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Duisburg, 7.
Februar 2026 - Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter
Mietspiegel für Duisburg in Kraft getreten, welcher eine
Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für nicht
preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe,
Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bietet.
Der
qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für
zwei Jahre fortgeschrieben und bietet Mietenden und
Vermietenden eine verlässliche Orientierung zur Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient zugleich als
rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen. Demnach
erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro
Quadratmeter um 4,55 Prozent. Für eine beispielhafte
60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche
Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40
Euro. Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für
Baualtersklasse, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage,
auf die Miethöhe aus.

„Die Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg
spürbar. Dennoch bleibt unsere Stadt im Vergleich zu
anderen Großstädten weiterhin moderat im Mietniveau und
damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum. Ob Vermietende
Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist:
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 20
Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen“, so
Sozialdezernentin Astrid Neese.
Der Mietspiegel
wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier
sind sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die
lokalen Haus- und Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt
die ARGE Duisburg Niederrhein des Verbands der
Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die Perspektive der
Vermieter ein.
Markus Kansy von der regionalen
Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Armin
Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer
Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen wir
ein Format weiter, was sich bereits in den letzten zwei
Jahren seiner Anwendung bewährt hat. Die indexbasierte
Fortschreibung des Mietspiegels bildet Kostenentwicklungen
sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit für
Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener
Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist
dieses Verfahren von besonderer Bedeutung.“
„Die
Zustimmung des Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem
Mietspiegel eine ausgewogene Orientierung für Mieten in
unserer Kommune bieten. Der Mietspiegel ist transparent
aufbereitet und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete
sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um
überhöhten Forderungen vorzubeugen und zugleich die
berechtigten Interessen beider Seiten zu berücksichtigen“,
so Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr.
Der
Mietspiegel und weitere Informationen sind online auf der
städtischen Internetseite unter
www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.
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