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Zukunftstechnologie Drohnen: NRW stärkt Europas
technologische Souveränität |
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Größte Fachkonferenz zu sicherer
Integration, digitalen Lufträumen und wirtschaftlichen
Chancen – wie Drohnen Wirtschaft und Verkehr effizienter
machen
Düsseldorf, 3. Februar 2026 - Drohnen sind in
wenigen Jahren vom Nischenprodukt zur Schlüsseltechnologie
geworden. Ihr vielfacher Nutzen für Wirtschaft, Behörden und
Forschung macht sie so interessant: Sie liefern schneller
Lagebilder, prüfen Leitungen und Trassen, unterstützen
Rettungskräfte und sparen dabei Zeit, Energie und Emissionen.
Als sicherheitsrelevante Zukunftstechnologie leisten sie
zugleich einen wichtigen Beitrag zur technologischen
Souveränität und strategischen Handlungsfähigkeit Europas.
Während die Nutzung in Deutschland rasant wächst und sich
deutlich in Richtung kommerzieller Anwendungen verschiebt,
geht es jetzt um den nächsten Schritt: vom Test in den
Regelbetrieb – mit klaren Regeln, sicheren Verfahren und
Akzeptanz.

© MUNV
In Zeiten wachsender geopolitischer
Herausforderungen wird deutlich, wie eng wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit, technologische Kompetenz und Sicherheit
miteinander verbunden sind. Europa ist darauf angewiesen,
Schlüsseltechnologien eigenständig zu entwickeln, sicher zu
betreiben und strategisch zu kontrollieren. Vor diesem
Hintergrund luden das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie am Dienstag, 3. Februar 2026, zu
einer ersten großen Fachkonferenz nach Düsseldorf ein. Unter
dem Titel „Zugang erleichtern – Herausforderungen lösen –
Technologien anwenden“ diskutierten mehr als 150 Expertinnen
und Experten über das Potenzial der Technik.
Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zunehmend zu einer der
führenden Regionen für die Integration von Drohnen in den
Luftverkehr und setzt dabei wichtige Impulse für Deutschland
und Europa. Expertinnen und Experten aus Forschung,
Industrie, Verwaltung und Praxis gaben Einblicke in aktuelle
Entwicklungen: von der Detektion und Abwehr unbemannter
Systeme über den Einsatz hoch automatisierter Drohnen bis hin
zu rechtlichen Grundlagen für Genehmigungen und
Risikobewertungen. Praxisbeispiele verdeutlichten die
Möglichkeiten, die Drohnen bereits heute eröffnen. Ebenso
wurde die Rolle von Flugplätzen als Erprobungszentren
beleuchtet, die Integration in den Luftraum diskutiert und
die Bedeutung eines präzisen Luftlagebildes nicht nur im
Nahbereich von Landeplätzen hervorgehoben.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Drohnen sind eine
Schlüsseltechnologie für Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit
und technologische Souveränität in Europa. Sie stärken unsere
strategische Handlungsfähigkeit und eröffnen zugleich neue
Geschäftsfelder, machen Prozesse effizienter und schaffen
zusätzliche Wertschöpfung in Unternehmen, im Handwerk und in
vielen Betrieben. Nordrhein-Westfalen will dieses Potenzial
gezielt nutzen und die Technologie weiter voranbringen.“
Zahlen haben sich verdreifacht Seit 2019 hat sich die
Zahl der kommerziell genutzten Drohnen in Deutschland von
rund 19.000 auf mehr als 56.000 im Jahr 2023 fast
verdreifacht – ein Wachstum von 197 Prozent. Diese rasante
Entwicklung unterstreicht, dass Drohnen längst nicht mehr nur
Nischeninstrumente sind, sondern zunehmend zu einem wichtigen
Wirtschaftsfaktor für Industrie, Handwerk und
Dienstleistungen werden. Laut Prognosen des Bundesverbands
der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) wird die
Zahl der gewerblich eingesetzten Drohnen bis 2030 auf etwa
80.000 steigen. Für Unternehmen eröffnen sich damit neue
Geschäftsfelder, Effizienzgewinne und
Innovationsmöglichkeiten, die den Wirtschaftsstandort
Nordrhein-Westfalen stärken und die Wettbewerbsfähigkeit von
Mittelstand und Großbetrieben nachhaltig erhöhen.
Besonders auch im Verkehrs- und Logistiksektor treiben sie
Innovationen an. Drohnen eröffnen neue Möglichkeiten,
Infrastruktur effizient zu überwachen, Transportwege
intelligenter zu gestalten und Mobilität digitaler und
nachhaltiger zu organisieren. Nordrhein-Westfalen setze
deshalb bewusst ein Signal für die zukunftsweisende Nutzung
unbemannter Luftfahrtsysteme, sagte Verkehrsminister Oliver
Krischer: „Drohnen verändern die Art, wie wir Mobilität,
Logistik und Infrastruktur denken. Sie stehen für einen
Verkehrssektor, der digitaler, effizienter und nachhaltiger
wird. Wer heute in Drohnentechnologie investiert, investiert
in Innovationen und neue Wertschöpfung.“
Um die Ziele
zu erreichen, müssten alle Verantwortlichen an einem Strang
ziehen: Industrie, Anwender, Genehmigungsbehörden und
Luftraumgestalter. Im unteren Luftraum soll eine digitale
Infrastruktur geschaffen werden, „U-Space“ genannt, um
bisherige und neue Luftraumnutzer sicher und geordnet
aneinander vorbeifliegen zu lassen. Ziel ist es,
Rechtssicherheit zu schaffen, ohne Innovationen auszubremsen,
die kritische Infrastruktur zu schützen und eine klare
Abgrenzung zwischen erlaubter Nutzung und Missbrauch zu
regeln. Die Veranstaltung, die in enger Kooperation mit
AeroSpace.NRW organisiert und durchgeführt wurde,
verdeutlichte das große Interesse der Branche und die
vorhandene politische Unterstützung.
Bei aller
Innovationskraft stellten die Teilnehmenden auch klar:
Drohnen müssen verantwortungsvoll betrieben werden. Illegale
Flüge, etwa in der Nähe von Flughäfen, über
Menschenansammlungen oder in sensiblen Sicherheitsbereichen,
stellen ein erhebliches Risiko dar und werden strafrechtlich
verfolgt. Die Fachkonferenz betonte, dass die sichere
Integration unbemannter Fluggeräte in den Luftraum nur mit
klaren Regeln, präzisen Luftlagebildern und der
Zusammenarbeit von Behörden, Betreibern und Industrie
gelingt. Ziel sei es, die Vorteile der Technologie zu nutzen,
ohne die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur zu
gefährden.
Hintergrund Verbreitung von Drohnen in
Deutschland Laut der Europäischen Agentur für
Flugsicherheit (EASA) gibt es aktuell in der EU rund 2
Millionen Drohnen-Betreiber, etwa die Hälfte davon sind
registrierte Betreiber in Deutschland. Je nach Einsatzzweck,
Größe, Gewicht und technischer Ausstattung lassen sich
Drohnen in verschiedene Kategorien einteilen, die jeweils
unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben unterliegen.
-
Drohnen für die Privatnutzung: Privat genutzte Drohnen werden
vor allem für Freizeitaktivitäten eingesetzt, insbesondere
für Foto- und Videoaufnahmen. Diese Mini- und Hobbydrohnen
sind in der Regel 10 bis 30 Zentimeter groß und wiegen nur
250 Gramm. Für sie gilt in der EU keine Kennzeichnungspflicht
und es ist bei rein privater Nutzung kein Drohnenführerschein
erforderlich.
Größere Kameradrohnen für private
Anwender mit einer Größe von 20 bis 50 Zentimetern, einem
Gewicht von mehr als 250 Gramm, längeren Flugzeiten und
höherer Bildauflösung unterliegen jedoch der
Kennzeichnungspflicht, meist ist ein EU-Kompetenznachweis
erforderlich („kleiner Drohnenführerschein“).
-
Gewerblich genutzte Drohnen: Sie werden unter anderem
eingesetzt, um Gebäude, Brücken und Stromleitungen zu
inspizieren, in der Logistik, der Vermessungstechnik und in
der Landwirtschaft. Diese Drohnen sind in der Regel größer
als 50 Zentimeter und wiegen zwischen 5 und 25 Kilogramm. Sie
sind mit speziellen Sensoren ausgestattet, zum Beispiel
Wärmebildkameras oder hochauflösenden Messsystemen, und
können automatisierte Flugrouten abfliegen. Für sie gelten
strengere gesetzliche Anforderungen, darunter spezielle
Betriebsgenehmigungen und Risikobewertungen nach EU-Recht.
- Drohnen von Behörden und für Sicherheitsaufgaben:
Behördliche Drohnen werden von Polizei, Feuerwehr,
Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz eingesetzt – zum
Beispiel, um die Lage bei Bränden zu erkunden, vermisste
Personen zu suchen, den Verkehr zu überwachen oder
Unfallstellen zu dokumentieren. Diese Drohnen sind besonders
robust, wetterfest und häufig mit Wärmebild- und
Nachtsichtkameras ausgestattet.
- Drohnen im
wirtschaftlichen Einsatz sowie im Forschungs- und
Entwicklungsbetrieb spielen eine zentrale Rolle. Dazu zählen
unter anderem autonome Flugsteuerung, Schwarmflug, neue
Antriebssysteme oder innovative Sensortechnik. Diese Drohnen
variieren stark in Größe und Gewicht und werden meist in
speziellen Testgebieten oder unter kontrollierten Bedingungen
betrieben.
Zuständige Genehmigungsbehörden In
Nordrhein-Westfalen benötigen Betreiber von professionellen
Drohnen – wie in neun weiteren Bundeländern – eine
Genehmigung durch das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Die
Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für
Genehmigungen und die Aufsicht über den Drohnenbetrieb in den
anderen Drohnenkategorien. Sie erteilen allgemeine oder
projektbezogene Genehmigungen und überwachen die Einhaltung
der europäischen Betriebsvorschriften für unbemannte
Luftfahrtsysteme.
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Schnell handeln, um Leben zu
retten: Schulministerin Feller startet Fortbildung von
Lehrkräften in Laienreanimation
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Düsseldorf, 2. Februar 2026 -
Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 erhalten
verpflichtende Ausbildung ab kommendem Schuljahr Schnell
handeln, um Leben zu retten: Darum ging es am Montag, 2.
Februar 2026, in der Otto-Pankok-Schule in Mülheim an der
Ruhr. Etwa 150 Lehrerinnen und Lehrer beugten sich in einer
Übung über Reanimationsphantome und trainierten die
Herzdruckmassage. Die Lehrkräfte ließen sich in
Laienreanimation fortbilden, um Schülerinnen und Schüler ab
dem kommenden Schuljahr in der neuen obligatorischen
Ausbildung mit den notwendigen Verhaltensweisen in derartigen
Ernstfällen vertraut machen zu können.
Die
vertragliche Verpflichtung ist entstanden als Kooperation von
Schulministerium, Bezirksregierungen, Vertreterinnen und
Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen,
ärztlichen Partnern und medizinischen Fachgesellschaften. Sie
sieht erstmals die verbindliche Schulung von Jugendlichen der
Klassen sieben bis neun und damit der Sekundarstufe I vor.
Wichtig für die Vorbereitung darauf sind die
Lehrkräftefortbildungen, die jetzt im Ruhrgebiet starteten.
Mit dabei waren neben Schulministerin Dorothee Feller
auch Katerina Malliou von der Björn-Steiger-Stiftung, Dr.
Sinann Al Najem von der Deutschen Herzstiftung und
Professorin Antje Gottschalk als Chefärztin am Düsseldorfer
Florence-Nightingale-Krankenhaus. Vertreterinnen und
Vertreter der Schulsanitätsdienste des Deutschen Roten
Kreuzes, der Johanniter und der Otto-Pankok-Schule sowie Jens
Schuhknecht und Ulrich Bender als Leiter der Schule waren
ebenso beteiligt.
„Bei einem
Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde – und die
richtigen Griffe von Ersthelferinnen und Ersthelfern können
Leben retten. Unser Konzept wird dafür sorgen, dass es in den
Schulen ganz selbstverständlich wird, dass Schülerinnen und
Schüler wissen, was in solchen Momenten zu tun ist. Wir geben
den Schulen für ihre Ausbildungsmaßnahmen jede Unterstützung,
die notwendig ist. Ich danke allen Partnern, die sich mit uns
auf den Weg gemacht haben, um die Ausbildung in
Laienreanimation zu einem festen Bestandteil der Ausbildung
in den Schulen zu machen. Es ist toll, dass sich – wie sich
bereits heute zeigt – so viele Lehrkräfte schulen lassen. Ich
danke auch den vielen Schülerinnen und Schülern, welche die
Veranstaltung hier in der Otto-Pankok-Schule mitorganisiert
haben“, betonte Ministerin Feller.
Erst kürzlich
hatten sich im Schulministerium fünf weitere Organisationen
durch Kooperationsverträge der Initiative angeschlossen: die
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Nordrhein und
die DLRG Westfalen, der Johanniter Landesverband
Nordrhein-Westfalen, der Malteser Landesverband
Nordrhein-Westfalen und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Weitere Partner sind unter anderem das Aachener
Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit, die ADAC
Stiftung, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der
Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten,
die Björn-Steiger-Stiftung, der BKK-Landesverband NORDWEST,
die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin, die Deutsche Herzstiftung, der Deutsche Rat
für Wiederbelebung, das Deutsche Rote Kreuz (Landesverbände
Nordrhein und Westfalen-Lippe), das Deutsche Jugendrotkreuz
(Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), das
Franziskus Hospital Bielefeld, die Stiftung
Universitätsmedizin Münster, das Universitätsklinikum Köln
und das Universitätsklinikum Münster.
Ab dem
Schuljahr 2026/2027 sollen jede Schülerin und jeder Schüler
mindestens einmal in den Klassen sieben, acht oder neun eine
Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten
erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden
ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Unterstützung
erhalten die Schulen durch Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner einer Geschäftsstelle, die bei der
Bezirksregierung Köln eingerichtet ist.
Damit das
Vorhaben flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden
kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in
Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des kommenden
Schuljahres über jeweils zehn sogenannte Reanimationsphantome
sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.
Aktuell sind bereits mehr als 8.000 Phantome an den Schulen
vorhanden.
Der Mindeststandard für die Schulung der
Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der
Björn-Steiger-Stiftung und der Deutschen Herzstiftung
gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein
umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien
von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend laufen
nach dem Start in Mülheim an der Ruhr die
Präsenzfortbildungen: Im Jahr 2026 sind zwölf weitere
Schulungstermine für Lehrerinnen und Lehrer geplant, unter
anderem in Bielefeld, Paderborn, Münster, Dortmund und in der
Städteregion Aachen.
„Uns ist bewusst, dass
Lehrkräfte bereits jetzt mit vielen Herausforderungen
konfrontiert sind. Ich habe großen Respekt vor den
Lehrerinnen und Lehrern, die dem wichtigen Thema
Laienreanimation in ihrer Arbeitszeit so viel Engagement und
Einsatz widmen“, sagte Ministerin Feller. „Wir werden sie
deshalb mit einer breiten Palette von Informationen und
Fortbildungsmöglichkeiten versorgen und das Konzept so
einführen, dass es bald ganz automatisch Teil des schulischen
Alltags ist und Schülerinnen und Schüler sich sicher und gut
vorbereitet fühlen, sollten sie mit einem
Herz-Kreislauf-Stillstand konfrontiert sein.“
Weitere
Informationen über die Fortbildungen und den Runderlass des
Schulministerium „Verpflichtung zur Ausbildung von
Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“
finden Sie
hier.
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KiBiz-Reform: Landesregierung bringt Gesetzentwurf in
den Landtag ein |
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Düsseldorf, 28. Januar 2026 - Die
Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des
Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht
vor, das System der frühkindlichen Bildung auf vielen Ebenen
zu entlasten und für mehr Verlässlichkeit und Stabilität zu
sorgen: durch zusätzliche finanzielle Mittel, gut
ausgebildetes Personal und mehr Flexibilität.

Abb.: KI-generiert
Dem nun eingebrachten Gesetzentwurf
ging ein intensiver Dialog mit den Verbänden voraus. Die
Landesregierung hat die Rückmeldungen aus der
Verbändeanhörung sorgfältig ausgewertet, viele Anregungen und
auch Kritik aufgenommen und den Gesetzentwurf an zentralen
Stellen entsprechend angepasst. So legen wir nun ein
überarbeitetes Gesetz vor, das für mehr Stabilität und
Verlässlichkeit sorgen wird.
Kinder- und
Familienministerin Verena Schäffer: „Mit der Reform des
Kinderbildungsgesetzes wollen wir die Chancengerechtigkeit
für die Kinder in unserem Land verbessern. Wir schaffen mehr
Stabilität und Verlässlichkeit – für Kinder und ihre
Familien, aber auch für die Einrichtungen und ihre
Mitarbeitenden. Damit alle Kinder in Nordrhein-Westfalen die
gleichen Chancen auf Bildung und ein gutes Aufwachsen haben,
braucht es ein verlässliches System. Wir ermöglichen durch
die Reform mehr finanzielle Sicherheit für die Träger und
leisten einen essentiellen Beitrag für die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Wir werden das System so aufstellen, dass
wir für entlastende und flexiblere Strukturen sorgen und eine
verlässliche und qualitative frühkindliche Bildung
sicherstellen.
Wir erhöhen die Grundfinanzierung der
Träger zur Finanzierung der Transformationskosten ab dem 1.
August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro, und
zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzierung der
Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen grundständig auf
ein neues, kindbezogenes System umgestellt wird. Der
veränderte Gesetzentwurf nach Verbändeanhörung hebt die
bisher vorgesehene Befristung auf ein Jahr auf. Die
Sonderförderung für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007
gegründet wurden, wird bestehen bleiben. Wir entlasten die
Einrichtungen, indem wir auf zusätzliche Bürokratie
verzichten. Rückmeldungen der Träger und am Kita-System
Beteiligten nehmen wir im weiteren Prozess weiter sehr
ernst."
Der Gesetzentwurf setzt auf dem
Eckpunktepapier auf, das die Landesregierung gemeinsam mit
freien Trägern, Kirchen und Kommunen erarbeitet und
beschlossen hat. Dieser partnerschaftliche Dialog bildet
weiterhin die Grundlage der Reform des Kinderbildungsgesetzes
und soll auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt
werden.
Mehr finanzielle Mittel für das System Für
das Land Nordrhein-Westfalen haben Familien und Kinder
Priorität. Allein für die frühkindliche Bildung sind für das
Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so
viel wie nie zuvor. Mit dem Gesetzentwurf plant die
Landesregierung außerdem, 50 Millionen Euro für eine jährlich
unterlegte Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung
des Systems bereitzustellen.
Neben der Finanzierung
der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027
werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr
zusätzlich 200 Millionen Euro – hiervon 90 Millionen Euro in
2026 und 110 Millionen Euro in 2027 – pauschal als
freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des
Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus
insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur
Verfügung. Außerdem führt die Landesregierung einen
zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein.
Damit schafft das Land mehr Planbarkeit und finanzielle
Sicherheit für Träger. Die Zahlung für diesen Zeitraum soll
jeweils bis zum 31. März eines Jahres erfolgen. Das MKJFGFI
plant ab 2028 mit rund 65 Millionen Euro jährlich.
Mehr gut ausgebildetes Personal in den Einrichtungen Der
Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung der praxisintegrierten
Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in das
KiBiz zu integrieren. Zudem ist vorgesehen, dass das Land die
praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher
weiterhin fördert und diese Förderung erhöht. Für die
Ausbildung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen wird
rund eine Million Euro bereitgestellt. Darüber hinaus soll
durch die finanzielle Unterstützung von Praxisanleitungen in
den Kindertageseinrichtungen das Kita-Personal entlastet und
eine bessere Anleitung der Auszubildenden sichergestellt
werden.
Mehr Stabilität und Verlässlichkeit durch
Flexibilität Vor dem Hintergrund der angespannten
Personalsituation schafft das Land mehr Verlässlichkeit für
Eltern und ihre Kinder – und setzt weiter auf Qualität in der
frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Träger
sollen die Möglichkeit erhalten, eigenverantwortlich
innerhalb der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung
Kern- und Randzeiten zu definieren. Dadurch kann das
pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei
Bedarf flexibler und bedarfsgerechter eingesetzt werden. Das
Land Nordrhein-Westfalen schafft hier eine Option für mehr
Flexibilität, die die Träger der Einrichtungen auf
freiwilliger Basis nutzen können.
Für die Träger
ergeben sich für die Nutzung dieses Optionsmodell keine
finanziellen Änderungen: Die Kindpauschalen, die pro
betreutem Kind bereitgestellt werden, bleiben im Falle einer
Nutzung des Kern- und Randzeitenmodells identisch. Damit
werden weiterhin in jedem Fall neun Stunden Kernzeit pro Tag
finanziert – unabhängig wie das Optionsmodell genutzt wird..
Die Kernzeit sieht dabei an Wochentagen einen Umfang von
täglich mindestens fünf aufeinanderfolgenden Stunden vor. Den
Einsatz des Personals in den Randzeiten können die Träger
optional flexibler anpassen – dabei müssen selbstverständlich
die grundlegenden und hohen Anforderungen, wie Aufsicht und
Kinderschutz, eingehalten werden. In den Randzeiten
eingesetzte Ergänzungskräfte wie bspw. Kinderpflegerinnen und
Kinderpfleger verfügen über eine mindestens zweijährige
pädagogische Ausbildung.
Außerdem ermöglicht der
Gesetzentwurf, dass Betreuungszeiten künftig in
5-Stunden-Schritten gebucht werden können. Sowohl für Eltern
ermöglicht dies eine bessere Planungssicherheit. Die
tatsächlichen Bedarfe der Familie werden so besser
abgebildet.
Passgenauer Einsatz von Fördermitteln
Die Landesregierung macht es sich zur Aufgabe, die Verteilung
von Fördermitteln neu zu ordnen, damit die Mittel genau dort
ankommen, wo Kinder und Familien diese am dringendsten
benötigen. Mit dem Gesetzentwurf verbessert und vereinfacht
das Land die Fördermaßnahmen im Bereich der frühkindlichen
Bildung. Ein Fokus wird dabei auf die Sprachbildung in den
Kindertageseinrichtungen gesetzt. So sollen insbesondere
Kinder aus Familien mit multiplen Herausforderungen mehr
Teilhabe und eine bessere Chancengerechtigkeit erfahren.
Konkret soll die Finanzierung der bisher über eine
Förderrichtlinie geförderten Sprach-Kitas in das
Kinderbildungsgesetz überführt und diese mit den plusKITAs
zusammengelegt werden.
Chancen-Kitas für gezielte
Förderung Um allen Kindern gerechte Bildungschancen,
unabhängig von Herkunft, Sprache oder soziökonomischem
Status, zu ermöglichen, plant das Land, Chancen-Kitas
einzuführen. Einrichtungen in besonders herausfordernden
Sozialräumen sollen noch gezielter gefördert werden. Konkret
handelt es sich zukünftig um Kindertageseinrichtungen, die
als plusKITA gefördert werden und zugleich als
Familienzentrum zertifiziert sind. Sie verbinden vielseitige
frühkindliche Sprachbildung, die Stärkung sozialer Teilhabe,
Elternberatung und Netzwerkarbeit unter einem Dach. In diesen
Einrichtungen bündelt das Land jetzt noch stärker personelle
und finanzielle Ressourcen und setzt bedarfsgerechte
Schwerpunkte, zum Beispiel bei der alltagsintegrierten
Sprachbildung. Chancen-Kitas fungieren so als Orte
integrierter Bildungs-, Erziehungs- und Unterstützungsarbeit
– auch für Eltern und Familien.
Die Auswahl der
Chancen-Kitas soll über den Kita-Sozialindex erfolgen, den
das Land bis Mitte 2026 entwickeln wird.
Stärkung der
Kindertagespflege Der Gesetzentwurf knüpft außerdem an die
sichtbare Stärkung der Kindertagespflege in den letzten
Jahren an. Die Reform des KiBiz sieht vor, die
Qualitätssicherung und Professionalisierung weiter zu
stärken, indem Anschlussqualifikationen mitfinanziert und
spezifische Rahmenbedingungen verbessert werden. Zum Beispiel
werden die Vorgaben in Bezug auf die Vertretungsregelungen
sowie die Vergütung in der Eingewöhnung konkretisiert, um
mehr Sicherheit für die Eltern und die
Kindertagespflegepersonen zu schaffen.
Weniger
Bürokratie und Dokumentationspflichten Die Landesregierung
sorgt dafür, dass die Einrichtungen bürokratisch entlastet
werden. Zukünftig werden für die Beobachtung und
Dokumentation der Entwicklungs- und Bildungsprozesse
etablierte Verfahren verbindlich vorgegeben. So wird die
parallele Anwendung unterschiedlicher Instrumente vermieden,
der bürokratische Aufwand reduziert und die Qualität der
prozessbegleitenden Dokumentation gesichert. Gleichzeitig
entsteht ein klarer Rahmen, der Fachkräfte entlastet und
zugleich ermöglicht, die Kinder individuell zu fördern und
ihre Übergänge in die Grundschule gezielt zu gestalten.
Dem nun beschlossenen Gesetzentwurf ging die
Verbändeanhörung voraus. Der Gesetzentwurf wird nun ins
parlamentarische Verfahren eingebracht. Auch in diesem
Schritt des Verfahrens setzt die Landesregierung ihren
offenen, konstruktiven Austausch mit den beteiligten
Akteurinnen und Akteuren fort.
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Verena Schäffer zur neuen
Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration ernannt
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Düsseldorf, 27.
Januar 2026 - Verena Schäffer ist am Dienstag, 27. Januar
2026, von Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Ministerin für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration ernannt worden. Die bisherige
Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag tritt die
Nachfolge von Josefine Paul an, die zuvor ihren Rücktritt
erklärt hatte.
Nach der Aushändigung der
Ernennungsurkunde in der Staatskanzlei wird Josefine Paul am
Dienstagmittag offiziell die Amtsgeschäfte an Verena Schäffer
übergeben. Es ist im Austausch mit dem Präsidenten des
Landtags beabsichtigt, dass Verena Schäffer am Mittwoch, 28.
Januar 2026, im Landtag als Ministerin vereidigt wird.

Verena Schäffer neben MP Wüst - Foto: Land NRW / Josua
Dunst,Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Wüst: „Mit Verena Schäffer tritt eine
erfahrene und über Parteigrenzen hinweg anerkannte
Politikerin die Nachfolge von Josefine Paul an. Verena
Schäffer ist bereits seit fast 16 Jahren Mitglied des
Landtags, seit rund sechs Jahren führt sie als Vorsitzende
die Landtagsfraktion der Grünen. In diesem Amt hat sie
maßgeblich zum Erfolg der Koalition in Nordrhein-Westfalen
beigetragen. Für ihre neuen Aufgaben wünsche ich viel Erfolg.
Josefine Paul möchte ich für die gute Zusammenarbeit in
den letzten Jahren sehr danken. Ich habe sie als eine
Ministerin kennen- und schätzen gelernt, die zuhört, die
einbindet – und immer nur an der Sache interessiert ist. Als
Kabinettsmitglied zeichnete sie sich durch ihre kollegiale,
konstruktive und verlässliche Art aus.“
Verena
Schäffer: „Ich danke Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und der
stellvertretenden Ministerpräsidentin Mona Neubaur für ihr
Vertrauen. Dem will ich gerecht werden. Mein Respekt vor
dieser Aufgabe ist groß und ich werde sie in genauso großer
Verantwortung annehmen.
Zugleich möchte ich Josefine
Paul ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit in den
vergangenen Jahren danken. Sie hat wichtige Impulse für
verlässliche Kitas, für Familien, junge Menschen, für
Gleichberechtigung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt
gesetzt. Das wird bleiben. Ich werde die begonnenen Gesetze
und offenen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im
Verantwortungsbereich konsequent weiter vorantreiben.
Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen die Interessen von
Familien mit Kindern sowie die Beteiligung von Jugendlichen,
deren Perspektiven in der Politik gehört werden müssen. Eine
starke Demokratie lebt vom Zusammenhalt, von
Gleichberechtigung und vom Schutz vor Gewalt. Sie muss sich
ebenso daran messen lassen, ob sie Minderheiten wirksam vor
Ausgrenzung und Diskriminierung schützt – das ist für mich
und für die schwarz-grüne Koalition ein zentrales Anliegen.“
Zur Person Verena Schäffer wurde am 22. November 1986
in Frankfurt am Main geboren. Von Oktober 2007 bis Juni 2010
hat sie an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf
Geschichte und Jüdische Studien studiert. Im Mai 2010 wurde
sie das erste Mal für Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag
Nordrhein-Westfalen gewählt. Derzeit ist sie in der
Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine von zwei
Fraktionsvorsitzenden. Verena Schäffer ist Mutter von zwei
Kindern.
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NRW und EU fördern Innovationen
für vernetzte Mobilität und Logistik in Nordrhein-Westfalen
mit 14,2 Millionen Euro
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Projektideen mit dem Fokus auf
Digitalisierung, KI und autonomen Systemen setzen sich durch

Düseldorf, 23. Januar 2026 - Digital, autonom und KI-basiert:
Viele Projekte für Mobilität und urbane Logistik setzen auf
diese innovativen Technologien. Auch die Siegerprojekte der
dritten und letzten Runde des EFRE-Innovationswettbewerb
NeueWege.IN.NRW. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat am
heutigen Freitag zehn Förderbescheide an Unternehmen und
Forschungseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen übergeben.
Von optimierten Einsatzrouten für die Polizei oder
den Güterverkehr, über verbesserte Mobilitätsplanungen für
die Kommunen bis zu sicheren Fuß- und Schulwegen. Oliver
Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen:„Diese Forschungsprojekte zeigen,
wie viel Innovationspotential und Möglichkeiten in diesen
Technologien stecken. Der Ideenreichtum ist beeindruckend.“
Der EFRE-Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW fördert
die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen, Hochschulen
und Unternehmen in NRW, um nachhaltige und digitale Lösungen
für die Herausforderungen einer vernetzten Mobilität und
Logistik zu entwickeln – auf der Schiene, Straßen, dem Wasser
und in der Luft. Dabei geht es auch um die Entwicklung
und Herstellung kritischer Technologien in den Sektoren
„digitale und technologieintensive Innovationen“ oder
„umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien. Das
Verkehrsministerium setzt den Innovationswettbewerb gemeinsam
mit dem Wirtschaftsministerium um.
Die
Förderbescheide gehen an folgende Projekte: GIS.IN.WASTE –
Entwicklung eines intelligenten Reviertourenplanungstools für
die Abfallwirtschaft auf Basis eines GIS und einer KI unter
Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur kritischen
Infrastruktur
Ziel ist die Entwicklung eines
neuartigen, KI-gestützten Planungstools für Touren in der
Abfallwirtschaft, die entsorgungsspezifische Anforderungen
berücksichtigt. Es sollen sowohl langfristige Ressourcen wie
z.B. die Kapazität der einzelnen Fahrzeuge, als auch
dynamische Parameter wie z.B. Straßensperrungen eingeplant
werden können.
Projektpartner: sensis GmbH (Viersen),
CLUSTER ONE GmbH (Mönchengladbach) HeiDi –
Hochautomatisierte Eisenbahn dank Digitalem Zwilling Im
Projekt wird eine Open-Source-Simulationsumgebung zur
Validierung und Optimierung von Sensorsystemen im
Schienenverkehr entwickelt. Mithilfe eines digitalen
Zwillings eines Testfeldes sollen realitätsnahe Tests
ermöglicht werden, die die Digitalisierung und
Automatisierung des Schienengüterverkehrs beschleunigen
können.
Projektpartner: IKADO GmbH (Aachen),
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Köln
LiDiMoVer – Lidar-gestützter Digitaler Zwilling des
Mobilitätsverhaltens zur Verkehrsanalyse Im Projekt werden
Daten zum Mobilitätsverhalten mit Hilfe eines Sensorfeldes
erfasst, aufbereitet und in einem statistischen Modell
(digitaler Zwilling) zur Modellierung des Verkehrsflusses
vereint. Dies kann einer effektiven, gezielten und
bedarfsgerechten Stadt- bzw. Flächenentwicklung sowie
Aktivitäten im Bereich Mobilität dienen.
Projektpartner: Bergische Universität Wuppertal, LASE PeCo
Systemtechnik GmbH (Wesel), Hochschule Ruhr West MaxSafety
– Maximierung der Sicherheit von Fußgängerinnen und
Fußgängern durch prädiktive KI und adaptive Infrastruktur
Ziel ist die Entwicklung eines innovativen, KI-gestützten
Systems, das Fußgängerbewegungen und -absichten in Echtzeit
vorhersagt und adaptive Sicherheitsinfrastrukturen wie
Laserprojektionssysteme und dynamische Informationstafeln
nutzt, um Autofahrer proaktiv zu warnen.
Projektpartner: irisnet GmbH (Düsseldorf), RWTH Aachen
University MOVE.digital – Mobilität vernetzt:
Konnektivitätsinfrastruktur und integrative
Digitalisierungskonzepte für Daten-getriebene, innovative und
ganzheitliche Mobilitätslösungen in der Smart City
Das
Projekt adressiert integrative Digitalisierungskonzepte für
Daten-getriebene, vernetzte und ganzheitliche
Mobilitätslösungen in der Smart City. Dabei sollen
verschiedene städtische Mobilitätsformen durch eine geeignete
Koordination im Verbund eine bestmögliche
Mobilitätsversorgung ermöglichen. Die gemeinsame Daten-Basis
verspricht das Potenzial zur Lösung analytischer
Fragestellungen wie Prognosen von Mobilitätsanforderungen und
der Steuerung des Mobilitätsangebotes.
Projektpartner: FH Dortmund, TU Dortmund,
Wirtschaftsförderung Dortmund, INTESSENCE solutions GmbH
(Dormund), ef.Ruhr GmbH Dortmund
SyntheSis –
Werkzeuggestützter Ansatz für die Synthese, Simulation,
Analyse und den Transfer urbaner Güterbeförderungskonzepte
Im Projekt soll eine simulationsbasierte Plattform zur
Analyse und Optimierung urbaner Güterverkehrskonzepte
entwickelt werden, die innovative Logistikkonzepte in urbanen
Räumen virtuell erprobt und ihre ökologischen sowie
ökonomischen Aspekte analysiert werden.
Projektpartner: FH Dortmund, adesso SE (Dortmund), takomat
GmbH (Düsseldorf), Fraunhofer-Institut für Materialfluss und
Logistik IML (Dortmund)
SAFEPol – Sichere und
Automatisierte Freigabe von Einsatzrouten für die Polizei
Im Projekt wird eine digitale Plattform-Technologie
kombiniert mit KI-basierter Verkehrserfassung und -analyse
entwickelt. Kernstück ist eine zentrale Softwarelösung, die
aktuelle Verkehrsdaten und Positionsinformationen der
Einsatzkräfte erfasst und die Steuerung der
Lichtsignalanlagen dynamisch anpasst, um schnellere und
sicherere Einsatzfahrten zu ermöglichen.
Projektpartner: mobaix GmbH (Aachen), Landesamt für Zentrale
Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW), Ruhr-Universität Bochum,
SWARCO Traffic Systems GmbH (Münster), TraffGo Road GmbH
(Krefeld)
SSR – Safer School Routing Ziel ist die
Schulwegsicherheit durch KI-gestützte Analyse und digitale
Zwillinge zu verbessern. KI-gestützte Luft- und
Verkehrsbildanalysen identifizieren Fußgängerüberwege,
Radwege und andere Infrastrukturmerkmale, die als digitale
Zwillinge erfasst und mit Unfall- und Konfliktdaten
kombiniert werden. Die Ergebnisse fließen in digitale
Plattformen wie OpenStreetMap und MobidromNRW ein, um die
Schulwegplanung zu erleichtern und Kommunen bei der
Verkehrsplanung zu unterstützen
Projektpartner:
Initiative für sichere Straßen GmbH (Bonn), Deutsches Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), RWTH Aachen University.
SUMP-Assistant – KI-unterstützte städtische Mobilitätsplanung
für Kommunen in NRW Im Projekt wird eine KI-Anwendung
entwickelt, die die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung
von nachhaltigen Mobilitätsplänen (SUMPs/ VEPs) unterstützt.
Die Anwendung wird mit rund 10 Pilotkommunen getestet, die in
alle Projektschritte eingebunden sind und die KI für
verschiedene Anwendungsfälle testen. Ziel ist es die
Erstellung nachhaltiger Mobilitätspläne zu erleichtern und
eine effizientere Umsetzung von Maßnahmen zu ermöglichen.
Projektpartner: Rupprecht Consult - Forschung & Beratung
GmbH (Köln), Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Stadt
Aachen
ViDeLL – Virtual Dedicated Logistics Lanes
Ziel ist es digitale, priorisierte Logistikspuren (Virtual
Dedicated Logistics Lanes, VDLL) für automatisierte
Logistikfahrzeuge zu entwickelt. Dadurch kann die urbane und
industrielle Logistik in dicht besiedelten Gebieten wie
Nordrhein-Westfalen effizienter, umweltfreundlicher und
wettbewerbsfähiger gestaltet werden. Das Projekt fokussiert
auf die Analyse verkehrstechnischer und rechtlicher Aspekte
sowie der Entwicklung eines technischen Demonstrators zur
Validierung in realitätsnahen Umgebungen.
Projektpartner: TH Köln, ecoro GmbH (München), ETO GRUPPE
TECHNOLOGIES GmbH (Stockach), PEM Motion GmbH (Aachen), RWTH
Aachen University.
Zum Hintergrund: Für
zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in
Nordrhein-Westfalen stehen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW
2021- 2027 EU-Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des
Just Transition Fund (JTF) zur Verfügung.
Hinzu
kommen eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen
und Eigenanteile der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben
aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit,
Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität,
Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen sowie strategische
Technologien und Wettbewerbsfähigkeit.
Weitere
Informationen finden Sie unter
www.efre.nrw.
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Gemeinsam für Europa:
Nordrhein-Westfalen und Frankreich stärken Demokratie durch
Bildung
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63. Jahrestag der
Unterzeichnung des Élysée-Vertrags am 22. Januar / Ministerin
Feller: Die Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und
Nordrhein-Westfalen ist lebendig, zukunftsgerichtet und
unverzichtbar
Düsseldorf/Duisburg, 21. Januar
2026 - Am Donnerstag, 22. Januar 2026, jährt sich die
Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, ein Meilenstein der
deutsch-französischen Freundschaft und ein Fundament für
Frieden, Verständigung und Zusammenarbeit in Europa. Das
Schulministerium nimmt diesen Jahrestag zum Anlass, die enge
und lebendige Zusammenarbeit mit Frankreich im
Bildungsbereich zu würdigen und zugleich ihre besondere
Bedeutung zu unterstreichen.
Schulministerin Dorothee
Feller: „Gerade in einer Phase, in der die Demokratie und der
europäische Zusammenhalt unter Druck stehen, kommt der
grenzüberschreitenden schulischen Zusammenarbeit eine
zentrale Rolle zu. Internationale Begegnungen, Spracherwerb
und gemeinsame Bildungsprojekte machen den europäischen
Gedanken erfahrbar und stärken junge Menschen in ihrer
demokratischen Haltung.“
Die deutsch-französische
Zusammenarbeit sei weit mehr als ein historisches
Versprechen, sie sei ein Auftrag für die Gegenwart und die
Zukunft, betonte die Schulministerin. „Wenn Schülerinnen und
Schüler einander begegnen, gemeinsam lernen, arbeiten und
leben, dann wachsen Verständnis, Respekt und Vertrauen. Das
ist gelebte Demokratiebildung und ein starkes Signal für ein
geeintes Europa.“
Europaminister Nathanael Liminski:
„Durch Sprachvermittlung und Austauschformate leisten Schulen
einen unverzichtbaren Beitrag zur deutsch-französischen
Freundschaft. Sie öffnen jungen Menschen Türen zueinander,
wecken Neugier, stärken Vertrauen und schaffen Respekt. Wenn
wir sagen, dass Kinder unsere Zukunft sind, dann ist jeder
Einsatz für grenzüberschreitende Verständigung zugleich eine
Investition in den europäischen Zusammenhalt von morgen.“
Frankreich ist seit vielen Jahren ein Schwerpunktland der
internationalen Zusammenarbeit des nordrhein-westfälischen
Schulministeriums. Zahlreiche Projekte zur Förderung der
französischen Sprache sowie im Bereich des schulischen und
beruflichen Austauschs prägen den intensiven und
kontinuierlichen Dialog. Seit 2008 arbeitet das
Schulministerium eng mit mehreren Regionen in Frankreich
zusammen. Ziel dieser Kooperationen ist es, die Mobilität
junger Menschen im deutsch-französischen und europäischen
Bildungs- und Wirtschaftsraum zu fördern und langfristige
Partnerschaften zu festigen. Die Zusammenarbeit mit der
Region Provence-Alpes-Côte d’Azur wurde im Jahr 2025 bereits
zum dritten Mal verlängert, weitere Partnerschaften bestehen
mit den Regionen Hauts-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes sowie
mit Versailles.
„Schüler- und Schulaustausche nehmen
dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie ermöglichen es jungen
Menschen, in den Alltag des Partnerlandes einzutauchen,
kulturelle Vielfalt unmittelbar zu erleben und tragfähige
Freundschaften zu schließen. Solche Begegnungen sind häufig
auch ein entscheidender Impuls für die Wahl und das
Weiterlernen der Partnersprache Französisch“, so Ministerin
Feller.
Um die Zusammenarbeit mit Frankreich weiter
zu stärken, unterstützt Nordrhein-Westfalen seit 2024 gezielt
bestehende und neue Schulpartnerschaften in französischen
Partnerregionen – sowohl durch Reisekostenzuschüsse für
Begegnungen als auch durch Projektmittel für virtuelle
Austauschformate. Damit werden internationale Erfahrungen
auch unabhängig von räumlichen oder finanziellen Hürden
ermöglicht. Fast 500 Schulen in Nordrhein-Westfalen haben
eine Schulpartnerschaft mit einer Schule in Frankreich.
Ein zentraler Baustein der Zusammenarbeit ist die
Förderung der französischen Sprache. Nordrhein-Westfalen
setzt dabei auf unterschiedliche Maßnahmen, die Schülerinnen
und Schülern den Zugang zur Partnersprache erleichtern und
sie langfristig für das Weiterlernen motivieren. Französisch
ist nach Englisch die am häufigsten erlernte Fremdsprache an
nordrhein-westfälischen Schulen.
Grundlage ist die
deutsch-französische Sprachstrategie, auf die sich beide
Länder gemeinsam verständigt haben. Ziel dieser Vereinbarung
ist es, dass mehr junge Menschen frühzeitig mit der Sprache
des Nachbarlandes in Kontakt kommen und positive
Lernerfahrungen machen. In Nordrhein-Westfalen werden diese
Ziele in konkreten schulischen Projekten umgesetzt.
Dazu gehören unter anderem sogenannte
Peer-Education-Programme. Hier begeistern Schülerinnen und
Schüler andere Jugendliche für Französisch – etwa, indem sie
von eigenen Austauscherfahrungen berichten oder zeigen, wie
vielfältig und alltagsnah die französische Sprache und Kultur
sind. Lernen auf Augenhöhe macht die Sprache greifbar und
senkt Hemmschwellen.
Mit dem DELF scolaire intégré
wird Schülerinnen und Schülern zudem der Erwerb eines
international anerkannten französischen Sprachzertifikats
innerhalb des schulischen Französischunterrichts ermöglicht.
Die Prüfungen finden in den Schulen statt, sodass
organisatorische und finanzielle Hürden reduziert werden. Das
stärkt die Motivation und macht Sprachlernen sichtbar und
anerkannt. In diesem Schuljahr nehmen in Nordrhein-Westfalen
rund 4.600 Schülerinnen und Schüler aus 77 Schulen am Projekt
DELF scolaire intégré teil.
Ein besonderes Angebot
ist das Abibac, das zurzeit an zwölf Gymnasien in
Nordrhein-Westfalen erworben werden kann. Im bilingualen
Unterricht erreichen die Schülerinnen und Schüler vertiefte
Französischkenntnisse und erwerben gleichzeitig das deutsche
Abitur und das französische Baccalauréat. Das Abibac schafft
erweiterte Bildungs- und Studiermöglichkeiten in beiden
Ländern und steht exemplarisch für das dichte
Bildungsnetzwerk, das Deutschland und Frankreich gemeinsam
knüpfen.
Ministerin Feller abschließend: „Der
Jahrestag des Élysée-Vertrags macht deutlich: Die
Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und
Nordrhein-Westfalen ist lebendig, zukunftsgerichtet und
unverzichtbar. Sie füllt den europäischen Gedanken mit Leben
– im Klassenzimmer, im Austausch und im gemeinsamen Lernen
für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt in Europa.“
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ABC-Klassen für bessere Bildung von Anfang an
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Düsseldorf, 13. Januar 2026 -
Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit ABC-Klassen
einzuführen, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor
der Einschulung gezielt zu fördern. Das Landeskabinett hat
dafür den Weg freigemacht.
So sorgt die
Landesregierung für einen besseren Schulstart, für bessere
Bildungschancen und für bessere Schulkarrieren, indem durch
frühere Sprachstandserhebung und verpflichtende Kurse in
ABC-Klassen sichergestellt wird, dass Kinder über die
Sprachkompetenz verfügen, die sie bei Einschulung haben
müssen.

Fotos Land NRW / Martin Götz
Ministerpräsident
Hendrik Wüst und Schulministerin Dorothee Feller haben die
Pläne am Vormittag in Düsseldorf vorgestellt:
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Unsere Kinder sind die
Zukunft unseres Landes. Sie brauchen die bestmögliche
Bildung. Um einen Bildungserfolg für alle zu ermöglichen,
müssen Kinder das entsprechende Rüstzeug an die Hand
bekommen. Grundvoraussetzung für erfolgreiches schulisches
Lernen ist eine ausreichende Sprachkompetenz, denn ohne sie
endet Bildung für viele Kinder, bevor sie so richtig begonnen
hat.
Genau hier setzt die Landesregierung mit den
ABC-Klassen und einer besseren Sprachförderung noch vor dem
Beginn der Grundschule an – für all die Kinder, die hier noch
Schwierigkeiten haben. Mit dieser bildungspolitischen Reform
sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart,
bessere Bildungschancen und bessere Schulkarrieren. Damit
Schulbildung ab dem ersten Tag ankommt, unabhängig vom
Elternhaus.“
ABC-Klassen sind verpflichtende
schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung, in
denen Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des
Unterrichts vorbereitet werden. Die Planungen zur Einführung
der ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:
Künftig
durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung an
öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater
Trägerschaft eine landesweit einheitliche
Sprachstandsfeststellung. Um auf dieser Grundlage
ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur
Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung
vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung
vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungsordnung für die
Grundschule geändert. Im Jahr 2028 wird die
Anmeldung zur Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.
Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen
Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen,
besuchen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel
zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine
ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur gezielten
Sprachförderung sollen die Kinder vor allem in ihren
sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden,
damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht
teilnehmen können.
Die ABC-Klassen liegen in
schulischer Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten
einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder
an einem anderen Ort durchgeführt, den ein Träger zur
Verfügung stellen kann. Die ABC-Klassen werden
grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von
sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase
durchgeführt. Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen
Erziehungs- und Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.
Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung des
Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird gewährleistet,
dass alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder
verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, werden durch den Schulträger zwischen der
Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert.
Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung
besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten für die
wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Einzelheiten werden
in einer entsprechenden Verordnung geregelt.
Die
Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die ab dem 1. August
2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden
ABC-Klassen beginnen entsprechend im Schuljahr 2028/29.
Darüber hinaus wird mit einer Änderung im Schulgesetz die
Möglichkeit geschaffen, Kindern bei Bedarf mit der
zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ mehr Zeit zu geben, um das
Lernen zu lernen. Schulleiterinnen und Schulleiter können
künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres
entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt
in zwei Jahren durchläuft und so von Anfang an eine
intensivere, individualisierte Förderung im Rahmen von ABC
Plus erhält.
Zeigt sich im Verlauf der
Schuleingangsphase, dass die Lernziele früher als erwartet
erreicht werden, kann diese Entscheidung an den tatsächlichen
Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.
Schulministerin Dorothee Feller. „Die Ergebnisse der jüngsten
Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der
Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse
verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen. Bei
meinen Schulbesuchen wird mir dies immer wieder bestätigt. Zu
viele Kinder bringen nicht alles mit, was für einen
erfolgreichen Start in der Schule erforderlich ist, und
benötigen deshalb vorab eine gezielte Vorbereitung auf den
Schulstart. Mit den neuen ABC-Klassen sollen alle Kinder beim
Schulstart faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg
bekommen.“
Mit der Einführung der ABC-Klassen
entstehen den kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem
Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten. Diese betreffen
insbesondere die Beförderung der Kinder, den zu erwartenden
zusätzlichen Raumbedarf, die etwaige Ausstattung mit
digitalen Endgeräten sowie die Bereitstellung notwendiger
Lernmittel.
Das Land wird den erforderlichen
finanziellen Ausgleich in einem Belastungsausgleichsgesetz
regeln. Das Verfahren wird rechtzeitig in Abstimmung mit den
Kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet und durchgeführt.
Ministerin Feller: „Die Landesregierung sieht, dass die
Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle
Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert. Es
ist unser gemeinsames Ziel, alle Kinder bestmöglich auf den
Schulstart vorzubereiten. Wir stehen zu unseren
Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die den
Schulträgern entstehen, ausgleichen.“
Das
Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie
Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen
und für die zusätzliche individuelle Förderung in der
Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur
Verfügung stellen. Zudem wird das Ministerium erprobte
digitale Tools zur Sprachförderung bereitstellen. Auch das
digitale Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der
Schulanmeldung soll allen Grundschulen landesweit zur
Verfügung gestellt werden.
Der Gesetzentwurf der
Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Bis
Mitte Februar haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen.
Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände
auswerten und im Anschluss den Gesetzentwurf in den Landtag
einbringen.
Die ABC-Klassen sind der nächste wichtige
Navigationspunkt auf dem Weg, den der Schulkompass NRW 2030
vorgibt. Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat die
Landesregierung eine umfassende Strategie zur systematischen
Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht auf den Weg
gebracht – von der Modernisierung der Lehrkräfteausbildung
über die Digitalisierung bis hin zu einer datengestützten
Unterrichtsentwicklung mit klarem Fokus auf die
Basiskompetenzen.
Damit hat die Landesregierung unter
anderem auf die Ergebnisse der jüngsten Schulleistungsstudien
reagiert, bei denen zu viele Schülerinnen und Schüler die
Mindeststandards nicht erreicht hatten.
 Ministerin
Feller abschließend: „Mit den ABC-Klassen schärfen wir
unseren Fokus auf die Basiskompetenzen weiter aus. Wir sorgen
dafür, dass jedes Kind von Anfang an faire Chancen auf einen
erfolgreichen Bildungsweg hat – unabhängig davon, mit welchen
sprachlichen Voraussetzungen es aufwächst. Ich freue mich
darauf, unseren Vorschlag mit allen zu diskutieren, die am
Schulleben bei uns in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind.“
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Montag kein Präsenzunterricht wegen Glättegefahr
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Düsseldorf, 11. Januar 2026 -
Schulministerium ordnet aufgrund amtlicher landesweiter
Vorab-Unwetterwarnung an, dass Schülerinnen und Schüler zu
Hause bleiben sollen / Ministerin Feller: Gesundheit und
Sicherheit haben für uns oberste Priorität
An den
nordrhein-westfälischen Schulen findet am kommenden Montag,
den 12. Januar, kein Präsenzunterricht statt. Diese
Entscheidung hat das Schulministerium getroffen, die Schulen
hierüber heute per Mail informiert und die Schulen gebeten,
in den dafür im Erlass vorgesehenen Distanzunterricht zu
wechseln. Die Bezirksregierungen begleiten die Schulen bei
der Umsetzung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grund für die Entscheidung, den Präsenzunterricht am
kommenden Montag auszusetzen, ist eine amtliche landesweite
Vorabwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom 11. Januar
2026: Demnach wird für den Montagmorgen überall im Bundesland
Regen erwartet, der aufgrund der kalten Temperaturen auf
Straßen und Böden gefrieren und flächendeckend Glätte
verursachen wird.
„Die Gesundheit und Sicherheit
unserer Schülerinnen und Schüler haben für uns oberste
Priorität. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt
entschieden“, erläuterte Schulministerin Dorothee Feller.
„Wir haben die Entscheidung zur Aussetzung des
Präsenzunterrichts bereits auf der Grundlage der landesweiten
Vorabwarnung getroffen, damit wir die Schulen, Eltern und
Kinder so früh wie möglich informieren konnten.“ Mit einer
endgültigen amtlichen Unwetterwarnung des Deutschen
Wetterdienstes ist heute erst spät am Tag zu rechnen.
Die Regelungen für den Unterricht basieren auf dem Erlass
„Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen
und extremen Wetter-Ereignissen“. Schülerinnen und
Schüler, die trotz der Anordnung zum ausfallenden
Präsenzunterricht in die Schulen kommen, erhalten dort eine
angemessene Betreuung. Für Eltern und Schülerinnen und
Schüler können Schulen zum Beispiel auf ihrer Homepage
weitere Informationenanbieten. Weitere Hintergründe zum
Umgang der Schulen mit extremen Witterungsverhältnissen
finden Sie
hier.
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Klare Handyregeln an Schulen in NRW: Mehr Ruhe im
Unterricht, mehr Miteinander
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Partizipativer Weg wirkt
Düsseldorf, 7. Januar 2026 -
Nordrhein-Westfalen beteiligt beim Umgang mit Handys an
Schulen bewusst die Schulgemeinschaften. Dieser Weg hat sich
bewährt. Im Frühjahr 2025 hatte das Schulministerium die
Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, bis zum Herbst
eigene, verbindliche Regelungen zur Handynutzung zu
entwickeln. Für diesen Prozess hatte das Schulministerium
klare Leitlinien vorgegeben.
Demnach sollte an
Grundschulen die private Nutzung von Handys und Smartwatches
grundsätzlich nicht erlaubt sein. Die weiterführenden Schulen
sollten verbindliche, altersgerechte Regelungen erarbeiten,
die gemeinsam getragen werden und im Schulalltag
funktionieren. Das Schulministerium hat diesen Prozess mit
Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen
unterstützt.
„Wir haben sehr viel positives Feedback
auf unsere Musterordnungen verbunden mit dem partizipativen
Weg erhalten. Wir haben den Schulen unsere Erwartungshaltung
klar kommuniziert und ihnen bewusst zugetraut, gute und
verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Und sie haben
dieses Vertrauen eindrucksvoll bestätigt“, so Ministerin
Feller.
„Unser landesweiter Aufruf hat Diskussionen
angestoßen, Entscheidungen beschleunigt und für Klarheit
gesorgt. Das Ergebnis sind klare Regeln, die im Schulalltag
wirken, weil sie von den Schulen vor Ort selbst entwickelt
und gemeinsam getragen werden. Das schafft Ruhe, Sicherheit
und Verlässlichkeit.“
Dass dieser Weg trägt, zeigen
die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage des
Schulministeriums: Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen
in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine
verbindliche Handyregelung, bei den weiterführenden Schulen
sind es sogar 100 Prozent. Viele Schulen haben erstmals
verbindliche Vorgaben beschlossen, andere ihre bestehenden
Regelungen deutlich nachgeschärft.
Schulministerin
Dorothee Feller: „Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und
Jugendliche lernen, sich begegnen und konzentrieren können.
Unsere Schulen teilen diese Einschätzung. Mit selbst
entwickelten und für alle verbindlichen Regeln schaffen sie
Orientierung im Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im
Unterricht und fördern ein gutes soziales Miteinander.“
Die weiterführenden Schulen setzen wie vorgegeben auf
differenzierte, altersgerechte Regelungen. 79 Prozent der
Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden nach
Jahrgangsstufen. Andere Schulen regeln die Nutzung nach
Zeiten oder Bereichen. Etwa die Hälfte aller Schulen
untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs
vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte
Nutzung.
Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und
Schüler wachsen die Freiräume. Ministerin Feller: „Freiheit
braucht Regeln. Und genau diese Balance haben unsere Schulen
gefunden: mehr Verantwortung mit wachsendem Alter, aber immer
klare Leitplanken.“
Ein Erfolgsfaktor für die breite
Akzeptanz der Regelungen ist der gemeinsame
Entwicklungsprozess. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen
und Schüler waren beteiligt, insbesondere an weiterführenden
Schulen wurden die Regelungen durch die Schulkonferenz
beschlossen. Die Schulen haben die Vorgaben des Landes und
den partizipativen Ansatz sehr ernst genommen – weil sie
wissen, dass Beteiligung zu mehr Akzeptanz, weniger
Widerstand und praxisnahen Lösungen führt.
„Auf diese
Weise stärken wir zugleich auch die demokratischen
Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Sie setzen sich
intensiv mit einer Fragestellung auseinander, die ihren
eigenen Alltag unmittelbar betrifft, entwickeln dazu eine
eigene Meinung und lernen, Verantwortung für gemeinsam
getroffene Entscheidungen zu übernehmen“, so Ministerin
Feller.
„Über alle Schulformen hinweg verfolgen die
Regelungen dieselben Ziele: Schutz der Schülerinnen und
Schüler, konzentrierter Unterricht und ein respektvolles
Miteinander“, erklärt die Ministerin. In der Praxis gilt
meist: Handys dürfen mitgebracht werden, ihre Nutzung ist
jedoch eingeschränkt oder untersagt. Bei Regelverstößen
greifen abgestufte Konsequenzen. „Wo vorher auf dem Schulhof
aufs Display geschaut wurde, wird heute wieder miteinander
gesprochen. Das ist ein Gewinn für das soziale Lernen.“
Besonders eindeutig ist die Haltung an den Grundschulen,
die mittlerweile größtenteils ein generelles Handyverbot
während des Schulbetriebs beschlossen haben, um die Kinder
konsequent zu schützen. Damit folgen sie der Musterordnung
der Landesregierung. „Gerade die Jüngsten brauchen
Schutzräume ohne Ablenkung“, betont Schulministerin Dorothee
Feller. „Dass die Grundschulen hier so geschlossen handeln,
ist ein starkes Signal für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.“
Bis zum Herbst hatten 96 Prozent der Grundschulen
verbindliche Vorgaben beschlossen. Dort, wo bislang noch
keine Regelung vorliegt, hängt dies unter anderem damit
zusammen, dass Beteiligungsprozesse – insbesondere mit Eltern
– zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen waren.
Abschließend erklärt Ministerin Feller: „Die Schulen
haben gezeigt, dass klare Regeln dann besonders gut
funktionieren, wenn sie auf die jeweilige Schule
zugeschnitten und gemeinsam entwickelt sind. Davon
profitieren alle Beteiligten: die Schulgemeinschaft und vor
allem die Kinder und Jugendlichen. Zugleich wird guter
Unterricht nachhaltig gestärkt. Mein Dank richtet sich an
alle, die sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der
Handynutzung auseinandergesetzt haben und für ihre Schule
eine gemeinsam getragene Regelung gefunden haben.“
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Zum 1. Januar 2026: Neue
Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen tritt vollständig
in Kraft
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Minister Laumann: Die neue
Krankenhausplanung wirkt, sie stärkt die
Krankenhauslandschaft und die Behandlungsqualität
Düsseldorf, 29. Dezember 2025 - Mit dem Start des neuen
Jahres wird der nordrhein-westfälische Krankenhausplan, eines
der wichtigsten Projekte der Landesregierung, vollständig in
die Praxis umgesetzt und damit abgeschlossen: Nachdem am 1.
April 2025 der Großteil der Regelungen landesweit in Kraft
getreten ist, kommen am 1. Januar 2026 die Regelungen in den
verbleibenden zehn von insgesamt 64 Leistungsgruppen dazu.
Das bedeutet: Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen
können Leistungen aus allen Leistungsgruppen mit dem neuen
Jahr nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den
Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind.
Bei
den verbleibenden zehn Leistungsgruppen, die nun umgesetzt
werden, handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie
(EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale
Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma,
Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der
Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie,
Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe
„Bariatrische Chirurgie“. Für diese bestand eine
Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2025, da die
erforderliche Anpassung von Kapazitäten in den Krankenhäusern
aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen
Notfallrelevanz zusätzlich Zeit in Anspruch genommen hat.
„Ende 2024 hat das Land die Krankenhauslandschaft in
Nordrhein-Westfalen mit einem vollkommen neuartigen
Krankenhausplan neugestaltet und vor allem auf eine solide
und zukunftsfähige Basis gestellt. Was unseren Plan so
richtungsweisend macht ist, dass wir als erstes Bundesland
nicht auf Betten setzen, sondern auf Basis des tatsächlichen
Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen
Erreichbarkeitsvorgaben planen. Ein Kerninhalt des neuen
Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen
Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern
ausbaut.
Gleichzeitig baut er Doppel- und
Mehrfachvorhaltungen der gleichen Leistungen in benachbarten
Einrichtungen ab. Neun Monate nach dem Start der Umsetzung
ist klar: Der neue Krankenhausplan wirkt. Durch die spürbare
Konzentration von komplexen Leistungsgruppen bei einer
gleichzeitigen guten Erreichbarkeit der Grundversorgung
verbessert er zum einen die Versorgungsqualität für die
Patientinnen und Patienten. Zum anderen dämmt er den ruinösen
Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal ein.
Ich freue mich, dass der neue Krankenhausplan für
Nordrhein-Westfalen in Kürze vollständig in Kraft tritt und
seine ganze stärkende Wirkung auf die Krankenhauslandschaft
entfalten kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Dass die neue Krankenhausplanung für die
allermeisten Krankenhäuser eine deutliche Veränderung
bedeutet und es daher zu Überprüfungen durch die
Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder
Zeit klar. Immerhin handelt es sich um die größte
gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit
Jahrzehnten. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen der
Gerichte zu unseren Gunsten anschaue, dann stelle ich fest,
dass wir mit unserer Planung ganz offensichtlich den
richtigen Weg eingeschlagen haben“, so Minister Laumann
weiter.
Bei den Verwaltungsgerichten sind aktuell 94
Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22.
Dezember 2025), die sich zumeist gegen einzelne
Planungsentscheidungen richten. Zum Vergleich: In der Planung
wurden rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen. Klagen
(also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid
zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. Die
Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor
eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die
aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen
des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren
zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen.
Von den 72
Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von
den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden
worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von
Krankenhäusern. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als
nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen
diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch
das Land Nordrhein-Westfalen. 14 Beschwerden wurden bisher
zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise
zugunsten der Krankenhäuser. Bezüglich der Hauptverfahren
liegen noch keine Urteile vor.
Die Ergebnisse des
Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick Wohnortnahe
Grundversorgung Ein zentraler Grundsatz der neuen
Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist,
dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein
Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung
mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll.
Dieses Ziel wurde übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen
und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und
Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen
Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie
internistisch und chirurgisch versorgt werden können.
Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das
Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen
Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere
Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt.
Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe
Grundversorgung weiterhin sichergestellt.
Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung Um die
Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und
Patienten zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische
Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und
Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und
Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen
Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die
Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der
Orthopädie.
Beispiel Endoprothetik Knie: 214
Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte: 236 Anträge landesweit –
137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)
Das gilt aber
auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte
Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der
Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger
Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise
dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten
die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden
nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese
Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden
Leistungsgruppen zugewiesen.
Beispiel Behandlung von
Leberkrebs: 113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (=
minus 74 Prozent) Beispiel Behandlung von
Speiseröhrenkrebs: 71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen
(= minus 63 Prozent) Gleichzeitig gibt es Bereiche, die
stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration
nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel
hierfür sind kardiologische Angebote.
Beispiel
Interventionelle Kardiologie: 165 Anträge landesweit –
141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent) Die Ergebnisse der
Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter:
https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw
Finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser Zur
Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den
Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden
Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die
Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden
als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem
Transformationsfonds des Bundes gefördert werden.
Im
Rahmen des Transformationsfonds sind für die
nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der
Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber – bis zum
Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und
Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der
Krankenhausträger vorgesehen. Damit stehen den Kliniken in
den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus
Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung
der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.
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Historische Entlastung für
Kommunen: Land wird fast neun Milliarden Euro kommunale
Schulden in die Landesschuld übernehmen
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Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz
Nordrhein-Westfalen, das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist,
setzt das Land ein starkes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit seiner
Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Kommunen wirksam von übermäßigen
Liquiditätskrediten zu entlasten und neue finanzielle
Handlungsspielräume zu schaffen.
Am 23. Dezember 2025 wird
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen die Bewilligungsbescheide zur anteiligen
Entschuldung von 167 Kommunen versenden. Insgesamt übernimmt das
Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von
rund 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld. Jede teilnehmende
Kommune wird dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen
Liquiditätskredite entlastet; besonders hoch verschuldete Kommunen
profitieren darüber hinaus von einer vollständigen Übernahme
weiterer Belastungen oberhalb von Pro-Kopf-Schulden in Höhe von
1.500 Euro.
An der Altschuldenentlastung des Landes
Nordrhein-Westfalen werden 167 Kommunen teilnehmen. Diese
teilnehmenden Kommunen haben einen Antrag gestellt, der den
gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nach Prüfung der Anträge belaufen
sich die übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung auf
rund 17,7 Milliarden Euro.
Auf dieser Grundlage übernimmt
das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten zur
Liquiditätssicherung in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro im Wege
eines Schuldnerwechsels. Diese Entlastung wirkt unmittelbar: Die
kommunalen Eigenkapitalpositionen werden gestärkt, die laufenden
Ergebnisrechnungen spürbar entlastet und neue finanzielle Spielräume
geschaffen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Das ist ein
historischer Entlastungsschritt für Nordrhein-Westfalen. Wir sind
die erste Landesregierung, die das große Problem der kommunalen
Altschulden anpackt. Dazu nehmen wir jetzt Landesgeld in die Hand
und übernehmen kommunale Kassenkredite in den Schuldendienst des
Landes – in Einzelfällen bis nahezu 80 Prozent der Altschulden.
Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und
stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Ich bin Bundeskanzler
Friedrich Merz für sein Bekenntnis dankbar, dass bei der
Entschuldung unserer Kommunen auch der Bund seinen Teil der
Verantwortung übernehmen wird. Für die Zukunft muss zwischen
Bund, Ländern und Kommunen klar sein: Wer bestellt, bezahlt. Der
Grundsatz der Veranlassungskonnexität muss nun auch vom Bund endlich
konsequent angewendet werden.“
Ina Scharrenbach, Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Kurz vor
Heiligabend kann die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein
besonderes Päckchen unter den kommunalen Weihnachtsbaum legen: Mit
der Übernahme von fast neun Milliarden Euro kommunaler
Verbindlichkeiten setzt die Landesregierung eines der größten
Programme zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Geschichte
Nordrhein-Westfalens um.
Mit der nun feststehenden
Schuldübernahme erreichen wir einen zentralen Meilenstein bei der
Entschuldung unserer Kommunen. Damit ist diese Landesregierung die
erste in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine
deutliche anteilige Kommunalentschuldung umsetzt.
Zugleich
erwartet die nordrhein-westfälische Landesregierung weiterhin, dass
der Bund seine Zusagen einhält und zeitnah die notwendigen Schritte
für eine finanzielle Beteiligung an den
Altschuldenentlastungsprogrammen der Länder einleitet.“
Dr.
Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen: „Die Übernahme von rund
8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden ist für das Land
Nordrhein-Westfalen eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung.
Wir übernehmen diese Verantwortung bewusst, um die kommunale Ebene
dauerhaft zu stabilisieren und Planungssicherheit zu schaffen. Damit
setzt das Land ein starkes Zeichen für verlässliche Finanzpolitik
und für leistungsfähige Städte und Gemeinden als Grundlage unseres
Gemeinwesens.“
Die Übernahme der kommunalen
Verbindlichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen wird die
teilnehmenden Kommunen spürbar finanziell entlasten: Zum einen wird
sich die Entschuldung positiv auf die Zinsausgabenbelastung der
teilnehmenden Kommunen auswirken. Zum anderen wird die
Schuldübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen das kommunale
Eigenkapital erhöhen und damit verstärkend wirken.
Des
Weiteren entfallen für die teilnehmenden Kommunen die
finanzwirksamen Tilgungszahlungen. Eine kommunalscharfe Übersicht
der 167 an der nordrhein-westfälischen Altschuldenentlastung
teilnehmenden Kommunen, einschließlich der
Altschuldenentlastungsbeträge, ist dem Anhang beigefügt.
Hintergrund: Am 9. Juli 2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das
von der Landesregierung als Entwurf eingebrachte Gesetz zur
anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(AESG) ohne Änderungen beschlossen. Das Altschuldenentlastungsgesetz
Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Kommunen in Summe von der Hälfte
ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen
Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu befreien und diese
kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen.
Jeder einzelnen teilnehmenden Kommune wird dabei eine einheitliche
Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur
Liquiditätssicherung in Höhe von 41,1 Prozent abgenommen. Über
diesen Prozentsatz hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung
für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden: Sollten nach
der Mindestentschuldung noch übermäßige Verbindlichkeiten oberhalb
der Schwelle von 1.500 Euro pro Kopf vorhanden sein, werden diese
vollständig in die Landesschuld übernommen.
Die Teilnahme an
der anteiligen Altschuldenentlastung ist freiwillig und erfolgte auf
Antrag. Der Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm konnte bis
zum 30. November 2025 bei der landeseigenen Förderbank, der
NRW.BANK, gestellt werden. Die Übernahme der kommunalen
Kreditverträge durch das Land erfolgt nun in einem Zeitraum ab
Bestandskraft der Bewilligungsbescheide bis zum 31. Dezember 2026.
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Anfrage: Wann gib es faire EMA-Gebühren für die
NRW-WEihnachtsmärkte |
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Dezember 2025: Anfrage 6824 der
Abgeordneten Ellen Stock, Ina Blumenthal und Alexander Vogt
SPD Drucksache 18/16830
Alle Jahre wieder: Wann
beginnt die Landesregierung, die GEMA-Gebühren für unsere
Weihnachtsmärkte fair zu gestalten? Vorbemerkung der Kleinen
Anfrage Nordrhein-Westfalen verfügt über eine lange und
vielfältige Tradition an Weihnachtsmärkten, die fest in der
Kultur und im gesellschaftlichen Leben unserer Städte und
Gemeinden verankert sind. Sie sind ein bedeutender
Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Adventszeit und
tragen maßgeblich zur kulturellen Identität der Regionen bei.
Darüber hinaus haben Weihnachtsmärkte auch eine
wirtschaftliche und touristische Bedeutung. Sie stärken den
Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus, ziehen Gäste
aus dem In- und Ausland an und tragen damit zur Belebung der
Innenstädte, Quartiere und Ortskerne bei.
Diese
kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung
darf nicht durch unverhältnismäßige finanzielle Belastungen
gefährdet werden. Die aktuell geltenden Regelungen zur
Berechnung von GEMA-Gebühren stellen sowohl für kleinere und
ehrenamtlich organisierte Märkte als auch für viele bekannte
Großstadt-Märkte eine erhebliche Herausforderung dar.
Kosten für musikalische Darbietungen, besonders durch die
pauschalen Berechnungen auf Basis der gesamten
Veranstaltungsfläche, führen dazu, dass Musikprogramme
reduziert oder ganz gestrichen werden müssen. Dies gefährdet
nicht nur die kulturelle Vielfalt der Weihnachtsmärkte,
sondern entzieht auch vielen Musikerinnen und Musikern eine
wichtige Auftrittsmöglichkeit.
Auf diese Problematik
hat die SPD-Landtagsfraktion NRW bereits im vergangenen Jahr
hingewiesen und in ihrem Antrag die Landesregierung u.a.
aufgefordert, einen Rahmenvertrag abzuschließen, die
Kostenübernahme der GEMA-Gebühren für ehrenamtlich getragene
Weihnachtsmärkte einzuführen sowie auf Bundesebene eine
Reform der GEMA-Gebührenstruktur voranzubringen (Drucksache
18/11605).
1 Die regierungstragenden Fraktionen von
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag damals
abgelehnt. Anschließend ist die Landesregierung untätig
geblieben und deshalb stehen die Weihnachtsmarkt-Veranstalter
in diesem Jahr vor demselben finanziellen Problem wie im
vergangenen Jahr.
2 Im September 2025 haben die GEMA
und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV)
deshalb gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der
Kommunen sowie des Deutschen Städtetags einen neuen Tarif
speziell für Weihnachtsmärkte vereinbart.
Dieser
sogenannte Weihnachtsmarkttarif gilt ab der aktuellen Saison
und sieht eine Reduktion der GEMA-Gebühren um 35 Prozent
gegenüber den bisherigen Tarifen vor. Trotz des Nachlasses
von 35 Prozent stößt der neue Tarif in der Praxis auf Kritik.
3 Zahlreiche Veranstalter halten die Gebühren weiterhin
für zu hoch. Insbesondere bei großen Veranstaltungsflächen,
langen Laufzeiten oder geringeren Einnahmen durch Eintritt
und Standgebühren sei die finanzielle Belastung nach wie vor
erheblich. Insbesondere kleine, ehrenamtlich getragene
Weihnachtsmärkte, die z.B. von Kirchengemeinden, Schulen oder
örtlichen Vereinen veranstaltet werden, sind bedroht. Darüber
hinaus bleiben auch in diesem Jahr etliche Weihnachtsmärkte
still oder spielen nur GEMA-freie Musikstücke.
4 Am
25.11.2025 hat der Landtag dann auf Antrag der Fraktionen von
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 mit Zustimmung der
SPD-Fraktion die Landesregierung beauftragt, im Rahmen
vorhandener Mittel Gespräche mit der GEMA aufzunehmen und
Möglichkeiten zur Entlastung ehrenamtlich organisierter,
nicht-kommerzieller Veranstaltungen von Vereinen, anderen
gemeinnützigen Organisationen und kirchlichen Trägern in
Nordrhein-Westfalen zu prüfen.
Zudem solle sie dem
Gemeinwohl dienende, ehrenamtlich organisierte,
nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen, anderen
gemeinnützigen Organisationen und kirchlichen Trägern in
Nordrhein-Westfalen insbesondere durch die pauschale
Übernahme verbleibender GEMA-Gebühren unterstützen.
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie hat die Kleine Anfrage 6824 mit Schreiben vom 23.
Dezember 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit
der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung beantwortet.
1. Welche Weihnachtsmärkte bzw. deren
Veranstalter in NRW haben, nach Kenntnis der Landesregierung
ihr musikalisches Angebot aufgrund der GEMA-Gebühren in
diesem Jahr reduzieren müssen? Hierzu liegen der
Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Welche
Weihnachtsmärkte bzw. deren Veranstalter in NRW haben, nach
Kenntnis der Landesregierung, in diesem Jahr aufgrund der
GEMA-Gebühren gar nicht eröffnen können? Hierzu liegen der
Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
2
https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte
3
https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-lippe/bad-salzuflen/kritik-an-neuen-gema-gebuehren-fuerweihnachtsmaerkte-3399993
4
https://www.radio912.de/artikel/wieder-keine-musik-auf-dortmunder-weihnachtsmarkt-2450285.html
5
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-16497.pdf
3. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung
etwaige Gespräche mit Veranstaltern geführt, um deren
finanzielle Sorgen hinsichtlich der GEMA-Gebühren bei
ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen wie z.B.
Weihnachtsmärkten zu erfassen?
4. Welche konkreten
Schritte plant die Landesregierung, um den Landtagsbeschluss
vom 25.11.2025 umzusetzen, insbesondere um Gespräche mit der
GEMA aufzunehmen und Möglichkeiten zur Entlastung
ehrenamtlich organisierter, nicht-kommerzieller
Veranstaltungen zu prüfen? (bitte Zeitplan angeben)
5. Welche konkreten Schritte plant die Landesregierung, um
den Landtagsbeschluss vom 25.11.2025 in Bezug auf eine
pauschale Übernahme verbleibender GEMA-Gebühren in die Praxis
umzusetzen? (bitte Zeitplan angeben)
Die Fragen 3, 4
und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Bislang haben noch keine Gespräche
stattgefunden. Das zuständige Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung hat vorgesehen, die
Gespräche mit der GEMA nach der Verabschiedung des
Landeshaushalts 2026 zu beginnen.
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NRW bringt Strukturreform im Schienennahverkehr auf
den Weg |
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Düsseldorf, 19. Dezember 2025 - Der
Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen steht vor großen
Herausforderungen: Viele Strecken und zentrale Knotenpunkte
müssen saniert werden, das führt zu Baustellen, längeren
Fahrzeiten und Zugausfällen. Das Land will mit der
Novellierung des ÖPNV-Gesetzes einen Beitrag leisten, die
Auswirkungen dieser Modernisierung so gut wie möglich zu
organisieren.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung
für eine Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
sorgt dafür, dass Planung, Betrieb und Abstimmung künftig aus
einer Hand erfolgen – für mehr Verlässlichkeit im Alltag der
Fahrgäste.
Kern der Gesetzes-Novelle ist die Schaffung
einer neuen, landesweiten Organisation „Schiene.NRW“, die den
gesamten Schienennahverkehr im größten SPNV-Markt Europas
steuert. Bisher war diese Aufgabe auf drei Zweckverbände
verteilt – Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR) und go.Rheinland – was zu mehr
Abstimmungsaufwand, Reibungsverlusten und unterschiedlichen
Standards führte.
Durch die zentrale Verantwortung
von Schiene.NRW werden Entscheidungswege verkürzt, die
Verwaltung verschlankt und Ressourcen gebündelt. Der
Gesetzentwurf ist im Dialog mit allen Beteiligten, darunter
den drei bestehenden Aufgabenträgern und den kommunalen
Spitzenverbänden Landkreistag und Städtetag NRW, in den
vergangenen Monaten vorbereitet worden. Gemeinsam wurden
Anpassungen beraten und tragfähige Grundlagen erarbeitet,
damit die neue Struktur sowohl effizient als auch regional
verankert ist.
„Mit dieser Reform machen wir den
Schienenpersonennahverkehr für die Fahrgäste zuverlässiger
und komfortabler“, erklärte Verkehrsminister Oliver Krischer.
Drei Beispiele, wie die Strukturreform ganz konkret die
Abläufe dort verbessern kann, wo Fahrgäste und Kommunen die
Probleme heute am deutlichsten spüren:
Bei der
Abstimmung von Baustellen haben Bauträger künftig nur noch
einen zentralen Ansprechpartner, das erleichtert auch die
Organisation der Ersatzverkehre. Eine einheitliche Taktung
von Fahrplänen über Verbundgrenzen hinweg reduziert
Wartezeiten. Außerdem kann eine landesweite Organisation
zentral gesteuert dafür sorgen, unterschiedliche technische,
bauliche und digitale Standards anzugleichen und damit die
Barrierefreiheit voranzutreiben.
Kommunen profitieren
durch mehr Geld und Sicherheiten Von der Neuregelung
sollen neben den Fahrgästen auch die Kommunen profitieren.
Erstmals wird ein gesetzlich festgeschriebenes Grundangebot
auf der Schiene garantiert. Diese 85 Millionen Zugkilometer
pro Jahr sichern die Kommunen auch gegen unerwartete
Kostensteigerungen ab.
Zudem garantiert das Land eine
regionale Balance: Mehrleistungen in einer Region sind nur
möglich, wenn auch in anderen Landesteilen zusätzliche
Angebote bestellt werden. Damit schafft die Reform
Verlässlichkeit, Fairness und Planungssicherheit. Niemand
wird abgehängt.
Außerdem erhöht das Land die
finanziellen Sicherheitspolster für den SPNV und damit auch
für die letztlich verantwortlichen Kommunen: Der
Mindestbetrag der SPNV-Pauschale steigt von einer Milliarde
auf 1,6 Milliarden Euro jährlich und wird weiterhin
regelmäßig angepasst. Nicht verausgabte Mittel eines
Kalenderjahres können künftig 18 Monate länger verwendet
werden. Die Kommunen finanzieren heute keine Regionalzüge
und S-Bahnen, das soll auch so bleiben. Die Kommunen und
kommunalen Verkehrsbetriebe erhalten mit der Erhöhung der
ÖPNV-Pauschale auf 160 Millionen Euro und drei-prozentiger
regelmäßiger Anpassung ebenfalls mehr Spielräume.
Der
Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht und wird im
Januar beraten. Schiene.NRW soll zum 1. Januar 2027 die
Arbeit aufnehmen. Inhalte der Strukturreform und FAQ:
https://www.umwelt.nrw.de/strukturreform
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16-Jährige in NRW dürfen ab 2027 wählen |
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Düsseldorf, 17.
Dezember 2025 - Die Freude im Landtag war groß, als mit
großer Mehheit durch die Stimmen von CDU, SPD und FDP per
Zwei-Drittel-Mehrheit zugesstimmt wurde, die NRW-Verfassung
zu ändern und das Wahlalter bei Landtagswahlen gesenkt.
Nur die AfD schloss sich hier aus. Ab der Landtagswahl
2027 können (derzeit rudn 300.000) in Nordrhein-Westfalen
Jugendliche ab 16 Jahren wählen.
Die Vorläufe hierzu:
Anhörung zu Wählen ab 16 Düsseldorf, 13.
November 2025 - Junge Menschen sollen künftig ab 16 Jahren
bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen ihre Stimme abgeben
dürfen. Dies sieht eine Gesetzesinitiative von CDU, SPD,
Grünen und FDP vor. In einer Sitzung des Hauptausschusses
haben Sachverständige dazu Stellung genommen.
„Junge
Menschen haben großes Interesse an der Politik und wollen
sich an politischen Entscheidungen beteiligen, die sie, ihre
Zukunft oder die Gesellschaft betreffen“, heißt es im
Gesetzentwurf (18/15905 zur Änderung der Landesverfassung).
An Landtagswahlen dürften sie sich in Nordrhein-Westfalen
jedoch bislang nicht beteiligen: Wer wählen will, muss
mindestens 18 Jahre alt sein.
Junge Menschen seien in
den Parlamenten unterrepräsentiert, müssten aber mit den
Folgen der politischen Entscheidungen länger leben als
Ältere. Zudem gebe die niedrige Wahlbeteiligung bei den
letzten Landtagswahlen Anlass dafür zu werben, stärker an
demokratischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben.
Der Jurist Prof. Dr. Gernot Sydow (Universität Münster) hebt
in seiner schriftlichen Stellungnahme hervor, dass der
Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten könne, die unter dem
„Stichwort der Generationengerechtigkeit“ diskutierten
Probleme abzumildern. Mit der zunehmenden Lebenserwartung bei
gleichzeitig geringer Geburtenrate habe die ältere Generation
politisch größeres Gewicht als die jüngere Generation. Jedoch
seien die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, diesem
demografischen Problem zu begegnen, begrenzt oder rechtlich
umstritten.
Mit Blick auf die Altersschwelle weist
Sydow darauf hin, dass eine gleiche Altersschwelle bei
verschiedenen Wahlen förderlich für Akzeptanz und
Plausibilität wahlrechtlicher Regelungen wäre. Ein solches
„Gleichauf“ könne jedoch nicht erzwungen und auch praktisch
nicht realisiert werden, da es in Deutschland mit dem Bund
und den Ländern unterschiedliche Wahlgesetzgeber gebe.
Die „generationenpolitische Brisanz“ einer Absenkung des
Wahlalters betont auch der Jurist Prof. Dr. Hermann K.
Heußner (Fachhochschule Osnabrück). Aufgrund des
demografischen Wandels werde die Gruppe der jüngeren
Wahlberechtigten immer kleiner. Eine Absenkung der
Altersschwelle auf 16 Jahre vergrößere die Wählerschaft in
Nordrhein-Westfalen zwar nur um 2,3 Prozent. Da junge Wähler
und Wählerinnen jedoch häufig anders wählten als der
Durchschnitt, könne die Wahlalterabsenkung bei der Verteilung
der Mandate relevant sein und „potenziell über die
Regierungsbildung entscheiden“.
Verfassungstheoretisch sei die Absenkung des Wahlalters
dringend geboten, da die bestehende Regelung den 16- und
17-Jährigen das „demokratische Existenzminimum“ entziehe.
Deutsche Jugendliche hätten darüber hinaus im Wesentlichen
dasselbe politische Interesse wie 18-Jährige. Das Gleiche
gelte für das politische Wissen.
Der
Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Christian Palentien
(Universität Bremen) betont, eine Absenkung des Wahlalters
sei ein Signal an die junge Generation, dass sie von
wichtigen Entscheidungen nicht ausgeschlossen werde. Sie
solle mit der Senkung der Altersschwelle in die Verantwortung
genommen werden, sich mit politischen Themen in einer
„entscheidungsbezogenen Form auseinanderzusetzen“.
Kinder und Jugendliche würden zudem ab einem Alter von etwa
14 Jahren „sozial und moralisch urteilsfähig“. Jugendliche
seien unter anderem im Hinblick auf Mediennutzung, Freizeit-
und Konsumverhalten sowie Bildungsweg selbstständig und
selbstverantwortlich. Gehe es jedoch um politische
Entscheidungen, werde der jungen Generation diese
Eigenständigkeit abgesprochen, „obwohl sie die Folgen der
derzeitigen Politik tragen muss“.
Die beabsichtigte
Senkung des Wahlalters wahre den verfassungsrechtlichen
Rahmen, schreibt Staatsrechtler Prof. Dr. Markus Ogorek
(Universität zu Köln). Es gebe keinen bundesrechtlichen
Grundsatz, dass in den Ländern nur Volljährige wählen
dürften. Somit bewege sich die geplante Verfassungsänderung
„innerhalb des dem Landtag zustehenden
Gestaltungsspielraums“.
Die Erweiterung des Kreises
der Wahlberechtigten stehe im Einklang mit dem Leitbild der
allgemeinen Wahl und dem Demokratieprinzip: „Sie fördert die
demokratische Teilhabe jüngerer Staatsbürger.“ Die geplante
Änderung der Landesverfassung erweise sich vor diesem
Hintergrund insgesamt als verfassungsrechtlich unbedenklich –
und aus seiner Sicht auch als „rechtspolitisch
begrüßenswert“.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiger
und längst überfälliger Schritt“, begrüßt der
Landesjugendring Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf.
Demokratie lebe von Mitbestimmung und Teilhabe. Das gelte für
alle Generationen. Wer erlebe, dass die eigene Stimme zähle,
sei motiviert, sein Umfeld und die Gesellschaft zu gestalten.
Die hohe Beteiligung an den durch den Landesjugendring
koordinierten U-16- und U-18-Wahlen verdeutliche, dass junge
Menschen politisch interessiert und entscheidungsfähig seien.
In diesem Zusammenhang sei die Absenkung des
Wahlalters ein „starker Schritt“, aber nur ein Teil einer
„eigenständigen und einmischenden Jugendpolitik“. Es brauche
eine breit gefächerte Jugendstrategie. Der Austausch mit den
Landesjugendringen der Bundesländer mit einem Wahlalter ab 16
Jahren habe gezeigt, dass eine Ansprache junger Menschen
notwendig sei, damit sie von ihrem Wahlrecht erführen und es
nutzten.
Die Psychologin und Politikwissenschaftlerin
Dr. Elisabeth Graf vom Institut für
Schulentwicklungsforschung (TU Dortmund) hebt hervor, dass
eine Absenkung des Wahlalters ein inklusiveres Wahlrecht
bedeute. Die breitere Berücksichtigung der Interessen von
Jugendlichen nähere sich dem Grundsatz der Allgemeinheit der
Wahl an. Auf Grundlage der wissenschaftlichen Befunde spreche
wenig gegen eine Absenkung des Wahlalters. Graf thematisiert
außerdem die Rolle von schulischen Bildungsangeboten bei der
Vorbereitung auf die Wahl.
Die Forschung zeige
vielversprechende Ergebnisse, wenn es darum gehe, durch
politische Bildung sozialen Ungleichheiten in der politischen
Beteiligung und Kompetenz entgegenzuwirken: „Eine
Wahlaltersenkung könnte hier helfen, die wahrgenommene
Relevanz und den Nutzen der gelernten Inhalte zu erhöhen.“
Darüber hinaus könne die Senkung der Altersschwelle den
Jugendlichen signalisieren, dass ihre Perspektive
wertgeschätzt werde.
Gesetzentwurf:
Landtagswahl ab 16 Jahren Düsseldorf, 8. Oktober
2025 - Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben
einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung
eingebracht. Das Ziel: Künftig sollen Jugendliche ab 16
Jahren an Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Bisher müssen
Wählerinnen und Wähler mindestens 18 Jahre alt sein.
Das Bild zeigt eine Hand über einer Wahlurne. In der Hand ist
ein Wahlzettel zu sehen. Bereits bei der Landtagswahl
2027 soll Wählen ab 16 möglich sein. — © Landtag NRW/Bernd
Schälte „Junge Menschen haben großes Interesse an Politik
und wollen sich an politischen Entscheidungsprozessen
beteiligen“, heißt es im Gesetzentwurf (18/15905). Zudem gebe
die niedrige Wahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen
Anlass, „für mehr Teilhabe an demokratischen
Entscheidungsprozessen zu werben“. Die Fraktionen weisen
darauf hin, dass das Mindestalter bei Europawahlen bereits
auf 16 Jahre abgesenkt worden sei und in sieben Bundesländern
bei Landtagswahlen ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren
bestehe.
Es sei in herausfordernden Zeiten wichtig,
junge Menschen frühzeitig an demokratische Prozesse
heranzuführen, sagte Klaus Voussem (CDU). Das Wahlrecht sei
„nicht nur ein Recht, sondern eine Schule der Demokratie“.
Studien zeigten, wer früh in politische Prozesse einbezogen
werde, entwickle eine stärkere Bindung zur Demokratie. Das
Land trage Verantwortung, dies zu unterstützen. Das Wahlrecht
ab 16 Jahren sei ein „Vertrauensvotum“ für die junge
Generation.
Die großen Fragen der Gegenwart beträfen
gerade auch junge Menschen, sagte Thomas Kutschaty (SPD).
Zwar werde manchmal behauptet, 16-Jährigen fehle die Reife,
um wählen zu gehen. Aber: Demokratie sei „kein Eliteclub für
Hochgebildete, kein Exklusivrecht für Erwachsene“, sagte
Kutschaty. „Demokratie ist ein Recht. Und zwar ein Recht für
alle.“ Das Wahlrecht ab 16 Jahren sei „längst überfällig“ und
„ein starkes Signal an die Jugend unseres Landes“.
Der vorgelegte Gesetzentwurf stehe dafür, dass die Stimmen
junger Menschen wichtig seien, sagte Dagmar Hanses (Grüne):
„Nicht irgendwann, sondern jetzt.“ Die Einführung des
Wahlrechts ab 16 Jahren habe sich bei Europa- und
Kommunalwahlen bewährt und sei für Nordrhein-Westfalen ein
„konsequenter und überfälliger Schritt“. Die Ausweitung des
Wahlrechts sei „nichts anderes als ein Zeichen für konkrete
Generationengerechtigkeit“.
Es gehe in der Debatte
nicht nur um eine formale Änderung der Landesverfassung,
sondern um eine „entscheidende Weichenstellung für die
politische Teilhabe junger Menschen in Nordrhein-Westfalen“,
sagte Dirk Wedel (FDP). Die Absenkung des Wahlalters auf 16
Jahre sei ein konsequenter Schritt. Bereits heute dürften
junge Menschen bei Europa- und Kommunalwahlen mitstimmen. „Es
ist kaum erklärbar, warum sie bei Landtagswahlen hiervon
ausgeschlossen bleiben sollen“, sagte Wedel.
„Die
Jugend rückt nach rechts, und das ist gut so“, sagte Andreas
Keith (AfD). Bei der Bundestagswahl habe seine Partei bei
jungen Wählerinnen und Wählern ein Plus von 14 Prozent
verzeichnet. Dennoch werde seine Fraktion die geplante
Gesetzesänderung nicht unterstützen. Das Wahlrecht sei an die
Volljährigkeit gekoppelt, so Keith. Wer im Strafrecht als
Minderjähriger gelte, „kann nicht gleichzeitig in einem der
höchsten Akte staatlicher Verantwortung mitbestimmen“.
Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete die geplante
Absenkung des Wahlalters als „gute Entscheidung“. Die letzten
Wahlen hätten gezeigt, „dass Jugendliche sehr klug mit dem
Wahlrecht umgehen“. Dies sei auch bei der jüngsten
Kommunalwahl deutlich geworden. Es sei eben nicht die AfD
gewesen, die in der Altersgruppe besonders gut abgeschnitten
habe. „Das war anders und zeigt, dass junge Leute zunehmend
nachdenklich werden und die billigen Sprüche auf Dauer eben
doch nicht zünden“, so Reul.
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NRW stellt die Oberstufe neu auf:
Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie 38 Kernlehrpläne
gehen in die Verbändebeteiligung
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Das Landeskabinet hat den Weg frei gemacht
für eine grundlegende Reform und Modernisierung der
gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf für
eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Entwürfe für
38 neue Kernlehrpläne gehen nun in die Verbändebeteiligung.
Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2025 -
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Wie versprochen
stellen wir die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
neu auf. Unser Ziel ist es, die Studier- und
Ausbildungsfähigkeit weiter zu stärken und Schülerinnen und
Schüler noch besser auf eine sich wandelnde Berufs- und
Arbeitswelt vorzubereiten. Die Entwürfe für die neue
Ausbildungs- und Prüfungsordnung schaffen dafür klare,
zeitgemäße und gut handhabbare Regelungen. Ich danke allen
Beteiligten, die diesen intensiven Prozess schon bisher mit
vielen guten Vorschlägen konstruktiv begleitet haben, und
freue mich nun auf die Rückmeldungen aus der
Verbändeanhörung.“
Die Neuregelungen werden erstmals
wirksam für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr
2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
eintreten und im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen. So bleibt den
Schulen ausreichend Zeit, die neuen Abiturprüfungen
vorzubereiten. Zugleich erhalten sie Gelegenheit, die Zeit
bis zur Umsetzung dafür zu nutzen, zentrale Elemente zu
erproben, bevor diese in neuer Form verbindlich eingeführt
werden.
Zu den zentralen Änderungen zählt ein fünftes
Abiturfach. Damit folgt Nordrhein-Westfalen der Mehrheit der
Bundesländer. Die Schülerinnen und Schüler können mit dem
neuen Fach ihre Schwerpunkte gezielter und freier setzen.
Zwei Naturwissenschaften im Abitur? Ein verstärkter
sprachlich-künstlerischer oder
gesellschaftswissenschaftlicher Fokus? Oder ein
Abiturprüfungsformat, das eng an ein eigenständig gewähltes
Projekt gekoppelt ist? All das wird möglich.
Die
Prüfung im fünften Abiturfach kann als Präsentationsprüfung
oder als Besondere Lernleistung abgelegt werden. Im für
Nordrhein-Westfalen neuartigen Prüfungsformat der
Präsentationsprüfung bereiten die Schülerinnen und Schüler
ein Thema eigenständig vor, visualisieren Inhalte und stellen
sie der Prüfungskommission vor. Kompetenzen wie kritisches
Denken, Kreativität, klare Kommunikation und Kooperation
können hierdurch künftig stärker im Mittelpunkt stehen.
Eine weitere Option ist die Besondere
Lernleistung. Sie entsteht aus einem großen fachlichen oder
fachübergreifenden Projekt oder aus einem Beitrag zu einem
Wettbewerb. Künftig begleiten die Schulen diese Arbeit enger.
Digitale Werkzeuge und KI-Systeme können dabei helfen, Ideen
zu ordnen, Fakten zu prüfen oder Ergebnisse aufzubereiten.
Parallel dazu führt das Land klare und einheitliche
Zeiten für Klausuren ein. In der Einführungsphase und im
ersten Jahr der Qualifikationsphase dauern sie 90 Minuten. Im
zweiten Jahr stehen 135 Minuten im Grundkurs und 180 Minuten
im Leistungskurs fest. Dazu treten künftig sogenannte
gleichwertige komplexe Leistungsnachweise – etwa praktische
sowie schriftliche und mündliche Ergebnisse auch kleinerer
Unterrichtsprojekte – in bestimmtem Umfang neben die
Klausuren.
Neu ist außerdem, dass alle Jugendlichen
im Abschlussjahr einen Projektkurs absolvieren. Dort
verfolgen sie allein oder in Gruppen individuelle Projekte
und erarbeiten Produkte: eine Studie, eine künstlerische
Arbeit, ein technisches Modell, ein Konzept für ein soziales
Projekt oder auch naturwissenschaftliche Experimente. Dieser
Kurs stärkt eigenständige Ideen, vertieft Inhalte und
bereitet direkt auf das fünfte Abiturfach vor.
Der
Entwurf der neuen Verordnung ist das Ergebnis eines breiten
Austauschs seit März 2023. Beteiligte waren schulische
Verbände, Personalräte, Schulaufsichten, Vertreterinnen und
Vertreter der Landtagsfraktionen sowie Schulleitungen aller
Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Diese
breite Basis bildet die Grundlage für die nächste Phase, in
der die Verbände ihre Rückmeldungen geben.
Für die
Verbändebeteiligung ist ein Zeitraum bis Ende Januar 2026
vorgesehen. Ziel der Landesregierung ist es, vorbehaltlich
der Zustimmung des Landtages, dass die neue Ausbildungs- und
Prüfungsordnung zum 1. August 2027 zusammen mit den
Kernlehrplänen in Kraft treten kann.
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