|
|
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der
Arbeitsmarkt steht weiter unter Druck."
|
Berlin, 31. Juli 2025 -
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas:„Der
Arbeitsmarkt steht weiter unter Druck. Der
Sommer bringt keine Entspannung – dafür
braucht es jetzt gezielte Impulse für
Investitionen und Beschäftigung. Die
konjunkturelle Schwäche trifft vor allem die
Industrie. Gleichzeitig sehen wir aber: In
vielen Bereichen – etwa im Gesundheitswesen,
in der Pflege und im Dienstleistungssektor –
bleibt die Beschäftigung stabil oder wächst.
Unser Ziel ist, industrielle Stärke zu
erhalten und zugleich den Wandel der
Arbeitswelt aktiv zu gestalten – mit einer
Politik, die Chancen schafft und Sicherheit
gibt. Die Weichen sind gestellt: Mit
Investitionsboostern und großen
Infrastrukturmaßnahmen schaffen wir die
Grundlage, um Arbeitsplätze zu sichern und
neue zu schaffen.

Am Ausbildungsmarkt haben wir jetzt die
Gelegenheit, jungen Menschen echte
Perspektiven zu bieten. Noch 182.000
betriebliche Ausbildungsstellen sind
unbesetzt – gleichzeitig suchen 140.000
junge Menschen eine Ausbildung. Wer heute
gut ausbildet, sichert sich die Fachkräfte
von morgen. Und wer eine gute Ausbildung
hat, ist langfristig besser vor
Arbeitslosigkeit geschützt.
Unser
Ziel ist klar: Kein Jugendlicher soll beim
Übergang in das Berufsleben verloren gehen.
Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter
unterstützen mit Beratung, Vermittlung und
gezielten Förderangeboten.“
|
Gute Arbeitsbedingungen für
Paketboten und Kuriere - Bundesministerin Bärbel Bas begrüßt
Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
|
Berlin, 30. Juli
2025 - Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz beschlossen,
das die europäische Maschinenverordnung in Deutschland
durchführbar macht und damit wesentlich zur
Planungssicherheit der deutschen Wirtschaft beiträgt. Darüber
hinaus enthält das Gesetz eine Regelung zur Entfristung des
ansonsten Ende 2025 auslaufenden Gesetzes zur Einführung
einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und
Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten
(Paketboten-Schutz-Gesetz).
Eine zum Jahreswechsel
2023/2024 von der Bundesregierung vorgelegte Evaluierung
zeigt, dass die Nachunternehmerhaftung für
Sozialversicherungsbeiträge in dieser Branche wirkt. Die
Entfristung der Regelung ist ein weiterer Baustein zur
Förderung der Beitragsehrlichkeit und des fairen Wettbewerbs
in der Paketbranche. Mit dem am 23. November 2019 in Kraft
getretenen Paketboten-Schutz-Gesetz wurde die
Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge für
die stark wachsende Kurier-, Express- und Paketbranche
eingeführt.
Ziel des Gesetzes war es,
Paketdienstleister durch die Einführung der
Generalunternehmerhaftung zu einer sorgfältigeren Auswahl der
von ihnen beauftragten Nach- bzw. Subunternehmer anzuhalten.
Dadurch sollten Missstände in der Branche wie Schwarzarbeit
und illegale Beschäftigung bekämpft und die
Solidargemeinschaft vor Beitragsausfällen geschützt werden.
Die Regelung wurde zunächst mit einer befristeten
Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Nach
heutigem Kabinettsbeschluss soll sie entfristet werden und
geht jetzt ins parlamentarische Verfahren.

© Foto F. Pinjo / BMAS.
Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas: „Paketboten arbeiten hart, um uns das Leben zu
erleichtern. Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz aus dem Jahr
2019 haben wir Missbrauch und mangelnder Zahlungsmoral einen
Riegel vorgeschoben. Die Regelung fördert den fairen
Wettbewerb in der Branche und hat zu mehr ordentlicher
Beschäftigung geführt. Deshalb entfristen wir die Regelung
jetzt, damit die Paketbotinnen und Paketboten weiter von
dieser positiven Entwicklung profitieren.“
|
Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts sieht in 2026 Aufwuchs auf 7,6 Milliarden
Euro vor
|
Auch
in 2026: Kabinett beschließt Rekordetat des
Bundesbauministeriums Berlin, 30. Juli
2025 - Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den
Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sowie die aktualisierte
Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
steigt dabei von 7,4 Milliarden Euro in 2025 auf 7,6
Milliarden Euro in 2026. In 2026 haben die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein
Finanzvolumen von rund 12,8 Milliarden Euro.
Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: „Mehr bauen, günstiger bauen, besser zusammenleben
- Weil jedes Zuhause zählt! Unter diesem Motto nehmen wir
jetzt und in Zukunft noch mehr Geld in die Hand. Dabei bleibt
die Soziale Wohnraumförderung die tragende Säule des
Haushalts des Bundesbauministeriums und wird weiter
ausgebaut. 2026 sind stolze 4 Milliarden Euro dafür
gesichert. Bis 2029 werden die Bundesmittel sogar auf 5,5
Milliarden Euro anwachsen. Die Förderung wird durch die
Länder noch einmal in vergleichbarer Größenordnung
aufgestockt.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
Damit wir
besser zusammenleben, wächst die Städtebauförderung 2026 auf
eine Milliarde. Euro an. Damit werden nachhaltige Wohn- und
Lebensräume gefördert – sei es durch den Bau von
Spielplätzen, der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder
durch neue Mobilitätskonzepte. Wir bauen Perspektiven und
nicht nur Wohnungen.
Wir setzen auf die Zukunft: Auch
in 2026 bleibt der Haushalt des Bauministeriums einer der
zentralen Investitionshaushalte der Bundesregierung. Mit
unseren Programmen und noch weiteren Bausteinen schaffen wir
es, dass die Bagger wieder rollen in Deutschland. Damit
entstehen bezahlbarer Wohnraum und lebenswerte Quartiere.“
Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das
parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2026 starten. Für
den Haushalt 2025 ist das parlamentarische Verfahren bereits
in vollem Gange. Am 4. September 2025 ist die
Bereinigungssitzung geplant.
Die wichtigsten
Investitionen des BMWSB auf einen Blick: · Der
soziale Wohnungsbau wird wie geplant schrittweise erhöht. Für
2026 sind Programmmittel von 4 Milliarden Euro vorgesehen,
für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5
Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung
der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
· Die
Programmmittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher
Neubau" (1,1 Milliarden Euro), "Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment" (650 Millionen Euro) und
"Wohneigentumsförderung für Familien" (250 Millionen Euro)
sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität ausgebracht werden.
· Ebenfalls im
neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die
Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (350 Millionen Euro) und
"Gewerbe zu Wohnen" (2026 mit 360 Millionen Euro).
Hinweis: Die im neuen "Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität" ausgebrachten Programme sollen
perspektivisch zu zwei Themenbereichen "Neubau" und
"Sanierung" zusammengeführt werden.
· Die
Städtebauförderung wird 2026 planmäßig erhöht: Entsprechend
dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der
Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der
Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2
Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029
auf 1,58 Milliarden Euro. Das schafft Planungssicherheit für
lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
· Um Kommunen auch bei ihrer
energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das
Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und
Transformationsfonds mit Programmmittel in Höhe von 75
Millionen Euro fortgeführt werden.
· Ebenfalls im
Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung
aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen
Projekte gesichert. Zusätzliche Programmmittel von 160
Millionen Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und
Bewegungsräume im Einzelplan 25 des BMWSB vorgesehen.
· Die Gründung des Bundesforschungszentrums für
klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in
der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die
Gründung sind gesichert. Für 2026 sind 15 Millionen Euro
vorgesehen.
|
Modernisierung und Stärkung des
Schutzes geografischer Herkunftsangaben
|
Berlin, 30. Juli
2025 - Gografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen besser
geschützt und ihre Eintragung erleichtert werden. Für
handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird erstmals ein
EU-weiter Schutz ermöglicht. Das sieht ein heute vom
Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) vorgelegt haben.
Geografische Angaben
betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem
bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder
Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Die
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr.
Stefanie Hubig, erklärt hierzu: „Geografische
Herkunftsangaben stehen für Qualität, Tradition und Vertrauen
– und sind oft kaufentscheidend. Mit unserem Gesetz schaffen
wir erstmals einen EU-weiten Schutz geografischer Angaben für
handwerkliche und industrielle Erzeugnisse- wie “Uhren aus
Glashütte” oder “Geigen aus Mittenwald“. So sichern wir
regionale Identität, schützen traditionsreiche Produkte – und
schaffen klare Orientierung für Verbraucherinnen und
Verbraucher. Kurz: Wo "Schwarzwälder Kuckucksuhr" draufsteht,
muss auch Schwarzwald drin sein!"
Der Bundesminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer,
erklärt hierzu: „Produkte aus Deutschlands Regionen sind
weit über unsere Grenzen hinaus bekannt und beliebt – seien
es schwäbische Spätzle, Lübecker Marzipan oder Münchner Bier.
Es sind regionale Aushängeschilder, die weit über die Region
hinauswirken. Menschen identifizieren sich damit. Das ist
gelebte Heimatverbundenheit und auch eine Wertschätzung der
ländlichen Räume, in denen diese Produkte entstehen.
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir dieses System weiter stärken
und ausbauen. Was bei Agrarprodukten bestens funktioniert,
kann auch bei handwerklichen und industriellen Erzeugnissen
aus einer Region zu einem Mehrwert führen. So wird es künftig
noch mehr Aushängeschilder für Wertarbeit geben. Davon
profitieren ganze Regionen. Und damit stärken wir die
Heimatverbundenheit und die regionale Identität. “
Der
Schutz geografischer Angaben in der EU wurde umfassend
reformiert und auf handwerkliche und industrielle Produkte
ausgeweitet. Parallel dazu wurde das bestehende System für
landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen
überarbeitet und in einer neuen EU-Verordnung
vereinheitlicht. Der Gesetzentwurf schafft die erforderlichen
nationalen Regelungen zur Durchführung der beiden neuen
EU-Verordnungen.
Für den Schutz geografischer Angaben
bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein
und Spirituosen (Agrargeoschutz) sieht der federführend vom
BMLEH erstellte Teil des Gesetzentwurfs unter anderem
folgende Regelungen vor:
Die Zuständigkeiten für den
Agrargeoschutz, die bislang auf das Deutsche Patent- und
Markenamt (DPMA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) aufgeteilt waren, werden bei der fachnäheren
BLE konzentriert. Dies dient der Rechts- und
Verwaltungsvereinfachung. Durch das
Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz werden die Regelungen zum
Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht. Die
Vorschriften über Kontrollverfahren sind überarbeitet, die
Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt worden.
Ebenfalls wurden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und
zur Bekämpfung von Missbräuchen im Internethandel
aufgenommen. Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz sieht vor
allem Vorschriften vor, auf deren Grundlage die
Detailregelungen dann in einer Rechtsverordnung getroffen
werden können.
In dem in federführender Zuständigkeit
des BMJV ausgearbeiteten Teil des Gesetzentwurfs zum Schutz
von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle
Erzeugnisse sind insbesondere folgende Regelungen vorgesehen:
Um eine geografische Angabe für ein handwerkliches oder
industrielles Erzeugnis schützen zu lassen, muss zunächst ein
Antrag beim DPMA eingereicht werden, das für die sogenannte
„nationale Phase“ des Verfahrens zuständig ist. Das DPMA
beteiligt die betroffenen Fachministerien, Kammern und
Wirtschaftsverbände am Verfahren.
Nach positiver Prüfung
übermittelt das DPMA den Antrag an das Amt der Europäischen
Union für Geistiges Eigentum, das den Antrag überprüft und
die Eintragung in das dort geführte Register vornimmt. Für
Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA ist das
Bundespatentgericht zuständig.
Zum Schutz von
geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle
Erzeugnisse sieht der Gesetzentwurf umfassende
privatrechtliche Durchsetzungsinstrumente wie Beseitigungs-,
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Zusätzlich
werden die widerrechtliche Verwendung, Nachahmung oder
Aneignung einer solchen geografischen Angabe bußgeldbewehrt.
Die privatrechtliche Durchsetzung durch Berechtigte und ihre
Vereinigungen wird ergänzt durch Kontroll- und
Marktüberwachungsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden
wie beispielsweise die Befugnis Geschäftsräume zu betreten
oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Für eine
effektive Überwachung des Online-Handels werden die
Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben
(sog. „Mystery Shopping“).
Sämtliche Angebote im
Onlinehandel, die gegen den Schutz geografischer Angaben
verstoßen, stellen darüber hinaus rechtswidrige Inhalte im
Sinne des Digital Services Act dar. Hierdurch werden
mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für
den Schutz geografischer Angaben einbezogen, etwa durch die
Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für
die Meldung von fehlerhaft gekennzeichneten Angeboten
vorzuhalten.
Der Gesetzentwurf ist
hier abrufbar.
|
Berlin, 17. Juli 2025:
Verbraucherschutz aktuell
|
Den Alltag der Menschen erleichtern „Es geht darum, dass wir
den Menschen in diesem Land das Leben einfacher, gerechter
und bezahlbarer machen wollen“, betonte Ministerin Hubig im
Deutschen Bundestag. Erste Gesetze sind bereits beschlossen,
zum Beispiel zur Mietpreisbremse. Weitere Pakete für
bezahlbaren Wohnraum werden kommen. Etliche Gesetze, etwa zum
digitalen Widerrufs-Button bei Online-Verträgen sowie klare
Vorgaben für „Heute kaufen, später zahlen-Kredite", sind
gerade in Arbeit. Neues aus dem Kabinett
Zahlungsansprüche vor Amtsgerichten
Gerichte erproben Online-Verfahren Bürgerinnen und Bürgern
soll es künftig möglich sein, ihre Ansprüche im Bereich
niedriger Streitwerte in einem digital unterstützten
Zivilgerichtsverfahren geltend zu machen. Zunächst werden in
einer Erprobungsphase neue Verfahrensabläufe und moderne
Technologien bundeseinheitlich getestet.
Beurkundungen künftig generell in elektronischer Form möglich
Händler müssen ausgediente Einweg-E-Zigaretten zurücknehmen
Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen
Schneller und effizienter auf weltweite Pandemien reagieren
Zahl des Tages
166 Milliarden Euro werden in dieser Legislaturperiode für
Verkehrsinvestitionen bereitgestellt. Davon sollen über 100
Milliarden Euro in die Schiene gehen, 52 Milliarden in die
Bundesstraßen und 8 Milliarden in die Wasserstraßen.
Bundesverkehrsminister Schnieder: „Jetzt gilt: Planen, Bauen,
Ausgeben – und das möglichst schnell.“ Weitere
Regierungsthemen
Höherer Mindestlohn: 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab
2027
Anpassungen bei der Krankenhausreform in Arbeit
Pflegereform: Eckpunkte sollen bis Ende 2025 vorliegen
Cybersicherheit: Deutschland soll robuster aufgestellt
werden
Immer mehr Gigabitanschlüsse verfügbar
Arbeitsschutz: Deutliche Fortschritte, aber auch
Nachholbedarf
Weniger Zucker, Fette und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln
Internationaler Handel
Welche Auswirkungen haben die US-Zölle? Zollstreit, Rezession
und Handelsüberschuss sind Schlagworte, die derzeit überall
zu lesen sind. Wie wirken sich die neuen US-Zölle auf die
deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher aus? Die
wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wissenswertes zu den aktuellen Strompreisen
Aktuelle Stromsteuer-Debatte
Entlastungen
für alle geplant
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel
gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private
Haushalte und Wirtschaft zu entlasten. Mit drei ersten
konkreten Maßnahmen sollen die Kosten ab Januar 2026 für alle
deutlich verringert werden. „Wir wollen die Stromkosten
weiter senken, wenn wir die finanziellen Spielräume dazu
haben”, so Kanzler Friedrich Merz.
Wie entsteht der Strompreis? Kann ich durch einen Wechsel
sparen? Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen
So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
Neu seit 6. Juni 2025: Stromversorger-Wechsel innerhalb von
24 Stunden
Stromspar-Check:
Kostenlose Beratung für Menschen mit geringem Einkommen
Tipps für mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparung
Vor vier Jahren: Flutkatastrophe im Ahrtal
Erinnerung, Wiederaufbau und Vorsorge für den Notfall
Bundeskanzler Friedrich Merz erinnerte auf X an die
verheerende Katastrophe im Ahrtal: „Ihre Folgen sind bis zum
heutigen Tage zu spüren und zu sehen. Wir müssen in Zukunft
dafür sorgen, dass Betroffenen schneller und effektiver
geholfen wird.“ Neben dem staatlichen Hilfesystem sollte auch
jede und jeder Einzelne Vorsorge betreiben. Gut vorbereitet
kann jeder in Notsituationen sich selbst, Angehörigen und
Nachbarn helfen, bis staatliche Hilfe eintrifft. Empfehlungen
zur persönlichen Notfallvorsorge finden Sie hier.
Service und Fakten
Mammographie-Screening verringert Brustkrebssterblichkeit
deutlich
Wie sicher ist die Nutzung von Character.AI für Kinder?
Online-Banking: Fiese Fallen, aber fast immer muss die Bank
zahlen
Werbeaussagen auf Kosmetika: Fragwürdige Versprechen
Wie Kriminelle Deepfakes mit Promis für Fake-Werbung nutzen
Betrügerische Inkassoschreiben
Erneut falsche QR Codes an Parkautomaten
Werbung „Erholsamer Schlaf“ für Gummibärchen mit Melatonin
verboten
EU-Kommission: Leitlinien für sichereren Online-Raum für
Kinder
EU-Kommission: Ihre Meinung zum Gesetz über digitale Märkte
Neue Broschüren u
Ratgeber zur Rente
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025
Hallo, wir sind die KiMis! Kinder-Ministerium.de
inanzielle Bildung
Wie gut kennen Sie sich aus? Egal ob Konto einrichten,
Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen,
finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle.
Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und
Wohlstand – und diese Chancen sollten nicht ungenutzt
bleiben. Entdecken Sie auf der Finanzbildungsplattform der
Bundesregierung Angebote, die zu Ihnen passen.
ONLINE-VORTRÄGE
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Heizungstausch, Energieeffizientes Bauen
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: KI sicher nutzen, Elektronische
Patientenakte
Angebote der
Initiative „Digital-Kompass“
Themenbeispiele: Online-Banking, Klimafreundlich essen
29. September bis 6. Oktober 2025
Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!” Die Aktionswoche bündelt
Mitmach-Aktionen rund um das Thema Lebensmittelwertschätzung.
Sei es in der Außer-Haus-Verpflegung, im Handel, an Schulen
und Kitas, im landwirtschaftlichen Bereich oder im digitalen
Raum: Für jede und jeden gibt es Mitmach-Möglichkeiten wie
zum Beispiel Quizzen, Koch-Workshops, Schulprojekte und
Schnippelparties.
Bis zum 30. September 2025 bewerben
Auszeichnung „Verbraucherschule” Ob betrügerische
Internetseiten, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder
Greenwashing: Fallstricke lauern im Alltag junger Verbraucher
überall. Mit der Auszeichnung „Verbraucherschule” ehrt der
Verbraucherzentrale Bundesverband Schulen, die sich besonders
engagieren, damit Kinder und Jugendliche sich besser in ihrem
Konsumalltag zurecht finden.
|
Berlin, 11. Juli 2025 - 1056.
Sitzung des Bundesrates
|
- Bundesrat gibt grünes Licht für den
„Investitionsbooster“
-
Bundeshaushalt 2025: mehr Unterstützung für Länder und
Kommunen gefordert - Bundesrat fordert, EU-Aktionsplan für
Stahl und Metalle schnell umzusetzen -
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf kritisiert -
Umsetzung verschiebt sich
- Bundesrat billigt
Verlängerung der Mietpreisbremse
-
Bundesrat
fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes
-
Bundesrat
billigt Aussetzung des Familiennachzugs - Bund soll
Sondervermögen für die Länder unbürokratisch verteilen
-
Bundesrat bringt 21 unerledigte
Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein
Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf
außerhalb der EU Mit einer Entschließung, die
auf eine Initiative von Baden-Württemberg und
Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, hat der Bundesrat am 11.
Juli 2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren
Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet.
Die Entschließung betrifft Angebote aus Nicht-EU-Staaten
auf Shopping-Seiten und Onlinemarktplätzen im Internet. Waren
aus Nicht-EU-Staaten Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene
schnellstmöglich für einen besseren Verbraucherschutz
starkzumachen. Der Online-Handel müsse ebenso effektiv
kontrolliert werden wie der stationäre Handel.
Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in Brüssel dafür
einzusetzen, dass der Zollfreibetrag möglichst schnell
abgeschafft werde. Erweiterte Informationspflichten Außerdem
solle die Bundesregierung dafür eintreten, dass
Onlineplattformen klar und gut sichtbar über den Sitz des
Unternehmens, die Rücksendeadresse sowie Zoll und
Rücksendekosten informieren müssen.
Diese Angaben
müssten für die Kunden vor Vertragsschluss deutlich erkennbar
sein, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Haftung der Plattformbetreiber Um den Online-Handel aus
Drittstaaten effektiver zu kontrollieren, sei die volle
Haftung der Plattformbetreiber erforderlich, heißt es in der
Entschließung. Als letztes Mittel käme auch die Sperrung der
gesamten Plattform in Frage, bis nicht rechtskonforme
Angebote gelöscht würden.
Onlineplattformen sollten
für nicht konforme Produkte haften, es sei denn, sie könnten
einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen, der
für das Produkt verantwortlich ist. Nachschärfung der
Sorgfaltspflichten Aus Sicht des Bundesrates ist es
problematisch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei
mangelhaften Produkten ihre Gewährleistungsrechte kaum
wahrnehmen.
Es erschiene ihnen geradezu aussichtslos,
den eigentlichen Anbieter zu ermitteln oder zu erreichen. Da
die Online-Plattformen häufig nur als Vermittler agierten,
nicht aber als Anbieter der Waren, sei es derzeit kaum
möglich, sie in Mithaftung zu nehmen. Es solle daher geprüft
werden, ob die Sorgfaltspflichten der Betreiber nachgeschärft
werden könnten. Dafür würde sich der geplante Digital
Fairness Act anbieten.
Ausbau von Zoll und
Produktsicherheitskontrollen Schließlich bitten die
Länder die Bundesregierung, sich für faire
Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und
außereuropäischen Anbietern einzusetzen. Konkret könne dies
durch den Ausbau von Zoll- und Sicherheitskontrollen
geschehen. Zuständige Behörden und Einrichtungen müssten
durch digitale Modernisierungsmaßnahmen gestärkt werden.
Weiteres Verfahren Die Entschließung wird nun der
Bundesregierung zugestellt. Diese ist frei darin, ob und wie
sie die Vorschläge des Bundesrates aufnimmt.
Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und
ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren
Energien den Weg Der Bundesrat hat in seiner
Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung
der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413
(RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende
beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten
Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben
gewahrt.
An dem Gesetzesvorhaben waren das
Bundesumweltministerium (BMUKN), das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das
Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Das neue Gesetz wird
wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU)
2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in
nationales Recht überführen und dafür unter anderem
Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am
Wasserhaushaltsgesetz vornehmen.
Damit setzt die
Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erleichtern.
Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten
Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land
einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben
Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz
geregelt wird.
Damit können Vorhaben innerhalb dieser
Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren
nach den neuen Bestimmungen im
Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital,
bürokratiearm und pragmatisch.
Dadurch wird zugleich
eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die
EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren
Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen
sind. Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen
für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel
Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch
außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch
Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des
Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das Gesetz tritt
unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.
Bundesrat gibt grünes Licht für den
„Investitionsbooster“ Der Bundesrat hat in seiner
Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen
Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig
zugestimmt.
Mehr Abschreibungen, weniger Steuern Um
neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, sieht das
Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und
Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv
mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können.
Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die
Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für
weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Nach dem Auslaufen des sogenannten "Investitionsboosters"
wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer
gesenkt - von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr
2032.
Elektrische Dienstwagen fördern Das
Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als
Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos
für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine
75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs
vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000
Euro pro Wagen erhöht. Forschungszulage anheben
Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um
Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für
den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur
Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen
Euro angehoben.
Inkrafttreten Da der Bundesrat dem
Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet
werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in
Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum
1. Januar 2026 in Kraft.
Bundeshaushalt 2025:
Bundesrat fordert mehr Unterstützung für Länder und Kommunen
In ihrer am 11. Juli 2025 beschlossenen Stellungnahme zum
Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 weisen die Länder auf die
negativen Folgen der aktuellen Wirtschaftsschwäche und der
weltweiten Unsicherheit für die Haushalte von Bund, Ländern
und Kommunen hin. Sie begrüßen das geschaffene
Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro für
zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100
Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und Kommunen
sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.
Ruf nach Reformen Gleichzeitig fordert der Bundesrat
weitere strukturelle Reformen, etwa bei der gesetzlichen
Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, den
Transferleistungen sowie beim Vergabe- und Baurecht. Hier
müsse die Bundesregierung schnell handeln.
Auch
müssten die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität umfassend umgesetzt werden können.
Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus
dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) könnten nur dann
ihre volle Wirkung entfalten, wenn Länder und Kommunen sie
nicht mitfinanzieren müssten.
Mehr Hilfe für die
Länder bei Flüchtlingsbetreuung und Nahverkehr Der
Bundesrat weist darauf hin, dass Länder und Kommunen in den
letzten Jahren in überregionalen und regionalen Notlagen
viele Maßnahmen finanziert haben. Ihre Haushalte seien
dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter
sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der
öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen
der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und
Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der
Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse der Bund
Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher.
Zudem solle er für einen bezahlbaren Personennahverkehr
einstehen. Aus Sicht der Länder steht der Bund in der
Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der
öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit
Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden.
Bund soll seine Maßnahmen finanziell absichern Der Bund
stoße regelmäßig Maßnahmen an, lasse diese aber von den
Ländern finanzieren, stellt der Bundesrat fest. Aus Gründen
der Planbarkeit müsse künftig von Anfang an rechtssicher
feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und
dynamisch mitfinanziert.
Bundesregierung
plant Ausgaben vom 503 Milliarden Euro In dem
Haushaltsentwurf für das laufende Jahr, den die neue
Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, sind Ausgaben in
Höhe von 503 Milliarden Euro und Einnahmen in Höhe von 421
Milliarden Euro vorgesehen. Die geplante Nettokreditaufnahme
von 82 Milliarden Euro ist deutlich höher als im Vorjahr.
Sie entspreche aber dem durch die reformierte Schuldenbremse
erlaubten Betrag, so die Bundesregierung. Auch die Ausgaben
für Sicherheit und Verteidigung sind deutlich höher als zuvor
und erreichen eine NATO-Quote von 2,4 %.
Ziel des
Haushaltsgesetzes sei es nach Angaben der Bundesregierung,
Investitionen für Wirtschaftswachstum zu ermöglichen,
Arbeitsplätze zu sichern und Deutschlands innere und äußere
Sicherheit zu modernisieren.
Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes
ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes - wenn auch mit
geplant gut 38,5 Millionen einer der kleinsten Einzelpläne.
Wie es weitergeht Seine Stellungnahme leitet der
Bundesrat nun der Bundesregierung zu. Sie verfasst eine
Gegenäußerung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag
vor. Dieser hatte am Mittwoch vor dem Bundesratsplenum – in
der sogenannten Haushaltswoche – mit seinen Beratungen
begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des
Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal
abschließend damit.
Bundesrat fordert,
EU-Aktionsplan für Stahl und Metalle schnell umzusetzen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in
einer am 11. Juli 2025 gefassten Entschließung, den
europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle so schnell wie
möglich umzusetzen. Ziel sei es, die Zukunftsfähigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland
nachhaltig zu sichern.
Aus Sicht der Länder geht es
dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:
Wettbewerbsfähige Stromkosten
Da die Stahlindustrie
besonders energieintensiv sei, müsse die EU helfen, die
Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten, indem zum
Beispiel die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. Um
erneuerbare Energien in ein sicheres und wettbewerbsfähiges
System integrieren zu können, müssten Transport und
Speicherinfrastrukturen zügig ausgebaut werden.
Konsequenter Handelsschutz
Der Bundesrat spricht sich
dafür aus, die bestehenden Schutzmaßnahmen im Handel
langfristig zu verbessern, um unfairen Importen, Preisdumping
und illegalen Subventionen entgegenzuwirken. Insbesondere
sollten die im Juni 2026 auslaufenden Schutzmaßnahmen
(safeguards) verlängert werden. Wirksamer Carbon-Leakage
Schutz
Die Länder begrüßen die Kommissionsvorschläge
für ein verbessertes europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem.
Sie fordern jedoch, bestehende Schlupflöcher zu schließen und
die Bürokratie weiter abzubauen. Das System müsse auch
tatsächlich dazu beitragen, CO₂-Verlagerungen zu vermeiden
und nicht etwa unbeabsichtigt Anreize dafür schaffen, die
Produktion aus der EU heraus zu verlagern. Weitere
Maßnahmen
Weiterhin enthält die Entschließung
Vorschläge, im Bund die Leitmärkte für klimafreundliche
und -neutrale Produkte zu stärken, eine Strategie zur
Sicherung hochwertiger Schrott-Importe voranzutreiben sowie
den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden
Wasserstoffinfrastruktur zu beschleunigen, damit die
Stahlindustrie kostengünstig grünen Wasserstoff beziehen
kann.
Einberufung eines Stahlgipfels Schließlich
fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen
Stahlgipfel mit allen betroffenen Unternehmen und Ländern
anzusetzen. Dabei sollen gemeinsam konkrete Schritte zur
Sicherung des Stahlstandorts Deutschland entwickelt werden.
Ziele des europäischen Aktionsplans
In dem im März
2025 von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan sind
Maßnahmen enthalten, die unter anderem eine
erschwingliche und sichere Energieversorgung für den Sektor
gewährleisten, die Verlagerung von CO₂-Emissionen
verhindern, europäische Industriekapazitäten schützen und
ausbauen sowie hochwertige Arbeitsplätze erhalten sollen.
Wie es weitergeht Die Entschließung wird der
Bundesregierung übermittelt. Gesetzliche Vorgaben, wann und
wie diese sich mit den Vorschlägen des Bundesrats
auseinanderzusetzen habe, gibt es nicht.
Bundesrat kritisiert Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf
- Frist zur Umsetzung verschiebt sich Die
Umsetzungsfrist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird
bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine entsprechende
Gesetzesänderung passierte am 11. Juli 2025 den Bundesrat.
Kennzeichen für frisches Schweinefleisch
Lebensmittelunternehmen haben nun mehr Zeit, die Vorgaben des
im August 2023 in Kraft getretenen Gesetzes umzusetzen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass schon ab dem 1. August 2025
auf verpacktem oder offen verkauftem Schweinefleisch aus
Deutschland erkennbar sein muss, unter welchen Bedingungen
das Tier gehalten wurde.
Die Agrarminister der Länder
hatten zuvor auf mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug des
Gesetzes hingewiesen. Auch aus der Wirtschaft kamen Bedenken,
dass die Frist für die Umstellung zu kurz sei.
Bundesrat bemängelt erhebliche Schwachstellen im Gesetz In
einer Entschließung zu dem Gesetz begrüßt der Bundesrat zwar
die Fristverlängerung, übt aber gleichzeitig deutliche Kritik
am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es enthalte gravierende
Schwachstellen und Lücken und verfüge über kein
ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in
Deutschland.
Zu den genannten Schwachstellen zählen
unter anderem: die Beschränkung auf Schweinemast und
Frischfleisch von Mastschweinen, fehlende Anforderungen an
die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 und 4, das
Fehlen eines Finanzierungskonzepts, die Ungleichbehandlung
in- und ausländischer Produkte.
Darüber hinaus fordert
der Bundesrat, dass ein sogenanntes Downgrading möglich sein
soll, so dass Fleisch aus einer höheren Haltungsform aufgrund
von Absatzschwierigkeiten zeitweise unter der Bezeichnung
einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden kann.
Der Bundesrat kritisiert ferner den hohen Vollzugsaufwand
für die Länder sowie den „völlig unverhältnismäßigen“
Bürokratieaufwand, der für Betriebe und Behörden durch die
Regelungen entsteht.
Anlasslose Routine-Kontrollen
Die Länder bemängeln auch, dass sowohl bei der Tierhaltung
als auch im Lebensmittelbereich künftig anlasslose
Vor-Ort-Kontrollen möglich sein sollen. Dadurch würden
Überwachungshäufigkeit und -umfang erheblich gesteigert -
diese Kontrollen führten zu einer erhöhten Belastung von
Wirtschaft und Verwaltung. Es stelle sich die Frage, warum
der Bundesregierung die bisher geplanten Kontrollen nicht
ausreichen, zumal sich das System noch im Aufbau befände.
Kritik der Länder lange bekannt
Bereits im
vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren zum
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hatten die Länder bei der
ersten und zweiten Beratung im Bundesrat ihre Bedenken
deutlich gemacht. Viele der wesentlichen Kritikpunkte und
Forderungen für ein verbessertes Gesetz sind jedoch nicht
aufgegriffen worden.
Bundesrat billigt
Verlängerung der Mietpreisbremse Die
Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der
Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten
Frist am 11. Juli 2025 gebilligt. Instrument für
angespannte Wohnungsmärkte
Im Kern regelt die
Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und
Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens
zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen
die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt
oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne
dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete
dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Bisherige Regelung vor dem Auslaufen Die
Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung
würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte
bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum
angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche
Einschränkung entfällt nun. Weiterhin angespannter
Wohnungsmarkt
Die Verlängerung der Mietpreisbremse
begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten
Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die
Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen
mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen
Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch
durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit
Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt
werden. Inkrafttreten
Da der Vermittlungsausschuss
nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und
im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach
der Verkündung in Kraft.
Digitalisierung und
Mitbestimmung: Bundesrat fordert Anpassungen des
Betriebsverfassungsgesetzes In einer auf
Initiative mehrerer Länder am 11. Juli 2025 gefassten
Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle
Entwicklungen anzupassen. Fortschreitende Digitalisierung
Mit der Entschließung würdigen die Länder die
betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen
Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie.
Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die
Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die
fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass
Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr
effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen
Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesregierung müsse
daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die
betriebliche Mitbestimmung modernisieren.
Arbeitnehmerbegriff reformieren So sei beispielsweise der
Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum
noch möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der
Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse auch bei
arbeitnehmerähnlichen Personen gelten. Datenschutz und
künstliche Intelligenz
Auch seien die Rechte des
Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten zu
erweitern: Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher
Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei
es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um
verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.
„Union-Busting“ Zudem fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei
modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden
könne, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen.
Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssten
diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer
Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. So
hätten Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der
Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen
behindert oder dies zumindest versucht.
Digitale und
hybride Verfahren Sitzungen in Form von Video- oder
Telefonkonferenzen hätten in den vergangenen Jahren in der
Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Diese
Verfahren sollten auch für Betriebsräte zugelassen werden.
Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig
ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.
Weiteres
Verfahren Die Entschließung wird der Bundesregierung
zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich
damit beschäftigt, gibt es nicht.
Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag
beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Begrenzung der Migration Das Gesetz ändert zunächst
die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von
Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch
begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins
In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und
Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die
Gesetzesbegründung.
Aussetzung des Familiennachzugs
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu
subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies
betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die
zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus
bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in
ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige
Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen
eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften
zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.
Hohe Belastung der Kommunen Das Ausschöpfen dieses
Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den
Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren
Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große
Herausforderungen gestellt, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein,
und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf
Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum
für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten
vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender
Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.
Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und
verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.
Bund soll Sondervermögen für die Länder
unbürokratisch verteilen Am 11. Juli 2025 haben
sich die Länder zum Entwurf des Länder- und
Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes der
Bundesregierung geäußert. Dieses regelt die Verteilung der
100 Milliarden Euro aus dem im März geschaffenen
Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen. Gelder reichen
nicht aus
In seiner Stellungnahme zeigt sich der
Bundesrat besorgt, dass die Summe von 100 Milliarden Euro
nicht ausreichen werde, um den bestehenden
Investitionsrückstau vollständig abzuarbeiten. Es seien
weitere Mittel zu mobilisieren. So könne der Bund aus den
verbleibenden 400 Milliarden Euro des Sondervermögens weitere
Investitionen der Länder und Kommunen fördern, zum Beispiel
durch Investitionsprogramme für den Nahverkehr.
Baunebenkosten und Planungsleistungen Nach Ansicht der
Länder sollte das Gesetz eindeutig regeln, dass zu den
förderfähigen Maßnahmen auch Baunebenkosten und
Planungsleistungen sowie Gutachten und Untersuchungen
gehören, also auch Architekten und Ingenieure aus dem
Sondervermögen bezahlt werden können.
Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen, die vor dem 1.
Januar 2025 begonnen wurden, nicht durch das Sondervermögen
finanziert werden können. Die Länder gehen davon aus, dass
sich dieses Datum auf den Beginn der Bauarbeiten bezieht,
sodass auch vorab erfolgte Planungs- und Beratungsleistungen
für diese Maßnahmen aus dem Sondervermögen bezahlt werden
können. Sie fordern, dies im Gesetz klarzustellen.
Weniger Bürokratie Der Bundesrat fordert, die Gelder auf
einfache und bürokratiearme Weise zu verteilen. Die bisher im
Gesetzentwurf vorgesehenen Berichtspflichten und
Bewirtschaftungsvorgaben führten zu einem zu hohen
Verwaltungsaufwand. Daher solle der Bund die Mittel
vollständig und unmittelbar den Ländern zuleiten. Was das
Gesetz vorsieht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
regelt, wie der Länder- und Kommunenanteil des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verteilt
wird. Dies geschieht in Anlehnung an den Königsteiner
Schlüssel, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen
und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder
zusammensetzt. Investiert werden kann in die Infrastruktur in
den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhaus und
Pflege, Energie, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung
und Digitalisierung.
Nächste Schritte Die
Stellungnahme der Länder wird an den Bundestag weitergeleitet
- zuvor kann sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der
Länder äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat,
kommt es erneut in den Bundesrat, der dann entscheidet, ob er
dem Gesetz zustimmt.
Bundesrat bringt 21
unerledigte Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein
Die Länder haben im Plenum am 11. Juli 2025 entschieden,
für 21 Gesetzentwürfe des Bundesrates einen neuen Anlauf zu
starten. Die Entwürfe waren bereits während der letzten
Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht, dort aber
nicht abschließend beraten worden. Anders als der Bundesrat
kennt der Deutsche Bundestag Legislaturperioden.
Die
Abgeordneten sind nur für die jeweilige Wahlperiode gewählt,
die in der Regel vier Jahre dauert. Dies hat zur Folge, dass
sämtliche Vorlagen, die der Bundestag in einer
Legislaturperiode nicht behandeln kann, mit deren Ende
erledigt sind. Der neu gewählte Bundestag beginnt wieder bei
null - er muss sich nicht mit mehr mit „Altlasten“ aus der
vorherigen Legislaturperiode beschäftigen.
Grundsatz
der Diskontinuität Dieser sogenannte Grundsatz der
Diskontinuität hat Folgen für die Arbeit des Bundesrates,
auch wenn er selbst ihm nicht unterliegt. Die Länder können
über den Bundesrat eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag
einbringen und machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch.
Dem Bundestag steht es allerdings frei, wann er sich mit
diesen Länderinitiativen auseinandersetzt - gesetzliche
Fristen gibt es dafür nicht.
Daher kommt es vor, dass
Gesetzentwürfe des Bundesrates in einer Legislaturperiode vom
Bundestag nicht oder nicht abschließend beraten werden. Damit
der Gesetzentwurf mit Ende der Legislaturperiode nicht
hinfällig wird und sich der neu gewählte Bundestag überhaupt
damit beschäftigen kann, müssen die Länder den Entwurf erneut
beim Bundestag einbringen.
Diese Neueinbringung wird
Reprise genannt. Den Antrag, das Gesetz erneut einzubringen,
stellt regelmäßig das Land, das auch den ursprünglichen
Gesetzentwurf erarbeitet hat. Überblick über die Reprisen der
1056. Sitzung In seiner Sitzung am 11. Juli 2025 hat der
Bundesrat beschlossen, folgende Gesetzentwürfe erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen: TOP 13:
Erstattungbetrag als Geldleistung bei gesetzlicher
Unfallversicherung TOP 14:
Bagatellgrenze bei Rückabwicklung der Agrarförderung
TOP 16:
Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
TOP 17:
Ausweiskontrollen beim Boarding von Flugzeugen TOP
18:
Beschleunigte Verwaltungsprozesse bei Asylverfahren
TOP 19:
Mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von
Forschungspersonal TOP 20:
Härteres Vorgehen gegen Mietwucher TOP 21:
Höhere Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge
TOP 22:
Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche TOP
23:
Klarheit im Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
TOP 24:
Höhere Hürden für Strafverteidigung durch juristische Laien
TOP 25:
Strafen für bösartige Deepfakes TOP 26:
Begrenzte Haftung für Ehrenamtliche im Vereinsrecht
TOP 27:
Erleichterte audiovisuelle Vernehmungen bei minderjährigen
Zeugen TOP 28:
Eilmaßnahmen bei Krisenintervention im Maßregelvollzug
TOP 29:
Herrenlose Konten von Verstorbenen TOP 30:
Photovoltaikanlagen in Hochwasserschutzgebieten TOP
32:
Solaranlagen in Kleingärten TOP 65:
Erweiterung der Strafbarkeit von Kindesentführungen
TOP 67:
Begrenzte Halterpflichten bei der Überprüfung von
Führerscheinen TOP 76:
Bessere Kooperation im Kinderschutz
|
- Digitalisierung beim Grundstückskauf: NeuenrGesetzentwurf - Gesetzentwurf zum
elektronischen Widerrufsbutton
|
Digitalisierung beim
Grundstückskauf: Berlin, 9. Juli 2025 -
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital
vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute
veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch
von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten
und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines
Immobilienvertrags.
Bislang findet dieser Austausch
weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig
elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche
Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die
Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten.
Entsprechende notarielle Rechtsgeschäfte können so schneller,
effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des
Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen
Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der
steuerlichen Anzeigen der Notare, sieht dazu im Einzelnen
folgende Inhalte vor:
Anzeigen, Anträge und
Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan
elektronisch Die nach dem Baugesetzbuch, dem
Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung
erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die
zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und
Gemeinden ausgetauscht werden, sollen künftig ausschließlich
elektronisch versandt werden. Gleiches gilt für den Austausch
zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher
Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen
Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür kommen strukturierte
Datensätze zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere
Bearbeitung ermöglichen sollen.
Für den Austausch
zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den
Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und
Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich
um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die
verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen
authentifizierten Teilnehmern.
Für den Austausch
zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die
Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht eine
effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere
elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen
Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden,
Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
Implementierung und Zeitplan Die Zeitpunkte, ab denen die
elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist,
sollen teilweise durch Rechtsverordnung bestimmt werden
können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für den Austausch
zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern
übertragen.
Die entsprechenden Verordnungen dürfen
allerdings keinen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2027 vorsehen.
Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und
Gerichten wird verpflichtend mit dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. Die elektronische
Kommunikation zwischen Notaren und der Finanzverwaltung wird
stufenweise eingeführt, beginnend mit der Veräußerungsanzeige
der Notare zum genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll spätestens zum 1.
Januar 2028 einbezogen werden. Die übrigen steuerlichen
Anzeigen der Notare sollen folgen, sobald die technischen und
organisatorischen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt
und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die
interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15.
August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden
ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein
Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der
vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das
Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen
werden.
Vertragswiderruf unkompliziert
durch einen Klick: BMJV legt Gesetzentwurf zum elektronischen
Widerrufsbutton vor Verbraucherinnen und
Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn
sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen
wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den
elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu
ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein
Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm
sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und
Versicherungsverträgen umgesetzt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „So einfach wie das Bestellen
im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein:
mit einem Klick. Mit dem elektronischen Widerrufsbutton
werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben
leichter machen.
Was muss ich für den Widerruf nochmal
tun? Wohin muss ich meinen Widerruf schicken? Wer widerrufen
will, soll sich mit diesen Fragen künftig nicht mehr
herumschlagen müssen. Der Vertragsschluss per Klick ist schon
heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf
gelten. Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor
Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“
Der
Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des
Versicherungsvertragsrechts setzt die geänderte
EU-Verbraucherrechterichtlinie um. Die Vorgaben sind bis zum
19. Dezember 2025 umzusetzen. Vorgesehen sind insbesondere
folgende Änderungen:
1. Einführung einer
elektronischen Widerrufbuttons Unternehmen sollen
verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton
bereitzustellen. Dies soll in Bezug auf Waren,
Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
Deutschland hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür
eingesetzt, dass eine solche elektronische
Widerrufsmöglichkeit verpflichtend wird.
2.
Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen Damit
Verbraucherinnen und Verbraucher eine Finanzdienstleistung
und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können,
besser verstehen, sollen Unternehmen ihnen künftig solche
Verträge angemessen erläutern müssen. Damit soll
sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
eine informierte Vertragsabschlussentscheidung treffen. Bei
Online-Tools sollen Verbraucherinnen und Verbraucher
zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen
können.
3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“
Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen
höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss
widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin
oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt.
Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24
Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass
entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne
Befristung widerrufen werden können.
Nach geltendem
Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen
gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass
die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen
beginnt. Man spricht insoweit von einem „ewigen
Widerrufsrecht“. Dies führt häufig zu unbilligen Ergebnissen,
wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.
4.
Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr
in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf
Verlangen tun. Mit der Änderung soll der zunehmenden
Digitalisierung Rechnung getragen und sollen Unternehmen
entlastet werden.
Ein Diskussionsentwurf wurde am 9.
Dezember 2024 auf der Website des BMJV veröffentlicht, um die
interessierten Kreise frühzeitig zu informieren. Daraufhin
eingegangene Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und
Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht.
|
Gesetzentwurf: Neue Regeln für die
Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter
|
Berlin, 4. Juli 2025 - Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher
Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln
vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die
rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind
anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten
aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei
soll das Lebensalter des Kindes maßgeblich Berücksichtigung
finden.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im letzten Jahr
einen klaren Auftrag gegeben: Die Regeln für die
Vaterschaftsanfechtung im BGB müssen überarbeitet werden. Das
geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen
Väter in ihren Grundrechten. Wir werden diesen Auftrag jetzt
umsetzen. Dabei gehen wir behutsam vor. Abstammungsrecht
ist eine besonders sensible Materie. Wir müssen den
Grundrechten aller Beteiligten - Eltern und Kinder - Rechnung
tragen. Unser Gesetzentwurf schlägt eine ausgewogene Lösung
vor. Eine sozial-familiäre Beziehung zwischen einem Kind und
seinem rechtlichen Vater wird auch künftig wesentlich ins
Gewicht fallen, wenn der leibliche Vater die Vaterschaft
eines anderen Mannes anficht. Denn oft dient der
rechtliche Schutz dieser Beziehung gerade dem Kindeswohl.
Zugleich wird unsere Regelung sicherstellen, dass ein
leiblicher Vater bessere Möglichkeiten hat, auch als
rechtlicher Vater Verantwortung für sein Kind zu übernehmen.
Wir gehen damit einen wichtigen ersten Schritt - hin zu einem
zeitgemäßen Abstammungsrecht.“
Das
Bundesverfassungsgericht hat am 9. April 2024 entschieden,
dass die Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung teilweise
unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Eine Anpassung der
gesetzlichen Regeln ist deshalb notwendig.
Konkret
ging es in dem Urteil um § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach kann der leibliche
Vater eines Kindes die Vaterschaft eines anderen Mannes dann
nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann
eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das
Bundesverfassungsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass
die vorgenannte Regelung nicht vereinbar mit dem
Elterngrundrecht des leiblichen Vaters ist, das Artikel 6
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert.
Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 30. März 2026 Zeit, eine
Neuregelung zu schaffen. Bis dahin sind Anfechtungsverfahren,
denen ein Antrag des mutmaßlich leiblichen Vaters eines
Kindes zugrunde liegt, auszusetzen, wenn der Antragsteller
dies beantragt.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere
Änderungen im Abstammungsrecht vor, um die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. An grundlegenden
Strukturentscheidungen des Abstammungsrechts soll sich
hingegen nichts ändern. So soll das Zwei-Eltern-Prinzip
beibehalten werden. Es soll auch keine Änderung an dem
Grundsatz geben, dass rechtlicher Vater der Mann wird, der im
Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet
ist oder der die Vaterschaft anerkennt.
Vorgesehen
sind insbesondere folgende Änderungen: 1.
„Anerkennungssperre“ während eines laufenden Verfahrens
Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur
Feststellung der Vaterschaft eines Mannes soll künftig kein
anderer Mann mehr die Vaterschaft für dieses Kind sogleich
wirksam anerkennen können. Durch diese Neuregelung soll
verhindert werden, dass es in bestimmten Fällen zu einem
„Wettlauf um die Vaterschaft“ kommt. Eine Ausnahme von der
vorgeschlagenen „Anerkennungssperre“ soll dann gelten, wenn
der Mann, der die Vaterschaft anerkennt, seine leibliche
Vaterschaft nachweist.
2. Neuregelung des
Anfechtungsrechts leiblicher Väter Die Regeln zur
Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den
leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die
neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den
Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie
über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die
neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes
anknüpfen und an den Zeitpunkt der Anfechtungserklärung
anknüpfen.
Erklärt der leibliche Vater die Anfechtung
der Vaterschaft innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des
Kindes, so soll seine Anfechtung künftig uneingeschränkt
Erfolg haben können. Ein Ausschlussgrund der
sozial-familiären Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen
Vater soll insoweit nicht gelten.
Erklärt der
leibliche Vater die Anfechtung der Vaterschaft für ein
minderjähriges Kind später als sechs Monate nach dessen
Geburt, so soll die Anfechtung weiterhin grundsätzlich
ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Kind und dem
rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Ausnahmen davon sind aber vorgesehen, wenn auch zwischen dem
Kind und dem leiblichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung
besteht, eine solche zu einem früheren Zeitpunkt bestanden
hat oder sich der leibliche Vater ernsthaft, aber erfolglos
um eine solche Beziehung zum Kind bemüht hat. Auch in diesen
Fällen aber kann der Fortbestand der bisherigen Vaterschaft
aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, sodass das
Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters zurücktreten muss. Das
wird vom Familiengericht unter Berücksichtigung der
Interessen aller Beteiligten geprüft.
Ist das Kind bei
der Anfechtung volljährig, soll es auf seinen Widerspruch
ankommen. Ist die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem
Kind und dem rechtlichen Vater weggefallen, die zuvor einer
Anfechtung durch den leiblichen Vater entgegenstand, so soll
der leibliche Vater künftig eine „zweite Chance“ haben, die
Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.
3.
Ergänzende Regelungen
Ergänzend sollen mehrere Regeln
getroffen werden, die verhindern sollen, dass überhaupt die
Notwendigkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch den
leiblichen Vater eintritt.
Anerkennung trotz
bestehender Vaterschaft: Der leibliche Vater soll die
Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des
bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen
können, ohne dass zuvor ein Anfechtungsverfahren
durchzuführen ist. Relevant sein wird dies insbesondere für
Fälle, in denen die Mutter verheiratet ist, aber das Kind von
einem anderen Mann gezeugt ist, und sich alle Beteiligten
einig sind, dass der leibliche Vater auch der rechtliche
Vater des Kindes werden soll. Keine Anfechtung durch den
rechtlichen Vater bei Anerkennung in Kenntnis fehlender
leiblicher Abstammung: Eine im Wege der Anerkennung
begründete rechtliche Vaterschaft soll künftig nicht mehr
durch den rechtlichen Vater angefochten werden können, wenn
dieser im Zeitpunkt der Anerkennung wusste, dass er nicht der
leibliche Vater des Kindes ist. Für die Mutter, die der
Anerkennung zugestimmt hat, soll Entsprechendes gelten.
Durch
diese Neuregelung sollen Vaterschaftsanerkennungen vorgebeugt
werden, die nur zu dem Zwecke erfolgen, eine Vaterschaft des
leiblichen Vaters zu verhindern. Erfordernis der
Zustimmung des jugendlichen Kindes zur Anerkennung der
Vaterschaft: Eine Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind,
das das 14. Lebensjahr vollendet hat, soll künftig generell
die Zustimmung des Kindes zur Anerkennung voraussetzen. So
soll verhindert werden, dass einem jugendlichen Kind ohne
sein Einverständnis ein Mann als rechtlicher Vater zugeordnet
wird, der nicht sein leiblicher Vater ist.
|
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026
|
Bundesarbeitsministerin begrüßt
gemeinsamen Vorschlag der Mindestlohnkommission und kündigt
rasche Umsetzung an Berlin, 27. Juni 2025 -
In ihrer Sitzung vom 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission
eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf
13,90 Euro zum 1.1.2026 und 14,60 Euro zum 1.1.2027
beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 %
und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also
um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich
beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich
der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen
Beschäftigungsverhältnisse verringert.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Mindestlohn ist
bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart
arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den
aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich
beiden Seiten - Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern -
ausdrücklich meinen Respekt. Das gemeinsame Ergebnis begrüße
ich ausdrücklich.
Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in
diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet
für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde
der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung
durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu
machen.“

F. Pinjo / BMAS.
|
Verbraucherschutz aktuell
|
Berlin, 27. Juni 2025
Schulen, Bahnstrecken, Energiepreise
Was bedeutet der Haushalt 2025 für Verbraucherinnen und
Verbraucher? Rekordinvestitionen in Höhe von über 115
Milliarden Euro – das sieht der Haushalt 2025 vor.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte: „Wir ermöglichen
damit einen dringend nötigen Modernisierungsschub für unser
Land: für gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne
Bahnstrecken, Brücken und Straßen, für den Klimaschutz und
die Digitalisierung.“ Zudem werden die Verbraucher bei den
Energiepreisen entlastet.
Niedrigere Energiepreise: Das ist konkret geplant
Weitere Regierungsthemen
Neuregelungen Juli 2025
Was ist neu? Die Renten und der Altenpflege-Mindestlohn
steigen, Berufsbetreuerinnen erhalten mehr Geld. Dazu gibt es
neue Regelungen im Bereich der Pflege, und die
Entschädigungen für Opfer von Gewalt, Krieg, SED und für
Impfgeschädigte werden erhöht. Und: Am 31. Juli endet die
Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung.
Aus dem Bundestag: Mietpreisbremse wird bis Ende 2029
verlängert
Programm Ganztagsbetreuung wird um zwei Jahre verlängert
Ausbau digitaler Infrastrukturen wird beschleunigt
Aus dem Kabinett: Entfernung kinderpornografischer Inhalte im
Netz
Wohnen
Schneller und einfacher bauen dank „Bauturbo”
Cybersicherheitsmonitor 2025
Menschen schützen sich immer weniger vor Cyberkriminalität Ob
starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung oder
regelmäßige Updates: Trotz anhaltend hoher Bedrohungslage
verwenden Menschen weniger Maßnahmen als noch in den
Vorjahren zum Schutz vor Gefahren im Internet, so der
Cybersicherheitsmonitor 2025 - die repräsentative
Dunkelfeldstudie von BSI und Polizei.
vzbv Jahresbericht
2024 „Stark
für den Zusammenhalt” Über 600.000 Anfragen und Beschwerden
von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden 2024 in den
Verbraucherzentralen erfasst und ausgewertet. Rund 230
Abmahnungen wurden eingereicht. Die Zahlen unterstreichen die
Bedeutung des Verbraucherschutzes: Er schafft Sicherheit in
unruhigen Zeiten und stärkt nicht nur Einzelne, sondern auch
den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ihre Rechte bei Katastrophen und Krieg
Urlaub stornieren oder abbrechen? Kritische gesellschaftliche
Situationen und Kriege, Hochwasser, Waldbrände oder
Lawinenabgänge - wir leben in einer Welt multipler Krisen.
Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben, wenn ein
Kriesenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht.
Aktuelle Reisewarnungen, Teilwarnungen und
Sicherheitshinweise
Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten – Wichtige
Informationen für deutsche Staatsangehörige
USA: Diese Bestimmungen sollten Sie beachten
Krisenvorsorgeliste ELEFAND: Wichtig für alle
Auslandsaufenthalte Service und Fakten
Europas Badegewässer sind für das Sommerschwimmen sicher
Deutsche Badegewässer: 97 Prozent „ausgezeichnet” oder „gut”
Mobilfunk: Funklöcher in weniger als einem Prozent der
Messpunkte
Öffentlichkeitsbeteiligung beim Programm für die Entsorgung
von Atommüll
BGH: Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht erhöht
Roblox, Fortnite: Verbraucherschützer gehen gegen Spiele-Apps
vor
TiKTok Shop: Darauf sollten Verbraucher bei Social Commerce
achten
Online-Plattform „Shein” zur Einhaltung EU-Rechts aufgerufen
Bei Anruf Betrug: Trickbetrüger als „Renten-Berater“
unterwegs
Sie haben gewonnen! Gemeine Gewinnspiel-Abzockmaschen
Namensrecht
Am 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Es
schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der
Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Diese
Broschüre gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
Das Leben gestalten - mit Demenz!
Das Pflegetelefon - Schnelle Hilfe für Angehörige
Sozialhilfe – Aktuelle Beträge für Leistungen nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Online-Broschüre)
Der Hitzeknigge – Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze
(Online-Broschüre)
Digitales Organspende-Register
Fragen und Antworten zur Organspende Eine Organspende bietet
Hoffnung für alle, die auf ein lebensrettendes Organ warten.
Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Wie funktioniert
das neue digitale Organspende-Register? Gilt der bisherige
Organspendeausweis weiterhin? Die wichtigsten Fragen und
Antworten. Online-Schulungsangebote
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Photovoltaik, Digitaler Nachlass
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Erben und Vererben, Patientenverfügung
Angebote der Initiative „Digital-Kompass“
Themenbeispiele: KI, Tracking, Elektronische Patientenakte
|
Gipfelerklärung der Staats- und
Regierungschefs der NATO, die am 25. Juni 2025 an der Tagung
des Nordatlantikrats in Den Haag teilnahmen
|
Den Haag, 25. Juni 2025 -
Wir, die Staats- und Regierungschefs der Nordatlantischen
Allianz, sind in Den Haag zusammengekommen, um unser
Bekenntnis zur NATO, dem stärksten Bündnis der Geschichte,
und zum transatlantischen Bund zu bekräftigen. Wir
bekräftigen unser eisernes Bekenntnis zur kollektiven
Verteidigung, wie es in Artikel 5 des Washingtoner Vertrags
verankert ist – dass ein Angriff auf einen Einzelnen ein
Angriff auf alle ist. Wir bleiben vereint und fest
entschlossen, unsere eine Milliarde Bürger zu schützen, das
Bündnis zu verteidigen und unsere Freiheit und Demokratie zu
sichern.
Angesichts tiefgreifender
Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen, insbesondere
der langfristigen Bedrohung der euro-atlantischen Sicherheit
durch Russland und der anhaltenden Bedrohung durch den
Terrorismus, verpflichten sich die Bündnispartner, bis 2035
jährlich fünf Prozent ihres BIP in zentrale
Verteidigungsbedürfnisse sowie verteidigungs- und
sicherheitsbezogene Ausgaben zu investieren, um unseren
individuellen und kollektiven Verpflichtungen gemäß Artikel 3
des Washingtoner Vertrags nachzukommen. Unsere Investitionen
werden sicherstellen, dass wir über die Streitkräfte,
Fähigkeiten, Ressourcen, Infrastruktur, Kampfbereitschaft und
Widerstandsfähigkeit verfügen, die wir zur Abschreckung und
Verteidigung im Einklang mit unseren drei Kernaufgaben
Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und
-bewältigung sowie kooperative Sicherheit benötigen.
Die Verbündeten sind sich einig, dass diese 5%-Zusage zwei
wesentliche Kategorien von Verteidigungsinvestitionen
umfassen wird. Die Verbündeten werden jährlich mindestens
3,5% ihres BIP auf Grundlage der vereinbarten Definition der
NATO-Verteidigungsausgaben bis 2035 für die Deckung des
zentralen Verteidigungsbedarfs und die Erfüllung der
NATO-Fähigkeitsziele bereitstellen. Die Verbündeten
verpflichten sich, jährliche Pläne vorzulegen, die einen
glaubwürdigen, schrittweisen Weg zur Erreichung dieses Ziels
aufzeigen.
Darüber hinaus werden die Verbündeten
jährlich bis zu 1,5% ihres BIP bereitstellen, um unter
anderem unsere kritische Infrastruktur zu schützen, unsere
Netzwerke zu verteidigen, unsere zivile Bereitschaft und
Widerstandsfähigkeit sicherzustellen, Innovationen
voranzutreiben und unsere verteidigungsindustrielle Basis zu
stärken. Die Ausgabenentwicklung und -bilanz im Rahmen dieses
Plans werden 2029 im Lichte des strategischen Umfelds und der
aktualisierten Fähigkeitsziele überprüft. Die Verbündeten
bekräftigen ihre dauerhafte souveräne Verpflichtung, die
Ukraine zu unterstützen, deren Sicherheit zu unserer
Sicherheit beiträgt, und werden zu diesem Zweck direkte
Beiträge zur Verteidigung und Verteidigungsindustrie der
Ukraine bei der Berechnung der Verteidigungsausgaben der
Verbündeten berücksichtigen.
Wir bekräftigen unser
gemeinsames Engagement für den raschen Ausbau der
transatlantischen verteidigungsindustriellen Zusammenarbeit
und die Nutzung neuer Technologien und des Innovationsgeistes
zur Förderung unserer gemeinsamen Sicherheit. Wir werden uns
für den Abbau von Handelshemmnissen im Verteidigungsbereich
zwischen unseren Verbündeten einsetzen und unsere
Partnerschaften nutzen, um die verteidigungsindustrielle
Zusammenarbeit zu fördern.
Wir bedanken uns für die
großzügige Gastfreundschaft, die uns das Königreich der
Niederlande entgegengebracht hat. Wir freuen uns auf unser
nächstes Treffen in der Türkei im Jahr 2026, gefolgt von
einem Treffen in Albanien.
Historischer
NATO-Gipfel: Entscheidungen für Frieden, Sicherheit und
Freiheit Die 32 NATO-Partner haben beschlossen,
die Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des
Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, um Freiheit, Sicherheit
und Wohlstand zu sichern. Außerdem bekräftigten sie, einander
im Verteidigungsfall beizustehen. Bundeskanzler Merz:
„Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt“, sagte Kanzler
Merz nach dem Gipfel.

Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör
„Das ist ein
denkwürdiger Tag, der ganz sicher in die Geschichte der NATO
eingehen wird“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem
Abschluss des NATO-Gipfels in Den Haag. Aber auch für
Deutschland, gerade vor dem Hintergrund der 50-jährigen
Mitgliedschaft Deutschlands in dem Bündnis. Es sei „ganz
entscheidend das Verdienst der NATO“, dass die Menschen seit
Jahrzehnten in Frieden, Freiheit und in Sicherheit im
euroatlantischen Raum leben könnten, so der Kanzler.
Der verbrecherische Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
sowie Irans illegales Nuklearprogramm gefährdeten die
Sicherheit und den Frieden. „Diese Krisen zeigen, was wir an
der NATO haben,“ betonte Merz.
Das Wichtigste in
Kürze Wirkungsvoll abschrecken: Die NATO-Mitglieder haben
beschlossen, künftig 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
für militärische Ausrüstung aufzuwenden und 1,5 Prozent für
zivile Verteidigung und militärisch genutzte Infrastruktur.
Das sei nötig, um Russland wirkungsvoll abzuschrecken und um
das Fundament für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu
legen.
Die zusätzlichen Ausgaben erfolgten im
Interesse der eigenen Sicherheit, nicht „um irgendjemanden
einen Gefallen zu tun”, betonte Merz. Beistandspflicht: Die
NATO-Staaten bekräftigten, dass sie einander beistehen
werden, wenn eines der Mitglieder angegriffen wird. „Artikel
5 des Nordatlantikvertrages gilt“, so Merz.
Das sei
ein Zeichen der Stärke und Geschlossenheit gegenüber unseren
potentiellen Gegnern. Führungsrolle: Die Bundesregierung wird
eine Führungsrolle im Bündnis übernehmen. Deshalb sei das
Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee in
der EU zu machen. „Wir tun das für ein sicheres und
friedliches Europa in einer starken und geeinten NATO",
erklärte der Kanzler.
Waffenstillstand zwischen
Israel und Iran: Die NATO-Staaten begrüßten den Aufruf des
amerikanischen Präsidenten Donald Trump zum Waffenstillstand
zwischen Israel und Iran. Wenn der Waffenstillstand gelinge,
sei dies eine gute Entwicklung, die den mittleren Osten und
die ganz Welt sicherer mache, sagte Merz.
Ukraine unterstützen: Die Mitglieder der
NATO werden die Ukraine weiter unterstützen. Dafür werden in
diesem Jahr 40 Milliarden Euro bereitgestellt. „Unsere
ukrainischen Partner verteidigen nicht nur ihr eigenes Land.
Sie verteidigen auch unsere Freiheit”, so Merz. Die
NATO-Mitgliedschaft der Ukraine stand nicht auf der
Tagesordnung.
Rede von
Präsidentin von der Leyen bei NATO-Forum:
„Das Europa der Verteidigung ist endlich
erwacht“ Bei der Eröffnungssitzung des NATO-Forums zur
Verteidigungsindustrie hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen auf die Notwendigkeit von Investitionen in und
einer Modernisierung der europäischen Verteidigung
hingewiesen.
„Die Sicherheitsarchitektur, auf die wir
uns jahrzehntelang verlassen haben, ist nicht mehr
selbstverständlich. Es findet eine tektonische Verschiebung
statt, wie sie jede Generation höchstens einmal erlebt.“ In
den vergangenen Monaten habe Europa Maßnahmen ergriffen, die
noch vor Kurzem undenkbar schienen: „Wir haben den Plan
„ReArm Europe“ aufgestellt, um in den nächsten vier Jahren
650 Milliarden Euro an Verteidigungsinvestitionen zu
mobilisieren. In nur vier Monaten haben wir das neue
Finanzinstrument SAFE mit einem Darlehensvolumen von
150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung von
Verteidigungsgütern ins Leben gerufen“, sagte die
Präsidentin.
„Das Europa der Verteidigung ist endlich
erwacht.“ Historische neue Ausgabenziele – aber auch das
„Wie“ ist entscheidend Von der Leyen sagte, der NATO-Gipfel
werde historische neue Ausgabenziele für die NATO-Verbündeten
festlegen. „Aber wie wir investieren, ist genauso wichtig wie
die Höhe unserer Investitionen. Russlands groß angelegte
Invasion der Ukraine hat die Kriegsführung verändert.
Auf der einen Seite wurde mehr Hardware verbraucht als in
jedem anderen Krieg. Auf der anderen Seite wurden Schlachten
aufgrund von Software, Störsystemen und KI gewonnen und
verloren. Wenn wir unsere Bestände auffüllen, müssen wir auch
unsere Altsysteme modernisieren und neuen technologischen
Bedürfnissen gerecht werden. Dies ist für eine glaubwürdige
Abschreckung von entscheidender Bedeutung, und der
Europäischen Union kommt hier eine wichtige Rolle zu.
Während die NATO die Normen und die Fähigkeitsziele für
Verbündete festlegt, kann unsere Union dazu beitragen, die
Verknüpfung zwischen verschiedenen Industrien, zwischen
zivilen und militärischen Instanzen sowie zwischen NATO- und
Nicht-NATO-Ländern herzustellen.“
Die
Kommissionspräsidentin nannte drei Beispiele, bei denen die
EU einen wesentlichen Beitrag leisten kann: 1) die Kluft
zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups überbrücken,
2) mehr Brücken zwischen dem zivilen und dem
militärischen Sektor bauen, 3) die richtigen
Voraussetzungen für die Verteidigungsindustrie schaffen.
Bereitschaft 2030 Die Kommissionspräsidentin sagte
weiter: „Wir wissen, dass Russland in etwa fünf Jahren in der
Lage sein wird, unsere gegenseitigen Beistandsverpflichtungen
zu testen. Bis 2030 muss Europa über alles verfügen, was es
für eine glaubwürdige Abschreckung braucht. Das nennen wir
„Bereitschaft 2030“. Aber das erfordert von uns allen die
Bereitschaft zu neuem Denken.
Wir müssen bereit sein,
unsere Komfortzone zu verlassen. Wir müssen neue Wege
erkunden, Technologie mit Verteidigung und den zivilen mit
dem militärischen Sektor zu verbinden, in Europa und darüber
hinaus. Gemeinsam können wir alle abschrecken, die uns
Schaden zufügen will.“
Treffen mit Präsident
Selenskyi Am Rande des Forums traf die
Kommissionspräsidentin gemeinsam mit Ratspräsident António
Costa und NATO-Generalsekretär Mark Rutte den ukrainischen
Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Nach dem Treffen erklärte
sie: „Wir stehen der Ukraine vom ersten Tag an zur Seite, und
Sie können auf uns zählen, auch für die Zukunft. Wir haben
gerade darüber gesprochen, wie wichtig es für Europa ist, in
die außerordentlich agile und innovative
Verteidigungsindustrie der Ukraine zu investieren.“
Die ukrainische Industrie habe eine bemerkenswerte
Innovationsfähigkeit bewiesen und könne schnell, zuverlässig
und in großem Maßstab produzieren. „In dieser Hinsicht können
wir in Europa viel von der Ukraine lernen.“ Die EU
unterstützte die Ukraine über das SAFE-Programm und
durchlaufende finanzielle Hilfen. „Und drittens müssen wir
in der Tat Druck auf Präsident Putin ausüben, damit er an den
Verhandlungstisch kommt und sich ernsthaft auf Verhandlungen
für einen gerechten und dauerhaften Frieden einlässt.“
Große Übereinstimmung vor
NATO-Gipfel
„Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel
entgegen”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz unmittelbar vor
Beginn der Beratungen in Den Haag. Er gehe davon aus, dass
sich die NATO-Mitgliedstaaten auf wesentlich höhere
Verteidigungsausgaben einigen werden.
„Ich gehe davon
aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung treffen, die
NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln
auszustatten“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz vor Beginn
der Beratungen auf dem NATO-Gipfel in Den Haag. Die 32
Staaten der NATO sollen zukünftig 3,5 Prozent für
unmittelbare militärische Ausgaben aufwenden und zusätzlich
1,5 Prozent für Infrastruktur und zivile Verteidigung zur
Verfügung stellen.
Das geschehe nicht, um jemanden
einen Gefallen zu tun, so Kanzler Merz, sondern weil sich die
Bedrohungslage geändert habe. Russland bedrohe nicht nur die
Ukraine, sondern auch die gesamte politische Ordnung Europas.
Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel entgegen. Ich möchte
zunächst einmal dem Generalsekretär Mark Rutte herzlich Dank
sagen für die sehr gute Vorbereitung dieses NATO-Gipfels. Wir
hatten gestern Abend bereits Gelegenheit, mit den Staats- und
Regierungschefs zu einem Abendessen zusammenzukommen und über
verschiedene Themen miteinander zu sprechen.
Ich gehe
davon aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung
treffen, die NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln
auszustatten. Wir werden einen Beschluss fassen, dass die
NATO-Mitgliedstaaten in Zukunft 3,5 Prozent für Verteidigung
und zusätzlich 1,5 Prozent für die Infrastruktur, für unsere
Streitkräfte, zur Verfügung stellen.
Dies alles wird
in großer Übereinstimmung stattfinden, weil wir
übereinstimmend feststellen, dass sich die Bedrohungslage
geändert hat, und die Bedrohung heißt insbesondere Russland.
Russland bedroht nicht nur die Ukraine, Russland bedroht den
gesamten Frieden, die gesamte politische Ordnung unseres
Kontinents.
Deswegen will ich herzlich Dank sagen,
dass wir in dieser großen Solidarität in der NATO heute
zusammenkommen. Ich will ausdrücklich sagen: Die
Entscheidungen, die wir treffen, treffen wir nicht, um
irgendjemandem einen Gefallen zu tun, sondern wir treffen
diese Entscheidungen aus eigener Erkenntnis, aus eigener
Überzeugung, dass die NATO insgesamt – dies betrifft vor
allem den europäischen Teil der NATO – in den nächsten Jahren
mehr tun muss, um die eigene Verteidigungsfähigkeit zu
sichern. Deswegen gehe ich heute mit großer Zuversicht in
diese Beratungen und freue mich darauf, die Kolleginnen und
Kollegen in der NATO zu treffen. Herzlichen Dank.
|
Modernisierungsschub für Genossenschaften:
Gesetzentwurf veröffentlicht |
Berlin, 25. Juni 2025 - Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert
werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen
insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu
fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu
gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu
verhindern.
Den Gesetzentwurf finden Sie
hier.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: „Die
Vereinten Nationen haben 2025 zum 'Internationalen Jahr der
Genossenschaften' erklärt. Das ist ein starkes Zeichen für
die Kraft der Gemeinschaft - bei der Lösung globaler
Herausforderungen, ebenso wie bei alltäglichen Aufgaben.
Genossenschaften zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und
gesellschaftlicher Zusammenhalt zusammengehen. Sie
schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale
Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im
ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran.
Die Stärke von Genossenschaften ist die Stärke der
Gemeinschaft. Mit unserer Reform machen wir die
Genossenschaft mit modernen und zeitgemäßen gesetzlichen
Rahmenbedingungen attraktiver.“
Zur Modernisierung des
Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende
Maßnahmen vor: Förderung der Digitalisierung bei
Genossenschaften Zur Förderung der Digitalisierung soll im
Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform
verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw.
Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und
Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung
der Genossenschaftsmitglieder betreffen.
Steigerung
der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform Zur
weiteren Steigerung der Attraktivität der
genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die
Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs-
und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis
berücksichtigt werden.
Maßnahmen gegen unseriöse
Genossenschaften Es sind weitere Maßnahmen geplant, um
eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern.
Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits
Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle
Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine
Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen
Prüfungsverbände.
Der Entwurf wurde heute an die
Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 30. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher
Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen
Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren
konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
|
Haushaltspolitik der Bundesregierung
|
Berlin, 24.
Juni 2025: Regierungsentwurf 2025
Anteil an
Gesamthaushalt 100% Betrag in Tausend Euro 488.609.120

© 2025 Bundesministerium der
Finanzen Im Detail:



|
|
|
|