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Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft

Duisburg, 7. Februar 2026 - Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg in Kraft getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bietet.

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für zwei Jahre fortgeschrieben und bietet Mietenden und Vermietenden eine verlässliche Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient zugleich als rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen.
Demnach erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 4,55 Prozent. Für eine beispielhafte 60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro. Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für Baualtersklasse, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage, auf die Miethöhe aus.

„Die Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg spürbar. Dennoch bleibt unsere Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten weiterhin moderat im Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum. Ob Vermietende Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese.

Der Mietspiegel wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier sind sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen Haus- und Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE Duisburg Niederrhein des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die Perspektive der Vermieter ein.

Markus Kansy von der regionalen Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Armin Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen wir ein Format weiter, was sich bereits in den letzten zwei Jahren seiner Anwendung bewährt hat. Die indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels bildet Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit für Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist dieses Verfahren von besonderer Bedeutung.“

„Die Zustimmung des Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel eine ausgewogene Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um überhöhten Forderungen vorzubeugen und zugleich die berechtigten Interessen beider Seiten zu berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr.

Der Mietspiegel und weitere Informationen sind online auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.