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1055. Sitzung des Bundesrates
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Berlin, 13. Juni 2025 - Beschlüsse:
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Ganztagsbetreuung in den Ferien:
Bundesrat will Kommunen entlasten
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Länder stimmen Rentenerhöhung ab
1. Juli zu
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Bundesrat setzt sich für echte
Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein
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„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für
Steuerausfälle
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Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei
Jagdwaffen
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Länder begrüßen Maßnahmen der EU zum Schutz von
Unterseekabeln
Ganztagsbetreuung in den Ferien:
Bundesrat will Kommunen entlasten
Der Bundesrat schlägt vor, es Kommunen zu
erleichtern, den Anspruch von Grundschulkindern auf
Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Auf Initiative mehrerer Länder
beschloss er am 13. Juni 2025, einen entsprechenden
Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Die
Ausgangslage Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der
ersten bis vierten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf
Ganztagsbetreuung an Werktagen von bis zu acht Stunden - auch
während der Schulferien. Dieser Anspruch muss nach aktueller
Rechtslage durch schulische Einrichtungen erfüllt werden. Vor
allem in den Ferienzeiten sei dies schwierig, da die
schulische Betreuungskapazitäten flächendeckend nicht
ausreichen würden, begründen die Länder ihre
Gesetzesinitiative.
Erweiterung auf niedrigschwellige
Ferienangebote Der Gesetzentwurf des Bundesrates erweitert
daher den Rechtsanspruch so, dass auch niedrigschwellige
Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf
Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Länder verweisen auf
zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte
Ferienangebote der Jugendarbeit, die aber den bisher
geltenden Anforderungen nicht entsprächen.
Die
Umsetzung der Ferienbetreuung im bisherigen gesetzlichen
Rahmen werde als kaum realisierbar eingeschätzt, was vor
allem die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor
erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle
Herausforderungen stelle.
Mehr Flexibilität für
kommunale Träger Mit dem erweiterten Angebotskreis hätten
die örtlichen Träger mehr Flexibilität, um bestehende
Ferienangebote weiterzuführen und auszubauen. Ziel sei es,
die Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auch
während der Schulferien realistisch und flächendeckend
sicherzustellen.
Streichung der dezentralen
Bundesstatistik Der Entwurf sieht zudem vor, die mit dem
Ganztagsförderungsgesetz eingeführte dezentrale
Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen
eins bis vier ersatzlos zu streichen. Es sei nicht zu
erwarten, dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten
geliefert werden können. Zudem hätte sich die Datenerhebung
als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren Die Bundesregierung kann
zum Entwurf des Bundesrates Stellung nehmen. Dann ist der
Bundestag am Zug. Gesetzliche Fristen, wann sich dieser mit
dem Entwurf auseinandersetzen muss, gibt es nicht.
Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu
Der Bundesrat hat einstimmig der
Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.
Rentenwert steigt Durch die Verordnung steigt der aktuelle
Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74
Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei
durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet
die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen
Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Der allgemeine
Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der
Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt)
entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner
für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.
Rentenplus
auch für Landwirte Auch für Landwirte wird der allgemeine
Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der
Verordnung werden außerdem für die gesetzliche
Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des
Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich
festgesetzt.
Jährliche Anpassung Die
Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle
wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine
Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
„Investitionsbooster“: Bundesrat
fordert Ausgleich für Steuerausfälle Die Länder
haben die Pläne der Bundesregierung für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland geprüft. In ihrer am 13.
Juni 2025 beschlossenen Stellungnahme verweisen sie auf die
erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen.
Unterstützung für kurzfristige Wachstumsimpulse
In
seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat nachdrücklich das
Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu
setzen und Unternehmen in der Breite zu fördern. Dies sei
notwendig, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft
zu überwinden.
30 Milliarden Euro Steuerausfall
Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen führten jedoch zu
erheblichen Steuerausfällen. Von diesen müssten Länder und
Kommunen in den nächsten fünf Jahren rund zwei Drittel
tragen. Dabei handele es sich um mehr als 30 Milliarden Euro.
Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Finanzierung
der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährdet.
Daher müsse sich der Bund mit den Ländern über die Höhe der
tragbaren Belastungen verständigen. Ausgleich für Kommunen
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im weiteren
Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen
der kommunalen Haushalte zu schaffen. Schließlich werde im
Koalitionsvertrag von Union und SPD der Finanzierung der
Gemeinden zurecht eine herausragende Bedeutung beigemessen.
Ziele der Bundesregierung Die Bundesregierung möchte
mit ihrem Gesetzentwurf kurzfristig Änderungen im Steuerrecht
umsetzen, um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen und die
Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Durch das Gesetz
würden gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden
Entlastungen verbunden, heißt es in der Begründung.
Maßnahmenpaket im Steuerrecht Zu den geplanten Maßnahmen
gehören höhere Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für
Investitionen in den nächsten drei Jahren auf sogenannte
Ausrüstungsinvestitionen, wie neue Maschinen, Geräte und
Fahrzeuge. Hinzu kommen die schrittweise Senkung der
Unternehmenssteuern, Entlastungen bei der Beschaffung von
Elektro-Dienstwagen sowie eine Ausweitung der
Forschungszulage. Wie es weitergeht
Die
Stellungnahme wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung und
dann dem Bundestag weitergeleitet. Wenn der Bundestag das
Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug,
der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.
Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für
Matratzen ein Mit einer Entschließung, die auf
eine Initiative des Landes Hessen zurückgeht, fordert der
Bundesrat, künftig das Recycling von Matratzen zu
ermöglichen. Bestandteile erschweren die Wiederverwendung
Allein in Deutschland würden jährlich mehr als acht
Millionen Matratzen entsorgt, heißt es in der Begründung. Der
größte Teil davon werde verbrannt - wertvolle Ressourcen wie
Schaumstoffe und Textilfasern gingen so verloren. Matratzen
seien kaum Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, da sie meist
Flammschutzmittel und andere Chemikalien enthielten, die das
Recycling von Schaumstoffen erschweren. Die Länder fordern
daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für den Erlass
einer Regelung nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen.
Diese Verordnung ermöglicht es, Schadstoffe in Produkten
zu regulieren und gilt auch für importierte Waren. Auf diese
Weise könnten problematische Bestandteile in Matratzen durch
umweltfreundliche, recyclingfähige Alternativen ersetzt
werden, ohne dabei die Brandschutzanforderungen zu schwächen.
Hersteller sollen Recycling sicherstellen Damit eine
Matratze nicht auf dem Müll lande, sondern als wertvoller
Baustein zurückkehre, müsse sie zunächst sauber und trocken
in der Recyclinganlage ankommen. Die Länder fordern daher
eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen, wie es
sie bei Batterien bereits gebe. Die Hersteller müssten dann
das Recycling von Matratzen sicherstellen. Außerdem solle ein
digitaler Produktpass für Matratzen eingeführt werden.
Die Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und die
Niederlande hätten bewiesen, dass ein effizientes Recycling
der Matratzen sehr erfolgreich sein könne. Dort seien klare
Regelungen für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine
getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt worden. Von
diesen Erfahrungen könne man auch in Deutschland profitieren.
Weiteres Verfahren Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugestellt. Ob und wie diese darauf reagiert,
ist gesetzlich nicht geregelt.
Bundesrat
beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen
Mit einem am 13. Juni 2025 beschlossenen
Gesetzentwurf will der Bundesrat das Waffengesetz ändern und
das Jagen durch den Einsatz von Nachtzielgeräten und
künstlicher Beleuchtung effektiver und sicherer machen.
Erlaubnis von Nachtzielgeräten Der Gesetzentwurf
erweitert den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd.
Bisher seien nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter
Nachtsichttechnik erlaubt, fest montierte Nachtzielgeräte mit
eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Zieles jedoch
nicht, obwohl sie technisch fast gleich seien. Diese
unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent und schwer
nachzuvollziehen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Die Ausdehnung der Erlaubnis auf fest montierte
Geräte sei notwendig, um die Ausbreitung von Seuchen wie der
afrikanischen Schweinepest effektiv verhindern zu können. Da
diese Nachtzielgeräte „aus einem Guss“ gefertigt seien,
entfiele zudem eine mögliche Fehlerquelle beim An- und
Abmontieren. Der richtige Einsatz dieser Technik könne somit
zu einer effizienteren und tierschutzgerechten Jagd
beitragen.
Künstliche Zielbeleuchtung Mit dem
Gesetzentwurf soll auch das Verbot der Montage von
Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen
Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Bereits jetzt würde
in mehreren Ländern insbesondere Schwarzwild mit künstlichen
Lichtquellen bejagt. Allerdings sei es nach geltendem
Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu
montieren. Dies sei für viele Jäger schwer nachvollziehbar,
da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für
einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung
sorgen würde.
Wie es weitergeht Der Gesetzentwurf
des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der
dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung
die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie
schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen
muss, gibt es nicht.
Länder begrüßen Maßnahmen
der EU zum Schutz von Unterseekabeln Der
Bundesrat hat sich ausführlich zum EU-Aktionsplan für
Kabelsicherheit geäußert, den die Kommission in einer
gemeinsamen Erklärung an das Europäische Parlament und den
Rat vorgestellt hat. Dieser enthält ein umfangreiches
Maßnahmenpaket, um Unterseekabel besser vor Manipulation und
Sabotage zu schützen.
Besserer Schutz maritimer
Infrastruktur Die Länder begrüßen die im Aktionsplan
vorgestellten Maßnahmen für eine höhere Sicherheit von
Seekabeln. Der Schutz dieser Kabel sowie der Schutz von Häfen
sei angesichts der steigenden politischen und militärischen
Spannungen von großer Bedeutung und müsse strategisch auf
nationaler und europäischer Ebene verstärkt werden.
Engere Zusammenarbeit gefordert Seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine habe sich die
Sicherheitslage in der Ostsee deutlich verschärft, was eine
noch engere Zusammenarbeit zwischen den demokratischen
Ostseeanrainern erforderlich mache. Daher müsse nach Ansicht
des Bundesrates die politische Bedeutung der
EU-Ostseestrategie mit deutscher Beteiligung gestärkt werden.
Auch der Ostseerat sei als bewährter Pfeiler der
Sicherheitsarchitektur in die weitere Zusammenarbeit
einzubeziehen. Bedrohung durch russische Schattenflotte
Derzeit sei die gesamte maritime Infrastruktur im
Ostseeraum durch hybride Kriegsführung gefährdet. Die
Russische Föderation betreibe eine Flotte von getarnten
Aufklärungs- und Spionageschiffen, um unter dem Deckmantel
von Fischerei und Frachtschifffahrt Anlagen auszukundschaften
oder zu bedrohen. Hierzu werde vermehrt die sogenannte
Schattenflotte eingesetzt, die zunächst nur zur Umgehung von
Sanktionen genutzt wurde.
Der Bundesrat fordert, dass
die europäischen Instrumente zur Bekämpfung hybrider
Bedrohungen konsequent genutzt werden. Zudem seien die
Embargos und Sanktionen der EU gegenüber Russland strikt
durchzusetzen. Ebenfalls seien Kontrollen von Schiffen in
deutschen Häfen sowie bei Verdachtsfällen auch außerhalb
konsequent durchzuführen.
Geplante Maßnahmen der
EU-Kommission Seekabel zur Kommunikation oder
Energieübertragung erfüllten kritische und strategische
Funktionen für die europäischen Volkswirtschaften und
Gesellschaften, heißt es im Aktionsplan der Kommission. So
liefen rund 99 Prozent des interkontinentalen
Internetverkehrs über solche Kabelverbindungen.
Für
einen besseren Schutz der Kabel plant die Kommission unter
anderem: die Sicherheitsanforderungen zu verschärfen
(Prävention) die Bedrohungsüberwachung zu verbessern
(Erkennung) die Effizienz für rasches Handeln bei
Zwischenfällen zu erhöhen (Reaktion) Sanktionen gegen
feindselige Akteure durchzusetzen (Abschreckung).
Wie
es weitergeht Die Bundesregierung ist gehalten, die
Positionen des Bundesrates bei ihrer Stellungnahme an die
EU-Kommission zu berücksichtigen. Unabhängig davon hat der
Bundesrat beschlossen, seine Stellungnahme direkt an das
Exekutivorgan der EU zu übermitteln.
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Einführung von elektronischen
Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
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Berlin, 13. Juni
2025 - Beurkundungen sollen künftig generell auch in
elektronischer Form errichtet werden können: also zum
Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein
Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist
das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden
ausgestaltet.
Der Gesetzentwurf ist
hier abrufbar.
Dr. Stefanie Hubig,
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
erklärt dazu:

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
„Mit
unserem Gesetzentwurf wollen wir das Beurkundungsverfahren
endlich auf die Höhe der Zeit bringen. Das ist ein weiterer
wichtiger Baustein bei der Digitalisierung unserer
Rechtsordnung. Es ist höchste Zeit, dass wir digitale
Beurkundungsverfahren einführen. Schon heute werden Urkunden
weitgehend elektronisch aufbewahrt. Doch die Niederschrift
der Urkunde selbst erfolgt noch immer auf Papier. Das ist
unnötig umständlich.“
Nach deutschem Recht ist für
viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche
Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel für den
Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei
Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen
können insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen
werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine
Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier
voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits
weitgehend elektronisch.
Auch der Vollzug
beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend
elektronisch ab. Daher kommt es derzeit häufig zu einem
doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde
wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von
Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem
Gesetzentwurf sollen solche Medienbrüche verhindert werden.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen
vor: Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen in
elektronischer Form Beurkundungen sollen künftig auch in
Präsenzverfahren elektronisch möglich sein. Vorgesehen ist,
dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei künftig
unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt.
Die
Beteiligten können die elektronische Niederschrift dann
entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur
versehen oder sie unterschreiben auf einem elektronischen
Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem
Touchscreen. Abschließend wird die Urkundsperson ihre
qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch
werden die Authentizität und Integrität der Urkunde
geschützt.
Für Notarinnen und Notare wird die
Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische
Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass die erforderliche
Softwareausstattung den deutschen Notarinnen und Notaren
flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung
steht.
Beglaubigungen elektronischer Unterschriften
Um elektronische Beglaubigungen zu vereinfachen, soll künftig
die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen
Unterschriften ermöglicht werden, die auf einem
elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad
oder einem Touchscreen geleistet werden.
Vereinfachte
Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten
Erklärungen Künftig soll der Zugang der öffentlich
beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten und
öffentlich beglaubigten Erklärung ausreichen, damit die
Erklärung wirksam wird. Mit Hilfe von elektronisch
beglaubigten Abschriften kann der Zugang auch auf
elektronischem Wege bewirkt werden. Dies ermöglicht etwa die
elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an
das Nachlassgericht.
Der Entwurf wurde heute an die
Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 27. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite
veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung
wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode
veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit
nicht abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte
Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.
Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues
Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt
werden Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung
einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches,
nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes
Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf
vor, den das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des
neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten
beginnen.
Weitere
Informationen finden Sie hier:
www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren
Der Gesetzesentwurf
ist
hier
abrufbar.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt
dazu: „Wir wollen den Zugang zur Justiz für die
Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur
eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine
wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der
Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie
noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die
Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die
Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet
werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten
Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn
für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“
Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der
Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht
und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die
Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige
Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker
datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten,
insbesondere in Massenverfahren, effizienter und
ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des
Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren
angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist
nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes
eine Evaluierung vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf wurde
bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Er
wurde in kleinen Teilen ergänzt und sieht insbesondere
folgende Regelungen vor: Eröffnung des Online-Verfahrens
durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme:
Die Rechtsuchenden sollen bei der Erstellung einer Klage
durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt
werden.
Für die Klageeinreichung wird zunächst
weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt.
Bürgerinnen und Bürgern wird der kostenlose Dienst „Mein
Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die Anwaltschaft soll
über die bestehende Infrastruktur des besonderen
elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung
einbezogen werden.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme
gerichtet sind, sollen erfasst werden. Die Landesregierungen
sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die
Amtsgerichte zu bestimmen, die das Online-Verfahren im
Echtbetrieb erproben.
Öffnungsklauseln im
Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler
Kommunikationstechnik: Die allgemeinen Verfahrensregeln der
ZPO sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden,
insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens
ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von
Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im
Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im
Online-Verfahren soll durch dessen rechtswirksame digitale
Zustellung ersetzt werden können.
Digitale
Strukturierung: Der Prozessstoff soll unter Nutzung von
elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen
digital strukturiert werden können. Insbesondere für
sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der
Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate
für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende
Bearbeitung festgelegt werden.
Bundeseinheitliche
Erprobung einer Kommunikationsplattform: Die rechtlichen
Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen
Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
sollen geschaffen werden. Anträge und Erklärungen können
unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben
werden. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung
von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die
Zustellung von Dokumenten über die Plattform sollen
ermöglicht werden. In einem ersten Schritt soll die Erprobung
auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft
beschränkt werden.
Kosten: Die Gerichtsgebühren für
das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herkömmlichen
Zivilverfahren abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich
attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige
Forderungen zu schaffen.
Das Gesetzgebungsvorhaben
wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Dabei
übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten
Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der
Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen
Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn
Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Mit dem
Onlinedienst für Fluggastrechte ist ein erster Baustein des
Digitalisierungsprojekts auf Grundlage des geltenden Rechts
bereits gestartet.
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Nationaler Veteranentag – ab
sofort immer am 15. Juni!
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Berlin, 11. Juni
2025 - Am 15. Juni 2025 findet der erste Nationale
Veteranentag der Bundesregierung statt. Seine Einführung
beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Als Tag
der Anerkennung macht er auf die Bedeutung und die Leistung
von Veteraninnen und Veteranen für Frieden, Freiheit,
Demokratie und eine starke Gesellschaft aufmerksam. Der
Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und
Gesellschaft stärken.

Die zentrale Festveranstaltung findet am 15. Juni 2025 ab
13 Uhr am Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ein
unbeschwertes Fest für alle mit einem abwechslungsreichen
Bühnenprogramm, Musik, Fragerunden, Informationsangeboten und
weiteren innovativen Formaten - ein Tag des Dialogs und des
Miteinanders.

Der Deutsche Bundestag, Abgeordnete sowie das Amt des
Wehrbeauftragten stellen sich gemeinsam mit Veteraninnen und
cVeteranen vor. Zahlreiche Vereine und Verbände sind
ebenfalls vertreten. Neben Verteidigungsminister Boris
Pistorius wird auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als
Schirmfrau an der Veranstaltung teilnehmen.
In ganz
Deutschland laden Länder, Städte und Kommunen,
Veteranenverbände und weitere Akteure zu vielfältigen
Veranstaltungen ein. Die Veteranen und Veteraninnen freuen
sich ganz besonders auf den persönlichen Austausch mit den
Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Auf der Homepage des
Veteranentags (www.veteranentag.gov.de)
sind weitere Informationen sowie das bundesweite Programm zu
finden.
Beschluss des Deutschen Bundestages: aus der
Mitte der Gesellschaft Die Einführung des Nationalen
Veteranentags beruht auf einem Beschluss des Deutschen
Bundestages: Im April 2024 haben die Abgeordneten mit großer
Mehrheit beschlossen, einen Nationalen Veteranentag
einzuführen sowie die Versorgung von Veteraninnen und
Veteranen und ihrer Familien zu verbessern.
Der
Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und
Gesellschaft stärken. “Wer für die Sicherheit und Freiheit
unseres Landes alles gibt, der verdient mehr als Dankesworte.
Der Deutsche Bundestag hat den Nationalen Veteranentag ins
Leben gerufen. Wir möchten diesen Tag gemeinsam feiern.
Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen Anerkennung,
Respekt und Unterstützung.”

Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestag,
Schirmfrau des Nationalen Veteranentages (Foto: Tobias Koch)
Akteure aus Politik und Verwaltung (Bund, Länder,
Städte und Gemeinden), Veteranenverbände sowie
gesellschaftliche Netzwerke sind neben der Bundesregierung
und dem Deutschen Bundestag aktiv an der Umsetzung beteiligt.

Das Bundesministerium der Verteidigung, als Dienstherr aller
aktiven Soldatinnen und Soldaten und mit seiner Schnittstelle
zu den Veteranenverbänden über das Veteranenbüro der
Bundeswehr, wurde mit der Koordinierung der Ausgestaltung
beauftragt. Es geht um die Anerkennung derjenigen, die in
letzter Konsequenz bereit sind, das Äußerste für andere zu
geben, und die ihr Leib und Leben für unser Land einsetzen.
Und es geht um ihre Familien. Boris Pistorius
(SPD), Verteidigungsminister
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Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung
in Berlin |
Abschluss
des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin
Berlin. 11. Juni 2025 - Anlässlich der Abschlussveranstaltung
des Stakeholder-Dialogs zur Wärmeplanung haben heute Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, und Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die
entscheidende Rolle der Kommunen für die Umsetzung der
Wärmeplanung und Wärmewende hervorgehoben.
Seit Mitte
des vergangenen Jahres stellte der Stakeholder-Dialog eine
zentrale Austauschplattform zwischen Bund, Ländern, Kommunen,
Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft zur Wärmeplanung dar.
Jetzt liegen Empfehlungen der Stakeholder vor. Sie umfassen
verschiedene Maßnahmen, mit denen Kommunen bei der
Durchführung der Wärmeplanung unterstützt werden können.
Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, mit denen die Daten für
die Kommunen vereinfacht bereitgestellt sowie die
Weiternutzung von erhobenen Wärmeplanungsdaten unbürokratisch
ermöglicht werden können. Daneben wurden Hilfestellungen und
Erleichterungen mit besonderem Augenmerk auf kleine Kommunen
vorgeschlagen.
Ferner wurden die bestehenden
Schnittstellen zwischen Wärmeplanung und
Stadtentwicklung/Bauleitplanung sowie zur
Energieinfrastrukturplanung und die Bedeutung von
Quartiersansätzen diskutiert und Empfehlungen zu ergänzenden
Unterstützungsangeboten entwickelt.
Dazu Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: „Wir in der Bundesregierung sind uns einig:
Länder und Kommunen sollen bei der Wärmeplanung nicht allein
gelassen werden. Das schaffen wir Hand in Hand. Zum Abschluss
des bundesweiten Stakeholder-Dialogs gibt es jetzt
Empfehlungen der beteiligten Akteure, wie wir gemeinsam die
Wärmeplanung weiter voranbringen können – und diese nehmen
wir sehr ernst.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
Das
Wichtigste: Kommunen dürfen bei der Wärmeplanung nicht
überfordert werden. Deshalb unterstützen wir gezielt,
insbesondere auch kleine Kommunen, mit passenden Maßnahmen,
die den Stellenwert der Wärmeplanung deutlich machen und
dafür sorgen, dass sie gut angenommen wird.
Für eine
erfolgreiche Wärmeplanung brauchen wir eine enge Verzahnung
zwischen der integrierten Stadtentwicklung und Bauleitplänen.
Denn am Ende geht es auch darum, Flächenbedarfe richtig zu
nutzen und vor Ort gut zu koordinieren. Dabei wollen wir
künftig mehr auf das ganze Quartier schauen, statt nur auf
einzelne Häuser – das haben wir uns auch im Koalitionsvertrag
vorgenommen.“
Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Der
Wärmeplanung kommt für die koordinierte Entwicklung der
Energieinfrastrukturen, die für eine sichere und zunehmend
fossilfreie Wärmeversorgung benötigt werden, zentrale
Bedeutung zu. Dabei startet die Wärmeplanung
technologieoffen. Denn gerade in der Wärmeversorgung gilt: Es
gibt keine einheitliche Lösung, die für alle Regionen und
Kommunen passt.
Die Aufgabe der Wärmeplanung liegt darin, die
lokale Ausgangssituation und die verfügbaren Wärmepotenziale
sowie geeignete, vor allem auch besonders kosteneffiziente
Wärmeversorgungsoptionen für die Teilgebiete innerhalb der
Kommune zu ermitteln. Sie gibt
Energieinfrastrukturbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen damit größere Investitions- und
Planungssicherheit und leistet einen Beitrag, dass sie auf
einer informierten Grundlage eigenverantwortliche
Entscheidungen treffen können.
Wir werden unsere
Städte und Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe weiterhin
unterstützen und uns dafür einsetzen, die Wärmeplanung
möglichst praxisgerecht auszugestalten.“
Hintergrund
Die Wärmeplanung soll einen wesentlichen Beitrag dazu
leisten, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045
treibhausgasneutral zu gestalten. Hierzu schafft das
Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen und
führt die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument
flächendeckend ein.
Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie haben den Stakeholder-Dialog
Wärmeplanung Mitte des Jahres 2024 gestartet, um die Kommunen
nach dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zu
unterstützen. Im Rahmen einer dreiteiligen Workshop-Reihe
wurden ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der
Wärmeplanung erörtert und gemeinsam mit den Beteiligten
Herausforderungen identifiziert sowie praktikable
Lösungsansätze entwickelt.
Der Stakeholder-Dialog
ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsangebote der
Bundesregierung, insbesondere die finanzielle Unterstützung
in Höhe von 500 Millionen Euro, die der Bund den Ländern für
die erstmalige Erstellung der Wärmepläne zur Verfügung
stellt, die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums
Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und den Leitfaden
Wärmeplanung.
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Sanktionen gegen Russland, Zölle und die bilateralen
Beziehungen |
Washington, 5. Juni 2025 - Nach seinem
Treffen mit US-Präsident Donald Trump hat sich Bundeskanzler
Friedrich Merz „außerordentlich zufrieden” mit den Gesprächen
gezeigt. Man habe sich etwa über den Krieg in der Ukraine und
Sanktionen gegen Russland ausgetauscht.
„Wir
verstehen uns auf der persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine
Gesprächsebene, die offen und sehr kollegial ist”, betonte
Bundeskanzler Friedrich Merz nach seinem Treffen mit
US-Präsident Donald Trump in Washington D.C. Man habe über
wichtige Themen gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen
die Ukraine.
„Es liegt jetzt ganz besonders in der
Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des
amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser
Krieg beendet wird”, sagte der Kanzler. Zudem habe man über
die Zölle gesprochen und eine enge wirtschaftspolitische,
handelspolitische Kooperation vereinbart.
Bundeskanzler Friedrich Merz: Meine Damen und Herren, ich
komme später als ursprünglich geplant aus dem Weißen Haus,
weil wir doch noch länger zusammen waren als geplant. Es war
insgesamt aber ein gutes Gespräch. Sie haben Teile davon in
der Diskussion mitbekommen, die wir im Oval Office hatten.
Danach haben wir ein sehr gutes Mittagessen im kleinen Kreis
gehabt.
Ich kann aus meiner Sicht zwei Dinge
festhalten: Erstens. Wir verstehen uns auf der
persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine Gesprächsebene, die
offen und sehr kollegial ist. Darauf aufbauend werden wir
sicherlich auch in weiterer Zukunft sehr gute Gespräche haben
und auch eine sehr kurze Verbindung miteinander haben.
Das Zweite ist: Wir haben über die wichtigen Themen
gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen die Ukraine.
Sie haben mein Statement mitbekommen, ich habe das sehr klar
und sehr deutlich gesagt: Es liegt jetzt ganz besonders in
der Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des
amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser
Krieg beendet wird.
Das Ziel ist klar: Wir wollen so
schnell wie möglich ein Ende dieses Krieges erreichen. Nach
meiner persönlichen Überzeugung, die ich auch zum Ausdruck
gebracht habe, geht das nur über Stärke und auch über
Verteidigungsbereitschaft der Ukraine, die wir weiter
unterstützen wollen und müssen.
Es gibt eine
Initiative im amerikanischen Senat. Ich werde gleich auch
noch persönlich mit einigen der Senatoren sprechen, die jetzt
noch einmal ein größeres Sanktionspaket im Senat beschließen
wollen. Der amerikanische Präsident hat sich noch nicht
entschieden, in welcher Weise er daran teilnimmt und ob er
dies auch unterstützt. Da ist in den letzten Tagen aber
einiges in Bewegung gekommen.
Inwieweit das dann am
Ende auch zu einer Beschlussfassung führt, die in Kraft
tritt, ist offengeblieben. Das musste heute offenbleiben;
denn das wird natürlich nicht in meiner Gegenwart
entschieden. Ich glaube aber, ich konnte einige zusätzliche
Argumente vermitteln, die jetzt einfach noch einmal die
amerikanische Verantwortung deutlich machen, die diese
Regierung und die vor allem der Präsident hat.
Ich
habe nicht ohne Grund ein historisches Datum genannt, das
sich morgen jährt: Im Juni 1944 hat die amerikanische
Regierung zusammen mit den Briten – aber vor allem die
Amerikaner – den sogenannten D-Day gehabt, also den Tag, an
dem über Frankreich die Invasion nach Deutschland begonnen
hat. Das war eine Entscheidung, die genau da getroffen worden
ist, wo wir uns heute getroffen haben, nämlich im Oval Office
des Weißen Hauses.
Die Entscheidung zu treffen, zu
intervenieren und diesen Krieg in Europa zu beenden, das wird
jetzt nicht mit militärischen Mitteln stattfinden; aber die
politische Verantwortung, die dahintersteht, haben die
Amerikaner eben 1944 wahrgenommen, und an genau diese
politische Verantwortung habe ich noch einmal erinnert. Ich
glaube, dass wir da auch in der Beurteilung der historischen
Zusammenhänge übereinstimmen.
Wir haben natürlich auch
über Zölle und über Handelspolitik gesprochen. Wir haben
verabredet, dass es eine enge wirtschaftspolitische,
handelspolitische Kooperation zwischen dem Weißen Haus und
dem Kanzleramt gibt. Wir haben bereits die Personen benannt,
die diese Gespräche in unser beider Auftrag in Zukunft führen
werden – noch weiter intensiviert, als sie in der
Vergangenheit ohnehin schon einmal stattgefunden haben. Wir
nehmen das also wieder auf und intensivieren diese Gespräche.
Ich kann zusammenfassend nur noch einmal sagen: Ich bin
mit dem Besuch außerordentlich zufrieden. Die Tatsache, dass
die amerikanische Regierung bzw. der amerikanische Präsident
mich persönlich eingeladen hat, in seinem Gästehaus zu
übernachten, ist auch ein Beispiel dafür gewesen, dass er ein
gutes Gespräch haben wollte – und es ist ein gutes Gespräch
geworden.
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Bundeskabinett
verabschiedet Gesetzentwurf zur
Bebauung von Bahnflächen
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Berlin, 30. Mai
2025 - Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe
für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung
des § 23 Allgemeinen Eisenbahn Gesetztes verabschiedet.
Dieser regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.
Bundesminister Patrick Schnieder: Es ist den Menschen
in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle
Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die
betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine
langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht.
Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten
Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend
Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung
stehen. Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist
hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wir wollen
schnellstmöglich Vernunft walten lassen und dafür sorgen,
dass ehemalige Bahnflächen u.a. wieder für den Wohnungsbau
genutzt werden können.
Die Formulierungshilfe bietet
einen ausgewogenen und pragmatischen Kompromissvorschlag, der
auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur gerade auch im
Hinblick auf mögliche Reaktivierungen abzielt, und zugleich
die Voraussetzungen für einen sachgerechten
Interessenausgleich mit anderen Belangen wie z.B. der
kommunalen Stadtplanung ermöglicht. Die Bundesregierung
schafft damit die Grundlage für eine schnelle Lösung. Das
weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen.
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Verbraucherschutz aktuell |
Vorhaben der Bundesregierung
Für starke Verbraucherrechte und selbstbestimmte Verbraucher
Liebe Leserinnen und Leser, willkommen zur ersten Ausgabe
unseres Newsletters in dieser Legislaturperiode. Was erwartet
Sie in den nächsten vier Jahren? Stefanie Hubig, unsere neue
Bundesverbraucherschutzministerin, betonte vor dem Deutschen
Bundestag: „Wir haben uns vorgenommen, das Leben für
Bürgerinnen und Bürger bezahlbarer, einfacher und gerechter
zu machen.“ Wir geben hier einen Überblick über die Vorhaben
der neuen Bundesregierung, die Sie als Verbraucherinnen und
Verbraucher unmittelbar betreffen.
Gesetze und Regelungen
Was
ist neu im Juni 2025 ? Ein Kind in der Schwangerschaft zu
verlieren, ist für Frauen ein große seelische und körperliche
Belastung. Ab Juni haben sie Anspruch auf Mutterschutz nach
einer Fehlgeburt. Weitere Neuregelungen gelten für
Barrierefreiheit, Stromanbieterwechsel oder Camper.
Im Kabinett beschlossen
Verlängerung der Mietpreisbremse Wohnen soll für alle
Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung
hat deshalb beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31.
Dezember 2029 zu verlängern. Parallel will die
Bundesregierung zu mehr Wohnraum kommen.
Beschleunigter Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen
Investitionsprogramm zur Ganztagsbetreuung verlängert
3,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau
Für Städtebauförderung stehen 790 Millionen Euro
bereit
Bis 1. Juni: Aktionswoche zeigt Funklöcher in ländlichen
Räumen auf
Praxis-Netzwerk für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln
startet
Ein
Jahr Digitale-Dienste-Gesetz: Sicher im Netz unterwegs
Neues Label für Smartphone und Tablets
Verbraucher erhalten ab dem 20. Juni deutlich mehr
Informationen beim Kauf neuer Smartphones und Tablets. Das
bekannte EU-Energielabel wird für diese Produktgruppen
erweitert und informiert dann auch über die Reparierbarkeit
der Geräte. Service und Fakten
Glasfaseranschluss: Das müssen Sie zu Abläufen und Verträgen
wissen
Bundesnetzagentur: Sicherheit von Wallboxen gewährleistet
Zwei Drittel der Deutschen nutzen generative KI
Fake News aus dem Ausland: Was ist FIMI?
Elektrogeräte: Wo es Zuschüsse für Reparaturen gibt
Support für Windows 10 endet: Das müssen Sie wissen
Vorsicht vor Fake-Shops: Gefälschte Lidl-Seiten im Umlauf
flegebedürftig? Diese Verkaufsmaschen sollten Sie kennen!
Das erste Smartphone fürs Kind - Tipps für eine sichere
Nutzung
Ihre Meinung ist gefragt: Wie kann ein sicheres Online-Umfeld
für Kinder geschaffen werden?
Wir stellen vor:

Foto (Bundesregierung/Jesco Denzel)
Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung Der neue Bundesminister Karsten
Wildberger ist mit einem hohem Anspruch gestartet. Er
betonte: „Die Gründung dieses Ministeriums ist mehr als ein
Verwaltungsakt. Es ist eine wichtige Zukunftsentscheidung für
unser Land. Es geht um ein modernes und digitales
Deutschland." Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das:
weniger Bürokratie, mehr Service und schnellere
Entscheidungen. So etwa sollen viele Verwaltungsleistungen
digitalisiert angeboten werden. Der Gang auf Amt entfällt.
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Balkonsolar, Energetische Sanierung
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Fitnesstracker & Co.,
Online-Arztsprechstunden
Angebote der
Initiative „Digital-Kompass“
Themenbeispiele: KI, WhatsApp und andere Messenger
Kampagne: "Bienen füttern!"
Bienen schützen mit bienenfreundlichen Pflanzen Rund die
Hälfte unserer heimischen Wildbienenarten ist bedroht. Bienen
und andere bestäubende Insekten finden nicht überall
ausreichend Nektar und Pollen. Aber alle Hobbygärtner und
Pflanzenfreunde können helfen, Honig-, Wildbienen und Co. zu
unterstützen. Hier finden Sie praktische Pflanztipps für ein
bienenfreundliches Blütenmeer.
Broschüre: Bienenfreundliche Pflanzen - Das Lexikon für
Balkon, Garten und andere Pflanzorte
Online-Lexikon: Die perfekte Pflanze finden - ob sonnig,
schattig, Garten oder Kübel
Inspirierend, informativ, interaktiv
Umweltfestival in Berlin Unter dem Motto „Jetzt erst recht!“
findet am Brandenburger Tor in Berlin das Umweltfestival
statt – ein Tag voller Inspiration, Information und Spaß ganz
im Zeichen von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Mit dabei:
Carsten Schneider, der neue Bundesminister für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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Bundesbauministerin Verena
Hubertz zur Mietpreisbremse und zum Bauturbo
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Berlin, 28. Mai 2025 - Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Diese Regierung ist im
Liefermodus. Was umgesetzt werden kann, wird umgesetzt und
zwar noch vor der Sommerpause. Dazu gibt der heutige Tag
guten Anlass: Ich habe Tempo versprochen. Beim Bauturbo mache
ich Tempo. Wir haben im Jahr 2025 Rekordinvestitionen als
Bundesregierung vorgesehen. Rund 110 Milliarden fließen in
unsere Zukunft.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
Damit das
Geld zügig und effizient abfließt und nicht in unnötigen
Planungsschleifen versickert, werden wir den Bauturbo noch
vor dem Sommer in den Bundestag einbringen. Heute ist auch
ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter. Die
Verlängerung der Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause hat
Signalwirkung. Wir stehen an der Seite der Mieterinnen und
Mieter. Ich danke Justizministerin Hubig, dass sie so schnell
diesen wichtigen Gesetzentwurf eingebracht hat.“
Anmerkung der Redaktion: Es ist schön und
zugleich verblüffend, wie beide Ministerien direkt nach
Übernahme der Amtsgeschäfte koordiniert vorgehen.
Ich lege dies in Hinsicht auf Ergebnisse
einmal auf Wiedervorlage auf Januar 2026. Harald Jeschke
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Mietpreisbremse soll bis zum 31. Dezember 2029
verlängert werden |
Berlin, 28. Mai
2025 - Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur
Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Es handelt sich
um den ersten Gesetzentwurf, den Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig vorgelegt hat.
Er sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für
die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor.
Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist deshalb notwendig,
weil die geltenden Regeln andernfalls zum 31. Dezember 2025
ausliefen. Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Wohnen
darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der
Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir
haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres
läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und
Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine
Frage der Gerechtigkeit.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Klar ist
aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein
erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben
zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen
mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge
mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den
Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern.
Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine
leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise
verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der
Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“
Bei der
Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur
Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten
in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im
Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung
findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung
darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete
bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe
der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die
ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für
vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen
Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts
geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche
Vergleichsmiete.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten
mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen
können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen.
Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit
denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird,
spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft
treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die
Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine
Anwendung mehr.
In ihrem jeweiligen Geltungsbereich
hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat
verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu
führen, dass die die Mieten bei Wiedermietung schneller
ansteigen würden. Das trifft insbesondere Menschen mit
niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten
Verdrängung führen.
Mit der nunmehr beschlossenen
Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die
Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden.
Den Landesregierungen wird so ermöglicht, durch
Rechtsverordnung auch über den 31. Dezember 2025 hinaus
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in
denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.
Die heute beschlossene Formulierungshilfe eines Gesetzes
zur Verlängerung der Mietpreisbremse soll über die Fraktionen
von CDU/CSU und SPD aus der Mitte des Deutschen Bundestages
in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
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- Partnerschaft zwischen Deutschland und „Nordic 5“
richtungsweisend für EU - Bund steht an der Seite der
Kommunen bei der Innenstadt- und Ortszentrenentwicklung
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Partnerschaft zwischen Deutschland und „Nordic 5“
richtungsweisend für EU Turku, 27. Mai 2025 - Deutschland und die
nordischen Staaten hätten „sehr viele Gemeinsamkeiten“, vor
allem in der Sicherheits- und Europapolitik, sagte
Bundeskanzler Friedrich Merz am Dienstag in Turku. Das mache
die Partnerschaft wertvoll, stabil und richtungsweisend für
die EU.
„Deutschland und die nordischen Staaten sind
einander sehr nahe, nicht nur geographisch, sondern auch
kulturell und politisch.“ Mit diesen Worten dankte
Bundeskanzler Friedrich Merz dem finnischen
Ministerpräsidenten Petteri Orpo in einer gemeinsamen
Pressekonferenz am Dienstag für die Einladung nach Turku.
Merz war am Montag in die älteste Stadt Finnlands gereist
und hatte dort als Ehrengast an einem Abendessen beim
Gipfeltreffen der fünf nordischen Staaten (N5) Dänemark,
Finnland, Island, Norwegen und Schweden teilgenommen. Neben
den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der N5
waren auch politische Vertreterinnen und Vertreter von
Grönland, Färöer und Åland anwesend. Nach dem Gespräch mit
Orpo wurde Merz am Dienstag auch vom finnischen
Staatspräsidenten Alexander Stubb empfangen. Lesen Sie
hier das Wichtigste in Kürze:
Sicherheit im Ostseeraum
stärken: Sicherheitsfragen nahmen Kanzler Merz zufolge sowohl
bei den bilateralen Gesprächen als auch im N5-Rahmen breiten
Raum ein. Hybride Angriffe, gekappte Kabel und beschädigte
Pipelines bedrohten allesamt die Sicherheit – „Wir nehmen das
gemeinsam sehr ernst.“ Schutzmaßnahmen seien zum Beispiel die
NATO-Mission „Baltic Sentry“, aber auch die gegen Russland
verhängten EU-Sanktionen und eine sehr enge Zusammenarbeit im
Bereich Krisenmanagement. Auch die russische Schattenflotte
werde mit dem 17. Sanktionspaket der EU ins Visier genommen.
„Putin versteht nur die Sprache der Stärke, nicht der
Schwäche.”
Irreguläre Migration bekämpfen: Die
Sicherung der EU-Außengrenzen sei vordringlich. Merz sprach
Finnland „höchste Anerkennung“ für die Sicherung der
EU-Außengrenzen aus. Es gebe kein zweites Land in der EU mit
einer so langen Außengrenze mit Russland – mehr als 1.300
Kilometer. Russland und Belarus instrumentalisierten
Migration hier als Teil der hybriden Kriegsführung gegen den
Westen. „Wir werden das nicht hinnehmen“, bekräftigte der
Bundeskanzler. Finnland werde nicht allein gelassen. „Die
Außengrenzen Finnlands sind auch unsere Außengrenzen“,
betonte Merz.
Ukraine entschlossen unterstützen: Der
Krieg gegen die Ukraine fordere Europa und dessen Freiheit
heraus. Dennoch lasse sich bereits jetzt feststellen:
„Russland hat sich verkalkuliert.“ Statt Europa zu spalten
und die NATO zu schwächen, habe der Angriffskrieg gegen die
Ukraine genau das Gegenteil bewirkt. Durch den Beitrtt
Schwedens und Finnlands sei die NATO stärker geworden denn je
zuvor, unterstrich Bundeskanzler Merz. Er kündigte an, die
gemeinsame Unterstützung für die Ukraine fortzusetzen und
auszubauen.
Bund steht an der Seite der
Kommunen bei der Innenstadt- und Ortszentrenentwicklung -
Innenstadtkongress am 27. und 28. Mai 2025 in Essen gestartet
Bundesbauministerin Verena Hubertz eröffnete heute in Essen
den Innenstadtkongress. Der Kongress, der am 27. und 28. Mai
im Haus der Technik tagt, dient als wichtiges Forum, um die
zukunftsfähige Entwicklung der Innenstädte und Zentren
bundesweit voranzubringen und zu gestalten. Er wird gemeinsam
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen und dem Beirat Innenstadt ausgerichtet.
Die
Innenstadtentwicklung lebt vom Austausch innovativer Ideen
und guter Erfahrungen, um unsere Innenstädte und Ortszentren
fit für die Zukunft zu machen und den großen
Transformationsaufgaben Klimawandel, Digitalisierung, Wohnen,
Aktivierung von Leerstand, sozialem Zusammenhalt sowie der
Energie- und Mobilitätswende zu begegnen. Knapp 500
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland, darunter
u. a. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und
Kommunen, der kommunalen Spitzenverbände sowie aus der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Stadtentwicklung, aus
Gewerbe, Handel und Tourismus, bietet der Innenstadtkongress
erneut in diesem Jahr eine wichtige Plattform um über
Inhalte, Ziele und aktuelle Fragen zur Entwicklung der
Innenstädte und Ortszentren zu diskutieren. Das Treffen
umfasst dabei ein breites Programm an Vorträgen, Talk-Runden
und Fachforen.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Innenstadtentwicklung braucht das ‚Wir‘, sonst funktioniert
sie nicht. Dazu gehören Vielfalt und Angebote wie Handel und
Gastronomie. Innenstädte und Ortszentren zu gestalten, ist
eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Akteure vor Ort. Dafür
gibt es kein Patentrezept, aber kluge Lösungen im ganzen
Land. Es braucht lokale Lösungen, die gemeinschaftlich
entwickelt werden. Aus Krisen Chancen entwickeln, Experimente
wagen und dabei von anderen Kommunen lernen und sich
vernetzen – genau hier setzt der Innenstadtkongress an.
Informieren, vernetzen und lernen von anderen - das ist das
Ziel dieses fachlichen Austausches."

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
An dem
Kongress aktiv beteiligt ist ein Großteil der Städte und
Gemeinden, die über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige
Innenstädte und Zentren" gefördert werden. Mehr als 200
Kommunen aus ganz Deutschland werden über das Programm
unterstützt, neue Ideen und Ansätze zur Bewältigung akuter
und struktureller Problemlagen in ihren Zentren zu erarbeiten
und umzusetzen.
Mit der von der Regierungskoalition
angestrebten schrittweisen Verdoppelung der rund 790 Mio.
Euro an Städtebauförderung, dem noch laufenden Sonderprogramm
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" und den zusammen mit
dem Beirat Innenstadt erarbeiteten Handlungsempfehlungen und
Ratgebern ist und bleibt der Bund ein starker Partner für die
Kommunen bei der Innenstadtentwicklung.
|
1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
|
•
Mehr Stellen für Weiterbildung
von Kinderärztinnen und -ärzten gefordert
• Länder setzen sich für Gleichbehandlung von
Zwei-Mütter-Familien ein •
Bundesrat startet Vorstoß für härtere Strafen bei Einsatz von
K.o.-Tropfen • Bundesrat würdigt 60 Jahre
deutsch-israelische Beziehungen
• Für ein modernes Mobilfunknetz - überall
• Grünes Licht für besseren Vogelschutz an
Eisenbahnanlagen
Für ein modernes Mobilfunknetz - überall
Auf Initiative des Landes Hessen fordert der Bundesrat
die Bundesregierung auf, die digitale Infrastruktur zu
verbessern und auszuweiten. Modernes Mobilfunknetz als
wichtiger Standortfaktor
Flächendeckender Mobilfunk
der neuesten Generation sei entscheidend für eine moderne
Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es in einer am 23. Mai
2025 gefassten Entschließung. Er werde für zahlreiche
digitale Anwendungen benötigt, darunter autonome Fahrzeuge
und intelligente Messsysteme für die Energiewende,
Landwirtschaft sowie für Notrufdienste.
Der Mobilfunk
sei ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Das
Ziel der Bundesnetzagentur, 99,5 % der Bundesfläche versorgen
zu können, greife zu kurz und könne nur als Zwischenschritt
in Richtung einer vollständigen Flächendeckung gesehen
werden, kritisiert der Bundesrat.
Netzempfang an
Straßen und Bahntrassen Besonders wichtig sei ein
unterbrechungsfreier Mobilfunk entlang von Straßen,
Zuggleisen und Wasserstraßen. Die bisherigen Vorgaben seien
nicht ausreichend, um hier ein durchgehendes Mobilfunknetz zu
gewährleisten. Gefordert seien daher insbesondere die
Netzbetreiber: Sie müssten die inzwischen beschleunigten und
vereinfachten Genehmigungsverfahren auch für einen
entsprechenden Ausbau nutzen.
Neues Gesetz gefordert
Die Bundesregierung hingegen sei nun gefragt, das
Gesetzgebungsverfahren für den Nachfolger des
TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetzes unverzüglich
einzuleiten, fordern die Länder. Dem Ausbau der digitalen
Infrastrukturen müsse ein uneingeschränkt überragendes
öffentliches Interesse zuerkannt werden. Auch seien
wirkungsvollere Vorgaben zur hochwertigen Versorgung von
Fläche, Haushalten und Verkehrswegen erforderlich.
Flächendeckender Ausbau Insbesondere die „weißen Flecken“
beim Ausbau des mobilen Netzes müssten verschwinden. Dabei
könnte eine Förderung durch öffentliche Mittel helfen. Zudem
sei der Ausbau der Glasfasernetze besonders wichtig. Mit
Hilfe der bereits existierenden digitalen Planungs- und
Genehmigungsverfahren ließe sich dieser beschleunigen – die
Nutzung dieser digitalen Verfahren müsse daher verpflichtend
sein.
Weitere Maßnahmen Der Bundesrat fordert
zudem, die Mobilinfrastrukturgesellschaft des Bundes über das
Jahr 2025 hinaus beizubehalten. Außerdem bittet er die
Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur
Weiterentwicklung des Rechenzentrumstandorts Deutschland zu
entwickeln und umzusetzen. Dadurch sollten die
Energieeffizienz verbessert, innovative Technologien und
digitale Anwendungen gefördert und Standortbedingungen
optimiert werden.
Wie es weitergeht Die
Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Feste
Fristen und Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren
muss, gibt es nicht.
Länder setzen sich
für Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien ein
Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der
Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht
bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern.
Langwieriges
Adoptionsverfahren für die zweite Mutter Als Grund für
seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz,
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt
der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von
Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei
Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die
Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen.
Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren
durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden.
Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde
der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch
Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist.
Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft
anerkennen.
Änderung im Sinne des Kindeswohls Nach
Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung
eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne
des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden,
unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der
Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben.
Daher
schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das
Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der
gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die
Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien
ermöglicht werden. Wie es weitergeht
Die
Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich
damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss,
ist gesetzlich nicht geregelt.
Bundesrat
fordert mehr Stellen für Weiterbildung von Kinderärztinnen
und -ärzten Der Bundesrat hat sich am 23. Mai
2025 für eine bessere Förderung der
Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärztinnen
und -ärzte ausgesprochen. Hoher Bedarf an Weiterbildung
In einer Entschließung, die auf eine Initiative
Baden-Württembergs zurückgeht, verweisen die Länder auf den
besonders hohen Bedarf bei der Weiterbildung von Kinder- und
Jugendmedizinern. Um auch künftig sicherzustellen, dass es
flächendeckend ausreichend Kinderärztinnen und -ärzte gibt,
fordern sie entsprechende Maßnahmen. Gleichbehandlung mit
Allgemeinmedizinern gefordert
So dürfe die Förderung
der ambulanten Weiterbildungsstellen im Bereich der Kinder-
und Jugendmedizin nicht mehr mit der sonstigen fachärztlichen
Versorgung konkurrieren. Vielmehr müsse sie der
allgemeinmedizinischen Weiterbildung gleichgestellt werden –
Weiterbildungsstellen dürften nicht mehr kontingentiert
werden.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung
daher auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu
bringen, die die Facharztweiterbildung für Kinder- und
Jugendärzte vom begrenzten Kontingent der verfügbaren
Weiterbildungsmöglichkeiten befreit. Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Feste
Vorgaben, ob und wann sich diese damit auseinandersetzen
muss, gibt es nicht.
Bundesrat startet Vorstoß
für härtere Strafen bei Einsatz von K.o.-Tropfen Der
Bundesrat hat beschlossen, auf Initiative von
Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland einen
Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Verabreichung von
K.o.-Tropfen beim Bundestag einzubringen. Bereits im
Märzplenum hatte der Bundesrat härtere Strafen für diese
Fälle bei Sexual- und Raubdelikten gefordert.
BGH: K.o.-Tropfen
kein gefährliches Werkzeug Hintergrund ist ein Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt er
klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um
eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt
anzusehen sei.
Allerdings seien die Tropfen nach
Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des
Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf
feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf
Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits
strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den
betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe
von fünf Jahren vorsieht.
Gift und anderen
gesundheitsgefährdenden Stoffe Der Gesetzentwurf des
Bundesrates sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die
Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden
Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen
Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der
gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist.
K.o.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit
Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis
hin zur Todesgefahr mit sich, heißt es in der Begründung. Bei
Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle
Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl
körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die
psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne.
Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen.
Bundestag am Zug Der Gesetzentwurf wird nun beim Bundestag
eingebracht, der darüber entscheiden kann. Zuvor bekommt die
Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Grünes Licht für besseren Vogelschutz an
Eisenbahnanlagen Der Bundesrat hat am 23. Mai
2025 einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den besseren
Schutz von Vögeln vor den Gefahren elektrischer
Eisenbahnoberleitungen zugestimmt. Diese wurde der
Länderkammer noch von der rot-grünen Bundesregierung
zugeleitet.
Gefahr durch Stromschlag In der
Begründung der Verwaltungsvorschrift verweist die
Bundesregierung darauf, dass Oberleitungsanlagen der Bahn für
Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche
Gefahrenquelle darstellten. Berührt ein Vogel Bauteile
unterschiedlichen Potentials gleichzeitig, könne dies zu
erheblichen Verletzungen oder zum Tod durch Elektrokution
führen. Bei geringen Abständen der Leitungen und feuchter
Luft könne dies sogar ohne direkte Berührung geschehen.
Kostspielige Schäden und Brandgefahr Neben diesem
nicht wünschenswerten Schicksal der Tiere führten durch Vögel
verursachte Kurzschlüsse häufig zu Beschädigungen an
Oberleitungsanlagen und damit zu Störungen des Zugbetriebs.
Zudem würden auf diese Weise auch Brände verursacht, was
ebenfalls erhebliche Einschränkungen und Kosten nach sich
zieht.
Einheitliche Standards im
Genehmigungsverfahren Die Verwaltungsvorschrift soll
einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen schaffen, die
es ermöglichen, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger
und mit weniger Verwaltungsaufwand zu genehmigen und
umzusetzen. So werde sowohl dem öffentlichen Interesse an
elektrifizierten Eisenbahnstrecken zur Sicherung
klimafreundlicher Mobilität als auch den erforderlichen
wirksamen Vogelschutzmaßnahmen Rechnung getragen, heißt es in
der Begründung.
In-Kraft-Treten Die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift kann nun veröffentlicht werden und
tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Begleitende
Entschließung In einer begleitenden Entschließung bittet der
Bundesrat die Bundesregierung, in Zukunft notwendige
Standardisierungsprozesse im Bereich des Natur- und
Artenschutzes so zu gestalten, dass wissenschaftliche
Standards umfassend berücksichtigt werden. Dadurch soll das
erhöhte Tötungsrisiko für Vögel zukünftig zuverlässig
vermieden werden. Bundesrat würdigt 60
Jahre deutsch-israelische Beziehungen und bekräftigt
Verantwortung Einstimmig verabschiedete der
Bundesrat am 23. Mai 2025 eine Entschließung zum 60.
Jahrestag der deutsch-israelischen Beziehungen. Darin würdigt
er die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen
Deutschland und dem Staat Israel am 12. Mai 1965, die vor dem
Hintergrund der Shoah keine Selbstverständlichkeit gewesen
sei.
Beide Länder seien heute freundschaftlich eng
miteinander verbunden, heißt es in der Entschließung. „Die
Beziehungen zwischen Deutschland und Israel werden immer
besondere sein. Deutschland bekennt sich zu seiner
historischen Verantwortung. Der Bundesrat bekräftigt, dass zu
dieser deutschen Verantwortung gehört, sich für die Existenz
des Staates Israel einzusetzen, für dessen Sicherheit
einzutreten.“
Der Bundesrat stehe weiterhin fest an
der Seite Israels und bekenne sich zum israelischen Recht auf
Selbstverteidigung. In einer
Entschließung vom 20. Oktober 2023 hatte er die
menschenverachtenden Terroranschläge der Hamas auf Israel
verurteilt.
Mit dem heutigen Beschluss fordert er
erneut die Freilassung der von der Hamas verschleppten
Geiseln und verlangt das Ende der Angriffe auf Israel. Ruf
nach Deeskalation An die Bundesregierung gerichtet fordern
die Länder, sich gemeinsam mit europäischen und
internationalen Partnern für eine Deeskalation des Konflikts
in der Region einzusetzen und auf die Einhaltung des
Völkerrechts durch alle am Konflikt beteiligten Parteien im
Gazastreifen zu drängen.
Das Ziel müsse ein
dauerhafter Frieden in Form einer Zweitstaatenlösung sein.
Schutz jüdischen Lebens in Deutschland Besorgt zeigt sich der
Bundesrat über die Zunahme antisemitischer Vorfälle und
antiisraelischer Demonstrationen in Deutschland seit dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Er
verurteilt Antisemitismus entschieden und bekräftigt, dass
das Existenzrecht Israels sowie der Schutz jüdischen Lebens
zur deutschen Staatsräson gehörten. Bei Angriffen auf diese
Werte müsse Deutschland als wehrhafter Rechtsstaat handeln.
23. Mai: Das Grundgesetz mit dem Ehrenamt feiern
Im Stadtpark neue Bäume pflanzen, in der Stadtbibliothek
gemeinsam mit Kindern bunte Vorlesestunden gestalten, ein
Spielenachmittag mit Musik in der örtlichen
Seniorenwohnstätte oder ein inklusives Fußballturnier für
Kinder und Jugendliche: Engagement und Ehrenamt bringen
Menschen zusammen.
Am 23. Mai 2026, dem 77.
Geburtstag des Grundgesetzes, feiern Engagierte in
ganz Deutschland den Ehrentag mit einer bundesweiten
Mitmachaktion. Ziel der Initiative Ehrentag. Für dich. Für
uns. Für alle. ist es, deutschlandweit zur Beteiligung, zu
eigenen Aktionen und Aktivitäten, zum Ausprobieren und
Mitmachen einzuladen.
Zur heutigen
Auftaktveranstaltung mit Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier kamen neben 40 jungen Engagierten auch
Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Vereinen und
Kommunen, Unternehmen und Stiftungen. Der Bundespräsident ist
Initiator und Schirmherr der Aktion, die im nächsten Jahr
deutschlandweit zum ersten Mal stattfindet. Die Deutsche
Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bereitet die
Aktion in enger Zusammenarbeit mit dem Bundespräsidialamt
(BPrA) vor.
„Auch kleine Initiativen zeigen die Größe
der Idee“, betonte der Bundespräsident in seiner Rede. „In
der Summe entsteht hoffentlich in allen Teilen unseres Landes
ein Mosaik der Gemeinsamkeit, in dem wir uns als
zusammengehörig erleben.“
28,8 Millionen Menschen
engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich, mehr als fünf
Millionen Menschen geben an, sicher zum Engagement bereit zu
sein.* Besonders diese Menschen sollen mit dem „Ehrentag“
angesprochen werden.
Katarina Peranić, Vorständin der
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, erläutert die
Vision hinter dem Aktionstag: „Am Ehrentag wird sichtbar, was
Ehrenamt bewegen kann: Wenn Menschen gemeinsam anpacken,
werden aus Ideen Wirklichkeit – Plätze werden bunter, Räume
lebendiger und Nachbarschaften stärker. Überall im Land
gestalten Freiwillige ihre Kommune mit Herz und Hand – und
zeigen, wie Miteinander Zukunft schafft und für Zusammenhalt
sorgt.“
Der Ehrentag ist ein Gemeinschaftswerk. So
sollen bis zum Aktionstag im kommenden Jahr Mitwirkende sowie
Unterstützerinnen und Unterstützer in ganz Deutschland
gewonnen werden. Dies können Kommunen und Unternehmen sein,
ebenso wie Vereine, Verbände und Initiativen. Ein
Aktionsportal soll im Sommer 2025 gelaunched werden. Weitere
Infos zum Ehrentag unter: www.ehrentag.de
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Bundesbauministerium will zügig
einen Wohnungsbauturbo vorlegen
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Wiesbaden/Berlin,
23. Mai 2025 - Zu den am 23. Mai vom Statistischen Bundesamt
veröffentlichten Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau 2024
erklärt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „In Deutschland wird zu
wenig und zu langsam gebaut. Im vergangenen Jahr wurden knapp
252.000 Wohnungen errichtet – ein Rückgang von über 42.000
Wohnungen gegenüber 2023. Das ist auch ein Resultat der
ungünstigen Umstände und Rahmenbedingungen. Zudem sind
Genehmigungsverfahren zu kompliziert und langwierig,
Baukosten zu hoch und Förderbedingungen zu undurchsichtig.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
Was wir jetzt brauchen, ist ein Dreiklang aus
Tempo, Technologie und Toleranz, um wieder Schwung
in den Wohnungsmarkt zu bringen und auch den Bauüberhang von
rund 760.000 genehmigten, aber noch nicht fertig gebauten
Wohnungen, zu aktivieren. Wir werden zügig einen
Wohnungsbauturbo vorlegen, steuerliche Anreize verbessern und
Neubauförderprogramme radikal vereinfachen. Gleichzeitig
setzen wir die soziale Wohnraumförderung auf Rekordniveau
fort. Um Baukosten zu senken, werden wir die Planungs- und
Genehmigungsverfahren beschleunigen und auf serielles und
modulares Bauen setzen, denn das ist die Zukunft.

Das Bundesministerium - Foto Steffen Kugler
All
das wird nur funktionieren, wenn wir auch bauen wollen und
Bauen und Stadtentwicklung als Chance für die Gesellschaft
begreifen. Ich möchte, dass der Friseur, die Busfahrerin, die
junge Familie oder der alleinlebende Rentner auch die
passende Wohnung finden. Dafür müssen die Bagger wieder
rollen und wir müssen bauen, bauen, bauen. Und das zu
bezahlbaren Preisen.“
14,4 % weniger fertiggestellte Wohnungen im Jahr 2024
• Insgesamt 251 900 Wohnungen fertiggestellt –
Rückgang im Neubau bei allen Gebäudearten außer Wohnheimen
• Bauüberhang verringert sich auf 759 700 genehmigte,
aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen zum Jahresende
2024, davon 330 000 bereits im Bau • Durchschnittliche
Dauer zwischen Baugenehmigung und Fertigstellung eines
Wohngebäudes seit 2020 um 6 Monate verlängert
Wiesbaden, 23. Mai 2025 - Im Jahr 2024 wurden in Deutschland
251 900 Wohnungen gebaut. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, waren das 14,4 % oder 42 500 Wohnungen
weniger als im Vorjahr. Das war der erste deutliche Rückgang,
nachdem die Zahl fertiggestellter Wohnungen in den Jahren
2021 bis 2023 jeweils um 294 000 gelegen hatte.
Zuvor
war die Zahl neuer Wohnungen von ihrem Tiefststand von 159
000 im Jahr 2009 bis auf den bisherigen Höchststand von 306
400 im Jahr 2020 gestiegen. In diesen Ergebnissen sind sowohl
Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch neue
Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Besonders starke Rückgänge bei neuen Ein- und
Zweifamilienhäusern Von den im Jahr 2024
fertiggestellten Wohnungen befanden sich 215 900 in neu
errichteten Wohngebäuden. Das waren 16,1 % oder 41 400
Wohnungen weniger als im Vorjahr. Besonders starke Rückgänge
gab es bei den meist von Privatpersonen errichteten Ein- und
Zweifamilienhäusern: Mit 54 500 Einfamilienhäusern wurden
22,1 % oder 15 400 weniger fertiggestellt als im Vorjahr.
Die Zahl neuer Wohnungen in Zweifamilienhäusern fiel um
26,2 % oder 6 300 auf 17 600. In Mehrfamilienhäusern, der
zahlenmäßig stärksten und vor allem von Unternehmen gebauten
Gebäudeart, wurden 135 300 Neubauwohnungen geschaffen, das
waren 13,4 % oder 21 000 weniger als im Jahr 2023. In neu
errichteten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter
Wohnungen dagegen um 17,6 % oder 1 300 auf 8 500.
In
neuen Nichtwohngebäuden entstanden 4 800 Wohnungen und damit
15,0 % oder 800 weniger als im Vorjahr. Nach Bauherrengruppen
betrachtet entfielen von den im Jahr 2024 fertiggestellten
Neubauwohnungen 112 500 auf Unternehmen (-11,8 % oder -15 100
zum Vorjahr) und 95 400 auf Privatpersonen (-20,4 % oder
-24 500).
Von Trägern der öffentlichen Hand wurden
9 500 Neubauwohnungen fertiggestellt (-20,5 % oder -2 500).
Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in bereits bestehenden
Wohngebäuden blieb im Jahr 2024 mit 30 300 gegenüber dem
Vorjahr konstant.
Durchschnittlich 26 Monate
von der Genehmigung bis zur Fertigstellung im Neubau
Die durchschnittliche Abwicklungsdauer von Neubauwohnungen in
Wohngebäuden, also die Zeit von der Genehmigungserteilung bis
zur Fertigstellung, hat sich bei den im Jahr 2024
fertiggestellten Wohngebäuden auf 26 Monate weiter
verlängert. Im Jahr 2023 hatte der Bau einer Wohnung noch 24
Monate gedauert, im Jahr 2020 lediglich 20 Monate.
Neubauwohnungen mit durchschnittlich 96,2 Quadratmetern
Wohnfläche Eine Neubauwohnung – von der Einzimmerwohnung bis
zum Einfamilienhaus – hatte im Jahr 2024 eine
durchschnittliche Wohnfläche von 96,2 Quadratmetern. Damit
hielt der Trend zu kleineren Wohnungen an. Die bisher größte
Wohnfläche je Wohnung war im Jahr 2007 mit 116,4
Quadratmetern gemessen worden, seitdem nahm die
durchschnittliche Wohnungsgröße tendenziell ab.
Bauüberhang verringert sich im zweiten Jahr in Folge
Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen fiel im Jahr 2024
gegenüber dem Vorjahr um 17,1 % auf 215 300 und war damit
deutlich geringer als die Zahl der fertiggestellten
Wohnungen.
Dadurch ging die als Bauüberhang
bezeichnete Zahl bereits genehmigter, aber noch nicht
fertiggestellter Wohnungen im Vorjahresvergleich im zweiten
Jahr in Folge zurück, und zwar um 67 000 auf 759 700
Wohnungen zum Jahresende 2024. Davon befanden sich 330 000
Wohnungen bereits im Bau (179 200 Wohnungen waren "unter
Dach" beziehungsweise im Rohbau fertiggestellt).
Der
bisher höchste Bauüberhang war im Jahr 1995 mit 928 500
Wohnungen gemessen worden. 29 000 erloschene Baugenehmigungen
für Wohnungen im Jahr 2024 Der Rückgang des Bauüberhangs ist
auch auf die hohe Zahl erloschener Baugenehmigungen
zurückzuführen, bei denen in der Regel die mehrjährige
Gültigkeitsdauer der Genehmigung abgelaufen ist.
Im
Jahr 2024 erloschen 29 000 Baugenehmigungen, das war der
höchste Wert seit 2002 und ein Anstieg um rund ein Viertel
gegenüber den Vorjahren (2023: 22 700; 2022: 22 800). Zur
Anzahl der im Bauüberhang enthaltenen Bauvorhaben, deren
Genehmigung zwar noch nicht erloschen sind, die aber nicht
mehr weiterverfolgt werden, liegen keine Informationen vor.
7,3 % weniger umbauter Raum bei Nichtwohngebäuden
Auch die Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist im Jahr 2024
deutlich zurückgegangen. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel
Fabrikgebäude und Lagerhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude
oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude.
Der
zentrale Indikator für die Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden
ist der umbaute Raum. Bei den im Jahr 2024 fertiggestellten
Nichtwohngebäuden verringerte sich der umbaute Raum gegenüber
dem Jahr 2023 um 7,3 % auf 177,7 Millionen Kubikmeter.
Besonders stark war der Rückgang bei den Handels- und
Warenlagergebäuden mit -20,3 % beziehungsweise -12,9 %.
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Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung in Kraft
getreten |
Städtebauliche Investitionen mit
790 Mio. Euro können starten
Berlin, 22. Mai 2025 - Die
Städtebauförderung steht für starke Quartiere, ein
attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der
Nachbarschaft. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und
Kommunen mit der Städtebauförderung einen maßgeblichen
Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohnerinnen und
Bewohner sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen.
Die Wirkung der Städtebauförderung umfasst die
Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und
zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über
attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur
sozialgerechten Quartiersentwicklung. Mit der Unterzeichnung
der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle
Bundesländer wurde nun die rechtliche Voraussetzung dafür
geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die
Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und
Gemeinden erfolgen kann.
Dazu Verena Hubertz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument der
Stadtentwicklung in Deutschland. Etwa 12.400 bislang
geförderte Gesamtmaßnahmen sprechen eine deutliche Sprache. 1
Euro Städtebauförderung bewirkt durchschnittlich rund 7 Euro
private und öffentliche Folgeinvestitionen. Das ist gut
investiertes Geld in lebendige Gemeinschaften und lebenswerte
Städte. Wir wollen deshalb die Mittel in dieser
Legislaturperiode schrittweise verdoppeln. Ich danke dem
Haushaltsausschuss, dass wir es geschafft haben, die
Förderung auch im Jahr 2025 verlässlich weiterzuführen.“
Die Bund-Länder-Vereinbarung ist am vergangenen Freitag
in Kraft getreten. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages trotz noch fehlenden Bundeshaushalts
2025 die Bereitstellung der Finanzmittel für das Jahr 2025
ermöglicht und damit für die notwendige Planungssicherheit
bei den Ländern und Kommunen gesorgt. Auch im Jahr 2025
stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die
Städtebauförderung bereit.
An den Kosten der
Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je
zu einem Drittel. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien zudem
darauf verständigt, die Mittel für die Städtebauförderung
schrittweise zu verdoppeln. Weitere Informationen zur
Städtebauförderung finden Sie unter:
https://www.staedtebaufoerderung.info
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Bundesministerin: Sozialer Wohnungsbau 2025
startet |
Verband Wohneigentum
e.V.: Turbo auch fürs Wohneigentum Berlin,
21. Mai 2025 - Zur Regierungserklärung der neuen
Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärt der gemeinnützige
Verband Wohneigentum: "Der an den Tag gelegte zupackende
Start-Up-Spirit von Verena Hubertz kann dem Thema Bauen und
Wohnen gut tun. Aus Eigentümer-Sicht lässt die vorgestellte
Agenda allerdings das Bekenntnis zum Wohneigentum vermissen."
Angekündigte Starthilfe realisieren Peter Wegner,
Präsident des bundesweit größten Verbands für selbstnutzende
Wohneigentümer*innen, begrüßt, dass beim Thema Bauen durch
Entschlackung von Vorschriften Tempo gemacht werden soll,
"den Ankündigungen müssen jetzt Taten folgen." Weiter erklärt
Wegner: "Der angekündigte Turbo muss auch für das
Wohneigentum gelten, immerhin die beliebteste Wohnform in
Deutschland." Die im Koalitionsvertrag versprochene
"Starthilfe Wohneigentum" zur Unterstützung von
Eigentumsbildung für Familien sowie Sanierung von
Bestandsbauten sei überhaupt nicht erwähnt worden, kritisiert
der Präsident des Eigentümerverbands.
Peter Wegner
verweist darauf, dass jede dritte Wohnung hierzulande durch
die Initiative privater Baufamilien entsteht. "Wer Wohnraum
schaffen will, muss das im Blick haben und diese Initiative
unterstützen."
Der Verband Wohneigentum fordert die
Realisierung der im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben
mit der Aufsetzung eines eigenkapitalersetzenden
Maßnahmenprogramms für Baufamilien. Wichtig sei zudem eine
schon lange diskutierte Entlastung bei der Grunderwerbsteuer
für den Ersterwerb von Eigentum. Dauerhaft stabiles
Fördersystem
Der Verband Wohneigentum spricht sich
zudem für die Etablierung eines klar strukturierten und auf
Dauer stabilen Fördersystems aus, das Eigenümer*innen sowie
Bauwilligen planbare Investitionsentscheidungen ermöglicht.
"Das Hin und Her der vergangenen Jahre muss ein Ende haben.
Bauherren oder Sanierungswillige haben nicht den Eindruck
einer verlässlichen Förderung. So werden private
Investitionsentscheidungen auch künftig immer wieder
aufgeschoben," warnt Wegner.
Bundesministerin: Sozialer Wohnungsbau 2025 startet
Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen
Wohnungsbau 2025 in Kraft getreten – Erneute Rekordzahlen in
der Förderung Nach der Unterzeichnung durch alle 16
Bundesländer konnten am vergangenen Freitag die
Verwaltungsvereinbarungen für den sozialen Wohnungsbau sowie
das Programm Junges Wohnen in Kraft treten. Auch im
Programmjahr 2025 stellt der Bund - trotz aktuell vorläufiger
Haushaltsführung – den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro
zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm
Junges Wohnen.
Damit wurde die Voraussetzung
geschaffen, um weiter massiv in den Neubau und die
Modernisierung von Sozialwohnungen zu investieren. Nach der
vorläufigen Finanzplanung belaufen sich die Finanzhilfen des
Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen am Bau wurden im
vergangenen Jahr deutschlandweit 61.934 Wohneinheiten im
sozialen Wohnungsbau gefördert – ein Plus von rund 25% im
Vergleich zu 2023 und etwa 51% gegenüber 2022. Mit fast 400
Prozent Steigerung konnte dabei die Förderung von
Wohnheimprojekten für Studierende und Auszubildende zwischen
2022 und 2024 besonders vorangebracht werden. Die Gesamtzahl
der Sozialwohnungen in Deutschland lag am 31.12.2024 bei
1.046.031.
Die Besonderheit des sozialen Wohnungsbaus
in Deutschland ist die hohe Attraktivität für ganz
unterschiedliche Investorengruppen: Kommunale/öffentliche
Wohnungsunternehmen sind mit knapp 40% der Bewilligungen im
Neubaubereich ähnlich stark engagiert wie private Bauherren,
die ihren Anteil in 2024 sogar auf 45% ausgebaut haben. Aber
auch Genossenschaften leisten mit knapp 10% einen wichtigen
Beitrag.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der soziale Wohnungsbau ist
eine wichtige Säule für bezahlbares Wohnen und ein
Stabilitätsanker für die deutsche Bau- und
Immobilienwirtschaft. Die Bereitstellung von erneut 3,5
Milliarden Euro in diesem Jahr sind ein klares Signal: Bund
und Länder investieren gemeinsam in ein soziales Miteinander.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Wohnungsbau
konnte die Zahl der geförderten Wohnungen im sozialen
Wohnungsbau um 25% auf knapp 62.000 gesteigert werden. Wenn
wir wollen, dass der Altenpfleger, die Busfahrerin oder der
Erzieher künftig wieder bezahlbar wohnen kann, müssen wir die
Zahl der Sozialwohnungen dauerhaft erhöhen. Denn wir
haben nur noch etwa eine Million davon, es waren mal drei.
Deswegen hat sich die neue Bundesregierung darauf
verständigt, den sozialen Wohnungsbau weiter auszubauen. Und
wir werden die Mittel für den Bau von Studi- und
Azubiwohnheime verdoppeln. Damit stärken wir auch den
Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Weitere
Informationen zum sozialen Wohnungsbau und zum Programm
Junges Wohnen finden Sie hier:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/sozialer-wohnungsbau/soz-wohnungsbau-top-artkel.html
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Im Kanzlerlamt: Scholz-Verabschiedung und Merz`sche
Übernahme |
Berlin, auch noch
am 6. Mai 2025 - Bundeskanzler Merz übernimmt die
Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Bundeskanzler a. D.
Scholz. In ihrer abschließenden Rede würdigen beide die
Herausforderungen der vergangenen Jahre und bekennen sich zu
einer konstruktiven Zusammenarbeit im Zeichen der Demokratie.

Olaf Scholz übergab das Amt des Bundeskanzlers an seinen
Nachfolger Friedrich Merz. Foto: Bundesregierung / Marvin Ibo
Güngör
„Was für ein Tag – mit einigen
Überraschungen, wie Sie es ja auch für die Arbeit in diesem
Haus angekündigt haben“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz
zu seinem Vorgänger Olaf Scholz anlässlich der Übernahme der
Amtsgeschäfte im Bundeskanzleramt. Gleichzeitig würdigte er
seine Verdienste in Zeiten großer Krisen.
In den
vergangenen dreieinhalb Jahren habe es viele Krisen und
Bewährungsproben gegeben, sagte Scholz. Und diese seien
sicherlich auch in den kommenden Jahren zu erwarten. „Aber
mit derselben Gewissheit sage ich auch: Deutschland wird
diese Bewährungsproben bestehen”, so Scholz und wünschte dem
neuen Bundeskanzler und seinem Team viel Erfolg, viel Kraft
und alles Gute.
Die Mitschrift der Statements:
Bundeskanzler a. D. Olaf Scholz: Sehr
geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr
Bundesminister Frei, lieber Wolfgang, liebe
Staatsministerinnen und Staatsminister, künftige wie
bisherige, lieber Herr Stützle, liebe Kolleginnen und
Kollegen, meine Damen und Herren, herzlich willkommen im
Bundeskanzleramt! Für alle, für die das zutrifft, auch:
Herzlich willkommen an Ihrem neuen Arbeitsplatz! Dass dieser
Arbeitsplatz ein ganz besonderer ist, muss ich Ihnen nicht
sagen.
Das Grundgesetz beschreibt die Funktion des
Bundeskanzlers in der ihm eigenen schnörkellosen Klarheit so:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und
trägt dafür die Verantwortung.“
Mit Ihrer Wahl zum
zehnten deutschen Bundeskanzler tragen ab heute Sie diese
besondere Verantwortung für unser Land, lieber Herr Merz.
Dazu konnte ich Ihnen bereits gratulieren. Meine Vorgängerin
hat bei der Amtsübergabe vor dreieinhalb Jahren gesagt, man
wisse in diesem Amt beim Aufstehen nicht, was bis zum Abend
passieren werde. Recht hatte Sie; das hat nicht nur der
heutige Tag bewiesen.
In den zurückliegenden Jahren
hatten wir es mit einem Krieg hier bei uns in Europa zu tun,
mit einer Energiekrise, hoher Inflation, zuletzt den
amerikanischen Zöllen gegen Europa, dazu mit der
Daueraufgabe, unser Land zu modernisieren und den Klimawandel
zu bekämpfen. Es braucht keinen Propheten, um vorherzusagen:
Auch in den kommenden Jahren wird hier im Bundeskanzleramt
kaum ein Tag ohne neue Bewährungsproben vergehen.
Aber
mit derselben Gewissheit sage ich auch: Deutschland wird
diese Bewährungsproben bestehen, weil wir ein Land sind, das
zusammenhält und das Freunde in Europa hat und Partner
weltweit, weil die demokratischen Kräfte bei uns zum Wohl der
Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten, wie wir es auch in
den vergangenen Wochen erlebt haben, und weil unser Land
starke Institutionen hat, so wie dieses Haus mit seinen
hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die
Verantwortung, die das Grundgesetz dem Bundeskanzler zuweist
und von der ich zu Beginn gesprochen habe, tragen Sie nicht
allein, sehr geehrter Herr Merz. Ihnen steht im
Bundeskanzleramt ein Team aus Hunderten hervorragender Frauen
und Männer zur Seite, ein Team von allerhöchster
Fachkompetenz und Professionalität, ein Team, das Sie tragen
und unterstützen wird, so wie es mich in den zurückliegenden
Jahren getragen und unterstützt hat. Dafür sage ich Ihnen,
liebe Kolleginnen und Kollegen, von Herzen schönen Dank.
Ich weiß, manche Journalisten und Comedians haben diese
hanseatisch knappe Dankesformel zu einer Art scholzschen
Markenzeichens erhoben. Aber den Nichthanseaten unter Ihnen
kann ich versichern: Schönen Dank, das bringt für einen
Hamburger wie mich tiefe Wertschätzung und herzliche
Dankbarkeit zum Ausdruck.
Auch Dank an die
Kanzleramtsküche Diese Dankbarkeit und Wertschätzung
schließt übrigens Sie alle ein, die Gärtner und
Reinigungskräfte, die Abteilungsleiterinnen, die
Gruppenleiter und Referenten, die Fahrer und das
Sicherheitspersonal, die Kolleginnen und Kollegen im Inneren
Dienst, in der Druckerei und in den Sekretariaten genauso wie
in den Registraturen und der Kanzlerküche. Mit Ihrer Arbeit,
Ihrer Kollegialität und Ihrem ganz persönlichen Einsatz
tragen Sie tagtäglich dazu bei, dass ich meinem Nachfolger
heute voller Überzeugung sagen kann: Sie, lieber Herr Merz,
übernehmen ein hervorragend aufgestelltes Haus,
krisenerprobt, unerschrocken und zupackend.
Sie können
also direkt loslegen, so wie es die Bürgerinnen und Bürger
unseres Landes erwarten, so wie es die unruhigen Zeiten auch
erfordern. Dafür wünsche ich Ihnen und Ihrem ganzen Team viel
Erfolg, viel Kraft und alles Gute und Ihnen allen schönen
Dank.
Bundeskanzler Friedrich Merz:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, lieber Herr Scholz, sehr
geehrter Herr Bundesminister Schmidt, sehr geehrte
Staatsministerinnen und Staatsminister, meine Damen und
Herren, und wenn ich das jetzt schon so sagen darf, liebe
Kolleginnen und Kollegen hier im deutschen Bundeskanzleramt!
Zunächst Ihnen, Herr Bundeskanzler, lieber Herr Scholz,
herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für Ihre freundlichen Worte
heute. Was für ein Tag – mit einigen Überraschungen, wie Sie
es ja auch für die Arbeit in diesem Haus angekündigt haben.
Ich möchte Ihnen herzlich für die Arbeit danken, die Sie
als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in den
zurückliegenden dreieinhalb Jahren geleistet haben. Sie sind
ja schon einige Zeit länger in der Bundespolitik gewesen. Sie
waren insgesamt sechs Jahre Bundesminister, Sie waren sieben
weitere Jahre Erster Bürgermeister Ihrer Heimatstadt Hamburg
– und das sind nur einige wenige Stationen Ihrer politischen
Arbeit und Ihres politischen Lebens, das Sie in den Dienst
unseres Landes gestellt haben. Dafür möchte ich Ihnen
herzlich danken.
Ich tue das an diesem heutigen Tag
als neu gewählter Bundeskanzler der Bundesrepublik
Deutschland im Namen des ganzen Kabinetts, aber ich darf es,
glaube ich, auch in Ihrer aller Namen sagen, meine Damen und
Herren: Herzlichen Dank, Olaf Scholz, für Ihre Arbeit!
Bei dem Zapfenstreich gestern Abend zu Ihren Ehren ist
bereits das Buch zitiert worden, das Sie im Jahr 2017
geschrieben haben, ein Buch mit dem Titel „Hoffnungsland“.
Sie haben in diesem Buch schon das Wort Zeitenwende benutzt,
nicht ahnend, wie sich dieses Wort einmal in den politischen
Sprachgebrauch unseres Landes, aber auch in den politischen
Sprachgebrauch der ganzen Welt einfinden würde. Sie kam dann
nämlich richtig, am 24. Februar 2022, mit dem Beginn des bis
heute anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Es wird in die Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland eingehen als eine der wichtigsten – ich will es
aus meiner Sicht hier noch einmal sagen –, als eine der
wirklich großen Regierungserklärungen eines Bundeskanzlers
der Bundesrepublik Deutschland, was Sie uns an diesem
Sonntagmorgen, nicht nur uns Abgeordneten, sondern dem ganzen
deutschen Volk, gesagt haben – eben Zeitenwende. In dieser
Zeitenwende leben wir seitdem, und wir wissen, was sie für
uns alle bedeutet.
Sie haben Deutschland in dieser
Zeit auf Kurs gehalten. Sie haben am Ende die richtigen
Entscheidungen getroffen – auch bei anderen größeren
Herausforderungen, die Sie schon zu Beginn Ihrer Amtszeit,
ganz am Anfang, zu bewältigen hatten, die Sie zum Teil
übernommen haben. Wenn ich nur an die Coronakrise denke, dann
haben Sie die richtigen Entscheidungen getroffen. Ich kann es
sagen, weil ich Ihnen, jedenfalls in diesen Entscheidungen,
als Oppositionsführer im Deutschen Bundestag zugestimmt habe.
Wir haben in dieser Zeit gezeigt, dass trotz der
Unterschiede zwischen Regierung und Opposition gemeinsame
Entscheidungen möglich sind. Wir beide haben uns in diesem
Haus vielfältig miteinander ausgetauscht, nicht immer unter
den Augen der Öffentlichkeit, aber immer sehr offen und
voller Vertrauen. Dafür danke ich Ihnen auch persönlich von
ganzem Herzen.
Heute darf ich von Ihnen nun das Amt
des Bundeskanzlers in diesem Haus übernehmen. Ich bin
zunächst dankbar für die Unterstützung der Wählerinnen und
Wähler und auch für das Vertrauen der Abgeordneten im
Deutschen Bundestag, das ich dann heute im zweiten Wahlgang
gefunden habe. Die Verantwortung, die dieses Amt mit sich
bringt, sie ist mir sehr bewusst. Ich nehme diese
Verantwortung mit Demut, aber, meine Damen und Herren, auch
mit Entschlossenheit und mit Zuversicht an. Es ist gut,
dass Deutschland jetzt, heute, wieder eine Bundesregierung
mit einer parlamentarischen Mehrheit hat. Wir sind eine
Koalition aus der Mitte des politischen Spektrums unseres
Landes, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in der Lage
sein werden, die Probleme unseres Landes aus eigener Kraft
auch aus diesem Haus heraus lösen zu können.
Ich bin
auch deshalb zuversichtlich, meine Damen und Herren, weil ich
weiß, dass ich mich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dieses Bundeskanzleramtes stützen kann und dass darauf
absoluter Verlass ist. Sie haben in den letzten Jahren
Herausragendes geleistet. Sie haben Fachkompetenz,
Professionalität und Einsatzbereitschaft vielfach
eindrucksvoll unter Beweis gestellt, und ich bin überzeugt:
Auch in der nun begonnenen Wahlperiode des Deutschen
Bundestages und der Amtszeit der neuen Bundesregierung werden
Sie großartige Arbeit leisten und entscheidend zum Gelingen
und Erfolg der neuen Bundesregierung beitragen.
Meine
Damen und Herren, ein Regierungswechsel ist richtigerweise
und notwendigerweise mit Veränderungen verbunden. Aus diesem
Haus heraus gingen die Stäbe des Ostbeauftragten und der
Integrationsstaatsministerin. Sie werden in die
Fachministerien wechseln. Aber mit der Staatsministerin für
Sport und Ehrenamt und auch in den Leitungsbereichen und
Fachabteilungen – nicht zuletzt mit dem Nationalen
Sicherheitsrat – werden auch neue Kolleginnen und Kollegen zu
uns stoßen. So normal und üblich diese Wechsel auch sind:
Mir ist es wichtig, zu sagen, dass sie ordentlich und voller
Kollegialität ablaufen, dass wir denjenigen Kolleginnen und
Kollegen, die uns verlassen, ganz ausdrücklich für ihre
wertvolle und hochgeschätzte Arbeit in diesem Haus danken und
dass wir die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich
willkommen heißen!
Ein Regierungswechsel ist aber auch
immer ein Test, wie reif die Demokratie eines Landes ist, wie
stark die Institutionen sind, wie professionell die
Amtsträger und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, ob
die Übergabe von beiden Seiten ohne Auftrumpfen und ohne
Hinterhalt abläuft. In jeder Hinsicht kann ich sagen:
Deutschland hat erneut, auch heute, diesen Test bestanden.
Mein Dank gilt also noch einmal Ihnen, Herr Bundeskanzler,
und Ihrem Team. Das ist bis hierhin in jeder
Hinsicht sehr professionell und jederzeit mit der notwendigen
Klarheit und mit dem notwendigen Vertrauen untereinander
abgelaufen, auch zwischen den leitenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Wie Sie es gesagt haben: Die demokratischen
Kräfte arbeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres
Landes zusammen!
Jetzt geht es also los. Ich freue
mich auf die neue Aufgabe, und ich freue mich auf die
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen allen in diesem
Haus. Sie sind für mich nicht nur Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Sie sind für mich, wie ich es zu Beginn gesagt
habe, auch Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank! Auf gute
Zusammenarbeit!
Lieber Herr Scholz, da Sie sich, wie
ich finde, richtigerweise entschlossen haben, Ihr direkt
errungenes Mandat im Deutschen Bundestag in dieser
Wahlperiode auch auszuüben, freue ich mich auch auf die
Zusammenarbeit im Deutschen Bundestag mit Ihnen. So, wie wir
es gestern verabredet haben, werde ich Ihren Rat undIhre
Hilfe gerne in Anspruch nehmen. Alles Gute für Sie und
nochmals herzlichen Dank!
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Kanzlerwahl verschoben - zweiter Wahlgang
um 16:00 Uhr ergab 325 Ja-Stimmen (Mindestzahl
316) - Friedrich Merz 10. Kanzler Deutschlands
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Berln, 6. Mai 2025 - Heute findet im
Bundestag die Wahl des neuen Kanzlers statt. Friedrich Merz
benötigt im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des
Bundestags (sogenannte Kanzlermehrheit). Diese liegt bei 316
Stimmen der 630 Mitglieder des Bundestages. Verkündung um
16:15 Uhr durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner
Zweiter Wahlgang mit 618 abgegeben Stimmen, davon Ja-Stimmen
325 Nein: 289 Enthaltungen: 1 Ungültig: 3
Friedrich Merz nahm die Wahl an und ist damit der 10. Kanzler
Deutschlands Übrigens: Bei einerm möglichen dritten
Wahlgang hätte auch laut Artikel 63 des Grungesetztes eine
einfache Mehrheit gereicht, wäre aber denkbar schlecht für
das politsche Klima in Deutschland gewesen.

Foto Bundesregierung Sandra Steins

Ministerriege mit Kanzler und Bundestagspräsidentin Klöckner
- Foto Bundesregierung Sandra Steins
 Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger zur
Wahl von Bundeskanzler Friedrich Merz Der Deutsche
Bundestag hat Friedrich Merz am 6. Mai 2025 zum Bundeskanzler
der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger beglückwünscht Merz zur
Wahl: „Ich gratuliere Friedrich Merz, dem 10. Kanzler der
Bundesrepublik Deutschland, zu seiner Wahl im Deutschen
Bundestag und wünsche ihm Weitsicht und eine glückliche Hand
bei der Amtsführung. Ich freue mich im Namen der Länder auf
eine konstruktive Zusammenarbeit, denn nur wenn Bund und
Länder an einem Strang ziehen, kommt Deutschland voran."
Zehnter Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Merz wurde
1955 in Brilon im Hochsauerlandkreis geboren. Von 1989 bis
1994 saß er als Abgeordneter im Europäischen Parlament sowie
im Anschluss bis 2009 und seit 2021 als Abgeordneter für den
Hochsauerlandkreis im Deutschen Bundestag.
Am
23. September 2024 wurde er von den Parteigremien von CDU und
CSU als Kanzlerkandidat der Union nominiert. Friedrich Merz
ist der zehnte deutsche Bundeskanzler und folgt auf Olaf
Scholz, der das Amt von Dezember 2021 an innehatte.
Abstimmungs-Knalleffekt. 6 Stimmen fehlten Friedrich Merz
Abstimmung: 310 Ja-, 307 Nein-Stimmen, 1 ungültige Stimme, 3
Enthaltungen An der Wahl teiigenommen haben 321
Abgeordnete.
Erstmalig, das bei einer Kanzlerwahl
nicht die nötige Mehrheit erhielt der 10. Bundeskanzler:
am 6. Mai 2025 gescheitert Die bisherigen Kanzer ab 1949:
Konrad Adenauer 1949 - 1963 Ludwig Erhard1963 - 1966
Kurt Georg Kiesinger 1966 - 1969 Willy Brandt 1969 - 1974
Helmut Schmidt 1974 - 1982 Helmut Kohl 1982 - 1998
Gerhard Schröder 1998 - 2005 Angela Merkel 2005 - 2021
Olaf Scholz seit 8. Dezember 2012, ab 25. März 2025
geschäftsführender Bundeskanzler

Foto Bundesregierung
Die bisherige Ministerriege, Staaatsekretäre
und Fraktionschfes der CDU(CSU-SPD Koalition im neuen
Bundestag mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz:
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend: Karin Prien Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie: Katherina Reiche Bundesminister
für Verkehr: Patrick Schnieder Bundesminister
des Auswärtigen: Johann Wadephul Bundesministerin
für Gesundheit: Nina Warken Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Thorsten Frei
Unionsfraktionschef: Jens Spahn
Staatsminister der CDU
Staatsministerin für Sport und
Ehrenamt: Christiane Schenderlein Staatsminister
für Kultur und Medien: Wolfram Weimer Staatsminister
für Bund-Länder-Zusammenarbeit: Michael Meister
Staatsministerin im Bundesministerium
des Auswärtigen: Serap Güler Staatsminister im
Bundesministerium des Auswärtigen: Gunther Krichbaum
Die SPD-Ministerriege im Kabinett von Friedrich Merz
Finanzen/Vizekanzler: Lars Klingbeil Verteidigung: Boris
Pistorius Justiz: Stefanie Hubig.
Wohnen/Stadtpolitik/Bauwesen: Verena Hubert
Umwelt/Klimaschutz: Carsten Schneider Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung: Reem Alabali-Radovan
Generalsekretär Matthias Miersch soll Vorsitzender der
Bundestagsfraktion
Von Fraktionsgeschäftsführerin zur
Bundestagspräsidentin und nun als Bundesarbeitsministerin
vorgesehen: Duisburgs Bärbel Bas

Foto Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Ministerium -
Foto F. Pinjo / BMAS.

Parlamentarischen
Staatssekretäre der CDU:
Bundeswirtschaftsministerium: Gitta Connemann und Stefan Rouenhoff
Bundesministerium für Digitalisierung und
Staatsmodernisierung: Philipp Amthor und Thomas Jarzombek
Bundesgesundheitsministerium: Georg Kippels und Tino Sorge
Bundesministerium für Bildung und
Familie: Mareike Wulf und Michael Brand
Bundesverkehrsministerium: Christian Hirte
Bundesministerium des Innern: Christoph de Vries
Bundesministerium für Landwirtschaft: Silvia Breher
Bundesministerium für Forschung und Raumfahrt: Matthias Hauer
|
Verbraucherschutz aktuell Newsletter 30. April 2025
|
Im Interview: Andreas Eichhorst, Vorstand der
Verbraucherzentrale Sachsen
„Wir
sind die Brückenbauer zwischen Politik und Gesellschaft“
Starke Verbraucher, die selbstbestimmt entscheiden können -
dieses Ziel formuliert der neue Koalitionsvertrag.
Unentbehrlich dafür sind die Verbraucherzentralen, die vor
Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Interview erklärt
Vorstand Andreas Eichhorst, welches die drängendsten Probleme
sind und wie Vertrauen hergestellt werden kann.
Im Kabinett beschlossen: Renten sollen um 3,74 Prozent
steigen
Seit 1. April in Kraft: FAQ zu neuen Regelungen beim
Elterngeld
Krieg in der Ukraine: Sorgen- und Krisentelefone bieten Hilfe
Internationaler Handel: Welche Auswirkungen haben die
US-Zölle?
Blackout in Südeuropa: Wie sicher ist die Versorgung in
Deutschland?
Gesetze und Regelungen aktuell
Was ist neu im Mai 2025?
Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der
medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente
müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare
erhalten mehr Wahlmöglichkeiten beim Familiennamen.
Kunststoffe dürfen nicht in den Biomüll gelangen.
Neues „Naturgefahrenportal” gestartet
Bessere Warnung vor Unwetter Bürgerinnen und Bürger so gut
wie möglich vor Wettergefahren schützen: das ist Ziel des
neuen Naturgefahrenportals des Deutschen Wetterdienstes. Das
Portal ist seit Mitte April online und warnt vor
Extremwetterereignissen wie Hochwasser oder Sturmfluten.
Wir stellen vor: Die Europäische Bürgerbeauftragte
Ihre Anlaufstelle bei Beschwerden gegen EU-Institutionen Die
Portugiesin Teresa Anjinho ist seit Ende Februar 2025
Europäische Bürgerbeauftragte. Sie prüft und analysiert
Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der
Institutionen und Einrichtungen der EU. Wie sich Bürgerinnen
und Bürger an sie wenden können, lesen Sie hier.
Service und Fakten
BSI empfiehlt Systemupdate von Windows 10 auf Windows 11
Warnung vor neuer Tiktok-Shop-Funktion: Was Eltern wissen
müssen
"Ich als Actionfigur": Aufpassen beim neuen KI-Hype auf
Social Media
"Meta AI" bei Facebook, Instagram, WhatsApp: So widersprechen
Sie
Undurchsichtige Abos bei Reiseportalen und Flug-Flatrates
ETA für Großbritannien: Vorsicht vor betrügerischen Seiten
Betrüger nehmen PayPal-Kunden ins Visier
Sammelklage gegen höhere Werbequote bei Amazon-Prime
WhatsApp, Facebook, Signal, Threema und Co.
Schon mal über einen Wechsel nachgedacht? Immer wieder
geraten soziale Netzwerke und Messenger-Dienste in die
Schlagzeilen - etwa wenn es Schwierigkeiten bei der Einreise
in die USA gibt oder die „Signal-Affäre“. Anlässe für viele
Nutzer über Alternativen nachzudenken. Die
Verbraucherzentrale NRW hat sie unter die Lupe genommen.
Ihre Rechte bei Annullierung, Verspätung und Vorverlegung von
Flügen
In der Erprobung: Digitale Klage für Fluggastrechte Seit
Kurzem erprobt das Bundesjustizministerium einen Onlinedienst
für digitale Klagen. Auf der Website
service.justiz.de/fluggastrechte finden Betroffene
Informationen dazu, wie sie ein Klageverfahren ohne
anwaltliche Hilfe starten können. Zudem haben sie die
Möglichkeit, digital eine Klage für die Amtsgerichte, die
sich an der Pilotphase beteiligen, zu erstellen.
Neue Broschüren und Flyer
Ratgeber Erwerbsminderungsrente
Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und
ihrer Kinder
Arbeits-Recht in leichter Sprache: Informationen für
Arbeit-Nehmer
Für Kinder: Deine Kinderrechte - Löwenstark erklärt
Wenn private Haushalte mehr reparieren - Folgen für Berufe
und die ökonomische Entwicklung
Die Nährstoffe – Bausteine für Ihre Gesundheit
Flyer: Aufstiegs-BAföG

Vorsicht
Zeckengefahr! Die warmen Tage locken viele Menschen in die
Natur. Aber Vorsicht: Hier lauern Zecken, die gefährliche
Krankheitserreger, wie etwa die Viren der
Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, übertragen können.
Wer die Risiken kennt und rechtzeitig vorsorgt, kann sich
wirksam schützen. Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Photovoltaik, Schutz vor Starkregen,
Vereinbarkeit Pflege und Beruf
Angebote der
Initiative „Digital-Kompass“
Themenbeispiele: Gesundheitsinformationen im Netz, Smart-Home
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Fotos im Netz, KI sicher nutzen
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Mahmut
Özdemir und Bärbel Bas "Koalitionsvertrag bringt Chancen für
Duisburg
|
Berlin/Duisburg,
11. April 2025 - Die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordneten
Bärbel Bas und Mahmut Özdemir sehen im schwarz-roten
Koalitionsvertrag eine große Chance für ihre Stadt. Der
Vertrag zeichnet eine klare Zukunftsvision für Deutschland –
und setzt zugleich mehrere Punkte durch, die für Duisburgs
Zukunft entscheidend sind. Ihrer Partei empfehlen sie die
Zustimmung.

„Nach harten Verhandlungen steht nun der Koalitionsvertrag.
Wir konnten im Vertrag klare sozialdemokratische Inhalte
durchsetzen: Wir sorgen für Wirtschaftswachstum und sichere
Arbeitsplätze, soziale Gerechtigkeit und einen Staat, der
funktioniert. Wir investieren so viel wie noch nie in
Sicherheit – und in eine bessere Infrastruktur, Klimaschutz,
stabile Renten, gute Löhne, bessere Bildung, bezahlbares
Wohnen und Digitalisierung“, so Bärbel Bas.

„Der Koalitionsvertrag bildet eine gute Grundlage dafür,
unser Land zu modernisieren und gerechter zu machen. Für
Duisburg hervorzuheben sind Maßnahmen wie die Senkung der
Energiekosten durch die Einführung eines
Industriestrompreises, der unserer Stahlindustrie und anderen
energieintensiven Industrien zugutekommen werden, wie auch
der schnelle Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und die
Förderung der Digitalisierung, die nicht nur unseren Standort
stärken, sondern auch den Weg für eine zukunftsfähige,
klimaneutrale Industrie ebnen.

Darüber hinaus sind die vorgesehenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebensbedingungen in strukturschwachen
Regionen, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die
Förderung von Bildungsinvestitionen wichtige Maßnahmen, von
denen auch Duisburg profitieren wird“, sagt Mahmut Özdemir.
„Wir gehen das Thema kommunale Altschulden an: Der
Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen
der Länder, die Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger
Kassenkredite entlasten, zur Hälfte beteiligen. Für eine
Entlastung vieler Kommunen von ihren Altschulden setzen wir
uns als Duisburger Bundestagsabgeordnete seit Langem ein. Das
sollte die neue Regierung zügig angehen, damit Städte wie
Duisburg endlich mehr in ihre Infrastruktur investieren
können“, so Bärbel Bas und Mahmut Özdemir.
Eine Übersicht aller besonders relevanten Aspekte aus dem
schwarz-roten Koalitionsvertrag für Duisburg finden Sie
nachfolgend: Stahl, Industrie und Energie: •
Schwarz-Rot stärkt unserer Duisburger Stahlindustrie den
Rücken: „Die Stahlindustrie ist von zentraler strategischer
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir werden
sie erhalten und zukunftsfähig machen und sie bei ihrer
Umstellung der Produktionsprozesse auf dem Weg zur
Klimaneutralität unterstützen.“ • Förderprogramme zur
Dekarbonisierung der Industrie werden fortgeführt • Der
Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wird beschleunigt und
pragmatischer ausgestaltet • Die Energiekosten für
Unternehmen und die Industrie werden gesenkt
(Industriestrompreis), damit Arbeitsplätze gesichert werden
können. Davon profitiert unsere Duisburger Stahlindustrie
maßgeblich. • Genauso werden wir Verbraucher in
Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh
entlasten. Entlastungen Stadt Duisburg, Bürokratieabbau,
Wohnen
• Strukturschwache Regionen sollen stärker für
mehr Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. • Wir
gehen eine Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und
Kommunen an, mit dem Auftrag zur Modernisierung und
Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und
der Verwaltungen • Wir verschärfen den Kampf gegen
Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte
Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr
beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.
• Wir
senken die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern.
Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie
durch im Ausland lebende Menschen werden beendet. Einen
vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und
Sicherheitsbehörden werden wir ermöglichen.
• Wohnen
wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und
umweltverträglich gestalten. Alle Wohnformen, ob Eigentum
oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum sind
für uns gleichwertig. Wir kurbeln den Wohnungsbau und die
Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs-
und Entbürokratisierungsoffensive an. Zur Stabilisierung des
Wohnungsmarktes und für mehr bezahlbaren Wohnraum wird der
soziale Wohnungsbau ausgeweitet.
• Wir bekämpfen
Leerstand in strukturschwachen Regionen und stärken unsere
Innenstädte • Das Vorkaufsrecht der Kommunen bei
Schrottimmobilien wird gestärkt • Das Finanzvolumen der
Städtebauförderung wird schrittweise verdoppelt. • Die
Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird endlich
angegangen. Der Bund beteiligt sich in dieser Legislatur mit
250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre
Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger
Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte.
• Mit
einem Sofortprogramm für den Bürokratierückbau werden wir bis
Ende des Jahres 2025 Verpflichtungen insbesondere mit Blick
auf kleine und mittlere Unternehmen reduzieren • Wir werden
den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung gemeinsam mit den Ländern in der
ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und
unter anderem für Industrievorhaben weiterentwickeln.
Bildung, Kitas, Schule und Sport •
Investitionsoffensive Bildung: Wir weiten das
Startchancenprogramm für Kitas und Schulen aus und
investieren überall im Land in mehr Chancengerechtigkeit für
Kinder sowie in moderne Schulen, Kitas und
Jugendeinrichtungen. Wir halten am Rechtsanspruch auf Ganztag
fest. • Wir führen die Sprach-Kitas wieder ein. • Wir
legen ein Investitionsprogramm auf, um bei der Sanierung und
Substanzerhaltung von Schulen und der Schaffung neuer
Kapazitäten zu unterstützen. • Mehr Kinder in Kitas und
Schulen sollen ein kostenloses Mittagessen bekommen. •
Die Migrationsverwaltung wird weiter digitalisiert, das
Ausländerzentralregister ausgebaut und der Datenaustausch
verbessert. • Investitionen in gelingende
Fachkräfteeinwanderung und Integration werden deutlich
erhöht. • Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und
bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die
Menschen im ganzen Land sichern. Dafür wagen wir
tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die
Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und
verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im
Gesundheitswesen.
• Wir helfen Ländern, Kommunen und
Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von
Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde
Euro zur Verfügung. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der
Menschen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir neben
Sporthallen vor allem Schwimmbäder – einschließlich mobiler
Schwimmcontainer – fördern. Aber auch Sportplätze sollen
förderfähig sein. Infrastruktur, Verkehr und Mobilität
• Die Pendlerpauschale soll steigen. Sie wird zum
01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft
erhöht. • Für die Straße werden Finanzmittel zur
Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und
Tunneln zur Verfügung gestellt. Eine umfassende
parlamentarische Kontrolle der Mittel für die Autobahn GmbH
wird gewährleistet. • Wir investieren wie nie zuvor in
Schienen, Straßen, Brücken und die digitale Infrastruktur.
Die Schuldenbremse wird grundsätzlich für mehr Investitionen
reformiert. • Bei großen Infrastrukturprojekten wird die
Deutschlandgeschwindigkeit neuer Standard. Es wäre doch
schön, wenn die A59 davon profitieren könnte. Steuern,
Sozialpolitik und Rente • Der Mindestlohn wird bis 2026
auf 15 Euro steigen. • Das Rentenniveau wird über die
Legislaturperiode hinaus bei 48 Prozent stabilisiert, damit
die Rente sicher bleibt. • Mit einer Reform der
Einkommenssteuer wollen wir zur Mitte der Legislatur kleine-
und mittlere Einkommen entlasten. • Die ungerechte Schere
zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird schrittweise
geschlossen – davon profitieren Familien mit kleinen und
mittleren Einkommen besonders.
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1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an
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Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten
Gemeinden helfen können - Bundesrat unterstützt EU-Pläne
zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten
für Unternehmen - Bundesrat äußert sich zu
Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025 und fordert
Bürokratieabbau - Bundesrat fordert besseres
Wolfsmanagement
Berlin, 11. April 2025 - 80 Jahre
Ende Zweiter Weltkrieg: Bundesrat erinnert an den Tag der
Befreiung und mahnt zum Schutz von Frieden, Freiheit und
Demokratie. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11.
April 2025 an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten
Weltkrieges erinnert. Deutschland und Europa seien am 8. Mai
1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit
worden, heißt es in der gefassten Entschließung.
Diese habe Krieg, unermessliche Leiden und Tod über Millionen
von Menschen gebracht. Das Schicksal der Opfer des Krieges
und des deutschen Nationalsozialismus bliebe für immer ein
Teil deutscher Geschichte. Deutschland müsse daher jeder Form
von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen,
fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen sowie
Angriffen auf das Existenzrecht Israels entschieden
entgegentreten.
Dauerhafter Frieden in Europa
Nach dem Zweiten Weltkrieg habe ein Wiederaufbau begonnen,
der auch die Suche nach dauerhaftem Frieden in Europa
beinhalte. Der Bundesrat mahnt, diesen Weg des Friedens und
Zusammenhalts fortzusetzen, auch in Zusammenarbeit mit
transatlantischen Partnern. Deutschland habe aus den
Verheerungen des Zweiten Weltkriegs Lehren gezogen und sich
ein Grundgesetz gegeben, das als Schutz vor Totalitarismus
und menschenverachtendem Autoritarismus diene.
Deutsche Teilung als Folge des Krieges Der Bundesrat ruft
in Erinnerung, dass die deutsche Teilung eine direkte Folge
des Zweiten Weltkriegs war. Der Freiheitswille der Menschen
in der DDR habe zur friedlichen Wiedervereinigung geführt,
was auch zur Beendigung des Kalten Krieges beigetragen habe.
Deutschland stehe in einer besonderen Verantwortung, sich für
Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
Europa einzusetzen, besonders angesichts aktueller globaler
Herausforderungen.
Europäische Verbindungen von
Ländern und Kommunen Auch die Länder und Kommunen hätten
aktiv zum Aufbau von Freundschaften und Partnerschaften in
Europa beigetragen, was als Grundlage für die europäische
Zusammenarbeit diene. Der 80. Jahrestag des Kriegsendes sei
eine eindringliche Mahnung, dieses Band für eine
freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft
Europas fester denn je zu knüpfen.
Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden
helfen können Der Bundesrat hat beschlossen,
gegen den Entwurf einer Grundgesetzänderung, den die
Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim
Bundesrat eingebracht hat, keine Einwände zu erheben. Die
geplante Änderung würde dem Bund ermöglichen, einmalig die
Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen. Schulden
in Höhe von 31 Milliarden Euro Viele Kommunen in Deutschland
sind hoch verschuldet.
Die zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit aufgenommenen Schulden der Kommunen
(Liquiditätskredite) beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt
rund 31 Milliarden Euro, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Der hohe Bestand an Krediten, die allein der Finanzierung
struktureller Haushaltslöcher dienten, sei gerade in
Verbindung mit der häufig vorhandenen Finanz- und
Strukturschwäche der Gemeinden problematisch. Ohne Hilfe
seien die Kommunen in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre
finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.
Einmalige Schuldenübernahme durch den Bund Verantwortlich
für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sind die
Länder. Mit der Grundgesetzänderung soll der Bund jedoch in
die Lage versetzt werden, einmalig die Hälfte der kommunalen
Altschulden zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das
jeweilige Land zuvor seine Kommunen vollständig von ihren
Liquiditätskrediten entschuldet hat.
Die
Schuldenübernahme soll es Gemeinden ermöglichen, ihre
Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen.
Gleichzeitig müssten die Länder für eine angemessene
Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Die Bundesregierung
fordert daher Maßnahmen, um insbesondere bei finanzschwachen
Kommunen ein erneutes Anwachsen solcher Schuldenberge zu
verhindern.
Wie es weitergeht Nachdem der
Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich zum Entwurf der
Grundgesetzänderung zu äußern, kann die Bundesregierung nun
entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag
einbringt.
Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur
Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für
Unternehmen Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag
Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle
Anforderungen an Unternehmen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten
modifizieren möchte. Zustimmung zum Bürokratieabbau Die
Länder begrüßen die Bemühungen der Kommission, bürokratische
Lasten für Unternehmen zu reduzieren.
Ein
beschleunigter Bürokratieabbau stärke die EU und Deutschland
als Wirtschaftsstandorte sowie deren Wettbewerbsfähigkeit und
sichere zudem Arbeitsplätze. Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung in seiner Stellungnahme unter anderem auf,
sich für eine zügige Umsetzung der Änderungsrichtlinie
einzusetzen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, darauf
hinzuwirken, dass im EU-Gesetzgebungsverfahren zu den
einzelnen Gesetzespaketen der Anwendungszeitraum entsprechend
angepasst wird.
Solange die entsprechenden Gesetze
nicht verabschiedet sind, sei für die Unternehmen nicht klar,
welche Regelungen im Einzelnen ab dem 1. Januar 2027 für sie
gelten. Änderungen zweier Richtlinien Der Vorschlag der
Kommission sieht unter anderem vor, den Geltungsbeginn
einiger Bestimmungen in zwei Richtlinien zu verschieben, die
bereits in Kraft getreten sind.
Dabei handelt es sich
um die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung
(„CSRD“) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CSDDD“), auch
bekannt als Lieferkettenrichtlinie.
Nachhaltigkeitsberichterstattung Die CSRD soll
sicherstellen, dass Anleger über die erforderlichen
Informationen verfügen, um Risiken zu verstehen, denen
Unternehmen durch den Klimawandel und andere
Nachhaltigkeitsaspekte ausgesetzt sind. Durch die
vorgeschlagenen Änderungen werden rund 80 Prozent der
Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD
herausgenommen.
Für Unternehmen, die nach wie vor in
den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, soll die
Meldepflicht um zwei Jahre bis ins Jahr 2028 verschoben
werden. Zudem soll die Pflicht zur Berichterstattung
einfacher und effizienter gestaltet werden.
Lieferkettenrichtlinie Die CSDDD verpflichtet etwa 6.000
große EU-Unternehmen und etwa 900 Nicht-EU-Unternehmen,
negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf
Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu
bekämpfen. Die Pflicht gilt auch für Tochterunternehmen und
Aktivitätsketten.
Der Änderungsvorschlag sieht unter
anderem vor, die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich
der Nachhaltigkeit um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu
verschieben. Zudem sollen die Anforderungen vereinfacht
werden.
Stellungnahme an Bundesregierung und
Kommission Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung,
die sie bei der Ausarbeitung ihrer Position berücksichtigt.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Stellungnahme direkt
an die Kommission zu senden.
Bundesrat äußert
sich zu Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025 Unter
dem Titel „Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere
und schnellere Union“ hat die EU-Kommission ihr
Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Es zielt stark
auf Vereinfachung ab und enthält eine Reihe von sogenannten
"Omnibus"-Vereinfachungsvorschlägen.
Mit diesen
sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser
und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der
Gemeinschaft zu stärken. Dem Programm ist eine Mitteilung
beigefügt, zu der sich der Bundesrat am 11. April 2025
geäußert hat.
Umfassender Ansatz gefordert In
seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die
angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsziele. Diese
dürften sich aber nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen
beschränken, sondern erforderten einen umfassenden Ansatz.
Die Kommission müsse gemäß dem eigenen Anspruch „in nie
dagewesenem Umfang für Vereinfachung sorgen“. Er fordert die
Kommission unter anderem auf, diejenigen Maßnahmen prioritär
zu behandeln, bei denen eine schnelle und systematische
Umsetzung möglich sei.
Kleine und mittlere Unternehmen
Die Länder betonen auch die besondere Bedeutung von
Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und
mittlere Unternehmen. Die machten mehr als 99 Prozent aller
europäischen Unternehmen aus und sicherten über 60 Prozent
der Arbeitsplätze. Sie hätten aber weniger
Verwaltungskapazitäten als große Unternehmen und seien damit
in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen
betroffen.
Bürokratie schadet der Wirtschaft in Europa
In ihrer Mitteilung konkretisiert die Kommission, wie sie in
den nächsten fünf Jahren die EU-Vorschriften vereinfachen und
ihre Umsetzung in der Praxis erleichtern will. Sie verweist
auf den Bericht von Mario Draghi aus dem Jahr 2024, wonach
sich die steigende Zahl von EU-Regelungen erheblich auf die
Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirkten. Das wirtschaftliche
Potenzial und der Wohlstand in Europa seien dadurch
eingeschränkt.
Kräftebündelung für sichtbare
Ergebnisse Die Kommission strebt an, die Umsetzung von
EU-Vorgaben in nationales Recht zu verbessern. Die Kräfte von
EU-Organen, Mitgliedsstaaten und Interessenträgern müssten
gebündelt werden - so könnten für Menschen und Unternehmen
schnelle und sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Bei der
Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften will die Kommission
darauf achten, dass diese einfach, leicht verständlich und
anwendbar seien.
Katalog weiterer Maßnahmen Des
Weiteren benennt die Kommission folgende Maßnahmen:
Reduzierung des Aufwands zur Berichterstattung für
Unternehmen schnellere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, zur
Vereinfachung von Investitionen sowie zur Anpassung von
Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen
Eignungsprüfung und Stresstest für alle EU-Vorschriften ein
einfacherer, gezielterer Finanzrahmen für einen wirksamen
Einsatz von EU-Mitteln „Realitäts-Checks“ durch Feedback zu
EU-Vorschriften von Fachleuten aus Unternehmen.
Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission Die
Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des
Bundesrates bei der Formulierung ihrer Position. Der
Bundesrat schickt seine Anmerkungen auch direkt an die
Kommission.
Bundesrat fordert besseres
Wolfsmanagement Wie soll künftig in Deutschland
und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage
beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat
am 11. April 2025 gefasst hat. Umdenken in Europa Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel
für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der
bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union
(FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von
Wölfen verbietet.
In der Berner Konvention - einem
völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz
europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen - wurde bereits
der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf
„geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene
ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur
Entschließung.
Steigende Zahl an Wölfen Die
Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen
Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins
Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen
führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden
Sorgen, argumentiert der Bundesrat.
Zäune und Hunde
seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus
dringender Handlungsbedarf. Auch solle die Bundesregierung
Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in
der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
Wie es weitergeht Die Entschließung wird an die
Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit
auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.
Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an
Die Rohbauarbeiten für den Anbau mit Besucherzentrum des
Bundesrates in Berlin-Mitte sind abgeschlossen. Bauleute,
Planungs- und Projektbeteiligte feierten zusammen mit
Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger den Meilenstein am 10.
April 2025 auf der Baustelle mit einem Richtfest. Mit dem
Neubau entstehen Verwaltungsflächen sowie Funktionsbereiche
für eine moderne Besucherbetreuung und Demokratievermittlung.
Das Bauvorhaben wird nach Plänen des Architekturbüros
Max Dudler unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) umgesetzt. Bauherrin ist die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA). Das Richtfest markiert das
Ende der Rohbau- und den Beginn der Ausbauarbeiten und
würdigt die Leistung der Bauleute. An der Feier nahmen rund
200 Personen teil: neben den Beschäftigten der
bauausführenden Firmen, die Bundesratspräsidentin und weitere
Mitglieder des Bundesrates sowie Vertreterinnen und Vertreter
beteiligter Behörden und Planungsbüros.
Gebäude
schafft Transparenz Gemeinsam vor der Richtkrone: Dr. Ute
Rettler (Direktorin des Bundesrates), Max Dudler (Architekt),
Anke Rehlinger (Präsidentin des Bundesrates), Frank Wernicke
(Polier, Hirsch & Lorenz Ingenieurbau), Petra Wesseler
(Präsidentin BBR), Cornelia Seibeld (Präsidentin AGH) und
Prof. Alexander von Erdély (Vorstandssprecher BImA)

© Bundesrat | Sascha Radke
Bundesratspräsidentin Anke
Rehlinger hob die zukünftige Bedeutung des Gebäudes hervor:
„Wo einst die Berliner Mauer Ost und West teilte, entsteht
ein neues Haus für unsere föderale Demokratie. Es übernimmt
wichtige Funktionen für den Bundesrat und steht allen
Menschen offen. Hier kann man künftig noch besser erleben,
wie Bund und Länder zusammenarbeiten, wie Entscheidungen und
Kompromisse gefunden werden, wie Gesetze entstehen. Diese
Transparenz ist wichtig für das Vertrauen in die Demokratie.
Ich freue mich auf diesen neuen interaktiven Ort für
Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung und wünsche
allen am Bau Beteiligten eine glückliche Hand.“
Der
traditionelle Richtspruch wurde vom Polier des Bauvorhabens,
Frank Wernicke von der Firma Hirsch + Lorenz Ingenieurbau,
ausgebracht. Foto: Blick auf den Anbau des Bunderates auf
Sicht der Leipziger Straße
Außenansicht von der
Leipziger Straße auf den Anbau des Bundesrates

© Bundesrat | Sascha Radke
Der Neubau entsteht auf
einem BImA-eigenen Grundstück in der Leipziger Straße, wo er
die letzte seit der Neubebauung des Leipziger Platzes in den
2000er-Jahren bestehende Baulücke schließt. Mit den
Rohbauarbeiten konnte im Mai 2023 begonnen werden. Im Oktober
2023 wurde die Grundsteinlegung gefeiert. Die ersten
Obergeschosse waren im Juli 2024 schon von der Straße aus
erkennbar. Die letzte Großbetonage zur Fertigstellung des
Dachs erfolgte am 23. Dezember 2024.
Nach Abschluss
der Rohbauarbeiten wurde im März 2025 mit dem Ausbau des
Gebäudes begonnen. Im nächsten Schritt beginnen die Gewerke
der Dachdecker und Fassadenbauer, gefolgt von der Technischen
Gebäudeausrüstung und dem Innenausbau. Nach aktuellem Stand
wird der Anbau mit Besucherzentrum im Jahr 2028
fertiggestellt, in Betrieb genommen und an den Bundesrat
übergeben. Im Anschluss daran können die neuen Räume und der
moderne Besucherbereich in die Nutzung gehen.
Bislang
sind viele Funktions- und Büroräume des Sekretariats des
Bundesrates im benachbarten Bundesfinanzministerium
untergebracht. Diese Räume möchte das Ministerium künftig
selbst nutzen. In den dadurch erforderlich gewordenen Anbau
werden neben Büroflächen vor allem zentrale, den
Parlamentsbetrieb des Bundesrates unterstützende
Verwaltungseinheiten verlagert, wie zum Beispiel das
IT-Zentrum, das Informationszentrum mit Dokumentation,
Bibliothek und Parlamentsarchiv.
Mehr Platz und
Service für Besucherinnen und Besucher Foto: Anbau
Bundesrat Visualisierung

Visualisierung des Anbaus von der Leipziger Straße aus ©
Max Dudler Architekten
Da die Besucherzahlen des
Bundesrates seit 2000 stark angestiegen sind, wurden neben
den benötigten Verwaltungsflächen auch moderne Räume für die
Betreuung von Besucherinnen und Besuchern in die Planung
einbezogen. Der Anbau dient künftig als Ausgangspunkt des
Besuchsrundgangs. Darüber hinaus werden zwei Rollenspielsäle
die Möglichkeit bieten, insbesondere Jugendlichen die
Arbeitsweise des Bundesrates bei der Mitwirkung im
Gesetzgebungsverfahren zu vermitteln. Der attraktive
Eingangsbereich wird öffentlich zugänglich sein. Durch die
Überdachung eines Innenhofes des Altbaus entsteht direkt
angrenzend an die Eingangshalle des Neubaus ein großer,
flexibel nutzbarer Raum, in dem zum Beispiel Ausstellungen
oder Veranstaltungen möglich sind.
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