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Archiv Politik NRW: März 2012
Landesregierung: Schlecker-Entscheidung schwerer Schlag für 11.200 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsidentin Kraft: Start einer gemeinsamen Vermittlungsoffensive
Düsseldorf/Duisburg 29. März 2012 - Zur aktuellen Entwicklung bei Schlecker teilt die Landesregierung mit:
Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger und Arbeitsminister Guntram Schneider zeigten sich über die aktuelle Entwicklung bei Schlecker be¬stürzt: „Dass die Schlecker-Auffanglösung jetzt gescheitert ist, das ist ein schwerer Schlag für die rund 11.200 Schlecker-Beschäftigten, denen jetzt zum 1. April die Kündigung droht“.

Voigtsberger hatte bis zum Schluss für eine gemeinsame Länderlösung gekämpft: „Über Parteigrenzen hinweg waren inzwischen die Landesregierungen in der Mehrzahl der betroffenen Bundesländer bereit, die Finanzierung der Transfergesellschaft über Bürgschaften sicher zu stellen. NRW stand bis zuletzt zu seiner Zusage, eine Rückbürgschaft über die NRW-Bank in Höhe von 12,5 Millionen Euro bereitzustellen. Allein Bayern, Niedersachsen und Sachsen räumen politischen Glaubenssätzen einen höheren Stellenwert ein als dem Schicksal der Menschen“, erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.

Arbeitsminister Guntram Schneider betonte: „Wir haben getan, was möglich war. Allein in Nordrhein-Westfalen sind nun nach Angaben des Insolvenzverwalters mehr als 2.200 Beschäftigte - zum überwiegenden Teil Frauen - vom Scheitern der Transfergesellschaft betroffen. Nun müssen wir prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, sie zu unterstützen.“

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bedauerte das Scheitern der Schlecker-Auffanglösung: „Die Landesregierung und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen wollen nun gemeinsam eine Vermittlungsoffensive starten. Mit ihr soll den Schlecker-Beschäftigten möglichst schnell eine neue berufliche Perspektive gegeben werden.“
Die Regionaldirektion werde in dieser konzertierten Aktion erfahrenes Personal abstellen, dass Profilingmaßnahmen durchführt und geeignete Stellen suchen wird, so die Ministerpräsidentin weiter. Eventuell notwenig werdende Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen stehen zur Verfügung und werden finanziert.

 

13,2 Millionen Wahlberechtigte bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012

Düsseldorf/Duisburg 29. März 2012 - Rund 13,2 Mio. Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen (davon rund 6,8 Mio. Frauen) sind aufgerufen, am 13. Mai den neuen Landtag zu wählen. Für 346.000 junge Nordrhein-Westfalen - davon rund 169.000 Frauen - ist es die erste Landtagswahl (Quelle: Bevölkerungsstatistik NRW). Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 27. April 2012 (16. Tag vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt.

Damit erreichen die übrigen Parteien eine das Zweitstimmenergebnis besser berücksichtigende Zahl von Mandaten. Im Jahr 2010 errang keine der im Landtag vertretenen Parteien Überhangmandate. So hatte der Landtag der letzten Wahlperiode 181 Sitze.
Jeder hat zwei Stimmen.
Seit der letzten Landtagswahl 2010 können - wie auch bei der Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.

Wahlvorschläge
Landeswahlleiterin Helga Block wies darauf hin, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am Dienstag, den 10. April 2012, 18.00 Uhr abläuft. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen, Wahlvorschläge für Landeslisten bei der Landeswahlleiterin eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten so früh wie möglich eingereicht werden“, sagte Helga Block. „So können etwaige Mängel noch rechtzeitig korrigiert werden. Parteien, die weder im Landtag von NRW noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus Nordrhein-Westfalen. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche Parteien wie auch alle Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen.

 

Die 15. Wahlperiode in Zahlen

Düsseldorf/Duisburg 26. März 2012 - 59 Gesetze in 57 Plenarsitzungen hat das NRW-Parlament in seiner 15. Wahlperiode verabschiedet, die durch die Auflösung des Landtags am 14. März 2012 beendet wurde. Verabschiedet hat der Landtag NRW beispielsweise das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts, das Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang, das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl, das Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur, das Stärkungspaktgesetz, das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, das Tariftreue- und Vergabegesetz, das Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren.

Dem 15. Landtag Nordrhein-Westfalen gehörten 181 Abgeordnete an. Das entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzahl. Die Abgeordneten verteilten sich auf fünf Fraktionen:
CDU-Fraktion 67 Mitglieder
SPD-Fraktion 67 Mitglieder
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 23 Mitglieder
FDP-Fraktion 13 Mitglieder
Fraktion DIE LINKE 11 Mitglieder.

Fünf Fraktionen gab es letztmals in der Wahlperiode von 1950 bis 1954 im Landtag NRW. Damals gehörten dem NRW-Parlament neben der CDU, der SPD und der FDP auch noch die KPD sowie das Zentrum an.

Landtagspräsident seit 2010 ist Eckhard Uhlenberg. Dem Landtagspräsidium gehören außerdem Carina Gödecke (1. Vizepräsidentin, SPD), Oliver Keymis (2. Vizepräsident, Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Angela Freimuth (3. Vizepräsidentin, FDP) und Gunhild Böth (4. Vizepräsidentin, DIE LINKE) an.

Insgesamt haben die Abgeordneten des Landtags 92 Gesetzentwürfe in der Zeit von Sommer 2010 bis März 2012 beraten. 20 Gesetzentwürfe befanden sich noch in der Beratung und sind nun dem Prinzip der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Das bedeutet, dass sämtliche parlamentarischen Initiativen wie z.B. noch nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben beendet sind und gegebenenfalls im neuen Landtag neu eingebracht und beraten werden müssen. Da die Befugnisse des Landtags auf die Dauer einer Wahlperiode befristet sind, darf der parlamentarischen Willensbildung der nächsten Wahlperiode nicht vorgegriffen werden.

Vorbereitet wurden die Plenarsitzungen in 480 Sitzungen der 17 Fachausschüsse, die zum Zweck der vertieften Behandlung der oft komplizierten Materien 114 öffentliche Anhörungen von Experten bzw. Sachverständigengespräche durchgeführt haben. Die Experten äußerten sich beispielsweise zur Abschaffung bzw. Beibehaltung der Studiengebühren, zum Jugendmedienschutz, zum Landespersonalvertretungsgesetz, zum Logistikstandort NRW, zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren, zur Schuldenbremse, zu den Ladenöffnungszeiten, zum Kommunalen Finanzmanagement, zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum oder zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes.

Zur Arbeit des Landtags gehört auch die Kontrolle der Regierung. Mit neun Großen Anfragen, z.B. zur Situation des Zeitungsmarkts in NRW, Lehren aus der Tragödie bei der Loveparade in Duisburg für die Durchführung zukünftiger Massenveranstaltungen, Neofaschismus bzw. Rechtsextremismus in NRW, sowie 1.698 Kleinen Anfragen und 528 Anträgen haben die Abgeordneten ihre Frage-, Informations-, Kontroll- und Initiativrechte wahrgenommen.

Die beiden Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb bzw. zum Verbleib von Brennelementekugeln haben sich in insgesamt 26 Sitzungen ihrem jeweiligen Untersuchungsauftrag gewidmet. Die Enquete-Kommission zum Wohnungswirtschaftlichen Wandel hat 13 Mal getagt.

 

Neuer Landtag wird am 13. Mai gewählt

Düsseldorf/Duisburg 16. März 2012 - Wie in der BZ-Duisburg angekündigt, wird die Wahl des 16. Landtags Nordrhein-Westfalen am Sonntag, den 13. Mai 2012 stattfinden. Dies hat die Landesregierung heute (16.03.) in Düsseldorf beschlossen. „Mit diesem Wahltermin schöpfen wir die von der Verfassung vorgegebene Frist für Neuwahlen aus“, erklärte Innenminister Ralf Jäger.

Es liege im Interesse der Parteien, Wahlbewerber und Wahlbehörden, ausreichend Zeit für notwendige Abstimmungen und organisatorischen Vorbereitungen zu erhalten. Wegen der kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag werden zugleich die für das Wahlverfahren maßgeblichen Fristen und Termine angepasst.

Danach können Wahlvorschläge bis spätestens zum 33. Tag vor der Wahl - also bis zum 10.
April 2012 (Dienstag nach Ostern) - eingereicht werden. Laut nordrhein-westfälischer Landesverfassung sind Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Landtags durchzuführen. Nachdem sich das Landesparlament am 14. März aufgelöst hatte, begann die Frist am 15. März und endet mit Ablauf des 13. Mai 2012.

 

Landtag hat sich nach Antrag von SPD, Grüne und CDU einstimmig aufgelöst

Um 17:20 war der jetzige, am 9. Mai 2010 gewählte Landtag Geschichte:
Anträge auf Auflösung des Landtags (DS 4291) waren einstimmig angenommen worden .
Eine Neuwahl muss in den kommenden zwei Monaten (Sonntag, 13. Mai?) erfolgen

Einzelplan 03 des Haushalts gescheitert
Düsseldorf/Duisburg 14.. März 2012 - Die Haushaltsdebatte im Landtag endete mit einer Abstimmung, die mit 91 Gegenstimmen die rot-grüne Koalition zum Fall bringen kann. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte zuvor deutlich gemacht, im Falle einer Ablehnung das Kabinett aufzulösen.

Bei der ersten Abstimmung über den Einzelplan des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Haushaltsgesetzes 2012 fand der Entwurf der Landesregierung keine Mehrheit. Einzelplan 03 wurde mit 91 zu 90 Stimmen abgelehnt. CDU, FDP und Linke stimmten aus unterschiedlichen Gründen dagegen, SPD und Grüne dafür. Damit ist die Annahme eines Gesamthaushalts nicht mehr möglich. Nach der Abstimmung wurde die Sitzung bis 15.00 Uhr unterbrochen. Sowohl CDU als auch SPD und Grüne hatten zuvor für diesen Fall Anträge auf Auflösung des Landtags angekündigt.

In der Debatte hatte Ministerpräsident Hannelore Kraft (SPD) nochmals betont, dass sie eine vorsorgende und konsolidierende Politik zugleich angestrebt habe. Vor diesem Hintergrund bewertete sie die Vorschläge der CDU zum vorliegenden Haushalt als „unseriös“. Die FDP habe keine Anträge gestellt. Die Linkspartei habe zusätzliche Ausgaben von 1 Milliarde Euro vorgeschlagen; dies sei nicht verantwortbar. Da die Bürgerinnen und Bürger Anspruch hätten, zu wissen, woran sie seien, kündigte Kraft für den Fall, dass ein Einzelplan und damit der Haushalt scheitere, einen Antrag auf Auflösung des Landtags an.

Seine Fraktion werde eine Fortsetzung des Weges in den „Verschuldungssumpf“ nicht mittragen, erklärte Dr. Gerhard Papke (FDP). Haushaltskonsolidierung sei unumgänglich, dazu sei die Regierung aber erkennbar nicht bereit. Gerade in den letzten Tagen habe es sich gezeigt, dass die Koalition nicht geschlossen hinter der Einladung zu entsprechenden Gesprächen gestanden habe. Von daher könne die FDP den vorliegenden Haushalt nur ablehnen.

„Sie haben von Anfang an keinen ehrlichen Haushalt vorgelegt“, attackierte Karl-Josef Laumann (CDU) die rot-grüne Landesregierung. Die Einnahmeseite habe sie um 1 Milliarde Euro zu hoch angesetzt, auf der Ausgabeseite fehle eine Milliarde, die für die WestLB vorgesehen sei. Damit sei der vorliegende Haushalt ein „Dokument des Scheiterns“ einer unsoliden Finanzpolitik. Somit müssten die Bürgerinnen und Bürger über die Politik abstimmen.

„Sie haben die Hand ausgeschlagen“, meinte Wolfgang Zimmermann (Linke) an die rot-grüne Regierung gerichtet. Bereits im September 2011 habe seine Fraktion signalisiert, dass sie bereit gewesen sei, einen Haushalt für ein soziales und ökologisches NRW mitzutragen. Allerdings habe sie feststellen müssen, dass in ihren Kernforderungen keine Bewegung vorhanden gewesen sei. Damit sei die Chance auf eine Verständigung verpasst worden.

„Wir haben Wort gehalten“, bewertete Norbert Römer (SPD) die Politik der letzten zwei Jahre. Es sei eine gute Zeit gewesen für NRW, erklärte er zurückschauend. Mal mit CDU, mal mit FDP oder Linken habe man die Menschen gefordert, gefördert oder ihnen Mut gemacht. In den Haushaltsverhandlungen sei von der SPD die Tür offen gehalten worden. „Wenn Sie diese nun schließen, ist das ihre Verantwortung“, so Römer in Richtung FDP und Linken.

Reiner Priggen (Grüne) dankte der SPD für das, was man in den letzten beiden Jahren geleistet habe – zum Teil in Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen. Man habe als rot-grüne Koalition eine gute Arbeit verrichtet, darauf sei er stolz. Es gebe aber immer auch Grenzen für das, was man anstrebe, erklärte Priggen mit Blick auf den Haushalt. Und ein „Erpressungkarussell“ mache die Koalition nicht mit, so Priggen zu CDU, FDP und Linken.

 

Anhörung: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes

Düsseldorf/Duisburg 5.. März 2012 - Der Gesetzentwurf „zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ ist Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) am Freitag, 9. März 2012, 10 Uhr in Raum E3 – D01.
Mit dem Gesetzentwurf, vorgelegt von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, sollen die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes verbessert werden. Die Vereinbarkeit ehrenamtlicher Tätigkeit als Ratsmitglied, Kreistagsmitglied, Mitglied einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses ist zwar grundsätzlich durch einen Freistellungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber vorhanden, besonders Arbeitnehmer in Gleitzeit oder mit vollständig flexiblen Arbeitszeiten haben jedoch aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung keine Möglichkeit, diesen Freistellungsanspruch geltend zu machen. Sie müssen ihre beruflichen Arbeitsverpflichtungen, die durch feste Arbeitszeitkontingente festgelegt sind, im Voraus erbringen oder aber nachholen.
Für diese Fälle sieht das Gesetz neue Regelungen vor, die die ehrenamtliche Arbeit auf kommunaler Ebene unterstützen. Außerdem soll durch eine angemessene Fort- und Weiterbildung in rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen den gestiegenen Ansprüchen an die ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit Rechnung getragen werden.