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Redaktion Harald Jeschke

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Die Nato-Erklärung und der Bundeskanzler

Düngegesetz abgelehnt - Änderungen bei Krankenhausreform  gefordert

1046. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 5. Juli 2024
Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
Grünes Licht für Postreform

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking
BAföG-Reform gebilligt
Berufsvalidierung kommt
Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz


Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen.

THC-Grenzwert
Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.


Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

Verschärfungen und Ausnahmen
Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

Generelles Verbot in der Probezeit Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.


Neues Düngegesetz  abgelehnt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen.


Durch das Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Umsetzen von EU-Vorgaben Ziel des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.

Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme beschlossen. Bundesrat fordert Verbesserungen In dieser begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik grundsätzlich zu überarbeiten.


Bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln.


Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern. Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden. Vorhaltevergütung Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.


Krankenhäuser sollen weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen. Grundversorgung und Bürokratieabbau Ziel des Gesetzes sei ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden.


Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert werden. Wie es weitergeht Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

Grünes Licht für Postreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.

Verlängerung der Postlaufzeiten
Briefe werden auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern.

Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher.

Mehr Wettbewerb bei Warensendungen
Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.


Pakete mit erhöhtem Gewicht
Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.

Nachhaltigkeit Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war. Bundesrat fordert weitere Verbesserungen für Beschäftigte In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe.


Er schlägt einige Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück. Gestaffelter Schutz Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.

Bisherige Rechtslage
Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt
Die aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten.

Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle. Körperliche Regeneration Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten.

Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den Krankengeldbezug.
Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen dafür gibt es nicht.


Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen. Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück. Was sind Deepfakes? Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen waren.


Durch sogenanntes Voice-Cloning zur Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie getroffen wurden. Erhebliche Gefahren Deepfakes bergen nach der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden.


Die persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.

Existierende Straftatbestände nicht ausreichend
Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.


Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die Höchststrafe fünf Jahre betragen. Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher Intelligenz wünschenswert.

Schließlich schlägt die Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück. Schutz vor Übergriffen Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung.


Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Im Kern schafft der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking.

Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Besonders schwere Fälle
Der Entwurf sieht auch vor, dass die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter 21 Jahren vorgesehen. Erweiterung auf kommunale und europäische Ebene Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene.

Dadurch soll die große Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat unterstrichen werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet. Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Bundesrat billigt BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert. Erhöhung der Unterstützung Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten.

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst. Flexibilitätssemester Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Studienstarthilfe für finanzschwache Studierende
Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Mehr Effizienz bei der Verwaltung
Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

Stärkere Einbindung der Länder
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
Das Transplantationsgesetz soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.


Widerspruch statt Zustimmung
Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.


Art des Widerspruchs
Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat.
Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen
Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Berufsvalidierung kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden.

Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Mindestalter 25 Jahre
Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.

Digitale Bildung
Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden.

Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.

Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit bräuchten.

Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.


Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes geprüft und in seiner Sitzung eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Vorschläge des Bundesrates Zur Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz sicherzustellen.


Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die Bereitstellung ausreichender Mittel, um die Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte umsetzen zu können.

Ziel: Tierschutz in Deutschland stärken
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Die Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen.


Folgende Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der Bundesregierung dabei im Mittelpunkt: das Verbot Tiere, wie Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten, die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie beispielsweise das Schwänzekupieren, die Pflicht zur Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit Heimtieren, die Einführung einer Videoüberwachung in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen, das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen, das Verbot des Haltens und der Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden Zirkussen.


Bundestag am Zug
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die Wachstumsinitiative

Berlin. 4. Juli 2024 - Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben sich heute zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 und eine umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025 und Finanzplans bis 2028 werden bis zur Kabinettbefassung am 17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann wie üblich im Detail vorgestellt.

Die Bundesregierung setzt mit den Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative neue Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland. Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche reguläre Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haushalt setzt so klare Prioritäten: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren, gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.


• Die Investitionen des Bundes sind auf Rekordniveau. Sie steigen im Jahr 2025 weiter an. Im kommenden Jahr wird der Bund seine Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro erhöhen. 2024 lagen sie bei 53 Milliarden Euro. Hinzu kommen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100 Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Der Bund setzt zudem die richtigen Rahmenbedingungen für eine verlässliche Energieinfrastruktur insbesondere durch das Kraftwerksicherheitsgesetz.


Der Bund investiert konkret dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und digitaler Infrastruktur. Deshalb gibt der Bund Baukostenzuschüsse und erhöht das Eigenkapital der Deutschen Bahn deutlich. Um eine Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten für Schiene und Straße zu ermöglichen, wird eine Darlehensvergabe (als finanzielle Transaktion) sowohl an die Deutsche Bahn AG wie auch an die Auto- 2 bahn GmbH geprüft. Für eine leistungsfähige Straße stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung.


• Investitionen in die äußere Sicherheit. Das ist die richtige Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wegen der Zeitenwende werden die Anstrengungen für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas im Angesicht der Bedrohungslagen fortgesetzt. Deshalb wird weiter in die Bundeswehr investiert.


Die NATO-Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sowohl im Jahr 2025 als auch in den kommenden Jahren bis einschließlich 2028 übertroffen, sie beträgt dann 80 Milliarden Euro. Die Ukraine wird weiterhin gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern auf hohem Niveau und solange wie nötig unterstützt. Deutschland bleibt verantwortungsvoller Partner in den internationalen Organisationen und eines der größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit wie bei der humanitären Hilfe.


• Investitionen in die Innere Sicherheit. Für die Sicherheitsbehörden werden rund eine Milliarde Euro mehr als bislang vorgesehen zur Verfügung gestellt. Dies dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das ist ein wichtiges Zeichen in unruhigen Zeiten.


Der Katastrophenschutz, das Technische Hilfswerk und der Zoll werden besser ausgestattet. Für die Anpassung an den Klimawandel und den Agrar- und Küstenschutz werden ebenfalls mehr Mittel als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung gestellt.


• Steuerliche und sonstige Entlastungen. für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen: Durch den Abbau der sog. kalten Progression und andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um 23 Milliarden Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der Forschungszulage, Förderung der Elektro-Mobilität, Verlängerung der Stromsteuersenkung und der Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet auch im Jahr 2025 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe; für 2024 sichert ein Nachtragshaushalt diese Entlastung.


• Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Kinder, Jugendliche und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. So wird der Kinder- und Grundfrei- 3 betrag in 2024 und 2025 und zugleich das Kindergeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Um berufstätige Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.


Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro fortgesetzt; damit unterstützt der Bund eine gute Kinderbetreuung. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die Zivilgesellschaft wird ebenso wie jüdische Einrichtungen unterstützt. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 ermöglicht der Bund die Umsetzung des Rentenpakets II und damit ein verlässliches Rentenniveau und die künftige Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erträge aus einem steigenden Kapitalstock (Generationenkapital).


• Zielsicheres Bürgergeld. Im Rahmen der Verabredungen zur Wachstumsinitiative wird die Effizienz beim Bürgergeld erhöht (zum Beispiel durch erhöhte Mitwirkungspflichten). Missbrauch und Schwarzarbeit werden bekämpft. Gleichzeitig werden die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöht.


• Mehr und bezahlbarer Wohnraum. Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, setzt der Bund die soziale Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit einer zusätzlichen Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Mietpreisbremse und der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung werden verlängert. Auch das unterstützt bezahlbaren Wohnraum. • Klima- und Transformationsfonds. Dieser bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz, Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025 sichergestellt.


4 • Zukunftstechnologien und Innovation. Für Forschungsvorhaben werden rund drei Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht, über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im Jahr 2025 rund acht Milliarden Euro für die großen Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung. Deutschland bleibt führend bei den Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel der Halbleiterindustrie. Das sichert und schafft gute, gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze.


• Deutschland braucht mehr Wachstum. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben sich deshalb zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf auf umfassende Maßnahmen verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben werden. Vor allem wird mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Der Energiemarkt wird weiterentwickelt und an die Herausforderungen der Dekarbonisierung angepasst. • Bürokratie abbauen, Deutschland beschleunigen. Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger leiden unter immer mehr Bürokratie, behördliche Verfahren dauern viel zu lange. Daher sorgt die Bundesregierung für mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Durch die Priorisierung der Ausgaben ist die notwenige Schwerpunktsetzung im Haushaltsentwurf gelungen. Die Zinsbelastungen werden zukünftig periodengerecht veranschlagt. Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden einerseits zu mehr Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen führen und andererseits Ausgaben einsparen. Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird der Entwurf eines Nachtragshaushalts für dieses Jahr auf den Weg gebracht, der die höheren Bedarfe berücksichtigt.


Was ändert sich im Juli 2024?

Berlin, 28. Juni 2028 - Es gibt mehr Rente, die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge wird angehoben, die monatlichen Pfändungsfreigrenzen steigen und Namensänderungen werden einfacher. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.   → mehr erfahren    


 BUND-LÄNDER-EINIGUNG
 Pakt für schnelleres Planen und Bauen wirkt
Mehr erneuerbare Energie, mehr Wohnraum, eine leistungsfähige Infrastruktur – der von Bund und Ländern geschlossene Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zeigt Wirkung. Ein erster Monitoringbericht belegt, dass Bund und Länder zügig vorankommen. 80 Prozent der Vorhaben wurden bereits auf den Weg gebracht.  
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Bürokratieabbau - Die digitalen Arbeitsverträge kommen
Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. So sollen unter anderem digitale Arbeitsverträge für Entlastungen sorgen. Darüber hinaus hat insbesondere die vorgeschlagene Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Entlastungseffekte für die Wirtschaft.  
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 Nationaler Bildungsbericht  - Trendwende voranbringen
Das deutsche Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Um eine Trendwende zu meistern muss auf verschiedenen Ebenen und Altersstufen angesetzt werden: von den Kitas bis zu den Ausbildungsbetrieben.  
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Nachhaltige Mobilität - Kommunen bei der Mobilitätsplanung unterstützen
Öffentliche und individuelle Mobilitätsangebote vor Ort sollen verbessert werden. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt dies mit dem Programm nachhaltig.mobil.planen.  
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Gegen sexuelle Gewalt  - Sexuelle Gewalt und Ausbeutung  
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche sind besonders vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Prävention soll weiter verbessert, Strukturen verstärkt werden – das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, das Amt des Missbrauchsbeauftragten gesetzlich zu verankern.   
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Kinderpornographie -  Mindeststrafen werden angepasst
Behörden wird es künftig ermöglicht, im Einzelfall flexibel zu handeln – und sich so auf die schweren Fälle zu fokussieren. In der Praxis hatten sich zahlreiche Fälle ergeben, für die die aktuelle gesetzliche Regelung keine sachgerechte Lösung bietet.  
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Sexueller Kindesmissbrauch im Internet - EU will einen Riegel vorschieben
In der EU wird die sogenannte „Chatkontrolle“ diskutiert. Anbieter wie Google, Meta oder Messenger-Dienste sollen dazu verpflichtet werden, ihre Plattformen nach Bildern und Videos mit sexualisierter Gewalt an Kindern zu durchsuchen.  
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Illegale Inhalte und Jugendschutz - EU verlangt von Pornoseiten Auskunft
Die EU hat Pornoseiten aufgefordert, detaillierter darüber zu informieren, wie sie die Risiken im Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern.  
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Digitales Organspende-Register - Jetzt über das Thema Organspende nachdenken
Das neue Organspende-Register ist online. Ein guter Grund, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine Daten in dem neuen Register sicher? Die wichtigsten Antworten im FAQ.  
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Lebensmittelwarnungen - Nun auch per Push-Nachricht aufs Smartphone
Schon seit 2011 werden Produktrückrufe auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Nun gibt es eine App, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit per Push-Funktion über neue Meldungen informieren werden können.  
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Der Bundes-Klinik-Atlas hat ein umfassendes Update erhalten

Online-Verkauf gebrauchter Elektronik: Wer haftet bei Problemen?

Aktuelle Warnungen der Bundesnetzagentur      

EU-Kommision gegen Apple: App-Store-Regeln nicht EU-gerecht      

eXit Hate Speech: 47 Organisationen stellen Aktivitäten auf X ein      

Paris 2024: Was Reisende vor den Olympischen Spielen wissen sollten      

Fruchtriegel-Test: Blei, Schimmelpilzgifte und zu viel Zucker      

Viele Fleischwaren enthalten weiterhin zu viel Salz  

 Reisezeit – Ihre Rechte
Enttäuschte Erwartungen und böse Überraschungen gibt es immer wieder auf Reisen. Die Liste dessen, was schiefgehen oder anders sein kann als versprochen, ist lang. Aber in vielen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher starke Rechte.  
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 Von Auslandreiseversicherung bis Zahlungsmittel
Plötzlich ändern sich die Reisedaten, ein Nonstopflug bekommt plötzlich Zwischenlandungen oder der Flieger hebt gar nicht ab: Sie müssen nicht alles akzeptieren, was Reiseveranstalter ihren Kundinnen und Kunden mitunter bieten.  
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Rechte und Pflichten bei Ärger im Urlaub (einschließlich Musterbriefe)    

Hilfe bei Auslandsreisen für Deutsche in Notfällen      

Schlichtungsstellen für Fernreisen und Nahverkehr in Deutschland      


 Online-Schulungen für Verbraucher  - Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI und Desinformation, Fotos mit dem Smartphone, Umgang mit steigenden Lebensmittelpreisen  
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 Sieger des Wettbewerbs „Jugend testet“ ausgezeichnet  
Chatbots, 3-D-Drucker, Kondome und vieles mehr Mehr als 3.500 Schüler haben beim Wettbewerb "Jugend testet“ mitgemacht. Von Fahrradschlössern, Abschminktüchern und Kondomen bis hin zu barrierefreien Kinos, Vokabel-Apps und Chatbots – die Tests spiegeln den jugendlichen Verbraucheralltag wider. Lernen Sie hier die Siegerinnen und Sieger kennen.  
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 Hummel-Challenge 2024 - Mitmachen und Hummeln per App melden
Das Citizen-Science-Projekt „Hummel-Challenge“ soll dabei helfen, mehr über die Vielfalt und Verbreitung von Hummeln in Deutschland herauszufinden. Noch bis zum 3. Juli kann jede und jeder mitmachen und möglichst viele verschiedene Hummeln fotografieren.  
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Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeit online mitgestalten Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie möglich. Nutzen Sie die Chance und beteiligen Sie sich noch bis zum 26. Juli 2024 online. Ihre Beiträge werden für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ausgewertet.  
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Bundeskanzler Scholz nimmt am Europäischen Rat in Brüssel teil.

Sicherheitsvereinbarung mit Ukraine unterzeichnet  
Brüssel/Duisburg, 27. Juni 2024 - Auf der Agenda stehen Beratungen zur weiteren Unterstützung der Ukraine – mit Präsident Selenskyj wurde ein Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Außerdem geht es um die Personalpolitik.  


Auf dem Europäische Rat werden, so Bundeskanzler Olaf Scholz, wichtige Entscheidungen für die Arbeit Europas getroffen: Neben einer umfassenden inhaltlichen Agenda befassen sich die EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs auch mit wichtigsten Entscheidungen zur Zukunft der Gemeinschaft. Kanzler Scholz nannte in seinem Eingangstatement wichtige Themen des Treffens: Weitere Unterstützung der Ukraine: Die internationalen Partner – auch die EU – haben der Ukraine einen 50 Milliarden Euro Kredit zur Finanzierung von Waffenkäufen und Wiederherstellung der zerstörten Infrastrutkur bereitgestellt.


Die EU hat nun mit der von Russland angegriffenen Ukraine eine Vereinbarung zur Sicherheitskooperation und langfristigen Unterstützung getroffen. Integration der ukrainischen Flüchlinge: Die Mitgliedsstaaten der EU haben jeweils unterschiedlich viele Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Die Mehrzahl ist in Deutschland, Polen und Tschechien untergekommen. Kanzler Scholz fordert, dass beim Europäischen Rat über die finanzielle Beteiligung an Unterbringung und Integration von den EU-Partnern gesprochen wird. 


EU-Spitzenpersonal: Nach der Europawahl und vor Beginn der neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes haben sich Vertreterinnen und Vertreter der großen europäischen Parteifamilien auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der drei EU-Spitzenpositionen verständigt. Sie haben vereinbart, António Costa als Präsidenten des Europäischen Rates, Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin und Kaja Kallas als Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik zu unterstützen. Der Europäische Rat wird darüber befinden.


Mitschrift des Statements:
Bundeskanzler Scholz: Wir kommen hier zum Europäischen Rat zusammen, um jetzt, unmittelbar nach den europäischen Wahlen, Entscheidungen zu treffen, die wichtig für die weitere Arbeit Europas sind. Wir leben in nicht einfachen Zeiten. Wir sind mit großen Herausforderungen konfrontiert, nicht zuletzt dem furchtbaren Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Deshalb ist es wichtig, dass sich Europa jetzt für die Aufgaben aufstellt, die zu bewältigen sind. Das hat zunächst einmal etwas mit der Herausforderung zu tun, die der russische Krieg mit sich bringt.


Deshalb ist es wichtig, dass wir hier Klarheit zeigen, auch mit den Beschlüssen, die wir treffen. Für mich ist wichtig, dass wir das nachvollziehen, was auch im Rahmen der G7 besprochen worden ist und wodurch wir möglich gemacht haben, auch durch die Hebelung von „windfall profits“ dazu beizutragen, dass wir zusammen mit den USA und anderen G7-Partnern 50 Milliarden Dollar zur Verfügung stellen können.


Schnell und zügig, sodass die Ukraine in der Lage ist, daraus die Dinge zu finanzieren, die sie in den nächsten Jahren benötigt, zuallererst natürlich Waffen – das ist klar –, aber selbstverständlich auch Dinge, die etwas mit wirtschaftlichem Wiederaufbau zu tun haben, mit der Reparatur der Energieinfrastruktur oder wenn es um humanitäre Hilfe geht. Das ist ja etwas, das wir als Partner der USA und unserer G7-Staaten jetzt auch möglich machen müssen, indem das schnell umgesetzt und fortgesetzt wird.


Es ist deshalb gut, dass wir diese Frage aktuell auch mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj weiter erörtern, mit dem wir ein Abkommen unterzeichnen werden – auch das ein Zeichen der Solidarität in schwieriger Zeit. Zweitens wird es darum gehen, dass wir dann bei dieser Gelegenheit auch in Europa unsere Hausaufgaben machen. Wir haben uns schon mit der Frage beschäftigt, wie man Europa angesichts des Ausfalls russischer Energielieferungen resilient machen kann. Das ist weitgehend gelungen, bleibt aber eine Aufgabe. Gleichzeitig haben wir unzählige Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in unseren Ländern aufgenommen.


Wir haben gerade entschieden, dass wir die entsprechende Aufnahmebereitschaft der Europäischen Union noch einmal verlängern. Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das jetzt möglich ist. Aber die Frage, wer was macht, ist nicht klar verteilt. Zum Beispiel haben Deutschland, Polen, Tschechien und noch einige wenige weitere Länder die meisten Flüchtlinge aufgenommen.

Deshalb finde ich zusammen mit meinen Kollegen, dass es jetzt auch an der Zeit ist, Entscheidungen zu treffen, die, wenn sich die anderen Länder weniger an der Aufnahme der Flüchtlinge beteiligen, bedeuten, dass Europa diesen Ländern für die Finanzierung von Lebensunterhalt, beruflichen Trainings, Sprachkursen und all den Dingen, die da eine Rolle spielen, finanziell aber ganz besonders beisteht.


Das habe ich der Kommissionspräsidentin zusammen mit meinen Kollegen aus Polen und Tschechien auch geschrieben. Wir werden darüber auch diskutieren wollen. Ansonsten ist ein wichtiges Thema hier, damit alles ins Laufen kommt, die Besetzung der zentralen Funktionen, über die der Rat zu beschließen hat. Das ist die Frage, wer die nächste Kommissionspräsidentin wird, wer Hohe Beauftragte wird und wer den Europäischen Rat in Zukunft führen wird. Sie wissen, dass es eine gemeinsame Position der Parteifamilien der Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen gibt. Das ist insofern relevant, als die Kommissionspräsidentin auch eine Mehrheit im Parlament braucht.


Insofern ist das nicht nur etwas, worauf sich 27 Staats- und Regierungschefs einigen müssen, sondern auch eine Frage, bei der es darum geht, wie die politische Mehrheit beschaffen ist, die die Kommissionspräsidentin im Parlament trägt. Unsere Absicht ist, dass die politische Plattform, die Frau von der Leyen in der Vergangenheit getragen hat, dies auch in Zukunft tun soll, also EPP, S&D und Renew Europe.


Die Verständigung auf einen Vorschlag, den wir gemacht haben, trägt dem Rechnung, dass eine solche Mehrheit auch gefunden kann, mit Frau von der Leyen als Kommissionspräsidentin, mit Kaja Kallas als Hoher Beauftragter und mit António Costa als Präsident des Europäischen Rates. Jetzt diskutieren wir mit unseren guten Freunden in Europa. Die klare Hoffnung ist natürlich, dass alle diesen im Parlament auf eine Mehrheit rechnen könnenden Vorschlag unterstützen.


Klimaschutz, Messerkriminalität und Versicherungen bei Naturkatastrophen

1045. Sitzung des Bundesrates am 14. Juni 2024

Berlin, 14. Juni 2024 -M it vier Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss zu wichtigen Modernisierungsvorhaben begann das Juni-Plenum des Bundesrates. Es folgten 32 weitere Punkte, darunter elf Länderinitiativen.


Schweigeminute
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat mit einer Schweigeminute des in Mannheim bei einem Messerangriff getöteten Polizisten Rouven Laur.


Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss Im Anschluss stellten die Berichterstatter die Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss vom 12. Juni 2024 vor. Der Bundesrat billigte daraufhin das Gesetz zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und stimmte den Änderungen am Bundeschienenwegeausbaugesetz, am Onlinezugangsgesetz sowie am Straßenverkehrsgesetz abschließend zu.


Zum Schienenausbau fasste er eine ergänzende Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen. Gesetze aus dem Bundestag Grünes Licht gaben die Länder auch für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornographie, die Änderung des Konsumcannabisgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz. Diese können nun ausgefertigt und verkündet werden und sodann in Kraft treten.


Initiativen der Länder
Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen. Des Weiteren fasste er Entschließungen unter anderem zur Bekämpfung der Messerkriminalität, zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung sowie zum Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen. Erstmals vorgestellt wurde eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende.


Gesetzentwürfe und Verordnungen
Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat zu vier Vorhaben der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.


Verordnungen
Die Länder stimmten zudem acht Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung zu, darunter die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024, die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Hierzu fasste der Bundesrat eine begleitende Entschließung mit dem Ziel, den Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu bekämpfen.

Top 1
Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie
Top 24
Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz
Top 25 Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen passiert den Bundesrat
Top 26 Grünes Licht für Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz  

Landesinitiativen
Top 3 Bundesrat für höhere Hürden für die Strafverteidigung durch juristische Laien
Top 4 Bundesrat macht Vorschläge zum Ausbau deutsch-polnischer Begegnungen
Top 6 Bundesrat fordert zügige Maßnahmen gegen Messerkriminalität
Top 27 Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden vorgestellt
Top 32 Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden  

Rechtsverordnungen
Top 14 Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu
Top 17 Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas


Bundesrat-Vermittlungsausschuss tagte

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Bundesschienenwegeausbaugesetz
Berlin, 12. Juni 2024 - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgelegt. Dieser betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Ziel der vierten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.


Leistungssteigerung im gesamten Netz
Die Einigung sieht eine Leistungssteigerung im gesamten Schienennetz des Bundes vor: Das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.


Bahnhöfe Teil des Schienennetzes
Der Vorschlag beinhaltet zudem die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden. Kostentragung bei Ersatzverkehr Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss auch beim Thema Schienenersatzverkehr.


Hier wurde eine Grundlage für die Kostentragung für straßen- oder schienengebundenen Ersatzverkehr geschaffen: Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden. Finanzielle Beteiligung des Bundes Der Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten beteiligt.


Hierzu gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen, welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und die Kapazität steigern. Schließlich legte der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteiligt sich der Bund an der Finanzierung sogenannter First of Class und Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Prozentsatz.


Die operative Steuerung der Digitalisierung soll eine Koordinierungsstelle übernehmen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturunternehmen des Bundes, den Ländern und den Aufgabenträgern errichtet und betrieben und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt wird.


Wie es weitergeht
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.


Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.


Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Videokonferenztechnik in Zivilprozessen: Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten verabschiedet. Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten zu erleichtern.


Eignung und ausreichende Kapazitäten
Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass in allen betroffenen Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.


Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Verfahrensleitung Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen.

Erprobung der vollvirtuellen Videoverhandlung
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung und die Landesregierungen, zum Zwecke der Erprobung vollvirtuelle Videoverhandlungen zuzulassen. Dies bedeutet, dass alle Verfahrensbeteiligten und alle Mitglieder des Gerichts an der Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilnehmen und der Vorsitzende die Verhandlung nicht vom Sitzungssaal aus leitet.


Dies soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nur möglich sein, wenn alle Mitglieder des Gerichts damit einverstanden sind, die Videoverhandlung angeordnet und dagegen kein Einspruch eingelegt wurde. Das Bundesministerium der Justiz und die teilnehmenden Länder sollen die Erprobung nach vier und acht Jahren evaluieren.


Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag wird sich voraussichtlich noch in der laufenden Woche mit dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 14. Juni 2024. Mit der Bestätigung beider Häuser wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Vermittlungsverfahren zum Onlinezugangsgesetz abgeschlossen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Die Bundesregierung hatte ihn am 10. April 2024 angerufen, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen Stimmen erhalten hatte.


Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.


Elster-Softwarezertifikat
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.

Aus BundID wird DeutschlandID

Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.


Es wird auch vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto - die BundID - zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden. Evaluierung Bund und Länder sollen gemäß dem Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren.
Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.


Begleitende Protokollerklärung
Der Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen.


Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

Wie es weitergeht
Wenn der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annimmt, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 die Beratungen zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz vertagt. Der Bundesrat hatte am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG) grundlegend überarbeiten zu lassen.

Wann der Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu diesem Gesetz fortsetzt, steht noch nicht fest. 598 Zeichen Beratungsvorgang: Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)


Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 12. Juni 2024 - Hochwasser, Insolvenz der FTI Touristik GmbH und BaFÖG

Fotos Bundespresseamt

Nach der Flut: Was Betroffene wissen sollten
Starkregen hat in Süddeutschland große Überschwemmungen verursacht. Menschen mussten in Sicherheit gebracht, Gebäude müssen wieder bewohnbar gemacht werden. Was tut die Bundesregierung für die Gebiete? Was müssen Betroffene wissen? Und wo können Freiwillige sich melden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.  
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Überlegt handeln bei Hochwasser  
Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun  
Überschwemmungen im Urlaubsgebiet: Rechte der Urlauber  
Richtiges Verhalten bei Hochwasser      


Startchancen-Programm  
20 Milliarden Euro für mehr Chancengerechtigkeit Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern sollen gestärkt werden. Das ist das Ziel des Startchancen-Programms, das Bund und Länder nun unterzeichnet haben. Zum Start am 1. August 2024 stehen insgesamt 20 Milliarden Euro dafür bereit.  
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Jahressteuergesetz 2024  
Viele Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger
Das Kabinett hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Es enthält etwa 130 Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht.   
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KfW-Förderung  
Für mehr klimafreundliche Heizungen
Bis Mitte 2028 sollen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert.  
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Mehr Neubauten gebraucht  
Wohnungsbauförderung in Rekordhöhe
Allein 18,15 Milliarden Euro investiert die Bundesregierung bis 2027 in den sozialen Wohnungsbau.  
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Bundesnetzagentur – Die neue Aufsicht über digitale Dienste  
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucher Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass sich Online-Dienste an die neuen EU-Vorgaben gegen Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen halten.  
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FAQ zur BAföG-Reform 2024  
Die wichtigsten Änderungen beim BAföG Höhere Grundbedarfsätze und erhöhte Freibeträge: Das Kabinett hat weitere Verbesserungen des BAföG beschlossen.  
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Insolvenz der FTI Touristik GmbH  - Was die Pleite für Urlauber bedeutet
Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Betroffen sind alle Leistungen und Marken, die Urlauber direkt bei dem Unternehmen gebucht haben. Was sie jetzt wissen müssen, falls sie bereits unterwegs sind oder ihre Reise noch bevor steht. Wichtige Informationen finden Sie beim
Bundesjustizministerium   → mehr erfahren    

CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern      


Vorsicht beim Posten von Bildern und Videos im Netz      

Fahrverbote in Innenstädten: Wo Dieselfahrer draußen bleiben      

Einfach anmelden und von diesen Sammelklagen profitieren      

Olympia 2024 in Paris: Wissenswertes zum Ticketkauf      

Datenlecks: Prüfen Sie schnell und kostenlos Ihre Ansprüche      

Cannabis – legal, aber erst ab 18 (Flyer)      

Fragen und Antworten zur Organspende      

Ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung 2024      
Ein Projekt von BSI und DsiN  

Die Cyberfibel
Was müssen Verbraucherinnen und Verbrauche wissen, um sich selbstbestimmt und sicher durch die digitale Welt bewegen zu können? Das neue Standardwerk gibt Orientierung in der Aufklärungsarbeit.  
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Verbraucherzentrale Bundesverband  Verbraucherreport 2024 V
erbraucherschutz ist den Menschen so wichtig wie nie. Das bestätigt der Verbraucherreport 2024. Insbesondere im Digitalen gibt es Nachholbedarf: Von Fakeshops und untergeschobenen Verträgen bis zur Regulierung von KI gibt es viele drängende Verbraucherthemen.  
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Online-Vorträge für Verbraucher    
Angebote der Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Nachhaltige Kleidung, Spartipps in Krisenzeiten, Digitaler Nachlass  
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•  Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele: Betrugsmaschen am Finanzmarkt, Soziale Netzwerke, KI-gefälschte Bilder  
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Tipps rund um die Fußball-EM UEFA EURO 2024  
Elf Gründe, sich auf die Spiele zu freuen Übermorgen, am Freitag den 14. Juni, ist es endlich soweit: Das Eröffnungsspiel Deutschland – Schottland wird angepfiffen. Bis zum 14. Juli 2024 freut sich Deutschland auf ein Fußballfest mit spannenden Spielen, unvergesslichen Erlebnissen und friedlich feiernden Fans.  
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Bekommt man noch legale Tickets?      

Warnung vor Fakeshops beim Kauf von Fan-Trikots      

Arbeitsrecht: EM-Spiele in der Firma schauen – was ist erlaubt?      


Snack-Ideen zum Spielgenuß      

Public Viewing bis in die Nacht      

Die offizielle App mit Spielplan und Live-Updates      

Informationen zur Sicherheit rund um die Spiele        

Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie  
Nachhaltigkeit online mitgestalten Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie möglich. Bis zum 26. Juli 2024 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger online beteiligen. Die Beiträge werden dann für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ausgewertet.  
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Abstimmung im „Forum gegen Fakes“ gestartet
Über die Hälfte aller Internetnutzer beklagen laut DsiN-Sicherheitsindex 2023 konkrete Fälle der Desinformation. Was sollten wir tun, um unsere Demokratie gegen Fakes und Manipulation zu schützen? Alle sind eingeladen, auf der Plattform „Forum gegen Fakes“ über entsprechende Vorschläge abzustimmen.  
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27. Juni 2024 DsiN Jahreskongress 2024
Mit dem Thema "Cyberresilienz für Demokratie und Sicherheit – Desinformation entgegenwirken" bietet der DsiN-Jahreskongress auch dieses Jahr einen Raum für Informationsaustausch und Vernetzung.  
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Cannabis-Grenzwert: Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Berlin, 7. Juni 2024 - Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Durch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Falls der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat“, soll sich das Bußgeld der Vorlage zufolge auf 1.000 Euro erhöhen.


Die Unionsfraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Im Sinne der „Vision Zero“ müsse auf die Anhebung verzichtet werden, verlangen die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.

Weitere Vorgaben und Tests
Der nun geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf erläutert wird - also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".


So wirkt Cannabis im Körper Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.


Bundeskabinett: Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen

Berlin,5. Juni 2024 - Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das Artikelgesetz mit Regelungen quer durch das Steuerrecht enthält eine große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Damit wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.


Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Gerade in schwierigen Zeiten ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiges Signal für den Kunsthandel und die kulturelle Leistung der Galerien. Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt der Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort Deutschland. Mein besonderer Dank geht hier auch an Bundesfinanzminister Lindner mit dem wir uns auf die Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung für den Kunsthandel verständigen konnten.“


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels genutzt. Seit 2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im Wesentlichen nur noch für Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch entstandene Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben und der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, insgesamt gestärkt.

Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht: Online-Beteiligung startet

Berlin, 3. Juni 2024 - Die Bundesregierung hat die Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) veröffentlicht. Diese steht online bereit, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Stakeholdern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft weiterentwickelt zu werden. Dazu können Interessierte auf dialog-nachhaltigkeit.de die Dialogfassung kommentieren und ihre Ideen für ein nachhaltiges, zukunftsfestes Deutschland einbringen.


Eine Beteiligung ist bis zum 26. Juli 2024 möglich. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie adressiert die Bundesregierung zentrale Zukunftsfragen: Was ist erforderlich, damit Politik gleichermaßen den Bedürfnissen heutiger wie künftiger Generationen gerecht wird? Wie sichern wir dauerhaft ein gutes Leben für alle Menschen auf diesem Planeten? Die nun veröffentlichte Dialogfassung wurde von den Ressorts erarbeitet und aus dem Bundeskanzleramt von Staatsministerin Sarah Ryglewski koordiniert.


„Ein nachhaltiges Deutschland ist die beste Antwort auf Klima-, Energie- und Rohstoffkrisen in der Welt. Und es ist der richtige Weg, um unseren Wohlstand nachhaltig zu sichern. Damit das gelingt müssen wir den sozialen Zusammenhalt stärken und uns alle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels begreifen. Es ist deshalb heute wichtiger denn je, ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Das wollen wir mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen,“ so Ryglewski.


Auf der von der Bundesregierung eingerichteten Online-Plattform können Stellungnahmen zu den Kapiteln der Dialogfassung abgegeben, eingesehen und geliked werden. Eine Übersicht der einzelnen Themen ist hier zu finden. Die Beteiligungsplattform beruht auf einer bereits existierenden und durch das Marinekommando der Deutschen Bundeswehr weiterentwickelten Inhouse-Lösung und ist ein gelungenes Beispiel für gelebte ressortübergreifende Nachhaltigkeit.


Alle online eingereichten Beiträge werden von den Fachministerien und dem Bundeskanzleramt für die Weiterentwicklung der DNS ausgewertet. Im Anschluss soll die überarbeitete Strategie bis Ende 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden. DNS - Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 Die DNS bildet den Rahmen für die Umsetzung der von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 beschlossenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung.


Klar ist bereits jetzt: Alle Staaten werden ihre Anstrengungen deutlich verstärken müssen, um die von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossenen 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu erreichen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es seit 2002. Sie wird alle vier Jahre aktualisiert.

Der Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung hat im letzten Jahr mit den Dialogkonferenzen am 19. Oktober in Berlin sowie am 7. Dezember in Bremen begonnen. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess sowie zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter dialog-nachhaltigkeit.de sowie auf unserer Themenseite Nachhaltigkeit.