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Smartphone statt Bürgeramt –
Roll-Out der „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ startet in
der Landeshauptstadt
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Düsseldorf, 16.
April 2024 - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen. "Am heutigen Dienstag, 16. April 2024,
ist mit der Landeshauptstadt Düsseldorf der
Nordrhein-Westfalen-weite Roll-Out der „elektronischen
Wohnsitzanmeldung“ (eWA) gestartet. Die „elektronische
Wohnsitzanmeldung“ ermöglicht die digitale Ummeldung nach
einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur
Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro vor Ort dar. Die
Landeshauptstadt Düsseldorf stellt als erste Kommune in
Nordrhein-Westfalen ab sofort den neuen Online-Dienst zur
Verfügung. Mit Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln
und Herne befinden sich sieben weitere Pilotkommunen in der
Anbindung. "
„Smartphone statt Bürgeramt: Das
Ummelden geht jetzt auch von der Couch aus. Unsere
Landeshauptstadt Düsseldorf macht den Anfang. Mit dem
Roll-Out der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird das
digitale Rathaus weiter ausgebaut. Um allen Bürgerinnen und
Bürgern diesen digitalen Service anbieten zu können, ist es
wichtig, dass sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dem
Roll-Out anschließen. Landesweit stehen aktuell 1.891
Verwaltungsdienstleistungen den Unternehmen und Bürgerinnen
und Bürgern digital zur Verfügung“, sagt Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die
„elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist Teil der europäischen
Single Digital Gateway-Verordnung: Ziel ist es, bestimmte
Verwaltungsverfahren auf europäischer Ebene vollständig
medienbruchfrei online von allen Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen abrufen zu können. Die Antragsdaten der
Bürgerinnen und Bürger werden im Austauschstandard „XMeld“
übermittelt und medienbruchfrei in die Fachverfahren
übernommen.
Die für die „elektronische
Wohnsitzanmeldung“ anfallenden Betriebskosten werden zu 50
Prozent aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und zu
weiteren 50 Prozent aus dem Budget der Föderalen
IT-Kooperation (Fitko) finanziert. Für die Kommunen fallen
lediglich einmalige individuelle Anbindungskosten an. Die vom
Land Nordrhein-Westfalen getragenen Betriebskosten für das
Jahr 2024 belaufen sich auf rund 335.000 Euro.
Nach erfolgreich durchgeführten Tests in der Landeshauptstadt
Düsseldorf und der Stadt Dortmund kann der Roll-Out nun
starten: Das Angebot des Amtes für Einwohnerwesen der
Landeshauptstadt Düsseldorf digitalisiert erstmals den
gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende – von der Änderung
der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung
des Personalausweises sowie des Reisepasses. Der Dienst steht
zunächst allen volljährigen Personen aus klassischen
"Single-Haushalten" – also Alleinstehenden ohne Kinder – mit
deutschem Personalausweis oder europäischer eID-Karte zur
Verfügung. Sobald die rechtlichen und technischen
Möglichkeiten gegeben sind, wird der Nutzerkreis erweitert.
Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt Düsseldorf: „Mit der fortschreitenden
Digitalisierung bieten wir einen immer schnelleren und
einfacheren Zugang zu den Leistungen der Stadtverwaltung.
Gepaart mit dem weiteren Glasfaserausbau, der flächendeckend
für schnelles Internet sorgt, stärken wir so einen wichtigen
Standortfaktor für Unternehmen und Privathaushalte und
stellen die Landeshauptstadt weiter zukunftsfähig auf.“
„Nach der erfolgreichen Pilotierung und dem nun
anstehenden Produktivstart können die weiteren Pilotkommunen
Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln und Herne auf
Wunsch ebenfalls produktiv geschaltet werden. Zeitgleich
bereiten wir eine Informationsveranstaltung für alle Kommunen
in Nordrhein-Westfalen vor, in der wir den Kommunen den
Dienst vorstellen und den Anbindungsprozess erläutern. Auf
Basis der Rückmeldung der Kommunen werden wir dann den Dienst
in mehreren Wellen in 2024 an alle nachnutzungsinteressierten
Kommunen ausrollen. So erreichen wir das gesteckte Ziel des
flächendeckenden Rollouts.“, skizziert Carla Freitag,
Projektleiterin bei der umsetzenden Landestochter d-NRW AöR,
die nächsten Schritte des Rollouts.
Die
„elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist ein
länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der
Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem
"Einer-für-Alle-Prinzip" (EfA) umgesetzt wird Die
„elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist unter
www.duesselorf.de/einwohnerangelegenheiten/online-services#c171854
zu erreichen
Hintergrund:
· Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der
eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto (am besten
BundID, alternativ Service-Konto NRW) erforderlich.
· Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp
können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und
aktualisiert werden. · Wer zur Miete wohnt,
lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den
Antrag ab. · Nach erfolgreicher Prüfung der
Daten durch die zuständige Meldebehörde steht eine
fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur
Verfügung. · Nun kann die Aktualisierung der
Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls
selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp
vorgenommen werden. · Zum Schluss erfolgt ein
automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem
Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls
einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser kann nach
Anleitung eigenständig angebracht werden.
Übergangslotsen in NRW: Förderung von Ausbildungschancen
für rund 10.000 Schülerinnen und Schüler - Landesweites
Angebot im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW wird umgesetzt.
Am Dienstag, 16. April 2024, besuchten
Schulministerin Dorothee Feller und Arbeitsminister
Karl-Josef Laumann das Franz-Jürgens-Berufskolleg in
Düsseldorf, um sich über die Umsetzung des gemeinsam
entwickelten Unterstützungsangebots „Übergangslotsen” für
ausbildungsinteressierte junge Menschen zu informieren.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte die
Bedeutung der Fachkräftegewinnung: „Der Fachkräftemangel ist
eine große Herausforderung, bietet jedoch auch jungen
Menschen die Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.
Immer noch finden zu wenige Schülerinnen und Schüler aus dem
Übergangssektor den Weg in eine Berufsausbildung. Wir können
es nicht hinnehmen, dass so viele junge Menschen ohne
berufliche Ausbildung bleiben. Es ist entscheidend,
abgestimmte und zielgerichtete Unterstützungsangebote
bereitzustellen. Die Übergangslotsen werden hier einen
Beitrag leisten, indem sie die jungen Menschen persönlich,
individuell und bedarfsorientiert unterstützen. Sie arbeiten
eng mit den Berufskollegs, den Agenturen für Arbeit und
Jobcentern sowie den Partnern in den Regionen zusammen. Ich
ermutige auch die Betriebe, aktiv auf die Schülerinnen und
Schüler im Übergangssektor zuzugehen und Praktikums- sowie
Ausbildungsplätze anzubieten.“
Schulministerin
Dorothee Feller erklärte: „Die Fachkräftegewinnung ist in
Nordrhein-Westfalen eine große gemeinsame gesellschaftliche
Aufgabe. Hier ist der Schulterschluss zwischen Schulen,
Unternehmen und allen an der beruflichen Ausbildung
Beteiligten gefragt. Wir haben in unseren Berufskollegs eine
Vielzahl von jungen Menschen, die hervorragende Fähigkeiten
mitbringen und unseren Arbeitsmarkt bereichern wollen und
werden – doch dafür benötigen sie Orientierung und Hilfe. Wir
sind sicher, dass die Übergangslotsen mit ihrer individuellen
Begleitung die Potenziale der Schülerinnen und Schüler
fördern und ihren Einstieg in die Unternehmen ebnen werden.”
Seit November 2023 unterstützen Übergangslotsen
in Nordrhein-Westfalen ausbildungsinteressierte Schülerinnen
und Schüler, die sich in Bildungsgängen der
vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung sowie der
Berufsfachschule 1 und 2 (Übergangssektor) an Berufskollegs
befinden, bei der Suche nach Ausbildungs- und
Praktikumsstellen. Damit sollen die Übergänge der jungen
Menschen des Übergangssektors in Ausbildung deutlich
beschleunigt und erhöht werden. Die Landesregierung fördert
landesweit insgesamt 133 Übergangslotsen, die ihre Arbeit
vorwiegend vor Ort in den Berufskollegs umsetzen.
Rund 10.000 Schülerinnen und Schüler in den Berufskollegs
können sich direkt an die Lotsen oder an ihre
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer wenden und werden auch
durch die Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit
begleitet. Betriebe und Unternehmen, die auf der Suche nach
Auszubildenden sind oder Praktikumsstellen anbieten möchten,
können sich ebenfalls an die Berufskollegs in ihrer Region,
ihre zuständige Kammer oder an die Bildungsträger wenden.
Die Landesregierung hat die Fachkräfteoffensive
NRW gestartet, um dem akuten und drohenden Fachkräftemangel
mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und
Kooperationen zu begegnen. Die Stärkung der beruflichen
Ausbildung und ein verbesserter Übergang Jugendlicher von der
Schule in den Beruf sind dabei zentrale Handlungsfelder.
Weitere Informationen sowie die Listen der Bildungsträger vor
Ort sind abrufbar unter:
https://www.mags.nrw/uebergangslotsen.nrw.
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Effektive Zusammenarbeit zur Bekämpfung von
Umweltkriminalität |
Neue Strukturen stärken den
Einsatz gegen Verstöße Düsseldorf, 10. April
2024 - Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz-
und Strafverfolgungsbehörden ist entscheidend, um
Umweltstraftaten zu bekämpfen und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen. Unter diesem Aspekt hat diese
Woche bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Austausch
zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden
stattgefunden, an dem erstmalig auch die Zentralstelle für
die Verfolgung von Umweltkriminalität in NRW (ZeUK) sowie die
Vernetzungsstelle Umweltkriminalität (VStUK) des
Landeskriminalamtes teilgenommen haben.
Der
Runderlass des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des
Ministeriums des Innern vom 23. Juli 2019 betont die
Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz-
und Strafverfolgungsbehörden. Regelmäßige Besprechungen
sollen dazu dienen, Ermittlungen zu koordinieren, Erfahrungen
auszutauschen und Phänomene der Umweltkriminalität zu
erörtern. Dabei werden auch Aspekte des präventiven
Umweltschutzes berücksichtigt.
Die neue
Struktur, insbesondere die Einrichtung der ZeUK NRW und der
Vernetzungsstelle beim Landeskriminalamt, markiert einen
wichtigen Schritt zur Professionalisierung der
Strafverfolgungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität. Diese
Besprechung war daher von großer Bedeutung, um gemeinsam
konkrete Maßnahmen zur Verfolgung von Umweltdelikten zu
erarbeiten und die Zusammenarbeit zu stärken.
Besprochen wurde u.a. eine effizientere Abstimmung und
Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung von
Umweltverstößen, z.B. bei illegalen Einleitungen von
wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen oder im Bereich der
Schifffahrt in den Rhein, illegalen Entsorgungen von
PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen in Düngemitteln und der
Verfolgung von Straftaten in Bezug auf „fischereiliche“
Ausübungen. Die Besprechung ist ein wichtiger Schritt in der
Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und
Strafverfolgungsbehörden.
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NRW: Rund 1,1 Milliarden Euro Wohngeld in 2023
ausgezahlt |
Ministerin
Scharrenbach: Wohngeldstellen gebührt für enormes Engagement
großer Dank Düsseldorf, 9. April 2024 - Die
Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit
rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im
Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt. Ursächlich dafür ist die
bundesgesetzliche Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in
Kraft getreten ist. Das Wohngeld wird zu 50 % vom Land
Nordrhein-Westfalen und zu 50 % vom Bund finanziert.
Betrug der Landesanteil 2022 noch rund 218 Millionen
Euro, hatte das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023
rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro
mehr zu schultern. Auch im ersten Quartal 2024 zeigt sich,
dass die Wohngeldzahlungen weiter auf dem hohen Niveau von
2023 verbleiben.
Stellvertretend für die 396
Wohngeldstellen im Land besuchte Ina Scharrenbach, Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen, vor Kurzem Wohngeldstellen in Ahlen und
Bottrop, um sich mit den Verantwortlichen über die
Wohngeldpraxis und Vereinfachungspotentiale auszutauschen.
„Das war und ist ganze Arbeit der kommunalen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen:
Innerhalb kürzester Zeit war die bundesgesetzliche
Wohngeldreform durch die Kommunen zum 1. Januar 2023
umzusetzen. Es zeigt sich, dass sich in Nordrhein-Westfalen
die Antragszahlen ungefähr um den Faktor 2,5 gegenüber 2022
gestiegen sind. Das war nach der Wohngeldreform ein enormer
Kraftakt für die 396 Wohngeldstellen in unserem Land.
Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt
daher ein besonderer Dank: Nur mit Ihrem Engagement war es
überhaupt möglich, diese Reform zu stemmen. Denn neben der
Möglichkeit der Online-Betragung suchen die meisten Menschen
die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass
diejenigen, die finanzielle Unterstützung für das Wohnen
benötigen, diese Hilfe auch erhalten“, so Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz
des Bundes in Kraft: Auf der einen Seite wurde der Kreis der
Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auf der
anderen Seite das Wohngeld selbst erhöht. Mit der
bundesgesetzlichen Reform wurde eine Verdreifachung der
wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Dies führte und
führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in
den Kommunen. Um die Wohngeldreform für die Empfängerinnen
und Empfänger in der damaligen Kürze der Zeit überhaupt
umsetzen zu können, hat das Ministerium eng mit den Kommunen
zusammengearbeitet und unterstützt.
Mit der
Wohngeld-Reform blieb allerdings eines aus: Notwendige
Verfahrensvereinfachungen wurden weder für Bürgerinnen und
Bürger noch für die Wohngeldstellen umgesetzt. Ministerin
Scharrenbach nutzte die Zeit vor Ort, um sich mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Wohngeldstellen über
Optimierungspotentiale auszutauschen.
„Unsere
Erwartungshaltung geht dahin, dass die Bundesregierung in
2024 Verfahrensvereinfachungen und damit
Bürokratieentlastungen im Wohngeld umsetzt. Die hohe Summe
der ausgezahlten Mittel zeigt: Ohne unsere Kommunen als
verlässlicher Stabilitätsanker ist kein Staat zu machen. Nur
aus dem kommunalen Praxiswissen können wir erfahren, wo
sinnvolle Stellschrauben zur Optimierung gedreht werden
können. Denn das Wohngeld ist für viele Mieterinnen und
Mieter sowie für Eigentümer mit kleinem Geldbeutel in
Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung“, so die
Ministerin weiter.
Wohngeld ist ein vom Bund
und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den
Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als
Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und
Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen
Wohngeldstellen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der
Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss
ein neuer Antrag gestellt werden. Seit Mitte Dezember 2022
kann online über den Wohngeldrechner des Landes
www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen
Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden. Nach
der Berechnung können wohngeldberechtigte Bürgerinnen und
Bürger direkt über das Tool mit ihren Angaben auch einen
Online-Antrag stellen.
Praxisbeispiel 1
Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf
(Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe
von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt
sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro.
Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50
Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei
der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese
Kosten nicht wohngeldfähig sind. Seit Jahr 2023 hat sie einen
Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.
Praxisbeispiel 2 Ein Busfahrer, verheiratet, 2
Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er hat als
Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von
4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt eine Miete von
723 EUR. Seit 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von
153 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter
Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.
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Gewässerbewirtschaftung im Klimawandel |
Ruhrverbandsgesetz soll
Wasserversorgung in Trockenzeiten sichern – Verbändeanhörung
eingeleitet Duisburg, 4. April 2024 - Der
Ruhrverband sichert mit dem Ruhr-Talsperrensystem die Trink-
und Brauchwasserversorgung der Region mit etwa 4,6 Millionen
Bewohnerinnen und Bewohnern. Durch die Steuerung der
Talsperren werden die Abflüsse der Ruhr ausgeglichen und
können so auch in Niedrigwasserzeiten aufrechterhalten
werden. Entsprechende Vorgaben zur Pegelsteuerung sind im
Ruhrverbandsgesetz verankert. Um ausreichende Füllstände in
den Talsperren sicherzustellen, hatte das Umweltministerium
in den vergangenen Trockenjahren bereits befristet reduzierte
Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidung zugelassen.
Um das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr auf die
Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, soll die
Steuerung der Abflussmengen nach einem Entwurf zur Änderung
des Ruhrverbandsgesetzes künftig flexibler an lange
Trockenphasen angepasst werden können. Hierzu sollen
geringere Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz zugelassen
werden, um auch in Trockenphasen eine ausreichende Trink- und
Brauchwasserversorgung sicherzustellen.
Ausgenommen hiervon sollen die gewässerökologisch besonders
relevanten Monate April, Mai und Juni sein, um in diesem
Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren
Nebengewässern für die sensible Laichphase, insbesondere der
Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge, zu
gewährleisten. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des
Ruhrverbandsgesetz hat das Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen nun den Verbänden zur Stellungnahme
vorgelegt.
Um den Folgen geringerer
Wasserführung entgegenzuwirken, wird der Ruhrverband sich in
einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land NRW zu Maßnahmen
zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Der
Ruhrverband wird zehn Kläranlagen mit einer vierten
Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen
ausstatten. Zudem ist eine ökologische Aufwertung von
Nebengewässern geplant (Wimberbach/Mühlenbach bei Wickede,
Walpke und Hellefelder Bach bei Arnsberg), um die
Populationen der Groppe und des Bachneunauges in der Ruhr zu
stützen.
Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein
begleitendes Monitoring von Gewässerchemie und
Fischpopulationen durchführen. Zur Verbesserung der
Klimaresilienz der Talsperren wird daher auch der
Hochwasserschutz in einer eigenständigen Begleitvereinbarung
zwischen dem Land und dem Ruhrverband gewürdigt, in der sich
der Verband zu weiteren Untersuchungs- und Analysemaßnahmen
verpflichtet. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der
Gesetzänderung vorgesehen.
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Kommunalfinanzen: Das
Land bleibt echte Hilfen schuldig
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Flüchtlingsfinanzierung:
Land muss gestiegene Kosten ausgleichen
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Kommunalfinanzen: Das
Land bleibt echte Hilfen schuldig
Duisburg, 22. März
2024 -
StGB NRW-Pressemitteilung Düsseldorf - Die Stimmung in den
Städten und Gemeinden ist unverändert schlecht. Trotz
erweiterter Spielräume im Haushaltsrecht stehen viele
Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Solange das Land
davor zurückscheut, die strukturelle Unterfinanzierung der
Kommunen anzugehen, droht Städten und Gemeinden der Weg in
die Haushaltssicherung. „Schon seit mehr als 40 Jahren leben
wir von der Substanz und sind immer mehr gezwungen zu
improvisieren“, unterstrich Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und
Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort am Rande einer
Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in
Düsseldorf.
„Mit jeder Krise, mit jeder neuen
Aufgabe wächst die Überforderung. Schon heute reicht es bei
etlichen Gemeinden nicht einmal mehr für die Pflichtaufgaben,
etwa in der Kita, in Schulen oder anderen Bereichen.“
„Nachdem wir im Herbst mit einem Hilferuf darauf hingewiesen
haben, dass jede vierte Kommune vor der Haushaltssicherung
steht, hat das Land an einigen Stellen eilig nachgebessert,
allerdings nicht einen einzigen Euro frisches Geld in
Aussicht gestellt“, bemängelte Landscheidt. Ob die Gespräche
zum Abbau von Bürokratie und Standards spürbare Entlastungen
bringen, bleibe abzuwarten.
Die kürzlich
beschlossenen Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht sieht
Landscheidt kritisch: „Das neue Gesetz gibt den Kommunen in
manchen Fällen die Chance, durch Umbuchungen den Kopf über
Wasser zu halten und den gesetzlich vorgeschriebenen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Aber wir haben dadurch
keinen Cent mehr in der Tasche“, erläuterte der Präsident. Im
Kern habe sich an den Problemen nichts geändert, so
Landscheidt.
„Das Land befasst sich mit
Symptomen, nicht mit den Ursachen. Wir verschieben die
Pleite, aber verhindern sie nicht. Die strukturelle
Unterfinanzierung der kommunalen Ebene verschärft sich mit
dem wachsenden Investitionsstau von Tag zu Tag“, betonte der
Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. „Je länger nicht
investiert werden kann, umso mehr geht das auf Kosten der
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Standort
Deutschland insgesamt“, so Landscheidt. „Nicht zuletzt
aufgrund des schlechten Zustandes von Schulen, Straßen oder
Sportstätten wachsen die Zweifel der Menschen an der
Leistungsfähigkeit des Staates. Dies ist eine Gefahr für
unsere Demokratie.“
Landscheidt forderte: „Bund
und Land als unsere Ansprechpartner stehen mehr denn je in
der Pflicht, die Not der Kommunen anzuerkennen und eine
auskömmliche wie nachhaltige Finanzierung der Städte und
Gemeinden sicherzustellen. ‚Wer bestellt, bezahlt‘ – dieser
Grundsatz muss Maßgabe aller politischer
Handlungsentscheidungen sein, gerade mit Blick auf die
Ausweitung staatlicher Leistungen. Die einzige echte Lösung
sehen wir in einem Abbau der strukturellen Unterfinanzierung
der Städte und Gemeinden.“
Flüchtlingsfinanzierung: Land muss gestiegene Kosten
ausgleichen Städte und Gemeinden fordern
rückwirkende Erhöhung der Flüchtlingspauschale um mindestens
25 Prozent. Die Städte und Gemeinden sind durch die Aufnahme,
Unterbringung und Integration von Geflüchteten weiterhin sehr
stark belastet.
"Das Land muss die Kommunen
deutlich mehr unterstützen und die Flüchtlingspauschale um
mindestens 25 Prozent erhöhen", forderte Christof Sommer,
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB
NRW), am Rande einer Präsidiumssitzung in Düsseldorf. "Die
Städte und Gemeinden zahlen schon seit Jahren obendrauf. Sie
sind zwingend auf eine Erstattung der tatsächlichen Kosten
angewiesen, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen
entstehen", kritisierte Sommer.
"Eine Erhöhung
der Pauschale, die uns für jeden Geflüchteten zusteht, ist
überfällig. Schon allein wegen der enormen Preissteigerungen
ist der aktuelle Betrag von 10.500 Euro im Jahr für eine
kreisangehörige Kommune viel zu gering." Sommer wies auf die
dauerhaft hohe Belastung der Kommunen hin. "Die Städte und
Gemeinden stehen seit Anfang 2022 unter Dauerstress. Umso
mehr benötigen sie eine Finanzausstattung, mit der sie
Betreuung, Unterkunft und Integration verlässlich bezahlen
können", so Sommer.
Die aktuelle Pauschale im
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sei hoffnungslos veraltet
und beruhe auf Kostenberechnungen aus dem Jahr 2017. Das Land
stehe daher in der Pflicht die FlüAG-Pauschale rückwirkend
zum 1. Januar 2024 um mindestens 25 Prozent zu erhöhen, um
Kostensteigerungen aufzufangen, eine Finanzierungsregelung
für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen, für die
die Kommunen bislang keinerlei Erstattung erhalten, sich
stärker an den Gesundheitskosten für Geflüchtete zu
beteiligen und die Mindestgrenze von derzeit 35.000 Euro für
eine Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten
deutlich herabzusetzen. Auch der Bund müsse deutlich mehr
Verantwortung übernehmen. Die beim Flüchtlingsgipfel im
November verbredete einmalige Pauschale von 7500 Euro reiche
nicht aus, um die Kommunen hinreichend zu entlasten.
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Fußball-Europameisterschaft 2024: Land vereinfacht
kommunale Veranstaltungsplanung |
Düsseldorf, 19. März 2024 -
Landesregierung ändert zur Vereinfachung befristet das
Landes-Immissionsschutzgesetz Die Fußball-Europameisterschaft
der Männer findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in
Deutschland statt. In Nordrhein-Westfalen sind Dortmund,
Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln die Austragungsorte ("host
cities") von 20 Spielen. Insbesondere in diesen Städten
werden Public-Viewing- sowie Fan-Veranstaltungen und
Begleitprogramme angeboten. Derartige Veranstaltungen gehen
in der Regel mit erhöhten Lärmimmissionen einher, die zum
Teil bis in die Nachtstunden hineinreichen.
Die
Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird in
Nordrhein-Westfalen durch das Landes-Immissionsschutzgesetz
(LImschG) geschützt, Ausnahmen hiervon waren bisher nur auf
Grundlage von Einzelentscheidungen nach Abwägung durch die
Kommunen möglich. Um den Kommunen mehr Rechts- und
Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen
zu bieten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat die
Landesregierung nun eine für die EM befristete Änderung des
Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass von den Gemeinden
selbst oder durch Beauftragte im Zusammenhang mit der EM 2024
durchgeführte Großveranstaltungen in bis zu neun Nächten bis
1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten
zwischen 22.00 und 24.00 Uhr stattfinden können, ohne dass
hierfür Einzelausnahmen notwendig sind. Mit einem
Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept muss jedoch
sichergestellt werden, dass bei einer angrenzenden
Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren
Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel
verursacht werden.
Die Regelung berücksichtigt
das öffentliche Interesse an der Durchführung dieser
Veranstaltungen und den angemessenen Schutz der Anwohnerinnen
und Anwohner gleichermaßen. Für andere Veranstaltungen im
Rahmen der Fußball EM 2024 gelten weiterhin die allgemeinen
Regeln des Lärmschutzes. Dies bedeutet, es besteht wie bisher
die Möglichkeit, dass die Kommunen durch ordnungsbehördliche
Verordnungen allgemeine Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe
zulassen oder diese auf Antrag erteilen. Dies gilt ebenso für
die Außengastronomie.
Die im LImschG für die
Außengastronomie geregelte generelle Ausnahme vom allgemeinen
Schutz der Nachtruhe für die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr
umfasst zwar keine Ton- und Fernsehdarbietungen im Freien.
Public-Viewing im Bereich von Außengastronomie kann jedoch
durch weitergehende Einzelzulassungen durch die Kommunen
ermöglicht werden. Zurzeit befindet sich ebenfalls eine
Verordnung des Bundes über den "Lärmschutz bei öffentlichen
Fernsehdarbietungen im Freien über die
Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024" in Vorbereitung.
Da landesrechtliche Regelungen Vorrang haben,
findet diese Bundesverordnung in Nordrhein-Westfalen jedoch
keine Anwendung. Minister Krischer betont: "Wir wollen, dass
dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den
Großevents mit Public-Viewing stattfinden kann, aber eben
auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da,
wo Fußballfans gucken und feiern wollen." Weitere
Informationen
Landes-Immissionsschutzgesetz auf recht.nrw
FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF)
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- Landeskabinett gibt grünes Licht
für weitere Umsetzung des Startchancen-Programms -
Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den
Übergang von der Schule in den Beruf
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Vereinbarungen beschlossen •
Landtag wird befasst
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Ministerin Feller: Jetzt kann der Auswahlprozess der
Schulen beginnen, die ab dem Schuljahr 2024/25 gefördert
werden
Düseldorf, 6. März 2024 - Die Landesregierung
hat grünes Licht gegeben für die weiteren Vorbereitungen zur
Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen.
Das Landeskabinett hat in dieser Woche der
Verwaltungsvereinbarung und der Rahmenvereinbarung
Startchancen mit dem Bund zugestimmt, welche die rechtliche
und politische Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des
Bund-Länder-Programms zur Förderung von Schulen in
herausfordernder Lage bilden.
Die Vereinbarungen
wurden nun unmittelbar dem Landtag Nordrhein-Westfalen
zugeleitet, der sich final damit befassen wird. „Die
Vereinbarungen zum Startchancen-Programm schaffen die
Voraussetzungen dafür, dass das Schulministerium mit dem
Auswahlprozess der Schulen beginnen kann, die ab dem
Schuljahr 2024/25 in einer ersten Kohorte und dann ab dem
Schuljahr 2025/2026 in einer zweiten Kohorte gefördert
werden“, sagte Schulministerin Dorothee Feller.
Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm in
den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund
und wird seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in
die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900
Schulen in herausfordernder Lage investieren. Ein Hauptfokus
des Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen
Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen
und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Um die Schulen bei ihren Aufgaben wirksam zu
unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen:
Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche
Ausstattung und Infrastruktur der jeweiligen Schule
geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort
abgestimmt ist. Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem
eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung
für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu
einer Verbesserung der Schul- und Unterrichtsentwicklung
beiträgt.
Ein zusätzliches Personal-Budget, um
neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher
Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen
unterstützen (Multiprofessionelle Teams). Das
Schulministerium wird in enger Abstimmung mit den
Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulämtern nun
kurzfristig die ersten 400 förderberechtigten Schulen in
herausfordernder Lage auswählen, die ab April für eine
Teilnahme in der 1. Kohorte angesprochen werden sollen.
In dieser Phase werden ebenfalls die jeweiligen
Schulträger eingebunden. Der Fokus liegt dabei mit 60 Prozent
auf der Förderung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und
Förderschulen. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden
weiterführende Schulen und ausgewählte Bildungsgänge der
Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.
„Bei der Auswahl orientieren wir uns streng an der
Zielsetzung des Programms und den zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Sozialindikatoren und können dabei als eines von
wenigen Ländern auf unseren aktuellen Schulsozialindex
zurückgreifen“, erläuterte Ministerin Feller.
Damit ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Schulen
vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden:
der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von
Schülerinnen und Schülern. „Es ist wichtig, dass das Geld und
damit die Förderung genau bei den Schülerinnen und Schülern
ankommt, die sie am dringendsten benötigen“, führte
Ministerin Feller aus.
Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den
Übergang von der Schule in den Beruf An vielen
Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sie kaum noch
wegzudenken: Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und
-begleiter. Dort übernehmen sie seit 2012 die wichtige
Aufgabe, jungen Menschen individuelle Orientierung zu bieten,
sie bei ihrem Abschluss zu unterstützen und ihnen den
erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung zu
ermöglichen. Die neue Förderphase für angehende Auszubildende
ist jetzt gestartet.
Eineinhalb Jahre vor dem
Abschluss beginnt die individuelle Betreuung der jungen
Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter.
Die Sozialpädagoginnen- und -pädagogen unterstützen die
Schülerinnen und Schüler im Alltag, in der Schule und bei der
Berufswahl. Damit leistet die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“
als individuelles Förderinstrument für Jugendliche einen
wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in
Nordrhein-Westfalen – und damit für die wirtschaftliche
Entwicklung des Bundeslandes.
Wie in den
vergangenen Jahren können von der individuellen Starthilfe
auch jetzt wieder über 5.000 Jugendliche profitieren.
Ermöglicht wird die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“ durch
finanzielle Mittel der Landesregierung, der Bundesagentur für
Arbeit und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ein wesentliches Ziel
der #FachkräfteoffensiveNRW ist es, Nordrhein-Westfalen zum
Berufsbildungsland Nummer Eins zu machen. Gelingen kann das
nur, wenn auch junge Menschen mit schlechteren Startchancen
nicht auf der Strecke bleiben.
Mit der
Berufseinstiegsbegleitung haben wir ein bewährtes
und hilfreiches Förderinstrument, mit dem wir ihnen beim
Start ins Berufsleben unter die Arme greifen: Denn die
Begleiterinnen und Begleiter kümmern sich schon in der
Schulzeit individuell um Schülerinnen und Schüler, die
besondere Unterstützung brauchen, und helfen beispielsweise
bei Bewerbungsunterlagen, der Vermittlung in Praktika und der
Suche nach einem Ausbildungsplatz. Deswegen freue ich mich
sehr, dass wir die Berufseinstiegsbegleitung auch in diesem
Jahr gemeinsam mit der Bundesagentur weiter fördern.“
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „An
unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen reifen die Fachkräfte
von morgen heran. Jeder junge Mensch, der sich für eine
Ausbildung entscheidet, ist wichtig, um dem schon jetzt
offensichtlichen Personalmangel in vielen Berufsfeldern zu
begegnen. Damit die Schülerinnen und Schüler wissen, welche
Arbeit ihnen Freude bereitet und welche Möglichkeiten sich
für sie auf dem Arbeitsmarkt auftun, müssen wir ihnen
frühzeitig jede Orientierung bieten, die möglich ist. Die
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter
spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es ist gut, dass sie
sich dauerhaft um Schülerinnen und Schüler kümmern – so
können vertrauensvoll alle relevanten Fragen vor dem Einstieg
in den Beruf geklärt werden.“
Roland
Schüßler, Vorsitzender der Geschäftsführung der
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für
Arbeit: „In NRW haben wir in den vergangenen Jahren eine
Trendwende am Ausbildungsmarkt erlebt: Es gibt – bei
regionalen Unterschieden – insgesamt landesweit mehr
gemeldete Ausbildungsstellen als jugendliche Bewerberinnen
und Bewerber. Hintergrund ist der Wandel in der Demografie.
Damit die Ausbildung und so auch der Fachkräftenachwuchs die
angestammt wichtige Rolle für den NRW-Arbeitsmarkt weiter
spielen kann, ist es wichtig, die individuelle Unterstützung
von Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Der Ausbildungs-
und damit der Arbeitsmarkt kann auf kein Talent verzichten.
Dafür ist die Berufseinstiegsbegleitung ein wichtiger
Baustein. Gleichzeitig sind die Berufseinstiegsbegleiterinnen
und -begleiter für die jungen Menschen ein wichtiger
persönlicher Kontakt, der ihnen die individuell passende
Starthilfe gibt, die sie für eine erfolgreiche berufliche
Zukunft benötigen.“
Unterstützung beim Übergang
von der Schule in den Beruf In der bis zu 36-monatigen
Betreuungsdauer bauen die Berufseinstiegsbegleiterinnen und
-begleiter eine persönliche Beziehung zu den Jugendlichen
auf. Damit schaffen sie die Grundlage für die
sozialpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler
bei der Bewältigung von Hürden im Alltag, in der Schule und
bei der Berufswahl. Die Betreuung beginnt 18 Monate vor dem
Abschluss. Nach dem Abschluss besteht die Möglichkeit, die
Jugendlichen weitere 18 Monate regelmäßig individuell zu
unterstützen.
Gefördert werden Jugendliche, die
den Förder-, Haupt-, Realschulabschluss erreichen wollen. Ein
zentraler Fokus während der Schulzeit ist die
Berufsorientierung. Berufseinstiegsbegleiterinnen und
-begleiter vermitteln Praktika und unterstützen die jungen
Menschen bei der Entscheidung für einen individuell passenden
Ausbildungsberuf. Im Anschluss an diese Entscheidung helfen
sie bei der Bewerbung, etwa durch Bewerbungstrainings und
Unterstützung bei der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen.
Ist der Start in die Ausbildung gelungen, können sich die
Jugendlichen noch während der ersten Monate der Ausbildung
individuell begleiten lassen. Ziel ist es, dass die
Jugendlichen den Berufsabschluss erwerben und erfolgreich in
ihre berufliche Zukunft starten.
Zu gleichen
Teilen finanziert durch Land und Bundesagentur für Arbeit
Fachlich begleitet wird die Berufseinstiegsbegleitung NRW
durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung
(G.I.B.). Die Finanzierung wird zu gleichen Teilen durch das
Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit
gewährleistet. Im Jahr 2023 waren es rund 32 Millionen Euro,
mit denen die über 5.000 Schülerinnen und Schüler gefördert
wurden.
Für weitere Informationen können sich
interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an
Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen oder an die
Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit wenden. Weitere
Informationen Berufseinstiegsbegleitung auf der
Internet-Seite des NRW-Arbeitsministeriums:
https://www.mags.nrw/berufseinstiegsbegleitung-faq
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1,7 Milliarden Euro Fördersumme stehen dieses Jahr
für Nordrhein-Westfalen bereit
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Ministerin Scharrenbach:
Wohnraumförderung 2024 bietet Verlässlichkeit und Planbarkeit
für den öffentlichen Wohnungsbau
Düsseldorf, 27. Februar 2024 - Ministerin Ina Scharrenbach
hat am Dienstag, 27. Februar 2024, gemeinsam mit Vertretern
der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen die neuen
Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024
vorgestellt und einen Einblick in die aktuelle Situation der
Immobilienwirtschaft und der Bauwirtschaft gegeben. Mit der
öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land
Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und
Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter
und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote
mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste
Zielgruppen.
Die geförderten Investitionen
berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des
Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember
2021. „Aus 3 mach 1: Weniger Bürokratie für mehr
öffentlich-geförderten Wohnraum. Ob Mietwohnungsneubau,
Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder
Studierende, Modernisierungsförderung – eine Richtlinie, 1,7
Milliarden Euro Fördervolumen.
Die neue Förderung
berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den
Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und
7,85 Euro für die Einkommensgruppe A vor. Sie stellt eine
Anpassung gegenüber 2023 zwischen 50 Cent und 75 Cent dar. Um
zirkuläre Bauweisen zu fördern, suchen wir zudem in 2024 zehn
Bauvorhaben, die mit uns den Einstieg in den digitalen
Gebäudepass vollziehen. Damit bleibt die öffentliche
Wohnraumförderung Innovationsmotor und Nordrhein-Westfalen
,place-to-bau´“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Alexander Rychter,
Verbandsdirektor vom Verband der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW): „Die heute
vorgestellten Förderbedingungen geben den sozial orientierten
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland
Westfalen in Zeiten von steigenden Baukosten, hohen Zinsen
und unsicherer bundespolitischer Förderkulisse die Sicherheit
und Verlässlichkeit für den Neubau und die Modernisierung
öffentlich geförderter Wohnungen, die sie brauchen.“
Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW NRW - Verband der
mittelständischen Immobilienwirtschaft: „Mitten in der
Baukrise ist die öffentliche Wohnraumförderung wichtiger denn
je, um für niedrige Einkommensgruppen trotz schwieriger
Marktlage eine Perspektive auf bezahlbaren und verfügbaren
Mietwohnraum zu schaffen.
Aber auch beim
Wohneigentum ist die erneut gute Förderung wichtig und
richtig. Wenn junge Familien die Chance haben, ihren Traum
von den eigenen vier Wänden zu realisieren, machen sie
gleichzeitig dringend benötigten Mietwohnraum frei für
andere. Aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen sind die
Förderprogramme durch die hohe Verlässlichkeit und die
stetige Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ein wichtiger Anker in der Planung und
Umsetzung von Wohnungsbauprojekten.“
Konrad
Adenauer, Präsident Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Der
Wohnungsbau erlebt gerade sehr herausfordernde Zeiten.
Angesichts der ungünstigen Finanzierungsbedingungen und der
stark gestiegenen Baukosten sind frei finanzierte Projekte
vom Eigenheim bis zum Mietwohnungsbau für viele private
Eigentümer kaum noch realisierbar. Die öffentliche
Wohnraumförderung ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, um
den Neubau in NRW am Laufen zu halten. Dabei kommt der
Eigentumsförderung eine hohe Bedeutung zu, denn jeder, der
ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei. Wir freuen
uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur
Eigentumsförderung. Die passgenaue Ausgestaltung der
Förderung hat im letzten Jahr gut funktioniert und wir
arbeiten gemeinsam daran, das auch für die Zukunft
sicherzustellen.“
Rüdiger Otto, Vizepräsident
Bauverbände Nordrhein-Westfalen: „Seit mehreren Jahrzehnten
schafft das Land Nordrhein-Westfalen mit seiner öffentlichen
Wohnraumförderung dringend benötigen Wohnraum für
Auszubildende, Studierende, Menschen mit körperlichen
Einschränkungen und einkommensschwache Haushalte. Daher
stehen heute rund 40% aller Sozialwohnungen Deutschlands in
Nordrhein-Westfalen. Allerdings hat die Erfahrung der letzten
Jahre gezeigt, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen
können. Immer mehr Wohnungen fallen aus der
Belegungsbindung und der Bestand schmilzt weiter ab. Daher
war es wichtig und richtig, dass das Landesbauministerium die
öffentliche Wohnraumförderung aufgestockt und ausgeweitet
hat. Dabei fließen nicht nur neue Mittel in das Programm, sie
sind auch bis 2027 festgelegt. Wir als Baugewerbe freuen uns
über ein derart klares Bekenntnis, dass vor allem
Planungssicherheit schafft.“
Axel Wahl,
Vizepräsident der Bauindustrie NRW: „Die Versorgung mit
ausreichend bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und
attraktivem Wohnraum ist zentrale Zukunftsaufgaben in NRW,
die BAUINDUSTRIE NRW ist dabei strategischer und starker
Partner von Politik und Auftraggebern. Die erneut und auch in
der Vergangenheit schon stetig hohe Wohnraumförderung der
NRW-Landesregierung schafft Planungssicherheit für unsere
Mitgliedsunternehmen und steht für eine verlässliche Politik
in NRW.“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes
Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen über
neun Milliarden Euro ausgestattet. Mit einem Gesamtergebnis
von rund 2,1 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 11.854
Wohneinheiten erreichte Nordrhein-Westfalen für 2023 einen
Rekordwert beim öffentlichen Wohnungsbau.
Der
Mietwohnungsneubau legt mit 68 Prozent auf 6.726 Wohnungen
zu, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen sogar
eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten. Bei
der Modernisierungsförderung hat Nordrhein-Westfalen eine
bundespolitische Delle im Zusammenhang mit den ewigen
Diskussionen um das Heizungsgesetz zu verzeichnen: Die Anzahl
der Wohneinheiten in der Modernisierungsförderung geht leicht
um 4,3 Prozent auf 2.641 Wohneinheiten zurück.
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Landtags-Anfrage zum Mieterschutz
- SPD-Antragsteller: Der Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen
ist vollkommen unzureichend.
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Antrag der Fraktion der SPD
Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die Mieterinnen und Mieter in
Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen
Mieterschutz I. Ausgangslage Nordrhein-Westfalen ist
Mieterland. Von den rund 18,2 Millionen Menschen1 leben mehr
als 10 Millionen in Mietwohnungen. Das sind rund 55 % der
Bevölkerung. Mit der von der Landesregierung mit Wirkung zum
1. Juli 2020 erlassenen Mieterschutzverordnung (MietSchVO
NRW) sollen sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung
als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt werden.
Zudem gibt die Verordnung Mieterinnen und Mietern
nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
einen erweiterten Kündigungsschutz. Die Landesregierung wähnt
sich „damit an der Seite der Mieterinnen und Mieter“2 . Dies
ist jedoch nicht der Fall, denn mit der Verordnung vom 1.
Juli 2020 erfolgte ein erheblicher Abbau des bisherigen
landesrechtlichen Mieterschutzes. Die Gebiete in
Nordrhein-Westfalen, in denen die ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im
Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches besonders gefährdet ist,
werden auch als angespannte Wohnungsmärkte bezeichnet.
Sie unterliegen dem Schutz dieser Verordnung, die in
der Anlage 18 Städte und Gemeinden von 396 in
Nordrhein-Westfalen nennt. Das sind lediglich 4,5 % aller
Gebietskörperschaften des Landes. Im Gegensatz zu den
vorherigen rechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen,
stellt die geltende Mieterschutzverordnung eine erhebliche
Einschränkung der Gebietskulissen und damit einen massiven
Abbau des Mieterschutzes zulasten der Mehrheit der
Bevölkerung dar. Bereits im Jahr 2020 war diese Verordnung
von Kommunen, Mieterschutzverbänden, Sozialverbänden und DGB
als realitätsfern und mieterfeindlich eingestuft worden.
Das dieser Mieterschutzverordnung zu Grunde liegende
wissenschaftliche Gutachten zur Bestimmung der angespannten
Wohnungsmärkte weist erhebliche Mängel auf, die u.a. von der
Verwendung ungeeigneter Bewertungskriterien bis zum Verzicht
auf vorhandene realitätsbezogene Wohnungsmarktdaten der
Städte und Gemeinden reichen.
1 Ende Juni 2023
haben in Nordrhein-Westfalen 18 152 449 Menschen gelebt
(IT.NRW).
2 Homepage des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen / Mieterschutz und Wohnungsaufsicht
(https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht,
5.2.2024). So zeigt sich in der Gesamtschau, dass die
Definition von lediglich 18 Städten und Gemeinden mit
angespannten Wohnungsmärkten für die Mieterschutzverordnung
eher ein willkürliches Instrument zum Abbau des
Mieterschutzes als zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor
ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen darstellt. Grundlage
dieser Betrachtung ist die Tatsache, dass Nordrhein-Westfalen
mehrere Definitionen zum Thema angespannte Wohnungsmärkte
kennt, die zu deutlich anderen Ergebnissen führen.
Als Beispiel sei hier die seit dem 6. Januar 2023 gültige
Baulandmobilisierungs-Verordnung der Landesregierung
angeführt. Diese versetzt insgesamt 95 Kommunen in die Lage,
noch besser aus Brachflächen Bauflächen zu machen,
gemeindliche Vorkaufsrechte zur Anwendung zu bringen und
Möglichkeiten zur Verhängung eines Baugebotes bei dringendem
Wohnbedarf der Bevölkerung zu schaffen. Der Verordnung liegt
ein wissenschaftliches Gutachten des Dienstleisters
Regiokontext zugrunde, das für NRW insgesamt 95 Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten definiert. Ein weiteres Beispiel
ist der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau des Landes.
Hier soll sich die Förderung auf Städte und Gemeinden
mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau
konzentrieren. Jede Kommune in Nordrhein-Westfalen ist in ein
sogenanntes Mietniveau von M1 bis M4+ eingestuft. Dabei
sollen die Stufen M4 und M4+ das höchste Bedarfsniveau
umfassen. Die dazu gehörigen Kommunen lassen sich als Städte
und Gemeinden mit angespannten und sehr angespannten
Wohnungsmärkten verstehen. Im Ergebnis dieses Gutachtens zur
„räumlichen und sachlichen Differenzierung der
Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen (Gebietskulissen)“
gelten 225 Kommunen von 396 als angespannte Wohnungsmärkte.
II. Der Landtag stellt fest: • Der
Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ist vollkommen
unzureichend. • Die Mieterschutzverordnung vom 1. Juli
2020 basiert auf einer unzureichenden Datenbasis und auf
falschen Bewertungskriterien. • Sie basiert auf einem
mangelhaftem Gutachten, das wissenschaftlichen Maßstäben
nicht genügt. • Die gegenwärtige Mieterschutzverordnung
ist ein Instrument zum Abbau des Mieterschutzes in
Nordrhein-Westfalen und hebelt den bundesgesetzlich
geregelten Mieterschutz in weiten Teilen des Landes
Nordrhein-Westfalen aus.
• Die Mieterinnen und Mieter
in Nordrhein-Westfalen haben ein Recht auf einen
realitätsbezogenen angemessenen Mieterschutz in ganz
Nordrhein-Westfalen, der die Anwendung des bundesrechtlichen
Mieterschutzes aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ermöglicht.
• Hierzu bedarf es der Neufassung einer
Mieterschutzverordnung, die in enger Abstimmung mit den
kommunalen Spitzenverbänden und allen weiteren relevanten
Akteuren geschaffen werden muss und die soziale Realität der
Wohnungsmärkte in NordrheinWestfalen angemessen abbilden
muss.
III. Der Landtag beschließt: Der Landtag
fordert die Landesregierung auf, • umgehend eine
realitätsbezogene MieterschutzVO zu erarbeiten, die den
Schutzbedürfnissen der Mieterinnen und Mieter gerecht wird
und sowohl in Wirkung als auch in Reichweite der
tatsächlichen sozialen Realität des Wohnungsmarktes
entspricht,
• die Erarbeitung dieser neuen
Mieterschutzverordnung in enger Abstimmung mit den kommunalen
Spitzenverbänden, dem Deutschen Mieterbund und der
Wohnungswirtschaft zu vollziehen • die Einrichtung kommunaler
Prüfstellen zur Einhaltung der Mietpreisbremse zu ermöglichen
und eine Beobachtungsstelle auf Landesebene zu schaffen,
• sich im Bundesrat deutlich für die Rechte von Mieterinnen
und Mietern zu positionieren und sich für Gesetzesänderungen
zum Mieterschutz einzusetzen, u.a. für o die Einführung einer
Kappungsgrenzen ähnlichen Regelung für Indexmietverträge, o
eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes über 2025 hinaus, o
eine Verlängerung und verbesserte Durchsetzbarkeit der
Mietpreisbremse sowie o verschiedene Verbesserungen beim
Kündigungsschutz (u.a. Schonfristzahlungen und
Eigenbedarfskündigungen).
Jochen Ott Ina
Blumenthal Sarah Philipp Sebastian Watermeier und
Fraktion
|
Änderungsantrag der Fraktion der
CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem „Gesetz zur
Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in
NRW (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz – KAG-ÄG NRW)“
|
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/6414
Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die
Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, den
Artikel 1 Nr. 3 des genannten Gesetzentwurfes wie folgt zu
ändern:
§ 8a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst: Das Land Nordrhein-Westfalen
erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen
Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz
1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben
können. b) Satz 4 wird gestrichen.
2 Begründung: zu
a): Ziel der Regelung in § 8a Absatz 1 Satz 1 KAG-ÄG NRW war
es schon bisher, dass von der Beitragserstattung ausnahmslos
alle Beträge erfasst werden, die von den Kommunen infolge des
Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für
Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erhoben werden können.
Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde
bezweifelt, dass die bisherige Formulierung sämtliche
betroffenen Beitragstatbestände abdecke, die unter das
Beitragserhebungsverbot fielen. Dieser Zweifel wurde damit
begründet, dass die Definition von Straßenausbaumaßnahmen in
§ 8a Absatz 1 KAG-ÄG NRW nicht der sich aus § 8 Absatz 2 Satz
1 KAG NRW ergebenden Definition entspreche, sondern diese
einschränke.
Mit der Neufassung des Satzes wird
dem beschriebenen Zweifel der Boden entzogen und das
gesetzgeberische Ziel unmissverständlich klargestellt, alle
infolge des Erhebungsverbots entfallenden Beiträge
vollumfänglich zu erstatten. zu b): Der Verweisung bedarf es
im Ergebnis nicht, da mit der Fristenregelung in § 8a Absatz
1 Satz 2 und 3 KAG-ÄG NRW die erforderlichen gesetzlichen
Regelungen getroffen wurden.
Sollte sich darüber
hinaus im Erstattungsverfahren die Notwendigkeit von
Detailregelungen ergeben, könnten diese unproblematisch in
der vorgesehenen Erstattungsverordnung geregelt werden. Durch
die Streichung der pauschalen Verweisung wird auch dem
vereinzelt aufgetretenen Missverständnis entgegengetreten,
das Erstattungsverfahren solle sich nach der Abgabenordnung,
statt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW richten.
Thorsten Schick Matthias Kerkhoff Fabian Schrumpf
Heinrich Frieling Guido Déus Wibke Brems
Verena Schäffer Mehrdad Mostofizadeh Dr. Julia Höller
Dr. Robin Korte und Fraktion
|
Bezirksregierung bewilligt der LGH
e.V. über 4 Millionen Euro für das Projekt „Übergangslotsen“
|
Lotsen begleiten Schülerinnen und
Schüler an Berufskollegs in die Ausbildung
Düsseldorf , 20. Februar 2024 - Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat diese Woche einen weiteren
bedeutenden Schritt getan, um die Zukunft der
Fachkräftesicherung zu stärken. Regierungspräsident Thomas
Schürmann überreichte der Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V (LGH) einen
Zuwendungsbescheid über rund 4,3 Millionen Euro zur
Unterstützung des landesweiten Projekts „Übergangslotsen“.
Dieses EU-geförderte Projekt, eingebunden in die
Fachkräfteoffensive NRW sowie in das landesweite
Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“, wurde
gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
sowie dem Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet. "Die
Investition in unsere Jugend und ihre berufliche Zukunft ist
von entscheidender Bedeutung für die Stärkung unserer
Wirtschaft und die Sicherung qualifizierter Fachkräfte.
Mit der Bewilligung von über 4 Millionen Euro für das
Projekt 'Übergangslotsen' setzen wir ein klares Zeichen für
die Förderung der Ausbildung und die Unterstützung unserer
jungen Menschen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche berufliche
Laufbahn. Die Die LGH unterstützt, indem sie als
Hauptansprechpartner die lokalen Partner im Ausbildungsmarkt
koordiniert. Außerdem überwacht sie die Qualität und den
Fortschritt der Projekte", so Regierungspräsident Thomas
Schürmann. Das Förderangebot richtet sich an
ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler an den
Berufskollegs aus den Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung
und Berufsfachschule. Mit dem Projekt sollen landesweit rund
10.000 Schülerinnen und Schüler begleitet werden.
Ziel des Projekts „Übergangslotsen“ ist, insbesondere
diese Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor des
Berufskollegs als Potenzial für die Fachkräftesicherung zu
erreichen und ihnen Ansprache- und Unterstützungsangebote für
einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung bereitzustellen.
Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den individuellen
Bedarfen und der aktuellen Situation des jungen Menschen und
wird zwischen der Schülerin/dem Schüler und der lokal
vernetzten Übergangslotsin/dem Übergangslotsen abgestimmt.
Dabei helfen die Lotsen auch bei der Suche nach
einem passenden Praktikumsplatz. Dieses Praktikum ist
verpflichtender Bestandteil der schulischen Ausbildung. Sie
arbeiten mit den Lehrkräften der Berufskollegs, den
Beratungsfachkräften der
Arbeitsagentur/Integrationsfachkräften der Jobcenter, Kammern
und Unternehmen und der Kommunalen Koordinierungsstelle
zusammen und beziehen sowohl bereits existierende
schulinterne als auch externe Angebote zur beruflichen
Orientierung mit ein.
Seit dem 1. November 2023
stehen die Übergangslotsen an Berufskollegs mit den
entsprechenden Bildungsgängen in Nordrhein-Westfalen für
ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler bereit.
Interessierte Schülerinnen und Schüler können ihre
Klassenlehrerin oder Klassenlehrer ansprechen oder sich
direkt an die Übergangslotsin oder den Übergangslosen vor Ort
im Berufskolleg wenden. Die Umsetzung des Projektes erfolgt
mittels Weiterleitung von Fördergeldern dezentral durch vor
Ort vernetzte Trägerverbünde, wobei der LGH die übergeordnete
förder- und finanztechnische Administration und die zentrale
Projektleitung im gesamten Regierungsbezirk obliegt.
Dabei zeichnet sich die LGH durch ihre langjährige
Erfahrung im Zusammenhang mit der Koordination von
überregionalen Netzwerkprojekten im Kontext der Beruflichen
Orientierung aus. Letztlich setzen fünf Trägerverbünde in
ganz Nordrhein-Westfalen bis Ende 2024 das Vorhaben der
Landesregierung um, wobei rund 133 Übergangslotsinnen und
–lotsen gefördert werden.
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Nahmobilitätsprogramm NRW: 73,7 Millionen Euro für
230 neue Maßnahmen |
Düsseldorf/Duisburg, 15. Februar 2024 -
Verkehrsminister Oliver Krischer: "Rad- und Fußverkehr sind
wichtige Säulen der Mobilität der Zukunft." Rad- und
Fußverkehr sind tragende Säulen für eine nachhaltige und
umweltgerechte Mobilität. Mit dem Nahmobilitätsprogramm für
Nordrhein-Westfalen will das Umwelt- und Verkehrsministerium
den Fuß- und Radverkehr unterstützen und stellt nun 73,7
Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit.
"Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal
für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich
sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch
die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und
Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die
Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und
Radverkehr weiter nach vorne zu bringen", erklärte Umwelt-
und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Die
Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach
den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den
Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes
Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm
werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten
Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem
Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen
im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und
Modal-Split-Erhebungen. Das Umwelt- und Verkehrsministerium
fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro
im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024.
Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil
des Programms zu veröffentlichen. Hintergrund Seit 2014
bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien
Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu
vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität
an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen,
Service sowie Kommunikation und Informationen zur
Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der
Nahmobilität. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben,
grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität,
die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und
nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und
motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu
verlagern. Weitere Informationen
Förderprogramm Nahmobilität 2024 Teil 1 (PDF)
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Hochwasser-Informationen über Webseiten, Apps und
Abo-Dienste beziehen |
Düsseldorf/Duisburg, 7. Februar 2024 -
Mit Blick auf die aktuellen
Unwetter-Warnungen weist das Umweltministerium auf das breite
Angebot der Landesregierung sowie weiterer Behörden zu
Hochwasserinformationen hin. "Ein funktionierender
Hochwasserschutz, der auf dem aktuellen Stand der Technik
ist, und moderne Hochwasserinformationssysteme als
Dienstleistung auch für die breite Bevölkerung sind wichtige
Voraussetzungen, um die Menschen in unserem Land vor den
Folgen von Hochwasserereignissen zu schützen", sagte Minister
Oliver Krischer.
Derzeit ist die Saison der
Winter- und Frühlingshochwasser, bei denen Flüsse und Bäche
in Nordrhein-Westfalen über die Ufer treten können. Diese
Hochwasser entstehen meist aufgrund von langanhaltenden
Niederschlägen oder Schneeschmelzen, die auf bereits
gesättigte Böden treffen. Insgesamt stehen im Land 103
Messpegel des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) für
Hochwasserinformationsmeldungen zur Verfügung. Ein weiterer
Ausbau um 25 neue Pegelstandorte ist geplant.
Extremwettereignisse werden zunehmen Das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erwartet für
die Zukunft, dass durch den fortschreitenden Klimawandel
meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten: "Der
Klimawandel hinterlässt auch bei uns in Nordrhein-Westfalen
deutliche Spuren in allen Umwelt-, Wirtschafts- und
Lebensbereichen", erklärte Elke Reichert, Präsidentin des
LANUV.
"Unsere Daten aus dem Monitoring zu den
Folgen des Klimawandels zeichnen die Entwicklung eindeutig
nach: Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022, die auch immer
neue Temperaturrekorde mit sich brachten, sowie mehr
Starkregenereignisse bis hin zur Flutkatastrophe
unterstreichen die Tendenz." In den letzten Jahren sind daher
auch vermehrt Hochwasser aufgrund von Starkregen aufgetreten,
die insbesondere in den Sommermonaten zu schnellen Anstiegen
der Wasserstände und zu Hochwasser vor allem an kleinen und
mittleren Gewässern führen können.
Das Land und
weitere staatliche Stellen haben daher verschiedene
Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt, um
sich umfassend und in aktuellen Hochwasserlagen zu
informieren: 1. Hochwasserportal NRW
Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über
Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das neue Hochwasserportal.NRW freigeschaltet.
Es informiert unter anderem über die Online-Messdaten der
Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der
Niederschlagsmessstationen des LANUV. Darüber hinaus können
beispielsweise Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung
möglicher Überflutungen angezeigt werden. Bei bevorstehenden
und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden
auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische
Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der
Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung
gestellt.
2. Hochwasserinformationen über
die Warn-App NINA Alle Smartphones, welche die
App installiert und entsprechend eingestellt haben, erhalten
eine Benachrichtigung, wenn im entsprechenden Gebiet
Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen
Lagebericht bereitgestellt werden. Dazu müssen Nutzerinnen
und Nutzer wahlweise den aktuellen Standort abonniert haben
und sich im betroffenen Einzugsgebiet befinden, oder sie
werden über die Hochwassergefahr an einem unter "Meine Orte"
abonnierten Ort informiert, wenn dieser im betroffenen
Einzugsgebiet liegt.
Wichtig ist dabei, dass in
den Einstellungen von NINA unter Hochwasserwarnungen die
Einstellung "Benachrichtigungen erhalten" aktiviert wird. In
Nordrhein-Westfalen werden bei drohendem oder eingetretenem
Hochwasser jetzt regionsbezogene Hochwasserinformationen für
17 Flusseinzugsgebiete, die die Fläche von
Nordrhein-Westfalen abdecken, bereitgestellt. Damit werden
gezielt die Bürgerinnen und Bürger aktiv über vorliegende
Hochwasserinformationen benachrichtigt, für die die
Information zu Hochwasser bzw. drohendem Hochwasser im
jeweiligen Flusseinzugsgebiet relevant ist. Die Informationen
des LANUV dienen auch den zuständigen Kreisen und Gemeinden
für die Warnung der Bevölkerung. Informationen und Download
über www.bbk.bund.de: Warn-App-NINA
3. Umweltportal NRW Das
Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche
Daten, Fakten und Informationen zum Umweltzustand in
Nordrhein-Westfalen und bietet Zugang zu Hunderten von
Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten,
Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Schnelle
Informationen in aktuellen Lagen und vertiefende
Informationen zu einer Vielzahl von Umwelt-Themen: Über das
Umweltportal NRW können sich Bürgerinnen und Bürger über
Hochwasserstände der Hochwassermeldepegel und aktuelle
Hydrologische Lageberichte informieren lassen.
Darüber hinaus kann man sich im Umweltportal über aktuelle
Warnmeldungen bei Umweltereignissen, neue
Daten-Veröffentlichungen, aktuelle Wolfsnachweise oder
Ozon-Belastungen, Belastungen von Lebensmitteln sowie über
ortsbezogene Umweltmessdaten direkt per Mail benachrichtigen
lassen. Übersicht über die Abo-Dienste zu Pegeln und zum
Hydrologischen Lagebericht: Umweltportal
NRW
4. Hochwasserinformationen über die
MeinePegel-App "Meine Pegel" ist die gemeinsame
Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Länder
mit rund 3.000 Pegeln in ganz Deutschland.
Über
die App ist ebenfalls eine Benachrichtigung bei Vorliegen von
Hochwasserinformationen in einzelnen Regionen möglich.
Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte
Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet
werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung
über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über www.hochwasserzentral.info: Meine
Pegel
5. Hochwasserrisikokarten /
Gefahrenkarten Auf einer Länge von rund 6000
Kilometern an 438 Gewässern wurde in NRW ein signifikantes
Hochwasserrisiko festgestellt und bereits in
Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Mithilfe der in den
Hochwassergefahrenkarten dargestellten Überflutungsausdehnung
und Überflutungstiefe für drei charakteristische
Hochwasserereignisse zeigen sie, wo in einer Region oder
Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen.
Auf dieser Basis kann die individuelle Gefahrenlage
bewertet werden. Damit können Schäden vorgebeugt und
Schutzmaßnahmen geplant werden. Die veröffentlichten Karten
finden Sie unter: hochwasserkarten.nrw.de.
Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren und
-risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen
Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der
Starkregengefahr am jeweiligen Wohnort kann die
Starkregengefahrenhinweiskarte NRW bieten, die wie die
Hochwassergefahren- und -risikokarten die Auswirkungen
bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt: Geoportal
NRW Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD)
über Wettergefahren. Vielfach gibt es zudem detaillierte
Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden.
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Startchancen-Programm bringt rund 2,3 Milliarden Euro
für Schulen in NRW |
Düsseldorf, 2. Februar 2024 -
Nordrhein-Westfalen erhält für Schulen in herausfordernder
Lage in den kommenden Jahren finanzielle Unterstützung des
Bundes in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. Das Geld ist
Bestandteil des Startchancen-Programms, mit dem Bund und
Länder faire Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
ermöglichen wollen. In einer eigens einberufenen
Sonder-Kultusministerkonferenz haben die
Bildungsministerinnen und -minister der Länder sowie
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente bzw.
Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen getroffen.
„Die Einigung ist eine große Chance für die
deutsche Bildungslandschaft und eine sehr gute Nachricht für
ganz viele Schulen“, erklärte Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller: „Es war gut, dass Nordrhein-Westfalen mit
großem Engagement maßgeblich an der Ausgestaltung des
Startchancen-Programms mitgewirkt hat, und ich bin froh, dass
die Förderung der Schulen zum kommenden Schuljahr endlich
beginnen kann.“
Aus dem Startchancen-Programm
erhält Nordrhein-Westfalen über eine Laufzeit von zehn Jahren
insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird
seinerseits bis zu demselben Umfang im Land in die gezielte
Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in
herausfordernder Lage investieren. Der Fokus liegt dabei auf
der Primarstufe, für die 60 Prozent der Förderung vorgesehen
sind. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende
Schulen und die Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs
gefördert.
„Wenn wir über Startchancen
sprechen“, so Ministerin Feller, „dann ist es
selbstverständlich, dass wir uns besonders auf die frühe
Förderung konzentrieren – und damit vor allem die Grund-,
aber auch die Förderschulen stärken. Neben den Schulformen
der Sekundarstufe I wollen wir darüber hinaus auch den
Schülerinnen und Schülern einen guten Start ermöglichen, die
sich an unseren Berufskollegs auf eine Ausbildung
vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen stets die Förderung der
Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die
Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, die wir in
Nordrhein-Westfalen zum Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht
haben.“
Um die Schulen bei dieser Aufgabe
wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf
drei Säulen: 1. Ein Chancen-Budget, aus dem unter
anderem eine pädagogische und systemische Beratung und
Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die
nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und
Unterrichtsentwicklung beiträgt. 2. Ein
zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften
weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen
einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen
(Multiprofessionelle Teams). 3. Ein
Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung
und Infrastruktur geschaffen werden kann, die auf den
konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.
Ministerin Feller: „Das Startchancen-Programm folgt einem
Ansatz, dem sich Nordrhein-Westfalen bereits seit Längerem
verschrieben hat: Ungleiches ungleich behandeln. Um die
größtmögliche Wirkung zu entfalten, müssen alle drei Säulen
das Programm gemeinsam tragen. Das heißt auch: Die
Ausgestaltung wird an den einzelnen Schulen ganz
unterschiedlich aussehen. Dementsprechend werden wir die
Auswahl der Schulen in den kommenden Wochen gut vorbereiten.
Als eines von wenigen Ländern können wir dabei auf einen
schulscharfen Sozialindex zurückgreifen, den wir erst
kürzlich aktualisiert haben.“
Bund und Länder
haben sich darauf verständigt, bei der Auswahl der Schulen
vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: den
Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte
sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern.
Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen
Schulsozialindex Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage plant
das Schulministerium, bis zum Frühjahr bis zu 400 Schulen für
eine Förderung bereits ab dem Schuljahr 2024/25 auszuwählen.
Weitere Schulen werden dann im Jahr 2025 ins
Startchancen-Programm aufgenommen.
Ministerin
Feller abschließend: „Wir werden uns im weiteren Verfahren
ganz eng mit der Schulaufsicht, den Schulträgern und den
Schulen abstimmen, denn uns ist wichtig, dass das Geld
wirklich dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird.
Darüber hinaus sind wir dem Bund dankbar, dass er sich dazu
bekannt hat, die Verhandlungen zu einem Digitalpakt 2.0 mit
den Ländern bis Mitte Mai 2024 abschließen zu wollen.“
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Land fördert das Programm Medienscouts NRW mit
weiteren 1,5 Millionen Euro |
Bundesweit
einzigartiges Projekt von Schülerinnen und Schülern für
Schülerinnen und Schüler wird ausgebaut
Düsseldorf/Duisburg, 2. Februar 2024 - Lena Löbbert und
Sophie Trachte, 18 und 15 Jahre jung, sind für ihre
Mitschülerinnen und Mitschüler an der Gesamtschule
Essen-Borbeck wichtige Ansprechpartnerinnen. Die beiden
jungen Frauen sind Medienscouts. Sie helfen anderen
Jugendlichen an ihrer Schule dabei, Bilder oder Videos in
sozialen Medien richtig einzuordnen, Fälschungen und
Falschmeldungen zu erkennen oder sich gegen Cybermobbing zu
wehren.
Wie Lena und Sophie haben sich mehrere
tausend junge Menschen an nordrhein-westfälischen Schulen zu
Medienscouts ausbilden lassen. Damit es noch deutlich mehr
werden, baut das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) das
Programm nun gemeinsam mit der für die Organisation
verantwortlichen Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) aus.
In den kommenden drei Jahren stellt das MSB
weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann die LFM
NRW allen Schulen der Sekundarstufe I das Angebot machen, an
diesem Projekt teilzunehmen. Zudem sollen Grundschulen ein
auf sie zugeschnittenes Angebot erhalten, um Kinder zu
Medienscouts zu qualifizieren. Auch an Förderschulen sollen
vermehrt Medienscouts ausgebildet werden. Erste neue
Qualifizierungskurse an Schulen im Kreis Mettmann fanden
gestern bereits statt.
„Wir wollen bis 2026 noch
deutlich mehr Schulen in das Projekt integrieren, denn in
Zeiten, in denen die sozialen Medien nicht nur Chancen
bieten, sondern auch viele Risiken bergen, ist es das Beste,
wenn junge Menschen in ihrem unmittelbaren persönlichen
Umfeld Unterstützung erhalten - auf Augenhöhe und nicht mit
dem erhobenen Zeigefinger Erwachsener“, betonte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller.
„Hilfe kann
man immer dann besonders gut annehmen, wenn man sich mit
seinen Fragen und Sorgen verstanden fühlt. Und wem würden
Jugendliche bei solchen Fragen mehr vertrauen als einander?
Hier setzt das Projekt Medienscouts NRW an: Wir nehmen
Schülerinnen und Schüler sowohl mit ihren Kompetenzen als
auch mit ihren Ängsten ernst und helfen ihnen dabei, sich
selbst zu helfen. Wie die Vergangenheit zeigt, ist das ein
sehr erfolgreiches Vorgehen, und wir bedanken uns
ausdrücklich beim Schulministerium dafür, dass es auch in
Zukunft so erfolgreich mit den Medienscouts und mit noch mehr
Schulen weitergehen wird“, kommentiert Dr. Tobias Schmid,
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Förderung des
Landes.
Das Medienscout-Programm von
Nordrhein-Westfalen ist das bundesweit größte
Peer-to-Peer-Angebot dieser Art – es garantiert an den
beteiligten Schulen einen direkten Austausch zu allen
Fragestellungen rund um das Thema Medienkompetenz. An mehr
als 1.000 nordrhein-westfälischen Schulen wurden mittlerweile
rund 7.300 Medienscouts und circa 3.100 Beratungsfachkräfte
ausgebildet. „Die Landesregierung unterstützt das Programm
seit dem Jahr 2019 und hat in den vergangenen drei Jahren
fast eine Million Euro investiert. Wir haben in den
vergangenen Jahren immer wieder gesagt, dass wir dieses
besondere Programm erweitern wollen“, sagte Ministerin
Feller, „nun lösen wir dieses Versprechen ein“.
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21 neue digitale Kurse mit vielen interaktiven
Funktionen für den Unterricht |
Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2024 -
Multimediale Angebote ergänzen nun den Unterricht in Deutsch,
Englisch, Mathematik, Informatik und Sachunterricht und
stellen Hilfe für Lehrkräfte sowie Spaß für Schülerinnen und
Schüler dar. In magische neue digitale Welten können jetzt
nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler eintauchen.
Ein frisch veröffentlichter Online-Kurs erlaubt zum
Beispiel nicht nur das Schreiben von Märchen und anderen
Geschichten, sondern bietet auch die Möglichkeit, eigene
Erzählungen einzusprechen, sich vorzulesen oder vom Computer
vorlesen zu lassen, über interaktive Elemente auf den
Bildschirmen die Bewertungen von Mitschülerinnen und
Mitschülern einzuholen und deren Ideen einzuflechten.
Dieser am 29. Januar 2024 an den Start gebrachte Kurs
ist eines von vielen neuen Angeboten, die zeigen, wie
digitales Lernen in den Unterricht integriert werden kann.
Neben dem Märchen-Kurs hat das Ministerium für Schule und
Bildung (MSB) weitere 20 interaktive, moodle-basierte
Online-Kurse für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt
für den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik, Informatik und Sachunterricht veröffentlicht.
„Wir stärken die Arbeit mit digitalen
Unterrichtsmaterialien an den Schulen und unterstützen mit
diesen Angeboten unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller, „zudem
bin ich sicher, dass durch die Kurse mit ihrem Mix aus
Texten, Grafiken, Bildern, Videos und vor allem interaktiven
Elementen viele Schülerinnen und Schüler noch mehr Freude am
Lernen haben werden.“
Abrufbar sind die
Digitalangebote über
https://bildungsmediathek-nrw.de/?newsid=4750. Jeder Kurs
basiert auf Unterrichtsinhalten aus den aktuellen
(Kern-)Lehrplänen und soll den Werkzeugkoffer der Lehrerinnen
und Lehrer vergrößern. Die Kurse können direkt im Unterricht
zum Einsatz kommen. Sie verfügen nicht nur über viele visuell
und akustisch untermalte Lektionen, sondern insbesondere über
vielfältige Funktionen, mit denen Lehrkräfte sowie
Schülerinnen und Schüler in den Austausch treten können.
So können die Schülerinnen und Schüler etwa während
der Bearbeitung einer Aufgabenstellung die Ergebnisse auf der
Lernplattform hochladen und den Mitschülerinnen und
Mitschülern zur Verfügung stellen. Rückmeldungen und
gemeinsame Projektverwirklichungen sind per Mausklick oder
Tastendruck möglich. „Solche und andere digitale Lernangebote
sind jetzt und auch künftig für uns von zentraler Bedeutung“,
erläuterte Ministerin Feller. „Wir werden die Entwicklung
dieser Angebote fortsetzen und immer wieder neu schauen, wo
und wie wir Lehrkräfte bei der Gestaltung von digitalen
Lehrinhalten unterstützen und zeitgemäße und
zukunftsorientierte schulische Lernprozesse auch für unsere
Kinder und Jugendlichen schaffen können.“
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Vernetzungsstelle gegen Umweltkriminalität geht an den Start
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Innenminister Reul: Wir rücken die
Schreibtische enger zusammen
Düsseldorf/Duisburg, 24. Januar 2024 - Zum Jahresbeginn hat
die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im Landeskriminalamt
ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die an der
Bekämpfung der Umweltkriminalität beteiligten Behörden enger
miteinander zu vernetzten. Innenminister Herbert Reul stellte
am Mittwoch, dem 24. Januar 2024, die neue Dienststelle des
Landeskriminalamts in Düsseldorf offiziell vor. Innenminister
Herbert Reul: "Auch den Kampf gegen Umweltsünder führen wir
entschlossen. Wir rücken die Schreibtische enger zusammen,
tauschen uns intensiver mit den Umweltverwaltungsbehörden und
der Staatsanwaltschaft aus und wollen so Umweltkriminalität
stärker bekämpfen."
Ziel ist es, gemeinsam mit
den beteiligten Netzwerkpartnern standardisierte Konzepte zur
Bekämpfung, Verfolgung und Prävention von Straftaten gegen
die Umwelt zu entwickeln. Den Kriminellen muss deutlich
werden, dass Umweltstraftaten zu Lasten unser aller
Lebensgrundlage gehen. Die neue Vernetzungsstelle berät die
Akteure der Bekämpfung der Umweltkriminalität und fungiert
als Bindeglied zwischen den zuständigen Stellen. Die
Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität bei
der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUK NRW), das Landesamt für
Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV NRW), die Bezirksregierungen, die Wasserschutzpolizei
und das Institut der Feuerwehr sind nur einige der
vielzähligen Akteure.
"Unsere Erkenntnisse
zeigen, dass Umweltkriminalität wirtschaftlich oft sehr
lukrativ ist. Unternehmer können beispielsweise Ausgaben
einsparen, wenn sie giftige Stoffe nicht sachgerecht
entsorgen", so der Direktor des Landeskriminalamtes Ingo
Wünsch. "Nicht selten ermitteln wir strukturiertes und
organisiertes Vorgehen der Täter. Folgerichtig ist die
Vernetzungsstelle hier im Haus auch in der Abteilung der
Bekämpfung Organisierter Kriminalität angesiedelt", ergänzt
Ingo Wünsch.
"Straftaten im Bereich der
Umweltkriminalität haben nicht nur Auswirkungen auf heute,
sondern bergen auch Gefahren für zukünftige Generationen. Die
Umwelt ist ein 'stilles Opfer'. Sie erstattet keine Anzeige
und macht auch nicht auf sich aufmerksam. Das müssen wir für
sie tun." betont Minister Herbert Reul. Aufgrund der
Komplexität der Straftaten ist ein hohes Maß an
Rechtskenntnissen, technischem Fachwissen und
umweltbiologischen Kenntnissen bei den zuständigen Behörden
erforderlich.
Deshalb ist insbesondere die Vernetzung
aller beteiligten Stellen von hoher Bedeutung. Hier wird die
Vernetzungsstelle des Landeskriminalamts eine wichtige Rolle
einnehmen und Akzente setzen. Sie ist mit vier
Polizeibeamtinnen und -beamten besetzt, die durch Fachkräfte
des Umweltingenieurwesens und der Finanzanalysen unterstützt
werden.
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Service der Bezirksregierung: Zeugnis-Telefon für Eltern,
Schülerinnen und Schüler
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Düsseldorf, 23./24. Januar 2024 - Am Freitag, 26. Januar 2024,
erhalten die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen
ihre Halbjahreszeugnisse. Aus diesem Anlass bietet die
Bezirksregierung Düsseldorf ‒ neben den Sorgentelefonen von Städten
und sozialen Einrichtungen ‒ wieder die „Nummer gegen Zeugniskummer"
an.
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können dort vor
allem rechtliche Fragen klären, etwa wenn sie die Notengebung für
ungerecht halten oder Fragen zur Schullaufbahn haben. Das
Zeugnis-Telefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium,
Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie
Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 475-4002 an folgenden
Tagen erreichbar: · Freitag, 26.01.2024, ·
Montag, 29.01.2024, · Dienstag, 30.01.2024, jeweils von
10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr. In den
Grundschulen ist die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bereits seit
dem 22.01.2024 möglich.
Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und
Förderschule ist das Zeugnistelefon der Bezirksregierung bei
den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie
der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet.
Diese sind zu den vorgenannten Zeiten unter folgenden
Rufnummern zu erreichen: Duisburg 0203 94000
Fast 2,1 Millionen Halbjahreszeugnisse Notenvergaben an rund
5400 Schulen in NRW Fast 2,1 Millionen Schülerinnen und
Schüler an etwa 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten am
Ende dieser Woche ihre Halbjahreszeugnisse. „Das ist ein wichtiger
Zwischenschritt für unsere Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die in den vergangenen Monaten viel Zeit und Einsatz
investiert haben, um ihre schulischen Ziele zu erreichen“, betonte
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.
„Die
Zeugnisse belohnen das Erreichte und geben gleichzeitig Aufschluss
darüber, in welchen Fächern Leistungen noch verbessert werden
können. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, dass sie
zufrieden sind mit ihren Leistungsnachweisen und im zweiten Halbjahr
mit viel Freude weiterlernen und ihre schulischen Ziele erreichen
können.“
Damit die Kinder und Jugendlichen hierfür gute
Bedingungen vorfinden, hat Ministerin Feller mit dem
Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in
Nordrhein-Westfalen zahlreiche Maßnahmen initiiert. Erste Erfolge
sind sichtbar. So hat sich die Personalausstattung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres
um rund 3.900 Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen
verbessert (Stand: 1. Dezember 2023).
„Wir haben den
richtigen Weg eingeschlagen, werden aber weiterhin einen langen Atem
brauchen“, sagte die Ministerin. Das Handlungskonzept wird
fortgeschrieben, weitere Maßnahmen werden folgen. So hatte
Ministerin Feller zu Wochenbeginn bereits die
neue Werbekampagne für Lehrkräfte vorgestellt. Sollten bei
Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern Fragen zu den
vergebenen Zeugnissen oder zur weiteren Schullaufbahn aufkommen,
stehen die Bezirksregierungen beratend zur Verfügung.
Deren Zeugnistelefone sind zu folgenden Uhrzeiten freigeschaltet:
Bezirksregierung Düsseldorf: Das Zeugnistelefon zu Fragen aus
den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule
und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer
0211 / 475 - 4002 an folgenden Tagen erreichbar: Freitag, 26.
Januar, Montag, 29. Januar, und Dienstag, 30. Januar, jeweils in der
Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Zu
Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule
ist das Zeugnistelefon bei den jeweiligen Schulämtern der zehn
kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk
Düsseldorf eingerichtet.
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Lehrkräfte werben gemeinsam mit
dem Schulministerium für ihren Beruf
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Kampagne
führt mit wenigen Klicks zum Lehramtsstudium oder in den
Seiteneinstieg Düsseldorf/Duisburg, 22. Januar
2024 - Louisa arbeitet als Musiklehrerin an einer
Förderschule. Warum sie sich für diesen Beruf entschieden
hat? Das erklärt die 26-Jährige in einem Video: „Als Lehrerin
bin ich Musikerin, Pädagogin und Vertrauensperson zugleich.“
Vor der Klasse setzt Louisa voll auf ihre ‚LehrKRÄFTE‘:
Empathie, Positivität und Flexibilität. Über eine besondere
‚LehrKRAFT‘ verfügt auch Volker: Als Seiteneinsteiger bringt
der studierte Architekt jede Menge Berufserfahrung in seinen
Bautechnik-Unterricht am Berufskolleg ein.
Wer sich
wie er für den Seiteneinstieg in den Schuldienst entscheidet,
wählt, so sagt er, „einen wunderbaren Beruf, der
abwechslungsreiche Arbeiten bietet und auch tolle
Rückmeldungen von den Schülerinnen und Schülern mit sich
bringt.“ Die Videos von Volker und Louisa sind Teil einer
Kampagne, in der Lehrkräfte gemeinsam mit dem
Schulministerium für den Lehrerberuf werben. Mit dem Appell
„Was ist deine LehrKRAFT? Find’s raus!“ setzt die Kampagne
auf eine gezielte und direkte Ansprache in den
Social-Media-Kanälen Facebook (@lehrkraftwerden.nrw)
und Instagram (@lehrkraft_werden.nrw)
sowie auf YouTube
(@Lehrkraft_werden_nrw).
Die Website
www.lehrkraft-werden.nrw
lässt Interessierte ihre ‚LehrKRÄFTE‘ entdecken und führt sie
über einen Chancen-Rechner mit wenigen Klicks zum
Lehramtsstudium oder in den Seiteneinstieg. Schulministerin
Dorothee Feller: „Um dem Lehrkräftemangel wirksam zu
begegnen, brauchen wir Lehrkräfte mit besonderen LehrKRÄFTEN.
Und um diese Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen,
sprechen in unserer Kampagne Lehrkräfte über ihre LehrKRÄFTE.
Wenn Lehrer und Lehrerinnen wie Volker und Louisa
beschreiben, warum sie allen Herausforderungen zum Trotz
gerne mit ihren Schülerinnen und Schülern arbeiten, macht sie
das zu den besten Botschafterinnen und Botschaftern, die wir
uns für diesen so wichtigen Beruf nur wünschen können.“ Zu
den Botschafterinnen und Botschaftern gehören neben Volker
und Louisa auch Ahmad, Bruno und Cisem. Cisem ist 23 Jahre
alt und studiert an der Universität Duisburg-Essen die Fächer
Deutsch und Geschichte im Lehramt für die Sekundarstufe I.
Als Lehrerin möchte sie die positiven Erfahrungen, die sie
als Schülerin gemacht hat, an die nächsten Generationen
weitergeben.
Bruno absolviert zurzeit in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Sport seinen
Vorbereitungsdienst an einer Grundschule. Um die Kinder fürs
Lernen zu begeistern, greift er im Unterricht schon mal zu
seiner Gitarre. Ahmad studierte nach seiner Flucht vor dem
Bürgerkrieg in Syrien zunächst in Frankfurt und arbeitet
inzwischen als Englisch- und Religionslehrer an einem
Dortmunder Gymnasium. Er hat sich bewusst für die Arbeit mit
jungen Menschen entschieden, um sich in den Dienst der
Gesellschaft zu stellen.
Die Videos von Ahmad,
Bruno, Cisem, Volker und Lousia stehen
hier
im Bildungsportal ebenso wie einige Bildmotive zum Download
bereit. Die neue Kampagne ist Teil eines ersten
Handlungskonzepts, mit dem Ministerin Feller die
Personalsituation an den Schulen kurz-, mittel- und
langfristig verbessern will. „Um die offenen Stellen zu
besetzen, müssen wir wieder genug Lehrerinnen und Lehrer für
alle Schulformen ausbilden. Zum laufenden Wintersemester
haben wir daher gemeinsam mit den Hochschulen insgesamt
465 weitere neue Studienplätze für das
Grundschullehramt und die Sonderpädagogik
eingerichtet.
Angesichts des allgemeinen
Fachkräftemangels werben wir gezielt um angehende
Abiturientinnen und Abiturienten, die sich vorstellen können,
ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Darüber hinaus wollen wir
weitere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dafür
gewinnen, ihre LehrKRÄFTE zu entdecken und sich für den
Lehrerberuf zu entscheiden“, so Ministerin Feller. Im Jahr
2023 waren insgesamt rund 800 Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger in den nordrhein-westfälischen Schuldienst
eingestellt worden, gut 160 davon an Grundschulen, die ebenso
wie die Förderschulen außerdem von der Unterstützung durch
insgesamt bereits
fast 1.200 Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer profitieren.
„Dass es uns nach und nach gelingt, die Schulen
mit zusätzlichem Personal zu unterstützen, ist für uns ein
Ansporn, die nächsten Schritte zu gehen. Einer dieser
Schritte ist die Kampagne, weitere werden folgen, wenn wir
unser Handlungskonzept fortschreiben. Dass
am 1. Dezember 2023 landesweit rund
3.900 Lehrerstellen mehr besetzt waren als noch ein Jahr
zuvor, zeigt: Wir sind auf
dem richtigen Weg“, so Ministerin Feller abschließend.
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Neue Ausbildungs- und
Prüfungsordnung verankert Distanzunterricht als reguläre
Unterrichtsform
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Düseldorf, 22.
Januar 2024 - Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für
eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den
Bildungsgängen des Berufskollegs. Mit dem neuen Regelwerk
soll den Berufskollegs die Verknüpfung von Präsenz- und
Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter
bestimmten Voraussetzungen dauerhaft ermöglicht werden.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller:
„Während der Pandemie haben unsere Berufskollegs bereits gute
Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gemacht. Darauf bauen
wir jetzt auf und gehen einen Schritt weiter. Erstmals wollen
wir den Distanzunterricht als regulären Unterricht rechtlich
fest verankern. Damit geben wir unseren Berufskollegs
Möglichkeiten zur Umsetzung von innovativen Lehr- und
Lernformen und sorgen für eine berufliche Bildung auf der
Höhe der Zeit. Mit digitalisierten Unterrichtsformaten
erhalten junge Menschen in Nordrhein-Westfalen eine moderne
berufliche Bildung.“
Eine Verknüpfung von
Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler
Form war den Berufskollegs seit der Pandemie bereits auf der
Grundlage von Einzelerlassen ermöglicht worden. Erstmalig in
einer schulischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird der
Distanzunterricht nun als regelhafte Organisationsform von
Unterricht verankert. Schulministerin Feller: „Mit den neuen
Vorgaben kommen wir auch den Wünschen vieler
Ausbildungsbetriebe nach. In den ländlichen Regionen unseres
Landes ist der Besuch einer Fachklasse in bestimmten Berufen
mit längeren Fahrtzeiten verbunden. Mit der dauerhaften
Einrichtung von Distanzunterricht können wir diesen Nachteil
ausgleichen und duale Fachklassen auch im ländlichen Raum
attraktiv halten.“
Für die Umsetzung der
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht zeigen die
Berufskollegs ihre Konzepte lediglich bei der
Bezirksregierung an. Strukturierte Vorlagen hierfür werden
zur Verfügung gestellt. Aufwändige Genehmigungsverfahren sind
nicht vorgesehen. Der Entwurf der Siebten Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in
den Bildungsgängen des Berufskollegs wurde an den Landtag
übermittelt und wird dort nun im Ausschuss für Schule und
Bildung beraten. Vorgesehen ist, dass die neue Vorschrift zum
Schuljahr 2024/25 in Kraft treten soll. Sie finden den
Verordnungsentwurf unter dem Link:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2182.pdf
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Demokratie erleben in jungen
Jahren
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Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2024 - Wie können wir
Schülerinnen und Schüler noch besser am Schulleben beteiligen
und ihnen dadurch Demokratiekompetenz vermitteln – darum geht
es bei einem neuen Programm, welches das Ministerium für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam
mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) startet.
In den kommenden zwei Jahren sollen neue Beteiligungsformate
zur Stärkung der Demokratiekompetenz von Schülerinnen und
Schülern für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller
erklärte: „Wie können wir Schülerinnen und Schüler besser am
Schulleben beteiligen? Bei dieser Frage geht es nicht nur
darum, die Vorstellungen der Schülerschaft kennenzulernen,
sondern auch um die Vermittlung von Demokratiekompetenz. In
unserer Demokratie können die Menschen in Frieden und
Freiheit auf der Grundlage des Rechts miteinander leben. Das
ist keine Kleinigkeit und selbstverständlich ist es auch
nicht. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir die
demokratischen Kompetenzen der jungen Menschen stärken. Wir
beginnen damit in unseren Schulen. Hier können Kinder und
Jugendliche früh lernen, ihre eigenen Interessen zu
vertreten, aber auch andere Meinungen zu respektieren. Diese
Fähigkeiten wollen wir mit unserem neuen Programm gezielt
fördern. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass
Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Wege gehen können. Wir
geben keine Themen und Formate vor, sondern setzen auf einen
Prozess von unten. Das Signal lautet: Wir hören Euch und wir
nehmen Euch ernst!“
Ziel des Prozesses zur
Stärkung der Demokratiekompetenz ist es, bis zum Jahr 2026
neue demokratische Foren an Schulen zu installieren, die weit
über die Vermittlung von Fachwissen über Staatsformen im
Unterricht und die Organisation von Schülerparlamenten
hinausgehen. Zu diesem Zweck sammeln das Schulministerium und
die DKJS zunächst Ideen und Themen, die Schülerinnen und
Schüler im ganzen Bundesland beschäftigen. Was ist ihnen
wichtig? Was erwarten sie von Politik? Wie soll die
Schule von morgen aussehen? Und wo möchten Sie gerne
mitgestalten? Antworten auf diese und andere Fragen
sollen eine neue Mitbestimmungspraxis an den Schulen prägen.
„Wir wollen nichts verordnen oder überstülpen“, betonte
Ministerin Feller, „wir nehmen die Schülerinnen und Schüler
ernst und bauen alles Weitere auf ihren Gedanken und Wünschen
auf.“
Die DKJS setzt sich seit 30 Jahren dafür
ein, junge Menschen zu beteiligen, insbesondere an der
Gestaltung ihrer Lebens- und Lernorte. Auch auf diesen
Erfahrungen wird das neue Programm aufbauen. „Sich willkommen
fühlen, gehört zu werden und aktiver Teil einer Gemeinschaft
zu sein, sind wichtige Voraussetzungen, um sich mit dem
Lebens- und Lernort Schule zu identifizieren. Gleichzeitig
ist Beteiligung eine grundlegende Erfahrung, damit sich junge
Menschen als handlungsfähig und selbstwirksam erleben, um mit
Krisen umgehen zu können und als Persönlichkeiten und
Demokratinnen und Demokraten zu wachsen.
Wie wollen
junge Menschen an ihren Schulen leben und lernen, was
brauchen sie dafür, was sind ihre Bedarfe, Wünsche und
Ideen?“, sagte die Geschäftsführungsvorsitzende Anne
Rolvering. „Die Fähigkeiten, anderen zuzuhören, Kompromisse
einzugehen und Entscheidungen auszuhandeln, sind wichtige
Erfahrungen für unser gemeinsames demokratisches Miteinander.
Darauf zielt das neue Beteiligungsvorhaben ab“, fügte sie
hinzu.
Eckpunkte des Beteiligungsprozesses zur
Stärkung der Demokratiekompetenz: Im Zeitraum von 2024 bis
2026 soll ein umfangreicher Beteiligungsprozess zur Stärkung
der Demokratiekompetenz an bis zu 250 Schulen in
Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Das Programm richtet
sich zunächst an Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8.
Jahrgangsstufe von allgemeinbildenden Schulen aller
Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Ein modulares Konzept
bietet unterschiedliche Bausteine, um Schülerinnen und
Schüler individuell nach ihren Bedürfnissen und Kapazitäten
an dem Prozess zu beteiligen.
Die nächsten
Schritte: In den kommenden Wochen werden wichtige Akteure des
Schullebens und der Jugendbeteiligung wie etwa die
Landesschülervertretung und der Landesjugendring eingebunden.
Ab März 2024 werden alle Schulen der Sek I durch Mailings,
eine digitale Informationsveranstaltung und eine Website über
das Vorhaben informiert und zur Teilnahme eingeladen. Nach
den Osterferien können sich interessierte Schulen online für
eine Teilnahme bewerben.
Nach den Sommerferien
haben dann Schülerinnen und Schüler an bis zu 250 Schulen die
Möglichkeit, mit Unterstützung durch die DKJS über einen
längeren Zeitraum die eigene Schule zu erkunden und Ideen für
Veränderung zu entwickeln. Die DKJS bietet dazu begleitende
Beratungen für Lehrerinnen und Lehrer und weitere
pädagogische Fachkräfte der Schulen an. Darauf aufbauend
erhalten in einem weiteren Schritt Schülerinnen und Schüler
an bis zu 25 Schulen die Möglichkeit, vertiefende Angebote
des Programms zu nutzen. Dazu gehören unter anderem Workshops
und Barcamp-Formate.
Alle Angebote bauen auf den
Interessen und Themen der Schülerinnen und Schüler auf. Die
an dieser Vertiefungsphase beteiligten Schulen können bis zu
1.000 Euro zur Umsetzung von Beteiligungsprojekten
beantragen. Begleitende pädagogische Fachkräfte an den
Schulen erhalten parallel Fachimpulse und Möglichkeiten zum
Austausch.
Als Höhepunkt des
Beteiligungsprozesses und als Ausdruck der Wertschätzung ist
im Jahr 2026 ein Jugendkongress im nordrhein-westfälischen
Landtag geplant. Dazu werden etwa 200 Schülerinnen und
Schüler eingeladen, ihre Ideen vorzustellen, mit anderen
Schülerinnen und Schülern zu diskutieren und die erarbeiteten
Ideen weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse fließen in weitere
Dialogformate auf regionaler und landesweiter Ebene ein.
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Minister Oliver Krischer:
"Extremes Weihnachtswetter sorgte für eines der schwersten
Hochwasser seit Jahrzehnten"
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Letzter
Pegel in Nordrhein-Westfalen sinkt unter Warnstufe 1
Umweltministerium zieht Bilanz - Dank an Einsatzkräfte
Düsseldorf, 12.
Januar 2024 - Durch die Entspannung der Wetterlage sind
die Pegelstände an den Gewässern in Nordrhein-Westfalen in
den letzten Tagen weiter stark gesunken. In der Nacht zu
Freitag ist auch der letzte Pegel (Lippe) in
Nordrhein-Westfalen unter den Informationswert 1 gefallen und
damit unterhalb der letzten Warnstufe, die nur noch ein
kleines Hochwasser anzeigt. "Obwohl es eines der schwersten
Hochwasser der letzten Jahrzehnte war, hat
Nordrhein-Westfalen das Weihnachtshochwasser glimpflich
überstanden.
Größere Schäden an Infrastruktur und
Gebäuden sind nach ersten Erkenntnissen ausgeblieben, auch
die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger konnte durch den
Einsatz tausender Einsatzkräfte vermieden werden", sagte
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen. Minister Krischer dankte in
dem Zusammenhang noch einmal den Einsatzkräften von THW,
Feuerwehr, DLRG und vielen anderen ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern, die Weihnachten und das Neujahrfest für den
Hochwasserschutz geopfert haben.
Minister
Krischer: "Auch die Deiche und Schutzanlagen im Lande haben
dem Hochwasser Stand gehalten. Allerdings müssen wir auch
feststellen: Es gibt hier deutlichen Sanierungsbedarf.
Deshalb werden wir unseren eingeschlagenen Weg zur Stärkung
des Hochwasserschutzes weiter umsetzen", kündigte Minister
Krischer an. "Denn wir haben gesehen, dass wir unser Land
gegenüber solchen Naturgewalten stärken müssen.
Nordrhein-Westfalen muss klimaresilienter werden. Durch die
Klimakrise werden Wetterextreme in Zukunft öfter eintreten.
Darauf ist unsere Hochwasserschutz-Infrastruktur teilweise
nicht ausgelegt. Hier müssen wir nachbessern. Dabei geht es
ausdrücklich nicht nur um Deiche, denn moderner
Hochwasserschutz ist und muss viel mehr sein."
Die große Hochwasserlage in Nordrhein-Westfalen wurde vor
allem durch die massiven Niederschläge im Dezember ausgelöst.
Allein zwischen dem 21.12.2023 und dem 07.01.2024 fielen
insbesondere in der Mitte sowie im Norden, Osten und
Nord-Osten Nordrhein-Westfalens hohe Niederschlagsmengen von
flächendeckend über 100 Millimeter (mm). An einzelnen
Niederschlagsmess-Stationen des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (LANUV) wurden Niederschlagsmengen von
über 260 mm gemessen. Die langjährigen mittleren
Niederschläge in diesem Zeitraum wurden deutlich
überschritten.
Die Niederschläge trafen auf
bereits gesättigte Böden mit hoher Abflussbereitschaft und
führten in der Folge zu Hochwasser insbesondere an Ems,
Lippe, Niers, Ruhr und der Weser. Betroffen waren unter
anderem auch die Rur und die Sieg mit ihren Einzugsgebieten
sowie das Issel-, Berkel- und Vechteeinzugsgebiet. Hohe
Niederschläge in den Einzugsgebieten der Oberweser, in den
Quellflüssen Werra und Fulda sowie in den Einzugsgebieten des
Ober- und Mittelrheins führten im selben Zeitraum zu einer
Hochwasserlage an den nordrhein-westfälischen
Gewässerstrecken von Weser und Rhein.
Damit waren
insgesamt 13 der 17 Einzugsgebiete in Nordrhein-Westfalen von
Hochwasser betroffen. Das Hochwasser war in seiner räumlichen
Ausdehnung und seiner zeitlichen Dauer ein außergewöhnliches
Ereignis in NRW. An insgesamt acht der 123
Hochwassermeldepegel wurde der höchste Informationswert 3
überschritten (Einzugsgebiet der Ems, Niers und Schwalm, der
Lippe- sowie der Weser). An 29 Messstellen wurde maximal der
Informationswert 2 und an weiteren 45 Messstellen der
Informationswert 1 überschritten.
Praktisch
überall im Land war zwischen Weihnachten und Neujahr
Hochwasser, wenn auch in stark unterschiedlicher Ausprägung.
Die Niederschläge im Dezember sorgten auch dafür, dass das
Jahr 2023 nicht nur zu den wärmsten, sondern auch zu den
regenreichsten Jahren in Nordrhein-Westfalen seit
Aufzeichnungsbeginn 1881 wurde. Das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelte für
Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche
Jahresniederschlagssumme von rund 1198 mm.
Minister Krischer: "2023 reiht sich damit in das Jahr der
Wetterextreme ein: Es war nicht nur eines der wärmsten Jahre,
sondern reiht sich auch durch einen weiteren Negativ-Rekord
in die immer länger werdende Jahresreihe mit Wetterextrem ein
- die Dürre-Sommer 2018, 2019 und 2022 und die
Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und natürlich
auch 2021. Die Klimakrise bringt uns immer neue, oft
gegensätzliche Wetterextreme. Extrem ist leider das neue
Normal."
Hochwasserschutzanlagen Das schwere
Hochwasser hat zu einer starken Beanspruchung der
Hochwasserschutzanlagen im Land geführt, die aber ihre
Funktion nahezu überall erfüllt haben. An einigen Stellen im
Land mussten Deichverteidigungsmaßnahmen vorbereitet oder
durchgeführt werden. Zum Teil ist die Situation vor Ort
weiter angespannt, da die Deiche durch die langanhaltenden
hohen Wasserstände sowie den Dauerregen stark durchnässt
sind.
Die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen
durch die Unterhaltungspflichtigen hat die Landesregierung
als Schwerpunktaufgabe im 10-Punkte-Arbeitsplans unter Punkt
4 "Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort" adressiert.
Die Relevanz dieser Schwerpunktaufgabe wurde durch die
Hochwasserlage erneut bestätigt. Es zeigt sich aber auch,
dass Hochwasserschutzmaßnahmen der Vergangenheit, wie etwa
die Schaffung von Überflutungsräumen an der Lippe oder der
Niers erfolgreich waren und die Hochwasserlage entspannt
haben.
Der nächste Schritt in der Umsetzung
dieser Schwerpunktaufgabe ist die Fertigstellung des im
Aufbau befindlichen Katasters für Hochwasserschutzanlagen
(Deichkataster). In diesem Kataster werden die im Land an
unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten zum Zustand und
den Eigenschaften der Hochwasserschutzanlagen erstmals
zusammengeführt. Mit diesem Kataster ist dann eine
flächendeckende detaillierte Übersicht der
Hochwasserschutzanlagen, also Deichen und
Hochwasserschutzmauern, möglich.
Auf Basis der
Daten des Deichkatasters soll im darauf aufbauenden Schritt
ein Priorisierungskonzept entwickelt werden, in dem die
Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen
Hochwasserschutzanlagen entsprechend eines risikobasierten
Vorgehens bewertet werden. Auf dieser Basis können die
erforderlichen Ressourcen und Finanzmittel abgeleitet werden.
Talsperren
Anders als während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
bestand während des Hochwasserereignisses im Dezember 2023
und Januar 2024 zu keinem Zeitpunkt die Besorgnis eines
Talsperrenversagens. Die Bauwerkssicherheit war zu jeder Zeit
gewährleistet, es sind keine besonderen Vorkommnisse
aufgetreten. Bei 15 Talsperren in der Eifel, dem Sauerland,
Bergischen und Ostwestfalen-Lippe ist nach Erreichen des
Vollstaus die Hochwasserentlastungsanlage während der
Hochwasserlage zumindest zeitweise planmäßig betriebsbedingt
angesprungen.
Trotz dieser insgesamt sehr
positiven Wirkung ist bereits im 10-Punkte Arbeitsplan die
fortwährende Optimierung der Talsperrensicherheit und des
Talsperrenmanagements verankert. Der fortschreitende
Klimawandel erhöht die Anforderungen an das
Talsperrenmanagement. Während Hochwasserphasen sollen
Talsperren ausreichend Wasser zum Schutz der Unterlieger
gewähren, wohingegen sie während langanhaltender
Trockenphasen ausreichend bevorratetes Wasser u.a. zur
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bereithalten sollen.
Verkehrsinfrastruktur Es gab insgesamt 34
(Teil-)Sperrungen an Bundes- und Landesstraßen in
Nordrhein-Westfalen. Davon konnten bereits 22 Einschränkungen
wieder aufgehoben werden. Darüber hinaus gab es insgesamt 15
Sperrungen von straßenbegleitenden Radwegen, von denen
bereits sieben wieder freigegeben werden konnten (Stand: 11.
Januar 2024). Hochwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe Die
Landesregierung wird daher den eingeschlagenen Weg zur
Stärkung des Hochwasserschutzes weiterverfolgen: Neben der
Umsetzung des 10 Punkte-Plans wird die Umsetzung des
Deichsanierungsplans am Rhein mit rund 44 Maßnahmen forciert
und der in der Vergangenheit festgelegte Zeitplan
überarbeitet.
Um die Planung und Umsetzung von
Deichsanierungen zu beschleunigen, wird weiterhin mehr
Personal in der Umweltverwaltung dafür eingestellt. Um
Prioritäten bei der Sanierung vorzunehmen, wird der Aufbau
eines Deichkatasters weiterverfolgt. Im Kataster selbst
werden die im Land an unterschiedlichen Stellen vorliegenden
Daten zum Zustand und den Eigenschaften der
Hochwasserschutzanlagen erstmals zusammengeführt.
"Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe - Bund,
Land, Kommune, Zweckverbände bis hin zu
Flächeneigentümerinnen und -eigentümer stehen in der
Pflicht. Das Weihnachtshochwasser hat einmal mehr gezeigt,
dass die Investition in unsere Deiche eine Investition in den
Schutz von Mensch, Umwelt und Infrastruktur darstellt", sagte
Minister Krischer.
Weitere Informationen
Witterungsanalyse 2023
Abo-Service für Warnstufen und Hochwasser-Lageberichte
Übersicht über Pegelstände
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Umweltminister Krischer: "Vermeidung von
Abfällen ist ein Booster für den Klimaschutz" |
Düsseldorf, 8. Januar 2024 - Die
Landesregierung will die Kommunen auf ihrem Weg zu einer
klimaschonenderen Kreislaufwirtschaft unterstützen und startett am
Montag, 8. Januar 2024, den Förderaufruf "Circular Economy -
CircularCities.NRW". Land und EU stellen im Rahmen des
EFRE/JTF-Programms NRW 2021 - 2027 rund 27 Millionen Euro für
Städte, Kreise und Gemeinden zur Verfügung, die eine
ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit Unternehmen
und Zivilgesellschaft entwickeln wollen.
"Wenn Kommunen gemeinsam mit Unternehmen und Zivilgesellschaft
Maßnahmen für eine verbesserte Kreislaufführung von Produkten und
Materialien umsetzen, ist das ein wichtiger Booster für den
Klimaschutz: Die Hälfte der weltweiten CO2-Emissionen geht auf die
Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen zurück und 50 Prozent des
weltweiten Abfalls werden in Städten produziert. Mit unserem
Förderaufruf stärken wir umfassend eine Circular Economy in
Kommunen, in denen Abfälle vermieden und Ressourcen geschont
werden", erklärte Umweltminister Oliver Krischer.
Minister Krischer betonte außerdem, dass der Übergang in eine
ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ein Paradebeispiel dafür
sei, wie Ressourcen- und Klimaschutz mit ökonomischen Verbesserungen
Hand in Hand gingen: "Wir können Wertschöpfung in Kommunen und
Regionen erhöhen, wenn Stoffkreisläufe geschlossen werden und
dadurch weniger Rohstoffe importiert werden müssen. Wenn Unternehmen
in Kommunen innovative Ansätze im Bereich der zirkulären Wirtschaft
umsetzen, können zudem zukunftsfähige Arbeitsplätze neu entstehen."
Der Schwerpunkt des Förderaufrufs "Circular Economy -
CircularCities.NRW" liegt in den Bereichen Wieder- und
Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie
zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle.
Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen sowie in der Einstellung von
Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen. Antragsberechtigt sind
Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie
Kammern, Vereine und Stiftungen.
Projektskizzen können
in der ersten Einreichungsrunde bis zum 17. Mai 2024 bei der
Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Hintergrund Für
zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in
Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021 - 2027
ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur
Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just
Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes
Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.
Im
Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den
Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen unterstützt. Informationen zu diesem Thema
finden Sie unter www.efre.nrw und
#efrenrw. Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und
Ansprechpersonen:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/circular-economy-circularcitiesnrw/
www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw
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