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Archiv Politik NRW: März 2012 |
Landesregierung: Schlecker-Entscheidung schwerer Schlag für
11.200 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen |
Ministerpräsidentin Kraft: Start einer gemeinsamen
Vermittlungsoffensive
Düsseldorf/Duisburg 29. März 2012 - Zur aktuellen
Entwicklung bei Schlecker teilt die Landesregierung mit:
Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger und
Arbeitsminister Guntram Schneider zeigten sich über die
aktuelle Entwicklung bei Schlecker be¬stürzt: „Dass die
Schlecker-Auffanglösung jetzt gescheitert ist, das ist ein
schwerer Schlag für die rund 11.200 Schlecker-Beschäftigten,
denen jetzt zum 1. April die Kündigung droht“.
Voigtsberger hatte bis zum Schluss für eine gemeinsame
Länderlösung gekämpft: „Über Parteigrenzen hinweg waren
inzwischen die Landesregierungen in der Mehrzahl der
betroffenen Bundesländer bereit, die Finanzierung der
Transfergesellschaft über Bürgschaften sicher zu stellen.
NRW stand bis zuletzt zu seiner Zusage, eine Rückbürgschaft
über die NRW-Bank in Höhe von 12,5 Millionen Euro
bereitzustellen. Allein Bayern, Niedersachsen und Sachsen
räumen politischen Glaubenssätzen einen höheren Stellenwert
ein als dem Schicksal der Menschen“, erklärte
Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.
Arbeitsminister Guntram Schneider betonte: „Wir haben getan,
was möglich war. Allein in Nordrhein-Westfalen sind nun nach
Angaben des Insolvenzverwalters mehr als 2.200 Beschäftigte
- zum überwiegenden Teil Frauen - vom Scheitern der
Transfergesellschaft betroffen. Nun müssen wir prüfen, ob es
andere Möglichkeiten gibt, sie zu unterstützen.“
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bedauerte das Scheitern
der Schlecker-Auffanglösung: „Die Landesregierung und die
Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in
Nordrhein-Westfalen wollen nun gemeinsam eine
Vermittlungsoffensive starten. Mit ihr soll den
Schlecker-Beschäftigten möglichst schnell eine neue
berufliche Perspektive gegeben werden.“
Die Regionaldirektion werde in dieser konzertierten Aktion
erfahrenes Personal abstellen, dass Profilingmaßnahmen
durchführt und geeignete Stellen suchen wird, so die
Ministerpräsidentin weiter. Eventuell notwenig werdende
Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen stehen zur Verfügung
und werden finanziert.
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13,2 Millionen Wahlberechtigte bei der Landtagswahl am 13.
Mai 2012 |
Düsseldorf/Duisburg 29. März 2012 - Rund 13,2 Mio.
Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen (davon rund 6,8 Mio.
Frauen) sind aufgerufen, am 13. Mai den neuen Landtag zu
wählen. Für 346.000 junge Nordrhein-Westfalen - davon rund
169.000 Frauen - ist es die erste Landtagswahl (Quelle:
Bevölkerungsstatistik NRW). Wahlberechtigt sind alle
Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
mindestens ab dem 27. April 2012 (16. Tag vor der Wahl) in
Nordrhein-Westfalen wohnen.
Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens
181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt.
Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den
Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden
Parteien besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als
ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem
Zweitstimmenergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den
anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten
(Ausgleichsmandate) zugeteilt.
Damit erreichen die übrigen Parteien eine das
Zweitstimmenergebnis besser berücksichtigende Zahl von
Mandaten. Im Jahr 2010 errang keine der im Landtag
vertretenen Parteien Überhangmandate. So hatte der Landtag
der letzten Wahlperiode 181 Sitze.
Jeder hat zwei Stimmen.
Seit der letzten Landtagswahl 2010 können - wie auch bei der
Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht
werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des
Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das
Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des
Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die
Landesliste einer Partei vergeben.
Wahlvorschläge
Landeswahlleiterin Helga Block wies darauf hin, dass die
Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am Dienstag,
den 10. April 2012, 18.00 Uhr abläuft. Bis dahin müssen
Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen,
Wahlvorschläge für Landeslisten bei der Landeswahlleiterin
eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten so früh wie
möglich eingereicht werden“, sagte Helga Block. „So können
etwaige Mängel noch rechtzeitig korrigiert werden. Parteien,
die weder im Landtag von NRW noch im Deutschen Bundestag
vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 1.000
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus
Nordrhein-Westfalen. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche
Parteien wie auch alle Wählergruppen und Einzelbewerberinnen
und Einzelbewerber 100 Unterstützungsunterschriften von
Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen.
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Die 15. Wahlperiode in Zahlen |
Düsseldorf/Duisburg 26. März 2012 - 59 Gesetze in 57
Plenarsitzungen hat das NRW-Parlament in seiner 15.
Wahlperiode verabschiedet, die durch die Auflösung des
Landtags am 14. März 2012 beendet wurde. Verabschiedet hat
der Landtag NRW beispielsweise das Gesetz zur
Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts, das Gesetz
zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang,
das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl, das Gesetz
zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und
Landräten durch Bürgerbegehren, das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Schulstruktur, das
Stärkungspaktgesetz, das Gesetz zur Stärkung der
Bürgerbeteiligung, das Gesetz zur Einführung von islamischem
Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, das
Tariftreue- und Vergabegesetz, das Gesetz zur Erleichterung
von Volksbegehren.
Dem 15. Landtag Nordrhein-Westfalen gehörten 181 Abgeordnete
an. Das entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzahl.
Die Abgeordneten verteilten sich auf fünf Fraktionen:
CDU-Fraktion 67 Mitglieder
SPD-Fraktion 67 Mitglieder
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 23 Mitglieder
FDP-Fraktion 13 Mitglieder
Fraktion DIE LINKE 11 Mitglieder.
Fünf Fraktionen gab es letztmals in der Wahlperiode von 1950
bis 1954 im Landtag NRW. Damals gehörten dem NRW-Parlament
neben der CDU, der SPD und der FDP auch noch die KPD sowie
das Zentrum an.
Landtagspräsident seit 2010 ist Eckhard Uhlenberg. Dem
Landtagspräsidium gehören außerdem Carina Gödecke (1.
Vizepräsidentin, SPD), Oliver Keymis (2. Vizepräsident,
Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Angela Freimuth (3. Vizepräsidentin,
FDP) und Gunhild Böth (4. Vizepräsidentin, DIE LINKE) an.
Insgesamt haben die Abgeordneten des Landtags 92
Gesetzentwürfe in der Zeit von Sommer 2010 bis März 2012
beraten. 20 Gesetzentwürfe befanden sich noch in der
Beratung und sind nun dem Prinzip der Diskontinuität zum
Opfer gefallen. Das bedeutet, dass sämtliche
parlamentarischen Initiativen wie z.B. noch nicht
abgeschlossene Gesetzesvorhaben beendet sind und
gegebenenfalls im neuen Landtag neu eingebracht und beraten
werden müssen. Da die Befugnisse des Landtags auf die Dauer
einer Wahlperiode befristet sind, darf der parlamentarischen
Willensbildung der nächsten Wahlperiode nicht vorgegriffen
werden.
Vorbereitet wurden die Plenarsitzungen in 480 Sitzungen der
17 Fachausschüsse, die zum Zweck der vertieften Behandlung
der oft komplizierten Materien 114 öffentliche Anhörungen
von Experten bzw. Sachverständigengespräche durchgeführt
haben. Die Experten äußerten sich beispielsweise zur
Abschaffung bzw. Beibehaltung der Studiengebühren, zum
Jugendmedienschutz, zum Landespersonalvertretungsgesetz, zum
Logistikstandort NRW, zur Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserrohren, zur Schuldenbremse, zu den
Ladenöffnungszeiten, zum Kommunalen Finanzmanagement, zur
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
oder zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes.
Zur Arbeit des Landtags gehört auch die Kontrolle der
Regierung. Mit neun Großen Anfragen, z.B. zur Situation des
Zeitungsmarkts in NRW, Lehren aus der Tragödie bei der
Loveparade in Duisburg für die Durchführung zukünftiger
Massenveranstaltungen, Neofaschismus bzw. Rechtsextremismus
in NRW, sowie 1.698 Kleinen Anfragen und 528 Anträgen haben
die Abgeordneten ihre Frage-, Informations-, Kontroll- und
Initiativrechte wahrgenommen.
Die beiden Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum
Bau- und Liegenschaftsbetrieb bzw. zum Verbleib von
Brennelementekugeln haben sich in insgesamt 26 Sitzungen
ihrem jeweiligen Untersuchungsauftrag gewidmet. Die
Enquete-Kommission zum Wohnungswirtschaftlichen Wandel hat
13 Mal getagt.
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Neuer Landtag wird am 13. Mai gewählt |
Düsseldorf/Duisburg 16. März 2012 - Wie in der BZ-Duisburg
angekündigt, wird die Wahl des 16. Landtags
Nordrhein-Westfalen am Sonntag, den 13. Mai 2012
stattfinden. Dies hat die Landesregierung heute (16.03.) in
Düsseldorf beschlossen. „Mit diesem Wahltermin schöpfen wir
die von der Verfassung vorgegebene Frist für Neuwahlen aus“,
erklärte Innenminister Ralf Jäger.
Es liege im Interesse der Parteien, Wahlbewerber und
Wahlbehörden, ausreichend Zeit für notwendige Abstimmungen
und organisatorischen Vorbereitungen zu erhalten. Wegen der
kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag werden zugleich die für
das Wahlverfahren maßgeblichen Fristen und Termine
angepasst.
Danach können Wahlvorschläge bis spätestens zum 33. Tag vor
der Wahl - also bis zum 10.
April 2012 (Dienstag nach Ostern) - eingereicht werden. Laut
nordrhein-westfälischer Landesverfassung sind Neuwahlen
innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Landtags
durchzuführen. Nachdem sich das Landesparlament am 14. März
aufgelöst hatte, begann die Frist am 15. März und endet mit
Ablauf des 13. Mai 2012.
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Landtag
hat sich nach Antrag von
SPD, Grüne und CDU einstimmig aufgelöst |
Um 17:20 war
der jetzige, am 9. Mai 2010 gewählte Landtag Geschichte:
Anträge auf
Auflösung des Landtags (DS 4291) waren einstimmig angenommen
worden . Eine
Neuwahl muss
in den kommenden zwei Monaten (Sonntag, 13. Mai?) erfolgen
Einzelplan 03 des Haushalts gescheitert
Düsseldorf/Duisburg 14.. März 2012 - Die Haushaltsdebatte im
Landtag endete mit einer Abstimmung, die mit 91 Gegenstimmen
die rot-grüne Koalition zum Fall bringen kann.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte zuvor deutlich
gemacht, im Falle einer Ablehnung das Kabinett aufzulösen.
Bei der ersten Abstimmung über den Einzelplan des
Ministeriums für Inneres und Kommunales des
Haushaltsgesetzes 2012 fand der Entwurf der Landesregierung
keine Mehrheit. Einzelplan 03 wurde mit 91 zu 90 Stimmen
abgelehnt. CDU, FDP und Linke stimmten aus unterschiedlichen
Gründen dagegen, SPD und Grüne dafür. Damit ist die Annahme
eines Gesamthaushalts nicht mehr möglich. Nach der
Abstimmung wurde die Sitzung bis 15.00 Uhr unterbrochen.
Sowohl CDU als auch SPD und Grüne hatten zuvor für diesen
Fall Anträge auf Auflösung des Landtags angekündigt.
In der Debatte hatte Ministerpräsident Hannelore Kraft (SPD)
nochmals betont, dass sie eine vorsorgende und
konsolidierende Politik zugleich angestrebt habe. Vor diesem
Hintergrund bewertete sie die Vorschläge der CDU zum
vorliegenden Haushalt als „unseriös“. Die FDP habe keine
Anträge gestellt. Die Linkspartei habe zusätzliche Ausgaben
von 1 Milliarde Euro vorgeschlagen; dies sei nicht
verantwortbar. Da die Bürgerinnen und Bürger Anspruch
hätten, zu wissen, woran sie seien, kündigte Kraft für den
Fall, dass ein Einzelplan und damit der Haushalt scheitere,
einen Antrag auf Auflösung des Landtags an.
Seine Fraktion werde eine Fortsetzung des Weges in den
„Verschuldungssumpf“ nicht mittragen, erklärte Dr. Gerhard
Papke (FDP). Haushaltskonsolidierung sei unumgänglich, dazu
sei die Regierung aber erkennbar nicht bereit. Gerade in den
letzten Tagen habe es sich gezeigt, dass die Koalition nicht
geschlossen hinter der Einladung zu entsprechenden
Gesprächen gestanden habe. Von daher könne die FDP den
vorliegenden Haushalt nur ablehnen.
„Sie haben von Anfang an keinen ehrlichen Haushalt
vorgelegt“, attackierte Karl-Josef Laumann (CDU) die
rot-grüne Landesregierung. Die Einnahmeseite habe sie um 1
Milliarde Euro zu hoch angesetzt, auf der Ausgabeseite fehle
eine Milliarde, die für die WestLB vorgesehen sei. Damit sei
der vorliegende Haushalt ein „Dokument des Scheiterns“ einer
unsoliden Finanzpolitik. Somit müssten die Bürgerinnen und
Bürger über die Politik abstimmen.
„Sie haben die Hand ausgeschlagen“, meinte Wolfgang
Zimmermann (Linke) an die rot-grüne Regierung gerichtet.
Bereits im September 2011 habe seine Fraktion signalisiert,
dass sie bereit gewesen sei, einen Haushalt für ein soziales
und ökologisches NRW mitzutragen. Allerdings habe sie
feststellen müssen, dass in ihren Kernforderungen keine
Bewegung vorhanden gewesen sei. Damit sei die Chance auf
eine Verständigung verpasst worden.
„Wir haben Wort gehalten“, bewertete Norbert Römer (SPD) die
Politik der letzten zwei Jahre. Es sei eine gute Zeit
gewesen für NRW, erklärte er zurückschauend. Mal mit CDU,
mal mit FDP oder Linken habe man die Menschen gefordert,
gefördert oder ihnen Mut gemacht. In den
Haushaltsverhandlungen sei von der SPD die Tür offen
gehalten worden. „Wenn Sie diese nun schließen, ist das ihre
Verantwortung“, so Römer in Richtung FDP und Linken.
Reiner Priggen (Grüne) dankte der SPD für das, was man in
den letzten beiden Jahren geleistet habe – zum Teil in
Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen. Man habe als
rot-grüne Koalition eine gute Arbeit verrichtet, darauf sei
er stolz. Es gebe aber immer auch Grenzen für das, was man
anstrebe, erklärte Priggen mit Blick auf den Haushalt. Und
ein „Erpressungkarussell“ mache die Koalition nicht mit, so
Priggen zu CDU, FDP und Linken.
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Anhörung: Stärkung des
kommunalen Ehrenamtes |
Düsseldorf/Duisburg 5.. März 2012 -
Der Gesetzentwurf „zur Stärkung des kommunalen
Ehrenamtes und zur Änderung weiterer
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ ist Gegenstand
einer Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz
Carina Gödecke, SPD) am Freitag, 9. März 2012, 10 Uhr in
Raum E3 – D01.
Mit dem Gesetzentwurf, vorgelegt von den Fraktionen von SPD,
Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, sollen die Rahmenbedingungen
für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes verbessert
werden. Die Vereinbarkeit ehrenamtlicher Tätigkeit als
Ratsmitglied, Kreistagsmitglied, Mitglied einer
Bezirksvertretung oder eines Ausschusses ist zwar
grundsätzlich durch einen Freistellungsanspruch gegenüber
dem jeweiligen Arbeitgeber vorhanden, besonders Arbeitnehmer
in Gleitzeit oder mit vollständig flexiblen Arbeitszeiten
haben jedoch aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung
keine Möglichkeit, diesen Freistellungsanspruch geltend zu
machen. Sie müssen ihre beruflichen Arbeitsverpflichtungen,
die durch feste Arbeitszeitkontingente festgelegt sind, im
Voraus erbringen oder aber nachholen.
Für diese Fälle sieht das Gesetz neue Regelungen vor, die
die ehrenamtliche Arbeit auf kommunaler Ebene unterstützen.
Außerdem soll durch eine angemessene Fort- und Weiterbildung
in rechtlichen, wirtschaftlichen und
gesellschaftspolitischen Fragestellungen den gestiegenen
Ansprüchen an die ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit
Rechnung getragen werden.
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