Duisburg, 10. November 2014 - Im
Oktober berichteten wir über das
Ignorieren des Informationsfreiheitsgesetzes durch das
Jobcenter, dessen Amtsleiter der Grüne Nobert Maul ist.
Jetzt "wehrt" sich das Jobcenter gegen die 'Nichtzulassung
der Revision'. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat
zum Urteil ( 26 K 4682/13 ) aus gutem Grunde keine
Revision zugelassen. Möglicherweise durch das wohlwollende
Verhalten des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Wohnen
zusätzlich ermutigt, hat sich die Führungsspitze des
Jobcenters Duisburg dazu entschlossen eine
Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Dadurch ist eine
Vollstreckung des Urteils z.Zt. nicht möglich. Über die
Nichtzulassungsbeschwerde wird vermutlich im Januar oder
Februar nächsten Jahres entschieden werden. Sollte die
angerufene höhere Instanz die Nichtzulassungsbeschwerde
verwerfen, könnte die Vollstreckung des Urteiles verlangt
werden. Stimmt das Gericht jedoch der
Nichtzulassungsbeschwerde zu, kann das Jobcenter in die
Berufung gehen. Somit sind die aktuellen Ablehnungen
zur Herausgabe der Durchwahl-Nummern durch das Jobcenter
juristisch (noch) abgesegnet. Das Verhalten des JC
zeigt, wie ernst man es wirklich mit dem
Informationsfreiheitsgesetz nimmt. Schlimmer noch, auch
die gewählten Parteien unterlaufen die den Wählern
zugesagte Transparenz.
Die Hoffnung der Bürger,
dass kleinere Parteien und Wählergemeinschaften sich eher
für die Belange der Menschen einsetzen und auch einsetzen
können, dürfte spätestens jetzt gestorben sein.
Fazit: Juristisch O.K., jedoch dem "Willen und
Grundgedanken" des Urteils widersprechend und den Geist
des Informationsfreiheitsgesetzes völlig ignorierend.
|