Verbaucherschutz aktuell
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Brlin, 4. September 2024:
• Bauen
wird einfacher
Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die
Bundesregierung den Wohnungsbau. Es wird leichter neue
Wohnungen aufzustocken. Für mehr bezahlbare Wohnungen wird
das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt und der Schutz vor
Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert. Zu den
wesentlichen neuen Regelungen lesen Sie hier unsere Fragen
und Antworten.
•
Im Kabinett
Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Die Bundesregierung will Anreize schaffen, dass es sich für
Ältere noch mehr lohnt über das Renteneintrittsalter hinaus
zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil der
Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Worum geht es?
• Gesetzliche
Neuregelungen: Das ändert sich im September 2024
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit
Fragen und Antworten zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Förderung für klimafreundliche Heizungen wird gut angenommen
Herausragende Ehrenamtsprojekte in Ostdeutschland
ausgezeichnet
Mobility-as-a-Service:
BMVG fördert multimodale Mobilitätsdienste
• Aktuelles
zur Cannabis-Legalisierung
Fragen und Antworten
Alles Wissenswerte zur Legalisierung von Cannabis Seit dem 1.
Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in
Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das
Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der
Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt
werden – ein Überblick.
• Seit
22. August: Neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“
Cannabisprävention: Infos für Jugendliche, Eltern und
Lehrkräfte
Chat-Beratung, Selbstcheck, „Quit the Shit“ und mehr:
Angebote der BZgA
Was Sie zu „Medizinischem Cannabis“ wissen sollten
• Kaufkraft
gestiegen
Die Löhne steigen und die Inflation sinkt
Anfang 2024 war der Anstieg der Reallöhne sogar so hoch wie
seit 16 Jahren nicht. Dafür haben Tariferhöhungen und die
Inflationsausgleichsprämien gesorgt. Besonders Bürgerinnen
und Bürger mit kleinem Einkommen profitieren.
Fragen und Antworten
Inflation unter zwei Prozent Die Inflation war im August 2024
so niedrig wie seit drei Jahren nicht mehr. Die
Inflationsrate betrug 1,9 Prozent – im Juli lag sie noch bei
2,3 Prozent.
Welche Produkte wurden wieder günstiger? Wie wird die
Inflation berechnet?
Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten zum Mpox-Virus
Heizungscheck: Notwendige Optimierungen bis 15. September
ausführen
Gut beraten – besser saniert. Die Energieberatung für
Wohngebäude
Erfrischende Drinks mit Null Promille
Videos gegen Cybermobbing & Co.
Medienkompetent ins neue Schuljahr starten!
Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie
Kontogebühren zurück
Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER
Autounfall: So wehren Sie sich, wenn Versicherer kürzen
efährliche elektrische und elektronische Produkte erkennen
Kinder beim sicheren Gaming begleiten
• Betrug
mit Rufnummern und Daten
Rufnummernmissbrauch, Phishing und Cyberkriminalität – So
schützen Sie sich Fast 3.900 Telefonnummern wurden in diesem
Jahr laut Bundesnetzagentur wegen Betrugs bereits
abgeschaltet. Insgesamt rund 80.000 Beschwerden gingen bei
ihr ein. Rufnummernmissbrauch, unerwünschte SMS- und
Messenger-Nachrichten sind also ein sehr ernstes Problem. Was
Sie gegen Rufnummern- und Datenmissbrauch tun können, wo Sie
Informationen über Bedrohungen im Netz finden und wie Sie
sich schützen können, erfahren Sie hier.
Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen
Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld
zurückzuholen
Phishing-Radar: Hier finden Sie alle aktuellen
Phishing-Betrugsversuche
So funktioniert der Fakeshop-Finder
"Quishing": Falsche QR-Codes in Bank-Briefen und im
Straßenverkehr
Newsletter „Essen und
Klimaschutz“ Was hat unser Essen mit dem Klima zu tun?
Nachhaltiger
einkaufen – was geht? Warum sind Hülsenfrüchte so wertvoll?
Zu diesen und
anderen Schwerpunktthemen hat das Bundeszentrum für Ernährung
Bildungsmaterialien für die Grundschule, Sekundarstufe und
Kita zusammengestellt.
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Solarenergie für das eigene E-Auto,
Küchenhygiene, Pflegegrade
Angebote zur Energieberatung
Themenbeispiele: Photovoltaik, Innendämmung, Heizungstausch
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Altersdiskriminierung durch KI?, Digitale
Barrierefreiheit
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Vollmachen und Verfügungen, Erben und
vererben
• Bürgerfest
zum Tag der Deutschen Einheit Bunt, vielfältig und
unterhaltsam, informativ, im Dialog mit den Menschen,
nachhaltig und inklusiv – so soll das Bürgerfest vom 2. bis
4. Oktober in Schwerin sein. Mit Live-Bühnenprogramm, Kunst
und Kultur, mit Dialogen, Diskussionen und spannenden Panels,
mit Informationen und Erlebnissen für alle Generationen.
•
Mehr über Finanzen erfahren
Das Wissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über
Finanzen in Deutschland ist ausbaufähig und viele wünschen
sich bessere Aufklärung. Was man dafür tun kann, erfahren Sie
am 15. Oktober 2024 auf dem Festival für Finanzbildung „Mit
Geld und Verstand“. Es handelt sich um einen Fachkongress für
Lehrkräfte aus allen Schulformen, Mitarbeitende aus der
Jugend- und Sozialarbeit, der Schuldenberatung und weiteren
Multiplikatoren.
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Reform des Baugesetzbuchs:
Leichter Bauen auf eigenem Grund -
Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer
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Berlin, 4. September 2024 -Das
Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
(Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Dazu Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer,
effizienter und moderner. Es greift das auf, was die Menschen
in ihrem Zuhause bewegt. Es macht das Wohnen, Bauen und Leben
in Stadt und Land besser. Wer noch einen großen
Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum
vom Eigenheim verwirklich wollen, kann mit der neuen
Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich
machen.
Foto Bundesministerium
Künftig sollen in Gebieten, wo
Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert
werden können, insbesondere durch Aufstockung, im ganzen
Quartier, aber auch stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan
geändert werden muss. Viele Mieter, gerade in den
Großstädten, sorgen sich vor der Umwandlung ihrer Wohnung in
eine Eigentumswohnung. Der Umwandlungsschutz wird deshalb
verlängert.
• Wir
fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor
Verdrängung. Wir machen es schwerer, wenn z.B. alle
Eigentumswohnungen in einem Vertrag verkauft werden und damit
de facto das Grundstück als Ganzes. Künftig kann die Gemeinde
dann in diesem Fall ein bestehendes Vorkaufsrecht nutzen.
• Wir
sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen.
Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau
in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt,
in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Bebauungspläne dürfen auch nicht mehr Jahre dauern.
Künftig sollen sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des
Beteiligungsverfahrens vorliegen.
• Umweltberichte
sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen.
Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln,
und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und
Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter
ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die
Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme
vorgenommen haben müssen.
• Zu
lebenswerten Städten gehört auch Kultur. Musikclubs
sind Kultur. Mit der Novelle des Städtebaurechts
führen wir eine eigene Nutzungskategorie für sie ein. Sie
können jetzt leichter z.B. in Gewerbegebieten errichtet bzw.
von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden. Durch die
Baugesetzbuchnovelle werden Städte und Dörfer noch
lebenswerter und sie wird schnelles und einfaches Bauen von
neuem Wohnraum möglich machen.“
• Die
wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle: Bauturbo
Wir schaffen eine Sonderregelung nur für den schnelleren
Wohnungsbau. Mit dem § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in
angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in
dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Solchen Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert
wird, zustimmen. Der Bauturbo wird noch einmal im Rahmen der
BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung
eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.
• Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und
nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein,
insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder
stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss
(vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit
nur im Einzelfall. Innenentwicklung Es soll leichter
verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf
dem Grundstück oder auf Höfen.
Besitzt also eine
Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus
lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein
eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher
scheiterte das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung
häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers
entspricht.
• Sozialer
Flächenbeitrag Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung
können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke
entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach
Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses
Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen
Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein
sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB).
Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit
angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung
ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf
Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche
verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu
verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu
errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch
nichts.
Eigentümer profitieren weiterhin, denn
sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.
Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte Kommunale
Vorkaufsrechte nach BauGB können zukünftig ausgeübt werden,
wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem
gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.
• Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine
eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die
Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren
städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem
vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs
ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11
Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren
planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des
kulturellen Lebens sind und daher einen kulturellen Bezug
aufweisen. Umwandlungsschutz Das Instrument des
Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027
verlängert. Damit können die Länder in besonders
ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen
Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen einführen.
• Fristen
für die Bauleitplanung Die Aufstellung von
Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen
die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten
nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
• Umweltprüfung
und Umweltbericht Der Umfang des Umweltberichts soll
künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur
Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die
Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange,
die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes
Vorhaben) bewertbar sind. Innovationsklausel Veraltete
Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden
können ("Innovationsklausel").
Grundsätzlich findet
auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung
galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für
die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan
förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die
jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog.
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine
Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft
werden können.
• Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die
Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird
weiterhin sichergestellt. Stärkung der Klimaanpassung Künftig
sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z.
B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen
auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage
eines Gründaches.
Insbesondere soll eine solche
Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich
(§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des
Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass
sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt.
Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt
werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).
• Beschleunigung
Windenergie und Geothermie Die Regelungen für die
Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt.
Zudem wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für
Geothermie eingeführt, u.a. um die Umstellung auf eine
klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. D.h.
Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden,
wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt bzw. auch
außerhalb von Ortsteilen.
• Pflanz-
und Maßnahmengebot: Stärkung durch Begrünung Bauherren
müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den
zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte
Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von
Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl.
§ 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger
Verwaltungsaufwand der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der
Umsetzung. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich
umgesetzt.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im
Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im
Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung |
(Pflegeassistenzeinführungsgesetz
– PflAssEinfG)
Berlin, 4. September 2024 - Mit dem
Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und
einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz
geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen
landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und
Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Die neue
Pflegeassistenzausbildung Der Referentenentwurf sieht die
Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung
vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin",
"Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson"
berechtigt.
• Im
Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor: Die Dauer der
Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate),
es soll gleichzeitig
umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei
beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate
oder weniger). Voraussetzung für die Ausbildung ist
grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist
eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven
Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der
Ausbildung möglich.
• Die
Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen
Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante
Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der
Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und
macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson
möglich. Es besteht ein Anspruch auf eine
angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund
die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
• Attraktive
Ausbildungsbedingungen Mit der neuen Ausbildung soll die
Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr
Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu
gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten
Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für
die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit,
deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege
zu arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives
und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der
Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung
bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.
• Aufgaben
in der Pflege effizienter verteilen Zur Sicherstellung
der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig,
dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen
Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen
weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen
zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute
noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden.
Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet;
das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und
Wegezeiten gespart.
• Alternativ:
Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit Als
Ergebnis der regierungsinternen Vorberatungen wird im Entwurf
in eckigen Klammern alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung
dargestellt, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin",
"Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Da eine um ein
Drittel verkürzte Ausbildung naturgemäß mit einem reduzierten
Kompetenzprofil verbunden ist, handelt es sich bei einer
solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit mit
entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt.
Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und
die dazugehörigen Ausbildungsregelungen soll nach den
Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen
werden.
• Empfehlungen
von Fachleuten flossen ein In Vorbereitung einer
bundesgesetzlichen Regelung haben das
Bundesfamilienministerium und das
Bundesgesundheitsministerium ein
verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer
Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben.
In
einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden
zudem fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen
Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung
erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur
"Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder
"Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.
Dazu der Bundesverband Deutscher Privatkliniken
e.V.: Ausbildung Pflegeassistenz:
Wertvolles Potenzial weiter ungenutzt
Das heute vom Bundeskabinett
verabschiedete und vom Bundesgesundheitsministerium und
Familienministerium vorgestellte Gesetz zur
Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) ignoriert das im
Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierte Ziel, die
Pflegeausbildung auch in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen.
Erneut bleibt damit im Kampf gegen den
Pflegekräftemangel wichtiges Potenzial ungenutzt. Der BDPK
appelliert deshalb an die verantwortlichen Politiker:innen,
das gemeinsam gesetzte Ziel umzusetzen und auch
Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung zuzulassen. Der
BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum
Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch
sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der
Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch
für Pflegefachausbildung.
Durch die Einbeziehung
von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue
Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre
dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen
Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit
bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049
könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen. Dieser
Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle
Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem
Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die
Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden
sollen.
Die zuständigen Bundesministerien sehen
sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in
den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine
Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken
ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über
die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG).
Während
das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium
(BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen
das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie
wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden
der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert
werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden
Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen
Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht
durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern.
Zudem gebe es bereits genug Träger für die
Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie
die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus
Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten
fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an
Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche
Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der
eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern.
Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger
sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in
Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass
ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die
vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das
am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.
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Jung kauft Alt: Förderprogramm für
den Kauf von Bestandsimmobilien startet
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350 Mio.
Euro in diesem Jahr zur Unterstützung von Familien beim
Eigentumserwerb
Berlin/Duisburg, 2. September 2024 - Am 3. September 2024
startet das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das
Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis
mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von
sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.
Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024
insgesamt 350 Mio. Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz
bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen
Zinsbindung bei 1,51% effektiv. Voraussetzung zur
Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb
einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der
Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45%
aller Wohngebäude zu.
Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann
man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen
Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch
Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum
vom Einfamilienhaus erfüllen. Durch zinsverbilligte Kredite,
die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank
anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000
Euro sparen.
Familien können so zum Beispiel in die
alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und
gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen.
Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden
wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz
im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau
wohnen.“
Zum Programm · Die Förderung
erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung
als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den
Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht
gefördert werden Kaufnebenkosten.
·
Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und
einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000
Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).
· Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den
Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis)
zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage
muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert
werden.
· Fördervoraussetzung ist, dass das
zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt
wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur
dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B.
Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung –
selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf
Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre
zu Wohnzwecken genutzt werden.
· Die
Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die
Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und
betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern
max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000
Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie
Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
· Eine Kombination mit anderen
(Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso
die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung)
· Nicht förderberechtigt sind Personen, die
Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw.
bezogen haben.
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Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan |
Berlin, 30. August 2024 - Deutschland hat
heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen
von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland
durchgeführt. Es handelte sich hierbei um afghanische
Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren,
die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die
Ausweisungsverfügungen vorlagen.
Die
Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große
Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von
Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die
hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt.
Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen
hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung
gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen.
Für diese
Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar. Die
Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen
durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands
überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und
Gefährdern.
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- BMWSB startet Förderprogramm
„Pilotprojekte - 17. Bundeskongress Nationale
Stadtentwicklungspolitik
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BMWSB
startet Förderprogramm „Pilotprojekte - Innovationen im
Gebäudebereich“ 50,6 Millionen Euro für vorbildliche
Projekte Berlin, 30. August 2024 - Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) hat heute den Förderaufruf für das Programm
„Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich“ gestartet.
Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte
fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das
klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und
ressourcenschonende Bauen erproben. Dafür stellt der Bund
50,6 Millionen Euro bereit.
Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ. Jeden Tag
werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert
und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig
vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und
ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei
Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen. Die Rede ist
hier von Projekten für einfach umzubauende, wartungsarme und
langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie Baumaterialen
wiederverwertet werden können bzw. Leerstand reaktiviert und
wohnbar gemacht werden kann. Dieses Förderprogramm ist das
erste seiner Art. Mit ihm unterstützen wir die Baubranche,
die dabei ist, mittels Digitalisierung und Innovationen, die
Kapazitätsauslastung zu erhöhen und tiefgreifenden Problemen
wie dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Das, was hier
gefördert werden wird, hat das Zeug, sich am Markt
durchzusetzen.“
Bewerben können sich
Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Genossenschaften,
Stiftungen und andere Institutionen mit ihren Bauvorhaben.
Die Förderung ist offen für verschiedene Gebäudetypologien.
Ein wichtiges Kriterium ist die Zusammenarbeit von Bauherren
mit Planenden, Forschenden und gegebenenfalls weiteren
Projekt-Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder
Baufirmen. Gefördert werden sowohl die frühen Planungsphasen
(ab der Phase 0) als auch die bauliche Umsetzung. Ein Teil
der Fördersumme pro Projekt ist für die wissenschaftliche
Auswertung des Vorhabens vorzusehen.
Das
Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie
(BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre
Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der
Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus
Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem
BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben
vorschlagen. Alle Informationen finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich
17. Bundeskongress
Nationale Stadtentwicklungspolitik Der 17.
Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik findet in
diesem Jahr in Heidelberg statt und widmet sich dem Thema
„Kooperationen in der Stadtentwicklung – Bündnisse für das
Gemeinwohl“. Eine gute und erfolgreiche Stadtentwicklung
und -planung braucht gemeinschaftliche Prozesse. Sie lebt vom
Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und
Bürgern.
Der Kongress bietet Interessierten in
sieben Zukunftsarenen die Möglichkeit, sich zu
zukunftsweisenden Projekten und Best-Practice-Erfahrungen zu
den Themen Innenstadt, Umbaukultur, Zukunftsquartiere und
Klimaanpassung auszutauschen, innovative Lösungsansätze
vorzustellen und zu diskutieren. Zudem wird es 13
„Side-Events“ u.a. zu diesen Themen geben:
Kleinstadtakademie, Koproduktion als Impuls für lokale
Demokratie, Energie- und Wärmewende im Quartier, „Mehr Grün
für die sich verdichtende Stadt!“ und der Einsatz von KI in
der räumlichen Planung.
Am 13. Dezember 2023
hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung
gegen Einsamkeit beschlossen. Bundesministerin Klara Geywitz
wird das Thema auf dem Bundeskongress aufgreifen und zur
Diskussion stellen, wie wir unsere Stadt- und Ortsteile
planen und entwickeln können, um bei der Bewältigung und
Prävention von Einsamkeit unterstützen zu können. Zum Thema
wird es auch ein Side-Event der Wüstenrot Stiftung geben, in
dem praxisorientierte Handlungsansätze vorgestellt werden,
wie sich Gemeinschaften in Quartiere gegen Einsamkeit wappnen
können. " Das komplette Kongressprogramm sowie eine
Übersicht zu den verschiedenen Themen der Side-Events und in
den Arenen finden Sie hier
https://nsp-kongress.de/
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Was ändert sich gesetzlich im
September?
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Berlin, 29. August
2024 - Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt
Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei
Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die
Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche
THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.
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Fortentwicklung des Völkerstrafrechts Das
Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte
sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten
verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der
Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden
Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt
und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und
Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum
Völkerstrafrecht
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Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr Für alle
Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt
ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den
CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent
im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus
drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die
Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide
und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer
mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm
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Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt Seit dem 22.
August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von
3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im
Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für
junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21.
Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und
Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und
-konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum
THC-Grenzwert
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Bundeskabinett beschließt
Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“
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Berlin, 21. August 2024 - Das
Bundeskabinett hat heute den Transformationsbericht
„Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und
Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung,
den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung
der Mobilität“ beschlossen. Der Bericht dient dazu, die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda
2030 weiterzuentwickeln. Mit dem Bericht wird die
Schlüsselrolle des in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
festgelegten Transformationsbereichs „Nachhaltiges Bauen und
Verkehrswende“ herausgestellt.
Er setzt den
stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und
führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben
der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf: nachhaltige
Stadtentwicklung, nachhaltige Gebäude und nachhaltige
Mobilität. Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen
Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben
u.a. auf Umbauen statt Abreißen bzw. Neubauen, auf Innen- vor
Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen.
Gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und
erhalten werden.
Neue Wohnformen in alten
Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des
Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden
im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working
sind hier Ansatzpunkte. Dabei spielt auch die Fortentwicklung
von Programmen für den Städtebau und die Dorfentwicklung eine
wichtige Rolle.
Für nachhaltiges Bauen fördert
der Bund ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen.
Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen
sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und
kommuniziert werden, dass diese Informationen u. a. bei Miet-
und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und
Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und
Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden
können.
Zur Förderung nachhaltiger Mobilität
stehen die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen
sowie die Schaffung guter und vielfältiger Angebote für die
Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl im Zentrum. Die
Ergebnisse des Transformationsberichts fließen bis Ende 2024
in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
ein.
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