Laufende Petition 'Grundsteuer
in NRW auf max. 500% deckeln!'
Duisburg,
10. Februar 2015 - Hallo liebe Gegner der Grundsteuererhöhung! Einige von Euch haben es bereits vernommen, dass die
Stadt Duisburg am 05.02.2015 um 11:52 Uhr an die Rechtsanwälte unserer
"Musterkläger" ein Fax gesendet hat, in welchem sie die geforderte "faktische
Musterprozessvereinbarung" nicht abgibt, sondern versucht es auf die lange Bank
zu schieben.
Der Stadt Duisburg war am Montag eine Frist bis heute 12.00 Uhr
gesetzt worden, da die Klagefrist gegen die Grundsteuerbescheide, je nach
Zustelldatum, spätestens am 09.02.2015 abläuft.
Die "Musterklagen" sind gestern vorab per Fax dem Verwaltungsgericht
Düsseldorf gesendet worden, nachdem die "Musterkläger vorgestern in der
Geschäftsstelle des Wählerbündnis SGU ausgelost wurden. Für alle Solidarspenden
vielen vielen Dank.
Möchte jemand eigenständig gegen seinen Bescheid
klagen, ist unter dem nachfolgenden Link ein "Klageformular" herunterzuladen:
Klage_Grundsteuer_einfach.pdf
Bis zu einem Streitwert (=
Erhöhungsbetrag der Grundsteuer B) von 499,00 Euro fallen 105,00 Euro
Gerichtskosten. Klagen müssen spätestens am 09.02.2015 beim Verwaltungsgericht
eingegangen sein. Ratsam ist vorab per Fax an das Verwaltungsgericht zu
senden: 0211 / 8891 4000 Beschwerden per Fax an die Stadt Duisburg,
Rechtsamt: 0203 / 283 3612
Macht bitte regen Gebrauch davon. Informiert werdet Ihr auch in der Facebook-Gruppe: "Duisburg Initiativ gegen
Grundsteuererhöhung"
Diese Petition endet heute um 24.00 Uhr. Wer hat
noch nicht unterzeichnet ? WIR schaffen wahrscheinlich über 7.500 Duisburger
Unterzeichnungen und gesamt evtl. sogar noch 8000.
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Duisburg, 29. Januar 2015
Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
es ist "angerichtet" worden. Den "MUSTERKLAGEN" beim
Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die unsägliche Grundsteuererhöhung B in
Duisburg steht nun nichts mehr im Wege.
Über 500 Gegner der
Grundsteuererhöhung B haben die dafür notwendigen Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten aufgebracht. Radio Duisburg berichtete gestern in seinen
Nachrichten. Die Rheinische Post am heutigen Tage.
Die Kölner
Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen, tätig bereits in Sachen überhöhte
Abfallgebührenbescheide der Stadt Duisburg Wirtschaftsbetriebe, wurde bereits
beauftragt.
Weiter eingehende Solidarbeiträge werden, wie zuvor
angekündigt, einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus
und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.
Gerade in Anbetracht der aktuellen PEGIDA-Hetze, auch in der Stadt Duisburg,
darf/kann natürlich weiterhin auf das Sonderkonto – siehe unten - gespendet
werden.
Viele weitere wertvolle Informationen auf Facebook in der Gruppe
DIGG -Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung:
https://www.facebook.com/groups/grundsteuer/
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+++ Ihre Stimme gegen die
Grundsteuererhöhung B in Duisburg - fast 7.000 aus
Duisburg
+++ Duisburg, 25. Januar
2015 Liebe MitunterzeichnerInnen ! Liebe
MitstreiterInnen ! Seht mir bitte nach, wenn ich das
eine oder andere Detail zu den avisierten "Musterklagen"
nach Einschätzung einiger MitunterzeichnerInnen vielleicht
nur unzureichend dargelegt habe.
In der
Facebook-Gruppe "DUISBURG INITIATIV GEGEN
GRUNDSTEUERERHÖHUNG" (https://www.facebook.com/groups/grundsteuer/)
habe ich bereits gestern einen fixierten "Leitfaden"
veröffentlicht, der hier im Nachgang nachzulesen ist.
Musterklagen ! Macht das überhaupt Sinn? Werden die
Klagen Erfolg haben?
„Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Ich denke,
dass Nachfolgendes beim Verwaltungsgericht eine erhebliche
Rolle spielen wird: Städte und Gemeinden sind
in der Pflicht Sparpotentiale zu nutzen, bevor Steuern
erhöht werden. Diesen Grundsatz hat die Stadt Duisburg
bewusst sträflichst außer Acht gelassen.
Die sogenannte "Verwaltungsspitze" hatte zwar ein
Sparprogramm vorgelegt, jedoch von vornherein hatte
niemand überhaupt die Absicht Kürzungen und Reduzierungen
von öffent-lichen Angeboten vornehmen zu wollen. Das
Lancieren der "Tränenliste" war eine geplante und
bühnenreife Inszenierung, um die Grundsteuer B unsäglich
zu erhöhen. Mit dem Beschluss der Rot-Rot-Grünen
Ratsmehrheit wird nun aber überhaupt nicht gespart,
sondern es werden die vermeintlich wehrlosen Bürger
geschröpft.
Das ist weder sozial noch gerecht und
WIR sind auch nicht wehrlos, denn WIR können, sollen und
müssen klagen, auch um ein politisches Signal zu setzen.
Der Landtag NRW hat übrigens die Möglichkeit die
Grundsteuer B landesweit in NRW auf 500% zu deckeln.
Allen noch einen schönen Sonntag, Frank S.
Oynhausen
KLEINER LEITFADEN für eine
Klage vor dem Verwaltungsgericht Die
Vorsitzende des Petitionsausschusses Rita Klöpper (MdL)
hat mich darauf hingewiesen, dass die Petition
"Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen, Einspruch,
Widerspruch)" gegen die von der rot-rot-grünen
Ratsmehrheit am 24.11.2014 beschlossene
Grundsteuererhöhung B nicht ersetzt. Jede(r) Eigentümer_in,
die/der von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen ist,
kann eigenständig (Vor den Verwaltungsgerichten besteht
kein Anwaltszwang) gegen den Grundsteuerbescheid innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.
Die
Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich
einzureichen oder zur Niederschrift durch den
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Früher
konnte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostenfrei
erhoben werden. Wenn die Klage dann vor der mündlichen
Verhandlung zurückgenommen wurde, entfiel die
Gebührenpflicht vollständig. Erst einmal vorsorglich Klage
zu erheben, dann eventuelle richterliche Hinweise im
Schriftverkehr abzuwarten, war durchaus lohnenswert.
Diesen Weg hat der Gesetzgeber versperrt. Auch das
Verwaltungsgericht fordert jetzt bei Klageerhebung einen
Gebührenvorschuss an.
Im Klageverfahren erster
Instanz vor dem Verwaltungsgericht ist somit eine 3,0
Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zu zahlen. Die
Gebühr bis zu einem Streitwert von 500,00 Eur beträgt
35,00 Eur, folglich 3,0 x 35,00 = 105,00 Eur. Weitere
Gerichtsgebühren entstehen im Klageverfahren nicht.
Die niedrigen Streitwerte im Verwaltungsprozess haben
aber einen erheblichen Nachteil: In der Regel werden
qualifizierte Rechtsanwälte, die auf Verwaltungsrecht
spezialisiert sind, nur nach einer Honorarvereinbarung
tätig, die ein höheres Honorar als die gesetzlichen
Gebühren zur Folge haben wird ... die niedrigste
gesetzliche Gebühr beträgt derzeit wohl 58,50 Euro. Für
58,50 Euro Honorar wird aber 1. keine Rechtsanwaltskanzlei
zu beauftragen sein und 2. wird auch kein von der
Grundsteuererhöhung B Betrogener, äh Betroffener bereit
sein, ein Anwaltshonorar in Höhe von 2.000,00 bis 3000,00
Euro netto, ohne Märchensteuer (Renommierte
Anwaltskanzleien arbeiten mit Stundensätzen ab ca. 250,00
Euro aufwärts) zu zahlen.
Gemeinsam mit dem
Duisburger Wählerbündnis SGU (Vorsitzender: Karlheinz
Hagenbuck, Ratsherr) wurde deshalb folgende Vorgehensweise
diskutiert und für sinnvoll erachtet: Es soll gegen drei
Grundsteuerbescheide betreffend der Grundsteuererhöhung B
exemplarisch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt
werden. Welche das sein werden ? Steht noch nicht
fest. Interessierte mögen sich melden.
Um die
Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger"
zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU ein
"Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg
eingerichtet. Wählerbündnis SGU Konto:Nr.: 200 27 95
60 - BLZ 350 500 00 IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B
Es
werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozesskosten
für eine I. und eine eventuelle II. Instanz beim
Verwaltungsgericht benötigt. I. Instanz = 2.000,00 Euro
II. Instanz = 1.000,00 Euro, zuzüglich 19% MwSt. = 570,00
Euro, zuzüglich 3 x 105,00 Euro Gerichtskosten
Die
renommierte Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen
wird beauftragt werden. Diese Kanzlei vertritt derzeit
bereits auch die Kläger gegen die überhöhten Müllgebühren
der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg.
Im
Rahmen der "Musterklagen" soll zunächst der Stadt Duisburg
abgerungen werden, dass die Stadt im Fall einer Niederlage
im Prozess gegen die maßlose Erhöhung der Grundsteuer B zu
viel gezahltes Geld an alle Bürger und nicht nur an die
"Musterkläger" zurückzahlt. Mit entsprechendem
politischen Druck kann dies erreicht werden. Bei den
überhöhten Abfallgebühren hat es ja auch funktioniert.
Tipp zwischendurch: Beantragt jährliche Zahlung der
Grundsteuer B, die dann als Gesamtbetrag am 01.07.2015
fällig ist. So entgeht man zunächst den vierteljährlichen
Zwangszahlungen am 15.02. und 15.05.2015. Jeder von
der Grundsteuererhöhung B Betroffene wird gebeten, sich
solidarisch an den Verfahrenskosten zu beteiligen und zwar
mit Beiträgen ab 5.00 Euro bis zu beliebiger Höhe.
Für Solidarbeiträge wird auf Wunsch eine Spendenquittung
von der SGU ausgestellt werden. Sollten die eingehenden
Solidarbeiträge die Verfahrenskosten übersteigen, wird der
überschüssige Betrag einem gemeinnützigen Duisburger
Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in
Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.
Unser Aufruf an alle UnterzeichnerInnen der Petition: Solidarität
zeigen! Mitmachen und gewinnen!
Bitte
überweist Solidarbeiträge noch an diesem Wochenende. Die
Zeit drängt ...
Die "Musterklagen" müssen
spätestens am 06.02.2015 beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf eingegangen sein.
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