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Zukunftstechnologie Drohnen: NRW stärkt Europas technologische Souveränität

Größte Fachkonferenz zu sicherer Integration, digitalen Lufträumen und wirtschaftlichen Chancen – wie Drohnen Wirtschaft und Verkehr effizienter machen

Düsseldorf, 3. Februar 2026 - Drohnen sind in wenigen Jahren vom Nischenprodukt zur Schlüsseltechnologie geworden. Ihr vielfacher Nutzen für Wirtschaft, Behörden und Forschung macht sie so interessant: Sie liefern schneller Lagebilder, prüfen Leitungen und Trassen, unterstützen Rettungskräfte und sparen dabei Zeit, Energie und Emissionen.
Als sicherheitsrelevante Zukunftstechnologie leisten sie zugleich einen wichtigen Beitrag zur technologischen Souveränität und strategischen Handlungsfähigkeit Europas. Während die Nutzung in Deutschland rasant wächst und sich deutlich in Richtung kommerzieller Anwendungen verschiebt, geht es jetzt um den nächsten Schritt: vom Test in den Regelbetrieb – mit klaren Regeln, sicheren Verfahren und Akzeptanz.

© MUNV

In Zeiten wachsender geopolitischer Herausforderungen wird deutlich, wie eng wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technologische Kompetenz und Sicherheit miteinander verbunden sind. Europa ist darauf angewiesen, Schlüsseltechnologien eigenständig zu entwickeln, sicher zu betreiben und strategisch zu kontrollieren. Vor diesem Hintergrund luden das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am Dienstag, 3. Februar 2026, zu einer ersten großen Fachkonferenz nach Düsseldorf ein. Unter dem Titel „Zugang erleichtern – Herausforderungen lösen – Technologien anwenden“ diskutierten mehr als 150 Expertinnen und Experten über das Potenzial der Technik.

Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zunehmend zu einer der führenden Regionen für die Integration von Drohnen in den Luftverkehr und setzt dabei wichtige Impulse für Deutschland und Europa. Expertinnen und Experten aus Forschung, Industrie, Verwaltung und Praxis gaben Einblicke in aktuelle Entwicklungen: von der Detektion und Abwehr unbemannter Systeme über den Einsatz hoch automatisierter Drohnen bis hin zu rechtlichen Grundlagen für Genehmigungen und Risikobewertungen. Praxisbeispiele verdeutlichten die Möglichkeiten, die Drohnen bereits heute eröffnen. Ebenso wurde die Rolle von Flugplätzen als Erprobungszentren beleuchtet, die Integration in den Luftraum diskutiert und die Bedeutung eines präzisen Luftlagebildes nicht nur im Nahbereich von Landeplätzen hervorgehoben.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Drohnen sind eine Schlüsseltechnologie für Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und technologische Souveränität in Europa. Sie stärken unsere strategische Handlungsfähigkeit und eröffnen zugleich neue Geschäftsfelder, machen Prozesse effizienter und schaffen zusätzliche Wertschöpfung in Unternehmen, im Handwerk und in vielen Betrieben. Nordrhein-Westfalen will dieses Potenzial gezielt nutzen und die Technologie weiter voranbringen.“

Zahlen haben sich verdreifacht
Seit 2019 hat sich die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen in Deutschland von rund 19.000 auf mehr als 56.000 im Jahr 2023 fast verdreifacht – ein Wachstum von 197 Prozent. Diese rasante Entwicklung unterstreicht, dass Drohnen längst nicht mehr nur Nischeninstrumente sind, sondern zunehmend zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor für Industrie, Handwerk und Dienstleistungen werden. Laut Prognosen des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) wird die Zahl der gewerblich eingesetzten Drohnen bis 2030 auf etwa 80.000 steigen. Für Unternehmen eröffnen sich damit neue Geschäftsfelder, Effizienzgewinne und Innovationsmöglichkeiten, die den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärken und die Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Großbetrieben nachhaltig erhöhen.

Besonders auch im Verkehrs- und Logistiksektor treiben sie Innovationen an. Drohnen eröffnen neue Möglichkeiten, Infrastruktur effizient zu überwachen, Transportwege intelligenter zu gestalten und Mobilität digitaler und nachhaltiger zu organisieren. Nordrhein-Westfalen setze deshalb bewusst ein Signal für die zukunftsweisende Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme, sagte Verkehrsminister Oliver Krischer: „Drohnen verändern die Art, wie wir Mobilität, Logistik und Infrastruktur denken. Sie stehen für einen Verkehrssektor, der digitaler, effizienter und nachhaltiger wird. Wer heute in Drohnentechnologie investiert, investiert in Innovationen und neue Wertschöpfung.“

Um die Ziele zu erreichen, müssten alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen: Industrie, Anwender, Genehmigungsbehörden und Luftraumgestalter. Im unteren Luftraum soll eine digitale Infrastruktur geschaffen werden, „U-Space“ genannt, um bisherige und neue Luftraumnutzer sicher und geordnet aneinander vorbeifliegen zu lassen. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen, ohne Innovationen auszubremsen, die kritische Infrastruktur zu schützen und eine klare Abgrenzung zwischen erlaubter Nutzung und Missbrauch zu regeln. Die Veranstaltung, die in enger Kooperation mit AeroSpace.NRW organisiert und durchgeführt wurde, verdeutlichte das große Interesse der Branche und die vorhandene politische Unterstützung.

Bei aller Innovationskraft stellten die Teilnehmenden auch klar: Drohnen müssen verantwortungsvoll betrieben werden. Illegale Flüge, etwa in der Nähe von Flughäfen, über Menschenansammlungen oder in sensiblen Sicherheitsbereichen, stellen ein erhebliches Risiko dar und werden strafrechtlich verfolgt. Die Fachkonferenz betonte, dass die sichere Integration unbemannter Fluggeräte in den Luftraum nur mit klaren Regeln, präzisen Luftlagebildern und der Zusammenarbeit von Behörden, Betreibern und Industrie gelingt. Ziel sei es, die Vorteile der Technologie zu nutzen, ohne die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur zu gefährden.

Hintergrund
Verbreitung von Drohnen in Deutschland
Laut der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) gibt es aktuell in der EU rund 2 Millionen Drohnen-Betreiber, etwa die Hälfte davon sind registrierte Betreiber in Deutschland. Je nach Einsatzzweck, Größe, Gewicht und technischer Ausstattung lassen sich Drohnen in verschiedene Kategorien einteilen, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben unterliegen.

- Drohnen für die Privatnutzung: Privat genutzte Drohnen werden vor allem für Freizeitaktivitäten eingesetzt, insbesondere für Foto- und Videoaufnahmen. Diese Mini- und Hobbydrohnen sind in der Regel 10 bis 30 Zentimeter groß und wiegen nur 250 Gramm. Für sie gilt in der EU keine Kennzeichnungspflicht und es ist bei rein privater Nutzung kein Drohnenführerschein erforderlich.

Größere Kameradrohnen für private Anwender mit einer Größe von 20 bis 50 Zentimetern, einem Gewicht von mehr als 250 Gramm, längeren Flugzeiten und höherer Bildauflösung unterliegen jedoch der Kennzeichnungspflicht, meist ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich („kleiner Drohnenführerschein“).

- Gewerblich genutzte Drohnen: Sie werden unter anderem eingesetzt, um Gebäude, Brücken und Stromleitungen zu inspizieren, in der Logistik, der Vermessungstechnik und in der Landwirtschaft. Diese Drohnen sind in der Regel größer als 50 Zentimeter und wiegen zwischen 5 und 25 Kilogramm. Sie sind mit speziellen Sensoren ausgestattet, zum Beispiel Wärmebildkameras oder hochauflösenden Messsystemen, und können automatisierte Flugrouten abfliegen. Für sie gelten strengere gesetzliche Anforderungen, darunter spezielle Betriebsgenehmigungen und Risikobewertungen nach EU-Recht.

- Drohnen von Behörden und für Sicherheitsaufgaben: Behördliche Drohnen werden von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz eingesetzt – zum Beispiel, um die Lage bei Bränden zu erkunden, vermisste Personen zu suchen, den Verkehr zu überwachen oder Unfallstellen zu dokumentieren. Diese Drohnen sind besonders robust, wetterfest und häufig mit Wärmebild- und Nachtsichtkameras ausgestattet.

- Drohnen im wirtschaftlichen Einsatz sowie im Forschungs- und Entwicklungsbetrieb spielen eine zentrale Rolle. Dazu zählen unter anderem autonome Flugsteuerung, Schwarmflug, neue Antriebssysteme oder innovative Sensortechnik. Diese Drohnen variieren stark in Größe und Gewicht und werden meist in speziellen Testgebieten oder unter kontrollierten Bedingungen betrieben.

Zuständige Genehmigungsbehörden
In Nordrhein-Westfalen benötigen Betreiber von professionellen Drohnen – wie in neun weiteren Bundeländern – eine Genehmigung durch das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für Genehmigungen und die Aufsicht über den Drohnenbetrieb in den anderen Drohnenkategorien. Sie erteilen allgemeine oder projektbezogene Genehmigungen und überwachen die Einhaltung der europäischen Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme.


Schnell handeln, um Leben zu retten: Schulministerin Feller startet Fortbildung von Lehrkräften in Laienreanimation

Düsseldorf, 2. Februar 2026 - Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 erhalten verpflichtende Ausbildung ab kommendem Schuljahr
Schnell handeln, um Leben zu retten: Darum ging es am Montag, 2. Februar 2026, in der Otto-Pankok-Schule in Mülheim an der Ruhr. Etwa 150 Lehrerinnen und Lehrer beugten sich in einer Übung über Reanimationsphantome und trainierten die Herzdruckmassage. Die Lehrkräfte ließen sich in Laienreanimation fortbilden, um Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in der neuen obligatorischen Ausbildung mit den notwendigen Verhaltensweisen in derartigen Ernstfällen vertraut machen zu können.

Die vertragliche Verpflichtung ist entstanden als Kooperation von Schulministerium, Bezirksregierungen, Vertreterinnen und Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnern und medizinischen Fachgesellschaften. Sie sieht erstmals die verbindliche Schulung von Jugendlichen der Klassen sieben bis neun und damit der Sekundarstufe I vor. Wichtig für die Vorbereitung darauf sind die Lehrkräftefortbildungen, die jetzt im Ruhrgebiet starteten.

Mit dabei waren neben Schulministerin Dorothee Feller auch Katerina Malliou von der Björn-Steiger-Stiftung, Dr. Sinann Al Najem von der Deutschen Herzstiftung und Professorin Antje Gottschalk als Chefärztin am Düsseldorfer Florence-Nightingale-Krankenhaus. Vertreterinnen und Vertreter der Schulsanitätsdienste des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter und der Otto-Pankok-Schule sowie Jens Schuhknecht und Ulrich Bender als Leiter der Schule waren ebenso beteiligt.

„Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde – und die richtigen Griffe von Ersthelferinnen und Ersthelfern können Leben retten. Unser Konzept wird dafür sorgen, dass es in den Schulen ganz selbstverständlich wird, dass Schülerinnen und Schüler wissen, was in solchen Momenten zu tun ist. Wir geben den Schulen für ihre Ausbildungsmaßnahmen jede Unterstützung, die notwendig ist. Ich danke allen Partnern, die sich mit uns auf den Weg gemacht haben, um die Ausbildung in Laienreanimation zu einem festen Bestandteil der Ausbildung in den Schulen zu machen. Es ist toll, dass sich – wie sich bereits heute zeigt – so viele Lehrkräfte schulen lassen. Ich danke auch den vielen Schülerinnen und Schülern, welche die Veranstaltung hier in der Otto-Pankok-Schule mitorganisiert haben“, betonte Ministerin Feller.

Erst kürzlich hatten sich im Schulministerium fünf weitere Organisationen durch Kooperationsverträge der Initiative angeschlossen: die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Nordrhein und die DLRG Westfalen, der Johanniter Landesverband Nordrhein-Westfalen, der Malteser Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Weitere Partner sind unter anderem das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit, die ADAC Stiftung, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten, die Björn-Steiger-Stiftung, der BKK-Landesverband NORDWEST, die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, die Deutsche Herzstiftung, der Deutsche Rat für Wiederbelebung, das Deutsche Rote Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das Deutsche Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das Franziskus Hospital Bielefeld, die Stiftung Universitätsmedizin Münster, das Universitätsklinikum Köln und das Universitätsklinikum Münster.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in den Klassen sieben, acht oder neun eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Unterstützung erhalten die Schulen durch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner einer Geschäftsstelle, die bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet ist.

Damit das Vorhaben flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des kommenden Schuljahres über jeweils zehn sogenannte Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen. Aktuell sind bereits mehr als 8.000 Phantome an den Schulen vorhanden.

Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der Björn-Steiger-Stiftung und der Deutschen Herzstiftung gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend laufen nach dem Start in Mülheim an der Ruhr die Präsenzfortbildungen: Im Jahr 2026 sind zwölf weitere Schulungstermine für Lehrerinnen und Lehrer geplant, unter anderem in Bielefeld, Paderborn, Münster, Dortmund und in der Städteregion Aachen.

„Uns ist bewusst, dass Lehrkräfte bereits jetzt mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind. Ich habe großen Respekt vor den Lehrerinnen und Lehrern, die dem wichtigen Thema Laienreanimation in ihrer Arbeitszeit so viel Engagement und Einsatz widmen“, sagte Ministerin Feller. „Wir werden sie deshalb mit einer breiten Palette von Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten versorgen und das Konzept so einführen, dass es bald ganz automatisch Teil des schulischen Alltags ist und Schülerinnen und Schüler sich sicher und gut vorbereitet fühlen, sollten sie mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand konfrontiert sein.“

Weitere Informationen über die Fortbildungen und den Runderlass des Schulministerium „Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“ finden Sie hier.

KiBiz-Reform: Landesregierung bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein

Düsseldorf, 28. Januar 2026 - Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das System der frühkindlichen Bildung auf vielen Ebenen zu entlasten und für mehr Verlässlichkeit und Stabilität zu sorgen: durch zusätzliche finanzielle Mittel, gut ausgebildetes Personal und mehr Flexibilität.

Abb.: KI-generiert

Dem nun eingebrachten Gesetzentwurf ging ein intensiver Dialog mit den Verbänden voraus. Die Landesregierung hat die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung sorgfältig ausgewertet, viele Anregungen und auch Kritik aufgenommen und den Gesetzentwurf an zentralen Stellen entsprechend angepasst. So legen wir nun ein überarbeitetes Gesetz vor, das für mehr Stabilität und Verlässlichkeit sorgen wird.

Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes wollen wir die Chancengerechtigkeit für die Kinder in unserem Land verbessern. Wir schaffen mehr Stabilität und Verlässlichkeit – für Kinder und ihre Familien, aber auch für die Einrichtungen und ihre Mitarbeitenden. Damit alle Kinder in Nordrhein-Westfalen die gleichen Chancen auf Bildung und ein gutes Aufwachsen haben, braucht es ein verlässliches System. Wir ermöglichen durch die Reform mehr finanzielle Sicherheit für die Träger und leisten einen essentiellen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden das System so aufstellen, dass wir für entlastende und flexiblere Strukturen sorgen und eine verlässliche und qualitative frühkindliche Bildung sicherstellen.

Wir erhöhen die Grundfinanzierung der Träger zur Finanzierung der Transformationskosten ab dem 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen grundständig auf ein neues, kindbezogenes System umgestellt wird. Der veränderte Gesetzentwurf nach Verbändeanhörung hebt die bisher vorgesehene Befristung auf ein Jahr auf. Die Sonderförderung für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, wird bestehen bleiben. Wir entlasten die Einrichtungen, indem wir auf zusätzliche Bürokratie verzichten. Rückmeldungen der Träger und am Kita-System Beteiligten nehmen wir im weiteren Prozess weiter sehr ernst."

Der Gesetzentwurf setzt auf dem Eckpunktepapier auf, das die Landesregierung gemeinsam mit freien Trägern, Kirchen und Kommunen erarbeitet und beschlossen hat. Dieser partnerschaftliche Dialog bildet weiterhin die Grundlage der Reform des Kinderbildungsgesetzes und soll auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.

Mehr finanzielle Mittel für das System
Für das Land Nordrhein-Westfalen haben Familien und Kinder Priorität. Allein für die frühkindliche Bildung sind für das Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Mit dem Gesetzentwurf plant die Landesregierung außerdem, 50 Millionen Euro für eine jährlich unterlegte Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung des Systems bereitzustellen.

Neben der Finanzierung der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro – hiervon 90 Millionen Euro in 2026 und 110 Millionen Euro in 2027 – pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Außerdem führt die Landesregierung einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Damit schafft das Land mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für Träger. Die Zahlung für diesen Zeitraum soll jeweils bis zum 31. März eines Jahres erfolgen. Das MKJFGFI plant ab 2028 mit rund 65 Millionen Euro jährlich.

Mehr gut ausgebildetes Personal in den Einrichtungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in das KiBiz zu integrieren. Zudem ist vorgesehen, dass das Land die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterhin fördert und diese Förderung erhöht. Für die Ausbildung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen wird rund eine Million Euro bereitgestellt. Darüber hinaus soll durch die finanzielle Unterstützung von Praxisanleitungen in den Kindertageseinrichtungen das Kita-Personal entlastet und eine bessere Anleitung der Auszubildenden sichergestellt werden.

Mehr Stabilität und Verlässlichkeit durch Flexibilität
Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation schafft das Land mehr Verlässlichkeit für Eltern und ihre Kinder – und setzt weiter auf Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Träger sollen die Möglichkeit erhalten, eigenverantwortlich innerhalb der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung Kern- und Randzeiten zu definieren. Dadurch kann das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei Bedarf flexibler und bedarfsgerechter eingesetzt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen schafft hier eine Option für mehr Flexibilität, die die Träger der Einrichtungen auf freiwilliger Basis nutzen können.

Für die Träger ergeben sich für die Nutzung dieses Optionsmodell keine finanziellen Änderungen: Die Kindpauschalen, die pro betreutem Kind bereitgestellt werden, bleiben im Falle einer Nutzung des Kern- und Randzeitenmodells identisch. Damit werden weiterhin in jedem Fall neun Stunden Kernzeit pro Tag finanziert – unabhängig wie das Optionsmodell genutzt wird..

Die Kernzeit sieht dabei an Wochentagen einen Umfang von täglich mindestens fünf aufeinanderfolgenden Stunden vor. Den Einsatz des Personals in den Randzeiten können die Träger optional flexibler anpassen – dabei müssen selbstverständlich die grundlegenden und hohen Anforderungen, wie Aufsicht und Kinderschutz, eingehalten werden. In den Randzeiten eingesetzte Ergänzungskräfte wie bspw. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger verfügen über eine mindestens zweijährige pädagogische Ausbildung.

Außerdem ermöglicht der Gesetzentwurf, dass Betreuungszeiten künftig in 5-Stunden-Schritten gebucht werden können. Sowohl für Eltern ermöglicht dies eine bessere Planungssicherheit. Die tatsächlichen Bedarfe der Familie werden so besser abgebildet.

Passgenauer Einsatz von Fördermitteln
Die Landesregierung macht es sich zur Aufgabe, die Verteilung von Fördermitteln neu zu ordnen, damit die Mittel genau dort ankommen, wo Kinder und Familien diese am dringendsten benötigen. Mit dem Gesetzentwurf verbessert und vereinfacht das Land die Fördermaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Ein Fokus wird dabei auf die Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen gesetzt. So sollen insbesondere Kinder aus Familien mit multiplen Herausforderungen mehr Teilhabe und eine bessere Chancengerechtigkeit erfahren. Konkret soll die Finanzierung der bisher über eine Förderrichtlinie geförderten Sprach-Kitas in das Kinderbildungsgesetz überführt und diese mit den plusKITAs zusammengelegt werden.

Chancen-Kitas für gezielte Förderung
Um allen Kindern gerechte Bildungschancen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder soziökonomischem Status, zu ermöglichen, plant das Land, Chancen-Kitas einzuführen. Einrichtungen in besonders herausfordernden Sozialräumen sollen noch gezielter gefördert werden. Konkret handelt es sich zukünftig um Kindertageseinrichtungen, die als plusKITA gefördert werden und zugleich als Familienzentrum zertifiziert sind. Sie verbinden vielseitige frühkindliche Sprachbildung, die Stärkung sozialer Teilhabe, Elternberatung und Netzwerkarbeit unter einem Dach. In diesen Einrichtungen bündelt das Land jetzt noch stärker personelle und finanzielle Ressourcen und setzt bedarfsgerechte Schwerpunkte, zum Beispiel bei der alltagsintegrierten Sprachbildung. Chancen-Kitas fungieren so als Orte integrierter Bildungs-, Erziehungs- und Unterstützungsarbeit – auch für Eltern und Familien.

Die Auswahl der Chancen-Kitas soll über den Kita-Sozialindex erfolgen, den das Land bis Mitte 2026 entwickeln wird.

Stärkung der Kindertagespflege
Der Gesetzentwurf knüpft außerdem an die sichtbare Stärkung der Kindertagespflege in den letzten Jahren an. Die Reform des KiBiz sieht vor, die Qualitätssicherung und Professionalisierung weiter zu stärken, indem Anschlussqualifikationen mitfinanziert und spezifische Rahmenbedingungen verbessert werden. Zum Beispiel werden die Vorgaben in Bezug auf die Vertretungsregelungen sowie die Vergütung in der Eingewöhnung konkretisiert, um mehr Sicherheit für die Eltern und die Kindertagespflegepersonen zu schaffen.

Weniger Bürokratie und Dokumentationspflichten
Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Einrichtungen bürokratisch entlastet werden. Zukünftig werden für die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungs- und Bildungsprozesse etablierte Verfahren verbindlich vorgegeben. So wird die parallele Anwendung unterschiedlicher Instrumente vermieden, der bürokratische Aufwand reduziert und die Qualität der prozessbegleitenden Dokumentation gesichert. Gleichzeitig entsteht ein klarer Rahmen, der Fachkräfte entlastet und zugleich ermöglicht, die Kinder individuell zu fördern und ihre Übergänge in die Grundschule gezielt zu gestalten.

Dem nun beschlossenen Gesetzentwurf ging die Verbändeanhörung voraus. Der Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Auch in diesem Schritt des Verfahrens setzt die Landesregierung ihren offenen, konstruktiven Austausch mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren fort.

Verena Schäffer zur neuen Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ernannt

Düsseldorf, 27. Januar 2026 - Verena Schäffer ist am Dienstag, 27. Januar 2026, von Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ernannt worden. Die bisherige Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag tritt die Nachfolge von Josefine Paul an, die zuvor ihren Rücktritt erklärt hatte.

Nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde in der Staatskanzlei wird Josefine Paul am Dienstagmittag offiziell die Amtsgeschäfte an Verena Schäffer übergeben. Es ist im Austausch mit dem Präsidenten des Landtags beabsichtigt, dass Verena Schäffer am Mittwoch, 28. Januar 2026, im Landtag als Ministerin vereidigt wird.

Verena Schäffer neben MP Wüst - Foto: Land NRW / Josua Dunst,Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Wüst: „Mit Verena Schäffer tritt eine erfahrene und über Parteigrenzen hinweg anerkannte Politikerin die Nachfolge von Josefine Paul an. Verena Schäffer ist bereits seit fast 16 Jahren Mitglied des Landtags, seit rund sechs Jahren führt sie als Vorsitzende die Landtagsfraktion der Grünen. In diesem Amt hat sie maßgeblich zum Erfolg der Koalition in Nordrhein-Westfalen beigetragen. Für ihre neuen Aufgaben wünsche ich viel Erfolg.
Josefine Paul möchte ich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren sehr danken. Ich habe sie als eine Ministerin kennen- und schätzen gelernt, die zuhört, die einbindet – und immer nur an der Sache interessiert ist. Als Kabinettsmitglied zeichnete sie sich durch ihre kollegiale, konstruktive und verlässliche Art aus.“

Verena Schäffer: „Ich danke Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Mona Neubaur für ihr Vertrauen. Dem will ich gerecht werden. Mein Respekt vor dieser Aufgabe ist groß und ich werde sie in genauso großer Verantwortung annehmen.

Zugleich möchte ich Josefine Paul ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit in den vergangenen Jahren danken. Sie hat wichtige Impulse für verlässliche Kitas, für Familien, junge Menschen, für Gleichberechtigung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesetzt. Das wird bleiben. Ich werde die begonnenen Gesetze und offenen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Verantwortungsbereich konsequent weiter vorantreiben.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen die Interessen von Familien mit Kindern sowie die Beteiligung von Jugendlichen, deren Perspektiven in der Politik gehört werden müssen. Eine starke Demokratie lebt vom Zusammenhalt, von Gleichberechtigung und vom Schutz vor Gewalt. Sie muss sich ebenso daran messen lassen, ob sie Minderheiten wirksam vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützt – das ist für mich und für die schwarz-grüne Koalition ein zentrales Anliegen.“

Zur Person
Verena Schäffer wurde am 22. November 1986 in Frankfurt am Main geboren. Von Oktober 2007 bis Juni 2010 hat sie an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf Geschichte und Jüdische Studien studiert. Im Mai 2010 wurde sie das erste Mal für Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt. Derzeit ist sie in der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine von zwei Fraktionsvorsitzenden. Verena Schäffer ist Mutter von zwei Kindern.

NRW und EU fördern Innovationen für vernetzte Mobilität und Logistik in Nordrhein-Westfalen mit 14,2 Millionen Euro

Projektideen mit dem Fokus auf Digitalisierung, KI und autonomen Systemen setzen sich durch

Düseldorf, 23. Januar 2026 - Digital, autonom und KI-basiert: Viele Projekte für Mobilität und urbane Logistik setzen auf diese innovativen Technologien. Auch die Siegerprojekte der dritten und letzten Runde des EFRE-Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat am heutigen Freitag zehn Förderbescheide an Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen übergeben.

Von optimierten Einsatzrouten für die Polizei oder den Güterverkehr, über verbesserte Mobilitätsplanungen für die Kommunen bis zu sicheren Fuß- und Schulwegen. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:„Diese Forschungsprojekte zeigen, wie viel Innovationspotential und Möglichkeiten in diesen Technologien stecken. Der Ideenreichtum ist beeindruckend.“

Der EFRE-Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW fördert die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen in NRW, um nachhaltige und digitale Lösungen für die Herausforderungen einer vernetzten Mobilität und Logistik zu entwickeln – auf der Schiene, Straßen, dem Wasser und in der Luft.
Dabei geht es auch um die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien in den Sektoren „digitale und technologieintensive Innovationen“ oder „umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien. Das Verkehrsministerium setzt den Innovationswettbewerb gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium um.

Die Förderbescheide gehen an folgende Projekte:
GIS.IN.WASTE – Entwicklung eines intelligenten Reviertourenplanungstools für die Abfallwirtschaft auf Basis eines GIS und einer KI unter Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur

Ziel ist die Entwicklung eines neuartigen, KI-gestützten Planungstools für Touren in der Abfallwirtschaft, die entsorgungsspezifische Anforderungen berücksichtigt. Es sollen sowohl langfristige Ressourcen wie z.B. die Kapazität der einzelnen Fahrzeuge, als auch dynamische Parameter wie z.B. Straßensperrungen eingeplant werden können.

Projektpartner: sensis GmbH (Viersen), CLUSTER ONE GmbH (Mönchengladbach)
HeiDi – Hochautomatisierte Eisenbahn dank Digitalem Zwilling
Im Projekt wird eine Open-Source-Simulationsumgebung zur Validierung und Optimierung von Sensorsystemen im Schienenverkehr entwickelt. Mithilfe eines digitalen Zwillings eines Testfeldes sollen realitätsnahe Tests ermöglicht werden, die die Digitalisierung und Automatisierung des Schienengüterverkehrs beschleunigen können.

Projektpartner: IKADO GmbH (Aachen), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Köln
LiDiMoVer – Lidar-gestützter Digitaler Zwilling des Mobilitätsverhaltens zur Verkehrsanalyse
Im Projekt werden Daten zum Mobilitätsverhalten mit Hilfe eines Sensorfeldes erfasst, aufbereitet und in einem statistischen Modell (digitaler Zwilling) zur Modellierung des Verkehrsflusses vereint. Dies kann einer effektiven, gezielten und bedarfsgerechten Stadt- bzw. Flächenentwicklung sowie Aktivitäten im Bereich Mobilität dienen.

Projektpartner: Bergische Universität Wuppertal, LASE PeCo Systemtechnik GmbH (Wesel), Hochschule Ruhr West
MaxSafety – Maximierung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch prädiktive KI und adaptive Infrastruktur

Ziel ist die Entwicklung eines innovativen, KI-gestützten Systems, das Fußgängerbewegungen und -absichten in Echtzeit vorhersagt und adaptive Sicherheitsinfrastrukturen wie Laserprojektionssysteme und dynamische Informationstafeln nutzt, um Autofahrer proaktiv zu warnen.

Projektpartner: irisnet GmbH (Düsseldorf), RWTH Aachen University
MOVE.digital – Mobilität vernetzt: Konnektivitätsinfrastruktur und integrative Digitalisierungskonzepte für Daten-getriebene, innovative und ganzheitliche Mobilitätslösungen in der Smart City

Das Projekt adressiert integrative Digitalisierungskonzepte für Daten-getriebene, vernetzte und ganzheitliche Mobilitätslösungen in der Smart City. Dabei sollen verschiedene städtische Mobilitätsformen durch eine geeignete Koordination im Verbund eine bestmögliche Mobilitätsversorgung ermöglichen. Die gemeinsame Daten-Basis verspricht das Potenzial zur Lösung analytischer Fragestellungen wie Prognosen von Mobilitätsanforderungen und der Steuerung des Mobilitätsangebotes.

Projektpartner: FH Dortmund, TU Dortmund, Wirtschaftsförderung Dortmund, INTESSENCE solutions GmbH (Dormund), ef.Ruhr GmbH Dortmund

SyntheSis – Werkzeuggestützter Ansatz für die Synthese, Simulation, Analyse und den Transfer urbaner Güterbeförderungskonzepte
Im Projekt soll eine simulationsbasierte Plattform zur Analyse und Optimierung urbaner Güterverkehrskonzepte entwickelt werden, die innovative Logistikkonzepte in urbanen Räumen virtuell erprobt und ihre ökologischen sowie ökonomischen Aspekte analysiert werden.

Projektpartner: FH Dortmund, adesso SE (Dortmund), takomat GmbH (Düsseldorf), Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML (Dortmund)

SAFEPol – Sichere und Automatisierte Freigabe von Einsatzrouten für die Polizei
Im Projekt wird eine digitale Plattform-Technologie kombiniert mit KI-basierter Verkehrserfassung und -analyse entwickelt. Kernstück ist eine zentrale Softwarelösung, die aktuelle Verkehrsdaten und Positionsinformationen der Einsatzkräfte erfasst und die Steuerung der Lichtsignalanlagen dynamisch anpasst, um schnellere und sicherere Einsatzfahrten zu ermöglichen.

Projektpartner: mobaix GmbH (Aachen), Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW), Ruhr-Universität Bochum, SWARCO Traffic Systems GmbH (Münster), TraffGo Road GmbH (Krefeld)

SSR – Safer School Routing
Ziel ist die Schulwegsicherheit durch KI-gestützte Analyse und digitale Zwillinge zu verbessern. KI-gestützte Luft- und Verkehrsbildanalysen identifizieren Fußgängerüberwege, Radwege und andere Infrastrukturmerkmale, die als digitale Zwillinge erfasst und mit Unfall- und Konfliktdaten kombiniert werden. Die Ergebnisse fließen in digitale Plattformen wie OpenStreetMap und MobidromNRW ein, um die Schulwegplanung zu erleichtern und Kommunen bei der Verkehrsplanung zu unterstützen

Projektpartner: Initiative für sichere Straßen GmbH (Bonn), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), RWTH Aachen University.
SUMP-Assistant – KI-unterstützte städtische Mobilitätsplanung für Kommunen in NRW
Im Projekt wird eine KI-Anwendung entwickelt, die die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätsplänen (SUMPs/ VEPs) unterstützt. Die Anwendung wird mit rund 10 Pilotkommunen getestet, die in alle Projektschritte eingebunden sind und die KI für verschiedene Anwendungsfälle testen. Ziel ist es die Erstellung nachhaltiger Mobilitätspläne zu erleichtern und eine effizientere Umsetzung von Maßnahmen zu ermöglichen.

Projektpartner: Rupprecht Consult - Forschung & Beratung GmbH (Köln), Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Stadt Aachen

ViDeLL – Virtual Dedicated Logistics Lanes
Ziel ist es digitale, priorisierte Logistikspuren (Virtual Dedicated Logistics Lanes, VDLL) für automatisierte Logistikfahrzeuge zu entwickelt. Dadurch kann die urbane und industrielle Logistik in dicht besiedelten Gebieten wie Nordrhein-Westfalen effizienter, umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger gestaltet werden. Das Projekt fokussiert auf die Analyse verkehrstechnischer und rechtlicher Aspekte sowie der Entwicklung eines technischen Demonstrators zur Validierung in realitätsnahen Umgebungen.

Projektpartner: TH Köln, ecoro GmbH (München), ETO GRUPPE TECHNOLOGIES GmbH (Stockach), PEM Motion GmbH (Aachen), RWTH Aachen University.

Zum Hintergrund:
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021- 2027 EU-Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) zur Verfügung.

Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität, Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen sowie strategische Technologien und Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw.


Gemeinsam für Europa: Nordrhein-Westfalen und Frankreich stärken Demokratie durch Bildung

63. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags am 22. Januar / Ministerin Feller: Die Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und Nordrhein-Westfalen ist lebendig, zukunftsgerichtet und unverzichtbar

Düsseldorf/Duisburg, 21. Januar 2026 - Am Donnerstag, 22. Januar 2026, jährt sich die Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, ein Meilenstein der deutsch-französischen Freundschaft und ein Fundament für Frieden, Verständigung und Zusammenarbeit in Europa. Das Schulministerium nimmt diesen Jahrestag zum Anlass, die enge und lebendige Zusammenarbeit mit Frankreich im Bildungsbereich zu würdigen und zugleich ihre besondere Bedeutung zu unterstreichen.

Schulministerin Dorothee Feller: „Gerade in einer Phase, in der die Demokratie und der europäische Zusammenhalt unter Druck stehen, kommt der grenzüberschreitenden schulischen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle zu. Internationale Begegnungen, Spracherwerb und gemeinsame Bildungsprojekte machen den europäischen Gedanken erfahrbar und stärken junge Menschen in ihrer demokratischen Haltung.“

Die deutsch-französische Zusammenarbeit sei weit mehr als ein historisches Versprechen, sie sei ein Auftrag für die Gegenwart und die Zukunft, betonte die Schulministerin. „Wenn Schülerinnen und Schüler einander begegnen, gemeinsam lernen, arbeiten und leben, dann wachsen Verständnis, Respekt und Vertrauen. Das ist gelebte Demokratiebildung und ein starkes Signal für ein geeintes Europa.“

Europaminister Nathanael Liminski: „Durch Sprachvermittlung und Austauschformate leisten Schulen einen unverzichtbaren Beitrag zur deutsch-französischen Freundschaft. Sie öffnen jungen Menschen Türen zueinander, wecken Neugier, stärken Vertrauen und schaffen Respekt. Wenn wir sagen, dass Kinder unsere Zukunft sind, dann ist jeder Einsatz für grenzüberschreitende Verständigung zugleich eine Investition in den europäischen Zusammenhalt von morgen.“

Frankreich ist seit vielen Jahren ein Schwerpunktland der internationalen Zusammenarbeit des nordrhein-westfälischen Schulministeriums. Zahlreiche Projekte zur Förderung der französischen Sprache sowie im Bereich des schulischen und beruflichen Austauschs prägen den intensiven und kontinuierlichen Dialog. Seit 2008 arbeitet das Schulministerium eng mit mehreren Regionen in Frankreich zusammen. Ziel dieser Kooperationen ist es, die Mobilität junger Menschen im deutsch-französischen und europäischen Bildungs- und Wirtschaftsraum zu fördern und langfristige Partnerschaften zu festigen. Die Zusammenarbeit mit der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur wurde im Jahr 2025 bereits zum dritten Mal verlängert, weitere Partnerschaften bestehen mit den Regionen Hauts-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes sowie mit Versailles.

„Schüler- und Schulaustausche nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie ermöglichen es jungen Menschen, in den Alltag des Partnerlandes einzutauchen, kulturelle Vielfalt unmittelbar zu erleben und tragfähige Freundschaften zu schließen. Solche Begegnungen sind häufig auch ein entscheidender Impuls für die Wahl und das Weiterlernen der Partnersprache Französisch“, so Ministerin Feller.

Um die Zusammenarbeit mit Frankreich weiter zu stärken, unterstützt Nordrhein-Westfalen seit 2024 gezielt bestehende und neue Schulpartnerschaften in französischen Partnerregionen – sowohl durch Reisekostenzuschüsse für Begegnungen als auch durch Projektmittel für virtuelle Austauschformate. Damit werden internationale Erfahrungen auch unabhängig von räumlichen oder finanziellen Hürden ermöglicht. Fast 500 Schulen in Nordrhein-Westfalen haben eine Schulpartnerschaft mit einer Schule in Frankreich.

Ein zentraler Baustein der Zusammenarbeit ist die Förderung der französischen Sprache. Nordrhein-Westfalen setzt dabei auf unterschiedliche Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern den Zugang zur Partnersprache erleichtern und sie langfristig für das Weiterlernen motivieren. Französisch ist nach Englisch die am häufigsten erlernte Fremdsprache an nordrhein-westfälischen Schulen.

Grundlage ist die deutsch-französische Sprachstrategie, auf die sich beide Länder gemeinsam verständigt haben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, dass mehr junge Menschen frühzeitig mit der Sprache des Nachbarlandes in Kontakt kommen und positive Lernerfahrungen machen. In Nordrhein-Westfalen werden diese Ziele in konkreten schulischen Projekten umgesetzt.

Dazu gehören unter anderem sogenannte Peer-Education-Programme. Hier begeistern Schülerinnen und Schüler andere Jugendliche für Französisch – etwa, indem sie von eigenen Austausch­erfahrungen berichten oder zeigen, wie vielfältig und alltagsnah die französische Sprache und Kultur sind. Lernen auf Augenhöhe macht die Sprache greifbar und senkt Hemmschwellen.

Mit dem DELF scolaire intégré wird Schülerinnen und Schülern zudem der Erwerb eines international anerkannten französischen Sprachzertifikats innerhalb des schulischen Französischunterrichts ermöglicht. Die Prüfungen finden in den Schulen statt, sodass organisatorische und finanzielle Hürden reduziert werden. Das stärkt die Motivation und macht Sprachlernen sichtbar und anerkannt. In diesem Schuljahr nehmen in Nordrhein-Westfalen rund 4.600 Schülerinnen und Schüler aus 77 Schulen am Projekt DELF scolaire intégré teil.

Ein besonderes Angebot ist das Abibac, das zurzeit an zwölf Gymnasien in Nordrhein-Westfalen erworben werden kann. Im bilingualen Unterricht erreichen die Schülerinnen und Schüler vertiefte Französischkenntnisse und erwerben gleichzeitig das deutsche Abitur und das französische Baccalauréat. Das Abibac schafft erweiterte Bildungs- und Studiermöglichkeiten in beiden Ländern und steht exemplarisch für das dichte Bildungsnetzwerk, das Deutschland und Frankreich gemeinsam knüpfen.

Ministerin Feller abschließend: „Der Jahrestag des Élysée-Vertrags macht deutlich: Die Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und Nordrhein-Westfalen ist lebendig, zukunftsgerichtet und unverzichtbar. Sie füllt den europäischen Gedanken mit Leben – im Klassenzimmer, im Austausch und im gemeinsamen Lernen für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt in Europa.“

ABC-Klassen für bessere Bildung von Anfang an

Düsseldorf, 13. Januar 2026 - Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit ABC-Klassen einzuführen, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt zu fördern. Das Landeskabinett hat dafür den Weg freigemacht.

So sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart, für bessere Bildungschancen und für bessere Schulkarrieren, indem durch frühere Sprachstandserhebung und verpflichtende Kurse in ABC-Klassen sichergestellt wird, dass Kinder über die Sprachkompetenz verfügen, die sie bei Einschulung haben müssen.

Fotos Land NRW / Martin Götz

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin Dorothee Feller haben die Pläne am Vormittag in Düsseldorf vorgestellt:  Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Unsere Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Sie brauchen die bestmögliche Bildung. Um einen Bildungserfolg für alle zu ermöglichen, müssen Kinder das entsprechende Rüstzeug an die Hand bekommen. Grundvoraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen ist eine ausreichende Sprachkompetenz, denn ohne sie endet Bildung für viele Kinder, bevor sie so richtig begonnen hat.

Genau hier setzt die Landesregierung mit den ABC-Klassen und einer besseren Sprachförderung noch vor dem Beginn der Grundschule an – für all die Kinder, die hier noch Schwierigkeiten haben. Mit dieser bildungspolitischen Reform sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart, bessere Bildungschancen und bessere Schulkarrieren. Damit Schulbildung ab dem ersten Tag ankommt, unabhängig vom Elternhaus.“  

ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung, in denen Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorbereitet werden. Die Planungen zur Einführung der ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:

Künftig durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater Trägerschaft eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung.
Um auf dieser Grundlage ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungsordnung für die Grundschule geändert.
Im Jahr 2028 wird die Anmeldung zur Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.

Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden, damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.

Die ABC-Klassen liegen in schulischer Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort durchgeführt, den ein Träger zur Verfügung stellen kann.
Die ABC-Klassen werden grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase durchgeführt. Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.

Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung des Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch den Schulträger zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert.

Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Einzelheiten werden in einer entsprechenden Verordnung geregelt.

Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen entsprechend im Schuljahr 2028/29.

Darüber hinaus wird mit einer Änderung im Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, Kindern bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ mehr Zeit zu geben, um das Lernen zu lernen. Schulleiterinnen und Schulleiter können künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft und so von Anfang an eine intensivere, individualisierte Förderung im Rahmen von ABC Plus erhält.

Zeigt sich im Verlauf der Schuleingangsphase, dass die Lernziele früher als erwartet erreicht werden, kann diese Entscheidung an den tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.

Schulministerin Dorothee Feller. „Die Ergebnisse der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen. Bei meinen Schulbesuchen wird mir dies immer wieder bestätigt. Zu viele Kinder bringen nicht alles mit, was für einen erfolgreichen Start in der Schule erforderlich ist, und benötigen deshalb vorab eine gezielte Vorbereitung auf den Schulstart. Mit den neuen ABC-Klassen sollen alle Kinder beim Schulstart faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg bekommen.“

Mit der Einführung der ABC-Klassen entstehen den kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten. Diese betreffen insbesondere die Beförderung der Kinder, den zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf, die etwaige Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie die Bereitstellung notwendiger Lernmittel.

Das Land wird den erforderlichen finanziellen Ausgleich in einem Belastungsausgleichsgesetz regeln. Das Verfahren wird rechtzeitig in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet und durchgeführt. Ministerin Feller: „Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert. Es ist unser gemeinsames Ziel, alle Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die den Schulträgern entstehen, ausgleichen.“

Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die zusätzliche individuelle Förderung in der Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen. Zudem wird das Ministerium erprobte digitale Tools zur Sprachförderung bereitstellen. Auch das digitale Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der Schulanmeldung soll allen Grundschulen landesweit zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Bis Mitte Februar haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände auswerten und im Anschluss den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Die ABC-Klassen sind der nächste wichtige Navigationspunkt auf dem Weg, den der Schulkompass NRW 2030 vorgibt. Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat die Landesregierung eine umfassende Strategie zur systematischen Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht auf den Weg gebracht – von der Modernisierung der Lehrkräfteausbildung über die Digitalisierung bis hin zu einer datengestützten Unterrichtsentwicklung mit klarem Fokus auf die Basiskompetenzen.

Damit hat die Landesregierung unter anderem auf die Ergebnisse der jüngsten Schulleistungsstudien reagiert, bei denen zu viele Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards nicht erreicht hatten.

Ministerin Feller abschließend: „Mit den ABC-Klassen schärfen wir unseren Fokus auf die Basiskompetenzen weiter aus. Wir sorgen dafür, dass jedes Kind von Anfang an faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg hat – unabhängig davon, mit welchen sprachlichen Voraussetzungen es aufwächst. Ich freue mich darauf, unseren Vorschlag mit allen zu diskutieren, die am Schulleben bei uns in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind.“



Montag kein Präsenzunterricht wegen Glättegefahr

Düsseldorf, 11. Januar 2026 - Schulministerium ordnet aufgrund amtlicher landesweiter Vorab-Unwetterwarnung an, dass Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben sollen / Ministerin Feller: Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität

An den nordrhein-westfälischen Schulen findet am kommenden Montag, den 12. Januar, kein Präsenzunterricht statt. Diese Entscheidung hat das Schulministerium getroffen, die Schulen hierüber heute per Mail informiert und die Schulen gebeten, in den dafür im Erlass vorgesehenen Distanzunterricht zu wechseln. Die Bezirksregierungen begleiten die Schulen bei der Umsetzung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Grund für die Entscheidung, den Präsenzunterricht am kommenden Montag auszusetzen, ist eine amtliche landesweite Vorabwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom 11. Januar 2026: Demnach wird für den Montagmorgen überall im Bundesland Regen erwartet, der aufgrund der kalten Temperaturen auf Straßen und Böden gefrieren und flächendeckend Glätte verursachen wird.

„Die Gesundheit und Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler haben für uns oberste Priorität. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erläuterte Schulministerin Dorothee Feller. „Wir haben die Entscheidung zur Aussetzung des Präsenzunterrichts bereits auf der Grundlage der landesweiten Vorabwarnung getroffen, damit wir die Schulen, Eltern und Kinder so früh wie möglich informieren konnten.“ Mit einer endgültigen amtlichen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ist heute erst spät am Tag zu rechnen.

Die Regelungen für den Unterricht basieren auf dem Erlass „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und
extremen Wetter-Ereignissen“. Schülerinnen und Schüler, die trotz der Anordnung zum ausfallenden Präsenzunterricht in die Schulen kommen, erhalten dort eine angemessene Betreuung. Für Eltern und Schülerinnen und Schüler können Schulen zum Beispiel auf ihrer Homepage weitere Informationenanbieten. Weitere Hintergründe zum Umgang der Schulen mit extremen Witterungsverhältnissen finden Sie hier.

Klare Handyregeln an Schulen in NRW: Mehr Ruhe im Unterricht, mehr Miteinander

Partizipativer Weg wirkt

Düsseldorf, 7. Januar 2026 - Nordrhein-Westfalen beteiligt beim Umgang mit Handys an Schulen bewusst die Schulgemeinschaften. Dieser Weg hat sich bewährt. Im Frühjahr 2025 hatte das Schulministerium die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, bis zum Herbst eigene, verbindliche Regelungen zur Handynutzung zu entwickeln. Für diesen Prozess hatte das Schulministerium klare Leitlinien vorgegeben.

Demnach sollte an Grundschulen die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich nicht erlaubt sein. Die weiterführenden Schulen sollten verbindliche, altersgerechte Regelungen erarbeiten, die gemeinsam getragen werden und im Schulalltag funktionieren. Das Schulministerium hat diesen Prozess mit Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen unterstützt.

„Wir haben sehr viel positives Feedback auf unsere Musterordnungen verbunden mit dem partizipativen Weg erhalten. Wir haben den Schulen unsere Erwartungshaltung klar kommuniziert und ihnen bewusst zugetraut, gute und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Und sie haben dieses Vertrauen eindrucksvoll bestätigt“, so Ministerin Feller.

„Unser landesweiter Aufruf hat Diskussionen angestoßen, Entscheidungen beschleunigt und für Klarheit gesorgt. Das Ergebnis sind klare Regeln, die im Schulalltag wirken, weil sie von den Schulen vor Ort selbst entwickelt und gemeinsam getragen werden. Das schafft Ruhe, Sicherheit und Verlässlichkeit.“

Dass dieser Weg trägt, zeigen die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage des Schulministeriums: Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine verbindliche Handyregelung, bei den weiterführenden Schulen sind es sogar 100 Prozent. Viele Schulen haben erstmals verbindliche Vorgaben beschlossen, andere ihre bestehenden Regelungen deutlich nachgeschärft.

Schulministerin Dorothee Feller: „Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche lernen, sich begegnen und konzentrieren können. Unsere Schulen teilen diese Einschätzung. Mit selbst entwickelten und für alle verbindlichen Regeln schaffen sie Orientierung im Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im Unterricht und fördern ein gutes soziales Miteinander.“

Die weiterführenden Schulen setzen wie vorgegeben auf differenzierte, altersgerechte Regelungen. 79 Prozent der Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden nach Jahrgangsstufen. Andere Schulen regeln die Nutzung nach Zeiten oder Bereichen. Etwa die Hälfte aller Schulen untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte Nutzung.

Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler wachsen die Freiräume. Ministerin Feller: „Freiheit braucht Regeln. Und genau diese Balance haben unsere Schulen gefunden: mehr Verantwortung mit wachsendem Alter, aber immer klare Leitplanken.“

Ein Erfolgsfaktor für die breite Akzeptanz der Regelungen ist der gemeinsame Entwicklungsprozess. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler waren beteiligt, insbesondere an weiterführenden Schulen wurden die Regelungen durch die Schulkonferenz beschlossen. Die Schulen haben die Vorgaben des Landes und den partizipativen Ansatz sehr ernst genommen – weil sie wissen, dass Beteiligung zu mehr Akzeptanz, weniger Widerstand und praxisnahen Lösungen führt.

„Auf diese Weise stärken wir zugleich auch die demokratischen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Sie setzen sich intensiv mit einer Fragestellung auseinander, die ihren eigenen Alltag unmittelbar betrifft, entwickeln dazu eine eigene Meinung und lernen, Verantwortung für gemeinsam getroffene Entscheidungen zu übernehmen“, so Ministerin Feller.

„Über alle Schulformen hinweg verfolgen die Regelungen dieselben Ziele: Schutz der Schülerinnen und Schüler, konzentrierter Unterricht und ein respektvolles Miteinander“, erklärt die Ministerin. In der Praxis gilt meist: Handys dürfen mitgebracht werden, ihre Nutzung ist jedoch eingeschränkt oder untersagt. Bei Regelverstößen greifen abgestufte Konsequenzen. „Wo vorher auf dem Schulhof aufs Display geschaut wurde, wird heute wieder miteinander gesprochen. Das ist ein Gewinn für das soziale Lernen.“

Besonders eindeutig ist die Haltung an den Grundschulen, die mittlerweile größtenteils ein generelles Handyverbot während des Schulbetriebs beschlossen haben, um die Kinder konsequent zu schützen. Damit folgen sie der Musterordnung der Landesregierung. „Gerade die Jüngsten brauchen Schutzräume ohne Ablenkung“, betont Schulministerin Dorothee Feller. „Dass die Grundschulen hier so geschlossen handeln, ist ein starkes Signal für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.“

Bis zum Herbst hatten 96 Prozent der Grundschulen verbindliche Vorgaben beschlossen. Dort, wo bislang noch keine Regelung vorliegt, hängt dies unter anderem damit zusammen, dass Beteiligungsprozesse – insbesondere mit Eltern – zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen waren.

Abschließend erklärt Ministerin Feller: „Die Schulen haben gezeigt, dass klare Regeln dann besonders gut funktionieren, wenn sie auf die jeweilige Schule zugeschnitten und gemeinsam entwickelt sind. Davon profitieren alle Beteiligten: die Schulgemeinschaft und vor allem die Kinder und Jugendlichen. Zugleich wird guter Unterricht nachhaltig gestärkt. Mein Dank richtet sich an alle, die sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Handynutzung auseinandergesetzt haben und für ihre Schule eine gemeinsam getragene Regelung gefunden haben.“

Zum 1. Januar 2026: Neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen tritt vollständig in Kraft

Minister Laumann: Die neue Krankenhausplanung wirkt, sie stärkt die Krankenhauslandschaft und die Behandlungsqualität

Düsseldorf, 29. Dezember 2025 - Mit dem Start des neuen Jahres wird der nordrhein-westfälische Krankenhausplan, eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung, vollständig in die Praxis umgesetzt und damit abgeschlossen: Nachdem am 1. April 2025 der Großteil der Regelungen landesweit in Kraft getreten ist, kommen am 1. Januar 2026 die Regelungen in den verbleibenden zehn von insgesamt 64 Leistungsgruppen dazu.
Das bedeutet: Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können Leistungen aus allen Leistungsgruppen mit dem neuen Jahr nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind.

Bei den verbleibenden zehn Leistungsgruppen, die nun umgesetzt werden, handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Für diese bestand eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2025, da die erforderliche Anpassung von Kapazitäten in den Krankenhäusern aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz zusätzlich Zeit in Anspruch genommen hat.

„Ende 2024 hat das Land die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen mit einem vollkommen neuartigen Krankenhausplan neugestaltet und vor allem auf eine solide und zukunftsfähige Basis gestellt. Was unseren Plan so richtungsweisend macht ist, dass wir als erstes Bundesland nicht auf Betten setzen, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben planen. Ein Kerninhalt des neuen Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern ausbaut.

Gleichzeitig baut er Doppel- und Mehrfachvorhaltungen der gleichen Leistungen in benachbarten Einrichtungen ab. Neun Monate nach dem Start der Umsetzung ist klar: Der neue Krankenhausplan wirkt. Durch die spürbare Konzentration von komplexen Leistungsgruppen bei einer gleichzeitigen guten Erreichbarkeit der Grundversorgung verbessert er zum einen die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Zum anderen dämmt er den ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal ein. Ich freue mich, dass der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen in Kürze vollständig in Kraft tritt und seine ganze stärkende Wirkung auf die Krankenhauslandschaft entfalten kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Dass die neue Krankenhausplanung für die allermeisten Krankenhäuser eine deutliche Veränderung bedeutet und es daher zu Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder Zeit klar. Immerhin handelt es sich um die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen der Gerichte zu unseren Gunsten anschaue, dann stelle ich fest, dass wir mit unserer Planung ganz offensichtlich den richtigen Weg eingeschlagen haben“, so Minister Laumann weiter.

Bei den Verwaltungsgerichten sind aktuell 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22. Dezember 2025), die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Zum Vergleich: In der Planung wurden rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen. Klagen (also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen.

Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Bezüglich der Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.

Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.

Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.

Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.

Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)

Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.

Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.

Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter: https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw

Finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser
Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden.

Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stehen den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.

Historische Entlastung für Kommunen: Land wird fast neun Milliarden Euro kommunale Schulden in die Landesschuld übernehmen

Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist, setzt das Land ein starkes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit seiner Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Kommunen wirksam von übermäßigen Liquiditätskrediten zu entlasten und neue finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen.

Am 23. Dezember 2025 wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung von 167 Kommunen versenden. Insgesamt übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld. Jede teilnehmende Kommune wird dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet; besonders hoch verschuldete Kommunen profitieren darüber hinaus von einer vollständigen Übernahme weiterer Belastungen oberhalb von Pro-Kopf-Schulden in Höhe von 1.500 Euro.

An der Altschuldenentlastung des Landes Nordrhein-Westfalen werden 167 Kommunen teilnehmen. Diese teilnehmenden Kommunen haben einen Antrag gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nach Prüfung der Anträge belaufen sich die übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung auf rund 17,7 Milliarden Euro.

Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro im Wege eines Schuldnerwechsels. Diese Entlastung wirkt unmittelbar: Die kommunalen Eigenkapitalpositionen werden gestärkt, die laufenden Ergebnisrechnungen spürbar entlastet und neue finanzielle Spielräume geschaffen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Das ist ein historischer Entlastungsschritt für Nordrhein-Westfalen. Wir sind die erste Landesregierung, die das große Problem der kommunalen Altschulden anpackt. Dazu nehmen wir jetzt Landesgeld in die Hand und übernehmen kommunale Kassenkredite in den Schuldendienst des Landes – in Einzelfällen bis nahezu 80 Prozent der Altschulden.
Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Ich bin Bundeskanzler Friedrich Merz für sein Bekenntnis dankbar, dass bei der Entschuldung unserer Kommunen auch der Bund seinen Teil der Verantwortung übernehmen wird.
Für die Zukunft muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar sein: Wer bestellt, bezahlt. Der Grundsatz der Veranlassungskonnexität muss nun auch vom Bund endlich konsequent angewendet werden.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Kurz vor Heiligabend kann die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein besonderes Päckchen unter den kommunalen Weihnachtsbaum legen: Mit der Übernahme von fast neun Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten setzt die Landesregierung eines der größten Programme zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens um.

Mit der nun feststehenden Schuldübernahme erreichen wir einen zentralen Meilenstein bei der Entschuldung unserer Kommunen. Damit ist diese Landesregierung die erste in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine deutliche anteilige Kommunalentschuldung umsetzt.

Zugleich erwartet die nordrhein-westfälische Landesregierung weiterhin, dass der Bund seine Zusagen einhält und zeitnah die notwendigen Schritte für eine finanzielle Beteiligung an den Altschuldenentlastungsprogrammen der Länder einleitet.“

Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen: „Die Übernahme von rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden ist für das Land Nordrhein-Westfalen eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung. Wir übernehmen diese Verantwortung bewusst, um die kommunale Ebene dauerhaft zu stabilisieren und Planungssicherheit zu schaffen. Damit setzt das Land ein starkes Zeichen für verlässliche Finanzpolitik und für leistungsfähige Städte und Gemeinden als Grundlage unseres Gemeinwesens.“

Die Übernahme der kommunalen Verbindlichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen wird die teilnehmenden Kommunen spürbar finanziell entlasten: Zum einen wird sich die Entschuldung positiv auf die Zinsausgabenbelastung der teilnehmenden Kommunen auswirken. Zum anderen wird die Schuldübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen das kommunale Eigenkapital erhöhen und damit verstärkend wirken.

Des Weiteren entfallen für die teilnehmenden Kommunen die finanzwirksamen Tilgungszahlungen. Eine kommunalscharfe Übersicht der 167 an der nordrhein-westfälischen Altschuldenentlastung teilnehmenden Kommunen, einschließlich der Altschuldenentlastungsbeträge, ist dem Anhang beigefügt.

Hintergrund: Am 9. Juli 2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das von der Landesregierung als Entwurf eingebrachte Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (AESG) ohne Änderungen beschlossen. Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Kommunen in Summe von der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu befreien und diese kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen.

Jeder einzelnen teilnehmenden Kommune wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 41,1 Prozent abgenommen. Über diesen Prozentsatz hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden: Sollten nach der Mindestentschuldung noch übermäßige Verbindlichkeiten oberhalb der Schwelle von 1.500 Euro pro Kopf vorhanden sein, werden diese vollständig in die Landesschuld übernommen.

Die Teilnahme an der anteiligen Altschuldenentlastung ist freiwillig und erfolgte auf Antrag. Der Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm konnte bis zum 30. November 2025 bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, gestellt werden. Die Übernahme der kommunalen Kreditverträge durch das Land erfolgt nun in einem Zeitraum ab Bestandskraft der Bewilligungsbescheide bis zum 31. Dezember 2026.

  

Anfrage: Wann gib es faire EMA-Gebühren für die NRW-WEihnachtsmärkte

Dezember 2025: Anfrage 6824 der Abgeordneten Ellen Stock, Ina Blumenthal und Alexander Vogt SPD Drucksache 18/16830

Alle Jahre wieder: Wann beginnt die Landesregierung, die GEMA-Gebühren für unsere Weihnachtsmärkte fair zu gestalten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen verfügt über eine lange und vielfältige Tradition an Weihnachtsmärkten, die fest in der Kultur und im gesellschaftlichen Leben unserer Städte und Gemeinden verankert sind. Sie sind ein bedeutender Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Adventszeit und tragen maßgeblich zur kulturellen Identität der Regionen bei.

Darüber hinaus haben Weihnachtsmärkte auch eine wirtschaftliche und touristische Bedeutung. Sie stärken den Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus, ziehen Gäste aus dem In- und Ausland an und tragen damit zur Belebung der Innenstädte, Quartiere und Ortskerne bei.

Diese kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung darf nicht durch unverhältnismäßige finanzielle Belastungen gefährdet werden. Die aktuell geltenden Regelungen zur Berechnung von GEMA-Gebühren stellen sowohl für kleinere und ehrenamtlich organisierte Märkte als auch für viele bekannte Großstadt-Märkte eine erhebliche Herausforderung dar.

Kosten für musikalische Darbietungen, besonders durch die pauschalen Berechnungen auf Basis der gesamten Veranstaltungsfläche, führen dazu, dass Musikprogramme reduziert oder ganz gestrichen werden müssen. Dies gefährdet nicht nur die kulturelle Vielfalt der Weihnachtsmärkte, sondern entzieht auch vielen Musikerinnen und Musikern eine wichtige Auftrittsmöglichkeit.

Auf diese Problematik hat die SPD-Landtagsfraktion NRW bereits im vergangenen Jahr hingewiesen und in ihrem Antrag die Landesregierung u.a. aufgefordert, einen Rahmenvertrag abzuschließen, die Kostenübernahme der GEMA-Gebühren für ehrenamtlich getragene Weihnachtsmärkte einzuführen sowie auf Bundesebene eine Reform der GEMA-Gebührenstruktur voranzubringen (Drucksache 18/11605).

1 Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag damals abgelehnt. Anschließend ist die Landesregierung untätig geblieben und deshalb stehen die Weihnachtsmarkt-Veranstalter in diesem Jahr vor demselben finanziellen Problem wie im vergangenen Jahr.

2 Im September 2025 haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) deshalb gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie des Deutschen Städtetags einen neuen Tarif speziell für Weihnachtsmärkte vereinbart.

Dieser sogenannte Weihnachtsmarkttarif gilt ab der aktuellen Saison und sieht eine Reduktion der GEMA-Gebühren um 35 Prozent gegenüber den bisherigen Tarifen vor. Trotz des Nachlasses von 35 Prozent stößt der neue Tarif in der Praxis auf Kritik.

3 Zahlreiche Veranstalter halten die Gebühren weiterhin für zu hoch. Insbesondere bei großen Veranstaltungsflächen, langen Laufzeiten oder geringeren Einnahmen durch Eintritt und Standgebühren sei die finanzielle Belastung nach wie vor erheblich. Insbesondere kleine, ehrenamtlich getragene Weihnachtsmärkte, die z.B. von Kirchengemeinden, Schulen oder örtlichen Vereinen veranstaltet werden, sind bedroht. Darüber hinaus bleiben auch in diesem Jahr etliche Weihnachtsmärkte still oder spielen nur GEMA-freie Musikstücke.

4 Am 25.11.2025 hat der Landtag dann auf Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 mit Zustimmung der SPD-Fraktion die Landesregierung beauftragt, im Rahmen vorhandener Mittel Gespräche mit der GEMA aufzunehmen und Möglichkeiten zur Entlastung ehrenamtlich organisierter, nicht-kommerzieller Veranstaltungen von Vereinen, anderen gemeinnützigen Organisationen und kirchlichen Trägern in Nordrhein-Westfalen zu prüfen.

Zudem solle sie dem Gemeinwohl dienende, ehrenamtlich organisierte, nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen, anderen gemeinnützigen Organisationen und kirchlichen Trägern in Nordrhein-Westfalen insbesondere durch die pauschale Übernahme verbleibender GEMA-Gebühren unterstützen.

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 6824 mit Schreiben vom 23. Dezember 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

1. Welche Weihnachtsmärkte bzw. deren Veranstalter in NRW haben, nach Kenntnis der Landesregierung ihr musikalisches Angebot aufgrund der GEMA-Gebühren in diesem Jahr reduzieren müssen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

2. Welche Weihnachtsmärkte bzw. deren Veranstalter in NRW haben, nach Kenntnis der Landesregierung, in diesem Jahr aufgrund der GEMA-Gebühren gar nicht eröffnen können? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

2 https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte 3 https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-lippe/bad-salzuflen/kritik-an-neuen-gema-gebuehren-fuerweihnachtsmaerkte-3399993 4 https://www.radio912.de/artikel/wieder-keine-musik-auf-dortmunder-weihnachtsmarkt-2450285.html 5 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-16497.pdf


3. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung etwaige Gespräche mit Veranstaltern geführt, um deren finanzielle Sorgen hinsichtlich der GEMA-Gebühren bei ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtsmärkten zu erfassen?

4. Welche konkreten Schritte plant die Landesregierung, um den Landtagsbeschluss vom 25.11.2025 umzusetzen, insbesondere um Gespräche mit der GEMA aufzunehmen und Möglichkeiten zur Entlastung ehrenamtlich organisierter, nicht-kommerzieller Veranstaltungen zu prüfen? (bitte Zeitplan angeben)

5. Welche konkreten Schritte plant die Landesregierung, um den Landtagsbeschluss vom 25.11.2025 in Bezug auf eine pauschale Übernahme verbleibender GEMA-Gebühren in die Praxis umzusetzen? (bitte Zeitplan angeben)

Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bislang haben noch keine Gespräche stattgefunden. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat vorgesehen, die Gespräche mit der GEMA nach der Verabschiedung des Landeshaushalts 2026 zu beginnen.
 

NRW bringt Strukturreform im Schienennahverkehr auf den Weg

Düsseldorf, 19. Dezember 2025 - Der Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen: Viele Strecken und zentrale Knotenpunkte müssen saniert werden, das führt zu Baustellen, längeren Fahrzeiten und Zugausfällen. Das Land will mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes einen Beitrag leisten, die Auswirkungen dieser Modernisierung so gut wie möglich zu organisieren.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sorgt dafür, dass Planung, Betrieb und Abstimmung künftig aus einer Hand erfolgen – für mehr Verlässlichkeit im Alltag der Fahrgäste.

Kern der Gesetzes-Novelle ist die Schaffung einer neuen, landesweiten Organisation „Schiene.NRW“, die den gesamten Schienennahverkehr im größten SPNV-Markt Europas steuert. Bisher war diese Aufgabe auf drei Zweckverbände verteilt – Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und go.Rheinland – was zu mehr Abstimmungsaufwand, Reibungsverlusten und unterschiedlichen Standards führte.

Durch die zentrale Verantwortung von Schiene.NRW werden Entscheidungswege verkürzt, die Verwaltung verschlankt und Ressourcen gebündelt. Der Gesetzentwurf ist im Dialog mit allen Beteiligten, darunter den drei bestehenden Aufgabenträgern und den kommunalen Spitzenverbänden Landkreistag und Städtetag NRW, in den vergangenen Monaten vorbereitet worden. Gemeinsam wurden Anpassungen beraten und tragfähige Grundlagen erarbeitet, damit die neue Struktur sowohl effizient als auch regional verankert ist.

„Mit dieser Reform machen wir den Schienenpersonennahverkehr für die Fahrgäste zuverlässiger und komfortabler“, erklärte Verkehrsminister Oliver Krischer. Drei Beispiele, wie die Strukturreform ganz konkret die Abläufe dort verbessern kann, wo Fahrgäste und Kommunen die Probleme heute am deutlichsten spüren:

Bei der Abstimmung von Baustellen haben Bauträger künftig nur noch einen zentralen Ansprechpartner, das erleichtert auch die Organisation der Ersatzverkehre.
Eine einheitliche Taktung von Fahrplänen über Verbundgrenzen hinweg reduziert Wartezeiten.
Außerdem kann eine landesweite Organisation zentral gesteuert dafür sorgen, unterschiedliche technische, bauliche und digitale Standards anzugleichen und damit die Barrierefreiheit voranzutreiben.

Kommunen profitieren durch mehr Geld und Sicherheiten
Von der Neuregelung sollen neben den Fahrgästen auch die Kommunen profitieren. Erstmals wird ein gesetzlich festgeschriebenes Grundangebot auf der Schiene garantiert. Diese 85 Millionen Zugkilometer pro Jahr sichern die Kommunen auch gegen unerwartete Kostensteigerungen ab.

Zudem garantiert das Land eine regionale Balance: Mehrleistungen in einer Region sind nur möglich, wenn auch in anderen Landesteilen zusätzliche Angebote bestellt werden. Damit schafft die Reform Verlässlichkeit, Fairness und Planungssicherheit. Niemand wird abgehängt.

Außerdem erhöht das Land die finanziellen Sicherheitspolster für den SPNV und damit auch für die letztlich verantwortlichen Kommunen: Der Mindestbetrag der SPNV-Pauschale steigt von einer Milliarde auf 1,6 Milliarden Euro jährlich und wird weiterhin regelmäßig angepasst. Nicht verausgabte Mittel eines Kalenderjahres können künftig 18 Monate länger verwendet werden.
Die Kommunen finanzieren heute keine Regionalzüge und S-Bahnen, das soll auch so bleiben. Die Kommunen und kommunalen Verkehrsbetriebe erhalten mit der Erhöhung der ÖPNV-Pauschale auf 160 Millionen Euro und drei-prozentiger regelmäßiger Anpassung ebenfalls mehr Spielräume.

Der Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht und wird im Januar beraten. Schiene.NRW soll zum 1. Januar 2027 die Arbeit aufnehmen.
Inhalte der Strukturreform und FAQ: https://www.umwelt.nrw.de/strukturreform

16-Jährige in NRW dürfen ab 2027 wählen

Düsseldorf, 17. Dezember 2025 - Die Freude im Landtag war groß, als mit großer Mehheit durch die Stimmen von CDU, SPD und FDP per Zwei-Drittel-Mehrheit zugesstimmt wurde, die NRW-Verfassung zu ändern und das Wahlalter bei Landtagswahlen gesenkt.
Nur die AfD schloss sich hier aus.
Ab der Landtagswahl 2027 können (derzeit rudn 300.000) in Nordrhein-Westfalen Jugendliche ab 16 Jahren wählen.

Die Vorläufe hierzu:
Anhörung zu Wählen ab 16
Düsseldorf, 13. November 2025 - Junge Menschen sollen künftig ab 16 Jahren bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen ihre Stimme abgeben dürfen. Dies sieht eine Gesetzesinitiative von CDU, SPD, Grünen und FDP vor. In einer Sitzung des Hauptausschusses haben Sachverständige dazu Stellung genommen.

„Junge Menschen haben großes Interesse an der Politik und wollen sich an politischen Entscheidungen beteiligen, die sie, ihre Zukunft oder die Gesellschaft betreffen“, heißt es im Gesetzentwurf (18/15905 zur Änderung der Landesverfassung). An Landtagswahlen dürften sie sich in Nordrhein-Westfalen jedoch bislang nicht beteiligen: Wer wählen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Junge Menschen seien in den Parlamenten unterrepräsentiert, müssten aber mit den Folgen der politischen Entscheidungen länger leben als Ältere. Zudem gebe die niedrige Wahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen Anlass dafür zu werben, stärker an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben.

Der Jurist Prof. Dr. Gernot Sydow (Universität Münster) hebt in seiner schriftlichen Stellungnahme hervor, dass der Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten könne, die unter dem „Stichwort der Generationengerechtigkeit“ diskutierten Probleme abzumildern. Mit der zunehmenden Lebenserwartung bei gleichzeitig geringer Geburtenrate habe die ältere Generation politisch größeres Gewicht als die jüngere Generation. Jedoch seien die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, diesem demografischen Problem zu begegnen, begrenzt oder rechtlich umstritten.

Mit Blick auf die Altersschwelle weist Sydow darauf hin, dass eine gleiche Altersschwelle bei verschiedenen Wahlen förderlich für Akzeptanz und Plausibilität wahlrechtlicher Regelungen wäre. Ein solches „Gleichauf“ könne jedoch nicht erzwungen und auch praktisch nicht realisiert werden, da es in Deutschland mit dem Bund und den Ländern unterschiedliche Wahlgesetzgeber gebe.

Die „generationenpolitische Brisanz“ einer Absenkung des Wahlalters betont auch der Jurist Prof. Dr. Hermann K. Heußner (Fachhochschule Osnabrück). Aufgrund des demografischen Wandels werde die Gruppe der jüngeren Wahlberechtigten immer kleiner. Eine Absenkung der Altersschwelle auf 16 Jahre vergrößere die Wählerschaft in Nordrhein-Westfalen zwar nur um 2,3 Prozent. Da junge Wähler und Wählerinnen jedoch häufig anders wählten als der Durchschnitt, könne die Wahlalterabsenkung bei der Verteilung der Mandate relevant sein und „potenziell über die Regierungsbildung entscheiden“.

Verfassungstheoretisch sei die Absenkung des Wahlalters dringend geboten, da die bestehende Regelung den 16- und 17-Jährigen das „demokratische Existenzminimum“ entziehe. Deutsche Jugendliche hätten darüber hinaus im Wesentlichen dasselbe politische Interesse wie 18-Jährige. Das Gleiche gelte für das politische Wissen.

Der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Christian Palentien (Universität Bremen) betont, eine Absenkung des Wahlalters sei ein Signal an die junge Generation, dass sie von wichtigen Entscheidungen nicht ausgeschlossen werde. Sie solle mit der Senkung der Altersschwelle in die Verantwortung genommen werden, sich mit politischen Themen in einer „entscheidungsbezogenen Form auseinanderzusetzen“.

Kinder und Jugendliche würden zudem ab einem Alter von etwa 14 Jahren „sozial und moralisch urteilsfähig“. Jugendliche seien unter anderem im Hinblick auf Mediennutzung, Freizeit- und Konsumverhalten sowie Bildungsweg selbstständig und selbstverantwortlich. Gehe es jedoch um politische Entscheidungen, werde der jungen Generation diese Eigenständigkeit abgesprochen, „obwohl sie die Folgen der derzeitigen Politik tragen muss“.

Die beabsichtigte Senkung des Wahlalters wahre den verfassungsrechtlichen Rahmen, schreibt Staatsrechtler Prof. Dr. Markus Ogorek (Universität zu Köln). Es gebe keinen bundesrechtlichen Grundsatz, dass in den Ländern nur Volljährige wählen dürften. Somit bewege sich die geplante Verfassungsänderung „innerhalb des dem Landtag zustehenden Gestaltungsspielraums“.

Die Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten stehe im Einklang mit dem Leitbild der allgemeinen Wahl und dem Demokratieprinzip: „Sie fördert die demokratische Teilhabe jüngerer Staatsbürger.“ Die geplante Änderung der Landesverfassung erweise sich vor diesem Hintergrund insgesamt als verfassungsrechtlich unbedenklich – und aus seiner Sicht auch als „rechtspolitisch begrüßenswert“.

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt“, begrüßt der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf. Demokratie lebe von Mitbestimmung und Teilhabe. Das gelte für alle Generationen. Wer erlebe, dass die eigene Stimme zähle, sei motiviert, sein Umfeld und die Gesellschaft zu gestalten. Die hohe Beteiligung an den durch den Landesjugendring koordinierten U-16- und U-18-Wahlen verdeutliche, dass junge Menschen politisch interessiert und entscheidungsfähig seien.

In diesem Zusammenhang sei die Absenkung des Wahlalters ein „starker Schritt“, aber nur ein Teil einer „eigenständigen und einmischenden Jugendpolitik“. Es brauche eine breit gefächerte Jugendstrategie. Der Austausch mit den Landesjugendringen der Bundesländer mit einem Wahlalter ab 16 Jahren habe gezeigt, dass eine Ansprache junger Menschen notwendig sei, damit sie von ihrem Wahlrecht erführen und es nutzten.

Die Psychologin und Politikwissenschaftlerin Dr. Elisabeth Graf vom Institut für Schulentwicklungsforschung (TU Dortmund) hebt hervor, dass eine Absenkung des Wahlalters ein inklusiveres Wahlrecht bedeute. Die breitere Berücksichtigung der Interessen von Jugendlichen nähere sich dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl an. Auf Grundlage der wissenschaftlichen Befunde spreche wenig gegen eine Absenkung des Wahlalters. Graf thematisiert außerdem die Rolle von schulischen Bildungsangeboten bei der Vorbereitung auf die Wahl.

Die Forschung zeige vielversprechende Ergebnisse, wenn es darum gehe, durch politische Bildung sozialen Ungleichheiten in der politischen Beteiligung und Kompetenz entgegenzuwirken: „Eine Wahlaltersenkung könnte hier helfen, die wahrgenommene Relevanz und den Nutzen der gelernten Inhalte zu erhöhen.“ Darüber hinaus könne die Senkung der Altersschwelle den Jugendlichen signalisieren, dass ihre Perspektive wertgeschätzt werde.

Gesetzentwurf: Landtagswahl ab 16 Jahren
Düsseldorf, 8. Oktober 2025 - Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung eingebracht. Das Ziel: Künftig sollen Jugendliche ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Bisher müssen Wählerinnen und Wähler mindestens 18 Jahre alt sein.

Das Bild zeigt eine Hand über einer Wahlurne. In der Hand ist ein Wahlzettel zu sehen.
Bereits bei der Landtagswahl 2027 soll Wählen ab 16 möglich sein. — © Landtag NRW/Bernd Schälte
„Junge Menschen haben großes Interesse an Politik und wollen sich an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen“, heißt es im Gesetzentwurf (18/15905). Zudem gebe die niedrige Wahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen Anlass, „für mehr Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen zu werben“. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass das Mindestalter bei Europawahlen bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden sei und in sieben Bundesländern bei Landtagswahlen ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bestehe.

Es sei in herausfordernden Zeiten wichtig, junge Menschen frühzeitig an demokratische Prozesse heranzuführen, sagte Klaus Voussem (CDU). Das Wahlrecht sei „nicht nur ein Recht, sondern eine Schule der Demokratie“. Studien zeigten, wer früh in politische Prozesse einbezogen werde, entwickle eine stärkere Bindung zur Demokratie. Das Land trage Verantwortung, dies zu unterstützen. Das Wahlrecht ab 16 Jahren sei ein „Vertrauensvotum“ für die junge Generation.

Die großen Fragen der Gegenwart beträfen gerade auch junge Menschen, sagte Thomas Kutschaty (SPD). Zwar werde manchmal behauptet, 16-Jährigen fehle die Reife, um wählen zu gehen. Aber: Demokratie sei „kein Eliteclub für Hochgebildete, kein Exklusivrecht für Erwachsene“, sagte Kutschaty. „Demokratie ist ein Recht. Und zwar ein Recht für alle.“ Das Wahlrecht ab 16 Jahren sei „längst überfällig“ und „ein starkes Signal an die Jugend unseres Landes“.

Der vorgelegte Gesetzentwurf stehe dafür, dass die Stimmen junger Menschen wichtig seien, sagte Dagmar Hanses (Grüne): „Nicht irgendwann, sondern jetzt.“ Die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren habe sich bei Europa- und Kommunalwahlen bewährt und sei für Nordrhein-Westfalen ein „konsequenter und überfälliger Schritt“. Die Ausweitung des Wahlrechts sei „nichts anderes als ein Zeichen für konkrete Generationengerechtigkeit“.

Es gehe in der Debatte nicht nur um eine formale Änderung der Landesverfassung, sondern um eine „entscheidende Weichenstellung für die politische Teilhabe junger Menschen in Nordrhein-Westfalen“, sagte Dirk Wedel (FDP). Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sei ein konsequenter Schritt. Bereits heute dürften junge Menschen bei Europa- und Kommunalwahlen mitstimmen. „Es ist kaum erklärbar, warum sie bei Landtagswahlen hiervon ausgeschlossen bleiben sollen“, sagte Wedel.

„Die Jugend rückt nach rechts, und das ist gut so“, sagte Andreas Keith (AfD). Bei der Bundestagswahl habe seine Partei bei jungen Wählerinnen und Wählern ein Plus von 14 Prozent verzeichnet. Dennoch werde seine Fraktion die geplante Gesetzesänderung nicht unterstützen. Das Wahlrecht sei an die Volljährigkeit gekoppelt, so Keith. Wer im Strafrecht als Minderjähriger gelte, „kann nicht gleichzeitig in einem der höchsten Akte staatlicher Verantwortung mitbestimmen“.

Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete die geplante Absenkung des Wahlalters als „gute Entscheidung“. Die letzten Wahlen hätten gezeigt, „dass Jugendliche sehr klug mit dem Wahlrecht umgehen“. Dies sei auch bei der jüngsten Kommunalwahl deutlich geworden. Es sei eben nicht die AfD gewesen, die in der Altersgruppe besonders gut abgeschnitten habe. „Das war anders und zeigt, dass junge Leute zunehmend nachdenklich werden und die billigen Sprüche auf Dauer eben doch nicht zünden“, so Reul.

NRW stellt die Oberstufe neu auf: Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie 38 Kernlehrpläne gehen in die Verbändebeteiligung

Das Landeskabinet hat den Weg frei gemacht für eine grundlegende Reform und Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf für eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Entwürfe für 38 neue Kernlehrpläne gehen nun in die Verbändebeteiligung.

Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2025 - Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Wie versprochen stellen wir die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen neu auf. Unser Ziel ist es, die Studier- und Ausbildungsfähigkeit weiter zu stärken und Schülerinnen und Schüler noch besser auf eine sich wandelnde Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Die Entwürfe für die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung schaffen dafür klare, zeitgemäße und gut handhabbare Regelungen. Ich danke allen Beteiligten, die diesen intensiven Prozess schon bisher mit vielen guten Vorschlägen konstruktiv begleitet haben, und freue mich nun auf die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung.“

Die Neuregelungen werden erstmals wirksam für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, die neuen Abiturprüfungen vorzubereiten. Zugleich erhalten sie Gelegenheit, die Zeit bis zur Umsetzung dafür zu nutzen, zentrale Elemente zu erproben, bevor diese in neuer Form verbindlich eingeführt werden.

Zu den zentralen Änderungen zählt ein fünftes Abiturfach. Damit folgt Nordrhein-Westfalen der Mehrheit der Bundesländer. Die Schülerinnen und Schüler können mit dem neuen Fach ihre Schwerpunkte gezielter und freier setzen. Zwei Naturwissenschaften im Abitur? Ein verstärkter sprachlich-künstlerischer oder gesellschaftswissenschaftlicher Fokus? Oder ein Abiturprüfungsformat, das eng an ein eigenständig gewähltes Projekt gekoppelt ist? All das wird möglich.

Die Prüfung im fünften Abiturfach kann als Präsentationsprüfung oder als Besondere Lernleistung abgelegt werden. Im für Nordrhein-Westfalen neuartigen Prüfungsformat der Präsentationsprüfung bereiten die Schülerinnen und Schüler ein Thema eigenständig vor, visualisieren Inhalte und stellen sie der Prüfungskommission vor. Kompetenzen wie kritisches Denken, Kreativität, klare Kommunikation und Kooperation können hierdurch künftig stärker im Mittelpunkt stehen.

Eine weitere Option ist die Besondere Lernleistung. Sie entsteht aus einem großen fachlichen oder fachübergreifenden Projekt oder aus einem Beitrag zu einem Wettbewerb. Künftig begleiten die Schulen diese Arbeit enger. Digitale Werkzeuge und KI-Systeme können dabei helfen, Ideen zu ordnen, Fakten zu prüfen oder Ergebnisse aufzubereiten.

Parallel dazu führt das Land klare und einheitliche Zeiten für Klausuren ein. In der Einführungsphase und im ersten Jahr der Qualifikationsphase dauern sie 90 Minuten. Im zweiten Jahr stehen 135 Minuten im Grundkurs und 180 Minuten im Leistungskurs fest. Dazu treten künftig sogenannte gleichwertige komplexe Leistungsnachweise – etwa praktische sowie schriftliche und mündliche Ergebnisse auch kleinerer Unterrichtsprojekte – in bestimmtem Umfang neben die Klausuren.

Neu ist außerdem, dass alle Jugendlichen im Abschlussjahr einen Projektkurs absolvieren. Dort verfolgen sie allein oder in Gruppen individuelle Projekte und erarbeiten Produkte: eine Studie, eine künstlerische Arbeit, ein technisches Modell, ein Konzept für ein soziales Projekt oder auch naturwissenschaftliche Experimente. Dieser Kurs stärkt eigenständige Ideen, vertieft Inhalte und bereitet direkt auf das fünfte Abiturfach vor.

Der Entwurf der neuen Verordnung ist das Ergebnis eines breiten Austauschs seit März 2023. Beteiligte waren schulische Verbände, Personalräte, Schulaufsichten, Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen sowie Schulleitungen aller Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Diese breite Basis bildet die Grundlage für die nächste Phase, in der die Verbände ihre Rückmeldungen geben.

Für die Verbändebeteiligung ist ein Zeitraum bis Ende Januar 2026 vorgesehen. Ziel der Landesregierung ist es, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages, dass die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum 1. August 2027 zusammen mit den Kernlehrplänen in Kraft treten kann.