Römisch-katholische
Kirche
Dieser Artikel behandelt die gesamte, den Primat des Papstes
anerkennende katholische Kirche; sie besteht aus 23 Teilkirchen. Die
Kirche des lateinischen Ritus, die wichtigste dieser Teilkirchen,
die für sich z. T. ebenfalls als römisch-katholische Kirche
bezeichnet wird, wird separat auch unter Lateinische Kirche
abgehandelt. Weitere Kirchen, deren Namen den Bestandteil katholisch
aufweisen, werden in eigenen Artikeln beschrieben, siehe Katholische
Kirche (Begriffsklärung)
Oberhaupt
Papst Benedikt XVI.
Basisdaten
Gründungsdatum: um 33
Oberhaupt: Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger)
Leitungsgremium: Römische Kurie
Mitglieder: 1.115.577.000 (Stand: 2005)
Gemeinden: 410.000
Geistliche: 405.450
Anschrift: Via della Conciliazione 54
SCV-00120 Vatikanstadt
Website:
www.vatican.va
Die römisch-katholische Kirche (v. griech.
καθολικός katholikos
?allgemein�) ist die zahlenmäßig größte Konfession innerhalb des
Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter
die zahlenmäßig größte lateinische Kirche und die unierten
Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den
orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche die Siebenzahl der
Sakramente und das Weiheamt, aufgegliedert in Bischof, Priester und
Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des
Primats des Papstes.
Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,1 Milliarden
Gläubige an; in Deutschland sind es rund 26 Millionen Gläubige.
Zur Bezeichnung
?Römisch-katholische Kirche� ist ein konfessioneller Begriff, der in
der Folge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der
gespaltenen christlichen Bekenntnisse entstanden ist. Gemeint ist
die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der
römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung
der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, hat sie
Schwierigkeiten mit dieser Bezeichnung. Gleichwohl weisen offizielle
Dokumente im ökumenischen Dialog � wohl aus Vereinfachungsgründen �
bisweilen die Bezeichnung ?römisch-katholisch� auf. Die Verwendung
der Bezeichnung ?römisch-katholische Kirche� widerspricht jedoch
nicht dem katholischen Glauben, da ?römisch� durchaus ein Merkmal
der Kirche ist, nämlich die Leitung der Kirche durch den Nachfolger
des, nach tradierter kirchlicher Sichtweise, in Rom begrabenen
Petrus.
Der Petersdom ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der
römisch-katholischen Kirche.In der Regel aber bezeichnet sich die
römisch-katholische Kirche selbst nur mit ?katholische Kirche� oder
theologisch gelegentlich ausführlich als ?die eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche�. Die Bezeichnung ?lateinische
Kirche� bezieht sich auf die (katholische) Kirche des Abendlandes
(im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen). Wenn in diversen
kirchlichen Texten, wie z. B. Konzilsdokumenten von der ?heiligen
römischen Kirche� oder kurz von der ?römischen Kirche� die Rede ist,
ist damit die Diözese von Rom gemeint, der in katholischer
Auffassung aufgrund des Primats des Bischofs von Rom über die ganze
katholische Kirche ebenfalls eine besondere Bedeutung für die ganze
Kirche zukommt. Daneben wird die Bezeichnung ?römisch-katholischen
Kirche� sowohl in der Literatur als auch in Publikationen
kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für ?lateinische
Kirche� in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen
Ostkirchen (entsprechend ?griechisch-katholische Kirchen�,
?syrisch-katholische Kirche� usw.) verwandt; in diesem
Sprachgebrauch bezieht sich ?römisch� auf den Ritus und gemeint ist
nur die lateinische (westliche) Teilkirche.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen
Ländern, werden die Bezeichnungen ?katholische Kirche� und
?römisch-katholische Kirche� in der Regel synonym verwendet. In
Deutschland ist die Bezeichnung ?katholisch� namensrechtlich
geschützt und darf (ohne unterscheidenden Zusatz) als Bezeichnung
nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen
Kirche benutzt werden.
Die katholische Kirche versteht sich auch theologisch als die
katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine
katholische, d. h. universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr
selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht,
dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von
anderen Kirchen, die sich selbst als ?katholisch� verstehen, sei es,
dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen
Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche
sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen
katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste
Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für
die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung
?römisch-katholische Kirche�, selbst wenn im Alltag Angehörige
dieser Kirchen meist dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch
folgen.
Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung
katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle
Sakramentsgemeinschaft ein.
Geschichtliche Herleitung der Struktur
Ein Bischof (v. griech.
ἐπίσκοπος ?Hüter,
Aufseher�) ist seit ca. 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen
Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich
eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech.
διοίκησις ?Verwaltung�),
die Stadt ist der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert
wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen große
ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als
z. B. in Italien, wo es schon in der Antike größere Städte gab.)
In den ersten 3 Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen
heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, der Vorsteher
heißt Metropolit. Im Deutschen nennt man ihn normalerweise
Erzbischof und diejenige Diözese, deren Bischof der Erzbischof ist,
heißt auch Erzbistum. Der Sitz eines Erzbischofs ist die Metropole
(= Mittel-polis, Großstadt, Hauptstadt). In der römisch-katholischen
Kirche haben die Metropoliten an Bedeutung verloren. Es ist heute
mehr ein formaler Vorrang.
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf ?wichtigsten� Metropoliten zu
Patriarchen (Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia, Jerusalem).
Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich
die westliche Kirche schließlich von der östlichen (orthodoxen)
trennte.
Heute gibt es etwas über 10 Patriarchate, wichtig ist vor allem
Konstantinopel. Im Westen gab es nur einen Patriarchen (Rom), der
sehr viele Rechte auf Rom konzentrierte, während die Patriarchate im
Osten wesentlich selbständiger blieben. Einige östliche Bistümer
haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist
unter dem Einfluss weltlicher Herrscher (Siebenbürgen, Ukraine u.
a.). Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche
lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder
orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der
Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese
historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere
Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom
unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen
haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und
werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen,
deren Ritus auf die griechische Kultur des antiken oströmischen
Reiches zurückgeht (byzantinischer Ritus), ?griechisch-katholisch�,
usw. usf.
Gliederung in Kirchen
Die katholische Kirche besteht aus 23 Kirchen, deren weitaus größte
die Lateinische Kirche ist. Die übrigen 22 Kirchen teilen sich auf
die anderen Ritenfamilien auf; es sind Teile anderer Kirchen, die
sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren
historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten. Nur die Maroniten
haben keinen orthodoxen Gegenpart; sie gehören gänzlich zur
katholischen Kirche.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben
der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen
Primats, d.h. der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des
Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche
patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene
Patriarchen oder Großerzbischöfe.
In der Erklärung Dominus Iesus der Kongregation für die
Glaubenslehre heißt es dazu erläuternd:
?Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen
Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in
Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in
vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber
durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige
Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen.
Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig
und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom
Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen
objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt.�
Papst und Kardinäle
An der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst. Er ist
höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung (siehe
päpstliche Unfehlbarkeit). Allgemein verbindliche Leitsätze werden
als Enzykliken und Instruktionen veröffentlicht.
Ihm zur Seite stehen als seine engsten und wichtigsten Mitarbeiter
die Kardinäle; sozusagen das Domkapitel des Papstes. Manche
Kardinäle arbeiten in der Kurie, der kirchlichen Zentralverwaltung
in Rom (Kurienkardinäle); andere sind Erzbischöfe oder Bischöfe in
verschiedensten Staaten der Welt (s. u.). Jeder Kardinal bis auf
wenige Ausnahmen ist ein geweihter Bischof.
Erzbischöfe, Bischöfe, Metropoliten
Alle Bischöfe (auch der Papst) haben von der Weihe her die gleiche
Stufe. Von der Leitungsgewalt steht der Papst an der Spitze, gefolgt
von den Metropoliten, den Vorstehern der Kirchenprovinzen; und den
Diözesanbischöfen, meist kurz Bischöfe genannt. Ein Metropolit ist
selber ein Diözesanbischof und hat nur wenige Vorrechte. Ein
Diözesanbischof ist Leiter einer Ortskirche, in der Regel einer
Diözese (anderer Name: Bistum). Erzbischof ist Diözesanbischof eines
Erzbistums oder ein Ehrentitel eines Bischofs.
Regional ist die katholische Kirche in Ortskirchen (Diözesen)
gegliedert. Kirchenprovinzen bestehen aus mehreren Diözesen und
stellen eine Zwischenebene zum Papst dar. Sie bestehen im
lateinischem Ritus aus einem Metropolitanbistum, welches in der
Regel auch ein Erzbistum ist; und mehreren weiteren Bistümern, die
auch als Suffragane (Suffraganbistümer) bezeichnet werden. Die
Bischöfe eines oder mehrerer Staaten treffen regelmäßig in
Bischofskonferenzen zusammen (siehe auch Bistum).
Nuntien, Weihbischöfe, Titularbischöfe
Der Heilige Stuhl unterhält als originäres Völkerrechtssubjekt
diplomatische Vertretungen bei den Staaten. Diese werden jeweils
durch einen Nuntius geleitet, welchem zudem die Aufrechterhaltung
der Verbindung zu den Ortskirchen übertragen ist. Ein Nuntius ist
stets ein Titularerzbischof, d. h. ein Bischof geweiht auf den Namen
eines untergangenen antiken Erzbistums. Daneben gibt es weitere
Ämter innerhalb der Kurie, die mit der Bischofsweihe und mit einem
Titel eines Erzbischofs oder Bischofs einer untergangenen Diözese
verbunden sind.
Die Weihbischöfe (im Ausland: Auxiliarbischöfe) unterstützen den
Diözesanbischof einer Diözese. Sie sind von der Weihe her
(vollwertige) Bischöfe, d. h. sie können alle sakramentalen
Handlungen ausführen wie ein Diözesanbischof; sie haben aber keine
Leitungsgewalt in der Diözese und sind daher dem Diözesanbischof
unterstellt. Ein Weihbischof ist stets ein Titularbischof, d. h. er
ist geweiht auf den Namen eines untergangenen antiken Bistums. Ein
Bistum hat meist mehrere Weihbischöfe, die entweder Teilgebiete des
Bistums betreuen, oder mit besonderen Teilaufgaben (Jugendarbeit
etc.) betraut sind.
Die Weihe auf den Namen untergegangener Bistümer (Bei Weihbischöfen
und anderen Bischöfen, die keine Diözesanbischöfe sind) rührt daher,
dass ursprünglich das Bischofsamt immer mit der Leitung eines
Bistums verbunden war. Heute deutet man diese Praxis als
Unterstreichung der Gleichrangigkeit aller Bischöfe (von der Weihe
her) und der Leitung einer Teilkirche als Teil aller Gläubigen.
Dekan (Dechant) und Dekanat � Priester und Pfarreien
Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester und für den nicht
priesterlichen Dienst die Diakone. Die Gläubigen selbst sind lokal
zu Pfarreien (regional auch Pfarren) zusammengeschlossen, denen ein
Priester als Pfarrer vorsteht. Verwaltungsrechtlich werden manchmal
mehrere Pfarreien zu einem Dekanat zusammengefasst und vom
zuständigen Bischof wird ein Pfarrer der betroffenen Pfarreien zum
Dechant (Dekan) ernannt. Zunehmend werden in einigen Ländern, so
auch in Deutschland, vor allem wegen des Priestermangels auch
mehrere Pfarreien zu einer Seelsorgeeinheit (auch Pfarrverband)
zusammengefasst, wobei die Pfarreien aber in vielen Bereichen
selbständig bleiben.
Katholische Studentengemeinden
Katholische Studentengemeinden sind eine spezielle Seelsorgeeinheit.
Sie sind meist nicht selbstständig, sondern einer bestehenden
Pfarrei angegliedert, sie unterstehen aber direkt dem Bistum.
Gemeinschaften Daneben gibt es zahlreiche katholische Laien
Gemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände
im Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die
Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen
geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen
Kirche gehören einige regionale und überregionale Hilfswerke, die
sich der Linderung von Armutsfolgen widmen. Im deutschen Raum
bekannt ist z. B. die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund
100.000 Beschäftigten in Deutschland als der größte Arbeitgeber.
Orden und andere Formen des religiösen Lebens
Ebenfalls vertreten sind die verschiedenen kirchenrechtlich
anerkannten Formen des religiösen Lebens, von Ordensgemeinschaften
und Säkularinstituten bis zu den sogenannten anderen Formen des
religiösen Lebens, nämlich Eremiten/Anachoreten (c. 603), Jungfrauen
(c. 604) und Witwen/Witwer. Abgesehen von Priester-Mönchen gehören
die Mitglieder der verschiedenen Formen des religiösen Lebens nicht
der Hierarchie an und − trotz häufiger gegensätzlicher
Behauptung − werden von der Kirche in keiner Weise finanziell
unterhalten.
Gottesvolk
An jedem Platz, gleicher Ritus, weltweitAlle Stände und
Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder
Katholik hat durch Taufe, Kommunion und Firmung Anteil an der
Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites
Vatikanisches Konzil).
Wie die Kirche selbst hat auch der Gottesdienst eine bestimmte
Struktur, so dass es dem katholischen Christen möglich ist, an jedem
Gottesdienst des gleichen Ritus auch im Ausland teilzunehmen. Auch
das katholische Kirchenjahr bietet immer wiederkehrende Feste und
Gedenktage.
Zölibat
Für alle drei Weihestufen des Klerus - Bischof, Priester und Diakon
- ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig
vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Ständige Diakonat, der nach
dem Zweiten Vatikanischen Konzil wieder eingeführt wurde. In den
unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für das
Bischofsamt wird aber immer der Zölibat verlangt.
Die unterschiedlichen Regelungen sind möglich, da die katholische
Kirche den Zölibat zwar für notwendig, aber nicht für gottgegeben
hält.
Glaubensinhalte
Dreifaltigkeit: Jesus als Sohn Gottes ist eines Wesens mit Gott
selbst (s. Menschwerdung Gottes); Gott ist Vater (Jesu und der
Menschen), Sohn (Gottes) und Heiliger Geist. Durch sein
geschichtliches Leben und Wirken, seinen Tod am Kreuz und seine
Auferstehung hat der Sohn Gottes die Sünde der Welt auf sich
genommen und den Weg zu Gott für alle Menschen geöffnet.
Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern
greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein;
sein Handeln ist jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett
begreifbar (siehe Theodizee-Frage).
Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel,
deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch
die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen
klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb
eigenständig genannter (?die Heilige Überlieferung und die Heilige
Schrift�), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre
Lehrgrundlage. Das Apostelamt wurde laut katholischer Lehrauffassung
nahtlos durch Weihe mit Handauflegung von den Aposteln bis zu den
heutigen katholischen Geistlichen weitergegeben (apostolische
Sukzession).
Sakramente: Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das
Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben
Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße und Versöhnung
(Beichte), Krankensalbung, das Sakrament der Weihe, und Ehe. In den
Sakramenten, vor allem in der Eucharistie, kommt die Kirche selbst
als universales Heilssakrament zur Erscheinung.
Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische
Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das
Gericht über alle Menschen. Durch Feuer wird die gegenwärtige Welt
zerstört werden. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die (nach
dem Maß der Gaben) verwirklichte Liebe sein. Die Erlösten empfangen
paradiesisches, ewiges Leben in Gottesnähe (?Schau� Gottes von
Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Für jeden
Menschen gibt es auch die Möglichkeit endgültiger Verlorenheit bei
der Abkehr von Gott (?Hölle�). Die Hoffnung des Christusglaubens
lässt sich jedoch nicht begrenzen.
Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ein christuszentriertes
Leben geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen.
Man unterscheidet zwei Stufen, die Heiligen und die Seligen. Auch
die ?Gottesmutter� Maria dient als Vorbild und als verehrenswert;
sie wird u. a. als ?Urbild der Kirche� verstanden. Maria und die
Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott; denn man geht davon aus,
dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die
universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen
verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern
unterstrichen. Der Prozess der Heilig- bzw. Seligsprechung der
katholischen Kirche ist sehr umfangreich und kann mehrere Jahrzehnte
andauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Jesus-, Marien- und
Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich.
Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Purgatoriums
befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch Ablassgewinnung (nicht
nur für die Verstorbenen) gehört deshalb zur religiösen Praxis.
Morallehre
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch
geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich
den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In
früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit
Grund für Kritik und Abspaltungen (Montanismus, Novatianismus,
Donatismus, Katharer, Waldenser). Heute entzündet sich die
Kirchenkritik meist an vermeintlich zu hohen Idealen, gepaart mit
dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel im Bezug
auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente
Auslegung der Bibel im Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung
dessen was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen
Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht,
Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich,
staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter
innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus
umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher
kompromissbereit. Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae
Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast
ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung
und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder
eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität,
lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung,
?künstliche� Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der
Homosexualität ausgesprochen. Ebenso kompromisslos wird der
Lebensschutz vertreten und Abtreibung, Euthanasie, Klonen,
Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt.
Viele Positionen sind aber auch innerkirchlich seit langem
umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht,
dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen,
sondern sein letzter und höchster Ausdruck seien. Diesen
naturrechtlichen Ansatz und die kirchliche Lesart der im Neuen
Testament grundgelegten Moral zu vermitteln gelingt der Kirche
jedoch immer weniger. Auch Kirchgänger leben � oft im stillen
Einverständnis mit ihren Seelsorgern vor Ort � in einem sogenannten
vertikalen Schisma: Die immer wieder von Rom eingeschärften
Weisungen werden in der Praxis entweder ignoriert oder mit innerer
Emigration beantwortet.
Ökumene
Die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen
Glaubensgemeinschaften wird gesucht und gepflegt, insbesondere mit
den östlich-orthodoxen Kirchen, der anglikanischen Kirche und den
evangelischen Kirchen und Gemeinschaften. Die römisch-katholische
Kirche ist zwar kein Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK),
seit 1965 gibt es aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Außerdem
arbeitet sie in der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung als
Vollmitglied mit und steht der Kommission für Weltmission und
Evangelisation beratend zur Seite. Auf regionaler, nationaler und
lokaler Ebene ist die römisch-katholische Kirche Mitglied in
zahlreichen ökumenischen Organisationen.
Man setzt auch auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite
religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikan
zurückgehen.
Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere
Eucharistieverständnisses ist sie gegen Interzelebration und
Interkommunion (siehe auch: Lima-Erklärung des ÖRK). Nach dem
ökumenischen Kirchentag 2003 gab es Sanktionen von Seiten der
katholischen Kirche gegen Pfarrer Bernhard Kroll, der am 31. Mai
2003 in der Berliner Gethsemanekirche am evangelischen Abendmahl
teilgenommen hatte. Prof. Dr. Hasenhüttl wurde vom Dienst
suspendiert, nachdem er am 29. Mai 2003 in der gleichen Kirche
evangelischen Christen die Kommunion gespendet hatte. Nach Ansicht
der katholischen Kirche ist im konsekrierten Brot und Wein Jesus
Christus real präsent. Diese Auffassung vertreten auch die übrigen
katholischen Kirchen sowie die Lutheraner und die Methodisten. Alle
anderen evangelischen Kirchen lehnen die Realpräsenz ab und sehen im
Abendmahl einen symbolischen Erinnerungsakt. Aus diesem Grunde
verpflichtet die katholische Kirche ihre Gläubigen dazu, nur an der
Eucharistiefeier der eigenen Kirche teilzunehmen und erlaubt den
Empfang der Kommunion Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter
besonderen Umständen. In bestimmten Notfällen wie Lebensgefahr darf
ein katholischer Priester die Sterbesakramente auch Mitgliedern
anderer Denominationen spenden. 2004 hat Papst Johannes Paul II. in
der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der
Eucharistie unterstrichen und dazu aufgerufen, jedem Missbrauch
vorzubeugen.
Weltweit gibt es etwa 1,1 Mrd. römisch-katholische Christen, der
jährliche Zuwachs 2004 entsprach dem allgemeinen Zuwachs der
Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung
beträgt 17,2 Prozent.[5] Die Zahl der Diözesan- und Ordenspriester
beträgt ca. 406.000.[6] Die Katholische Kirche ist zudem mit etwa
1,2 Mio Angestellten der weltweit größte Arbeitgeber.
Kirchensteuer (Deutschland)
Es ist eine deutsche Eigenheit, dass der Staat von den Mitgliedern
aller Kirchen, die in Deutschland repräsentiert sind, zusammen mit
der Lohnsteuer eine Kirchensteuer erhebt, mit der die Kirchen u. a.
ihre sozialen Einrichtungen erhalten, was also auch im Fall der
Katholischen Kirche zutrifft. Lediglich eine
Kirchenaustrittserklärung vor dem Standesamt oder Amtsgericht (je
nach Bundesland) beendet die Kirchensteuerpflicht der betreffenden
Person.
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