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Ein neues Recht auf Reparatur |
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Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten
veröffentlicht Berlin/Duisburg, 15.
Januar 2026 - Ein neues Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf
zur Stärkung von Verbraucherrechten veröffentlicht
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein neues Recht auf
Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte
wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones
gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese
Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu
reparieren.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute
veröffentlicht hat. Er sieht weitere Neuerungen vor, mit
denen nachhaltiger Konsum gefördert und Verbraucherrechte
gestärkt werden sollen. Verbraucherinnen und Verbraucher
sollen einen Anreiz erhalten, sich bei einem defekten Produkt
für eine Reparatur zu entscheiden, wenn sie auch eine
Neulieferung verlangen könnten: Ihr Recht auf
Mangelgewährleistung soll sich bei einer Entscheidung für
eine Reparatur von zwei auf drei Jahre verlängern. Der
Gesetzentwurf stellt außerdem klar: Lässt sich ein Produkt
nicht reparieren, obwohl bei dieser Art von Produkt eine
Reparierbarkeit üblicherweise erwartet werden kann, begründet
dies einen Sachmangel – und die Käuferin oder der Käufer kann
Gewährleistungsrechte geltend machen. Der Gesetzentwurf geht
auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zurück.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „Reparieren ist besser als
Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Mit
dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen
und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu
entscheiden. Egal ob Smartphone, Waschmaschine oder
Kühlschrank: Hersteller sollen bei bestimmten Produktgruppen
künftig verpflichtet sein, Reparaturen vorzunehmen und
Ersatzteile vorrätig zu halten. Außerdem sollen
Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Anreiz
erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für
die Lieferung eines neuen Produkts. Es geht uns um eine
Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher und um mehr
Nachhaltigkeit. Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft.
Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann
dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Der heute
veröffentlichte Gesetzentwurf setzt 1:1 die
vollharmonisierende EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie um. Die
Vorgaben der Richtlinie sind bis zum 31. Juli 2026 in
nationales Recht umzusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht
insbesondere folgende Änderungen vor: Neues Recht auf
Reparatur Wer bestimmte technische Produkte wie
Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones herstellt, soll
künftig verpflichtet sein, die Geräte unentgeltlich oder zu
einem angemessenen Preis zu reparieren, wenn diese nach Kauf
defekt gehen. Das Recht auf Reparatur soll mehrere Jahre
geltend gemacht werden können; zum Beispiel bei
Waschmaschinen für mindestens zehn Jahre und bei Smartphones
für mindestens sieben Jahre. Die zehn bzw. sieben Jahre
beginnen in dem Moment, in dem die Produktion des Modells
eingestellt wurde (und nicht etwa schon bei der
Markteinführung). Das Recht auf Reparatur soll für alle
Produkte gelten, für die die Hersteller bereits nach
geltendem Recht Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig
halten müssen. In dieser Zeit sollen die Hersteller die
Produkte künftig auch reparieren müssen.
Das neue
Recht auf Reparatur wird insbesondere nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist relevant werden: wenn also keine
Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer mehr
bestehen. Es greift aber auch, wenn ein Produkt nicht schon
bei Gefahrübergang mangelhaft war, sondern der Mangel erst
später entstanden ist, oder wenn sich nicht beweisen lässt,
dass der Mangel schon von Anfang an bestand. Verbraucherinnen
und Verbraucher bekommen so die Möglichkeit, ihr Produkt
reparieren zu lassen, statt es wegzuwerfen. Hersteller werden
nicht unverhältnismäßig belastet.
Vorgaben zur
Reparierbarkeit Der Gesetzentwurf stellt klar: Lässt sich
ein Produkt nicht reparieren, obwohl bei dieser Art von
Produkt eine Reparierbarkeit normalerweise erwartet werden
kann, begründet das einen Sachmangel – und die Käuferin oder
der Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen.
Insbesondere Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken
oder Smartphones sollen künftig die Ersatzteile und Werkzeuge
für die Reparatur zu einem angemessenen Preis zur Verfügung
stellen müssen. Sie sollen künftig grundsätzlich keine
Software einsetzen oder technische Schutzmaßnahmen nutzen
dürfen, die eine Reparatur behindern. Das gilt auch für eine
Reparatur durch unabhängige Dritte oder eine Reparatur unter
Verwendung anderer als der Originalersatzteile.
Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Entscheidung für
eine Reparatur (und gegen eine Neulieferung) Entscheiden
sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem mangelhaften
Produkt, es reparieren zu lassen, obwohl sie auch eine
Neulieferung verlangen könnten, soll sich die
Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf
drei Jahre verlängern. So soll es für Verbraucherinnen und
Verbraucher attraktiver werden, ein Produkt reparieren zu
lassen, statt es auszutauschen. Die Dauer der
Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass ein Mangel
bereits bei Übergabe vorhanden war, verbleibt unverändert bei
einem Jahr.
Der Referentenentwurf wurde heute an die
Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 13. Februar 2026 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht.
Den Gesetzentwurf sowie weitergehende
Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie
hier.
Den Gesetzentwurf sowie weitergehende
Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie
hier.
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Auftaktsitzung der Alterssicherungskommission
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Berlin, 7. Januar 2026 -
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, hat
heute die Mitglieder der Alterssicherungskommission ernannt.
Die Kommission hat unmittelbar darauf mit ihrer Arbeit
begonnen.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die
Alterssicherung ist eine der tragenden Säulen unseres
Sozialstaats und zentral für Millionen hart arbeitende
Menschen in diesem Land. Sie sorgt für eine gute Absicherung
im Alter. Damit auch künftige Generationen gut abgesichert
sind, wird die Alterssicherungskommission Vorschläge
erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in den kommenden
Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt. Dabei
werden ihre Mitglieder offen über alle Vorschläge sprechen.
Die Kommission wird sowohl die gesetzliche Rente als auch die
betriebliche und die private Vorsorge betrachten und
Vorschläge für Veränderungen vorlegen.“
Die
Kommission besteht aus zwei Vorsitzenden (Prof. Dr. Constanze
Janda, Frank-Jürgen Weise), drei stellvertretenden
Vorsitzenden aus den Reihen des Deutschen Bundestags (Dr.
Florian Dorn (CSU), Annika Klose (SPD) Pascal Reddig (CDU))
und acht wissenschaftlichen Mitgliedern
(Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen,
Prof. Dr. Georg Cremer, Prof. Dr. Camille Logeay,
Dr. Monika Queisser, Prof. Jörg Rocholl,
Prof. Dr. Silke Übelmesser, Prof. Dr. Martin Werding).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt als
Sachverständige an allen Sitzungen teil. Die Kommission wird
sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung
sowie der Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung
und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge befassen.
Sie wird dabei auf die bereits von der Bundesregierung
eingeleiteten Reformmaßnahmen aufsetzen. Die Kommission wird
zum Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge für Reformen in
der Alterssicherung vorlegen.
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Höhere Strafen für Übergriffe auf
Einsatz- und Rettungskräfte und medizinisches Personal
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Berlin, 30. Dezember 2025 - Das Bundesjustizministerium schlägt
Anpassung des Strafrechts vor Menschen, die für das Gemeinwohl
tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden.
Insbesondere sollen die Mindeststrafen für Angriffe auf
Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der Rettungsdienste und der
Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhöht
werden.
Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig
mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie
bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden; in besonders
schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie
bisher sechs Monaten drohen. Es soll gesetzlich klargestellt werden,
dass auch hinterlistige Überfälle auf die genannten Personen zu den
besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gehören.
Auch
Angriffe auf medizinisches Personal (etwa Ärztinnen und Ärzte,
Pflegekräfte) sollen künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein
Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der heute
veröffentlicht wurde. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt
besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des
Strafrechts vorgesehen.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Der
Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir
denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere
Gesellschaft übernehmen. Eine große Aufgabe für 2026 wird sein,
unser Gemeinwesen zu stärken – gegen Angriffe von innen wie von
außen. Dazu gehört ganz wesentlich, diejenigen besser zu schützen,
die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind.
Angriffe
auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungs- und
Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren ein erschreckendes
Ausmaß angenommen. Gerade in den Silvesternächten ist es immer
wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen. Dieser
Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und
gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das
Strafrecht nachschärfen.
Wer Menschen angreift, die im
Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf
sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend
bestraft werden. Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen und
Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für
Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder
Gerichtsvollzieher. Für all diese Berufsgruppen muss gelten: Starker
Einsatz für uns verdient unseren starken Schutz.“
Angehörige
der Polizei, der Rettungskräfte und der medizinischen Berufe tragen
ganz besonders zur Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft
bei. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum Beispiel in Vereinen
oder in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, leisten einen
wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl.
Das soll zukünftig im
Strafrecht noch stärker berücksichtigt werden. Denn trotz oder
gerade wegen ihres Einsatzes werden diese Menschen immer wieder zum
Ziel von Übergriffen. Der Gesetzentwurf reagiert auf diese
besorgniserregende Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des
Rechtsstaats insgesamt stärken.
•
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende
Änderungen vor: - Höhere Strafen für Übergriffe auf
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte (insbesondere Polizistinnen und
Polizisten) sowie Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr
- Bei Übergriffen auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte
(insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen
und Gerichtsvollzieher) sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte
(Feuerwehrleute, Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines
Rettungsdienstes) sollen künftig höhere Strafen drohen. - Wer
diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von
mindestens drei Monaten bestraft werden.
Auch wenn
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten Widerstand geleistet wird oder
Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert werden, soll
grundsätzlich keine Geldstrafe mehr möglich sein, sondern immer eine
Freiheitsstrafe drohen. In besonders schweren Fällen tätlicher
Angriffe soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr statt
bisher sechs Monate betragen.
•
Im Gesetz soll
klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die mittels
eines hinterlistigen Überfalls erfolgen, zu den besonders
schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft
beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen
Hinterhalt gelockt werden. Die sogenannten Widerstandsdelikte
in den §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) sollen zu
diesem Zweck insgesamt überarbeitet werden.
•
Besonderer strafrechtlicher Schutz auch für Ärztinnen
und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal Ärztinnen
und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre
Mitarbeitenden sollen zukünftig generell einbezogen werden in
den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von
Einsatz- und Rettungskräften. Das heißt: Unabhängig davon, wo
sie tätig sind, sollen tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und
Ärzte und ihre Mitarbeitenden künftig den gleichen
Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen
Rettungskräfte. Das sieht ein neuer § 116 StGB vor.
Bislang gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf
medizinisches Personal nur, soweit die angegriffenen Personen
im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer
Notaufnahme tätig sind.
•
Strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen auf
Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen Zukünftig soll im
Gesetz ausdrücklich klargestellt sein, dass Gerichte es bei
der Strafzumessung im Einzelfall berücksichtigen müssen, ob
die Auswirkungen einer Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl
dienende Tätigkeit zu beeinträchtigen.
So soll
beispielsweise zu Lasten des Täters oder der Täterin zu
berücksichtigen sein, wenn die Tat eine Einschüchterung
medizinischen Personals oder auch politischer
Entscheidungsträger zur Folge hat. Dazu soll die Vorschrift
über die Festlegung der Strafe im Einzelfall (sogenannte
Strafzumessung) in § 46 StGB angepasst werden.
•
Besserer Schutz vor rechtswidriger Einflussnahme auf
europäischer und kommunaler Ebene Zukünftig sollen auch
Entscheidungsorgane und Entscheidungsträgerinnen und -träger
auf europäischer und kommunaler Ebene durch besondere
Strafvorschriften besser vor rechtswidriger Einflussnahme
durch Nötigung geschützt werden. Dazu gehören das Europäische
Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der
Europäischen Union sowie die Volksvertretungen der kommunalen
Gebietskörperschaften und deren Mitglieder.
Der
Gesetzentwurf sieht hierfür eine Ergänzung der bestehenden
Straftatbestände des § 105 und § 106 StGB (bisher: Nötigung
von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von
Mitgliedern eines Verfassungsorgans) vor.
•
Strafrahmenerhöhung und Aberkennung des passiven
Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung
Für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2
StGB) soll zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahren statt bisher drei möglich sein. Außerdem sollen
Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu
mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die Aberkennung des
passiven Wahlrechts aussprechen können.
Täterinnen
und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht
verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus
öffentlichen Wahlen zu erlangen. Damit soll das demokratische
Gemeinwesen besser gegen Bedrohungen durch Personen geschützt
werden können, die sich aktiv gegen das friedliche
Miteinander wenden.
Der Gesetzentwurf wurde heute an
die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
veröffentlicht.
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Das ändert sich im neuen Jahr |
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Übersicht über die wesentlichen Änderungen
und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des
Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales wirksam werden
1.
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld
a) Insolvenzgeld: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld
beläuft sich auf 0,15 Prozent. Diese Regelung tritt zum 1.
Januar 2026 gemäß § 360 SGB III in Kraft.
b)
Beitragssatz zur Arbeitsförderung: Ab dem 1. Januar 2026
beträgt der Beitragssatz zur Arbeitsförderung weiterhin 2,6
Prozent.
c) Verlängerung der Bezugsdauer beim
Kurzarbeitergeld Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes
wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Regelung tritt zum
1. Januar 2026 in Kraft und ist längstens bis zum 31.
Dezember 2026 befristet.
e) Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung Die Bundesagentur für Arbeit wird
die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung übernehmen. Sie
wird künftig Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen
im Anerkennungsverfahren unterstützen. Diese Beratung wurde
im ESF Plus-Förderprogramm „IQ - Integration durch
Qualifizierung“ entwickelt. Ab dem 1.1.2029 wird die
Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe übernehmen.
In
Vorbereitung auf die Aufgabenübertragung beginnt am 1.1.2026
ein dreijähriger Übergangszeitraum. Währenddessen wird die
Bundesagentur für Arbeit das notwendige Fach- und
Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung aufbauen. Dafür arbeiten die im
Programm IQ geförderten Beratungsprojekte enger und
zielgerichteter mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen.
f) Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
Die Winterbeschäftigungs-Verordnung wird so angepasst, dass
der Umlagesatz im Bauhauptgewerbe befristet für ein Jahr, vom
1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026, auf ein Prozent
abgesenkt wird. Die Umlage wird in dieser Zeit in Höhe von
0,6 Prozent durch die Arbeitgeber und in Höhe von 0,4 Prozent
durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgebracht.
Mit der Reduzierung des Umlagesatzes wird der Bitte der
Sozialpartner des Bauhauptgewerbes nachgekommen und die
Branche befristet finanziell entlastet. Die Absenkung der
Umlage entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer um gut 200 Mio. Euro im Jahr 2026. Sie wird aus
der Rücklage der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert.
2. Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Tarifautonomie,
Mindestlohn a) Fachkräftesicherung - Beratungsangebot
„Faire Integration“
Ab dem 1. Januar 2026 startet das
Beratungs- und Informationsangebot „Faire Integration“ auf
neuer gesetzlicher Grundlage. Bislang war das
Beratungsangebot Teil des ESFPlus-Förderprogramms IQ. Das
Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige im In-
und Ausland und umfasst eine unentgeltliche sowie
niedrigschwellige Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen
Fragen. Es dient dem Schutz von Drittstaatsangehörigen vor
Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis sowie dem
Schutz von einheimischen Beschäftigten vor
Unterbietungswettbewerb aufgrund von unfairen
Arbeitsbedingungen. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen
sind auf der Webseite
www.faire-integration.de/beratungsstellen veröffentlicht.
Korrespondierend dazu tritt am 1. Januar 2026 die
Informationspflicht für Arbeitgeber bei Anwerbung aus dem
Ausland in Kraft. Danach müssen Arbeitgeber mit Sitz in
Deutschland, die einen Arbeitsvertrag mit einem
Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt im Ausland schließen, über die Möglichkeit einer
Information oder Beratung informieren.
b)
Gesetzlicher Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn
beträgt ab dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro je
tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die mit der Fünften
Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025
beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag
der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. (BMAS-Info-Seite
zur MiLoV5)
c) Anschlussverbot bei sachgrundlos
befristeten Arbeitsverträgen Das Anschlussverbot bei
sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die
Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist,
diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum
bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.
Es gibt auch
bisher schon mehrere Möglichkeiten für eine
(Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem
anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete
Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne
weiteres möglich.
Allein die Wiedereinstellung bei
einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung
war bislang nicht möglich. Grund dafür war das
Anschlussverbot. Die Aufhebung des Anschlussverbots für
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll eine
freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
einfacher machen.
3. Sozialversicherung,
Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch a) Beitragssatz in
der gesetzlichen Rentenversicherung Der Beitragssatz in
der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar
2026 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen
Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen
Rentenversicherung.
b) Anhebung der Altersgrenzen
Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen
Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben
(sogenannte Rente mit 67). Versicherte, die 1960 geboren sind
und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten,
erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze
zukünftig bei 67 Jahren.
c)
Sozialversicherungsrechengrößen Mit der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurden im
Herbst 2025 die maßgeblichen Rechengrößen der
Sozialversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
aktualisiert. Die Fortschreibung der Rechengrößen knüpft an
die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024
an und dient der Sicherung der Beitragsbasis in der
Sozialversicherung, aber auch der Sicherung des
Leistungsniveaus.
Überblick über die neuen
Rechengrößen:
d) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2026 beträgt
112,16 Euro monatlich.
e) Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im
Jahr 2026 4,9 Prozent (2025: 5,0 Prozent).
f)
Alterssicherung der Landwirte Der Beitrag in der
Alterssicherung der Landwirte beträgt im Jahr 2026 monatlich
325 Euro. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung
der Landwirte beträgt seit dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.
g) Geringfügige Beschäftigung Die Entgeltgrenze für
eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
(Geringfügigkeitsgrenze) steigt mit dem gesetzlichen
Mindestlohn. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar
2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben.
Außerdem werden die zeitlichen Grenzen einer kurzfristigen
Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb von drei
Monaten oder 70 Tagen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage
innerhalb eines Kalenderjahres angehoben.
h)
Übergangsbereich und Faktor F Im Übergangsbereich
(Arbeitsentgelte im Bereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro
monatlich) sind die Beschäftigten beitragspflichtig in allen
Zweigen der Sozialversicherung. Bei der Bemessung der
Arbeitnehmerbeiträge wird ein reduziertes beitragspflichtiges
Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, so dass die Beschäftigten
durch reduzierte Beiträge entlastet werden. Ab dem 1. Januar
2026 beträgt für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem
Entgelt von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro im Monat der Faktor
F 0,6619.
i) Sachbezugswerte 2026 Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den
Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im
Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende
Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts
sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft
werden daher jährlich an die Entwicklung der
Verbraucherpreise angepasst.
Die Verbraucherpreise
sind im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025 um
3,5 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der
Wert für Verpflegung von 333 Euro auf 345 Euro (Frühstück auf
71 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 137 Euro)
angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich um
1,2 Prozent von 282 Euro auf 285 Euro.
j) Ermöglichung
von KI-Entwicklung in der Sozialverwaltung Durch den
Einsatz von KI können Arbeitsprozesse der
Sozialleistungsträger unterstützt und somit kann die
Funktionsfähigkeit der Sozialverwaltung gesteigert werden.
Ab Januar 2026 besteht eine Rechtsgrundlage im Zehnten
Buch Sozialgesetzbuch für die Entwicklung von KI-Modellen und
KI-Systemen, die der Erfüllung gesetzlicher sozialer Aufgaben
dienen, mit anonymisierten Daten oder pseudonymisierten
Sozialdaten. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage
entspricht u.a. der Forderung der Bundesbeauftragten für
Datenschutz und die Informationsfreiheit nach
„Rechtssicherheit für diese wichtige Zukunftstechnologie“.
k) Einführung eines Fallmanagements im SGB VI Ab
Januar 2026 können die Träger der Rentenversicherung
Versicherte mit komplexen Bedarfslagen unterstützen,
aktivierend durch den Rehabilitationsprozess begleiten und
den Prozess ganzheitlich koordinieren. So werden Brüche im
Rehabilitationsprozess durch eine individuell abgestimmte und
rechtskreisübergreifende Begleitung überwunden.
l)
Rentenpaket 2025 Mit dem Gesetz wird die Haltelinie für
das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert,
um zu verhindern, dass die Rentenentwicklung hinter der
Lohnentwicklung zurückbleibt. Dadurch wird ein Absinken des
Rentenniveaus bis 2031 verhindert.
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1060. Sitzung des Bundesrates am
19. Dezember 2025
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Berlin - Beschlüsse des Bundesrates heute:
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Wehrdienstreform nimmt letzte Hürde -
Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat -
Gesetz für stabiles Rentenniveau und Mütterrente III kann in
Kraft treten -
Pflegekompetenzgesetz gebilligt -
Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern -
Einstufung sicherer Herkunftsstaaten neu geregelt -
Entlastung
von Pendlern und Gastwirten - Stärkung des Ehrenamtes
-
Schärfere Regeln für E-Scooter in Sicht
Wehrdienstreform nimmt letzte Hürde
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des
Wehrdienstes fand am 19. Dezember 2025 die Zustimmung des
Bundesrates. Wehrerfassung und Musterung
Das Gesetz
führt die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen
deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten künftig
einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind
verpflichtet, diesen auszufüllen, während Frauen dies
freiwillig tun können. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab
Januar 2008 geboren wurden, zur Musterung.
Truppenstärke erhöhen Ziel des Gesetzes sei es, die Zahl
der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2035 von
derzeit ca. 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen, so
die Bundesregierung. Hinzu kommen sollen 200.000
Reservistinnen und Reservisten. Der personelle Aufbau der
Streitkräfte erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis. Um
möglichst viele junge Menschen für einen freiwilligen Dienst
zu gewinnen, enthält das Gesetz Anreize wie eine monatliche
Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten
Fällen einen Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein.
Ab dem Jahr 2027 ist die Bundesregierung verpflichtet,
dem Bundestag die Freiwilligenzahlen vorzulegen. Reichen
diese nicht aus, kann der Bundestag per Beschluss die
sogenannte Bedarfswehrpflicht ausrufen. Erst dann ist eine
zwangsweise Einberufung und somit die Einführung einer
Wehrpflicht möglich.
Wie es weitergeht Das Gesetz
kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach
verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 1.
Januar 2026 in Kraft.
Bundesrat für mehr Elterngeld
und Ausweitung auf Pflegeeltern Auf Initiative von
Rheinland-Pfalz und Hamburg fordert der Bundesrat, das
Elterngeld zu erhöhen und die Rolle von Pflegeeltern zu
stärken.
Anpassung an Preisentwicklung In seiner am
19. Dezember 2025 gefassten Entschließung begrüßt der
Bundesrat die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze
sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar
anzuheben. Er fordert in diesem Zusammenhang die
Bundesregierung auf, die allgemeine Preisentwicklung zu
berücksichtigen und zu prüfen, ob die Elterngeldbeträge
künftig regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden
können.
Eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes
sei überfällig, da diese seit fast 20 Jahren unverändert
geblieben seien, begründet der Bundesrat sein Anliegen. Damit
das Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung
sein könne, müsse es dringend angehoben werden. Seine Höhe
müsse sich stets an der Preisentwicklung orientieren, um auch
in Zukunft junge Familien trotz steigender
Lebenshaltungskosten angemessen zu unterstützen.
Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat
Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 19.
Dezember 2025 das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz
2026 gebilligt.
Fast 525 Milliarden Der Haushalt
sieht für das kommende Jahr Ausgaben und Einnahmen in Höhe
von 524,54 Milliarden Euro vor. 387,21 Milliarden Einnahmen
sind Steuereinnahmen, 97,96 Milliarden Euro stammen aus
Krediten und rund 39,36 Milliarden Euro aus sonstigen
Quellen. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57
Milliarden Euro, unterliegt der Bereichsausnahme für
verteidigungsbezogene und bestimmte sicherheitsbezogene
Ausgaben und fällt somit nicht unter die Schuldenbremse.
Sondervermögen
Besondere Bedeutung kommt den
Sondervermögen zu, die im März 2025 durch eine Änderung des
Grundgesetzes eingeführt wurden. Für das Sondervermögen
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind 58,07 Milliarden
Euro veranschlagt, während aus dem „Klima- und
Transformationsfonds“ 34,80 Milliarden Euro zur Verfügung
stehen.
Zudem sind Ausgaben in Höhe von 25,51
Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgesehen.
Insgesamt wächst der Verteidigungsetat auf 82,65 Milliarden
Euro, was einem Anstieg von fast 33 Prozent entspricht.
Dieser Betrag umfasst neben den Mitteln aus dem
Sondervermögen auch Investitionen, die durch die neue
Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben geschaffen wurden.
Investitionen
Die Investitionen belaufen sich nach
Angaben der Bundesregierung auf über 128 Milliarden Euro. Die
Mittel sollen vor allem in die Bereiche
Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, Forschung und
Entwicklung, Wohnraum, Krankenhäuser, Digitalisierung,
Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit fließen.
Haushalt des Bundesrates
Auch das Budget des
Bundesrates für das kommende Jahr findet sich im
Haushaltsgesetz – mit knapp 41 Millionen Euro ist es
allerdings einer der kleinsten Titel.
Inkrafttreten
Nachdem der Bundespräsident das Haushaltsgesetz ausgefertigt
hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist,
kann es mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Gesetz für stabiles Rentenniveau und Mütterrente III
kann in Kraft treten Das Anfang Dezember vom
Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der
Kindererziehungszeiten hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat
passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie
für das Rentenniveau, die Vollendung der sogenannten
Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots.
Gleichbleibendes Rentenniveau Bis zur Rentenanpassung im
Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48
Prozent. Diese Haltelinie wird nun bis zum Jahr 2031
verlängert. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und
die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert werden.
Mütterrente III Mit der Mütterrente werden
Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der
Rente einfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung
von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der
Geburt der Kinder. Künftig sollen mit der Mütterrente III die
Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre
ausgeweitet werden. Ziel ist es, alle Mütter vollständig
rentenrechtlich gleichzustellen. Diese Regelungen sollen 2027
in Kraft treten. Sofern das technisch erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich ist, sollen sie rückwirkend ausgezahlt
werden. Wegfall des Anschlussverbots
Der Wegfall
des Anschlussverbots ist eine arbeitsmarktrechtliche
Voraussetzung für die Aktivrente (TOP 4c). Damit möchte die
Bundesregierung Anreize schaffen, dass Ältere über das
Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. In
Zukunft sollen sie befristet beim selben Arbeitgeber
weiterbeschäftigt werden können, ohne dass dafür ein
Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur
Fachkräftesicherung geleistet werden.
Inkrafttreten
Der Bundespräsident kann das Gesetz nun ausfertigen.
Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt
zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Weitere Gesetze aus dem Rentenpaket
Neben der
Rentenstabilisierung und der Mütterrente gab der Bundesrat
auch grünes Licht für das Gesetz zur Aktivrente (TOP 4c) und
das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (TOP 4b), das die
betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Vorgesehen
sind hier Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und
Steuerrecht.
Pflegekompetenzgesetz
gebilligt - Länder bestätigen Kompromiss
zu Klinikvergütungen Das Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat
am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Die Länder haben
damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses
angenommen.
Bundesrat hatte Vermittlungsausschuss
angerufen Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss
am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes
angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach
sollten durch Aussetzen der sogenannten
Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe
von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder
kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und
verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die
Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren.
Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt — Folgen für 2027
werden ausgeglichen Der nun auf Vorschlag des
Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor,
die Auswirkungen der Einsparungen auf das kommende Jahr zu
begrenzen. Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr
2026 ausgesetzt. Um jedoch negative Folgen für die
Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren
auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des
Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent
erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.
Protokollerklärung der Bundesregierung Für die
meisten Krankenhäuser konnte der Kompromiss durch Änderung
dieses Gesetzes umgesetzt werden. Damit er für alle
Krankenhäuser gilt, müssen jedoch auch psychiatrische und
psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat
die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert,
auch die Bundespflegesatzverordnung schnellstmöglich
entsprechend zu ändern. Erweiterung der Befugnisse für
Pflegekräfte Den eigentlichen Schwerpunkt des Gesetzes, der
nicht Teil des Vermittlungsverfahrens war, bildet die Pflege.
Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese
auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche
zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und
Bürokratie abzubauen.
Das Gesetz bringt eine Reihe
weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten
Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause
gepflegt werden. Pflegekräfte erhalten mehr medizinische
Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind
oder von diesen angeordnet werden müssen. Außerdem werden
Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht.
Wie es weitergeht Nachdem der Bundestag den
Änderungen zugestimmt und der Bundesrat das Gesetz gebilligt
hat, tritt es nach Ausfertigung und Verkündung zum
überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern
Darüber hinaus begrüßen die Länder Pläne der Bundesregierung,
auch für Pflegeeltern ein Elterngeld einzuführen. Es sei
unverständlich, warum dies noch nicht der Fall sei.
Elterngeld unterstützt Eltern, die ihre Arbeitszeit
reduzieren, um sich um ihr Kind zu kümmern. Dies träfe
gleichermaßen auf Pflegeeltern zu, die ein Pflegekind
aufnehmen. Daher dürften diese nicht länger benachteiligt
werden. Pflegeeltern leisteten einen unschätzbaren
gesellschaftlichen Beitrag. Dennoch seien immer weniger
Menschen bereit, diese Rolle zu übernehmen - auch aus
wirtschaftlichen Gründen. Bereits im Oktober 2024 hatte der
Bundesrat daher ein Elterngeld für Pflegeeltern gefordert.
Antragsverfahren verschlanken In einer weiteren
Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gemeinsame
Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch
Bund und Länder ein. Das Elterngeld sei inzwischen so
komplex, dass es sowohl Eltern als auch Behörden vor große
Herausforderungen stelle. Antragstellung und Bearbeitung
müssten einfacher werden.
Wie es weitergeht Die
Entschließungen werden der Bundesregierung zugestellt.
Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren
muss, existieren nicht.
Einstufung sicherer Herkunftsstaaten neu geregelt
Das Gesetz zur Bestimmung sicherer
Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung
des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und
Ausreisegewahrsam hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat
passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
fand keine Mehrheit. Neue Regel gilt für internationalen
und subsidiären Schutz
Das vom Bundestag initiierte
Gesetz sieht zum einen vor, dass die Bundesregierung künftig
für internationalen Schutz einen Herkunftsstaat per
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates als sicher
bestimmen kann. Dies betrifft ausdrücklich den
internationalen Schutz, also den Schutz nach der Genfer
Flüchtlingskonvention und den subsidiären Schutz. Die
Regelungen für die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten
für die Asylberechtigung im Sinne des Grundgesetzes blieben
unverändert, heißt es im Gesetz.
Bei sicheren
Herkunftsstaaten im Sinne der EU-Richtlinie 2013/32 gehen die
Behörden davon aus, dass weder eine Verfolgung noch Folter
oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines
internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
zu befürchten sind.
Antragstellende aus sicheren
Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die
Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die
belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im
Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Asylanträge würden
weiterhin individuell geprüft. Die Schutzgewährung sei
keinesfalls ausgeschlossen.
Die Bestimmung von
Herkunftsstaaten als sicher beschleunige die Verfahren und
signalisiere Personen aus diesen Staaten, dass Anträge auf
internationalen Schutz in der Regel keine Aussicht auf Erfolg
hätten, heißt es in der Begründung zum Gesetz. Die Verfahren
würden so schneller bearbeitet und schneller beendet.
Deutschland werde als Zielland für Personen, die Anträge auf
– nicht asylrelevanten – internationalen Schutz stellen
möchten, weniger attraktiv.
Kein Pflichtbeistand mehr
Zum anderen wird eine 2024 geschaffene Regelung wieder
aufgehoben, wonach bei Abschiebungshaft oder
Ausreisegewahrsam den Betroffenen ein Anwalt zur Seite zu
stellen ist. Diese habe sich in der Praxis nicht bewährt,
heißt es in der Begründung. Das Ziel des
Rückführungsverbesserungsgesetzes, Rückführungen zu
erleichtern, sei dadurch erschwert worden und hätte zu einer
Mehrbelastung der Justiz geführt. Ausschluss vom
Einbürgerungsverfahren
Schließlich sieht das Gesetz
vor, dass Personen, die im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens
arglistig getäuscht, gedroht, bestochen oder vorsätzlich
falsche Angaben gemacht haben, für zehn Jahre von der
Einbürgerung ausgeschlossen sind.
Weiteres Verfahren
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum größten
Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat stimmt für
Entlastung
von Pendlern und Gastwirten
Nach einer Debatte mit Reden mehrerer
Ministerpräsidenten hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025
dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket
umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die
Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten
möchte.
Umsatzsteuer für Speisen sinkt So sinkt der
Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des
Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19
Prozent auf sieben Prozent. Damit möchte die Bundesregierung
die Branche stärken und zur Stabilisierung der Preise
beitragen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht
nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern
auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie
Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche
Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für
Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
Pendlerpauschale steigt Ebenfalls zum 1. Januar 2026
wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem
ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser
Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies bedeute im kommenden
Jahr eine Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro.
Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie
aufgehoben, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen
die Prämie über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen
können.
Stärkung von Ehrenamt und
bürgerschaftlichem Engagement Das Gesetz sieht
auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für
Ehrenamtler zu erweitern. Ziel sei es, das Ehrenamt rechtlich
abzusichern, die gesellschaftliche Anerkennung zu stärken und
mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen zu gewinnen, so
die Gesetzesbegründung.
Darüber hinaus wird die
Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die
Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht. Außerdem wird E-Sport
künftig als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können
Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zu
bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu
versteuernden Einkommen absetzen.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt
werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in
Kraft.
Schärfere
Regeln für E-Scooter in Sicht - Der Bundesrat hat
Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit
Maßgaben zugestimmt. Neue Regeln für E-Scooter Die
Verordnung regelt seit 2019 die Nutzung von E-Scootern im
Straßenverkehr. Damals wurde festgelegt, dass die Verordnung
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen
auf die Verkehrssicherheit überprüft wird – basierend auf den
Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung. Diese Studie
liegt inzwischen vor.
Die Novelle setzt deren
Erkenntnisse mit punktuellen Änderungen um. Sie passt
insbesondere die verhaltensrechtlichen Regelungen an den
Radverkehr an und überführt sie in die Straßenverkehrsordnung
sowie den entsprechenden Bußgeldkatalog.
Weniger
Schilder, höhere Bußgelder Wo es möglich ist, sollen zum
Beispiel Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge an die des
Radverkehrs angeglichen werden. Damit kann künftig der
Grünpfeil für den Radverkehr auch von E-Scootern genutzt
werden. Weiterhin soll die Freigabe von Gehwegen,
Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen mit dem
Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für
Elektrokleinstfahrzeuge gelten.
Die Verordnung erhöht
außerdem Bußgelder für typische Delikte, wie das Fahren zu
zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder
gefährdende Parken auf Gehwegen deutlich. Kommunen können
Abstellen von E-Scootern selbst regeln
Änderungen gibt
es unter anderem auch bei der speziellen
Radewegenutzungspflicht, beim Umgang mit Mobiltelefonen sowie
beim Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Hinblick auf
die Regulierung von Sharing-Systemen.
Kommunen sollen
selbst entscheiden können, ob und wo Elektrokleinstfahrzeuge,
die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im
öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Die zuständigen
Behörden sind berechtigt, Vermietern das Anbieten von
Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten
Maßgaben zu erlauben. Dazu zählen zum Beispiel ausgewiesene
Abstellflächen. Blinker werden Pflicht
Zudem
schärft die Änderungsverordnung einige technische Vorgaben
nach, unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und
Kennzeichnung. Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen künftig
verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet
sein, die Sicherheitsanforderung an Batterien bestimmten
DIN-Normen entsprechen.
Inkrafttreten Die vom
Bundesrat beschlossenen Maßgaben betreffen Details der
Verordnung. Arbeitet die Bundesregierung diese ein, kann die
Verordnung zwei Monate nach der Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat warnt vor erhöhter Unfallgefahr und
Haftungsproblemen
In einer begleitenden Entschließung
weist der Bundesrat unter anderem darauf hin, dass die Zahl
der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen steige und
zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche zu
verhindern. So ließe sich zum Beispiel die Beschleunigung von
E-Scootern ortsbezogen mittels GPS-Technik drosseln. Außerdem
solle die Bundesregierung prüfen, wie eine bestehende
Haftungslücke bei Vorfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
geschlossen werden könne - etwa durch eine
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
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- Bundeskabinett beschließt
Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
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Bundeskabinett beschließt
Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende Solidarität und
Eigenverantwortung neu ausbalancieren
Berlin,
17. Dezember 2025 - Das Bundeskabinett hat heute den
Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem
13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis
zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Wer Hilfe benötigt, kann
sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
auf die Unterstützung des Staates verlassen. Besonders
schutzwürdige Personen wie Alleinerziehende oder Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen können zudem auch weiterhin
darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen
und berücksichtigt wird. Insgesamt ist und bleibt jedoch
unser wichtigstes Ziel, Menschen dauerhaft in Arbeit zu
bringen. Hier setzen wir künftig noch stärker auf
Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.“
Der Entwurf setzt den Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der
Grundsicherung und den Beschluss des Koalitionsausschusses
vom 8. Oktober 2025 um. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Dabei kommt es
sowohl auf die Mitwirkung der leistungsbeziehenden Menschen
an, als auch darauf, den Jobcentern wirksamere Instrumente an
die Hand zu geben, mit denen diese eingefordert werden kann.
Zugleich sollen die Jobcenter Langzeitarbeitslose noch besser
auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Jobcenter erhalten
darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des
Sozialleistungsmissbrauchs.
Der Gesetzentwurf
enthält im Wesentlichen folgende Inhalte: ·
Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in
„Grundsicherungsgeld“ · Einfordern bedarfsdeckender
Integration (Vollzeit) · Stärkung der Vermittlung und des
Vermittlungsvorrangs · Frühzeitigere Integration von
Erziehenden in den Arbeitsmarkt · Verbindliche Einladung
zu einem persönlichen Erstgespräch · Höhere
Verbindlichkeit beim Kooperationsplan · Verbesserung bei
der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender (§ 16e SGB II)
· Konsequentere Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen
· Wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung - mit
Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen ·
Wirkungsvollere und praxistauglichere Ausgestaltung der
Regelung bei Arbeitsverweigerung · Abschaffung der
Karenzzeit beim Vermögen, Kopplung der Höhe des
Schonvermögens an das Lebensalter
· Deckelung der
Wohnkosten schon in der Karenzzeit · Berücksichtigung
einer örtlich festgelegten Mietpreisbremse · Möglichkeit,
eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen · Regelungen zur
Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch · Gesetzliche
Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers zur
Stärkung des Prinzips „Arbeit statt Leistungsbezug“ ·
Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen
in der Arbeitsförderung des SGB III · Digitalisierung und
Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung
neuer Technologien
Kabinett beschließt
weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24
Monate Das Bundeskabinett beschließt Vierte
Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld.
Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.
Dezember 2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in
Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle
der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate
Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen.
Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf
die Verlängerung verständigt. Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas: „Die Verlängerung der Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld begrüße ich ausdrücklich. Mit der
Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht
derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken
Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und
sichern ihre Einkommen. Als Arbeitsministerin stehe ich an
der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem
Land.“
Die durch Kurzarbeit freiwerdenden
Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z.B. für
Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter
Situation können die Betriebe ohne Such- und
Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder
erhöhen.
Besserer Schutz bei
fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter
Software: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Produkthaftungsrechts Wer
durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll es
künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz zu
erlangen. Dafür sollen die Regeln über die sogenannte
Produkthaftung ausgeweitet werden. Die Produkthaftung regelt
die Haftung des Herstellers von fehlerhaften Produkten für
Sachschäden und für Körperverletzungen, die auf den Fehler
des Produkts zurückzuführen sind. Künftig sollen diese Regeln
generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte
Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden.
Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit
autonom fahrenden Fahrzeugen. Darüber hinaus soll es generell
leichter werden, Schadensersatzansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen. So soll es
Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben.
Außerdem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen
neben den Produktherstellern auch die Betreiber von
Online-Plattformen in Anspruch nehmen können. All das sieht
ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute
beschlossen hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen
EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt
werden.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Wir
machen die Haftung für Produkte fit für das digitale
Zeitalter. Egal ob das Bügeleisen kaputt geht oder die
Software spinnt, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der
Schaden der gleiche. Deswegen erstrecken wir die
Produkthaftung auf jede Art von Software – auch auf KI. Und
wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter
werden: Wir wollen es Betroffenen erleichtern, einen Schaden
bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen. Das dient den
Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Unternehmen, die
sichere Produkte am Markt anbieten.“
Der Gesetzentwurf
zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts geht zurück auf
europäische Vorgaben. Er soll die neue
EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umsetzen.
Dabei folgt er grundsätzlich dem Prinzip der 1:1-Umsetzung.
Die europäischen Vorgaben sind bis zum 9. Dezember 2026 in
nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine sogenannte
vollharmonisierende Richtlinie handelt, sind im
Anwendungsbereich der Richtlinie keine weitergehenden
nationalen Regelungen zulässig. Mit den Änderungen soll die
Produkthaftung den Anforderungen der Digitalisierung, der
Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten gerecht
werden.
Vorgesehen sind folgende wesentliche
Änderungen: 1. Produkthaftung auch für Software
Software soll künftig generell in die Produkthaftung
einbezogen werden, egal, wie sie bereitgestellt und genutzt
wird. Damit wird der Digitalisierung Rechnung getragen.
Insbesondere KI-Systeme sollen der Produkthaftung
unterfallen. Open-Source-Software, die außerhalb einer
Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, soll
wie bisher von der Produkthaftung ausgenommen bleiben.
2. Produkthaftung bei Umgestaltung Wird ein Produkt
nach seinem Inverkehrbringen so umgestaltet, dass es
wesentlich geändert wird (etwa durch „Upcycling“), soll der
umgestaltende Hersteller künftig als Hersteller haften. Damit
soll das Produkthaftungsrecht an die Realität der
Kreislaufwirtschaft angepasst werden.
3.
Produkthaftung von anderen Akteuren als Herstellern Sitzt
ein Produkthersteller außerhalb der EU, sollen neben ihm
unter bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure haften:
Importeure, Hersteller, Fulfilment-Dienstleister und
Lieferanten. Dasselbe soll für Anbieter von
Online-Plattformen gelten, wenn Verbraucherinnen und
Verbraucher aufgrund der Darstellung eines Angebots davon
ausgehen können, dass das Produkt entweder von der
Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Aufsicht
unterstehenden Nutzer bereitgestellt wird. Für Geschädigte
wird es damit wesentlich leichter, ihre Ansprüche auch in
Zeiten globaler Wertschöpfungsketten durchzusetzen.
4.
Einfachere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Wer
durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll künftig
leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Mit
den Änderungen wird insbesondere darauf reagiert, dass
moderne Produkte wie vernetzte Geräte und Software zunehmend
komplex ausgestaltet sind.
So soll etwa grundsätzlich
vermutet werden, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen
einem Produktfehler und einer eingetretenen
Rechtsgutsverletzung besteht, wenn ein Produktfehler
feststeht und die eingetretene Verletzung typischerweise auf
diesen Fehler zurückzuführen ist. Zudem sollen Unternehmen
Beweismittel offenlegen müssen, wenn das vom Geschädigten
angerufene Gericht dies anordnet. Zugleich ist
sichergestellt, dass Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen
effektiv geschützt werden.
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Chance auf einen Friedensprozess ist real |
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Berlin, 15./16. Dezember 2025 - In Berlin
sind Delegationen aus der Ukraine und den USA zu Gesprächen
über Wege zu einem Waffenstillstand zusammengekommen. In
einer Pressekonferenz sprach Bundeskanzler Merz von der
größten diplomatischen Dynamik seit Beginn des russischen
Angriffskrieges.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat in
Berlin Unterhändler aus den USA und der Ukraine zu
vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt empfangen. „Wir
haben jetzt die Chance auf einen echten Friedensprozess für
die Ukraine,“ sagte der Kanzler bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr
Selenskyj.
Fragen von Sicherheitsgarantien,
Territorien und wirksamen Mechanismen zur Überwachung eines
Waffenstillstands stünden auch auf dem Programm eines für den
Abend anberaumten Treffens europäischer Staats- und
Regierungschefs, von Vertretern aus EU und NATO sowie
US-Unterhändlern in Berlin. „Ich hoffe, dass wir heute Abend
noch weitere Fortschritte erzielen und die Reihen zwischen
Ukraine, Vereinigten Staaten von Amerika und Europa weiter
schließen“, betonte Merz.
Das Wichtigste in Kürze:
Sicherheitsgarantien: Es brauche einen Waffenstillstand, der
die Souveränität des ukrainischen Staates erhalte, die
europäische Perspektive der Ukraine wahre und ihren
Wiederaufbau befördere. Dieser Waffenstillstand müsse durch
„substanzielle rechtliche und materielle Sicherheitsgarantien
der USA und der Europäer“ abgesichert sein, so der Kanzler.
Darüber bestehe Einigkeit zwischen Ukrainern, Europäern und
den USA. Territorialfragen: Eine Schlüsselfrage bleibe,
welche territoriale Regelung es geben könne, sagte Merz. „Die
Antwort darauf können nur das ukrainische Volk und der
ukrainische Präsident geben, der sein Territorium hier
verteidigt.“ Klar sei, dass Deutschland der Ukraine auch
weiterhin als engster Partner helfen werde. Der
Bundeshaushalt für 2026 sehe große Unterstützung der
ukrainischen Streitkräfte vor, betonte der Kanzler.
Druck
auf Russland: Moskau müsse dazu gebracht werden, „das
Zeitspiel zu beenden“ und sich für einen Waffenstillstand
öffnen. Um den Druck auf Russland weiter zu erhöhen, arbeite
die Europäische Union an einem 20. Sanktionspaket und an
neuen Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte sowie an
der Nutzbarmachung der in Europa festgesetzten russischen
Vermögen, unterstrich der Bundeskanzler.
Bundeskanzler Friedrich Merz: Meine Damen und Herren,
herzlich willkommen zu unserem Pressestatement! Ich heiße
erneut den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj,
besonders herzlich im Bundeskanzleramt willkommen. Herzlichen
Dank für dein Kommen, herzlichen Dank für die guten
Beratungen.
Wir haben in den vergangenen Tagen eine
große diplomatische Dynamik, vielleicht die größte seit dem
Beginn des Krieges am 24. Februar 2022, erlebt. Wir haben
jetzt die Chance auf einen echten Friedensprozess für die
Ukraine. Diese Pflanze ist noch klein, aber die Chance ist
real.
In den vergangenen Tagen und Wochen haben wir
rund um die Uhr dafür gearbeitet, den Weg zu einem
Waffenstillstand in der Ukraine zu ebnen. Wir alle wissen um
den Preis des Krieges. Jetzt ist es an der Zeit, über den
Preis des Friedens miteinander zu reden. Dazu gehören Fragen
der Sicherheitsgarantien, der Territorien und eines wirksamen
Mechanismus, der einen Waffenstillstand überwacht.
Gestern und heute sind hier in Berlin intensive vertrauliche
Verhandlungen zwischen Ukrainern, Amerikanern und Europäern
geführt worden. Steve Witkoff und Jared Kushner, die beiden
Unterhändler von Präsident Trump, haben dabei eine
Schlüsselrolle gespielt. Ich will es sehr deutlich sagen:
Ohne deren unermüdlichen Einsatz und ohne das Engagement von
Präsident Trump hätten wir nicht die positive Dynamik, die
wir gerade hier in diesen Stunden erleben.
Ich werde
heute Abend noch einige europäische Staats- und
Regierungschefs im Bundeskanzleramt begrüßen, um über diese
Fragen vertieft zu sprechen. Neben Wolodymyr Selenskyj und
mir werden der französische Präsident und der britische
Premierminister teilnehmen, aber auch Donald Tusk und Giorgia
Meloni werden hier sein, ebenso Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen, Ratspräsident António Costa,
NATO-Generalsekretär Mark Rutte sowie weitere Staats- und
Regierungschefs, die dazukommen. Steve Witkoff und Jared
Kushner werden die USA vertreten.
Diese Verhandlungen
sind, meine Damen und Herren, das Bohren dicker Bretter.
Russland spielt auf Zeit, indem es Maximalforderungen erhebt.
Zugleich setzt es seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit
unverminderter Härte fort. Davon lassen wir uns aber nicht
beirren.
Wir verfolgen fünf Ziele, über die wir uns
zwischen Ukrainern, Europäern und Amerikanern einig sind:
Erstens. Nach vier Jahren des Krieges wollen wir einen
Waffenstillstand, der die Souveränität des ukrainischen
Staates erhält.
Zweitens. Dieser Waffenstillstand
muss durch substanzielle rechtliche und materielle
Sicherheitsgarantien der USA und der Europäer abgesichert
sein. Was die USA hier in Berlin an rechtlichen und an
materiellen Garantien auf den Tisch gelegt haben, ist
wirklich beachtlich. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt,
den ich sehr begrüße.
Drittens. Den Waffenstillstand
erarbeiten wir zusammen, Ukrainer, Europäer und Amerikaner.
Das war gestern und ist heute unser gemeinsames Verständnis.
Auch das ist ein gemeinsamer Erfolg.
Viertens. Der
Waffenstillstand darf die Einheit und Stärke von NATO und
Europäischer Union nicht beeinträchtigen. Es muss uns in
Europa noch stärker zusammenbringen. Auch hier sind wir uns
einig.
Und schließlich fünftens. Der Waffenstillstand
muss die europäische Perspektive der Ukraine wahren und ihren
Wiederaufbau ermöglichen und fördern. Das sehen Ukrainer,
Europäer und Amerikaner gleichermaßen so.
Eine
Schlüsselfrage bleibt, welche territoriale Regelung es geben
kann. Die Antwort darauf können nur das ukrainische Volk und
der ukrainische Präsident geben, der sein Territorium hier
verteidigt. Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen: Es
ist das ukrainische Volk, das sein Territorium in nun bald
vier Jahren unter großen Opfern verteidigt hat. Auch hier
sind wir einer Meinung, ohne Wenn und Aber: Die Ukraine
entscheidet über solche territorialen Zugeständnisse.
Wir haben schließlich gestern und heute wichtige
Fortschritte dabei gemacht, diese gemeinsame
Verhandlungsposition zu vereinbaren. Wir haben einander in
sehr vertraulichen Runden ausführlich erläutert, wo wir
stehen, und wir haben dabei einander gut zugehört. Ich hoffe,
dass wir heute Abend noch weitere Fortschritte erzielen und
die Reihen zwischen Ukraine, Vereinigten Staaten von Amerika
und Europa weiter schließen.
Zugleich wollen wir
Moskau dazu bewegen, das Zeitspiel zu beenden und sich auf
den Weg zu einem Waffenstillstand zu begeben. Deswegen werden
wir Europäer den Druck auf Russland weiter erhöhen.
Vor allem treiben wir entschieden die Arbeit voran, um den
Wert der in Europa festgesetzten russischen Vermögen auch für
die Bewaffnung der Ukraine zu nutzen. Das wäre ein sehr
handfestes, ein sehr großes Stück zusätzlicher Sicherheit.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist geschafft. Diese
Werte sind nun auf neuer Rechtsgrundlage dauerhaft
festgesetzt. Beim Europäischen Rat am Donnerstag wollen wir
uns nun politisch auf den Vorschlag einigen, den die
Kommission auch auf meine Initiative hin bereits unterbreitet
hat. Den berechtigten Anliegen von Belgien – auch das sei mir
erlaubt zu sagen – und anderen werden wir dabei
selbstverständlich Rechnung tragen.
Deutschland wird
der Ukraine auch weiterhin als engster Partner helfen. Der
Bundeshaushalt für das nächste Jahr sieht erneut große
Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte vor. Beim
Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum, bei dem wir gerade
zusammen waren, haben wir heute einen Zehn-Punkte-Plan zur
Zusammenarbeit der deutschen und der ukrainischen
Verteidigungsindustrien vorgestellt, zum Nutzen beider
Seiten. Wir werden heute auch darüber sprechen, wie eine gute
Balance zwischen europäischen Hilfen und Aufträgen an
europäische Unternehmen gelingt.
In diesem Sinne,
lieber Wolodymyr, wohl zum ersten Mal seit dem 24. Februar
2022 wird in diesen Tagen die Möglichkeit eines
Waffenstillstands vorstellbar. Den Weg zum Frieden wollen wir
gemeinsam gehen, mit euch Ukrainern, mit unseren europäischen
Nachbarn und mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich
denke, auf diesem Weg sind wir einen großen Schritt
vorangekommen, und wir werden heute noch einen weiteren
Schritt vorangehen.
Herzlichen Dank.
Präsident
Wolodymyr Selenskyj: Lieber Herr Bundeskanzler, liebe
Anwesende, meine Damen und Herren Journalisten! Ich möchte
Deutschland für die Möglichkeit danken, unsere Arbeit für den
Frieden zu aktivieren. Es sind tatsächlich sehr wichtige
Tage, in denen wir etwas bewegen können. Ich hoffe sehr, dass
wir dabei helfen können, diesen Frieden weiter nahe zu
bringen.
Deutschland und der Bundeskanzler
unterstützen uns sehr stark, unseren Staat, unsere Menschen,
und wollen uns die Möglichkeit geben, zu einem normalen
europäischen Leben zu kommen. Dafür kämpfen wir; dafür lohnt
es sich zu kämpfen. Es ist leider so, dass die Ukrainer
jetzt, im 21. Jahrhundert, ihre Rechte mit der Waffe in der
Hand verteidigen müssen, ihr Recht darauf, frei zu leben,
frei in Europa zu leben, auf die europäische Art zu leben.
Wir kämpfen insbesondere auch im Rahmen von
Verhandlungen. Das ist ein gerechtfertigtes Interesse der
Ukraine. Die Ukraine wird gehört, und unsere Partner sind
bereit, uns dabei zu unterstützen und Sicherheitsgarantien zu
erarbeiten. Ich habe auch während der Verhandlungen
unterstrichen, dass solche Sicherheitsgarantien funktionieren
müssen, in erster Linie im Interesse des ukrainischen Volkes.
Ich danke Deutschland. Ich danke der Bundesregierung.
Sie haben uns sehr geholfen. Es haben hier die Treffen mit
dem US-amerikanischen Team stattgefunden. Wir haben gestern
über fünf Stunden miteinander verhandelt. Heute gab es
bereits einige Verhandlungsrunden. Sie werden weiter
fortgesetzt. Wir hatten eine sehr sachliche Verhandlung
heute. Der Dialog mit der amerikanischen Seite, mit unseren
amerikanischen Kollegen wird fortgesetzt. Fast rund um die
Uhr arbeiten wir daran, ein Ergebnis zu erreichen, das das
Volk der Ukraine achtet.
Natürlich sind nicht alle
Fragen einfach. Es gibt sehr schwierige dabei, insbesondere
was territoriale Fragen betrifft. Hier ist es sehr wichtig,
dass wir alle daran arbeiten, dass solche Fragen absolut fair
geregelt werden. In dem Dialog zu den Territorien gibt es
bisher noch unterschiedliche Positionen; das sage ich ganz
ehrlich. Aber es ist wichtig, denke ich, dass ich die
Möglichkeit hatte, persönlich diese Position hier darzulegen.
Aber alle sind bereit, produktiv zu arbeiten, um
Lösungen zu finden, mit Respekt und Achtung vor der Ukraine.
Die Ukraine ist bereit, weiter konstruktiv und fair daran zu
arbeiten, um ein finales Ergebnis zu erreichen. Wir
koordinieren uns mit dem Bundeskanzler – danke, Friedrich,
dafür – und auch mit unseren anderen europäischen Partnern
und Staatsführern.
Der heutige bilaterale Plan sah
heute auch das Deutsch-Ukrainische Wirtschaftsforum vor. Bei
dem Wirtschaftsforum wurden gemeinsamen Projekte Deutschlands
und der Ukraine besprochen. Sie helfen uns in der Ukraine,
und sie helfen natürlich auch deutschen Unternehmen. Wir
können hier unsere Technologien, unsere Kenntnisse
einbringen. Es ist wichtig, dass die europäische Wirtschaft
und das Potenzial der europäischen Wirtschaft gestärkt
werden.
Die Konsultationen zwischen unseren Staaten
sollten darauf angelegt sein, dass wir auch in der
Energiewirtschaft vorankommen, beide Staaten gemeinsam. Es
wird ein neues gemeinsames Büro unseres Export-Hubs geben, um
die Wirtschaftskraft Deutschlands mit den neuen Erkenntnissen
der Ukraine zusammenzubringen, insbesondere im Bereich der
Produktion von Drohnen.
Jeden Tag müssen wir unsere
Städte, unsere Positionen im bewaffneten Kampf verteidigen.
Was den Wiederaufbau der Ukraine betrifft, ist es sehr
wichtig, dass wir in erster Linie die Luftabwehr stärken.
Deshalb sind wir auch dankbar dafür, dass das
Unterstützungsprogramm von deutscher Seite im nächsten Jahr
fortgesetzt wird. Wir schätzen das sehr.
Es ist für
uns wichtig, dass Deutschland eine rationale Position
bezüglich des Einfrierens russischer Vermögenswerte in Europa
einnimmt. Dass das jetzt auf langfristiger Grundlage möglich
sein wird, unterstützen wir natürlich. Wir haben jetzt die
Möglichkeit, damit die Ukraine zu unterstützen, nicht nur bei
russischen Angriffen, sondern gerade auch langfristig. Denn
dieser Krieg Russlands muss beendet werden.
Am
meisten muss derjenige unter den Folgen des Krieges leiden,
der ihn angezettelt hat. Deshalb ist es richtig, dass
beispielsweise vorgeschlagen wird, Kredite aus diesen
Vermögenswerten abzusichern, um sie gegen
Reparationszahlungen Russlands aufzurechnen.
Ruhm der
Ukraine! Frage: Herr Witkoff hat darauf hingewiesen, dass
es möglich war, erhebliche Erfolge zu erzielen. Können Sie
Details nennen, an denen man das festmachen kann? Welche
Fragen betrifft das? Gehören dazu auch territoriale Fragen?
Eine Frage an Herrn Merz: Italien hat sich mit Belgien
zusammengetan und hat ebenso wie Malta und Bulgarien
Vorbehalte gegen den Einsatz russischer Vermögenswerte für
die ukrainische Verteidigung geäußert. Wie hoch sind Ihrer
Meinung nach die Chancen, dass am Donnerstag eine Lösung in
Brüssel erreicht wird?
Präsident Selenskyj: Ich danke
Ihnen für die Frage. Vor allem ist es so, dass das ein erstes
Treffen war, die ersten Tage in einer solchen Zusammensetzung
mit Herrn Witkoff und Herrn Kushner, also mit einem
amerikanischen Team. Solche Treffen wurden vorher von unserem
Team durchgeführt, auch gemeinsam mit europäischen Vertretern
der nationalen Sicherheitsberater. Dieses Team war vorher in
Russland. Ich wollte immer, dass dieses Team auch in die
Ukraine kommt; ich war aber auch bereit, hierher zu kommen,
wenn das aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein sollte.
Wir hatten die Möglichkeit, ein mehrstündiges Treffen
durchzuführen. Es gab tatsächlich einen Fortschritt in vielen
Fragen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie die Aggressorseite
die Ergebnisse, die wir erzielt haben, wahrnehmen wird.
Wichtig ist aber, dass wir gehört wurden. Ich habe die
Details des Krieges dort angesprochen, die haben unsere
amerikanischen Kollegen gehört. Ich denke, wenn wir ein
solches Treffen eher gehabt hätten, dann hätten wir schon
eher Fortschritte erzielen können. Ich bin ihnen aber
dankbar, dass sie hier waren und dass wir etwas erreichen
konnten.
Einige Fragen, die meiner Ansicht nach
destruktiv sind und uns nicht helfen, würde ich in einer
neuen Fassung der Dokumente lieber nicht sehen. Für mich ist
das wichtig, weil es eine Frage der Würde der Ukraine ist.
Die Frage der Territorien ist natürlich eine sehr
schmerzhafte Angelegenheit. Russland möchte, was es möchte.
Das ist ein sehr langer Dialog. Wir verstehen sehr gern, was
sie wollen. Man kann daran glauben oder auch nicht; wir
wissen aber genau, was sie wollen. Meiner Ansicht nach ist
die Position der Ukraine diesbezüglich sehr klar, ohne
irgendwelche Kommas und Punkte, und es war für mich wichtig,
dass wir diese Position der amerikanischen Seite sehr
eindeutig vorbringen konnten. Wir müssen darüber auch sehr
offen sprechen. Ich bin insofern sehr froh darüber, dass wir
einander gehört haben. Ich denke, dass die amerikanische
Seite als Vermittler, als Mediator verschiedene Schritte
vorschlagen wird, um zu irgendeinem Konsens zu kommen. In
diesen Fragen hoffe ich, dass die USA ihre Rolle als
Vermittler, als Mediator fortsetzen werden. Das wäre
sicherlich perspektivreich für uns.
Was den
Wiederaufbau der Ukraine betrifft und was die Frage betrifft,
welche finanziellen Mittel die Ukraine braucht und wer wofür
bezahlen muss, möchte ich sagen: Welche Kompromisse auch
immer geschlossen werden, es müssen wahrhaftige Kompromisse
sein. Wir müssen hier einen Dialog führen, und wir werden
alles dafür tun, dass wir sehr klare Antworten zum Thema
Sicherheitsgarantien und bezüglich der Frage, wer zahlen
muss, finden. Wir müssen verstehen, was die
Finanzierungsquellen sein können, woher dieses Geld kommen
kann und muss. Was die eingefrorenen russischen
Vermögenswerte betrifft, so denke ich, dass das eine mögliche
Quelle ist. Es wird Rahmenverträge zu Sicherheitsgarantien
geben. Wir haben in vielen Bereichen bereits Fortschritte
gemacht, und dafür bin ich sehr dankbar.
Bundeskanzler
Merz: Ich möchte kurz etwas zu der aktuellen Diskussion um
die eingefrorenen russischen Vermögenswerte sagen.
Wir
haben zunächst einmal eine erste Entscheidung getroffen, und
diese Entscheidung aus der letzten Woche lautet: Das
russische Vermögen wird auf Dauer in Europa eingefroren, auf
Dauer immobilisiert. Damit hat die russische Notenbank und
auch der russische Staat auf diese Vermögenswerte auf
absehbare Zeit keinen Zugriff.
Die Frage, welche
Mittel wir daraus für die weitere Unterstützung der Ukraine
generieren, werden wir in dieser Woche – so hoffe ich
jedenfalls – politisch abschließend klären. Wir haben dazu
eine Rechtsgrundlage im EU-Vertrag, den Artikel 122, der eine
Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit erlaubt. Es ist auch
nur diese Entscheidung auf der Grundlage von Artikel 122 des
EU‑Vertrags möglich. Andere Entscheidungen, wie sie auch ins
Spiel gebracht worden sind, sind auf der Rechtsgrundlage
dieses Artikels nicht möglich. Alle anderen Entscheidungen,
die im Raum stehen, etwa die Nutzung von freien Mitteln aus
der Coronazeit oder die Auflegung von europäischen Bonds,
erfordern Einstimmigkeit, und diese Einstimmigkeit ist nach
den bekannten Einsprüchen einer Reihe von Mitgliedstaaten
nicht erzielbar. Damit bleibt uns nur dieses Instrument, das
wir mit qualifizierter Mehrheit entscheiden können, sowohl
was die Festsetzung betrifft als auch was die Nutzung
betrifft, und darüber wollen wir in der Europäischen Union in
den nächsten Tagen weiter sprechen.
Ich verstehe die
Bedenken – ich teile sie nicht. Ich verstehe sie und ich
nehme sie ernst, aber ich hoffe, dass wir die Staaten –
insbesondere den Staat Belgien, der ja am meisten betroffen
ist – davon überzeugen können, dass wir hier gemeinsam einen
Schritt in diese Richtung tun können. Dies dient vor allem
dem Ziel, die Ukraine so zu unterstützen, dass sie sich
notfalls weiter verteidigen kann. Das Ganze ist aber auch ein
sehr klares Signal an Russland, dass dieser Krieg nun
wirklich bald beendet werden muss.
Frage: Herr
Präsident Selenskyj, stimmt es, dass die USA fordern, dass
die Ukraine auch die Gebiete im Donbass abgeben soll, die
noch nicht von Russland besetzt worden sind?
Eine
Frage an Herrn Bundeskanzler und Herrn Präsidenten gemeinsam:
Ist es bei der Frage der Sicherheitsgarantien denkbar, dass
Truppen aus NATO- oder EU-Ländern meinetwegen eine Frontlinie
als Sicherheitsgarantie absichern – „boots on the ground“?
Und die Frage, die sehr viele Menschen interessiert: Gibt
es bis Weihnachten einen Waffenstillstand in der Ukraine?
Präsident Selenskyj: Es gab da wahrscheinlich einige
Schwierigkeiten mit der Übersetzung, aber ich versuche, auf
die Frage zu antworten.
Vor allem möchte ich, dass wir
uns gegenüber der amerikanischen Delegation respektvoll
verhalten. Ich bin nicht der Meinung, dass die USA etwas
verlangt haben. Ich sehe sie als strategischen Partner an.
Deshalb würde ich das so formulieren, dass die Frage der
Territorien Forderungen der russischen Seite sind. Deshalb
konnte ich auch von der amerikanischen Seite nichts
verlangen, sondern ich habe den Russen durch die Kollegen aus
den USA unseren Standpunkt übermittelt. Wie ich gesagt habe,
wir hören die andere Seite, wir hören die russischen Ziele,
und wir unternehmen Anstrengungen, um unsere Position
darzustellen. Ich bin froh darüber, dass wir gehört werden.
In dieser Frage, in dieser sehr sensitiven Frage der
Territorien, haben wir während des Dialogs eine mehr oder
weniger gleiche Sichtweise gehabt.
Was die zweite
Frage zur Frontlinie betrifft: Sie wollten wissen, ob es da
eine Anwesenheit von Truppen geben wird. Habe ich das richtig
verstanden?
Wir sprechen von Sicherheitsgarantien, und
mein Signal bezüglich der Sicherheitsgarantien besteht darin,
dass wir sehr klar sehen müssen, welche Sicherheitsgarantien
es gibt, bevor wir irgendetwas auf dem Schlachtfeld
unternehmen. Wir gehen nicht davon aus, dass es um eine
NATO-Mitgliedschaft geht. Das wurde bis jetzt nicht
festgelegt. Es wäre ja auch unklar gewesen, wie sich eine
Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO gestalten sollte. Wir
haben aber jetzt von amerikanischer Seite gehört, dass man
bereit ist, Sicherheitsgarantien zu geben, die Artikel 5 der
NATO-Charta entsprechen. Das sieht gar nicht so schlecht aus,
aber das ist erst einmal ein erster Schritt.
Die Frage
des Monitorings während eines Waffenstillstandes ist meiner
Ansicht nach die Grundlage für Sicherheitsgarantien. Denn es
geht darum, wer ein solches Monitoring durchführen wird und
welche Sanktionsschritte es geben wird, wenn diese
Monitoringmission gestört wird. Diese Fragen müssen geklärt
werden. Wir haben uns dahingehend verständigt, dass diese
Fragen geklärt werden müssen: Wer steht während einer
Waffenruhe an der Kontaktlinie? Sind das Menschen, Soldaten,
was für Soldaten? Gibt es ein technologisches Monitoring? Das
ist etwas, das die Militärs besprechen müssen. Sie sind in
diesem Bereich die Profis und können etwas für die
Verhandlungen vorschlagen.
Bundeskanzler Merz: Herr
Kollege, zu den Sicherheitsgarantien habe ich ja eben in
meinem zweiten Punkt, über den Einvernehmen erzielt worden
ist, etwas gesagt, nämlich dass ein Waffenstillstand durch
substanzielle rechtliche und materielle Sicherheitsgarantien
der USA und der Europäer abgesichert werden soll. Das ist
eine wirklich weitreichende, substanzielle Vereinbarung, die
wir bisher nicht hatten, nämlich dass sowohl die Europäer als
auch die Amerikaner gemeinsam bereit sind ‑ Präsident
Selenskyj hat auf Artikel 5 des NATO-Vertrages Bezug genommen
‑, ähnliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu geben.
Das ist aus meiner Sicht ein wirklich großer Fortschritt, und
die amerikanische Seite hat sich hier, wie gesagt, politisch
und in der Perspektive rechtlich gebunden, dies zu tun.
Ich will an dieser Stelle sagen: Wir werden die Fehler
von Minsk genau an dieser Stelle nicht wiederholen. Es muss
jetzt vielmehr eine Absicherung eines Waffenstillstandes
durch entsprechende Sicherheitsgarantien an die Ukraine
geben. Was das dann konkret im Einzelnen bedeutet, wird man
sicherlich unter denen, die diese Sicherheitsgarantien dann
individuell geben, noch zu besprechen haben. Ich habe aber
gesagt: die USA und die Europäer. Damit ist klar, dass es
umfassende Sicherheitsgarantien für die Ukraine sein werden,
die wir dann auch gemeinsam verabreden und im Detail
festlegen. Es hat im Augenblick keinen Sinn, darüber zu
spekulieren, was das konkret für jedes einzelne beteiligte
Land bedeutet. Aber wenn es so weit kommt und wir einen
Waffenstillstand haben, wird die Ukraine damit auf Dauer
verteidigungsfähig, und zwar nicht nur aus eigener Kraft,
sondern auch durch Unterstützung der mit der Ukraine
verbündeten Staaten, und das ist eine gute Nachricht.
Zusatzfrage: Und ein Waffenstillstand bis Weihnachten?
Bundeskanzler Merz: Das hängt jetzt ausschließlich an der
russischen Seite. Wir haben hier heute und gestern gemeinsame
europäische, ukrainische und amerikanische Vorschläge
erarbeitet. Diese Vorschläge werden jetzt der russischen
Seite unterbreitet. Es liegt jetzt nur noch an Russland, ob
es gelingt, bis Weihnachten einen Waffenstillstand zu
erzielen.
Ich will auch die Gelegenheit nutzen, hier
noch einmal wirklich nachdrücklich an die russische
Regierung, an den russischen Präsidenten zu appellieren, das
ukrainische Volk wenigstens über Weihnachten von weiteren
Bombenangriffen und Raketenangriffen unbehelligt zu lassen,
die sich in den letzten Wochen und Monaten ja fast
ausnahmslos gegen die zivile Infrastruktur, gegen
Kindergärten, Krankenhäuser, Energieversorgungseinrichtungen
richten. Das ist Terror gegen die Zivilbevölkerung, und
vielleicht hat die russische Staatsführung einen Rest an
menschlichem Anstand und lässt die Bevölkerung wenigstens
über Weihnachten mit diesem Terror für ein paar Tage in Ruhe.
Vielleicht könnte das dann auch der Anfang für vernünftige,
konstruktive Gespräche darüber sein, wie wir zu einem
dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen.
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NATO-Generalsekretär besucht
Berlin
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Berlin 11. Dezember 2025 - Am 11. Dezember
2025 besuchte NATO-Generalsekretär Mark Rutte Berlin zu
Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz und
Bundesaußenminister Johann Wadephul. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit der deutschen Bundeskanzlerin dankte der
Generalsekretär Herrn Merz für Deutschlands Beiträge zur NATO
und seine beständige Unterstützung der Ukraine.

Mark Rutte fuhr fort: „Deutschland geht mit gutem Beispiel
voran und sendet ein wichtiges Signal. Ein Signal, dass
Europa bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen (…), dass
Lastenteilung nicht nur ein Slogan, sondern eine konkrete
Verpflichtung ist. Und ein Signal an jeden Gegner, dass die
NATO stark, geeint und voll fähig ist, unser Territorium zu
verteidigen.“
Später am Tag hielt der Generalsekretär
im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz eine Rede ,
in der er betonte: „Die Verteidigungsausgaben und die
Produktion der Alliierten müssen rasch steigen, unsere
Streitkräfte müssen über die notwendige Ausrüstung verfügen,
um unsere Sicherheit zu gewährleisten, und die Ukraine muss
die nötige Ausrüstung erhalten, um sich selbst zu
verteidigen.“ Er hob hervor: „Es ist Zeit zu handeln.“
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Einfaches Bauen nach dem
Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB starten Stakeholderprozess
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Berlin, 10.
Dezember 2025 - Das Bauen von Wohnungen in Deutschland soll
künftig günstiger und schneller möglich sein. Dazu soll das
einfache Bauen – Bauen nach dem sogenannten Gebäudetyp E –
erleichtert werden. Heute startet ein gemeinsamer
Stakeholderprozess des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudetyp E. Die jüngst
vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudetyp E sollen in dem Prozess
mit den Stakeholdern gemeinsam weiterentwickelt werden.
„Gebäudetyp E“ steht für einfaches, bedarfsgerechtes
Bauen. Beim Gebäudetyp E wird auf die Einhaltung
kostspieliger Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht
zwingend sind. Diese können beispielsweise die Konstruktion
und Technik betreffen, aber auch die Ausstattung einer
Wohnung (etwa nutzerorientierte und wartungsarme Haustechnik,
langlebige Materialien). Bauen nach dem Gebäudetyp E ist
sowohl beim Neubau als auch bei Umbau- und
Modernisierungsmaßnahmen möglich.
Ein konkreter
Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist
nicht gemeint. Wesentliche Abstriche bei der Wohnqualität
sind mit dem Gebäudetyp E nicht verbunden. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und
das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen haben am 20. November 2025 gemeinsame Eckpunkte zum
Gebäudetyp E vorgelegt. Diese sehen vor, dass es zukünftig
für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein
soll, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren.
Zugleich
soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Die
heutige Auftaktveranstaltung eröffnet den Stakeholderprozess
zu den Eckpunkten. Bei der Auftaktveranstaltung werden die
Eckpunkte den Stakeholdern im Einzelnen vorgestellt und das
weitere Verfahren zum Beteiligungsprozess erläutert. Es gibt
zudem die Gelegenheit für erste Stellungnahmen der
Stakeholder zu den Eckpunkten.
Zu dem
Stakeholderprozess sind verschiedene Interessengruppen und
Institutionen eingeladen, insbesondere die Bau- und
Planungspraxis, Verbraucher- und Mieterschutzverbände, die
Bundesländer sowie die Justiz. In den kommenden Monaten soll
gemeinsam mit den Stakeholdern konkretisiert werden, wie die
zivilrechtlichen Regelungen des Gebäudetyp-E-Vertrags
aussehen können.
Außerdem sollen gemeinsam
Einzelmaßnahmen erarbeitet werden, um den Gebäudetyp E in der
Praxis zu etablieren. Das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen werden hierzu jeweils
fachlich-thematische Untergruppen einsetzen. In diesen
Untergruppen soll ein intensiver Austausch auf der Grundlage
der Eckpunkte stattfinden.
Die Ergebnisse des
Stakeholderprozesses werden anschließend die Grundlage dafür
sein, praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum
Gebäudetyp-E-Vertrag zu erarbeiten. Der Stakeholderprozess
zum Gebäudetyp E soll bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen
werden. Direkt im Anschluss soll ein Gesetzentwurf erarbeitet
werden. Das Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E einschließlich
ergänzender Beispiele für die Planung und Bauausführung
finden Sie
hier.
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Schutz vor Einschüchterungsklagen:
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von
EU-Richtlinie
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Berlin, 10.
Dezember 2025 - erichte sollen bessere Möglichkeiten
erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin
Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Unter
Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden,
die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen
Meinungsbildung zu unterdrücken.
Sie richten sich zum
Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder
Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch
als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public
Participation“). Der heute beschlossene Gesetzentwurf geht
zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins
deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „Es gibt keine Demokratie ohne
freie Presse, ohne kontroverse öffentliche Debatte, ohne
Menschen, die den Mund aufmachen und sich engagieren. Deshalb
dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot
gemacht werden – durch Einschüchterung oder gar Bedrohung.
Einschüchterungsklagen sind in manchen europäischen
Ländern in den letzten Jahren zu einem echten Problem
geworden. Die EU hat darauf reagiert und Regeln erlassen, mit
denen Gerichte solche Klagen besser verhindern können. Diese
Vorgaben setzen wir ins deutsche Recht um. Das deutsche
Zivilprozessrecht ist schon heute gut aufgestellt, um solchen
missbräuchlichen Klagen zu begegnen. Mit den neuen Regeln
erhalten die Gerichte weitere Instrumente an die Hand, um
Klagemissbrauch einzudämmen.“
Der Gesetzentwurf setzt
die Vorgaben der EU-Richtlinie nach dem 1:1-Prinzip um. Nach
dem Entwurf sollen die neuen Regelungen deshalb allein auf
Einschüchterungsklagen mit grenzüberschreitendem Bezug
Anwendung finden. Für Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden
Bezug sollen sich keine Änderungen ergeben.
Von einer
Einschüchterungsklage ist nach dem Gesetzentwurf unter
folgenden Voraussetzungen auszugehen: (1) der Hauptzweck
des Rechtsstreits besteht darin, die Beteiligung des
Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern,
einzuschränken oder zu sanktionieren; (2) und der fragliche
Rechtsstreit wird unter Berücksichtigung aller Umstände
missbräuchlich geführt. Eine Beteiligung am öffentlichen
Meinungsbildungsprozess ist zum Beispiel die Teilnahme an
einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in
einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die
Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.
Für
Einschüchterungslagen im vorstehenden Sinne (mit
grenzüber-schreitendem Bezug) sollen dann die folgenden
Regelungen gelten: Vorrang- und Beschleunigungsgebot Es soll
ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und
Entscheidung gelten. So soll gewährleistet, dass
missbräuchliche Klagen im frühestmöglichen Zeitpunkt
abgewiesen werden können, ohne den gerichtlichen
Prüfungsmaßstab einzuschränken.
Verpflichtung der
Klägerseite zur Leistung von Prozesskostensicherheit Auf
Antrag der Beklagtenseite und Anordnung des Gerichts soll die
Klägerseite verpflichtet werden können, für die
voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung der Beklagtenseite Sicherheit zu leisten.
Erweitere Kostenerstattung Rechtsanwaltskosten der
obsiegenden Beklagtenseite sollen künftig auch über die
gesetzlichen Gebührensätze hinaus erstattungsfähig sein, es
sei denn, diese Kosten sind überhöht.
Möglichkeit zu
Festsetzung Sanktionsgebühr In der Kostenentscheidung
soll das Gericht der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion
eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. Diese darf
maximal doppelt so hoch sein wie der allgemeine Gebührensatz
des Verfahrens. Veröffentlichungspflicht von Urteilen Für
rechtskräftige Urteile von Gerichten in zweiter und dritter
Instanz soll eine Veröffentlichung verpflichtend werden. Die
Veröffentlichung soll elektronisch und leicht zugänglich
sowie anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen.
Den
Regierungsentwurf sowie weitere Informationen sind
hier ab
rufbar.
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Modernisierung,
Entbürokratisierung und Digitalisierung im Recht der Schiffe:
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
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Berlin, 10.
Dezember 2025 - Das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht
und das Seefischereirecht sollen modernisiert,
entbürokratisiert und an die Digitalisierung angepasst
werden. Damit soll auch die Registrierung von Schiffen unter
deutscher Flagge attraktiver gemacht werden.
Das
sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf
den gemeinsamen Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr,
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat beschlossen hat.
Flaggenrecht Mit dem
heute beschlossenen Gesetz soll das Flaggenrecht modernisiert
werden. Hierzu werden Zuständigkeiten klarer geregelt,
Regelungen verständlicher gefasst, Regelungslücken
geschlossen, veraltete und nicht mehr relevante Regelungen
aufgehoben und Bürokratie abgebaut. Einige der Regelungen
dienen zudem der Stärkung der deutschen Flagge.
Schiffsregister Auch das Schiffsregisterrecht soll
modernisiert werden.
Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung knüpft dabei an eine Gesetzesinitiative des
Bundesrates an. Er ermächtigt die Länder, ihre
Schiffsregister für jedermann auch online einsehbar zu
machen. Das soll den Rechtsverkehr mit Schiffen erleichtern
und trägt zur Digitalisierung bei.
Seeschiffe, die
die deutsche Flagge führen, müssen in das Schiffsregister
eingetragen werden. Nur wenn ein Schiff im Schiffsregister
steht, kann eine Schiffshypothek eingetragen werden. Die bei
den Amtsgerichten geführten Schiffsregister erfüllen also
eine wichtige Funktion – ähnlich wie das Grundbuch für
Grundstücke. Anders als das Grundbuch ist das Schiffsregister
aber seit jeher öffentlich und kann von jeder und jedem ohne
Angabe von Gründen eingesehen werden.
Die Einsicht
ist bislang nicht online möglich. Daher sollen die Länder
ermächtigt werden, künftig für jedermann auch eine digitale
Einsicht in die bei den Amtsgerichten geführten
Schiffsregister zuzulassen. Seefischerei Schließlich sollen
Änderungen im Seefischereigesetz vorgenommen werden. Sie
betreffen zum einen Fanglizenzinhaber ohne Wohnsitz oder Sitz
im Inland. Zum anderen soll die Regelung über die nationale
Verstoßdatei ergänzt werden, um Einklang mit Unionsrecht
herzustellen. Den Regierungsentwurf finden Sie
hier.
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Absolute Mehrheit für Rentenpaket 2025 -
318-Ja-Stimmen |
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Berlin, 5. Dezember 2025 - Der Deutsche
Bundestag hat das Rentenpaket 2025 mit absoluter Mehrheit
beschlossen. Es enthält zentrale rentenpolitische Vorhaben
des Koalitionsvertrages der Bundesregierung. „Der erste
Schritt in die richtige Richtung ist gemacht”, so
Bundeskanzler Merz.
„Das ist nicht das Ende unserer
Rentenpolitik, sondern erst der Anfang”, so Bundeskanzler
Friedrich Merz nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag zum
Rentenpaket 2025. Ein erster Schritt „in die richtige
Richtung” sei gemacht. Haltelinie verlängert, Mütterrente
ausgeweitet
Ohne das Rentenpaket würde das
Rentenniveau ab 2026 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und
bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47
Prozent absinken. Die Verlängerung der Haltelinie
stabilisiert das Niveau bei 48 Prozent. Zudem soll mit der
Ausweitung der „Mütterrente” ab 1. Januar 2027 die
Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern in den ersten drei
Lebensjahren jedes Kindes, unabhängig vom Geburtsjahr,
gleichermaßen gewürdigt werden.
Das Rentenpaket steht
außerdem im engen Zusammenhang mit weiteren rentenpolitischen
Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg bringt: der
Frühstartrente, der Aktivrente und der Stärkung der
Betriebsrente. Rentenreform angekündigt
Der Kanzler
kündigte zudem eine Rentenreform an. Zunächst werde eine
Kommission Mitte 2026 dafür Vorschläge machen. Die
Bundesregierung werde sich damit zügig befassen und die
Rentenreform dann auf den parlamentarischen Weg bringen.
„Unser Sozialstaat wird auch in Zukunft finanzierbar,
leistungsstark und generationengerecht ausgestaltet sein”,
versicherte Bundeskanzler Friedrich Merz. Das sei ein
Versprechen allen Generationen gegenüber. Lesen Sie hier
die Mitschrift des Statements:
Bundeskanzler Friedrich
Merz: Meine Damen und Herren, herzlich willkommen! Der
Deutsche Bundestag hat heute, wie Sie alle wissen, den Weg
für das Rentenpaket 1 der Koalition freigemacht. Dieser
Entscheidung waren intensive Debatten um die
Zukunftsfähigkeit unseres Rentensystems vorausgegangen. Diese
Debatte war notwendig. Sie war auch richtig, denn sie hat uns
vor Augen geführt, wie groß die Herausforderungen sind, vor
denen unser Land steht.
Der Bundestag hat heute einen
ersten Teil einer Antwort gegeben. Dazu zählt die Aktivrente,
die wir nun zum 1. Januar 2026 einführen können. Diese
Aktivrente weist den Weg in die Zukunft. Sie schafft Anreize,
über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus freiwillig
weiterzuarbeiten. Zur heutigen Entscheidung zählt auch die
Mütterrente. Dazu zählt aber auch die Haltelinie, über die
wir ja intensiv diskutiert haben. Ich bedanke mich für diese
Diskussion, auch für die Intensität der Auseinandersetzung,
weil sie uns allen deutlich vor Augen geführt hat, welche
wegweisende Entscheidung noch vor uns steht.
Lassen
Sie mich wiederholen, was ich seit Langem sage: Das ist nicht
das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang. Die
Koalition hat beschlossen, dass sie schon im nächsten Jahr
eine umfassende Rentenreform vorschlagen wird. Zunächst wird
dazu eine Rentenfachkommission Vorschläge unterbreiten. Dann
werden wir uns in der Bundesregierung zügig damit befassen
und dann eine Rentenreform auf den parlamentarischen Weg
bringen. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen; so
haben wir es in der letzten Woche auch im Koalitionsausschuss
wiederholt. Diese Rentenreform 2 wird dann zu einem zentralen
Baustein unseres sozialen Sicherungssystems werden.
Unser Sozialstaat wird auch in Zukunft finanzierbar,
leistungsstark und generationengerecht ausgestaltet sein.
Dieses Versprechen haben wir uns in der Koalition gegeben.
Das ist ein Versprechen allen Generationen in unserem Lande
gegenüber, den Jungen wie den Älteren. Eine umfassende
Rentenreform kann auch nur dann gerecht sein, wenn sie in der
großen Breite unserer Gesellschaft auf Akzeptanz stößt.
Lassen Sie uns also gemeinsam im nächsten Jahr diese
grundlegende Reform angehen. Ich freue mich auf die
Diskussion. Es wird eine nicht ganz einfache Aufgabe für uns
werden. Aber ich bin nach den Diskussionen, die wir in den
letzten Tagen geführt haben, nicht nur in der
Bundestagsfraktion, sondern auch in der gesamten Koalition,
sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingt. Die Arbeit liegt
jetzt vor uns, und der erste Schritt in die richtige Richtung
ist mit dem heutigen Tag gemacht.
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