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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen
 

Mauls Jobcenter reicht 'Nichtzulassungsbeschwerde' ein
... und blockiert so weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz
Klaus Rietz

Duisburg, 10. November 2014 - Im Oktober berichteten wir über das Ignorieren des Informationsfreiheitsgesetzes durch das Jobcenter, dessen Amtsleiter der Grüne Nobert Maul ist. Jetzt "wehrt" sich das Jobcenter gegen die 'Nichtzulassung der Revision'.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zum Urteil ( 26 K 4682/13 ) aus gutem Grunde keine Revision zugelassen. Möglicherweise durch das wohlwollende Verhalten des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Wohnen zusätzlich ermutigt, hat sich die Führungsspitze des Jobcenters Duisburg dazu entschlossen eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Dadurch ist eine Vollstreckung des Urteils z.Zt. nicht möglich.
Über die Nichtzulassungsbeschwerde wird vermutlich im Januar oder Februar nächsten Jahres entschieden werden.
Sollte die angerufene höhere Instanz die Nichtzulassungsbeschwerde verwerfen, könnte die Vollstreckung des Urteiles verlangt werden. Stimmt das Gericht jedoch der Nichtzulassungsbeschwerde zu, kann das Jobcenter in die Berufung gehen.  Somit sind die aktuellen Ablehnungen zur Herausgabe der Durchwahl-Nummern durch das Jobcenter juristisch (noch) abgesegnet.
Das Verhalten des JC zeigt, wie ernst man es wirklich mit dem Informationsfreiheitsgesetz nimmt. Schlimmer noch, auch die gewählten Parteien unterlaufen die den Wählern zugesagte Transparenz.

Die Hoffnung der Bürger, dass kleinere Parteien und Wählergemeinschaften sich eher für die Belange der Menschen einsetzen und auch einsetzen können, dürfte spätestens jetzt gestorben sein.

Fazit: Juristisch O.K., jedoch dem "Willen und Grundgedanken" des Urteils widersprechend und den Geist des Informationsfreiheitsgesetzes völlig ignorierend.