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Politik des Bundes und mehr

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Redaktion Harald Jeschke

 EU •  NRW-Landtag Politik in Duisburg 
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Die Nato-Erklärung und der Bundeskanzler

Verbaucherschutz aktuell

Brlin, 4. September 2024:

• Bauen wird einfacher
Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die Bundesregierung den Wohnungsbau. Es wird leichter neue Wohnungen aufzustocken. Für mehr bezahlbare Wohnungen wird das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt und der Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert. Zu den wesentlichen neuen Regelungen lesen Sie hier unsere Fragen und Antworten.    


•  Im Kabinett   Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass es sich für Ältere noch mehr lohnt über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Worum geht es?    


• Gesetzliche Neuregelungen: Das ändert sich im September 2024      
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit      

Fragen und Antworten zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur      

Förderung für klimafreundliche Heizungen wird gut angenommen      

Herausragende Ehrenamtsprojekte in Ostdeutschland ausgezeichnet

 Mobility-as-a-Service: BMVG fördert multimodale Mobilitätsdienste      

• Aktuelles zur Cannabis-Legalisierung    
Fragen und Antworten  

Alles Wissenswerte zur Legalisierung von Cannabis Seit dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden – ein Überblick.        

• Seit 22. August: Neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“      

Cannabisprävention: Infos für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte      

Chat-Beratung, Selbstcheck, „Quit the Shit“ und mehr: Angebote der BZgA      

Was Sie zu „Medizinischem Cannabis“ wissen sollten      


• Kaufkraft gestiegen  
Die Löhne steigen und die Inflation sinkt

Anfang 2024 war der Anstieg der Reallöhne sogar so hoch wie seit 16 Jahren nicht. Dafür haben Tariferhöhungen und die Inflationsausgleichsprämien gesorgt. Besonders Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen profitieren.   

Fragen und Antworten 
Inflation unter zwei Prozent Die Inflation war im August 2024 so niedrig wie seit drei Jahren nicht mehr. Die Inflationsrate betrug 1,9 Prozent – im Juli lag sie noch bei 2,3 Prozent.

Welche Produkte wurden wieder günstiger? Wie wird die Inflation berechnet?

Die wichtigsten Fragen und Antworten.    

Fragen und Antworten zum Mpox-Virus      

Heizungscheck: Notwendige Optimierungen bis 15. September ausführen      

Gut beraten – besser saniert. Die Energieberatung für Wohngebäude      

Erfrischende Drinks mit Null Promille      

Videos gegen Cybermobbing & Co.    

Medienkompetent ins neue Schuljahr starten!      

Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurück      

Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER      

Autounfall: So wehren Sie sich, wenn Versicherer kürzen      

efährliche elektrische und elektronische Produkte erkennen      

Kinder beim sicheren Gaming begleiten      


• Betrug mit Rufnummern und Daten
Rufnummernmissbrauch, Phishing und Cyberkriminalität – So schützen Sie sich Fast 3.900 Telefonnummern wurden in diesem Jahr laut Bundesnetzagentur wegen Betrugs bereits abgeschaltet. Insgesamt rund 80.000 Beschwerden gingen bei ihr ein. Rufnummernmissbrauch, unerwünschte SMS- und Messenger-Nachrichten sind also ein sehr ernstes Problem. Was Sie gegen Rufnummern- und Datenmissbrauch tun können, wo Sie Informationen über Bedrohungen im Netz finden und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.        

Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen      

Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen      

Phishing-Radar: Hier finden Sie alle aktuellen Phishing-Betrugsversuche      

So funktioniert der Fakeshop-Finder      

"Quishing": Falsche QR-Codes in Bank-Briefen und im Straßenverkehr      

Newsletter „Essen und Klimaschutz“ Was hat unser Essen mit dem Klima zu tun?
Nachhaltiger einkaufen – was geht? Warum sind Hülsenfrüchte so wertvoll?
Zu diesen und anderen Schwerpunktthemen hat das Bundeszentrum für Ernährung Bildungsmaterialien für die Grundschule, Sekundarstufe und Kita zusammengestellt.    

Online-Vorträge    
Angebote der Verbraucherzentralen  

Themenbeispiele: Solarenergie für das eigene E-Auto, Küchenhygiene, Pflegegrade      

Angebote zur Energieberatung   Themenbeispiele: Photovoltaik, Innendämmung, Heizungstausch       Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Altersdiskriminierung durch KI?, Digitale Barrierefreiheit      

Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Vollmachen und Verfügungen, Erben und vererben    

• Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen, nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis 4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels, mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.    

•  Mehr über Finanzen erfahren
Das Wissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über Finanzen in Deutschland ist ausbaufähig und viele wünschen sich bessere Aufklärung. Was man dafür tun kann, erfahren Sie am 15. Oktober 2024 auf dem Festival für Finanzbildung „Mit Geld und Verstand“. Es handelt sich um einen Fachkongress für Lehrkräfte aus allen Schulformen, Mitarbeitende aus der Jugend- und Sozialarbeit, der Schuldenberatung und weiteren Multiplikatoren.  


Reform des Baugesetzbuchs: Leichter Bauen auf eigenem Grund - Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer  

 Berlin, 4. September 2024 -Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner. Es greift das auf, was die Menschen in ihrem Zuhause bewegt. Es macht das Wohnen, Bauen und Leben in Stadt und Land besser. Wer noch einen großen Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum vom Eigenheim verwirklich wollen, kann mit der neuen Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich machen.

Foto Bundesministerium

Künftig sollen in Gebieten, wo Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert werden können, insbesondere durch Aufstockung, im ganzen Quartier, aber auch stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Viele Mieter, gerade in den Großstädten, sorgen sich vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung. Der Umwandlungsschutz wird deshalb verlängert.

• Wir fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor Verdrängung. Wir machen es schwerer, wenn z.B. alle Eigentumswohnungen in einem Vertrag verkauft werden und damit de facto das Grundstück als Ganzes. Künftig kann die Gemeinde dann in diesem Fall ein bestehendes Vorkaufsrecht nutzen.

• Wir sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen. Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Bebauungspläne dürfen auch nicht mehr Jahre dauern. Künftig sollen sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen.


• Umweltberichte sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen. Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln, und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme vorgenommen haben müssen.


• Zu lebenswerten Städten gehört auch Kultur. Musikclubs sind Kultur. Mit der Novelle des Städtebaurechts führen wir eine eigene Nutzungskategorie für sie ein. Sie können jetzt leichter z.B. in Gewerbegebieten errichtet bzw. von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden. Durch die Baugesetzbuchnovelle werden Städte und Dörfer noch lebenswerter und sie wird schnelles und einfaches Bauen von neuem Wohnraum möglich machen.“  


• Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle: Bauturbo
Wir schaffen eine Sonderregelung nur für den schnelleren Wohnungsbau. Mit dem § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Solchen Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert wird, zustimmen. Der Bauturbo wird noch einmal im Rahmen der BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.  


• Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall. Innenentwicklung Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen.


Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher scheiterte das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.


• Sozialer Flächenbeitrag
Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB).

Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts.


Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land. Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Kommunale Vorkaufsrechte nach BauGB können zukünftig ausgeübt werden, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

• Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.


Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sind und daher einen kulturellen Bezug aufweisen. Umwandlungsschutz Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. 

• Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

• Umweltprüfung und Umweltbericht
Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind. Innovationsklausel Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel").

Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.


• Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt. Stärkung der Klimaanpassung Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches.


Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche). 

• Beschleunigung Windenergie und Geothermie
Die Regelungen für die Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt. Zudem wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für Geothermie eingeführt, u.a. um die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. D.h. Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt bzw. auch außerhalb von Ortsteilen.

• Pflanz- und Maßnahmengebot: Stärkung durch Begrünung
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der Umsetzung. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt.  

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.


Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung

 (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG)

Berlin, 4. September 2024 - Mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Die neue Pflegeassistenzausbildung Der Referentenentwurf sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" berechtigt.


• Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor: Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), es soll gleichzeitig umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger). Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich. 


• Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.


• Attraktive Ausbildungsbedingungen
Mit der neuen Ausbildung soll die Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege zu arbeiten.
So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.


• Aufgaben in der Pflege effizienter verteilen
Zur Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig, dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und Wegezeiten gespart.


• Alternativ: Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit
Als Ergebnis der regierungsinternen Vorberatungen wird im Entwurf in eckigen Klammern alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung dargestellt, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin", "Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Da eine um ein Drittel verkürzte Ausbildung naturgemäß mit einem reduzierten Kompetenzprofil verbunden ist, handelt es sich bei einer solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit mit entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt.


Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und die dazugehörigen Ausbildungsregelungen soll nach den Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen werden. 

• Empfehlungen von Fachleuten flossen ein 
In Vorbereitung einer bundesgesetzlichen Regelung haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium 
ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben.

In einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden zudem fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.

Dazu der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.:
Ausbildung Pflegeassistenz: Wertvolles Potenzial weiter ungenutzt

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete und vom Bundesgesundheitsministerium und Familienministerium vorgestellte Gesetz zur Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) ignoriert das im Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierte Ziel, die Pflegeausbildung auch in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen.


Erneut bleibt damit im Kampf gegen den Pflegekräftemangel wichtiges Potenzial ungenutzt. Der BDPK appelliert deshalb an die verantwortlichen Politiker:innen, das gemeinsam gesetzte Ziel umzusetzen und auch Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung zuzulassen. Der BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch für Pflegefachausbildung.


Durch die Einbeziehung von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049 könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen. Dieser Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden sollen.


Die zuständigen Bundesministerien sehen sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG).


Während das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern.


Zudem gebe es bereits genug Träger für die Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern.

Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.


Jung kauft Alt: Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien startet

350 Mio. Euro in diesem Jahr zur Unterstützung von Familien beim Eigentumserwerb
Berlin/Duisburg, 2. September 2024 - Am 3. September 2024 startet das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.


Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Mio. Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51% effektiv. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45% aller Wohngebäude zu.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Durch zinsverbilligte Kredite, die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000 Euro sparen.

 Familien können so zum Beispiel in die alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen. Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau wohnen.“

Zum Programm
·         Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.

·         Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).

·         Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.

·         Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

·         Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.

·         Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)

·         Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.


Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan

Berlin, 30. August 2024 - Deutschland hat heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland durchgeführt. Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen.


Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt. Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen.

Für diese Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar. Die Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern.


- BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte
- 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik

BMWSB startet Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“
50,6 Millionen Euro für vorbildliche Projekte

Berlin, 30. August 2024 - Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat heute den Förderaufruf für das Programm „Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund 50,6 Millionen Euro bereit.


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ. Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen.
Die Rede ist hier von Projekten für einfach umzubauende, wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie Baumaterialen wiederverwertet werden können bzw. Leerstand reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art. Mit ihm unterstützen wir die Baubranche, die dabei ist, mittels Digitalisierung und Innovationen, die Kapazitätsauslastung zu erhöhen und tiefgreifenden Problemen wie dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Das, was hier gefördert werden wird, hat das Zeug, sich am Markt durchzusetzen.“


Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit ihren Bauvorhaben. Die Förderung ist offen für verschiedene Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und gegebenenfalls weiteren Projekt-Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen. Gefördert werden sowohl die frühen Planungsphasen (ab der Phase 0) als auch die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens vorzusehen.


Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen. Alle Informationen finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich

17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik
Der 17. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik findet in diesem Jahr in Heidelberg statt und widmet sich dem Thema „Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für das Gemeinwohl“.   Eine gute und erfolgreiche Stadtentwicklung und -planung braucht gemeinschaftliche Prozesse. Sie lebt vom Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.  


Der Kongress bietet Interessierten in sieben Zukunftsarenen die Möglichkeit, sich zu zukunftsweisenden Projekten und Best-Practice-Erfahrungen zu den Themen Innenstadt, Umbaukultur, Zukunftsquartiere und Klimaanpassung auszutauschen, innovative Lösungsansätze vorzustellen und zu diskutieren. Zudem wird es 13 „Side-Events“ u.a. zu diesen Themen geben: Kleinstadtakademie, Koproduktion als Impuls für lokale Demokratie, Energie- und Wärmewende im Quartier, „Mehr Grün für die sich verdichtende Stadt!“ und der Einsatz von KI in der räumlichen Planung.  


Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Bundesministerin Klara Geywitz wird das Thema auf dem Bundeskongress aufgreifen und zur Diskussion stellen, wie wir unsere Stadt- und Ortsteile planen und entwickeln können, um bei der Bewältigung und Prävention von Einsamkeit unterstützen zu können. Zum Thema wird es auch ein Side-Event der Wüstenrot Stiftung geben, in dem praxisorientierte Handlungsansätze vorgestellt werden, wie sich Gemeinschaften in Quartiere gegen Einsamkeit wappnen können. "  
Das komplette Kongressprogramm sowie eine Übersicht zu den verschiedenen Themen der Side-Events und in den Arenen finden Sie hier
https://nsp-kongress.de/

Was ändert sich gesetzlich im September?

Berlin, 29. August 2024 - Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.    


Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Das Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum Völkerstrafrecht


Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr
Für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm


Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt
Seit dem 22. August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum THC-Grenzwert  


Bundeskabinett beschließt Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“

Berlin, 21. August 2024 - Das Bundeskabinett hat heute den Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung, den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung der Mobilität“ beschlossen. Der Bericht dient dazu, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 2030 weiterzuentwickeln. Mit dem Bericht wird die Schlüsselrolle des in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Transformationsbereichs „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“ herausgestellt.


Er setzt den stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf: nachhaltige Stadtentwicklung, nachhaltige Gebäude und nachhaltige Mobilität. Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben u.a. auf Umbauen statt Abreißen bzw. Neubauen, auf Innen- vor Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen. Gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden.


Neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working sind hier Ansatzpunkte. Dabei spielt auch die Fortentwicklung von Programmen für den Städtebau und die Dorfentwicklung eine wichtige Rolle.


Für nachhaltiges Bauen fördert der Bund ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen. Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und kommuniziert werden, dass diese Informationen u. a. bei Miet- und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden können.


Zur Förderung nachhaltiger Mobilität stehen die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen sowie die Schaffung guter und vielfältiger Angebote für die Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl im Zentrum. Die Ergebnisse des Transformationsberichts fließen bis Ende 2024 in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ein.