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Redaktion Harald Jeschke

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Absolute Mehrheit für Rentenpaket 2025 - 318-Ja-Stimmen

Berlin, 5. Dezember 2025 - Der Deutsche Bundestag hat das Rentenpaket 2025 mit absoluter Mehrheit beschlossen. Es enthält zentrale rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages der Bundesregierung. „Der erste Schritt in die richtige Richtung ist gemacht”, so Bundeskanzler Merz.

„Das ist nicht das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang”, so Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Rentenpaket 2025. Ein erster Schritt „in die richtige Richtung” sei gemacht.
Haltelinie verlängert, Mütterrente ausgeweitet

Ohne das Rentenpaket würde das Rentenniveau ab 2026 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. Die Verlängerung der Haltelinie stabilisiert das Niveau bei 48 Prozent. Zudem soll mit der Ausweitung der „Mütterrente” ab 1. Januar 2027 die Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern in den ersten drei Lebensjahren jedes Kindes, unabhängig vom Geburtsjahr, gleichermaßen gewürdigt werden.

Das Rentenpaket steht außerdem im engen Zusammenhang mit weiteren rentenpolitischen Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg bringt: der Frühstartrente, der Aktivrente und der Stärkung der Betriebsrente.
Rentenreform angekündigt

Der Kanzler kündigte zudem eine Rentenreform an. Zunächst werde eine Kommission Mitte 2026 dafür Vorschläge machen. Die Bundesregierung werde sich damit zügig befassen und die Rentenreform dann auf den parlamentarischen Weg bringen.

„Unser Sozialstaat wird auch in Zukunft finanzierbar, leistungsstark und generationengerecht ausgestaltet sein”, versicherte Bundeskanzler Friedrich Merz. Das sei ein Versprechen allen Generationen gegenüber.
Lesen Sie hier die Mitschrift des Statements:

Bundeskanzler Friedrich Merz:
Meine Damen und Herren, herzlich willkommen! Der Deutsche Bundestag hat heute, wie Sie alle wissen, den Weg für das Rentenpaket 1 der Koalition freigemacht. Dieser Entscheidung waren intensive Debatten um die Zukunftsfähigkeit unseres Rentensystems vorausgegangen. Diese Debatte war notwendig. Sie war auch richtig, denn sie hat uns vor Augen geführt, wie groß die Herausforderungen sind, vor denen unser Land steht.

Der Bundestag hat heute einen ersten Teil einer Antwort gegeben. Dazu zählt die Aktivrente, die wir nun zum 1. Januar 2026 einführen können. Diese Aktivrente weist den Weg in die Zukunft. Sie schafft Anreize, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterzuarbeiten. Zur heutigen Entscheidung zählt auch die Mütterrente. Dazu zählt aber auch die Haltelinie, über die wir ja intensiv diskutiert haben. Ich bedanke mich für diese Diskussion, auch für die Intensität der Auseinandersetzung, weil sie uns allen deutlich vor Augen geführt hat, welche wegweisende Entscheidung noch vor uns steht.

Lassen Sie mich wiederholen, was ich seit Langem sage: Das ist nicht das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang. Die Koalition hat beschlossen, dass sie schon im nächsten Jahr eine umfassende Rentenreform vorschlagen wird. Zunächst wird dazu eine Rentenfachkommission Vorschläge unterbreiten. Dann werden wir uns in der Bundesregierung zügig damit befassen und dann eine Rentenreform auf den parlamentarischen Weg bringen. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen; so haben wir es in der letzten Woche auch im Koalitionsausschuss wiederholt. Diese Rentenreform 2 wird dann zu einem zentralen Baustein unseres sozialen Sicherungssystems werden.

Unser Sozialstaat wird auch in Zukunft finanzierbar, leistungsstark und generationengerecht ausgestaltet sein. Dieses Versprechen haben wir uns in der Koalition gegeben. Das ist ein Versprechen allen Generationen in unserem Lande gegenüber, den Jungen wie den Älteren. Eine umfassende Rentenreform kann auch nur dann gerecht sein, wenn sie in der großen Breite unserer Gesellschaft auf Akzeptanz stößt.

Lassen Sie uns also gemeinsam im nächsten Jahr diese grundlegende Reform angehen. Ich freue mich auf die Diskussion. Es wird eine nicht ganz einfache Aufgabe für uns werden. Aber ich bin nach den Diskussionen, die wir in den letzten Tagen geführt haben, nicht nur in der Bundestagsfraktion, sondern auch in der gesamten Koalition, sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingt. Die Arbeit liegt jetzt vor uns, und der erste Schritt in die richtige Richtung ist mit dem heutigen Tag gemacht.


Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht

Berlin, 3. Dezember 2025 - Mit dem heutigen Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestags nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen dargestellt.

Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt. Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung thematisiert.

Den Erstellungsprozess zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht haben der Beraterkreis, dem eine Vielzahl an Verbänden, Institutionen und Vertreterinnen und Vertreter der Bundestagsfraktion angehören, und das Wissenschaftliche Gutachtergremium begleitet. In einer Reihe von Symposien hat das BMAS kontinuierlich und transparent über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Begleitforschung berichtet.

Der Bericht sowie die Begleitgutachten können unter http://www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Sozialer Wohnungsbau 2026/2027: Bundesministerin Hubertz unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung   

Berlin, 28. November 2025 - Bundesbauministerin Verena Hubertz hat am 27. November 2025 für den Bund die Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Sonderprogramm Junges Wohnen für die Jahre 2026 und 2027 unterzeichnet. Die Verwaltungsvereinbarungen werden nach Unterzeichnung aller 16 Bundesländer in Kraft treten.    

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:  “Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen, ist der Soziale Wohnungsbau ein entscheidender Schlüssel. Hierfür investiert der Bund für die Programmjahre 2026 und 2027 insgesamt neun Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau der Länder. 
Die Mittel für das Junge Wohnen werden wir ab 2027 auf dann eine Milliarde Euro jährlich verdoppeln. Damit wollen wir die Trendwende bei den Sozialwohnungen schaffen und den Bestand an bezahlbaren Wohnungen Schritt für Schritt wieder erhöhen.  
Dabei schauen wir auch gemeinsam auf die Effizienz der eingesetzten Gelder. Wir haben uns mit den Ländern darüber verständigt, das serielle, modulare und systemische Bauen nun verstärkt auch im Sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn das spart Zeit und Geld. Besonders freue ich mich, dass wir erstmals die Verwaltungsvereinbarungen über zwei Jahre abschließen werden. Das schafft Planungssicherheit und reduziert für Bund und Länder den Verwaltungsaufwand deutlich.”   

Der soziale Wohnungsbau hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Stabilitätsanker für den gesamten Wohnungsbau entwickelt. Im Jahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt rund 62.000 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert.

Das waren rund 51 Prozent mehr als in 2022 und rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr – und das trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen im Gesamtmarkt. Mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen, steht für das Bundesbauministerium an erster Stelle.
Deshalb bauen wir den Sozialen Wohnungsbau weiter aus. Bis zum Jahr 2029 investiert der Bund die Rekordsumme von 23,5 Milliarden Euro. Zusammen mit den Mitteln der Länder steht so erfahrungsgemäß eine mehr als doppelt so hohe Summe zur Verfügung.    


Nationale Weiterbildungskonferenz

Weiterbildungsoffensive 2030 gestartet – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!
Berlin, 27. November 2025 - Mit der heutigen Nationalen Weiterbildungskonferenz in Berlin setzen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zusammen mit den Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie den Auftakt für eine gemeinsame Weiterbildungsoffensive. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern.

Die Nationale Weiterbildungskonferenz ist die zentrale Veranstaltung zur berufsbezogenen Weiterbildungspolitik in Deutschland. Die eintägige Veranstaltung im Gasometer auf dem EUREF-Campus in Berlin bringt ca. 500 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Sozialpartnern und Weiterbildungspraxis zusammen.

Gemeinsam werden Wege diskutiert, wie Weiterbildung transparenter, zugänglicher und wirksamer gestaltet werden kann – für Beschäftigte, Unternehmen und alle, die neue berufliche Chancen suchen. Die Konferenz markiert zugleich den Auftakt zur Fortführung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und stellt das gemeinsam von 17 Partnern aus Bund, Länder, Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ in den Mittelpunkt. (der Link ist ab 9 Uhr freigeschaltet)

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
„Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt - getrieben durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die demografische Entwicklung. Wir wollen Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht – das ist der Anspruch einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik.

Weiterbildung ist der Schlüssel dazu: Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und befähigt Menschen, im Wandel voranzukommen. Mit der heutigen Konferenz setzen wir einen Startschuss für unsere Weiterbildungsoffensive. Wir brauchen eine neue Lernkultur, die Lust auf Veränderung macht. Weiterbildung ist kein Luxus, sondern Zukunftssicherung – für jede und jeden von uns.“

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Gute Bildung im gesamten Lebensweg ist die Voraussetzung für ein erfülltes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit – die berufsbezogene Weiterbildung nimmt hier einen großen Stellenwert ein und befähigt jeden Einzelnen, sein Potenzial auszuschöpfen und Chancen, auch zur Integration, zu nutzen.

Integration von Kräften aus dem Ausland geht mit Herausforderungen im Bildungssystem einher, denen wir uns stellen. Wer sich weiterbildet, gestaltet mit. Wer Neues lernt, verliert die Angst vor Veränderung. Wer Chancen bekommt, bleibt Teil des Fortschritts und in unserer Mitte. Weiterbildung stärkt nicht nur jeden Einzelnen, sondern auch die Wirtschaft, unsere Demokratie als Ganzes und ist ein wichtiger Teil der gesamten Bildungslaufbahn.“

Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzen ein klares Signal für eine ambitionierte Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Mit deren Umsetzung tragen die Partner dazu bei, das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der EU-2030-Strategie zu erreichen, die Weiterbildungsbeteiligung bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Damit wird ein zentraler Beitrag für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung individueller Chancen und der beruflichen Entwicklung geleistet.

Für die dritte Phase der NWS haben sich die Partner auf folgende Ziele verständigt:
1. Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren
2. Beschäftige und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken
3. Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten

Über diese und weitere Themen diskutieren die Bundesministerinnen Bärbel Bas und Karin Prien, die parlamentarischen Staatssekretärinnen Katja Mast und Mareike Wulf sowie Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Sozialpartner, der Bundesländer, von Unternehmen, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Darüber hinaus wird der OECD-Generalsekretär Mathias Cormann für eine internationale Keynote live von Paris aus zugeschaltet.

Das Hauptprogramm der NWK - beide Keynotes und Paneldiskussionen - werden aus dem Plenum live übertragen.

Hintergrund:
Nationale Weiterbildungsstrategie und Nationale Weiterbildungskonferenz
Die 2019 gestartete Nationale Weiterbildungsstrategie steht für einen kontinuierlichen und partnerschaftlichen Austausch von zentralen Akteuren zur Zukunft der Weiterbildung in Deutschland.
In den vergangenen Jahren hat sie Strukturen der Koordination und Kooperation in der Weiterbildungspolitik neu geschaffen, zahlreiche Maßnahmen angestoßen und Projekte gemeinsam umgesetzt. Jetzt startet die Strategie in ihren dritten Zyklus und greift die Erfahrungen der vergangenen Jahre auf, um Weiterbildung noch transparenter, zugänglicher und wirksamer zu gestalten.

Das vollständige Programm der Konferenz, den Link zur Live-Übertragung sowie weitere Informationen finden Sie hier: Nationale Weiterbildungskonferenz - BMAS


Neustart der „Energetischen Stadtsanierung“

Kommunen erhalten wieder Fördermittel für den klimafreundlichen Umbau ihrer Quartiere
Berlin. 26. November 2025 - Nach dem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 nimmt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das erfolgreiche Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder auf.

Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit dem Neustart des Förderprogramms ‚Energetische Stadtsanierung‘ setzen wir ein starkes Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit im Gebäudesektor. Wir unterstützen Kommunen, Gebäudeeigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei, ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe – vor Ort zeigen sich viele effiziente Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern. So entstehen vor Ort innovative Lösungen, die Energie sparen, erneuerbare Quellen stärken und unsere Stadtquartiere lebenswerter machen.“

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor unter anderem vorgenommen, den Quartiersansatz zu stärken. Mit der Neuauflage des Förderprogramms geht die Bundesregierung einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu nachhaltigeren und klimafreundlicheren Städten – für die Umwelt und für die Menschen, die hier leben.

Im Vordergrund steht die Minderung von CO2-Austoß, zugleich werden jedoch auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte in das Programm mit einbezogen. Neben der CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden.

Somit bietet das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen. Ab heute können Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure erneut Förderanträge bei der KfW stellen.

Im Rahmen des Programms erhalten geförderte Kommunen Zuschüsse von bis zu 75%, in Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90% Förderung möglich. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/432 auf der Website der KfW re


Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen

Berlin, 25 November 2025 - Am 19. November 2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die Pflegemindestlöhne werden hierbei wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen, nach Qualifikationsstufe gestaffelt.

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 18,26 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis zum 30. September 2028 ausgesprochen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas: „Jeden Tag, jede Nacht, jedes Wochenende leisten unsere Pflegekräfte Herausragendes. Für dieses Anpacken und Dabeibleiben sind gute Löhne zentral - damit sich auch in Zukunft Menschen gern für den Pflegeberuf entscheiden, und die Versorgung von Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Ich begrüße die aktuelle und einstimmig beschlossene Empfehlung der Pflegekommission: Sie bringt spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte. Das ist ein starkes Zeichen und eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und die ganze Pflegebranche.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Es ist ein gutes Signal, dass sich die Pflegekommission für die kommenden beiden Jahre auf höhere Mindestlöhne in der Pflege verständigt hat. Unabhängig von dieser Entscheidung haben sich die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: Sie erhalten in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau, als von der Pflegekommission nun festgelegt. Neben der finanziellen Komponente wollen wir die Berufe in der Pflege durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu erhöhen.“

Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks:
„Auch in diesem Jahr hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche geeinigt. Das ist in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten für die Pflegebranche keine Selbstverständlichkeit. Der Pflegemindestlohn ist weiterhin wichtig als einziger individuell einklagbarer Rechtsanspruch der Beschäftigten in der Pflege. Gleichzeitig gibt der Beschluss den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf die Mindestentgelte Planungssicherheit für die nächsten Jahre.“

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:
(1) Für Pflegehilfskräfte:

(2) Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

3) Für Pflegefachkräfte:


Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte 20,50 Euro betragen.

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen.

Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an.

Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit unter dem Vorsitz der ehemaligen Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre.


1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025 

Berlin, 21. November 2025: Die Beschlüsse
- Zustimmung zur Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030
- Besserer Jugendschutz bei Online-Spielen
- Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten passiert den Bundesrat
- Aktivrente: Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle
- Bundesrat fordert bessere Gewaltprävention für medizinisches Personal
- Anpassung der Krankenhausreform - Länder fordern Änderungen
- Bundesrat für mehr Transparenz bei Benzinpreisen an Tankstellen
- Länder rufen Vermittlungsausschuss zum Pflegekompetenzgesetz an

Zustimmung zur Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030

Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.
Finanzierung bis zum Jahr 2030

Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 – bislang war diese nur für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen.

Die Länder, die ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Das Gesetz enthält einen Schlüssel, wie die Bundesmittel konkret auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bund jährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.

Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag sowie ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses Jahres umgesetzt.

Forderungen des Bundesrates berücksichtigt
Der Bundesrat hatte am 26. September 2025 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. November 2025 auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Besserer Jugendschutz bei Online-Spielen
Glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen bei Video- und Onlinespielen stärker zu reglementieren: Das schlägt der Bundesrat mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung vor.  Glücksspielähnliche Mechanismen „Lootboxen“ sind virtuelle Gegenstände, die in Smartphone- oder Computerspielen als Überraschung gekauft werden können, um neue Items oder Fähigkeiten freizuschalten.

Der Kauf erfolgt in der Regel mit einer spielinternen Währung, die zuvor mit echtem Geld erworben werden muss. Rechtliche Einordnung Ob Lootboxen als Glücksspiel gelten können, ist umstritten, da kein echtes Geld gewonnen werden kann, sondern lediglich virtuelle Gegenstände. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwiefern Lootboxen glücksspielähnliche Mechanismen aufweisen und diese gegebenenfalls im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu reglementieren.

Maßnahmen für effektiveren Jugendschutz
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, das Jugendschutzgesetz in Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Eine Möglichkeit für die Umsetzung könne eine Altersverifikation ab 18 Jahren bei Spielen mit Lootboxen sein. Außerdem solle das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um sowohl Eltern als auch Jugendliche über die Gefahren von Lootboxen aufzuklären.

Zudem bitte der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Zuge des Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur und Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen einzusetzen.

Dies sei nötig, da Videospiele für den europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden und somit eine deutsche Regulierung nur geringfügiges Gewicht haben werde.

Wie geht es weiter?
Die Entschließung des Bundesrates wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

Aktivrente: Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente stand am 21. November 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme fordert er punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben.

Zwischen 2026 bis 2030 beliefen sich die Ausfälle der Länder auf rund 1,9 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 0,7 Milliarden Euro. Die Länder weisen darauf hin, dass ihre Haushalte und insbesondere die der Gemeinden ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen gegenübersehen. Mit dem damit verbundenen Ausgabenwachstum könne die Einnahmeentwicklung nicht mithalten.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen nachhaltig zu kompensieren. Dafür kämen etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder in Betracht.
Was die Bundesregierung vorhat

Mit der Aktivrente möchte die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken. Durch die Überalterung der Gesellschaft und das Eintreten der Baby-Boomer in die Rente sieht sie eine Verschärfung des Fachkräftemangels in der deutschen Wirtschaft. Um das Arbeitspotenzial durch die gesteigerte Lebenserwartung der Gesellschaft zu nutzen, soll die Aktivrente eine Weiterarbeit nach Renteneintrittsalter attraktiver machen. Berechnungen zufolge würden circa 168.000 Rentner weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Wie funktioniert die Aktivrente?
Durch die Reform können Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, sodass die Sozialversicherungen dadurch finanziell stabilisiert werden. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.

Nicht betroffen von der Aktivrente sollen geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit sein, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.

Bundesrat fordert bessere Gewaltprävention für medizinisches Personal
Ärzte, medizinisches und pflegerischen Personal sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das fordert der Bundesrat mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung. Schutzmaßnahmen gefordert Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung vorzulegen.

Sie solle dabei prüfen, wie Schulungen, bessere Personalschlüssel und bauliche Anpassungen durch Barrieren das medizinische Personal besser vor Übergriffen schützen können. Zu untersuchen sei auch, wie diese Maßnahmen durch Förderprogramme oder gesetzliche Zuschläge langfristig finanziert werden können.

Die Länder schlagen vor, in die Beratung dieser Maßnahmen einen Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode einzubeziehen. Zunahme der Gewalt Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß unter anderem mit den Ergebnissen einer Umfrage des Marburger Bunds, aus der ein Anstieg von Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz hervorgeht. So erlebten 90 Prozent der Befragten verbale Gewalt und 50 Prozent körperliche Gewalt.

Bei 40 Prozent der Befragten hätten die Gewalterfahrungen in den vergangenen fünf Jahren zugenommen, und über 50 Prozent der Befragten fühlten sich nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Auch die medizinischen Fachangestellten hätten ähnliche Erfahrungen gemacht.

Wie geht es weiter?
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Regelungen, wie und wann diese darauf reagiert, gibt es nicht.

Anpassung der Krankenhausreform - Länder fordern Änderungen
Nach einer umfangreichen Debatte hat sich der Bundesrat am 21. November 2025 in einer ausführlichen Stellungnahme zur geplanten Anpassung der Krankenhausreform positioniert. So fordert er von der Bundesregierung beispielsweise, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, da nicht klar sei, wie diese konkret ausgestaltet und in der Praxis umgesetzt werden solle. Es sei derzeit kaum einzuschätzen, welche Auswirkungen das geplante Vergütungssystem auf die Versorgungslandschaft habe.

Weiterentwicklung bei sektorübergreifender Versorgung
Außerdem müssten die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterentwickelt werden, da diese bisher hinter den Erwartungen zurückblieben. Insbesondere werde die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen nun auch ambulant anzubieten nicht ausgeschöpft. Um dies zu ermöglichen, sei es auch notwendig, sektorenübergreifende und -verbindende Strukturen zu fördern.

Die Länder begrüßen, dass der Bund sie dabei unterstützen möchte, die Krankenhausinfrastruktur durch zusätzliche Investitionen zu modernisieren. Eine nachhaltige positive Entwicklung setze aber auch voraus, dass die Entgelte ein auskömmliches Wirtschaften ermöglichen. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat unter anderem Regierungspläne zur Absenkung der Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern ab.

Was die Bundesregierung vorhat
Die Ziele der Krankenhausreform aus dem Jahr 2024, die Qualität und Effizienz der Versorgung zu sichern, sollen durch die geplanten Anpassungen gewahrt bleiben, so die Bundesregierung. Die Krankenhausversorgung soll insbesondere auf dem Land gestärkt werden. Hierfür sind zusätzliche Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Ob und wann diese erforderlich sind, soll dabei in enger Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und Krankenhäusern entschieden werden.

Weniger Leistungsgruppen
Zudem ist geplant, die Krankenhausbehandlungen in 61 statt bisher 65 Leistungsgruppen einzuteilen, wobei für jede Gruppe Qualitätskriterien für Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden. So soll eine bessere Ausrichtung an den tatsächlichen Versorgungsbedürfnissen ermöglicht werden.

Finanzierung des Transformationsfonds
Ebenfalls angepasst werden soll die Finanzierung. Der Bundesanteil am Krankenhaustransformationsfonds soll nun durch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, und nicht mehr über Krankenkassenbeiträge finanziert werden. Außerdem ist geplant, dass der Bund für die ersten vier Jahre jährlich eine zusätzliche Milliarde Euro übernimmt, um die Länder zu entlasten. So würde der Anteil des Bundes an diesem Fonds von 25 auf 29 Milliarden Euro steigen.

Vorhaltevergütung verschoben
Schließlich sieht der Regierungsentwurf vor, die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr zu verschieben. Gleiches gilt für die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeiträge. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen in der Folge um ein Jahr verlängert werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugestellt. Dann befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz. Hat er es verabschiedet, kommt das Einspruchsgesetz erneut zum Bundesrat.

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten passiert den Bundesrat
Die vor Kurzem vom Bundestag verabschiedete Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat am 21. November 2025 den Bundesrat passiert. Die Empfehlung des Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um so ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten durchzusetzen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Hersteller in der Pflicht
Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden.

Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.
Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung

Deutschland unterschritt die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich. Die Quote soll nun gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird. Gerade auch wegen der steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundesrat für mehr Transparenz bei Benzinpreisen an Tankstellen
Der Bundesrat kritisiert die häufigen Änderungen der Kraftstoffpreise an Tankstellen. Mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie Benzinpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter gestaltet werden können.
Weniger Preiserhöhungen am Tag

Insbesondere solle die Bundesregierung prüfen, ob sich die mehrfachen Preiserhöhungen am Tag beschränken lassen. Preissenkungen sollen aber jederzeit erlaubt bleiben. Als Beispiel gilt hierbei Österreich, wo Tankstellenpreise nur einmal täglich erhöht werden dürfen. Zu prüfen sei auch, ob die Transparenz der Kraftstoffpreise steigt, wenn zwischen den Preisanpassungen zeitliche Mindestabstände - beispielsweise drei Stunden - eingeführt werden. Dies könnte zu weniger Preiserhöhungen führen, aber zugleich die Flexibilität der Kraftstoffanbieter bei der Preisgestaltung weniger stark einschränken, als im österreichischen Modell, so der Bundesrat.

Rund 18 Preisänderungen pro Tag
Ausgangspunkt ist der Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom Februar 2025, der eine sinkende Preistransparenz an Tankstellen feststellt. Aufgrund von mittlerweile durchschnittlich 18 Preisänderungen pro Tag und Tankstelle sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger, günstige Tankzeitpunkte zu erkennen. Schon 2012 hatte der Bundesrat eine ähnliche Entschließung gefasst, damals bei deutlich weniger Preisänderungen am Tag.
Verbesserung der Transparenzstelle

Darüber hinaus regen die Länder an, die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) zu optimieren. Eine Begrenzung der täglichen Preisänderungen könnte nicht nur die Transparenz verbessern, sondern auch den Bürokratieaufwand verringern, da weniger Preisdaten übermittelt, weitergeleitet und veröffentlicht werden müssten. Dadurch würden sowohl Tankstellen als auch Informationsdienste und die Markttransparenzstelle entlastet.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese darauf reagieren muss, gibt es nicht.

Länder rufen Vermittlungsausschuss zum Pflegekompetenzgesetz an
In seiner Plenarsitzung am 21. November 2025 hat der Bundesrat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Meistbegünstigungsklausel in der Kritik
Die Länder begründen ihre Entscheidung mit dem geplanten Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser für das Jahr 2026. Durch die vom Bundestag eingefügte Regelung sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell entlastet und stabilisiert werden.

Die Länder befürchten, dass den Krankenhäusern damit Einnahmen von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen. Die Aussetzung wirke sich auch in den darauffolgenden Jahren negativ auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser aus.

Die Regelung stehe außerdem im Widerspruch zur im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.

Was das Gesetz vorsieht
Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Pflege. Es sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
So erhalten Pflegekräfte mehr medizinische Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. In den nächsten Jahren sollen Kataloge für die Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich erbringen dürfen.

Das Gesetz bringt zudem eine Reihe weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Außerdem soll die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen gefördert werden. Sie bieten sowohl bestehenden als auch neuen Versorgungsmodellen erweiterte Optionen im ambulanten System.

Weniger Bürokratie
Das Gesetz sieht auch vor, Anträge und Formulare für Pflegeleistungen zu vereinfachen. Außerdem werden den Kommunen mehr Mitspracherechte bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen eingeräumt.
Einsparungen bei den Krankenkassen

Der Bundestag hatte das Gesetz um ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Neben der erwähnten Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel werden die Krankenkassen im Jahr 2026 auch von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit. Außerdem sind die sächlichen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen für 2026 gedeckelt, wodurch sie einen Betrag von rund 100 Millionen Euro einsparen.

Weiter bis zu 15 Kinderkrankentage
Das Gesetz enthält auch eine wichtige Regelung zu den Kinderkrankentagen. Eltern haben derzeit die Möglichkeit, für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind unter zwölf Jahren Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage im Jahr zu beantragen, Alleinerziehende können sogar 30 Tage in Anspruch nehmen. Diese Regelung soll im kommenden Jahr weiterhin gelten.

Wie es weitergeht
Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, um das Gesetz zu beraten, steht derzeit noch nicht fest.



- Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen
- Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen, 19 November 2025 - Die Bundesregierung informiert mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dazu werden Modellrechnungen zur voraussichtlichen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus vor Steuern in den künftigen 15 Kalenderjahren erstellt. Wie in jedem Jahr wird dabei vom geltenden Recht unter Einbezug von Kabinettsbeschlüssen ausgegangen. Hier ist also das Rentenpakt 2025 berücksichtigt.

Zudem liefert der Rentenversicherungsbericht ausführliches Datenmaterial zur aktuellen Entwicklung der Rentenbeziehenden und der Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beschäftigung Älterer.

Die wichtigsten Ergebnisse der Vorausberechnungen sind:
Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr.

In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.

Bis zum Jahr 2039 steigen die Renten um insgesamt gut 45 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,8 Prozent pro Jahr.
Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt aktuell bei 48 Prozent und bleibt aufgrund der Verlängerung der Haltelinie bis zum Jahr 2031 auf diesem Wert. Nach dem Auslaufen der Haltelinie sinkt es bis zum Jahr 2039 auf 46,3 Prozent ab.

Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen. Unser Rechtsstaat muss insbesondere Frauen besser gegen häusliche Gewalt schützen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir auf neue Instrumente. Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Außerdem sollen sie Anti-Gewalttrainings anordnen können. Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied. Das Beispiel Spanien zeigt: Die elektronische Fußfessel kann Leben retten. Auch Anti-Gewalttrainings können Übergriffe verhindern. Der heutige Gesetzentwurf setzt konsequent auf eine bessere Prävention von häuslicher Gewalt – und dieses Ziel werden wir als Bundesregierung auch weiterhin mit Entschiedenheit verfolgen.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Das Gewaltschutzgesetz wird von den Familiengerichten angewendet. Familiengerichte können danach auf Antrag von Betroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung erlassen. Insbesondere können sie eine Gewaltschutzanordnung erlassen, die einem Gewalttäter zum Beispiel verbietet, die Wohnung der von ihm bedrohten Person zu betreten oder sich der bedrohten Person zu nähern. Das Gewaltschutzgesetz ergänzt den Gewaltschutz durch das Polizeirecht und das Strafrecht.

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:
Elektronische Fußfessel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten
Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Mit der elektronischen Fußfessel soll sichergestellt werden, dass Gewalttäter Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) befolgen bzw. dass sie dagegen nicht unbemerkt verstoßen können.

Gewaltbetroffenen Personen soll auf Wunsch ein Zweitgerät zur Verfügung gestellt werden, das anzeigt, wenn der Täter sich dem Opfer unerlaubt nähert. Vorgesehen ist, dass die Stelle, die die elektronische Fußfessel technisch überwacht, automatisch alarmiert wird, wenn der gerichtlich festgelegte Mindestabstand zwischen Gewalttäter und Opfer unterschritten wird. Die Überwachungsstelle kann das Opfer dann umgehend warnen und die örtlich zuständige Polizeibehörde informieren, sofern dies erforderlich erscheint. Die Änderung soll auch im Eltern-Kind-Verhältnis gelten.

Soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen
Familiengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, zu verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen. Die Änderung soll auch im Eltern-Kind-Verhältnis gelten.

Ist eine Teilnahme eines Täters an einem sozialen Trainingskurs nicht geeignet, etwa weil der Täter keine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigt, soll es zusätzlich möglich sein, ihn zu einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten. Dies kann sinnvoll sein, um den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs zu motivieren.

Höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen
Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

Einholung von Auskünften aus dem Waffenregister
Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

Bundesregierung beschließt Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter.

Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Kabinett beschlossen
Berlin, 19. November 2025 - Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 beschlossen, den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der „Massenzustromrichtlinie“, die nach dem
1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen. Derzeit erhalten Menschen aus der Ukraine bei Bedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder, wenn sie nicht erwerbsfähig sind, Leistungen der Sozialhilfe.

Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen zahlen bereits heute in die Sozialkassen ein, lindern den Fachkräftemangel und bringen sich in unsere Gesellschaft ein. Auch mit dem Rechtskreiswechsel bleibt es das Ziel der Bundesregierung die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft zu ermöglichen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete werden mit dem Gesetz verpflichtet, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Die Arbeitsagenturen werden sie hierbei unterstützen. Zeigen die Geflüchteten keine Eigenbemühungen, soll ihnen eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden. Falls eine Vermittlung in Arbeit wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht möglich ist, sollen die Geflüchteten zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.

Der Rechtskreiswechsel wird für die Leistungsberechtigten wie auch für die Verwaltungen möglichst aufwandsarm und praktikabel erfolgen. Hierzu enthält der Gesetzentwurf Übergangsregelungen, um aufwändige Erstattungsverfahren zu vermeiden.

- Bund unterstützt Städtebauförderung mit 1 Milliarde Euro
- Bundesbauministerin: Gute Nachrichten für den Wohnungsbau!

Bund unterstützt Städtebauförderung mit 1 Milliarde Euro – Neue Verwaltungsvereinbarung für 2026/2027 unterzeichnet  
Berlin/Duisburg, 18. November 2025 - Die Städtebauförderung in Deutschland bekommt einen kräftigen Schub. Ab 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Damit weitet die Bundesregierung im Vergleich zum Jahr 2025 die bundeseitige Unterstützung um 210 Millionen Euro aus. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Förderung auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro zu erhöhen.

Damit setzt die Bundesregierung ein klares Signal für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Heute hat Bundesbauministerin Verena Hubertz dazu die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für die Jahre 2026 und 2027 (VV 2026/2027) unterzeichnet und den Gegenzeichnungsprozess durch die Länder eingeleitet.

Mit der Verwaltungsvereinbarung legen Bund und Länder den rechtlichen Grundstein für eine verlässliche Förderung in 2026 und 2027 und garantieren den Kommunen damit die notwendige Planungssicherheit.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Städte sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Sie bieten nicht nur Raum für Wirtschaft und Kultur, sondern sind auch Orte des sozialen Miteinanders und der Innovation.

Foto Markus C. Hurek

Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen, dass unsere Städte lebendig, nachhaltig und zukunftsfähig bleiben, für uns und für kommende Generationen. Die Bereitstellung von 1 Milliarde Euro für 2026 und der geplante Anstieg auf fast 1,6 Milliarden Euro unterstreichen die hohe Bedeutung der Städtebauförderung.
Ob barrierefreie Plätze, einladende Quartiere oder nachhaltige Stadtentwicklung, mit dieser Förderung unterstützen wir Städte und Kommunen dabei, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen und gleichzeitig soziale Vielfalt und Lebensqualität zu sichern. Umso mehr freue ich mich, mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 durch den Bund dafür den Grundstein für eine erfolgreiche Städtebauförderung 2026 und 2027 zu legen.“  

Neben der Erhöhung der Mittel bringt die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen in der Umsetzung der Förderprogramme. So sollen bürokratische Hürden abgebaut sowie Planungs- und Nachweisvorgaben vereinfacht und flexibel gestaltet werden. Diese Änderungen sollen den Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und zielgerichteter auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.

 Bund und Länder bekräftigen mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 zudem, verstärkt innovative und experimentelle Vorhaben zu fördern. Mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 setzen Bund und Länder gemeinsam auf eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung, die die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig die Grundlagen für eine klimagerechte und nachhaltige Stadtentwicklung schafft. Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Startseite/startseite_node.html  

Bundesbauministerin: Gute Nachrichten für den Wohnungsbau!
Verena Hubertz: "Im September 2025 wurden fast 60% mehr Wohnungen genehmigt als ein Jahr zuvor. Das zeigt deutlich, dass es nun endlich aufwärts geht. Damit aus Planungen auch gebaute Häuser werden, fördern wir ab Mitte Dezember das Abschmelzen des Bauüberhangs mit 800 Millionen Euro. Bauherren, die ein genehmigtes Bauprojekt in der Schublade haben, können mit Förderzusage direkt loslegen.“ 


Baugenehmigungen für Wohnungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat
+14,2 % bei Wohngebäuden insgesamt
+17,4 % bei Einfamilienhäusern
-2,8 % bei Zweifamilienhäusern
+13,0 % bei Mehrfamilienhäusern

Im September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 24 400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 59,8 % oder 9 100 Baugenehmigungen mehr als im September 2024. Der große Anstieg ist unter anderem dadurch zu erklären, dass im September 2024 mit 15 300 genehmigten Wohnungen der niedrigste Monatswert seit Januar 2012 verzeichnet worden war.

Die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau stieg im September 2025 gegenüber September 2024 um 80,1 % oder 9 300 auf 20 900. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, sank im September 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,9 % oder 180 auf 3 500.



Januar bis September 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern hält an
Im Zeitraum von Januar bis September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 175 600 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 11,7 % oder 18 400 Wohnungen mehr als von Januar bis September 2024.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 142 600 Wohnungen genehmigt, das waren 14,2 % oder 17 800 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 17,4 % (+4 900) auf 33 300.

Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 2,8 % (-270) auf 9 500. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 93 100 Neubauwohnungen. Das war ein Anstieg um 13,0 % (+10 700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 55,9 % (+2 400) auf 6 700 Wohnungen. In neuen Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 3 100 Wohnungen genehmigt (-14,5 %; -520). Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 29 900 Wohnungen genehmigt, das waren 3,9 % oder 1 100 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

Stahldialog im Bundeskanzleramt: Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Stahlindustrie

Berlin, Donnerstag, 6. November 2025 - Bundeskanzler Friedrich Merz hat heute hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Stahlunternehmen und der Arbeitnehmerseite, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister zu einem Stahldialog im Bundeskanzleramt empfangen.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie die Stahlindustrie zukunftsfest gemacht wird. Neben der notwendigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geht es gleichzeitig darum, die Industrie besser vor globalen Überkapazitäten und unfairen Handelspraktiken internationaler Wettbewerber zu schützen. Die Diskussionen drehten sich dabei um zentrale Anliegen der Stahlindustrie, wie die Verschärfung des europäischen Handelsschutzes, die Senkung der hohen Energiekosten sowie die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bewältigung dieser Herausforderungen eine wichtige Voraussetzung dafür ist, Wertschöpfung und Beschäftigung in der Stahlindustrie zu sichern und ihren Weg zur Klimaneutralität erfolgreich weiterzuverfolgen.

Bundeskanzler Merz erklärte: „Die Stahlindustrie ist von großer Bedeutung für unseren Wirtschaftsstandort. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt industrieller Wertschöpfungsketten und wirtschaftlicher Resilienz in Deutschland und Europa. Wir brauchen deshalb eine echte Stahl-Strategie, die in dem heutigen Dialog ihren Ausgangspunkt gefunden hat.

Ziel ist es, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Branche zu schaffen.
Dabei geht es uns nicht alleine darum, die Stahlindustrie einfach nur zu erhalten, sondern wir wollen diese auch dabei begleiten, sich für die Zukunft erfolgreich aufzustellen. Denn nur mit wettbewerbsfähigen Unternehmen werden wir Produktivität und Arbeitsplätze in der Stahlindustrie langfristig sichern.“

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte: „Wir kämpfen dafür, dass die Stahlindustrie in Deutschland eine Zukunft hat. Die Sicherung von Industriestandorten und Arbeitsplätzen in Deutschland hat für uns oberste Priorität. Wir müssen die Energiekosten weiter senken und die Wettbewerbsbedingungen verbessern. Außerdem müssen wir unsere Industrie schützen und eine deutliche europäische Antwort auf weltweite Überkapazitäten und Dumpingpreise geben.

Wir wollen einen klaren Fokus auf klimafreundlichen Qualitätsstahl aus Deutschland und Europa. Für unsere Infrastruktur und Verteidigung, in der Autoindustrie und in anderen wichtigen Bereichen wollen wir, dass vorrangig heimischer und europäischer Stahl eingesetzt wird.“

Große Anpassungsfähigkeit der Stahlindustrie und ihrer Beschäftigten
Der Bundeskanzler hob die große Anpassungsfähigkeit der Branche und ihrer Beschäftigten hervor: „Die Stahlindustrie hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich mit großem Mut und Veränderungswillen an sich wandelnde Rahmenbedingungen anpassen kann. Einen wichtigen Anteil daran haben ihre engagierten Beschäftigten, die sich diesen Veränderungen offen stellen und innovative Produkte und Technologien entwickeln. Darauf gilt es aufzusetzen, wenn es um die Zukunft der Stahlindustrie geht.“

Bundesfinanzminister Klingbeil betonte, dass auch die Unternehmen in der Pflicht seien, ihren Beitrag zum Erfolg der Branche zu leisten: „Wir setzen uns massiv ein für den Stahl als Schlüsselindustrie in Deutschland. Wir haben aber auch eine klare Erwartung an die Unternehmen, ihre Standorte zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir brauchen Beschäftigungs- und Standortsicherungsvereinbarungen.“

Verbesserter Handelsschutz für die Stahlindustrie
Die Teilnehmer waren sich einig, dass es konsequenter Maßnahmen bedarf, um die negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten und drohender Handelsumleitungen auf den EU-Markt zu adressieren. Die Bundesregierung setzt sich für einen effektiven und langfristig wirksamen Schutz gegen die negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten und marktverzerrende Praktiken internationaler Wettbewerber ein. Hierzu muss die EU ihre handelspolitischen Möglichkeiten ausschöpfen.

Es braucht eine robuste, ausbalancierte und WTO-rechtskonforme Nachfolgeregelung für die am 30. Juni 2026 auslaufenden Safeguards. Wo rechtlich möglich und im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Europäischen Union, müssen Handelsschutzinstrumente gegen Dumping oder Subventionen gezielt und wirksam angewendet werden, um die derzeitigen Importmengen signifikant zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung das von der Europäischen Kommission am 7. Oktober 2025 vorgeschlagene neue Instrument, das die bestehenden Schutzmaßnahmen für den Stahlsektor ersetzen soll.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Kommission für rasche Erleichterungen bei den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium, einschließlich Derivaten, sodass europäische Waren über ein angemessenes Zollkontingent möglichst zollfrei in die USA exportiert werden können.

Ausnahmen bei den Sanktionen ermöglichen es Russland aktuell, in signifikantem Umfang bestimmte Stahlprodukte (Halbzeug) in die EU zu exportieren. Die Bundesregierung wird sich deshalb weiter und intensiv dafür einsetzen, bestehende Sanktionsausnahmen schnellstmöglich zu beenden. Alle Sanktions-Umgehungen werden noch konsequenter verfolgt und bestraft.

Die Bundesregierung ist sich mit der Stahlindustrie einig, dass der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als wirksamer Schutz gegen Carbon Leakage von der EU-Kommission weiterentwickelt werden soll. Die Bundesregierung sieht eine hohe Dringlichkeit für die Vorlage entsprechender Vorschläge.

Ziel ist es, das System insgesamt zu vereinfachen und Umgehungsmöglichkeiten im Stahlsektor zu verhindern. Im Rahmen der Weiterentwicklung des CBAM setzt sich die Bundesregierung für eine Erweiterung auf nachgelagerte Stahlprodukte („Downstream“) ein und fordert die Kommission auf, zeitnah ein Modell für einen WTO-konformen Exportausgleich vorzulegen.

Sollte ein effektiver Carbon Leakage-Schutz über den CBAM bzw. Kompensationszahlungen nicht gelingen, soll die Wettbewerbsfähigkeit weiterhin über die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten geregelt werden. Der Europäische Emissionshandel gibt einen sicheren und verlässlichen Rahmen für die Transformation und einen klaren Pfad in Richtung Klimaneutralität. Nach Beschluss des 2040-Klimaziels setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den ETS am neuen Ziel auszurichten und den linearen Reduktionsfaktor im ETS so anzupassen, dass auch nach 2039 Zertifikate in den Markt kommen.

Senkung der Energiekosten
Ein verlässliches und bezahlbares Angebot an Energie ist essentiell für die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien wie der Stahlindustrie. Deshalb wird die Bundesregierung die Energiewende vorantreiben, effizienter machen und dabei vor allem Systemkosten senken. Das Energieangebot wird konsequent ausgeweitet.

Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist die Senkung der Energiekosten für die Industrie. Dazu hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen Unternehmen der Stahlindustrie profitieren. Hierzu zählen etwa die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Senkung der Übertragungsnetzentgelte, allein im Jahr 2026 um 6,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für weitere Entlastungsmöglichkeiten ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie zu erhalten und ihren Weg hin zu Klimaneutralität fortzusetzen.

Konkret soll die sogenannte Strompreiskompensation ausgeweitet sowie ein Industriestrompreis umgesetzt werden. Anders als der Industriestrompreis würde die Strompreiskompensation für die Stahlindustrie durch die von der Bundesregierung ausdrücklich geforderte Erhöhung der Beihilfeintensität zusätzlich entlastende Wirkung entfalten.

Beim Industriestrompreis geht es um ein neues ergänzendes Instrument für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen. Hier setzt sich die Bundesregierung für eine bürokratiearme Umsetzung des Beihilferahmens ein.

Unterstützung für eine innovative Stahlproduktion
Die Bundesregierung steht zu Ihrer Unterstützung der Stahlindustrie bei der Umstellung auf innovative Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt u.a. über die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) und die CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) bzw. das IPCEI Wasserstoff. Zugleich sehen die Verträge vor, dass vom Zuwendungsempfänger ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung in Bezug auf das transformative Produktionsverfahren verfolgt wird.

Auch die anderen Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie werden an Vereinbarungen zu Standortsicherung und Beschäftigungsentwicklung geknüpft, um sicherzustellen, dass auch langfristig auf die Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt in Deutschland eingezahlt wird.

Im Hinblick auf den Einsatz von Wasserstoff für die Stahlproduktion wird die Bundesregierung den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft pragmatisch voranbringen. Für die Dekarbonisierung der Stahlindustrie zu einer klimafreundlichen Produktion muss bezahlbarer Wasserstoff in ausreichenden Mengen verfügbar sein. Angesichts des verzögerten Hochlaufs grünen Wasserstoffs drängt die Bundesregierung auf mehr Pragmatismus bei den europäischen Förderkriterien in der Phase des Markthochlaufs.

Hierzu gehört auch die Forderung nach mehr Flexibilität bei der Nutzung von Gas statt Wasserstoff in der Stahlproduktion für die im Rahmen der EU-Förderinitiative Important Projects of Common European Interest (IPCEI) geförderten Projekte. Die Bundesregierung wird den rascheren Ausbau des Wasserstoffkernnetzes vorantreiben, damit Anlagen zur Stahlherstellung möglichst schnell und in den vereinbarten Zeitplänen angeschlossen werden.

Darüber hinaus waren sich die Teilnehmer über das hohe Potenzial der Kreislaufwirtschaft für die Stahlbranche einig. Hierfür bedarf es effektiver und innovativer Recyclingstrukturen.

Im Rahmen der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie wird die Bundesregierung den Fokus neben dem Umwelt- und Klimaschutz auch auf die Resilienzstärkung durch heimische Produktion legen. Sofern die Versorgung mit Stahlschrott als Rohstoff für die Stahlproduktion gefährdet ist, wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, damit ausreichend Stahlschrott verfügbar ist.

EU Leitmärkte, EU Präferenz-Regelungen
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung und Förderung europäischer Leitmärkte für klimafreundlichen Stahl. Sie wird die Verordnungsermächtigung im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes nutzen und Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung, u. a. von Stahl, zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes in einer Rechtsverordnung vorzugeben. Die Bundesregierung unterstützt auch die Pläne der EU-Kommission zur Etablierung von Leitmärkten im Rahmen des Industrial Accelerator Act, beginnend mit einem Leitmarkt für klimafreundliche Stahlprodukte.

Der Fokus könnte dabei auf der staatlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel bei öffentlichen Bau- und Infrastrukturvorhaben, u.a. der Bahn und auch der Automobilindustrie liegen. Dabei sollen Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien wie CO2-Emissionsintensität gelten. In der deutsch-französischen Wirtschaftsagenda ist für zentrale und kritische strategische Bereiche der industriellen Produktion, einschließlich der öffentlichen Beschaffung, eine rechtlich tragfähige und zielgerichtete EU-Präferenz-Regelung dargelegt.

Die Bundesregierung setzt sich für die Nutzung des Labels für klimafreundlichen Stahl „Low Emission Steel Standard (LESS)“ ein, um neben öffentlichen auch privatwirtschaftliche Leitmarktinitiativen in einer transparenten und bürokratiearmen Weise zu ermöglichen. Auf internationaler Ebene führt die Bundesregierung ihre Führungsrolle im Klimaclub fort, um die internationale Kooperation in der Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie zu verbessern, einheitliche Regeln und Standards für die Grünstahlproduktion zu entwickeln und gemeinsame Leitmärkte zu erschließen. Auch die Erschließung neuer Märkte wie die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie kam zur Sprache.

In Zeiten geopolitischer Spannungen sowie Lieferkettenunterbrechungen dürfen sich Deutschland und Europa in kritischen Wirtschaftsbereichen wie dem Sicherheits- und Verteidigungssektor nicht allein auf Importe verlassen. Grundstoffindustrien wie die Stahlproduktion werden so zu einem Pfeiler wirtschaftlicher Resilienz. Die Bundesregierung wird dafür Möglichkeiten zur Anpassung der Vergabekriterien für den Sicherheits- und Verteidigungssektor prüfen.

Mit der Schaffung und Erschließung neuer Märkte geht zugleich die Anforderung an Unternehmen einher, sich flexibel auf neue Herausforderungen einzustellen und zugleich langfristig an der eigenen Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten. Zu einer zukunftsfesten Perspektive gehören insbesondere Investitionen in Standorte, neue Produktionsverfahren und Produkte sowie die Qualifizierung der Beschäftigten.