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Redaktion Harald Jeschke

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„Trump-Wahl: massive Herausforderungen
 23. Mai, 77. Geburtstag des Grundgesetzes: Grundgesetz mit dem Ehrenamt feiern

1055. Sitzung des Bundesrates

Berlin, 13. Juni 2025 - Beschlüsse:
Ganztagsbetreuung in den Ferien: Bundesrat will Kommunen entlasten
Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu
Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen
Länder begrüßen Maßnahmen der EU zum Schutz von Unterseekabeln



Ganztagsbetreuung in den Ferien: Bundesrat will Kommunen entlasten
Der Bundesrat schlägt vor, es Kommunen zu erleichtern, den Anspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Auf Initiative mehrerer Länder beschloss er am 13. Juni 2025, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Die Ausgangslage
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten bis vierten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Werktagen von bis zu acht Stunden - auch während der Schulferien. Dieser Anspruch muss nach aktueller Rechtslage durch schulische Einrichtungen erfüllt werden. Vor allem in den Ferienzeiten sei dies schwierig, da die schulische Betreuungskapazitäten flächendeckend nicht ausreichen würden, begründen die Länder ihre Gesetzesinitiative.

Erweiterung auf niedrigschwellige Ferienangebote
Der Gesetzentwurf des Bundesrates erweitert daher den Rechtsanspruch so, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Länder verweisen auf zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit, die aber den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprächen.

Die Umsetzung der Ferienbetreuung im bisherigen gesetzlichen Rahmen werde als kaum realisierbar eingeschätzt, was vor allem die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen stelle.

Mehr Flexibilität für kommunale Träger
Mit dem erweiterten Angebotskreis hätten die örtlichen Träger mehr Flexibilität, um bestehende Ferienangebote weiterzuführen und auszubauen. Ziel sei es, die Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien realistisch und flächendeckend sicherzustellen.

Streichung der dezentralen Bundesstatistik
Der Entwurf sieht zudem vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführte dezentrale Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen eins bis vier ersatzlos zu streichen. Es sei nicht zu erwarten, dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können. Zudem hätte sich die Datenerhebung als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung kann zum Entwurf des Bundesrates Stellung nehmen. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Fristen, wann sich dieser mit dem Entwurf auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu
Der Bundesrat hat einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.

Rentenwert steigt
Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Rentenplus auch für Landwirte
Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich festgesetzt.

Jährliche Anpassung
Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.


 „Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
Die Länder haben die Pläne der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland geprüft. In ihrer am 13. Juni 2025 beschlossenen Stellungnahme verweisen sie auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen.
Unterstützung für kurzfristige Wachstumsimpulse

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen und Unternehmen in der Breite zu fördern. Dies sei notwendig, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft zu überwinden.

30 Milliarden Euro Steuerausfall
Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen Steuerausfällen. Von diesen müssten Länder und Kommunen in den nächsten fünf Jahren rund zwei Drittel tragen. Dabei handele es sich um mehr als 30 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährdet. Daher müsse sich der Bund mit den Ländern über die Höhe der tragbaren Belastungen verständigen.
Ausgleich für Kommunen

Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen der kommunalen Haushalte zu schaffen. Schließlich werde im Koalitionsvertrag von Union und SPD der Finanzierung der Gemeinden zurecht eine herausragende Bedeutung beigemessen.

Ziele der Bundesregierung
Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf kurzfristig Änderungen im Steuerrecht umsetzen, um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Durch das Gesetz würden gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen verbunden, heißt es in der Begründung.

Maßnahmenpaket im Steuerrecht
Zu den geplanten Maßnahmen gehören höhere Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für Investitionen in den nächsten drei Jahren auf sogenannte Ausrüstungsinvestitionen, wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Hinzu kommen die schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern, Entlastungen bei der Beschaffung von Elektro-Dienstwagen sowie eine Ausweitung der Forschungszulage.
Wie es weitergeht

Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung und dann dem Bundestag weitergeleitet. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.

Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein
Mit einer Entschließung, die auf eine Initiative des Landes Hessen zurückgeht, fordert der Bundesrat, künftig das Recycling von Matratzen zu ermöglichen.
Bestandteile erschweren die Wiederverwendung

Allein in Deutschland würden jährlich mehr als acht Millionen Matratzen entsorgt, heißt es in der Begründung. Der größte Teil davon werde verbrannt - wertvolle Ressourcen wie Schaumstoffe und Textilfasern gingen so verloren. Matratzen seien kaum Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, da sie meist Flammschutzmittel und andere Chemikalien enthielten, die das Recycling von Schaumstoffen erschweren. Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für den Erlass einer Regelung nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen.

Diese Verordnung ermöglicht es, Schadstoffe in Produkten zu regulieren und gilt auch für importierte Waren. Auf diese Weise könnten problematische Bestandteile in Matratzen durch umweltfreundliche, recyclingfähige Alternativen ersetzt werden, ohne dabei die Brandschutzanforderungen zu schwächen.

Hersteller sollen Recycling sicherstellen
Damit eine Matratze nicht auf dem Müll lande, sondern als wertvoller Baustein zurückkehre, müsse sie zunächst sauber und trocken in der Recyclinganlage ankommen. Die Länder fordern daher eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen, wie es sie bei Batterien bereits gebe. Die Hersteller müssten dann das Recycling von Matratzen sicherstellen. Außerdem solle ein digitaler Produktpass für Matratzen eingeführt werden.

Die Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und die Niederlande hätten bewiesen, dass ein effizientes Recycling der Matratzen sehr erfolgreich sein könne. Dort seien klare Regelungen für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt worden. Von diesen Erfahrungen könne man auch in Deutschland profitieren.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wie diese darauf reagiert, ist gesetzlich nicht geregelt.


Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen
Mit einem am 13. Juni 2025 beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat das Waffengesetz ändern und das Jagen durch den Einsatz von Nachtzielgeräten und künstlicher Beleuchtung effektiver und sicherer machen.

Erlaubnis von Nachtzielgeräten
Der Gesetzentwurf erweitert den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd. Bisher seien nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik erlaubt, fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Zieles jedoch nicht, obwohl sie technisch fast gleich seien. Diese unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent und schwer nachzuvollziehen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die Ausdehnung der Erlaubnis auf fest montierte Geräte sei notwendig, um die Ausbreitung von Seuchen wie der afrikanischen Schweinepest effektiv verhindern zu können. Da diese Nachtzielgeräte „aus einem Guss“ gefertigt seien, entfiele zudem eine mögliche Fehlerquelle beim An- und Abmontieren. Der richtige Einsatz dieser Technik könne somit zu einer effizienteren und tierschutzgerechten Jagd beitragen.

Künstliche Zielbeleuchtung
Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Bereits jetzt würde in mehreren Ländern insbesondere Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen bejagt. Allerdings sei es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Dies sei für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde.

Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Länder begrüßen Maßnahmen der EU zum Schutz von Unterseekabeln
Der Bundesrat hat sich ausführlich zum EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit geäußert, den die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung an das Europäische Parlament und den Rat vorgestellt hat. Dieser enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Unterseekabel besser vor Manipulation und Sabotage zu schützen.

Besserer Schutz maritimer Infrastruktur
Die Länder begrüßen die im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen für eine höhere Sicherheit von Seekabeln. Der Schutz dieser Kabel sowie der Schutz von Häfen sei angesichts der steigenden politischen und militärischen Spannungen von großer Bedeutung und müsse strategisch auf nationaler und europäischer Ebene verstärkt werden.

Engere Zusammenarbeit gefordert
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine habe sich die Sicherheitslage in der Ostsee deutlich verschärft, was eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den demokratischen Ostseeanrainern erforderlich mache. Daher müsse nach Ansicht des Bundesrates die politische Bedeutung der EU-Ostseestrategie mit deutscher Beteiligung gestärkt werden. Auch der Ostseerat sei als bewährter Pfeiler der Sicherheitsarchitektur in die weitere Zusammenarbeit einzubeziehen.
Bedrohung durch russische Schattenflotte

Derzeit sei die gesamte maritime Infrastruktur im Ostseeraum durch hybride Kriegsführung gefährdet. Die Russische Föderation betreibe eine Flotte von getarnten Aufklärungs- und Spionageschiffen, um unter dem Deckmantel von Fischerei und Frachtschifffahrt Anlagen auszukundschaften oder zu bedrohen. Hierzu werde vermehrt die sogenannte Schattenflotte eingesetzt, die zunächst nur zur Umgehung von Sanktionen genutzt wurde.

Der Bundesrat fordert, dass die europäischen Instrumente zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen konsequent genutzt werden. Zudem seien die Embargos und Sanktionen der EU gegenüber Russland strikt durchzusetzen. Ebenfalls seien Kontrollen von Schiffen in deutschen Häfen sowie bei Verdachtsfällen auch außerhalb konsequent durchzuführen.

Geplante Maßnahmen der EU-Kommission
Seekabel zur Kommunikation oder Energieübertragung erfüllten kritische und strategische Funktionen für die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften, heißt es im Aktionsplan der Kommission. So liefen rund 99 Prozent des interkontinentalen Internetverkehrs über solche Kabelverbindungen.

Für einen besseren Schutz der Kabel plant die Kommission unter anderem:
die Sicherheitsanforderungen zu verschärfen (Prävention)
die Bedrohungsüberwachung zu verbessern (Erkennung)
die Effizienz für rasches Handeln bei Zwischenfällen zu erhöhen (Reaktion)
Sanktionen gegen feindselige Akteure durchzusetzen (Abschreckung).

Wie es weitergeht
Die Bundesregierung ist gehalten, die Positionen des Bundesrates bei ihrer Stellungnahme an die EU-Kommission zu berücksichtigen. Unabhängig davon hat der Bundesrat beschlossen, seine Stellungnahme direkt an das Exekutivorgan der EU zu übermitteln.



Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung

Berlin, 13. Juni 2025 - Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungs­verfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt dazu:

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Beurkundungsverfahren endlich auf die Höhe der Zeit bringen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Digitalisierung unserer Rechtsordnung. Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Beurkundungsverfahren einführen. Schon heute werden Urkunden weitgehend elektronisch aufbewahrt. Doch die Niederschrift der Urkunde selbst erfolgt noch immer auf Papier. Das ist unnötig umständlich.“

Nach deutschem Recht ist für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel für den Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen können insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits weitgehend elektronisch.

Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Daher kommt es derzeit häufig zu einem doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Medienbrüche verhindert werden.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen in elektronischer Form
Beurkundungen sollen künftig auch in Präsenzverfahren elektronisch möglich sein. Vorgesehen ist, dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei künftig unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt.

Die Beteiligten können die elektronische Niederschrift dann entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie unterschreiben auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Abschließend wird die Urkundsperson ihre qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch werden die Authentizität und Integrität der Urkunde geschützt.

Für Notarinnen und Notare wird die Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung den deutschen Notarinnen und Notaren flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.

Beglaubigungen elektronischer Unterschriften
Um elektronische Beglaubigungen zu vereinfachen, soll künftig die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen Unterschriften ermöglicht werden, die auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen geleistet werden.

Vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erklärungen
Künftig soll der Zugang der öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten und öffentlich beglaubigten Erklärung ausreichen, damit die Erklärung wirksam wird. Mit Hilfe von elektronisch beglaubigten Abschriften kann der Zugang auch auf elektronischem Wege bewirkt werden. Dies ermöglicht etwa die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an das Nachlassgericht.

Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 27. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.


Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren

Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.

Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen den Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“

Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten, insbesondere in Massenverfahren, effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Er wurde in kleinen Teilen ergänzt und sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Eröffnung des Online-Verfahrens durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme: Die Rechtsuchenden sollen bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt werden.

Für die Klageeinreichung wird zunächst weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt. Bürgerinnen und Bürgern wird der kostenlose Dienst „Mein Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden.

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind, sollen erfasst werden. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte zu bestimmen, die das Online-Verfahren im Echtbetrieb erproben.

Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik: Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im Online-Verfahren soll durch dessen rechtswirksame digitale Zustellung ersetzt werden können.

Digitale Strukturierung: Der Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen digital strukturiert werden können. Insbesondere für sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden.

Bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform: Die rechtlichen Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten sollen geschaffen werden. Anträge und Erklärungen können unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die Zustellung von Dokumenten über die Plattform sollen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt soll die Erprobung auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft beschränkt werden.

Kosten: Die Gerichtsgebühren für das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herkömmlichen Zivilverfahren abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige Forderungen zu schaffen.

Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Dabei übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte ist ein erster Baustein des Digitalisierungsprojekts auf Grundlage des geltenden Rechts bereits gestartet.


Nationaler Veteranentag – ab sofort immer am 15. Juni!

Berlin, 11. Juni 2025 - Am 15. Juni 2025 findet der erste Nationale Veteranentag der Bundesregierung statt. Seine Einführung beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Als Tag der Anerkennung macht er auf die Bedeutung und die Leistung von Veteraninnen und Veteranen für Frieden, Freiheit, Demokratie und eine starke Gesellschaft aufmerksam. Der Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken. 


Die zentrale Festveranstaltung findet am 15. Juni 2025 ab 13 Uhr am Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ein unbeschwertes Fest für alle mit einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm, Musik, Fragerunden, Informationsangeboten und weiteren innovativen Formaten - ein Tag des Dialogs und des Miteinanders.

Der Deutsche Bundestag, Abgeordnete sowie das Amt des Wehrbeauftragten stellen sich gemeinsam mit Veteraninnen und cVeteranen vor. Zahlreiche Vereine und Verbände sind ebenfalls vertreten. Neben Verteidigungsminister Boris Pistorius wird auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als Schirmfrau an der Veranstaltung teilnehmen.

In ganz Deutschland laden Länder, Städte und Kommunen, Veteranenverbände und weitere Akteure zu vielfältigen Veranstaltungen ein. Die Veteranen und Veteraninnen freuen sich ganz besonders auf den persönlichen Austausch mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Auf der Homepage des Veteranentags (
www.veteranentag.gov.de) sind weitere Informationen sowie das bundesweite Programm zu finden.

Beschluss des Deutschen Bundestages: aus der Mitte der Gesellschaft
Die Einführung des Nationalen Veteranentags beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages: Im April 2024 haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen, einen Nationalen Veteranentag einzuführen sowie die Versorgung von Veteraninnen und Veteranen und ihrer Familien zu verbessern.

Der Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken. “Wer für die Sicherheit und Freiheit unseres Landes alles gibt, der verdient mehr als Dankesworte. Der Deutsche Bundestag hat den Nationalen Veteranentag ins Leben gerufen. Wir möchten diesen Tag gemeinsam feiern. Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen Anerkennung, Respekt und Unterstützung.”

Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestag, Schirmfrau des Nationalen Veteranentages (Foto: Tobias Koch)

Akteure aus Politik und Verwaltung (Bund, Länder, Städte und Gemeinden), Veteranenverbände sowie gesellschaftliche Netzwerke sind neben der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag aktiv an der Umsetzung beteiligt.

Das Bundesministerium der Verteidigung, als Dienstherr aller aktiven Soldatinnen und Soldaten und mit seiner Schnittstelle zu den Veteranenverbänden über das Veteranenbüro der Bundeswehr, wurde mit der Koordinierung der Ausgestaltung beauftragt. Es geht um die Anerkennung derjenigen, die in letzter Konsequenz bereit sind, das Äußerste für andere zu geben, und die ihr Leib und Leben für unser Land einsetzen. Und es geht um ihre Familien. Boris Pistorius (SPD), Verteidigungsminister 


Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin
Berlin. 11. Juni 2025 - Anlässlich der Abschlussveranstaltung des Stakeholder-Dialogs zur Wärmeplanung haben heute Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die entscheidende Rolle der Kommunen für die Umsetzung der Wärmeplanung und Wärmewende hervorgehoben.

Seit Mitte des vergangenen Jahres stellte der Stakeholder-Dialog eine zentrale Austauschplattform zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft zur Wärmeplanung dar. Jetzt liegen Empfehlungen der Stakeholder vor. Sie umfassen verschiedene Maßnahmen, mit denen Kommunen bei der Durchführung der Wärmeplanung unterstützt werden können.

Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, mit denen die Daten für die Kommunen vereinfacht bereitgestellt sowie die Weiternutzung von erhobenen Wärmeplanungsdaten unbürokratisch ermöglicht werden können. Daneben wurden Hilfestellungen und Erleichterungen mit besonderem Augenmerk auf kleine Kommunen vorgeschlagen.

Ferner wurden die bestehenden Schnittstellen zwischen Wärmeplanung und Stadtentwicklung/Bauleitplanung sowie zur Energieinfrastrukturplanung und die Bedeutung von Quartiersansätzen diskutiert und Empfehlungen zu ergänzenden Unterstützungsangeboten entwickelt.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Wir in der Bundesregierung sind uns einig: Länder und Kommunen sollen bei der Wärmeplanung nicht allein gelassen werden. Das schaffen wir Hand in Hand. Zum Abschluss des bundesweiten Stakeholder-Dialogs gibt es jetzt Empfehlungen der beteiligten Akteure, wie wir gemeinsam die Wärmeplanung weiter voranbringen können – und diese nehmen wir sehr ernst.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek

Das Wichtigste: Kommunen dürfen bei der Wärmeplanung nicht überfordert werden. Deshalb unterstützen wir gezielt, insbesondere auch kleine Kommunen, mit passenden Maßnahmen, die den Stellenwert der Wärmeplanung deutlich machen und dafür sorgen, dass sie gut angenommen wird.

Für eine erfolgreiche Wärmeplanung brauchen wir eine enge Verzahnung zwischen der integrierten Stadtentwicklung und Bauleitplänen. Denn am Ende geht es auch darum, Flächenbedarfe richtig zu nutzen und vor Ort gut zu koordinieren. Dabei wollen wir künftig mehr auf das ganze Quartier schauen, statt nur auf einzelne Häuser – das haben wir uns auch im Koalitionsvertrag vorgenommen.“

Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Der Wärmeplanung kommt für die koordinierte Entwicklung der Energieinfrastrukturen, die für eine sichere und zunehmend fossilfreie Wärmeversorgung benötigt werden, zentrale Bedeutung zu. Dabei startet die Wärmeplanung technologieoffen. Denn gerade in der Wärmeversorgung gilt: Es gibt keine einheitliche Lösung, die für alle Regionen und Kommunen passt.

Die Aufgabe der Wärmeplanung liegt darin, die lokale Ausgangssituation und die verfügbaren Wärmepotenziale sowie geeignete, vor allem auch besonders kosteneffiziente Wärmeversorgungsoptionen für die Teilgebiete innerhalb der Kommune zu ermitteln. Sie gibt Energieinfrastrukturbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen damit größere Investitions- und Planungssicherheit und leistet einen Beitrag, dass sie auf einer informierten Grundlage eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können.

Wir werden unsere Städte und Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe weiterhin unterstützen und uns dafür einsetzen, die Wärmeplanung möglichst praxisgerecht auszugestalten.“

Hintergrund
Die Wärmeplanung soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Hierzu schafft das Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen und führt die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument flächendeckend ein.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben den Stakeholder-Dialog Wärmeplanung Mitte des Jahres 2024 gestartet, um die Kommunen nach dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zu unterstützen. Im Rahmen einer dreiteiligen Workshop-Reihe wurden ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der Wärmeplanung erörtert und gemeinsam mit den Beteiligten Herausforderungen identifiziert sowie praktikable Lösungsansätze entwickelt.

Der Stakeholder-Dialog ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsangebote der Bundesregierung, insbesondere die finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro, die der Bund den Ländern für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne zur Verfügung stellt, die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und den Leitfaden Wärmeplanung.

Sanktionen gegen Russland, Zölle und die bilateralen Beziehungen

Washington, 5. Juni 2025 - Nach seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz „außerordentlich zufrieden” mit den Gesprächen gezeigt. Man habe sich etwa über den Krieg in der Ukraine und Sanktionen gegen Russland ausgetauscht.

„Wir verstehen uns auf der persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine Gesprächsebene, die offen und sehr kollegial ist”, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz nach seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump in Washington D.C. Man habe über wichtige Themen gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen die Ukraine.

„Es liegt jetzt ganz besonders in der Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser Krieg beendet wird”, sagte der Kanzler. Zudem habe man über die Zölle gesprochen und eine enge wirtschaftspolitische, handelspolitische Kooperation vereinbart.

Bundeskanzler Friedrich Merz:
Meine Damen und Herren, ich komme später als ursprünglich geplant aus dem Weißen Haus, weil wir doch noch länger zusammen waren als geplant. Es war insgesamt aber ein gutes Gespräch. Sie haben Teile davon in der Diskussion mitbekommen, die wir im Oval Office hatten. Danach haben wir ein sehr gutes Mittagessen im kleinen Kreis gehabt.

Ich kann aus meiner Sicht zwei Dinge festhalten:
Erstens. Wir verstehen uns auf der persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine Gesprächsebene, die offen und sehr kollegial ist. Darauf aufbauend werden wir sicherlich auch in weiterer Zukunft sehr gute Gespräche haben und auch eine sehr kurze Verbindung miteinander haben.

Das Zweite ist: Wir haben über die wichtigen Themen gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen die Ukraine. Sie haben mein Statement mitbekommen, ich habe das sehr klar und sehr deutlich gesagt: Es liegt jetzt ganz besonders in der Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser Krieg beendet wird.

Das Ziel ist klar: Wir wollen so schnell wie möglich ein Ende dieses Krieges erreichen. Nach meiner persönlichen Überzeugung, die ich auch zum Ausdruck gebracht habe, geht das nur über Stärke und auch über Verteidigungsbereitschaft der Ukraine, die wir weiter unterstützen wollen und müssen.

Es gibt eine Initiative im amerikanischen Senat. Ich werde gleich auch noch persönlich mit einigen der Senatoren sprechen, die jetzt noch einmal ein größeres Sanktionspaket im Senat beschließen wollen. Der amerikanische Präsident hat sich noch nicht entschieden, in welcher Weise er daran teilnimmt und ob er dies auch unterstützt. Da ist in den letzten Tagen aber einiges in Bewegung gekommen.

Inwieweit das dann am Ende auch zu einer Beschlussfassung führt, die in Kraft tritt, ist offengeblieben. Das musste heute offenbleiben; denn das wird natürlich nicht in meiner Gegenwart entschieden. Ich glaube aber, ich konnte einige zusätzliche Argumente vermitteln, die jetzt einfach noch einmal die amerikanische Verantwortung deutlich machen, die diese Regierung und die vor allem der Präsident hat.

Ich habe nicht ohne Grund ein historisches Datum genannt, das sich morgen jährt: Im Juni 1944 hat die amerikanische Regierung zusammen mit den Briten – aber vor allem die Amerikaner – den sogenannten D-Day gehabt, also den Tag, an dem über Frankreich die Invasion nach Deutschland begonnen hat. Das war eine Entscheidung, die genau da getroffen worden ist, wo wir uns heute getroffen haben, nämlich im Oval Office des Weißen Hauses.

Die Entscheidung zu treffen, zu intervenieren und diesen Krieg in Europa zu beenden, das wird jetzt nicht mit militärischen Mitteln stattfinden; aber die politische Verantwortung, die dahintersteht, haben die Amerikaner eben 1944 wahrgenommen, und an genau diese politische Verantwortung habe ich noch einmal erinnert. Ich glaube, dass wir da auch in der Beurteilung der historischen Zusammenhänge übereinstimmen.

Wir haben natürlich auch über Zölle und über Handelspolitik gesprochen. Wir haben verabredet, dass es eine enge wirtschaftspolitische, handelspolitische Kooperation zwischen dem Weißen Haus und dem Kanzleramt gibt. Wir haben bereits die Personen benannt, die diese Gespräche in unser beider Auftrag in Zukunft führen werden – noch weiter intensiviert, als sie in der Vergangenheit ohnehin schon einmal stattgefunden haben. Wir nehmen das also wieder auf und intensivieren diese Gespräche.

Ich kann zusammenfassend nur noch einmal sagen: Ich bin mit dem Besuch außerordentlich zufrieden. Die Tatsache, dass die amerikanische Regierung bzw. der amerikanische Präsident mich persönlich eingeladen hat, in seinem Gästehaus zu übernachten, ist auch ein Beispiel dafür gewesen, dass er ein gutes Gespräch haben wollte – und es ist ein gutes Gespräch geworden.

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Bebauung von Bahnflächen

Berlin, 30. Mai 2025 - Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des § 23 Allgemeinen Eisenbahn Gesetztes verabschiedet. Dieser regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.

Bundesminister Patrick Schnieder:
Es ist den Menschen in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht.
Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen. Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wir wollen schnellstmöglich Vernunft walten lassen und dafür sorgen, dass ehemalige Bahnflächen u.a. wieder für den Wohnungsbau genutzt werden können.

Die Formulierungshilfe bietet einen ausgewogenen und pragmatischen Kompromissvorschlag, der auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur gerade auch im Hinblick auf mögliche Reaktivierungen abzielt, und zugleich die Voraussetzungen für einen sachgerechten Interessenausgleich mit anderen Belangen wie z.B. der kommunalen Stadtplanung ermöglicht. Die Bundesregierung schafft damit die Grundlage für eine schnelle Lösung. Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen.

Verbraucherschutz aktuell

Vorhaben der Bundesregierung   

Für starke Verbraucherrechte und selbstbestimmte Verbraucher Liebe Leserinnen und Leser,  willkommen zur ersten Ausgabe unseres Newsletters in dieser Legislaturperiode. Was erwartet Sie in den nächsten vier Jahren? Stefanie Hubig, unsere neue Bundesverbraucherschutzministerin, betonte vor dem Deutschen Bundestag: „Wir haben uns vorgenommen, das Leben für Bürgerinnen und Bürger bezahlbarer, einfacher und gerechter zu machen.“ Wir geben hier einen Überblick über die Vorhaben der neuen Bundesregierung, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar betreffen.     

Gesetze und Regelungen  
 Was ist neu im Juni 2025 ? Ein Kind in der Schwangerschaft zu verlieren, ist für Frauen ein große seelische und körperliche Belastung. Ab Juni haben sie Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Weitere Neuregelungen gelten für Barrierefreiheit, Stromanbieterwechsel oder Camper. 

Im Kabinett beschlossen    
Verlängerung der Mietpreisbremse Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Parallel will die Bundesregierung zu mehr Wohnraum kommen.        

Beschleunigter Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen      
Investitionsprogramm zur Ganztagsbetreuung verlängert      
3,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau      
Für Städtebauförderung stehen 790 Millionen Euro bereit      

Bis 1. Juni: Aktionswoche zeigt Funklöcher in ländlichen Räumen auf      
Praxis-Netzwerk für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln startet    

 Ein Jahr Digitale-Dienste-Gesetz: Sicher im Netz unterwegs          
Neues Label für Smartphone und Tablets
Verbraucher erhalten ab dem 20. Juni deutlich mehr Informationen beim Kauf neuer Smartphones und Tablets. Das bekannte EU-Energielabel wird für diese Produktgruppen erweitert und informiert dann auch über die Reparierbarkeit der Geräte.     Service und Fakten    

Glasfaseranschluss: Das müssen Sie zu Abläufen und Verträgen wissen       Bundesnetzagentur: Sicherheit von Wallboxen gewährleistet      

Zwei Drittel der Deutschen nutzen generative KI      
Fake News aus dem Ausland: Was ist FIMI?      
Elektrogeräte: Wo es Zuschüsse für Reparaturen gibt      

Support für Windows 10 endet: Das müssen Sie wissen      
Vorsicht vor Fake-Shops: Gefälschte Lidl-Seiten im Umlauf      

flegebedürftig? Diese Verkaufsmaschen sollten Sie kennen!      
Das erste Smartphone fürs Kind - Tipps für eine sichere Nutzung      

Ihre Meinung ist gefragt: Wie kann ein sicheres Online-Umfeld für Kinder geschaffen werden?        
Wir stellen vor:  

Foto (Bundesregierung/Jesco Denzel)
Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Der neue Bundesminister Karsten Wildberger ist mit einem hohem Anspruch gestartet. Er betonte: „Die Gründung dieses Ministeriums ist mehr als ein Verwaltungsakt. Es ist eine wichtige Zukunftsentscheidung für unser Land. Es geht um ein modernes und digitales Deutschland." Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: weniger Bürokratie, mehr Service und schnellere Entscheidungen. So etwa sollen viele Verwaltungsleistungen digitalisiert angeboten werden. Der Gang auf Amt entfällt.      Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Balkonsolar, Energetische Sanierung        
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“   Themenbeispiele: Fitnesstracker & Co., Online-Arztsprechstunden      

Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  
Themenbeispiele: KI, WhatsApp und andere Messenger      

Kampagne: "Bienen füttern!"  
Bienen schützen mit bienenfreundlichen Pflanzen Rund die Hälfte unserer heimischen Wildbienenarten ist bedroht. Bienen und andere bestäubende Insekten finden nicht überall ausreichend Nektar und Pollen. Aber alle Hobbygärtner und Pflanzenfreunde können helfen, Honig-, Wildbienen und Co. zu unterstützen. Hier finden Sie praktische Pflanztipps für ein bienenfreundliches Blütenmeer.        

Broschüre: Bienenfreundliche Pflanzen - Das Lexikon für Balkon, Garten und andere Pflanzorte        
Online-Lexikon: Die perfekte Pflanze finden - ob sonnig, schattig, Garten oder Kübel   Inspirierend, informativ, interaktiv  

Umweltfestival in Berlin  Unter dem Motto „Jetzt erst recht!“ findet am Brandenburger Tor in Berlin das Umweltfestival statt – ein Tag voller Inspiration, Information und Spaß ganz im Zeichen von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Mit dabei: Carsten Schneider, der neue Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit.


Bundesbauministerin Verena Hubertz zur Mietpreisbremse und zum Bauturbo

Berlin, 28. Mai 2025 - Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Diese Regierung ist im Liefermodus. Was umgesetzt werden kann, wird umgesetzt und zwar noch vor der Sommerpause. Dazu gibt der heutige Tag guten Anlass: Ich habe Tempo versprochen. Beim Bauturbo mache ich Tempo. Wir haben im Jahr 2025 Rekordinvestitionen als Bundesregierung vorgesehen. Rund 110 Milliarden fließen in unsere Zukunft.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek


Damit das Geld zügig und effizient abfließt und nicht in unnötigen Planungsschleifen versickert, werden wir den Bauturbo noch vor dem Sommer in den Bundestag einbringen. Heute ist auch ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter. Die Verlängerung der Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause hat Signalwirkung. Wir stehen an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Ich danke Justizministerin Hubig, dass sie so schnell diesen wichtigen Gesetzentwurf eingebracht hat.“

Anmerkung der Redaktion: Es ist schön und zugleich verblüffend, wie beide Ministerien direkt nach Übernahme der Amtsgeschäfte koordiniert vorgehen.

Ich lege dies in Hinsicht auf Ergebnisse einmal auf Wiedervorlage auf Januar 2026. Harald Jeschke

Mietpreisbremse soll bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden

Berlin, 28. Mai 2025 - Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Es handelt sich um den ersten Gesetzentwurf, den Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig vorgelegt hat. Er sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor.

Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist deshalb notwendig, weil die geltenden Regeln andernfalls zum 31. Dezember 2025 ausliefen.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr.

In ihrem jeweiligen Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung führen.

Mit der nunmehr beschlossenen Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Den Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den 31. Dezember 2025 hinaus Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.

Die heute beschlossene Formulierungshilfe eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse soll über die Fraktionen von CDU/CSU und SPD aus der Mitte des Deutschen Bundestages in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

- Partnerschaft zwischen Deutschland und „Nordic 5“ richtungsweisend für EU
- Bund steht an der Seite der Kommunen bei der Innenstadt- und Ortszentrenentwicklung

Partnerschaft zwischen Deutschland und „Nordic 5“ richtungsweisend für EU
Turku, 27. Mai 2025 - Deutschland und die nordischen Staaten hätten „sehr viele Gemeinsamkeiten“, vor allem in der Sicherheits- und Europapolitik, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz am Dienstag in Turku. Das mache die Partnerschaft wertvoll, stabil und richtungsweisend für die EU.

„Deutschland und die nordischen Staaten sind einander sehr nahe, nicht nur geographisch, sondern auch kulturell und politisch.“ Mit diesen Worten dankte Bundeskanzler Friedrich Merz dem finnischen Ministerpräsidenten Petteri Orpo in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag für die Einladung nach Turku.

Merz war am Montag in die älteste Stadt Finnlands gereist und hatte dort als Ehrengast an einem Abendessen beim Gipfeltreffen der fünf nordischen Staaten (N5) Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden teilgenommen. Neben den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der N5 waren auch politische Vertreterinnen und Vertreter von Grönland, Färöer und Åland anwesend. Nach dem Gespräch mit Orpo wurde Merz am Dienstag auch vom finnischen Staatspräsidenten Alexander Stubb empfangen.
Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:

Sicherheit im Ostseeraum stärken: Sicherheitsfragen nahmen Kanzler Merz zufolge sowohl bei den bilateralen Gesprächen als auch im N5-Rahmen breiten Raum ein. Hybride Angriffe, gekappte Kabel und beschädigte Pipelines bedrohten allesamt die Sicherheit – „Wir nehmen das gemeinsam sehr ernst.“ Schutzmaßnahmen seien zum Beispiel die NATO-Mission „Baltic Sentry“, aber auch die gegen Russland verhängten EU-Sanktionen und eine sehr enge Zusammenarbeit im Bereich Krisenmanagement. Auch die russische Schattenflotte werde mit dem 17. Sanktionspaket der EU ins Visier genommen. „Putin versteht nur die Sprache der Stärke, nicht der Schwäche.”

Irreguläre Migration bekämpfen: Die Sicherung der EU-Außengrenzen sei vordringlich. Merz sprach Finnland „höchste Anerkennung“ für die Sicherung der EU-Außengrenzen aus. Es gebe kein zweites Land in der EU mit einer so langen Außengrenze mit Russland – mehr als 1.300 Kilometer. Russland und Belarus instrumentalisierten Migration hier als Teil der hybriden Kriegsführung gegen den Westen. „Wir werden das nicht hinnehmen“, bekräftigte der Bundeskanzler. Finnland werde nicht allein gelassen. „Die Außengrenzen Finnlands sind auch unsere Außengrenzen“, betonte Merz.

Ukraine entschlossen unterstützen: Der Krieg gegen die Ukraine fordere Europa und dessen Freiheit heraus. Dennoch lasse sich bereits jetzt feststellen: „Russland hat sich verkalkuliert.“ Statt Europa zu spalten und die NATO zu schwächen, habe der Angriffskrieg gegen die Ukraine genau das Gegenteil bewirkt. Durch den Beitrtt Schwedens und Finnlands sei die NATO stärker geworden denn je zuvor, unterstrich Bundeskanzler Merz. Er kündigte an, die gemeinsame Unterstützung für die Ukraine fortzusetzen und auszubauen.

Bund steht an der Seite der Kommunen bei der Innenstadt- und Ortszentrenentwicklung - Innenstadtkongress am 27. und 28. Mai 2025 in Essen gestartet
Bundesbauministerin Verena Hubertz eröffnete heute in Essen den Innenstadtkongress. Der Kongress, der am 27. und 28. Mai im Haus der Technik tagt, dient als wichtiges Forum, um die zukunftsfähige Entwicklung der Innenstädte und Zentren bundesweit voranzubringen und zu gestalten. Er wird gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Beirat Innenstadt ausgerichtet.

Die Innenstadtentwicklung lebt vom Austausch innovativer Ideen und guter Erfahrungen, um unsere Innenstädte und Ortszentren fit für die Zukunft zu machen und den großen Transformationsaufgaben Klimawandel, Digitalisierung, Wohnen, Aktivierung von Leerstand, sozialem Zusammenhalt sowie der Energie- und Mobilitätswende zu begegnen. Knapp 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland, darunter u. a. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, der kommunalen Spitzenverbände sowie aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Stadtentwicklung, aus Gewerbe, Handel und Tourismus, bietet der Innenstadtkongress erneut in diesem Jahr eine wichtige Plattform um über Inhalte, Ziele und aktuelle Fragen zur Entwicklung der Innenstädte und Ortszentren zu diskutieren. Das Treffen umfasst dabei ein breites Programm an Vorträgen, Talk-Runden und Fachforen.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Innenstadtentwicklung braucht das ‚Wir‘, sonst funktioniert sie nicht. Dazu gehören Vielfalt und Angebote wie Handel und Gastronomie. Innenstädte und Ortszentren zu gestalten, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Akteure vor Ort. Dafür gibt es kein Patentrezept, aber kluge Lösungen im ganzen Land. Es braucht lokale Lösungen, die gemeinschaftlich entwickelt werden. Aus Krisen Chancen entwickeln, Experimente wagen und dabei von anderen Kommunen lernen und sich vernetzen – genau hier setzt der Innenstadtkongress an. Informieren, vernetzen und lernen von anderen - das ist das Ziel dieses fachlichen Austausches."

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek


An dem Kongress aktiv beteiligt ist ein Großteil der Städte und Gemeinden, die über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" gefördert werden. Mehr als 200 Kommunen aus ganz Deutschland werden über das Programm unterstützt, neue Ideen und Ansätze zur Bewältigung akuter und struktureller Problemlagen in ihren Zentren zu erarbeiten und umzusetzen.

Mit der von der Regierungskoalition angestrebten schrittweisen Verdoppelung der rund 790 Mio. Euro an Städtebauförderung, dem noch laufenden Sonderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" und den zusammen mit dem Beirat Innenstadt erarbeiteten Handlungsempfehlungen und Ratgebern ist und bleibt der Bund ein starker Partner für die Kommunen bei der Innenstadtentwicklung.




1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025

Mehr Stellen für Weiterbildung von Kinderärztinnen und -ärzten gefordert
Länder setzen sich für Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien ein
• Bundesrat startet Vorstoß für härtere Strafen bei Einsatz von K.o.-Tropfen
• Bundesrat würdigt 60 Jahre deutsch-israelische Beziehungen
Für ein modernes Mobilfunknetz - überall
Grünes Licht für besseren Vogelschutz an Eisenbahnanlagen


Für ein modernes Mobilfunknetz - überall
Auf Initiative des Landes Hessen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die digitale Infrastruktur zu verbessern und auszuweiten. Modernes Mobilfunknetz als wichtiger Standortfaktor 

Flächendeckender Mobilfunk der neuesten Generation sei entscheidend für eine moderne Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es in einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung. Er werde für zahlreiche digitale Anwendungen benötigt, darunter autonome Fahrzeuge und intelligente Messsysteme für die Energiewende, Landwirtschaft sowie für Notrufdienste.

Der Mobilfunk sei ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Das Ziel der Bundesnetzagentur, 99,5 % der Bundesfläche versorgen zu können, greife zu kurz und könne nur als Zwischenschritt in Richtung einer vollständigen Flächendeckung gesehen werden, kritisiert der Bundesrat. 

Netzempfang an Straßen und Bahntrassen
Besonders wichtig sei ein unterbrechungsfreier Mobilfunk entlang von Straßen, Zuggleisen und Wasserstraßen. Die bisherigen Vorgaben seien nicht ausreichend, um hier ein durchgehendes Mobilfunknetz zu gewährleisten. Gefordert seien daher insbesondere die Netzbetreiber: Sie müssten die inzwischen beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren auch für einen entsprechenden Ausbau nutzen.

Neues Gesetz gefordert
Die Bundesregierung hingegen sei nun gefragt, das Gesetzgebungsverfahren für den Nachfolger des TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetzes unverzüglich einzuleiten, fordern die Länder. Dem Ausbau der digitalen Infrastrukturen müsse ein uneingeschränkt überragendes öffentliches Interesse zuerkannt werden. Auch seien wirkungsvollere Vorgaben zur hochwertigen Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen erforderlich. 

Flächendeckender Ausbau
Insbesondere die „weißen Flecken“ beim Ausbau des mobilen Netzes müssten verschwinden. Dabei könnte eine Förderung durch öffentliche Mittel helfen. Zudem sei der Ausbau der Glasfasernetze besonders wichtig. Mit Hilfe der bereits existierenden digitalen Planungs- und Genehmigungsverfahren ließe sich dieser beschleunigen – die Nutzung dieser digitalen Verfahren müsse daher verpflichtend sein.

Weitere Maßnahmen
Der Bundesrat fordert zudem, die Mobilinfrastrukturgesellschaft des Bundes über das Jahr 2025 hinaus beizubehalten. Außerdem bittet er die Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur Weiterentwicklung des Rechenzentrumstandorts Deutschland zu entwickeln und umzusetzen. Dadurch sollten die Energieeffizienz verbessert, innovative Technologien und digitale Anwendungen gefördert und Standortbedingungen optimiert werden.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Feste Fristen und Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren muss, gibt es nicht.


Länder setzen sich für Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien ein
Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern.

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter
Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen.

Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls
Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben.

Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.
Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Bundesrat fordert mehr Stellen für Weiterbildung von Kinderärztinnen und -ärzten
Der Bundesrat hat sich am 23. Mai 2025 für eine bessere Förderung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ausgesprochen.
Hoher Bedarf an Weiterbildung

In einer Entschließung, die auf eine Initiative Baden-Württembergs zurückgeht, verweisen die Länder auf den besonders hohen Bedarf bei der Weiterbildung von Kinder- und Jugendmedizinern. Um auch künftig sicherzustellen, dass es flächendeckend ausreichend Kinderärztinnen und -ärzte gibt, fordern sie entsprechende Maßnahmen.
Gleichbehandlung mit Allgemeinmedizinern gefordert

So dürfe die Förderung der ambulanten Weiterbildungsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin nicht mehr mit der sonstigen fachärztlichen Versorgung konkurrieren. Vielmehr müsse sie der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gleichgestellt werden – Weiterbildungsstellen dürften nicht mehr kontingentiert werden.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die die Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendärzte vom begrenzten Kontingent der verfügbaren Weiterbildungsmöglichkeiten befreit.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Feste Vorgaben, ob und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Bundesrat startet Vorstoß für härtere Strafen bei Einsatz von K.o.-Tropfen Der Bundesrat hat beschlossen, auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Verabreichung von K.o.-Tropfen beim Bundestag einzubringen. Bereits im Märzplenum hatte der Bundesrat härtere Strafen für diese Fälle bei Sexual- und Raubdelikten gefordert.

BGH: K.o.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt er klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei.

Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Gift und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffe
Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist.

K.o.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich, heißt es in der Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne.

Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen. Bundestag am Zug  Der Gesetzentwurf wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheiden kann. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. 

Grünes Licht für besseren Vogelschutz an Eisenbahnanlagen
Der Bundesrat hat am 23. Mai 2025 einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den besseren Schutz von Vögeln vor den Gefahren elektrischer Eisenbahnoberleitungen zugestimmt. Diese wurde der Länderkammer noch von der rot-grünen Bundesregierung zugeleitet.

Gefahr durch Stromschlag
In der Begründung der Verwaltungsvorschrift verweist die Bundesregierung darauf, dass Oberleitungsanlagen der Bahn für Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche Gefahrenquelle darstellten. Berührt ein Vogel Bauteile unterschiedlichen Potentials gleichzeitig, könne dies zu erheblichen Verletzungen oder zum Tod durch Elektrokution führen. Bei geringen Abständen der Leitungen und feuchter Luft könne dies sogar ohne direkte Berührung geschehen.

Kostspielige Schäden und Brandgefahr
Neben diesem nicht wünschenswerten Schicksal der Tiere führten durch Vögel verursachte Kurzschlüsse häufig zu Beschädigungen an Oberleitungsanlagen und damit zu Störungen des Zugbetriebs. Zudem würden auf diese Weise auch Brände verursacht, was ebenfalls erhebliche Einschränkungen und Kosten nach sich zieht.

Einheitliche Standards im Genehmigungsverfahren
Die Verwaltungsvorschrift soll einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen schaffen, die es ermöglichen, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand zu genehmigen und umzusetzen. So werde sowohl dem öffentlichen Interesse an elektrifizierten Eisenbahnstrecken zur Sicherung klimafreundlicher Mobilität als auch den erforderlichen wirksamen Vogelschutzmaßnahmen Rechnung getragen, heißt es in der Begründung.

In-Kraft-Treten
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift kann nun veröffentlicht werden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Begleitende Entschließung In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in Zukunft notwendige Standardisierungsprozesse im Bereich des Natur- und Artenschutzes so zu gestalten, dass wissenschaftliche Standards umfassend berücksichtigt werden. Dadurch soll das erhöhte Tötungsrisiko für Vögel zukünftig zuverlässig vermieden werden.
 
Bundesrat würdigt 60 Jahre deutsch-israelische Beziehungen und bekräftigt Verantwortung
Einstimmig verabschiedete der Bundesrat am 23. Mai 2025 eine Entschließung zum 60. Jahrestag der deutsch-israelischen Beziehungen. Darin würdigt er die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und dem Staat Israel am 12. Mai 1965, die vor dem Hintergrund der Shoah keine Selbstverständlichkeit gewesen sei.

Beide Länder seien heute freundschaftlich eng miteinander verbunden, heißt es in der Entschließung. „Die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel werden immer besondere sein. Deutschland bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung. Der Bundesrat bekräftigt, dass zu dieser deutschen Verantwortung gehört, sich für die Existenz des Staates Israel einzusetzen, für dessen Sicherheit einzutreten.“

Der Bundesrat stehe weiterhin fest an der Seite Israels und bekenne sich zum israelischen Recht auf Selbstverteidigung. In einer Entschließung vom 20. Oktober 2023 hatte er die menschenverachtenden Terroranschläge der Hamas auf Israel verurteilt.

Mit dem heutigen Beschluss fordert er erneut die Freilassung der von der Hamas verschleppten Geiseln und verlangt das Ende der Angriffe auf Israel. Ruf nach Deeskalation An die Bundesregierung gerichtet fordern die Länder, sich gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern für eine Deeskalation des Konflikts in der Region einzusetzen und auf die Einhaltung des Völkerrechts durch alle am Konflikt beteiligten Parteien im Gazastreifen zu drängen.

Das Ziel müsse ein dauerhafter Frieden in Form einer Zweitstaatenlösung sein. Schutz jüdischen Lebens in Deutschland Besorgt zeigt sich der Bundesrat über die Zunahme antisemitischer Vorfälle und antiisraelischer Demonstrationen in Deutschland seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Er verurteilt Antisemitismus entschieden und bekräftigt, dass das Existenzrecht Israels sowie der Schutz jüdischen Lebens zur deutschen Staatsräson gehörten. Bei Angriffen auf diese Werte müsse Deutschland als wehrhafter Rechtsstaat handeln.


23. Mai: Das Grundgesetz mit dem Ehrenamt feiern
Im Stadtpark neue Bäume pflanzen, in der Stadtbibliothek gemeinsam mit Kindern bunte Vorlesestunden gestalten, ein Spielenachmittag mit Musik in der örtlichen Seniorenwohnstätte oder ein inklusives Fußballturnier für Kinder und Jugendliche: Engagement und Ehrenamt bringen Menschen zusammen.

Am 23. Mai 2026, dem 77. Geburtstag des Grundgesetzes, feiern Engagierte in ganz Deutschland den Ehrentag mit einer bundesweiten Mitmachaktion. Ziel der Initiative Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle. ist es, deutschlandweit zur Beteiligung, zu eigenen Aktionen und Aktivitäten, zum Ausprobieren und Mitmachen einzuladen.

Zur heutigen Auftaktveranstaltung mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kamen neben 40 jungen Engagierten auch Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Vereinen und Kommunen, Unternehmen und Stiftungen. Der Bundespräsident ist Initiator und Schirmherr der Aktion, die im nächsten Jahr deutschlandweit zum ersten Mal stattfindet. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bereitet die Aktion in enger Zusammenarbeit mit dem Bundespräsidialamt (BPrA) vor.

„Auch kleine Initiativen zeigen die Größe der Idee“, betonte der Bundespräsident in seiner Rede. „In der Summe entsteht hoffentlich in allen Teilen unseres Landes ein Mosaik der Gemeinsamkeit, in dem wir uns als zusammengehörig erleben.“

28,8 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich, mehr als fünf Millionen Menschen geben an, sicher zum Engagement bereit zu sein.* Besonders diese Menschen sollen mit dem „Ehrentag“ angesprochen werden.

Katarina Peranić, Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, erläutert die Vision hinter dem Aktionstag: „Am Ehrentag wird sichtbar, was Ehrenamt bewegen kann: Wenn Menschen gemeinsam anpacken, werden aus Ideen Wirklichkeit – Plätze werden bunter, Räume lebendiger und Nachbarschaften stärker. Überall im Land gestalten Freiwillige ihre Kommune mit Herz und Hand – und zeigen, wie Miteinander Zukunft schafft und für Zusammenhalt sorgt.“

Der Ehrentag ist ein Gemeinschaftswerk. So sollen bis zum Aktionstag im kommenden Jahr Mitwirkende sowie Unterstützerinnen und Unterstützer in ganz Deutschland gewonnen werden. Dies können Kommunen und Unternehmen sein, ebenso wie Vereine, Verbände und Initiativen. Ein Aktionsportal soll im Sommer 2025 gelaunched werden. Weitere Infos zum Ehrentag unter: www.ehrentag.de



Bundesbauministerium will zügig einen Wohnungsbauturbo vorlegen

Wiesbaden/Berlin, 23. Mai 2025 - Zu den am 23. Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau 2024 erklärt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„In Deutschland wird zu wenig und zu langsam gebaut. Im vergangenen Jahr wurden knapp 252.000 Wohnungen errichtet – ein Rückgang von über 42.000 Wohnungen gegenüber 2023. Das ist auch ein Resultat der ungünstigen Umstände und Rahmenbedingungen. Zudem sind Genehmigungsverfahren zu kompliziert und langwierig, Baukosten zu hoch und Förderbedingungen zu undurchsichtig.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek

Was wir jetzt brauchen, ist ein Dreiklang aus Tempo, Technologie und Toleranz, um wieder Schwung in den Wohnungsmarkt zu bringen und auch den Bauüberhang von rund 760.000 genehmigten, aber noch nicht fertig gebauten Wohnungen, zu aktivieren. Wir werden zügig einen Wohnungsbauturbo vorlegen, steuerliche Anreize verbessern und Neubauförderprogramme radikal vereinfachen. Gleichzeitig setzen wir die soziale Wohnraumförderung auf Rekordniveau fort. Um Baukosten zu senken, werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und auf serielles und modulares Bauen setzen, denn das ist die Zukunft.


Das Bundesministerium - Foto Steffen Kugler

All das wird nur funktionieren, wenn wir auch bauen wollen und Bauen und Stadtentwicklung als Chance für die Gesellschaft begreifen. Ich möchte, dass der Friseur, die Busfahrerin, die junge Familie oder der alleinlebende Rentner auch die passende Wohnung finden. Dafür müssen die Bagger wieder rollen und wir müssen bauen, bauen, bauen. Und das zu bezahlbaren Preisen.“


14,4 % weniger fertiggestellte Wohnungen im Jahr 2024
• Insgesamt 251 900 Wohnungen fertiggestellt – Rückgang im Neubau bei allen Gebäudearten außer Wohnheimen
• Bauüberhang verringert sich auf 759 700 genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen zum Jahresende 2024, davon 330 000 bereits im Bau
• Durchschnittliche Dauer zwischen Baugenehmigung und Fertigstellung eines Wohngebäudes seit 2020 um 6 Monate verlängert

Wiesbaden, 23. Mai 2025 - Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 251 900 Wohnungen gebaut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 14,4 % oder 42 500 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Das war der erste deutliche Rückgang, nachdem die Zahl fertiggestellter Wohnungen in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils um 294 000 gelegen hatte.

Zuvor war die Zahl neuer Wohnungen von ihrem Tiefststand von 159 000 im Jahr 2009 bis auf den bisherigen Höchststand von 306 400 im Jahr 2020 gestiegen. In diesen Ergebnissen sind sowohl Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.




Besonders starke Rückgänge bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern
Von den im Jahr 2024 fertiggestellten Wohnungen befanden sich 215 900 in neu errichteten Wohngebäuden. Das waren 16,1 % oder 41 400 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Besonders starke Rückgänge gab es bei den meist von Privatpersonen errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern: Mit 54 500 Einfamilienhäusern wurden 22,1 % oder 15 400 weniger fertiggestellt als im Vorjahr.

Die Zahl neuer Wohnungen in Zweifamilienhäusern fiel um 26,2 % oder 6 300 auf 17 600. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten und vor allem von Unternehmen gebauten Gebäudeart, wurden 135 300 Neubauwohnungen geschaffen, das waren 13,4 % oder 21 000 weniger als im Jahr 2023. In neu errichteten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen dagegen um 17,6 % oder 1 300 auf 8 500.

In neuen Nichtwohngebäuden entstanden 4 800 Wohnungen und damit 15,0 % oder 800 weniger als im Vorjahr. Nach Bauherrengruppen betrachtet entfielen von den im Jahr 2024 fertiggestellten Neubauwohnungen 112 500 auf Unternehmen (-11,8 % oder -15 100 zum Vorjahr) und 95 400 auf Privatpersonen (-20,4 % oder -24 500).

Von Trägern der öffentlichen Hand wurden 9 500 Neubauwohnungen fertiggestellt (-20,5 % oder -2 500). Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in bereits bestehenden Wohngebäuden blieb im Jahr 2024 mit 30 300 gegenüber dem Vorjahr konstant.

Durchschnittlich 26 Monate von der Genehmigung bis zur Fertigstellung im Neubau
Die durchschnittliche Abwicklungsdauer von Neubauwohnungen in Wohngebäuden, also die Zeit von der Genehmigungserteilung bis zur Fertigstellung, hat sich bei den im Jahr 2024 fertiggestellten Wohngebäuden auf 26 Monate weiter verlängert. Im Jahr 2023 hatte der Bau einer Wohnung noch 24 Monate gedauert, im Jahr 2020 lediglich 20 Monate.

Neubauwohnungen mit durchschnittlich 96,2 Quadratmetern Wohnfläche Eine Neubauwohnung – von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus – hatte im Jahr 2024 eine durchschnittliche Wohnfläche von 96,2 Quadratmetern. Damit hielt der Trend zu kleineren Wohnungen an. Die bisher größte Wohnfläche je Wohnung war im Jahr 2007 mit 116,4 Quadratmetern gemessen worden, seitdem nahm die durchschnittliche Wohnungsgröße tendenziell ab.

Bauüberhang verringert sich im zweiten Jahr in Folge
Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen fiel im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 17,1 % auf 215 300 und war damit deutlich geringer als die Zahl der fertiggestellten Wohnungen.

Dadurch ging die als Bauüberhang bezeichnete Zahl bereits genehmigter, aber noch nicht fertiggestellter Wohnungen im Vorjahresvergleich im zweiten Jahr in Folge zurück, und zwar um 67 000 auf 759 700 Wohnungen zum Jahresende 2024. Davon befanden sich 330 000 Wohnungen bereits im Bau (179 200 Wohnungen waren "unter Dach" beziehungsweise im Rohbau fertiggestellt).

Der bisher höchste Bauüberhang war im Jahr 1995 mit 928 500 Wohnungen gemessen worden. 29 000 erloschene Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2024 Der Rückgang des Bauüberhangs ist auch auf die hohe Zahl erloschener Baugenehmigungen zurückzuführen, bei denen in der Regel die mehrjährige Gültigkeitsdauer der Genehmigung abgelaufen ist.

Im Jahr 2024 erloschen 29 000 Baugenehmigungen, das war der höchste Wert seit 2002 und ein Anstieg um rund ein Viertel gegenüber den Vorjahren (2023: 22 700; 2022: 22 800). Zur Anzahl der im Bauüberhang enthaltenen Bauvorhaben, deren Genehmigung zwar noch nicht erloschen sind, die aber nicht mehr weiterverfolgt werden, liegen keine Informationen vor.

7,3 % weniger umbauter Raum bei Nichtwohngebäuden Auch die Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Fabrikgebäude und Lagerhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude.

Der zentrale Indikator für die Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist der umbaute Raum. Bei den im Jahr 2024 fertiggestellten Nichtwohngebäuden verringerte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2023 um 7,3 % auf 177,7 Millionen Kubikmeter. Besonders stark war der Rückgang bei den Handels- und Warenlagergebäuden mit -20,3 % beziehungsweise -12,9 %.


Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung in Kraft getreten

Städtebauliche Investitionen mit 790 Mio. Euro können starten
Berlin, 22. Mai 2025 - Die Städtebauförderung steht für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und Kommunen mit der Städtebauförderung einen maßgeblichen Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen.

Die Wirkung der Städtebauförderung umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung. Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle Bundesländer wurde nun die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgen kann.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung in Deutschland. Etwa 12.400 bislang geförderte Gesamtmaßnahmen sprechen eine deutliche Sprache. 1 Euro Städtebauförderung bewirkt durchschnittlich rund 7 Euro private und öffentliche Folgeinvestitionen. Das ist gut investiertes Geld in lebendige Gemeinschaften und lebenswerte Städte. Wir wollen deshalb die Mittel in dieser Legislaturperiode schrittweise verdoppeln. Ich danke dem Haushaltsausschuss, dass wir es geschafft haben, die Förderung auch im Jahr 2025 verlässlich weiterzuführen.“

Die Bund-Länder-Vereinbarung ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trotz noch fehlenden Bundeshaushalts 2025 die Bereitstellung der Finanzmittel für das Jahr 2025 ermöglicht und damit für die notwendige Planungssicherheit bei den Ländern und Kommunen gesorgt. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit.

An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien zudem darauf verständigt, die Mittel für die Städtebauförderung schrittweise zu verdoppeln. Weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: https://www.staedtebaufoerderung.info


Bundesministerin: Sozialer Wohnungsbau 2025 startet

Verband Wohneigentum e.V.: Turbo auch fürs Wohneigentum
Berlin, 21. Mai 2025 - Zur Regierungserklärung der neuen Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärt der gemeinnützige Verband Wohneigentum: "Der an den Tag gelegte zupackende Start-Up-Spirit von Verena Hubertz kann dem Thema Bauen und Wohnen gut tun. Aus Eigentümer-Sicht lässt die vorgestellte Agenda allerdings das Bekenntnis zum Wohneigentum vermissen."

Angekündigte Starthilfe realisieren
Peter Wegner, Präsident des bundesweit größten Verbands für selbstnutzende Wohneigentümer*innen, begrüßt, dass beim Thema Bauen durch Entschlackung von Vorschriften Tempo gemacht werden soll, "den Ankündigungen müssen jetzt Taten folgen." Weiter erklärt Wegner: "Der angekündigte Turbo muss auch für das Wohneigentum gelten, immerhin die beliebteste Wohnform in Deutschland." Die im Koalitionsvertrag versprochene "Starthilfe Wohneigentum" zur Unterstützung von Eigentumsbildung für Familien sowie Sanierung von Bestandsbauten sei überhaupt nicht erwähnt worden, kritisiert der Präsident des Eigentümerverbands.

Peter Wegner verweist darauf, dass jede dritte Wohnung hierzulande durch die Initiative privater Baufamilien entsteht. "Wer Wohnraum schaffen will, muss das im Blick haben und diese Initiative unterstützen."

Der Verband Wohneigentum fordert die Realisierung der im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben mit der Aufsetzung eines eigenkapitalersetzenden Maßnahmenprogramms für Baufamilien. Wichtig sei zudem eine schon lange diskutierte Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von Eigentum.
Dauerhaft stabiles Fördersystem

Der Verband Wohneigentum spricht sich zudem für die Etablierung eines klar strukturierten und auf Dauer stabilen Fördersystems aus, das Eigenümer*innen sowie Bauwilligen planbare Investitionsentscheidungen ermöglicht. "Das Hin und Her der vergangenen Jahre muss ein Ende haben. Bauherren oder Sanierungswillige haben nicht den Eindruck einer verlässlichen Förderung. So werden private Investitionsentscheidungen auch künftig immer wieder aufgeschoben," warnt Wegner.

Bundesministerin: Sozialer Wohnungsbau 2025 startet
Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau 2025 in Kraft getreten – Erneute Rekordzahlen in der Förderung
Nach der Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer konnten am vergangenen Freitag die Verwaltungsvereinbarungen für den sozialen Wohnungsbau sowie das Programm Junges Wohnen in Kraft treten. Auch im Programmjahr 2025 stellt der Bund - trotz aktuell vorläufiger Haushaltsführung – den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen.

Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, um weiter massiv in den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen zu investieren. Nach der vorläufigen Finanzplanung belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen am Bau wurden im vergangenen Jahr deutschlandweit 61.934 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau gefördert – ein Plus von rund 25% im Vergleich zu 2023 und etwa 51% gegenüber 2022. Mit fast 400 Prozent Steigerung konnte dabei die Förderung von Wohnheimprojekten für Studierende und Auszubildende zwischen 2022 und 2024 besonders vorangebracht werden. Die Gesamtzahl der Sozialwohnungen in Deutschland lag am 31.12.2024 bei 1.046.031.

Die Besonderheit des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland ist die hohe Attraktivität für ganz unterschiedliche Investorengruppen: Kommunale/öffentliche Wohnungsunternehmen sind mit knapp 40% der Bewilligungen im Neubaubereich ähnlich stark engagiert wie private Bauherren, die ihren Anteil in 2024 sogar auf 45% ausgebaut haben. Aber auch Genossenschaften leisten mit knapp 10% einen wichtigen Beitrag.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der soziale Wohnungsbau ist eine wichtige Säule für bezahlbares Wohnen und ein Stabilitätsanker für die deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft. Die Bereitstellung von erneut 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr sind ein klares Signal: Bund und Länder investieren gemeinsam in ein soziales Miteinander.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Wohnungsbau konnte die Zahl der geförderten Wohnungen im sozialen Wohnungsbau um 25% auf knapp 62.000 gesteigert werden. Wenn wir wollen, dass der Altenpfleger, die Busfahrerin oder der Erzieher künftig wieder bezahlbar wohnen kann, müssen wir die Zahl der Sozialwohnungen dauerhaft erhöhen.
Denn wir haben nur noch etwa eine Million davon, es waren mal drei. Deswegen hat sich die neue Bundesregierung darauf verständigt, den sozialen Wohnungsbau weiter auszubauen. Und wir werden die Mittel für den Bau von Studi- und Azubiwohnheime verdoppeln. Damit stärken wir auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Weitere Informationen zum sozialen Wohnungsbau und zum Programm Junges Wohnen finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/sozialer-wohnungsbau/soz-wohnungsbau-top-artkel.html


Im Kanzlerlamt: Scholz-Verabschiedung und Merz`sche Übernahme

Berlin, auch noch am 6. Mai 2025 - Bundeskanzler Merz übernimmt die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Bundeskanzler a. D. Scholz. In ihrer abschließenden Rede würdigen beide die Herausforderungen der vergangenen Jahre und bekennen sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit im Zeichen der Demokratie.

Olaf Scholz übergab das Amt des Bundeskanzlers an seinen Nachfolger Friedrich Merz. Foto: Bundesregierung / Marvin Ibo Güngör

„Was für ein Tag – mit einigen Überraschungen, wie Sie es ja auch für die Arbeit in diesem Haus angekündigt haben“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Vorgänger Olaf Scholz anlässlich der Übernahme der Amtsgeschäfte im Bundeskanzleramt. Gleichzeitig würdigte er seine Verdienste in Zeiten großer Krisen.

In den vergangenen dreieinhalb Jahren habe es viele Krisen und Bewährungsproben gegeben, sagte Scholz. Und diese seien sicherlich auch in den kommenden Jahren zu erwarten. „Aber mit derselben Gewissheit sage ich auch: Deutschland wird diese Bewährungsproben bestehen”, so Scholz und wünschte dem neuen Bundeskanzler und seinem Team viel Erfolg, viel Kraft und alles Gute.

Die Mitschrift der Statements:

Bundeskanzler a. D. Olaf Scholz:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Bundesminister Frei, lieber Wolfgang, liebe Staatsministerinnen und Staatsminister, künftige wie bisherige, lieber Herr Stützle, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, herzlich willkommen im Bundeskanzleramt! Für alle, für die das zutrifft, auch: Herzlich willkommen an Ihrem neuen Arbeitsplatz! Dass dieser Arbeitsplatz ein ganz besonderer ist, muss ich Ihnen nicht sagen.

Das Grundgesetz beschreibt die Funktion des Bundeskanzlers in der ihm eigenen schnörkellosen Klarheit so:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“

Mit Ihrer Wahl zum zehnten deutschen Bundeskanzler tragen ab heute Sie diese besondere Verantwortung für unser Land, lieber Herr Merz. Dazu konnte ich Ihnen bereits gratulieren. Meine Vorgängerin hat bei der Amtsübergabe vor dreieinhalb Jahren gesagt, man wisse in diesem Amt beim Aufstehen nicht, was bis zum Abend passieren werde. Recht hatte Sie; das hat nicht nur der heutige Tag bewiesen.

In den zurückliegenden Jahren hatten wir es mit einem Krieg hier bei uns in Europa zu tun, mit einer Energiekrise, hoher Inflation, zuletzt den amerikanischen Zöllen gegen Europa, dazu mit der Daueraufgabe, unser Land zu modernisieren und den Klimawandel zu bekämpfen. Es braucht keinen Propheten, um vorherzusagen: Auch in den kommenden Jahren wird hier im Bundeskanzleramt kaum ein Tag ohne neue Bewährungsproben vergehen.

Aber mit derselben Gewissheit sage ich auch: Deutschland wird diese Bewährungsproben bestehen, weil wir ein Land sind, das zusammenhält und das Freunde in Europa hat und Partner weltweit, weil die demokratischen Kräfte bei uns zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten, wie wir es auch in den vergangenen Wochen erlebt haben, und weil unser Land starke Institutionen hat, so wie dieses Haus mit seinen hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Verantwortung, die das Grundgesetz dem Bundeskanzler zuweist und von der ich zu Beginn gesprochen habe, tragen Sie nicht allein, sehr geehrter Herr Merz. Ihnen steht im Bundeskanzleramt ein Team aus Hunderten hervorragender Frauen und Männer zur Seite, ein Team von allerhöchster Fachkompetenz und Professionalität, ein Team, das Sie tragen und unterstützen wird, so wie es mich in den zurückliegenden Jahren getragen und unterstützt hat. Dafür sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von Herzen schönen Dank.

Ich weiß, manche Journalisten und Comedians haben diese hanseatisch knappe Dankesformel zu einer Art scholzschen Markenzeichens erhoben. Aber den Nichthanseaten unter Ihnen kann ich versichern: Schönen Dank, das bringt für einen Hamburger wie mich tiefe Wertschätzung und herzliche Dankbarkeit zum Ausdruck.

Auch Dank an die Kanzleramtsküche
Diese Dankbarkeit und Wertschätzung schließt übrigens Sie alle ein, die Gärtner und Reinigungskräfte, die Abteilungsleiterinnen, die Gruppenleiter und Referenten, die Fahrer und das Sicherheitspersonal, die Kolleginnen und Kollegen im Inneren Dienst, in der Druckerei und in den Sekretariaten genauso wie in den Registraturen und der Kanzlerküche. Mit Ihrer Arbeit, Ihrer Kollegialität und Ihrem ganz persönlichen Einsatz tragen Sie tagtäglich dazu bei, dass ich meinem Nachfolger heute voller Überzeugung sagen kann: Sie, lieber Herr Merz, übernehmen ein hervorragend aufgestelltes Haus, krisenerprobt, unerschrocken und zupackend.

Sie können also direkt loslegen, so wie es die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten, so wie es die unruhigen Zeiten auch erfordern. Dafür wünsche ich Ihnen und Ihrem ganzen Team viel Erfolg, viel Kraft und alles Gute und Ihnen allen schönen Dank.

Bundeskanzler Friedrich Merz:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, lieber Herr Scholz, sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt, sehr geehrte Staatsministerinnen und Staatsminister, meine Damen und Herren, und wenn ich das jetzt schon so sagen darf, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im deutschen Bundeskanzleramt!

Zunächst Ihnen, Herr Bundeskanzler, lieber Herr Scholz, herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für Ihre freundlichen Worte heute. Was für ein Tag – mit einigen Überraschungen, wie Sie es ja auch für die Arbeit in diesem Haus angekündigt haben.

Ich möchte Ihnen herzlich für die Arbeit danken, die Sie als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in den zurückliegenden dreieinhalb Jahren geleistet haben. Sie sind ja schon einige Zeit länger in der Bundespolitik gewesen. Sie waren insgesamt sechs Jahre Bundesminister, Sie waren sieben weitere Jahre Erster Bürgermeister Ihrer Heimatstadt Hamburg – und das sind nur einige wenige Stationen Ihrer politischen Arbeit und Ihres politischen Lebens, das Sie in den Dienst unseres Landes gestellt haben. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.

Ich tue das an diesem heutigen Tag als neu gewählter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland im Namen des ganzen Kabinetts, aber ich darf es, glaube ich, auch in Ihrer aller Namen sagen, meine Damen und Herren: Herzlichen Dank, Olaf Scholz, für Ihre Arbeit!

Bei dem Zapfenstreich gestern Abend zu Ihren Ehren ist bereits das Buch zitiert worden, das Sie im Jahr 2017 geschrieben haben, ein Buch mit dem Titel „Hoffnungsland“. Sie haben in diesem Buch schon das Wort Zeitenwende benutzt, nicht ahnend, wie sich dieses Wort einmal in den politischen Sprachgebrauch unseres Landes, aber auch in den politischen Sprachgebrauch der ganzen Welt einfinden würde. Sie kam dann nämlich richtig, am 24. Februar 2022, mit dem Beginn des bis heute anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Es wird in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen als eine der wichtigsten – ich will es aus meiner Sicht hier noch einmal sagen –, als eine der wirklich großen Regierungserklärungen eines Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, was Sie uns an diesem Sonntagmorgen, nicht nur uns Abgeordneten, sondern dem ganzen deutschen Volk, gesagt haben – eben Zeitenwende. In dieser Zeitenwende leben wir seitdem, und wir wissen, was sie für uns alle bedeutet.

Sie haben Deutschland in dieser Zeit auf Kurs gehalten. Sie haben am Ende die richtigen Entscheidungen getroffen – auch bei anderen größeren Herausforderungen, die Sie schon zu Beginn Ihrer Amtszeit, ganz am Anfang, zu bewältigen hatten, die Sie zum Teil übernommen haben. Wenn ich nur an die Coronakrise denke, dann haben Sie die richtigen Entscheidungen getroffen. Ich kann es sagen, weil ich Ihnen, jedenfalls in diesen Entscheidungen, als Oppositionsführer im Deutschen Bundestag zugestimmt habe.

Wir haben in dieser Zeit gezeigt, dass trotz der Unterschiede zwischen Regierung und Opposition gemeinsame Entscheidungen möglich sind. Wir beide haben uns in diesem Haus vielfältig miteinander ausgetauscht, nicht immer unter den Augen der Öffentlichkeit, aber immer sehr offen und voller Vertrauen. Dafür danke ich Ihnen auch persönlich von ganzem Herzen.

Heute darf ich von Ihnen nun das Amt des Bundeskanzlers in diesem Haus übernehmen. Ich bin zunächst dankbar für die Unterstützung der Wählerinnen und Wähler und auch für das Vertrauen der Abgeordneten im Deutschen Bundestag, das ich dann heute im zweiten Wahlgang gefunden habe. Die Verantwortung, die dieses Amt mit sich bringt, sie ist mir sehr bewusst. Ich nehme diese Verantwortung mit Demut, aber, meine Damen und Herren, auch mit Entschlossenheit und mit Zuversicht an.
Es ist gut, dass Deutschland jetzt, heute, wieder eine Bundesregierung mit einer parlamentarischen Mehrheit hat. Wir sind eine Koalition aus der Mitte des politischen Spektrums unseres Landes, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in der Lage sein werden, die Probleme unseres Landes aus eigener Kraft auch aus diesem Haus heraus lösen zu können.

Ich bin auch deshalb zuversichtlich, meine Damen und Herren, weil ich weiß, dass ich mich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bundeskanzleramtes stützen kann und dass darauf absoluter Verlass ist. Sie haben in den letzten Jahren Herausragendes geleistet. Sie haben Fachkompetenz, Professionalität und Einsatzbereitschaft vielfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt, und ich bin überzeugt: Auch in der nun begonnenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages und der Amtszeit der neuen Bundesregierung werden Sie großartige Arbeit leisten und entscheidend zum Gelingen und Erfolg der neuen Bundesregierung beitragen.

Meine Damen und Herren, ein Regierungswechsel ist richtigerweise und notwendigerweise mit Veränderungen verbunden. Aus diesem Haus heraus gingen die Stäbe des Ostbeauftragten und der Integrationsstaatsministerin. Sie werden in die Fachministerien wechseln. Aber mit der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt und auch in den Leitungsbereichen und Fachabteilungen – nicht zuletzt mit dem Nationalen Sicherheitsrat – werden auch neue Kolleginnen und Kollegen zu uns stoßen.
So normal und üblich diese Wechsel auch sind: Mir ist es wichtig, zu sagen, dass sie ordentlich und voller Kollegialität ablaufen, dass wir denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die uns verlassen, ganz ausdrücklich für ihre wertvolle und hochgeschätzte Arbeit in diesem Haus danken und dass wir die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen heißen!

Ein Regierungswechsel ist aber auch immer ein Test, wie reif die Demokratie eines Landes ist, wie stark die Institutionen sind, wie professionell die Amtsträger und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, ob die Übergabe von beiden Seiten ohne Auftrumpfen und ohne Hinterhalt abläuft. In jeder Hinsicht kann ich sagen: Deutschland hat erneut, auch heute, diesen Test bestanden. Mein Dank gilt also noch einmal Ihnen, Herr Bundeskanzler, und Ihrem Team.
 Das ist bis hierhin in jeder Hinsicht sehr professionell und jederzeit mit der notwendigen Klarheit und mit dem notwendigen Vertrauen untereinander abgelaufen, auch zwischen den leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wie Sie es gesagt haben: Die demokratischen Kräfte arbeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zusammen!

Jetzt geht es also los. Ich freue mich auf die neue Aufgabe, und ich freue mich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen allen in diesem Haus. Sie sind für mich nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie sind für mich, wie ich es zu Beginn gesagt habe, auch Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank! Auf gute Zusammenarbeit!

Lieber Herr Scholz, da Sie sich, wie ich finde, richtigerweise entschlossen haben, Ihr direkt errungenes Mandat im Deutschen Bundestag in dieser Wahlperiode auch auszuüben, freue ich mich auch auf die Zusammenarbeit im Deutschen Bundestag mit Ihnen. So, wie wir es gestern verabredet haben, werde ich Ihren Rat undIhre Hilfe gerne in Anspruch nehmen. Alles Gute für Sie und nochmals herzlichen Dank!


Kanzlerwahl verschoben - zweiter  Wahlgang um 16:00 Uhr ergab 325
Ja-Stimmen (Mindestzahl
316) - Friedrich Merz 10. Kanzler Deutschlands

Berln, 6. Mai 2025 - Heute findet im Bundestag die Wahl des neuen Kanzlers statt. Friedrich Merz benötigt im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags (sogenannte Kanzlermehrheit). Diese liegt bei 316 Stimmen der 630 Mitglieder des Bundestages.
Verkündung um 16:15 Uhr durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner
Zweiter Wahlgang mit 618 abgegeben Stimmen, davon
 Ja-Stimmen 325
Nein: 289
Enthaltungen: 1
Ungültig: 3
Friedrich Merz nahm die Wahl an und ist damit der 10. Kanzler Deutschlands
Übrigens: Bei einerm möglichen dritten Wahlgang hätte auch laut Artikel 63 des Grungesetztes eine einfache Mehrheit gereicht, wäre aber denkbar schlecht für das politsche Klima in Deutschland gewesen.

Foto Bundesregierung Sandra Steins

Ministerriege mit Kanzler und Bundestagspräsidentin Klöckner - Foto Bundesregierung Sandra Steins

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger zur Wahl von Bundeskanzler Friedrich Merz
Der Deutsche Bundestag hat Friedrich Merz am 6. Mai 2025 zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger beglückwünscht Merz zur Wahl: „Ich gratuliere Friedrich Merz, dem 10. Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, zu seiner Wahl im Deutschen Bundestag und wünsche ihm Weitsicht und eine glückliche Hand bei der Amtsführung. Ich freue mich im Namen der Länder auf eine konstruktive Zusammenarbeit, denn nur wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, kommt Deutschland voran."

Zehnter Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Merz wurde 1955 in Brilon im Hochsauerlandkreis geboren. Von 1989 bis 1994 saß er als Abgeordneter im Europäischen Parlament sowie im Anschluss bis 2009 und seit 2021 als Abgeordneter für den Hochsauerlandkreis im Deutschen Bundestag.

Am 23. September 2024 wurde er von den Parteigremien von CDU und CSU als Kanzlerkandidat der Union nominiert. Friedrich Merz ist der zehnte deutsche Bundeskanzler und folgt auf Olaf Scholz, der das Amt von Dezember 2021 an innehatte.

Abstimmungs-Knalleffekt. 6 Stimmen fehlten Friedrich Merz
Abstimmung: 310 Ja-, 307 Nein-Stimmen, 1 ungültige Stimme, 3 Enthaltungen
An der Wahl teiigenommen haben 321 Abgeordnete.

Erstmalig, das bei einer Kanzlerwahl nicht die nötige Mehrheit erhielt
der 10. Bundeskanzler: am 6. Mai 2025 gescheitert
Die bisherigen Kanzer ab 1949:
Konrad Adenauer 1949 - 1963 
Ludwig Erhard1963 - 1966 
Kurt Georg Kiesinger 1966 - 1969
Willy Brandt 1969 - 1974 
Helmut Schmidt 1974 - 1982 
Helmut Kohl 1982 - 1998 
Gerhard Schröder 1998 - 2005 
Angela Merkel 2005 - 2021 
Olaf Scholz seit 8. Dezember 2012, ab 25. März 2025 geschäftsführender Bundeskanzler 


Foto Bundesregierung

Die bisherige Ministerriege, Staaatsekretäre und Fraktionschfes der CDU(CSU-SPD Koalition im neuen Bundestag mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz:

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Karin Prien Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Katherina Reiche
Bundesminister für Verkehr: Patrick Schnieder
Bundesminister des Auswärtigen: Johann Wadephul
Bundesministerin für Gesundheit: Nina Warken
Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Thorsten Frei
Unionsfraktionschef: Jens Spahn

Staatsminister der CDU
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt: Christiane Schenderlein
Staatsminister für Kultur und Medien: Wolfram Weimer
Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit: Michael Meister
Staatsministerin im Bundesministerium des Auswärtigen: Serap Güler
Staatsminister im Bundesministerium des Auswärtigen: Gunther Krichbaum

Die SPD-Ministerriege im Kabinett von Friedrich Merz
Finanzen/Vizekanzler: Lars Klingbeil
Verteidigung: Boris Pistorius
Justiz: Stefanie Hubig.
Wohnen/Stadtpolitik/Bauwesen: Verena Hubert
Umwelt/Klimaschutz: Carsten Schneider
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Reem Alabali-Radovan
Generalsekretär Matthias Miersch soll Vorsitzender der Bundestagsfraktion

Von Fraktionsgeschäftsführerin zur Bundestagspräsidentin und nun als Bundesarbeitsministerin vorgesehen: Duisburgs Bärbel Bas

Foto Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Ministerium - Foto F. Pinjo / BMAS.

 


Parlamentarischen Staatssekretäre der CDU: Bundeswirtschaftsministerium: Gitta Connemann und Stefan Rouenhoff Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung: Philipp Amthor und Thomas Jarzombek Bundesgesundheitsministerium: Georg Kippels und Tino Sorge
Bundesministerium für Bildung und Familie: Mareike Wulf und Michael Brand Bundesverkehrsministerium: Christian Hirte
Bundesministerium des Innern: Christoph de Vries
Bundesministerium für Landwirtschaft: Silvia Breher
Bundesministerium für Forschung und Raumfahrt: Matthias Hauer

Verbraucherschutz aktuell Newsletter 30. April 2025  

Im Interview: Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen  
 „Wir sind die Brückenbauer zwischen Politik und Gesellschaft“ Starke Verbraucher, die selbstbestimmt entscheiden können - dieses Ziel formuliert der neue Koalitionsvertrag. Unentbehrlich dafür sind die Verbraucherzentralen, die vor Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Interview erklärt Vorstand Andreas Eichhorst, welches die drängendsten Probleme sind und wie Vertrauen hergestellt werden kann.  

Im Kabinett beschlossen: Renten sollen um 3,74 Prozent steigen  
Seit 1. April in Kraft: FAQ zu neuen Regelungen beim Elterngeld   
Krieg in der Ukraine: Sorgen- und Krisentelefone bieten Hilfe  

Internationaler Handel: Welche Auswirkungen haben die US-Zölle? 
Blackout in Südeuropa: Wie sicher ist die Versorgung in Deutschland?      
Gesetze und Regelungen aktuell  

Was ist neu im Mai 2025?
Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare erhalten mehr Wahlmöglichkeiten beim Familiennamen. Kunststoffe dürfen nicht in den Biomüll gelangen.    

Neues „Naturgefahrenportal” gestartet   
Bessere Warnung vor Unwetter Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Wettergefahren schützen: das ist Ziel des neuen Naturgefahrenportals des Deutschen Wetterdienstes. Das Portal ist seit Mitte April online und warnt vor Extremwetterereignissen wie Hochwasser oder Sturmfluten.    

Wir stellen vor: Die Europäische Bürgerbeauftragte
Ihre Anlaufstelle bei Beschwerden gegen EU-Institutionen Die Portugiesin Teresa Anjinho ist seit Ende Februar 2025 Europäische Bürgerbeauftragte. Sie prüft und analysiert Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der EU. Wie sich Bürgerinnen und Bürger an sie wenden können, lesen Sie hier.     Service und Fakten    

BSI empfiehlt Systemupdate von Windows 10 auf Windows 11      
Warnung vor neuer Tiktok-Shop-Funktion: Was Eltern wissen müssen      

"Ich als Actionfigur": Aufpassen beim neuen KI-Hype auf Social Media      
"Meta AI" bei Facebook, Instagram, WhatsApp: So widersprechen Sie  

Undurchsichtige Abos bei Reiseportalen und Flug-Flatrates      
ETA für Großbritannien: Vorsicht vor betrügerischen Seiten      
Betrüger nehmen PayPal-Kunden ins Visier      
Sammelklage gegen höhere Werbequote bei Amazon-Prime      
WhatsApp, Facebook, Signal, Threema und Co.   

Schon mal über einen Wechsel nachgedacht? Immer wieder geraten soziale Netzwerke und Messenger-Dienste in die Schlagzeilen - etwa wenn es Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA gibt oder die „Signal-Affäre“. Anlässe für viele Nutzer über Alternativen nachzudenken. Die Verbraucherzentrale NRW hat sie unter die Lupe genommen.     

Ihre Rechte bei Annullierung, Verspätung und Vorverlegung von Flügen   In der Erprobung: Digitale Klage für Fluggastrechte Seit Kurzem erprobt das Bundesjustizministerium einen Onlinedienst für digitale Klagen. Auf der Website service.justiz.de/fluggastrechte finden Betroffene Informationen dazu, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe starten können. Zudem haben sie die Möglichkeit, digital eine Klage für die Amtsgerichte, die sich an der Pilotphase beteiligen, zu erstellen.       Neue Broschüren und Flyer        

Ratgeber Erwerbsminderungsrente      
Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder      

Arbeits-Recht in leichter Sprache: Informationen für Arbeit-Nehmer    

Für Kinder: Deine Kinderrechte - Löwenstark erklärt      
Wenn private Haushalte mehr reparieren - Folgen für Berufe und die ökonomische Entwicklung      
Die Nährstoffe – Bausteine für Ihre Gesundheit      
Flyer: Aufstiegs-BAföG    



 Vorsicht Zeckengefahr!  Die warmen Tage locken viele Menschen in die Natur. Aber Vorsicht: Hier lauern Zecken, die gefährliche Krankheitserreger, wie etwa die Viren der Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, übertragen können. Wer die Risiken kennt und rechtzeitig vorsorgt, kann sich wirksam schützen.       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Photovoltaik, Schutz vor Starkregen, Vereinbarkeit Pflege und Beruf Angebote der Initiative „Digital-Kompass“   Themenbeispiele: Gesundheitsinformationen im Netz, Smart-Home      

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“  
Themenbeispiele: Fotos im Netz, KI sicher nutzen      

 Mahmut Özdemir und Bärbel Bas "Koalitionsvertrag bringt Chancen für Duisburg

Berlin/Duisburg, 11. April 2025 - Die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir sehen im schwarz-roten Koalitionsvertrag eine große Chance für ihre Stadt. Der Vertrag zeichnet eine klare Zukunftsvision für Deutschland – und setzt zugleich mehrere Punkte durch, die für Duisburgs Zukunft entscheidend sind. Ihrer Partei empfehlen sie die Zustimmung.

„Nach harten Verhandlungen steht nun der Koalitionsvertrag. Wir konnten im Vertrag klare sozialdemokratische Inhalte durchsetzen: Wir sorgen für Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze, soziale Gerechtigkeit und einen Staat, der funktioniert. Wir investieren so viel wie noch nie in Sicherheit – und in eine bessere Infrastruktur, Klimaschutz, stabile Renten, gute Löhne, bessere Bildung, bezahlbares Wohnen und Digitalisierung“, so Bärbel Bas.

„Der Koalitionsvertrag bildet eine gute Grundlage dafür, unser Land zu modernisieren und gerechter zu machen. Für Duisburg hervorzuheben sind Maßnahmen wie die Senkung der Energiekosten durch die Einführung eines Industriestrompreises, der unserer Stahlindustrie und anderen energieintensiven Industrien zugutekommen werden, wie auch der schnelle Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und die Förderung der Digitalisierung, die nicht nur unseren Standort stärken, sondern auch den Weg für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Industrie ebnen.

Darüber hinaus sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in strukturschwachen Regionen, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Förderung von Bildungsinvestitionen wichtige Maßnahmen, von denen auch Duisburg profitieren wird“, sagt Mahmut Özdemir.


„Wir gehen das Thema kommunale Altschulden an: Der Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, zur Hälfte beteiligen. Für eine Entlastung vieler Kommunen von ihren Altschulden setzen wir uns als Duisburger Bundestagsabgeordnete seit Langem ein. Das sollte die neue Regierung zügig angehen, damit Städte wie Duisburg endlich mehr in ihre Infrastruktur investieren können“, so Bärbel Bas und Mahmut Özdemir.

Eine Übersicht aller besonders relevanten Aspekte aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag für Duisburg finden Sie nachfolgend: Stahl, Industrie und Energie:
• Schwarz-Rot stärkt unserer Duisburger Stahlindustrie den Rücken: „Die Stahlindustrie ist von zentraler strategischer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir werden sie erhalten und zukunftsfähig machen und sie bei ihrer Umstellung der Produktionsprozesse auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen.“
• Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie werden fortgeführt • Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wird beschleunigt und pragmatischer ausgestaltet • Die Energiekosten für Unternehmen und die Industrie werden gesenkt (Industriestrompreis), damit Arbeitsplätze gesichert werden können. Davon profitiert unsere Duisburger Stahlindustrie maßgeblich.
• Genauso werden wir Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh entlasten. Entlastungen Stadt Duisburg, Bürokratieabbau, Wohnen

• Strukturschwache Regionen sollen stärker für mehr Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden.
• Wir gehen eine Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen an, mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen • Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.

• Wir senken die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern. Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen werden beendet. Einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden werden wir ermöglichen.

• Wohnen wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten. Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum sind für uns gleichwertig. Wir kurbeln den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive an. Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes und für mehr bezahlbaren Wohnraum wird der soziale Wohnungsbau ausgeweitet.

• Wir bekämpfen Leerstand in strukturschwachen Regionen und stärken unsere Innenstädte
• Das Vorkaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien wird gestärkt
• Das Finanzvolumen der Städtebauförderung wird schrittweise verdoppelt.
• Die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird endlich angegangen. Der Bund beteiligt sich in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte.

• Mit einem Sofortprogramm für den Bürokratierückbau werden wir bis Ende des Jahres 2025 Verpflichtungen insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen reduzieren • Wir werden den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung gemeinsam mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und unter anderem für Industrievorhaben weiterentwickeln.

Bildung, Kitas, Schule und Sport
• Investitionsoffensive Bildung: Wir weiten das Startchancenprogramm für Kitas und Schulen aus und investieren überall im Land in mehr Chancengerechtigkeit für Kinder sowie in moderne Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. Wir halten am Rechtsanspruch auf Ganztag fest.
• Wir führen die Sprach-Kitas wieder ein. • Wir legen ein Investitionsprogramm auf, um bei der Sanierung und Substanzerhaltung von Schulen und der Schaffung neuer Kapazitäten zu unterstützen.
• Mehr Kinder in Kitas und Schulen sollen ein kostenloses Mittagessen bekommen.
• Die Migrationsverwaltung wird weiter digitalisiert, das Ausländerzentralregister ausgebaut und der Datenaustausch verbessert.
• Investitionen in gelingende Fachkräfteeinwanderung und Integration werden deutlich erhöht.
• Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern. Dafür wagen wir tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

• Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der Menschen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir neben Sporthallen vor allem Schwimmbäder – einschließlich mobiler Schwimmcontainer – fördern. Aber auch Sportplätze sollen förderfähig sein. Infrastruktur, Verkehr und Mobilität

• Die Pendlerpauschale soll steigen. Sie wird zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöht.
• Für die Straße werden Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln zur Verfügung gestellt. Eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Mittel für die Autobahn GmbH wird gewährleistet.
• Wir investieren wie nie zuvor in Schienen, Straßen, Brücken und die digitale Infrastruktur. Die Schuldenbremse wird grundsätzlich für mehr Investitionen reformiert.
• Bei großen Infrastrukturprojekten wird die Deutschlandgeschwindigkeit neuer Standard. Es wäre doch schön, wenn die A59 davon profitieren könnte. Steuern, Sozialpolitik und Rente
• Der Mindestlohn wird bis 2026 auf 15 Euro steigen.
• Das Rentenniveau wird über die Legislaturperiode hinaus bei 48 Prozent stabilisiert, damit die Rente sicher bleibt.
• Mit einer Reform der Einkommenssteuer wollen wir zur Mitte der Legislatur kleine- und mittlere Einkommen entlasten.
• Die ungerechte Schere zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird schrittweise geschlossen – davon profitieren Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besonders.


1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an

- Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden helfen können
- Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen 
- Bundesrat äußert sich zu Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025 und fordert Bürokratieabbau
- Bundesrat fordert besseres Wolfsmanagement


Berlin, 11. April 2025 - 80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg: Bundesrat erinnert an den Tag der Befreiung und mahnt zum Schutz von Frieden, Freiheit und Demokratie. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11. April 2025 an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges erinnert.  Deutschland und Europa seien am 8. Mai 1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden, heißt es in der gefassten Entschließung.


Diese habe Krieg, unermessliche Leiden und Tod über Millionen von Menschen gebracht. Das Schicksal der Opfer des Krieges und des deutschen Nationalsozialismus bliebe für immer ein Teil deutscher Geschichte. Deutschland müsse daher jeder Form von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen sowie Angriffen auf das Existenzrecht Israels entschieden entgegentreten.

Dauerhafter Frieden in Europa
Nach dem Zweiten Weltkrieg habe ein Wiederaufbau begonnen, der auch die Suche nach dauerhaftem Frieden in Europa beinhalte. Der Bundesrat mahnt, diesen Weg des Friedens und Zusammenhalts fortzusetzen, auch in Zusammenarbeit mit transatlantischen Partnern. Deutschland habe aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs Lehren gezogen und sich ein Grundgesetz gegeben, das als Schutz vor Totalitarismus und menschenverachtendem Autoritarismus diene.

Deutsche Teilung als Folge des Krieges
Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass die deutsche Teilung eine direkte Folge des Zweiten Weltkriegs war. Der Freiheitswille der Menschen in der DDR habe zur friedlichen Wiedervereinigung geführt, was auch zur Beendigung des Kalten Krieges beigetragen habe. Deutschland stehe in einer besonderen Verantwortung, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa einzusetzen, besonders angesichts aktueller globaler Herausforderungen.

Europäische Verbindungen von Ländern und Kommunen
Auch die Länder und Kommunen hätten aktiv zum Aufbau von Freundschaften und Partnerschaften in Europa beigetragen, was als Grundlage für die europäische Zusammenarbeit diene. Der 80. Jahrestag des Kriegsendes sei eine eindringliche Mahnung, dieses Band für eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft Europas fester denn je zu knüpfen.

Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden helfen können
Der Bundesrat hat beschlossen, gegen den Entwurf einer Grundgesetzänderung, den die Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim Bundesrat eingebracht hat, keine Einwände zu erheben. Die geplante Änderung würde dem Bund ermöglichen, einmalig die Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen.  Schulden in Höhe von 31 Milliarden Euro Viele Kommunen in Deutschland sind hoch verschuldet.

Die zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommenen Schulden der Kommunen (Liquiditätskredite) beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt rund 31 Milliarden Euro, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der hohe Bestand an Krediten, die allein der Finanzierung struktureller Haushaltslöcher dienten, sei gerade in Verbindung mit der häufig vorhandenen Finanz- und Strukturschwäche der Gemeinden problematisch. Ohne Hilfe seien die Kommunen in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Einmalige Schuldenübernahme durch den Bund
Verantwortlich für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sind die Länder. Mit der Grundgesetzänderung soll der Bund jedoch in die Lage versetzt werden, einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Land zuvor seine Kommunen vollständig von ihren Liquiditätskrediten entschuldet hat.

Die Schuldenübernahme soll es Gemeinden ermöglichen, ihre Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen.  Gleichzeitig müssten die Länder für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Die Bundesregierung fordert daher Maßnahmen, um insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ein erneutes Anwachsen solcher Schuldenberge zu verhindern.

Wie es weitergeht
Nachdem der Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich zum Entwurf der Grundgesetzänderung zu äußern, kann die Bundesregierung nun entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag einbringt.

Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen 
Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle Anforderungen an Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten modifizieren möchte. Zustimmung zum Bürokratieabbau  Die Länder begrüßen die Bemühungen der Kommission, bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren.

Ein beschleunigter Bürokratieabbau stärke die EU und Deutschland als Wirtschaftsstandorte sowie deren Wettbewerbsfähigkeit und sichere zudem Arbeitsplätze. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme unter anderem auf, sich für eine zügige Umsetzung der Änderungsrichtlinie einzusetzen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass im EU-Gesetzgebungsverfahren zu den einzelnen Gesetzespaketen der Anwendungszeitraum entsprechend angepasst wird.

Solange die entsprechenden Gesetze nicht verabschiedet sind, sei für die Unternehmen nicht klar, welche Regelungen im Einzelnen ab dem 1. Januar 2027 für sie gelten. Änderungen zweier Richtlinien Der Vorschlag der Kommission sieht unter anderem vor, den Geltungsbeginn einiger Bestimmungen in zwei Richtlinien zu verschieben, die bereits in Kraft getreten sind.

Dabei handelt es sich um die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung („CSRD“) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CSDDD“), auch bekannt als Lieferkettenrichtlinie.

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD soll sicherstellen, dass Anleger über die erforderlichen Informationen verfügen, um Risiken zu verstehen, denen Unternehmen durch den Klimawandel und andere Nachhaltigkeitsaspekte ausgesetzt sind. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen.

Für Unternehmen, die nach wie vor in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, soll die Meldepflicht um zwei Jahre bis ins Jahr 2028 verschoben werden. Zudem soll die Pflicht zur Berichterstattung einfacher und effizienter gestaltet werden. 

Lieferkettenrichtlinie
Die CSDDD verpflichtet etwa 6.000 große EU-Unternehmen und etwa 900 Nicht-EU-Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu bekämpfen. Die Pflicht gilt auch für Tochterunternehmen und Aktivitätsketten.

Der Änderungsvorschlag sieht unter anderem vor, die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu verschieben. Zudem sollen die Anforderungen vereinfacht werden.

Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission
Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung, die sie bei der Ausarbeitung ihrer Position berücksichtigt. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Stellungnahme direkt an die Kommission zu senden.

Bundesrat äußert sich zu Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025
Unter dem Titel „Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere und schnellere Union“ hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Es zielt stark auf Vereinfachung ab und enthält eine Reihe von sogenannten "Omnibus"-Vereinfachungsvorschlägen.

Mit diesen sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken. Dem Programm ist eine Mitteilung beigefügt, zu der sich der Bundesrat am 11. April 2025 geäußert hat.

Umfassender Ansatz gefordert
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsziele. Diese dürften sich aber nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen beschränken, sondern erforderten einen umfassenden Ansatz. Die Kommission müsse gemäß dem eigenen Anspruch „in nie dagewesenem Umfang für Vereinfachung sorgen“. Er fordert die Kommission unter anderem auf, diejenigen Maßnahmen prioritär zu behandeln, bei denen eine schnelle und systematische Umsetzung möglich sei.

Kleine und mittlere Unternehmen
Die Länder betonen auch die besondere Bedeutung von Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Die machten mehr als 99 Prozent aller europäischen Unternehmen aus und sicherten über 60 Prozent der Arbeitsplätze. Sie hätten aber weniger Verwaltungskapazitäten als große Unternehmen und seien damit in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen betroffen.

Bürokratie schadet der Wirtschaft in Europa
In ihrer Mitteilung konkretisiert die Kommission, wie sie in den nächsten fünf Jahren die EU-Vorschriften vereinfachen und ihre Umsetzung in der Praxis erleichtern will. Sie verweist auf den Bericht von Mario Draghi aus dem Jahr 2024, wonach sich die steigende Zahl von EU-Regelungen erheblich auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirkten. Das wirtschaftliche Potenzial und der Wohlstand in Europa seien dadurch eingeschränkt.

Kräftebündelung für sichtbare Ergebnisse
Die Kommission strebt an, die Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht zu verbessern. Die Kräfte von EU-Organen, Mitgliedsstaaten und Interessenträgern müssten gebündelt werden - so könnten für Menschen und Unternehmen schnelle und sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften will die Kommission darauf achten, dass diese einfach, leicht verständlich und anwendbar seien.

Katalog weiterer Maßnahmen
Des Weiteren benennt die Kommission folgende Maßnahmen:
Reduzierung des Aufwands zur Berichterstattung für Unternehmen schnellere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, zur Vereinfachung von Investitionen sowie zur Anpassung von Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen Eignungsprüfung und Stresstest für alle EU-Vorschriften ein einfacherer, gezielterer Finanzrahmen für einen wirksamen Einsatz von EU-Mitteln „Realitäts-Checks“ durch Feedback zu EU-Vorschriften von Fachleuten aus Unternehmen.

Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission
Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundesrates bei der Formulierung ihrer Position. Der Bundesrat schickt seine Anmerkungen auch direkt an die Kommission.

Bundesrat fordert besseres Wolfsmanagement
Wie soll künftig in Deutschland und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat am 11. April 2025 gefasst hat. Umdenken in Europa Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.

In der Berner Konvention - einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen - wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.

Steigende Zahl an Wölfen
Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentiert der Bundesrat.

Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf. Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Wie es weitergeht Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.


Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an
Die Rohbauarbeiten für den Anbau mit Besucherzentrum des Bundesrates in Berlin-Mitte sind abgeschlossen. Bauleute, Planungs- und Projektbeteiligte feierten zusammen mit Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger den Meilenstein am 10. April 2025 auf der Baustelle mit einem Richtfest. Mit dem Neubau entstehen Verwaltungsflächen sowie Funktionsbereiche für eine moderne Besucherbetreuung und Demokratievermittlung.

Das Bauvorhaben wird nach Plänen des Architekturbüros Max Dudler unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) umgesetzt. Bauherrin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Richtfest markiert das Ende der Rohbau- und den Beginn der Ausbauarbeiten und würdigt die Leistung der Bauleute. An der Feier nahmen rund 200 Personen teil: neben den Beschäftigten der bauausführenden Firmen, die Bundesratspräsidentin und weitere Mitglieder des Bundesrates sowie Vertreterinnen und Vertreter beteiligter Behörden und Planungsbüros.

Gebäude schafft Transparenz
Gemeinsam vor der Richtkrone: Dr. Ute Rettler (Direktorin des Bundesrates), Max Dudler (Architekt), Anke Rehlinger (Präsidentin des Bundesrates), Frank Wernicke (Polier, Hirsch & Lorenz Ingenieurbau), Petra Wesseler (Präsidentin BBR), Cornelia Seibeld (Präsidentin AGH) und Prof. Alexander von Erdély (Vorstandssprecher BImA)

© Bundesrat | Sascha Radke

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger hob die zukünftige Bedeutung des Gebäudes hervor: „Wo einst die Berliner Mauer Ost und West teilte, entsteht ein neues Haus für unsere föderale Demokratie. Es übernimmt wichtige Funktionen für den Bundesrat und steht allen Menschen offen. Hier kann man künftig noch besser erleben, wie Bund und Länder zusammenarbeiten, wie Entscheidungen und Kompromisse gefunden werden, wie Gesetze entstehen. Diese Transparenz ist wichtig für das Vertrauen in die Demokratie. Ich freue mich auf diesen neuen interaktiven Ort für Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung und wünsche allen am Bau Beteiligten eine glückliche Hand.“

Der traditionelle Richtspruch wurde vom Polier des Bauvorhabens, Frank Wernicke von der Firma Hirsch + Lorenz Ingenieurbau, ausgebracht.
Foto: Blick auf den Anbau des Bunderates auf Sicht der Leipziger Straße

Außenansicht von der Leipziger Straße auf den Anbau des Bundesrates

© Bundesrat | Sascha Radke

Der Neubau entsteht auf einem BImA-eigenen Grundstück in der Leipziger Straße, wo er die letzte seit der Neubebauung des Leipziger Platzes in den 2000er-Jahren bestehende Baulücke schließt. Mit den Rohbauarbeiten konnte im Mai 2023 begonnen werden. Im Oktober 2023 wurde die Grundsteinlegung gefeiert. Die ersten Obergeschosse waren im Juli 2024 schon von der Straße aus erkennbar. Die letzte Großbetonage zur Fertigstellung des Dachs erfolgte am 23. Dezember 2024.

Nach Abschluss der Rohbauarbeiten wurde im März 2025 mit dem Ausbau des Gebäudes begonnen. Im nächsten Schritt beginnen die Gewerke der Dachdecker und Fassadenbauer, gefolgt von der Technischen Gebäudeausrüstung und dem Innenausbau. Nach aktuellem Stand wird der Anbau mit Besucherzentrum im Jahr 2028 fertiggestellt, in Betrieb genommen und an den Bundesrat übergeben. Im Anschluss daran können die neuen Räume und der moderne Besucherbereich in die Nutzung gehen.

Bislang sind viele Funktions- und Büroräume des Sekretariats des Bundesrates im benachbarten Bundesfinanzministerium untergebracht. Diese Räume möchte das Ministerium künftig selbst nutzen. In den dadurch erforderlich gewordenen Anbau werden neben Büroflächen vor allem zentrale, den Parlamentsbetrieb des Bundesrates unterstützende Verwaltungseinheiten verlagert, wie zum Beispiel das IT-Zentrum, das Informationszentrum mit Dokumentation, Bibliothek und Parlamentsarchiv.

Mehr Platz und Service für Besucherinnen und Besucher
Foto: Anbau Bundesrat Visualisierung

Visualisierung des Anbaus von der Leipziger Straße aus
© Max Dudler Architekten

Da die Besucherzahlen des Bundesrates seit 2000 stark angestiegen sind, wurden neben den benötigten Verwaltungsflächen auch moderne Räume für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern in die Planung einbezogen. Der Anbau dient künftig als Ausgangspunkt des Besuchsrundgangs. Darüber hinaus werden zwei Rollenspielsäle die Möglichkeit bieten, insbesondere Jugendlichen die Arbeitsweise des Bundesrates bei der Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren zu vermitteln. Der attraktive Eingangsbereich wird öffentlich zugänglich sein. Durch die Überdachung eines Innenhofes des Altbaus entsteht direkt angrenzend an die Eingangshalle des Neubaus ein großer, flexibel nutzbarer Raum, in dem zum Beispiel Ausstellungen oder Veranstaltungen möglich sind.