Duisburg, 26. Januar 2015 - Der
Mietspiegel 2015 wurde in der Sitzung der
Mietspiegelkommission am 26. Januar mit Zustimmung der
Mietervereine, Haus- und Grundeigentümervereine,
Vertretern der Wohnungswirtschaft sowie des
Immobilienverbandes Deutschland verabschiedet. Der
Mietspiegel ist gesetzlich nicht verpflichtend,
dient aber den Mietparteien als Orientierungshilfe, um bei
Vertragsverhandlungen die Miethöhe je nach Art, Größe,
Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu
vereinbaren. Er trägt somit wesentlich zur Entspannung im
Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern bei.
Der
Mietspiegel hat in Duisburg Tradition und wird seit
nunmehr 40 Jahren von den beteiligten Mieter- und
Vermietervereinen einvernehmlich erstellt und von der
Stadt Duisburg herausgegeben. Es handelt sich um einen
Mietspiegel gemäß § 558 c BGB, der nach Ablauf von zwei
Jahren neu erstellt wird.
Der aktuelle Mietspiegel
basiert auf einer repräsentativen Datenerhebung bei den
Vermietern und wurde auf der Grundlage statistischer
Methoden ermittelt.
Im Mietrechtsänderungsgesetz
vom 11. März 2013 (BGB Bl. I, Seite 434) wird mit einer
Ergänzung in § 558 Abs. 2 BGB klargestellt, dass auch
energetische Merkmale zu den Beschaffenheits- und
Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum gehören und bei der
Ermittlung der Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind.
Diese Rechtsänderung trat am 1. Mai 2013 in Kraft.
Der Mietspiegel 2015 erscheint daher in einer neuen
Systematik. Erstmals wird mit dem Mietspiegel 2015
versucht, relevante Investitionen im energetischen Bereich
und detailliertere Ausstattungsmerkmale zu erfassen und zu
berücksichtigen; hierzu zählen zum Beispiel auch
Ausstattungen zur Barrierefreiheit. Die
Ausstattungsmerkmale wurden einzeln aufgelistet und mit
Punktwerten versehen. Ab Erreichen einer bestimmten
Gesamtpunktzahl kann ein maximaler Prozentwert als
Zuschlag auf den jeweiligen Mittelwert der Mietwertzelle
gerechnet werden. Gleiches gilt für den Bereich der
Abschläge. Hier wurden die einzelnen Merkmale genauer
definiert und mit prozentualen Abschlägen versehen.
Insgesamt soll der Mietspiegel durch diese Änderungen
einfacher zu handhaben sein.
Die Änderungen in den
Mittelwerten bezogen auf den Mietspiegel 2013 sind
moderat. Insgesamt erhöhen sich diese in den Gruppen I-III
um 0,00 € bis maximal 0,23 €. Für eine Beispielwohnung (70
m², normale Wohnlage, Mittelwert) verbleibt der Mietpreis
in der Gruppe I bei 4,70 € pro Quadratmeter Wohnfläche und
erhöht sich um 0,23 € auf 5,00 € in Gruppe III. Diese
ermittelten Beträge können sich über die Zu- und Abschläge
vergrößern oder verringern.
Da der Mietspiegel in
den letzten Jahren kaum noch in Papierformat nachgefragt
wurde, wird es den Mietspiegel künftig nur noch als
PDF-
Dokument geben.
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