Berlin/Duisburg, 20. Januar 2021 -
Nur wenige Tage nach dem Bundestag hat am 18. Januar
2021 abschließend auch der Bundesrat die Ausweitung
des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der
Corona-Pandemie gebilligt.
20 Tage
pro Elternteil, 40 Tage für Alleinerziehende
Das Kinderkrankengeld gesetzlich Versicherter steigt
für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro
Elternteil und von 20 auf 40 Tage für
Alleinerziehende, damit diese ihre Kinder zu Hause
betreuen können. Der Anspruch soll nicht nur bei
Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn
Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen
pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt
geöffnet sind. Er besteht unabhängig davon, ob die
Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im
Homeoffice erbracht werden kann. Zur Finanzierung
überweist der Bund 300 Millionen Euro an die
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Angefügt an das GWB-Digitalisierungsgesetz
Der Bundestag hatte die Ausweitung des
Kinderkrankengelds am 14. Januar 2021 kurzfristig an
das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz angefügt.
Zugrunde lag eine Formulierungshilfe der
Bundesregierung vom 12. Januar 2021.
Novelle des Wettbewerbsrechts Ziel der
GWB-Wettbewerbsnovelle ist es, missbräuchlichem
Verhalten von Unternehmen mit überragender
marktübergreifender Bedeutung entgegenzuwirken,
zugleich Innovationen zu fördern und Märkte offen zu
halten. Das Gesetz weitet die Befugnisse der
Kartellbehörden aus: Sie sollen künftig schneller
und effektiver handeln können - auch durch
einstweilige Maßnahmen. So dürfen sie unter anderem
Plattformbetreibern untersagen, Angebote von
Wettbewerbern bei der Darstellung von
Suchergebnissen schlechter als firmeneigene Angebote
zu behandeln.
Fusionskontrolle ab 50
Millionen Euro Umsatz Zur Entlastung des
Bundeskartellamts steigt die Umsatzschwelle für
Fusionskontrollen auf 50 Millionen Euro für die
erste Inlandsumsatzschwelle und auf 17,5 Millionen
Euro für die zweite Inlandsumsatzschwelle.
Rückwirkendes Inkrafttreten Das
Gesetz wurde noch am gleichen Tag dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und
anschließend im Bundesgesetzblattverkündet.
Bundesrat fordert weitere Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht In einer
begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat
einstimmig, die bis 31. Januar 2021 befristete
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nochmals zu
verlängern.
Um zu verhindern, dass
grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz
rutschen, weil sie noch auf die Auszahlung der
staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten, müsse die
Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der
insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen
- und sicherstellen, dass sie rechtzeitig in Kraft
tritt. Es wäre eine unbillige Härte, wenn Firmen zum
1. Februar 2021 einen Insolvenzantrag stellen
müssten, obwohl sie eigentlich Anspruch auf
staatliche Hilfeleistungen hätten - zum Beispiel die
so genannten November- und Dezemberhilfen oder die
Überbrückungshilfe III, die momentan noch gar nicht
beantragt werden kann.
Die Entschließung
wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese
entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates
aufgreifen will.
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