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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen
 

EuGH-Urteil  ein Silberstreif am Horizont zur Bewältigung der Sozialproblematik vor Ort?
Klaus Rietz

Duisburg, 13. November 2014 - Auf den ersten Blick sicherlich ja, der zweite Blick bringt Ernüchterung.
Ich schließe mich nicht in allen Punkten der öffentlichen  Euphorie über die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes  ( Az: C – 333/13 ) an.
Kein EU-Land ist verpflichtet, während der ersten drei Monate des Aufenthaltes Sozialhilfe zu gewähren. Haben wir Bürger etwas falsch verstanden ? War es nicht vor Anrufung des EuGH  auch schon so ?
Darf Deutschland arbeitsuchenden EU-Bürgern pauschal Hartz IV verweigern,  in diesem Zusammenhang sicher die viel spannendere  Frage, die im Urteil nicht beantwortet wurde.
Dazu ist aktuell noch ein weiteres Verfahren beim EuGH anhängig.

Die EU fördert keinen Sozialtourismus. Sie lässt sich aber auch die mühsam errungene Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht beschneiden. Aufnahmestopps, weil ein EU-Land Soziallasten nicht tragen will, sind tabu. Wer arbeitslos geworden ist oder als Mini-Jobber zusätzlich Sozialhilfe braucht, darf nicht abgewiesen werden. Ansprüche auf Sozialleistungen können weiterhin in Deutschland durch Anwesenheit entstehen, Ausnahmen sind nach EU–Recht dann nicht mehr möglich. Wer mindestens fünf Jahre bei uns wohnt, bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei uns hat, dem stehen uneingeschränkt Sozialleistungen zu.

Das Urteil zielt in der Hauptsache auf Menschen ab, die bisher noch nicht bei uns gearbeitet haben. Wer demnach eine schlecht bezahlte Arbeit findet, kann weiterhin Aufstockungsleistungen nach Hartz IV beantragen. Das dürfte für das Gros der Einwanderer zutreffen, da in Duisburg ausreichend prekäre Arbeitsstellen vorgehalten werden.
Auch Kleingewerbetreibende können Hartz IV-Aufstockerleistungen beantragen, wenn der Gewinn nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreicht.
Nach wie vor steht jedem EU – Bürger in Deutschland einkommensunabhängig Kindergeld zu.
Bei EU–Ausländern findet jedoch eine Verrechnung der Kindergeldbezüge mit dem Heimatland statt. ( Entscheidung des EuGH vom Juni 2012 )

Alles in allem ist das Urteil  ein Schritt in die richtige Richtung.
Den Städten und Gemeinden  ist eine weitere juristische Hilfe zur Bewältigung der Zuwanderung an die Hand gegeben worden.

Ich sehe jedoch weiter Bund und Land in der Pflicht.
Diese Pflicht muss eingefordert werden. Das Schreiben des OB Sören Link, gemeinsam mit anderen Stadt-und Kreisspitzen an den zuständigen Minister, weist in aller Deutlichkeit auf die Situationen vor Ort hin.