundesrat hat
am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung
von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am
26. September 2024 verabschiedet.
Finanzielle
Entlastung durch weniger Bürokratie Ziel des Gesetzes ist
es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft,
insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern
mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen,
heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf
die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen
in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der
Hotelmeldepflicht Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören
unter anderem: - kürzere Aufbewahrungsfristen für
Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn
Jahre aufbewahrt werden, - eine zentrale
Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber
ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für
die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche
Staatsangehörige, - mehr digitale Rechtsgeschäfte per
E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis
einer eigenhändigen Unterschrift, - digitale
Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die
wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies
hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April
2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert, -
Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter
Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur
Verfügung gestellt werden können sowie digitale
Steuerbescheide.
Ausfertigung und Verkündung Das
Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt
zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum
klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung Der
Bundesrat hat zu Regierungsplänen zum klimaneutralen Ausbau
der Wärmeversorgung Stellung genommen. Länderkammer sieht
Überarbeitungsbedarf Dabei unterstützt der Bundesrat
schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren
Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch
müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem um
nicht den Grundwasserschutz und damit die für die
Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu
gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten.
Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu
prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische
Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu
schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf
dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme.
Was die Bundesregierung will Geothermie soll schneller
nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung
vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden,
heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.
Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da
diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stünde und dabei
klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu
heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die
Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung
optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur
Verfügung stünden.
Schnellere und vereinfachte
Genehmigungsverfahren Der Gesetzentwurf beinhaltet ein
neues Gesetz - das Geothermie- und Wärmepumpengesetz - und
sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab,
die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu
vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der
Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer
einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online
möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im
Verfahren verringert werden.
Schließlich sollen
Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei
Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da
sie im überragenden öffentlichen Interesse seien Bundestag am
Zug Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der
Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den
Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die
Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter.
Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat
abschließend beraten.
Bundesrat billigt
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des
Asylsystems Der Bundesrat hat zum Gesetz zur
Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht
den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit
gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht
zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten
Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag
beschlossen worden war.
Das Gesetzespaket sei
eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den
Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der
Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die
Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht. Verschärfung
des Waffenrechts Um eine Waffe zu besitzen bedarf in
Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die
Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde.
Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die
Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die
Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den
vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige
Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch
im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren
gehen. Messerverbote Bei öffentlichen Veranstaltungen ist
zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von
Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht,
beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung
des Berufes getragen werden.
Die
Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von
Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und
Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz
unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern,
wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für
die Jägerei.
Änderungen im Asylrecht Das
Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der
Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten
mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder
sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben.
Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur
Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht
sittlich zwingend geboten sind.
Das Gesetz sieht
ferner Leistungskürzungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen
ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden
Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt
hat.
Biometrischer Datenabgleich Dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu,
die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es
durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von
öffentlich zugänglichen Daten. Inkrafttreten Das Gesetz kann
nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach
der Verkündung in Kraft
Bundesrat stimmt
Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung
der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das
Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen
„Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat
erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Biometrischer
Datenabgleich in der Polizeiarbeit Das Gesetz verfolgt das
Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der
Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim
Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und
Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich
zugänglicher Daten auszustatten.
Das
Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem
ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei
großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen
Informationen herzustellen.
Kontrollmöglichkeiten in
Waffenverbotszonen Das Gesetz gestattet es auch, in
Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen,
Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen
durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung
entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die
Gesetzesbegründung.
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