Duisburg, 13. November 2014 - Auf den
ersten Blick sicherlich ja, der zweite Blick bringt
Ernüchterung. Ich schließe mich nicht in allen Punkten
der öffentlichen Euphorie über die Vorabentscheidung
des Europäischen Gerichtshofes ( Az: C – 333/13 )
an. Kein EU-Land ist verpflichtet, während der ersten
drei Monate des Aufenthaltes Sozialhilfe zu gewähren.
Haben wir Bürger etwas falsch verstanden ? War es nicht
vor Anrufung des EuGH auch schon so ? Darf
Deutschland arbeitsuchenden EU-Bürgern pauschal Hartz IV
verweigern, in diesem Zusammenhang sicher die viel
spannendere Frage, die im Urteil nicht beantwortet wurde.
Dazu ist aktuell noch ein weiteres Verfahren beim EuGH
anhängig.
Die EU fördert keinen Sozialtourismus.
Sie lässt sich aber auch die mühsam errungene
Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht beschneiden.
Aufnahmestopps, weil ein EU-Land Soziallasten nicht tragen
will, sind tabu. Wer arbeitslos geworden ist oder als
Mini-Jobber zusätzlich Sozialhilfe braucht, darf nicht
abgewiesen werden. Ansprüche auf Sozialleistungen können
weiterhin in Deutschland durch Anwesenheit entstehen,
Ausnahmen sind nach EU–Recht dann nicht mehr möglich. Wer
mindestens fünf Jahre bei uns wohnt, bzw. seinen
gewöhnlichen Aufenthalt bei uns hat, dem stehen
uneingeschränkt Sozialleistungen zu.
Das Urteil
zielt in der Hauptsache auf Menschen ab, die bisher noch
nicht bei uns gearbeitet haben. Wer demnach eine schlecht
bezahlte Arbeit findet, kann weiterhin
Aufstockungsleistungen nach Hartz IV beantragen. Das
dürfte für das Gros der Einwanderer zutreffen, da in
Duisburg ausreichend prekäre Arbeitsstellen vorgehalten
werden. Auch Kleingewerbetreibende können Hartz IV-Aufstockerleistungen
beantragen, wenn der Gewinn nicht zur Sicherung des
Existenzminimums ausreicht. Nach wie vor steht jedem EU
– Bürger in Deutschland einkommensunabhängig Kindergeld
zu. Bei EU–Ausländern findet jedoch eine Verrechnung
der Kindergeldbezüge mit dem Heimatland statt. (
Entscheidung des EuGH vom Juni 2012 )
Alles in
allem ist das Urteil ein Schritt in die richtige
Richtung. Den Städten und Gemeinden ist eine
weitere juristische Hilfe zur Bewältigung der Zuwanderung
an die Hand gegeben worden.
Ich sehe jedoch weiter
Bund und Land in der Pflicht. Diese Pflicht muss
eingefordert werden. Das Schreiben des OB Sören Link,
gemeinsam mit anderen Stadt-und Kreisspitzen an den
zuständigen Minister, weist in aller Deutlichkeit auf die
Situationen vor Ort hin.
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