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Archiv Politik NRW: Januar 2012

Aktuelle Stunden zur Beobachtung von LINKEN-Abgeordneten durch Verfassungsschutz sowie zu Ladenöffnungszeiten

Düsseldorf/Duisburg 23. Januar 2012 - Berichte über die Beobachtung von 27 Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag greift die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW auf und beantragt zu dem Thema eine Aktuelle Stunde, da nach den Berichten auch Abgeordnete von Landtagsfraktionen der LINKEN beobachtet worden sein sollen. Diese Beobachtungen seien verfassungsrechtlich und politisch skandalös. Der Landtag NRW debattiert darüber in seiner Plenarsitzung am Mittwoch, 25. Januar 2012.

Die Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 26. Januar 2012, widmet sich den Ladenöffnungszeiten. Der entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion führt die Reaktionen mehrerer Handelsunternehmen gegen die rot-grünen Pläne zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten auf und fordert, die Warnungen des Einzelhandels ernst zu nehmen und die liberalen Ladenöffnungszeiten unbedingt zu erhalten. Die CDU-Fraktion argumentiert ähnlich und verweist auf die aktuellen Stellungnahmen des Handels, nach denen die Öffnungszeiten von den Kunden sehr gut angenommen werden, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gute Regelungen gefunden worden seien und sich die kundenfreundlichen Öffnungszeiten für Händler rechneten. Der Landtag muss sich nach Auffassung der beiden Fraktionen mit den rot-grünen Plänen zur Änderung des bewährten Ladenöffnungsgesetzes befassen.

 

„Dann fällt eben die Bundesliga aus!“ -Haushaltsdebatte im Landtag mit schrillen Tönen

Düsseldorf/Duisburg 19. Januar 2012 - Deutliche Kritik am vorliegenden Landeshaushalt gab es mit Blick auf Verfassungsmäßigkeit und allgemeine Finanzpolitik bei der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses (Vorsitz: Manfred Palmen, CDU). Die Mehrzahl der Fachleute sah angesichts guter Wirtschaftslage und sprudelnder Steuereinnahmen die Regierung in der Pflicht, mehr zu sparen.

Wenngleich man die Erhöhung der Finanzmittel für die Städte und Gemeinden begrüße, so sehe man doch große Probleme für den Landeshaushalt, erklärte Dr. Christian von Kraack für die kommunalen Spitzenverbände. Dies komme wesentlich durch die Ausgaben, die nicht in den Haushalt aufgenommen worden seien. So sah von Kraack „Riesenkosten“ im Bereich der Inklusion im Schulbereich, wenn man also behinderte Menschen in das Regelschulsystem integrieren wolle. Hohe Kosten kämen seiner Meinung nach auch durch die geplanten Klimaschutzmaßnahmen auf die Kommunen und damit letztendlich auf das Land zu.

Man müsse die Ausgaben an die Einnahmen anpassen, forderte Elmar Clouth vom Landesrechnungshof mit Blick auf die kommende Schuldenbremse. Diese untersagt ab 2020 die Aufnahme neuer Kredite in konjunkturellen Normalzeiten. Vor diesem Hintergrund kritisierte Clouth, dass im Vergleich zu 2011 die angenommenen Steuereinnahmen zwar um 4 Milliarden anstiegen, die Nettoneuverschuldung aber nur um 850 Millionen Euro zurückgehe. Die Mehreinnahmen dienten also nicht im vollen Umfang zur Deckung der Mehrausgaben.

Als „finanzpolitisch leichtsinnig“ wertete Professor Gisela Färber von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften den vorliegenden Haushaltsentwurf. Er beinhalte weder Vorkehrungen für die Schuldenbremse 2020 noch für einen möglichen Rückgang der Konjunktur oder steigende Zinssätze, die die Schuldenlast verteuerten. Färber hielt überdies die Annahmen über die Steuereinnahmen für zu optimistisch. Sollten sie aber stimmen, dann sei es nicht richtig, gleichzeitig höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich zu veranschlagen. Angesichts der jüngsten Entwicklung in Frankreich und des Europäischen Rettungsfonds warnte sie auch vor möglichen Herabstufungen deutscher Gebietskörperschaften mit den daraus folgenden Konsequenzen für die weitere Kreditaufnahme.

Als „schwierigen Einstieg in die Schuldengrenze“ sah Ralph Brügelmann vom Institut der Deutschen Wirtschaft die vorgesehene weitere Nettokreditaufnahme im Landeshaushalt. Notwendig sei ein ambitionierter Konsolidierungskurs. Hierzu gehöre, die großen Ausgabenposten zu beschneiden oder kleinere Ausgaben- und damit Politikbereiche ganz aufzugeben. Letzteres könne er sich aber nur schwer vorstellen.

„Das strukturelle Defizit ist durch konjunkturelle Mehrausgaben nicht abzubauen“, betonte Dr. Rainer Kambeck vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung. Und dieses strukturelle Defizit liege angesichts der guten Konjunkturlage in Höhe der heute veranschlagten Nettoneuverschuldung von rund 4 Milliarden Euro. Positiv sei, dass sich die Landesregierung zum Abbau dieses strukturellen Defizits verpflichtet habe, so Kambeck. Aber auch er monierte, man erkenne noch nicht die konkreten Schritte des Abbaupfads. Mit Blick darauf verwies er auf die Personalausgaben als größten Posten im Ausgabenbereich. Einsparmöglichkeiten in diesem Ausgabenbereich nannte auch Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler. Wenn weniger Personal, dann auch weniger Aufgaben: Dieser Auffassung des Finanzministers könne man sich anschließen, betonte als Konsequenz aus dieser Debatte Meinolf Guntermann vom Beamtenbund und von der Tarifunion NRW.

Die Schuldenbremse 2020 sei über Ausgabensenkungen nicht erreichbar, meinte Professor Dr. Heinz-J. Bontrup: „Wir haben ein Rieseneinnahmeproblem.“ Dies sei durch die völlig falsche Steuerpolitik in den letzten 20 Jahren im Bund ausgelöst worden. Angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Gewinnsteuern am gesamten Steueraufkommen zwischen 1960 und 2010 von 34,7 auf 19,2 Prozent gesunken sei, müssten die Steuern vor allem für Reiche und Vermögende erhöht werden.

Einnahmeerhöhungen solcherart täten aber der Konjunktur gar nicht gut, entgegnete Dr. Stephan Wimmers von der Industrie- und Handelskammer. Er wandte sich denn auch eher gegen die vorgesehene Neuverschuldung und warnte, die Risiken von Seiten der WestLB, des Stärkungspaktes Stadtfinanzen sowie der Pensionskosten seien im Haushalt noch nicht berücksichtigt.

Wer Einsparungen, zumal im Personalbereich, fordere, müsse auch sagen, wo denn gespart werden solle, forderte Andreas Meyer-Lauber vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Etwa bei den Lehrern – dann hätte man schlechtere Schulabgänger. Oder bei den Finanzbeamten – dann hätte man geringere Steuereinnahmen. Oder bei den Polizisten – dann fiele eben die Bundesliga aus.

Anhörungen zu Klimaschutz und Kommunalfinanzen

Der Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen ist Thema einer öffentlichen Anhörung am Montag, 23. Januar 2012, 10.30 Uhr im Plenarsaal in den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU), für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) sowie für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU). In der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung heißt es, dass NRW bei der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung zukomme, „da hier etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert werden.“ Bislang seien Klimaschutzziele in NRW nicht verbindlich festgelegt. Ebenso fehlten verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der klimapolitisch notwendigen Maßnahmen. Das Klimaschutzgesetz soll für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in NRW sorgen und die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen schaffen.

Zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 sowie zum Stärkungspaktfondsgesetz hört der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) am Freitag, 27. Januar 2012, 9 Uhr in Raum E3 A02 den Rat von Experten. Das Gemeindefinanzierungsgesetz muss in regelmäßigen Abständen der aktuellen Entwicklung, neuen Erkenntnissen und neuen statistischen Daten angepasst werden, um Gerechtigkeit bei der Verteilung der Zuweisungen an die Kommunen zu gewährleisten. Mit dem Stärkungspaktgesetz stellt das Land NRW besonders belasteten Gemeinden Konsolidierungshilfen im Zeitraum von 2011 bis 2020 zur Verfügung. Die Kommunen beteiligen sich an deren Finanzierung. Mit dem Stärkungspaktfondsgesetz soll für die Abwicklung dieser Konsolidierungshilfen das Sondervermögen „Stärkungspaktfonds“ gegründet werden, mit dem die überjährige Verfügbarkeit der Mittel für die Gemeinden gewährleistet werden soll.

 

Anhörung zur Bekämpfung von Alkoholexzessen in der Öffentlichkeit

Düsseldorf/Duisburg 12. Januar 2012 - Alkohol ist ein Genussmittel, es ist aber auch ein Rauschmittel. Ein in den letzten Jahren veränderter Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit kann für Städte und Gemeinden zu Problemen führen. Wie diese darauf reagieren können und sollen, war Thema einer Anhörung im Innenausschuss (Vorsitz Monika Düker, Grüne). „Wir wollen ein fröhliches Miteinander aller sichern“, begründete die CDU ihre Gesetzinitiative, mit der sie den Kommunen die Möglichkeit zu räumlich und zeitlich begrenzten Verboten von Alkoholkonsum einräumen will. Im Ziel, Auswüchse zu Lasten der Allgemeinheit zu vermeiden, waren sich Experten und die Fragesteller der Fraktionen einig. Unterschiede gab es darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und rechtlich möglich seien.

„Bitte geben Sie uns ein neues Instrument an die Hand“, appellierte Detlev Fröhlke vom Ordnungsamt der Stadt Aachen auch namens vieler NRW-Großstädte und mittelgroßer Städte, aber auch namens vieler Anwohnerinnen und Anwohner an die Politiker im Düsseldorfer Landtag. Es gebe eine Veränderung des gesellschaftlichen Lebens dahin, dass immer mehr Freizeitaktivitäten im öffentlichen Raum stattfänden. Eine Folge dieses „mediterranen Flairs“: Gerade in größeren Städten sei es vor allem bei jüngeren Menschen zu einer neuen Qualität des Alkoholkonsums gekommen. Dies habe teilweise „erschreckende“ Züge, wies Fröhlke auf die Folgen hin: Belästigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Verunreinigungen der betroffenen Straßen und Plätze als Folge von Müll und fehlenden sanitären Anlagen. Man brauche Möglichkeiten, um für alle Bürgerinnen und Bürger eine gute innerstädtische Aufenthaltsqualität zu gewährleisten.

Die geltende Rechtslage erlaube keine vorbeugenden Maßnahmen, erläuterten Regine Meißner und Anne Wellmann für die Kommunalen Spitzenverbände. Daher begrüße man die grundsätzliche die jetzige Gesetzesinitiative. Um an den nachgewiesenen Problembrennpunkten tätig werden zu können, brauche man Handlungsoptionen wie ein räumlich und zeitlich begrenztes Alkoholverbot. Meißner regte an, dies um ein Verbot von Glasbehältern sowie die Möglichkeit, den Alkoholverkauf einzuschränken, zu ergänzen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass manche Menschen mit der neuen Freiheit, die zum Beispiel Flat-Rate-Trinken und rund um die Uhr geöffnete Läden böten, nicht umgehen könnten. Es gehe nicht darum, den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu steuern, sondern um präventive Möglichkeiten für Extremsituationen, ergänzte Wellmann.

Für Köln sehe er derzeit nicht die Notwendigkeit für ein Alkoholverbot, betonte demgegenüber Stadtdirektor Guido Kahlen. Er unterschied zwischen der allgemeinen Szene auf öffentlichen Plätzen, bekannten Großveranstaltungen und Partys auf öffentlichen Plätzen. Bei letzteren könnten teilweise bis zu 2.000 Menschen den „mediterranen Flair“ genießen wollen, was eine nicht zumutbare Lärmkulisse bedeute. Als Abhilfe hielt daher auch Kahlen ein zeitlich begrenztes Verbot des Alkoholverkaufs für sinnvoll. Des Weiteren sprach er sich grundsätzlich für ein Glasverbot aus, da man mit diesem Ansatz gerade auch bei Großveranstaltungen wie beim Karneval gute Erfahrungen gemacht habe. Es sei zu überlegen, ob man hierzu nicht eine gesetzliche Grundlage schaffen müsse. Ein Alkoholverbot könne er sich nur als „ultima ratio“, geknüpft an hohe Anforderungen, vorstellen.

Diese Anforderungen sah der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Clemens Arzt nicht gegeben. Das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Bereich stelle nicht nur eine Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern auch einen Eingriff in ein Grundrecht dar. Die Gefahrenvorsorge gestatte einen solchen Eingriff aber nur zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter. Die Folgen von Alkoholgenuss und damit verbundene Ordnungswidrigkeiten gehörten seiner Meinung nach nicht dazu. Im vorliegenden Gesetzentwurf fehle ihm zudem eine nachweisbare, durch Daten belegte Darlegung der zu bekämpfenden Gefahren und eine Abwägung der Einschränkung der Grundrechte, kritisierte Arzt. Er warnte davor, eine Erwartungshaltung zu schaffen, die man nicht erfüllen könne. Seiner Meinung würden am Ende die Kommunen trotz einer gesetzlichen Handhabe nicht in der Lage sein, einen Gefahrenverdacht vor Gericht hinreichend nachzuweisen.

Die Frage, wer das vorgeschlagene Alkoholverbot durchsetzen soll, stellte auch Erich Rettinghaus von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die Polizei stoße bereits heute personell an ihre Grenzen. Er warnte vor einer bloßen räumlichen Verlagerung des Problems; notwendig seien vielmehr weitergehende Konzepte und eine umfassende Vorbeugung, um zum Beispiel gerade Jugendliche vom übermäßigen Alkoholkonsum abzuhalten und wieder von der Straße zu holen.

Stellungnahmen der Experten

 

Anhörungen zum Ordnungsbehördengesetz sowie zu einheitlich sozial-gestaffelten Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung

Düsseldorf/Duisburg 6. Januar 2012 - Durch Änderung des Ordnungsbehördengesetzes will die CDU-Fraktion die Ordnungsbehörden ermächtigen, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten. Alkoholbedingte Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie z.B. öffentliches Urinieren, Lärmbelästigungen, Verunreinigungen, Gefährdungen des Verkehrs oder gar Straftaten wie Beleidigungen, Nötigung, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen Polizeibeamte seien die Folgen von Trinkgelagen auf öffentlichen Plätzen. Es müsse dagegen angegangen werden, dass friedliche, rechtstreue Bürger in ihrer Freiheit beschränkt, der Jugendschutz nicht mehr gewährleistet sei und Polizisten einmal mehr zu Zielscheiben enthemmter Gewalt würden. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hört der Innenausschuss (Vorsitz Monika Düker, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) am 12. Januar 2012, 10 Uhr in Raum E3 – A02 die Stellungnahmen von Experten.

Der Entwurf für ein „Gesetz zur Wiedereinführung landesweit einheitlich sozial-gestaffelter Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung und zur Fortführung der Beitragsfreiheit“, vorgelegt von der Fraktion DIE LINKE, ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (Vorsitz Margret Vosseler, CDU) am
12. Januar 2012, 13 Uhr im Plenarsaal. Die Fraktion kritisiert, dass durch die seit 2006 geltende Regelung der Zugang der Kinder zu frühkindlicher Bildung und sozialer Teilhabe in Kitas vom Wohnort der Eltern und der kommunalen Kassenlage abhängig sei und dadurch der Willkür und sozialer Ungerechtigkeit Tür und Tor geöffnet worden sei. Sie fordert deshalb bis zur Einführung der vollständigen Elternbeitragsfreiheit aller Kita-Jahre die Wiedereinführung landeseinheitlicher, nach Einkommen gestaffelter Elternbeiträge. Familien mit Geringverdienenden soll eine generelle Beitragsfreiheit ermöglicht, höhere Elternbeiträge für U3-Kinder sollen abgeschafft werden.