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Smartphone statt Bürgeramt – Roll-Out der „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ startet in der Landeshauptstadt

Düsseldorf, 16. April 2024 - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. "Am heutigen Dienstag, 16. April 2024, ist mit der Landeshauptstadt Düsseldorf der Nordrhein-Westfalen-weite Roll-Out der „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ (eWA) gestartet. Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ermöglicht die digitale Ummeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro vor Ort dar. Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen ab sofort den neuen Online-Dienst zur Verfügung. Mit Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln und Herne befinden sich sieben weitere Pilotkommunen in der Anbindung. " 


„Smartphone statt Bürgeramt: Das Ummelden geht jetzt auch von der Couch aus. Unsere Landeshauptstadt Düsseldorf macht den Anfang. Mit dem Roll-Out der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird das digitale Rathaus weiter ausgebaut. Um allen Bürgerinnen und Bürgern diesen digitalen Service anbieten zu können, ist es wichtig, dass sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dem Roll-Out anschließen. Landesweit stehen aktuell 1.891 Verwaltungsdienstleistungen den Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern digital zur Verfügung“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  


Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist Teil der europäischen Single Digital Gateway-Verordnung: Ziel ist es, bestimmte Verwaltungsverfahren auf europäischer Ebene vollständig medienbruchfrei online von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen abrufen zu können. Die Antragsdaten der Bürgerinnen und Bürger werden im Austauschstandard „XMeld“ übermittelt und medienbruchfrei in die Fachverfahren übernommen.  


Die für die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ anfallenden Betriebskosten werden zu 50 Prozent aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und zu weiteren 50 Prozent aus dem Budget der Föderalen IT-Kooperation (Fitko) finanziert. Für die Kommunen fallen lediglich einmalige individuelle Anbindungskosten an. Die vom Land Nordrhein-Westfalen getragenen Betriebskosten für das Jahr 2024 belaufen sich auf rund 335.000 Euro.  


Nach erfolgreich durchgeführten Tests in der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Dortmund kann der Roll-Out nun starten: Das Angebot des Amtes für Einwohnerwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses. Der Dienst steht zunächst allen volljährigen Personen aus klassischen "Single-Haushalten" – also Alleinstehenden ohne Kinder – mit deutschem Personalausweis oder europäischer eID-Karte zur Verfügung. Sobald die rechtlichen und technischen Möglichkeiten gegeben sind, wird der Nutzerkreis erweitert.  


Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten wir einen immer schnelleren und einfacheren Zugang zu den Leistungen der Stadtverwaltung. Gepaart mit dem weiteren Glasfaserausbau, der flächendeckend für schnelles Internet sorgt, stärken wir so einen wichtigen Standortfaktor für Unternehmen und Privathaushalte und stellen die Landeshauptstadt weiter zukunftsfähig auf.“  


„Nach der erfolgreichen Pilotierung und dem nun anstehenden Produktivstart können die weiteren Pilotkommunen Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln und Herne auf Wunsch ebenfalls produktiv geschaltet werden. Zeitgleich bereiten wir eine Informationsveranstaltung für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor, in der wir den Kommunen den Dienst vorstellen und den Anbindungsprozess erläutern. Auf Basis der Rückmeldung der Kommunen werden wir dann den Dienst in mehreren Wellen in 2024 an alle nachnutzungsinteressierten Kommunen ausrollen. So erreichen wir das gesteckte Ziel des flächendeckenden Rollouts.“, skizziert Carla Freitag, Projektleiterin bei der umsetzenden Landestochter d-NRW AöR, die nächsten Schritte des Rollouts.  


Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem "Einer-für-Alle-Prinzip" (EfA) umgesetzt wird   Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist unter
www.duesselorf.de/einwohnerangelegenheiten/online-services#c171854 zu erreichen  


Hintergrund:
 
·         Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto (am besten BundID, alternativ Service-Konto NRW) erforderlich.  
·         Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden.  
·         Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.  
·         Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.  
·         Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.  
·         Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser kann nach Anleitung eigenständig angebracht werden.


Übergangslotsen in NRW: Förderung von Ausbildungschancen für rund 10.000 Schülerinnen und Schüler - Landesweites Angebot im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW wird umgesetzt.

Am Dienstag, 16. April 2024, besuchten Schulministerin Dorothee Feller und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann das Franz-Jürgens-Berufskolleg in Düsseldorf, um sich über die Umsetzung des gemeinsam entwickelten Unterstützungsangebots „Übergangslotsen” für ausbildungsinteressierte junge Menschen zu informieren.  


Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte die Bedeutung der Fachkräftegewinnung: „Der Fachkräftemangel ist eine große Herausforderung, bietet jedoch auch jungen Menschen die Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Immer noch finden zu wenige Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssektor den Weg in eine Berufsausbildung. Wir können es nicht hinnehmen, dass so viele junge Menschen ohne berufliche Ausbildung bleiben. Es ist entscheidend, abgestimmte und zielgerichtete Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die Übergangslotsen werden hier einen Beitrag leisten, indem sie die jungen Menschen persönlich, individuell und bedarfsorientiert unterstützen. Sie arbeiten eng mit den Berufskollegs, den Agenturen für Arbeit und Jobcentern sowie den Partnern in den Regionen zusammen. Ich ermutige auch die Betriebe, aktiv auf die Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor zuzugehen und Praktikums- sowie Ausbildungsplätze anzubieten.“  


Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Die Fachkräftegewinnung ist in Nordrhein-Westfalen eine große gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe. Hier ist der Schulterschluss zwischen Schulen, Unternehmen und allen an der beruflichen Ausbildung Beteiligten gefragt. Wir haben in unseren Berufskollegs eine Vielzahl von jungen Menschen, die hervorragende Fähigkeiten mitbringen und unseren Arbeitsmarkt bereichern wollen und werden – doch dafür benötigen sie Orientierung und Hilfe. Wir sind sicher, dass die Übergangslotsen mit ihrer individuellen Begleitung die Potenziale der Schülerinnen und Schüler fördern und ihren Einstieg in die Unternehmen ebnen werden.”  


Seit November 2023 unterstützen Übergangslotsen in Nordrhein-Westfalen ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler, die sich in Bildungsgängen der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung sowie der Berufsfachschule 1 und 2 (Übergangssektor) an Berufskollegs befinden, bei der Suche nach Ausbildungs- und Praktikumsstellen. Damit sollen die Übergänge der jungen Menschen des Übergangssektors in Ausbildung deutlich beschleunigt und erhöht werden. Die Landesregierung fördert landesweit insgesamt 133 Übergangslotsen, die ihre Arbeit vorwiegend vor Ort in den Berufskollegs umsetzen.  


Rund 10.000 Schülerinnen und Schüler in den Berufskollegs können sich direkt an die Lotsen oder an ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer wenden und werden auch durch die Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit begleitet. Betriebe und Unternehmen, die auf der Suche nach Auszubildenden sind oder Praktikumsstellen anbieten möchten, können sich ebenfalls an die Berufskollegs in ihrer Region, ihre zuständige Kammer oder an die Bildungsträger wenden.  


Die Landesregierung hat die Fachkräfteoffensive NRW gestartet, um dem akuten und drohenden Fachkräftemangel mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen zu begegnen. Die Stärkung der beruflichen Ausbildung und ein verbesserter Übergang Jugendlicher von der Schule in den Beruf sind dabei zentrale Handlungsfelder. Weitere Informationen sowie die Listen der Bildungsträger vor Ort sind abrufbar unter: https://www.mags.nrw/uebergangslotsen.nrw


Effektive Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Umweltkriminalität

Neue Strukturen stärken den Einsatz gegen Verstöße  
Düsseldorf, 10. April 2024 - Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden ist entscheidend, um Umweltstraftaten zu bekämpfen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Unter diesem Aspekt hat diese Woche bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Austausch zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden stattgefunden, an dem erstmalig auch die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität in NRW (ZeUK) sowie die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität (VStUK) des Landeskriminalamtes  teilgenommen haben.  


Der Runderlass des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern vom 23. Juli 2019 betont die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden. Regelmäßige Besprechungen sollen dazu dienen, Ermittlungen zu koordinieren, Erfahrungen auszutauschen und Phänomene der Umweltkriminalität zu erörtern. Dabei werden auch Aspekte des präventiven Umweltschutzes berücksichtigt.  


Die neue Struktur, insbesondere die Einrichtung der ZeUK NRW und der Vernetzungsstelle beim Landeskriminalamt, markiert einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität. Diese Besprechung war daher von großer Bedeutung, um gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Verfolgung von Umweltdelikten zu erarbeiten und die Zusammenarbeit zu stärken.  


Besprochen wurde u.a. eine effizientere Abstimmung und Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung von Umweltverstößen, z.B. bei illegalen Einleitungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen oder im Bereich der Schifffahrt in den Rhein, illegalen Entsorgungen von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen in Düngemitteln und der Verfolgung von Straftaten in Bezug auf „fischereiliche“ Ausübungen. Die Besprechung ist ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden.

NRW: Rund 1,1 Milliarden Euro Wohngeld in 2023 ausgezahlt

Ministerin Scharrenbach: Wohngeldstellen gebührt für enormes Engagement großer Dank
Düsseldorf, 9. April 2024 - Die Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt. Ursächlich dafür ist die bundesgesetzliche Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Wohngeld wird zu 50 % vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 50 % vom Bund finanziert.


Betrug der Landesanteil 2022 noch rund 218 Millionen Euro, hatte das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro mehr zu schultern. Auch im ersten Quartal 2024 zeigt sich, dass die Wohngeldzahlungen weiter auf dem hohen Niveau von 2023 verbleiben.  


Stellvertretend für die 396 Wohngeldstellen im Land besuchte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, vor Kurzem Wohngeldstellen in Ahlen und Bottrop, um sich mit den Verantwortlichen über die Wohngeldpraxis und Vereinfachungspotentiale auszutauschen.  


„Das war und ist ganze Arbeit der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen: Innerhalb kürzester Zeit war die bundesgesetzliche Wohngeldreform durch die Kommunen zum 1. Januar 2023 umzusetzen. Es zeigt sich, dass sich in Nordrhein-Westfalen die Antragszahlen ungefähr um den Faktor 2,5 gegenüber 2022 gestiegen sind. Das war nach der Wohngeldreform ein enormer Kraftakt für die 396 Wohngeldstellen in unserem Land.

Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt daher ein besonderer Dank: Nur mit Ihrem Engagement war es überhaupt möglich, diese Reform zu stemmen. Denn neben der Möglichkeit der Online-Betragung suchen die meisten Menschen die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass diejenigen, die finanzielle Unterstützung für das Wohnen benötigen, diese Hilfe auch erhalten“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.  


Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft: Auf der einen Seite wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auf der anderen Seite das Wohngeld selbst erhöht. Mit der bundesgesetzlichen Reform wurde eine Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Dies führte und führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen. Um die Wohngeldreform für die Empfängerinnen und Empfänger in der damaligen Kürze der Zeit überhaupt umsetzen zu können, hat das Ministerium eng mit den Kommunen zusammengearbeitet und unterstützt.  


Mit der Wohngeld-Reform blieb allerdings eines aus: Notwendige Verfahrensvereinfachungen wurden weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wohngeldstellen umgesetzt. Ministerin Scharrenbach nutzte die Zeit vor Ort, um sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Wohngeldstellen über Optimierungspotentiale auszutauschen.  


„Unsere Erwartungshaltung geht dahin, dass die Bundesregierung in 2024 Verfahrensvereinfachungen und damit Bürokratieentlastungen im Wohngeld umsetzt. Die hohe Summe der ausgezahlten Mittel zeigt: Ohne unsere Kommunen als verlässlicher Stabilitätsanker ist kein Staat zu machen. Nur aus dem kommunalen Praxiswissen können wir erfahren, wo sinnvolle Stellschrauben zur Optimierung gedreht werden können. Denn das Wohngeld ist für viele Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümer mit kleinem Geldbeutel in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung“, so die Ministerin weiter.  


Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen Wohngeldstellen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.


Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner des Landes
www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden. Nach der Berechnung können wohngeldberechtigte Bürgerinnen und Bürger direkt über das Tool mit ihren Angaben auch einen Online-Antrag stellen.  


Praxisbeispiel 1  
Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf (Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro. Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50 Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese Kosten nicht wohngeldfähig sind. Seit Jahr 2023 hat sie einen Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.  


Praxisbeispiel 2  
 Ein Busfahrer, verheiratet, 2 Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er hat als Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt eine Miete von 723 EUR. Seit 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von 153 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.


Gewässerbewirtschaftung im Klimawandel

Ruhrverbandsgesetz soll Wasserversorgung in Trockenzeiten sichern – Verbändeanhörung eingeleitet
Duisburg, 4. April 2024 - Der Ruhrverband sichert mit dem Ruhr-Talsperrensystem die Trink- und Brauchwasserversorgung der Region mit etwa 4,6 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern. Durch die Steuerung der Talsperren werden die Abflüsse der Ruhr ausgeglichen und können so auch in Niedrigwasserzeiten aufrechterhalten werden. Entsprechende Vorgaben zur Pegelsteuerung sind im Ruhrverbandsgesetz verankert. Um ausreichende Füllstände in den Talsperren sicherzustellen, hatte das Umweltministerium in den vergangenen Trockenjahren bereits befristet reduzierte Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidung zugelassen.


Um das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, soll die Steuerung der Abflussmengen nach einem Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes künftig flexibler an lange Trockenphasen angepasst werden können. Hierzu sollen geringere Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz zugelassen werden, um auch in Trockenphasen eine ausreichende Trink- und Brauchwasserversorgung sicherzustellen.


Ausgenommen hiervon sollen die gewässerökologisch besonders relevanten Monate April, Mai und Juni sein, um in diesem Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren Nebengewässern für die sensible Laichphase, insbesondere der Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge, zu gewährleisten.  Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetz hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. 


Um den Folgen geringerer Wasserführung entgegenzuwirken, wird der Ruhrverband sich in einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land NRW zu Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Der Ruhrverband wird zehn Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen ausstatten. Zudem ist eine ökologische Aufwertung von Nebengewässern geplant (Wimberbach/Mühlenbach bei Wickede, Walpke und Hellefelder Bach bei Arnsberg), um die Populationen der Groppe und des Bachneunauges in der Ruhr zu stützen.


Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein begleitendes Monitoring von Gewässerchemie und Fischpopulationen durchführen.  Zur Verbesserung der Klimaresilienz der Talsperren wird daher auch der Hochwasserschutz in einer eigenständigen Begleitvereinbarung zwischen dem Land und dem Ruhrverband gewürdigt, in der sich der Verband zu weiteren Untersuchungs- und Analysemaßnahmen verpflichtet. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der Gesetzänderung vorgesehen.


- Kommunalfinanzen: Das Land bleibt echte Hilfen schuldig
- Flüchtlingsfinanzierung: Land muss gestiegene Kosten ausgleichen

Kommunalfinanzen: Das Land bleibt echte Hilfen schuldig
Duisburg, 22. März 2024 - StGB NRW-Pressemitteilung Düsseldorf - Die Stimmung in den Städten und Gemeinden ist unverändert schlecht. Trotz erweiterter Spielräume im Haushaltsrecht stehen viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Solange das Land davor zurückscheut, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen, droht Städten und Gemeinden der Weg in die Haushaltssicherung. „Schon seit mehr als 40 Jahren leben wir von der Substanz und sind immer mehr gezwungen zu improvisieren“, unterstrich Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort am Rande einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf.


„Mit jeder Krise, mit jeder neuen Aufgabe wächst die Überforderung. Schon heute reicht es bei etlichen Gemeinden nicht einmal mehr für die Pflichtaufgaben, etwa in der Kita, in Schulen oder anderen Bereichen.“ „Nachdem wir im Herbst mit einem Hilferuf darauf hingewiesen haben, dass jede vierte Kommune vor der Haushaltssicherung steht, hat das Land an einigen Stellen eilig nachgebessert, allerdings nicht einen einzigen Euro frisches Geld in Aussicht gestellt“, bemängelte Landscheidt. Ob die Gespräche zum Abbau von Bürokratie und Standards spürbare Entlastungen bringen, bleibe abzuwarten.


Die kürzlich beschlossenen Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht sieht Landscheidt kritisch: „Das neue Gesetz gibt den Kommunen in manchen Fällen die Chance, durch Umbuchungen den Kopf über Wasser zu halten und den gesetzlich vorgeschriebenen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Aber wir haben dadurch keinen Cent mehr in der Tasche“, erläuterte der Präsident. Im Kern habe sich an den Problemen nichts geändert, so Landscheidt.


„Das Land befasst sich mit Symptomen, nicht mit den Ursachen. Wir verschieben die Pleite, aber verhindern sie nicht. Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene verschärft sich mit dem wachsenden Investitionsstau von Tag zu Tag“, betonte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. „Je länger nicht investiert werden kann, umso mehr geht das auf Kosten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Standort Deutschland insgesamt“, so Landscheidt. „Nicht zuletzt aufgrund des schlechten Zustandes von Schulen, Straßen oder Sportstätten wachsen die Zweifel der Menschen an der Leistungsfähigkeit des Staates. Dies ist eine Gefahr für unsere Demokratie.“


Landscheidt forderte: „Bund und Land als unsere Ansprechpartner stehen mehr denn je in der Pflicht, die Not der Kommunen anzuerkennen und eine auskömmliche wie nachhaltige Finanzierung der Städte und Gemeinden sicherzustellen. ‚Wer bestellt, bezahlt‘ – dieser Grundsatz muss Maßgabe aller politischer Handlungsentscheidungen sein, gerade mit Blick auf die Ausweitung staatlicher Leistungen. Die einzige echte Lösung sehen wir in einem Abbau der strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden.“


Flüchtlingsfinanzierung: Land muss gestiegene Kosten ausgleichen
Städte und Gemeinden fordern rückwirkende Erhöhung der Flüchtlingspauschale um mindestens 25 Prozent. Die Städte und Gemeinden sind durch die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten weiterhin sehr stark belastet.


"Das Land muss die Kommunen deutlich mehr unterstützen und die Flüchtlingspauschale um mindestens 25 Prozent erhöhen", forderte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW), am Rande einer Präsidiumssitzung in Düsseldorf. "Die Städte und Gemeinden zahlen schon seit Jahren obendrauf. Sie sind zwingend auf eine Erstattung der tatsächlichen Kosten angewiesen, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen", kritisierte Sommer.


"Eine Erhöhung der Pauschale, die uns für jeden Geflüchteten zusteht, ist überfällig. Schon allein wegen der enormen Preissteigerungen ist der aktuelle Betrag von 10.500 Euro im Jahr für eine kreisangehörige Kommune viel zu gering." Sommer wies auf die dauerhaft hohe Belastung der Kommunen hin. "Die Städte und Gemeinden stehen seit Anfang 2022 unter Dauerstress. Umso mehr benötigen sie eine Finanzausstattung, mit der sie Betreuung, Unterkunft und Integration verlässlich bezahlen können", so Sommer.


Die aktuelle Pauschale im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sei hoffnungslos veraltet und beruhe auf Kostenberechnungen aus dem Jahr 2017. Das Land stehe daher in der Pflicht die FlüAG-Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2024 um mindestens 25 Prozent zu erhöhen, um Kostensteigerungen aufzufangen, eine Finanzierungsregelung für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen, für die die Kommunen bislang keinerlei Erstattung erhalten, sich stärker an den Gesundheitskosten für Geflüchtete zu beteiligen und die Mindestgrenze von derzeit 35.000 Euro für eine Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten deutlich herabzusetzen. Auch der Bund müsse deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Die beim Flüchtlingsgipfel im November verbredete einmalige Pauschale von 7500 Euro reiche nicht aus, um die Kommunen hinreichend zu entlasten.


Fußball-Europameisterschaft 2024: Land vereinfacht kommunale Veranstaltungsplanung

Düsseldorf, 19. März 2024 - Landesregierung ändert zur Vereinfachung befristet das Landes-Immissionsschutzgesetz Die Fußball-Europameisterschaft der Männer findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in Deutschland statt. In Nordrhein-Westfalen sind Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln die Austragungsorte ("host cities") von 20 Spielen. Insbesondere in diesen Städten werden Public-Viewing- sowie Fan-Veranstaltungen und Begleitprogramme angeboten. Derartige Veranstaltungen gehen in der Regel mit erhöhten Lärmimmissionen einher, die zum Teil bis in die Nachtstunden hineinreichen.


 Die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird in Nordrhein-Westfalen durch das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geschützt, Ausnahmen hiervon waren bisher nur auf Grundlage von Einzelentscheidungen nach Abwägung durch die Kommunen möglich. Um den Kommunen mehr Rechts- und Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen zu bieten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat die Landesregierung nun eine für die EM befristete Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen.


Die Gesetzesänderung sieht vor, dass von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte im Zusammenhang mit der EM 2024 durchgeführte Großveranstaltungen in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr stattfinden können, ohne dass hierfür Einzelausnahmen notwendig sind. Mit einem Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept muss jedoch sichergestellt werden, dass bei einer angrenzenden Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel verursacht werden.


Die Regelung berücksichtigt das öffentliche Interesse an der Durchführung dieser Veranstaltungen und den angemessenen Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen. Für andere Veranstaltungen im Rahmen der Fußball EM 2024 gelten weiterhin die allgemeinen Regeln des Lärmschutzes. Dies bedeutet, es besteht wie bisher die Möglichkeit, dass die Kommunen durch ordnungsbehördliche Verordnungen allgemeine Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe zulassen oder diese auf Antrag erteilen. Dies gilt ebenso für die Außengastronomie.


Die im LImschG für die Außengastronomie geregelte generelle Ausnahme vom allgemeinen Schutz der Nachtruhe für die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr umfasst zwar keine Ton- und Fernsehdarbietungen im Freien. Public-Viewing im Bereich von Außengastronomie kann jedoch durch weitergehende Einzelzulassungen durch die Kommunen ermöglicht werden. Zurzeit befindet sich ebenfalls eine Verordnung des Bundes über den "Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024" in Vorbereitung.


Da landesrechtliche Regelungen Vorrang haben, findet diese Bundesverordnung in Nordrhein-Westfalen jedoch keine Anwendung. Minister Krischer betont: "Wir wollen, dass dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den Großevents mit Public-Viewing stattfinden kann, aber eben auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da, wo Fußballfans gucken und feiern wollen."
Weitere Informationen Landes-Immissionsschutzgesetz auf recht.nrw FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF)

- Landeskabinett gibt grünes Licht für weitere Umsetzung des Startchancen-Programms
- Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den Übergang von der Schule in den Beruf

Vereinbarungen beschlossen Landtag wird befasst Ministerin Feller: Jetzt kann der Auswahlprozess der Schulen beginnen, die ab dem Schuljahr 2024/25 gefördert werden

Düseldorf, 6. März 2024 - Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben für die weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen. Das Landeskabinett hat in dieser Woche der Verwaltungsvereinbarung und der Rahmenvereinbarung Startchancen mit dem Bund zugestimmt, welche die rechtliche und politische Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des Bund-Länder-Programms zur Förderung von Schulen in herausfordernder Lage bilden.


Die Vereinbarungen wurden nun unmittelbar dem Landtag Nordrhein-Westfalen zugeleitet, der sich final damit befassen wird. „Die Vereinbarungen zum Startchancen-Programm schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das Schulministerium mit dem Auswahlprozess der Schulen beginnen kann, die ab dem Schuljahr 2024/25 in einer ersten Kohorte und dann ab dem Schuljahr 2025/2026 in einer zweiten Kohorte gefördert werden“, sagte Schulministerin Dorothee Feller.


Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm in den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Ein Hauptfokus des Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.


Um die Schulen bei ihren Aufgaben wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen: Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur der jeweiligen Schule geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist. Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu einer Verbesserung der Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.


Ein zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (Multiprofessionelle Teams). Das Schulministerium wird in enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulämtern nun kurzfristig die ersten 400 förderberechtigten Schulen in herausfordernder Lage auswählen, die ab April für eine Teilnahme in der 1. Kohorte angesprochen werden sollen.


In dieser Phase werden ebenfalls die jeweiligen Schulträger eingebunden. Der Fokus liegt dabei mit 60 Prozent auf der Förderung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Förderschulen. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und ausgewählte Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.

„Bei der Auswahl orientieren wir uns streng an der Zielsetzung des Programms und den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Sozialindikatoren und können dabei als eines von wenigen Ländern auf unseren aktuellen Schulsozialindex zurückgreifen“, erläuterte Ministerin Feller.


Damit ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden: der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. „Es ist wichtig, dass das Geld und damit die Förderung genau bei den Schülerinnen und Schülern ankommt, die sie am dringendsten benötigen“, führte Ministerin Feller aus.


Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den Übergang von der Schule in den Beruf
An vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sie kaum noch wegzudenken: Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter. Dort übernehmen sie seit 2012 die wichtige Aufgabe, jungen Menschen individuelle Orientierung zu bieten, sie bei ihrem Abschluss zu unterstützen und ihnen den erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Die neue Förderphase für angehende Auszubildende ist jetzt gestartet.


Eineinhalb Jahre vor dem Abschluss beginnt die individuelle Betreuung der jungen Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter. Die Sozialpädagoginnen- und -pädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler im Alltag, in der Schule und bei der Berufswahl. Damit leistet die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“ als individuelles Förderinstrument für Jugendliche einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Nordrhein-Westfalen – und damit für die wirtschaftliche Entwicklung des Bundeslandes.


Wie in den vergangenen Jahren können von der individuellen Starthilfe auch jetzt wieder über 5.000 Jugendliche profitieren. Ermöglicht wird die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“ durch finanzielle Mittel der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ein wesentliches Ziel der #FachkräfteoffensiveNRW ist es, Nordrhein-Westfalen zum Berufsbildungsland Nummer Eins zu machen. Gelingen kann das nur, wenn auch junge Menschen mit schlechteren Startchancen nicht auf der Strecke bleiben.


Mit der Berufseinstiegsbegleitung haben wir ein bewährtes und hilfreiches Förderinstrument, mit dem wir ihnen beim Start ins Berufsleben unter die Arme greifen: Denn die Begleiterinnen und Begleiter kümmern sich schon in der Schulzeit individuell um Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung brauchen, und helfen beispielsweise bei Bewerbungsunterlagen, der Vermittlung in Praktika und der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir die Berufseinstiegsbegleitung auch in diesem Jahr gemeinsam mit der Bundesagentur weiter fördern.“


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „An unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen reifen die Fachkräfte von morgen heran. Jeder junge Mensch, der sich für eine Ausbildung entscheidet, ist wichtig, um dem schon jetzt offensichtlichen Personalmangel in vielen Berufsfeldern zu begegnen. Damit die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Arbeit ihnen Freude bereitet und welche Möglichkeiten sich für sie auf dem Arbeitsmarkt auftun, müssen wir ihnen frühzeitig jede Orientierung bieten, die möglich ist. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es ist gut, dass sie sich dauerhaft um Schülerinnen und Schüler kümmern – so können vertrauensvoll alle relevanten Fragen vor dem Einstieg in den Beruf geklärt werden.“


 Roland Schüßler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit: „In NRW haben wir in den vergangenen Jahren eine Trendwende am Ausbildungsmarkt erlebt: Es gibt – bei regionalen Unterschieden – insgesamt landesweit mehr gemeldete Ausbildungsstellen als jugendliche Bewerberinnen und Bewerber. Hintergrund ist der Wandel in der Demografie. Damit die Ausbildung und so auch der Fachkräftenachwuchs die angestammt wichtige Rolle für den NRW-Arbeitsmarkt weiter spielen kann, ist es wichtig, die individuelle Unterstützung von Jugendlichen nachhaltig zu sichern.
Der Ausbildungs- und damit der Arbeitsmarkt kann auf kein Talent verzichten. Dafür ist die Berufseinstiegsbegleitung ein wichtiger Baustein. Gleichzeitig sind die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter für die jungen Menschen ein wichtiger persönlicher Kontakt, der ihnen die individuell passende Starthilfe gibt, die sie für eine erfolgreiche berufliche Zukunft benötigen.“


Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf In der bis zu 36-monatigen Betreuungsdauer bauen die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter eine persönliche Beziehung zu den Jugendlichen auf. Damit schaffen sie die Grundlage für die sozialpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von Hürden im Alltag, in der Schule und bei der Berufswahl. Die Betreuung beginnt 18 Monate vor dem Abschluss. Nach dem Abschluss besteht die Möglichkeit, die Jugendlichen weitere 18 Monate regelmäßig individuell zu unterstützen.


Gefördert werden Jugendliche, die den Förder-, Haupt-, Realschulabschluss erreichen wollen. Ein zentraler Fokus während der Schulzeit ist die Berufsorientierung. Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vermitteln Praktika und unterstützen die jungen Menschen bei der Entscheidung für einen individuell passenden Ausbildungsberuf. Im Anschluss an diese Entscheidung helfen sie bei der Bewerbung, etwa durch Bewerbungstrainings und Unterstützung bei der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen. Ist der Start in die Ausbildung gelungen, können sich die Jugendlichen noch während der ersten Monate der Ausbildung individuell begleiten lassen. Ziel ist es, dass die Jugendlichen den Berufsabschluss erwerben und erfolgreich in ihre berufliche Zukunft starten.


Zu gleichen Teilen finanziert durch Land und Bundesagentur für Arbeit Fachlich begleitet wird die Berufseinstiegsbegleitung NRW durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Die Finanzierung wird zu gleichen Teilen durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet. Im Jahr 2023 waren es rund 32 Millionen Euro, mit denen die über 5.000 Schülerinnen und Schüler gefördert wurden.

Für weitere Informationen können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen oder an die Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit wenden. Weitere Informationen Berufseinstiegsbegleitung auf der Internet-Seite des NRW-Arbeitsministeriums: https://www.mags.nrw/berufseinstiegsbegleitung-faq


 

1,7 Milliarden Euro Fördersumme stehen dieses Jahr für Nordrhein-Westfalen bereit

Ministerin Scharrenbach: Wohnraumförderung 2024 bietet Verlässlichkeit und Planbarkeit für den öffentlichen Wohnungsbau

Düsseldorf, 27. Februar 2024 - Ministerin Ina Scharrenbach hat am Dienstag, 27. Februar 2024, gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen die neuen Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 vorgestellt und einen Einblick in die aktuelle Situation der Immobilienwirtschaft und der Bauwirtschaft gegeben. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen.


Die geförderten Investitionen berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember 2021. „Aus 3 mach 1: Weniger Bürokratie für mehr öffentlich-geförderten Wohnraum. Ob Mietwohnungsneubau, Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder Studierende, Modernisierungsförderung – eine Richtlinie, 1,7 Milliarden Euro Fördervolumen.


Die neue Förderung berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und 7,85 Euro für die Einkommensgruppe A vor. Sie stellt eine Anpassung gegenüber 2023 zwischen 50 Cent und 75 Cent dar. Um zirkuläre Bauweisen zu fördern, suchen wir zudem in 2024 zehn Bauvorhaben, die mit uns den Einstieg in den digitalen Gebäudepass vollziehen. Damit bleibt die öffentliche Wohnraumförderung Innovationsmotor und Nordrhein-Westfalen ,place-to-bau´“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Alexander Rychter, Verbandsdirektor vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW): „Die heute vorgestellten Förderbedingungen geben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland Westfalen in Zeiten von steigenden Baukosten, hohen Zinsen und unsicherer bundespolitischer Förderkulisse die Sicherheit und Verlässlichkeit für den Neubau und die Modernisierung öffentlich geförderter Wohnungen, die sie brauchen.“


Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW NRW - Verband der mittelständischen Immobilienwirtschaft: „Mitten in der Baukrise ist die öffentliche Wohnraumförderung wichtiger denn je, um für niedrige Einkommensgruppen trotz schwieriger Marktlage eine Perspektive auf bezahlbaren und verfügbaren Mietwohnraum zu schaffen.


Aber auch beim Wohneigentum ist die erneut gute Förderung wichtig und richtig. Wenn junge Familien die Chance haben, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren, machen sie gleichzeitig dringend benötigten Mietwohnraum frei für andere. Aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen sind die Förderprogramme durch die hohe Verlässlichkeit und die stetige Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Anker in der Planung und Umsetzung von Wohnungsbauprojekten.“


Konrad Adenauer, Präsident Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Der Wohnungsbau erlebt gerade sehr herausfordernde Zeiten. Angesichts der ungünstigen Finanzierungsbedingungen und der stark gestiegenen Baukosten sind frei finanzierte Projekte vom Eigenheim bis zum Mietwohnungsbau für viele private Eigentümer kaum noch realisierbar. Die öffentliche Wohnraumförderung ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, um den Neubau in NRW am Laufen zu halten.
Dabei kommt der Eigentumsförderung eine hohe Bedeutung zu, denn jeder, der ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei. Wir freuen uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur Eigentumsförderung. Die passgenaue Ausgestaltung der Förderung hat im letzten Jahr gut funktioniert und wir arbeiten gemeinsam daran, das auch für die Zukunft sicherzustellen.“


Rüdiger Otto, Vizepräsident Bauverbände Nordrhein-Westfalen: „Seit mehreren Jahrzehnten schafft das Land Nordrhein-Westfalen mit seiner öffentlichen Wohnraumförderung dringend benötigen Wohnraum für Auszubildende, Studierende, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und einkommensschwache Haushalte. Daher stehen heute rund 40% aller Sozialwohnungen Deutschlands in Nordrhein-Westfalen. Allerdings hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen können.
Immer mehr Wohnungen fallen aus der Belegungsbindung und der Bestand schmilzt weiter ab. Daher war es wichtig und richtig, dass das Landesbauministerium die öffentliche Wohnraumförderung aufgestockt und ausgeweitet hat. Dabei fließen nicht nur neue Mittel in das Programm, sie sind auch bis 2027 festgelegt. Wir als Baugewerbe freuen uns über ein derart klares Bekenntnis, dass vor allem Planungssicherheit schafft.“


Axel Wahl, Vizepräsident der Bauindustrie NRW: „Die Versorgung mit ausreichend bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und attraktivem Wohnraum ist zentrale Zukunftsaufgaben in NRW, die BAUINDUSTRIE NRW ist dabei strategischer und starker Partner von Politik und Auftraggebern. Die erneut und auch in der Vergangenheit schon stetig hohe Wohnraumförderung der NRW-Landesregierung schafft Planungssicherheit für unsere Mitgliedsunternehmen und steht für eine verlässliche Politik in NRW.“


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen über neun Milliarden Euro ausgestattet. Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,1 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 11.854 Wohneinheiten erreichte Nordrhein-Westfalen für 2023 einen Rekordwert beim öffentlichen Wohnungsbau.


Der Mietwohnungsneubau legt mit 68 Prozent auf 6.726 Wohnungen zu, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen sogar eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten. Bei der Modernisierungsförderung hat Nordrhein-Westfalen eine bundespolitische Delle im Zusammenhang mit den ewigen Diskussionen um das Heizungsgesetz zu verzeichnen: Die Anzahl der Wohneinheiten in der Modernisierungsförderung geht leicht um 4,3 Prozent auf 2.641 Wohneinheiten zurück.



Landtags-Anfrage zum Mieterschutz - SPD-Antragsteller: Der Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ist vollkommen unzureichend.

Antrag der Fraktion der SPD

Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz I. Ausgangslage Nordrhein-Westfalen ist Mieterland. Von den rund 18,2 Millionen Menschen1 leben mehr als 10 Millionen in Mietwohnungen. Das sind rund 55 % der Bevölkerung. Mit der von der Landesregierung mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erlassenen Mieterschutzverordnung (MietSchVO NRW) sollen sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt werden.


Zudem gibt die Verordnung Mieterinnen und Mietern nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einen erweiterten Kündigungsschutz. Die Landesregierung wähnt sich „damit an der Seite der Mieterinnen und Mieter“2 . Dies ist jedoch nicht der Fall, denn mit der Verordnung vom 1. Juli 2020 erfolgte ein erheblicher Abbau des bisherigen landesrechtlichen Mieterschutzes. Die Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches besonders gefährdet ist, werden auch als angespannte Wohnungsmärkte bezeichnet.


Sie unterliegen dem Schutz dieser Verordnung, die in der Anlage 18 Städte und Gemeinden von 396 in Nordrhein-Westfalen nennt. Das sind lediglich 4,5 % aller Gebietskörperschaften des Landes. Im Gegensatz zu den vorherigen rechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen, stellt die geltende Mieterschutzverordnung eine erhebliche Einschränkung der Gebietskulissen und damit einen massiven Abbau des Mieterschutzes zulasten der Mehrheit der Bevölkerung dar. Bereits im Jahr 2020 war diese Verordnung von Kommunen, Mieterschutzverbänden, Sozialverbänden und DGB als realitätsfern und mieterfeindlich eingestuft worden.


Das dieser Mieterschutzverordnung zu Grunde liegende wissenschaftliche Gutachten zur Bestimmung der angespannten Wohnungsmärkte weist erhebliche Mängel auf, die u.a. von der Verwendung ungeeigneter Bewertungskriterien bis zum Verzicht auf vorhandene realitätsbezogene Wohnungsmarktdaten der Städte und Gemeinden reichen.


1 Ende Juni 2023 haben in Nordrhein-Westfalen 18 152 449 Menschen gelebt (IT.NRW).

2 Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen / Mieterschutz und Wohnungsaufsicht (https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht, 5.2.2024).
So zeigt sich in der Gesamtschau, dass die Definition von lediglich 18 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten für die Mieterschutzverordnung eher ein willkürliches Instrument zum Abbau des Mieterschutzes als zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen darstellt. Grundlage dieser Betrachtung ist die Tatsache, dass Nordrhein-Westfalen mehrere Definitionen zum Thema angespannte Wohnungsmärkte kennt, die zu deutlich anderen Ergebnissen führen.


Als Beispiel sei hier die seit dem 6. Januar 2023 gültige Baulandmobilisierungs-Verordnung der Landesregierung angeführt. Diese versetzt insgesamt 95 Kommunen in die Lage, noch besser aus Brachflächen Bauflächen zu machen, gemeindliche Vorkaufsrechte zur Anwendung zu bringen und Möglichkeiten zur Verhängung eines Baugebotes bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung zu schaffen. Der Verordnung liegt ein wissenschaftliches Gutachten des Dienstleisters Regiokontext zugrunde, das für NRW insgesamt 95 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten definiert. Ein weiteres Beispiel ist der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau des Landes.


Hier soll sich die Förderung auf Städte und Gemeinden mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau konzentrieren. Jede Kommune in Nordrhein-Westfalen ist in ein sogenanntes Mietniveau von M1 bis M4+ eingestuft. Dabei sollen die Stufen M4 und M4+ das höchste Bedarfsniveau umfassen. Die dazu gehörigen Kommunen lassen sich als Städte und Gemeinden mit angespannten und sehr angespannten Wohnungsmärkten verstehen. Im Ergebnis dieses Gutachtens zur „räumlichen und sachlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen (Gebietskulissen)“ gelten 225 Kommunen von 396 als angespannte Wohnungsmärkte.


II. Der Landtag stellt fest:
• Der Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ist vollkommen unzureichend.
• Die Mieterschutzverordnung vom 1. Juli 2020 basiert auf einer unzureichenden Datenbasis und auf falschen Bewertungskriterien.
• Sie basiert auf einem mangelhaftem Gutachten, das wissenschaftlichen Maßstäben nicht genügt.
• Die gegenwärtige Mieterschutzverordnung ist ein Instrument zum Abbau des Mieterschutzes in Nordrhein-Westfalen und hebelt den bundesgesetzlich geregelten Mieterschutz in weiten Teilen des Landes Nordrhein-Westfalen aus.

• Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen haben ein Recht auf einen realitätsbezogenen angemessenen Mieterschutz in ganz Nordrhein-Westfalen, der die Anwendung des bundesrechtlichen Mieterschutzes aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ermöglicht.

• Hierzu bedarf es der Neufassung einer Mieterschutzverordnung, die in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und allen weiteren relevanten Akteuren geschaffen werden muss und die soziale Realität der Wohnungsmärkte in NordrheinWestfalen angemessen abbilden muss.


III. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
• umgehend eine realitätsbezogene MieterschutzVO zu erarbeiten, die den Schutzbedürfnissen der Mieterinnen und Mieter gerecht wird und sowohl in Wirkung als auch in Reichweite der tatsächlichen sozialen Realität des Wohnungsmarktes entspricht,

• die Erarbeitung dieser neuen Mieterschutzverordnung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Deutschen Mieterbund und der Wohnungswirtschaft zu vollziehen • die Einrichtung kommunaler Prüfstellen zur Einhaltung der Mietpreisbremse zu ermöglichen und eine Beobachtungsstelle auf Landesebene zu schaffen,
 
• sich im Bundesrat deutlich für die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu positionieren und sich für Gesetzesänderungen zum Mieterschutz einzusetzen, u.a. für o die Einführung einer Kappungsgrenzen ähnlichen Regelung für Indexmietverträge, o eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes über 2025 hinaus, o eine Verlängerung und verbesserte Durchsetzbarkeit der Mietpreisbremse sowie o verschiedene Verbesserungen beim Kündigungsschutz (u.a. Schonfristzahlungen und Eigenbedarfskündigungen).

Jochen Ott
Ina Blumenthal
Sarah Philipp
Sebastian Watermeier und Fraktion


Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in NRW
(Kommunalabgaben-Änderungsgesetz – KAG-ÄG NRW)“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6414

Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, den Artikel 1 Nr. 3 des genannten Gesetzentwurfes wie folgt zu ändern:

§ 8a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können. b) Satz 4 wird gestrichen.

2 Begründung: zu a): Ziel der Regelung in § 8a Absatz 1 Satz 1 KAG-ÄG NRW war es schon bisher, dass von der Beitragserstattung ausnahmslos alle Beträge erfasst werden, die von den Kommunen infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erhoben werden können.


Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde bezweifelt, dass die bisherige Formulierung sämtliche betroffenen Beitragstatbestände abdecke, die unter das Beitragserhebungsverbot fielen. Dieser Zweifel wurde damit begründet, dass die Definition von Straßenausbaumaßnahmen in § 8a Absatz 1 KAG-ÄG NRW nicht der sich aus § 8 Absatz 2 Satz 1 KAG NRW ergebenden Definition entspreche, sondern diese einschränke.


Mit der Neufassung des Satzes wird dem beschriebenen Zweifel der Boden entzogen und das gesetzgeberische Ziel unmissverständlich klargestellt, alle infolge des Erhebungsverbots entfallenden Beiträge vollumfänglich zu erstatten. zu b): Der Verweisung bedarf es im Ergebnis nicht, da mit der Fristenregelung in § 8a Absatz 1 Satz 2 und 3 KAG-ÄG NRW die erforderlichen gesetzlichen Regelungen getroffen wurden.


Sollte sich darüber hinaus im Erstattungsverfahren die Notwendigkeit von Detailregelungen ergeben, könnten diese unproblematisch in der vorgesehenen Erstattungsverordnung geregelt werden. Durch die Streichung der pauschalen Verweisung wird auch dem vereinzelt aufgetretenen Missverständnis entgegengetreten, das Erstattungsverfahren solle sich nach der Abgabenordnung, statt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW richten.

Thorsten Schick
Matthias Kerkhoff
Fabian Schrumpf
Heinrich Frieling
Guido Déus
Wibke Brems
Verena Schäffer
Mehrdad Mostofizadeh
Dr. Julia Höller
Dr. Robin Korte und Fraktion

Bezirksregierung bewilligt der LGH e.V. über 4 Millionen Euro für das Projekt „Übergangslotsen“

Lotsen begleiten Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs in die Ausbildung  

Düsseldorf , 20. Februar 2024 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat diese Woche einen weiteren bedeutenden Schritt getan, um die Zukunft der Fachkräftesicherung zu stärken. Regierungspräsident Thomas Schürmann überreichte der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V (LGH) einen Zuwendungsbescheid über rund 4,3 Millionen Euro zur Unterstützung des landesweiten Projekts „Übergangslotsen“.


Dieses EU-geförderte Projekt, eingebunden in die Fachkräfteoffensive NRW sowie in das landesweite Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“, wurde gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet. "Die Investition in unsere Jugend und ihre berufliche Zukunft ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung unserer Wirtschaft und die Sicherung qualifizierter Fachkräfte.


Mit der Bewilligung von über 4 Millionen Euro für das Projekt 'Übergangslotsen' setzen wir ein klares Zeichen für die Förderung der Ausbildung und die Unterstützung unserer jungen Menschen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Die  Die LGH unterstützt, indem sie als Hauptansprechpartner die lokalen Partner im Ausbildungsmarkt koordiniert. Außerdem überwacht sie die Qualität und den Fortschritt der Projekte", so Regierungspräsident Thomas Schürmann. Das Förderangebot richtet sich an ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs aus den Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung und Berufsfachschule. Mit dem Projekt sollen landesweit rund 10.000 Schülerinnen und Schüler begleitet werden.  


Ziel des Projekts „Übergangslotsen“ ist, insbesondere diese Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor des Berufskollegs als Potenzial für die Fachkräftesicherung zu erreichen und ihnen Ansprache- und Unterstützungsangebote für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung bereitzustellen. Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den individuellen Bedarfen und der aktuellen Situation des jungen Menschen und wird zwischen der Schülerin/dem Schüler und der lokal vernetzten Übergangslotsin/dem Übergangslotsen abgestimmt.  


Dabei helfen die Lotsen auch bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz. Dieses Praktikum ist verpflichtender Bestandteil der schulischen Ausbildung. Sie arbeiten mit den Lehrkräften der Berufskollegs, den Beratungsfachkräften der Arbeitsagentur/Integrationsfachkräften der Jobcenter, Kammern und Unternehmen und der Kommunalen Koordinierungsstelle zusammen und beziehen sowohl bereits existierende schulinterne als auch externe Angebote zur beruflichen Orientierung mit ein.  


Seit dem 1. November 2023 stehen die Übergangslotsen an Berufskollegs mit den entsprechenden Bildungsgängen in Nordrhein-Westfalen für ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler bereit. Interessierte Schülerinnen und Schüler können ihre Klassenlehrerin oder Klassenlehrer ansprechen oder sich direkt an die Übergangslotsin oder den Übergangslosen vor Ort im Berufskolleg wenden.   Die Umsetzung des Projektes erfolgt mittels Weiterleitung von Fördergeldern dezentral durch vor Ort vernetzte Trägerverbünde, wobei der LGH die übergeordnete förder- und finanztechnische Administration und die zentrale Projektleitung im gesamten Regierungsbezirk obliegt.


Dabei zeichnet sich die LGH durch ihre langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Koordination von überregionalen Netzwerkprojekten im Kontext der Beruflichen Orientierung aus.  Letztlich setzen fünf Trägerverbünde in ganz Nordrhein-Westfalen bis Ende 2024 das Vorhaben der Landesregierung um, wobei rund 133 Übergangslotsinnen und –lotsen gefördert werden.


Nahmobilitätsprogramm NRW: 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen

Düsseldorf/Duisburg, 15. Februar 2024 - Verkehrsminister Oliver Krischer: "Rad- und Fußverkehr sind wichtige Säulen der Mobilität der Zukunft." Rad- und Fußverkehr sind tragende Säulen für eine nachhaltige und umweltgerechte Mobilität. Mit dem Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen will das Umwelt- und Verkehrsministerium den Fuß- und Radverkehr unterstützen und stellt nun 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit.


"Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter nach vorne zu bringen", erklärte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.


Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen. Das Umwelt- und Verkehrsministerium fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024.


Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil des Programms zu veröffentlichen. Hintergrund Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern. Weitere Informationen Förderprogramm Nahmobilität 2024 Teil 1 (PDF)


Hochwasser-Informationen über Webseiten, Apps und Abo-Dienste beziehen

Düsseldorf/Duisburg, 7. Februar 2024 - Mit Blick auf die aktuellen Unwetter-Warnungen weist das Umweltministerium auf das breite Angebot der Landesregierung sowie weiterer Behörden zu Hochwasserinformationen hin. "Ein funktionierender Hochwasserschutz, der auf dem aktuellen Stand der Technik ist, und moderne Hochwasserinformationssysteme als Dienstleistung auch für die breite Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen, um die Menschen in unserem Land vor den Folgen von Hochwasserereignissen zu schützen", sagte Minister Oliver Krischer.


Derzeit ist die Saison der Winter- und Frühlingshochwasser, bei denen Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen über die Ufer treten können. Diese Hochwasser entstehen meist aufgrund von langanhaltenden Niederschlägen oder Schneeschmelzen, die auf bereits gesättigte Böden treffen. Insgesamt stehen im Land 103 Messpegel des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Hochwasserinformationsmeldungen zur Verfügung. Ein weiterer Ausbau um 25 neue Pegelstandorte ist geplant.  


Extremwettereignisse werden zunehmen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erwartet für die Zukunft, dass durch den fortschreitenden Klimawandel meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten: "Der Klimawandel hinterlässt auch bei uns in Nordrhein-Westfalen deutliche Spuren in allen Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensbereichen", erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV.


"Unsere Daten aus dem Monitoring zu den Folgen des Klimawandels zeichnen die Entwicklung eindeutig nach: Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022, die auch immer neue Temperaturrekorde mit sich brachten, sowie mehr Starkregenereignisse bis hin zur Flutkatastrophe unterstreichen die Tendenz." In den letzten Jahren sind daher auch vermehrt Hochwasser aufgrund von Starkregen aufgetreten, die insbesondere in den Sommermonaten zu schnellen Anstiegen der Wasserstände und zu Hochwasser vor allem an kleinen und mittleren Gewässern führen können.


Das Land und weitere staatliche Stellen haben daher verschiedene Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt, um sich umfassend und in aktuellen Hochwasserlagen zu informieren:  
1. Hochwasserportal NRW
Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das neue
 Hochwasserportal.NRW freigeschaltet. Es informiert unter anderem über die Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstationen des LANUV. Darüber hinaus können beispielsweise Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung möglicher Überflutungen angezeigt werden. Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung gestellt.  

2. Hochwasserinformationen über die Warn-App NINA
Alle Smartphones, welche die App installiert und entsprechend eingestellt haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn im entsprechenden Gebiet Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen Lagebericht bereitgestellt werden. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer wahlweise den aktuellen Standort abonniert haben und sich im betroffenen Einzugsgebiet befinden, oder sie werden über die Hochwassergefahr an einem unter "Meine Orte" abonnierten Ort informiert, wenn dieser im betroffenen Einzugsgebiet liegt.


Wichtig ist dabei, dass in den Einstellungen von NINA unter Hochwasserwarnungen die Einstellung "Benachrichtigungen erhalten" aktiviert wird. In Nordrhein-Westfalen werden bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser jetzt regionsbezogene Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete, die die Fläche von Nordrhein-Westfalen abdecken, bereitgestellt. Damit werden gezielt die Bürgerinnen und Bürger aktiv über vorliegende Hochwasserinformationen benachrichtigt, für die die Information zu Hochwasser bzw. drohendem Hochwasser im jeweiligen Flusseinzugsgebiet relevant ist. Die Informationen des LANUV dienen auch den zuständigen Kreisen und Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung. Informationen und Download über www.bbk.bund.deWarn-App-NINA   


3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche Daten, Fakten und Informationen zum Umweltzustand in Nordrhein-Westfalen und bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Schnelle Informationen in aktuellen Lagen und vertiefende Informationen zu einer Vielzahl von Umwelt-Themen: Über das Umweltportal NRW können sich Bürgerinnen und Bürger über Hochwasserstände der Hochwassermeldepegel und aktuelle Hydrologische Lageberichte informieren lassen.


Darüber hinaus kann man sich im Umweltportal über aktuelle Warnmeldungen bei Umweltereignissen, neue Daten-Veröffentlichungen, aktuelle Wolfsnachweise oder Ozon-Belastungen, Belastungen von Lebensmitteln sowie über ortsbezogene Umweltmessdaten direkt per Mail benachrichtigen lassen. Übersicht über die Abo-Dienste zu Pegeln und zum Hydrologischen Lagebericht: Umweltportal NRW  

4. Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App "Meine Pegel" ist die gemeinsame Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Länder mit rund 3.000 Pegeln in ganz Deutschland.


Über die App ist ebenfalls eine Benachrichtigung bei Vorliegen von Hochwasserinformationen in einzelnen Regionen möglich. Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über www.hochwasserzentral.infoMeine Pegel  

5. Hochwasserrisikokarten / Gefahrenkarten
Auf einer Länge von rund 6000 Kilometern an 438 Gewässern wurde in NRW ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt und bereits in Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Mithilfe der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Überflutungsausdehnung und Überflutungstiefe für drei charakteristische Hochwasserereignisse zeigen sie, wo in einer Region oder Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen.


Auf dieser Basis kann die individuelle Gefahrenlage bewertet werden. Damit können Schäden vorgebeugt und Schutzmaßnahmen geplant werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie unter: hochwasserkarten.nrw.de. Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren und -risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen  


Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der Starkregengefahr am jeweiligen Wohnort kann die Starkregengefahrenhinweiskarte NRW bieten, die wie die Hochwassergefahren- und -risikokarten die Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt: Geoportal NRW  Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren. Vielfach gibt es zudem detaillierte Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden.  

 
 
Startchancen-Programm bringt rund 2,3 Milliarden Euro für Schulen in NRW

Düsseldorf, 2. Februar 2024 - Nordrhein-Westfalen erhält für Schulen in herausfordernder Lage in den kommenden Jahren finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. Das Geld ist Bestandteil des Startchancen-Programms, mit dem Bund und Länder faire Bildungschancen für Kinder und Jugendliche ermöglichen wollen. In einer eigens einberufenen Sonder-Kultusministerkonferenz haben die Bildungsministerinnen und -minister der Länder sowie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente bzw. Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen getroffen.  


„Die Einigung ist eine große Chance für die deutsche Bildungslandschaft und eine sehr gute Nachricht für ganz viele Schulen“, erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Es war gut, dass Nordrhein-Westfalen mit großem Engagement maßgeblich an der Ausgestaltung des Startchancen-Programms mitgewirkt hat, und ich bin froh, dass die Förderung der Schulen zum kommenden Schuljahr endlich beginnen kann.“  


Aus dem Startchancen-Programm erhält Nordrhein-Westfalen über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits bis zu demselben Umfang im Land in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Der Fokus liegt dabei auf der Primarstufe, für die 60 Prozent der Förderung vorgesehen sind. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und die Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.  


„Wenn wir über Startchancen sprechen“, so Ministerin Feller, „dann ist es selbstverständlich, dass wir uns besonders auf die frühe Förderung konzentrieren – und damit vor allem die Grund-, aber auch die Förderschulen stärken. Neben den Schulformen der Sekundarstufe I wollen wir darüber hinaus auch den Schülerinnen und Schülern einen guten Start ermöglichen, die sich an unseren Berufskollegs auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen stets die Förderung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, die wir in Nordrhein-Westfalen zum Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht haben.“  


Um die Schulen bei dieser Aufgabe wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen:  
1.      Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.  
2.      Ein zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (Multiprofessionelle Teams).  
3.      Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.  


Ministerin Feller: „Das Startchancen-Programm folgt einem Ansatz, dem sich Nordrhein-Westfalen bereits seit Längerem verschrieben hat: Ungleiches ungleich behandeln. Um die größtmögliche Wirkung zu entfalten, müssen alle drei Säulen das Programm gemeinsam tragen. Das heißt auch: Die Ausgestaltung wird an den einzelnen Schulen ganz unterschiedlich aussehen. Dementsprechend werden wir die Auswahl der Schulen in den kommenden Wochen gut vorbereiten. Als eines von wenigen Ländern können wir dabei auf einen schulscharfen Sozialindex zurückgreifen, den wir erst kürzlich aktualisiert haben.“


Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen Schulsozialindex Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage plant das Schulministerium, bis zum Frühjahr bis zu 400 Schulen für eine Förderung bereits ab dem Schuljahr 2024/25 auszuwählen. Weitere Schulen werden dann im Jahr 2025 ins Startchancen-Programm aufgenommen.  


Ministerin Feller abschließend: „Wir werden uns im weiteren Verfahren ganz eng mit der Schulaufsicht, den Schulträgern und den Schulen abstimmen, denn uns ist wichtig, dass das Geld wirklich dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Darüber hinaus sind wir dem Bund dankbar, dass er sich dazu bekannt hat, die Verhandlungen zu einem Digitalpakt 2.0 mit den Ländern bis Mitte Mai 2024 abschließen zu wollen.“


Land fördert das Programm Medienscouts NRW mit weiteren 1,5 Millionen Euro

Bundesweit einzigartiges Projekt von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler wird ausgebaut

Düsseldorf/Duisburg, 2. Februar 2024 - Lena Löbbert und Sophie Trachte, 18 und 15 Jahre jung, sind für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler an der Gesamtschule Essen-Borbeck wichtige Ansprechpartnerinnen. Die beiden jungen Frauen sind Medienscouts. Sie helfen anderen Jugendlichen an ihrer Schule dabei, Bilder oder Videos in sozialen Medien richtig einzuordnen, Fälschungen und Falschmeldungen zu erkennen oder sich gegen Cybermobbing zu wehren.


Wie Lena und Sophie haben sich mehrere tausend junge Menschen an nordrhein-westfälischen Schulen zu Medienscouts ausbilden lassen. Damit es noch deutlich mehr werden, baut das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) das Programm nun gemeinsam mit der für die Organisation verantwortlichen Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) aus.  


In den kommenden drei Jahren stellt das MSB weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann die LFM NRW allen Schulen der Sekundarstufe I das Angebot machen, an diesem Projekt teilzunehmen. Zudem sollen Grundschulen ein auf sie zugeschnittenes Angebot erhalten, um Kinder zu Medienscouts zu qualifizieren. Auch an Förderschulen sollen vermehrt Medienscouts ausgebildet werden. Erste neue Qualifizierungskurse an Schulen im Kreis Mettmann fanden gestern bereits statt.  

„Wir wollen bis 2026 noch deutlich mehr Schulen in das Projekt integrieren, denn in Zeiten, in denen die sozialen Medien nicht nur Chancen bieten, sondern auch viele Risiken bergen, ist es das Beste, wenn junge Menschen in ihrem unmittelbaren persönlichen Umfeld Unterstützung erhalten - auf Augenhöhe und nicht mit dem erhobenen Zeigefinger Erwachsener“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.  


„Hilfe kann man immer dann besonders gut annehmen, wenn man sich mit seinen Fragen und Sorgen verstanden fühlt. Und wem würden Jugendliche bei solchen Fragen mehr vertrauen als einander? Hier setzt das Projekt Medienscouts NRW an: Wir nehmen Schülerinnen und Schüler sowohl mit ihren Kompetenzen als auch mit ihren Ängsten ernst und helfen ihnen dabei, sich selbst zu helfen. Wie die Vergangenheit zeigt, ist das ein sehr erfolgreiches Vorgehen, und wir bedanken uns ausdrücklich beim Schulministerium dafür, dass es auch in Zukunft so erfolgreich mit den Medienscouts und mit noch mehr Schulen weitergehen wird“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Förderung des Landes.  


Das Medienscout-Programm von Nordrhein-Westfalen ist das bundesweit größte Peer-to-Peer-Angebot dieser Art – es garantiert an den beteiligten Schulen einen direkten Austausch zu allen Fragestellungen rund um das Thema Medienkompetenz. An mehr als 1.000 nordrhein-westfälischen Schulen wurden mittlerweile rund 7.300 Medienscouts und circa 3.100 Beratungsfachkräfte ausgebildet. „Die Landesregierung unterstützt das Programm seit dem Jahr 2019 und hat in den vergangenen drei Jahren fast eine Million Euro investiert. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder gesagt, dass wir dieses besondere Programm erweitern wollen“, sagte Ministerin Feller, „nun lösen wir dieses Versprechen ein“.


21 neue digitale Kurse mit vielen interaktiven Funktionen für den Unterricht

Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2024 - Multimediale Angebote ergänzen nun den Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik, Informatik und Sachunterricht und stellen Hilfe für Lehrkräfte sowie Spaß für Schülerinnen und Schüler dar. In magische neue digitale Welten können jetzt nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler eintauchen.

Ein frisch veröffentlichter Online-Kurs erlaubt zum Beispiel nicht nur das Schreiben von Märchen und anderen Geschichten, sondern bietet auch die Möglichkeit, eigene Erzählungen einzusprechen, sich vorzulesen oder vom Computer vorlesen zu lassen, über interaktive Elemente auf den Bildschirmen die Bewertungen von Mitschülerinnen und Mitschülern einzuholen und deren Ideen einzuflechten.


Dieser am 29. Januar 2024 an den Start gebrachte Kurs ist eines von vielen neuen Angeboten, die zeigen, wie digitales Lernen in den Unterricht integriert werden kann.   Neben dem Märchen-Kurs hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) weitere 20 interaktive, moodle-basierte Online-Kurse für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt für den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Informatik und Sachunterricht veröffentlicht.


„Wir stärken die Arbeit mit digitalen Unterrichtsmaterialien an den Schulen und unterstützen mit diesen Angeboten unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller, „zudem bin ich sicher, dass durch die Kurse mit ihrem Mix aus Texten, Grafiken, Bildern, Videos und vor allem interaktiven Elementen viele Schülerinnen und Schüler noch mehr Freude am Lernen haben werden.“  

Abrufbar sind die Digitalangebote über https://bildungsmediathek-nrw.de/?newsid=4750. Jeder Kurs basiert auf Unterrichtsinhalten aus den aktuellen (Kern-)Lehrplänen und soll den Werkzeugkoffer der Lehrerinnen und Lehrer vergrößern. Die Kurse können direkt im Unterricht zum Einsatz kommen. Sie verfügen nicht nur über viele visuell und akustisch untermalte Lektionen, sondern insbesondere über vielfältige Funktionen, mit denen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in den Austausch treten können.


So können die Schülerinnen und Schüler etwa während der Bearbeitung einer Aufgabenstellung die Ergebnisse auf der Lernplattform hochladen und den Mitschülerinnen und Mitschülern zur Verfügung stellen. Rückmeldungen und gemeinsame Projektverwirklichungen sind per Mausklick oder Tastendruck möglich. „Solche und andere digitale Lernangebote sind jetzt und auch künftig für uns von zentraler Bedeutung“, erläuterte Ministerin Feller. „Wir werden die Entwicklung dieser Angebote fortsetzen und immer wieder neu schauen, wo und wie wir Lehrkräfte bei der Gestaltung von digitalen Lehrinhalten unterstützen und zeitgemäße und zukunftsorientierte schulische Lernprozesse auch für unsere Kinder und Jugendlichen schaffen können.“


Vernetzungsstelle gegen Umweltkriminalität geht an den Start

Innenminister Reul: Wir rücken die Schreibtische enger zusammen
Düsseldorf/Duisburg, 24. Januar 2024 - Zum Jahresbeginn hat die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im Landeskriminalamt ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die an der Bekämpfung der Umweltkriminalität beteiligten Behörden enger miteinander zu vernetzten. Innenminister Herbert Reul stellte am Mittwoch, dem 24. Januar 2024, die neue Dienststelle des Landeskriminalamts in Düsseldorf offiziell vor. Innenminister Herbert Reul: "Auch den Kampf gegen Umweltsünder führen wir entschlossen. Wir rücken die Schreibtische enger zusammen, tauschen uns intensiver mit den Umweltverwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft aus und wollen so Umweltkriminalität stärker bekämpfen."


Ziel ist es, gemeinsam mit den beteiligten Netzwerkpartnern standardisierte Konzepte zur Bekämpfung, Verfolgung und Prävention von Straftaten gegen die Umwelt zu entwickeln. Den Kriminellen muss deutlich werden, dass Umweltstraftaten zu Lasten unser aller Lebensgrundlage gehen. Die neue Vernetzungsstelle berät die Akteure der Bekämpfung der Umweltkriminalität und fungiert als Bindeglied zwischen den zuständigen Stellen. Die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUK NRW), das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), die Bezirksregierungen, die Wasserschutzpolizei und das Institut der Feuerwehr sind nur einige der vielzähligen Akteure.


"Unsere Erkenntnisse zeigen, dass Umweltkriminalität wirtschaftlich oft sehr lukrativ ist. Unternehmer können beispielsweise Ausgaben einsparen, wenn sie giftige Stoffe nicht sachgerecht entsorgen", so der Direktor des Landeskriminalamtes Ingo Wünsch. "Nicht selten ermitteln wir strukturiertes und organisiertes Vorgehen der Täter. Folgerichtig ist die Vernetzungsstelle hier im Haus auch in der Abteilung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität angesiedelt", ergänzt Ingo Wünsch.


"Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität haben nicht nur Auswirkungen auf heute, sondern bergen auch Gefahren für zukünftige Generationen. Die Umwelt ist ein 'stilles Opfer'. Sie erstattet keine Anzeige und macht auch nicht auf sich aufmerksam. Das müssen wir für sie tun." betont Minister Herbert Reul. Aufgrund der Komplexität der Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnissen, technischem Fachwissen und umweltbiologischen Kenntnissen bei den zuständigen Behörden erforderlich.

Deshalb ist insbesondere die Vernetzung aller beteiligten Stellen von hoher Bedeutung. Hier wird die Vernetzungsstelle des Landeskriminalamts eine wichtige Rolle einnehmen und Akzente setzen. Sie ist mit vier Polizeibeamtinnen und -beamten besetzt, die durch Fachkräfte des Umweltingenieurwesens und der Finanzanalysen unterstützt werden.


Service der Bezirksregierung: Zeugnis-Telefon für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Düsseldorf, 23./24. Januar 2024 - Am Freitag, 26. Januar 2024, erhalten die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ihre Halbjahreszeugnisse. Aus diesem Anlass bietet die Bezirksregierung Düsseldorf ‒ neben den Sorgentelefonen von Städten und sozialen Einrichtungen ‒ wieder die „Nummer gegen Zeugniskummer" an.

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können dort vor allem rechtliche Fragen klären, etwa wenn sie die Notengebung für ungerecht halten oder Fragen zur Schullaufbahn haben. Das Zeugnis-Telefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 475-4002 an folgenden Tagen erreichbar:
·       Freitag, 26.01.2024,
·       Montag, 29.01.2024,
·       Dienstag, 30.01.2024, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.
In den Grundschulen ist die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bereits seit dem 22.01.2024 möglich.

Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnistelefon der Bezirksregierung bei den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet. Diese sind zu den vorgenannten Zeiten unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Duisburg 0203 94000

Fast 2,1 Millionen Halbjahreszeugnisse Notenvergaben an rund 5400 Schulen in NRW

Fast 2,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an etwa 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten am Ende dieser Woche ihre Halbjahreszeugnisse. „Das ist ein wichtiger Zwischenschritt für unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in den vergangenen Monaten viel Zeit und Einsatz investiert haben, um ihre schulischen Ziele zu erreichen“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.


„Die Zeugnisse belohnen das Erreichte und geben gleichzeitig Aufschluss darüber, in welchen Fächern Leistungen noch verbessert werden können. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, dass sie zufrieden sind mit ihren Leistungsnachweisen und im zweiten Halbjahr mit viel Freude weiterlernen und ihre schulischen Ziele erreichen können.“


Damit die Kinder und Jugendlichen hierfür gute Bedingungen vorfinden, hat Ministerin Feller mit dem Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Maßnahmen initiiert. Erste Erfolge sind sichtbar. So hat sich die Personalausstattung der Schulen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um rund 3.900 Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen verbessert (Stand: 1. Dezember 2023).


„Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen, werden aber weiterhin einen langen Atem brauchen“, sagte die Ministerin. Das Handlungskonzept wird fortgeschrieben, weitere Maßnahmen werden folgen. So hatte Ministerin Feller zu Wochenbeginn bereits die neue Werbekampagne für Lehrkräfte vorgestellt. Sollten bei Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern Fragen zu den vergebenen Zeugnissen oder zur weiteren Schullaufbahn aufkommen, stehen die Bezirksregierungen beratend zur Verfügung.


Deren Zeugnistelefone sind zu folgenden Uhrzeiten freigeschaltet:
Bezirksregierung Düsseldorf: Das Zeugnistelefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 / 475 - 4002 an folgenden Tagen erreichbar: Freitag, 26. Januar, Montag, 29. Januar, und Dienstag, 30. Januar, jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnistelefon bei den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet.


Lehrkräfte werben gemeinsam mit dem Schulministerium für ihren Beruf

Kampagne führt mit wenigen Klicks zum Lehramtsstudium oder in den Seiteneinstieg
Düsseldorf/Duisburg, 22. Januar 2024 - Louisa arbeitet als Musiklehrerin an einer Förderschule. Warum sie sich für diesen Beruf entschieden hat? Das erklärt die 26-Jährige in einem Video: „Als Lehrerin bin ich Musikerin, Pädagogin und Vertrauensperson zugleich.“ Vor der Klasse setzt Louisa voll auf ihre ‚LehrKRÄFTE‘: Empathie, Positivität und Flexibilität. Über eine besondere ‚LehrKRAFT‘ verfügt auch Volker: Als Seiteneinsteiger bringt der studierte Architekt jede Menge Berufserfahrung in seinen Bautechnik-Unterricht am Berufskolleg ein.

Wer sich wie er für den Seiteneinstieg in den Schuldienst entscheidet, wählt, so sagt er, „einen wunderbaren Beruf, der abwechslungsreiche Arbeiten bietet und auch tolle Rückmeldungen von den Schülerinnen und Schülern mit sich bringt.“ Die Videos von Volker und Louisa sind Teil einer Kampagne, in der Lehrkräfte gemeinsam mit dem Schulministerium für den Lehrerberuf werben. Mit dem Appell „Was ist deine LehrKRAFT? Find’s raus!“ setzt die Kampagne auf eine gezielte und direkte Ansprache in den Social-Media-Kanälen Facebook (
@lehrkraftwerden.nrw) und Instagram (@lehrkraft_werden.nrw) sowie auf YouTube (@Lehrkraft_werden_nrw).


Die Website
www.lehrkraft-werden.nrw lässt Interessierte ihre ‚LehrKRÄFTE‘ entdecken und führt sie über einen Chancen-Rechner mit wenigen Klicks zum Lehramtsstudium oder in den Seiteneinstieg. Schulministerin Dorothee Feller: „Um dem Lehrkräftemangel wirksam zu begegnen, brauchen wir Lehrkräfte mit besonderen LehrKRÄFTEN. Und um diese Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen, sprechen in unserer Kampagne Lehrkräfte über ihre LehrKRÄFTE.


Wenn Lehrer und Lehrerinnen wie Volker und Louisa beschreiben, warum sie allen Herausforderungen zum Trotz gerne mit ihren Schülerinnen und Schülern arbeiten, macht sie das zu den besten Botschafterinnen und Botschaftern, die wir uns für diesen so wichtigen Beruf nur wünschen können.“ Zu den Botschafterinnen und Botschaftern gehören neben Volker und Louisa auch Ahmad, Bruno und Cisem. Cisem ist 23 Jahre alt und studiert an der Universität Duisburg-Essen die Fächer Deutsch und Geschichte im Lehramt für die Sekundarstufe I. Als Lehrerin möchte sie die positiven Erfahrungen, die sie als Schülerin gemacht hat, an die nächsten Generationen weitergeben.


Bruno absolviert zurzeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sport seinen Vorbereitungsdienst an einer Grundschule. Um die Kinder fürs Lernen zu begeistern, greift er im Unterricht schon mal zu seiner Gitarre. Ahmad studierte nach seiner Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien zunächst in Frankfurt und arbeitet inzwischen als Englisch- und Religionslehrer an einem Dortmunder Gymnasium. Er hat sich bewusst für die Arbeit mit jungen Menschen entschieden, um sich in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.


Die Videos von Ahmad, Bruno, Cisem, Volker und Lousia stehen
hier im Bildungsportal ebenso wie einige Bildmotive zum Download bereit. Die neue Kampagne ist Teil eines ersten Handlungskonzepts, mit dem Ministerin Feller die Personalsituation an den Schulen kurz-, mittel- und langfristig verbessern will. „Um die offenen Stellen zu besetzen, müssen wir wieder genug Lehrerinnen und Lehrer für alle Schulformen ausbilden. Zum laufenden Wintersemester haben wir daher gemeinsam mit den Hochschulen insgesamt 465 weitere neue Studienplätze für das Grundschullehramt und die Sonderpädagogik eingerichtet.


Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels werben wir gezielt um angehende Abiturientinnen und Abiturienten, die sich vorstellen können, ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Darüber hinaus wollen wir weitere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dafür gewinnen, ihre LehrKRÄFTE zu entdecken und sich für den Lehrerberuf zu entscheiden“, so Ministerin Feller. Im Jahr 2023 waren insgesamt rund 800 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den nordrhein-westfälischen Schuldienst eingestellt worden, gut 160 davon an Grundschulen, die ebenso wie die Förderschulen außerdem von der Unterstützung durch insgesamt bereits
fast 1.200 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer profitieren.


„Dass es uns nach und nach gelingt, die Schulen mit zusätzlichem Personal zu unterstützen, ist für uns ein Ansporn, die nächsten Schritte zu gehen. Einer dieser Schritte ist die Kampagne, weitere werden folgen, wenn wir unser Handlungskonzept fortschreiben. Dass
am 1. Dezember 2023 landesweit rund 3.900 Lehrerstellen mehr besetzt waren als noch ein Jahr zuvor, zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg“, so Ministerin Feller abschließend.


Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung verankert Distanzunterricht als reguläre Unterrichtsform

Düseldorf, 22. Januar 2024 - Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs. Mit dem neuen Regelwerk soll den Berufskollegs die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft ermöglicht werden.


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Während der Pandemie haben unsere Berufskollegs bereits gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gemacht. Darauf bauen wir jetzt auf und gehen einen Schritt weiter. Erstmals wollen wir den Distanzunterricht als regulären Unterricht rechtlich fest verankern. Damit geben wir unseren Berufskollegs Möglichkeiten zur Umsetzung von innovativen Lehr- und Lernformen und sorgen für eine berufliche Bildung auf der Höhe der Zeit. Mit digitalisierten Unterrichtsformaten erhalten junge Menschen in Nordrhein-Westfalen eine moderne berufliche Bildung.“


Eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form war den Berufskollegs seit der Pandemie bereits auf der Grundlage von Einzelerlassen ermöglicht worden. Erstmalig in einer schulischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird der Distanzunterricht nun als regelhafte Organisationsform von Unterricht verankert. Schulministerin Feller: „Mit den neuen Vorgaben kommen wir auch den Wünschen vieler Ausbildungsbetriebe nach. In den ländlichen Regionen unseres Landes ist der Besuch einer Fachklasse in bestimmten Berufen mit längeren Fahrtzeiten verbunden. Mit der dauerhaften Einrichtung von Distanzunterricht können wir diesen Nachteil ausgleichen und duale Fachklassen auch im ländlichen Raum attraktiv halten.“


Für die Umsetzung der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht zeigen die Berufskollegs ihre Konzepte lediglich bei der Bezirksregierung an. Strukturierte Vorlagen hierfür werden zur Verfügung gestellt. Aufwändige Genehmigungsverfahren sind nicht vorgesehen. Der Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs wurde an den Landtag übermittelt und wird dort nun im Ausschuss für Schule und Bildung beraten. Vorgesehen ist, dass die neue Vorschrift zum Schuljahr 2024/25 in Kraft treten soll. Sie finden den Verordnungsentwurf unter dem Link:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2182.pdf


Demokratie erleben in jungen Jahren

Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2024 - Wie können wir Schülerinnen und Schüler noch besser am Schulleben beteiligen und ihnen dadurch Demokratiekompetenz vermitteln – darum geht es bei einem neuen Programm, welches das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) startet. In den kommenden zwei Jahren sollen neue Beteiligungsformate zur Stärkung der Demokratiekompetenz von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.  


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Wie können wir Schülerinnen und Schüler besser am Schulleben beteiligen? Bei dieser Frage geht es nicht nur darum, die Vorstellungen der Schülerschaft kennenzulernen, sondern auch um die Vermittlung von Demokratiekompetenz. In unserer Demokratie können die Menschen in Frieden und Freiheit auf der Grundlage des Rechts miteinander leben. Das ist keine Kleinigkeit und selbstverständlich ist es auch nicht. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir die demokratischen Kompetenzen der jungen Menschen stärken. Wir beginnen damit in unseren Schulen.
Hier können Kinder und Jugendliche früh lernen, ihre eigenen Interessen zu vertreten, aber auch andere Meinungen zu respektieren. Diese Fähigkeiten wollen wir mit unserem neuen Programm gezielt fördern. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Wege gehen können. Wir geben keine Themen und Formate vor, sondern setzen auf einen Prozess von unten. Das Signal lautet: Wir hören Euch und wir nehmen Euch ernst!“  


Ziel des Prozesses zur Stärkung der Demokratiekompetenz ist es, bis zum Jahr 2026 neue demokratische Foren an Schulen zu installieren, die weit über die Vermittlung von Fachwissen über Staatsformen im Unterricht und die Organisation von Schülerparlamenten hinausgehen. Zu diesem Zweck sammeln das Schulministerium und die DKJS zunächst Ideen und Themen, die Schülerinnen und Schüler im ganzen Bundesland beschäftigen.
Was ist ihnen wichtig?
Was erwarten sie von Politik? Wie soll die Schule von morgen aussehen?
Und wo möchten Sie gerne mitgestalten?
Antworten auf diese und andere Fragen sollen eine neue Mitbestimmungspraxis an den Schulen prägen. „Wir wollen nichts verordnen oder überstülpen“, betonte Ministerin Feller, „wir nehmen die Schülerinnen und Schüler ernst und bauen alles Weitere auf ihren Gedanken und Wünschen auf.“  


Die DKJS setzt sich seit 30 Jahren dafür ein, junge Menschen zu beteiligen, insbesondere an der Gestaltung ihrer Lebens- und Lernorte. Auch auf diesen Erfahrungen wird das neue Programm aufbauen. „Sich willkommen fühlen, gehört zu werden und aktiver Teil einer Gemeinschaft zu sein, sind wichtige Voraussetzungen, um sich mit dem Lebens- und Lernort Schule zu identifizieren. Gleichzeitig ist Beteiligung eine grundlegende Erfahrung, damit sich junge Menschen als handlungsfähig und selbstwirksam erleben, um mit Krisen umgehen zu können und als Persönlichkeiten und Demokratinnen und Demokraten zu wachsen.

Wie wollen junge Menschen an ihren Schulen leben und lernen, was brauchen sie dafür, was sind ihre Bedarfe, Wünsche und Ideen?“, sagte die Geschäftsführungsvorsitzende Anne Rolvering. „Die Fähigkeiten, anderen zuzuhören, Kompromisse einzugehen und Entscheidungen auszuhandeln, sind wichtige Erfahrungen für unser gemeinsames demokratisches Miteinander. Darauf zielt das neue Beteiligungsvorhaben ab“, fügte sie hinzu.  


Eckpunkte des Beteiligungsprozesses zur Stärkung der Demokratiekompetenz: Im Zeitraum von 2024 bis 2026 soll ein umfangreicher Beteiligungsprozess zur Stärkung der Demokratiekompetenz an bis zu 250 Schulen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Das Programm richtet sich zunächst an Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Jahrgangsstufe von allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Ein modulares Konzept bietet unterschiedliche Bausteine, um Schülerinnen und Schüler individuell nach ihren Bedürfnissen und Kapazitäten an dem Prozess zu beteiligen.  


Die nächsten Schritte: In den kommenden Wochen werden wichtige Akteure des Schullebens und der Jugendbeteiligung wie etwa die Landesschülervertretung und der Landesjugendring eingebunden. Ab März 2024 werden alle Schulen der Sek I durch Mailings, eine digitale Informationsveranstaltung und eine Website über das Vorhaben informiert und zur Teilnahme eingeladen. Nach den Osterferien können sich interessierte Schulen online für eine Teilnahme bewerben.


Nach den Sommerferien haben dann Schülerinnen und Schüler an bis zu 250 Schulen die Möglichkeit, mit Unterstützung durch die DKJS über einen längeren Zeitraum die eigene Schule zu erkunden und Ideen für Veränderung zu entwickeln. Die DKJS bietet dazu begleitende Beratungen für Lehrerinnen und Lehrer und weitere pädagogische Fachkräfte der Schulen an. Darauf aufbauend erhalten in einem weiteren Schritt Schülerinnen und Schüler an bis zu 25 Schulen die Möglichkeit, vertiefende Angebote des Programms zu nutzen. Dazu gehören unter anderem Workshops und Barcamp-Formate.


Alle Angebote bauen auf den Interessen und Themen der Schülerinnen und Schüler auf. Die an dieser Vertiefungsphase beteiligten Schulen können bis zu 1.000 Euro zur Umsetzung von Beteiligungsprojekten beantragen. Begleitende pädagogische Fachkräfte an den Schulen erhalten parallel Fachimpulse und Möglichkeiten zum Austausch.


Als Höhepunkt des Beteiligungsprozesses und als Ausdruck der Wertschätzung ist im Jahr 2026 ein Jugendkongress im nordrhein-westfälischen Landtag geplant. Dazu werden etwa 200 Schülerinnen und Schüler eingeladen, ihre Ideen vorzustellen, mit anderen Schülerinnen und Schülern zu diskutieren und die erarbeiteten Ideen weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse fließen in weitere Dialogformate auf regionaler und landesweiter Ebene ein.  



Minister Oliver Krischer: "Extremes Weihnachtswetter sorgte für eines der schwersten Hochwasser seit Jahrzehnten"

Letzter Pegel in Nordrhein-Westfalen sinkt unter Warnstufe 1
Umweltministerium zieht Bilanz - Dank an Einsatzkräfte


Düsseldorf, 12. Januar 2024 -  Durch die Entspannung der Wetterlage sind die Pegelstände an den Gewässern in Nordrhein-Westfalen in den letzten Tagen weiter stark gesunken. In der Nacht zu Freitag ist auch der letzte Pegel (Lippe) in Nordrhein-Westfalen unter den Informationswert 1 gefallen und damit unterhalb der letzten Warnstufe, die nur noch ein kleines Hochwasser anzeigt. "Obwohl es eines der schwersten Hochwasser der letzten Jahrzehnte war, hat Nordrhein-Westfalen das Weihnachtshochwasser glimpflich überstanden.


Größere Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sind nach ersten Erkenntnissen ausgeblieben, auch die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger konnte durch den Einsatz tausender Einsatzkräfte vermieden werden", sagte Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Minister Krischer dankte in dem Zusammenhang noch einmal den Einsatzkräften von THW, Feuerwehr, DLRG und vielen anderen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Weihnachten und das Neujahrfest für den Hochwasserschutz geopfert haben.


Minister Krischer: "Auch die Deiche und Schutzanlagen im Lande haben dem Hochwasser Stand gehalten. Allerdings müssen wir auch feststellen: Es gibt hier deutlichen Sanierungsbedarf. Deshalb werden wir unseren eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Hochwasserschutzes weiter umsetzen", kündigte Minister Krischer an. "Denn wir haben gesehen, dass wir unser Land gegenüber solchen Naturgewalten stärken müssen. Nordrhein-Westfalen muss klimaresilienter werden. Durch die Klimakrise werden Wetterextreme in Zukunft öfter eintreten. Darauf ist unsere Hochwasserschutz-Infrastruktur teilweise nicht ausgelegt. Hier müssen wir nachbessern. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um Deiche, denn moderner Hochwasserschutz ist und muss viel mehr sein."


Die große Hochwasserlage in Nordrhein-Westfalen wurde vor allem durch die massiven Niederschläge im Dezember ausgelöst. Allein zwischen dem 21.12.2023 und dem 07.01.2024 fielen insbesondere in der Mitte sowie im Norden, Osten und Nord-Osten Nordrhein-Westfalens hohe Niederschlagsmengen von flächendeckend über 100 Millimeter (mm). An einzelnen Niederschlagsmess-Stationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurden Niederschlagsmengen von über 260 mm gemessen. Die langjährigen mittleren Niederschläge in diesem Zeitraum wurden deutlich überschritten. 


Die Niederschläge trafen auf bereits gesättigte Böden mit hoher Abflussbereitschaft und führten in der Folge zu Hochwasser insbesondere an Ems, Lippe, Niers, Ruhr und der Weser. Betroffen waren unter anderem auch die Rur und die Sieg mit ihren Einzugsgebieten sowie das Issel-, Berkel- und Vechteeinzugsgebiet. Hohe Niederschläge in den Einzugsgebieten der Oberweser, in den Quellflüssen Werra und Fulda sowie in den Einzugsgebieten des Ober- und Mittelrheins führten im selben Zeitraum zu einer Hochwasserlage an den nordrhein-westfälischen Gewässerstrecken von Weser und Rhein.


Damit waren insgesamt 13 der 17 Einzugsgebiete in Nordrhein-Westfalen von Hochwasser betroffen. Das Hochwasser war in seiner räumlichen Ausdehnung und seiner zeitlichen Dauer ein außergewöhnliches Ereignis in NRW. An insgesamt acht der 123 Hochwassermeldepegel wurde der höchste Informationswert 3 überschritten (Einzugsgebiet der Ems, Niers und Schwalm, der Lippe- sowie der Weser). An 29 Messstellen wurde maximal der Informationswert 2 und an weiteren 45 Messstellen der Informationswert 1 überschritten.


Praktisch überall im Land war zwischen Weihnachten und Neujahr Hochwasser, wenn auch in stark unterschiedlicher Ausprägung. Die Niederschläge im Dezember sorgten auch dafür, dass das Jahr 2023 nicht nur zu den wärmsten, sondern auch zu den regenreichsten Jahren in Nordrhein-Westfalen seit Aufzeichnungsbeginn 1881 wurde. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelte für Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche Jahresniederschlagssumme von rund 1198 mm.


Minister Krischer: "2023 reiht sich damit in das Jahr der Wetterextreme ein: Es war nicht nur eines der wärmsten Jahre, sondern reiht sich auch durch einen weiteren Negativ-Rekord in die immer länger werdende Jahresreihe mit Wetterextrem ein -  die Dürre-Sommer 2018, 2019 und 2022 und die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und natürlich auch 2021. Die Klimakrise bringt uns immer neue, oft gegensätzliche Wetterextreme. Extrem ist leider das neue Normal."


Hochwasserschutzanlagen
Das schwere Hochwasser hat zu einer starken Beanspruchung der Hochwasserschutzanlagen im Land geführt, die aber ihre Funktion nahezu überall erfüllt haben. An einigen Stellen im Land mussten Deichverteidigungsmaßnahmen vorbereitet oder durchgeführt werden. Zum Teil ist die Situation vor Ort weiter angespannt, da die Deiche durch die langanhaltenden hohen Wasserstände sowie den Dauerregen stark durchnässt sind.


Die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen durch die Unterhaltungspflichtigen hat die Landesregierung als Schwerpunktaufgabe im 10-Punkte-Arbeitsplans unter Punkt 4 "Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort" adressiert. Die Relevanz dieser Schwerpunktaufgabe wurde durch die Hochwasserlage erneut bestätigt. Es zeigt sich aber auch, dass Hochwasserschutzmaßnahmen der Vergangenheit, wie etwa die Schaffung von Überflutungsräumen an der Lippe oder der Niers erfolgreich waren und die Hochwasserlage entspannt haben.


Der nächste Schritt in der Umsetzung dieser Schwerpunktaufgabe ist die Fertigstellung des im Aufbau befindlichen Katasters für Hochwasserschutzanlagen (Deichkataster). In diesem Kataster werden die im Land an unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten zum Zustand und den Eigenschaften der Hochwasserschutzanlagen erstmals zusammengeführt. Mit diesem Kataster ist dann eine flächendeckende detaillierte Übersicht der Hochwasserschutzanlagen, also Deichen und Hochwasserschutzmauern, möglich.


Auf Basis der Daten des Deichkatasters soll im darauf aufbauenden Schritt ein Priorisierungskonzept entwickelt werden, in dem die Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen Hochwasserschutzanlagen entsprechend eines risikobasierten Vorgehens bewertet werden. Auf dieser Basis können die erforderlichen Ressourcen und Finanzmittel abgeleitet werden.

Talsperren
Anders als während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 bestand während des Hochwasserereignisses im Dezember 2023 und Januar 2024 zu keinem Zeitpunkt die Besorgnis eines Talsperrenversagens. Die Bauwerkssicherheit war zu jeder Zeit gewährleistet, es sind keine besonderen Vorkommnisse aufgetreten. Bei 15 Talsperren in der Eifel, dem Sauerland, Bergischen und Ostwestfalen-Lippe ist nach Erreichen des Vollstaus die Hochwasserentlastungsanlage während der Hochwasserlage zumindest zeitweise planmäßig betriebsbedingt angesprungen.


Trotz dieser insgesamt sehr positiven Wirkung ist bereits im 10-Punkte Arbeitsplan die fortwährende Optimierung der Talsperrensicherheit und des Talsperrenmanagements verankert. Der fortschreitende Klimawandel erhöht die Anforderungen an das Talsperrenmanagement. Während Hochwasserphasen sollen Talsperren ausreichend Wasser zum Schutz der Unterlieger gewähren, wohingegen sie während langanhaltender Trockenphasen ausreichend bevorratetes Wasser u.a. zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bereithalten sollen.


Verkehrsinfrastruktur
Es gab insgesamt 34 (Teil-)Sperrungen an Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Davon konnten bereits 22 Einschränkungen wieder aufgehoben werden. Darüber hinaus gab es insgesamt 15 Sperrungen von straßenbegleitenden Radwegen, von denen bereits sieben wieder freigegeben werden konnten (Stand: 11. Januar 2024). Hochwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe Die Landesregierung wird daher den eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Hochwasserschutzes weiterverfolgen: Neben der Umsetzung des 10 Punkte-Plans wird die Umsetzung des Deichsanierungsplans am Rhein mit rund 44 Maßnahmen forciert und der in der Vergangenheit festgelegte Zeitplan überarbeitet.


Um die Planung und Umsetzung von Deichsanierungen zu beschleunigen, wird weiterhin mehr Personal in der Umweltverwaltung dafür eingestellt. Um Prioritäten bei der Sanierung vorzunehmen, wird der Aufbau eines Deichkatasters weiterverfolgt. Im Kataster selbst werden die im Land an unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten zum Zustand und den Eigenschaften der Hochwasserschutzanlagen erstmals zusammengeführt.


"Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe - Bund, Land, Kommune, Zweckverbände bis hin zu Flächeneigentümerinnen und -eigentümer stehen in der Pflicht.  Das Weihnachtshochwasser hat einmal mehr gezeigt, dass die Investition in unsere Deiche eine Investition in den Schutz von Mensch, Umwelt und Infrastruktur darstellt", sagte Minister Krischer.


Weitere Informationen
Witterungsanalyse 2023 Abo-Service für Warnstufen und Hochwasser-Lageberichte
Übersicht über Pegelstände


Umweltminister Krischer: "Vermeidung von Abfällen ist ein Booster für den Klimaschutz"

Düsseldorf, 8. Januar 2024 - Die Landesregierung will die Kommunen auf ihrem Weg zu einer klimaschonenderen Kreislaufwirtschaft unterstützen und startett am Montag, 8. Januar 2024, den Förderaufruf "Circular Economy - CircularCities.NRW". Land und EU stellen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 - 2027 rund 27 Millionen Euro für Städte, Kreise und Gemeinden zur Verfügung, die eine ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit Unternehmen und Zivilgesellschaft entwickeln wollen.

 


"Wenn Kommunen gemeinsam mit Unternehmen und Zivilgesellschaft Maßnahmen für eine verbesserte Kreislaufführung von Produkten und Materialien umsetzen, ist das ein wichtiger Booster für den Klimaschutz: Die Hälfte der weltweiten CO2-Emissionen geht auf die Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen zurück und 50 Prozent des weltweiten Abfalls werden in Städten produziert. Mit unserem Förderaufruf stärken wir umfassend eine Circular Economy in Kommunen, in denen Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden", erklärte Umweltminister Oliver Krischer.


Minister Krischer betonte außerdem, dass der Übergang in eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ein Paradebeispiel dafür sei, wie Ressourcen- und Klimaschutz mit ökonomischen Verbesserungen Hand in Hand gingen: "Wir können Wertschöpfung in Kommunen und Regionen erhöhen, wenn Stoffkreisläufe geschlossen werden und dadurch weniger Rohstoffe importiert werden müssen. Wenn Unternehmen in Kommunen innovative Ansätze im Bereich der zirkulären Wirtschaft umsetzen, können zudem zukunftsfähige Arbeitsplätze neu entstehen."


Der Schwerpunkt des Förderaufrufs "Circular Economy - CircularCities.NRW" liegt in den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie in der Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen.


Projektskizzen können in der ersten Einreichungsrunde bis zum 17. Mai 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Hintergrund Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021 - 2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.


Im Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt. Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw. Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und Ansprechpersonen: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/circular-economy-circularcitiesnrw/ www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw