Duisburg,
28. April 2023 - Die verbesserte Haushaltslage macht es
möglich: Die Duisburgerinnen und Duisburger können durch
niedrigere Grund- und Gewerbesteuern entlastet werden. Der
Rat der Stadt Duisburg hat hierzu in seiner Sitzung am 9.
Februar 2023 die Senkung der Hebesätze ab dem 1. Januar
2023 für die Grundsteuer (bisher 855 Prozent, neu 845
Prozent) und die Gewerbesteuer (bisher 520 Prozent, neu
515 Prozent) beschlossen. Der Versand der entsprechenden
Gewerbesteuerbescheide erfolgte bereits Ende März.
Die Arbeiten hinsichtlich der Grundsteuer sind nun
ebenfalls weitestgehend abgeschlossen und der Versand, der
auf dem verminderten Hebesatz basierenden
Grundsteuerbescheide erfolgt in den nächsten Tagen.
„Duisburg ist nicht mehr überschuldet, die
Haushaltsdisziplin hat sich gelohnt. Für die Bürgerinnen
und Bürger startet deshalb ab heute ein
Entlastungsprogramm, das wir uns mit unserem großen
Einsatz in den vergangenen Jahren hart erarbeitet haben“,
sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Stadtdirektor
Martin Murrack ergänzt: „Auch wenn die
finanzwirtschaftliche Lage für die Kommunen aktuell nicht
einfach ist – und gerade durch den jüngst geschlossenen
Tarifkompromiss nochmals herausfordernder geworden ist –
der Duisburger Haushaltsplan war und ist solide
kalkuliert. Die Umsetzbarkeit der beschlossenen
Hebesatzsenkungen ist daher in jedem Fall gesichert.“
Die Grundsteuerbescheide ab 1. Januar 2023 basieren
nach wie vor auf der bisherigen Rechtslage und stehen
nicht mit der Grundsteuerreform 2025 in Verbindung.
Erfahrungsgemäß wird die telefonische Erreichbarkeit des
Fachbereichs der Stadtverwaltung in den ersten Tagen nach
Versand der Grundsteuerbescheide wegen der erwarteten
Vielzahl von Anfragen eingeschränkt sein. Ebenso kann es
bei der Bearbeitung von schriftlich geäußerten Anliegen zu
Verzögerungen kommen. Hierfür bittet die Verwaltung schon
jetzt um Verständnis.
|