BZ-Home Politik Bund und mehr Sonderseiten



 

BZ-Sitemap










Gesetzliche Änderungen 2021

 

Bundesrat: 1000 Sitzungen seit dem 7. September 1949

Berlin/Duisburg, 12. Januar 2021

© Bundesrat
Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen: Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Sie gilt für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind. Entspricht Forderung der Länder Eine entsprechende Forderung hatte der Bundesrat am 18. Januar 2021 erhoben, der Bundestag 10 Tage später umgesetzt.

Begrenzung auf anspruchsberechtigte Firmen
Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten bzw. können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

Anfechtungsschutz bei Stundungen
Ebenfalls verlängert hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen: Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28. Februar 2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung ist, dass gegenüber dem Schuldner ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung noch nicht eröffnet worden ist.

Steuerberater erhalten mehr Zeit
Weiterer Corona-bedingter Aufschub: Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet. Hintergrund ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet sind.
Das Gesetz wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Es kann dann - teilweise rückwirkend - in Kraft treten.

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter und Ausbildungsreform für medizinische Berufe:
Bundesrat stimmt zu

Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am 12. Februar 2021 auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das neben einer umfassenden Ausbildungsreform für medizinische Assistenzberufe auch eine Rechtsänderung für Einsatzkräfte enthält: Notfallsanitäter und -sanitäterinnen dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes bzw. einer Notärztin am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Durch das Gesetz erhalten sie mehr Rechtssicherheit in besonderen Einsatzsituationen. Es geht zum Teil auf eine Forderung des Bundesrates zurück.

Kein Schulgeld bei MTA-Ausbildung
Die MTA-Reform soll dafür sorgen, dass medizinische Assistenzberufe attraktiver werden - unter anderem durch angemessene Vergütung der - erweiterten - praktischen Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds. Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den Neunzigerjahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.

Neue Berufsbezeichnungen
Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird ersetzt durch "Medizinische Technologin" und "Medizinischer Technologe". Absicherung für Impfärzte Außerdem enthält das Gesetz einige Regelungen für Ärztinnen und Ärzte, die sich um die Corona-Schutzimpfungen kümmern - unter anderem sind entsprechende Vergütungen sozialversicherungsfrei.

Gesplittetes Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelung für Einsatzkräfte soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, das restliche Gesetz im Wesentlichen am 1. Januar 2023. Bundesrat fordert, die Ausbildungsfinanzierung zu sichern In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat Bundestag und Bundesregierung zu einer Überarbeitung der MTA-Reform noch vor dem Jahr 2023 auf. Ziel müsse sein, die Finanzierung der Ausbildungen aller MT-Berufe hinsichtlich der Schulkosten, der Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung zu sichern, auch wenn eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung ist.

Die Bundesregierung solle zudem prüfen, wie die Finanzierung staatlich anerkannter Helfer-/(Fach-) Assistenzausbildungen gesichert werden kann. Die dafür angepasste Formulierung im Krankenhausfinanzierungsgesetz solle dafür sorgen, dass alle aktuellen und zukünftigen Berufsbezeichnungen generalistischer Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen beziehungsweise Pflegefachassistenzausbildungen der Länder erfasst sind. Denn gerade diese stellten für viele Interessentinnen und Interessenten einen optimalen Einstieg in die pflegeberufliche Bildung dar.

Anreize für Impfärzte
Eine weitere Prüfbitte des Bundesrates bezieht sich auf die Befreiung der Sozialversicherungspflicht für den Einsatz von Impfärzten: diese sollte möglichst rückwirkend zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten, um auch Vorbereitungstätigkeiten abzudecken. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zur Entscheidung vorgelegt


Bundesrat: 1000 Sitzung seit dem 7. September 1949
Die Tausendermarke wird mit der Sitzung des Bundesrats am 12. Februar 2021 geknackt. Die Länderkammer hat sich als „immerwährend“ definiert – sie hält sich nicht an die Wahlperioden des Bundestags, sondern hat 1949 bei „1“ begonnen und nummeriert ihre Plenartreffen seither durch.

Die erste Sitzung fand am 7. September 1949 statt, vom Alterspräsidenten Johannes Büll (SPD) aus Hamburg mit einem Zitat Friedrich Schillers eingeleitet: „Das vollkommenste Kunstwerk ist der Bau der politischen Freiheit.“

Die erste Sitzung des Bundesrates am 7. September 1949 in Bonn, dauert gerade einmal 41 Minuten. Sie soll, vier Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs, die Umkehr zur Demokratie einleiten. © Bundesrat

Die Sitzung war sehr kurz, knapp eine Stunde nur. Aber sie wird zweifellos eine der bedeutendsten in der Geschichte des Bundesrats bleiben. Denn damals wurde nicht nur eine Tradition fortgesetzt, die auf den „immerwährenden“ Reichstag zu Regensburg (der 1663 seine Arbeit aufnahm) zurückgeht, auf die Bundesversammlung im Deutschen Bund, den Bundesrat des Kaiserreichs und den Reichsrat der Weimarer Republik. Es begann eine neue Ära.

Die gewandelte Länderkammer
Denn im Gegensatz zu diesen Vorgängern, reine Gesandtenversammlungen der Reichsstände und später der Gliedstaaten, war der neue Bundesrat nicht mehr als „Parlament der Oberregierungsräte“ gedacht (der spöttische Spruch wird meist Theodor Heuss zugeschrieben). Es sollten von nun an die Regierungsspitzen der Länder in ihm präsent sein, die politischen Schwergewichte. Daher war erstmals auch ein echtes Plenum vorgesehen, das öffentliche Reden und Gegenreden ermöglichen sollte. Der Bundesrat wandelte sich so zu einer parlamentarischen Kammer.

Selbstbewusste Ministerpräsidenten
 Im neuen Bundesrat wollten sich die Ministerpräsidenten und ihre Kabinette, die demokratisch legimitierten Vertreter der Länder, weit stärker in die Gestaltung der Bundespolitik einschalten, als das zu Weimarer Zeiten der Fall gewesen war. Ein Anlass war, dass die Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz stark zugunsten des Bundestags geformt wurden. Für die Beschneidung ihrer Autonomie wollten die Länder so als Gegengewicht eine Mitsprache in der Bundesgesetzgebung. Lehre aus Weimarer Zeiten Ein zweiter, heute weniger präsenter Grund: Eine starke Länderkammer sollte die junge Demokratie und den neu gegründeten Bundesstaat stabiler machen. Denn es war eine Lehre aus dem Scheitern der ersten Republik, dass die damalige Bundesebene – das Reich – politisch labiler war als die Landesebene.

So kam es 1949 zu einigen Neuerungen wie der herausgehobenen Rolle des Kanzlers oder dem konstruktiven Misstrauensvotum im Bundestag, die der Stärkung von Parlamentarismus und Regierungsfähigkeit dienen sollten. Der neu konstruierte Bundesrat gehörte zu diesen Überlegungen. Länder als Machtfaktoren Die erste Sitzung des Bundesrates am 7. September 1949 in Bonn, dauert gerade einmal 41 Minuten. Sie soll, vier Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs, die Umkehr zur Demokratie einleiten.

Aus den Reden der Bundesratspräsidenten lässt sich dieser Anspruch immer wieder herauslesen, vor allem im ersten Jahrzehnt. Der erste Präsident der Kammer, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU), plädierte in der Auftaktsitzung 1949 für einen starken Bundesrat mit dem Argument, eine Verfassung könne nicht „an den vorhandenen Machtfaktoren“ vorbei gebaut werden, und die Länder seien als Machtfaktoren nach der totalen Niederlage „als erste wieder in Erscheinung getreten“. Diese Sichtweise einer Gründung der Republik von den Ländern her hat sich in den Debatten des Bundesrats über tausend Sitzungen hinweg bis heute gehalten.