|
Archiv 2023
|
1.160 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an den
Schulen
|
Weitere Ergebnisse des Handlungskonzepts
zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung liegen vor
Mehr junge Menschen interessieren sich für den Lehrerberuf
Düseldorf, 15. Dezember 2023 - Das Handlungskonzept zur
Verbesserung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen
kommt bei den Schulen an. Dies ist das Ergebnis einer
weiteren Zwischenevaluation des Schulministeriums. So konnten
beispielsweise seit dem Frühjahr in Grund- und Förderschulen
insgesamt rund 1.160 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer
eingestellt werden, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer
täglichen Arbeit unterstützen und entlasten. Mitte Oktober
lag die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer noch
bei knapp 700. Jetzt arbeiten an den Grundschulen bereits
rund 1.020 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, rund 140 an
Förderschulen.
„Die Lösung des Lehrkräftemangels ist und
bleibt ein Marathon und eine Daueraufgabe, an der wir
kontinuierlich arbeiten. Aber die ersten Ergebnisse unseres
Handlungskonzepts sind ermutigend. Unsere Maßnahmen wirken,
wir kommen Schritt für Schritt voran”, betont die
nordrhein-westfälische Schul- und Bildungsministerin Dorothee
Feller, „das ist natürlich vor allem auch deshalb erfreulich,
weil eine bessere Personalausstattung unsere Schulen in die
Lage versetzt, die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und
Schüler gezielter zu stärken.”
Die Personalausstattung der öffentlichen
Schulen in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen
zwölf Monaten verbessert. Nach den aktuellen Daten des
Schulministeriums zur Unterrichtsversorgung (Stand: 1.
Dezember 2023) arbeiten heute mehr Menschen an den Schulen
des Landes als noch vor einem Jahr. Die Personalausstattung
hat sich binnen Jahresfrist um rund 3.900 besetzte Stellen
auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen verbessert.
Das Handlungskonzept nimmt mit kurz-,
mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle
personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in
den Blick. Es gliedert sich in die drei Bereiche
„Lehrerausbildung und Lehrereinstellung”, „Wertschätzung und
Entlastung” und „Dienstrecht”. 216 Personen haben die neuen
Einstellungsmöglichkeiten für sich genutzt.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
•
Mit Beginn des Schuljahres können
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren
Studienleistungen einen Bezug zu mindestens einem
Unterrichtsfach der Grundschule haben, in den Schuldienst
eintreten und einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an
Grundschulen absolvieren. Bereits 75 Lehrerinnen und Lehrer
haben sich in den vergangenen Monaten für diese erstmals neu
eröffnete Art des Seiteneinstiegs entschieden.
•
Um die Unterrichtsversorgung an Grundschulen weiter zu
verbessern und die Einstellungsperspektive von Lehrkräften
mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zu erhöhen,
können diese Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen
eingestellt werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach
der Grundschule abbilden. Seit Schuljahresbeginn 2023/24
haben 19 Lehrkräfte dieses Angebot angenommen.
•
Als weitere Unterstützungsmaßnahme werden ab dem
zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 neu eingestellte Lehrkräfte
von privaten Gymnasien zeitlich befristet an öffentlichen
Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I mit
Personalunterhang eingesetzt. Es handelt sich um Lehrkräfte
mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die an den
Gymnasien in freier Trägerschaft über den aktuellen Bedarf
hinaus bereits jetzt vorausschauend im Hinblick auf den dort
mit dem G9-Vollausbau einhergehenden erhöhten
Unterrichtsbedarf eingestellt werden können.
•
Befristet eingestellte Lehrkräfte können unter
bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen. Bewerberinnen und
Bewerber müssen unter anderem mindestens über einen Bachelor
oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Bisher
liegen 122 Entfristungen vor.
•
Die Integration in das deutsche Schulsystem ist für
ausländische Lehrerinnen und Lehrer insbesondere aus
Drittstaaten erleichtert worden.
Das von diesen Lehrerinnen und Lehrern für den Zugang zu
Vorbereitungskursen nachzuweisende Sprachniveau wurde im
April von C2 auf C1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen festgesetzt. Seitdem haben 97
Personen die Anerkennung ihrer Qualifikationen unter Vorlage
eines C1-Nachweises beantragt. Darüber hinaus liegt die
Anzahl der bisher im Jahr 2023 gestellten Anerkennungsanträge
(304) schon jetzt deutlich über den im Jahr 2022 insgesamt
gestellten Anerkennungsanträgen (117).
„Diese Maßnahmen wirken sich kurzfristig
positiv auf die Personalsituation an den Schulen aus. Auf
lange Sicht benötigen wir aber vor allem auch deutlich mehr
grundständig ausgebildete Lehrkräfte für unsere Schulen”,
erläutert Ministerin Feller. Um dieses Ziel zu erreichen, hat
die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen mit dem
Wintersemester 2023/2024 insgesamt 465 neue Studienplätze für
das Grundschullehramt und für das Lehramt für
sonderpädagogische Förderung geschaffen. Land und Hochschulen
knüpfen damit an die bisherigen Studienplatzoffensiven an.
Seit 2018 wurden insgesamt 700 Plätze im Grundschullehramt
geschaffen und 750 Plätze im Lehramt für sonderpädagogische
Förderung gesichert und geschaffen.
Erste Erfolge zeichnen sich bereits ab. So
erhöht sich die Zahl der gültigen Bewerbungen für den
Vorbereitungsdienst im Lehramt Grundschule von 790 im Mai
2023 auf 956 für den Mai 2024 (Bewerbungsschluss war der 15.
November 2023). Ebenfalls gibt es im Lehramt für Haupt-,
Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eine Steigerung – von 624
auf 693 gültige Bewerbungen – das ist das höchste Plus
seit dem Jahr 2017. Im Lehramt Berufskolleg haben sich 363
Menschen beworben. 2023 waren es zur gleichen Zeit 319.
Ministerin Feller: „Diese Entwicklungen
sind außerordentlich erfreulich. Es ist ein gutes Zeichen,
wenn sich die jungen Menschen wieder für diesen ebenso
schönen wie wichtigen Beruf interessieren. Diese Entwicklung
müssen wir aufgreifen und verstärken. Wir arbeiten bereits
jetzt an einer Fortschreibung des Handlungskonzepts und
werden weitere Maßnahmen umsetzen, die zuvor in einem breiten
Kommunikationsprozess mit den am Schulleben beteiligten
Akteurinnen und Akteuren besprochen werden – darunter auch
eine Werbe- und Wertschätzungskampagne für diesen so
wichtigen Beruf.”
|
Ministerin Scharrenbach: Brachflächen in Kommunen
aktivieren
|
10. Aufruf zur Initiative
„Bau.Land.Partner.“
Düsseldorf, 15. Dezember 2023 - Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen ruft Städte
und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich am
Bewerbungsverfahren des Förderinstruments „Bau.Land.Partner.“
zu beteiligen: „Bau.Land.Partner.“ dient dem Ziel, Hemmnisse
bei der Aktivierung von ungenutzten und brachgefallenen
Grundstücken zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam mit
den Kommunen und Grundstückseigentümern zu neuem Leben zu
erwecken. Dies passiert im Dialog mit allen Beteiligten. Die
Städte und Gemeinden sind ab sofort wieder aufgerufen, sich
mit ihren Standorten für das Programm Bau.Land.Partner. zu
bewerben.“
„Brachflächen sind die offenen Wunden unserer Städte und
Gemeinden. Mit Bau.Land.Partner wollen wir diese Wunden
schließen. Bau.Land.Partner unterstützt Kommunen und
Flächeneigentümer mit Know-how und Personal, um untergenutzte
Flächen für Wohnen und Gewerbe zu aktivieren. Der Schlüssel
zur Aktivierung von mehr Bauland liegt im Dialog. Deshalb
sind alle Kommunen dazu aufgerufen, sich für das Programm
Bau.Land.Partner. zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31.
März 2024 abgegeben werden“, sagt Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
An dem
Förderinstrument beteiligen sich bereits114 Städte und
Gemeinden mit 338 Standorten und einem Entwicklungspotenzial
von 2000 Hektar Fläche. Davon konnten 300 Hektar für die
Zielnutzung Wohnen identifiziert werden.
Typische
Beispiele für die Hilfe durch Bau.Land.Partner sind
brachliegende Freiflächen im Siedlungszusammenhang. Hier sind
häufig strittige Eigentümer- beziehungsweise
Erbengemeinschaften oder beeinträchtigende Rahmenbedingungen
der Flächennutzung wie Hochspannungsleitungen vorzufinden.
Daneben gibt es in vielen Kommunen ehemalige Gewerbe- oder
Industrieareale mit unklaren Perspektiven, die
Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten verursachen. Zudem
gibt es in einigen Kommunen innerstädtische Gemengelage mit
Aufwertungs- und Nachverdichtungspotenzial.
Die
Landesregierung hilft im Rahmen von Bau.Land.Partner. bei der
Aktivierung dieser Flächen. Dies geschieht etwa durch die
Moderation zwischen Eigentümern und Kommunen, Einschätzung
der ökonomischen und rechtlichen Machbarkeit und der Klärung
von Nutzungsperspektiven. Eine Standortanalyse sowie darauf
aufbauende Planungen und überschlägige Kostenberechnungen,
beispielsweise für die Herrichtung und Erschließung, sind
ebenfalls Bestandteile des Leistungsumfangs von
Bau.Land.Partner.
Weitere
Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter:
https://www.baulandleben.nrw/baulandpartner/bewerben
Hintergrund
·
Bau.Land.Partner. ist ein
Unterstützungsinstrument der Initiative „Bau.Land.Leben.“ des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Förderinstrument des
Ministeriums bietet ein umfassendes Beratungs- und
Unterstützungsangebot für die Kommunen durch die landeseigene
Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN.
·
Die Verfügbarkeit von Grundstücken ist
ein wesentlicher Faktor, um mehr Wohnraum verwirklichen zu
können. Deshalb hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen, die Landesinitiative „Bau.Land.Leben.“
gegründet.
·
Unter dem Titel „Wir leben Bauland. Mehr
Bauland aktivieren, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“
werden – bundesweit einmalig –Unterstützungsinstrumente des
Landes vorgestellt, die maßgeschneidert zugeschnitten sind.
Mit dieser Initiative bündelt das Ministerium alle
Unterstützungsangebote, Initiativen und Aktivitäten zur
Mobilisierung von Bauland erstmalig unter einem gemeinsamen
Dach und unterstützt Kommunen und Grundstückseigentümer,
Bauland zeitnah und nachfragegerecht zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Initiative
„Bau.Land.Leben.“ finden Sie unter www.baulandleben.nrw und
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landesinitiative-baulandleben
|
Ausbildungs-Offensive für die
Schulen: 465 neue Studienplätze für Grundschullehramt und
Sonderpädagogik
|
Düsseldorf, 13. Dezember 2023 - Ein
wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Schullaufbahn wird
in der Grundschule gelegt. Hier werden unseren Kindern die
wesentlichen Grundlagen für ihre Bildungsbiographie
vermittelt. Voraussetzung für einen Bildungserfolg sind gut
ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb haben die
Landesregierung und die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
mit dem Wintersemester 2023/2024 insgesamt 465 neue
Studienplätze für das Grundschullehramt und für das Lehramt
für sonderpädagogische Förderung geschaffen.
Rund
350 davon entfallen auf das Lehramt für die Grundschule, 80
zielen direkt auf das Lehramt für sonderpädagogische
Förderung und weitere 35 Studienplätze für das Lehramt
Grundschule mit integrierter sonderpädagogischer Förderung
ab. Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „In der Schule
bekommen unsere Kinder das Rüstzeug fürs Leben. Gut
ausgebildete und motivierte Lehrerinnen und Lehrern sind
Schlüssel zum Bildungserfolg. Mit dem Aufbau zusätzlicher
Studienplätze schaffen wir die Voraussetzungen, mehr junge
Menschen für diese so verantwortungsvolle Aufgabe gut
auszubilden und zu begeistern!“
Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Das Schulministerium
setzt bereits ein umfangreiches Handlungskonzept um, mit dem
Ziel mehr Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen. Die
Schaffung neuer Studienplätze für das Grundschullehramt und
für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist ein
wichtiger Baustein. Die neuen Studienplätze werden dazu
beitragen, dass uns in Zukunft gut ausgebildete Lehrkräfte
für unsere Schulen zur Verfügung stehen. Das ist eine
wichtige Investition in die Zukunft unserer Kinder und
Jugendlichen. Ich hoffe, dass sich viele junge Menschen für
ein Lehramtsstudium entscheiden werden, denn auf sie wartet
ein schöner und erfüllender Beruf.“
Land und Hochschulen knüpfen damit an die
bisherigen Studienplatzoffensiven an. Seit 2018 wurden
insgesamt 700 Plätze im Grundschullehramt geschaffen und 750
Plätze im Lehramt für sonderpädagogische Förderung gesichert
und geschaffen. Ab dem Wintersemester 2023/2024 stehen damit
im Bachelor-Bereich jährlich insgesamt rund 4.720 Plätze für
Studienanfängerinnen und -anfänger in den Studiengängen für
die Lehrämter an Grundschulen und für sonderpädagogische
Förderung zur Verfügung.
Diese Studienplätze in den beiden
Lehrämtern verteilen sich auf diese Universitätsstandorte:
Bielefeld (510), Dortmund (661), Duisburg-Essen (455),
Köln (1.146), Münster (520), Paderborn (461), Siegen (275)
und Wuppertal (695).
Die Landesregierung hat damit gemeinsam
mit den Hochschulen seit 2018 im Rahmen der
Studienplatzoffensiven massiv die Kapazitäten für das
Grundschullehramt und das Lehramt für sonderpädagogische
Förderung erhöht. Im kommenden Jahr sind für die Offensiven
rund 31,5 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen. Im Vergleich
zu 2023 ist das ein Zuwachs von über 11,4 Millionen Euro
(rund 36 Prozent).
Nach den aktuellsten Zahlen
(Wintersemester 2022/23) sind insgesamt über 20.000 Bachelor-
und Master-Studentinnen und Studenten im Bereich
Grundschullehramt und Lehramt für sonderpädagogische
Förderung in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben.
77 Millionen Euro für die
schulische Inklusion
Das Land
unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung
der Inklusion. Dazu wird den Kommunen für das Schuljahr
2023/2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von 77 Millionen Euro
ausgezahlt. Auf Grundlage einer gesetzlich verpflichtenden
Evaluation und vorbehaltlich der Beschlüsse des Landtags zum
Haushalt 2024 wird im nächsten Jahr eine erhöhte
Inklusionspauschale vom Land ausgezahlt. Die
Inklusionspauschale, die zuletzt 50 Millionen Euro betrug,
wird nach den Evaluationsergebnissen auf 67 Millionen Euro
erhöht. Der Belastungsausgleich wird auf dem bisherigen
Niveau von 10 Millionen Euro fortgeführt.
Schulministerin Dorothee Feller: „Eine gute inklusive
Schulbildung ist für die Landesregierung von hoher Bedeutung.
Deshalb haben wir die Inklusionspauschale sorgfältig nach dem
gesetzlich vorgesehenen Maßstab überprüft und angepasst. Ich
freue mich darüber, dass wir die Inklusion an unseren Schulen
weiterhin finanziell unterstützen werden und so zu einem
erfolgreichen gemeinsamen Lernen an unseren Schulen
beitragen.”
Dies
geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler
Aufwendungen für die schulische Inklusion. Dadurch erhalten
Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für
wesentliche Belastungen infolge des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere, freiwillige
Leistung eine Inklusionspauschale.
Mit dem
Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten
Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten
(zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit,
Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die
Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel)
ausgeglichen werden. Mit der Inklusionspauschale können die
kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen
über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte
Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz
nicht-lehrenden Personals unterstützen.
|
16 Schulteams aus NRW als „Technik Scouts“
ausgezeichnet |
Düsseldorf/Duisburg, 7. Dezember 2023 - In Kooperation mit dem Ministerium für
Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen und weiteren fünf
Bundesländern lädt die Deutsche Telekom Stiftung Schülerteams
zum Netzwerktreffen „Technik Scouts“ ein. Insgesamt hatten
knapp 60 Schulteams aus den sechs teilnehmenden Bundesländern
an der Ausschreibung teilgenommen und ihre Konzepte
eingereicht. Die 29 von einer Jury ausgewählten Teams
erhalten nun in Bonn die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
16 Schulen aus Nordrhein-Westfalen nehmen an der
dreitägigen Veranstaltung teil und können Workshops von
Expertinnen und Experten zu Themen wie künstlicher
Intelligenz und Virtual Reality besuchen und eine
Finanzierung für schulinterne Workshops gewinnen. Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Ich finde es
beeindruckend, wie viele engagierte Schülerinnen und Schüler
es gibt, die sich aktiv an einem guten schulischen
Miteinander beteiligen und Verantwortung dafür übernehmen.
Die ‚Technik Scouts' sind ein tolles
Kooperationsprojekt, dass das Engagement dieser Schülerinnen
und Schüler sichtbar macht. Ich hoffe, dass sich zukünftig
noch viele weitere Schulen daran beteiligen, Schülerinnen und
Schüler aktiv in die zukunftsgerichtete Entwicklung des
Lernens in der digitalen Welt einzubinden. Ich wünsche allen
Teilnehmenden spannende Gespräche und Einsichten, viele neue
Bekanntschaften und vor allem eine schöne Zeit.“
Ziel des
Kooperationsprojekts ist es, Schülerinnen und Schüler
praktische Erfahrungen zu ermöglichen und sie mit in die
Verantwortung für die sachgerechte Handhabung digitaler
Geräte einzubeziehen. Neben dem praktischen Nutzen für die
Schule vor Ort entfaltet das Vorhaben sein pädagogisches
Potenzial im Kontext der Persönlichkeitsentwicklung und
-bildung, die hier im Vordergrund steht.
Die Jugendlichen
engagieren sich an ihren Schulen außerhalb des Unterrichts
für die digitale Lehr-Lern-Infrastruktur. Die Deutsche
Telekom Stiftung hat sie deshalb im Rahmen einer gemeinsamen
Ausschreibung mit den Kultusministerien von Brandenburg,
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein und Thüringen zu „Technik Scouts“ gekürt.
Darunter versteht die Stiftung technikaffine Schülerinnen und
Schüler, die durch die Stärkung ihrer digitalen und
technischen Kompetenzen in die Lage versetzt werden, im Sinne
des „Peer Teaching“ ihr Wissen an Mitschülerinnen und
Mitschüler sowie auch an Lehrkräfte weiterzugeben. Weitere
Informationen zum Projekt finden Sie
hier.
Teams der folgenden Schulen aus
Nordrhein-Westfalen wurden 2023 von der Jury zu „Technik
Scouts“ gekürt: · Gymnasium der Stadt Alsdorf
· Albertus-Magnus-Gymnasium Beckum ·
Comenius-Gymnasium Datteln · Gymnasium an der
Schweizer Allee, Dortmund · Helene-Lange-Gymnasium
Dortmund · Burgau-Gymnasium Düren ·
Justus-von-Liebig-Schule, Duisburg
(Sekundarschule, Kalthoffstraße 50 in Duisburg-Hamborn)
· Anne-Frank-Realschule Düsseldorf ·
Sophie-Scholl-Gesamtschule Hamm · Realschule am
Bleichstein, Herdecke · Berufskolleg an der
Lindenstraße, Köln · Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Recklinghausen · Städtische Gesamtschule am
Michaelsberg, Siegburg ·
Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg Troisdorf ·
PRIMUS-Schule Viersen und Theodor-Heuss-Gymnasium
Waltrop
Die
Justus-von-Liebig-Schule bearbeitete das
Feld Medien. Mit den "Medien-Scouts" der Hamborner
Sekundarschule - hauptsächlich bestehend aus den Schulklassen
9 und 10 - standen unter der Leitung von Mint-Lehrerin Judith
Heimbach Themen wie gesicherte Passwörter oder Verhalten im
Netz im Vordergrund.
Für die Schule steht in 2024 das
"Mint-Jahr" sowie die Gründung eines neuen Teams der
Meden-Scouts an.
|
Per Mausklick in die neue Schule |
Neues Portal für
Eltern, Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsbetriebe und
Schulträger gestartet
Düsseldorf/Duisburg, 3.
Dezedmber 2023 - Das neue Internetportal „schulbewerbung.de“
(Schüler Online 2.0) bietet Eltern sowie Schülerinnen und
Schülern künftig die Möglichkeit, sich online im Rahmen des
Anmeldeverfahrens an einer Schule zu bewerben. Voraussetzung
ist, dass die Schulträger das Angebot nutzen. Auch
Unternehmen, die im Rahmen einer dualen Ausbildung ihre
Berufsschülerinnen und Berufsschüler an einem Berufskolleg
anmelden wollen, können auf das digitale Angebot zugreifen.
„Das Anmeldeverfahren wird einfacher, und es wird
digital. Mit einem neuen Internetangebot bringen wir alle
Beteiligten auf einer Plattform zusammen. Wir sorgen damit
bei allen Beteiligten für ein hohes Maß an Transparenz und
entlasten die Schulen und Schulträger“, betonte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller.
Wie bisher
bedeutet eine Bewerbung im Rahmen des Anmeldeverfahrens an
einer Schule noch nicht automatisch, dass ein Kind auch
tatsächlich aufgenommen ist. Über die Aufnahme an der Schule
entscheiden Schulleiterin oder Schulleiter nach Abschluss des
Anmeldeverfahrens. Dabei kommt es zu schulformspezifischen
Besonderheiten beispielsweise hinsichtlich der Frage, welche
Unterlagen eingereicht werden müssen. Das Verfahren wird auch
weiterhin von einer persönlichen Beratung nach der Anmeldung
geprägt sein.
Bisher mussten
Eltern jedoch mit ihren Kindern teilweise ihre Wunschschule
aufsuchen und Bewerbungsformulare, Zeugniskopien oder die
Grundschulempfehlung in Papierform einreichen – persönlich
vor Ort. Dieses Verfahren wird nun durch das digitale
Verfahren transparenter und einfacher gestaltet. Nach der
Online-Bewerbung folgt abhängig von der Schulform wie bisher
ein Beratungsgespräch an der Wunschschule.
Sollte der
Erstwunsch nicht erfüllt werden können, können über das neue
Internetportal Zweit- und Drittwünsche bei der Platzvergabe
besser berücksichtigt werden. Schulen und Schulverwaltung
erhalten einen guten Überblick über die Bewerbungssituation.
Sollten Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Betriebe dieses
Online-Tool nicht nutzen können oder wollen, kann das
Anmeldeverfahren weiter analog erfolgen.
In Zusammenarbeit
mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen und mit Unterstützung des Dachverbandes
kommunaler IT-Dienstleister hat das Kommunale Rechenzentrum
Minden-Ravensberg (Lippe) das neue Portal entwickelt. Hierfür
wurde das bereits bestehende Portal „Schüler Online“, das
Bildungsangebote der Sekundarstufe II digital zugänglich
macht, so weiterentwickelt, dass es den Vorgaben des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) entspricht: Verwaltungsleistungen
müssen künftig digital, barrierefrei und möglichst
medienbruchfrei verfügbar sein.
Das neue Portal
war bereits für Schulen und Schulträger freigeschaltet. So
konnten diese die nächsten Bewerbungsverfahren für die
weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 vorbereiten.
Seit dem 1. Dezember 2023 steht das Portal nun mit all seinen
Funktionalitäten auch Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie
Ausbildungsbetrieben zur Verfügung. Anmeldungen für
Grundschulen werden erst zum Schuljahr 2025/26 möglich sein.
Das System bietet beispielsweise die
folgenden Möglichkeiten: · Bewerbung an der
gewünschten Schule · Benennung von Zweit- und
Drittwünschen · Online-Unterstützung von Verfahren
zur vorzeitigen Einschulung, zur Rückstellung vom Schulbesuch
und zur Planung der Schuleingangsuntersuchung · Tipps
für die Bewerbungen und Schulformempfehlungen · Für das
Verfahren erforderliche Unterlagen können hochgeladen werden
· Erst danach und gegebenenfalls nach einem
persönlichen Termin in der Schule entscheidet die
Schulleitung über die Aufnahme an der Schule.
Schulministerin Feller: „Wir sind sicher, dass das Portal
einen großen Mehrwert bietet, da alle wichtigen Informationen
an einer zentralen Stelle vorliegen und einfach abrufbar
sind, was nicht zuletzt eine bessere Koordination der Vergabe
in den einzelnen Kommunen ermöglichen wird.“ Das Portal
erfüllt die technischen Anforderungen des Datenschutzes und
der Informationssicherheit. Eine Barrierearmut ist gegeben.
Das Angebot von schulbewerbung.de (Schüler Online 2.0) ist
unter dem nachstehenden Link erreichbar:
https://schulen.schulbewerbung.de
|
Bundesweite Lösung für ein rabattiertes
Deutschlandticket für knapp 3 Millionen Studentinnen und
Studenten
|
Verkaufsstart für
Sozialticket in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 28.
November 2023 - Bund und Länder haben sich am Montagabend
mehrheitlich auf die Einführung eines bundesweit
einheitlichen solidarischen Semestertickets auf Basis des
Deutschlandtickets verständigt.
"Ich freue
mich, dass wir endlich einen Durchbruch beim Semesterticket
erreichen konnten. Etwa 3 Millionen Studierende können nun
ein Semesterticket auf Basis des Deutschlandtickets
bekommen", sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister
Oliver Krischer, der zugleich auch Vorsitzender der
Verkehrsministerkonferenz der Länder ist.
"Die Länder
hatten schon im Frühjahr ein entsprechendes Modell für die
Studierenden vorgelegt. Nun hat auch endlich der Bund seine
Zustimmung gegeben. Das bundesweit einheitliche
Semesterticket im Rahmen des Deutschlandtickets kann daher
zum Sommersemester 2024 starten, sofern die Allgemeinen
Studierendenausschüsse (ASten) mit den Verkehrsunternehmen
jetzt zügig die notwendigen Verträge schließen."
Die Einigung ist von großer Bedeutung für die studentische
Mobilität. Im ganzen Bundesgebiet standen in Folge der
Einführung des Deutschlandtickets viele ASten davor,
bisherige Verträge mit Verkehrsverbünden zu kündigen. Jetzt
kann gemäß des beschlossenen Modells ein solidarisches
Semesterticket zum deutlich reduzierten Preis von 60 Prozent
des Regelpreises von den Verkehrsunternehmen ausgegeben
werden. Das entspricht aktuell bezogen auf 49 Euro einem
reduzierten Preis von monatlich 29,40 Euro.
Die
Einführung des neuen solidarischen Semestertickets kann ab
dem Sommersemester 2024 erfolgen. Verkehrsminister Oliver
Krischer: "Heute ist ein guter Tag für die studentische
Mobilität in Deutschland. Die Einigung von Bund und Ländern
auf eine bundesweite Lösung sichert einerseits die Zukunft
des bisherigen Solidarmodells für Semestertickets.
Andererseits besteht jetzt an vielen Hochschulen in der
Bundesrepublik die Chance, erstmalig ein ÖPNV-Ticket für alle
Studierenden anzubieten."
Ab dem Sommersemester
2024 können alleine in Nordrhein-Westfalen mehr als eine
600.000 Studierende vom neuen Semesterticket auf Basis des
Deutschlandtickets profitieren. "Mit dem Semesterticket
komplettieren wir jetzt das erfolgreichste Ticket in der
ÖPNV-Geschichte", sagte Minister Krischer. Bereits zum neuen
Schuljahr im August konnten Schülerinnen und Schüler in NRW
ein eigenes Schülerticket auf Basis des Deutschlandtickets
erhalten.
Und ab Freitag beginnen die
Verkehrsverbünde mit der Einführung des Sozialtickets in
Nordrhein-Westfalen. "Mobilität muss für alle einfacher und
besser werden und vor allem bezahlbar bleiben", sagte
Minister Krischer. "Das Deutschlandticket erfüllt dies alles
und deshalb ist es bis jetzt auch mehr als 11 Millionen Mal
verkauft worden - Tendenz steigend."
|
Bezirksregierung ruft Forum für Verkehrs- und
Brückenmanagement ins Leben
|
Düsseldorf, 17. November 2023 - Eine
vernetzte und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das
Rückgrat der Region und bildet die Grundlage für Wachstum,
Wohlstand und Lebensqualität. Millionen von Bürgerinnen und
Bürgern nutzen täglich das Verkehrsnetz, um Arbeits-,
Ausbildungsplatz oder Schule zu erreichen. Rund 506 Mrd.
Tonnenkilometer Transportleistung im Güterverkehr werden über
die Straße, rund 123 Mrd. Tonnenkilometer über die Schiene
abgewickelt.
Viele Straßen, Brücken und Tunnel
in NRW sind aber deutlich in die Jahre gekommen. Laut aktuell
veröffentlichtem Straßenzustandsbericht befindet sich mehr
als ein Drittel der Straßen im Land in einem
Erhaltungszustand, der schlechter ist als ausreichend. Auch
im deutschen Schienennetz besteht Sanierungsbedarf.
Es steht also ein Jahrzehnt der Baustellen bevor, das
die alltägliche Mobilität in unserem Regierungsbezirk in
besonderem Maße beeinträchtigen kann. Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat deshalb ein Forum für Verkehrs- und
Brückenmanagement ins Leben gerufen, um den Dialog zwischen
den verschiedenen Baulastträgern zu verbessern und
strategisch wichtige Bauvorhaben so frühzeitig aufeinander
abstimmen zu können, dass die Beeinträchtigungen für alle
Verkehrsteilnehmer durch Streckensperrungen und weitläufige
Umleitungen so gering wie möglich ausfallen. Heute kamen
betroffene Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Industrie
erstmalig zusammen, um über die Herausforderungen der
kommenden Jahre zu diskutieren.
Mit dem Forum hat die Bezirksregierung nun
den trägerübergreifenden Austausch angestoßen, um
Verkehrsmaßnahmen zeitlich besser einzutakten und die
verschiedenen Betroffenheiten in jeder Projektphase
angemessen berücksichtigen zu können. „Es zeigt sich wieder:
Alles hängt mit allem zusammen“, fasst Regierungspräsident
Thomas Schürmann das Forum zusammen. Die Region und ihre
ineinandergreifenden Strukturen bewusst gemeinsam in den
Blick zu nehmen, sei unabdingbar. „Es braucht viel
Pragmatismus und eine enge Abstimmung, um Lebensqualität,
Mobilität und damit Zukunft zu sichern.“
|
Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler
Straßen im Land Nordrhein-Westfalen
|
(Kommunalabgaben-Änderungsgesetz
Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW)
A Problem
Düsseldorf, 23. Oktober 2023 - Das Kommunalabgabengesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen trat 1969 in Kraft. Es sieht
vor, dass bei der Verbesserung von Straßen, Wege und Plätzen
ein Beitrag der anliegenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer (sowie der Erbbauberechtigten) erhoben werden
soll. Der Beitrag ist eine Abgabe, die gegenleistungsbezogen
ist. Der Beitrag wird dabei nur für die Möglichkeit der
Inanspruchnahme einer Einrichtung oder einer Anlage erhoben.
Die Modernisierung des
Straßenausbaubeitragsrechts zum 1. Januar 2020 in
Nordrhein-Westfalen hatte daher zwei zentrale Elemente:
• Zum 1. Januar 2020 sind Änderungen im
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (im
Folgenden kurz: KAG) in Kraft getreten. Mit der Einfügung des
§ 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von
Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen“ wurden wesentliche Erleichterungen
für Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichen
Straßenausbau betroffen sein können, geschaffen.
• Das zweite Element stellt ein landeseigenes Förderprogramm
über jährlich 65 Millionen Euro zur Entlastung der
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie
Erbbauberechtigten bei Straßenausbaubeitragsforderungen dar.
Die 100-%-ige Entlastung der Straßenausbaubeitragspflichtigen
für im Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene
beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen erfolgt durch die
Gewährung von Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an
die Kommunen. Hierdurch sind de facto umlagefähige
Straßenausbaubeiträge, die auf entsprechende Maßnahmen seit
dem 1. Januar 2018 entfallen, im Land Nordrhein-Westfalen
seit dem Jahr 2020 abgeschafft.
Diese Zuweisungen
sind von den Kommunen zur Deckung des umlagefähigen Aufwands
einer Straßenausbaumaßnahme einzusetzen, sodass die von den
Straßenausbaubeitragspflichtigen nach Maßgabe der örtlichen
Satzung zu erhebenden Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage
dieser geminderten Aufwendungen zu ermitteln sind und
hierdurch die angestrebte Entlastung des Beitragspflichtigen
bewirkt wird.
Die rechtliche Umsetzung der 100-%-igen
Entlastung von Beitragspflichtigen in das
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist
entsprechend umzusetzen.
B Lösung
Mit dem vorliegenden „Gesetz zur Abschaffung der
Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land
Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz
Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW)“ soll nun die rechtliche
Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im
Land Nordrhein-Westfalen für die sogenannten Anliegerbeiträge
- unter Einräumung eines Erstattungsanspruches der Gemeinden
und Gemeindeverbände gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen -
umgesetzt werden.
C Alternativen:
Keine.
D Kosten Durch die
Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land
Nordrhein-Westfalen entstehen dem Land insgesamt keine
zusätzlichen Belastungen, da im Zuge der Schaffung des
Beitragserhebungsverbotes für künftige Maßnahmen zwar eine
vollumfängliche Landeserstattung eingeführt, zugleich für vom
Erhebungsverbot erfasste Fälle jedoch das bisherige
Landesförderprogramm Straßenausbaubeiträge abgelöst wird.
Nach § 8a des Gesetzentwurfs wird das Land
Nordrhein-Westfalen verpflichtet sein, den Gemeinden und
Gemeindeverbänden diejenigen Beträge zu erstatten, die sie
infolge des Erhebungsverbots nicht mehr erheben können.
Während bisher für die Förderung von
beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen nach § 8 KAG im
Einzelplan 08 Ausgaben von 65 Millionen Euro p.a.
veranschlagt sind, die durch die künftige Landeserstattung
für vom Beitragsverbot erfasste Fälle abgelöst wird, ist
aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Förderprogramm zu
erwarten, dass die Erstattungsbeträge den bisher
veranschlagten Förderbetrag in Höhe von 65 Millionen Euro
nicht überschreiten. Die sächlichen Verwaltungsausgaben der
Landeserstattung wiederum sind aus den für die sächlichen
Verwaltungsausgaben des Förderprogramms Straßenausbaubeiträge
vorgesehenen Mitteln des Einzelplans 08 zu decken.
Sollten die bisher veranschlagten 65 Millionen Euro im
Haushaltsentwurf 2024 und den Finanzplanungsjahren nicht
ausreichen, erfolgen Erstattung und Abwicklung aus bereiten
Mitteln des Einzelplanes 08. Um sicherzustellen, dass nach
dem Konnexitätsausführungsgesetz den Gemeinden und
Gemeindeverbänden keine wesentlichen Belastungen aus den
vorgesehenen Rechtsänderungen entstehen, ist vorgesehen, dass
zum 1. Januar 2028 eine Überprüfung in Zusammenarbeit mit den
kommunalen Spitzenverbänden, abstellend auf einen Zeitraum ab
dem 31. Dezember 2023 (außer Kraft treten der bisherigen
Rechtslage), vorgenommen wird.
E
Zuständigkeit Zuständig ist das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
F Auswirkungen auf die
Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und
Gemeindeverbände Durch das vorliegende Gesetz
werden Gemeinden von Aufwänden im Hinblick auf
Straßenausbaumaßnahmen entlastet: Mit dem
Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen entfällt
die bisher in § 8a enthaltene Verpflichtung ein Straßen- und
Wegekonzept aufzustellen sowie verpflichtende
Anliegerversammlungen bei entsprechenden Ausbauvorhaben
durchzuführen. Des Weiteren entfällt die Verpflichtung einer
Satzungsaufstellung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NRW für Straßenausbaumaßnahmen.
Ferner
entfällt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die
Verpflichtung, sogenannte „Null-Bescheide“ an die
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auszustellen. Mit
dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes zum 1. Januar
2024 dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die erst ab diesem
Zeitpunkt von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder
die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens
im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Anliegerbeiträge
mehr erhoben werden.
Die damit verbundenen
Beitragsausfälle der Kommunen werden landesseitig erstattet.
Die bisherige Erhebung von Beiträgen basierte auf der
„Soll-Vorschrift“ in § 8 Absatz 1 Satz 2; für den Übergang
ist daher insoweit Rechtsklarheit zu schaffen, dass
(stattgefundene) Beitragserhebungen auch weiterhin dem Recht,
welches bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft ist, unterliegen
und danach zu behandeln sind. Da mit dem zum 1. Januar 2020
geschaffenen Recht und der damit kombinierten landeseigenen
Förderung Beitragspflichtige für Straßenausbaumaßnahmen seit
dem 1. Januar 2018 von den Beitragspflichten entlastet sind,
ist der Übergang auf das neue Recht gewahrt.
Die
landeseigene Förderrichtlinie wird entsprechend verlängert.
Die betroffenen Satzungen der Gemeinde und Gemeindeverbände
zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen behalten insoweit
ihre Wirksamkeit. G Finanzielle Auswirkungen auf die
Unternehmen und die privaten Haushalte Im Hinblick auf das
vorliegende Gesetz wird die seit 2020 erfolgte de
facto-Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die
Beitragspflichtigen rechtlich normiert. Finanzielle
Auswirkungen ergeben sich hieraus nicht.
H
Geschlechterdifferenzierte Betrachtung der Auswirkungen des
Gesetzes Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf
die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Wirkungen
treten unabhängig vom Geschlecht der Betroffenen ein.
Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von
Frauen und Männern sind nicht zu erwarten. I Auswirkungen auf
die nachhaltige Entwicklung Das Gesetz hat keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung.
J Befristung
Eine Befristung in Form einer Verfallsklausel ist wegen
der Bedeutung der Rechtssicherheit nicht vertretbar.
|
NRW: Deutschlands erstes öffentlich gefördertes
Mehrfamilienhaus aus dem 3D-Drucker |
Landesregierung vereint innovatives
Bauen und bezahlbares Wohnen unter einem Dach
Düsseldorf, 23. Oktober 2023 - In der nordrhein-westfälischen
Stadt Lünen entsteht Deutschlands erstes öffentlich
gefördertes Mehrfamilienhaus im 3D-Druckverfahren. Erstmals
wird das innovative Bauverfahren mit den Bedingungen der
öffentlichen Wohnraumförderung verbunden. Das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen fördert das Bauprojekt der
Wohnungsbaugesellschaft Lünen zum einen mit 400.000 Euro aus
der landeseigenen Förderung „Innovation in der
Bauwirtschaft”.
Zum anderen stellt das Ministerium aus dem
Programm der öffentlichen Wohnraumförderung rund 1,3
Millionen Euro bereit. Entsprechend der
Wohnraumförderbestimmungen wird der Quadratmeter-Preis für
die Miete bei maximal 6,00 Euro pro Quadratmeter liegen. Die
Gesamtkosten für das Bauprojekt liegen bei rund 1,9 Millionen
Euro. Das Gebäude soll im Oktober 2024 bezugsfertig sein.
„Mit dem ersten öffentlich geförderten
Mehrfamilienhaus bringen wir in Nordrhein-Westfalen
bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen unter ein Dach. Mit
unseren 3D‘s für die Zukunft des Bauens - digital, dynamisch,
druckfertig – ermöglichen wir mehr Wohnraum für Menschen mit
kleinem Geldbeutel. Alle innovativen Dinge sind drei: Erst
das Einfamilienhaus im Beckum, danach das Vereinsheim in
Nordkirchen und jetzt das öffentlich geförderte
Mehrfamilienhaus in Lünen – alle drei Gebäudetypen aus dem
3D-Drucker sind als erstes in Nordrhein-Westfalen entstanden.
Damit ist und bleibt Nordrhein-Westfalen Vorreiter in
Deutschland. Mit dem Pionierprojekt in Lünen zeigen wir, dass
öffentlicher Wohnungsbau trotz dieser herausfordernden Zeit
schnell, modern und nachhaltig entstehen kann.
Nordrhein-Westfalen setzt Maßstäbe beim Bauen und macht
weiter Druck für mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagt Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Jan Hische, Vorstand und Geschäftsführer der
Wohnungsbaugesellschaft Lünen: „Für uns als
Wohnungsgenossenschaft liegt der Fokus insbesondere auf
bezahlbarem Wohnen. Um diesen zu schaffen braucht es neue
Wege! Daher ist es uns besonders wichtig, die innovative Idee
des 3D-Betondrucks mit der Wohnraumförderung des Landes
Nordrhein-Westfalen zu verbinden. Wir sind stolz, gemeinsam
mit unseren Projektpartnern die Weiterentwicklung dieses
neuen Bauverfahrens begleiten zu dürfen.“
Der
dreistöckige Bau entsteht auf einem 651 Quadratmetern großen
Grundstück im innenstadtnahen Stadtteil Lünen-Geist. Der
Neubau wird insgesamt über sechs Wohneinheiten zwischen 61
und 81 Quadratmetern verfügen.
Architekt Lothar Steinhoff: „Die
Errichtung der ersten sechs öffentlich geförderten Wohnungen
für die WBG Lünen und die Arbeit mit dem 3D-Betondrucker ist
ein starkes Signal für die Bauwirtschaft. Gemeinsam leisten
alle beteiligten Projektpartner auch hier wieder einen
wichtigen Beitrag dazu, Zukunftstechnologien im Bauwesen
weiterzuentwickeln. Mit unseren Erfahrungen aus den letzten
Projekten erarbeiten wir einen Regelkarteikatalog aus, der
auch auf die nächsten geplanten Gebäude angewandt werden
soll. Prozesse in der Ausführungsplanung sollen so
standardisiert werden.“
Das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss
werden im 3D-Betondruckverfahren gebaut. Das Dachgeschoss
wird in einer Holz-Hybrid-Bauweise errichtet. Die Gründung,
die Sohle und die Filigrandecken werden in konventioneller
Bauweise erstellt. Die Fassadenstruktur im Erdgeschoss und im
Obergeschoss behält die ursprüngliche gedruckte
Betonstruktur. Das Dachgeschoss wird mittels Fassadenplatten
verkleidet. Die reine Druckzeit des Gebäudes beträgt unter
100 Stunden. Die Umsetzung des 3D-Drucks erfolgt durch PERI
3D Construction. Im laufenden Jahr ist es bereits das dritte
Projekt allein in Deutschland, das das Unternehmen im
3D-Druckverfahren umsetzt.
Fabian Meyer-Brötz,
Geschäftsführer PERI 3D Construction GmbH: „Wir freuen uns,
wieder unter Beweis stellen zu können, wie schnell, effizient
und ressourcenschonend der 3D-Drucker Wohnraum erschaffen
kann und welche Potenziale sich auch im
Mehrfamilienhaus-Segment eröffnen. Wir sind überzeugt, dass
die Technik schon heute bereit für den breiten Einsatz auf
der modernen Baustelle ist.“
Lena Zimmermann,
Projektleiterin bei PERI 3D Construction GmbH: „Der COBOD
BOD2 3D-Drucker braucht für die zu druckenden Wände insgesamt
etwas unter 100 Druckstunden. Wir haben bei diesem Projekt
unser neues, eigens entwickeltes Sensorik-System im Einsatz,
das wertvolle Daten liefert und uns die Arbeit erleichtert.
Die Wände im Innenbereich werden zudem automatisch vom
Drucker geglättet, um das spätere Verputzen zu vereinfachen.“
Der von Heidelberg Materials eingesetzte
3D-Druckbeton ist ein Hightech-Baustoff, der als
mineralischer Baustoff zu 100 Prozent recycelbar ist. Darüber
hinaus beinhaltet dieser 3D-Druckbeton ein Bindemittel mit
etwa 55 Prozent CO₂-Reduktion gegenüber einem reinen
Portlandzement. Auf Grund seiner Pumpbarkeit und seinen
Extrusionseigenschaften eignet sich der Baustoff für den
3D-Druck. Gleichzeitig ist die Festigkeitsentwicklung des
Materials so eingestellt, dass ein sehr gleichmäßiges
Druckbild entsteht. Mit dem 3D-Druckbeton werden Bauteile mit
einer hohen Formstabilität geschaffen. Zudem ergibt sich
durch eine gezielte Entwurfsplanung ein hohes Potenzial für
einen effizienten Materialeinsatz.
Dr. Jörg
Dietrich, Leiter Engineering & Innovation und Leiter
Produktmanagement bei Heidelberg Materials Deutschland: „Der
3D-Druckbeton von Heidelberg Materials ermöglicht den Bau von
nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum innerhalb kürzester
Zeit. Wir sind stolz, bei diesem Pionierprojekt dabei zu
sein, gerade in Zeiten der Wohnungskrise.“
Hintergrund 3D-Druck · Das
Bauprojekt in Lünen wird im Rahmen der
Nordrhein-Westfalen-Initiative „Innovation in der
Bauwirtschaft“ von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
gefördert. Mit dem Haushalt 2020 wurde dieses Förderprogramm
erstmalig aufgelegt. Zielsetzung des Programms ist es, im
Bereich des Bauwesens Grundsteine für innovative
Zukunftstechnologien zu legen und die technologischen und
wirtschaftlichen Chancen weiterzuentwickeln. Für 2023 stehen
landesweit 4,5 Millionen Euro für möglichst praxisorientierte
Forschungsvorhaben, Wissenstransfers, Modellprojekte und
innovative Bauverfahren zur Verfügung. Anträge zur Förderung
können ganzjährig gestellt werden.
·
Ziel des geförderten Projekts in Lünen ist es, praktische
Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Errichtung eines
Gebäudes mit dem 3D-Betondruckverfahren zu sammeln, die als
Grundlage für die Planung und wirtschaftliche Betrachtung von
Folgeprojekten dienen. Aus diesen Erfahrungen und
Erkenntnissen sollen standardisierte Vorgehensweisen zum
Beispiel für Genehmigungsverfahren, die Bauvorbereitung und
die Bauausführung entwickelt und der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Davon können zukünftig Planer,
Fachfirmen, Bauherren und viele mehr profitieren.
· Wie funktioniert 3D-Druck beim Bauen? Meistens
wird 3D-druckfähiger Mörtel oder Beton auf Zementbasis
„gedruckt“. Dieses bedeutet, dass der Baustoff durch eine
Düse in Schichten aufgetragen wird. Die Schichtdicken liegen
im Zentimeter-Bereich. Der 3D-Drucker ist flexibel und
schnell einsetzbar, so dass sich die erforderlichen
Ressourcen verringern. Denn es müssen nicht mehr viele
verschiedene Bauteile auf der Baustelle zu einem Wandelement
zusammengebaut werden. Dieses ergibt eine Zeitersparnis und
eine Verschlankung der Bauabläufe. Um die finanziellen und
zeitlichen Vorteile zu evaluieren, sind Pilotprojekte
notwendig.
Hintergrund Öffentliche Wohnraumförderung
· „Fördern, was Wohnungen schafft“: Dieses Ziel
verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der
öffentlichen Wohnraumförderung. Für den Zeitraum von 2023 bis
2027 ist die öffentliche Wohnraumförderung durch die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit neun Milliarden Euro
ausgestattet worden. Alleine 2023 werden 1,6 Milliarden Euro
zur Verfügung stehen, um Menschen mit niedrigem Einkommen
Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
· Mit
der öffentlichen Wohnraumförderung für 2023 hat die
Landesregierung neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und beim
Klimaschutz gesetzt. Mehr Wohnraum ist das beste Rezept gegen
steigende Mieten.
· Voraussetzung für die
Miete einer Wohnung bei dem Bauprojekt in Lünen ist ein
Wohnberechtigungsschein.
|
Planungssicherheit beim Ganztags-Ausbau |
Förderrichtlinie Infrastrukturausbau Ganztag in Kraft
getreten
Düsseldorf, 18. Oktober 2023 - Die
Landesregierung hat eine wichtige Weichenstellung
vorgenommen, damit Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2026 den
jahrgangsweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf einen Platz
im Offenen Ganztag (OGS) gewährleisten kann. Das Ministerium
für Schule und Bildung des Landes hat die „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter“ in Kraft gesetzt, die einen zentralen Impuls
zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen
setzt und Planungssicherheit schafft.
„Wir sind
auf einem guten Weg, haben einen klaren Zeitplan für die
Vorbereitungen und werden die Rahmenbedingungen für den Start
ab 2026 schaffen – im Sinne der ausführenden Kommunen sowie
der Eltern und ihrer Kinder“, sagte Nordrhein-Westfalens
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. Der Bund
stellt für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bundesweit
insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Um die
Grundlagen für den Rechtsanspruch zu legen, haben Bund, Land
und Kommunen zunächst gemeinsam die sogenannten
Beschleunigungsmittel bereitgestellt, also Gelder für den
beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung in
den Kommunen.
Für Nordrhein-Westfalen standen in
den Jahren 2021 und 2022 Beschleunigungsmittel im Umfang von
insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 80
Prozent davon konnten bewilligt werden – vorrangig für
Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden konnten, zum
Beispiel für Ausstattungsinvestitionen, aber auch für
bauvorbereitende Maßnahmen. Auf die Beschleunigungsmittel
folgen nun die sogenannten Basismittel zum investiven
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung. Auf
Nordrhein-Westfallen entfallen Bundesmittel im Umfang von
knapp 580 Millionen Euro, zuzüglich bundesweiter Rückflüsse
aus den Beschleunigungsmitteln, die vom Bund neu verteilt
werden. Nordrhein-Westfalen erhält auf diese Weise Rückflüsse
in Höhe von rund 44,7 Millionen Euro, sodass sich das
Gesamtvolumen der für Nordrhein-Westfalen verfügbaren
Bundesmittel auf rund 624 Millionen Euro erhöht.
Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent
(Länder und Kommunen) belaufen sich die Basismittel
einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf
rund 892 Millionen Euro. Die Mittel werden als
Schulträgerbudgets ausgebracht und ermöglichen zum Beispiel
Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die
Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.
Die Investitionsmittel, mit denen Maßnahmen bis zum
31. Dezember 2027 umgesetzt werden können, stellen einen
wichtigen Meilenstein im weiteren Ausbau der Ganztags- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter dar. Im
Haushalt 2023 stehen bereits 392.500 Plätze in der OGS zur
Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2024 ist ein weiterer
Platzaufwuchs um 38.000 Plätze vorgesehen, sodass im
Schuljahr 2024/25 insgesamt voraussichtlich 430.500
OGS-Plätze geschaffen werden. Es ist das Ziel, dass dieser
dynamische Platzausbau fortgesetzt wird, um ab 2026 für den
aufwachsenden Rechtsanspruch gut aufgestellt zu sein. In den
vergangenen Jahren hat die Landesregierung die OGS-Ausgaben
zur Finanzierung des Personals stetig und stark erhöht – von
rund 454 Millionen Euro im Jahr 2017 auf rund 715 Millionen
Euro im Landeshaushalt 2023.
Der Haushaltsentwurf
2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen
Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor. Die Zusammenarbeit
von Schule und Jugendhilfe ist im Trägermodell in der OGS in
Nordrhein-Westfalen fest verankert und wird in den kommenden
Jahren fortgesetzt. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern, zum Beispiel aus den Bereichen Kultur und Sport,
ist darüber hinaus ein wichtiges Gestaltungsmerkmal des
Offenen Ganztags.
„Ein wesentlicher Bestandteil
der Umsetzung ist der umfangreiche Dialogprozess, den wir in
den vergangenen Monaten mit allen Beteiligten geführt haben –
so zum Beispiel mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der
Freien Wohlfahrtspflege, Eltern- und Lehrerverbänden,
Partnern der Rahmenvereinbarungen im Ganztag,
Beschäftigtenvertretungen oder Kinder- und
Jugendvertretungen.
Seit Jahresbeginn wurden
allein mit externen Partnern in rund 40 Gesprächen die –
teils sehr unterschiedlichen – Perspektiven, Interessen und
Bedarfe herausgearbeitet“, erläuterte Ministerin Feller.
„Gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration arbeitet das
Ministerium für Schule und Bildung mit Hochdruck daran, den
Rechtsanspruch 2026 umzusetzen.“
Weitere
Informationen gibt es auf dem Bildungsportal unter
https://www.schulministerium.nrw/ganztag-im-primarbereich
Anträge auf Gewährung der
Zuwendung können über die Seite
www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de
gestellt werden. Die Förderrichtlinie finden Sie unter
https://bass.schul-welt.de/19940.htm
|
Ministerin Scharrenbach: Ohne Umwege geradeaus
Straßenausbaubeiträge abschaffen |
Landesregierung bringt
Gesetzentwurf auf den Weg
Düsseldorf, 17.
Oktober 2023 - Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17.
Oktober 2023, den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge
für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG
NRW) verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zur
weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Bereits
heute zahlen Anliegerinnen und Anlieger in
Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr.
Dies gilt für beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen,
die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen oder anstelle eines
gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018
standen.
Mit einer 100-prozentigen Förderung
hat die Landesregierung beitragspflichtige
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von
Straßenausbaubeiträgen vollständig entlastet. Die bisher
zulässigen Anliegerbeiträge werden mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf einem sogenannten
Beitragserhebungsverbot unterworfen. Das
Beitragserhebungsverbot gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die
nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in
anstelle eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt
des Jahres 2024 stehen. Mit dem Gesetzentwurf wird ein
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis ´90/Die
Grünen zur Umsetzung gebracht.
„Der
Gesetzentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge. Bürgerinnen und Bürger bekommen volle
Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die rechtliche
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach 54 Jahren im
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen im Interesse der
beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer auf den Weg gebracht. Zuvor hat die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem landeseigenen
Förderprogramm bereits eine 100-prozentige Entlastung für
Straßenausbaumaßnahmen ab 2018 geschaffen, die fortgeführt
wird“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt wurden seit dem
Start des landeseigenen Förderprogramms
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Höhe
von 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet,
die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30.
September 2023).
Hintergrund: · Der
Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages von
CDU und Bündnis ´90/Die Grünen: Der Koalitionsvertrag sieht
vor, dass betroffene Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer für Straßenausbaumaßnahmen ab 2018
keine Beiträge mehr zahlen. De facto wurde dieses Ziel mit
dem bisherigen landeseigenen Förderprogramm erreicht. Der
Gesetzentwurf dient daher der rechtlichen Umsetzung und
beinhaltet folgende Abstufungen:
·
Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018
beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten
Beschlusses spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen,
unterliegen dem Recht in der bis zum 31. Dezember 2023
geltenden Fassung – mithin dem Beitragserhebungsgebot.
· Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar
2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines
gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des
Jahres 2018 standen und für die eine Zuwendung nach der
landeseigenen Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge
beantragt und bis zum 31. Dezember 2023 beschieden wurde bzw.
wird, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden
Recht. Das heißt: Die diesbezüglichen Beiträge werden zu 100
Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
· Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018
beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten
Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2018
standen, fallen in den Anwendungsbereich der landeseigenen
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge und zwar unabhängig
davon, wann sie festgesetzt werden. Die landeseigene
Förderrichtlinie wird entsprechend verlängert.
· Straßenausbaumaßnahmen, die
nach dem 1. Januar 2024 von dem zuständigen Organ beschlossen
werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses
frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2024 stehen,
unterliegen dem Beitragserhebungsverbot und der
Erstattungsleistung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
|
Mehr Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, mehr
gezielte Abordnungen |
Erste Ergebnisse des Handlungskonzepts zur Verbesserung der
Unterrichtsversorgung Düsseldorf, 16. Oktober
2023 - Schulministerin Dorothee Feller hat in Düsseldorf die ersten
Ergebnisse des Handlungskonzepts vorgestellt, mit dem die
Personalsituation an Schulen in Nordrhein-Westfalen verbessert
werden soll. „Unsere Maßnahmen wirken. Zusätzliches Personal kommt
vor allen bei den Schulen an, die es besonders benötigen. Das ist
eine wichtige Erkenntnis, denn unser Ziel ist es, allen Kinder in
Nordrhein-Westfalen faire Bildungschancen zu ermöglichen. Wir haben
zwar noch einen weiten Weg vor uns, aber wir kommen Schritt für
Schritt voran“, erklärte Ministerin Feller.
„Besonders
erfreulich ist, dass die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer von
den Schulen als eine wertvolle und wichtige Unterstützung angenommen
werden. Außerdem gelingt es uns nach und nach, die
Unterrichtsversorgung an besonders belasteten Schulen durch
gezielte, zeitlich befristete Abordnungen zu verbessern. Und auch
die intensivere individuelle Prüfung der Anträge auf
voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung wirkt. Viele Schulen
profitieren davon, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeitszeit
erhöht haben.“
Das Handlungskonzept, das Ministerin Feller im Dezember
2022 vorgestellt hat, enthält eine ganze Reihe kurz-, mittel-
und langfristig wirkender Maßnahmen. Nachdem im Frühjahr 2023
die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen
worden sind, werden die Maßnahmen seither in den Schulen
engagiert umgesetzt. Ministerin Feller hatte angekündigt, im
Herbst dieses Jahres erste Ergebnisse des Handlungskonzepts
vorzulegen. Eine Zwischenevaluation liegt nun vor.
Gezielte Abordnung von Lehrkräften Langfristig werden
mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte benötigt, um die
Unterrichtsversorgung an den Schulen zu sichern. Da die
Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern jedoch
durchschnittlich sieben Jahre dauert, brauchen gerade die vom
Lehrkräftemangel besonders betroffenen Schulen schon
kurzfristig Unterstützung. Dazu dient die gezielte Abordnung
von Lehrkräften. Im Schuljahr 2023/24 haben die
Bezirksregierungen insgesamt 8.129 Abordnungen ausgesprochen
(Stand: 2. Oktober 2023). Davon profitieren besonders die
Grundschulen. Die Zahl der Abordnungen an diese Schulform hat
sich innerhalb kurzer Zeit landesweit von 3.348 (Stand: 3.
April 2023) auf 3.553 (Stand 2. Oktober 2023) erhöht, das
sind 205 Abordnungen mehr.
Einen erheblichen
Beitrag dazu leisten die Gymnasien. Insgesamt unterstützen
die Gymnasien andere Schulformen aktuell mit 1.891
Abordnungen, ein Plus von 450. Darunter sind rund 523
Lehrerinnen und Lehrer, die nach ihrer Neueinstellung in den
Schuldienst im Jahr 2023 gezielt abgeordnet wurden, um
zunächst Schulen zu unterstützen, an denen die
Personalsituation besonders angespannt ist. Neben der Zahl
der gezielten Abordnungen hat sich auch deren Umfang erhöht.
Es wurden landesweit insgesamt 244 Vollabordnungen mehr
ausgesprochen als noch im April dieses Jahres. Insgesamt sind
aktuell 3.412 Lehrkräfte mit ganzer Stelle abgeordnet.
Ministerin Feller: „Abordnungen sind kein neues
Instrument, aber wenn sie zielgerichtet ausgesprochen werden,
dann tragen sie in erheblichem Maße dazu bei, allen Kindern
und Jugendlichen faire Bildungschancen zu eröffnen. Die
abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer werden an den
unterversorgten Schulen mit offenen Armen aufgenommen.”
Voraussetzungslose Teilzeit Seit dem Schuljahr
2023/24 wird die voraussetzungslose Teilzeit durch die
Bezirksregierungen intensiv daraufhin geprüft, ob im
Einzelfall dienstliche Gründe wie zum Beispiel die Vermeidung
von Unterrichtsausfall einer Genehmigung entgegenstehen. Auch
die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der
Kultusministerkonferenz hatte das angeregt. Die
familienpolitische Teilzeit ist davon unberührt. Die Zahl der
Lehrkräfte in voraussetzungsloser Teilzeit hat sich im neuen
Schuljahr (Stand: 2. Oktober 2023) im Vergleich zum
vergangenen Schuljahr (Stand 3. April 2023) von 13.744 auf
13.234 um 510 verringert.
Schulministerin Feller
wies darauf hin, dass die Einzelfallprüfungen Wirkung
entfaltet haben: „Mein Dank richtet sich an alle Lehrerinnen
und Lehrer, die sich bereit erklärt haben, mehr zu arbeiten
oder an einer anderen Schule zu unterrichten. Sie stellen
damit ihre große Verantwortungsbereitschaft unter Beweis und
setzen ein wichtiges Zeichen der Solidarität für ihre
Kolleginnen und Kollegen ebenso wie für ihre Schülerinnen und
Schüler.”
Entfristungen Eine weitere Maßnahme aus dem
Handlungskonzept sieht vor, dass befristet eingestellte
Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf
Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen
können. Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem
mindestens über einen Bachelor oder einen vergleichbaren
Hochschulabschluss verfügen. Bisher liegen bereits über 90
Entfristungen vor (Stand: 9. Oktober).
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer Grundschulen und
Förderschulen können seit diesem Schuljahr erstmals
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen, damit diese
Lehrerinnen und Lehrer entlasten und Schülerinnen und Schüler
unterstützen. Bisher haben die Schulen bereits 697
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt (Stand: 9.
Oktober 2023). Die Zahl der Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer hat sich damit innerhalb kurzer Zeit deutlich
erhöht. Zu Schuljahresbeginn waren es noch rund 400
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die zur Einstellung
vorgesehen waren. Aktuell sind weitere 35 Stellen für
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ausgeschrieben.
Schulministerin Feller: „Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer sind eine echte Hilfe. Sie bringen vor allem
besonders belasteten Schulen eine schnelle und spürbare
Entlastung. Die Schulen nehmen das Angebot gerne an, es ist
weiterhin viel Dynamik im System.” Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer werden auf unbesetzten Lehrerstellen
eingestellt. Einer zukünftigen Einstellung von Lehrkräften
steht dies jedoch nicht im Wege. Die Bezirksregierungen
übernehmen die Steuerung, um die Schulen gezielt zu
unterstützen.
Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Der Lehrkräftemangel ist und bleibt
auch in den kommenden Jahren die größte Herausforderung für
unsere Schulen. Wir befinden uns auf einem Marathonlauf, für
den wir einen langen Atem brauchen. Die ersten Ergebnisse
unseres Handlungskonzepts sind ermutigend, aber wir werden
weitere Maßnahmen erarbeiten. Dabei werden wir uns auch auf
die Empfehlungen stützen, die uns die SWK unterbreitet hat.
Zudem werden wir unsere Ideen auch weiterhin mit allen
Beteiligten besprechen, um möglichst zielgerichtet
vorzugehen. Unseren Schulen kommt es zu Gute, wenn sich alle
Fachleute mit ihrer Expertise und ihren Vorschlägen
einbringen können.“
Die weiteren Ergebnisse des Handlungskonzepts, insbesondere
aus der Lehrerausbildung und -einstellung, werden nach
Abschluss der jeweiligen Bewerbungsverfahren vorliegen. Das
betrifft unter anderem die erweiterten Möglichkeiten für den
Seiteneinstieg an der Grundschule. Weitere Informationen zum
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung finden Sie
hier
|
Programm zur "Qualifizierung des
bürgerschaftlichen Engagements": Bewerbungen noch bis zum 10.
November möglich
|
Düsseldorf/Duisburg, 13. Oktober 2023 - Umwelt- und Verkehrsminister
Oliver Krischer: "Mit dem Programm unterstützen wir Ideen
zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure" Das Ministerium für
Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist im Juli mit einer Neuauflage des
Programms zur "Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements"
gestartet. Ziel des Programms ist es, zivilgesellschaftliche Akteure
bei der Umsetzung ihrer Projektideen zu unterstützen.
"Mit dem Programm unterstützen wir ehrenamtliche Initiativen,
Vereine und Privatpersonen in ihrem Einsatz für die Umwelt, die
Natur und für die Mobilität der Zukunft. Aus kreativen Ideen sollen
konkrete Projekte werden, die nachhaltig Bestand und Erfolg haben",
sagte Minister Oliver Krischer zum Start der dritten Programmphase.
Rund sechs Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen
ehrenamtlich tätig: in Verbänden und Vereinen, Bürgerinitiativen,
Stiftungen, Netzwerken und Einzelprojekten.
Minister
Krischer: "Das ehrenamtliche Engagement ist ein wichtiges Fundament
unserer Gesellschaft. Wir brauchen die bürgerschaftliche Teilhabe
und ihre Impulse für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung."
Unterstützt werden Projektideen rund um die folgenden Themenfelder:
Naturschutz, Biodiversität, Artenschutz Nachhaltige Entwicklung,
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Umweltbildung
Transformation Anpassung an den Klimawandel, Natürlicher Klimaschutz
Umweltwirtschaft Verkehr, Mobilität der Zukunft, Radverkehr,
Verkehrssicherheit Kreislaufwirtschaft, Circular Economy
Wasserwirtschaft und Bodenschutz Immissionsschutz, Umwelt und
Gesundheit, Gentechnik.
Interessierte Bürgerinnen und
Bürger, Vereine, Gruppierungen ohne Rechtsform sowie
gemeinwohlorientierte Unternehmen und als gemeinnützig anerkannte
Genossenschaften haben noch bis zum 10. November 2023 die
Möglichkeit sich für eine Aufnahme in das Programm bewerben. Dabei
müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und
deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen.
Das
Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen
Gesichtspunkten aus. Den ausgewählten Initiativen bietet das
Programm eine kostenlose qualifizierte Beratung an. Das Spektrum der
Beratung reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis
zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern.
Pro
Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur
Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen:
zum Programm "Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements"
unter www.wir-bewegen-was.nrw
|
Kommunale Ausgaben für die Eingliederungshilfe
steigen immer weiter an |
Düsseldorf, 29. September 2023 -
Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet
Bundesratsinitiative zur finanziellen Entlastung der
Kommunen Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung sowie das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales teilen mit: Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen bringt einen Entschließungsantrag in
das Bundesrats-Plenum am 29. September 2023 ein, um eine
finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Kosten der
Eingliederungshilfe einzufordern.
Der Bund
wird aufgefordert, seinen seit 2018 in unveränderter Höhe
gewährten Beitrag zur Entlastung der Kommunen von bisher
fünf Milliarden Euro um mindestens weitere fünf
Milliarden Euro anzuheben. Darüber hinaus soll diese
finanzielle Beteiligung künftig dynamisiert und an die
Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe
gekoppelt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt
werden, dass Länder und Kommunen mit den
Kostenentwicklungen der Eingliederungshilfe künftig nicht
länger alleine gelassen werden. Die Leistungen der
Eingliederungshilfe gewährleisten Menschen mit
Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben.
Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die
Sozialausgaben steigen und steigen: Ein besonderer Faktor
sind dabei die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, die
zu großen Teilen über die beiden Landschaftsverbände in
Nordrhein-Westfalen getätigt werden. Im Wege der Umlage
werden kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden daran
beteiligt. Seit 2018 stellt der Bund unverändert
bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das
Geld reicht vorne und hinten nicht mehr aus.
Laut
statistischem Bundesamt sind die bundesweiten
Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe zwischen 2012
und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von 13,7 Milliarden
Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen (plus 69,1
Prozent). Das können die Kommunen aus Bordmitteln nicht
mehr stemmen. Es bedarf einer höheren und dynamisierten
Bundesbeteiligung, denn die Eingliederungshilfe ist
Bundesrecht.“
Karl-Josef Laumann, Minister für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen: „Die Zahl der Menschen mit
Behinderungen wächst. Folglich muss uns auch Ihre
Teilhabe mehr wert sein. Die Eingliederungshilfe ist eine
tragende Säule zur Sicherung der Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen und damit zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Die daraus
resultierende Ausgabendynamik stellt die Länder und
Kommunen bereits seit vielen Jahren vor große
Herausforderungen. Es wird daher höchste Zeit, eine
angemessene Beteiligung des Bundes an dieser
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen.“
Der Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen
wird am 29. September in den Bundesrat eingebracht. Mit
dem Entschließungsantrag will die Landesregierung die
Ausgabensteigerungen der kommunalen Aufgabenträger
wirksam begrenzen. Gründe für den Anstieg der
Nettoausgaben um rund 69 Prozent seit 2012 sind vor allem
die wachsende Anzahl Leistungsberechtigter sowie
steigende Bedarfe einer immer älter werdenden
Gesellschaft.
Der kontinuierliche Anstieg
der Personen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe
angewiesen sind sowie deren steigende Bedarfe, sind für
die Kommunen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Dies
zeigt die Entwicklung der Ausgaben für die
Eingliederungshilfe, deren Dynamik auch nach
Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes weiter
zugenommen hat. Nachdem im Zeitraum 2012 bis 2016 die
jahresdurchschnittliche Zunahme der bundesweiten
Nettoausgaben auf weniger als 700 Millionen Euro stiegen,
legten die Eingliederungshilfeausgaben nach Inkrafttreten
des Gesetzes zwischen 2017 und 2022 im Schnitt um 1,2
Milliarden Euro jährlich zu.
Hintergrund
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
steuern maßgeblich die Entwicklung der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in
Nordrhein-Westfalen. Bereits in den vergangenen Jahren
hat sich gezeigt, dass die Umlage der beiden
Landschaftsverbände im Land Nordrhein-Westfalen im
Besonderen durch die Entwicklung der Eingliederungshilfe
geprägt ist.
Aktuelle Erhöhungen der
Landschaftsverbandsumlagen stehen in einem direkten
Zusammenhang zwischen den Kosten für die
Eingliederungshilfe auf der einen Seite und einer
mangelnden bundesseitigen Refinanzierung auf der anderen
Seite. Diese Umlageerhöhungen treffen auf
Kommunalhaushalte, die derzeit erheblich unter Druck
stehen. Im Jahr 2022 erhielten laut amtlicher Statistik
in Nordrhein-Westfalen rund 258 000 Personen Leistungen
der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten
Lebensführung.
|
Videokonferenzlösungen für digitale Ausschuss-
und Ratssitzungen in Kommunen zugelassen
|
Demokratie über
das Display
Düsseldorf, 27. SEptember 2023 -
Durch Beauftragung des Ministerums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen hat die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) bislang drei
Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools für die
digitale Gremienarbeit in den Kommunen zugelassen.
Weitere Zulassungsanträge werden derzeit bearbeitet. Im
Zuge der Corona-Pandemie hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen über Änderungen in der
Gemeindeordnung zugelassen, dass Ausschüsse in hybrider
Form tagen dürfen.
Sitzungen der Räte und der
Kreistage dürfen hingegen nur in besonderen
Ausnahmefällen digital durchgeführt werden. Um den
besonderen Anforderungen der kommunalen Gremienarbeit und
der Rechtssicherheit von Beschlüssen sowie der Wahrung
des Öffentlichkeitsgrundsatzes gerecht zu werden, dürfen
nur von der gpaNRW zugelassene Systeme zum Einsatz
gebracht werden.
Daniel Sieveke,
Staatssekretär im Ministerum für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Demokratie übers Display. Die Software-Zulassung und die
geänderte Gesetzgebung bilden das Fundament für die
Zukunft der digitalen kommunalen Sitzungen. Digitale oder
hybride Sitzungen erleichtern das ehrenamtliche
Engagement und können nun zur gängigen Praxis in unseren
Kommunen werden. Damit schaffen wir klare und sichere
Strukturen für die digitale politische Arbeit in den
Kommunen. Unser Anspruch: Die Daten sind geschützt, die
gefassten Beschlüsse sind rechtssicher.“
Simone Kaspar, Stellvertreterin des Präsidenten der
gpaNRW, erklärt anlässlich der Unterzeichnung des ersten
Zulassungsbescheids: „Wir freuen uns über die erste
Zulassung eines Fachverfahrens zur Bild- und
Ton-Übertragung. Die Arbeit der kommunalen Gremien wird
damit moderner und ist auch in Krisenzeiten
gewährleistet.“
Landesseitig wurde die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit der
Software-Prüfung und -Zulassung beauftragt. Die Zulassung
der Software durch die gpaNRW erfolgte über eine
Kriterienprüfung von rund 80 Qualitäts- und
Sicherheitsaspekten. Wesentlich war dabei das
Zusammenspiel im Modellprojekt des Ministeriums mit 15
ausgewählten Kommunen sowie dem Landschaftsverband
Rheinland.
Kernelemente waren dabei
allgemeine sowie systemspezifische technische
Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz –
alles mit dem Ziel, Mindeststandards für die
Softwareprodukte sicherzustellen. Bevor Kommunen von den
neuen Möglichkeiten Gebrauch machen können, müssen sie
sich für eines der zugelassenen Lizenzprodukte
entscheiden und die wesentlichen organisatorischen
Voraussetzungen schaffen. So ist beispielsweise eine
Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung
erforderlich.
Hintergrund: · Eine
Handreichung „Digitale und hybride Sitzungen in Kommunen
im Land Nordrhein-Westfalen“ steht zum Download auf
www.mhkbd.nrw
zur Verfügung. · Die Regelungen der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur
digitalen Gremienarbeit bestimmen, dass nur jene
Fachverfahren für digitale bzw. hybride Sitzungen der
kommunalen Gremien eingesetzt werden sollen, die über
eine entsprechende Zulassung durch die gpaNRW verfügen.
· Zugelassene Anwendungen zur
Bild-/Ton-Übertragung in digitalen und hybriden
Sitzungen: - Zoom (ZVC Germany GmbH, Karlsruhe)
- ZoomX (ZVC Germany GmbH, Karlsruhe, in Kooperation mit
Telekom Deutschland GmbH) Wichtig: Die Zulassungen gelten
nicht für Zoom basic oder pro. - easymeet24
(connect4video, Rüsselsheim am Main)
· Zugelassene Anwendungen zur Durchführung von
Abstimmungen in digitalen und hybriden Sitzungen:
- ALLRIS (CC e-gov GmbH, Hamburg) - SD.NET (Sternberg
Software GmbH & Co. KG, Bielefeld) - SessionNet
(Somacos GmbH & Co. KG, Salzwedel)
Die gpaNRW
ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die
Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren
Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung
die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30
Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden
Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
übertragen.
|
Antrag im Landtag: Ungeordnetes
Krankenhaussterben verhindern |
Antrag der Fraktion der CDU und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auskömmliche
Refinanzierung hoher Kostensteigerungen der Krankenhäuser
dauerhaft sicherstellen!
Düsseldorf, 13.
Sepütember 2023 - Die wirtschaftliche Situation der
Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren trotz
erheblicher Bemühungen der Landes- und Bundesregierung
massiv verschlechtert. Die schlechte Lage vieler
Krankenhäuser wird durch zahlreiche Studien wie zum
Beispiel den „Krankenhaus Rating Report 2023“ bestätigt.
Bundesweit kommen immer mehr Krankenhäuser in
wirtschaftliche Schwierigkeiten, auch weil
inflationsbedingte Kostensteigerungen, steigende
Energiekosten und nicht zuletzt hohe Tarifabschlüsse
nicht ausreichend durch das System der diagnosebezogenen
Fallpauschalen refinanziert werden.
•
Für viele Krankenhäuser wird die Reform der
Krankenhausfinanzierung, auf deren Eckpunkte sich Bund,
Länder und Regierungsfraktionen auf Bundesebene mit
großer Mehrheit am 10. Juli 2023 verständigt haben, zu
spät kommen. Der für die Regelung der
Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser zuständige
Bund steht deshalb in der Verantwortung, weitere wirksame
Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung der
Krankenhäuser zu ergreifen.
•
Als wesentliche Ursache wird der Rückgang der
Ausgleichszahlungen im Rahmen der CoronaPandemie bei
anhaltend niedrigen Fallzahlen im Vergleich zur Situation
vor der Pandemie genannt. In diesem Kontext ist auch die
zunehmende Ambulantisierung von Leistungen zu nennen.
Hinzu kommen unzureichend abgebildete allgemeine
Kostensteigerungen. Diese wurden und werden zwar zum Teil
durch steuerfinanzierte Sonderprogramme des Bundes
ausgeglichen. Insgesamt besteht jedoch eine deutliche
zusätzliche finanzielle Belastung der Krankenhäuser, die
derzeit nicht zeitnah refinanziert wird. So gab es zwar
einen pauschalen Ausgleich für die Energiekosten und
mittelbar damit verbundene Kostensteigerungen.
Diese betreffen aber viele weitere Bereiche. Kosten
für Medizinprodukte, Arzneimittel und Lebensmittel und
Fachkräfteengpässe verschärfen diese Lage weiter. Daneben
werden aktuell nicht alle Tarifsteigerungen für
Krankenhäuser voll refinanziert. Zwar wird über das
Pflegebudget die sogenannte „Pflege am Bett“ voll
refinanziert, bei den weiteren Berufsgruppen, wie zum
Beispiel der Ärztinnen und Ärzte, werden nur teilweise
übernommen. Gerade in der Krankenhausversorgung sind die
Personalkosten aber ein großer Kostenfaktor. Eigentlich
sollen diese Kosten- und auch Tarifsteigerungen im
stationären Krankenhausbereich über den jährlich auf
Landesebene von der Selbstverwaltungsebene zu
vereinbarenden sogenannten Landesbasisfallwert abgebildet
werden.
•
Die bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben im
Krankenhausentgeltgesetz zur Ermittlung des
Landesbasisfallwerts, die Grundlage für die jährlichen
Verhandlungen der Selbstverwaltung sind, bilden
allerdings Preissteigerungen nur teilweise und teilweise
erst mit einem Zeitverzug ab. So wurden die
Landesbasisfallwerte in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2022 und 2023 bis zur maximalen bundesrechtlich erlaubten
Obergrenze gesteigert. Die tatsächliche Kostenentwicklung
wird erst mit Zeitverzug im Landesbasisfallwert
abgebildet und das Defizit der Krankenhäuser verschärft
sich. So lag der Veränderungswert 2023 nur bei 4,32
Prozent während die Inflationsrate im Juli 2023 bereits
6,2 Prozent betrug.
•
Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN fordert deshalb vom
Bund, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser
dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage
zu stellen. Sie begrüßen daher die Reformpläne der
Bundesregierung – auch mit Blick auf die angestrebten
Verbesserungen bei der Qualität und Verlässlichkeit der
Versorgung. Gleichzeitig besteht aber sofortiger
Handlungsbedarf zur Liquiditätssicherung der
Krankenhäuser.
Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest: • Viele Krankenhäuser
haben derzeit existentielle wirtschaftliche Probleme.
• Durch das aktuelle Vergütungssystem werden hohe
Kostensteigerungen der Krankenhäuser, insbesondere durch
Inflation und Tarifsteigerungen, teilweise unvollständig
und erst mit Zeitverzug abgebildet. Dies verschärft neben
strukturellen Problemen die aktuelle finanzielle Notlage
der Krankenhäuser.
• Diese Kostensteigerungen
können über den Landesbasisfallwert nur unzureichend
abgebildet werden. Eine schnellere Anpassung der
Landesbasisfallwerte ist daher notwendig und sachgerecht.
• Es besteht für die Länder keine Möglichkeit, eine
durch unzureichend oder verspätet abgebildete
Kostensteigerung hervorgerufene Finanzierungslücke zu
schließen. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für
die Betriebskostenfinanzierung liegt beim Bund. Der
Landtag beauftragt die Landesregierung, die
Bundesregierung aufzufordern, • die rechtliche
Grundlage für eine einmalige rückwirkende Anpassung der
Landesbasisfallwerte für die Jahre 2022 und 2023 um 4
Prozent zu schaffen.
•
Dabei hat der Bund ebenfalls festzulegen, ob die dadurch
entstehenden Mehrkosten durch die Kostenträger GKV und
PKV oder durch Bundesmittel aufzubringen sind. • die
Systematik zur Berechnung des Orientierungswertes und des
Veränderungswertes generell mit dem Ziel zu überarbeiten,
zukünftig die krankenhausspezifischen durchschnittlichen
Kostensteigerungen zeitnaher im Landesbasisfallwert
abzubilden. Dabei sollte auch überprüft werden, inwiefern
zusätzlich künftig weitere prognostische Elemente in die
Berechnung einbezogen werden können und welche
Auswirkungen dies auf die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung haben würde. Nur so lässt sich eine
angemessene Finanzierung sicherstellen.
• die
Sicherstellung einer regelhaften Finanzierung der vollen
Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 durch eine
entsprechende Anpassung der bisherigen
Berechnungssystematik für die Berufsgruppen, die
außerhalb des Pflegebudgets zu finanzieren sind,
übergreifend zu gewährleisten. • die aktuelle
Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von
Krankenhausrechnungen nach § 415 SGB V, die für
Krankenkassen ein verkürztes Zahlungsziel von fünf Tagen
vorsieht, zur Liquiditätssicherung zu verstetigen.
|
Lehramtsstipendium Ruhr – Deine Region. Deine
Chance |
•
RAG-Stiftung stellt mehr als 1,5
Millionen Euro bereit, um 140 Studierende bis zu drei
Jahre lang mit 300 Euro monatlich zu fördern
•
Hochschulen der Universitätsallianz Ruhr entwickeln
Studienprofil für Lehrerberuf an Schulen in
herausfordernder Lage
•
Wübben Stiftung Bildung unterstützt finanziell und sorgt für
Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten
Düsseldorf, 12. September 2023 - Ein breites Bündnis aus
Stiftungen, Universitäten und dem Land
Nordrhein-Westfalen will Lehramtsstudierende gezielt für
den Einsatz an Schulen in herausfordernder Lage im
Ruhrgebiet gewinnen.
Die RAG-Stiftung und die
Wübben Stiftung Bildung haben dazu gemeinsam mit dem
Schulministerium und den drei Ruhrgebietsuniversitäten
Duisburg-Essen, Bochum und Dortmund ein
Stipendienprogramm entwickelt, über das die Studierenden
während ihres Studiums finanziell gefördert und zugleich
systematisch auf eine Tätigkeit an Schulen in
herausfordernder Lage vorbereitet werden sollen.
Schulministerin Dorothee Feller: „Das
‚Lehramtsstipendium Ruhr‘ wird dazu beitragen, auch in
herausfordernder Lage des Ruhrgebiets faire
Bildungschancen zu sichern. Indem wir gezielt Schulen
unterstützen, die besondere Herausforderungen zu
bewältigen haben, folgen wir einmal mehr dem Ansatz,
Ungleiches ungleich zu behandeln. Für das große
Engagement der RAG-Stiftung, der Wübben Stiftung Bildung
und der drei Ruhrgebietsuniversitäten bin ich sehr
dankbar. Gemeinsam zeigen wir: Nordrhein-Westfalen ist
Bildungsland und das Ruhrgebiet eine Chancenregion.“
Die Eckpunkte des Stipendienprogramms sehen
vor, dass an den drei Hochschulen der Universitätsallianz
Ruhr (UA Ruhr) ab den Jahren 2024 und 2025 jeweils 70,
insgesamt also bis zu 140 Studierende verschiedener
Lehrämter während ihres Bachelorstudiums mit monatlich
300 Euro gefördert werden. Die RAG-Stiftung stellt dafür
mehr als 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Für ihre
Bereitschaft, das Stipendium gleich zu Beginn in dieser
Größenordnung zu ermöglichen, danke ich der RAG-Stiftung
ganz herzlich“, so Feller. Die Umsetzung des Programms
wird durch die Ruhr-Universität Bochum koordiniert und
von der Wübben Stiftung Bildung unterstützt, die zudem
Geld für die Vernetzung der Stipendiatinnen und
Stipendiaten bereitstellt.
Bärbel
Bergerhoff-Wodopia, Mitglied im Vorstand der
RAG-Stiftung, betont: „Gerade an Schulen in
herausfordernder Lage im Ruhrgebiet gibt es
überproportional viele junge Menschen, die traditionell
von Ausbildungschancen und Arbeitsplätzen im Bergbau
profitiert hätten. Durch unser gemeinsames
Stipendienprogramm werden dringend benötigte Lehrkräfte
für genau diese Schulen gewonnen und dort eingesetzt.
Diese Verbesserung der Bildungschancen kommt zahlreichen
Kindern zugute, die von der Kontinuität der
Lehrkräfte-Betreuung profitieren. Und es ist ein
nachhaltiger Beitrag zur Bildungsförderung und
Fachkräftesicherung im Ruhrgebiet, was uns Stiftungen ein
gemeinsames großes Anliegen ist.“
Neben der
finanziellen Förderung umfasst das Lehramtsstipendium
Ruhr ein besonderes Studienprofil, das von der UA Ruhr
entwickelt wird, um die Stipendiatinnen und Stipendiaten
über das reguläre Lehramtsstudium hinaus gezielt auf die
Arbeit an Schulen in herausfordernder Lage vorzubereiten.
Dazu gehört unter anderem der Austausch mit
Bildungsexpertinnen und -experten aus Praxis,
Wissenschaft, Politik und Gesellschaft.
„Mit jährlich
rund 1.700 Masterabschlüssen im Lehramt spielt die UA
Ruhr eine große Rolle für die Lehrerausbildung im Land
Nordrhein-Westfalen, sowohl für das Ruhrgebiet als auch
darüber hinaus“, erklären die drei beteiligten
Hochschulen. „Die Ruhr-Universität Bochum, die
Universität Duisburg-Essen und die TU Dortmund
kooperieren hier auch bereits sehr erfolgreich
miteinander. Aktuelles Beispiel dafür ist das Projekt der
Ruhr-Konferenz ‚talents4teachers/teachers4talents‘, um
Abiturientinnen und Abiturienten jeglicher Herkunft für
ein Lehramtsstudium zu gewinnen und beim Studieneinstieg
zu unterstützen. Mit dem Lehramtsstipendium Ruhr können
wir nun einen weiteren Beitrag zu mehr
Bildungsgerechtigkeit im Ruhrgebiet leisten.“
Um die
größtmögliche Wirkung zu entfalten, werden sich die
Stipendiatinnen und Stipendiaten neben dem Studium als
Lernhelferinnen und Lernhelfer gezielt an den Schulen
engagieren, an denen der Unterstützungsbedarf besonders
groß ist. Als eine wesentliche Grundlage für die Auswahl
der Schulen wird der jüngst aktualisierte
Schulsozialindex dienen. Die Tätigkeit als
Lernhelferinnen und Lernhelfer, die sich am Programm
‚talents4teachers‘ orientieren wird, können sich die
Studierenden auf die Praxisphasen im weiteren Verlauf
ihres Studiums anrechnen lassen.
Eine weitere
große Chance des Stipendienprogramms liegt darin, dass
die geförderten Studierenden nach dem Masterabschluss
ihren Vorbereitungsdienst („Referendariat“) an einer
Schule in herausfordernder Lage im Ruhrgebiet absolvieren
sollen. Dazu werden sie bevorzugt den Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung in der Metropolregion
Ruhr zugewiesen und gezielt Schulen in herausfordernder
Lage zugeordnet.
Um ihre Zusammenarbeit zu
besiegeln, haben Ministerin Feller, die Vorständin der
RAG-Stiftung, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, der
Geschäftsführer der Wübben Stiftung Bildung, Dr. Markus
Warnke, der Rektor der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr.
Martin Paul, die Rektorin der Universität Duisburg-Essen,
Prof. Dr. Barbara Albert, und die Prorektorin Studium der
Technischen Universität Dortmund, Prof. Wiebke Möhring,
heute (12. September) in Düsseldorf einen Letter of
Intent unterzeichnet, in dem die Eckpunkte des
gemeinsamen Vorhabens abgefasst sind.
„‚Deine Region. Deine Chance.‘ Wenn die Studierenden ihre
Chance auf das Lehramtsstipendium ergreifen und die
besonders herausgeforderten Schulen in der Region
unterstützen, dann schaffen wir eine echte
Win-Win-Situation für faire Bildungschancen“, sind sich
alle Beteiligten einig.
Der Letter of Intent
ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt. Weitere
Informationen finden Sie auf der
Website zum Lehramtsstipendium Ruhr
und im
Bildungsportal.
|
Landesregierung startet Prozess für zweiten
Nationalpark in Nordrhein-Westfalen |
Ergebnisoffene Suche nach neuem
Großschutzgebiet mit Beteiligung von Politik und
Zivilgesellschaft
Düsseldorf, 6. September 2023
-Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des
Nationalparks Eifel soll in Nordrhein-Westfalen ein
zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Auf einer
gemeinsamen Pressekonferenz gaben die Ministerinnen Silke
Gorißen und Mona Neubaur sowie Minister Oliver Krischer
am Mittwoch, 6. September 2023, den Startschuss für den
entsprechenden Findungsprozess. „Nationalparke sind
weltweit und in Deutschland eine Erfolgsgeschichte. 16
solcher herausragenden Großschutzgebiete gibt es allein
von der Nordsee bis zum bayerischen Wald“, sagte
Umweltminister Oliver Krischer: „Wir haben in
Nordrhein-Westfalen eine faszinierende und vielfältige
Natur. Diesen Naturschatz wollen wir mit einem zweiten
Nationalpark für die nächsten Generationen erhalten und
für die Menschen erlebbar machen.“
Die
stellvertretende Ministerpräsidentin, Wirtschafts- und
Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Nationalpark
Eifel hat in den letzten zwei Jahrzehnten in
Nordrhein-Westfalen gezeigt, wie erfolgreicher
Naturschutz umgesetzt werden und davon eine ganze Region
wirtschaftlich profitieren kann. Daran wollen wir mit
einem zweiten Nationalpark anschließen.“ Das Land wird
sich aktiv an der Errichtung eines zweiten
Großschutzgebietes beteiligen.
Landwirtschafts- und
Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Das ‚A‘ und
‚O‘ für einen zweiten Nationalpark ist ein erfolgreicher
und ergebnisoffener Beteiligungsprozess und die Akzeptanz
vor Ort für das wichtige Landesvorhaben. Bei meinen
Reisen durch das Land nehme ich auch Skepsis wahr, die in
ländlichen Regionen geäußert wird. Deshalb ist der jetzt
angestoßene Beteiligungsprozess so wichtig. Nur mit einer
breiten Akzeptanz in der Region kann ein zweiter
Nationalpark gelingen.“ Dreistufiges Verfahren
zur Ausweisung des Nationalparks Im Koalitionsvertrag
haben sich die regierungstragenden Parteien darauf
verständigt, die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen
und in allen Politikfeldern mitzudenken. Dazu zählt auch,
dass ein zweiter Nationalpark ausgewiesen werden soll und
dazu ein Interessenbekundungsprozess initiiert wird.
Dieser Prozess soll bis Ende des ersten Quartals 2024
laufen.
In einem ersten Schritt soll ein
unverbindliches Interessenbekundungsverfahren erfolgen.
Die Initiative für eine Teilnahme an diesem Prozess kann
sowohl aus der Politik als auch aus der engagierten
Öffentlichkeit erfolgen. Interessierten Regionen und
Kreisen werden verschiedene Hilfen zur Verfügung
gestellt, um einen Partizipationsprozess für die
Bürgerinnen und Bürger bestmöglich durchführen zu können.
Die Landesregierung gewinnt so einen Überblick über
potentielle Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten
Nationalpark. In den Regionen kann ein Stimmungsbild in
der Bevölkerung eingeholt und der Beteiligungsprozess
bereits angeschoben werden. Im Anschluss wird
als zweiter Schritt ein qualifiziertes Antragsverfahren
durchgeführt, das allen Kreisen und Regionen, unabhängig
ihrer Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren,
offenstehen wird. Dieser Antragsschritt dient der
Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für die
Festlegung einer Region und soll zudem eine
Gebietskulisse für die Errichtung eines zweiten
Nationalparks enthalten. Danach erfolgt in
einem dritten Schritt, wenn eine Region ausgewählt wurde,
das formale Ausweisungsverfahren durch die
Landesregierung. In diesem Verfahrensschritt erfolgt
zunächst die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes für
den zweiten Nationalpark in breiter Beteiligung und
öffentlicher Auslegung.
Das Land unterstützt das
Interessenbekundungsverfahren (1. Prozessschritt) auf
mehreren Ebenen: Über eine vom Umweltministerium
beauftragte Agentur können aus den interessierten
Regionen Unterstützungsangebote zu Beratung, Moderation
sowie zur Umsetzung von Veranstaltungen und
Online-Dialogen abgerufen werden. Zusätzlich werden
über die Bezirksregierungen Fördermittel bereitgestellt,
um individuelle Formate der Meinungsbildung in den
Regionen zu unterstützen. Diese Unterstützungsangebote
kommen primär für kommunale Gebietskörperschaften, aber
auch für Vereine und Verbände, deren Ziel die
Unterstützung des Nationalparkdialoges ist, in Frage.
Landesregierung setzt auf Dialog vor Ort Die
Landesregierung setzt beim Prozess für einen zweiten
Nationalpark auf den Dialog vor Ort. Die ebenfalls für
den ländlichen Raum und Forstangelegenheiten zuständige
Ministerin Silke Gorißen sagt: „Wir wollen die Menschen
mitnehmen. Es gibt naturgemäß viele offene Fragen und
auch Sorgen, die mit den Bürgerinnen und Bürgern
besprochen werden müssen.“ Es gibt hinsichtlich des
Gebiets des zweiten Nationalparks keine Festlegung durch
die Landesregierung. Ministerin Silke Gorißen: „Wir
wollen einen landesweiten und ergebnisoffenen Prozess.
Dort, wo landeseigene Flächen für den Nationalpark
geeignet sind, zum Beispiel im Staatswald, werden wir sie
miteinbeziehen.“
Das Ministerium für
Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist zudem darauf
hin, dass sich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit
seiner Fachkompetenz bei forst- und holzwirtschaftlichen
Fragen in den Findungsprozess einbringen will. Gleiches
gilt für die Forschungsstelle für Jagdkunde und
Wildschadensverhütung und die Landwirtschaftskammer NRW.
Die Ausweisung eines Nationalparks ist grundsätzlich
nicht an die Flächen des Eigentums des Landes gebunden.
Darüber hinaus können selbstverständlich auch Flächen
Dritter in das Gebiet integriert werden, wenn hierzu eine
belastbare Zusage der Eigentümerin oder des Eigentümers
beigebracht wird. Perspektiven für eine zukünftige
räumliche Erweiterung können in die Überlegungen für eine
Kulisse mit einbezogen werden. Nationalparke als
Wirtschaftsfaktor Seit nunmehr 20 Jahren zeigt der
Nationalpark Eifel in Nordrhein-Westfalen, wie aktiver
Naturschutz, sanfter Naturtourismus und Stärkung der
regionalen Wirtschaft von einem solchen Großschutzgebiet
profitieren. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona
Neubaur: „Der Nationalpark Eifel ist eine echte
Erfolgsgeschichte. Seit zwei Jahrzehnten ist er
wertvoller Hort biologischer Vielfalt, Faktor einer
nachhaltigen Entwicklung und Vorbild für erfolgreichen
Naturtourismus. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit
einem zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen
anknüpfen.“
Mit 1.016.880 registrierten
Besuchen überschritten die Besuchszahlen im letzten Jahr
das dritte Mal in Folge die Marke von einer Million
Gästen. Seit der ersten Volluntersuchung 2007 (450.000
Gäste) haben sich die Besucherzahlen des Nationalparks
Eifel mehr als verdoppelt. Eine Studie aus den Jahren
2014/2015 zeigt, dass der Nationalpark in der Region bei
damals 870.000 Besuchen einen Bruttoumsatz von über 30
Millionen Euro bewirkte, das entspricht rechnerisch 674
Arbeitsplätzen. Ein Gutachten zu den aktuellen
regionalökonomischen Effekten ist in Auftrag gegeben
worden und wird demnächst vorliegen. Ministerin Neubaur:
„Wie schon in der Eifel werden wir als Land den
Naturtourismus auch bei einem zweiten Nationalpark aktiv
unterstützen.“ Rote Liste der gefährdeten Arten
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des alarmierenden
Rückgangs der biologischen Vielfalt haben Nationalparke
weltweit eine herausragende Bedeutung beim Schutz von
Arten und Lebensräumen. „Der Artenverlust ist neben der
Klimakrise die zweite große ökologische Bedrohung für uns
und die Art und Weise, wie wir leben“, sagte
Umweltminister Krischer. Auch in Nordrhein-Westfalen ist
die biologische Vielfalt gefährdet durch eine Vielzahl
von Einflussfaktoren. „Obwohl wir durch eine
ambitionierte Naturschutzpolitik erfolgreiche Projekte
und Maßnahmen vorweisen können, darf das aber nicht
darüber hinwegtäuschen, dass der Verlust an biologischer
Vielfalt trotzdem weitergeht – und teilweise mit
ungebremster Geschwindigkeit“, begründete Minister Oliver
Krischer den Schritt für einen zweiten Nationalpark.
Bis Ende des Jahres werde das Ministerium zum
fünften Mal die Rote Liste der gefährdeten Arten in
Nordrhein-Westfalen vorlegen. „Und auch wenn sich einige
Indikatoren zum Besseren entwickelt haben, werden wir
keine Entwarnung geben können. Wir müssen unsere
Anstrengungen noch verstärken. Deshalb haben wir in den
letzten Monaten seit der Regierungsübernahme die Weichen
dafür gestellt.“
Mehr als 43.000 verschiedene
Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene
Lebensräume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in
Nordrhein-Westfalen. Doch bleibt der Verlust an
biologischer Vielfalt weiterhin hoch, dies zeigen auch
die Zahlen der aktuellen Roten Liste der gefährdeten
Arten: Etwa 45 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz-
und Pflanzenarten stehen in Nordrhein-Westfalen auf der
„Roten Liste“ – sind gefährdet, vom Aussterben bedroht
oder bereits ausgestorben. Rund 80 Prozent der
Lebensräume im Tiefland sind in einem ungünstigen
Erhaltungszustand – allen voran Moore, Grünland- und
Gewässerlebensräume sowie Eichen- und Auenwälder. Und
aktuell sind nur 8,8 Prozent aller Fließgewässer in
Nordrhein-Westfalen in einem sehr guten oder guten
ökologischen Zustand.
Die Ursachen des
Artensterbens und des Verlustes biologischer Vielfalt
sind neben den Folgen des Klimawandels auch eine zu
intensive Flächen-Nutzung und die Zerstörung und
Zerschneidung naturnaher Lebensräume. „Umwelt und Natur
sind Grundlagen von Ernährung, Heimat, Wirtschaft und
Erholung. Ohne eine intakte Natur gefährden wir diese
Grundlagen“, sagte Minister Krischer. Weitere
Informationen
Übersichtskarte (zum Download)
Zentrale
Informations- und Dialogplattform für den Findungsprozess
Social Media: Über den Prozess informiert die
Landesregierung in den nächsten Monaten fortlaufend auch
über verschiedene Social-MediaKanäle unter dem zentralen
Hashtag #Nationalpark2NRW
Erfolgsgeschichte
Nationalpark Eifel – Gut für Mensch, Natur und Region
Broschüre „Naturschutzbericht 2021. Zustand der
biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen“
Umweltzustandsbericht NRW 2020 – Tier und Natur in Gefahr
|
Land fördert Kooperationen für Kulturelle Bildung |
In den Kategorien „Schule“,
„Jugendarbeit“ und „Kultur“ werden vorbildliche
Partnerschaften ausgezeichnet
Düsseldorf, 5. September 2023 -
Auf dem Schulhof mit Künstlerinnen und Künstlern eine
„Poesiepause“ einlegen. Beim Klavierfestival Ruhr mit
Profis auf der Bühne stehen. In der Freizeit ein
Theaterstück mit Schauspielerinnen und Schauspielern
einstudieren. Kooperationsprojekte wie diese werden nun
zum dritten Mal mit dem Landespreis Kulturelle Bildung
ausgezeichnet. Jetzt geht es in der nächsten
Bewerbungsphase um Preisgelder in Höhe von insgesamt
80.000 Euro. Bewerbungen sind bis Ende Januar 2024
möglich. Kulturelle Bildung leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung
junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben so die
Möglichkeit, Kunst und Kultur kennenzulernen und
frühzeitig für sich zu entdecken – beispielsweise durch
gemeinsame Theater-, Musik-, Fotografie- oder
Filmprojekte von Künstlerinnen und Künstlern mit Schulen.
Die Landesregierung möchte die Angebote stärken, die
gerade jungen Menschen Kunst und Kultur vermitteln, und
lobt deshalb wieder den Landespreis Kulturelle Bildung
für hervorragende Kooperationen aus.
Ausgezeichnet werden Vorhaben aus Nordrhein-Westfalen,
die Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung in
herausragender Weise vor Ort vernetzen: Indem etwa
Schulen mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten,
Kultur- oder Jugendorganisationen mit freien
Theatergruppen oder ein Theater mit einem städtischen
Jugendzentrum. Es werden drei Hauptpreise in den
Kategorien „Schule“, „Jugendarbeit“ und „Kultur“
verliehen. Die Auszeichnung ist eine Initiative der
Landesministerien für Kultur und Wissenschaft, für Schule
und Bildung und für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration.
Kulturministerin Ina Brandes: „Kinder und Jugendliche
haben aufgrund der Pandemie viel zu lang auf Kunst und
Kultur verzichten müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir
sie jetzt ermutigen, künstlerische und ästhetische
Erfahrungen zu machen, eigene Begabungen, Interessen und
Ausdrucksformen zu entdecken. Kulturelle Bildung macht
Lust, sich ein Leben lang mit Kunst und Kultur zu
beschäftigen. Deshalb setzt die Landesregierung einen
Schwerpunkt bei der kulturellen Bildung von Kindern und
Jugendlichen.“ Kinder- und Jugendministerin
Josefine Paul: „Kunst und Kultur sind zentrale
Bestandteile ganzheitlicher Bildung. Angebote kultureller
Bildung schaffen kreative Freiräume für Kinder und
Jugendliche, in denen sie sich ausprobieren, ausdrücken
und eigene Fähigkeiten entdecken können. Ziel der
Landesregierung ist es, möglichst allen Kindern und
Jugendlichen, unabhängig von Herkunft und Wohnort, einen
Zugang zu Angeboten kultureller Bildung zu schaffen. Wir
haben in Nordrhein-Westfalen bereits eine Vielzahl an
Angeboten, die jungen Menschen künstlerische Begegnungen
und ein eigenes gestaltendes, ästhetisches Handeln
ermöglichen. Mit dem Preis wollen wir besonders jene
sichtbar machen, die dabei auch in der Kooperation neue
und innovative Wege gehen. Wir freuen uns auf viele
spannende Kooperationsprojekte, die sich um den
Landespreis Kulturelle Bildung bewerben.“ Schul-
und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die
Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen
Kultureinrichtungen sichert Kindern und Jugendlichen eine
Teilhabe an kulturellen Angeboten. Durch Kooperationen im
kulturellen Bereich können Schülerinnen und Schüler ihr
Interesse und auch ihr Können entdecken. Kulturelle
Bildung leistet somit auch einen Beitrag zur
Chancengerechtigkeit und zur individuellen Förderung.
Hervorragende Kooperationen eröffnen dabei auf besondere
Art und Weise den Zugang zur Kultur – ich freue mich
daher sehr über den Landespreis Kulturelle Bildung.“
Bewerben können sich Kooperationen von Kultur-, Bildungs-
und Jugendeinrichtungen sowie Trägern, Vereinen und
Initiativen, die Kulturelle Bildung als Bestandteil ihres
Profils verankert haben und dadurch Kindern und
Jugendlichen nachhaltig eine Auseinandersetzung mit Kunst
und Kultur ermöglichen. Die Preisträgerinnen und
Preisträger in den drei Kategorien erhalten ein Preisgeld
in Höhe von jeweils 20.000 Euro. Dieses Geld kann genutzt
werden, bestehende Vorhaben zu finanzieren oder Konzepte
weiterzuentwickeln. Zusätzlich können bis zu vier weitere
vielversprechende Kooperationen mit Entwicklungspreisen
mit 5.000 Euro unterstützt werden. Die eingereichten
Bewerbungen werden von einer Fachjury bewertet.
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen endet am 26.
Januar 2024. Die Preisverleihung ist für April 2024
vorgesehen. Weitere Informationen zum Preis finden sich
hier.
|
Fortbildungsprogramm für wirksame Unterstützung
von Schulleitungen und mehr Bildungsgerechtigkeit
|
Düsseldorf, 31. August 2023 - Nach
dreijähriger Projektphase wird ein Programm, das
Schulleitungen an Schulen in herausfordernden Lagen
unterstützt, dauerhaft in das Fortbildungsangebot der
Bezirksregierung Düsseldorf übernommen. Schwerpunkte sind
die Themen Bildungsgerechtigkeit, Demokratiebildung sowie
Digitalisierung. Umgesetzt wird das Angebot „Im FOKUS:
Bildungsgerechtigkeit ‒ Schulleitungen stärken,
Perspektiven entwickeln“ zunächst in Kooperation mit der
Wübben Stiftung Bildung.
Regierungspräsident
Thomas Schürmann und Dr. Markus Warnke, Geschäftsführer
der Wübben Stiftung Bildung, unterzeichneten den
Kooperationsvertrag für die Verstetigung des Angebots.
„Damit setzen wir ein Zeichen für Bildungsgerechtigkeit
und unterstützen gezielt Schulleiterinnen und Schulleiter
an Schulen in herausfordernden Lagen unter anderem dabei,
die Chancen der Digitalisierung zu nutzen“, so
Regierungspräsident Schürmann. Das Programm ist als
hybrides Lehr- und Lernformat konzipiert: Neben dem
regelmäßigen Austausch der Teilnehmenden und
Moderierenden in digitalen Teams gibt es Netzwerktreffen
in Präsenz.
„In der Projektphase konnten
wichtige Erfahrungen zur sinnvollen Verzahnung von
Distanz- und Präsenzformaten gesammelt werden“, so
Schürmann. Dr. Markus Warnke sagte: „Der Lehrkräfte- und
Schulleitungsmangel in NRW ist allgegenwärtig. Umso
wichtiger ist es, Schulleitungen zu stärken. Denn gute
Schulen haben gute Schulleitungen. Es ist daher ein
wichtiges Signal der Bezirksregierung für Schulleitungen
und vor allem Schulen im Brennpunkt in NRW, dass unser
Schulentwicklungsprogramm ,impakt schulleitung digital´
übernommen wird.“
Die erste Projektphase fand
unter dem Titel „impakt schulleitung digital“ von 2019
bis 2023 als Kooperationsprojekt des Dezernats für
Lehrkräftefortbildung der Bezirksregierung und der Wübben
Stiftung Bildung statt. Nun werden die Erfahrungen in ein
dauerhaftes Angebot transferiert. Im aktuell
unterzeichneten Kooperationsvertrag wird die Begleitung
des Transfers durch die Wübben Stiftung Bildung
vereinbart.
Die praxisnahe Fortbildung ist
auf die besonderen Aufgaben an Schulen in
herausfordernden Lagen zugeschnitten. Zudem erfolgt eine
Schulentwicklungsberatung, ein persönliches Coaching der
Schulleitungen, und es wird ein gezieltes
Schulentwicklungsprojekt durchgeführt. Die hohe
Wirksamkeit der Fortbildung zeigt sich in den positiven
Rückmeldungen der teilnehmenden Schulleitungen des
Projekts. Anmeldungen für „Im FOKUS:
Bildungsgerechtigkeit ‒ Schulleitungen stärken,
Perspektiven entwickeln“ sollen ab Februar 2024 unter
https://lfb.nrw.de/brd möglich sein.
|
Ministerin Feller: Wir sichern die Qualität der
Ausbildung von Lehrkräften |
Schulministerin
Feller besuchte das neue Landesamt für Qualitätssicherung
und Informationstechnologie der Lehrerausbildung, kurz
LAQUILA, in Dortmund
Düsseldorf, 28. August 2023 -
Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller hat das neu errichtete Landesamt für
Qualitätssicherung und Informationstechnologie der
Lehrerausbildung (LAQUILA) in Dortmund besucht und
erklärte: „Die Gewinnung von Lehrkräften steht
ganz oben auf der Agenda der Landesregierung.
Das LAQUILA wird uns zukünftig bei dieser wichtigen
Aufgabe unterstützen. Im LAQUILA bündeln wir die Kräfte,
um junge Menschen ebenso wie berufserfahrene Fachkräfte
für den Schuldienst zu gewinnen.“
Zu den
Aufgaben des neu errichteten LAQUILA gehört die Beratung
von Abiturientinnen und Abiturienten, die sich für ein
Lehramtsstudium interessierten, sowie von
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Zugleich
wirkt das neue Landesamt bei der Anerkennung von
ausländischen Lehramtsabschlüssen mit und unterstützt die
Durchführung von Praktika an Schulen während des
Lehramtsstudiums. Zu den wichtigsten Aufgaben des LAQUILA
gehört die Durchführung der Staatsprüfungen zum Abschluss
des praktischen Teils der Lehrkräfteausbildung
(Vorbereitungsdienst) sowie die Mitwirkung an der
Qualitätssicherung von Lehramtsstudiengängen
(Akkreditierung).
Wer sich für den
Schuldienst interessiert, kann die Beratungsstelle
telefonisch oder per E-Mail erreichen: · 0231
9369 7770 ·
beratung@lehrer-werden.nrw
Die
Sprechzeiten und weitere Informationen finden
Interessierte im Internet:
www.laquila.nrw.de/beratung/beratungsstelle-lehraemter-schulen
Darüber hinaus übernimmt das LAQUILA
auch gebündelt die IT-Dienstleistungen für die Zentren
für die schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), um die
technischen Möglichkeiten der Zentren stets auf dem
neuesten Stand zu halten.
Das neue Landesamt vereint die
Aufgaben, die bisher das Landesprüfungsamt für Lehrämter
an Schulen (LPA) und der Informationstechnische Dienst
der ZfsL getrennt ausgeübt haben. Was bisher auf mehrere
Standorte verteilt war, wird an zentraler Stelle
zusammengezogen. Reinhard Schulte, Direktor des LAQUILA,
betonte: „Durch die neuen Strukturen ist das Landesamt
gut für die Zukunft aufgestellt und kann sich in allen
Bereichen der Lehrerausbildung ganzheitlich und
qualitätsbewusst einbringen.“
Abschließend betonte Schul- und
Bildungsministerin Feller: „Am neuen gemeinsamen Standort
sind die Abstimmungswege kurz. Der Sachverstand vieler
Expertinnen und Experten wird unter einem Dach gebündelt.
Wir versprechen uns davon gute und schnelle
Entscheidungen und eine Beratung aus einem Guss, die den
jungen Menschen, die sich für den Schuldienst
interessieren, auch wirklich hilft.”
|
Der Kampf gegen Clankriminalität geht weiter:
Lagebild 2022 veröffentlicht |
Düsseldorf, 22. August 2023 - Das nordrhein-westfälische
Landeskriminalamt (LKA NRW) hat das Lagebild Clankriminalität für
das Jahr 2022 vorgelegt. Hieraus gehen ein Anstieg der Straftaten
sowie ein Anstieg der Tatverdächtigen mit Clanbezug hervor.
Insgesamt wurden für das Berichtsjahr 6.573 Straftaten mit Clanbezug
registriert. Das ist eine Steigerung um 20,3 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr (2021: 5.462).
30,9 Prozent der Straftaten sind
sogenannte Rohheitsdelikte wie beispielsweise Raub, Bedrohung oder
Körperverletzung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie
etwa Freiheitsberaubung. Dezidiert neuartige Strukturen im Bereich
der Clankriminalität werden in diesem Lagebild (noch) nicht
betrachtet.
Innenminister Herbert Reul: „Clankriminalität
lässt sich nicht wegreden. Wir sehen, dass kriminelle Mitglieder von
Clans weiter auf unseren Straßen unterwegs sind und ihre Fäuste
nicht in den Hosentaschen lassen. Die Gewaltbereitschaft ist enorm.
Deshalb gilt ‚Null-Toleranz‘ heute wie morgen. Niemand läuft einen
Marathon in einer Stunde. Unseren Dauerlauf im Kampf gegen
Clankriminelle setzen wir fort, die Kondition dafür haben wir.“
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(2.031) haben 2022 im Vergleich zum Vorjahr (1.529) um 32,8 Prozent
zugenommen, während diese Delikte insgesamt – ähnlich wie im Vorjahr
– ein knappes Drittel ausmachen. 14,9 Prozent der registrierten
Straftaten waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (981). 14,6
Prozent der Straftaten waren Diebstähle (958). Hier ist mit einem
Plus von 78,4 Prozent eine große Fallzahlensteigerung zu verzeichnen
(2021: 537). Das LKA NRW hat zudem einen Anstieg bei der Anzahl der
Tatverdächtigen registriert.
Insgesamt wurden 4.035
Tatverdächtige mit Clanbezug gezählt. Das ist ein Anstieg um 11,2
Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2021: 3.629). Die Tatverdächtigen
sind ganz überwiegend männlich (81,1 Prozent) und mehrheitlich
zwischen 26 und 30 Jahre alt. Im Jahr 2022 hatten insgesamt 2.156
(53,4 Prozent) Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit, 672
(16,7 Prozent) der Tatverdächtigen wiesen die syrische
Staatsangehörigkeit auf, 550 (13,6 Prozent) Tatverdächtige die
libanesische. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil syrischer
Tatverdächtiger um 2,5 Prozentpunkte gestiegen (2021: 517; 14,2
Prozent).
Die nordrhein-westfälische Polizei hat im Jahr 2022
im Rahmen von 615 Razzien über 1.570 Objekte kontrolliert, darunter
(jeweils über) 220 Shisha-Bars, 60 Restaurants, 30 Spielhallen und
90 Wettbüros. 23,2 Prozent der Objekte wurden unmittelbar durch die
Behörden geschlossen, unter anderem wegen fehlender Konzessionen,
aufgrund von Hygienemängeln oder wegen baurechtlicher Mängel. Im
Rahmen der Kontrollen bei Gewerbebetrieben fertigten
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mehr als 820 Strafanzeigen. Auch
sieben Straftaten zum Nachteil von Vollstreckungsbeamten wurden
erfasst.
Die meisten Straftaten im Bereich der
Clankriminalität wurden im Ruhrgebiet in den Zuständigkeitsbereichen
der Kreispolizeibehörden Essen (11,2 Prozent), Recklinghausen (8,4
Prozent) und Gelsenkirchen (6,6 Prozent) registriert. Zuletzt kam es
im Juni 2023 in Essen und Castrop-Rauxel zu einer größeren
gewaltsamen Auseinandersetzung unter Beteiligung krimineller
ClanMitglieder. Ähnliche Tumultlagen wie diese gab es auch im
Berichtsjahr.
So kam es etwa im Juni 2022 in Essen-Altendorf
zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier
türkisch-arabischer Großfamilien. Circa 200 Personen waren
beteiligt. Vier Personen wurden durch Messer, Schlagstöcke oder
andere gefährliche Gegenstände verletzt. Die Polizei leitete elf
Ermittlungsverfahren gegen 28 Verdächtige ein. Insgesamt ist die
Anzahl derartiger Tumultlagen in Nordrhein-Westfalen von 179 im Jahr
2017 auf 37 im Jahr 2022 zurückgegangen.
Innenminister Herbert Reul betont: „Das Recht der Familie
gilt bei uns nicht. Und Friedensrichter sind Erfindungen,
die hier in NordrheinWestfalen sicher nicht patentiert
werden. Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht
verhandelbar – egal wer sich da in die Haare kriegt.“ Im
Berichtsjahr 2022 hat sich die Arbeit der
Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo-Ruhr) erneut bezahlt
gemacht. Dazu gehören insbesondere die
behördenübergreifende Vernetzung, der Wissenstransfer
sowie die gemeinsame Aus- und Bewertung von
Informationen.
Die SiKo-Ruhr unterstützte in
einem Ermittlungsverfahren der Bundespolizeidirektion
Kleve, so dass dieser eine großer Ermittlungserfolg
gelang: Es konnten sieben türkischarabischstämmige
Tatverdächtige aus dem Clan-Milieu aus dem Raum Essen,
Aachen und Bremen ermittelt werden. Im Jahr 2020 sollen
sie über 1.400 hochwertige Markenstaubsauger im Wert von
circa 600.000 Euro gestohlen und anschließend
weiterverkauft haben. Im aktuellen Lagebild wurde die
Zahl der Clannamen von 113 auf 116 erweitert. Das LKA NRW
wertet das Phänomen Clankriminalität (bislang) auf
Grundlage einer namensgebundenen Recherche aus. Die
in der bundesweit in polizeilichen Gremien abgestimmte
Definition geforderte familiäre oder ethnische
Verbundenheit wird dabei durch einen gemeinsamen
Nachnamen als gegeben angesehen. Basis für die
Namensliste ist eine Einschätzung der regionalen Analyse-
und Auswertedienststellen für Organisierte Kriminalität
in Nordrhein-Westfalen für den Betrachtungszeitraum. 2018
veröffentlichte das LKA NRW erstmalig ein Lagebild
Clankriminalität und erstellt dieses seitdem jährlich.
Die Lagedarstellung basiert auf den erfassten
Straftaten der Polizei, die von Tatverdächtigen mit einem
von den Ermittlungsbehörden als clanrelevant definierten
Familiennamen begangen wurden. Im Lagebild 2022 werden
ausschließlich kriminelle Angehörige türkisch-arabischer
Großfamilien erfasst, sofern Bezüge zum Libanon oder zur
Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye vorliegen.
Das
LKA NRW ist – vor dem Hintergrund kriminalpolizeilicher
Erkenntnisse und der jüngeren gewalttätigen
Auseinandersetzungen in Castrop-Rauxel und Essen – damit
beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine Betrachtung
beziehungsweise eine Erweiterung des Lagebildes um
kriminelle Angehörige anderer bisher nicht erfasster
Clanstrukturen kriminalfachlich als geboten erscheint.
Innenminister Reul dazu: „Die Struktur der
Tatverdächtigen, der Straftaten und der regionalen
Schwerpunkte verändert sich von Jahr zu Jahr, wenn auch
manchmal nur im Detail. Wer das Phänomen erfolgreich
bekämpfen will, muss dranbleiben und Neuerungen im Blick
behalten. Und genau das machen wir – ganz sicher auch im
nächsten Jahr.“
|
Arbeitsminister Laumann startet landesweite Fachkräftetour:
Auftakt in der Region Niederrhein '
|
Duisburg, 17. August 2023 - Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat
sich am Donnerstag, 17. August 2023, am Niederrhein über die
Fachkräftesituation in der Region informiert. Der Besuch ist der
Auftakt einer landesweiten Tour im Rahmen der „Fachkräfteoffensive
NRW“. Ziel der Tour ist es, in den nächsten Monaten ein noch
besseres Bild von den teils sehr unterschiedlichen
Fachkräftesituationen vor Ort zu erhalten und sich gemeinsam mit den
regionalen Akteuren über die aktuellen Herausforderungen und
erforderlichen Maßnahmen auszutauschen.
„Jede und jeder mit
seinen ganz individuellen Qualifikationen und Talenten wird auf dem
Arbeitsmarkt gebraucht. In erster Linie muss es uns gelingen, die
vorhandenen Potentiale zu heben und so viele junge Menschen wie
möglich – auch diejenigen mit Startschwierigkeiten – in Ausbildung
zu führen. Denn es braucht jede helfende Hand, um die
Herausforderungen beim Klimaschutz, in der Pflege, bei der
Digitalisierung oder der Erneuerung unserer Infrastruktur zu
stemmen. Impulse und Ideen von denjenigen, die vor Ort ganz konkret
mit dem Problem des Fachkräftemangels konfrontiert werden, sind
dabei wichtig.
Als Landesregierung wollen wir die optimalen
Rahmenbedingungen für die Bewältigung dieser Herausforderungen
schaffen. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Akteuren und
Menschen in den Regionen hat für mich daher einen hohen Stellenwert.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich schon sehr auf die vielen
Begegnungen und Eindrücke, die ich auf der nun beginnenden
Fachkräftetour sammeln werde”, betont Minister Laumann.
Erster Halt in der Region Niederrhein war die Ausbildungswerkstatt
Gleisbau der Deutschen Bahn AG (DB) in Duisburg Wedau. Dort sprach
Laumann mit Ausbildungsverantwortlichen und Auszubildenden über ihre
Erfahrungen bei der Berufslehre und der Suche nach qualifizierten
Nachwuchskräften.
„Die Deutsche Bahn AG ist einer der
größten Arbeitgeber mit bundesweit bis zu 13.000 Auszubildenden in
50 Ausbildungsberufen und mehr als 450 Auszubildenden allein bei der
DB Netz AG in Duisburg und Nordrhein-Westfalen. 5.500 junge
Nachwuchskräfte stellen wir allein in diesem Jahr in ganz
Deutschland ein – das ist ein neuer Rekord. Wir haben unsere
Kapazitäten in Aus- und Weiterbildung massiv ausgebaut und
investieren damit in die Zukunft und eine starke Schiene”, so Stefan
Hemmert, Leiter Human Resources bei der DB Netz AG, Region West.
Anschließend diskutierte Minister Laumann auf dem von der
Regionalagentur NiederRhein organisierten „Fachkräfte-Kongress
Niederrhein“ in Moers mit über 150 Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, Organisationen,
Weiterbildungsträgern sowie Beschäftigten, Auszubildenden und der
lokalen Politik über erfolgversprechende Lösungen zur
Personalgewinnung.
Werner Schaurte-Küppers, Präsident der
Niederrheinischen IHK erklärt: „Unsere Unternehmen suchen dringend
Fachkräfte – das ist ein echtes Problem. Bei uns in Duisburg und am
Niederrhein fehlen bis 2030 rund 40.000 Arbeitskräfte. Ohne
Mitarbeiter können wir aber keine Aufträge mehr erledigen. Wenn das
so weiter geht, ist unser Standort nicht mehr wettbewerbsfähig. Das
Fachkräfte-Einwanderungs-Gesetz des Bundes ist ein richtiger Ansatz.
Allerdings müssen die Visa-Stellen und auch die kommunalen Behörden
schneller werden. Außerdem brauchen wir eine Willkommenskultur. Es
ist gut, dass die Landesregierung das alles nun voranbringen will.
Das hilft unseren Betrieben. Wir helfen gern mit.“
„Das Handwerk umfasst eine breite Palette von
Berufsfeldern und bietet attraktive
Ausbildungsperspektiven mit sehr guten
Weiterbildungsmöglichkeiten und soliden
Karrierechancen. Nach wie vor sind viele
Ausbildungsplätze unbesetzt. Wer einen Ausbildungsplatz
im Handwerk sucht, hat jetzt noch alle Möglichkeiten sich
zu bewerben. Das Handwerk entwickelt sich ständig weiter,
insbesondere im Bereich der Technologie und
Nachhaltigkeit. Handwerker können sich in spezialisierten
Bereichen wie Energie- und Gebäudetechnik oder
Digitalisierung weiterbilden. Meisterprüfungen bieten die
Möglichkeit, einen höheren Qualifikationsgrad zu
erreichen und ein eigenes Unternehmen zu gründen oder in
leitenden Positionen zu arbeiten.
Vielfältige
Maßnahmen und Kampagnen tragen dazu bei, dem
Nachwuchsproblem im Handwerk entgegenzuwirken. So
bietet beispielsweise das Bildungszentrum Handwerk
Duisburg in Kooperation mit dem Robert Bosch
Berufskolleg auch Jugendlichen mit
Vermittlungshemmnissen im Rahmen von verschiedenen
Berufsorientierungsprojekten, einen Einblick in diverse
Handwerksberufe, vermittelt Praxis und zielt darauf ab,
die Teilnehmer vorzubereiten und im Anschluss mit
nachweislich besseren Chancen in eine Berufsausbildung
zu bringen“, sagt Lothar Hellmann, Kreishandwerksmeister
der Kreishandwerkerschaft Duisburg.
Angelika
Wagner, Geschäftsführerin des DGB der Region Niederrhein:
„Überall dort, wo es nicht genügend Fachkräfte gibt, kann
weniger produziert und weniger Dienstleistung erbracht
werden. Zeitgleich warten viele Menschen in unserer
Region auf eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Um das
Fachkräftepotential zu heben, brauchen wir eine
gemeinsame Strategie. Die Gewerkschaften im DGB begrüßen
die Fachkräfteoffensive und sehen hier viele
Gestaltungsmöglichkeiten.”
In der Region
Niederrhein wird in den kommenden zehn Jahren
voraussichtlich jeder vierte Beschäftigte in den
Ruhestand gehen. Gleichzeitig werden deutlich weniger
junge Menschen ins Berufsleben einsteigen. Daher müssen
noch mehr Menschen Chancen eröffnet und auf ihrem Weg
unterstützt werden. Einen Beitrag dazu leistet die
Landesregierung mit dem neuen Programm „Ausbildungswege
NRW”.
Mithilfe von Coaches sollen unversorgte,
ausbildungsinteressierte junge Menschen für eine duale
Ausbildung gewonnen und bei der Suche nach einem
Ausbildungsplatz unterstützt werden. Zugleich erhalten
Betriebe Hilfe bei der Besetzung ihrer freien
Ausbildungsstellen. Hierfür stellt die Landesregierung
jährlich insgesamt rund 17 Millionen Euro aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Landeshaushalt
bereit.
„Den ersten regionalen
Fachkräfte-Kongress in Nordrhein-Westfalen haben wir
gerne organisiert, weil wir hier gemeinsam mit dem
Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen alle
aktiven Kräfte der Region an einen Tisch bringen. Wir
schaffen damit mehr Transparenz über Angebote und
Fördermaßnahmen. Wir liefern eine Einordnung von
Megatrends wie der doppelten Transformation – also dem
Zusammenspiel von Digitalisierung und Dekarbonisierung.
Und wir geben Tipps für ein erfolgreiches
unternehmerisches Recruiting durch Diversität in
Arbeitsteams”, so Susanne Kirches, Leiterin der
Regionalagentur NiederRhein (in Trägerschaft bei der
Duisburg Business & Innovation GmbH).
Mit der
Fachkräfteoffensive NRW koordiniert und bündelt die
Landesregierung ihre Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
und bindet die entscheidenden Akteure des Arbeitsmarkts
mit ein. Die Fachkräftetour von Arbeitsminister Laumann
findet im Rahmen dieser Offensive statt. Der nächste
Termin der Tour ist im Oktober in der Region Aachen
geplant.
|
Premiere des Bilingualen
Erklärfilm-Wettbewerbs: Regierungspräsident Schürmann
zeichnet Siegerteams aus - Landfermann Gymnasium stellt
Siegerteam
|
Düsseldorf/Duisaburg, 15. August 2023
- Die Bezirksregierung Düsseldorf
hat in diesem Jahr erstmalig einen Erklärfilm-Wettbewerb
für bilinguale Lerngruppen an weiterführenden Schulen
gestartet. Gleich zur Premiere des Wettbewerbs war das
Interesse groß: 120 Teams haben mit ihren Filmen
teilgenommen.
Regierungspräsident Thomas Schürmann beglückwünschte in
Düsseldorf die Sieger sowie Zweit- und Drittplatzierten
in den Gruppen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II.
Aufgabe war es, ein fachliches Thema etwa aus dem
Geschichts- oder Erdkundeunterricht in einem
zweisprachigen, erklärenden Film umzusetzen. „Ich bin
wirklich sehr beeindruckt von Eurer Kreativität und Eurem
Engagement. Und Ihr habt die Fähigkeit, komplexe Themen
anschaulich sogar in einer Fremdsprache zu vermitteln“,
sagte Schürmann den Schülerinnen und Schülern bei der
Aushändigung der Urkunden und bedankte sich bei den
beteiligten Lehrkräften für ihren Einsatz.
„Mit
diesem neuen Wettbewerb fördern wir auch die digitalen
Kompetenzen und haben damit offensichtlich den Nerv der
Schülerinnen und Schüler getroffen“, so Schürmann.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am
Wettbewerb war unter anderem, dass der eigenständig
produzierte Erklärfilm fachlich korrekt ist und sowohl
Deutsch als auch die Fremdsprache fachsprachlich richtig
eingesetzt wurden.
Das Siegerteam der
Sekundarstufe I veranschaulichte den Vulkanismus durch
eine Animation mit Legosteinen. Der Siegerfilm in der
Sekundarstufe II verdeutlicht die Hintergründe der
Französischen Revolution unter anderem durch den Einsatz
von Playmobilfiguren.
Dank der
Unterstützung des Wettbewerbs durch Film+Schule NRW haben
die Siegerteams einen Kinobesuch mit ihrer gesamten
Klasse oder ihrem Kurs im Rahmen der Schulkinowochen
gewonnen. Die Zweit- und drittplatzierten Teams erhielten
Sachpreise. Alle Siegergruppen nahmen an einer
Erlebnisführung im Filmmuseum der Stadt Düsseldorf teil.
Der bilinguale Erklärfilm-Wettbewerb eröffnet
Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre
fachlichen und fremdsprachlichen Kompetenzen in kreativer
Form einzusetzen und ihren besonderen Einsatz im Rahmen
des bilingualen Unterrichts sichtbar zu machen.
Sekundarstufe I 1. Platz Landfermann Gymnasium,
Duisburg Film
„Volcanoes Lego Animation“ Fabian Reinsch und Luke
Barton-Andrews
2. Platz Franz-Meyers-Gymnasium,
Mönchengladbach „Why
are deserts formed behind mountains?“ (Video 2)
Isabel Gammuto, Alena Kames und Mara Loh
3. Platz Otto-Hahn-Gymnasium, Dinslaken
The struggle for democracy in GB Sarah Schraven und
Sofie Wenzel
Sekundarstufe II
1. Platz: Gymnasium Heißen, Mülheim an der Ruhr
The six main reasons for the French Revolution – der
Aufbruch in ein neues Zeitalter?! Vanessa Bici,
Karin Arreyayuk Lum, Lili Kahlert, Dana Rotermund, Jana
Piepenbreier und Milena Lontzen
2.
Platz Landfermann-Gymnasium, Duisburg
The
Trial of Louis XVI Engin Colakoglu, Pia Wlokas, Max
Reinke, Iva Feuser, Emma Wolfsdorf, Martin Asmus und Emre
Colakoglu
3. Platz: Gymnasium
Rheinkamp Europaschule, Moers
Industrialization in Great Britain Eine Gruppe des
bilingualen Geschichtskurses der Q1 des Schuljahres
2022/23 Erläuterung: Im bilingualen
Unterricht wird ein Fach wie beispielsweise Geschichte,
Erdkunde oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte
Fremdsprache und Deutsch ‒ unterrichtet.
Der
Schwerpunkt liegt dabei auf der Fremdsprache. Darüber
hinaus ist die Einbindung der jeweiligen Kultur des
fremdsprachlichen Raums ein wichtiges Merkmal des
bilingualen Sachfachunterrichts. Meist wählen die
Schülerinnen und Schüler Englisch oder Französisch als
Fremdsprache im bilingualen Unterricht, es gibt im
Regierungsbezirk aber auch Lerngruppen in Niederländisch,
Spanisch und Neugriechisch.
In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur
aktuellen Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im
Rahmen der Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen
verwenden dürfen.
Sekundarstufe I 1. Platz Landfermann Gymnasium, Duisburg
Film
„Volcanoes Lego Animation“ Fabian Reinsch und Luke
Barton-Andrews
2. Platz Franz-Meyers-Gymnasium,
Mönchengladbach „Why
are deserts formed behind mountains?“ (Video 2)
Isabel Gammuto, Alena Kames und Mara Loh
3. Platz Otto-Hahn-Gymnasium,
Dinslaken
The struggle for democracy in GB Sarah Schraven und
Sofie Wenzel
Sekundarstufe II 1. Platz:
Gymnasium Heißen, Mülheim an der Ruhr
The six main reasons for the French Revolution – der
Aufbruch in ein neues Zeitalter?! Vanessa Bici,
Karin Arreyayuk Lum, Lili Kahlert, Dana Rotermund, Jana
Piepenbreier und Milena Lontzen
2.
Platz Landfermann-Gymnasium, Duisburg
The
Trial of Louis XVI Engin Colakoglu, Pia
Wlokas, Max Reinke, Iva Feuser, Emma Wolfsdorf, Martin
Asmus und Emre Colakoglu
3. Platz: Gymnasium
Rheinkamp Europaschule, Moers
Industrialization in Great Britain Eine Gruppe des
bilingualen Geschichtskurses der Q1 des Schuljahres
2022/23
Erläuterung: Im bilingualen Unterricht
wird ein Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde
oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache
und Deutsch ‒ unterrichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei
auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung
der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein
wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts.
Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch oder
Französisch als Fremdsprache im bilingualen Unterricht,
es gibt im Regierungsbezirk aber auch Lerngruppen in
Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch.
In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur
aktuellen Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im
Rahmen der Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen
verwenden dürfen.
|
NRW-Grundschulen bekommen im neuen Schuljahr
besondere Unterstützung |
Alltagshelfer, Arbeitspläne, Lesezeit:
Feller stellt Unterstützung für Grundschulen in den
Mittelpunkt – Auch weiterführende Schulen werden
entlastet Start ins neue Schuljahr
2023/24 Düsseldorf/Duisburg, 4. August 2023 -
Die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen bekommen im neuen
Schuljahr besondere Unterstützung: Um die Lehrkräfte von
organisatorischem Aufwand zu entlasten, werden die ersten
rund 400 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer
eingestellt. Für die neu eingeführte Lesezeit von 3x20
Minuten stellt das Schulministerium den Lehrkräften
umfangreiches Unterrichts- und Begleitmaterial zur
Verfügung.
Um die Lehrerinnen und Lehrer
zukünftig von umfangreichen Dokumentationspflichten und
langwieriger Konzeptarbeit zu entlasten, werden in diesem
Schuljahr praxistaugliche Arbeitspläne für die
Grundschulen entwickelt. Auf dieser Grundlage können sie
ihre schuleigenen Unterrichtsvorgaben künftig ohne großen
bürokratischen Aufwand gestalten und im Schulalltag
umsetzen. Um ihnen dafür ausreichend Zeit zu geben,
müssen die Grundschulen bei der Qualitätsanalyse in den
kommenden zwei Jahren keine eigenen Arbeitspläne
einreichen.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee
Feller: „Die Grundschulen legen das Fundament, auf dem
die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler aufbaut. Nur
wenn der Grundstock aus Lesen, Schreiben und Rechnen in
den Grundschulen gut angelegt wird, kann er später
Früchte tragen.“ Einen wichtigen Beitrag zum
Bildungserfolg in der Grundschule leiste die Offene
Ganztagsschule (OGS), so Feller weiter. Rund 715
Millionen Euro investiert die Landesregierung daher im
laufenden Haushaltsjahr in die OGS.
Mit dem Geld
können im neuen Schuljahr insgesamt 392.500
Ganztagsplätze finanziert werden; ein Zuwachs von 30.000
Plätzen im Vergleich zum Schuljahr 2022/23. Der
Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der
Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen
Euro vor. Damit könnten im Schuljahr 2024/25 dann
erstmals weit über 400.000 OGS-Plätze finanziert werden,
nämlich 430.500.
Um den Ausbau der OGS darüber
hinaus weiter voranzutreiben und den ab dem Schuljahr
2026/27 aufwachsenden Rechtsanspruch vorzubereiten, wird
das Schulministerium zeitnah eine Förderrichtlinie in
Kraft setzen. Darüber soll den Schulträgern von Bund und
Land Geld für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur
zur Verfügung gestellt werden.
„Wir stellen die Grundschulzeit
unserer Kinder aus gutem Grund auf guten Grund“, erklärte
Ministerin Feller, warum sie im neuen Schuljahr einen
Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Grundschulen legt:
„Damit unsere Lehrkräfte gut arbeiten können, entlasten
wir sie durch Alltagshelferinnen und Alltagshelfer.
Zugleich unterstützen wir die Schulen mit
Unterrichtsmaterial und Arbeitsplänen. Entlastung und
Unterstützung zielen darauf ab, dass unsere Lehrerinnen
und Lehrer sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren
können: guten Unterricht.“
Das gilt auch für die weiterführenden
Schulen: Um die Lehrkräfte von Korrekturen zu entlasten,
kann dort im neuen Schuljahr in den Klassen 7 und 8 auf
jeweils eine Klassenarbeit in den Fächern Mathematik,
Deutsch und Englisch verzichtet werden. Bereits im
vergangenen Schuljahr wurde festgelegt, dass aufgrund der
Zentralen Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch
je eine Klassenarbeit im 10. Jahrgang der weiterführenden
Schulen entfallen kann. Diese Regelung war Bestandteil
des Handlungskonzepts, das Ministerin Feller im Dezember
2022 vorgelegt hat; es soll im neuen Schuljahr
fortgeschrieben werden.
Ministerin Feller: „Dass wir in den
Klassen 7 und 8 zeitweilig auf einige Klassenarbeiten
verzichten, ist ein Schritt zur Entlastung unserer
Lehrkräfte, der sehr schnell wirksam wird. Dadurch setzen
wir Ressourcen frei, die in die Vor- und Nachbereitung
des Unterrichts investiert werden können. So sichern wir
trotz der teilweise angespannten Personalsituation die
Unterrichtsqualität.“ Mittel- und langfristig stelle sich
neben der Frage nach der Zahl der Klassenarbeiten auch
die nach alternativen Prüfungsformaten. Eine
Arbeitsgruppe im Schulministerium wird daher in den
nächsten Monaten gemeinsam sukzessive neue
Prüfungsformate entwickeln und für den zukünftigen
Einsatz an den Schulen vorbereiten.
Eine
weitere Arbeitsgruppe soll darüber hinaus Vorschläge
erarbeiten, wie Schulleitungen in einem sich wandelnden
Schulsystem unterstützt werden können. In diesen Prozess
wird sich auch Ministerin Feller persönlich intensiv
einbringen: „Unsere Schulleiterinnen und Schulleiter
spielen für mich eine entscheidende Rolle, wenn es darum
geht, unser Schulsystem für die Zukunft gut aufzustellen.
Deshalb freue ich mich auf den Austausch in unserer
Arbeitsgruppe, aus der möglichst bald konkrete und
fachlich fundierte Ergebnisse hervorgehen sollen – wie
aus allen Arbeitsgruppen, die ich als Ministerin ins
Leben gerufen habe.“
Feller, die allein in den
ersten beiden Schulwochen mehr als 15 Schulen besuchen
wird, hat sich gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Schulministerium viel für das neue
Schuljahr vorgenommen, um die Schulen in ihrer täglichen
Arbeit zu unterstützen. Zugleich freut sie sich, „dass
schon in diesem Schuljahr zusätzliche Unterstützung in
den Schulen ankommt. Allen, die ab Montag wieder in
unseren Schulen lernen, lehren und arbeiten, wünsche ich
einen guten Schulstart – allen voran natürlich unseren
rund 175.400 i-Dötzchen. Vor ihnen liegt eine tolle Zeit
mit spannendem Unterricht und neuen Freundschaften zu
Mitschülerinnen und Mitschülern. Für ihren Weg durchs
Schulleben wünsche ich unseren Jüngsten viel Erfolg und
ganz viel Freude.“
In Nordrhein-Westfalen werden die
Erstklässlerinnen und Erstklässler spätestens am zweiten
Schultag nach den Sommerferien eingeschult. Die jüngsten
der rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler starten
somit am 7. oder 8. August 2023 in die Schule.
|
Zweiter Jahrestag der Hochwasserkatastrophe:
Landesregierung unterstützt weiter beim Wiederaufbau
|
Düsseldorf, 11.
Juli 2023 - Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am
14./15. Juli 2021 jährt sich zum zweiten Mal. Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die
betroffenen Menschen und Regionen weiter bei ihrem Weg
zum Wiederaufbau.
Die Zahlen zeigen: Große
Schritte Richtung Wiederaufbau „In Zeiten großer Not
stand Nordrhein-Westfalen zusammen: Zigtausend
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus allen
Landesteilen – auch über die Landesgrenzen hinweg –
kamen, um den Menschen zu helfen, die im Juli 2021 von
der größten Naturkatastrophe in unserem Bundesland
betroffen waren. Nach zwei Jahren haben wir es dank des
großen Zusammenhalts und des gemeinsamen Anpackens
geschafft, die betroffenen Regionen zu einem großen Teil
wiederaufzubauen.
Folgen des Unwetters an der Ahr zwischen
Euskirchen und Bad Münstereifel (Quelle: DB
AG/ Alexander Menk) - Gleise auf einer Länge
von rund 600 Kilometern von den
Unwetterfolgen betroffen.
Rund 3,1 Milliarden Euro sind insgesamt bereits bewilligt
worden für die kommunale Infrastruktur, Unternehmen der
Wohnungswirtschaft und Privathaushalte. Rund 25.000
Anträge von privat geschädigten Menschen haben wir bisher
vorliegen, von denen mehr als 92 Prozent bereits
abschließend bearbeitet wurden. Bewilligt wurden bisher
rund 715,6 Millionen Euro, von denen rund 552 Millionen
Euro an die Geschädigten ausgezahlt wurden.
Für
die Wiederherstellung der Infrastruktur in den Kommunen
sind rund 2,4 Milliarden Euro bewilligt. Die Gelder
dienen dem Wiederaufbau von Kindertagesstätten,
Feuerwehrhäusern, Schulen, Straßen oder Brücken. Wir
haben in den letzten zwei Jahren damit nicht nur
repariert: Wir haben Privathaushalten, Städten und
Gemeinden geholfen, fit für die Zukunft zu werden. Dabei
haben wir auch einen besseren Hochwasserschutz in den
Blick genommen. Es ist in Teilen noch ein weiter Weg,
aber wir gehen ihn gemeinsam, und dann ist es nur ein
halber Weg“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Antragsfrist für
betroffene Bürgerinnen und Bürger verlängert Da
etliche Menschen noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe
gestellt haben, wird die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen die Antragsfrist verlängern. Die
Antragsfrist für Wiederaufbauförderung ist auf den 30.
Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember
2030 verlängert worden. Dafür hat sich
Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark
gemacht.
Betrugsfälle finden und dagegen vorgehen Im Rahmen
der Antragsbearbeitung wurden bislang 367
Betrugsverdachtsfälle mit einem Volumen von 11,4
Millionen Euro identifiziert. Hiervon wurden nach
Erhärten eines Betrugsverdachts bisher 256 Fälle an die
jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Das
weitere Verfahren obliegt den zuständigen Stellen bei den
Strafverfolgungsbehörden. Bei den übrigen 111
Betrugsverdachtsfällen wird der Sachverhalt
einzelfallbezogen weiter aufgeklärt. Es erfolgt bis zur
Klärung des Sachverhaltes zunächst keine Auszahlung aus
dem Wiederaufbauhilfefonds.
Aufsuchen von
Betroffenen durch neue Kooperation mit Kommunen Damit
auch möglichst alle Betroffenen von der Aufbauhilfe und
der Beratung profitieren können, geht das Ministerium
künftig eine Kooperation mit ausgewählten Kommunen für
weitere Hilfsangebote ein, bei denen Betroffene
persönlich vor Ort aufgesucht werden.
Zu den
jeweiligen Vertragspartnern werden die
schwerstbetroffenen Kreise Rhein-Sieg, Euskirchen,
Rhein-Erft, die Städteregion Aachen sowie die Stadt Hagen
gehören. Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hatte das
Ministerium bereits weitere unterstützende Initiativen
wie „Handwerk im Wiederaufbau“, „Senior-Expertise hilft:
planen und bauen“, das Hilfszentrum „Schleidener Tal“ mit
interkommunalem Traumazentrum oder das Forschungsprojekt
zu 3D-Lageinformationen von durch Starkregen und
Hochwasser betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht.
Eine Auswahl von Meilensteinen des Wiederaufbaus
· Turn- und Sportverein Schönau 1934 e.V. in
Bad Münstereifel, 732.726,07 Euro -
Wiederherstellung des Vereinsheims sowie des Spielfelds
(im Wiederaufbau) · Stadt Werdohl,
2.972.202,06 Euro - Wiederherstellung der Wald- und
Forstwege (im Wiederaufbau) · Stadt
Mechernich, 4.900.000 Euro - Ersatzneubau des
Feuerwehrhauses in Kommern (im Wiederaufbau)
· Stadt Rheinbach, 9.572.076 Euro - Neubau
der katholischen Grundschule in Flerzheim (im
Wiederaufbau) · Stadt Stolberg, 61.000.000
Euro - Neubau des Rathauses (im Wiederaufbau)
· Stadt Hemer, 215.486 Euro - Sanierung des
Jugend- und Kulturzentrums am Park (im Wiederaufbau)
· Stiftung Marien-Hospital-Erftstadt,
65.933.536,56 Euro; bisher ausgezahlt: 33.479.911,25 Euro
- Am 1. Oktober 2023 sollen Patientinnen und
Patienten im Krankenhaus aufgenommen werden, und das
Personal wird ab diesem Zeitpunkt wieder zu 100 Prozent
eingesetzt. · Wasserwerke Westfalen GmbH
aus Dortmund, 1.671.678,62 Euro - Sanierung
verschiedener Wasserwerke und Wehranlagen (im
Wiederaufbau) · FESH-Sozialwerk e.V. aus
Hagen, 937.924,68 Euro - Sanierung der Fesh
Grundschule (im Wiederaufbau)
Weitere
Informationen zur Wiederaufbauhilfe der privaten sowie
der kommunalen Infrastruktur sowie den Hilfsprojekten der
Landesregierung finden Sie unter:
www.mhkbd.nrw
|
Zehn Millionen Euro für den Ausbau von
Mieterstrom
|
Landesregierung bringt Klimaschutz und finanzielle
Entlastung unter ein Dach Düsseldorf, 4. Juli 2023 -
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein
landeseigenes Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro
beschlossen, um den Mieterstrom in Nordrhein-Westfalen weiter
auszubauen. Ziel des Programms ist es, die Installation und
vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit
gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die
technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis
zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000
Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des
geförderten Gebäudes.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Die Landesregierung bringt mit dem
Nordrhein-Westfalen-Programm Klimaschutz und finanzielle
Entlastung beim Wohnen unter ein Dach. Das ist gut fürs
Klima und den Geldbeutel von Mietern. Mit dem Programm
zum Mieterstrom macht die Landesregierung weiter Tempo
beim Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Gleichzeitig werden durch Mieterstrom-Modelle die
Stromkosten gesenkt. Das ist in Zeiten steigender
Energiepreise eine echte Entlastung für Mieterinnen und
Mieter. Das steigert die Akzeptanz für klimagerechtes
Bauen und Wohnen. Damit gestalten wir die Modernisierung
von Wohngebäuden mit den Eigentümern und Mietern, nicht
gegen sie. Anreize statt Verbote ist unser Kompass.“
Auf Antrag kann ein „Zuschuss Mieterstrom NRW
2023“ für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen
gewährt werden, in der mindestens eine geförderte
Wohneinheit realisiert wird oder wurde. Auch für
Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen
Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023
erhalten haben, kann ein Zuschuss beantragt werden. Die
Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden
beantragt werden. Bewilligungsbehörden sind die Kreise
und kreisfreien Städte.
Die zehn Millionen Euro
zur Förderung von Mieterstrom-Modellen im Wohnungsbau
werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der
Krisensituation zur Verfügung gestellt. Mit dem Zuschuss
soll eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und
indirekten Folgen der Energiekrise geleistet werden, die
zu einer mittelbaren finanziellen Entlastung von
Haushalten im geförderten Wohnungsbau beitragen soll und
besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleicht. Das
Programm zielt darauf ab, dass öffentliche
Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere
gemeinwohlorientierte Wohnungsmarktakteure einen Anreiz
erhalten.
· Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der
von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt
und von dort direkt in dem Gebäude verbraucht wird. Der
Vermieter produziert Strom lokal am Haus und verkauft ihn
direkt oder über einen Stromanbieter an seine Mieter.
Damit werden die Anlagen des Vermieters profitabler und
die Stromkosten für die Mieter sinken. · Im
Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms wird ein
Zuschuss für eine technische Installation gewährt:
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die
Erweiterung der Hauselektrik, um den von einer Anlage zu
erzeugenden Strom für das geförderte Gebäude nutzen zu
können. Hierzu zählen unter anderem die Messplätze, die
Erneuerung oder Verstärkung bestehender Haus- und
Wohnungsanschlüsse, die Verkabelung und die damit
einhergehenden Arbeitsaufwände, Steuereinrichtungen für
den Betrieb der Anlage, beispielsweise in Verbindung mit
einer Wärmepumpe, einzubringende stationäre elektrische
Batteriespeicher und das zu ihrem Betrieb erforderliche
Steuer- und Regelsystem oder bauliche Maßnahmen für die
Einbringung der Installation in den Gebäuden.
· Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms
wird ein Zuschuss für vorbereitende Maßnahmen am Dach
gewährt: Gefördert werden vorbereitende bauliche
Maßnahmen an Dach oder Fassade, die für die Errichtung
oder Erweiterung einer Anlage technisch oder statisch
erforderlich sind. Gleiches gilt für eine Kombination aus
einer Anlage mit einem Gründach.
NRW
baut Förderprogramm für Kommunen mit Zuwanderung aus
Südosteuropa weiter aus Um die kommunale
Integrationsarbeit für Menschen aus Südosteuropa weiter
zu stärken, weitet das NRW-Integrationsministerium die
Förderung aus. Davon profitieren 13 neue Städte, darunter
im Ruhrgebiet Bönen und Mülheim an der Ruhr. 35 Kommunen
werden weiter unterstützt, u. a. Dortmund, Duisburg,
Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Hagen, Hamm,
Herne und Oer-Erkenschwick.
Das aktuelle
Förderprogramm bis Ende 2024 hat ein jährliches Volumen
von 5,5 Millionen Euro. Durch das Förderprogramm soll die
Teilhabe und Integration von Menschen aus Südosteuropa
lokal verbessert werden. Dazu gehören beispielsweise die
Beratung von Eltern bei der Suche nach einem Betreuungs-
oder Schulplatz für ihr Kind, die Erklärung von Rechten
und Pflichten als Mieter und die Vermittlung zu
Anlaufstellen bei Fragen zu medizinischer Versorgung. Ein
Fokus der neuen Förderphase liegt auf Maßnahmen zum Abbau
von Antiziganismus bzw. Antiromaismus in Institutionen
und Gesellschaft. idr
|
Ergebnisse der landesweiten
Kontrollaktion gegen Miet-Missstände - Land und Kommunen
passen weiter auf und räumen auf
|
Düsseldorf, 16. Juni 2023 - Nach der
landesweiten Kontrollaktion gegen Miet-Missstände am 6.
Juni 2023 in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen hat
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die
Ergebnisse ausgewertet. Das Ergebnis der Kontrollen zeigt
erhebliche Mängel – unter anderem Brandschutzmängel,
defekte Heizungsanlagen und Rattenbefall.
Unmittelbar nach den Kontrollen wurden bereits
ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. An der vom
Ministerium initiierten Kontrollaktion beteiligten sich
die Städte Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten,
Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo,
Radevormwald und Werl. In Hagen haben die Überprüfungen
aus organisatorischen Gründen bereits früher
stattgefunden.
„Wir bekämpfen Miet-Missstände in
Nordrhein-Westfalen mit allen Mitteln des Rechtsstaates.
Die landesweite Kontrollaktion hat eine lange Liste an
Mängeln ans Licht gebracht. Unmittelbar nach der Aktion
wurden bereits ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet
und Zwangsgelder verhängt. Wir lassen uns von
Wohnungsunternehmen nicht auf der Nase rumtanzen, die aus
schlechten Immobilien das maximale an Geld rausziehen
wollen. Das haben wir mit der Kontrollaktion noch einmal
deutlich gemacht. Wir stärken den Mieterinnen und Mietern
den Rücken. Wir bleiben weiter dran. Unsere Mission gegen
Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mein
Dank gilt in diesem Zusammenhang auch den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen“, sagt
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt wurden in zwölf Städten 101 Gebäude ins
Visier der Behörden genommen. Die ausgewerteten
Ergebnisse der landesweiten Aktion offenbaren unter
anderem folgende Mängel in den kontrollierten Gebäuden:
Brandschutzmängel wie fehlende oder defekte Rauchmelder
und abgelaufene Feuerlöscher, defekte Haustüren, defekte
Fenster, defekte Beleuchtung, beschädigte
Elektroleitungen.
Zudem vorgefunden wurden
Schäden in den Eingangsbereichen, zum Beispiel
beschädigte Briefkästen und Klingelanlagen, sowie
durchfeuchtetes Mauerwerk mit Schimmelbildung,
beispielsweise durch eindringendes Wasser vom Dach aus.
Weiterhin festgestellt wurden defekte Aufzugs- und
Heizungsanlagen, Schäden an Fassaden, Rattenbefall und
Vermüllung im Außenbereich. Zahlreiche leerstehende
Wohnungen sind durch Vandalismus und starke Verkotung
stark beschädigt und benötigen dringende Sanierungen.
Die Kontrollen zeigen zudem, dass
es in Teilen nicht nur einzelner Instandsetzungen bedarf,
sondern an vielen Stellen auch eine grundlegende
Sanierung der Gebäude erforderlich ist. Unmittelbar nach
der Aktion wurden zahlreiche ordnungsrechtliche Verfahren
zur Beseitigung der Missstände eingeleitet. In diesem
Zusammenhang wurden bereits insgesamt 680.000 Euro
Zwangsgelder angedroht. In bereits laufenden Verfahren
wurden zudem Zwangsgelder in Höhe von rund 220.000 Euro
festgesetzt.
Mit der Landesbauordnung und dem
Wohnraumstärkungsgesetz hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen den Kommunen zudem Werkzeuge an die
Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen.
Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den
betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch
initiiert, um gemeinsam gegen Missstände vorzugehen. Bei
den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle
Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere
Vorgehen besprochen. Das Ministerium unterstützt die
Kommunen zudem dabei, die Instrumente des
Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung
wirksam einzusetzen.
Durchgeführte Kontrollen
in 12 Städten und 101 Gebäuden: Stadt überprüfte
Einheiten Bergneustadt 3 Castrop-Rauxel 10
Dorsten 10 Dortmund 13 Duisburg 8 Hagen 13
Herford 7 Herne 11 Kamen 20 Lemgo 2
Radevormwald 2 Werl 2
· Beteiligte Fachbereiche: Wohnungsaufsicht
Bauaufsicht Brandschutz/Feuerwehr Ordnungsamt
Stadtplanung Abfall- und Wirtschaftsbetriebe
Gesundheitsamt
|
Eigene Webseite zum Thema „Lehren und Lernen in
der digitalen Welt“ geht an den Start |
www.lernen-digital.nrw.de Düsseldorf, 12.
Juni 2023 - Ab sofort steht allen Schulen eine zentrale
Webseite zum Thema „Lehren und Lernen in der digitalen
Welt“ zur Verfügung. Erstmals werden dafür alle
landesbezogenen Arbeitshilfen und
Unterstützungsstrukturen für eine
digitalisierungsbezogene Schul- und
Unterrichtsentwicklung gebündelt zur Verfügung gestellt.
Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Digitalisierung
als Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess wird uns
auch in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Mir
ist es wichtig, die Schulen dabei so gut wie möglich zu
unterstützen. Dass nun alle digitalisierungsbezogenen
Materialien und Arbeitshilfen des Landes
Nordrhein-Westfalen an einer Stelle und dort immer
aktuell auffindbar sind, ist ein Meilenstein.“
Ausgehend
vom
Impulspapier II des
Ministeriums für Schule und Bildung, in dem Impulse für
die Entwicklung des Lernens in der digitalen Welt gegeben
werden, stehen in vier zentralen Entwicklungsbereichen
Arbeitshilfen auf der Webseite zur Verfügung. Dies sind
etwa Angebote für den Unterricht, Praxisbeispiele oder
Studien, um den Unterricht weiterzuentwickeln.
Die Homepage zielt darauf, die vielen bereits vorhandenen
Angebote für den Unterricht und die Konzeptentwicklung
systematisch auffindbar und nutzbar zu machen. Die
gesamten Arbeitshilfen können zentral über die
Menüführung angesteuert werden. Eine Volltextsuche
erleichtert es den Nutzerinnen und Nutzern, relevante
Materialien und Hinweise zu finden.
Die
Homepage Lehren und Lernen in der digitalen Welt bietet
neben den Arbeitshilfen auch eine Übersicht über die
Unterstützungsstrukturen, die die Schulen bei ihrer
digitalisierungsbezogenen Entwicklungsarbeit begleiten
können. Dazu gehören unter anderem die Dezernentinnen und
Dezernenten Bildung in der digitalen Welt, die
Medienberaterinnen und Medienberater und die
Digitalisierungsbeauftragten des Landes NRW.
Im
Servicebereich werden Antworten zu häufig gestellten
Fragen sowie aktuelle Veranstaltungshinweise gegeben,
ebenso findet sich dort der Zugang zu einem Glossar. Das
Angebot wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Die Homepage
Lehren und Lernen in der digitalen Welt:
www.lernen-digital.nrw.de.
|
Ministerin Scharrenbach: Landesweite
Kontrollaktion gegen Miet-Missstände |
Düsseldorf, 6. Juni 2023 - Auf
Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung fand am Dienstag, 6. Juni 2023, eine
landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer
Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände
aufzudecken und dagegen vorzugehen. In den Städten
Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund,
Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo,
Radevormwald und Werl haben die örtlichen Behörden
gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier
genommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht,
das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und
die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Ministerium initiiert
und koordiniert.
„Unsere Mission gegen
Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der
landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln
gemeinsam mit den Kommunen. Damit stärken wir den
Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deutlich,
dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in
Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt. Mit der
Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben
wir den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um
die Missstände in den Griff zu bekommen. Mit der
landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die
Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund
und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation
vor Ort machte.
Bei der landesweiten Aktion
wurden gezielt bekannte problematische Gebäude
kontrolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt
zusammen mit dem Ministerium die Aktion auswerten.
Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen
erwartet. Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in
der Vergangenheit immer wieder durch Missstände
auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre
Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte
Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der
Außenanlagen.
Dazu kamen auch unternehmensseitige
Zahlungsrückstände für Wasser-, Abwasser-, Strom-
und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen
Wohnungen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen
einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam
gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den
Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und
Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen
besprochen.
Das Ministerium unterstützt die
Kommunen zudem dabei, die Instrumente des
Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung
wirksam einzusetzen. Die Kommunen haben beispielsweise
die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ
auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese
Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern
verbunden werden. Wird das Unternehmen nicht
tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von
Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des
Wohnungsunternehmens handeln.
Sollte
Wohnraum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune
die Unbewohnbarkeit erklären und sich im Wege der
Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der
Mieterinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine
Pflicht nicht wahrnimmt. Die entstehenden Kosten können
dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.
|
Unterrichtsstatistik wird wie geplant zum
Schuljahr 2023/24 wiederaufgenommen |
Düsseldorf, 5. Juni 2023 - Am
Montag, 5. Juni 2023, sind die Schulen in
Nordrhein-Westfalen über die planmäßige Wiederaufnahme
der Unterrichtsstatistik nach den Sommerferien informiert
worden. Schulministerin Dorothee Feller: „Um einen
umfassenden Überblick über das Schulsystem hier in
Nordrhein-Westfalen zu haben, ist es für uns von großer
Bedeutung zu wissen, wie viel und auch aus welchen
Gründen Unterricht an den Schulen ausfällt. Genauso
wichtig ist es aber auch, dass wir in unserer
Kommunikation mit den Schulen verlässlich sind. Deswegen
führen wir die Erfassung des Unterrichtsausfalls
planmäßig wie bereits im letzten Jahr angekündigt zum
kommenden Schuljahr wieder ein.”
Neben der
flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr
durchzuführenden Wochenmeldung, nimmt jede Schule
einmalig im Schuljahr über einen Erhebungszeitraum von
jeweils zwei Wochen an einer Detailerhebung teil, in der
zusätzlich unter anderem die Gründe für den
Unterrichtsausfall oder Vertretungsmaßnahmen abgefragt
werden.
Die Wochenmeldung startet unmittelbar
nach den Sommerferien in der ersten Schulwoche. Über ihre
Teilnahme an der zweiwöchigen Detailerhebung werden die
Schulen rechtzeitig eine Woche vor Start des für sie
gültigen Erhebungszeitraumes informiert. Diejenigen
Schulen, die innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen
Schuljahres die Detailerhebung durchführen, erhalten
entsprechend bereits in der letzten Ferienwoche die
Information zur Teilnahme.
Für alle öffentlichen
Gymnasien, sowie Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-,
Sekundar-, Gemeinschafts-, PRIMUS- und Förderschulen im
Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist die
Teilnahme am Verfahren verpflichtend. Sie erhalten zur
Kompensation des mit der Erhebung verbundenen Aufwands
weiterhin eine Entlastungsstunde.
Hintergund Zum Schuljahr
2018/19 wurde eine flächendeckende Erhebung an allen
Schulen eingeführt, die coronabedingt allerdings schon im
Frühjahr 2020 wieder ausgesetzt wurde, um die Schulen
angesichts der großen Herausforderungen durch die
Pandemie zu entlasten. Um dennoch fortlaufend über die
Situation an den Schulen informiert zu sein, hat das
Schulministerium eine wöchentliche Umfrage zum
Schulbetrieb in Corona-Zeiten initiiert, die regelmäßig
an die jeweilige Entwicklung der Pandemie angepasst
wurde.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine berichten die Schulen zudem wöchentlich
über die Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler,
deren Beschulung überdies zu organisieren ist. Die Folgen
des Krieges nehmen weiterhin Einfluss auf das
Unterrichtsgeschehen. Daher wird an allen öffentlichen
Schulen die wöchentliche Abfrage fortgeführt, allerdings
in reduziertem Umfang. Künftig erhoben werden lediglich
die Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und
Schülern.
|
Aktuelle Zahlen zur Unterrichtsversorgung
|
NRW-Ministerin
Feller: Wir arbeiten Tag für Tag daran, mehr Personal für
unsere Schulen zu gewinnen
Düsseldorf, 1. Juni 2023 -
Die Personalausstattung an den
knapp 5.000 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen
steigt. Gleichwohl fehlt zurzeit landesweit Personal im
Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen. Schulministerin
Feller: „Dass es uns gelingt, kontinuierlich mehr Stellen
im Schuldienst zu besetzen, ist erfreulich. Aber diese
Entwicklung kann nicht über den nach wie vor bestehenden
Lehrkräftemangel hinwegtäuschen. Um es klar zu sagen:
6.700 fehlende Lehrkräfte sind immer noch zu viele.
Deshalb arbeiten wir weiterhin Tag für Tag daran, mehr
Personal für unsere Schulen zu gewinnen.“
Die
Landesregierung veröffentlicht im
Bildungsportal regelmäßig Daten zur
Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf
Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Um den
landesweiten Bedarf vollständig zu decken, wird mit Stand
vom 1. Juni 2023 Personal im Umfang von gut 166.200
Stellen benötigt. Demgegenüber steht eine
Personalausstattung im Umfang von fast 159.500 Stellen.
Das sind knapp 2.500 mehr als noch im Dezember 2022 und
über 3.700 mehr als vor einem Jahr. Vor allem, weil der
Bedarf der Schulen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als
6.000 Stellen angestiegen ist, fehlt derzeit Personal im
Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen. Ursächlich für den
gestiegenen Bedarf sind neben der Schülerzahlentwicklung
unter anderem der Ausbau der Ganztagsplätze und die
Umsetzung der Inklusion.
„In Zeiten eines sich
insgesamt verschärfenden Fachkräftemangels ist auch der
Mangel an Lehrkräften nicht auf die Schnelle zu beheben.
Dennoch müssen wir die Versorgung der Schulen mit
Lehrerinnen und Lehrern Stück für Stück verbessern und
dauerhaft sicherstellen“, so Ministerin Feller, die im
Dezember 2022 ein umfangreiches
Handlungskonzept zur Verbesserung der
Unterrichtsversorgung vorgestellt hat, das mit kurz-,
mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle
personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche
in den Blick nimmt.
Das Konzept umfasst die
Bereiche der Lehrkräfteausbildung und -einstellung,
Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. So
wurden zu Mai 2023 beispielsweise die Möglichkeiten für
den Seiteneinstieg an der Grundschule erweitert. Zur
Entlastung von Lehrkräften sollen ab dem neuen Schuljahr
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grund- und
Förderschulen eingestellt werden. Sämtliche Bausteine des
Konzepts werden bereits umgesetzt.
Langfristig sollen vor allem mehr
grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer helfen,
die Unterrichtsversorgung dauerhaft sicherzustellen. Die
Landesregierung befindet sich zu einem weiteren Ausbau
der Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die
Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung in
konstruktiven Gesprächen mit den lehrkräfteausbildenden
Hochschulen.
|
Ministerin Feller: Wir werden unsere Grundschulen
gezielt unterstützen |
Maßnahmen zur
Stärkung der Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und
Grundschülern vorgestellt / Digitale Großveranstaltung
mit allen Schulen der Primarstufe Mitte Juni 2023
Düsseldorf, 25. Mai 2023 - Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller hat am 25. Mai 2023 im
Schulausschuss des Landtags erste Maßnahmen vorgestellt,
um die Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und
Grundschülern Schritt für Schritt zu fördern. „Die
Ergebnisse der jüngsten Leistungsstudien sind
alarmierend, und wir werden uns nicht damit abfinden“,
betonte die Ministerin. „Gemeinsam mit unseren Schulen
werden wir alles daransetzen, dass wir die
Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler
fördern. Die gewünschten Erfolge werden sich leider nicht
kurzfristig einstellen – hierfür benötigen wir vor allem
Zeit. Wichtig ist, jetzt mit der Umsetzung geeigneter
Maßnahmen zu beginnen und klare Schwerpunkte zu setzen“,
führte sie aus.
„An unseren Grundschulen
engagieren sich die Lehrkräfte täglich, damit die
Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können. Unser
Ziel ist es, die Grundschulen noch besser und gezielter
dabei zu unterstützen.“
Laut IQB-Studie vom
letzten Herbst erfüllt rund ein Viertel der Schülerinnen
und Schüler in den Grundschulen Nordrhein-Westfalens die
Mindestvoraussetzungen im Lesen, Schreiben, Rechnen,
Zuhören und in der emotional-sozialen Entwicklung nicht.
Die aktuelle IGLU-Studie hat dieses Ergebnis bundesweit
noch einmal bestätigt.
Bei der Umsetzung aller
Maßnahmen setzt das Ministerium auf eine verbindliche und
verlässliche Herangehensweise mit klaren Schwerpunkten.
So werden den Schulen auf der Basis aktueller
fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse
klare Handlungsempfehlungen und konkrete Materialien auch
mit dem Ziel der Stärkung der Basiskompetenzen zur
Verfügung gestellt. Zunächst soll ab dem Schuljahr
2023/2024 ein deutlicher Fokus auf das Lesen gesetzt
werden. Neben dem Einsatz geeigneter Materialien ist auch
das regelmäßige Lesen für den Lernerfolg von zentraler
Bedeutung. Deshalb werden an den Grundschulen unter der
Kurzformel „3 x 20 Minuten Lesen” im Rahmen der
Stundentafel jede Woche verbindliche Lesezeiten
eingeführt.
Über die
konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen informiert das
Ministerium die Schulen noch vor den Sommerferien Mitte
Juni auf einer digitalen Großveranstaltung. Ministerin
Feller: „Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns direkt
an die Schulen, um ihnen Informationen aus erster Hand zu
geben und sie auf ihrem Weg durch die Vielzahl an
Angeboten und Materialien zu unterstützen. Für Fragen und
Anregungen sind wir offen.”
Eine Übersicht über
die ersten Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen
von Grundschülerinnen und Grundschülern finden Sie in
einem Faktenblatt
hier. Bei Bürgeranfrage
n wenden Sie sich bitte an: Telefon
0211 5867-40.
|
Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas –
Antragsstart in Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf, 16. Mai 2023 - Das
Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte
wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht
leitungsgebundene Energieträger ist in
Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt
können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben,
den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für
Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in
spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung
erfolgt online über:
www.heizkostenhilfe.nrw
Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund
1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl,
Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher
Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst
eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine
Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund
379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen
wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“
Ab sofort können selbstnutzende
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder
Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte
betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene
Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen
Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,
Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle
oder Koks verstanden.
Auf der Landesseite
www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab
ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe
in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird
die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale
Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen
Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme
mindestens 100 Euro betragen.
Bei der Härtefallhilfe des Bundes
werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom
1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind.
Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt
werden, sofern die oder der Antragstellende anhand
geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im
Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung
des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis
spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher
Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung,
Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine
Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus
anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.
Die Umsetzung der
Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen
rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig
erstattet werden.
|
Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen
|
Die
aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des
Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen
verschickt Notfallordner: www.notfallordner.nrw.de
- Präventionshandbuch
hier und
Handbuch Krisenprävention
Düseldorf, 3. Mai 2023 -
Das Ministerium für Schule und
Bildung hat den Notfallordner zur schulischen
Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und
erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen
Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde
insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch
als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch
online abrufbar ist.
Zur Einführung werden für
die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen
bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema
Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit
auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist
das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und
Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten
Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des
Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin
gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte
sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen
Platz.“
Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW
entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht
aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine
genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er
bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich
nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin
fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in
einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als
eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur
Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an
die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden,
zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie an Fachberatungsstellen.
Die
Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein
wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die
Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen
Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur
Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber
auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die
Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand
der Forschung ab.
Ministerin Feller: „Mit der
Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen
wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute
im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und
die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute
Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine
Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch
den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Alle
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention sollten sich mit dem neuen
Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und
sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen
austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie
Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie
erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die
Schulsozialarbeit.
Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai:
„Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit
seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention
von krisenhaften Situationen aller Art und
Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln
in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt.
Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher
gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen
die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders
zielführend. Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl,
gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von
Kompetenzen und wirken sich förderlich auf
Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen
belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die
Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen
Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die
Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten
dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir
unterstützen sie seit vielen Jahren.“
Die
Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen
Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor.
Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der
Jugendkriminalität des Innenministeriums, des
Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des
Schulministeriums und des Justizministeriums vom November
2019.
Zur Stärkung der Prävention und
Intervention wurden die Schulpsychologie und die
Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird
die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600
landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule
gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit
werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7
Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten
Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem
stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200
Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Neben der Schulsozialarbeit ist auch die
Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und
Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für
die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw.
kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen
Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land
und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Davon
befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen
im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den
Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die
Schulpsychologie geschaffen. Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer
demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich
ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen
immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und
Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders
wichtiges Anliegen.
Das Ministerium für Schule
und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam
zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits
ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention
ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen
aufmerksam beobachten.“
|
Schulministerin Feller: Wir
ziehen weitere Konsequenzen aus neu entdeckten
Schwachstellen
|
Das externe IT-Expertenteam legt
erste vorläufige Ergebnisse vor
Düsseldorf/Duisburg, 1. Mai 2023 - Das mit der Analyse der
IT-Infrastruktur der QUA-LiS in Soest beauftragte externe
IT-Expertenteam hat dem Ministerium für Schule und
Bildung am Wochenende erste vorläufige Ergebnisse
übermittelt. Danach sind bei der QUA-LiS weitere
Schwachstellen in der IT-Infrastruktur entdeckt und
unmittelbar geschlossen worden.
Da zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann,
dass es weitere Schwachstellen gibt, hat Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller entschieden, den
Server abzuschalten, auf dem sich derzeit mehrere
Schwachstellen kumuliert haben: „Aufgrund der Aufdeckung
weiterer Schwachstellen haben wir entschieden, den
betreffenden Server aus Sicherheitsgründen zunächst bis
auf Weiteres vom Netz zu nehmen. Wir müssen nach
aktuellen Kenntnisstand davon ausgehen, dass diese
Schwachstellen schon seit Jahren bestehen.“
Der
nun abgestellte Server der QUA-LiS wird von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von
Arbeitsgruppen der QUA-LiS als gemeinsame
Arbeitsplattform unter anderem für den Austausch von und
die gemeinsame Arbeit an Dokumenten genutzt. Das betrifft
zum Beispiel die Lehrplanarbeit oder den Bereich der
Fortbildung. Es wird jetzt mit Hochdruck an einer
sicheren Ersatzlösung gearbeitet. Da das externe
IT-Expertenteam die gesamte IT-Struktur der QUA-LiS
überprüfen soll, ist nicht ausgeschlossen, dass weitere
Schwachstellen gefunden werden.
Neben der
weiteren Schwachstellenanalyse hat das externe
IT-Expertenteam bereits mit der Forensik der bekannten
Schwachstelle begonnen und am Wochenende erstmals
bestätigt, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon
auszugehen ist, dass mindestens 16.557 Datensätze
ausgelesen wurden, die im Regelfall ausschließlich einen
Nutzernamen aus einer Kombination aus Vor- und Zunamen
enthalten.
Weiter ist nach bisherigen
Erkenntnissen davon auszugehen, dass mindestens 3.765
Datensätze mit weitergehenden personenbezogenen Daten
ausgelesen wurden. Diese Einträge konnten über den
Nutzernamen hinaus folgende Informationen enthalten:
· organisatorische Rolle im
Schulsystem (z.B. „stellvertretende Leitung“) ·
Institutionszugehörigkeit (z.B. Name der Schule)
· Postalische Adresse · Dienstliche
oder private Festnetz- oder Mobilfunknummer ·
Dienstliche oder private E-Mail-Adresse ·
weitere technische Daten (z.B. Erstellungsdatum des
jeweiligen Nutzeraccounts) Nicht alle Datensätze
enthalten alle Angaben.
Die Datensätze beziehen
sich aller Voraussicht nach auf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der QUA-LiS sowie auf weitere externe
Personen. In der Regel handelt es sich dabei um
Lehrkräfte, die in Arbeitsgruppen der QUA-LiS tätig
waren. Dass weitere Datensätze einsehbar waren und
weitere Personengruppen betroffen waren, ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, aber auch nicht
vollständig auszuschließen.
Aufgrund der langen
Dauer der Schwachstellen von möglichen mehreren Jahren
kann es durchaus sein, dass sich die genaue Datenmenge
nicht mehr zuverlässig ermitteln lässt. Zugehörige
Kennwörter konnten nach gegenwärtigen Kenntnisstand nicht
ausgelesen werden. Die Datenanalyse wird weiter
fortgesetzt. Abschließend erklärte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir werden alle
Untersuchungen weiter mit Hochdruck vorantreiben, um den
Missbrauch von Daten zu verhindern.“
|
Tag des Baumes |
Minister Krischer zum Tag des
Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit
gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und
Gesundheit" Düseldorf, 25. April 2023 -
Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine
starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist
essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit" Anlässlich
des "Tags des Baumes" am 25. April betont Umweltminister
Oliver Krischer die Bedeutung einer vitalen Grünen
Infrastruktur für Natur, Mensch und Umwelt: "Eine starke
Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell -
für den Schutz der Biologischen Vielfalt, das Klima und
die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Bäume
verbessern die Luftqualität, schützen das Klima, bieten
wertvollen Lebensraum und nachwachsende Rohstoffe."
Minister Krischer ruft daher zu einem sorgsamen Umgang
und einer Stärkung der Grünen Infrastruktur auf - vom
Stadtbaum, über Garten- und Parkanlagen bis hin zu den
großen Waldgebieten.
Zur aktuellen Zahl der Woche:
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-baumes-25-april-eine-starke-gruene-infrastruktur-mit-gesunden-baeumen-ist-essentiell-fuer-vielfalt-klima-und-gesundheit-1682409320
|
Schulministerium: Serverproblem, Fehleranalyse
und Schulausschuss |
Ministerin Feller: Wir wollen die
Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den
Schulen störungsfrei durch ihre Prüfungen führen
Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2023 - Die Schulministerin
informierte den Schulausschuss heute ausführlich darüber,
warum die für Mittwoch geplanten Abiturprüfungen auf den
heutigen Freitag verschoben werden mussten Das
Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller hat heute Vormittag
den Schulausschuss des Landtags über die technischen
Störungen beim Download der Abituraufgaben am vergangenen
Dienstag und die Maßnahmen informiert, die das
Schulministerium seitdem ergriffen hat.
„Unsere oberste Priorität besteht
darin, dass die schriftlichen Abiturprüfungen bis zum 22.
Mai störungsfrei und sicher durchgeführt werden können“,
betonte die Ministerin. „Wir konzentrieren uns jetzt voll
und ganz darauf, die angehenden Abiturientinnen und
Abiturienten gemeinsam mit den Schulen gut durch ihre
Prüfungen zu führen.“
Deshalb hat das Ministerium
gemeinsam mit dem IT-Dienstleister, der die Aufgaben
elektronisch bereitstellt, bereits das Downloadverfahren
angepasst. Insbesondere auf die im vergangenen Jahr
eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung wird im weiteren
Verlauf der Abiturprüfungen verzichtet.
„Darüber
hinaus stehen ab sofort zwei weitere, vom
IT-Dienstleister unabhängige Server auf Stand-by, die bei
einem erneuten Notfall sofort aktiviert werden können“,
erläuterte Ministerin Feller.
Eine Überprüfung
hat ergeben, dass bei einem Update des Downloadservers an
aktuelle Standards im Mai 2022 unter anderem
Einstellungen vorgenommen worden sind, die dazu geführt
haben, dass das System die hohe Anzahl gleichzeitiger
Zugriffe im Zentralabitur nicht vollumfänglich bewältigen
konnte. Ursache für die Problemsituation waren nicht die
Verwendung eines Videos oder die eingeführte
Zwei-Faktor-Authentifizierung an sich, sondern eine aus
heutiger Sicht nicht optimale Dimensionierung des
Systems, die im Zusammenwirken mit der neu eingeführten
Authentifizierung und gleichzeitig hohen Lastspitzen nach
jetzigem Kenntnisstand zu einem Ausfall einzelner
Hintergrunddienste geführt hat. Im Detail
berichtete sie über die Geschehnisse vom Dienstag und
deren Auswirkungen, die bei Schülerinnen und Schülern,
Eltern und Lehrkräften nachvollziehbarerweise für „viel
Ärger und große Enttäuschung gesorgt haben“. Die
Ministerin fügte hinzu: „Ich habe es in den letzten Tagen
mehrfach betont und nutze auch heute die Gelegenheit,
alle Betroffenen um Entschuldigung zu bitten. Eine
kurzfristige Verschiebung von Abiturklausuren darf nicht
passieren. Prüfungen gleich welcher Art sind immer mit
Aufregung und Stress verbunden.“
Mit dem
IT-Dienstleister arbeitet das Schulministerium bereits
seit mehreren Jahren zusammen. Seit 2019 führt dieser
jährlich über 50 Downloadverfahren für das Land
Nordrhein-Westfalen durch. Dabei wird immer ein zweiter
Server vorgehalten, „sodass es auch am Dienstag einen
Plan B und eine Backup-Lösung gegeben hat“, erläuterte
die Ministerin. Dieser Server sei allerdings auch von der
Störung betroffen gewesen.
Als diese am
Dienstag auftrat, informierte das Ministerium am
Nachmittag die Schulen in mehreren Mails fortlaufend über
den Sachstand. Noch bis in den Abend hinein gab es die
Hoffnung, dass alternativ eine hausinterne Lösung
realisiert werden könnte: eine passwortgeschützte
Downloadmöglichkeit auf dem Server des
ministeriumseigenen Bildungsportals. „Wir wollten alles
daran setzen, den Termin am Mittwoch zu halten und damit
den Schülerinnen und Schülern die Belastungen einer
Verschiebung zu ersparen“, erklärte die Ministerin.
Gegen 20.00 Uhr waren über den Ministeriumsserver
schon 96 Prozent der Dateien hochgeladen. Parallel zum
Uploadprozess wurde eine E-Mail mit Anleitungen zum
Download erstellt. Da diese Mail mit dem Zugangslink
allerdings aufgrund eines Fehlers zu früh versandt wurde,
starteten die Schulen noch vor Ende des Uploadprozesses
ihre Downloadversuche. Der Server des Ministeriums war in
der Folge zeitweise nicht mehr zu erreichen. „Das war für
uns alle ein bitterer Moment und eine herbe
Enttäuschung”, sagte Ministerin Feller: „Die Lösung war
buchstäblich zum Greifen nah.“
Stattdessen
mussten um kurz nach 20.30 Uhr die Schulen in einer
weiteren Mail über die Verschiebung der Prüfungen
benachrichtigt werden. Die genaue Fehleranalyse wird
weitergehen, kündigte die Ministerin heute im
Schulausschuss an. Nach dem Abschluss der Abiturprüfungen
Ende Mai „werden wir nochmal die Geschehnisse und ihre
Ursachen analysieren und sicherstellen, dass sich ein
solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“
|
Download der Abituraufgaben
läuft reibungslos |
Keine weiteren technischen
Probleme. Wegen des Zuckerfestes können Schülerinnen und
Schüler muslimischen Glaubens auf den 9. Mai ausweichen
Düsseldorf/Duisburg, 19. April 2023 -
Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für das
Zentralabitur funktioniert wieder reibungslos. „Der
Download für die Berufskollegs und die allgemeinbildenden
Schulen für die Abiturprüfungen am morgigen Donnerstag
läuft ohne Probleme und wurde bereits von fast allen
Schulen erfolgreich abgeschlossen“, betonte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller.
Die
Ministerin versprach, dass die Gründe für die gestrigen
Download-Probleme mit Hilfe einer umfassenden
Fehleranalyse aufgeklärt werden. „Wir haben diesen
Prozess bereits gestern Nachmittag mit dem
IT-Dienstleister, der seit mehreren Jahren die Downloads
für das Ministerium technisch abwickelt, in Gang gesetzt
und werden genau prüfen, woran diese sehr ärgerliche
Störung gelegen hat“, erläuterte sie.
Dabei wurde
bereits festgestellt, dass die technischen
Schwierigkeiten am Dienstagnachmittag auch mehrere
Versuche, die Prüfungsaufgaben auf alternativen Wegen zu
verschicken, unmöglich machten. Eine Ursache für die
Probleme könnte mit der neu eingeführten
2-Faktoren-Authentifizierung zusammenhängen, auch wenn
sämtliche Tests im Vorfeld hierzu positiv verlaufen sind.
Um ein Restrisiko an dieser Stelle auszuschließen, wurde
die 2-Faktoren-Authentifizierung nun deaktiviert und zu
dem weiterhin hohen Sicherheitsstandard der Vorjahre
zurückgekehrt.
Nach Abschluss der Fehleranalyse
wird das Schulministerium weitere Maßnahmen ergreifen,
die sicherstellen, dass auch bei technischen Störungen
Lösungen für die Bereitstellung der Abituraufgaben
vorhanden sind. „Für die entstandenen Probleme bitte ich
ausdrücklich um Entschuldigung“, sagte Ministerin Feller.
„Ich kann verstehen, dass viele
Schülerinnen und Schüler sowie viele Lehrerinnen und
Lehrer sauer sind – ich bin es auch. Ich weiß genau, was
das für Abiturientinnen und Abiturienten bedeutet.“
Durch die Verschiebung der
Prüfungen werden nun rund 30.000 Abiturientinnen und
Abiturienten ihre Klausuren in den sechs Fächern
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik,
Technik (Grundkurs und Leistungskurs) am Freitag
schreiben. Die Prüfungen werden rechtssicher ablaufen,
kündigte Ministerin Feller an. „Aus diesem Grund haben
wir auch die Prüfungen an den Schulen, die gestern ihre
Downloads erfolgreich abschließen konnten, auf Freitag
verschoben.“ Dies betraf rund 300 Schulen.
Alle Schulen – also auch
diejenigen, die gestern bereits erfolgreich herunterladen
konnten – werden gebeten, am morgigen Donnerstag, den
20. April 2023, den Download für alle sechs Fächer erneut
durchzuführen. Für alle heruntergeladenen Dateien – alte
wie neue – gelten weiterhin die
Geheimhaltungsvorschriften. Schülerinnen und Schüler
muslimischen Glaubens müssen die Prüfungen am Freitag
nicht mitschreiben, erläuterte die Ministerin heute
Morgen.
„Wegen des muslimischen Zuckerfestes war
der Termin freigehalten worden“, sagte sie. „Wer wegen
des Festes nicht an den Prüfungen teilnehmen möchte, kann
nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung am 9. Mai
nachschreiben.“ Auch der Genehmigung von Sonderurlaub für
Lehrkräfte muslimischen Glaubens steht nichts im Wege,
sofern die Durchführung der Abiturprüfungen
sichergestellt ist.
|
Störung beim Aufgaben-Download im Zentralabitur |
Schriftliche Abiturprüfungen am
Mittwoch (19. April 2023) müssen auf Freitag (21. April
2023) verschoben werden
Düsseldorf, 19. April 2023 - Beim
Download der schriftlichen Abituraufgaben für das
Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April
2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen
war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den
19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre,
Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und
Leistungskurs).
Die technische Störung konnte im
Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben
werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen
schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher
prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023,
verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend
über die Störung und am Abend über die Verschiebung
informiert.
Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige
Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich
ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben
sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso
ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu
geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht
rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule
und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem
externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine
genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen
Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den
Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“
|
Dialogprozess zur Zukunft der gymnasialen
Oberstufe in NRW gestartet |
Düsseldorf 31.
März 2023 - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und
Verbänden sind auf Einladung der Ministerin zu einem
ersten Gedankenaustausch im Schulministerium
zusammengekommen Das Ministerium für Schule und Bildung
teilt mit: Auf Einladung von Ministerin Dorothee Feller
sind am Donnerstag, 30. März 2023, Vertreterinnen und
Vertreter aus der Landespolitik, den schulpolitischen
Verbänden und Organisationen sowie aus der Schulaufsicht
im Schulministerium zusammengekommen, um sich darüber
auszutauschen, wie nordrhein-westfälische Schülerinnen
und Schüler künftig ihren Weg zum Abitur beschreiten
sollen.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die
Frage, ob und inwieweit aus Sicht der beteiligten Akteure
Handlungsbedarf besteht, nachdem die
Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. März 2023 eine
Neufassung der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und
der Abiturprüfung beschlossen hatte.
Ministerin Feller: „Mit der neuen KMK-Vereinbarung liegen
überarbeitete Leitplanken für vergleichbare Wege zum
Abitur in den Bundesländern vor. Innerhalb dieser
Leitplanken haben die Länder weiterhin
Gestaltungsspielräume. Die Entscheidung, ob und wofür wir
diese Spielräume gegebenenfalls nutzen, sollte im
Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ebenso wie der
Schulen in einem möglichst breiten Konsens getroffen
werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir gestern mit
guten Gesprächen in den Austausch über die Zukunft der
gymnasialen Oberstufe gestartet sind. Diesen
Dialogprozess werden wir fortsetzen.“
Nach dem
Beschluss der KMK, dessen Zustandekommen auf Fach- und
Staatssekretärsebene intensiv begleitet wurde, hatte
Schulministerin Feller angekündigt, alle beteiligten
Akteure in die Diskussion über die zukünftige
Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe einzubinden. Das
gestrige Treffen im Schulministerium hat hierfür den
Auftakt gebildet. Ein nächster Termin ist für den
Frühsommer angesetzt.
|
Staatssekretär Mauer: Unsere
Schülerinnen und Schüler beweisen Wissbegier, Kreativität
und Begeisterungsfähigkeit
|
Düsseldorf 31.
März 2023 -
Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in
Bochum ausgezeichnet Das Ministerium für Schule und
Bildung teilt mit: An der Ruhr-Universität in Bochum
wurden am Mittwoch, 29. März 2023, die Landespreisträger
des Wettbewerbs „Jugend forscht“ ausgezeichnet.
Staatssekretär Urban Mauer, der bei der Preisverleihung
unter anderem die Sonderpreise des Schulministeriums für
die schöpferisch wertvollste Arbeit und für die beste
„Jugend forscht“-Schule des Landes übergab: „Um eine Idee
umzusetzen, braucht es Wissbegier und Kreativität,
Begeisterungsfähigkeit und nicht zuletzt einen langen
Atem. All dies haben die Preisträgerinnen und Preisträger
des Wettbewerbs ,Jugend forscht’ unter Beweis gestellt.
Zu ihren hervorragenden Leistungen gratuliere ich
herzlich und bedanke mich gleichzeitig bei allen, die sie
auf ihrem Weg gefördert und unterstützt haben.“
Ausgezeichnet wurden in den einzelnen Kategorien:
· Arbeitswelt: Linda Gemeinhardt und Ben Mattes
Krusekamp vom Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium,
Münster für „helper:Paper“ sowie Ben Siebert vom
Gymnasium Holthausen, Hattingen für „CodeUp“
· Biologie: Beeke Drechsler, Malte Cox und Leo
Roer vom Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Münster für
„Superworms Reloaded: Können Zophobas morio Polystyrol
verarbeiten?“ · Chemie: Felix Möller vom
Collegium Josephinum, Bonn für „Lederalternative aus
Abfall“ · Geo- und Raumwissenschaften: Anna
Köster vom Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster für „Das
Doppelsternsystem CSS080502 – Analyse anhand eigener
Beobachtungen und Recherchen“ ·
Mathematik/Informatik: Anna Miller vom Gymnasium
Canisianum, Lüdinghausen für „Zukunft berechnen? Ist die
Ausprägung von Merkmalen zukünftiger Generationen
simulierbar?“ sowie Simon Rulle und Arthur Achilles vom
Gymnasium St. Michael – Privates Gymnasium des Erzbistums
Paderborn für „Project Eagle - Echtzeitanalyse
antisemitische Verschwörungsmythen im Netz“
· Technik: Lauri Wilps von der
Königin-Luise-Schule, Köln für „L22 Fireprotect - ein
automatisches Feuermelde- & Löschsystem“ ·
Bestes interdisziplinäres Projekt: Falk Wannhof vom
Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh für
„Myzo-bio-stik“ · Sonderpreis für die
schöpferisch wertvollste Arbeit: Babette Röbbecke,
Theresa Bauer und Judith Göhler vom Luise-von-Duesberg
Gymnasium Kempen · Sonderpreis für die
„Jugend forscht“-Schule des Landes: Städtisches
St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.
Der
Wettbewerb „Jugend forscht“ fand in diesem Jahr zum 58.
Mal statt. Zur Teilnahme unter dem Motto „Mach Ideen
groß!“ hatten sich in Nordrhein-Westfalen 560 Jugendliche
und junge Erwachsene mit 336 Projekten angemeldet. Die
Landessiegerinnen und Landessieger haben sich für das
Bundesfinale in Bremen qualifiziert.
Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr
der Wettbewerb an der der Ruhr-Universität Bochum
ausgerichtet. Im Alfried-Krupp-Schülerlabor der
Wissenschaften stellten 75 Jungforscherinnen und
Jungforscher im Alter von 14 bis 20 Jahren insgesamt 48
Projekte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten
sich zuvor in den Regionalwettbewerben von „Jugend
forscht“ durchgesetzt.
|
|