Duisburg, 6.
Juli 2024 - Mehr Demokratie NRW kritisiert die am Mittwoch
beschlossene Wahlrechtsreform zum Kommunalwahlgesetz von
CDU, Grünen und SPD im Landtag. Bisher wurden die Sitze in
den Stadt- und Gemeinderäten durch die Standardrundung
nach Sainte-Laguë berechnet. Neu eingeführt hat der
Landtag das Quotenverfahren mit prozentualem
Restausgleich. Die FDP hat diesen Vorgang kritisiert und
eine Klage vor dem Bundesverfassungsgerichtshof
angekündigt.
Kleinere Parteien und
Wählergemeinschaften sollen ausgeschlossen werden
„Durch die geplanten Änderungen wird es zukünftig
schwieriger, ein Mandat zu erhalten oder eine Fraktion zu
bilden. Kleinere Parteien und Wählergemeinschaften haben
das Nachsehen. Das sind keine fairen
Wettbewerbsbedingungen für die Kommunalwahl 2025!“, so
NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, Achim
Wölfel.
Die FDP hatte die Reform im Vorfeld
bereits deutlich kritisiert und hat nun angekündigt,
dagegen zu klagen. Mehr Demokratie NRW begrüßt die Klage.
„Auf kommunaler Ebene gibt es viele Wählerinnen und
Wähler, die sich nicht mit klassischer Parteienpolitik
identifizieren können. Für diese Wähler sind solche
regionalen Wählergruppierungen eine große Bereicherung.
Ihr Anteil darf nicht durch Tricks kleingerechnet werden“,
betont Achim Wölfel.
Mehr Sitze für Rot,
Grün und Schwarz Die FDP hat berechnet, dass
die CDU mit dem neuen Wahlrecht bei der vergangenen
Kommunalwahl 184 Sitze mehr gewonnen hätte, die SPD 84 und
die Grünen 51.
Dagegen hätten die FDP 95, die
Linke 64, die AfD 29 und Kleinparteien 131 Sitze verloren.
Dazu Wölfel: „Es ist schon sehr auffällig, wie die
großen Parteien von dieser Reform profitieren. Das
Wahlsystem so zu den eigenen Gunsten zu verändern, kann
landesweit von kleineren Parteien und Wählervereinigungen
nur als demokratisches Foulspiel verstanden werden“.
Mehr Demokratie NRW kritisiert, dass sich CDU, Grüne
und SPD bei der Reform des Kommunalwahlgesetzes offenbar
schnell einig wurden, während bei der wichtigen Frage der
allgemeinen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zu wenig
passiert. „Wir fordern, dass diese dringend
notwendigen demokratischen Verbesserungen endlich
angegangen werden“, so Wölfel.
BZ auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Die Forderung, das Wahlalter zu senken, sehe ich sehr
kritisch! Strafrechtlich wird ein 21-Jähriger als
Heranwachsender und nicht als Erwachsener behandelt. Die
Realität zeigt uns, dass die große Mehrheit der jungen
Generation auch mit 21 Jahren in der heutigen Zeit nicht
in der Lage ist, ein eigenverantwortliches Leben zu
führen. Da haben die Eltern mit "sie sollen es mal
besser haben" einiges versäumt mit auf den "Lebensweg" zu
geben. Wahlrecht und auch das Führen eines
Kraftfahrzeugs müssen eigenverantwortlich ausgeführt
werden - besser mit 21 Jahren.
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