Katholische Kirche
Kirchen und Gemeinden in DU       Archiv Sep - Okt 2007

Beschreibung der katholische Kirche


Römisch-katholische Kirche

Dieser Artikel behandelt die gesamte, den Primat des Papstes anerkennende katholische Kirche; sie besteht aus 23 Teilkirchen. Die Kirche des lateinischen Ritus, die wichtigste dieser Teilkirchen, die für sich z. T. ebenfalls als römisch-katholische Kirche bezeichnet wird, wird separat auch unter Lateinische Kirche abgehandelt. Weitere Kirchen, deren Namen den Bestandteil katholisch aufweisen, werden in eigenen Artikeln beschrieben, siehe Katholische Kirche (Begriffsklärung)

Oberhaupt

Papst Benedikt XVI. 

Basisdaten

Gründungsdatum: um 33
Oberhaupt: Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger)
Leitungsgremium: Römische Kurie
Mitglieder: 1.115.577.000 (Stand: 2005)
Gemeinden: 410.000
Geistliche: 405.450
Anschrift: Via della Conciliazione 54
SCV-00120 Vatikanstadt
Website:
www.vatican.va

Die römisch-katholische Kirche (v. griech. καθολικός katholikos ?allgemein�) ist die zahlenmäßig größte Konfession innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die zahlenmäßig größte lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche die Siebenzahl der Sakramente und das Weiheamt, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des Papstes.

Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,1 Milliarden Gläubige an; in Deutschland sind es rund 26 Millionen Gläubige.

Zur Bezeichnung

?Römisch-katholische Kirche� ist ein konfessioneller Begriff, der in der Folge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse entstanden ist. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, hat sie Schwierigkeiten mit dieser Bezeichnung. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im ökumenischen Dialog � wohl aus Vereinfachungsgründen � bisweilen die Bezeichnung ?römisch-katholisch� auf. Die Verwendung der Bezeichnung ?römisch-katholische Kirche� widerspricht jedoch nicht dem katholischen Glauben, da ?römisch� durchaus ein Merkmal der Kirche ist, nämlich die Leitung der Kirche durch den Nachfolger des, nach tradierter kirchlicher Sichtweise, in Rom begrabenen Petrus.

 
Der Petersdom ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der römisch-katholischen Kirche.In der Regel aber bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit ?katholische Kirche� oder theologisch gelegentlich ausführlich als ?die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche�. Die Bezeichnung ?lateinische Kirche� bezieht sich auf die (katholische) Kirche des Abendlandes (im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen). Wenn in diversen kirchlichen Texten, wie z. B. Konzilsdokumenten von der ?heiligen römischen Kirche� oder kurz von der ?römischen Kirche� die Rede ist, ist damit die Diözese von Rom gemeint, der in katholischer Auffassung aufgrund des Primats des Bischofs von Rom über die ganze katholische Kirche ebenfalls eine besondere Bedeutung für die ganze Kirche zukommt. Daneben wird die Bezeichnung ?römisch-katholischen Kirche� sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für ?lateinische Kirche� in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen (entsprechend ?griechisch-katholische Kirchen�, ?syrisch-katholische Kirche� usw.) verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich ?römisch� auf den Ritus und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche.

Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen ?katholische Kirche� und ?römisch-katholische Kirche� in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung ?katholisch� namensrechtlich geschützt und darf (ohne unterscheidenden Zusatz) als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.

Die katholische Kirche versteht sich auch theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, d. h. universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.

Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als ?katholisch� verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung ?römisch-katholische Kirche�, selbst wenn im Alltag Angehörige dieser Kirchen meist dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch folgen.

Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.

 Geschichtliche Herleitung der Struktur

Ein Bischof (v. griech. ἐπίσκοπος ?Hüter, Aufseher�) ist seit ca. 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech. διοίκησις ?Verwaltung�), die Stadt ist der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z. B. in Italien, wo es schon in der Antike größere Städte gab.)

In den ersten 3 Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, der Vorsteher heißt Metropolit. Im Deutschen nennt man ihn normalerweise Erzbischof und diejenige Diözese, deren Bischof der Erzbischof ist, heißt auch Erzbistum. Der Sitz eines Erzbischofs ist die Metropole (= Mittel-polis, Großstadt, Hauptstadt). In der römisch-katholischen Kirche haben die Metropoliten an Bedeutung verloren. Es ist heute mehr ein formaler Vorrang.

Bis 451 n. Chr. wurden die fünf ?wichtigsten� Metropoliten zu Patriarchen (Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia, Jerusalem). Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich von der östlichen (orthodoxen) trennte.

Heute gibt es etwas über 10 Patriarchate, wichtig ist vor allem Konstantinopel. Im Westen gab es nur einen Patriarchen (Rom), der sehr viele Rechte auf Rom konzentrierte, während die Patriarchate im Osten wesentlich selbständiger blieben. Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher (Siebenbürgen, Ukraine u. a.). Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren Ritus auf die griechische Kultur des antiken oströmischen Reiches zurückgeht (byzantinischer Ritus), ?griechisch-katholisch�, usw. usf.

 Gliederung in Kirchen

Die katholische Kirche besteht aus 23 Kirchen, deren weitaus größte die Lateinische Kirche ist. Die übrigen 22 Kirchen teilen sich auf die anderen Ritenfamilien auf; es sind Teile anderer Kirchen, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten. Nur die Maroniten haben keinen orthodoxen Gegenpart; sie gehören gänzlich zur katholischen Kirche.

Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, d.h. der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe.

In der Erklärung Dominus Iesus der Kongregation für die Glaubenslehre heißt es dazu erläuternd:

?Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen. Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt.�


Papst und Kardinäle

An der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst. Er ist höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung (siehe päpstliche Unfehlbarkeit). Allgemein verbindliche Leitsätze werden als Enzykliken und Instruktionen veröffentlicht.

Ihm zur Seite stehen als seine engsten und wichtigsten Mitarbeiter die Kardinäle; sozusagen das Domkapitel des Papstes. Manche Kardinäle arbeiten in der Kurie, der kirchlichen Zentralverwaltung in Rom (Kurienkardinäle); andere sind Erzbischöfe oder Bischöfe in verschiedensten Staaten der Welt (s. u.). Jeder Kardinal bis auf wenige Ausnahmen ist ein geweihter Bischof.


Erzbischöfe, Bischöfe, Metropoliten 

Alle Bischöfe (auch der Papst) haben von der Weihe her die gleiche Stufe. Von der Leitungsgewalt steht der Papst an der Spitze, gefolgt von den Metropoliten, den Vorstehern der Kirchenprovinzen; und den Diözesanbischöfen, meist kurz Bischöfe genannt. Ein Metropolit ist selber ein Diözesanbischof und hat nur wenige Vorrechte. Ein Diözesanbischof ist Leiter einer Ortskirche, in der Regel einer Diözese (anderer Name: Bistum). Erzbischof ist Diözesanbischof eines Erzbistums oder ein Ehrentitel eines Bischofs.

Regional ist die katholische Kirche in Ortskirchen (Diözesen) gegliedert. Kirchenprovinzen bestehen aus mehreren Diözesen und stellen eine Zwischenebene zum Papst dar. Sie bestehen im lateinischem Ritus aus einem Metropolitanbistum, welches in der Regel auch ein Erzbistum ist; und mehreren weiteren Bistümern, die auch als Suffragane (Suffraganbistümer) bezeichnet werden. Die Bischöfe eines oder mehrerer Staaten treffen regelmäßig in Bischofskonferenzen zusammen (siehe auch Bistum).


Nuntien, Weihbischöfe, Titularbischöfe 

Der Heilige Stuhl unterhält als originäres Völkerrechtssubjekt diplomatische Vertretungen bei den Staaten. Diese werden jeweils durch einen Nuntius geleitet, welchem zudem die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Ortskirchen übertragen ist. Ein Nuntius ist stets ein Titularerzbischof, d. h. ein Bischof geweiht auf den Namen eines untergangenen antiken Erzbistums. Daneben gibt es weitere Ämter innerhalb der Kurie, die mit der Bischofsweihe und mit einem Titel eines Erzbischofs oder Bischofs einer untergangenen Diözese verbunden sind.

Die Weihbischöfe (im Ausland: Auxiliarbischöfe) unterstützen den Diözesanbischof einer Diözese. Sie sind von der Weihe her (vollwertige) Bischöfe, d. h. sie können alle sakramentalen Handlungen ausführen wie ein Diözesanbischof; sie haben aber keine Leitungsgewalt in der Diözese und sind daher dem Diözesanbischof unterstellt. Ein Weihbischof ist stets ein Titularbischof, d. h. er ist geweiht auf den Namen eines untergangenen antiken Bistums. Ein Bistum hat meist mehrere Weihbischöfe, die entweder Teilgebiete des Bistums betreuen, oder mit besonderen Teilaufgaben (Jugendarbeit etc.) betraut sind.

Die Weihe auf den Namen untergegangener Bistümer (Bei Weihbischöfen und anderen Bischöfen, die keine Diözesanbischöfe sind) rührt daher, dass ursprünglich das Bischofsamt immer mit der Leitung eines Bistums verbunden war. Heute deutet man diese Praxis als Unterstreichung der Gleichrangigkeit aller Bischöfe (von der Weihe her) und der Leitung einer Teilkirche als Teil aller Gläubigen.


Dekan (Dechant) und Dekanat � Priester und Pfarreien 

Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester und für den nicht priesterlichen Dienst die Diakone. Die Gläubigen selbst sind lokal zu Pfarreien (regional auch Pfarren) zusammengeschlossen, denen ein Priester als Pfarrer vorsteht. Verwaltungsrechtlich werden manchmal mehrere Pfarreien zu einem Dekanat zusammengefasst und vom zuständigen Bischof wird ein Pfarrer der betroffenen Pfarreien zum Dechant (Dekan) ernannt. Zunehmend werden in einigen Ländern, so auch in Deutschland, vor allem wegen des Priestermangels auch mehrere Pfarreien zu einer Seelsorgeeinheit (auch Pfarrverband) zusammengefasst, wobei die Pfarreien aber in vielen Bereichen selbständig bleiben.


Katholische Studentengemeinden

Katholische Studentengemeinden sind eine spezielle Seelsorgeeinheit. Sie sind meist nicht selbstständig, sondern einer bestehenden Pfarrei angegliedert, sie unterstehen aber direkt dem Bistum.


Gemeinschaften  Daneben gibt es zahlreiche katholische Laien Gemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände im Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen Kirche gehören einige regionale und überregionale Hilfswerke, die sich der Linderung von Armutsfolgen widmen. Im deutschen Raum bekannt ist z. B. die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund 100.000 Beschäftigten in Deutschland als der größte Arbeitgeber.


Orden und andere Formen des religiösen Lebens 

Ebenfalls vertreten sind die verschiedenen kirchenrechtlich anerkannten Formen des religiösen Lebens, von Ordensgemeinschaften und Säkularinstituten bis zu den sogenannten anderen Formen des religiösen Lebens, nämlich Eremiten/Anachoreten (c. 603), Jungfrauen (c. 604) und Witwen/Witwer. Abgesehen von Priester-Mönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des religiösen Lebens nicht der Hierarchie an und − trotz häufiger gegensätzlicher Behauptung − werden von der Kirche in keiner Weise finanziell unterhalten.


Gottesvolk
 
An jedem Platz, gleicher Ritus, weltweitAlle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder Katholik hat durch Taufe, Kommunion und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).

Wie die Kirche selbst hat auch der Gottesdienst eine bestimmte Struktur, so dass es dem katholischen Christen möglich ist, an jedem Gottesdienst des gleichen Ritus auch im Ausland teilzunehmen. Auch das katholische Kirchenjahr bietet immer wiederkehrende Feste und Gedenktage.

Zölibat

Für alle drei Weihestufen des Klerus - Bischof, Priester und Diakon - ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Ständige Diakonat, der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wieder eingeführt wurde. In den unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für das Bischofsamt wird aber immer der Zölibat verlangt.

Die unterschiedlichen Regelungen sind möglich, da die katholische Kirche den Zölibat zwar für notwendig, aber nicht für gottgegeben hält.


Glaubensinhalte

Dreifaltigkeit: Jesus als Sohn Gottes ist eines Wesens mit Gott selbst (s. Menschwerdung Gottes); Gott ist Vater (Jesu und der Menschen), Sohn (Gottes) und Heiliger Geist. Durch sein geschichtliches Leben und Wirken, seinen Tod am Kreuz und seine Auferstehung hat der Sohn Gottes die Sünde der Welt auf sich genommen und den Weg zu Gott für alle Menschen geöffnet.
Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein; sein Handeln ist jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar (siehe Theodizee-Frage).
Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter (?die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift�), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Das Apostelamt wurde laut katholischer Lehrauffassung nahtlos durch Weihe mit Handauflegung von den Aposteln bis zu den heutigen katholischen Geistlichen weitergegeben (apostolische Sukzession).
Sakramente: Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße und Versöhnung (Beichte), Krankensalbung, das Sakrament der Weihe, und Ehe. In den Sakramenten, vor allem in der Eucharistie, kommt die Kirche selbst als universales Heilssakrament zur Erscheinung.
Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Durch Feuer wird die gegenwärtige Welt zerstört werden. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die (nach dem Maß der Gaben) verwirklichte Liebe sein. Die Erlösten empfangen paradiesisches, ewiges Leben in Gottesnähe (?Schau� Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Für jeden Menschen gibt es auch die Möglichkeit endgültiger Verlorenheit bei der Abkehr von Gott (?Hölle�). Die Hoffnung des Christusglaubens lässt sich jedoch nicht begrenzen.
Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ein christuszentriertes Leben geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Man unterscheidet zwei Stufen, die Heiligen und die Seligen. Auch die ?Gottesmutter� Maria dient als Vorbild und als verehrenswert; sie wird u. a. als ?Urbild der Kirche� verstanden. Maria und die Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott; denn man geht davon aus, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Der Prozess der Heilig- bzw. Seligsprechung der katholischen Kirche ist sehr umfangreich und kann mehrere Jahrzehnte andauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Jesus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Purgatoriums befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch Ablassgewinnung (nicht nur für die Verstorbenen) gehört deshalb zur religiösen Praxis.

Morallehre 

Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und Abspaltungen (Montanismus, Novatianismus, Donatismus, Katharer, Waldenser). Heute entzündet sich die Kirchenkritik meist an vermeintlich zu hohen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel im Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel im Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird.

Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.

Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit. Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, ?künstliche� Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen. Ebenso kompromisslos wird der Lebensschutz vertreten und Abtreibung, Euthanasie, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt.

Viele Positionen sind aber auch innerkirchlich seit langem umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern sein letzter und höchster Ausdruck seien. Diesen naturrechtlichen Ansatz und die kirchliche Lesart der im Neuen Testament grundgelegten Moral zu vermitteln gelingt der Kirche jedoch immer weniger. Auch Kirchgänger leben � oft im stillen Einverständnis mit ihren Seelsorgern vor Ort � in einem sogenannten vertikalen Schisma: Die immer wieder von Rom eingeschärften Weisungen werden in der Praxis entweder ignoriert oder mit innerer Emigration beantwortet.


Ökumene 

Die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften wird gesucht und gepflegt, insbesondere mit den östlich-orthodoxen Kirchen, der anglikanischen Kirche und den evangelischen Kirchen und Gemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche ist zwar kein Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), seit 1965 gibt es aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Außerdem arbeitet sie in der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung als Vollmitglied mit und steht der Kommission für Weltmission und Evangelisation beratend zur Seite. Auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene ist die römisch-katholische Kirche Mitglied in zahlreichen ökumenischen Organisationen.

Man setzt auch auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikan zurückgehen.

Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist sie gegen Interzelebration und Interkommunion (siehe auch: Lima-Erklärung des ÖRK). Nach dem ökumenischen Kirchentag 2003 gab es Sanktionen von Seiten der katholischen Kirche gegen Pfarrer Bernhard Kroll, der am 31. Mai 2003 in der Berliner Gethsemanekirche am evangelischen Abendmahl teilgenommen hatte. Prof. Dr. Hasenhüttl wurde vom Dienst suspendiert, nachdem er am 29. Mai 2003 in der gleichen Kirche evangelischen Christen die Kommunion gespendet hatte. Nach Ansicht der katholischen Kirche ist im konsekrierten Brot und Wein Jesus Christus real präsent. Diese Auffassung vertreten auch die übrigen katholischen Kirchen sowie die Lutheraner und die Methodisten. Alle anderen evangelischen Kirchen lehnen die Realpräsenz ab und sehen im Abendmahl einen symbolischen Erinnerungsakt. Aus diesem Grunde verpflichtet die katholische Kirche ihre Gläubigen dazu, nur an der Eucharistiefeier der eigenen Kirche teilzunehmen und erlaubt den Empfang der Kommunion Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. In bestimmten Notfällen wie Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die Sterbesakramente auch Mitgliedern anderer Denominationen spenden. 2004 hat Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der Eucharistie unterstrichen und dazu aufgerufen, jedem Missbrauch vorzubeugen.

Weltweit gibt es etwa 1,1 Mrd. römisch-katholische Christen, der jährliche Zuwachs 2004 entsprach dem allgemeinen Zuwachs der Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung beträgt 17,2 Prozent.[5] Die Zahl der Diözesan- und Ordenspriester beträgt ca. 406.000.[6] Die Katholische Kirche ist zudem mit etwa 1,2 Mio Angestellten der weltweit größte Arbeitgeber.
 
Kirchensteuer (Deutschland) 

Es ist eine deutsche Eigenheit, dass der Staat von den Mitgliedern aller Kirchen, die in Deutschland repräsentiert sind, zusammen mit der Lohnsteuer eine Kirchensteuer erhebt, mit der die Kirchen u. a. ihre sozialen Einrichtungen erhalten, was also auch im Fall der Katholischen Kirche zutrifft. Lediglich eine Kirchenaustrittserklärung vor dem Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) beendet die Kirchensteuerpflicht der betreffenden Person.