+++ Ihre Stimme gegen die
Grundsteuererhöhung B in Duisburg - fast 5.000 aus
Duisburg
+++ Duisburg, 31. Dezember
2014 / 01. Januar 2015 Liebe Mitunterzeichner_innen ! 5.000 Unterzeichnungen am 30.12.2014 -
24.00 Uhr Herzlichen Dank an alle bekannten und unbekannten
Unterstützer_innen. Ihr seid spitze !
Weiter so ! Kommt, sagt es allen
weiter, sagt es in jedes Haus hinein: Unterzeichnungen der Petition sind bis
zum 06. Februar 2015 möglich.
Die Erhöhung der Grundsteuer B ist zur
Duisburger Haushaltskonsolidierung völlig untauglich, trifft Eigentümer
selbstgenutzten Wohnraums und Mieter, von denen insbesondere diejenigen, die
leider nur über geringe Einkommen verfügen. Zwar zahlen die Grundsteuer B im
Jahr 2015 zunächst die Wohnungseigentümer, doch ist sie in nahezu allen
Mietverträgen u.a. Bestandteil der von den Mietern zu tragenden Nebenkosten
(Betriebskosten) in der Jahresabrechnung.
Vielfach wurde in den letzten
Tagen vorgehalten und berichtet, dass die "Petition" die Bezirksregierung
Düsseldorf nicht davon abhalten wird, den von der Duisburger rot-rot-grünen
Ratsmehrheit beschlossenen Etat 2015 mit der unsäglichen Grundsteuererhöhung B
zu genehmigen, da die Bezirksregierung ja auch keine Bedenken gegen den (mehr
als umstrittenen) Steag-Deal mit unrentablen Kohlekraftwerken in Milliardenhöhe
erhoben habe.
Nun hat die Bezirksregierung Düsseldorf zwar keine Bedenken
(mehr) erhoben, jedoch nur mit erheblichen Bauchschmerzen vom Veto abgesehen, da
ihr ein Abwägungsprozess bewusst gemacht hat, dass eine Rückabwicklung des
Steag-Deal zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen Verlusten für das
Stadtwerke-Konsortium verbunden wäre. Die Bezirksregierung Düsseldorf hält
somit ihre Zweifel weiterhin aufrecht und fordert per Verfügung "eine stringente
und fortdauernde Berichtspflicht gegenüber den Räten" der beteiligten Städte
ein. (Quelle: Rheinische Post 19.12.14)
Eine Verfügung in unserem Sinne,
nämlich die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B, könnte demnach auch nach
Prüfung des Duisburger Etat 2015 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen
werden und das ohne dem Etat 2015 die Genehmigung gänzlich zu versagen.
Warten wir erst einmal ab.
Soweit mir bekannt ist, kann gegen die
Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf der Klageweg beschritten werden,
der gegen den Beschluss der rot-rot-grünen Ratsmehrheit nicht möglich war.
Verwaltungsjuristen sehen hier gute Chancen, die Erhöhung der Grundsteuer B
in Duisburg zu Fall zu bringen, denn
"Gemeinden sind bei der Festsetzung
der Hebesätze nicht völlig frei; es ist ihnen nicht gewährleistet, dass sie ihre
Entscheidungen nur nach ihren Interessen und ohne Rücksicht auf ihre
Verpflichtungen treffen können. Das Wesen der gemeindlichen Finanzhoheit besteht
nicht darin, dass die Gemeinde frei schalten kann, sondern darin, dass sie
verantwortlich disponiert und bei ihren Maßnahmen auch ihre Stellung innerhalb
der Selbstverwaltung des modernen Verwaltungsstaates in Betracht zieht." Vgl.
BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 -, BVerfGE 23, 353 (369, 371).
Nicht nur dies wurde in Duisburg unterlassen: Jean-Claude Juncker
(1954– ), luxemburgischer Politiker, erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie
so: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten
einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine
Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann
machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."(DER
SPIEGEL 52/1999)
Ein neues Jahr ! Legt Anfang und Ende in eure Hände !
Herzlichst Frank S. Oynhausen
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