Düngegesetz abgelehnt - Änderungen bei
Krankenhausreform gefordert
|
1046. Sitzung des Bundesrates in Berlin, 5. Juli 2024 •
Neue Grenzwerte zu Cannabis am
Steuer gebilligt •
Organspenden: Bundesrat startet
Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung
•
Grünes Licht für Postreform
•
Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
•
Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes
•
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches
Stalking
•
BAföG-Reform gebilligt
•
Berufsvalidierung kommt
•
Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Neue
Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt
Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat
passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli
2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche
Gesetzesänderungen.
THC-Grenzwert Für die
Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das
Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen
Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging
die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml
aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml
THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug
führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis
3.000 € rechnen.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von
einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht,
Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach
einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in
der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei
Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen
werden.
Verschärfungen und Ausnahmen Wer den
Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat,
muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen,
die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen
Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die
Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit
Alkohol.
Generelles Verbot in der Probezeit
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie
jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie
es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die
Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet
werden und treten nach der Verkündung in Kraft.
Neues Düngegesetz abgelehnt Der
Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung dem zweiten Gesetz zur
Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das
Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die
Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung
bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz
landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese
ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig
nachhaltiger und effizienter zu düngen.
Durch das
Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam
die geltenden Düngeregeln sind. Umsetzen von EU-Vorgaben Ziel
des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher
Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem
Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte
durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet
werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf
den europäischen Markt gelangen.
Bundesregierung oder
Bundestag haben nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über
Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.
Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes
zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und
zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach
ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme
beschlossen. Bundesrat fordert Verbesserungen In dieser
begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche
Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das
Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die
Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen.
Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik
grundsätzlich zu überarbeiten.
Bürokratische
Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und
Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt
werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen
insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die
Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der
Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die
Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
zeitnah weiterzuentwickeln.
Ziele des Gesetzes
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die
Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern.
Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für
Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in
der Krankenhausversorgung gesteigert werden.
Vorhaltevergütung Der Entwurf sieht vor, das bestehende
Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte
Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in
Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige
Behandlungen anbieten.
Krankenhäuser sollen
weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben,
indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße
Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen.
Grundversorgung und Bürokratieabbau Ziel des Gesetzes sei
ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in
bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der
Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten
Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden.
Um
den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll
die Dokumentation verschlankt und das System
entbürokratisiert werden. Wie es weitergeht Die Stellungnahme
des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den
Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und
dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur
abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in
den Bundesrat.
Grünes Licht für Postreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli
2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die
Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz
an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.
Verlängerung der Postlaufzeiten Briefe werden auch
zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu
gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung
erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern.
Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit
von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim
Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten
Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent
so gut wie sicher.
Mehr Wettbewerb bei Warensendungen
Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im
Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere
Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die
Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um
Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können,
wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.
Pakete mit erhöhtem Gewicht Pakete mit einem Gewicht
von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete
mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das
hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines
Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe
eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.
Nachhaltigkeit Ziel der Novelle ist auch eine höhere
Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein
Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger
nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch
die jeweilige Paketbeförderung war. Bundesrat fordert weitere
Verbesserungen für Beschäftigte In einer begleitenden
Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die
Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber
darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der
Beschäftigten bedürfe.
Er schlägt einige
Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher
Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen
Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines
Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen
der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete
und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.
Das Gesetz
kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu
großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von
Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes
einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des
Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück. Gestaffelter
Schutz Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen
Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen
der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei
Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche
beginnen und sich gestaffelt entsprechend der
Schwangerschaftsdauer verlängern.
Bisherige
Rechtslage Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl-
und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es
sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm
beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In
diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo
hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer
Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein
Anspruch auf Mutterschutz.
Kritik an
Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt Die
aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer
Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach
ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so
weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere
einen Geburtsvorgang erlebten.
Für eine Reform des
Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung
psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine
traumatische Erfahrung darstelle. Körperliche Regeneration
Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass
sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche
Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die
ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des
Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen
nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz
aussetzten.
Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine
Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den
Krankengeldbezug. Die Entschließung wurde an die
Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob
und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen
dafür gibt es nicht.
Bundesrat verlangt
Strafe für bösartige Deepfakes Der Bundesrat hat
am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen
Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen.
Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück. Was sind
Deepfakes? Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende
Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter
Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf
diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen
von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können
beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert
werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen
waren.
Durch sogenanntes Voice-Cloning zur
Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von
Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie
getroffen wurden. Erhebliche Gefahren Deepfakes bergen nach
der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für
individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber
auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis
existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen
und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in
einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht
gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden.
Die
persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich
kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer
Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen
betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen
Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch
künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.
Existierende Straftatbestände nicht ausreichend Das
bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes
bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen
Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch
digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine
computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber
wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch
das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.
Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die
Höchststrafe fünf Jahre betragen. Erkennung und
Kennzeichnung von Deepfakes In einer begleitenden
Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung,
Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf
den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die
regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher
Intelligenz wünschenswert.
Schließlich schlägt die
Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten,
die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der
Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag
eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die
die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches
Stalking Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf
für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und
Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht
auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein zurück. Schutz vor Übergriffen
Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen
ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der
Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte
Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung.
Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne
Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch
von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener
Handlungen erzeugt. Neuer Straftatbestand Im Kern schafft der
Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von
Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches
Stalking.
Damit sollen Entscheidungsträger gerade
auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch
bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.
Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt
immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen
damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.
Besonders schwere Fälle Der Entwurf sieht auch vor, dass
die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische
Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere
Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter
21 Jahren vorgesehen. Erweiterung auf kommunale und
europäische Ebene Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei
bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur
Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und
Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und
europäische Ebene.
Dadurch soll die große Bedeutung
von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der
europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat
unterstrichen werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates
wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet.
Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Bundesrat billigt BAföG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli
2024 den Bundesrat passiert. Erhöhung der Unterstützung Das
Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf
475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in
deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro
pro Monat für die Miete erhalten.
Auch die Kranken-
und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.
Flexibilitätssemester Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen
gehört zudem die Einführung eines so genannten
Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von
Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso
soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung
verlängert werden.
Studienstarthilfe für
finanzschwache Studierende Junge Menschen aus besonders
finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe
von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines
Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für
eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende
ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines
Minijobs nebenbei arbeiten können.
Mehr Effizienz bei
der Verwaltung Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen
zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es
ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen
für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von
Formblättern der BAföG-Anträge.
Stärkere Einbindung
der Länder In einer begleitenden Entschließung fordert
der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen
Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden
und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes
verpflichtet seien und ein enger Austausch über die
Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der
Verwaltung unerlässlich sei.
Die Änderungen am
Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der
Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch
Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.
Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur
Widerspruchslösung Das Transplantationsgesetz
soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei
Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der
Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf
beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr
Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein
lebensrettendes Organ erhalten.
Widerspruch statt
Zustimmung Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen
eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin
ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten
Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als
Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer
Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise
zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen.
Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung
und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine
Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.
Art
des Widerspruchs Der Widerspruch kann im
Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer
Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten
werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher
Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die
Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert
hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern
der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum
Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der
minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.
Großer Mangel an Spenderorganen Die Zahl der
Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn
Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine
Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und
Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien
jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in
Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu
einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die
Länder.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten
werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um
diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert
der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der
Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete
Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme
sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird in den
Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die
Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte.
Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Berufsvalidierung kommt Der Bundesrat hat in
seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs-
und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Anerkennung von
Berufserfahrung auch ohne Ausbildung Mit dem Gesetz sollen
Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne
vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal
festgestellt und bescheinigt werden.
Ziel dieser
Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu
machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene
Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im
bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu
finden.
Mindestalter 25 Jahre Die Validierung
setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum
gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der
Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am
Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im
Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es
Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze
könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen
Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu
Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.
Digitale
Bildung Des Weiteren soll mit dem Gesetz die
Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben
werden, indem konsequent digitale Dokumente und
medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung
ermöglicht werden.
Begleitende Entschließung In
einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass
der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25
Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein
Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der
Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.
Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung
des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1.
Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere
Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal
die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen
Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit
bräuchten.
Nach Ausfertigung und Verkündung kann das
Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft
treten.
Umfangreiche Stellungnahme zum
Tierschutzgesetz Der Bundesrat hat die von der
Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes
geprüft und in seiner Sitzung eine Stellungnahme zu dem
Vorhaben abgegeben. Vorschläge des Bundesrates Zur
Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat
zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich
beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und
Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen
per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die
Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem
soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen
genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz
sicherzustellen.
Die Länderkammer bittet die
Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von
KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den
Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in
Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die
Bereitstellung ausreichender Mittel, um die
Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer
Nebenprodukte umsetzen zu können.
Ziel: Tierschutz in
Deutschland stärken Mit dem Gesetzentwurf möchte die
Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des
Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei
es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren
umfassend zu stärken. Die Änderungen betreffen nahezu alle
Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit
ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim-
und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von
Wildtieren in reisenden Zirkussen.
Folgende
Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der
Bundesregierung dabei im Mittelpunkt: das Verbot Tiere, wie
Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten, die Reduzierung
der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie
beispielsweise das Schwänzekupieren, die Pflicht zur
Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit
Heimtieren, die Einführung einer Videoüberwachung in
tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen, das
Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit
Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot,
wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei
den Tieren führen, das Verbot des Haltens und der
Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie
etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden
Zirkussen.
Bundestag am Zug Als Nächstes
befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des
Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf
zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des
Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das
Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.
|
Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 und die
Wachstumsinitiative |
Berlin. 4. Juli 2024 - Der Bundeskanzler,
der Vizekanzler und der Bundesminister der Finanzen haben
sich heute zur Aufstellung des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 und eine
umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische
Umsetzung und Ressortabstimmung des Haushaltsentwurfs 2025
und Finanzplans bis 2028 werden bis zur Kabinettbefassung am
17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann wie üblich im Detail
vorgestellt.
Die Bundesregierung setzt mit den
Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative neue Impulse für
ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges
Deutschland. Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse
eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche reguläre
Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haushalt setzt so
klare Prioritäten: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren,
gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter
Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.
•
Die Investitionen des Bundes sind auf Rekordniveau. Sie
steigen im Jahr 2025 weiter an. Im kommenden Jahr wird der
Bund seine Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro
erhöhen. 2024 lagen sie bei 53 Milliarden Euro. Hinzu kommen
Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie
Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe
von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100
Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Der
Bund setzt zudem die richtigen Rahmenbedingungen für eine
verlässliche Energieinfrastruktur insbesondere durch das
Kraftwerksicherheitsgesetz.
Der Bund investiert
konkret dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen
und Bürger wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und
digitaler Infrastruktur. Deshalb gibt der Bund
Baukostenzuschüsse und erhöht das Eigenkapital der Deutschen
Bahn deutlich. Um eine Erweiterung der
Investitionsmöglichkeiten für Schiene und Straße zu
ermöglichen, wird eine Darlehensvergabe (als finanzielle
Transaktion) sowohl an die Deutsche Bahn AG wie auch an die
Auto- 2 bahn GmbH geprüft. Für eine leistungsfähige Straße
stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung.
• Investitionen in die äußere Sicherheit. Das ist die
richtige Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wegen der
Zeitenwende werden die Anstrengungen für die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas im Angesicht
der Bedrohungslagen fortgesetzt. Deshalb wird weiter in die
Bundeswehr investiert.
Die NATO-Quote
von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sowohl im
Jahr 2025 als auch in den kommenden Jahren bis einschließlich
2028 übertroffen, sie beträgt dann 80 Milliarden Euro. Die
Ukraine wird weiterhin gemeinsam mit den europäischen und
internationalen Partnern auf hohem Niveau und solange wie
nötig unterstützt. Deutschland bleibt verantwortungsvoller
Partner in den internationalen Organisationen und eines der
größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit wie bei
der humanitären Hilfe.
• Investitionen in die
Innere Sicherheit. Für die Sicherheitsbehörden werden rund
eine Milliarde Euro mehr als bislang vorgesehen zur Verfügung
gestellt. Dies dient der Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger in Deutschland. Das ist ein wichtiges Zeichen in
unruhigen Zeiten.
Der Katastrophenschutz, das
Technische Hilfswerk und der Zoll werden besser ausgestattet.
Für die Anpassung an den Klimawandel und den Agrar- und
Küstenschutz werden ebenfalls mehr Mittel als ursprünglich
vorgesehen zur Verfügung gestellt.
• Steuerliche
und sonstige Entlastungen. für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen: Durch den Abbau der sog. kalten Progression und
andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 um 23
Milliarden Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind
weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und
Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der
Forschungszulage, Förderung der Elektro-Mobilität,
Verlängerung der Stromsteuersenkung und der
Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für
ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage
entlastet auch im Jahr 2025 Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe; für 2024 sichert
ein Nachtragshaushalt diese Entlastung.
•
Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Kinder, Jugendliche
und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. So
wird der Kinder- und Grundfrei- 3 betrag in 2024 und 2025 und
zugleich das Kindergeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Ab 2026
wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und
Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Um berufstätige
Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den
Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende
Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.
Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit
einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen
Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und
schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das
Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro
fortgesetzt; damit unterstützt der Bund eine gute
Kinderbetreuung. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel
bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den
Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die
Zivilgesellschaft wird ebenso wie jüdische Einrichtungen
unterstützt. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 ermöglicht der
Bund die Umsetzung des Rentenpakets II und damit ein
verlässliches Rentenniveau und die künftige Stabilisierung
der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung durch
Erträge aus einem steigenden Kapitalstock
(Generationenkapital).
• Zielsicheres Bürgergeld. Im Rahmen der
Verabredungen zur Wachstumsinitiative wird die Effizienz beim
Bürgergeld erhöht (zum Beispiel durch erhöhte
Mitwirkungspflichten). Missbrauch und Schwarzarbeit werden
bekämpft. Gleichzeitig werden die Anreize zur Aufnahme einer
Beschäftigung erhöht.
• Mehr und bezahlbarer
Wohnraum. Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohnraum
zur Verfügung steht, setzt der Bund die soziale
Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind mehr als 20
Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit
einer zusätzlichen Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau
im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung
wird auf hohem Niveau fortgeführt. Die Mietpreisbremse und
der Schutz von Mietern bei Umwandlung der Mietwohnung in eine
Eigentumswohnung werden verlängert. Auch das unterstützt
bezahlbaren Wohnraum. • Klima- und Transformationsfonds.
Dieser bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz,
Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der
geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr
2025 sichergestellt.
4 • Zukunftstechnologien und
Innovation. Für Forschungsvorhaben werden rund drei
Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel für die
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht,
über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im
Jahr 2025 rund acht Milliarden Euro für die großen
Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung. Deutschland bleibt
führend bei den Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel der
Halbleiterindustrie. Das sichert und schafft gute, gut
bezahlte und sichere Arbeitsplätze.
• Deutschland
braucht mehr Wachstum. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und
der Bundesminister der Finanzen haben sich deshalb zeitgleich
mit dem Haushaltsentwurf auf umfassende Maßnahmen
verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse
für mehr wirtschaftliche Dynamik geben werden. Vor allem wird
mit den beschlossenen Maßnahmen das langfristige
Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft substantiell
erhöht und so der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen
Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Der Energiemarkt
wird weiterentwickelt und an die Herausforderungen der
Dekarbonisierung angepasst. • Bürokratie abbauen, Deutschland
beschleunigen. Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger leiden
unter immer mehr Bürokratie, behördliche Verfahren dauern
viel zu lange. Daher sorgt die Bundesregierung für mehr Tempo
bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Durch die
Priorisierung der Ausgaben ist die notwenige
Schwerpunktsetzung im Haushaltsentwurf gelungen. Die
Zinsbelastungen werden zukünftig periodengerecht
veranschlagt. Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative werden
einerseits zu mehr Steuereinnahmen und
Sozialversicherungsbeiträgen führen und andererseits Ausgaben
einsparen. Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird der
Entwurf eines Nachtragshaushalts für dieses Jahr auf den Weg
gebracht, der die höheren Bedarfe berücksichtigt.
|
Was ändert sich im Juli 2024? |
Berlin, 28. Juni 2028 -
Es gibt mehr Rente, die
Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge wird
angehoben, die monatlichen Pfändungsfreigrenzen steigen und
Namensänderungen werden einfacher. Diese und andere
Neuregelungen im Überblick.
→ mehr erfahren
BUND-LÄNDER-EINIGUNG
• Pakt
für schnelleres Planen und Bauen wirkt Mehr erneuerbare
Energie, mehr Wohnraum, eine leistungsfähige Infrastruktur –
der von Bund und Ländern geschlossene Pakt für Planungs-,
Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zeigt Wirkung. Ein
erster Monitoringbericht belegt, dass Bund und Länder zügig
vorankommen. 80 Prozent der Vorhaben wurden bereits auf den
Weg gebracht.
→ mehr erfahren
•
Bürokratieabbau - Die digitalen Arbeitsverträge kommen
Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. So sollen unter
anderem digitale Arbeitsverträge für Entlastungen sorgen.
Darüber hinaus hat insbesondere die vorgeschlagene Einführung
der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Entlastungseffekte für die Wirtschaft.
→ mehr erfahren
• Nationaler
Bildungsbericht - Trendwende voranbringen Das deutsche
Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Um eine
Trendwende zu meistern muss auf verschiedenen Ebenen und
Altersstufen angesetzt werden: von den Kitas bis zu den
Ausbildungsbetrieben.
→ mehr erfahren
•
Nachhaltige Mobilität - Kommunen bei der Mobilitätsplanung
unterstützen Öffentliche und individuelle
Mobilitätsangebote vor Ort sollen verbessert werden. Das
Bundesverkehrsministerium unterstützt dies mit dem Programm
nachhaltig.mobil.planen.
→ mehr erfahren
•
Gegen sexuelle Gewalt - Sexuelle Gewalt und Ausbeutung
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche
sind besonders vor sexueller Gewalt zu schützen. Die
Prävention soll weiter verbessert, Strukturen verstärkt
werden – das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der
Gesetzentwurf sieht auch vor, das Amt des
Missbrauchsbeauftragten gesetzlich zu verankern.
→ mehr erfahren
•
Kinderpornographie - Mindeststrafen werden angepasst
Behörden wird es künftig ermöglicht, im Einzelfall flexibel
zu handeln – und sich so auf die schweren Fälle zu
fokussieren. In der Praxis hatten sich zahlreiche Fälle
ergeben, für die die aktuelle gesetzliche Regelung keine
sachgerechte Lösung bietet.
→ mehr erfahren
•
Sexueller Kindesmissbrauch im Internet - EU will einen Riegel
vorschieben In der EU wird die sogenannte „Chatkontrolle“
diskutiert. Anbieter wie Google, Meta oder Messenger-Dienste
sollen dazu verpflichtet werden, ihre Plattformen nach
Bildern und Videos mit sexualisierter Gewalt an Kindern zu
durchsuchen.
→ mehr erfahren
•
Illegale Inhalte und Jugendschutz - EU verlangt von
Pornoseiten Auskunft Die EU hat Pornoseiten aufgefordert,
detaillierter darüber zu informieren, wie sie die Risiken im
Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern.
→ mehr erfahren
•
Digitales Organspende-Register - Jetzt über das Thema
Organspende nachdenken Das neue Organspende-Register ist
online. Ein guter Grund, sich mit diesem Thema
auseinanderzusetzen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu
spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und
sind meine Daten in dem neuen Register sicher? Die
wichtigsten Antworten im FAQ.
→ mehr erfahren
•
Lebensmittelwarnungen - Nun auch per Push-Nachricht aufs
Smartphone Schon seit 2011 werden Produktrückrufe auf
lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Nun gibt es eine App,
mit der Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit per
Push-Funktion über neue Meldungen informieren werden können.
→ mehr erfahren
Der Bundes-Klinik-Atlas hat ein
umfassendes Update erhalten
Online-Verkauf gebrauchter Elektronik:
Wer haftet bei Problemen?
Aktuelle Warnungen der
Bundesnetzagentur
EU-Kommision gegen Apple: App-Store-Regeln nicht EU-gerecht
eXit Hate Speech: 47 Organisationen stellen Aktivitäten auf X
ein
Paris 2024: Was Reisende vor den Olympischen Spielen wissen
sollten
Fruchtriegel-Test: Blei, Schimmelpilzgifte und zu viel Zucker
Viele Fleischwaren enthalten weiterhin zu viel Salz
•
Reisezeit – Ihre Rechte
Enttäuschte Erwartungen und böse Überraschungen gibt es
immer wieder auf Reisen. Die Liste dessen, was schiefgehen
oder anders sein kann als versprochen, ist lang. Aber in
vielen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher starke
Rechte.
→ mehr erfahren
•
Von
Auslandreiseversicherung bis Zahlungsmittel Plötzlich
ändern sich die Reisedaten, ein Nonstopflug bekommt plötzlich
Zwischenlandungen oder der Flieger hebt gar nicht ab: Sie
müssen nicht alles akzeptieren, was Reiseveranstalter ihren
Kundinnen und Kunden mitunter bieten.
→ mehr erfahren
Rechte und Pflichten bei Ärger im Urlaub (einschließlich
Musterbriefe)
Hilfe bei Auslandsreisen für Deutsche
in Notfällen
Schlichtungsstellen für Fernreisen und Nahverkehr in
Deutschland
•
Online-Schulungen für
Verbraucher - Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: KI und Desinformation, Fotos mit dem
Smartphone, Umgang mit steigenden Lebensmittelpreisen
→ mehr erfahren
•
Sieger des Wettbewerbs
„Jugend testet“ ausgezeichnet Chatbots, 3-D-Drucker,
Kondome und vieles mehr Mehr als 3.500 Schüler haben beim
Wettbewerb "Jugend testet“ mitgemacht. Von Fahrradschlössern,
Abschminktüchern und Kondomen bis hin zu barrierefreien
Kinos, Vokabel-Apps und Chatbots – die Tests spiegeln den
jugendlichen Verbraucheralltag wider. Lernen Sie hier die
Siegerinnen und Sieger kennen.
→ mehr erfahren
•
Hummel-Challenge 2024 -
Mitmachen und Hummeln per App melden Das
Citizen-Science-Projekt „Hummel-Challenge“ soll dabei helfen,
mehr über die Vielfalt und Verbreitung von Hummeln in
Deutschland herauszufinden. Noch bis zum 3. Juli kann jede
und jeder mitmachen und möglichst viele verschiedene Hummeln
fotografieren.
→ mehr erfahren
•
Weiterentwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie - Nachhaltigkeit online mitgestalten
Deutschland soll nachhaltiger werden – und das so konkret und
lebensnah wie möglich. Nutzen Sie die Chance und beteiligen
Sie sich noch bis zum 26. Juli 2024 online. Ihre Beiträge
werden für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
ausgewertet.
→ mehr erfahren
|
Bundeskanzler Scholz nimmt am Europäischen Rat in
Brüssel teil. |
Sicherheitsvereinbarung mit Ukraine unterzeichnet
Brüssel/Duisburg, 27. Juni 2024 - Auf der
Agenda stehen Beratungen zur weiteren Unterstützung der
Ukraine – mit Präsident Selenskyj wurde ein
Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Außerdem geht es um die
Personalpolitik.
Auf dem Europäische Rat
werden, so Bundeskanzler Olaf Scholz, wichtige Entscheidungen
für die Arbeit Europas getroffen: Neben einer umfassenden
inhaltlichen Agenda befassen sich die EU-Staats- und
Regierungschefinnen und -chefs auch mit wichtigsten
Entscheidungen zur Zukunft der Gemeinschaft. Kanzler Scholz
nannte in seinem Eingangstatement wichtige Themen des
Treffens: Weitere Unterstützung der Ukraine: Die
internationalen Partner – auch die EU – haben der Ukraine
einen 50 Milliarden Euro Kredit zur Finanzierung von
Waffenkäufen und Wiederherstellung der zerstörten
Infrastrutkur bereitgestellt.
Die EU hat nun mit
der von Russland angegriffenen Ukraine eine Vereinbarung zur
Sicherheitskooperation und langfristigen Unterstützung
getroffen. Integration der ukrainischen Flüchlinge: Die
Mitgliedsstaaten der EU haben jeweils unterschiedlich viele
Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Die Mehrzahl ist in
Deutschland, Polen und Tschechien untergekommen. Kanzler
Scholz fordert, dass beim Europäischen Rat über die
finanzielle Beteiligung an Unterbringung und Integration von
den EU-Partnern gesprochen wird.
EU-Spitzenpersonal: Nach der Europawahl und vor Beginn der
neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes haben
sich Vertreterinnen und Vertreter der großen europäischen
Parteifamilien auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der
drei EU-Spitzenpositionen verständigt. Sie haben vereinbart,
António Costa als Präsidenten des Europäischen Rates, Ursula
von der Leyen als Kommissionspräsidentin und Kaja Kallas als
Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik zu
unterstützen. Der Europäische Rat wird darüber befinden.
Mitschrift des Statements: Bundeskanzler Scholz:
Wir kommen hier zum Europäischen Rat zusammen, um jetzt,
unmittelbar nach den europäischen Wahlen, Entscheidungen zu
treffen, die wichtig für die weitere Arbeit Europas sind. Wir
leben in nicht einfachen Zeiten. Wir sind mit großen
Herausforderungen konfrontiert, nicht zuletzt dem furchtbaren
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Deshalb ist es
wichtig, dass sich Europa jetzt für die Aufgaben aufstellt,
die zu bewältigen sind. Das hat zunächst einmal etwas mit der
Herausforderung zu tun, die der russische Krieg mit sich
bringt.
Deshalb ist es wichtig, dass wir hier
Klarheit zeigen, auch mit den Beschlüssen, die wir treffen.
Für mich ist wichtig, dass wir das nachvollziehen, was auch
im Rahmen der G7 besprochen worden ist und wodurch wir
möglich gemacht haben, auch durch die Hebelung von „windfall
profits“ dazu beizutragen, dass wir zusammen mit den USA und
anderen G7-Partnern 50 Milliarden Dollar zur Verfügung
stellen können.
Schnell und zügig, sodass die
Ukraine in der Lage ist, daraus die Dinge zu finanzieren, die
sie in den nächsten Jahren benötigt, zuallererst natürlich
Waffen – das ist klar –, aber selbstverständlich auch Dinge,
die etwas mit wirtschaftlichem Wiederaufbau zu tun haben, mit
der Reparatur der Energieinfrastruktur oder wenn es um
humanitäre Hilfe geht. Das ist ja etwas, das wir als Partner
der USA und unserer G7-Staaten jetzt auch möglich machen
müssen, indem das schnell umgesetzt und fortgesetzt wird.
Es ist deshalb gut, dass wir diese Frage aktuell auch
mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj weiter erörtern,
mit dem wir ein Abkommen unterzeichnen werden – auch das ein
Zeichen der Solidarität in schwieriger Zeit. Zweitens wird es
darum gehen, dass wir dann bei dieser Gelegenheit auch in
Europa unsere Hausaufgaben machen. Wir haben uns schon mit
der Frage beschäftigt, wie man Europa angesichts des Ausfalls
russischer Energielieferungen resilient machen kann. Das ist
weitgehend gelungen, bleibt aber eine Aufgabe. Gleichzeitig
haben wir unzählige Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in
unseren Ländern aufgenommen.
Wir haben gerade
entschieden, dass wir die entsprechende Aufnahmebereitschaft
der Europäischen Union noch einmal verlängern. Gleichzeitig
haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das
jetzt möglich ist. Aber die Frage, wer was macht, ist nicht
klar verteilt. Zum Beispiel haben Deutschland, Polen,
Tschechien und noch einige wenige weitere Länder die meisten
Flüchtlinge aufgenommen.
Deshalb finde ich zusammen
mit meinen Kollegen, dass es jetzt auch an der Zeit ist,
Entscheidungen zu treffen, die, wenn sich die anderen Länder
weniger an der Aufnahme der Flüchtlinge beteiligen, bedeuten,
dass Europa diesen Ländern für die Finanzierung von
Lebensunterhalt, beruflichen Trainings, Sprachkursen und all
den Dingen, die da eine Rolle spielen, finanziell aber ganz
besonders beisteht.
Das habe ich der
Kommissionspräsidentin zusammen mit meinen Kollegen aus Polen
und Tschechien auch geschrieben. Wir werden darüber auch
diskutieren wollen. Ansonsten ist ein wichtiges Thema hier,
damit alles ins Laufen kommt, die Besetzung der zentralen
Funktionen, über die der Rat zu beschließen hat. Das ist die
Frage, wer die nächste Kommissionspräsidentin wird, wer Hohe
Beauftragte wird und wer den Europäischen Rat in Zukunft
führen wird. Sie wissen, dass es eine gemeinsame Position der
Parteifamilien der Konservativen, Sozialdemokraten und
Liberalen gibt. Das ist insofern relevant, als die
Kommissionspräsidentin auch eine Mehrheit im Parlament
braucht.
Insofern ist das nicht nur etwas, worauf
sich 27 Staats- und Regierungschefs einigen müssen, sondern
auch eine Frage, bei der es darum geht, wie die politische
Mehrheit beschaffen ist, die die Kommissionspräsidentin im
Parlament trägt. Unsere Absicht ist, dass die politische
Plattform, die Frau von der Leyen in der Vergangenheit
getragen hat, dies auch in Zukunft tun soll, also EPP, S&D
und Renew Europe.
Die Verständigung auf einen
Vorschlag, den wir gemacht haben, trägt dem Rechnung, dass
eine solche Mehrheit auch gefunden kann, mit Frau von der
Leyen als Kommissionspräsidentin, mit Kaja Kallas als Hoher
Beauftragter und mit António Costa als Präsident des
Europäischen Rates. Jetzt diskutieren wir mit unseren guten
Freunden in Europa. Die klare Hoffnung ist natürlich, dass
alle diesen im Parlament auf eine Mehrheit rechnen könnenden
Vorschlag unterstützen.
|
Klimaschutz, Messerkriminalität und Versicherungen
bei Naturkatastrophen |
1045. Sitzung des
Bundesrates am 14. Juni 2024
Berlin, 14. Juni 2024 -M
it vier Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss zu
wichtigen Modernisierungsvorhaben begann das Juni-Plenum des
Bundesrates. Es folgten 32 weitere Punkte, darunter elf
Länderinitiativen.
Schweigeminute Vor dem
Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat mit einer
Schweigeminute des in Mannheim bei einem Messerangriff
getöteten Polizisten Rouven Laur.
•
Rückläufer aus
dem Vermittlungsausschuss Im Anschluss stellten die
Berichterstatter die Einigungsvorschläge aus dem
Vermittlungsausschuss vom 12. Juni 2024 vor. Der
Bundesrat billigte daraufhin das Gesetz zu
Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und
stimmte den Änderungen am
Bundeschienenwegeausbaugesetz, am
Onlinezugangsgesetz sowie am
Straßenverkehrsgesetz abschließend zu.
•
Zum
Schienenausbau fasste er eine ergänzende
Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert,
die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen.
Gesetze aus dem Bundestag Grünes Licht gaben die Länder auch
für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei
Kinderpornographie, die Änderung des
Konsumcannabisgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung
des
Klimaschutzes beim Immissionsschutz. Diese können nun
ausgefertigt und verkündet werden und sodann in Kraft treten.
•
Initiativen der
Länder Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzesentwurf zur
Beschränkung der
Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag
einzubringen. Des Weiteren fasste er Entschließungen unter
anderem zur
Bekämpfung der Messerkriminalität, zur Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung sowie zum Ausbau der
deutsch-polnischen Begegnungen. Erstmals vorgestellt
wurde eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei der
Organspende.
•
Gesetzentwürfe
und Verordnungen Im sogenannten ersten Durchgang nahm der
Bundesrat zu vier Vorhaben der Bundesregierung Stellung,
unter anderem zur
Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
•
Verordnungen
Die Länder stimmten zudem acht Verordnungen aus der Feder der
Bundesregierung zu, darunter die Erhöhung der
Renten zum 1. Juli 2024,
die Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung der
Anlage des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Hierzu fasste der
Bundesrat eine begleitende Entschließung mit dem Ziel, den
Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu bekämpfen.
Top 1
Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie
Top 24
Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz
Top 25
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen passiert
den Bundesrat Top 26
Grünes Licht für Verbesserung des Klimaschutzes beim
Immissionsschutz
Landesinitiativen Top 3
Bundesrat für höhere Hürden für die Strafverteidigung durch
juristische Laien Top 4
Bundesrat macht Vorschläge zum Ausbau deutsch-polnischer
Begegnungen Top 6
Bundesrat fordert zügige Maßnahmen gegen Messerkriminalität
Top 27
Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei
Organspenden vorgestellt Top 32
Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Rechtsverordnungen Top 14
Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu Top 17
Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas
|
Bundesrat-Vermittlungsausschuss tagte |
Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz Berlin, 12. Juni
2024 - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen
Einigungsvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz
vorgelegt. Dieser betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen
am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und
Ländern. Ziel der vierten Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist es, neue
Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu
schaffen.
Leistungssteigerung im gesamten Netz
Die Einigung sieht eine Leistungssteigerung im gesamten
Schienennetz des Bundes vor: Das Konzept der Sanierung von
besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten
anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten
und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss
stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in
das übrige Schienennetz investiert wird.
Bahnhöfe
Teil des Schienennetzes Der Vorschlag beinhaltet zudem
die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen
des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur
gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie
nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden.
Kostentragung bei Ersatzverkehr Eine Einigung fand der
Vermittlungsausschuss auch beim Thema Schienenersatzverkehr.
Hier wurde eine Grundlage für die Kostentragung
für straßen- oder schienengebundenen Ersatzverkehr
geschaffen: Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von
Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen
sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr
beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt
festgestellt wurden. Finanzielle Beteiligung des Bundes Der
Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass sich der Bund im
Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an infrastruktur-
und fahrzeugseitigen Kosten beteiligt.
Hierzu
gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen, welche die
Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und die
Kapazität steigern. Schließlich legte der
Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur
finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener
Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen
(ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteiligt sich der Bund an
der Finanzierung sogenannter First of Class und
Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten
Prozentsatz.
Die operative Steuerung der
Digitalisierung soll eine Koordinierungsstelle übernehmen,
die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den
Infrastrukturunternehmen des Bundes, den Ländern und den
Aufgabenträgern errichtet und betrieben und durch das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt wird.
Wie es weitergeht Nimmt der Bundestag den
Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der
Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner
Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann
dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach
im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim
Straßenverkehrsgesetz Der Vermittlungsausschuss
von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen
Einigungsvorschlag unterbreitet. Die Bundesregierung hatte am
6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss
angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht
die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten
hatte.
Grundlage für Änderung der
Straßenverkehrsordnung Die Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass
Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen
werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei
der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem
Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die
dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der
Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der
Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen
Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs
berücksichtigen müssen.
Keine Beeinträchtigung
der Sicherheit Der Einigungsvorschlag verschärft die
Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden
Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des
Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht
beeinträchtigt werden.
Bestätigung in Bundestag und
Bundesrat Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch
in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend
geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14.
Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und
anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Videokonferenztechnik in Zivilprozessen:
Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur
Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
verabschiedet. Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat in seiner
Sitzung am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss
angerufen. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchführung
mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-,
Finanz- und Sozialgerichten zu erleichtern.
Eignung und ausreichende Kapazitäten Der
Einigungsvorschlag stellt klar, dass in allen betroffenen
Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn
sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der
Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern
die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen.
Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein
Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen
Einspruch einlegen.
Beantragt eine Prozesspartei
eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben.
Verfahrensleitung Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung
von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern
des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung
gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen.
Erprobung der vollvirtuellen Videoverhandlung Das Gesetz
ermächtigt die Bundesregierung und die Landesregierungen, zum
Zwecke der Erprobung vollvirtuelle Videoverhandlungen
zuzulassen. Dies bedeutet, dass alle Verfahrensbeteiligten
und alle Mitglieder des Gerichts an der Verhandlung per Bild-
und Tonübertragung teilnehmen und der Vorsitzende die
Verhandlung nicht vom Sitzungssaal aus leitet.
Dies soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nur
möglich sein, wenn alle Mitglieder des Gerichts damit
einverstanden sind, die Videoverhandlung angeordnet und
dagegen kein Einspruch eingelegt wurde. Das Bundesministerium
der Justiz und die teilnehmenden Länder sollen die Erprobung
nach vier und acht Jahren evaluieren.
Bestätigung
in Bundestag und Bundesrat Der Bundestag wird sich
voraussichtlich noch in der laufenden Woche mit dem
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses befassen, der
Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 14. Juni 2024. Mit der
Bestätigung beider Häuser wäre das parlamentarische Verfahren
abgeschlossen und das Gesetz könnte dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt
verkündet werden.
Vermittlungsverfahren
zum Onlinezugangsgesetz abgeschlossen Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für
das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie
weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
vorgelegt. Die Bundesregierung hatte ihn am 10. April 2024
angerufen, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22.
März 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen
Stimmen erhalten hatte.
Ziel des Gesetzes ist die
Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für
behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für
eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen
und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung
im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.
Elster-Softwarezertifikat Der Vermittlungsausschuss
schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat
sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem
Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs-
beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den
Nutzerkonten verwendet werden können.
Aus BundID wird
DeutschlandID
Die Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den
Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und
Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen
Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr
Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer
bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID)
zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die
Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle
erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte
Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit
funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von
Verwaltungsleistungen möglich ist.
Es wird auch
vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene
zentrale Bürgerkonto - die BundID - zu einer
DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der
Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen
durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert
werden. Evaluierung Bund und Länder sollen gemäß dem
Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren. Zur
Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände
ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren
Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.
Begleitende Protokollerklärung Der
Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine begleitende
Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest,
dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung
bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier
Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch
stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu
stellen.
Er fordert eine konsequente Umsetzung
des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch
Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und
Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag
die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS)
erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen
treffen.
Wie es weitergeht Wenn der Bundestag den
Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annimmt, könnte der
Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner
Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann
dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach
im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen zum
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 12. Juni 2024 die Beratungen zum
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz vertagt. Der Bundesrat
hatte am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss
angerufen, um das vom Bundestag am 17. November 2023
verabschiedete Gesetz zur digitalen Dokumentation der
strafrechtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)
grundlegend überarbeiten zu lassen.
Wann der
Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu diesem Gesetz
fortsetzt, steht noch nicht fest. 598 Zeichen
Beratungsvorgang:
Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen
Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)
|
Verbraucherschutz aktuell |
Berlin, 12.
Juni 2024 - Hochwasser, Insolvenz der FTI Touristik GmbH und
BaFÖG
![](../0Fotos2024/imgAB5.jpg)
Fotos Bundespresseamt
• Nach
der Flut: Was Betroffene wissen sollten Starkregen hat in
Süddeutschland große Überschwemmungen verursacht. Menschen
mussten in Sicherheit gebracht, Gebäude müssen wieder
bewohnbar gemacht werden. Was tut die Bundesregierung für die
Gebiete? Was müssen Betroffene wissen? Und wo können
Freiwillige sich melden? Die wichtigsten Fragen und
Antworten.
→ mehr erfahren
•
Überlegt handeln bei Hochwasser
Hochwasserschäden am Haus? Das sollten
Sie jetzt tun
Überschwemmungen im Urlaubsgebiet: Rechte der Urlauber
Richtiges Verhalten bei Hochwasser
•
Startchancen-Programm 20 Milliarden Euro für mehr
Chancengerechtigkeit Schulen mit einem hohen Anteil an sozial
benachteiligten Schülerinnen und Schülern sollen gestärkt
werden. Das ist das Ziel des Startchancen-Programms, das Bund
und Länder nun unterzeichnet haben. Zum Start am 1. August
2024 stehen insgesamt 20 Milliarden Euro dafür bereit.
→ mehr erfahren
•
Jahressteuergesetz 2024 Viele Verbesserungen für
Bürgerinnen und Bürger Das Kabinett hat den Entwurf zum
Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Es enthält etwa 130
Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht.
→ mehr erfahren
•
KfW-Förderung Für mehr klimafreundliche Heizungen
Bis Mitte 2028 sollen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent
Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige
Heizungstausch wird staatlich gefördert.
→ mehr erfahren
• Mehr
Neubauten gebraucht Wohnungsbauförderung in Rekordhöhe
Allein 18,15 Milliarden Euro investiert die
Bundesregierung bis 2027 in den sozialen Wohnungsbau.
→ mehr erfahren
•
Bundesnetzagentur – Die neue Aufsicht über digitale Dienste
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucher Die
Bundesnetzagentur stellt sicher, dass sich Online-Dienste an
die neuen EU-Vorgaben gegen Desinformation, Hassrede und
Produktfälschungen halten.
→ mehr erfahren
• FAQ zur
BAföG-Reform 2024 Die wichtigsten Änderungen beim BAföG
Höhere Grundbedarfsätze und erhöhte Freibeträge: Das Kabinett
hat weitere Verbesserungen des BAföG beschlossen.
→ mehr erfahren
•
Insolvenz der FTI Touristik GmbH - Was die Pleite für
Urlauber bedeutet Europas drittgrößter Reiseveranstalter,
die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Betroffen sind alle
Leistungen und Marken, die Urlauber direkt bei dem
Unternehmen gebucht haben. Was sie jetzt wissen müssen, falls
sie bereits unterwegs sind oder ihre Reise noch bevor steht.
Wichtige Informationen finden Sie beim
Bundesjustizministerium
→ mehr erfahren
CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern
Vorsicht beim Posten von Bildern und Videos im Netz
Fahrverbote in Innenstädten: Wo Dieselfahrer draußen bleiben
Einfach anmelden und von diesen Sammelklagen profitieren
Olympia 2024 in Paris: Wissenswertes
zum Ticketkauf
Datenlecks: Prüfen Sie schnell und
kostenlos Ihre Ansprüche
Cannabis – legal, aber erst ab 18 (Flyer)
Fragen und Antworten zur Organspende
Ernährungspolitischer Bericht der
Bundesregierung 2024
Ein Projekt von BSI und DsiN
• Die
Cyberfibel Was müssen Verbraucherinnen und Verbrauche
wissen, um sich selbstbestimmt und sicher durch die digitale
Welt bewegen zu können? Das neue Standardwerk gibt
Orientierung in der Aufklärungsarbeit.
→ mehr erfahren
•
Verbraucherzentrale Bundesverband Verbraucherreport 2024 V
erbraucherschutz ist den Menschen so wichtig wie nie. Das
bestätigt der Verbraucherreport 2024. Insbesondere im
Digitalen gibt es Nachholbedarf: Von Fakeshops und
untergeschobenen Verträgen bis zur Regulierung von KI gibt es
viele drängende Verbraucherthemen.
→ mehr erfahren
•
Online-Vorträge für Verbraucher Angebote der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele: Nachhaltige Kleidung,
Spartipps in Krisenzeiten, Digitaler Nachlass
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass“ Themenbeispiele:
Betrugsmaschen am Finanzmarkt, Soziale Netzwerke,
KI-gefälschte Bilder
→ mehr erfahren
![](../0Fotos2024/imgA57.jpg)
• Tipps
rund um die Fußball-EM UEFA EURO 2024 Elf Gründe, sich
auf die Spiele zu freuen Übermorgen, am Freitag den 14. Juni,
ist es endlich soweit: Das Eröffnungsspiel Deutschland –
Schottland wird angepfiffen. Bis zum 14. Juli 2024 freut sich
Deutschland auf ein Fußballfest mit spannenden Spielen,
unvergesslichen Erlebnissen und friedlich feiernden Fans.
→ mehr erfahren
Bekommt man noch legale Tickets?
Warnung vor Fakeshops beim Kauf von
Fan-Trikots
Arbeitsrecht: EM-Spiele in der Firma schauen – was ist
erlaubt?
Snack-Ideen zum Spielgenuß
Public Viewing bis in die Nacht
Die offizielle App mit Spielplan und
Live-Updates
Informationen zur Sicherheit rund um die Spiele
•
Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit online mitgestalten Deutschland soll
nachhaltiger werden – und das so konkret und lebensnah wie
möglich. Bis zum 26. Juli 2024 können sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger online beteiligen. Die Beiträge werden
dann für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
ausgewertet.
→ mehr erfahren
•
Abstimmung im „Forum gegen Fakes“ gestartet Über die
Hälfte aller Internetnutzer beklagen laut
DsiN-Sicherheitsindex 2023 konkrete Fälle der Desinformation.
Was sollten wir tun, um unsere Demokratie gegen Fakes und
Manipulation zu schützen? Alle sind eingeladen, auf der
Plattform „Forum gegen Fakes“ über entsprechende Vorschläge
abzustimmen.
→ mehr erfahren
• 27.
Juni 2024 DsiN Jahreskongress 2024 Mit dem Thema
"Cyberresilienz für Demokratie und Sicherheit –
Desinformation entgegenwirken" bietet der DsiN-Jahreskongress
auch dieses Jahr einen Raum für Informationsaustausch und
Vernetzung.
→ mehr erfahren
|
Cannabis-Grenzwert: Änderung der
Bußgeldkatalog-Verordnung
|
Berlin, 7. Juni
2024 - Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis im
Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm
Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter oder mehr unterwegs
ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat
Fahrverbot.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Durch eine
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem
ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500
Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt
werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Falls
der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk
zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines
alkoholischen Getränks angetreten hat“, soll sich das Bußgeld
der Vorlage zufolge auf 1.000 Euro erhöhen.
Die
Unionsfraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die
Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Im
Sinne der „Vision Zero“ müsse auf die Anhebung verzichtet
werden, verlangen die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für
Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem
THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits
besteht“.
Weitere Vorgaben und Tests Der nun
geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko
vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2
Promille. Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller
Art, wie im Entwurf erläutert wird - also Joints, aber auch
THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte.
Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der
bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten
Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".
So wirkt Cannabis im Körper Dass Rauschmittel die
Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis
ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So
ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie
es im Entwurf heißt. Sicherheitsrelevante Effekte treten
demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf
und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle
bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen,
die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem
Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis
Wochen im Blut nachweisbar sein.
|
Bundeskabinett: Entwurf für ein Jahressteuergesetz
2024 beschlossen |
Berlin,5. Juni 2024 - Das Bundeskabinett
hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten
Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das
Artikelgesetz mit Regelungen quer durch das Steuerrecht
enthält eine große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für
die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von
Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der
ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Damit
wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie Kulturorte
wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Gerade in schwierigen
Zeiten ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiges Signal für
den Kunsthandel und die kulturelle Leistung der Galerien.
Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt der
Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort
Deutschland. Mein besonderer Dank geht hier auch an
Bundesfinanzminister Lindner mit dem wir uns auf die
Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung für den
Kunsthandel verständigen konnten.“
Mit dem
Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete
Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels
genutzt. Seit 2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im
Wesentlichen nur noch für Direktverkäufe durch die
Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch entstandene
Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben und
der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen
Vergleich, insgesamt gestärkt.
|
Dialogfassung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht: Online-Beteiligung
startet
|
Berlin, 3. Juni 2024 - Die Bundesregierung
hat die Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) veröffentlicht. Diese steht online bereit, um gemeinsam
mit Bürgerinnen und Bürgern und Stakeholdern aus
Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft weiterentwickelt zu
werden. Dazu können Interessierte auf
dialog-nachhaltigkeit.de die Dialogfassung kommentieren und
ihre Ideen für ein nachhaltiges, zukunftsfestes Deutschland
einbringen.
Eine Beteiligung ist bis zum 26. Juli
2024 möglich. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
adressiert die Bundesregierung zentrale Zukunftsfragen: Was
ist erforderlich, damit Politik gleichermaßen den
Bedürfnissen heutiger wie künftiger Generationen gerecht
wird? Wie sichern wir dauerhaft ein gutes Leben für alle
Menschen auf diesem Planeten? Die nun veröffentlichte
Dialogfassung wurde von den Ressorts erarbeitet und aus dem
Bundeskanzleramt von Staatsministerin Sarah Ryglewski
koordiniert.
„Ein nachhaltiges Deutschland ist
die beste Antwort auf Klima-, Energie- und Rohstoffkrisen in
der Welt. Und es ist der richtige Weg, um unseren Wohlstand
nachhaltig zu sichern. Damit das gelingt müssen wir den
sozialen Zusammenhalt stärken und uns alle als Gestalterinnen
und Gestalter des Wandels begreifen. Es ist deshalb heute
wichtiger denn je, ökologische, soziale und wirtschaftliche
Fragen der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Das wollen
wir mit der Weiterentwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie erreichen,“ so Ryglewski.
Auf der von der Bundesregierung eingerichteten
Online-Plattform können Stellungnahmen zu den Kapiteln der
Dialogfassung abgegeben, eingesehen und geliked werden. Eine
Übersicht der einzelnen Themen ist hier zu finden. Die
Beteiligungsplattform beruht auf einer bereits existierenden
und durch das Marinekommando der Deutschen Bundeswehr
weiterentwickelten Inhouse-Lösung und ist ein gelungenes
Beispiel für gelebte ressortübergreifende Nachhaltigkeit.
Alle online eingereichten Beiträge werden von den
Fachministerien und dem Bundeskanzleramt für die
Weiterentwicklung der DNS ausgewertet. Im Anschluss soll die
überarbeitete Strategie bis Ende 2024 vom Bundeskabinett
beschlossen werden. DNS - Fahrplan zur Umsetzung der Agenda
2030 Die DNS bildet den Rahmen für die Umsetzung der von den
Vereinten Nationen in der Agenda 2030 beschlossenen 17 Ziele
für nachhaltige Entwicklung.
Klar ist bereits
jetzt: Alle Staaten werden ihre Anstrengungen deutlich
verstärken müssen, um die von den Vereinten Nationen in der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossenen 17
globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable
Development Goals, SDGs) zu erreichen. Die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie gibt es seit 2002. Sie wird alle
vier Jahre aktualisiert.
Der Beteiligungsprozess zur
Weiterentwicklung hat im letzten Jahr mit den
Dialogkonferenzen am 19. Oktober in Berlin sowie am 7.
Dezember in Bremen begonnen. Weitere Informationen zum
Beteiligungsprozess sowie zur Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter
dialog-nachhaltigkeit.de sowie auf unserer Themenseite
Nachhaltigkeit.
|
|