Duisburg, 6.
Februar 2024 - Aufgrund eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird die
Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen
des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung
kommen. Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer
wird - wie bisher - auf Basis des vom Finanzamt
festgesetzten Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer
Multiplikation von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert)
und Messzahl ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.
Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in
Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach
zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend
ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von
Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während
insbesondere die Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern stärker belastet werden.
Hochgerechnet liegen die von den Finanzämtern bisher
übermittelten Grundsteuermessbeträge um 16,2 Prozent unter
den noch für 2024 für die gleichen Grundstücke gültigen
Messbeträge. Dies ist weitestgehend auf eine erhebliche
Verminderung der Messbeträge für Geschäftsgrundstücke
zurückzuführen. Bliebe es dabei, läge ein
aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H. (bisher 845
v.H.).
Im Ergebnis würden die Eigentümer von
Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet,
während sich für die Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern durchschnittlich Erhöhungen um circa
40 Prozent ergeben würden.
Stadtdirektor und
Stadtkämmerer Martin Murrack erläutert: „Für eine
gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müssten die
Messbeträge für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden,
wie es beispielsweise Sachsen und Saarland auf Grundlage
entsprechender Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt
haben. Mit dieser Stellschraube könnte das
Grundsteueraufkommen auch in Duisburg insgesamt bei
unverändertem Hebesatz erhalten werden, wobei die
Eigentümer von gewerblichen Grundstücken dennoch moderat
entlastet würden.“
Einen entsprechenden Appell hat
Oberbürgermeister Sören Link vergangene Woche an
Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet, mit dem
Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu finden.
Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land, müsste
- um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein-
und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden -
der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40
Millionen Euro im Haushalt 2025 fehlen würden. Damit
wäre ein gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne
gerückt.
In der Sitzung am 19. Februar wird der Rat
der Stadt Duisburg über die aktuelle Entwicklung
informiert.
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20114395
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