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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen
 

Wechsel in der Kommandozentrale des Jobcenters
'Eingliederungsvereinbarung' für Werner Rous
Vernichtendes Zeugnis für den scheidenden Norbert Maul

Initiative „AufRecht bestehen –10 Jahre Hartz IV sind genug!“, Jochem Knörzer

Duisburg, 31. März 2015 - Am 1. April verabschiedet sich Norbert Maul als Geschäftsführer des Jobcenters. Er braucht sich über eine Anschlussbeschäftigung im Gegensatz zu 30.000 Duisburger arbeitsloser Menschen keine Gedanken machen. Die Stadt Duisburg wird ihn weiterbeschäftigen (müssen). Näheres über diese Eingliederungsvereinbarung ist zur Stunde nicht
bekannt.
„Die Duisburger Initiative ‚AufRecht bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter – 10 Jahre Hartz IV sind genug‘ hat Norbert Maul ein Zeugnis ausgestellt“ so Detlef Hertz, der Sprecher der Initiative. „In allen 4 Bereichen konnten wir ihm nur ein Ungenügend oder sogar eine 6 Minus erteilen. Er hat während seiner Geschäftstätigkeit eine Spitzenposition bei der Erteilung von Sanktionen zu verantworten, die die Betroffenen unterhalb des Existenzminimums gedrückt hat. Aber auch bei der Leistungsabwicklung, der Arbeitsvermittlung und der Personalführung hat er Maßnahmen zu vertreten, die sich am Ende gegen die in Arbeitslosigkeit gestürzten Menschen gerichtet hat.“


„Damit sich das mit seinem Nachfolger Werner Rous nicht wiederholt, haben wir eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen, die u.a. ein sofortiges Sanktionsmoratorium vorsieht“ erklärt Daniela Zumpf, Pressesprecherin der Initiative. „Die Situation im Eingangsbereich des Jobcenters mit langen Warteschlangen und Security-Kräfte im Nacken sind ebenso Bestandteil dieser Vereinbarung, die nach einem halben Jahr Einhaltung überprüft wird“ so Zumpf weiter.

Eingliederungsvereinbarung
zwischen   Herrn Werner Rous
und    Initiative AufRecht bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter – 10 Jahre Hartz IV sind genug Duisburg
gültig  bis  01.10.2015 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziele
Sanktionsmoratorium
Anerkennung des Rechts auf freie Wohnungswahl
Anerkennung eines menschenwürdigen Wohnungsstandards
Anerkennung des Rechts auf freie Berufswahl
Schaffung von Wartezonen im Eingangsbereich der Jobcenter mit elektronischem Nummernsystem und Sitzplätzen ohne lange Wartezeiten und Stehschlangen
Sicherstellung des Datenschutzes durch Abzug der Security-Kräfte aus dem direkten Kontakt
Generelle Ausstellung von rechtsgültigen Empfangsbestätigungen für eingereichte Unterlagen
Keine Strom-, Gas- und Wassersperren
Sicherstellung des Gesundheits- und Hygieneschutzes bei Lebensmittelausgabestellen für Bedürftige
Entlastung Hinterbliebener von den Bestattungskosten bei Sozialhilfebezug
Vermittlungsvorschläge des Jobcenters nur bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 € bzw. gültiger Tarifverträge

Unterstützung durch die Initiative „AufRecht bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter – 10 Jahre Hartz IV sind genug“
Die Initiative unterbreitet Ihnen Vorschläge für einen menschenwürdigen Umgang mit den von Hartz IV betroffenen Menschen. Die Initiative veröffentlicht Ihre Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in Flugblättern und im Internet.
Die Initiative unterstützt Ihre Aktivitäten bei der Sicherstellung der Zufriedenheit der von Hartz IV Betroffenen mit Lob und Anerkennung.

Bemühungen von Werner Rous
Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von monatlich, beginnend mit dem 1.4.2015, jeweils 3 Bemühungen, die Probleme der von Hartz IV Betroffenen durch geeignete Maßnahmen zu lösen und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum geeignete Nachweise Ihrer Bemühungen vor. Bei der Schaffung menschenwürdiger Rahmenbedingungen sind auch befristete Maßnahmen einzubeziehen, wie z.B. Angebot von Kaltgetränken im Sommer bei langen Wartezeiten der Betroffenen.
Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie JobcenterChef in Duisburg sind. Entfällt Ihre Geschäftsführertätigkeit, sind beide Parteien nicht mehr an den Inhalt gebunden. Eine gesonderte Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Liegen alle Voraussetzungen für die Besetzung der Geschäftsführerstelle vor, so endet die Gültigkeit automatisch mit Ablauf des Vertrages.

Die Initiative kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und soll begründet werden.

Belehrung
Bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten kann das Gehalt – auch mehrfach nacheinander – gemindert werden oder vollständig entfallen. Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen, wird das Ihnen zustehende Gehalt um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent gemindert.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit Ihnen vereinbarten Bemühungen das Ihnen zustehende Gehalt um einen Betrag in Höhe von 60 Prozent gemindert wird.
Bei weiteren wiederholten Pflichtverstößen entfällt Ihr Gehalt vollständig.

Hinweise bei Aufenthalt außerhalb zeit- und ortsnahen Bereiches (Ortsabwesenheit)
Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz durch Briefpost erreichbar sind. Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Jobcenters, von denen Sie in der Lage sind, Gespräche täglich wahrzunehmen.
Sie sind verpflichtet, bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des Personalrates einzuholen. Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Gehaltszahlung auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Gehalt.

Duisburg, 1. April 2015 ... und trotzdem kein Aprilscherz!