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Redaktion Harald Jeschke

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Die Nato-Erklärung und der Bundeskanzler
„Trump-Wahl bringt massive Herausforderungen für den exportorientierten
Mittelstand“

Gesetzliche Änderungen im Dezember 2024

Berlin, 28. November 2024 - Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner geschützt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht.    


Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte
Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn jemand Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Weitere Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz


Mehr Produktsicherheit
Mit der neuen Allgemeinen Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So muss zusätzlich zum bisherigen Sicherheitserfordernis ab dem 13. Dezember 2024 etwa beim Rückruf eines Verbraucherproduktes besser informiert werden. Und das unabhängig davon, ob das Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird. Weitere Informationen zur Produktsicherheits-Verordnung


EU-einheitliches Ladekabel kommt
Schluss mit dem Kabelchaos: Ab dem 28. Dezember 2024 wird der USB-C-Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Übrigens: Das einheitliche Ladekabel gilt ab 2026 auch für Laptops. Weitere Informationen zum einheitlichen Ladekabel


Frosthilfen im Obst- und Weinbau Obst- und Weinbauern, die durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt. Die entsprechende Verordnung ist bereits am 12. November 2024 in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bereit. Weitere Informationen zu den Frosthilfen




Wichtige Neuerungen für Auto, Wohnwagen, Bahn und mehr im Überblick
Das Jahr 2025 bringt für Verkehrsteilnehmende in Deutschland zahlreiche Neuerungen mit sich. Von steigenden Kosten und neuen Pflichten bis hin zu erweiterten Mobilitätsangeboten – der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer, Bahnreisende sowie Camper zusammengefasst.

• Steigende Kosten: CO2-Steuer und Versicherungsbeiträge CO2-Steuer: Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies könnte die Kraftstoffpreise erhöhen: Ein Liter Benzin wird um etwa 4,3 Cent teurer, Diesel um 4,7 Cent.

• Kfz-Versicherung: Experten rechnen mit weiter steigenden Versicherungsbeiträgen. Bereits jetzt sind die Prämien laut einem Vergleichsportal durchschnittlich 24 Prozent höher als im Vorjahr. Ursache sind unter anderem die gestiegenen Kosten für Ersatzteile und Werkstattdienste.

• Führerschein-Umtausch Der klassische Papierführerschein wird 2025 nahezu vollständig ersetzt. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Jahrgänge ab 1971 ihren alten Führerschein in die neue, fälschungssichere Scheckkartenvariante umtauschen. Ältere Jahrgänge (vor 1953) haben für den Wechsel noch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Die Umstellung basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Schutz vor Fälschungen verbessern soll. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder und mögliche Einschränkungen im Straßenverkehr.

• Deutschlandticket Das beliebte Flatrate-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr wird ab Januar 2025 teurer. Der Preis steigt von bisher 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket ermöglicht weiterhin die uneingeschränkte Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr.

• Bahn: Längere Buchungsfristen und neue Verbindungen Buchungsfristen: Zugtickets können ab sofort bis zu 12 Monate im Voraus gekauft werden – inklusive nationaler Sparpreise, die bereits beispielsweise für die Sommerferien verfügbar sind.

• Internationale Verbindungen: Die Deutsche Bahn reagiert auf erhöhte Nachfrage und bietet mehr internationale Zugfahrten an. Dazu gehört die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach Paris, die auch in Frankfurt Süd hält.

• Reisen ins Vereinigte Königreich
Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.

• Vignettenpreise für Österreich und Schweiz Der Preis für die Autobahnvignette in Österreich ändert sich 2025 und steigt um 7,7 Prozent. Für Pkw kostet die Jahresvignette nun 103,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 31,10 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,40 Euro und die neue Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro. In der Schweiz bleibt der Preis stabil: Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken (ca. 43 Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig.

• Gasprüfung für Wohnmobile Ab Mitte 2025 wird eine zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage verpflichtend. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und ist im neuen § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Anerkannte Sachkundige für die Durchführung der Gasprüfung finden Camper beispielsweise unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Das Versäumen der Prüffristen kann mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro geahndet werden.

• Neue Abgasnorm für Motorräder
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die diese Norm erfüllen.

• HU-Plakette
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Die Farbe der Plakette zeigt das Jahr der Fälligkeit an, die Zahl in der Mitte den genauen Monat. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, drohen Bußgelder bei Polizeikontrollen. Zudem wird eine intensivere und somit kostenaufwendigere Untersuchung erforderlich. Es empfiehlt sich daher, die Fristen rechtzeitig einzuhalten.

Krankenhausreform und Jahressteuergesetz passieren den Bundesrat

Berlin, 22. November 2024 - 1049. Sitzung des Bundesrates am
- Krankenhausreform passiert den Bundesrat
- Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung vorgestellt
- Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei Unwetterschäden
- Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
- Ländern fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten
- Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im Freien kritisch
- Grünes Licht aus dem Bundesrat für Bürokratieabbau

Krankenhausreform passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren enger verzahnt werden.

Einführung von Vorhaltepauschalen
Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung. Anders als bisher richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden.

Um die Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen, wenn sie über das dafür notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.
Versorgung in ländlichen Regionen

Das Gesetz sieht eine Annäherung von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum Gesetz.

In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Hausärztemangel können Kliniken, die als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert werden.
Personalbemessung und Entbürokratisierung

Das Gesetz führt eine ärztliche Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte steigern und die Behandlungsqualität fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor.
Finanzierung

Die Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden.
Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Pragmatische Lösungen gefordert
In einer begleitenden Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform.

Hierzu seien der Bürokratieabbau fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz vorgesehene Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen diene nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es bedürfe jedoch weiterer Schritte:

So seien Doppelarbeiten in Krankenhäusern abzubauen und verzichtbare Regelungen aufzuheben. Um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu können, bedürfe es einheitlicher Prüfregelungen. Außerdem sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der Bundesrat fordert zudem für das Umsetzen der Reform angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen. Schließlich sollten alle Verfahren regelmäßig hinsichtlich des Zweckes, der Aktualität und der Wirkung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Bundesrat bemängelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus. Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass die Anforderungen an den Facharztstandard überprüft werden müssten. Diese bedürften daher einer Rückführung und einer zeitlich gestaffelten Einführung.

Der Bundesrat kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhängig sei. Man wisse nur in Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft habe. Bei für die flächendeckende Versorgung notwendigen Standorten müsse die Finanzierung so abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei. Es sei fraglich, ob die Maßnahmen dafür ausreichen. Schließlich bemängelt die Länderkammer, das Bundesministerium für Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es müsse nochmal intensiv geprüft werden, welche Möglichkeiten einer Überfinanzierung noch bestehen könnten.

Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung vorgestellt
Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt.


Sexuelle Belästigung auch ohne Berührung
Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührungen erreichen - insbesondere Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig, heißt es in der Begründung des Entwurfes.


Diese Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“ bezeichnet - dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum einen wenig differenziert sei und des Weiteren als unangemessen und herabwürdigend empfunden werde. Schließung einer Strafbarkeitslücke Der neu zu schaffende Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten, da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde.


Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig ehrverletzend oder herabsetzend sei. Zuweisung an die Ausschüsse Der Gesetzentwurf wurde federführend dem Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundesrat einbringt.


Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei Unwetterschäden
Das Saarland und Schleswig-Holstein haben im Plenum einen Entschließungsantrag zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden, vorgestellt. Schnellere Bundeshilfen Mit der Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter auszuweiten.


Bundeshilfen an die Länder sollten künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds. Pflichtversicherung gegen Elementarschäden Der Bundesrat solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen.

Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024  auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst. Ausschusszuweisung Der Antrag wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer späteren Plenarsitzung statt. Auch der Freistaat Bayern stellt eine Initiative zu Bundeshilfen bei Extremwetterereignissen vor.

Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.

Umfangreicher Maßnahmenkatalog
Das Jahressteuergesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell zusammenhängender Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Beispielhaft seien erwähnt: Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak). Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von 4.000 € auf 4.800 € erhöht.


Bei Pflege- und Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen - wie das bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist - den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus. Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln erlangte Zahlungen auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn sie diese Informationen von Finanzbehörden erhalten haben.


Die Beantragung von Kindergeld soll elektronisch erfolgen können. Bei Stromspeichern werden die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei Wind und Solaranlagen bereits der Falls ist. Steuerliche Freistellung des Existenzminimums Neben dem Jahressteuergesetz steht auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zur Abstimmung. Dieses sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro vor. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.

Wie es weitergeht
Beide Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden. Das Jahressteuergesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft, zahlreiche Einzelregelungen zu anderen Daten. Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.


Entschließung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere und mittlere Betriebe durch die abgesenkten Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden. Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Ländern fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten
Die Bundesregierung plant Änderungen im Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.


Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen
Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus - erst wenn die Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht sich diese auf fünf Jahre.

Geldautomatensprengungen ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost werde.

Sprengstoffe im Nachlass
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern, dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei abgeben.

Was der Gesetzgeber vorhat
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein. Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können.


Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte erheblich gefährdet.


Hinzu käme häufig eine besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Wie es weitergeht Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte, sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.


Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im Freien kritisch
Spielplätze, öffentliche Gebäude und Bahnhöfe sowie andere Freiflächen sollen zukünftig rauchfrei sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der Krebstoten zu verringern. Das sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, zu dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November 2024 Stellung genommen hat.

Fehlende Differenzierung
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Ziele der Kommission, den Anteil der Raucherinnen und Raucher sukzessive zu reduzieren und die Menschen besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen. Er kritisiert jedoch die geplante massive Einschränkung von Plätzen im Freien, in denen das Rauchen erlaubt ist und hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung.


Es werde zwischen so unterschiedlichen Freiflächen wie Kinderspielplätzen, zeitweilig stark frequentierten Außenterrassen von Bars und Restaurants oder auch Schuleingängen nicht differenziert, heißt es in der Stellungnahme.

Keine Rauchverbote in Außenbereichen der Gastronomie
Die Länderkammer lehnt daher die empfohlene Ausweitung des Rauchverbotes auf gastronomische Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und vergleichbare Umgebungen ab. Diese könnten zu Umsatzverlusten in der Gastronomie führen und stelle die Betriebe vor weitere Herausforderungen, um die Verbote durchzusetzen.

Stattdessen solle es weiterhin freiwillig möglich sein, in Außenbereichen klar gekennzeichnete und abgegrenzte Raucherbereiche einzurichten. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme nun direkt an die EU-Kommission.

Ziel: „Generation Rauchfrei“ bis 2040
Mit ihrem Vorschlag möchte die EU-Kommission die Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf weitere Außenbereiche ausweiten. Sie sollen zudem nicht nur für traditionelle Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produkte, wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer gelten, die zunehmend von sehr jungen Menschen konsumiert würden. Damit soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Tabakkonsums indirekt verringert und auf diese Weise bis zum Jahr 2040 das Ziel einer „Generation Rauchfrei“ erreicht werden, in der nur fünf Prozent der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren.

Krebsrisikofaktor Nr. 1
Die Kommission verweist darauf, dass Tabak heute der Krebsrisikofaktor Nummer eins sei: Mehr als ein Viertel der Krebstode in der EU gingen auf das Rauchen zurück. Die Anzahl der Todesfälle sei zurückgegangen und andere Gesundheitsindikatoren wie Herzinfarkte in der allgemeinen Bevölkerung und Atemwegserkrankungen hätten sich dank rauchfreier Umgebungen verbessert.

Umsetzung Aufgabe der EU-Staaten
Die Empfehlungen der EU-Kommission richten sich an die Mitgliedstaaten. Da die Gesundheitspolitik in ihre Zuständigkeit fällt, sollen sie aufgefordert werden, diese Empfehlungen nach eigenem Ermessen, d. h. unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, umzusetzen.


Grünes Licht aus dem Bundesrat für Bürokratieabbau
Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im Oktoberplenum passiert hatte. Einsparungen in Millionenhöhe Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro entlasten sollen.


Für die Verwaltung geht die Bundesregierung von einer jährlichen Entlastung in Höhe von rund vier Millionen Euro aus, die insbesondere den Ländern zugutekämen. Umfangreicher Maßnahmenkatalog Die Neuregelungen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern, Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren zu vereinfachen. Die größte Entlastung soll durch eine erleichterte und vollständig digitalisierte Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erfolgen.


Außerdem hebt die Verordnung die Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft an, was zu einer Entlastung der Wirtschaft um rund 14 Millionen Euro pro Jahr führen soll. Zudem können Fahrzeugversicherer zukünftig auf Wunsch des Versicherten eine elektronische Bescheinigung über das Versicherungszeichen in einem für alle Versicherer einheitlichen PDF-Format ausstellen. Im Lebensmittelrecht ist die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vorgesehen.

Wie es weitergeht
Der Bundesrat hat der Verordnung nach Maßgabe zugestimmt, also den Verordnungstext bei einigen Detailfragen ergänzt oder verändert. Nun obliegt es der Bundesregierung, diese Maßgaben umzusetzen. Kommt sie dem nach, kann die Verordnung verkündet werden und zum überwiegenden Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Schritte
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bund sich in der Verordnung um die Digitalisierung des Versicherungsnachweises für zulassungsfreie Fahrzeuge bemüht. Das Vorzeigen eines PDF-Dokuments auf einem Smartphone bliebe aber hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Auch sei so der gesetzlich vorgeschriebene Einzug von Versicherungsbestätigungen nach Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht nachweisbar. Die Bundesregierung solle daher zeitnah eine volldigitalisierte Gesamtlösung vorlegen und für eine rechtssichere Umsetzung sorgen.

Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofs

Berlin, 22. November 2024 - Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu den beantragten Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung war an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt und ist einer der größten Unterstützer des IStGH.


Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden. Die innerstaatlichen Schritte werden wir gewissenhaft prüfen. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland absehbar ist.

Raumentwicklung: Beratung über Flächennutzungskonflikte und Klimawandel

Berlin, 21. November 2024 - Im Rahmen der 48. Raumentwicklungsministerkonferenz haben sich heute Bund und Länder unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über weitere Ziele ihrer strategischen Zusammenarbeit ausgetauscht.


Raumordnung verbindet und beeinflusst viele Lebensbereiche. Ihre vorrangige Aufgabe dabei ist es, die vielfältigen Nutzungsansprüche und Entwicklungsoptionen an die begrenzt zur Verfügung stehende Ressource Fläche und den Raum zu koordinieren und einen Grundkonsens über die unterschiedlichen Nutzungsinteressen dieses Raums zu erreichen.

Dies ist ohne Raumplanung mit ihren umfangreichen Abwägungs- und Beteiligungsverfahren im Rahmen anspruchsvoller Gesetzesvorhaben und ihrer Beiträge zur Regionalentwicklung nicht denkbar. Diese wichtige gesellschaftspolitische Rolle der Raumordnung bekräftigten die 17 Mitglieder (16 Länder und der Bund) der Raumentwicklungsministerkonferenz am heutigen Tag.


Bei der heutigen Raumentwicklungsministerkonferenz standen vor allem die Folgen des Klimawandels und der Umgang mit den wachsenden Ansprüchen an die Bereitstellung von Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Erhalt von Schutz- und Biotopgebieten sowie für die Stromübertragungsnetze im Vordergrund.


Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Vorsitzende: „Die Konferenz ist sich einig: Wir brauchen angesichts der drängenden Fragen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine starke Raumordnung. Die Nutzungsansprüche an die vorhandenen Flächen sind groß: kontrollierte Überflutungsräume bei Hochwasser, Grünräume zur Kühlung überhitzter Großstädte, der Ausbau der Wind- und Solarenergie und natürlich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und Industrie- und Gewerbeflächen.

Deshalb wollen wir gemeinsam im kommenden Jahr mit einem „Leitbild Fläche“ neue Impulse für eine flächensparsame und verträgliche Raumnutzungsplanung aufzeigen.

Die Bundesregierung greift dabei auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine zentrale Herausforderung auf und wird mit der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie eine Strategie mit messbaren Zielen für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich vorlegen.“


Die Länder berichteten zudem ihrerseits über Ansätze im Rahmen der gegenwärtig laufenden Prozesse zur Neuaufstellung bzw. Fortschreibung ihrer jeweiligen Landesentwicklungsprogramme. In den kommenden Jahren 2025/2026 wird Bremen den Vorsitz der Ministerkonferenz übernehmen.

Verbraucherschutz aktuell im November

Berlin, 14. November 2024:
Bund und Länder kommen gut voran
In Deutschland ist Vieles zu langsam und zu bürokratisch. Bürgerinnen und Bürger belastet der Gang zu Ämtern, da er zu viel Zeit kostet. Es dauert zu lange bis Wohnungen oder Bahnstrecken gebaut werden. Wir müssen schneller, moderner und digitaler werden. Dafür wurde vor einem Jahr der „Beschleunigungspakt“ von Bund und Ländern beschlossen. 80 Prozent aller vereinbarten Maßnahmen sind inzwischen in der Umsetzung oder schon umgesetzt.    


Fakten und Tipps zur Energie- und Wärmewende    
Ausbau der Erneuerbaren Energien  
Mehr Strom aus Wind und Sonne
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in der Vergangenheit viel zu lange gedauert. Das ist jetzt anders: Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und die Bürgerinnen und Bürger die Energie- und Wärmewende mit vorantreiben. Hier finden Sie viele Fakten zum bereits Erreichten, einen Ausblick auf neue Regelungen in 2025 sowie hilfreiche Infos und Tipps für Ihr eigenes Zuhause.        


Bürger ziehen bei der Klimawende mit: 15,3 Milliarden Euro KfW-Förderzusagen bis Ende September 2024      

Smart Meter ab 2025 für bestimmte Kunden Pflicht      

Energieanbieter verpflichtet, ab 2025 dynamische Stromtarife anzubieten      

Aktuelle Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Energiebereich      
Ist Heizen mit Erdwärme in Ihrer Region möglich? Erste regionale Übersichtskarten online      
Neue Photovoltaik-Anlage? Wie Sie einen effizienten Speicher finden      
Strom sparen im Haushalt: 25 einfache Tipps      
Gas- und Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter      

Erleichterungen beim Wohnungsbau „Gebäudetyp E“  
Schneller neue Wohnungen Die Bundesregierung will den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“ hat das Kabinett dazu Erleichterungen im Bauvertragsrecht beschlossen. Es soll einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen.        

Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025      
Sozialversicherung 2025: Beitragsbemessungsgrenzen steigen      
Renten- und Alterssicherungsbericht: Die Rente heute und morgen      

Stärkung der digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen      

Erster Deutschlandnetz-Schnellladepark an der Autobahn eröffnet      

Neue Regeln zur Rückgabe von Batterien      

Steffi Lemke zum Verfahren der EU-Kommission gegen Onlinehändler Temu
„Ich begrüße es, dass die EU-Kommission nun gegen den Online-Händler Temu ein förmliches Verfahren nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste eröffnet hat. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Designs oder intransparente Empfehlungssysteme manipuliert werden oder durch den Verkauf von illegalen Produkten geschädigt werden.“    

Service und Fakten    
BSI-Bericht: Lage der IT-Sicherheit in Deutschland besorgniserregend      
Was sind WhatsApp-Kanäle und was müssen Eltern beachten?      
Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Jagd nach Schnäppchen      
15 herausragende Medienangebote für Kinder und Jugendliche      

Ende für Zahnfüllungen aus Amalgam      
Beamer: Aus für Quecksilber-Lampen naht      

FTI-Insolvenz: Offenes Portal für Verbraucher gestartet      
Neues Online-Portal bietet Hilfe bei Urlaubsärger noch vor der Abreise      

KfZ-Versicherung bis Ende November kündigen – so gehts      
Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen gezielt unterstützen      

Neue Broschüren und Flyer  
Erben und Vererben - Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht
Die Broschüre „Erben und Vererben“ möchte einen Anstoß geben, sich rechtzeitig über diese Fragen Gedanken zu machen. Sie gibt aber auch den Hinterbliebenen Hinweise, was nach dem Tod eines Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person zu beachten ist.        

Patientenverfügung – Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?      
Wandern. Was geht! Sport, Bewegung und Demenz.      

"Rate mal, wer dran ist!" - So schützen Sie sich vor Betrug und Trickdiebstahl    

Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland im Jahr 2023         Ausgewogene Ernährung leicht gemacht  
Kennen Sie die neue Ernährungspyramide? Wissenschaftlich fundierte Empfehlungen werden mit der Ernährungspyramide in klar verständliche Bausteine übersetzt, die eine gute Orientierung und einen Rahmen für die tägliche Lebensmittelauswahl bieten.    

ONLINE-VORTRÄGE    
Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Elektroschrott, Essen und Trinken im Alter      
Angebote zur Energieberatung   Themenbeispiele: Wärmedämmung, Heizungstausch      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  

Themenbeispiele: Schutz vor Anzocke, ChatGPT      
Angebote von „Deutschland sicher im Netz“  
Themenbeispiele: Fake-News, Falschinformationen    

5. Dezember 2024  
Fachkongress 15 Jahre „Stromspar-Check“ Wie lässt sich die Energiewende fair, nachhaltig und sozial gestalten? Wie können Verbraucher zukünftig von energieeffizienten Innovationen profitieren? Diese und weitere Fragen rund um eine gerechte ökologische Transformation stehen im Fokus des Kongresses.      

11. Februar 2025  
Machen Sie mit! Safer Internet Day 2025
Die EU-Initiative klicksafe ruft bundesweit zur Teilnahme am Safer Internet Day 2025 auf. Mit dem Schwerpunktthema “Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz” rückt klicksafe Aufklärung und Empowerment in den Fokus des Aktionstages.    
Bis 30. November 2024 anmelden

JUGEND FORSCHT!
„Jugend forscht“ ist Deutschlands bekanntester Nachwuchswettbewerb. Ziel ist, Jugendliche für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, Talente zu finden und zu fördern. Teilnehmen können Jugendliche ab der 4. Klasse bis zum Alter von 21 Jahren.    

Bis 23. März 2025 bewerben  
Schulwettbewerb „Echt kuh-l!“ „Echt kuh-l!“ startet in eine neue Runde! Das diesjährige Thema lautet „Tierisch gut! Was kommt in den Bio-Trog?“ und befasst sich mit Tierernährung im Öko-Landbau. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 13. Klasse aller Schulformen.  


Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung

Vertrauensfrage des Kanzlers am 16. Dezember 2024 und eventuell am 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl
Wiesbaden, 11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.

Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.

Diese Maßnahmen ergreifen die Wahlorgane, Länder und Gemeinden bereits jetzt Unabhängig vom Zeitpunkt einer Bundestagswahl im Jahr 2025 laufen aktuell mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an:
Bildung der Wahlausschüsse (Bundeswahlausschuss, Landeswahl- und Kreiswahlausschüsse) Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen Beschaffung der Wahlunterlagen.


Mit Festlegung des Wahltermins erfolgen die fristengebundenen Vorbereitungen Den genauen Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.


Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert (zuletzt durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).


Im Falle einer Neuwahl wird auch die Bundeswahlleiterin die Öffentlichkeit umgehend über die geltenden Termine und Fristen informieren. Ab diesem Zeitpunkt wissen die Wahlvorschlagsträger, wann Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse sowie des Bundeswahlausschusses stattfinden. Die Wahlberechtigten werden insbesondere zu den Fristen für eine Antragsstellung für Briefwahl informiert und die dauerhaft im Ausland lebenden Wahlberechtigten erfahren, wann der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist.


Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. So müssen beispielsweise Personen, die nicht von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden – wie etwa dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – erneut Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Auch wer per Briefwahl an der Neuwahl teilnehmen möchte, muss dies beantragen.

Informationen für Wahlvorschlagsträger zum Wahlverfahren
Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibt die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Um an der Bundestagswahl als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Informationen für Parteien und Einzelbewerbende unter anderem zur Wahlteilnahme, zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen und zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen stellt die Bundeswahlleiterin in ihrem Internetangebot bereit: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlbewerber.html  


Kabinettsumbildung

Berlin, 7. November 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten ersucht, den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, zu entlassen. Herr Lindner erhielt heute von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassungsurkunde. In diesem Zusammenhang haben zwei weitere Mitglieder der Bundesregierung um ihre Entlassung gebeten.


Entsprechend wurden der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, ebenfalls heute vom Bundespräsidenten aus ihren Ämtern entlassen.


- Neuer Bundesminister der Finanzen wird Dr. Jörg Kukies, bisher Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
- Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing wurde im Anschluss zum neuen Bundesminister der Justiz ernannt. Er wird beide Ämter zugleich ausüben.

- Bundeskanzler Scholz hat zudem den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebeten, die Geschäfte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weiterzuführen.


Kanzler Scholz zur Entlassung des Finanzministers Christian Lindner

Berlin, 6. November 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten um die Entlassung des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner gebeten. „Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat, die nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen“, betont Scholz.

 

Bundeskanzler Scholz:
Meine Damen und Herren, ich habe den Bundespräsidenten soeben um die Entlassung des Bundesministers der Finanzen gebeten.

Ich sehe mich zu diesem Schritt gezwungen, um Schaden von unserem Land abzuwenden. Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung, die die Kraft hat, die nötigen Entscheidungen für unser Land zu treffen. Darum ging es mir in den vergangenen drei Jahren. Darum geht es mir jetzt.

Ich habe dem Koalitionspartner von der FDP heute Mittag noch einmal ein umfassendes Angebot vorgelegt, mit dem wir die Lücke im Bundeshaushalt schließen können, ohne unser Land ins Chaos zu stürzen, ein Angebot zur Stärkung Deutschlands in schwieriger Zeit, ein Angebot, das auch Vorschläge der FDP aufgreift, das aber zugleich deutlich macht: Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir gemeinsam stehen, brauchen wir größeren finanziellen Spielraum.

Mein Angebot umfasste vier Kernpunkte:
Erstens. Wir sorgen für bezahlbare Energiekosten und deckeln die Netzentgelte für unsere Unternehmen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Zweitens. Wir schnüren ein Paket, das Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den vielen Zuliefererbetrieben sichert.

Drittens. Wir führen eine Investitionsprämie ein und verbessern noch einmal die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, damit Unternehmen jetzt in den Standort Deutschland investieren.

Viertens. Wir erhöhen unsere Unterstützung für die Ukraine, die einem schweren Winter entgegengeht. Nach der Wahl in den USA sendet das ein ganz wichtiges Signal: Auf uns ist Verlass.

Ich muss jedoch abermals feststellen: Der Bundesfinanzminister zeigt keinerlei Bereitschaft, dieses Angebot zum Wohle unseres Landes in der Bundesregierung umzusetzen. Ein solches Verhalten will ich unserem Land nicht länger zumuten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich hätte Ihnen diese schwierige Entscheidung gern erspart, erst recht in Zeiten wie diesen, in denen die Unsicherheit wächst. In den USA hat Donald Trump die Präsidentschaftswahl klar gewonnen. Dazu habe ich ihm bereits heute gratuliert. Als deutscher Bundeskanzler ist es für mich selbstverständlich, dass ich mit dem künftigen Präsidenten der Vereinigten Staaten gut zusammenarbeiten werde. Gerade in unsicheren Zeiten kommt es auf ein enges transatlantisches Verhältnis an.

Klar ist, Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht werden müssen. Wir müssen in Europa mehr denn je zusammenhalten und gemeinsam weiter in unsere eigene Sicherheit und Stärke investieren. Denn die Lage ist ernst. Es herrscht Krieg in Europa. Im Nahen Osten erhöhen sich die Spannungen.

Gleichzeitig tritt unsere Wirtschaft auf der Stelle. Der schwache Welthandel macht den Unternehmen zu schaffen. Die Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs, die Kosten für die Modernisierung unserer Wirtschaft: All das müssen sie stemmen. Meine Gespräche mit der Wirtschaft zeigen: Unsere Unternehmen brauchen Unterstützung, und zwar jetzt.

Wer sich in einer solchen Lage einer Lösung, einem Kompromissangebot verweigert, der handelt verantwortungslos. Als Bundeskanzler kann ich das nicht dulden. Immer wieder habe ich in den vergangenen drei Jahren Vorschläge gemacht, wie eine Koalition aus drei unterschiedlichen Parteien zu guten Kompromissen kommen kann. Das war oft schwer. Das ging mitunter hart an die Grenze auch meiner politischen Überzeugung. Aber es ist meine Pflicht als Bundeskanzler, auf pragmatische Lösungen zum Wohle des ganzen Landes zu drängen.

Zu oft wurden die nötigen Kompromisse übertönt durch öffentlich inszenierten Streit und laute ideologische Forderungen. Zu oft hat Bundesminister Lindner Gesetze sachfremd blockiert. Zu oft hat er kleinkariert parteipolitisch taktiert. Zu oft hat er mein Vertrauen gebrochen. Sogar die Einigung auf den Haushalt hat er einseitig wieder aufgekündigt, nachdem wir uns in langen Verhandlungen bereits darauf verständigt hatten. Es gibt keine Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. So ist ernsthafte Regierungsarbeit nicht möglich.

Wer in eine Regierung eintritt, der muss seriös und verantwortungsvoll handeln; der darf sich nicht in die Büsche schlagen, wenn es schwierig wird; der muss zu Kompromissen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bereit sein. Darum aber geht es Christian Lindner gerade nicht. Ihm geht es um die eigene Klientel, ihm geht es um das kurzfristige Überleben der eigenen Partei. Gerade heute, einen Tag nach einem so wichtigen Ereignis wie den Wahlen in Amerika, ist solcher Egoismus vollkommen unverständlich.

Streit auf offener Bühne hat viel zu lange den Blick auf das verstellt, was diese Regierung gemeinsam vorangebracht hat: Beim Thema irreguläre Migration kommen wir voran. Gegenüber dem Vorjahr konnten wir sie zuletzt um mehr als 50 Prozent verringern. Im Einsatz für sichere Energie und Klimaschutz machen wir große Fortschritte. Erstmals sind wir auf Kurs, unsere Ausbauziele für Windkraft und Solarenergie wirklich zu erreichen. Die Inflation ist auf zwei Prozent gesunken, die Reallöhne und die Renten steigen wieder. Wir haben Deutschlands Energieversorgung gesichert und die Energiepreise stabilisiert. Noch vor einigen Jahren musste fast jeder Vierte im Niedriglohnsektor arbeiten. Heute ist es nur noch jeder Siebte. All das sind gute Nachrichten. All das hat die Regierung aus SPD, Grünen und auch FDP zusammen erreicht.

Als Bundeskanzler habe ich einen Amtseid geschworen. Dieser Eid hat für mich große Bedeutung. Ich halte stets das Wohl unseres ganzen Landes im Blick. Meine feste Überzeugung lautet: Niemals, niemals dürfen wir innere, äußere und soziale Sicherheit gegeneinander ausspielen. Das gefährdet unseren Zusammenhalt, das gefährdet am Ende sogar unsere Demokratie.

Warum sage ich das? Bundesminister Lindner hat ultimativ und öffentlich eine grundlegend andere Politik gefordert: milliardenschwere Steuersenkungen für wenige Spitzenverdiener und zugleich Rentenkürzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Das ist nicht anständig, das ist nicht gerecht, Steuergeschenke mit der Gießkanne und zur Gegenfinanzierung ein Griff in die Tasche unserer Städte und Gemeinden.

Ein Ausstieg aus Investitionen in die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes, auch das will Christian Lindner. Das schürt Unsicherheit in unserer Wirtschaft und es verspielt unsere Chance, bei den Technologien der Zukunft vorne dabei zu sein. Die USA, China und andere schlafen nicht. Verklausuliert spricht Christian Lindner von der Hebung von Effizienzreserven in unseren Sozialversicherungssystemen. Dahinter aber verbergen sich harte Einschnitte bei Gesundheit und Pflege und weniger Sicherheit, wenn jemand in Not gerät. Das ist respektlos gegenüber allen, die sich diese Sicherheiten hart erarbeitet haben, gegenüber allen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit, und die Wirklichkeit für Deutschland ist: Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Sicherheitslage auf Jahre hinaus tiefgreifend verändert. Wir müssen erheblich mehr in unsere Verteidigung und in die Bundeswehr investieren, übrigens gerade jetzt, nach dem Wahlausgang in den USA. 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben bei uns vor dem russischen Bombenterror Schutz gefunden. Das bleibt richtig. Mit bald 30 Milliarden Euro unterstützen wir die Ukrainer in ihrem Abwehrkampf. Auch das tun wir deshalb, weil es unseren eigenen Sicherheitsinteressen dient. Ein russischer Sieg käme uns vielfach teurer zu stehen. Die Unterstützung der Ukraine ist und bleibt wichtig.

Ich sage auch ganz klar: Ich bin nicht bereit, unsere Unterstützung für die Ukraine und Investitionen in unsere Verteidigung zulasten des sozialen Zusammenhalts zu finanzieren, zulasten von Rente, Gesundheit oder Pflege. Beides muss sein, Sicherheit und Zusammenhalt. Deshalb werde ich die Bürgerinnen und Bürger auch nicht vor die Wahl stellen: Entweder, wir investieren genug in unsere Sicherheit, oder wir investieren in gute Arbeitsplätze, in eine moderne Wirtschaft und eine funktionierende Infrastruktur. Dieses Entweder-oder ist Gift. Entweder Sicherheit oder Zusammenhalt, entweder die Ukraine unterstützen oder in Deutschlands Zukunft investieren - diesen Gegensatz aufzumachen, ist falsch und gefährlich. Das ist Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer Demokratie.

Vor allem aber ist dieses Entweder-oder auch vollkommen unnötig; denn Deutschland ist ein starkes Land. Unter allen großen wirtschaftsstarken Demokratien haben wir mit weitem Abstand die geringste Verschuldung. Es gibt Lösungen, wie wir unser Gemeinwesen und seine Aufgaben solide finanzieren können. Es gibt Lösungen für einen Haushalt, der innere, äußere und soziale Sicherheit gleichzeitig stärkt. Eine solche Lösung habe ich vorgeschlagen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 115 ausdrücklich vor, in einer außergewöhnlichen Notsituation einen Überschreitensbeschluss zu fassen, wie das die Koalition Ende vergangenen Jahres übrigens genau für diesen Fall vereinbart hatte. Der russische Angriffskrieg, der nun schon im dritten Jahr tobt, sowie all seine Folgen sind eine solche Notsituation. Wenn eine Notsituation vorliegt, dann aber hat die Bundesregierung nicht nur das Recht, zu handeln. Dann ist Handeln Pflicht.

Wie geht es nun weiter? Bundesminister Lindner wird vom Bundespräsidenten entlassen. Mit Vizekanzler Robert Habeck bin ich mir einig: Deutschland braucht schnell Klarheit über den weiteren politischen Kurs. Der reguläre Termin für die Bundestagswahl im Herbst nächsten Jahres liegt noch in weiter Ferne. In den verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages bis Weihnachten werden wir alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die keinerlei Aufschub dulden. Dazu zählt der Ausgleich der kalten Progression, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar mehr Netto vom Brutto haben. Dazu zählt die Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Dazu zählt die schnelle Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Dazu zählen Sofortmaßnahmen für unsere Industrie, über die ich derzeit mit Unternehmen, Gewerkschaften und Industrieverbänden spreche. Bis zur letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr am 20. Dezember sollten diese Beschlüsse gefasst sein.

Gleich in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr werde ich dann die Vertrauensfrage stellen, damit der Bundestag am 15. Januar darüber abstimmen kann. So können die Mitglieder des Bundestages entscheiden, ob sie den Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen. Diese Wahlen könnten dann unter Einhaltung der Fristen, die das Grundgesetz vorsieht, spätestens bis Ende März stattfinden.

Meine Damen und Herren, ich werde nun sehr schnell auch das Gespräch mit dem Oppositionsführer, mit Friedrich Merz, suchen. Ich möchte ihm anbieten, in zwei Fragen, gern auch mehr, die entscheidend für unser Land sind, konstruktiv zusammenzuarbeiten, bei der schnellen Stärkung unserer Wirtschaft und unserer Verteidigung. Denn unsere Wirtschaft kann nicht warten, bis Neuwahlen stattgefunden haben, und wir brauchen jetzt Klarheit darüber, wie wir unsere Sicherheit und Verteidigung in den kommenden Jahren solide finanzieren, ohne dafür den Zusammenhalt im Land aufs Spiel zu setzen. Auch mit Blick auf die Wahlen in Amerika ist das vielleicht dringender denn je. Es geht darum, jene Entscheidungen zu treffen, die unser Land jetzt braucht. Darüber werde ich mit der verantwortlichen Opposition das Gespräch suchen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland werde ich weiterhin meine gesamte Kraft dafür aufwenden, unser Land durch diese schwierige Zeit zu führen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den richtigen Entscheidungen gestärkt aus dieser Krise herauskommen werden.

Eine persönliche Bemerkung möchte ich noch hinzufügen. Ich habe zu Anfang über die Notwendigkeit gesprochen, Kompromisse zu schließen. Diese Fähigkeit darf uns nicht abhandenkommen. Wer in den vergangenen Wochen in die USA geblickt hat, der hat ein Land erlebt, das tief zerrissen ist, ein Land, in dem politische Unterschiede Freundschaften und Familien zerstört haben, in dem Ideologie die Zusammenarbeit über politische Grenzen hinweg fast unmöglich gemacht hat. Das darf uns in Deutschland nicht passieren, gerade weil wir es auch in Zukunft mit Wahlergebnissen zu tun haben werden, die Kooperation und Kompromisse erfordern. Das ist oft mühsam. Aber genau das hat Deutschland stark gemacht, das zeichnet uns aus. Daran arbeite ich als Ihr Bundeskanzler.


Donald Trump hat die 47. US-Präsidentschaftswahl gewonnen - Kanzler Scholz gratulierte

Berlin, 6. November 2024 - Kanzler Scholz gratulierte ihm in einem Statement und betonte, dass Deutschland ein verlässlicher transatlantischer Partner bleibe. „Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als gegeneinander“, so Scholz.    

Bundeskanzler Scholz: Die Amerikanerinnen und Amerikaner haben gewählt. Donald Trump hat die Wahl klar gewonnen. Dazu gratuliere ich ihm. Präsident Trump wird sein Amt in einer Zeit großer Herausforderungen und Krisen antreten. Bei ihrer Bewältigung kommen den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten eine zentrale Rolle zu. Deshalb hat eine Präsidentschaftswahl in den USA immer Auswirkungen über Amerika hinaus. Noch ist die neue amerikanische Regierung nicht im Amt. An vielen Stellen wird sie ihren künftigen Kurs erst selbst noch definieren.


Für uns ist deshalb umso wichtiger, dass wir weiter unsere Gesprächskanäle nach Washington nutzen, dass wir schnell Arbeitsbeziehungen mit der künftigen US-Regierung aufbauen und unsere Standpunkte angleichen. Sicher wird vieles unter einer von Donald Trump geführten Regierung anders. Das hat Donald Trump auch immer öffentlich klargemacht. Unsere Botschaften sind klar: Erstens. Deutschland bleibt ein verlässlicher transatlantischer Partner.


Wir wissen um den Beitrag, den wir für diese Partnerschaft leisten und auch in Zukunft leisten werden. Das gilt auch mit Blick auf die Bedrohung, die Russland nach Auffassung aller NATO-Alliierten für die Sicherheit im euroatlantischen Raum darstellt. Zweitens. Die Europäische Union muss eng zusammenstehen und geschlossen handeln. Als deutscher Bundeskanzler wirke ich darauf hin. Ich habe mich heute mit Präsident Macron ausgetauscht. Morgen treffen wir in Budapest die anderen Staats- und Regierungschefs aus Europa. Wir werden uns dort eng abstimmen und das auch in den kommenden Wochen fortsetzen.


Alle europäischen Länder haben in den vergangenen Jahren mehr Verantwortung übernommen – für die Sicherheit unseres Kontinents, für die Unterstützung der Ukraine, für die Unabhängigkeit Europas in Wirtschafts- und Energiefragen. Das alles sind und bleiben Themen, in denen wir als Europäer gemeinsame Interessen mit den USA haben. Darauf werden wir aufbauen. Daraus folgt mein dritter Punkt. Von der transatlantischen Partnerschaft profitieren beide Seiten.


Die EU und die USA sind zwei ähnlich große Wirtschaftsräume, verbunden durch die engsten wirtschaftlichen Beziehungen weltweit. Deutschland und die Vereinigten Staaten sind sich in einer über Jahrzehnte gewachsenen Partnerschaft – ja, Freundschaft – verbunden. Unsere menschlichen Verbindungen in die USA sind enger als in jedes andere Land außerhalb Europas. Millionen amerikanische Bürger haben deutsche Wurzeln. Deshalb gilt: We are better off together! Gemeinsam können wir viel mehr durchsetzen als gegeneinander.


Einen letzten Gedanken möchte ich noch anschließen. Wir alle haben den Wahlkampf in den USA in den zurückliegenden Wochen miterlebt. Wir haben gesehen, wie sehr die Amerikanerinnen und Amerikaner zwischen den beiden großen politischen Lagern gespalten sind, und auch, wie sehr das auch Familien, Freunde, Kolleginnen und Kollegen – ja, ein ganzes Land – zerreißen kann.


Meine feste Überzeugung ist: Ein Land ist umso größer und stärker, je enger seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen. Ich wünsche mir, dass wir in Deutschland zusammenbleiben. Wir mögen unterschiedliche politische und gesellschaftliche Auffassungen haben, aber wir leben in einem Land. Uns eint mehr, als uns trennt. Auch dieser Gedanke gehört für mich hierher, nicht nur am heutigen Tag. Schönen Dank.


DMB-Vorstand Tenbieg: „Trump-Wiederwahl bringt massive Herausforderungen für den exportorientierten Mittelstand“
Düsseldorf, 06. November 2024 - Nach dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl äußert sich Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB), zu der Frage, was kleine und mittlere Unternehmen von einer Trump-Administration erwarten können: „Mit der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus werden die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen voraussichtlich nicht enger werden, ganz im Gegenteil.


Das ist bedauernswert, zumal unter Joe Biden Risse aus der ersten Präsidentschaft Donald Trumps wieder gekittet wurden. Wie verschiedene Studien im Vorfeld der Wahl gezeigt haben, ist davon auszugehen, dass eine zweite Amtszeit Trumps vielfältige Herausforderungen für den deutschen Mittelstand mit sich bringen wird. Die USA sind Deutschlands wichtigster Handelspartner, in kein anderes Land exportiert Deutschland derzeit so viele Produkte.


Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Ankündigung Trumps, Zölle auf Importe auch aus Deutschland zu erhöhen, mit Sorge. Protektionistische Maßnahmen wie diese werden das Exportgeschäft vieler Mittelständler beeinträchtigen. Darüber hinaus hat Trump angekündigt, die Unternehmensbesteuerung in den USA weiter zu senken.


Dies könnte dazu führen, dass amerikanische Firmen im internationalen Wettbewerb begünstigt werden, was unseren Mittelstand weiter unter Druck setzen würde. Auch für die ökologische Transformation der Weltwirtschaft wird die Wiederwahl Trumps Konsequenzen haben. Schon in seiner ersten Amtszeit kündigte Trump das Pariser Klimaabkommen auf, dem sich die EU verpflichtet hat. Trump will noch stärker auf fossile Energieträger setzen, nachdem unter seinem Vorgänger Joe Biden die Öl- und Gasförderer in den USA bereits Rekordumsätze erwirtschaftet haben.


Diese Agenda steht im Widerspruch zu den Klimazielen Deutschlands und der EU und birgt zusätzlichen politischen Strengstoff. Somit werden die kommenden vier Jahre erneut eine ernste Belastungsprobe für das deutsch-amerikanische Verhältnis werden. Mut macht die Tatsache, dass es uns schon einmal gelungen ist, mit dem „Dealmaker“ Trump zusammenzuarbeiten, ohne allzu großen Schaden für den deutschen Mittelstand anzurichten.


Es wird aber auch nicht einfach werden, gegenüber einer “Amercia First”-Politik Standfestigkeit zu beweisen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, sich weiterhin für eine offene und kooperative Handelsstrategie einzusetzen. Es ist entscheidend, dass wir den Dialog aufrechterhalten. Denn Amerika bleibt wirtschafts- und sicherheitspolitisch unser wichtigster Partner – auch unter einem Präsidenten Trump.“


NATO als Grundlage für gemeinsame Sicherheit

Berlin, 4. November 2024 - Das zentrale Versprechen der NATO lautet: „Wir werden jeden Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen.“ Das betonte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem neuen NATO-Generalsekretär Mark Rutte in Berlin.     Bundeskanzler Olaf Scholz hat NATO-Generalsekretär Mark Rutte zu dessen Antrittsbesuch im Bundeskanzleramt empfangen.


Bei der gemeinsamen Pressebegegnung bezeichnete der Kanzler die NATO als Grundlage für die gemeinsame Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Die Friedensordnung in Europa sei jedoch so stark und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauere bereits mehr als zweieinhalb Jahre. Russland habe seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und rüste massiv auf.


„All das kann und darf die NATO nicht ignorieren,“ so Scholz. Denn: Die Bürgerinnen und Bürger vertrauten darauf, dass jeder Quadratzentimeter das Bündnisgebiet verteidigt werde. Das Wichtigste aus dem Statement des Kanzlers in Kürze: Europäischer Pfeiler der NATO: Kanzler Scholz ist überzeugt, dass der europäische Pfeiler der NATO weiter gestärkt werden muss. Dafür wird Europa in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tötigen, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. „Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu können“, betonte der Kanzler.


Konkreter Beitrag zur NATO: Deutschland hat Soldatinnen und Soldaten in Litauen stationiert und stärkt damit die Ostflanke des Bündnisgebiets. Außerdem beteiligt sich Deutschland mit 35.000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und Flugzeugen im nächsten Jahr am NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind. „Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO“, so Scholz.


Erhöhung der Verteidigungsausgaben: Deutschland gibt in diesem Jahr mehr als zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus und wird diesen Weg in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro wird die Bundeswehr modernisiert. Unterstützung der Ukraine: Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer der Ukraine – diese Unterstützung soll fortgesetzt werden. So hat Deutschland der Ukraine gerade einen Kredit von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. „Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten“, sagte der Kanzler.


Sehen Sie hier das Video der Pressekonferenz: Lesen Sie hier die Mitschrift der Pressekonferenz: Bundeskanzler Olaf Scholz: Sehr geehrter Herr Generalsekretär, lieber Mark, schon viele Male habe ich dich hier auf diesem Podium willkommen geheißen. Trotzdem ist es heute etwas ganz Besonderes. Denn zum ersten Mal und mit großer Freude kann ich dich als neuen NATO-Generalsekretär begrüßen. Herzlich willkommen! Natürlich, auch von dieser Stelle noch einmal: Herzlichen Glückwunsch zur Amtsübernahme!


Die NATO kann sich sehr glücklich schätzen, in diesen herausfordernden Zeiten einen so erfahrenen Transatlantiker an ihrer Spitze zu haben. Du kannst dich auf ein spannendes Amt freuen. Wir kennen und mögen uns schon sehr lange. Ich freue mich auf unsere vertraute und enge Zusammenarbeit, die wir nun auf diese Weise fortsetzen können. Lieber Mark, die Anforderungen an die NATO sind nicht gering.

Die Friedensordnung in Europa ist so stark und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht. Russland führt nun schon seit mehr als zweieinhalb Jahren einen erbarmungslosen Angriffs- und Eroberungskrieg gegen die Ukraine. Mit immer brutaleren Mitteln verfolgt Russland seine imperialistischen Ziele, hat seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und rüstet massiv auf. All das kann und darf die NATO nicht ignorieren.

Das zentrale Versprechen der Allianz heißt: Wir werden jeden Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen. Das sind wir dem Bündnis schuldig, den Alliierten und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern der NATO-Staaten. Sie vertrauen auf uns. Deutschland hat deshalb eigene Soldatinnen und Soldaten bei unserem NATO-Partner Litauen stationiert und stärkt damit die Ostflanke des Bündnisgebietes.

Mit 35 000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und Flugzeugen beteiligt sich Deutschland im nächsten Jahr auch am so genannten NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind. Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO. Grundsätzlich hat die Bundesregierung auf die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage entschlossen reagiert. Unsere Verteidigungsausgaben haben wir in den vergangenen sieben Jahren verdoppelt.

Erstmals wieder geben wir in diesem Jahr zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus. Diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro modernisieren wir die Bundeswehr. Wir sind dabei, unsere Streitkräfte in allen Bereichen konsequent zu verstärken. Unser Ziel, das Ziel der atlantischen Allianz, ist klar: so stark zu sein, dass niemand auch nur auf die Idee kommt, uns anzugreifen.

Die NATO ist und bleibt die Grundlage für unsere gemeinsame Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Auch 75  Jahre nach ihrer Gründung ist sie Ausdruck der transatlantischen Zusammenarbeit und unserer gemeinsamen Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Die Bürgerinnen und Bürger aller NATO-Staaten profitieren von diesem Bündnis. Dem russischen Machthaber ist es nicht gelungen, die Allianz auseinanderzutreiben. Das Gegenteil ist der Fall.


Russlands Krieg gegen die Ukraine hat dafür gesorgt, dass die NATO noch näher zusammenrückt. Mit Finnland und Schweden haben sich zwei weitere Mitglieder unserem Verteidigungsbündnis angeschlossen. Das Bündnis ist stark und wird es bleiben. Lieber Mark, wir beide sind überzeugt, dass wir den europäischen Pfeiler der NATO weiter stärken müssen. Europa wird dafür in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um unsere Verteidigungsausgaben zu erhöhen und unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken.

Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu können. In unserem Gespräch haben wir auch über die Ukraine gesprochen. Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer der Ukraine, und wir werden das fortsetzen. Gerade haben wir, wie im Sommer in Italien im Kreis der G7 miteinander vereinbart, der Ukraine einen Kredit in Höhe von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. Damit kann sie sich weitere Waffen und Rüstungsgüter beschaffen. Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten.


Russland kann diesen Krieg nicht gewinnen. Es wird endlich Zeit, dass das erkannt wird und dass Russland bereit ist, über ein Ende dieses furchtbaren und sinnlosen Krieges zu sprechen, dem schon Hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen sind. Lieber Mark, vielen Dank für deinen Antrittsbesuch in Berlin. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in dieser Rolle und auf den NATO-Gipfel im kommenden Juni in deiner Heimatstadt Den Haag. Herzlichen Dank.


Generalsekretär Mark Rutte: Herr Bundeskanzler, (auf Deutsch) lieber Olaf, vielen Dank für den herzlichen Empfang heute hier in Berlin. (auf Englisch) Es ist mir immer eine Freude, hier zu sein. Wir arbeiten als Freunde zusammen,  ich denke hier noch an meine Zeit als Ministerpräsident der Niederlande , und ich freue mich darauf, diese gute Zusammenarbeit jetzt auch in meiner Eigenschaft als NATO-Generalsekretär fortzusetzen.

Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer gemeinsamen Sicherheit: Sie erhöhen Ihre Präsenz im östlichen Teil unseres Bündnisses, Sie haben jetzt die Bereitschaft erklärt, eine Brigade dauerhaft in Litauen zu stationieren, Sie sind Teil der Truppen, die den Luftraum über den baltischen Staaten mit überwachten, und Sie werden auch in den nächsten vier Jahren dazu beitragen, dass man wichtige Handels- und Lieferwege schützt und in die Infrastruktur in der Ostsee investiert. Sie investieren jetzt zwei Prozent Ihres Bruttosozialproduktes in das Bündnis, in Ihre Verteidigung. Das ist wichtig für Deutschland, aber auch für die NATO.

Alle Bündnismitglieder werden noch mehr investieren müssen, und ich vertraue darauf, dass Sie das auch tun werden. Lieber Olaf, das, was wir erreicht haben, verdanken wir auch deiner persönlichen Führungsrolle. Die deutsche historische Zeitenwende hat einen großen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit Deutschlands und zur Stärkung des Bündnisses geleistet und sendet gleichzeitig ein deutliches Signal nach Moskau, nämlich dass wir geschlossen unsere demokratischen Werte und die regelbasierte internationale Ordnung verteidigen.

Als ehemaliger Ministerpräsident weiß ich, dass es für Regierungen nicht immer leicht ist, Mittel für die nationale Verteidigung und für die Hilfe der Ukraine zuzuweisen. Aber beide sind von entscheidender Bedeutung für unsere kollektive Sicherheit. Deshalb haben wir auch heute über die Fortführung unserer Unterstützung für die Ukraine gesprochen. Deutschland ist der größte europäische Unterstützer und Beitragsleister von militärischer Hilfe an die Ukraine. Jeden Tag leisten Sie einen Beitrag zur Ukraine auf dem Kampffeld, und Sie leisten auch einen Beitrag zur Ausbildung und Sicherheitsunterstützung der Ukraine.


Das NATO-Kommando für die Ukraine ist von integraler Bedeutung für das Paket, das wir beim Washington-Gipfel für die Ukraine verabschiedet haben. Dazu gehört auch die Zusage einer langfristigen Sicherheitsunterstützung und einer Unterstützung der Ukraine auf dem unumkehrbaren Weg zur Mitgliedschaft in der NATO. Putin wird es nicht bei der Ukraine belassen; daran müssen wir denken. Er intensiviert seine hybride Kampagne gegen uns alle. Er mischt sich direkt in unsere Demokratien ein, sabotiert unsere Industrien und unsere Wirtschaft.


Das Ziel ist immer, uns zu schwächen und zu spalten. Das macht deutlich, dass eine sich verändernde Frontlinie in diesem Krieg nicht mehr nur an der Ukraine entlanggezogen ist; vielmehr zieht sich die Front jetzt auch in den baltischen Raum, in den Ostseeraum, in Richtung Europas, in den hohen Norden. Die NATO steht aber bereit, sich zu verteidigen und abschreckend zu wirken. Wir investieren in unsere Fähigkeiten, und zwar in allen Bereichen: zu Land, zur See, im Luftraum, aber auch im Cyberraum.

Wir versuchen, unsere Industrieproduktion im Verteidigungsbereich zu erhöhen und zu stärken. Ihre Verteidigungsindustrie, die deutsche Verteidigungsindustrie, leistet einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit Europas und für die Verteidigung der Ukraine. In Bayern haben amerikanisch-europäische Unternehmen mit der Unterstützung der NATO 1.000 Patriot-Luftabwehrraketen produziert. Das soll ein Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsindustrie sein; da sehen wir ein praktisches Beispiel, und das ist wichtig für die transatlantischen Beziehungen.


Die deutsche Firma Rheinmetall hat gerade das erste Werk in der Ukraine eröffnet, mit einem zweiten Werk, das demnächst eröffnet werden wird. Rheinmetall hat auch ein deutliches Hochfahren der Munitionsproduktion beschlossen. Wir müssen hier dranbleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Million Menschen sicher leben können. Wir müssen unsere Unterstützung für die Ukraine verstärken. Hier arbeiten wir auch mit der EU und mit anderen gleichgesinnten Ländern zusammen. Herr Bundeskanzler, lieber Olaf, noch einmal herzlichen Dank dafür, dass ich heute hier in Berlin sein darf, danke für deine Führungsrolle in diesen unsicheren Zeiten und vielen Dank für die entscheidende führende Rolle, die Deutschland hier in der NATO spielt. Vielen Dank!


Fragerunde im Anschluss:
Frage: Eine Frage an den NATO-Generalsekretär: Bereitet es Ihnen Sorgen, dass sich mit Deutschland und den USA möglicherweise ab Mitte der Woche zwei bedeutende NATO-Mitgliedstaaten in einer Phase der innenpolitischen Instabilität befinden?

Herr Bundeskanzler, halten Sie es angesichts der Lage und der Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht, für verantwortbar, dass Deutschland kein Bild der Stabilität abgibt? Generalsekretär Rutte: Ich kommentiere die politische Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten nicht. Ich weiß aber, dass dieser Bundeskanzler und dieses Land zu diesem Zeitpunkt zu den wichtigsten Unterstützern und Truppenstellern der Ukraine und der NATO zählen, sich verpflichtet haben, unsere Verteidigung und Abwehr in der Ostsee und Nordsee zu stärken, und einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung neuer Fähigkeiten leisten.

Sie haben gerade mit dem Vereinigten Königreich eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie arbeiten zusammen mit Norwegen an der Errichtung von regionalen Hubs zur Kontrolle und Überwachung der Unterwasserinfrastruktur, und sie werden sich in den nächsten Jahren im Ostseeraum engagieren. Das sind alles Beispiele für den wichtigen Beitrag, den Ihr Land, Deutschland, leistet. Sie spielen eine führende Rolle in der NATO.

Was auch immer auf nationaler Ebene geschieht, dazu kann und will ich nichts sagen. Aber ich werde sicherlich mit diesem Kanzler weiter zusammenarbeiten. Wer auch immer Wahlen gewinnt, und das gilt auch für die USA: Wir werden mit wem auch immer, der gewählt wird, zusammenarbeiten, ob das Kamala Harris oder Donald Trump ist. Wir werden darauf hinarbeiten, dass das Bündnis geschlossen bleibt; denn das ist in unserem Interesse, in unserem Interesse hier, aber auch im Interesse der USA, weil wir ja nicht die Fehler wiederholen wollen, die wir nach dem Ersten Weltkrieg gemacht haben.

Nein, wir sind alle Teil dieses Bündnisses und dieser Bemühungen, denn wir wissen: Wenn Putin in der Ukraine erfolgreich sein wird, und wir wissen ja, dass Polen an der Ostflanke des Bündnisses liegt, dann wird das eine direkte Bedrohung für diese Ostflanke und damit für das Territorium der NATO werden. Darum geht es ja auch, um den Beitrag der NATO.


Bundeskanzler Scholz: Die Regierung wird ihre Aufgaben erledigen. Ich bin der Kanzler. Es geht darum, dass wir in ernsten Zeiten die Herausforderungen bewältigen, vor denen wir stehen. Es geht um Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es geht um Pragmatismus, nicht um Ideologie, und das ist das, was gegenwärtig verhandelt wird. Koalitionsregierungen sind ja nicht nur in Deutschland bekannt und manchmal etwas herausfordernd, aber die Aufgaben stehen, und die Regierung ist gewählt, im Amt und wird ihre Aufgaben erledigen.

Frage: Ich habe eine Frage, die sich sowohl an den NATO-Generalsekretär als auch den Bundeskanzler richtet. Es geht noch einmal um die Ukraine und die nordkoreanischen Truppen, die dort mittlerweile auf der Seite Russlands aktiv sind und auch in die Kämpfe eingreifen. Ich würde Sie gerne beide fragen, ob man angesichts der Tatsache, dass die Ukraine jetzt gegen zwei Länder Krieg führen muss, die Anstrengungen, dem Land zu helfen, vielleicht nicht doch noch einmal erhöhen muss. Es gibt eigentlich seit Wochen Berichte, dass die russischen Truppen in der Ostukraine trotz der Hilfe aus dem Westen weiter vorankommen.

Herr Bundeskanzler, ich habe noch einmal eine kurze Nachfrage zu der innenpolitischen Situation. Sie haben eben Pragmatismus erwähnt, der nötig sei. Jetzt hat die SPD-Vorsitzende heute Morgen gesagt, dass in dem Lindner-Papier kein einziger Punkt sei, der mit einer sozialdemokratischen Regierung umsetzbar sei. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das auch Ihre Meinung ist oder auf welcher Basis man eigentlich mit FDP und Grünen weiterverhandeln sollte.

Generalsekretär Rutte: Nordkoreanischen Truppen, die in Russland im Kampf gegen die Ukraine zum Einsatz kommen – das ist eine eindeutige Eskalation. Das bestärkt uns noch in unserer Fokussierung und unserer Entschlossenheit, in dem Bestreben, sicherzustellen, dass die Ukraine hat, was sie braucht, um sich gegen die Russen zu wehren. Dazu gehören ja jetzt auch die Nordkoreaner.


Deutschland hat jetzt 28 Milliarden an militärischer Unterstützung und Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Mit dieser Summe ist Deutschland der zweitgrößte Beitragszahler zur Unterstützung der Ukraine geworden. Wie gesagt: Nur die USA tun mehr. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Verteidigungsproduktion hochgefahren wird. Wir müssen sicherstellen, dass die Ukraine obsiegen kann, dass Putin sich nicht in der Ukraine durchsetzt.

Zu Nordkorea: Hier arbeiten wir, wie Sie wissen, eng mit den Partnern im Indopazifik zusammen, auch mit Südkorea, Seoul, aber natürlich auch mit Japan, Australien und Neuseeland, um sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, auch angesichts der neuen Entwicklung alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um nicht nur den Euroatlantik, sondern auch den Indopazifik zu einem sicheren Raum zu machen und als solchen zu bewahren. Russland arbeitet hier ja nicht nur mit Nordkorea zusammen, sondern China liefert auch Dual-Use-Güter.

Wir wissen ja auch, dass sich der Iran beteiligt und Russland in seinen Kriegsanstrengungen unterstützt. Wir fühlen uns dadurch angesprochen, noch mehr zu tun. Denn Sie haben voll und ganz recht, wenn Sie sagen: Ja, das ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung. Bundeskanzler Scholz: Ich unterstreiche, was der Generalsekretär gesagt hat: Es ist wichtig, dass wir der Ukraine jetzt die notwendige Hilfe weiter zur Verfügung stellen.

Deutschland hat sich als ein Partner bewährt, der liefert und nicht nur Ankündigungen macht. Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn in dieser besonderen Situation manche der Ankündigungen, die bereits gemacht worden sind, jetzt in die Tat umgesetzt werden würden. Das würde schon das Szenario in der Ukraine erheblich zugunsten der Ukraine verbessern, weil sie dann auf die Mittel zurückgreifen könnte, die sie zur Verteidigung ihres eigenen Landes braucht.


Was die Situation in Deutschland betrifft, bestehe ich darauf, dass die Regierung ihre Arbeit zu machen hat und dass Pragmatismus dabei die richtige Maßgabe ist. Wir haben dafür eine Grundlage: Das ist der Koalitionsvertrag, der ist verhandelt. Wir haben einen Haushaltsentwurf im Sommer auf den Weg gebracht. Jetzt geht es darum, die notwendigen Entscheidungen zu treffen – angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch der Notwendigkeit, dem Parlament noch ein paar zusätzliche Vorschläge für den endgültigen Abschluss des Haushaltes für das nächste Jahr zu machen.


Noch einmal: Mir ist wichtig, dass dabei Wirtschaft und Arbeitsplätze im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Deshalb habe ich auch nicht für die Tribüne, nicht für das Theaterstück, sondern für die Realität noch einmal – zusätzlich zu den vielen in der Vergangenheit durchgeführten Diskussionen – das Gespräch mit Industrie und Wirtschaft gesucht, um darüber zu reden, was ganz konkret notwendig ist, damit wir mit einer schwierigen weltwirtschaftlichen Lage, einer Lage, die von den Herausforderungen auch für die Energieversorgung, für Preise, für Energiesicherheit geprägt ist, die mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbunden sind, ‑ fertig werden können und darüber gleichzeitig nicht die Modernisierung unserer Volkswirtschaft vergessen.


Das sind alles Aufgaben, die gelöst werden müssen und die gelöst werden können. Und dazu muss man seriös arbeiten. Das ist das, was ich von allen erwarte. Frage: Herr Bundeskanzler, ich würde gerne noch einmal zum Thema Ukraine fragen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat jetzt noch einmal angesprochen, dass er beim NATO-Beitritt der Ukraine Deutschland als Hindernis sieht.


Könnten Sie bitte darlegen, warum Sie jetzt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt gegen diese Mitgliedschaftsperspektive der Ukraine in der NATO sind? Was sehen Sie als Alternative? Eine neutrale Ukraine möglicherweise?


In welchem Zusammenhang wäre das auch in den Friedensverhandlungen wichtig, die möglicherweise einmal mit den BRICS-Staaten und irgendwann auch mit Russland geführt werden müssten? Dieselbe Frage an den NATO-Generalsekretär: Was denken Sie zur Forderung nach einer Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO? Bundeskanzler Scholz: Wir haben in Vilnius und in Washington Entscheidungen getroffen, die gut der gegenwärtigen Situation entsprechen. Ich glaube, in dieser Angelegenheit gibt es gegenwärtig keinen neuen Entscheidungsbedarf, weil die Situation unverändert die ist, die wir schon bei den Entscheidungsfindungen vorgefunden haben.


Jetzt geht es darum, ganz praktisch dafür zu sorgen, dass der Ukraine nicht die Waffen ausgehen. Und da ist Deutschland in Europa führend und weltweit vorne dabei, wie Sie eben schon wiederholt gehört haben. Das wird auch so bleiben.


Generalsekretär Rutte: Der Gipfel in Washington hat sich verpflichtet, dass der Pfad zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO unumkehrbar ist. Seit Washington arbeiten wir im Kommandozentrum in Wiesbaden für die Umsetzung der 40-Milliarden-Dollar-Zusage. Viele Staaten leisten Militärhilfe an die Ukraine, und die USA und Deutschland sind die führenden zwei Staaten dabei. Viele Länder haben außerdem bilaterale Sicherheitsabkommen mit der Ukraine zu einer ganzen Reihe von Themen und Bereichen abgeschlossen.


Alles zusammen bildet dies langfristig gesehen eine Brücke zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO. Ich bin fest davon überzeugt, dass eines Tages die Ukraine Mitglied der NATO sein wird. Nun, den Siegesplan hat Präsident Selenskyj ja vorgelegt. Das ist auch hilfreich. Denn es macht deutlich, wie die Ukraine die nächsten Schritte sieht. Aber nun als Antwort auf Ihre Frage: Wenn Sie sich alles anschauen, was zurzeit passiert, dann sehen Sie, dass wir in ganz praktischer Art und Weise eine Brücke bauen. Deutschland und die USA sind hier, wie gesagt, in führender Rolle.


 

Verbraucherschutz im November 2024

Neue Themenseite  
Alle Schwerpunktthemen der Bundesregierung
Kabinett beschließt Steuerentlastungen: Mehr Netto vom Brutto      

Schnelleres Internet, Online-Behördengänge: Fortschritte bei der Digitalstrategie       Leitentscheidungsverfahren beim BGH: Bedeutender Schritt zur Entlastung der Justiz      

Mehr Tempo 30-Zonen: Neue StVO seit Mitte Oktober in Kraft  
   
Gesetzliche Neuregelungen im November  
Ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten  
Die elektronische Patientenakte Es ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen: Im kommenden Jahr kommt die elektronische Patientenakte (ePA) – und das für alle rund 73 Millionen gesetzlich Versichterten. Was ändert sich und welche Vorteile hat die ePA? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.  

Initiative des BMF und BMBF  
Kennen Sie sich mit Finanzen aus?
Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und diese will die Bundesregierung nicht ungenutzt lassen. Entdecken Sie auf unserer Finanzbildungsplattform Angebote, die zu Ihnen passen.        

So will die Bundesregierung das Finanzwissen stärken      
Verbraucherseite der BaFin zu Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern      
Broschüre "Leben im Griff": Verbraucherwissen für junge Leute      

 Fokuswoche Geld 2025: Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen      
Neues Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“  
Aufwind für Repaircafés und Selbsthilfewerkstätten

Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung beantragen. Mit den Mitteln können neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung angeschafft werden.  

Buchungsportale: Von schnellen Klicks und fiesen Tricks      

Neue Angebote für Jugendliche auf der Beratungsplattform „JUUUPORT“      
vzbv: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug  
    
Shoppingplattform Temu im Blick der EU-Kommission      
Worauf beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz zu achten ist      
Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden      

FAQ: Was Sie zu Long-COVID wissen sollten      
Vorsicht vor „MLM“ in sozialen Medien = Märchen, Lügen, Marketing?      
Influencer-Werbung für Lebensmittel: Was erlaubt ist - und was nicht      

 Heizspiegel für Deutschland 2024  
Zu hohe Heizkosten? Hier können Sie vergleichen!
Der neue Heizspiegel bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch. Die Heizkostenspanne für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag 2023 zwischen 835 und 1.930 Euro. Wie schneidet Ihr Haus ab?    

Neue Broschüren und Flyer  
Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft
Der Flyer informiert über die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in einer Notlage sowie die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten. Zusätzlich wird auf verschiedene gesetzliche Leistungen hingewiesen und es werden weitere Hilfen des Bundes rund um Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kindern kurz vorgestellt.      

Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“      

Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen - Ein praktischer Leitfaden       Online-Vorträge     Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Gebäudesanierung, Anbieterwechsel bei Strom und Gas   
Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Energiesparen, Fördermittel für Bestandsgebäude, Heizungsoptimierung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  
Themenbeispiele: Einführung in ChatGPT, Zuzahlungen im Gesundheitsbereich    

4. bis 10. November 2024  
Die Woche der Wärmepumpe
Besuchen Sie vom 4. bis zum 10. November Veranstaltungen in Ihrer Nähe oder online. Lassen Sie sich über Wärmepumpen informieren und persönlich beraten! Die Woche der Wärmepumpe findet deutschlandweit in über 75 Landkreisen statt.      

4. bis 8. November 2024  
Fokuswoche Vorsorge: Alles geregelt für den Ernstfall Bereits zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an.    

Bis 20. Dezember 2024 bewerben  
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben. Er zeichnet Vorbilder der gelungenen inklusiven Sozialraumgestaltung aus.  

Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025

Deutscher Bundestag beschließt weitere wichtige Säule für bezahlbares Wohnen  
Berlin, 18. Oktober 2024 - Der Deutsche Bundestag hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung.


Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und ausbauen wollen.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Wohngemeinnützigkeit kann zum 1. Januar 2025 starten. Damit wird ein sehr wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von 21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.

Durch die festgelegten Einkommensgrenzen können rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren. Mit dem Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.“  


Hintergrund
Nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag muss ebenfalls noch der Bundesrat zustimmen. Die Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt.


Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter 6 Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro (inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten. Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60% der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit.


Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge. Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO erheblich.


Zudem erfolgt eine rechtliche Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch langfristig zu planen sind. Perspektivisch könnten „wohngemeinnützige“ Unternehmen zusätzlich auch mit gezielten Maßnahmen bei ihren Investitionen gefördert werden. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990.


Saarländerin Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin

1048. Sitzung des Bundesrates am 18. Oktober 2024:
- Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
- Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
- Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
- Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten
- Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
 - Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
- Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
 

Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin
Berlin, 18. Oktber 2024 - Anke Rehlinger wird neue Präsidentin des Bundesrates: Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes am 18. Oktober 2024 einstimmig zu seiner Vorsitzenden.

Rehlinger - © Foto: Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland - tritt ihr Amt am 1. November 2024 an. Sie löst Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) ab, die im kommenden Jahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums bleibt.

Königsteiner Vereinbarung
Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen.


Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium
Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres gewählt. Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.


Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2024 beginnt. Vorsitz geht an das Saarland Nach der traditionellen Länder-Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP1), wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, als Vorsitzende gewählt.


Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Staatsrat Olaf Joachim (Bremen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Für Eilfälle Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist.


Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck
Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden.

Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.


Reform der Pflegeversicherung gefordert
Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.


Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten
Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern. Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld.


Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen.


Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen. Anreiz für potentielle Pflegeeltern Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten.


Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.


Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.

Grundstücksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung
Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.


Gerichte sollen Grundstücke verwalten
Diesem Missbrauch soll das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen.

Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen. Ausfertigung und Verkündung Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.


Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie
Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.


Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:
- kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
- eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
- mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
- digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April 2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,
- Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie digitale Steuerbescheide.

Ausfertigung und Verkündung
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Der Bundesrat hat zu Regierungsplänen zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung Stellung genommen. Länderkammer sieht Überarbeitungsbedarf Dabei unterstützt der Bundesrat schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem um nicht den Grundwasserschutz und damit die für die Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten.


Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme. Was die Bundesregierung will Geothermie soll schneller nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.


Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stünde und dabei klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur Verfügung stünden.


Schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren
Der Gesetzentwurf beinhaltet ein neues Gesetz - das Geothermie- und Wärmepumpengesetz - und sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden.


Schließlich sollen Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien Bundestag am Zug Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.


Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossen worden war.


Das Gesetzespaket sei eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht. Verschärfung des Waffenrechts Um eine Waffe zu besitzen bedarf in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde.


Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren gehen. Messerverbote Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung des Berufes getragen werden.


Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern, wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für die Jägerei.


Änderungen im Asylrecht
Das Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht sittlich zwingend geboten sind.


Das Gesetz sieht ferner Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.


Biometrischer Datenabgleich
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu, die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten. Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft


Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen „Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht.


Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Biometrischer Datenabgleich in der Polizeiarbeit Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten.


Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen
Das Gesetz gestattet es auch, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die Gesetzesbegründung.