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Redaktion Harald Jeschke

 EU •  NRW-Landtag Politik in Duisburg 
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„Trump-Wahl: massive Herausforderungen
 23. Mai, 77. Geburtstag des Grundgesetzes mit dem Ehrenamt feiern

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Arbeitsmarkt steht weiter unter Druck."

Berlin, 31. Juli 2025 - Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas:„Der Arbeitsmarkt steht weiter unter Druck. Der Sommer bringt keine Entspannung – dafür braucht es jetzt gezielte Impulse für Investitionen und Beschäftigung. Die konjunkturelle Schwäche trifft vor allem die Industrie. Gleichzeitig sehen wir aber: In vielen Bereichen – etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Dienstleistungssektor – bleibt die Beschäftigung stabil oder wächst.
Unser Ziel ist, industrielle Stärke zu erhalten und zugleich den Wandel der Arbeitswelt aktiv zu gestalten – mit einer Politik, die Chancen schafft und Sicherheit gibt. Die Weichen sind gestellt: Mit Investitionsboostern und großen Infrastrukturmaßnahmen schaffen wir die Grundlage, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Am Ausbildungsmarkt haben wir jetzt die Gelegenheit, jungen Menschen echte Perspektiven zu bieten. Noch 182.000 betriebliche Ausbildungsstellen sind unbesetzt – gleichzeitig suchen 140.000 junge Menschen eine Ausbildung. Wer heute gut ausbildet, sichert sich die Fachkräfte von morgen. Und wer eine gute Ausbildung hat, ist langfristig besser vor Arbeitslosigkeit geschützt.

Unser Ziel ist klar: Kein Jugendlicher soll beim Übergang in das Berufsleben verloren gehen. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter unterstützen mit Beratung, Vermittlung und gezielten Förderangeboten.“

Gute Arbeitsbedingungen für Paketboten und Kuriere - Bundesministerin Bärbel Bas begrüßt Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Berlin, 30. Juli 2025 - Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz beschlossen, das die europäische Maschinenverordnung in Deutschland durchführbar macht und damit wesentlich zur Planungssicherheit der deutschen Wirtschaft beiträgt. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Regelung zur Entfristung des ansonsten Ende 2025 auslaufenden Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz).

Eine zum Jahreswechsel 2023/2024 von der Bundesregierung vorgelegte Evaluierung zeigt, dass die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in dieser Branche wirkt. Die Entfristung der Regelung ist ein weiterer Baustein zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und des fairen Wettbewerbs in der Paketbranche. Mit dem am 23. November 2019 in Kraft getretenen Paketboten-Schutz-Gesetz wurde die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge für die stark wachsende  Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt.

Ziel des Gesetzes war es, Paketdienstleister durch die Einführung der Generalunternehmerhaftung zu einer sorgfältigeren Auswahl der von ihnen beauftragten Nach- bzw. Subunternehmer anzuhalten. Dadurch sollten Missstände in der Branche wie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bekämpft und die Solidargemeinschaft vor Beitragsausfällen geschützt werden.

Die Regelung wurde zunächst mit einer befristeten Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Nach heutigem Kabinettsbeschluss soll sie entfristet werden und geht jetzt ins parlamentarische Verfahren.

© Foto F. Pinjo / BMAS.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Paketboten arbeiten hart, um uns das Leben zu erleichtern. Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz aus dem Jahr 2019 haben wir Missbrauch und mangelnder Zahlungsmoral einen Riegel vorgeschoben. Die Regelung fördert den fairen Wettbewerb in der Branche und hat zu mehr ordentlicher Beschäftigung geführt. Deshalb entfristen wir die Regelung jetzt, damit die Paketbotinnen und Paketboten weiter von dieser positiven Entwicklung profitieren.“




Regierungsentwurf des Bundeshaushalts sieht in 2026 Aufwuchs auf 7,6 Milliarden Euro vor

 Auch in 2026: Kabinett beschließt Rekordetat des Bundesbauministeriums
Berlin, 30. Juli 2025 - Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sowie die aktualisierte Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 7,4 Milliarden Euro in 2025 auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. In 2026 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12,8 Milliarden Euro.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mehr bauen, günstiger bauen, besser zusammenleben - Weil jedes Zuhause zählt! Unter diesem Motto nehmen wir jetzt und in Zukunft noch mehr Geld in die Hand. Dabei bleibt die Soziale Wohnraumförderung die tragende Säule des Haushalts des Bundesbauministeriums und wird weiter ausgebaut. 2026 sind stolze 4 Milliarden Euro dafür gesichert. Bis 2029 werden die Bundesmittel sogar auf 5,5 Milliarden Euro anwachsen. Die Förderung wird durch die Länder noch einmal in vergleichbarer Größenordnung aufgestockt.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek


Damit wir besser zusammenleben, wächst die Städtebauförderung 2026 auf eine Milliarde. Euro an. Damit werden nachhaltige Wohn- und Lebensräume gefördert – sei es durch den Bau von Spielplätzen, der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder durch neue Mobilitätskonzepte. Wir bauen Perspektiven und nicht nur Wohnungen.

Wir setzen auf die Zukunft: Auch in 2026 bleibt der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitionshaushalte der Bundesregierung. Mit unseren Programmen und noch weiteren Bausteinen schaffen wir es, dass die Bagger wieder rollen in Deutschland. Damit entstehen bezahlbarer Wohnraum und lebenswerte Quartiere.“

Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2026 starten. Für den Haushalt 2025 ist das parlamentarische Verfahren bereits in vollem Gange. Am 4. September 2025 ist die Bereinigungssitzung geplant.

Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:
· Der soziale Wohnungsbau wird wie geplant schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.

· Die Programmmittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (1,1 Milliarden Euro), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (650 Millionen Euro) und "Wohneigentumsförderung für Familien" (250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.

· Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (350 Millionen Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (2026 mit 360 Millionen Euro).
Hinweis: Die im neuen "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" ausgebrachten Programme sollen perspektivisch zu zwei Themenbereichen "Neubau" und "Sanierung" zusammengeführt werden.

· Die Städtebauförderung wird 2026 planmäßig erhöht: Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

· Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds mit Programmmittel in Höhe von 75 Millionen Euro fortgeführt werden.

· Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Programmmittel von 160 Millionen Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume im Einzelplan 25 des BMWSB vorgesehen.

· Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung sind gesichert. Für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.

Modernisierung und Stärkung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben

Berlin, 30. Juli 2025 - Gografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen besser geschützt und ihre Eintragung erleichtert werden. Für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird erstmals ein EU-weiter Schutz ermöglicht. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt haben.

Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt hierzu:
„Geografische Herkunftsangaben stehen für Qualität, Tradition und Vertrauen – und sind oft kaufentscheidend. Mit unserem Gesetz schaffen wir erstmals einen EU-weiten Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse- wie “Uhren aus Glashütte” oder “Geigen aus Mittenwald“. So sichern wir regionale Identität, schützen traditionsreiche Produkte – und schaffen klare Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Kurz: Wo "Schwarzwälder Kuckucksuhr" draufsteht, muss auch Schwarzwald drin sein!"

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, erklärt hierzu:
„Produkte aus Deutschlands Regionen sind weit über unsere Grenzen hinaus bekannt und beliebt – seien es schwäbische Spätzle, Lübecker Marzipan oder Münchner Bier. Es sind regionale Aushängeschilder, die weit über die Region hinauswirken. Menschen identifizieren sich damit. Das ist gelebte Heimatverbundenheit und auch eine Wertschätzung der ländlichen Räume, in denen diese Produkte entstehen.

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir dieses System weiter stärken und ausbauen. Was bei Agrarprodukten bestens funktioniert, kann auch bei handwerklichen und industriellen Erzeugnissen aus einer Region zu einem Mehrwert führen. So wird es künftig noch mehr Aushängeschilder für Wertarbeit geben. Davon profitieren ganze Regionen. Und damit stärken wir die Heimatverbundenheit und die regionale Identität. “

Der Schutz geografischer Angaben in der EU wurde umfassend reformiert und auf handwerkliche und industrielle Produkte ausgeweitet. Parallel dazu wurde das bestehende System für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen überarbeitet und in einer neuen EU-Verordnung vereinheitlicht. Der Gesetzentwurf schafft die erforderlichen nationalen Regelungen zur Durchführung der beiden neuen EU-Verordnungen.

Für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrargeoschutz) sieht der federführend vom BMLEH erstellte Teil des Gesetzentwurfs unter anderem folgende Regelungen vor:

Die Zuständigkeiten für den Agrargeoschutz, die bislang auf das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgeteilt waren, werden bei der fachnäheren BLE konzentriert. Dies dient der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
Durch das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz werden die Regelungen zum Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Vorschriften über Kontrollverfahren sind überarbeitet, die Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt worden. Ebenfalls wurden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Internethandel aufgenommen. Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz sieht vor allem Vorschriften vor, auf deren Grundlage die Detailregelungen dann in einer Rechtsverordnung getroffen werden können.

In dem in federführender Zuständigkeit des BMJV ausgearbeiteten Teil des Gesetzentwurfs zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind insbesondere folgende Regelungen vorgesehen:

Um eine geografische Angabe für ein handwerkliches oder industrielles Erzeugnis schützen zu lassen, muss zunächst ein Antrag beim DPMA eingereicht werden, das für die sogenannte „nationale Phase“ des Verfahrens zuständig ist. Das DPMA beteiligt die betroffenen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände am Verfahren.

Nach positiver Prüfung übermittelt das DPMA den Antrag an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, das den Antrag überprüft und die Eintragung in das dort geführte Register vornimmt. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA ist das Bundespatentgericht zuständig.


Zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sieht der Gesetzentwurf umfassende privatrechtliche Durchsetzungsinstrumente wie Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Zusätzlich werden die widerrechtliche Verwendung, Nachahmung oder Aneignung einer solchen geografischen Angabe bußgeldbewehrt.

Die privatrechtliche Durchsetzung durch Berechtigte und ihre Vereinigungen wird ergänzt durch Kontroll- und Marktüberwachungsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden wie beispielsweise die Befugnis Geschäftsräume zu betreten oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Für eine effektive Überwachung des Online-Handels werden die Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben (sog. „Mystery Shopping“).

Sämtliche Angebote im Onlinehandel, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, stellen darüber hinaus rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act dar. Hierdurch werden mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen, etwa durch die Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für die Meldung von fehlerhaft gekennzeichneten Angeboten vorzuhalten.


Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

 

Berlin, 17. Juli 2025: Verbraucherschutz aktuell

Den Alltag der Menschen erleichtern „Es geht darum, dass wir den Menschen in diesem Land das Leben einfacher, gerechter und bezahlbarer machen wollen“, betonte Ministerin Hubig im Deutschen Bundestag. Erste Gesetze sind bereits beschlossen, zum Beispiel zur Mietpreisbremse. Weitere Pakete für bezahlbaren Wohnraum werden kommen. Etliche Gesetze, etwa zum digitalen Widerrufs-Button bei Online-Verträgen sowie klare Vorgaben für „Heute kaufen, später zahlen-Kredite", sind gerade in Arbeit.      Neues aus dem Kabinett    

Zahlungsansprüche vor Amtsgerichten  
Gerichte erproben Online-Verfahren Bürgerinnen und Bürgern soll es künftig möglich sein, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem digital unterstützten Zivilgerichtsverfahren geltend zu machen. Zunächst werden in einer Erprobungsphase neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien bundeseinheitlich getestet.         Beurkundungen künftig generell in elektronischer Form möglich      

Händler müssen ausgediente Einweg-E-Zigaretten zurücknehmen      

Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen      
Schneller und effizienter auf weltweite Pandemien reagieren      

Zahl des Tages   166 Milliarden Euro werden in dieser Legislaturperiode für Verkehrsinvestitionen bereitgestellt. Davon sollen über 100 Milliarden Euro in die Schiene gehen, 52 Milliarden in die Bundesstraßen und 8 Milliarden in die Wasserstraßen. Bundesverkehrsminister Schnieder: „Jetzt gilt: Planen, Bauen, Ausgeben – und das möglichst schnell.“     Weitere Regierungsthemen    

Höherer Mindestlohn: 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027      

Anpassungen bei der Krankenhausreform in Arbeit      
Pflegereform: Eckpunkte sollen bis Ende 2025 vorliegen      

Cybersicherheit: Deutschland soll robuster aufgestellt werden       
Immer mehr Gigabitanschlüsse verfügbar      
Arbeitsschutz: Deutliche Fortschritte, aber auch Nachholbedarf      

Weniger Zucker, Fette und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln      
Internationaler Handel  
Welche Auswirkungen haben die US-Zölle? Zollstreit, Rezession und Handelsüberschuss sind Schlagworte, die derzeit überall zu lesen sind. Wie wirken sich die neuen US-Zölle auf die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher aus? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.     Wissenswertes zu den aktuellen Strompreisen    
Aktuelle Stromsteuer-Debatte  
 Entlastungen für alle geplant
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private Haushalte und Wirtschaft zu entlasten. Mit drei ersten konkreten Maßnahmen sollen die Kosten ab Januar 2026 für alle deutlich verringert werden. „Wir wollen die Stromkosten weiter senken, wenn wir die finanziellen Spielräume dazu haben”, so Kanzler Friedrich Merz.         

Wie entsteht der Strompreis? Kann ich durch einen Wechsel sparen? Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen        

So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif      

Neu seit 6. Juni 2025: Stromversorger-Wechsel innerhalb von 24 Stunden       Stromspar-Check: Kostenlose Beratung für Menschen mit geringem Einkommen       Tipps für mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparung       

Vor vier Jahren: Flutkatastrophe im Ahrtal  
Erinnerung, Wiederaufbau und Vorsorge für den Notfall Bundeskanzler Friedrich Merz erinnerte auf X an die verheerende Katastrophe im Ahrtal: „Ihre Folgen sind bis zum heutigen Tage zu spüren und zu sehen. Wir müssen in Zukunft dafür sorgen, dass Betroffenen schneller und effektiver geholfen wird.“ Neben dem staatlichen Hilfesystem sollte auch jede und jeder Einzelne Vorsorge betreiben. Gut vorbereitet kann jeder in Notsituationen sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis staatliche Hilfe eintrifft. Empfehlungen zur persönlichen Notfallvorsorge finden Sie hier.      Service und Fakten        

Mammographie-Screening verringert Brustkrebssterblichkeit deutlich      

Wie sicher ist die Nutzung von Character.AI für Kinder?      
Online-Banking: Fiese Fallen, aber fast immer muss die Bank zahlen       Werbeaussagen auf Kosmetika: Fragwürdige Versprechen      
Wie Kriminelle Deepfakes mit Promis für Fake-Werbung nutzen      
Betrügerische Inkassoschreiben       
Erneut falsche QR Codes an Parkautomaten      

Werbung „Erholsamer Schlaf“ für Gummibärchen mit Melatonin verboten      
EU-Kommission: Leitlinien für sichereren Online-Raum für Kinder      
EU-Kommission: Ihre Meinung zum Gesetz über digitale Märkte        Neue Broschüren u

Ratgeber zur Rente      
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025      

Hallo, wir sind die KiMis! Kinder-Ministerium.de      
inanzielle Bildung   Wie gut kennen Sie sich aus? Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und diese Chancen sollten nicht ungenutzt bleiben. Entdecken Sie auf der Finanzbildungsplattform der Bundesregierung Angebote, die zu Ihnen passen.     ONLINE-VORTRÄGE    

Angebote der Verbraucherzentralen   Themenbeispiele: Heizungstausch, Energieeffizientes Bauen      
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“  
Themenbeispiele: KI sicher nutzen, Elektronische Patientenakte      

Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  
Themenbeispiele: Online-Banking, Klimafreundlich essen    

29. September bis 6. Oktober 2025  
Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!” Die Aktionswoche bündelt Mitmach-Aktionen rund um das Thema Lebensmittelwertschätzung. Sei es in der Außer-Haus-Verpflegung, im Handel, an Schulen und Kitas, im landwirtschaftlichen Bereich oder im digitalen Raum: Für jede und jeden gibt es Mitmach-Möglichkeiten wie zum Beispiel Quizzen, Koch-Workshops, Schulprojekte und Schnippelparties.       

Bis zum 30. September 2025 bewerben  
Auszeichnung „Verbraucherschule”  Ob betrügerische Internetseiten, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder Greenwashing: Fallstricke lauern im Alltag junger Verbraucher überall. Mit der Auszeichnung „Verbraucherschule” ehrt der Verbraucherzentrale Bundesverband Schulen, die sich besonders engagieren, damit Kinder und Jugendliche sich besser in ihrem Konsumalltag zurecht finden.   

Berlin, 11. Juli 2025 - 1056. Sitzung des Bundesrates

- Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“
- Bundeshaushalt 2025: mehr Unterstützung für Länder und Kommunen gefordert
- Bundesrat fordert, EU-Aktionsplan für Stahl und Metalle schnell umzusetzen
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf kritisiert - Umsetzung verschiebt sich 
- Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse
-
Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes
-
Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs
- Bund soll Sondervermögen für die Länder unbürokratisch verteilen
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Bundesrat bringt 21 unerledigte Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf außerhalb der EU 
Mit einer Entschließung, die auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, hat der Bundesrat am 11. Juli 2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet.

Die Entschließung betrifft Angebote aus Nicht-EU-Staaten auf Shopping-Seiten und Onlinemarktplätzen im Internet. Waren aus Nicht-EU-Staaten Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene schnellstmöglich für einen besseren Verbraucherschutz starkzumachen. Der Online-Handel müsse ebenso effektiv kontrolliert werden wie der stationäre Handel.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass der Zollfreibetrag möglichst schnell abgeschafft werde. Erweiterte Informationspflichten Außerdem solle die Bundesregierung dafür eintreten, dass Onlineplattformen klar und gut sichtbar über den Sitz des Unternehmens, die Rücksendeadresse sowie Zoll und Rücksendekosten informieren müssen.

Diese Angaben müssten für die Kunden vor Vertragsschluss deutlich erkennbar sein, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Haftung der Plattformbetreiber Um den Online-Handel aus Drittstaaten effektiver zu kontrollieren, sei die volle Haftung der Plattformbetreiber erforderlich, heißt es in der Entschließung. Als letztes Mittel käme auch die Sperrung der gesamten Plattform in Frage, bis nicht rechtskonforme Angebote gelöscht würden.

Onlineplattformen sollten für nicht konforme Produkte haften, es sei denn, sie könnten einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen, der für das Produkt verantwortlich ist. Nachschärfung der Sorgfaltspflichten Aus Sicht des Bundesrates ist es problematisch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei mangelhaften Produkten ihre Gewährleistungsrechte kaum wahrnehmen.

Es erschiene ihnen geradezu aussichtslos, den eigentlichen Anbieter zu ermitteln oder zu erreichen. Da die Online-Plattformen häufig nur als Vermittler agierten, nicht aber als Anbieter der Waren, sei es derzeit kaum möglich, sie in Mithaftung zu nehmen. Es solle daher geprüft werden, ob die Sorgfaltspflichten der Betreiber nachgeschärft werden könnten. Dafür würde sich der geplante Digital Fairness Act anbieten.

Ausbau von Zoll und Produktsicherheitskontrollen
Schließlich bitten die Länder die Bundesregierung, sich für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern einzusetzen. Konkret könne dies durch den Ausbau von Zoll- und Sicherheitskontrollen geschehen. Zuständige Behörden und Einrichtungen müssten durch digitale Modernisierungsmaßnahmen gestärkt werden.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Diese ist frei darin, ob und wie sie die Vorschläge des Bundesrates aufnimmt.

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt.

An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen.

Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erleichtern. Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird.

Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch.

Dadurch wird zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind. Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.


Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.

Mehr Abschreibungen, weniger Steuern
Um neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach dem Auslaufen des sogenannten "Investitionsboosters" wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt - von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Elektrische Dienstwagen fördern
Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.
Forschungszulage anheben

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Inkrafttreten
Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundeshaushalt 2025: Bundesrat fordert mehr Unterstützung für Länder und Kommunen
In ihrer am 11. Juli 2025 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 weisen die Länder auf die negativen Folgen der aktuellen Wirtschaftsschwäche und der weltweiten Unsicherheit für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hin.
Sie begrüßen das geschaffene Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und Kommunen sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.

Ruf nach Reformen
Gleichzeitig fordert der Bundesrat weitere strukturelle Reformen, etwa bei der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, den Transferleistungen sowie beim Vergabe- und Baurecht. Hier müsse die Bundesregierung schnell handeln.

Auch müssten die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität umfassend umgesetzt werden können. Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn Länder und Kommunen sie nicht mitfinanzieren müssten.

Mehr Hilfe für die Länder bei Flüchtlingsbetreuung und Nahverkehr
Der Bundesrat weist darauf hin, dass Länder und Kommunen in den letzten Jahren in überregionalen und regionalen Notlagen viele Maßnahmen finanziert haben. Ihre Haushalte seien dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse der Bund Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher.

Zudem solle er für einen bezahlbaren Personennahverkehr einstehen. Aus Sicht der Länder steht der Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden.

Bund soll seine Maßnahmen finanziell absichern
Der Bund stoße regelmäßig Maßnahmen an, lasse diese aber von den Ländern finanzieren, stellt der Bundesrat fest. Aus Gründen der Planbarkeit müsse künftig von Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.

Bundesregierung plant Ausgaben vom 503 Milliarden Euro
In dem Haushaltsentwurf für das laufende Jahr, den die neue Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, sind Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro und Einnahmen in Höhe von 421 Milliarden Euro vorgesehen. Die geplante Nettokreditaufnahme von 82 Milliarden Euro ist deutlich höher als im Vorjahr.
Sie entspreche aber dem durch die reformierte Schuldenbremse erlaubten Betrag, so die Bundesregierung. Auch die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind deutlich höher als zuvor und erreichen eine NATO-Quote von 2,4 %.

Ziel des Haushaltsgesetzes sei es nach Angaben der Bundesregierung, Investitionen für Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu sichern und Deutschlands innere und äußere Sicherheit zu modernisieren.

Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes - wenn auch mit geplant gut 38,5 Millionen einer der kleinsten Einzelpläne.

Wie es weitergeht
Seine Stellungnahme leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zu. Sie verfasst eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag vor. Dieser hatte am Mittwoch vor dem Bundesratsplenum – in der sogenannten Haushaltswoche – mit seinen Beratungen begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Bundesrat fordert, EU-Aktionsplan für Stahl und Metalle schnell umzusetzen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einer am 11. Juli 2025 gefassten Entschließung, den europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle so schnell wie möglich umzusetzen. Ziel sei es, die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland nachhaltig zu sichern.

Aus Sicht der Länder geht es dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:
Wettbewerbsfähige Stromkosten

Da die Stahlindustrie besonders energieintensiv sei, müsse die EU helfen, die Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten, indem zum Beispiel die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. Um erneuerbare Energien in ein sicheres und wettbewerbsfähiges System integrieren zu können, müssten Transport und Speicherinfrastrukturen zügig ausgebaut werden.
Konsequenter Handelsschutz

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die bestehenden Schutzmaßnahmen im Handel langfristig zu verbessern, um unfairen Importen, Preisdumping und illegalen Subventionen entgegenzuwirken. Insbesondere sollten die im Juni 2026 auslaufenden Schutzmaßnahmen (safeguards) verlängert werden.
Wirksamer Carbon-Leakage Schutz

Die Länder begrüßen die Kommissionsvorschläge für ein verbessertes europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem. Sie fordern jedoch, bestehende Schlupflöcher zu schließen und die Bürokratie weiter abzubauen. Das System müsse auch tatsächlich dazu beitragen, CO₂-Verlagerungen zu vermeiden und nicht etwa unbeabsichtigt Anreize dafür schaffen, die Produktion aus der EU heraus zu verlagern.
Weitere Maßnahmen

Weiterhin enthält die Entschließung Vorschläge,
im Bund die Leitmärkte für klimafreundliche und -neutrale Produkte zu stärken,
eine Strategie zur Sicherung hochwertiger Schrott-Importe voranzutreiben sowie
den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffinfrastruktur zu beschleunigen, damit die Stahlindustrie kostengünstig grünen Wasserstoff beziehen kann.

Einberufung eines Stahlgipfels
Schließlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Stahlgipfel mit allen betroffenen Unternehmen und Ländern anzusetzen. Dabei sollen gemeinsam konkrete Schritte zur Sicherung des Stahlstandorts Deutschland entwickelt werden.
Ziele des europäischen Aktionsplans

In dem im März 2025 von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan sind Maßnahmen enthalten, die unter anderem
eine erschwingliche und sichere Energieversorgung für den Sektor gewährleisten,
die Verlagerung von CO₂-Emissionen verhindern,
europäische Industriekapazitäten schützen und ausbauen sowie
hochwertige Arbeitsplätze erhalten sollen.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung übermittelt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich mit den Vorschlägen des Bundesrats auseinanderzusetzen habe, gibt es nicht.

Bundesrat kritisiert Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf - Frist zur Umsetzung verschiebt sich
Die Umsetzungsfrist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am 11. Juli 2025 den Bundesrat.

Kennzeichen für frisches Schweinefleisch
Lebensmittelunternehmen haben nun mehr Zeit, die Vorgaben des im August 2023 in Kraft getretenen Gesetzes umzusetzen. Ursprünglich war vorgesehen, dass schon ab dem 1. August 2025 auf verpacktem oder offen verkauftem Schweinefleisch aus Deutschland erkennbar sein muss, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde.

Die Agrarminister der Länder hatten zuvor auf mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug des Gesetzes hingewiesen. Auch aus der Wirtschaft kamen Bedenken, dass die Frist für die Umstellung zu kurz sei.

Bundesrat bemängelt erhebliche Schwachstellen im Gesetz
In einer Entschließung zu dem Gesetz begrüßt der Bundesrat zwar die Fristverlängerung, übt aber gleichzeitig deutliche Kritik am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es enthalte gravierende Schwachstellen und Lücken und verfüge über kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland.

Zu den genannten Schwachstellen zählen unter anderem:
die Beschränkung auf Schweinemast und Frischfleisch von Mastschweinen,
fehlende Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 und 4, das Fehlen eines Finanzierungskonzepts, die Ungleichbehandlung in- und ausländischer Produkte.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass ein sogenanntes Downgrading möglich sein soll, so dass Fleisch aus einer höheren Haltungsform aufgrund von Absatzschwierigkeiten zeitweise unter der Bezeichnung einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden kann.

Der Bundesrat kritisiert ferner den hohen Vollzugsaufwand für die Länder sowie den „völlig unverhältnismäßigen“ Bürokratieaufwand, der für Betriebe und Behörden durch die Regelungen entsteht.

Anlasslose Routine-Kontrollen
Die Länder bemängeln auch, dass sowohl bei der Tierhaltung als auch im Lebensmittelbereich künftig anlasslose Vor-Ort-Kontrollen möglich sein sollen. Dadurch würden Überwachungshäufigkeit und -umfang erheblich gesteigert - diese Kontrollen führten zu einer erhöhten Belastung von Wirtschaft und Verwaltung. Es stelle sich die Frage, warum der Bundesregierung die bisher geplanten Kontrollen nicht ausreichen, zumal sich das System noch im Aufbau befände.
Kritik der Länder lange bekannt

Bereits im vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hatten die Länder bei der ersten und zweiten Beratung im Bundesrat ihre Bedenken deutlich gemacht. Viele der wesentlichen Kritikpunkte und Forderungen für ein verbessertes Gesetz sind jedoch nicht aufgegriffen worden.

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt.
Instrument für angespannte Wohnungsmärkte

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Bisherige Regelung vor dem Auslaufen
Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.
Weiterhin angespannter Wohnungsmarkt

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.
Inkrafttreten

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Digitalisierung und Mitbestimmung: Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes
In einer auf Initiative mehrerer Länder am 11. Juli 2025 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Fortschreitende Digitalisierung

Mit der Entschließung würdigen die Länder die betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie. Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesregierung müsse daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die betriebliche Mitbestimmung modernisieren.

Arbeitnehmerbegriff reformieren
So sei beispielsweise der Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum noch möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.
Datenschutz und künstliche Intelligenz

Auch seien die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten zu erweitern: Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.

„Union-Busting“
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden könne, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen. Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssten diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. So hätten Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen behindert oder dies zumindest versucht.

Digitale und hybride Verfahren
Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen hätten in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Diese Verfahren sollten auch für Betriebsräte zugelassen werden. Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Begrenzung der Migration
Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen
Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bund soll Sondervermögen für die Länder unbürokratisch verteilen
Am 11. Juli 2025 haben sich die Länder zum Entwurf des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes der Bundesregierung geäußert. Dieses regelt die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem im März geschaffenen Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen.
Gelder reichen nicht aus

In seiner Stellungnahme zeigt sich der Bundesrat besorgt, dass die Summe von 100 Milliarden Euro nicht ausreichen werde, um den bestehenden Investitionsrückstau vollständig abzuarbeiten. Es seien weitere Mittel zu mobilisieren. So könne der Bund aus den verbleibenden 400 Milliarden Euro des Sondervermögens weitere Investitionen der Länder und Kommunen fördern, zum Beispiel durch Investitionsprogramme für den Nahverkehr.

Baunebenkosten und Planungsleistungen
Nach Ansicht der Länder sollte das Gesetz eindeutig regeln, dass zu den förderfähigen Maßnahmen auch Baunebenkosten und Planungsleistungen sowie Gutachten und Untersuchungen gehören, also auch Architekten und Ingenieure aus dem Sondervermögen bezahlt werden können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden, nicht durch das Sondervermögen finanziert werden können. Die Länder gehen davon aus, dass sich dieses Datum auf den Beginn der Bauarbeiten bezieht, sodass auch vorab erfolgte Planungs- und Beratungsleistungen für diese Maßnahmen aus dem Sondervermögen bezahlt werden können. Sie fordern, dies im Gesetz klarzustellen.

Weniger Bürokratie
Der Bundesrat fordert, die Gelder auf einfache und bürokratiearme Weise zu verteilen. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Berichtspflichten und Bewirtschaftungsvorgaben führten zu einem zu hohen Verwaltungsaufwand. Daher solle der Bund die Mittel vollständig und unmittelbar den Ländern zuleiten.
Was das Gesetz vorsieht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt, wie der Länder- und Kommunenanteil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verteilt wird. Dies geschieht in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammensetzt. Investiert werden kann in die Infrastruktur in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhaus und Pflege, Energie, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung.

Nächste Schritte
Die Stellungnahme der Länder wird an den Bundestag weitergeleitet - zuvor kann sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.

Bundesrat bringt 21 unerledigte Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein
Die Länder haben im Plenum am 11. Juli 2025 entschieden, für 21 Gesetzentwürfe des Bundesrates einen neuen Anlauf zu starten. Die Entwürfe waren bereits während der letzten Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht, dort aber nicht abschließend beraten worden. Anders als der Bundesrat kennt der Deutsche Bundestag Legislaturperioden.

Die Abgeordneten sind nur für die jeweilige Wahlperiode gewählt, die in der Regel vier Jahre dauert. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Vorlagen, die der Bundestag in einer Legislaturperiode nicht behandeln kann, mit deren Ende erledigt sind. Der neu gewählte Bundestag beginnt wieder bei null - er muss sich nicht mit mehr mit „Altlasten“ aus der vorherigen Legislaturperiode beschäftigen.

Grundsatz der Diskontinuität Dieser sogenannte Grundsatz der Diskontinuität hat Folgen für die Arbeit des Bundesrates, auch wenn er selbst ihm nicht unterliegt. Die Länder können über den Bundesrat eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag einbringen und machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Dem Bundestag steht es allerdings frei, wann er sich mit diesen Länderinitiativen auseinandersetzt - gesetzliche Fristen gibt es dafür nicht.

Daher kommt es vor, dass Gesetzentwürfe des Bundesrates in einer Legislaturperiode vom Bundestag nicht oder nicht abschließend beraten werden. Damit der Gesetzentwurf mit Ende der Legislaturperiode nicht hinfällig wird und sich der neu gewählte Bundestag überhaupt damit beschäftigen kann, müssen die Länder den Entwurf erneut beim Bundestag einbringen.

Diese Neueinbringung wird Reprise genannt. Den Antrag, das Gesetz erneut einzubringen, stellt regelmäßig das Land, das auch den ursprünglichen Gesetzentwurf erarbeitet hat. Überblick über die Reprisen der 1056. Sitzung In seiner Sitzung am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat beschlossen, folgende Gesetzentwürfe erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen: 
TOP 13: Erstattungbetrag als Geldleistung bei gesetzlicher Unfallversicherung
TOP 14: Bagatellgrenze bei Rückabwicklung der Agrarförderung
TOP 16: Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
TOP 17: Ausweiskontrollen beim Boarding von Flugzeugen
TOP 18: Beschleunigte Verwaltungsprozesse bei Asylverfahren
TOP 19: Mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von Forschungspersonal TOP 20: Härteres Vorgehen gegen Mietwucher
TOP 21: Höhere Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge
TOP 22: Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche
TOP 23: Klarheit im Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
TOP 24: Höhere Hürden für Strafverteidigung durch juristische Laien
TOP 25: Strafen für bösartige Deepfakes
TOP 26: Begrenzte Haftung für Ehrenamtliche im Vereinsrecht
TOP 27: Erleichterte audiovisuelle Vernehmungen bei minderjährigen Zeugen
TOP 28: Eilmaßnahmen bei Krisenintervention im Maßregelvollzug
TOP 29: Herrenlose Konten von Verstorbenen
TOP 30: Photovoltaikanlagen in Hochwasserschutzgebieten
TOP 32: Solaranlagen in Kleingärten
TOP 65: Erweiterung der Strafbarkeit von Kindesentführungen
TOP 67: Begrenzte Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
TOP 76: Bessere Kooperation im Kinderschutz


- Digitalisierung beim Grundstückskauf: NeuenrGesetzentwurf
- Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Digitalisierung beim Grundstückskauf:
Berlin, 9. Juli 2025 - Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags.

Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende notarielle Rechtsgeschäfte können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare, sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:

Anzeigen, Anträge und Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan elektronisch
Die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden ausgetauscht werden, sollen künftig ausschließlich elektronisch versandt werden. Gleiches gilt für den Austausch zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür kommen strukturierte Datensätze zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen sollen.

Für den Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.

Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Implementierung und Zeitplan
Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen teilweise durch Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für den Austausch zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern übertragen.

Die entsprechenden Verordnungen dürfen allerdings keinen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2027 vorsehen. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten wird verpflichtend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und der Finanzverwaltung wird stufenweise eingeführt, beginnend mit der Veräußerungsanzeige der Notare zum genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll spätestens zum 1. Januar 2028 einbezogen werden. Die übrigen steuerlichen Anzeigen der Notare sollen folgen, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.


Vertragswiderruf unkompliziert durch einen Klick: BMJV legt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton vor
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick. Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben leichter machen.

Was muss ich für den Widerruf nochmal tun? Wohin muss ich meinen Widerruf schicken? Wer widerrufen will, soll sich mit diesen Fragen künftig nicht mehr herumschlagen müssen. Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten. Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts setzt die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie um. Die Vorgaben sind bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:

1. Einführung einer elektronischen Widerrufbuttons
Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Dies soll in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Deutschland hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass eine solche elektronische Widerrufsmöglichkeit verpflichtend wird.

2. Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine Finanzdienstleistung und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können, besser verstehen, sollen Unternehmen ihnen künftig solche Verträge angemessen erläutern müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Vertragsabschlussentscheidung treffen. Bei Online-Tools sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“
Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können.

Nach geltendem Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Man spricht insoweit von einem „ewigen Widerrufsrecht“. Dies führt häufig zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.

4. Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf Verlangen tun. Mit der Änderung soll der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen und sollen Unternehmen entlastet werden.

Ein Diskussionsentwurf wurde am 9. Dezember 2024 auf der Website des BMJV veröffentlicht, um die interessierten Kreise frühzeitig zu informieren. Daraufhin eingegangene Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.


Gesetzentwurf: Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter

Berlin, 4. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei soll das Lebensalter des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im letzten Jahr einen klaren Auftrag gegeben: Die Regeln für die Vaterschaftsanfechtung im BGB müssen überarbeitet werden. Das geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen Väter in ihren Grundrechten. Wir werden diesen Auftrag jetzt umsetzen. Dabei gehen wir behutsam vor.
Abstammungsrecht ist eine besonders sensible Materie. Wir müssen den Grundrechten aller Beteiligten - Eltern und Kinder - Rechnung tragen. Unser Gesetzentwurf schlägt eine ausgewogene Lösung vor. Eine sozial-familiäre Beziehung zwischen einem Kind und seinem rechtlichen Vater wird auch künftig wesentlich ins Gewicht fallen, wenn der leibliche Vater die Vaterschaft eines anderen Mannes anficht.
Denn oft dient der rechtliche Schutz dieser Beziehung gerade dem Kindeswohl. Zugleich wird unsere Regelung sicherstellen, dass ein leiblicher Vater bessere Möglichkeiten hat, auch als rechtlicher Vater Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Wir gehen damit einen wichtigen ersten Schritt - hin zu einem zeitgemäßen Abstammungsrecht.“

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. April 2024 entschieden, dass die Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Eine Anpassung der gesetzlichen Regeln ist deshalb notwendig.

Konkret ging es in dem Urteil um § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach kann der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines anderen Mannes dann nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das Bundesverfassungsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die vorgenannte Regelung nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht des leiblichen Vaters ist, das Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert.

Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 30. März 2026 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin sind Anfechtungsverfahren, denen ein Antrag des mutmaßlich leiblichen Vaters eines Kindes zugrunde liegt, auszusetzen, wenn der Antragsteller dies beantragt.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen im Abstammungsrecht vor, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. An grundlegenden Strukturentscheidungen des Abstammungsrechts soll sich hingegen nichts ändern. So soll das Zwei-Eltern-Prinzip beibehalten werden. Es soll auch keine Änderung an dem Grundsatz geben, dass rechtlicher Vater der Mann wird, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkennt.

Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:
1. „Anerkennungssperre“ während eines laufenden Verfahrens
Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines Mannes soll künftig kein anderer Mann mehr die Vaterschaft für dieses Kind sogleich wirksam anerkennen können. Durch diese Neuregelung soll verhindert werden, dass es in bestimmten Fällen zu einem „Wettlauf um die Vaterschaft“ kommt. Eine Ausnahme von der vorgeschlagenen „Anerkennungssperre“ soll dann gelten, wenn der Mann, der die Vaterschaft anerkennt, seine leibliche Vaterschaft nachweist.

2. Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter
Die Regeln zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes anknüpfen und an den Zeitpunkt der Anfechtungserklärung anknüpfen.

Erklärt der leibliche Vater die Anfechtung der Vaterschaft innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des Kindes, so soll seine Anfechtung künftig uneingeschränkt Erfolg haben können. Ein Ausschlussgrund der sozial-familiären Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater soll insoweit nicht gelten.

Erklärt der leibliche Vater die Anfechtung der Vaterschaft für ein minderjähriges Kind später als sechs Monate nach dessen Geburt, so soll die Anfechtung weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Ausnahmen davon sind aber vorgesehen, wenn auch zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, eine solche zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat oder sich der leibliche Vater ernsthaft, aber erfolglos um eine solche Beziehung zum Kind bemüht hat. Auch in diesen Fällen aber kann der Fortbestand der bisherigen Vaterschaft aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, sodass das Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters zurücktreten muss. Das wird vom Familiengericht unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten geprüft.

Ist das Kind bei der Anfechtung volljährig, soll es auf seinen Widerspruch ankommen. Ist die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater weggefallen, die zuvor einer Anfechtung durch den leiblichen Vater entgegenstand, so soll der leibliche Vater künftig eine „zweite Chance“ haben, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.

3. Ergänzende Regelungen

Ergänzend sollen mehrere Regeln getroffen werden, die verhindern sollen, dass überhaupt die Notwendigkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater eintritt.

Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft: Der leibliche Vater soll die Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen können, ohne dass zuvor ein Anfechtungsverfahren durchzuführen ist. Relevant sein wird dies insbesondere für Fälle, in denen die Mutter verheiratet ist, aber das Kind von einem anderen Mann gezeugt ist, und sich alle Beteiligten einig sind, dass der leibliche Vater auch der rechtliche Vater des Kindes werden soll.
Keine Anfechtung durch den rechtlichen Vater bei Anerkennung in Kenntnis fehlender leiblicher Abstammung: Eine im Wege der Anerkennung begründete rechtliche Vaterschaft soll künftig nicht mehr durch den rechtlichen Vater angefochten werden können, wenn dieser im Zeitpunkt der Anerkennung wusste, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Für die Mutter, die der Anerkennung zugestimmt hat, soll Entsprechendes gelten.

Durch diese Neuregelung sollen Vaterschaftsanerkennungen vorgebeugt werden, die nur zu dem Zwecke erfolgen, eine Vaterschaft des leiblichen Vaters zu verhindern.
Erfordernis der Zustimmung des jugendlichen Kindes zur Anerkennung der Vaterschaft: Eine Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, soll künftig generell die Zustimmung des Kindes zur Anerkennung voraussetzen. So soll verhindert werden, dass einem jugendlichen Kind ohne sein Einverständnis ein Mann als rechtlicher Vater zugeordnet wird, der nicht sein leiblicher Vater ist.


Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026  

Bundesarbeitsministerin begrüßt gemeinsamen Vorschlag der Mindestlohnkommission und kündigt rasche Umsetzung an   
 
Berlin, 27. Juni 2025 - In ihrer Sitzung vom 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.1.2026 und 14,60 Euro zum 1.1.2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.  

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.  

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Mindestlohn ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich beiden Seiten - Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern - ausdrücklich meinen Respekt. Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich.

Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.“  


F. Pinjo / BMAS.



Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 27. Juni 2025

Schulen, Bahnstrecken, Energiepreise  

Was bedeutet der Haushalt 2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher? Rekordinvestitionen in Höhe von über 115 Milliarden Euro – das sieht der Haushalt 2025 vor. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte: „Wir ermöglichen damit einen dringend nötigen Modernisierungsschub für unser Land: für gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, für den Klimaschutz und die Digitalisierung.“ Zudem werden die Verbraucher bei den Energiepreisen entlastet.         

Niedrigere Energiepreise: Das ist konkret geplant     Weitere Regierungsthemen       Neuregelungen Juli 2025   Was ist neu? Die Renten und der Altenpflege-Mindestlohn steigen, Berufsbetreuerinnen erhalten mehr Geld. Dazu gibt es neue Regelungen im Bereich der Pflege, und die Entschädigungen für Opfer von Gewalt, Krieg, SED und für Impfgeschädigte werden erhöht. Und: Am 31. Juli endet die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung.        

Aus dem Bundestag: Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert      
Programm Ganztagsbetreuung wird um zwei Jahre verlängert      
Ausbau digitaler Infrastrukturen wird beschleunigt      

Aus dem Kabinett: Entfernung kinderpornografischer Inhalte im Netz        

Wohnen   Schneller und einfacher bauen dank „Bauturbo”

Cybersicherheitsmonitor 2025   Menschen schützen sich immer weniger vor Cyberkriminalität Ob starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung oder regelmäßige Updates: Trotz anhaltend hoher Bedrohungslage verwenden Menschen weniger Maßnahmen als noch in den Vorjahren zum Schutz vor Gefahren im Internet, so der Cybersicherheitsmonitor 2025 - die repräsentative Dunkelfeldstudie von BSI und Polizei.

vzbv Jahresbericht 2024   „Stark für den Zusammenhalt” Über 600.000 Anfragen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden 2024 in den Verbraucherzentralen erfasst und ausgewertet. Rund 230 Abmahnungen wurden eingereicht. Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung des Verbraucherschutzes: Er schafft Sicherheit in unruhigen Zeiten und stärkt nicht nur Einzelne, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.      

Ihre Rechte bei Katastrophen und Krieg
 
Urlaub stornieren oder abbrechen? Kritische gesellschaftliche Situationen und Kriege, Hochwasser, Waldbrände oder Lawinenabgänge - wir leben in einer Welt multipler Krisen. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben, wenn ein Kriesenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht.         

Aktuelle Reisewarnungen, Teilwarnungen und Sicherheitshinweise      

Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten – Wichtige Informationen für deutsche Staatsangehörige      

USA: Diese Bestimmungen sollten Sie beachten      

Krisenvorsorgeliste ELEFAND: Wichtig für alle Auslandsaufenthalte       Service und Fakten        
Europas Badegewässer sind für das Sommerschwimmen sicher      

Deutsche Badegewässer: 97 Prozent „ausgezeichnet” oder „gut”      

Mobilfunk: Funklöcher in weniger als einem Prozent der Messpunkte

Öffentlichkeitsbeteiligung beim Programm für die Entsorgung von Atommüll      

BGH: Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht erhöht      

Roblox, Fortnite: Verbraucherschützer gehen gegen Spiele-Apps vor      

TiKTok Shop: Darauf sollten Verbraucher bei Social Commerce achten      

Online-Plattform „Shein” zur Einhaltung EU-Rechts aufgerufen      

Bei Anruf Betrug: Trickbetrüger als „Renten-Berater“ unterwegs      

Sie haben gewonnen! Gemeine Gewinnspiel-Abzockmaschen    

Namensrecht
Am 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Es schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.        

Das Leben gestalten - mit Demenz!      

Das Pflegetelefon - Schnelle Hilfe für Angehörige      

Sozialhilfe – Aktuelle Beträge für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Online-Broschüre)      

Der Hitzeknigge – Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze (Online-Broschüre)

Digitales Organspende-Register  

Fragen und Antworten zur Organspende Eine Organspende bietet Hoffnung für alle, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Wie funktioniert das neue digitale Organspende-Register? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Die wichtigsten Fragen und Antworten.     Online-Schulungsangebote    

Angebote der Verbraucherzentralen  

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Gipfelerklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO, die am 25. Juni 2025 an der Tagung des Nordatlantikrats in Den Haag teilnahmen

Den Haag, 25. Juni 2025 - Wir, die Staats- und Regierungschefs der Nordatlantischen Allianz, sind in Den Haag zusammengekommen, um unser Bekenntnis zur NATO, dem stärksten Bündnis der Geschichte, und zum transatlantischen Bund zu bekräftigen. Wir bekräftigen unser eisernes Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung, wie es in Artikel 5 des Washingtoner Vertrags verankert ist – dass ein Angriff auf einen Einzelnen ein Angriff auf alle ist. Wir bleiben vereint und fest entschlossen, unsere eine Milliarde Bürger zu schützen, das Bündnis zu verteidigen und unsere Freiheit und Demokratie zu sichern.

Angesichts tiefgreifender Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen, insbesondere der langfristigen Bedrohung der euro-atlantischen Sicherheit durch Russland und der anhaltenden Bedrohung durch den Terrorismus, verpflichten sich die Bündnispartner, bis 2035 jährlich fünf Prozent ihres BIP in zentrale Verteidigungsbedürfnisse sowie verteidigungs- und sicherheitsbezogene Ausgaben zu investieren, um unseren individuellen und kollektiven Verpflichtungen gemäß Artikel 3 des Washingtoner Vertrags nachzukommen. Unsere Investitionen werden sicherstellen, dass wir über die Streitkräfte, Fähigkeiten, Ressourcen, Infrastruktur, Kampfbereitschaft und Widerstandsfähigkeit verfügen, die wir zur Abschreckung und Verteidigung im Einklang mit unseren drei Kernaufgaben Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und -bewältigung sowie kooperative Sicherheit benötigen.

Die Verbündeten sind sich einig, dass diese 5%-Zusage zwei wesentliche Kategorien von Verteidigungsinvestitionen umfassen wird. Die Verbündeten werden jährlich mindestens 3,5% ihres BIP auf Grundlage der vereinbarten Definition der NATO-Verteidigungsausgaben bis 2035 für die Deckung des zentralen Verteidigungsbedarfs und die Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele bereitstellen. Die Verbündeten verpflichten sich, jährliche Pläne vorzulegen, die einen glaubwürdigen, schrittweisen Weg zur Erreichung dieses Ziels aufzeigen.

Darüber hinaus werden die Verbündeten jährlich bis zu 1,5% ihres BIP bereitstellen, um unter anderem unsere kritische Infrastruktur zu schützen, unsere Netzwerke zu verteidigen, unsere zivile Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit sicherzustellen, Innovationen voranzutreiben und unsere verteidigungsindustrielle Basis zu stärken. Die Ausgabenentwicklung und -bilanz im Rahmen dieses Plans werden 2029 im Lichte des strategischen Umfelds und der aktualisierten Fähigkeitsziele überprüft. Die Verbündeten bekräftigen ihre dauerhafte souveräne Verpflichtung, die Ukraine zu unterstützen, deren Sicherheit zu unserer Sicherheit beiträgt, und werden zu diesem Zweck direkte Beiträge zur Verteidigung und Verteidigungsindustrie der Ukraine bei der Berechnung der Verteidigungsausgaben der Verbündeten berücksichtigen.

Wir bekräftigen unser gemeinsames Engagement für den raschen Ausbau der transatlantischen verteidigungsindustriellen Zusammenarbeit und die Nutzung neuer Technologien und des Innovationsgeistes zur Förderung unserer gemeinsamen Sicherheit. Wir werden uns für den Abbau von Handelshemmnissen im Verteidigungsbereich zwischen unseren Verbündeten einsetzen und unsere Partnerschaften nutzen, um die verteidigungsindustrielle Zusammenarbeit zu fördern.

Wir bedanken uns für die großzügige Gastfreundschaft, die uns das Königreich der Niederlande entgegengebracht hat. Wir freuen uns auf unser nächstes Treffen in der Türkei im Jahr 2026, gefolgt von einem Treffen in Albanien.

Historischer NATO-Gipfel: Entscheidungen für Frieden, Sicherheit und Freiheit
Die 32 NATO-Partner haben beschlossen, die Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, um Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu sichern. Außerdem bekräftigten sie, einander im Verteidigungsfall beizustehen. Bundeskanzler Merz: „Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt“, sagte Kanzler Merz nach dem Gipfel.

Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör

„Das ist ein denkwürdiger Tag, der ganz sicher in die Geschichte der NATO eingehen wird“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem Abschluss des NATO-Gipfels in Den Haag. Aber auch für Deutschland, gerade vor dem Hintergrund der 50-jährigen Mitgliedschaft Deutschlands in dem Bündnis. Es sei „ganz entscheidend das Verdienst der NATO“, dass die Menschen seit Jahrzehnten in Frieden, Freiheit und in Sicherheit im euroatlantischen Raum leben könnten, so der Kanzler.

Der verbrecherische Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie Irans illegales Nuklearprogramm gefährdeten die Sicherheit und den Frieden. „Diese Krisen zeigen, was wir an der NATO haben,“ betonte Merz.

Das Wichtigste in Kürze
Wirkungsvoll abschrecken: Die NATO-Mitglieder haben beschlossen, künftig 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für militärische Ausrüstung aufzuwenden und 1,5 Prozent für zivile Verteidigung und militärisch genutzte Infrastruktur. Das sei nötig, um Russland wirkungsvoll abzuschrecken und um das Fundament für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu legen.

Die zusätzlichen Ausgaben erfolgten im Interesse der eigenen Sicherheit, nicht „um irgendjemanden einen Gefallen zu tun”, betonte Merz. Beistandspflicht: Die NATO-Staaten bekräftigten, dass sie einander beistehen werden, wenn eines der Mitglieder angegriffen wird. „Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt“, so Merz.

Das sei ein Zeichen der Stärke und Geschlossenheit gegenüber unseren potentiellen Gegnern. Führungsrolle: Die Bundesregierung wird eine Führungsrolle im Bündnis übernehmen. Deshalb sei das Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee in der EU zu machen. „Wir tun das für ein sicheres und friedliches Europa in einer starken und geeinten NATO", erklärte der Kanzler.

Waffenstillstand zwischen Israel und Iran: Die NATO-Staaten begrüßten den Aufruf des amerikanischen Präsidenten Donald Trump zum Waffenstillstand zwischen Israel und Iran. Wenn der Waffenstillstand gelinge, sei dies eine gute Entwicklung, die den mittleren Osten und die ganz Welt sicherer mache, sagte Merz.

Ukraine unterstützen: Die Mitglieder der NATO werden die Ukraine weiter unterstützen. Dafür werden in diesem Jahr 40 Milliarden Euro bereitgestellt. „Unsere ukrainischen Partner verteidigen nicht nur ihr eigenes Land. Sie verteidigen auch unsere Freiheit”, so Merz. Die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine stand nicht auf der Tagesordnung.

Rede von Präsidentin von der Leyen bei NATO-Forum:
„Das Europa der Verteidigung ist endlich erwacht“ Bei der Eröffnungssitzung des NATO-Forums zur Verteidigungsindustrie hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf die Notwendigkeit von Investitionen in und einer Modernisierung der europäischen Verteidigung hingewiesen.

„Die Sicherheitsarchitektur, auf die wir uns jahrzehntelang verlassen haben, ist nicht mehr selbstverständlich. Es findet eine tektonische Verschiebung statt, wie sie jede Generation höchstens einmal erlebt.“ In den vergangenen Monaten habe Europa Maßnahmen ergriffen, die noch vor Kurzem undenkbar schienen: „Wir haben den Plan „ReArm Europe“ aufgestellt, um in den nächsten vier Jahren 650 Milliarden Euro an Verteidigungsinvestitionen zu mobilisieren. In nur vier Monaten haben wir das neue Finanzinstrument SAFE mit einem Darlehensvolumen von 150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern ins Leben gerufen“, sagte die Präsidentin.

„Das Europa der Verteidigung ist endlich erwacht.“ 
Historische neue Ausgabenziele – aber auch das „Wie“ ist entscheidend Von der Leyen sagte, der NATO-Gipfel werde historische neue Ausgabenziele für die NATO-Verbündeten festlegen. „Aber wie wir investieren, ist genauso wichtig wie die Höhe unserer Investitionen. Russlands groß angelegte Invasion der Ukraine hat die Kriegsführung verändert.

Auf der einen Seite wurde mehr Hardware verbraucht als in jedem anderen Krieg. Auf der anderen Seite wurden Schlachten aufgrund von Software, Störsystemen und KI gewonnen und verloren. Wenn wir unsere Bestände auffüllen, müssen wir auch unsere Altsysteme modernisieren und neuen technologischen Bedürfnissen gerecht werden. Dies ist für eine glaubwürdige Abschreckung von entscheidender Bedeutung, und der Europäischen Union kommt hier eine wichtige Rolle zu. 

Während die NATO die Normen und die Fähigkeitsziele für Verbündete festlegt, kann unsere Union dazu beitragen, die Verknüpfung zwischen verschiedenen Industrien, zwischen zivilen und militärischen Instanzen sowie zwischen NATO- und Nicht-NATO-Ländern herzustellen.“

Die Kommissionspräsidentin nannte drei Beispiele, bei denen die EU einen wesentlichen Beitrag leisten kann:
1) die Kluft zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups überbrücken,
2) mehr Brücken zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor bauen,
3) die richtigen Voraussetzungen für die Verteidigungsindustrie schaffen. 

Bereitschaft 2030
Die Kommissionspräsidentin sagte weiter: „Wir wissen, dass Russland in etwa fünf Jahren in der Lage sein wird, unsere gegenseitigen Beistandsverpflichtungen zu testen. Bis 2030 muss Europa über alles verfügen, was es für eine glaubwürdige Abschreckung braucht. Das nennen wir „Bereitschaft 2030“. Aber das erfordert von uns allen die Bereitschaft zu neuem Denken.

Wir müssen bereit sein, unsere Komfortzone zu verlassen. Wir müssen neue Wege erkunden, Technologie mit Verteidigung und den zivilen mit dem militärischen Sektor zu verbinden, in Europa und darüber hinaus. Gemeinsam können wir alle abschrecken, die uns Schaden zufügen will.“

Treffen mit Präsident Selenskyi
Am Rande des Forums traf die Kommissionspräsidentin gemeinsam mit Ratspräsident António Costa und NATO-Generalsekretär Mark Rutte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Nach dem Treffen erklärte sie: „Wir stehen der Ukraine vom ersten Tag an zur Seite, und Sie können auf uns zählen, auch für die Zukunft. Wir haben gerade darüber gesprochen, wie wichtig es für Europa ist, in die außerordentlich agile und innovative Verteidigungsindustrie der Ukraine zu investieren.“ 

Die ukrainische Industrie habe eine bemerkenswerte Innovationsfähigkeit bewiesen und könne schnell, zuverlässig und in großem Maßstab produzieren. „In dieser Hinsicht können wir in Europa viel von der Ukraine lernen.“ Die EU unterstützte die Ukraine über das SAFE-Programm und durchlaufende finanzielle Hilfen.  „Und drittens müssen wir in der Tat Druck auf Präsident Putin ausüben, damit er an den Verhandlungstisch kommt und sich ernsthaft auf Verhandlungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden einlässt.“ 

Große Übereinstimmung vor NATO-Gipfel
„Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel entgegen”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz unmittelbar vor Beginn der Beratungen in Den Haag. Er gehe davon aus, dass sich die NATO-Mitgliedstaaten auf wesentlich höhere Verteidigungsausgaben einigen werden.

„Ich gehe davon aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung treffen, die NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln auszustatten“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz vor Beginn der Beratungen auf dem NATO-Gipfel in Den Haag. Die 32 Staaten der NATO sollen zukünftig 3,5 Prozent für unmittelbare militärische Ausgaben aufwenden und zusätzlich 1,5 Prozent für Infrastruktur und zivile Verteidigung zur Verfügung stellen.

Das geschehe nicht, um jemanden einen Gefallen zu tun, so Kanzler Merz, sondern weil sich die Bedrohungslage geändert habe. Russland bedrohe nicht nur die Ukraine, sondern auch die gesamte politische Ordnung Europas.
Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel entgegen. Ich möchte zunächst einmal dem Generalsekretär Mark Rutte herzlich Dank sagen für die sehr gute Vorbereitung dieses NATO-Gipfels. Wir hatten gestern Abend bereits Gelegenheit, mit den Staats- und Regierungschefs zu einem Abendessen zusammenzukommen und über verschiedene Themen miteinander zu sprechen.

Ich gehe davon aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung treffen, die NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln auszustatten. Wir werden einen Beschluss fassen, dass die NATO-Mitgliedstaaten in Zukunft 3,5 Prozent für Verteidigung und zusätzlich 1,5 Prozent für die Infrastruktur, für unsere Streitkräfte, zur Verfügung stellen.

Dies alles wird in großer Übereinstimmung stattfinden, weil wir übereinstimmend feststellen, dass sich die Bedrohungslage geändert hat, und die Bedrohung heißt insbesondere Russland. Russland bedroht nicht nur die Ukraine, Russland bedroht den gesamten Frieden, die gesamte politische Ordnung unseres Kontinents.

Deswegen will ich herzlich Dank sagen, dass wir in dieser großen Solidarität in der NATO heute zusammenkommen. Ich will ausdrücklich sagen: Die Entscheidungen, die wir treffen, treffen wir nicht, um irgendjemandem einen Gefallen zu tun, sondern wir treffen diese Entscheidungen aus eigener Erkenntnis, aus eigener Überzeugung, dass die NATO insgesamt – dies betrifft vor allem den europäischen Teil der NATO – in den nächsten Jahren mehr tun muss, um die eigene Verteidigungsfähigkeit zu sichern. Deswegen gehe ich heute mit großer Zuversicht in diese Beratungen und freue mich darauf, die Kolleginnen und Kollegen in der NATO zu treffen. Herzlichen Dank.

Modernisierungsschub für Genossenschaften: Gesetzentwurf veröffentlicht

Berlin, 25. Juni 2025 - Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:
„Die Vereinten Nationen haben 2025 zum 'Internationalen Jahr der Genossenschaften' erklärt. Das ist ein starkes Zeichen für die Kraft der Gemeinschaft - bei der Lösung globaler Herausforderungen, ebenso wie bei alltäglichen Aufgaben. Genossenschaften zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlicher Zusammenhalt zusammengehen.

Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran. Die Stärke von Genossenschaften ist die Stärke der Gemeinschaft. Mit unserer Reform machen wir die Genossenschaft mit modernen und zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen attraktiver.“

Zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:
Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw. Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder betreffen.

Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.

Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Es sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.

Haushaltspolitik der Bundesregierung

Berlin, 24. Juni 2025: Regierungsentwurf 2025

Anteil an Gesamthaushalt 100% Betrag in Tausend Euro 488.609.120


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