Duisburg, 23. November 2016 - Wie die
Stadt Duisburg heute mitteilte, hat die 'Taskforce
Problemimmobilien' heute zwei Häuser in Marxloh auf der
Henriettenstraße und der Hagedornstraße überprüft.
Beide Immobilien müssen auf Grund von gravierenden
Brandschutzmängeln, Überbelegung und hygienisch unhaltbaren
Zuständen für unbewohnbar erklärt werden.
Da Gefahr
im Verzug ist, müssen die Bewohner bis heute Abend die
Wohnungen verlassen. Danach werden die Häuser verschlossen,
die Schlüssel hinterlegt und eine Telefonnummer mit
Ansprechpartner an die Türen geheftet. So kann
sichergestellt werden, dass auch in den nächsten Tagen die
Mieter ihre Räumlichkeiten aufsuchen können, um weitere
Dinge ihres persönlichen Besitzes zu packen und mitzunehmen.
Die Immobilienverwaltungsgesellschaft eines Objektes
wurde durch die Task Force angetroffen. Sie wurde darüber
informiert, dass der Vermieter den Mietern adäquaten
Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen muss. Hierzu sind
Vermieter nach dem deutschen Zivilrecht verpflichtet.
Sollten die Eigentümer ihrer Unterbringungspflicht für die
Mieter nicht nachkommen, stellt die Stadt für einige Tage
eine Ersatzunterkunft.
Den Eigentümern
wird nun eine Ordnungsverfügung zugestellt, in der sie dazu
aufgefordert werden, die baulichen und hygienischen Mängel
abzustellen. Außerdem fordert die Stadt ein Belegungskonzept
ein, damit es zukünftig nicht mehr zu Überbelegung kommen
kann. Erst wenn alle Auflagen erfüllt werden, dürfen die
Häuser wieder bewohnt werden.
Was ist die 'TaskFoce Problemimmobilien'?
Die Task-Force hat 2014 im Rahmen des damaligen Projektes
„Zuwanderung aus Südost-Europa“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie
wurde notwendig, da immer mehr Immobilieneigentümer mit
Mängeln behafteten Wohnraum zu überhöhten Mieten an
Zuwanderer aus Südost-Europa vermieten. Das hat ein
Eingreifen der Verwaltung zum Schutz dieser Zuwanderer vor
unzumutbaren Wohnverhältnissen notwendig gemacht.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz, das 2014 in Kraft
trat, eröffnet den Gemeinden Möglichkeiten, im Interesse des
Mieterschutzes und der Wohnraumerhaltung auf die Beseitigung
von Missständen hinzuwirken oder diese im Rahmen eines
Verwaltungsverfahrens (Instandsetzungsanordnung, Bußgeld,
Ersatzvornahme, Unbewohnbarkeitserklärung) durchzusetzen.
Soziale Brennpunkte können durch ein Gesetz zum Schutz der
Mieter allein allerdings nicht entschärft werden. Die Stadt
Duisburg überprüft sukzessive eine flexible Liste mit
Problemimmobilien, die fortlaufend aktualisiert wird.
Bei den Überprüfungen werden häufig mangelhafte
Elektronik, bauliche Mängel, Feuchtigkeit, Schimmelbildung,
Glasbruch, mangelhafte sanitäre Anlagen, beschädigte
Haustüren, vorgefunden, hinzu kommt ein häufig sehr hoher
Grad an Vermüllung und in der Folge Schädlingsbefall.
Vor allem Brandschutz ist oftmals zu bemängeln:
regelmäßig werden in den Immobilien diesbezüglich
lebensgefährliche Mängel festgestellt (kein zweiter
Rettungsweg, Brandlasten in den Fluren, keine feuerfesten
Türen). Grundsätzlich müssen sich die Mieter (in der Regel
EU-Bürger) selbstständig neue Wohnungen bzw.
Unterkunftsmöglichkeiten suchen. Außerdem ist der Vermieter
in der Regel verpflichtet, adäquaten Ersatzwohnraum zur
Verfügung zu stellen.
Droht allerdings
Obdachlosigkeit, handelt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle
des Amtes für Soziales und Wohnen. Bei Bedarf erfolgt
außerdem eine Betreuung durch den allgemeinen sozialen
Dienst des Jugendamtes.
Die Task Force
unter der Leitung von Dezernentin Dr. Daniela Lesmeister
setzt sich aus vielfältigen Fachbereichen und Behörden
zusammen. Die Stadt Duisburg setzt dabei vor allem auf
behördenübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel mit
Polizei, Stadtwerken, Wirtschaftsbetrieben, Steuerfahndung,
Jobcenter und Zollbehörde.
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