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Archiv Politik NRW: April 2012 |
Insgesamt weniger Bewerber als bei der Landtagswahl 2010 |
Düsseldorf/Duisburg 20. April 2012 - Der Landeswahlausschuss
hat heute zwei Beschwerden gegen die Zurückweisung von
Kreiswahlvorschlägen verworfen.
In einem Fall richtete sich die Beschwerde gegen die
Nichtzulassung eines Bewerbers, der für die Partei für
Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative - Die PARTEI - als
Direktkandidat im Wahlkreis 92 Bielefeld I antreten wollte.
Da auch die nochmalige Überprüfung ergab, dass die
erforderlichen 100 Unterstützungsunterschriften nicht
fristgerecht beim Kreiswahlleiter eingereicht wurden, war
die Beschwerde unbegründet.
Die zweite Beschwerde wurde von einem Einzelbewerber im
Wahlkreis 127 Siegen-Wittgenstein II eingelegt. Auch hier
fehlten die notwendigen Unterstützungsunterschriften;
darüber hinaus war die Beschwerde unzulässig, da nicht eine
Vertrauensperson, sondern der Bewerber selbst sie eingelegt
hatte.
Kandidatinnen und Kandidaten stehen fest
Nach den heutigen Beschlüssen des Landeswahlausschusses
stehen für die Wahl am 13. Mai 2012 nun sämtliche
Kandidatinnen und Kandidaten endgültig fest. "Der
Landeswahlausschuss entscheidet abschließend“, erklärte
Landeswahlleiterin Helga Block heute (20.04.) in Düsseldorf.
„Nachdem am vergangenen Samstag bereits die Landeslisten von
17 Parteien zugelassen wurden, ist nun auch verbindlich
festgelegt, welche Kandidatinnen und Kandidaten sich in den
128 Wahlkreisen um ein Direktmandat bewerben.“
Jetzt können die Stimmzettel für alle Wahlkreise gedruckt
werden. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die
Vorbereitung der Briefwahl“, so Block. Insgesamt bewerben
sich 1085 Frauen und Männer um ein Landtagsmandat - zum
Vergleich: 2010 waren es 1174.
Mit den 17 Landeslisten der Parteien treten insgesamt 710
Listenbewerber an (2010: 746). 834 Bewerberinnen und
Bewerber werden landesweit als Direktkandidaten auf den
Stimmzetteln erscheinen (2010: 915). Es gibt 459 Kandidaten,
die sowohl als Wahlkreisbewerber als auch auf einer
Landesliste ihrer Partei antreten (2010: 487).
375 Personen - zum Teil auch Einzelbewerber oder Kandidaten
von Parteien ohne Landesliste sowie von Wählergruppen -
treten ausschließlich als Direktkandidaten in Wahlkreisen an
(2010: 428). Ausschließlich auf Landeslisten ohne eine
zusätzliche Bewerbung als Direktkandidat stellen sich 251
Kandidaten zur Wahl (2010: 259).
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschließt
Nachtflugverbot für
Passagierflugzeuge von 0.00 bis 5.00 Uhr und hält an den
nächtlichen Frachtflügen
in Köln/Bonn fest
Düsseldorf/Duisburg 17. April 2012 -
Harry K. Voigtsberger: „Nach einem transparenten Dialog mit
den Beteiligten senken wir die Lärmbelastung für die
Anwohner und tragen den wirtschaftlichen Interessen der
Region Rechnung.“
Nach einem Dialog mit allen Beteiligten beabsichtigt die
Landesregierung eine Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb in
der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Flughafen Köln/Bonn
einzuführen. Verspätete Landungen sind bis maximal 0.30 Uhr
möglich. Gleichzeitig hält die Landesregierung am
nächtlichen Frachtflug unverändert fest. Das er¬klärte
Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger im Anschluss an die
heutige Kabinettssitzung.
Grundlage der Entscheidung sind umfangreiche rechtliche wie
ökonomische Gutachten, zu denen das Verkehrsministerium
Luftfahrtunternehmen, die Flughafengesellschaft sowie die
betroffenen Kommunen angehört hat. Ihre Einwendungen haben
die Gutachter in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht
gewürdigt. Demnach sei das Vorgehen der Landesregierung
„ökonomisch vertretbar und rechtlich zulässig“, erklärte
Voigtsberger nach der Kabinettssitzung.
Der Verkehrsminister: „Nach diesem sachlich ausgewogenen und
trans¬parenten Dialog-Prozess wird das Ministerium den
Entwurf einer Neure¬gelung der Nachtflugbeschränkungen für
Köln/Bonn dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung
zuleiten. Damit setzen wir einvernehmliche Beschlüsse des
Landtags aus den Jahren 2007 und 2010 sowie die Maßgaben im
Koalitionsvertrag um.“
Die Landesregierung bekräftigt ihre Unterstützung für den
nächtlichen Frachtflug. Sie erwartet den Einsatz neuer
leiserer Flugzeuge und eine weitere Senkung der
Lärmbelastung für die Bevölkerung rund um den Flughafen
Köln/Bonn. Harry K. Voigtsberger: „Die Landesregierung setzt
sich weiterhin für einen fairen Ausgleich zwischen den
Lärmschutz-Interessen der Anwohner und den wirtschaftlichen
Belangen des Flughafens ein.“
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Landtagswahl am 13. Mai 2012: 20 Landeslisten
fristgerecht eingereicht |
Düsseldorf/Duisburg 11. April 2012 - 20 Landeslisten sind
fristgerecht bis Dienstag, den 10. April 2012, 18.00 Uhr bei
der Landeswahlleiterin eingegangen. "Wir haben damit weniger
Listen als bei der letzten Landtagswahl", erklärte
Landeswahlleiterin Helga Block heute (11.04.) in Düsseldorf.
2010 sind 28 Bewerberlisten eingereicht worden. 25 davon
wurden vom Landeswahlausschuss zur Wahl zugelassen. "Bei
diesem Rückgang dürften auch die bei dieser vorgezogenen
Landtagswahl notwendigerweise engen Terminvorgaben eine
Rolle gespielt haben", vermutete die Landeswahlleiterin.
"Vor allem für Parteien, die neben ihren Listen zusätzlich
Unterstützungsunterschriften beibringen mussten, bedeutete
die kurze Frist eine besondere Herausforderung."
Nach geltendem Wahlrecht brauchen Parteien, die weder im
nordrhein-westfälischen Landtag noch im Deutschen Bundestag
vertreten sind, für ihre Landeslisten 1.000
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus
Nordrhein-Westfalen.
Die "Freien Wähler Nordrhein-Westfalen" und die "Partei der
Vernunft" haben für diese Landtagswahl erstmals Landeslisten
eingereicht. Folgende Wahlvorschläge liegen vor (Darstellung
in der Reihenfolge, wie sie im Falle der Zulassung auf den
nordrhein-westfälischen Stimmzetteln erscheinen würden):
1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
4 Freie Demokratische Partei FDP
5 DIE LINKE DIE LINKE
6 Piratenpartei Deutschland PIRATEN
7 Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen pro NRW
8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD
9 Mensch Umwelt Tierschutz Die Tierschutzpartei
10 Familien-Partei Deutschlands FAMILIE
11 Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit BIG
12 Partei Bibeltreuer Christen PBC
13 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
14 Ab jetzt…Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch
Volksabstimmung Volksabstimmung
15 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP
16 Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler FBI/Freie Wähler
17 AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie - Christen
für Deutschland AUF
18 Deutsche Demokratische Partei ddp
19 FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen FREIE WÄHLER
20 Partei der
Vernunft
Der Landeswahlausschuss entscheidet am 14. April 2012 über
die Zulassung der Landeslisten. Bewerberlisten, die den
wahlrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, werden von
diesem zurückgewiesen.
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Hilfe für Kommunen in Finanznot geht weiter |
Anträge für Stufe zwei liegen vor - Kommunalminister
Jäger: Stärkungspakt bietet realistische Chance zum
Haushaltsausgleich
Düsseldorf/Duisburg 5. April 2012 - 31 Städte und Gemeinden
haben beantragt, an der zweiten Stufe des Stärkungspakts
teilzunehmen. Die Antragsfrist endete am Montag. „Die
Nachfrage zeigt, dass wir mit dem Stärkungspakt eine
realistische Chance zum Haushaltsausgleich bieten. Bei allen
Mühen, die die Sparanstrengungen mit sich bringen werden,
ist die Aussicht auf eine Sanierung des Haushalts ein
lohnendes Ziel“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (5.
April) in Düsseldorf. Die Bezirksregierungen werden
nun prüfen, ob die antragstellenden Kommunen die
Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Hierzu werden
umfangreiche Haushaltsunterlagen gesichtet und geprüft. Mit
einer Entscheidung ist bis Ende Mai zu rechnen.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, deren
Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt einer
Überschuldung in den Jahren
2014 bis 2016 erwarten lassen.
Mit dem Stärkungspakt hilft das Land gezielt überschuldeten
und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit
Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt
5,85 Milliarden Euro aufgebracht. Im Gegenzug müssen die
Städte und Gemeinden ihre Haushalte bis zum Jahr 2020
sanieren.
Für die Teilnehmer der Stufe zwei stehen in diesem Jahr 65
Millionen Euro, im nächsten Jahr 115 Millionen Euro und in
den Jahren 2014 bis 2020 jährlich 310 Millionen Euro zur
Verfügung. Bis zum 30. September 2012 müssen sie einen
Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der
Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum
Jahr 2018 erreicht wird. Spätestens im Jahr 2021 muss der
Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes
erzielt sein. In dieser zweiten Phase werden die
Landesmittel schrittweise reduziert.
Die Landesregierung sorgt mit einem breit angelegten
Aktionsplan dafür, dass die Kommunen ihre Finanzen
konsolidieren können. Hierfür stellte sie bislang rund 1,7
Milliarden Euro bereit. In einem ersten Schritt wurden im
Jahr 2010 die Mittel des GFG um rund 300 Millionen Euro
erhöht. Diese Verbesserungen summierten sich im GFG 2011 auf
rund 305 Millionen Euro und in der Modellrechnung zum GFG
2012 auf rund 317 Millionen Euro. Im Stärkungspakt
Stadtfinanzen wurden im Jahr 2011 350 Millionen Euro an
besonders notleidende Kommunen gezahlt. In diesem Jahr liegt
die Unterstützung bei 415 Millionen Euro.
Notleidenden Kommunen, die nicht am Stärkungspakt
teilnehmen, hilft ein weiterer Baustein des Aktionsplans,
der Schuldenfalle zu entkommen: Seit Mai
2011 sind Haushaltssicherungskonzepte auch dann
genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich erst nach
zehn Jahren erreicht wird. Bisher waren es vier Jahre.
„Mit diesem Gesamtpaket haben wir die Rahmenbedingungen
dafür geschaffen, dass alle Nothaushaltskommunen eine
Perspektive für eine selbstbestimmte Haushaltspolitik
bekommen. Dabei ist das Land an die Grenze der eigenen
Belastbarkeit gegangen“, unterstrich Jäger. „Wir erwarten
jetzt auch vom Bund, dass er seine Verantwortung für die
Kommunen stärker wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim
enormen Anstieg der Soziallasten, insbesondere bei der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, finanziell
unterstützen.“
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