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- Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote
informieren bei Gefahr - Sanierungsoffensive NRW: 42
Brücken in das neue Programm aufgenommen
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Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote
informieren bei Gefahr Übersicht der Webseiten, Apps
und Abo-Dienste Düsseldorf/Duisburg, 4.
November 2024 - Im November beginnt traditionell die
Saison möglicher Winterhochwasser, deshalb weist das
Umweltministerium Nordrhein-Westfalen auf das breite
Angebot hin, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger über
steigende Pegel informieren können und gewarnt werden.
Die Basis für alle Angebote liefert das Pegelnetz des
Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz
(LANUV).
Es kann auf aktuell 304 Pegel
landesweit zugreifen, davon 98 eigene
Hochwassermeldepegel, 76 Pegel externer Betreiber sowie
130 gewässerkundliche Pegel des LANUV, über die
zusätzliche Daten über Wasserstände erhoben werden. Das
Netz wird derzeit weiter ausgebaut: 25 neue Standorte
wurden bereits festgelegt und der erste neue
Hochwasser-Meldepegel bereits im Sommer in Betrieb
genommen. Vier weitere sollen noch in diesem Jahr
folgen.
„Durch die Klimakrise werden
Extremwetter- und Hochwasserereignisse
Nordrhein-Westfalen künftig häufiger treffen. Deshalb ist
es existenziell, dass wir die Bevölkerung noch besser
informieren und uns vor solchen Katastrophen schützen“,
sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Die großen
Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben bei uns
deutliche Spuren in vielen Lebens-, Wirtschafts- und
Umweltbereichen hinterlassen“, erklärte Elke Reichert,
Präsidentin des LANUV in Duisburg.
„Die
Hochwasserinformationen werden weiter verbessert, um
Schäden so gering wie möglich zu halten.“ Um den
Hochwasserschutz zu stärken, setzt das Land gemeinsam mit
seinen Partnern den „10-Punkte Arbeitsplan
Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ um. Für die
Umsetzung stellt das Land den Kommunen und Deichverbänden
umfangreiche Mittel zur Verfügung. Zum Vergleich: 2015
standen rund 30 Millionen Euro Landesmittel für Maßnahmen
des Hochwasserschutzes aus zur Verfügung, in den Jahren
2023 und 2024 jeweils mehr als 80 Millionen Euro.
Schutzmaßnahmen können mit bis zu 80 Prozent der
Gesamtkosten vom Land gefördert werden.
•
Übersicht der Informationsangebote für Bürgerinnen und
Bürger: 1. Hochwasserportal NRW Um die Öffentlichkeit
schnell bei einer Gefahrenlage zu informieren, betreibt
das LANUV das Hochwasserportal.NRW, auf dem fortlaufend
Messdaten von derzeit 304 Pegeln in NRW veröffentlicht
werden. Bei bevorstehenden und aktuellen
Hochwasserlagen werden auch hydrologische Lageberichte
zur Entwicklung der Situation zur Verfügung gestellt.
https://hochwasserportal.nrw/lanuv/webpublic/index.html#/Start
2. Hochwasserinformationen über die Warn-App
NINA Wer die App installiert und unter
Hochwasserwarnungen „Benachrichtigungen erhalten“
aktiviert, erhält entsprechende Hochwasserinformationen
des LANUV. Nutzerinnen und Nutzer können wahlweise Daten
für den aktuellen Standort oder für selbst festgelegte
Orte abonnieren.
Seit diesem Jahr werden in NRW
bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser regionale
Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete in NRW
bereitgestellt und die Bevölkerung aktiv informiert.
Informationen und Download:
Warn-App-NINA
3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für
behördliche Daten, Fakten und Informationen. Es bietet
Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen,
Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und
Dokumenten. Auch aktuelle Warnmeldungen zu
Umweltereignissen können abonniert werden.
www.umweltportal.nrw.de
4.
Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App
„Meine Pegel“ ist die gemeinsame Wasserstands- und
Hochwasser-Informations-App aller Bundesländer.
Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte
Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel
eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine
Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt.
Informationen und Download über https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/
5. Hochwassergefahren- und -risikokarten
Für Gewässer, an denen ein signifikantes
Hochwasserrisiko für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder
wirtschaftliche Tätigkeiten besteht (Risikogewässer),
werden in Nordrhein-Westfalen sogenannte
Hochwassergefahren- und ‑risikokarten erstellt.
Nordrhein-Westfalen hat 456 Risikogewässer mit einer
Gesamtlänge von ca. 6000 Kilometer ausgewiesen.
Die Karten zeigen an, wo in einer Region oder Stadt
konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen. Auf dieser
Basis kann das individuelle Risiko bewertet und
vorgebeugt werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie
unter: hochwasserkarten.nrw.de.
Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren‑ und
‑risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen
Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der
Starkregengefahren am jeweiligen Wohnort kann die
Starkregengefahrenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen
bieten, die wie die Hochwassergefahrenkarte die
Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien
darstellt:
Geoportal NRW Vielfach gibt es zudem detaillierte
Angebote und Informationen der Städte, Kreise und
Gemeinden:
Kommunale Starkregengefahrenkarten Daneben informiert
der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren.
6. FloodCheck-App Mit der FloodCheck-App
können Bürgerinnen und Bürger durch die Eingabe ihrer
Wohnadresse und die Beantwortung zusätzlicher Fragen zur
baulichen Beschaffenheit ihres Wohnobjektes ermitteln, ob
und wie stark das Risiko potentieller Starkregen- und
Hochwassergefahren für das entsprechende Objekt ist.
Das regionale Angebot von den Wasserverbänden
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) soll in den
nächsten Monaten landesweit ausgedehnt werden. Bisher
besteht das Angebot für die Städte Bochum, Bottrop,
Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne und Herten.
https://floodcheck.net/
KontaktPressestelle Andrey Popov/ panthermedia.net
Pressestelle MUNV E-Mail: presse@munv.nrw.de
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Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken
werden in das neue Programm der Offensive aufgenommen
In die Zuständigkeit des Landes NRW fallen derzeit
insgesamt 6.422 Brücken (7.308 Teilbauwerke), die durch
den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut werden. Mit
der größten Sanierungsoffensive und Rekordinvestitionen
hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
vor einem Jahr die gewaltigen Herausforderungen
angepackt, die Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu
machen. Für das kommende Jahr sind 42 Ersatzneubauten mit
einem Gesamtvolumen von rund 108 Millionen Euro
vorgesehen.
„Wir bauen neue Brücken und
erhalten damit die Wege, die für den Alltag vieler
Menschen essenziell sind. Sie alle sind genauso wie die
Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen darauf angewiesen, dass
unsere Infrastruktur funktioniert“, erklärt
Verkehrsminister Oliver Krischer. Die Sanierungsoffensive
war im November 2023 mit 51 Brückenersatzneubauten und
einem ambitionierten Straßenerhaltungs-Programm
gestartet. Derzeit sind 46 Brücken in Realisierung, fünf
Projekte sind bereits komplett fertiggestellt. Damit ist
das Ziel, 400 Brücken durch Ersatzneubauten in zehn
Jahren zu sanieren, klar anvisiert.
„Zum Teil
laufen jetzt schon die Planungen für Bauprojekte, die in
2027 umgesetzt werden sollen“, erklärt Dr. Petra
Beckefeld, technische Direktorin beim Landesbetrieb
Straßen.NRW. Wechsel zur dauerhaften grundhaften
Sanierung Das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen
wird traditionell Anfang des Jahres vorgelegt. Bei der
Sanierung der Landes- und Bundesstraßen konnten im Jahr
2024 bislang insgesamt 246,2 Kilometer saniert werden.
In Realisierung befinden sich weitere 110,7
Kilometer. Insgesamt sind in die Maßnahmen zum
Straßenerhalt in diesem Jahr rund 260 Millionen Euro
(Stichtag 30.09.2024) investiert worden. Als Trend
zeichnet sich ab, dass Straßen deutlich mehr grundhaft
saniert werden müssen als in der Vergangenheit, da mehr
Schäden bis in den Untergrund reichen. „Gründlichkeit ist
das Gebot unserer Zeit, in der Straßen und insbesondere
die Brücken, die in den 1960er Jahren bis Mitte der
1980er Jahre gebaut wurden und nicht für die Belastungen
des heutigen Verkehrs ausgelegt sind, vielerorts marode
geworden sind“, erklärt Krischer.
Es reiche
an vielen Stellen nicht mehr aus, den Belag zu erneuern.
Mehr funktionale Ausschreibungen und innovative Bauweisen
Verstärkt genutzt wurde in diesem Jahr bei den
Ersatzneubauten die funktionale Ausschreibung, durch die
Vergaben schneller erfolgen konnten. Bei einer
funktionalen Ausschreibung wird kein detaillierter
Leistungskatalog vorgegeben, sondern die Leistung nach
dem zu erreichenden Ziel definiert. Die Bieter erhalten
Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten
sind. Planung und Entwurf von Rück- sowie Ersatzneubau
wird vom Auftragnehmer übernommen.
„Das
erspart Zeit, da es den Baufirmen ermöglicht, die Planung
gezielt entsprechend der firmenspezifischen Ressourcen
durchzuführen und auch patentgeschützte Schnellbauweisen
anzubieten“, erläutert Dr. Petra Beckefeld. 2024 wurden
14 Maßnahmen über eine funktionale Ausschreibung
vergeben, beispielsweise der Ersatzneubau an der L142
Euskirchener Straße in Neuss sowie der Ersatzneubau an
der L116 Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach. Ein
funktionales Ausschreibungsverfahren wird derzeit unter
anderem auch für den Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick
in Dortmund erstellt.
Außerdem kommen mehr
innovative Schnellbauweisen zum Einsatz. Sie sind ein
wichtiger Bestandteil der Sanierungsoffensive und werden
entsprechend forciert, weiterentwickelt und in der Praxis
eingesetzt. Innovative Bauverfahren ermöglichen nicht
nur, den Bau zu beschleunigen, sondern auch die
Beeinträchtigung für den Verkehr möglichst gering zu
halten. Deshalb setzt Straßen.NRW bei Ersatzneubauten auf
die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, die Verfahren wie
Fertigteilbauweisen zur schnellen und sicheren Errichtung
von Bauwerken entwickelt haben.
Brücken, die
im Frühjahr 2024 in rekordverdächtiger Zeit in modularer
Expressbauweise realisiert wurden, sind z.B. die
Wupperbrücke Blombacher Bach in Wuppertal oder die erste
B 51-Brücke, die in nur sieben Wochen Bauzeit in Münster
errichtet wurde und die A43 und B51 verbindet. Der
Ersatzneubau wurde mit Betonfertigteilen und
Ortbetonergänzung gebaut, wodurch das neue Bauwerk in gut
einem halben Jahr erstellt werden konnte. Erfolg durch
Dialog Ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der
Sanierungsoffensive ist der begleitende Dialogprozess.
Auf Initiative des Verkehrsministeriums
Nordrhein-Westfalen fand eine große
Infrastrukturkonferenz in Düsseldorf statt. Rund 200
Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden,
Firmen, Kommunen, Bezirksregierungen und vom Bund trafen
sich im März zum ersten landesweiten
Informationsaustausch über die geplanten Großprojekte zum
Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus wurde im
Sommer eine „Fokusgruppe Infrastruktur“ zur Umsetzung der
Sanierungsoffensive mit etwa 30 hochrangigen Expertinnen
und Experten u.a. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen,
Umwelt und Verwaltungen eingesetzt.
Die
zweite Sitzung wird in Kürze stattfinden. Ergänzt wurde
dieses Angebot durch vier Regionalkonferenzen (je zwei in
den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln), drei weitere
sind noch in diesem Jahr geplant (je eine in den
Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold).
Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ Für
Südwestfalen wurde ein Sonderprogramm
„Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ aufgelegt, da die
Region massiv belastet ist durch die Sperrung der A45 und
den Neubau der Talbrücke Rahmede.
Das
betrachtete mehrbelastete Netz für das Maßnahmenpaket
dort umfasst etwa 470 Kilometer Bundes- und
Landesstraßen. Die anstehenden rund 120 Einzelmaßnahmen
werden in einem transparenten Verfahren zurzeit unter
Beteiligung der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vor
Ort priorisiert und in 2025 in ein Sanierungskonzept
überführt. Eine frühe Einbindung aller Akteure war das
erklärte Ziel der Dialoge. Das gilt auch für die
geplanten Arbeiten an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in
Düsseldorf, die im Januar 2024 in die Verantwortung von
Straßen.NRW überging, und der Uerdinger Rheinbrücke in
Krefeld.
„Der Verkehr auf beiden Rheinbrücken
soll weiter rollen, bis die geplanten Neubauten
realisiert sind. Bis dahin müssen die Brücken
instandgehalten und entlastet werden, um weitere Schäden
zu vermeiden. Die damit einhergehenden
Verkehrseinschränkungen belasten die Region stark.
Deshalb ist es hier besonders wichtig, die Menschen und
Unternehmen frühzeitig mitzunehmen“, erklärt Dr. Petra
Beckefeld.
Für die Erneuerung der
Kardinal-Frings-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss und
der Uerdinger Brücke zwischen Krefeld und Duisburg stellt
das Land zusätzliche acht Millionen Euro pro Jahr bereit
– Geld, das für die Verwaltungskosten der ausführenden
Projektgesellschaft DEGES zur Planung der beiden
Brückenersatzbauten bestimmt ist. Die Sanierungsoffensive
erfordert auch eine Konzentration des Personaleinsatzes
auf Erhaltungsprojekte.
Um weitere personelle
Ressourcen für die Sanierung zu akquirieren, wird
verstärkt die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH (DEGES) in größere Ersatzneubauten des Landes
eingebunden. Intensiviert hat das Land in diesem Jahr
auch das Recruiting von Fachkräften. Der Landesbetrieb
Straßen.NRW hat seine personalstrategischen Maßnahmen
schon zur Mitte des Jahres 2020 – also bereits während
der laufenden Vorbereitungen zur Entflechtung zur
Autobahn GmbH – gezielt auf die demographische
Entwicklung, den sich zunehmend verschärfenden
Fachkräftemangel sowie den immer härter werdenden
Wettbewerb am Arbeitsmarkt ausgerichtet und die bereits
vorhandene Vielzahl von Instrumenten zur gezielten
Nachwuchsgewinnung weiter ausgebaut und medial
professionalisiert.
Dazu zählt ein
umfangreiches Angebot an technisch orientierten
Berufsausbildungen sowie eine breite Angebotspalette für
dual Studierende. „Trotz des schwierigen Marktumfelds
konnten wir seit 2021 über 1.000 neue Beschäftigte
rekrutieren“, so Dr. Sascha Kaiser,
kaufmännisch-juristischer Direktor des Landesbetriebs
Straßen.NRW. Um diese gewaltige Aufgabe stemmen zu
können, wurde die Einarbeitung, Förderung und Schulung
den neuen Erfordernissen angepasst und es wurden kreative
Maßnahmen ergriffen, um die begehrten Fachkräfte
frühzeitig finden und an Straßen.NRW binden zu können.
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Ministerpräsident Wüst und
Schulministerin Feller begrüßen in Düsseldorf mehr als
100 neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
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Düsseldorf, 31. Oktober 2024 - In ganz
Nordrhein-Westfalen starten Anfang November weit mehr als
3.000 künftige Lehrkräfte in ihr Referendariat.
Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin
Dorothee Feller haben am Donnerstag, 31. Oktober 2024
gemeinsam mit Regierungspräsident Thomas Schürmann mehr
als 100 neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
(LAA) bei ihrer Vereidigungsfeier im historischen
Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf begrüßt.
Foto: MSB NRW / Ralph Sondermann
Die jungen Frauen und Männer
starten am 1. November 2024 nach dem Abschluss ihres
Lehramtsstudiums in ihren Vorbereitungsdienst. Insgesamt
beginnen in diesen Tagen weit mehr als 3.000 LAA in ganz
Nordrhein-Westfalen ihr Referendariat.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Bildung ist der
Schlüssel für die Entfaltung der eigenen Talente und zu
einem selbstbestimmten Leben. Bildung ist unerlässlich
für eine starke Demokratie und für den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft. Die Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter leisten einen entscheidenden Beitrag,
indem sie Wissen vermitteln und junge Menschen auf die
Anforderungen von morgen vorbereiten. Gute Bildung
braucht engagierte Lehrkräfte, lebendigen Unterricht und
eine positive Lernatmosphäre.
Deshalb arbeiten
wir mit Hochdruck daran, den Lehrerberuf noch attraktiver
zu machen. In den vergangenen knapp zwei Jahren haben wir
über 7.000 Menschen neu an unsere Schulen gebracht, davon
mehr als 5.600 Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und
-arbeiter und Schulpsychologinnen und -psychologen. Ich
danke allen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern,
die sich für diesen wichtigen Beruf entschieden haben.
Sie gestalten die Zukunft unserer Gesellschaft.“
„Alle neuen LAA können wir leider nicht
persönlich empfangen, aber es ist schön, Sie alle hier
versammelt zu sehen“, sagte Ministerin Feller, „mit Ihrem
Tatendrang und Ihrem Wissen werden Sie unsere Schulen
bereichern und können sich auf tolle Menschen und
spannende Arbeitsorte freuen. Sie haben sich für den
richtigen Beruf entschieden!“
Regierungspräsident Thomas Schürmann fügte hinzu: „Als
Grundschullehrkräfte übernehmen Sie eine besondere
Verantwortung, denn in den ersten Schuljahren wird das
Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt.
Dafür danke ich Ihnen. Und es freut mich, dass wir Sie
als Ihre zukünftige Dienststelle im historischen
Plenarsaal der Bezirksregierung begrüßen können und damit
zum wertschätzenden Rahmen Ihrer Vereidigung beitragen.“
Nachdem die LAA von Sabine Sprünken, Leiterin
des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfSL)
Neuss, vereidigt wurden, bereiten sie sich in der
kommenden Zeit auf ihre Arbeit als Grundschullehrerinnen
und Grundschullehrer vor und werden im Rahmen des
Vorbereitungsdienstes in der Regel in drei Fächern
ausgebildet. Während die ersten beiden Fächer –
Mathematik und Deutsch – gesetzt sind, ergibt sich das
dritte Studienfach aus den jeweiligen Studienleistungen
und war frei wählbar.
Ins Referendariat
startet beispielsweise Carlotta Reibiger, 24 Jahre jung.
Sie hat ihre Grundschulzeit selbst noch in bester
Erinnerung. Mit ihrer einstigen Grundschullehrerin steht
sie immer noch im häufigen Kontakt und bekam von ihr die
Einschätzung, dass sie sehr gut mit Kindern umgehen und
ihnen Wissen vermitteln könne. Nun bereitet sich Carlotta
Reibiger für eine Tätigkeit als Grundschullehrerin mit
dem Drittfach Sachkunde vor.
Ebenfalls in
Düsseldorf dabei war Fabian Bless, 28, der seit vielen
Jahren Schlagzeugunterricht gibt und dabei gemerkt hat,
wie sehr es ihm liegt, Kindern Dinge beizubringen. Jetzt
wird er Grundschullehrer mit dem Drittfach Sport. „Die
beiden stehen stellvertretend für so viele andere junge
Menschen und ihren Entschluss, einen wichtigen Beitrag
für die Gesellschaft zu leisten“, betonte Ministerin
Feller. „Der Lehrermangel ist etwas, für dessen
Beseitigung wir einen langen Atem brauchen – und junge
Menschen wie Sie hier im Saal!“
Der Vorbereitungsdienst findet in Nordrhein-Westfalen an
33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren statt. Er verbindet
umfassende Lern- und Unterrichtselemente mit Praxisphasen
in einer Ausbildungsschule. Die LAA, die heute in der
Landeshauptstadt vereidigt wurden, lernen am ZfsL Neuss
und bereiten sich auf eine Tätigkeit als
Grundschullehrerin und Grundschullehrer vor.
Zweimal im Jahr werden in Nordrhein-Westfalen
jeweils 3.000 bis 4.000 neue LAA eingestellt – immer am
1. Mai und am 1. November eines Jahres. Die
Bewerbungsverfahren werden über das Internetportal
Sevon (Seminareinweisungsverfahren online)
abgewickelt. Die Bewerberinnen und Bewerber können dort
ihre Anträge digital stellen, Ortswünsche angeben und
Unterlagen hochladen.
Die Website ist unter
Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) entstanden und kürzlich erst
modernisiert worden. Sevon bietet den großen Vorteil,
dass Unterlagen zu jedem Zeitpunkt bis Mitte November
digital nachgereicht werden können. Das aktuelle
Bewerbungsverfahren für den 1. Mai 2025 läuft noch bis
zum 15. November.
Die Ausbildungsstandorte werden zu jedem
Einstellungstermin so festgelegt, dass Bewerbende in
jedem Lehramt mindestens einen Ausbildungsstandort pro
Regierungsbezirk auswählen können. Insgesamt können
Bewerbende bis zu vier Ortswünsche für den
Vorbereitungsdienst angeben. „Unser
Vorbereitungsdienst bereitet alle LAA mit umfangreichen
Unterstützungsangeboten auf ihre kommenden Tätigkeiten
vor“, sagte Ministerin Feller. „Darüber hinaus haben wir
regelmäßige Gesprächsformate mit den ZfsL- und
Seminarleitungen sowie den Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern begonnen, um zu schauen, wie wir die
Ausbildung weiter verbessern können.“
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Zweite Runde des
Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“: Land und EU
unterstützen 13 innovative Projekte zu Mobilität und
Logistik mit 23,5 Millionen Euro
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Düsseldorf, 24. Oktober 2024 -
In der zweiten Einreichrunde des
EFRE-Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“ hat ein
unabhängiger Begutachtungsausschuss aus neun Expertinnen
und Experten für Mobilität und Logistik von außerhalb
Nordrhein-Westfalens entschieden und unter 25
eingereichten Skizzen die 13 innovativsten Ansätze zur
Förderung empfohlen.
Die Förderempfehlungen
gehen an Projekte aus Dortmund, Wuppertal, Aachen,
Duisburg, Paderborn, Lennestadt, Wachtberg, Bielefeld,
Bonn und Köln. Der Minister für Umwelt, Naturschutz und
Verkehrs Oliver Krischer: „Nordrhein-Westfalen hat ein
hohes Innovations- und Entwicklungspotenzial auf den
Gebieten der Mobilität und der Logistik.
Der
Schwerpunkt lag in dieser Runde auf der Weiterentwicklung
der Automatisierung, ob bei Drohnen, Straßenbahnen,
Kehrmaschinen oder in der Gepäckabfertigung von
Flugzeugen. Hier wird geforscht, um die Verkehrswende in
Zeiten des Klimawandels und des Fachkräftemangels
voranzubringen.“
Die ausgewählten Projekte
werden vom Land und der EU mit 23,5 Millionen Euro
unterstützt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr setzt den Innovationswettbewerb gemeinsam mit dem
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie um. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie Mona Neubaur: „Die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Nordrhein-Westfalen
steigern und gleichzeitug das Klima schonen - das gehört
in Nordrhein-Westfalen zusammen. Innovationen in der
Logistik können in vielerlei Hinsicht entscheidend zur
Nachhaltigkeit beitragen: CO2-Emmissionen reduzieren,
Ressourcen sparen, Prozesse optimieren, Kosten senken und
resilientere Lieferketten schaffen.
Mit dem
Innovationswettbewerb ‚NeueWege.IN.NRW‘ fördern wir eine
nachhaltige Logistik und Mobilität. Ich freue mich, dass
auch in der zweiten Runde viele interessante Projektideen
dieses Ziel verfolgen.“ Die dritte und letzte
Einreichrunde des Wettbewerbs startet am 28. Oktober
2024; die Abgabefrist endet am 28. Januar 2025.
Zum Hintergrund Für zukunftsweisende, nachhaltige
und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus
dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 EU-Mittel in Höhe von
1,9 Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF)
zur Verfügung. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des
Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte.
Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern
Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen.
Diese Projekte werden
vom Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen:
•
AIR² (Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, Dortmund)
Das Ziel in AIR² ist die Entwicklung eines
automatisierten, intermodalen Robotersystems im urbanen
Raum, um nachhaltig das Verkehrsaufkommen auf der Straße
zu reduzieren und gleichzeitig dem Personalmangel
entgegenzuwirken. Das intermodale System, bestehend aus
einer Drohne für den Outdoor- und einen Roboter für den
Indoortransport, vereint die Vorteile für einen
schnellen, risikoarmen und durchgehend automatisierten
Transport.
Hierzu muss zum einen eine
Übergabestation entwickelt werden, die mit der Drohne,
der Roboterplattform und Menschen interagiert und die
Güter zwischenlagert. Zum anderen ist eine
standardisierbare Kommunikationsschnittstelle zum
automatisierten Transport zwischen den technischen
Systemen zu gestalten.
•
ViBeS - Virtuelle Befahrung zur partizipativen
Straßeninfrastrukturplanung (cityscaper GmbH, Aachen)
Mit diesem Projekt wird der Ansatz verfolgt, Bürgerinnen
und Bürger in den Planungsprozess für den
innerstädtischen Straßenraum frühzeitig mit
einzubeziehen, indem diese die baulichen Änderungen
selbständig durch den Einsatz neuer Medien von 3D Online
Präsentationen über Augmented Reality bis zum Virtual
Reality (VR) Simulator „erfahren” können. Außerdem werden
zwei mobile VR-Simulatoren und der neue
Partizipationsansatz für den Einsatz solcher Medien in
Beteiligungsverfahren konzipiert und evaluiert.
•
SAFER - Sicheres, Algorithmen-basiertes Fußwegerouting (Bergische
Universität Wuppertal, Dr. Michael Stiglmayr) Ziel
des Projektes ist die Integration von Verkehrssicherheit
im Fußgängerlängs- und insbesondere -querverkehr in
Routingsoftware auf Basis von ordinalen
Bewertungskriterien und deren Optimierung. Die zentralen
Forschungsaufgaben umfassen die Identifizierung
personenbezogener, sicherheitsrelevanter Merkmale im
Fußgängerverkehr, die Entwicklung eines geeigneten
Modells, welches (Verkehrs-) Sicherheit und Weglänge als
jeweils eigene Kriterien berücksichtigt, sowie die
Konstruktion eines angepassten Optimierungsalgorithmus.
•
ME.LAK - Menschenzentrierte Entwicklung einer autonomen
Kehrmaschine u. Leitstelle (Wirtschaftsbetriebe Duisburg
AöR, Duisburg) Im Rahmen des geplanten
Forschungsprojektes soll die Entwicklung einer
vollumfänglichen autonomen Kehrmaschine erfolgen, welche
die bisherigen Kapazitäten autonomer Fahrzeugtechnologien
übertreffen soll. Der Fokus liegt einerseits auf der
Entwicklung und Integration zusätzlicher automatisierter
Funktionen wie dem elektrischen Aufladen, dem Entleeren
und Reinigen des Sammelbehälters und dem Nachfüllen von
Frischwasser.
Die Innovation einer vollständigen
Automatisierung der Reinigungsprozesse, geht über die
reine Fahrfunktion hinaus und ermöglicht somit erst einen
generellen autonomen Betrieb.
•
SMobl - KI gestützte Intervention zur für ein nachhaltiges
Mobilitätsverhalten (Murmuras GmbH, Bonn, Hr. Qais Kasem)
Das vorliegende Vorhaben erarbeitet einen völlig
neuartigen Ansatz, das eigene Mobilitätsverhalten zu
verändern. Auf den Smartphones der Nutzer analysiert eine
KI sämtliche Interaktionen und identifiziert den Moment
der Mobilitätsentscheidung. Wird eine solche
festgestellt, löst das System eine dedizierte
Intervention aus. Diese schlägt dann die Nutzung eines
nachhaltigeren oder gesünderen Verkehrsmittels vor.
•
RailDisSim - Rail Disturbance Simulation (TU Dortmund, Institut für
Transportlogistik, Prof. Clausen, Dortmund) Das Ziel
des Forschungsprojekts ist es, eine Planungsunterstützung
zur Verkehrsträgerwahl für die Entscheider des Transports
im Kombinierten Verkehr (KV) zu schaffen. In einem ersten
Schritt wird ein Verständnis des Verhaltens von
Entscheider bei der Bewältigung betrieblicher Störungen
geschaffen. Dafür sollen die Faktoren, welche die Wahl
der Umleitung und damit einhergehend des Verkehrsmittels
beeinflussen, wie bspw. fehlende oder unzureichende
Informationsverfügbarkeit, ermittelt werden.
Als
Output des Projekts wird ein funktionsfähiges
Simulationsmodell entwickelt, welches das
Entscheidungsverhalten bei betrieblichen Störungen
abbildet.
•
AGfürNBA - Automatisiertes Gepäckhandling für Narrow Body Aircrafts
(Fraunhofer IEM, Paderborn) Das Projekt dient als
Wegbereiter für ein digital durchgängiges und
automatisiertes Gepäckhandling. Für einen möglichst
großen und schnell zu realisierenden Nutzen werden die
dem eigentlichen Flugverkehr vor- und nachgelagerten
Prozesse, die die Aufgabe der Vorfelddienste als Teil des
Bodenabfertigungsdienstes sind, betrachtet. Der Fokus im
Projekt soll auf der Digitalisierung und Automatisierung
der bisher ausschließlich manuell durchgeführten Prozesse
der Gepäckbeladung und -entladung liegen, um das Ziel
einer Mitarbeiterentlastung zu erreichen.
•
SHIELD - Störfestes Harmonisches ISM-Radar für echtzeitfähige Logistik
und Distribution (FHeuel & Loeher GmbH & Co KG,
Lennestadt) Das Forschungsprojekt SHIELD soll die
neuartige Technologie eines harmonischen ISM-Radars im
Bereich der Intralogistik für die Lokalisierung von FTF
und Gütern erforschen, weiterentwickeln und erproben. Die
Innovation von SHIELD besteht darin, die Vorzüge
harmonischer Radarsysteme im mmWellen-Bereich industriell
nutzbar zu machen. Mit dem Konzept lassen sich die zu
ortenden Objekte durch frequenzverdoppelnde Tags
markieren und so mit dem SHIELD- System auch in komplexen
Umgebungen lokalisieren.
•
VALESTRA - Valet Parking für Straßenbahnen (Fraunhofer Institut für
Hochfrequenzphysik u. Radartechnik (FHR), Wachtberg)
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, durch
Realisierung einer autonomen Straßenbahn in der
abgeschotteten, aber trotzdem hochkomplexen Umgebung
eines Betriebshofes. Verfolgt wird hierbei der Ansatz der
Fusion von verteilten synchronisierten Radarsensoren und
zusätzlicher Redundanz durch Ultraschallsensoren zur
Erhöhung der Ausfallsicherheit. Dieser verortet
Hindernisse in den verschieden Lichtbereichen der
Straßenbahn, aus welchen anschließend autonome
Fahrbefehle hervorgehen. Ein übergeordnetes UWB basiertes
Funkortungssystem lokalisiert die Straßenbahnen und
visualisiert deren Position auf dem Betriebshof.
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RADIKAL - Radarsensorik für automatisierte Drohnensteuerung mit
intelligenter Kamera-Bildverarbeitung und abgesicherter
Landung (Third Element Aviation GmbH, Bielefeld) Das
Vorhaben RADIKAL erforscht neue Möglichkeiten der
Flexibilisierung und Absicherung von Drohnen in der
Logistik durch den Einsatz fortschrittlicher
Radarsensorik und Kameras in KI-basierenden
Sensorfusionsmodellen.
Das Ziel ist dynamisch auf
Hindernissen im Flug und während der Landung reagieren zu
können, um so eine größere Prozesssicherheit zu schaffen.
Durch die Erforschung neuer, speziell für Anforderungen
einer Lieferdrohne, geeigneter Sensoren und Algorithmen
sollen Flugsysteme verlässlicher und sicherer werden, um
das enorme Marktpotential nachhaltig und langfristig
auszuschöpfen.
Hierzu werden neue Sensordesigns
und neuartige KI-Funktionen in Logistikdrohnen integriert
und diese in realitätsnahen Demonstration-Szenarien
erprobt und validiert.
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METAMOVER - die Szenario gestützte Plattform zur virtuellen Entwicklung
(Hr. Daniel Bird, HHVISION GmbH & Co.KG, Köln)
METAMOVER ist zum einen ein virtuelles Testfeld für
Transportfahrzeugsysteme, zum anderen ein Fahrsimulator
für virtuelle Probe- und Trainingsfahrten.
In der
Simulationsumgebung lassen sich virtuelle
Transportszenarien realitätsnah generieren, synthetische
Daten für maschinelles Lernen erzeugen, Algorithmen
erproben und Transportprozesse testen. Dabei soll
METAMOVER auch das Fahrertraining in anschaulicher und
realitätsnaher Darstellung ermöglichen. METAMOVER soll
zudem helfen, bisher unmögliche Transportaufgaben möglich
zu machen, Transportkapazitäten optimal zu nutzen und die
Entwicklung von Infrastrukturprojekten voranzutreiben.
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Auto-Load - Vernetzte und automatisierte Be- und Entladung palettierter
Güterware (Fraunhofer Institut für Entwurfstechnik und
Mechatronik (IEM), Paderborn) Ausgehend von
Güterwagen und Sattelaufliegern sollen in diesem Projekt
multimodale Transportketten genutzt und entwickelt
werden, in denen eine kombinierte, nachhaltige
Feinverteilung bis zum Endkunden erreicht wird. Für einen
möglichst großen und schnell zu realisierenden Nutzen
werden die dem eigentlichen Transport vor- und
nachgelagerten Prozesse, die die Aufgabe der
Logistikzentren und Logistikmitarbeitern sind,
betrachtet. Dabei sollen die Be- und Entladevorgänge
automatisiert stattfinden.
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ERS.T-NRW – Electric Road System (Bergische Universität Wuppertal)
Das Vorhaben ERS.T-NRW soll die Erkenntnisse und
Anwendungsfälle aus den im Stand der Technik aufgeführten
Vorhaben zusammenführen und zur erstmaligen Entwicklung
einer interoperabel nutzbaren Systemkonfiguration führen.
Hierbei gilt es sowohl den energietechnischen
Teil, aus Spulen und Leistungselektronik zu
berücksichtigen, als auch den kommunikationstechnischen
Ansatz zu entwickeln, sodass ein interoperabler, sicherer
und störungsfreier Datenaustausch zwischen Fahrzeug und
Infrastruktur vor, während und zum Abschluss eines jeden
Ladevorgangs ermöglicht wird. Die Innovation des
Vorhabens
ERS.T-NRW liegt in dem Projektziel
ein fein abgestimmtes und spezifiziertes
Kommunikationssystem zu entwickeln, welches die höchsten
Anforderungen des dynamisch, induktiven Ladens
(D-WPT-Systeme) erfüllt, sowie leicht in zukünftig
gebauten Fahrzeugen integrierbar bzw. in den bestehenden
Fahrzeugen nachrüstbar ist. Durch die Kommunikation wird
es ermöglicht, fahrzeugseitig die Batterie zu schonen,
sowie netzseitig eine Bedarfsplanung bezogen auf Energie-
und Ausbaubedarf zu optimieren.
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„Heimat
Nordrhein-Westfalen“ – neuer Wandkalender zeigt Vielfalt der
heimischen Natur
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Düsseldorf, 23. Oktober 2024 - Ab sofort bestellbar: Kalender mit
Siegermotiven aus Fotowettbewerb des Umweltministeriums und der
Nordrhein-Westfalen-Stiftung 23.10.2024 Großformatige Natur- und
Landschaftsaufnahmen aus Nordrhein-Westfalen schmücken den gemeinsam
Fotokalender 2025 des Umweltministeriums und der
Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege.
Es sind die Siegerfotos eines Wettbewerbs, an dem sich mehr als 550
Fotografinnen und Fotografen beteiligt hatten.
Das Titelmotiv des Kalenders ist auch das Siegerfoto des
Wettbewerbs: die Aufnahme einer Waldeidechse im ostwestfälischen
Horn-Bad Meinberg. Der neue Kalender kann ab sofort ausschließlich
online gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr von 7 Euro (brutto
und inkl. Versandkosten) bestellt werden – solange der Vorrat
reicht. Alle Informationen zum Fotowettbewerb und zur Bestellung des
Kalenders sind veröffentlicht unter www.fotowettbewerb.nrw.de.
Die nächste Runde des Wettbewerbs ist bereits eröffnet:
Gesucht werden spannende Tieraufnahmen, stille Pflanzenporträts und
malerische Landschaftsbilder aus allen Regionen des Landes. Für den
ersten Platz erhält die Fotografin oder der Fotograf 1.000 Euro; der
zweite Platz ist mit 600 Euro und der dritte mit 400 Euro dotiert.
Die neun Viertplatzierten erhalten jeweils 250 Euro. Die Teilnahme
ist bis August 2025 möglich. Auch die Gewinnerinnen und Gewinner
dieses Wettbewerbs dürfen sich auf die Veröffentlichung in einem
Fotokalender freuen.
WeitereInformationen Direktlink zur
Kalenderbestellung:
https://shop.gwn-neuss.de/produkt/umwelt-nrw-kalender-2025/
Mehr Informationen zum Fotowettbewerb „Unsere Heimat NRW“ und zu den
aktuellen Siegerfotos: www.fotowettbewerb.nrw.de
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Neuer Praxisleitfaden zur Deutschförderung
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Düsseldorf, 9. Oktober 2024 - Das
Schulministerium setzt verstärkt auf die Unterstützung
der Integration und Alphabetisierung neu zugewanderter
Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schuljahr 2024/25 hat
das Schulministerium ein neues BiSS-Schulnetzwerk zur
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler ins Leben gerufen. BiSS steht für Bildung durch
Sprache und Schrift und ist eine gemeinsame Initiative
von Bund und Ländern. Für das neue Schulnetzwerk zur
Alphabetisierung haben sich seit Beginn des Schuljahres
bereits 35 Schulen angemeldet. Es richtet sich vor allem
an weiterführende Schulen, die weniger Erfahrung mit der
Alphabetisierung haben als Grundschulen.
Staatssekretär Dr. Urban Mauer: „Grundlegende Lese- und
Schreib-kompetenzen sind das Fundament für eine
erfolgreiche Bildungs- und Berufslaufbahn, für die
persönliche Entwicklung junger Menschen und für ihre
gesellschaftliche Teilhabe. Viele neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler müssen diese Fähigkeiten in der
deutschen Sprache zunächst erwerben. Ich bin den
Kollegien in unseren Schulen sehr dankbar für das große
Engagement, mit dem sie sich um eine gute Integration neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler kümmern. Das ist
und bleibt eine große Herausforderung, bei der wir sie
mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und konkreten
Ansätzen für die Alphabetisierung so gut wie möglich
unterstützen wollen.“
Unterstützungsangebote und Erfahrungsaustausch zur
Alphabetisierung standen heute auch im Mittelpunkt des
Fachtags der BiSS-Akademie NRW in Köln, der vom
Schulministerium und der Landesstelle Schulische
Integration (LaSI) veranstaltet wurde. Rund 300
Teilnehmende aus Schulen, Schulämtern und
Bezirksregierungen konnten sich auf dem Fachtag über
praktische Angebote der BiSS-Akademie NRW zur
Alphabetisierung sowie über Qualifizierungsmöglichkeiten
und die BiSS-Netzwerkstrukturen informieren. Schulen, die
sich für eine Teilnahme am BiSS-Schulnetzwerk zur
Alphabetisierung interessieren, finden weitere
Informationen sowie einen Anmeldelink unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/.
Insgesamt nehmen in Nordrhein-Westfalen
über 780 Schulen an dem übergeordneten Programm
BiSS-Transfer teil und arbeiten in themen-spezifischen
Netzwerken gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer
Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Das Ziel der
Netzwerkarbeit ist ein Transfer guter Konzepte zur
Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung. Außerdem macht
die BiSS Akademie NRW den Lehrkräften Angebote, sich in
Form des „Blended Learnings“ weiterzubilden. Dabei wird
ein Teil der Qualifizierung in Präsenz organisiert und
ein Teil durch digitale Module absolviert.
Das Schulministerium stellt allen Schulen in
Nordrhein-Westfalen zudem einen neuen Praxisleitfaden zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der neuen
Handreichung liegt auf der Alphabetisierung von Kindern
und Jugendlichen, die zunächst noch grundlegende Lese-
und Schreibkompetenzen in der deutschen Sprache erwerben
müssen. Hier geht es vor allem darum, Schülerinnen und
Schüler, die etwa Kenntnisse der kyrillischen oder
arabischen Schriftsysteme haben, an das lateinische
Alphabet heranzuführen.
Auf rund 25 Seiten
unterstützt die Handreichung Lehrkräfte und pädagogische
Fachkräfte mit konkreten Hilfestellungen für den
Unterricht. Sie bietet praxisnahe Tipps, um die
Bildungschancen von geflüchteten und anderen neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen durch gezielte
Deutschförderung zu verbessern. Den neuen Praxisleitfaden
finden Sie im
Broschürenservice NRW.
Staatssekretär
Dr. Urban Mauer betont die Wichtigkeit von Sprachbildung
für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem: „Eine
gezielte Förderung der sprachlichen und
schriftsprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und
Schüler ist eine wichtige Voraussetzung, um
Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe von
sozialer und sprachlicher Herkunft zu entkoppeln“.
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Ministerin Feller: Mit KI in Mathematik und
Deutsch neue Lernmöglichkeiten erproben
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Allgemeinbildende Schulen der
Sekundarstufe I können sich ab sofort für neues
KI-Pilotprojekt bewerben
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Düsseldorf, 26. September 2024 - Im
Mathematikunterricht den Beweis für den Satz der
Innenwinkelsumme eines Dreiecks erarbeiten und
dabei nach jedem Schritt eine unmittelbare
Rückmeldung von einer Künstlichen Intelligenz
(KI) erhalten, die beim Lösen dieser
Geometrieaufgabe zur Seite steht – so kann das
Lernen mit einer KI in der Schule beispielsweise
aussehen.
Das
Schulministerium startet in Nordrhein-Westfalen
nun ein Pilotprojekt, um an 25 Schulen der
Sekundartstufe I den kompetenzfördernden Einsatz
generativer KI in den Fächern Mathematik und
Deutsch zu erproben. Dazu erhalten die Schulen
Zugang zu Large Language Models (LLM). Prof. Dr.
Ingo Witzke und Prof. Dr. Torsten Steinhoff von
der Universität Siegen werden die Schulen dabei
mit ihren Teams wissenschaftlich begleiten.
Für die Teilnahme am Projekt
„Künstliche Intelligenz im Mathematik- und
Deutschunterricht“ (KIMADU) können sich
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamt-,
Sekundar- und Primusschulen in allen
Regierungsbezirken ab sofort bewerben.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit
dem landesweiten Pilotprojekt gehören 25 Schulen
in Nordrhein-Westfalen zu den Pionieren, die KI
im Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung
einsetzen. Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse zu
Möglichkeiten individueller Förderung über das
Lehren und Lernen mit KI, an denen sich andere
Schulen orientieren können. Durch den Einsatz
in zwei zentralen Schulfächern wollen wir die
mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen
und weiterführenden Kompetenzen bei jeder
Schülerin und jedem Schüler individuell stärken.
KI hat für den Schulunterricht ein großes
Potential, braucht aber einen klaren Rahmen.
Sinnvoll eingesetzt, kann Lernen mit KI ganz
gezielt auf die Stärken und Schwächen der
Schülerinnen und Schüler eingehen und sie über
direktes Feedback in ihrem Lernprozess
unterstützen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass
Schülerinnen und Schüler von Anfang an
reflektiert mit den neuen Möglichkeiten umgehen
und sich der Grenzen bewusst sind.“
Projektleiter Prof. Dr. Ingo Witzke
(Mathematikdidaktik): „Wir möchten im Rahmen des
Projektes Forschung auf hohem Niveau mit der
Unterrichtspraxis in den Schulen verbinden, um
einen sinnvollen und produktiven Umgang mit dem
komplexen und gleichzeitig hochaktuellen Thema KI
zu entwickeln. Es geht uns darum, gute
didaktische Orte zu identifizieren, um KI im
Unterricht einzusetzen. Dazu müssen wir auch die
Lern-, Aufgaben- und Prüfungskultur an den
Schulen überdenken. Besonders wichtig ist uns
dabei eine enge und auf gemeinsamen
Zielvorstellungen basierende Zusammenarbeit mit
den teilnehmenden Schulen.“
Projektleiter Prof. Dr. Torsten Steinhoff
(Deutschdidaktik): „Mathematische und sprachliche
Kompetenzen bleiben in Zeiten von KI nicht nur
weiterhin grundlegend für die Entwicklung des
Individuums und seine Teilhabe an der
Gesellschaft, sondern können nun sogar noch
besser gefördert werden. Das geht aber nicht von
allein, sondern nur in konstanter und enger
Kooperation von Bildungspolitik, Schulen und
Wissenschaft und mit geeigneten
Unterrichtskonzepten. Das Projekt KIMADU setzt
auf die Entwicklung und Umsetzung
lernförderlicher Mathematik- und Deutschaufgaben,
in denen Lehrkräfte KI einsetzen, um Lernprozesse
der Schülerinnen und Schüler konstruktiv zu
begleiten.“
Das Projekt
wird an den Schulen vom 1. Februar 2025 bis zum
31. Juli 2027 durchgeführt. Hierfür stellt die
Landesregierung insgesamt über eine Million Euro
bereit. Die Schulen erhalten einen
datenschutzkonformen Zugang zu verschiedenen
Large Language Models (LLM), mit denen sie
geeignete Mathematik- und Deutschaufgaben im
Unterricht erproben können.
LLM sind
Sprachmodelle, die mit großen Datenmengen
trainiert wurden und auf dieser Basis Texte
generieren. Anbieter für den Zugang zu den LLM
ist das Unternehmen Tobit Laboratories AG.
Ergänzend dazu werden Lizenzen der Feedback-App
„fiete.ai“ zur Verfügung gestellt.
In einem geschützten Rahmen erhalten
die Schulen die Möglichkeit, einen sicheren
Umgang mit KI im Mathematik- und
Deutschunterricht und in Leistungsüberprüfungen
zu erproben. Formate, die sich dabei bewähren,
können in die schulinternen Medienkonzepte und
Curricula der Schulen aufgenommen werden, um so
das Lernen mit KI nachhaltig zu verankern.
Bereits ab dem ersten Projektjahr werden erste
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
sowie Best-Practice-Beispiele auf der Homepage
www.lernen-digital.nrw veröffentlicht, damit
alle Schulen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig
von den Projektergebnissen profitieren können.
Interessierte Schulen können sich bis
zum 22. November 2024 bewerben. Weitere
Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen
unter:
KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW
Ministerium für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland
den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023
einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung
gestellt. Derzeit erstellt die
Kultusministerkonferenz unter Federführung von
Nordrhein-Westfalen bundesweite
Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im
Unterricht.
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Landesregierung schreibt
Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung bis
2030 fort
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Umweltminister Oliver Krischer:
Bildung für nachhaltige Entwicklung leistet einen
entscheidenden Beitrag für mehr Klimaneutralität und
Nachhaltigkeit
Düsseldorf/Duisburg, 24. September
2024 - Die Landesregierung hat die Fortschreibung der
Strategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE in
NRW 2030“ beschlossen und setzt damit neue Akzente in der
Umsetzung. Bereits seit fast 20 Jahren engagiert sich das
Land im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung
(BNE): Im Jahr 2005 wurde mit dem „Aktionsplan Zukunft
Lernen“ ein Grundstein für eine BNE-Fachstrategie gelegt,
die 2016 verabschiedet wurde und damals bundesweit
einzigartig war. Durch die aktuelle Fortschreibung werden
sowohl die Erfolge bei der Zielerreichung als auch
weitere Ziele und Maßnahmen für die kommenden Jahre
festgehalten.
Die überarbeitete BNE-Strategie
enthält 17 Einzelziele und 25 Maßnahmen. „Ich freue mich
sehr, dass es in einer gemeinsamen Anstrengung aller
Beteiligten gelungen ist, diesen Fahrplan für die
Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in
allen Bildungsbereichen zu erarbeiten. Für den dringenden
Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu
Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, ist eine hochwertige
Bildung für alle Menschen jeden Alters eine wichtige
Voraussetzung“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. Das
Bildungs-Konzept der BNE beinhaltet ein lebenslanges
Lernen von der KITA bis in den beruflichen Alltag und
darüber hinaus.
Neben der Vermittlung von
grundlegendem Wissen über ökologische, soziale und
wirtschaftliche Zusammenhänge, geht es vor allem auch
darum, Handlungskompetenzen für ein nachhaltigeres Leben,
Wirtschaften und Arbeiten zu erwerben. Den
internationalen Bezugsrahmen bietet ein Programm der
Vereinten Nationen, das mit Bildungsmaßnahmen die 17
globalen Nachhaltigkeitsziele – die sogenannten SDGs –
umsetzen will.
Minister Krischer machte
deutlich: „Das übergreifende strategische Ziel, BNE in
allen Bildungsbereichen zu stärken und immer besser
umzusetzen, hat weiterhin Bestand. Die Fortschreibung
zeigt auf, dass wir seit 2016 viel erreicht haben. Daran
knüpfen wir nun an und haben weitere Maßnahmen in den
einzelnen Bereichen vereinbart.“ Beispielsweise wird BNE
verstärkt in die Konzepte der Kindertagesstätten und im
Schulbereich in die Überarbeitung und Aktualisierung der
Lehrpläne gesetzt.
An den Universitäten in
Nordrhein-Westfalen wird eine Umfrage zum Verständnis von
BNE sowie zu deren Umsetzung in der Bildungspraxis
durchgeführt. In der beruflichen Bildung werden
Investitionen in Aus- und Weiterbildungszentren sowie
Konzepte zur Umsetzung von BNE im Rheinischen Revier und
Nördlichen Ruhrgebiet gefördert.
Im
außerschulischen Bereich soll die Anzahl der vom Land
geförderten BNE-Regionalzentren sowie die der
BNE-zertifizierten Einrichtungen kontinuierlich erhöht
werden. Während der Erarbeitung der Fortschreibung der
BNE-Strategie wurde nach einem ersten Kabinettbeschluss
ein Online-Konsultationsverfahren durchgeführt, bei dem
Expertinnen und Experten, Lehrkräfte sowie Verbände
Stellungnahmen abgeben konnten und Anregungen zum Text
beisteuern konnten.
„Ich bedanke mich
ausdrücklich bei allen, die sich an dem
Konsultationsverfahren beteiligt haben. Denn für die
Umsetzung von BNE in der Bildungspraxis sind wir auf die
aktive Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren in allen
Bildungsbereichen angewiesen“, sagte der Minister. BNE
lebt von der Beteiligung der Lehrenden und der Lernenden.
Daher veranstaltet das Umweltministerium gemeinsam mit
der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
mit dem BNE-Festival NRW jährlich eine große Fach- und
Vernetzungsveranstaltung. Dieses Jahr findet diese am 26.
und 27. September 2024 in Münster statt. Wie auch in den
vergangenen Jahren wird das Festival wieder von
Engagierten und Bildungseinrichtungen mitgetragen und
gestaltet, die zahlreiche Workshops und einen
Kreativmarkt anbieten.
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Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2025
monatlich 58 Euro. |
Minister Oliver Krischer:
"Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell"
Ergebnisse der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur
Preisgestaltung am Januar 2025 - Forderung an den Bund
23.09.2024
Düsseldorf, 23. September 2024 - Der
nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Krischer
hat die Einigung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz auf
eine moderate Preiserhöhung beim Deutschlandticket
begrüßt. "Das Deutschlandticket ist eine Revolution in
der Geschichte des ÖPNV: Es entlastet Millionen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich zur
Arbeit pendeln müssen. Es lichtet den undurchsichtigen
Tarifdschungel, stößt Strukturdebatten an und leistet
einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und damit zum
Klimaschutz. Schon nach gut anderthalb Jahren ist das
Deutschlandticket ein Erfolgsmodell, das jetzt
fortgeschrieben werden kann."
Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr den Vorsitz der
Verkehrsministerkonferenz. Die Verkehrsministerinnen und
Verkehrsminister sowie -senatorinnen und -senatoren der
Länder einigten sich auf einer digitalen
Sonderministerkonferenz am Montag auf einen neuen Preis
ab dem 1. Januar 2025 von monatlich 58 Euro.
Minister Krischer: "Auch das
Deutschlandticket unterliegt wie alle anderen Tickets der
Kostensteigerungen. Wir haben aber gesagt, dass wir in
der Einführungsphase den Preis stabil halten wollten.
Daher bin ich zufrieden, dass es uns gelungen ist, im
Jahr 2024 den Preis stabil zu halten. Ab 2025 kommen wir
aber um eine maßvolle Preiserhöhung nicht herum. Die
Einigung auf 58 Euro zeigt, dass die Länder am
Erfolgsmodell Deutschlandticket festhalten und
weiterentwickeln wollen. Mit diesem Preis schaffen wir
es, das Ticket weiter attraktiv zu halten und die
Finanzierung auf solide Füße zu stellen."
Eine Preiserhöhung wäre angesichts der steigenden Kosten
nur vermeidbar gewesen, wenn der Bund weitere Mittel in
Aussicht stellen würde. Das ist derzeit aber nicht
absehbar. Minister Krischer fordert deshalb von der
aktuellen und künftigen Bundesregierung eine klare
Aussage zur dauerhaften Fortsetzung des Tickets und einer
finanziellen Beteiligung des Bundes auch nach 2025. "Nur
so bekommen alle Beteiligten Planungssicherheit."
Bund und Länder entlasten mit dem
Deutschlandticket die Pendlerinnen und Pendler mit rund 3
Milliarden Euro pro Jahr. "Ich erwarte von der aktuellen
und der künftigen Bundesregierung, dass sie sich nicht
nur an die finanziellen Zusagen halten, sondern auch
weitere Mittel zur Verfügung stellen." Genug Spielräume
gäbe es etwa beim Abbau von klimaschädlichen
Subventionen.
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Ministerin Feller: Schule mitgestalten heißt
Demokratie mitgestalten |
„Your Vision
Schule NRW – Junge Beteiligung für die Schule von morgen“
– Ministerin Feller lädt Schulen ein, sich dem
Demokratieprojekt anzuschließen
Düsseldorf, 13.
September 2024 - Demokratie kann auf vielfältige Weise
gefördert werden: Groß und global wie mit dem
Internationalen Tag der Demokratie der Vereinten
Nationen, der am 15. September begangen wird. Oder
konkret und in der Klasse: Die ersten rund 100 Schulen
aus Nordrhein-Westfalen haben sich bereits erfolgreich
für das neue Programm „Your Vision Schule NRW – Junge
Beteiligung für die Schule von morgen“ beworben.
Weitere Schulen können sich noch im laufenden
Schuljahr anschließen und ebenfalls im Rahmen des
Projekts die Visionen der Schülerinnen und Schüler für
ihre Schule in den Mittelpunkt stellen. An den
teilnehmenden Schulen steigen die Schülerinnen und
Schüler in einen demokratischen Prozess ein und bestimmen
in einem neuartigen Format der Beteiligung mit, was ihre
Schule ausmachen muss, damit sie gut lernen können.
Das Projekt, das von der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung durchgeführt und vom Ministerium für
Schule und Bildung gefördert wird, soll die
Demokratiekompetenz von Jugendlichen stärken. Die erste
Phase des Projekts, in der die Schülerinnen und Schüler
ihre Ideen sammeln, läuft bis Herbst 2025 – genug Zeit
für weitere Schulen, jetzt noch einzusteigen.
Schulministerin Dorothee Feller: „Die ersten Schulen
unseres neuen Programms stehen in den Startlöchern und
können nun noch weitere Schulen motivieren, sich
anzuschließen und ihre demokratische Schulkultur weiter
zu festigen. Der Internationale Tag der Demokratie ist
ein guter Anlass, all die vielfältigen Projekte und
Initiativen für mehr Demokratiekompetenz an unseren
Schulen in den Fokus zu rücken.
In Zeiten, in
denen Grundwerte unserer Demokratie in Frage gestellt
werden, liegt unsere Antwort eindeutig in einer Stärkung
verschiedener Formen demokratischer Prozesse. Schule ist
einer der zentralen Orte, an dem junge Menschen ihre Zeit
verbringen. Hier sollen sie sich zugehörig und
ernstgenommen fühlen. Wir möchten, dass sie sich nicht
nur theoretisch mit der Staatsform Demokratie
beschäftigen, sondern auch demokratische Verfahren selbst
erleben.
Wenn Schülerinnen und Schüler die
Erfahrung machen, dass es auf ihre Meinung ankommt und
dass ihre Stimme gehört wird, wenn sie gemeinsam
diskutieren und dabei verschiedene Perspektiven
berücksichtigen – dann erleben sie ein Gefühl der
Handlungsfähigkeit, das eines der Zutaten ist für das
Fortbestehen einer gefestigten Demokratie. Die direkte
Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an schulischen
Veränderungsprozessen stärkt zudem eine demokratische
Schulkultur.“
Anne Rolvering,
Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung, erklärte: „Beteiligung ist eine
notwendige Voraussetzung und Ausdruck lebendiger
Demokratie. Mit ‚Your Vision Schule NRW' geben wir jungen
Menschen die Möglichkeit, sich nicht nur als Teil des
Systems Schule zu begreifen, sondern es aktiv
mitzugestalten und ihre eigenen Erfahrungen in den
Aushandlungsprozess einer gemeinsamen Zukunft
einzubringen.“
„Your Vision Schule NRW“
richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 6
bis 8 an allen weiterführenden Schulen, die im Rahmen des
Projekts eigene Ideen für die Gestaltung der Schule von
morgen entwickeln. Die teilnehmenden Schulen haben dazu
bereits Materialien erhalten, auf deren Grundlage sie in
der Schülerschaft einen Meinungsbildungsprozess
initiieren. Zentrale Fragen, die die Schülerinnen und
Schüler dabei gemeinsam diskutieren und beantworten sind
beispielsweise: Was läuft an meiner Schule bereits gut?
Welche Ideen für Veränderungen habe ich? Worüber möchte
ich mitentscheiden?
Die Lehrkräfte und
multiprofessionellen Teams werden in
Online-Austauschformaten regelmäßig dabei unterstützt,
ihre Schülerinnen und Schüler auf ihrer Entdeckungsreise
zu begleiten. Zudem wird aufgezeigt, wie die
Demokratiebildung insgesamt an den Schulen von dem
Projekt profitieren kann. Interessierte Schulen, die
ebenfalls mitmachen möchten, können sich unter dem
folgenden Link anmelden:
Your
Vision Schule NRW. Der Internationale Tag der
Demokratie wurde im Jahr 2007 von den Vereinten Nationen
ausgerufen, um die Grundsätze der Demokratie zu fördern
und aufrecht zu erhalten.
|
Schulen können individuelle Stärken von
Schülerinnen und Schülern gezielter fördern |
Landeskabinett bringt Änderung des
Schulgesetzes auf den Weg Düsseldorf, 10. September
2024 - Die nordrhein-westfälischen Schulen können ihren
Unterricht künftig noch besser auf die individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler zuschneiden. Dafür
hat das Landeskabinett heute eine Änderung des
Schulgesetzes auf den Weg gebracht, die am 1. August 2025
in Kraft treten soll.
Kernpunkte der Reform
sind eine präzisere Fortbildungsplanung für Lehrerinnen
und Lehrer und die gesetzliche Absicherung von
Hauptschulbildungsgängen an Realschulen, um ein
wohnortnahes vielfältiges Bildungsangebot für alle Kinder
und Jugendlichen zu gewährleisten. Zudem werden die
Schulen von bürokratischen Aufgaben entlastet. Der
Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.
Eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung der schulischen Angebote spielt
eine verbindliche Fortbildungsplanung. Diese werden die
Schulleitungen künftig einmal jährlich für ihr gesamtes
Kollegium erstellen. Damit sollen Lehrerinnen und Lehrer
in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und ihre
Kompetenzen – im Besonderen im Team – kontinuierlich
auszubauen und ihre Lehrinhalte und Lehrmethoden noch
besser auf Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler
auszurichten.
Gleichzeitig müssen Schulen,
die neue Modelle erweiterter Selbstverwaltung und
Eigenverantwortung verwirklichen, der
Schulaufsichtsbehörde nicht mehr jährlich Berichte über
den schulischen Betrieb vorlegen, sondern nur noch im
Rhythmus von maximal fünf Jahren. „Wir sorgen dafür, dass
unsere Lehrkräfte immer auf dem aktuellen Stand sind, um
bestmöglich zu unterrichten, und mindern im gleichen
Atemzug bürokratische Aufgaben, damit sich die Schulen
mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, betonte
Schulministerin Dorothee Feller.
Eine
weitere wichtige Neuerung stellt die gesetzliche Garantie
eines schulischen Angebots aus dem Bereich der
Sekundarstufe I dar: Dass Realschulen ab den Klassen 7
einen Hauptschulbildungsgang anbieten können, wird von
einer Übergangsregelung in eine feste schulgesetzliche
Bestimmung überführt. Darüber hinaus dürfen Schulen, die
ein solches Angebot vorhalten, Schülerinnen und Schüler
nach dem Willen der Eltern und mit Zustimmung des
Schulträgers bereits ab Klasse 5 nach Hauptschulstandards
unterrichten.
„Diese Maßnahmen helfen
insbesondere Kindern und Jugendlichen, die sonst kein
solches Bildungsangebot in einer zumutbaren Entfernung zu
ihrem Wohnort finden können“, erläuterte Ministerin
Feller. „Auch Schülerinnen und Schüler, die aus
Kapazitätsgründen an keiner Hauptschule unterkommen
können, werden auf diese Weise eine schulische
Alternative in ihrer Umgebung finden.“
Der
Kabinettbeschluss zum Schulrechtsänderungsgesetz
beinhaltet zudem zwei weitere Modifizierungen:
· Die lokalen Schulträger erhalten die
Berechtigung, den Betrieb von bestehenden Primus-Schulen,
in denen Schülerinnen und Schüler über die Grundschule
hinaus bis Klasse 10 gemeinsam unterrichtet werden, um
auch hier die individuellen Stärken und Schwächen besser
zu berücksichtigen, in den kommenden Jahren fortzusetzen.
Voraussetzung ist, dass es in den Schulen
zwei Parallelklassen pro Jahrgang gibt. Die Regelung,
dass islamischer Religionsunterricht (IRU) an
nordrhein-westfälischen Schulen angeboten werden kann,
wird bis zum 31. Juli 2031 verlängert. Damit können die
Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auch in
den kommenden Jahren am IRU teilnehmen, der weiter
schrittweise ausgebaut wird – unterrichtet in deutscher
Sprache, unter staatlicher Schulaufsicht und mit in
Deutschland ausgebildeten Lehrkräften.
Abschließend erklärte Ministerin Feller: „Wir entwickeln
Schule von innen heraus weiter. Auf diesem Weg gehen wir
Schritt für Schritt voran. Die Gesetzesänderung ist ein
weiteres Element in unserem Gesamtmosaik zur Stärkung der
Unterrichtsqualität in Nordrhein-Westfalen. Wir schaffen
damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Schülerinnen
und Schüler noch gezielter individuell gefördert werden
können und einen modernen Unterricht auf der Höhe der
Zeit erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir
selbstverständlich weiter daran, mehr Menschen an unsere
Schulen zu bringen. Auch dabei kommen wir Schritt für
Schritt voran. So konnten wir die Zahl der zusätzlich an
unseren Schulen tätigen Personen in den vergangenen gut
zwei Jahren um mehr als 7.100 Menschen steigern.“
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Rahmenbedingungen für das
Startchancen-Programm stehen fest
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Düsseldorf, 9.
September 2024 - Die
Umsetzung des Startchancen-Programms in
Nordrhein-Westfalen schreitet weiter mit großen Schritten
voran. Die Landesregierung hat am Montag, 9. September
2024, die Förderrichtlinie zur Umsetzung der
Programm-Säule I veröffentlicht – die Basis dafür, dass
an den im Schuljahr 2024/2025 teilnehmenden 400 Schulen
Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und
barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher
Aufenthaltsqualität gefördert werden können.
Zudem gab die Landesregierung die Programm-Säule II
betreffenden Chancenbudgets in Höhe von insgesamt zehn
Millionen Euro frei. Dieses Geld ermöglicht den Schulen
Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
„Die Neuerungen geben den Schulen Planungssicherheit“,
betonte Schulministerin Dorothee Feller, „ich wünsche
allen viel Erfolg bei der Vorbereitung ihrer Maßnahmen
und freue mich, dass wir bei der Umsetzung des
Startchancen-Programms gemeinsam mit den
Bezirksregierungen, den Staatlichen Schulträgern und den
beteiligten Schulen mit großem Tempo vorankommen, um
zusammen die Türen zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu
öffnen.“
Die Förderrichtlinie, erstellt
nach zwischen Bund und Ländern getroffenen
Vereinbarungen, wird sicherstellen, dass in den
Startchancen-Schulen eine gute Lernumgebung mit
zeitgemäßer Infrastruktur und Ausstattung entstehen kann.
Dazu stehen Nordrhein-Westfalen in den kommenden zehn
Jahren insgesamt rund 966,6 Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit der Förderrichtlinie haben wir den
Handlungsspielraum für Investitionen durch die
Schulträger so breit wie möglich und die bürokratischen
Anforderungen hingegen so schmal wie möglich
ausgestaltet“, sagte Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im
Schulministerium. Zugleich mit der Richtlinie
veröffentlichte das Schulministerium auf seiner Website,
dem Bildungsportal, auch eine
Übersicht,
aus der hervorgeht, mit wie viel Geld die 91 Träger der
400 Startchancen-Schulen der ersten Gruppe für ihre
Planungen nun rechnen können.
Über die
Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die
Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen
Euro. Diese machen bis zu 70 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus, mindestens 30
Prozent sind als Eigenanteil durch die Schulträger zu
erbringen. Die Träger öffentlicher Schulen können den
Eigenanteil auch aus Mitteln der Schul- und
Bildungspauschale finanzieren.
Die
Förderrichtlinie ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen
zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Dies ist
in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis und steht nicht im
Widerspruch zu der zehnjährigen Laufzeit des
Startchancen-Programms.
Die freigegebenen
zehn Millionen Euro der Programm-Säule II werden den
Schulen als fachbezogene Pauschale über die Schulträger
zur Verfügung gestellt. Eine Liste mit den Summen, welche
den einzelnen Schulen zustehen, findet sich ebenfalls im
Bildungsportal.
Sowohl die Höhe des schulscharfen Chancenbudgets als auch
die Schulträgerbudgets des Investitionsprogramms richten
sich nach der Anzahl der im Rahmen des
Startchancen-Programms adressierten Schülerinnen und
Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I an
allgemeinbildenden Schulen und der „vollzeitschulischen
Ausbildungsvorbereitung“ an Berufskollegs.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswahl der
gesamten Startchancen-Schulen kann sich die Höhe der
Fördermittel für die einzelne Schule im kommenden
Programmjahr gegebenenfalls geringfügig verändern. Es ist
jedoch Sorge dafür getragen, dass die Beträge
grundsätzlich nicht geringer ausfallen. Die weiteren rund
520 Schulen, die für eine Teilnahme am
Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage
kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende
Einladung erhalten.
Weitere Informationen
zum Startchancen-Programm sowie zu häufig gestellten
Fragen sind im
Bildungsportal
abrufbar.
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Eröffnungsdatum IGA 2027 am 23. April 2027 |
IGA Metropole Ruhr 2027
Metropole Ruhrgebiet/Niederrhein - Die
Internationale Gartenschauausstellung (IGA Metropole Ruhr
2027) berichtet: Vier weiteren Projekten der kommunalen
Ebene Unsere Gärten verlieh die IGA Metropole Ruhr 2027
am Donnerstag, 29. August 2024, im Rahmen eines
Regionalen Forums in der Stadthalle Mülheim, direkt an
der Ruhr den 3. Stern. Bekanntgegeben wurde außerdem
der Eröffnungstermin der IGA 2027: Sie wird am 23. April
2027 ihre Tore öffnen.
Unter dem Motto: „Wie
wollen wir morgen leben?“ präsentiert die Internationale
Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 auf internationaler
Bühne und in drei Ebenen innovative Lösungsideen für
Zukunftsfragen der Grünen Infrastruktur und der
Stadtentwicklung in Metropolregionen.
Die
Ebene der Zukunftsgärten bietet daneben auch die Kulisse
für die Präsentationen des Garten- und Landschaftsbaus
und der Pflanzenproduktion sowie für ein vielfältiges
Veranstaltungsangebot. Die Kommunen zeigen auf der Ebene
Unsere Gärten die grünen Schätze der Region. Die Ebene
Mein Garten gibt den Bürger*innen Raum sich zu beteiligen
mit privaten Initiativen und Kooperationen.
Die Ebene Unsere Gärten Die Metropole Ruhr verfügt
über beeindruckende Garten- und Parkanlagen aus
unterschiedlichen Epochen, über spektakuläre Landmarken
der Industriekultur, artenreiche Industrie-natur und
regionale Grünzüge – unser grünes Erbe. Für die IGA 2027
rücken die Kommunen auf der Ebene Unsere Gärten diese in
den Fokus, werten sie auf und schaffen Neues. Immer im
Blick: die nachhaltige Entwicklung und Verbindung von
biodiversen Freiräumen, Erholungs- und Freizeitangeboten
für alle.
Anregender Austausch
zwischen den Kommunen Die Gäste der Veranstaltung
nutzten die Gelegenheit, sich an Thementischen mit den
Verantwortlichen der Durchführungsgesellschaft über den
Stand der Vorbereitung in den drei Ebenen Zukunftsgärten
Mein Garten und Unsere Gärten zu informieren und
auszutauschen.
Während
einer Podiumsdiskussion diskutierten, Klaus Beisiegel
(Stadt Mülheim an der Ruhr), Benjamin Steiling (Stadt
Dortmund), Kirsten Fischer (Hagen Marketing), Oliver
Makrlik (Stadt Moers) und Horst Fischer (Geschäftsführer
IGA 2027 gGmbH) über Chancen, Erwartungen und
Herausforderungen bei der Vorbereitung der IGA 2027 und
darüber, wie dieses große Gartenfestival im Stadtbild
sichtbar wird und wie sich die Kommunen über ihre
IGA-Projekte hinaus mit weiteren Aktionen und
Veranstaltungen beteiligen werden.
Ebenso wie
sich die vielen Vertreter*innen der Kommunen und
Projektträger untereinander austauschten – und sicher
viel Aufbruchstimmung in ihre Städte und Kreise mitnehmen
konnten.
Projekte Aquarellgarten in
Dinslaken/Voerde ausgezeichnet
Aquarellgarten Foto: IGA 2027
Das Regionale Forum
der IGA 2027 ist eine Einladung an die Kommunen und
Projektpartner*innen, am Prozess des Dekadenprojekts
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027
teilzuhaben und über die Entwicklungen informiert zu
werden. Unter dem Motto „Meilensteine feiern. Gemeinsam
Richtung 2027“ standen die bis zu diesem Tag erreichten
Fortschritte und Ergebnisse und die große Vorfreude auf
die Projekte im Mittelpunkt.
• Ein
besonderes Highlight: Der dritte Stern für weitere
Projekte der kommunalen Ebene Unsere Gärten. Diese
Projekte haben den Qualifizierungsprozess erfolgreich
abgeschlossen und ihre Finanzierung ist durch
Förderzusagen oder Eigenmittel von rund 7 Millionen Euro
gesichert, so dass sie bis zur nächsten Internationalen
Gartenausstellung umgesetzt werden können bzw. bereits
umgesetzt wurden.
An der Verleihung
nahmen rund 200 Gäste, Vertreter*innen der Kommunen,
insbesondere der investiven Projekte und der kommunalen
IGA 2027-Projektteams der drei Ebenen, der
Lenkungskreise, dem EGLV, dem LWL und des RVR und sowie
Vertreter*innen der Ministerien und Bezirksregierungen
teil. Darunter waren die IGA 2027-Geschäftsführung,
Mülheims Oberbürgermeister Marc Buchholz und der
stellvertretende Landrat des Kreises Wesel, Günter
Helbig.
• Rund 7 Millionen Euro
Investitionen in die Region Mit dem dritten Stern
ausgezeichnet wurden die Projekte „Von Gärten, Menschen
und Halden“ des LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund,
das „Seebad Hengstey“ in Hagen, die „Ozeanroute“ im
Ennepe-Ruhr-Kreis und der „Aquarellgarten“ an der
Emschermündung in Dinslaken/Voerde
(Emschergenossenschaft).
Die 3. Stern-Trophäen wurden durch Nina Frense und Horst
Fischer, Geschäftsführung der IGA Metropole Ruhr 2027
gGmbH, an die Projektträger*innen übergeben. Fischer
lobte die Ausgezeichneten: „Es sind allesamt großartige
und zukunftsweisende Projekte, die die IGA 2027 sehr
bereichern werden. Ich freue mich jetzt schon darauf, mir
die Umsetzung in natura anschauen zu können.“ Nina Frense
ergänzte in ihrer Laudatio, dass sich „hier zeigt, was
das Ruhrgebiet erreichen kann, wenn alle an einem Strang
ziehen.“
• Zudem gab sie das langerwartete
Eröffnungsdatum der IGA 2027 bekannt: Es wird der 23.
April 2027 sein! Die Projekte werden aus dem Programm
EFRE Erlebnis.NRW gefördert vom Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der
Europäischen Union.
• Projekt „Zeche
Zollern. Von Gärten, Menschen und Halden“ (Dortmund) Das
Outreach-Projekt "Von Gärten, Menschen und Halden" des
LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund wird das attraktive
Umfeld der Zeche Zollern auf informative und
unterhaltsame Weise erlebbar zu machen. Die eigens
entwickelte App ermöglicht es (Nicht-) Besucher*innen,
die Halde Zollern und die Arbeitersiedlung „Kolonie
Landwehr" durch interaktive Rundgänge zu erkunden – Orte,
die bisher unerschlossen waren. Auf der Halde Zollern
steht die Auseinandersetzung mit Artenschutz, Klimawandel
und biologischer Vielfalt im Fokus.
Der
authentische Arbeitergarten mit historischen Nutzpflanzen
und alten Hühnerrassen wird umfassend überarbeitet. Das
neue Projekt verknüpft historische Themen mit
zukunftsrelevanten Fragen. Die Themen reichen von
nachhaltiger Nahrungsmittelproduktion über
Geschlechtergerechtigkeit bis hin zu gesellschaftlicher
Teilhabe. Das Fördervolumen beträgt rund 426.000 Euro,
der Eigenanteil liegt bei rund 85.000 Euro.
• Projekt SeeBad Hengstey (Hagen)
Das historische Bad wird künftig ganzjährig
als multifunktionales Ausflugsziel und Erlebnis-Etappe
des Ruhrtalradweges nutzbar sein und ist ein attraktiver
Baustein für ein neues Tor in die Flusslandschaft
Mittleres Ruhrtal. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht das
historische Strandhaus und dessen Ausbau zu einem
Gastronomiebetrieb mit Übernachtungsmöglichkeiten. Der
BeachClub wertet die eigentliche Uferzone auf und bildet
ein neues mögliches Etappenziel auf dem RuhrtalRadweg.
Außergewöhnlich ist die Verbindung über eine
Stegkonstruktion zwischen beiden Hotspots über den
RuhrtalRadweg hinweg.
Auf dieser einzigartigen
Stegkonstruktion, die als Rampenanlage barrierefrei
konstruiert ist, kann man den Blick über den
atemberaubenden Landschaftsraum schweifen lassen. Aus
einem Badestandort wird so ein multifunktionaler
Freiraum mit hohem Erlebniswert zu einem
Leuchtturmprojekt für die Süduferentwicklung am
Hengsteysee. Investitiert werden rund 6,4 Millionen Euro.
Projektträger sind die Stadt Hagen und die HVG Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH.
• Projekt Aquarellgarten (Dinslaken/Voerde)
Das Projekt Aquarellgarten wird am dynamischen Delta der
Emscher-Mündung in Dinslaken und Voerde gleichermaßen das
Naturerlebnis und die lokalen Traditionen des
Färberhandwerks beleben: mit artenreichen und bunten
Blühwiesen aus regionalem Saatgut, mit Färberpflanzen und
Stauden, Zwiebelgewächsen und nachwachsenden Rohstoffen
auf einer Fläche von 1,4 Hektar entlang der Rad- und
Wanderwege rund um den Informations- und
Umweltbildungsort Hof Emschermündung. Während des
IGA-Jahres leben diese Traditionen, die bis ins 15.
Jahrhundert zurückreichen, mit gemeinschaftlichen
Pflückaktionen und Weiterverarbeitung der Pflanzen wieder
auf.
• Projekt Ozean-Route
Der Ennepe-Ruhr-Kreis möchte mit der Ozean-Route ein
Rad-Erlebnis-Angebot zur Erdgeschichte des Ruhrgebietes
entwickeln: Radfahrende erleben 75 Mio. Jahre
Kontinentaldrift sowie das Kommen und Gehen eines Ozeans
als „Prequel“ zur Geschichte der Kohle im Ruhrgebiet.
Besuchende sollen dabei erlebnisorientiert für das
Naturerbe dieser Region sensibilisiert werden.
Als Projekt mit fahrradtouristischem Schwerpunkt fördert
das Vorhaben zudem neben regionalen
Wertschöpfungseffekten auch die Qualifizierung des Wohn-
und Wirtschaftsstandortes der Region. Entlang der
Radrevier Route „Von Ruhr zur Ruhr“ soll hierzu an
geologischen Aufschlüssen ein dezentrales Informations-
und Erlebnisangebot geschaffen werden: Rastmöglichkeiten,
multimediale Informationsangebote und insbesondere die
digitalen Inszenierungen bilden dabei den Kern des
Angebotes an den zu entwickelnden Erlebnisstationen.
Geplant wird mit 1,3 Millionen Euro an Förder- und
400.000 Euro an Eigenmitteln.
• Zweite Sterne für Mülheimer Projekte Die
Gastgeberstadt Mülheim an der Ruhr erhielt zudem den
zweiten Stern für die Projekte Grüner Stadtring und MüGa
revisited. Die Projekte haben Fördermittel in Höhe von
774.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes NRW und des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Aussicht.
Grüner Stadtring Der Grüne Stadtring bündelt
als ganzheitlicher Stadtentwicklungsansatz vielfältige
Themen der nachhaltigen Stadt von Morgen: Mit dem Rad-
und Fußverkehrsring werden die Stadtteile Broich, Saarn
sowie die Innenstadt künftig über direkte Grünwegetrassen
miteinander verbunden. Zentraler Projektraum: das Gebiet
zwischen Florabrücke und RS1.
Neben einem
Brückenneubau ist dazu unter anderem auch eine Sanierung
des stark frequentierten Ruhrinselweges notwendig.
Klimaanpassungsmaßnahmen werden dabei von Beginn an
mitgedacht. So komplettiert das Projekt die Umgestaltung
von Mülheims Grüner Mitte.
MüGa revisited
Das Ziel des Projektes ist die Steigerung der
Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Erhöhung der
bioklimatischen Bedeutung für die MüGa, Teil der
Mülheimer Identität und grüne Verbindung zwischen
Kultureinrichtungen, den beiden Flussufern und den
angrenzenden Stadtquartieren. Gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wurden Ideen und
Maßnahmen entwickelt, die den Park und seine
Gartenschau-Idee in die Zukunft tragen.
Zentrale Bausteine der Neugestaltung des Geländes sind
insbesondere die Überarbeitung der Pflanzbereiche, die
Umgestaltung der Eingangsbereiche, die Ertüchtigung und
Inszenierung der bestehenden Teichanlage sowie der
bedarfsgerechte Umbau eines Spielplatzbereichs.
•
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Abfalltransportkontrolle der Bezirksregierung
Düsseldorf an der Autobahn 40 |
Düsseldorf, 30. August 2024 - Erstmals
hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine kooperative
Abfalltransportkontrolle organisiert: Rund 50
Mitarbeitende von 13 Behörden waren gestern (29.08.2024)
bei der Kontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der
Autobahn 40 zwischen Venlo und Dortmund beteiligt.
Die Bilanz: Insgesamt wurden 61 Fahrzeuge
kontrolliert, in 18 Fällen gab es Beanstandungen wie
beispielsweise fehlerhafte Transportdokumente oder nicht
ordnungsgemäße Kennzeichnung der Lastwagen bezüglich der
transportierten Abfälle. Zudem kam es zu zwei illegalen
Abfallverbringungen, bei denen der Verdacht einer
Straftat besteht. In beiden Richtungen wurden Fahrzeuge
auf dem Parkplatz Neufelder Heide abgeleitet und dort von
den Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden
kontrolliert.
Neben den Mitarbeitenden des
zuständigen Dezernats 52 der Bezirksregierung waren die
Polizeidienststellen Hilden und Moers, die
Vernetzungsstelle Umweltkriminalität des
Landeskriminalamts, die Hauptzollämter Duisburg und
Krefeld, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM),
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV), die Bezirksregierungen Arnsberg, Köln und
Münster sowie für die niederländischen Behörden das
Inspectie Leefomgeving en Transport (Inspektion
Lebensraum und Transport) dabei.
Regierungspräsident Thomas Schürmann erläuterte die
Bedeutung der kooperativen Kontrolle: „Solche gemeinsamen
Aktionen sind ein wichtiger Schritt nach vorne in der
operativen Überwachung. Aufgrund der Komplexität der
möglichen Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnis
und umwelttechnischem Knowhow bei allen Akteuren
erforderlich. Kooperative Kontrolle dienen dem Wissens-
und Erfahrungsaustausch, fördern das gegenseitige
Verständnis in den jeweiligen Zuständigkeiten und
verbessern die Zusammenarbeit durch stärkere Vernetzung
aller Beteiligten.“
Bei den Kontrollen geht
es im Wesentlichen darum, illegale nationale oder auch
internationale Abfalltransporte zu verhindern. Geprüft
wird aber zum Beispiel auch, ob die mitzuführende
Dokumentation ordnungsgemäß ist und mit der tatsächlichen
Ladung übereinstimmt. Außerdem wird die ordnungsgemäße
Kennzeichnung der Fahrzeuge geprüft.
Hintergrund: Abfallstromkontrolle In NRW sind die
Bezirksregierungen für die Durchführung der
Abfallstromkontrolle zuständig. Aufgabe ist die
Überwachung der Abfallbewirtschaftung. Wesentlich dabei
ist die Kontrolle der Entsorgungsgrundpflichten und der
Pflichten bei Transportvorgängen, sowohl bei nationalen
als auch grenzüberschreitenden Entsorgungsvorgängen.
Dabei sind sowohl die Abfälle selbst durch ihre
unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen und ihre
Gefährlichkeit, als auch die handelnden Personen und
Firmen in der Abfallbewirtschaftung facettenreich. Die
Hauptakteure sind Erzeuger, Entsorger und Beförderer bzw.
Sammler von Abfällen, außerdem agieren in diesem
Wirtschaftszweig Makler und Händler von Abfällen.
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Minister Reul stellt Lagebild zu Messergewalt und
Bekämpfungskonzept vor |
Reul: Messergewalt ist jung und
männlich Düsseldorf, 28. August 2024 - Das
Ministerium des Innern teilt mit: Messergewalt
beschäftigt weiter die Behörden. „Gewalt im öffentlichen
Raum - Tatmittel Messer in Nordrhein-Westfalen 2019 bis
2023“ präsentiert. Auch ein Bekämpfungskonzept um
Messergewalt einzudämmen wurde vorgestellt. In dem
Lagebild hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Messerstraftaten der vergangenen Jahre umfangreich
ausgewertet.
Dabei standen Täter, Taten, Tatorte
und Opfer im Fokus der Untersuchung. Ausgewertet wurden
Taten, die sich auf öffentlichen Straßen, in
Partyhotspots oder in der Gastronomie ereigneten. Rund
3.500 Taten wurden 2023 mit dem Tatmittel Messer
begangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme
um 43 Prozent. 15 Menschen starben nach einem
Messerangriff. Viele der Messertäter sind männlich,
jugendlich, sind in den Abend- und Nachtstunden im Freien
unterwegs. Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen ist unter
21 Jahre alt.
Rund 45 Prozent der
Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass.
Innenminister Herbert Reul: „Erst der Mensch, der es in
der Hand hat, macht aus dem Messer eine Waffe. Wir müssen
mehr über Täter, Taten und Opfer erfahren, wenn wir diese
schrecklichen Messerangriffe verhindern wollen. Die
Auswertung sagt uns, dass Messergewalt jung und männlich
ist. Mich sorgt, dass - gemessen am Ausländeranteil in
der Bevölkerung - Tatverdächtige ohne deutsche
Staatsangehörigkeit überproportional vertreten sind.
Sich zu bewaffnen, hat sicher auch etwas mit
Männlichkeitsgehabe zu tun. Mit dem Messer mag sich ein
mancher stärker und unbesiegbarer in der dunklen Nacht
fühlen. Dieses mittelalterliche Bild von Männlichkeit tut
unserer Gesellschaft nicht gut.“
Um
Messergewalt einzudämmen, stellte Minister Reul
verschiedene Maßnahmen vor, die in den
Kreispolizeibehörden, angepasst an örtliche Gegebenheiten
und Kriminalitätsgeschehen, individuell umgesetzt werden.
Die Präventionsarbeit in Flüchtlingsunterkünften wird
künftig verstärkt. Neben individueller Waffentrageverbote
und Waffenverbotszonen gehört auch mobile
Videobeobachtung und strategische Fahndung dazu.
Innenminister Herbert Reul: „Jede Kreispolizeibehörde
muss selbst schauen, was individuell vor Ort
funktioniert. Deshalb soll auch vor Ort analysiert und
geprüft werden, welche Maßnahmen am besten greifen. Das
wollen wir hier aus Düsseldorf nicht vorgeben. Die eine
richtige Lösung gegen Messergewalt gibt es nicht.
Verschiedene Maßnahmen müssen ineinandergreifen.“
Dieses Konzept ist ausdrücklich keine Reaktion auf
den Terroranschlag vom 23.08.2024 in Solingen. Es ist
nicht als Bekämpfungskonzept gegen den islamistischen
Terrorismus zu verstehen, sondern bezieht sich allgemein
auf die steigende Anzahl von Messertaten im öffentlichen
Raum.
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Mangelnde
Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender
Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau
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Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung
beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb
eines Jahrzehnts zu sanieren. 1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK
Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr
ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr
„Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein
sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten
Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig
digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.
2
Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass
in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die
Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird.
Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und
geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.
Der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage
4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie
bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik
hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung
bei Genehmigungsbehörden? Straßenbauvorhaben wie der Neubau der
A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen
berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der
Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass
neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen
Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.
Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden
parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde
Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das
Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche
für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die
Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.
Dies
wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl
aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.),
deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von
sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf
diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten
Betroffenen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige
Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel
zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf.
über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine
parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen
Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am
29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.
Auch wurden
bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch
das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall
und Eignung des Verfahrens angewandt.
2.
Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei
der Landesregierung als Primärhindernis bei der
Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw.
Brückenbau gesehen? Die Landesregierung setzt sich für mehr
Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon
mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen
der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes
in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.
Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine
planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen,
soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit
einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können
als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des
Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der
Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.
3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in
der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus
bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind
betroffen?
Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die
B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen
Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten
Bereich nachfolgend dargestellt:
4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden
betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu
Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?
Zum einen stellt die
Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung,
auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum
anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte
Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes
wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser
Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen
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Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI –
neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung
Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des
Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu
stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im
neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und
Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen,
Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in
unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt
unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen,
Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte
die Ministerin.
•
Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der
Grundschule In den Grundschulen des Landes soll
künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und
Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das
Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die
beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde
mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable
Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet
werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend
sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden
Mathematik pro Woche unterrichtet.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von
3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr
begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf
diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen
dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die
Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit
dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die
unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs-
und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“
Zum Start des neuen Schuljahres wird das
erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der
Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit
dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr
umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend
Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
•
Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das
Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der
Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle
Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von
der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist
wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird
allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere
Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt,
mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch
überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir
unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen
und die Sprachstandsfeststellung weitgehend
vereinheitlichen.“
•
Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein
digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das
Schulministerium erprobt ein solches digitales
Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen.
Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen
Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool
erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch
und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an
welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und
bietet passgenaue Übungen an.
Schulministerin
Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die
Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den
Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der
Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr.
Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten
Start in das Schulleben haben.“
•
Grundschulen werden von umfangreichen
Dokumentationspflichten entlastet Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29)
die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in
schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die
Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation
vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde
diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von
detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die
Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden
heruntergebrochen wurden.
•
Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine
Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich
schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge
der Unterrichtsarbeit festgehalten werden.
Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im
vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die
Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen
Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das
Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal
zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass
unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr
erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und
Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form
von Arbeitsplänen.“
•
Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut
für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für
schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat
außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die
Grundschulen bei der Erstellung der eigenen
Unterrichtsvorgaben unterstützt. Pilotprojekt zum
Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an
weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte
Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des
Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur
Verfügung gestellt.
Derzeit werden unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen in der
Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den
Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend
startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres
gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues
KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den
kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten
entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu
stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine
Million Euro zur Verfügung.
Die Projektschulen
veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während
der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.
•
Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und
Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung
stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine
große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues
Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an
weiterführende Schulen richtet.
Der
Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift
– eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über
660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits
gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am
neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/
bekunden.
Schulministerin Feller: „Die
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere
Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen
Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und
Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das
hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die
Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten
Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der
neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren
Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei
dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“
Das
Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr
einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch
hier die Alphabetisierung. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die
Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen
Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit
dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten
wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen
weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und
Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen,
Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die
Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen,
Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen
deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine
konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern
mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden
Schulen.“
Neben der Ausweitung von PIKAS
werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der
Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I
weiterentwickelt.
|
Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
|
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie
für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde
Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die
Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten
Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem
vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine
Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
errichten und zu betreiben. Die vorhandenen
Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von
DK I-Abfällen genutzt werden.
Das
Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha
beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit
von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t
Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin
mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären,
können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser
Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als
Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen
Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung
und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen
Gemeinden bekannt gegeben.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
bei der Stadt Duisburg im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in
47051 Duisburg zur Einsicht aus während der
Dienststunden: - Montags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30
Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30
bis 15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der
Pförtnerloge anmelden.
Bei der Stadt
Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im
alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden
von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 –
16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht
aus.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum
Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie
den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder
elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf
angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können
innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf
(www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ ->
„Offenlagen“ eingesehen werden.
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Der etwas andere Weg in den Polizeidienst
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Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und
Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf
ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen
besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.
Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und
Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den
Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich
absolviert haben, ihre Zeugnisse.
Sie starten nun eine
Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an
insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in
diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben
mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit
Erfolg abgeschlossen.
Das neue Schulmodell, das es
seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife
den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den
herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse
voraussetzt. Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir
unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit
dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der
Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung
durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance
geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber
hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch
Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht
nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die
meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der
Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die
jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“
Schulministerin
Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten
Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive
in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen
und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut
angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische
Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am
Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“
In der
zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und
Absolventen die Fachhochschulreife und damit die
Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an
der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den
Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und
Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die
kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an
polizeilichen Trainingseinheiten.
Im zweiten Jahr
schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten
die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den
Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht
und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des
späteren Bachelorstudiums.
In den vergangenen Jahren
hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen
Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im
Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den
Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl
der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15
erhöht worden.
Die vier neuen Standorte sind das
Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das
Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg
Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der
Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit
dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.
Weitere
Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei
https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/
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Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze
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Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen
für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025
hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im
Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive
umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr
für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen
Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem
Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr
als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um
56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das
Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für
die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist
das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.
Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die
Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze
für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir
deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur
Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik
erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung
haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten
Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze
vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die
Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in
den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem
Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die
erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur
Verfügung.”
Im Jahr 2028
sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000
OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr
2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag
finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im
Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30
für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein
Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des
Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in
Grundschulen.
Familienministerin Josefine
Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen
ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem
neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen
Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der
Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und
Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe
des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft
zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende
Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis
ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir
als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die
Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“
Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1.
August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und
Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die
Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den
Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als
Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter
Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.
Im
Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen
Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur
OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und
etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um
das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin
wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner
Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den
bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So
erhalten die Akteure und Verantwortlichen große
Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der
Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger
stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit
dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.
Die
Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines
gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin
bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der
Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen
und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in
offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien
zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler
Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende
Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe
Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der
OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre
Wünsche und Interessen sind durch vielfältige
Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen
an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung
der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die
Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote
wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die
Landesregierung die
Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft
gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze
zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für
Investitionen zur Verfügung. Im März dieses Jahres
haben das Familienministerium und das Schulministerium in
gemeinsamer Verantwortung dann
Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs vorgelegt.
Nun hat das
Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von
Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der
der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine
Grundlage bildet für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs vor Ort.
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