Duisburg, 31. März 2015 - Am 1. April
verabschiedet sich Norbert Maul als Geschäftsführer des
Jobcenters. Er braucht sich über eine
Anschlussbeschäftigung im Gegensatz zu 30.000 Duisburger
arbeitsloser Menschen keine Gedanken machen. Die Stadt
Duisburg wird ihn weiterbeschäftigen (müssen). Näheres
über diese Eingliederungsvereinbarung ist zur Stunde nicht
bekannt. „Die Duisburger Initiative ‚AufRecht
bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter – 10 Jahre Hartz
IV sind genug‘ hat Norbert Maul ein Zeugnis ausgestellt“
so Detlef Hertz, der Sprecher der Initiative. „In allen 4
Bereichen konnten wir ihm nur ein Ungenügend oder sogar
eine 6 Minus erteilen. Er hat während seiner
Geschäftstätigkeit eine Spitzenposition bei der Erteilung
von Sanktionen zu verantworten, die die Betroffenen
unterhalb des Existenzminimums gedrückt hat. Aber auch bei
der Leistungsabwicklung, der Arbeitsvermittlung und der
Personalführung hat er Maßnahmen zu vertreten, die sich am
Ende gegen die in Arbeitslosigkeit gestürzten Menschen
gerichtet hat.“
„Damit sich das mit seinem Nachfolger Werner Rous
nicht wiederholt, haben wir eine
Eingliederungsvereinbarung geschlossen, die u.a. ein
sofortiges Sanktionsmoratorium vorsieht“ erklärt Daniela
Zumpf, Pressesprecherin der Initiative. „Die Situation im
Eingangsbereich des Jobcenters mit langen Warteschlangen
und Security-Kräfte im Nacken sind ebenso Bestandteil
dieser Vereinbarung, die nach einem halben Jahr Einhaltung
überprüft wird“ so Zumpf weiter.
Eingliederungsvereinbarung zwischen
Herrn Werner Rous und
Initiative AufRecht bestehen – kein Sonderrecht im
Jobcenter – 10 Jahre Hartz IV sind genug Duisburg
gültig bis 01.10.2015 soweit zwischenzeitlich
nichts anderes vereinbart wird Ziele
Sanktionsmoratorium Anerkennung des Rechts auf
freie Wohnungswahl Anerkennung eines menschenwürdigen
Wohnungsstandards Anerkennung des Rechts auf freie
Berufswahl Schaffung von Wartezonen im Eingangsbereich
der Jobcenter mit elektronischem Nummernsystem und
Sitzplätzen ohne lange Wartezeiten und Stehschlangen
Sicherstellung des Datenschutzes durch Abzug der
Security-Kräfte aus dem direkten Kontakt Generelle
Ausstellung von rechtsgültigen Empfangsbestätigungen für
eingereichte Unterlagen Keine Strom-, Gas- und
Wassersperren Sicherstellung des Gesundheits- und
Hygieneschutzes bei Lebensmittelausgabestellen für
Bedürftige Entlastung Hinterbliebener von den
Bestattungskosten bei Sozialhilfebezug
Vermittlungsvorschläge des Jobcenters nur bei Zahlung des
gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 € bzw. gültiger
Tarifverträge
Unterstützung durch die
Initiative „AufRecht bestehen – kein Sonderrecht im
Jobcenter – 10 Jahre Hartz IV sind genug“ Die
Initiative unterbreitet Ihnen Vorschläge für einen
menschenwürdigen Umgang mit den von Hartz IV betroffenen
Menschen. Die Initiative veröffentlicht Ihre Maßnahmen zur
Erreichung der Ziele in Flugblättern und im Internet.
Die Initiative unterstützt Ihre Aktivitäten bei der
Sicherstellung der Zufriedenheit der von Hartz IV
Betroffenen mit Lob und Anerkennung.
Bemühungen von Werner Rous Sie unternehmen
während der Gültigkeitsdauer der
Eingliederungsvereinbarung im Turnus von monatlich,
beginnend mit dem 1.4.2015, jeweils 3 Bemühungen, die
Probleme der von Hartz IV Betroffenen durch geeignete
Maßnahmen zu lösen und legen hierüber im Anschluss an den
oben genannten Zeitraum geeignete Nachweise Ihrer
Bemühungen vor. Bei der Schaffung menschenwürdiger
Rahmenbedingungen sind auch befristete Maßnahmen
einzubeziehen, wie z.B. Angebot von Kaltgetränken im
Sommer bei langen Wartezeiten der Betroffenen. Diese
Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange
ihre Gültigkeit, solange Sie JobcenterChef in Duisburg
sind. Entfällt Ihre Geschäftsführertätigkeit, sind beide
Parteien nicht mehr an den Inhalt gebunden. Eine
gesonderte Aufhebung ist in diesem Fall nicht
erforderlich. Liegen alle Voraussetzungen für die
Besetzung der Geschäftsführerstelle vor, so endet die
Gültigkeit automatisch mit Ablauf des Vertrages.
Die Initiative kann den Vertrag auch kündigen, um schwere
Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu
beseitigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und soll
begründet werden.
Belehrung Bei
Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung
festgelegten Pflichten kann das Gehalt – auch mehrfach
nacheinander – gemindert werden oder vollständig
entfallen. Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen
vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen, wird das
Ihnen zustehende Gehalt um einen Betrag in Höhe von 30
Prozent gemindert. Vorsorglich wird darauf hingewiesen,
dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit Ihnen
vereinbarten Bemühungen das Ihnen zustehende Gehalt um
einen Betrag in Höhe von 60 Prozent gemindert wird.
Bei weiteren wiederholten Pflichtverstößen entfällt Ihr
Gehalt vollständig.
Hinweise bei Aufenthalt
außerhalb zeit- und ortsnahen Bereiches (Ortsabwesenheit)
Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen
Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie
persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz durch
Briefpost erreichbar sind. Zum zeit- und ortsnahen Bereich
gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres
Jobcenters, von denen Sie in der Lage sind, Gespräche
täglich wahrzunehmen. Sie sind verpflichtet, bei einer
Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des Personalrates
einzuholen. Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit
entfällt der Anspruch auf Gehaltszahlung auch bei
nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche
Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird
ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt
verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten
Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Gehalt.
Duisburg, 1. April 2015 ... und trotzdem kein Aprilscherz!
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