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Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas –
Antragsstart in Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf, 16. Mai 2023 - Das
Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte
wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht
leitungsgebundene Energieträger ist in
Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt
können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben,
den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für
Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in
spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung
erfolgt online über:
www.heizkostenhilfe.nrw
Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund
1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl,
Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher
Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst
eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine
Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund
379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen
wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“
Ab sofort können selbstnutzende
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder
Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte
betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene
Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen
Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,
Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle
oder Koks verstanden.
Auf der Landesseite
www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab
ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe
in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird
die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale
Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen
Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme
mindestens 100 Euro betragen.
Bei der Härtefallhilfe des Bundes
werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom
1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind.
Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt
werden, sofern die oder der Antragstellende anhand
geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im
Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung
des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis
spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher
Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung,
Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine
Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus
anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.
Die Umsetzung der
Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen
rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig
erstattet werden.
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Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen
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Die
aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des
Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen
verschickt Notfallordner: www.notfallordner.nrw.de
- Präventionshandbuch
hier und
Handbuch Krisenprävention
Düseldorf, 3. Mai 2023 -
Das Ministerium für Schule und
Bildung hat den Notfallordner zur schulischen
Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und
erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen
Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde
insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch
als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch
online abrufbar ist.
Zur Einführung werden für
die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen
bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema
Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit
auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist
das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und
Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten
Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des
Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin
gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte
sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen
Platz.“
Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW
entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht
aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine
genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er
bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich
nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin
fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in
einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als
eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur
Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an
die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden,
zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie an Fachberatungsstellen.
Die
Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein
wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die
Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen
Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur
Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber
auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die
Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand
der Forschung ab.
Ministerin Feller: „Mit der
Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen
wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute
im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und
die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute
Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine
Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch
den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Alle
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention sollten sich mit dem neuen
Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und
sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen
austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie
Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie
erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die
Schulsozialarbeit.
Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai:
„Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit
seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention
von krisenhaften Situationen aller Art und
Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln
in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt.
Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher
gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen
die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders
zielführend. Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl,
gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von
Kompetenzen und wirken sich förderlich auf
Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen
belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die
Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen
Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die
Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten
dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir
unterstützen sie seit vielen Jahren.“
Die
Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen
Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor.
Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der
Jugendkriminalität des Innenministeriums, des
Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des
Schulministeriums und des Justizministeriums vom November
2019.
Zur Stärkung der Prävention und
Intervention wurden die Schulpsychologie und die
Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird
die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600
landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule
gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit
werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7
Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten
Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem
stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200
Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Neben der Schulsozialarbeit ist auch die
Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und
Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für
die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw.
kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen
Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land
und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Davon
befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen
im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den
Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die
Schulpsychologie geschaffen. Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer
demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich
ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen
immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und
Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders
wichtiges Anliegen.
Das Ministerium für Schule
und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam
zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits
ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention
ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen
aufmerksam beobachten.“
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Schulministerin Feller: Wir
ziehen weitere Konsequenzen aus neu entdeckten
Schwachstellen
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Das externe IT-Expertenteam legt
erste vorläufige Ergebnisse vor
Düsseldorf/Duisburg, 1. Mai 2023 - Das mit der Analyse der
IT-Infrastruktur der QUA-LiS in Soest beauftragte externe
IT-Expertenteam hat dem Ministerium für Schule und
Bildung am Wochenende erste vorläufige Ergebnisse
übermittelt. Danach sind bei der QUA-LiS weitere
Schwachstellen in der IT-Infrastruktur entdeckt und
unmittelbar geschlossen worden.
Da zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann,
dass es weitere Schwachstellen gibt, hat Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller entschieden, den
Server abzuschalten, auf dem sich derzeit mehrere
Schwachstellen kumuliert haben: „Aufgrund der Aufdeckung
weiterer Schwachstellen haben wir entschieden, den
betreffenden Server aus Sicherheitsgründen zunächst bis
auf Weiteres vom Netz zu nehmen. Wir müssen nach
aktuellen Kenntnisstand davon ausgehen, dass diese
Schwachstellen schon seit Jahren bestehen.“
Der
nun abgestellte Server der QUA-LiS wird von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von
Arbeitsgruppen der QUA-LiS als gemeinsame
Arbeitsplattform unter anderem für den Austausch von und
die gemeinsame Arbeit an Dokumenten genutzt. Das betrifft
zum Beispiel die Lehrplanarbeit oder den Bereich der
Fortbildung. Es wird jetzt mit Hochdruck an einer
sicheren Ersatzlösung gearbeitet. Da das externe
IT-Expertenteam die gesamte IT-Struktur der QUA-LiS
überprüfen soll, ist nicht ausgeschlossen, dass weitere
Schwachstellen gefunden werden.
Neben der
weiteren Schwachstellenanalyse hat das externe
IT-Expertenteam bereits mit der Forensik der bekannten
Schwachstelle begonnen und am Wochenende erstmals
bestätigt, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon
auszugehen ist, dass mindestens 16.557 Datensätze
ausgelesen wurden, die im Regelfall ausschließlich einen
Nutzernamen aus einer Kombination aus Vor- und Zunamen
enthalten.
Weiter ist nach bisherigen
Erkenntnissen davon auszugehen, dass mindestens 3.765
Datensätze mit weitergehenden personenbezogenen Daten
ausgelesen wurden. Diese Einträge konnten über den
Nutzernamen hinaus folgende Informationen enthalten:
· organisatorische Rolle im
Schulsystem (z.B. „stellvertretende Leitung“) ·
Institutionszugehörigkeit (z.B. Name der Schule)
· Postalische Adresse · Dienstliche
oder private Festnetz- oder Mobilfunknummer ·
Dienstliche oder private E-Mail-Adresse ·
weitere technische Daten (z.B. Erstellungsdatum des
jeweiligen Nutzeraccounts) Nicht alle Datensätze
enthalten alle Angaben.
Die Datensätze beziehen
sich aller Voraussicht nach auf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der QUA-LiS sowie auf weitere externe
Personen. In der Regel handelt es sich dabei um
Lehrkräfte, die in Arbeitsgruppen der QUA-LiS tätig
waren. Dass weitere Datensätze einsehbar waren und
weitere Personengruppen betroffen waren, ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, aber auch nicht
vollständig auszuschließen.
Aufgrund der langen
Dauer der Schwachstellen von möglichen mehreren Jahren
kann es durchaus sein, dass sich die genaue Datenmenge
nicht mehr zuverlässig ermitteln lässt. Zugehörige
Kennwörter konnten nach gegenwärtigen Kenntnisstand nicht
ausgelesen werden. Die Datenanalyse wird weiter
fortgesetzt. Abschließend erklärte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir werden alle
Untersuchungen weiter mit Hochdruck vorantreiben, um den
Missbrauch von Daten zu verhindern.“
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Tag des Baumes |
Minister Krischer zum Tag des
Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit
gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und
Gesundheit" Düseldorf, 25. April 2023 -
Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine
starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist
essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit" Anlässlich
des "Tags des Baumes" am 25. April betont Umweltminister
Oliver Krischer die Bedeutung einer vitalen Grünen
Infrastruktur für Natur, Mensch und Umwelt: "Eine starke
Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell -
für den Schutz der Biologischen Vielfalt, das Klima und
die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Bäume
verbessern die Luftqualität, schützen das Klima, bieten
wertvollen Lebensraum und nachwachsende Rohstoffe."
Minister Krischer ruft daher zu einem sorgsamen Umgang
und einer Stärkung der Grünen Infrastruktur auf - vom
Stadtbaum, über Garten- und Parkanlagen bis hin zu den
großen Waldgebieten.
Zur aktuellen Zahl der Woche:
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-baumes-25-april-eine-starke-gruene-infrastruktur-mit-gesunden-baeumen-ist-essentiell-fuer-vielfalt-klima-und-gesundheit-1682409320
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Schulministerium: Serverproblem, Fehleranalyse
und Schulausschuss |
Ministerin Feller: Wir wollen die
Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den
Schulen störungsfrei durch ihre Prüfungen führen
Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2023 - Die Schulministerin
informierte den Schulausschuss heute ausführlich darüber,
warum die für Mittwoch geplanten Abiturprüfungen auf den
heutigen Freitag verschoben werden mussten Das
Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller hat heute Vormittag
den Schulausschuss des Landtags über die technischen
Störungen beim Download der Abituraufgaben am vergangenen
Dienstag und die Maßnahmen informiert, die das
Schulministerium seitdem ergriffen hat.
„Unsere oberste Priorität besteht
darin, dass die schriftlichen Abiturprüfungen bis zum 22.
Mai störungsfrei und sicher durchgeführt werden können“,
betonte die Ministerin. „Wir konzentrieren uns jetzt voll
und ganz darauf, die angehenden Abiturientinnen und
Abiturienten gemeinsam mit den Schulen gut durch ihre
Prüfungen zu führen.“
Deshalb hat das Ministerium
gemeinsam mit dem IT-Dienstleister, der die Aufgaben
elektronisch bereitstellt, bereits das Downloadverfahren
angepasst. Insbesondere auf die im vergangenen Jahr
eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung wird im weiteren
Verlauf der Abiturprüfungen verzichtet.
„Darüber
hinaus stehen ab sofort zwei weitere, vom
IT-Dienstleister unabhängige Server auf Stand-by, die bei
einem erneuten Notfall sofort aktiviert werden können“,
erläuterte Ministerin Feller.
Eine Überprüfung
hat ergeben, dass bei einem Update des Downloadservers an
aktuelle Standards im Mai 2022 unter anderem
Einstellungen vorgenommen worden sind, die dazu geführt
haben, dass das System die hohe Anzahl gleichzeitiger
Zugriffe im Zentralabitur nicht vollumfänglich bewältigen
konnte. Ursache für die Problemsituation waren nicht die
Verwendung eines Videos oder die eingeführte
Zwei-Faktor-Authentifizierung an sich, sondern eine aus
heutiger Sicht nicht optimale Dimensionierung des
Systems, die im Zusammenwirken mit der neu eingeführten
Authentifizierung und gleichzeitig hohen Lastspitzen nach
jetzigem Kenntnisstand zu einem Ausfall einzelner
Hintergrunddienste geführt hat. Im Detail
berichtete sie über die Geschehnisse vom Dienstag und
deren Auswirkungen, die bei Schülerinnen und Schülern,
Eltern und Lehrkräften nachvollziehbarerweise für „viel
Ärger und große Enttäuschung gesorgt haben“. Die
Ministerin fügte hinzu: „Ich habe es in den letzten Tagen
mehrfach betont und nutze auch heute die Gelegenheit,
alle Betroffenen um Entschuldigung zu bitten. Eine
kurzfristige Verschiebung von Abiturklausuren darf nicht
passieren. Prüfungen gleich welcher Art sind immer mit
Aufregung und Stress verbunden.“
Mit dem
IT-Dienstleister arbeitet das Schulministerium bereits
seit mehreren Jahren zusammen. Seit 2019 führt dieser
jährlich über 50 Downloadverfahren für das Land
Nordrhein-Westfalen durch. Dabei wird immer ein zweiter
Server vorgehalten, „sodass es auch am Dienstag einen
Plan B und eine Backup-Lösung gegeben hat“, erläuterte
die Ministerin. Dieser Server sei allerdings auch von der
Störung betroffen gewesen.
Als diese am
Dienstag auftrat, informierte das Ministerium am
Nachmittag die Schulen in mehreren Mails fortlaufend über
den Sachstand. Noch bis in den Abend hinein gab es die
Hoffnung, dass alternativ eine hausinterne Lösung
realisiert werden könnte: eine passwortgeschützte
Downloadmöglichkeit auf dem Server des
ministeriumseigenen Bildungsportals. „Wir wollten alles
daran setzen, den Termin am Mittwoch zu halten und damit
den Schülerinnen und Schülern die Belastungen einer
Verschiebung zu ersparen“, erklärte die Ministerin.
Gegen 20.00 Uhr waren über den Ministeriumsserver
schon 96 Prozent der Dateien hochgeladen. Parallel zum
Uploadprozess wurde eine E-Mail mit Anleitungen zum
Download erstellt. Da diese Mail mit dem Zugangslink
allerdings aufgrund eines Fehlers zu früh versandt wurde,
starteten die Schulen noch vor Ende des Uploadprozesses
ihre Downloadversuche. Der Server des Ministeriums war in
der Folge zeitweise nicht mehr zu erreichen. „Das war für
uns alle ein bitterer Moment und eine herbe
Enttäuschung”, sagte Ministerin Feller: „Die Lösung war
buchstäblich zum Greifen nah.“
Stattdessen
mussten um kurz nach 20.30 Uhr die Schulen in einer
weiteren Mail über die Verschiebung der Prüfungen
benachrichtigt werden. Die genaue Fehleranalyse wird
weitergehen, kündigte die Ministerin heute im
Schulausschuss an. Nach dem Abschluss der Abiturprüfungen
Ende Mai „werden wir nochmal die Geschehnisse und ihre
Ursachen analysieren und sicherstellen, dass sich ein
solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“
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Download der Abituraufgaben
läuft reibungslos |
Keine weiteren technischen
Probleme. Wegen des Zuckerfestes können Schülerinnen und
Schüler muslimischen Glaubens auf den 9. Mai ausweichen
Düsseldorf/Duisburg, 19. April 2023 -
Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für das
Zentralabitur funktioniert wieder reibungslos. „Der
Download für die Berufskollegs und die allgemeinbildenden
Schulen für die Abiturprüfungen am morgigen Donnerstag
läuft ohne Probleme und wurde bereits von fast allen
Schulen erfolgreich abgeschlossen“, betonte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller.
Die
Ministerin versprach, dass die Gründe für die gestrigen
Download-Probleme mit Hilfe einer umfassenden
Fehleranalyse aufgeklärt werden. „Wir haben diesen
Prozess bereits gestern Nachmittag mit dem
IT-Dienstleister, der seit mehreren Jahren die Downloads
für das Ministerium technisch abwickelt, in Gang gesetzt
und werden genau prüfen, woran diese sehr ärgerliche
Störung gelegen hat“, erläuterte sie.
Dabei wurde
bereits festgestellt, dass die technischen
Schwierigkeiten am Dienstagnachmittag auch mehrere
Versuche, die Prüfungsaufgaben auf alternativen Wegen zu
verschicken, unmöglich machten. Eine Ursache für die
Probleme könnte mit der neu eingeführten
2-Faktoren-Authentifizierung zusammenhängen, auch wenn
sämtliche Tests im Vorfeld hierzu positiv verlaufen sind.
Um ein Restrisiko an dieser Stelle auszuschließen, wurde
die 2-Faktoren-Authentifizierung nun deaktiviert und zu
dem weiterhin hohen Sicherheitsstandard der Vorjahre
zurückgekehrt.
Nach Abschluss der Fehleranalyse
wird das Schulministerium weitere Maßnahmen ergreifen,
die sicherstellen, dass auch bei technischen Störungen
Lösungen für die Bereitstellung der Abituraufgaben
vorhanden sind. „Für die entstandenen Probleme bitte ich
ausdrücklich um Entschuldigung“, sagte Ministerin Feller.
„Ich kann verstehen, dass viele
Schülerinnen und Schüler sowie viele Lehrerinnen und
Lehrer sauer sind – ich bin es auch. Ich weiß genau, was
das für Abiturientinnen und Abiturienten bedeutet.“
Durch die Verschiebung der
Prüfungen werden nun rund 30.000 Abiturientinnen und
Abiturienten ihre Klausuren in den sechs Fächern
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik,
Technik (Grundkurs und Leistungskurs) am Freitag
schreiben. Die Prüfungen werden rechtssicher ablaufen,
kündigte Ministerin Feller an. „Aus diesem Grund haben
wir auch die Prüfungen an den Schulen, die gestern ihre
Downloads erfolgreich abschließen konnten, auf Freitag
verschoben.“ Dies betraf rund 300 Schulen.
Alle Schulen – also auch
diejenigen, die gestern bereits erfolgreich herunterladen
konnten – werden gebeten, am morgigen Donnerstag, den
20. April 2023, den Download für alle sechs Fächer erneut
durchzuführen. Für alle heruntergeladenen Dateien – alte
wie neue – gelten weiterhin die
Geheimhaltungsvorschriften. Schülerinnen und Schüler
muslimischen Glaubens müssen die Prüfungen am Freitag
nicht mitschreiben, erläuterte die Ministerin heute
Morgen.
„Wegen des muslimischen Zuckerfestes war
der Termin freigehalten worden“, sagte sie. „Wer wegen
des Festes nicht an den Prüfungen teilnehmen möchte, kann
nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung am 9. Mai
nachschreiben.“ Auch der Genehmigung von Sonderurlaub für
Lehrkräfte muslimischen Glaubens steht nichts im Wege,
sofern die Durchführung der Abiturprüfungen
sichergestellt ist.
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Störung beim Aufgaben-Download im Zentralabitur |
Schriftliche Abiturprüfungen am
Mittwoch (19. April 2023) müssen auf Freitag (21. April
2023) verschoben werden
Düsseldorf, 19. April 2023 - Beim
Download der schriftlichen Abituraufgaben für das
Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April
2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen
war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den
19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre,
Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und
Leistungskurs).
Die technische Störung konnte im
Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben
werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen
schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher
prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023,
verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend
über die Störung und am Abend über die Verschiebung
informiert.
Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige
Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich
ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben
sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso
ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu
geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht
rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule
und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem
externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine
genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen
Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den
Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“
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Dialogprozess zur Zukunft der gymnasialen
Oberstufe in NRW gestartet |
Düsseldorf 31.
März 2023 - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und
Verbänden sind auf Einladung der Ministerin zu einem
ersten Gedankenaustausch im Schulministerium
zusammengekommen Das Ministerium für Schule und Bildung
teilt mit: Auf Einladung von Ministerin Dorothee Feller
sind am Donnerstag, 30. März 2023, Vertreterinnen und
Vertreter aus der Landespolitik, den schulpolitischen
Verbänden und Organisationen sowie aus der Schulaufsicht
im Schulministerium zusammengekommen, um sich darüber
auszutauschen, wie nordrhein-westfälische Schülerinnen
und Schüler künftig ihren Weg zum Abitur beschreiten
sollen.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die
Frage, ob und inwieweit aus Sicht der beteiligten Akteure
Handlungsbedarf besteht, nachdem die
Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. März 2023 eine
Neufassung der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und
der Abiturprüfung beschlossen hatte.
Ministerin Feller: „Mit der neuen KMK-Vereinbarung liegen
überarbeitete Leitplanken für vergleichbare Wege zum
Abitur in den Bundesländern vor. Innerhalb dieser
Leitplanken haben die Länder weiterhin
Gestaltungsspielräume. Die Entscheidung, ob und wofür wir
diese Spielräume gegebenenfalls nutzen, sollte im
Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ebenso wie der
Schulen in einem möglichst breiten Konsens getroffen
werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir gestern mit
guten Gesprächen in den Austausch über die Zukunft der
gymnasialen Oberstufe gestartet sind. Diesen
Dialogprozess werden wir fortsetzen.“
Nach dem
Beschluss der KMK, dessen Zustandekommen auf Fach- und
Staatssekretärsebene intensiv begleitet wurde, hatte
Schulministerin Feller angekündigt, alle beteiligten
Akteure in die Diskussion über die zukünftige
Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe einzubinden. Das
gestrige Treffen im Schulministerium hat hierfür den
Auftakt gebildet. Ein nächster Termin ist für den
Frühsommer angesetzt.
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Staatssekretär Mauer: Unsere
Schülerinnen und Schüler beweisen Wissbegier, Kreativität
und Begeisterungsfähigkeit
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Düsseldorf 31.
März 2023 -
Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in
Bochum ausgezeichnet Das Ministerium für Schule und
Bildung teilt mit: An der Ruhr-Universität in Bochum
wurden am Mittwoch, 29. März 2023, die Landespreisträger
des Wettbewerbs „Jugend forscht“ ausgezeichnet.
Staatssekretär Urban Mauer, der bei der Preisverleihung
unter anderem die Sonderpreise des Schulministeriums für
die schöpferisch wertvollste Arbeit und für die beste
„Jugend forscht“-Schule des Landes übergab: „Um eine Idee
umzusetzen, braucht es Wissbegier und Kreativität,
Begeisterungsfähigkeit und nicht zuletzt einen langen
Atem. All dies haben die Preisträgerinnen und Preisträger
des Wettbewerbs ,Jugend forscht’ unter Beweis gestellt.
Zu ihren hervorragenden Leistungen gratuliere ich
herzlich und bedanke mich gleichzeitig bei allen, die sie
auf ihrem Weg gefördert und unterstützt haben.“
Ausgezeichnet wurden in den einzelnen Kategorien:
· Arbeitswelt: Linda Gemeinhardt und Ben Mattes
Krusekamp vom Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium,
Münster für „helper:Paper“ sowie Ben Siebert vom
Gymnasium Holthausen, Hattingen für „CodeUp“
· Biologie: Beeke Drechsler, Malte Cox und Leo
Roer vom Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Münster für
„Superworms Reloaded: Können Zophobas morio Polystyrol
verarbeiten?“ · Chemie: Felix Möller vom
Collegium Josephinum, Bonn für „Lederalternative aus
Abfall“ · Geo- und Raumwissenschaften: Anna
Köster vom Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster für „Das
Doppelsternsystem CSS080502 – Analyse anhand eigener
Beobachtungen und Recherchen“ ·
Mathematik/Informatik: Anna Miller vom Gymnasium
Canisianum, Lüdinghausen für „Zukunft berechnen? Ist die
Ausprägung von Merkmalen zukünftiger Generationen
simulierbar?“ sowie Simon Rulle und Arthur Achilles vom
Gymnasium St. Michael – Privates Gymnasium des Erzbistums
Paderborn für „Project Eagle - Echtzeitanalyse
antisemitische Verschwörungsmythen im Netz“
· Technik: Lauri Wilps von der
Königin-Luise-Schule, Köln für „L22 Fireprotect - ein
automatisches Feuermelde- & Löschsystem“ ·
Bestes interdisziplinäres Projekt: Falk Wannhof vom
Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh für
„Myzo-bio-stik“ · Sonderpreis für die
schöpferisch wertvollste Arbeit: Babette Röbbecke,
Theresa Bauer und Judith Göhler vom Luise-von-Duesberg
Gymnasium Kempen · Sonderpreis für die
„Jugend forscht“-Schule des Landes: Städtisches
St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.
Der
Wettbewerb „Jugend forscht“ fand in diesem Jahr zum 58.
Mal statt. Zur Teilnahme unter dem Motto „Mach Ideen
groß!“ hatten sich in Nordrhein-Westfalen 560 Jugendliche
und junge Erwachsene mit 336 Projekten angemeldet. Die
Landessiegerinnen und Landessieger haben sich für das
Bundesfinale in Bremen qualifiziert.
Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr
der Wettbewerb an der der Ruhr-Universität Bochum
ausgerichtet. Im Alfried-Krupp-Schülerlabor der
Wissenschaften stellten 75 Jungforscherinnen und
Jungforscher im Alter von 14 bis 20 Jahren insgesamt 48
Projekte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten
sich zuvor in den Regionalwettbewerben von „Jugend
forscht“ durchgesetzt.
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Verkaufsstart des bundesweit
gültigen 49 Euro-Tickets am Montag - großer
Zuspruch erwartet
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Düsseldorf,
31. März 2023 -
Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Verkehrsminister Oliver
Krischer erwartet einen großen Zuspruch zum Verkaufsstart
des Deutschlandtickets am Montag (3. April). "Ein Ticket,
ein Preis, ein Tarifgebiet: Mit dem Deutschlandticket
denken wir Mobilität im Öffentlichen Personen-Nahverkehr
neu. Die Zeiten, in denen Kundinnen und Kunden ein
Tarifabitur beim Fahrkartenkauf brauchen, sind vorbei",
sagte Minister Krischer, der zugleich Vorsitzender der
Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern ist.
"Das Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt
im ÖPNV und wurde in einer Rekordzeit umgesetzt. Ab dem
3. April können wir jeder Person, die es will, ein
bundesweites, günstiges und einfaches Ticket anbieten.
Das hätte im Sommer letzten Jahres niemand für möglich
gehalten", ergänzte der Minister. "Mit dem neuen Ticket
werden Millionen Pendlerinnen und Pendler entlastet und
vielen Menschen ein attraktiver Anreiz für eine
klimafreundliche Mobilität geboten", ergänzte Minister
Krischer.
Mit dem Deutschlandticket können ab dem
1. Mai bundesweit alle regulären Busse, Straßenbahnen,
Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und
Regionalexpresszüge des ÖPNV in der 2. Klasse zum Preis
von 49 Euro genutzt werden. Das digitale Ticket gibt es
nur im Abo mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit.
Weitere Informationen
Das
Ministervideo zum Verkaufsstart des Deutschlandtickets
finden Sie hier
Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Deutschlandticket
finden Sie auf www.mobil.nrw
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Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer sollen unsere Lehrkräfte unterstützen und
entlasten
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Handlungskonzept für eine bessere Unterrichtsversorgung
wird umgesetzt Düsseldorf, 31. März 2023 -
Das Ministerium für Schule und Bildung bringt die
Umsetzung des Handlungskonzepts für eine bessere
Unterrichtsversorgung weiter voran. Die Grundschulen
können nunmehr damit beginnen, Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer einzustellen. Nach Verbändebeteiligung und
Kabinettbefassung werden zudem die erforderlichen
Verordnungen für die Maßnahmen aus dem Bereich der
Lehrkräfteausbildung in Kraft gesetzt.
Ebenso
werden die Erlassänderungen aus dem Bereich der
Lehrkräfteeinstellung in Kürze umgesetzt. Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Alle
Personalmaßnahmen aus unserem Handlungskonzept befinden
sich jetzt in der Umsetzung. Damit ist der Weg frei für
eine gezielte Unterstützung unserer Schulen. Im
Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Grundschulen. Wir
erweitern hier unter anderem die Möglichkeiten für den
Seiteneinstieg und schaffen die Voraussetzungen für die
Einstellung von Alltagshelferinnen und
Alltagshelferinnen. Sie sollen die Lehrkräfte an
Grundschulen unterstützen und entlasten, damit diese sich
stärker auf ihren Unterricht konzentrieren können.“
Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern an
Grundschulen ist durch eine Vielzahl von Tätigkeiten
geprägt, die über die Kerntätigkeit Unterrichten
hinausgehen. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen
Lehrkräften eine spürbare Entlastung und Unterstützung
anbieten, indem sie verschiedene Alltagsaufgaben
übernehmen. Das kann zum Beispiel die Vorbereitung des
Klassenzimmers, die Beaufsichtigung oder auch die
Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei der
Herstellung der Arbeitsfähigkeit sein.
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer müssen keine
formelle Qualifikation nachweisen. Entscheidend ist vor
allem die Eignung für diese Form von Unterstützung. Die
Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung. Die
Stellen werden als Tarifstellen mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden
ausgeschrieben.
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf
unbesetzten Stellen eingestellt. Dies steht aber der
Einstellung von Lehrkräften nicht im Wege. Im Bereich
der Lehrkräfteeinstellung wird das Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung in Kürze durch Erlassänderungen
umgesetzt. Im Bereich der Lehrkräfteausbildung erfolgt
die Umsetzung auf dem Verordnungswege.
Im
Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen für die Grundschule
und das Berufskolleg: · Der
Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen
Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen
geöffnet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit
entsprechenden Hochschulabschlüssen können damit die
volle Lehramtsbefähigung für die Grundschule erwerben.
Das war bislang nicht möglich. ·
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren
Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an
Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-,
Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die
entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben. ·
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die
Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt
zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der
Grundschule abbilden. · Der Duale Master für
die technischen Fachrichtungen des Berufskollegs wird für
Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von
Universitäten geöffnet und auf neue berufliche
Fachrichtungen ausgedehnt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
absolvieren ein berufsbegleitendes lehramtsbezogenes
Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs. Nach
Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt ein
berufsbegleitender Vorbereitungsdienst. Außerdem werden
folgende weitere Maßnahmen umgesetzt: ·
Lehrkräften aus Drittstaaten soll der Einstieg in den
Schuldienst erleichtert werden. Das bisher erforderliche
Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog.
Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Für
eine dauerhafte Übernahme muss jedoch weiterhin das
Niveau C2 erreicht werden. · Jede
Neueinstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften
soll zukünftig mit der Möglichkeit einer Abordnung an
besonders belastete Schulen verbunden werden.
Voraussetzung ist, dass die abordnende Stammschule
ausreichend gut mit Lehrkräften versorgt ist.
Die aufgeführten Maßnahmen treten zum 1. Mai 2023 in
Kraft.
Bildungsministerin Feller: „Das Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung ist ein wichtiger Schritt, um
unsere Schulen gezielt zu unterstützen. Ich bin sehr
froh, dass es uns gelungen ist, innerhalb von einem
Vierteljahr alle Maßnahmen in die Wege zu leiten und
danke allen Beteiligten. Wir nehmen bei der Umsetzung des
Handlungskonzeptes vor allem die Grundschulen in den
Blick und die Schulen, die vom Lehrkräftemangel besonders
betroffen sind. Wir werden die Umsetzung unseres
Handlungskonzepts intensiv begleiten und bereits jetzt
weitere mögliche Maßnahmen prüfen.“
Die
Landesregierung hatte im Dezember 2022 ein umfangreiches
Handlungskonzept zur Verbesserung der
Unterrichtsversorgung vorgelegt mit kurz-, mittel-
und langfristig wirkenden Maßnahmen. Das Konzept umfasst
die Bereiche der Lehrerausbildung und Lehrereinstellung,
Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. Die
dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungskonzepts wurden
bereits im Februar 2023 umgesetzt.
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Nordrhein-Westfalen ist startklar für das
Deutschlandticket |
Düsseldorf,
29. März 2023 - Zuversicht bei
Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen des ÖPNV vor dem
Verkaufsstart am 3. April - Details zur Fahrradmitnahme
und zur 1. Klasse-Nutzung Nordrhein-Westfalen blickt
zuversichtlich und gut vorbereitet auf den Verkaufsstart
des bundesweit gültigen Deutschlandtickets am 3. April.
Sozialticket Nordrhein-Westfalen
prüft, wie andere Bundesländer auch, die
Einführung eines Sozialtarifs zum
Deutschlandticket in den nächsten Monaten.
"Mobilität muss für alle einfacher und besser
werden und vor allem bezahlbar bleiben", sagte
Minister Krischer. Jobtickets Als weiteren Anreiz
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das
Deutschlandticket zusätzlich rabattiert, wenn
sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber daran
beteiligt.
Demnach soll es die
Möglichkeit geben, das Deutschlandticket im
Rahmen eines Jobticketangebots auch Unternehmen
bereitzustellen. Bei einem Arbeitgeberzuschuss
von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis
sollen weitere 5 Prozent Übergangsabschlag auf
den Ausgabepreis gewährt werden - insgesamt
beläuft sich der Abschlag damit auf 30 Prozent.
"Die westfälischen Verkehrsunternehmen
sind bereit für den Start des Deutschlandtickets.
Die Fahrgäste in Westfalen-Lippe können bei ihren
Unternehmen vor Ort online, per App und im
Kundenzentrum ihr Deutschlandticket erwerben. Die
Umsetzung war und bleibt ein großer Kraftakt.
Denn mit der Einführung des Deutschlandtickets
geht die Arbeit weiter.
Wenn wir die
Verkehrswende und die zentrale Rolle des
öffentlichen Nahverkehrs umsetzen wollen, müssen
wir nicht nur in günstige Ticketangebote
investieren. Der Preis ist nur einer der
Faktoren, die den Ausschlag geben für einen
Umstieg in Bus und Bahn. Zudem brauchen wir
Investitionen in die Infrastruktur, um das
Angebot auszuweiten", sagt Dr. Oliver Mietzsch,
Geschäftsführer der WestfalenTarif GmbH.
Zusatzregelungen Kinder unter 6
Jahren können kostenlos mitgenommen werden.
Ebenfalls kostenfrei im Deutschlandticket ist die
Mitnahme von Hunden. Zum 1. Juli werden
landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen gültige
Zusatztickets für die 1. Klasse Nutzung und
Fahrradmitnahme - vorbehaltlich der Zustimmung
der regionalen Gremien der Tariforganisationen -
eingeführt.
Das auch zum Deutschlandticket kompatible
1. Klasse-Zusatzticket für wird für 69 Euro pro
Monat angeboten, das Fahrrad-Monatsabo zum Preis
von 39 Euro.
Die im
NRW-Tarif angebotenen Zusatztickets sind analog
wie das Deutschlandticket als monatlich kündbares
Abonnement erhältlich. Die Angebote für die
Nutzung der 1. Wagenklasse und die
Fahrradmitnahme in ganz Nordrhein-Westfalen
schließen damit die Lücke, bis bundesweite
Lösungen für jegliche Zusatznutzen eingeführt
werden.
|
"Ein
Ticket, ein Preis, ein Tarifgebiet: Dem Start des
Deutschlandtickets steht nichts mehr im Wege", sagte
Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer bei einem
gemeinsamen Pressegespräch mit den
nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden und dem Verband
deutscher Verkehrsunternehmen in Düsseldorf.
"Das
Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt im
öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und wurde in
einer Rekordzeit umgesetzt. Jetzt können wir jeder
Person, die es will, ein bundesweites, günstiges und
einfaches Ticket zum Verkaufsstart anbieten. Die Zeiten,
in denen Kundinnen und Kunden ein Tarifabitur beim
Fahrkartenkauf brauchten, sind vorbei. Das hätte im
Sommer letzten Jahres niemand für möglich gehalten",
ergänzte der Minister.
"Mit dem neuen
Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler
entlastet. Und es wird vielen Menschen ein Anreiz zum
Umstieg auf Bus und Bahnen gegeben. Wir schaffen
attraktive Angebote, die den Umstieg auf den ÖPNV
erleichtern und klimafreundliche Mobilität fördern",
ergänzte Krischer.
"Aber klar ist auch: Die
Arbeit an diesem Reformprojekt ist nicht beendet. Es wird
auch nach der offiziellen Einführung am 1. Mai
weitergehen. Die Reformen im ÖPNV werden weitergehen,
auch in Nordrhein-Westfalen." Erst in der letzten Woche
haben die Bundesländer in Aachen auf der
Verkehrsministerkonferenz unter Vorsitz von
Nordrhein-Westfalen weitere Vereinbarungen zur Umsetzung
des Deutschlandtickets beschlossen. Am kommenden Freitag
wird der Bundesrat die Finanzierung des 49 Euro-Tickets
beschließen.
"Damit wird der Weg für den
Verkaufsstart am 3. April endgültig frei gemacht", sagte
Minister Oliver Krischer. Mit dem Deutschlandticket
können am 1. Mai bundesweit alle regulären Busse,
Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen,
Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse zum
Preis von 49 Euro genutzt werden. Das digitale Ticket
gibt es nur im Abo mit einer monatlichen
Kündigungsmöglichkeit.
"Die Verkehrsunternehmen
im VDV NRW sind bestens vorbereitet und starten zum
Beginn des Vorverkaufs eine breit angelegte
Kommunikationskampagne für das Deutschland-Ticket. Wir
sind davon überzeugt, dass es gut angenommen wird und
erwarten bundesweit 5 bis 6 Millionen Neukundinnen und
Neukunden in Abonnements, davon zahlreiche Umsteigerinnen
und Umsteiger vom Auto", sagte Stefanie Haaks,
Vorsitzende des Vorstands der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB) und Mitglied des Präsidiums des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV).
"Die Einführung des
Deutschlandtickets mit seinen Zielen muss uns alle aber
auch antreiben, den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur
umfassend und schnell voranzubringen. Sonst ist das neue
Ticket nur ein weiterer Versuch auf dem holprigen Weg zur
Verkehrswende."
Auch die Verkehrsverbünde sind
zuversichtlich mit Blick auf den Verkaufsstart am
kommenden Montag. "Wir sind bereit. Gemeinsam mit unseren
Partnern im Verbundraum und auf politischer Ebene haben
wir die Einführung des Deutschlandtickets in den letzten
Monaten intensiv vorbereitet. Jetzt starten wir mit der
Vermarktung durch", sagte José Luis Castrillo, Vorstand
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
"Unsere
Bestandskundinnen und -kunden sind informiert und auch
Neukundinnen und -kunden können sich bereits jetzt in den
Apps für einen Kauf registrieren. Nach den bisherigen
Rückmeldungen unserer Verkehrsunternehmen wollen knapp 95
Prozent der angeschriebenen Kunden das Deutschlandticket
nutzen", erklärt der VRR-Vorstand.
"Der
Startschuss am 1. Mai bedeutet einen Meilenstein für die
Umsetzung der Verkehrswende. Denn das Deutschlandticket
bietet die Chance, die traditionellen Tarifstrukturen zu
vereinfachen und damit mehr Fahrgäste für den
öffentlichen Nahverkehr zu begeistern." Zum Start des
Deutschlandtickets am 1. Mai wird eine buchbare
Upgradelösung zum Semesterticket angeboten.
Dieses Übergangsangebot soll schnellstmöglich durch die
Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells abgelöst
werden. "Wir wollen, dass alle Studentinnen und Studenten
am Mehrwert des Deutschlandtickets partizipieren können",
sagte Krischer. Die Upgradelösung macht das
Semesterticket kompatibel zum Deutschlandticket und
ermöglicht, dass Studierende am Deutschlandticket
partizipieren können und nicht doppelt zahlen müssen.
Katrin Bünten, Leiterin Tarif und Vertrieb des
Aachener Verkehrsverbundes (AVV), ergänzt: "Wir haben in
den letzten Monaten mit allen Partnern im AVV an der
Umsetzung des Deutschlandtickets gearbeitet und freuen
uns, auch den zahlreichen Studierenden ein Upgrade in der
naveo-App zum Start im Mai anbieten zu können."
"Die Verkehrsunternehmen im VRS und wir als
Verbundgesellschaft unterstützen das Deutschlandticket
natürlich mit voller Kraft. Wir sind guter Dinge, dass
dieses besonders einfache Tarifangebot einen wertvollen
Beitrag zur Verkehrswende leisten kann und machen uns auf
einen Ansturm bei den Verkehrsunternehmen als
Vertragspartnern der Fahrgäste in den nächsten Wochen
gefasst", erklärte Michael Vogel, Geschäftsführer des
Verkehrsverbundes Rhein-Sieg GmbH (VRS).
Weitere
Informationen:
und Antworten zu den wichtigsten Fragen zum
Deutschlandticket finden Sie auf www.mobil.nrw
|
"Das Deutschlandticket ist startklar" |
-
Verkehrsministerkonferenz von Bund und Länder tagte in
Aachen - 49 Euro-Ticket, Klimaschutz und
Passagierkontrollen an Flughäfen im Mittelpunkt
Aachen, 23.
März 2023 - Bund und Länder
sehen die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai
und dem Vorverkaufsstart am 3. April im Plan. Auf ihrer
Frühjahrskonferenz haben sich die Fachministerinnen und
Fachminister auf weitere Details für das Nachfolgemodell
des 9 Euro-Tickets geeinigt und blicken zuversichtlich
auf die abschließende parlamentarische Beratung im
Bundesrat in der nächsten Woche.
"Ein Ticket, ein
Preis, ein Tarifgebiet: Dem Start des Deutschlandtickets
steht nichts mehr im Wege", sagte der
nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsminister
Oliver Krischer, der für die nächsten beiden Jahre in
Personalunion auch Vorsitzender der
Verkehrsministerkonferenz ist. "Das Deutschlandticket ist
das größte Reformprojekt im Öffentlichen
Personen-Nahverkehr und wird ein wichtiger Meilenstein
auf dem Weg hin zur Verkehrswende", sagte Krischer zum
Abschluss der Frühjahrstagung in Aachen.
"Mit dem
neuen Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler
entlastet und vielen Menschen einen Anreiz zum Umstieg
auf Bus und Bahnen gegeben", ergänzte Krischer. "Das wird
die größte ÖPNV-Tarifreform in unserem Land. Mit dem
Deutschlandticket denken wir Mobilität neu. Wir schaffen
attraktive Angebote, die den Umstieg auf den ÖPNV
erleichtern und klimafreundliche Mobilität fördern. Ich
bin überzeugt: Das Deutschlandticket wird dem ÖPNV einen
weiteren Schub und höhere Fahrgastzahlen bescheren",
erklärt Susanne Henckel, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Als
eine der letzten offenen Detailfragen einigten sich Bund
und Länder darauf, dass zum Start des Deutschlandtickets
am 1. Mai eine buchbare Upgradelösung für Studierende
angeboten wird. Dieses Übergangsangebot soll
schnellstmöglich durch die Erarbeitung eines bundesweiten
Solidarmodells abgelöst werden. Um die bestehenden
Solidarmodelle bei Semestertickets für alle Studierenden
auf Dauer rechtssicher zu erhalten, werden Bund und
Länder kurzfristig einen Vorschlag zur Integration dieses
Tickets in die Systematik des Deutschlandtickets
erarbeiten.
"Wir wollen, dass alle Studentinnen
und Studenten am Mehrwert des Deutschlandtickets
partizipieren können", sagte Krischer zum Beschluss auf
der Verkehrsministerkonferenz. Als weitreichenden
Beschluss wertete Minister Oliver Krischer die Einigung
der Verkehrsministerkonferenz für mehr Flexibilität und
Freiheit für die Kommunen beim Tempo 30. Die
Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und
Senatoren begrüßen die Initiative von mittlerweile fast
600 Städten und forderten den Bund auf, die
straßenrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen.
"Immer mehr
Kommunen wollen selbst entscheiden, wie sie ihren Verkehr
vor Ort organisieren und lenken. Bisher leiden die Städte
in Verkehrsangelegenheiten unter einer überbordenden
Bürokratie. Dieser enge Rahmen sollte gelockert werden,
um den Verkehr sicherer, klimaschonender und gesünder zu
gestalten." Nordrhein-Westfalen als Vorsitzland wird das
Thema aber weiterhin verfolgen und kündigte weitere
Beratungen auf den nächsten Konferenzen an.
Minister Krischer begrüßte auch das Einlenken des
Bundesinnenministeriums zur Neuausrichtung der
Passagierkontrolle an Flughafen in Deutschland. Die
Verkehrsministerkonferenz hatte im Herbst auf Initiative
von Nordrhein-Westfalen den Bund aufgefordert,
Konsequenzen aus den organisatorischen und personellen
Schwierigkeiten im Sommer zu ziehen und die
Sicherheitskontrollen in die Hand der Flughäfen zu
übertragen.
Die Bundesinnenministerin ist diesem
Ansinnen nun gefolgt und wird bei allen Flughäfen in
Zuständigkeit des Bundes den Flughafenbetreibern die
Übernahme der Luftsicherheitskontrollen nach dem Vorbild
des Flughafens Frankfurt anzubieten.
"Solche
Szenen wie im Sommer mit großen Warteschlangen und
Tumulten an den Kontrollstellen dürfen sich nicht
wiederholen. Die Privatisierung der Sicherheitskontrollen
hat sich nicht bewährt. Hier muss ein Umdenken
stattfinden. Die Flughäfen müssen mehr Einfluss und
Gestaltungsmöglichkeiten bei den Kontrollen haben. Daher
begrüße ich, dass der Bund dieser Forderung der Länder
jetzt ermöglichen will", sagte Minister Krischer.
Mit einer Umsetzung des neuen Modells wird allerdings
nicht vor dem Jahreswechsel gerechnet. Minister Krischer:
"Der Bund muss bis dahin sicherstellen, dass sich in den
Ferienzeiten die Probleme aus dem Sommer 2022 nicht
wiederholen."
Interesse an der Übernahme
der Sicherheitskontrollen in Eigenregie haben
die Flughäfen in Hannover, Berlin/Brandenburg, Hamburg,
Köln/Bonn und Düsseldorf bekundet. Weitere Beschlüsse der
Verkehrsministerkonferenz in Aachen: Stärkung des
Nachtzugverkehrs Als weitere Maßnahme für den Klimaschutz
wollen Bund und Länder die Stärkung und den Ausbau der
Nachtzugverbindung als klimafreundliche Alternative zum
Flugverkehr.
Die Länder haben den Bundes auf der
Frühjahrskonferenz deshalb aufgefordert, bereits
kurzfristig mehr Anreize zu schaffen, um weitere
Nachtzugverkehre zu etablieren. Fahranfängerinnen und
Fahranfänger Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt eine
Reform des Maß-nahmensystems für Fahranfängerinnen und
Fahranfänger. Befürwortet werde unter anderem die
Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre.
Kritisch werde dagegen die Verkürzung der Probezeit
durch Teilnahme am begleiteten Fahren über das 18.
Lebensjahr hinaus (BF 18) oder durch Teilnahme an
edukativen Maßnahmen gesehen.
Ukraine
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar
2022 haben Menschen aus der Region Schutz in der
Bundesrepublik gesucht. Viele Schutzsuchenden kamen mit
ihren in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen nach
Deutschland. Nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) müssen diese Fahrzeuge spätestens nach einem Jahr
in Deutschland zugelassen werden.
Diese
Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen. Die Länder
wollen diese Frist verlängern und für eine längerfristige
Lösung wird der Bund aufgefordert, ein abgestimmtes und
einheitliches Vorgehen vorzulegen. Kleiner
Fachkundenachweis Mit dem Gesetz zur Modernisierung des
Personenbeförderungsrechts wurde die für den Taxiverkehr
geltende Ortskundeprüfung abgeschafft und der so genannte
"Kleine Fachkundenachweis" für sowohl Taxi- und
Mietwagenfahrer/innen als auch Fahrer/innen von
Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs eingeführt.
Die Verkehrsministerkonferenz hat nun weitere
Rahmenbedingungen festgelegt, unter anderem wurde die
geplante Einführung einer Online-Prüfung zum
Erwerb des Kleinen Fachkundenachweises begrüßt.
Die Prüfungsinhalte wollen Bund und Länder gemeinsam
festlegen.
Mehr Photovoltaik an
Autobahnen und Schienen Die
Verkehrsministerkonferenz will den Ausbau der
Photovoltaik an Autobahnen und Schienen weiter forcieren.
Daher haben die Ministerinnen und Minister beschlossen,
Freiflächenanlagen vom Geltungsbereich des
fernstraßenrechtlichen Anbauverbots auszunehmen. Dies
würde ein zusätzliches Potenzial für den Ausbau der
Solarenergie und damit einen Beitrag für mehr Klimaschutz
schaffen.
Der Bund wurde aufgefordert, die zur
Umsetzung notwendigen Verfahrensänderungen und bei Bedarf
auch gesetzlichen Änderungen zu veranlassen. Optimierung
der Fahrschülerausbildung Bund und Länder wollen die
Fachschülerausbildung weiter modernisieren und
digitalisieren. Dies soll unter anderem durch die
Schaffung weitergehender Möglichkeiten beziehungsweise
genereller Regelungen für E-Learning erreicht werden.
Dies setze allerdings gleiche Qualitätsanforderungen wie
beim Präsenzunterricht voraus.
Themenkanal Nordrhein-Westfalen hat zum
Jahreswechsel den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz
von Bund und Länder übernommen. In den Jahren 2023 und
2024 finden demnach die Konferenzen der Fachministerinnen
und Fachminister unter dem Vorsitz von Umwelt- und
Verkehrsministers Oliver Krischer in Nordrhein-Westfalen
statt.
Die nächste Verkehrsministerkonferenz ist
für den 11. und 12. Oktober 2023 in Köln geplant. Für die
Fachministerkonferenzen hat das Ministerium einen eigenen
Medien-Verteiler eingerichtet. Über diesen Themenkanal
werden alle relevanten Informationen, Medien-Einladungen,
Terminverschiebungen, Videos und Pressemitteilungen
versenden. Registrieren können sich interessierte
Journalistinnen und Journalisten unter: https://www.umwelt.nrw.de/presse/informationen-online-abonnieren/pressemitteilungen-abonnieren
Weitere Informationen:
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Aachen
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Aachen
|
NRW und das Vereinigte Königreich stärken
Schüleraustausch |
Neues Koordinierungsgremium für die
bilateralen Beziehungen verabschiedet Maßnahmenplan
Düsseldorf, 22. März 2023 -
Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich wollen
ihre enge Zusammenarbeit im Bereich Schüler- und
Jugendaustausch verstetigen und verfestigen. Darauf haben
sich Europaminister Liminski, Staatssekretär Dr. Urban
Mauer und die britische Botschafterin Jill Gallard im
Rahmen der ersten Sitzung des politischen
Lenkungsausschusses verständigt.
Der
Lenkungsausschuss ist 2022 als ein Koordinierungsgremium
für die Beziehungen zwischen den Partnern ins Leben
gerufen worden. Im Beisein eines Vertreters des
britischen Bildungsministeriums haben beide Seiten
Maßnahmen zur weiteren Stärkung des bilateralen
Schüleraustauschs vereinbart.
Minister Liminski:
„Vor einem Jahr hat Nordrhein-Westfalen als erstes
Bundesland einen gemeinsamen Freundschaftsvertrag mit dem
Vereinigten Königreich geschlossen. Auf allen Ebenen
werden wir unsere engen historisch gewachsenen
Beziehungen vertiefen und fangen mit dem Wichtigsten an –
dem persönlichen Austausch junger Menschen über Grenzen
hinweg. Als Landesregierung unterstützen wir Schülerinnen
und Schülern bei ihrer Abenteuerlust, in ein anderes Land
zu reisen, frische Perspektiven, neue Kulturen
kennenzulernen und ganz individuelle Erfahrungen zu
machen. Das kann eine Klassenfahrt sein, ein
individueller Schüleraustausch oder ein projektbezogener
Austausch – die Möglichkeiten sind vielfältig. Und vor
allem sollen sie unbegrenzt sein. So wollen wir junge
Abenteurer aus Großbritannien und Nordrhein-Westfalen auf
ihrem Weg unterstützen.“
Staatssekretär Dr. Mauer,
Ministerium für Schule und Bildung: „Die Stärkung der
über Jahre gewachsenen Beziehung zwischen
Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich im
schulischen Bereich ist gerade in Post-Brexit Zeiten von
besonderer Bedeutung. Ich freue mich daher sehr über die
beschlossenen Maßnahmen zur Verstetigung und zum Ausbau
des gegenseitigen Schüleraustauschs. Sie sind ein
wichtiges Signal und werden dazu beitragen, die
Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern zu festigen
und mit Leben zu füllen. Das Ministerium für Schule und
Bildung wird sich hierbei auch personell noch stärker
einbringen.“
Britische Botschafterin in
Deutschland, Jill Gallard: „Als britische Botschafterin
ist es mir wichtig, dass wir nicht nur unsere gemeinsame
Geschichte feiern, sondern uns auch um eine noch engere
Beziehung in der Zukunft bemühen. Schüleraustausche
spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie wesentlich zum
kulturellen Bewusstsein beitragen und sehr prägende
Erfahrungen sein können.
Mit der UK German
Connection (UKGC) haben wir zudem eine wichtige
bilaterale Organisation für den Schüler- und
Jugendaustausch zwischen UK und Deutschland, dessen
Aufgabenbereich kontinuierlich wächst – das UKGC hat
bereits im Jahr 2023 mehr Austauschanträge erhalten als
im gesamten Jahr 2022. Ein Trend, der hoffentlich so
weiter geht.“
Minister Liminski, Botschafterin
Gallard und Staatssekretär Dr. Mauer diskutierten im
Anschluss an die Sitzung des politischen
Lenkungsausschusses im Rahmen einer moderierten
Podiumsdiskussion in der Düsseldorfer Staatskanzlei mit
Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zum Thema
„Schüleraustausch zwischen Nordrhein-Westfalen und dem
Vereinigten Königreich: Erfahrungen und Perspektiven“.
Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich
Nordrhein-Westfalen pflegt seit vielen Jahren enge
Beziehungen zum Vereinigten Königreich. 2021 feierten
beide Länder das 75-jährige Bestehen der Beziehungen und
die freundschaftliche Verbundenheit. Im Februar 2022
unterzeichneten das Land Nordrhein-Westfalen und die
Regierung des Vereinigten Königreichs eine
Absichtserklärung über die Bildung eines politischen
Lenkungsausschusses, um die gemeinsame Zusammenarbeit
weiter zu vertiefen.
Circa 18.000 Menschen aus dem
Vereinigten Königreich leben in Nordrhein-Westfalen und
120.000 Menschen sind bei rund 1.800 britischen
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Das
Vereinigte Königreich belegt zudem den neunten Rang der
Handelspartner Nordrhein-Westfalens. Auch kulturell
besteht ein enger Austausch mit mehr als 130
Städtepartnerschaften und 222 Schulpartnerschaften.
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Galeria Karstadt Kaufhof-Spitzengespräch mit
betroffenen Kommunen |
Landesregierung stellt 5 Millionen Euro
Soforthilfe für Standortkonzepte zur Verfügung
Düsseldorf, 17. März 2023 - Nach der Bekanntmachung
der Schließung von insgesamt 52 Galeria Karstadt Kaufhof
Filialen in ganz Deutschland, davon 15 in
Nordrhein-Westfalen, kamen auf Einladung von Ministerin
Ina Scharrenbach am Freitag, 17. März 2023, die
Oberbürgermeisterin, die Oberbürgermeister und
Bürgermeister der betroffenen Kommunen in
Nordrhein-Westfalen zusammen. Bei dem Austausch ging es
um die aktuelle Situation rund um die angekündigten
Schließungen und den Stand der Gespräche mit den
jeweiligen Eigentümern der Immobilien.
An dem
Austausch nahmen auch Miguel Müllenbach, CEO der Galeria
Karstadt Kaufhof, und Hauptgeschäftsführer Dr. Peter
Achten, Handelsverband Nordrhein-Westfalen, teil.
Ministerin Ina Scharrenbach: „Wir kämpfen für unsere
Innenstädte – mit Herz, Verstand und Sofortgeld. Nach dem
schwarzen Montag für Beschäftigte und Kommunen der
betroffenen Galeria Karstadt Kaufhof Filialen hat sich in
dem Austausch abgezeichnet, dass Perspektiven für
Fortführungen und Nachnutzungen durchaus bestehen.
Jetzt gilt es, die laufenden Gespräche bestmöglich zu
unterstützen. Der zum Teil emotional geführte Austausch
verdeutlichte, dass mit den beabsichtigten
Filialschließungen mehr als nur ein Geschäft vor Ort
verloren gehen wird. Zugleich wird die Landesregierung
die Kommunen bei der Entwicklung von Umnutzungs- und
Umfeldkonzepten finanziell mit bis zu fünf Millionen Euro
unterstützen.“
Dr. Peter Achten,
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes
Nordrhein-Westfalen: „Warenhäuser sind wichtige
Frequenzbringer für die Innenstädte. Mehr denn je ist es
jetzt wichtig, auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen
für den innerstädtischen Einzelhandel acht zu geben und
diese fortzuentwickeln: Hierbei geht es konkret um
Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit in den
Innenstädten.“ Bereits bei der ersten
Schließungswelle 2020/2021 hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen unterstützt: 1,74 Millionen Euro hat
das Land beigesteuert, um in den damals betroffenen
Kommunen Nachnutzungskonzepte zu unterstützen. Einige
Standorte konnten in der Folge eine Handelsnachnutzung
erfahren, in anderen Standorten laufen Umbauten oder es
werden gemischte Nutzungen zusammen mit den Eigentümern
angestrebt.
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NRW-Schul-Ministerin Feller
mit neuer Lehrkräftebedarfsprognose Binnen 10 Jahren
insgesamt rund 79.000 Lehrkräfte einstellen
|
Ministerin Feller: Der Weg ist weit, aber die Richtung
stimmt Düsseldorf/Duisburg, 15. März 2023 -
Schulministerin Dorothee Feller hat am Mittwoch, 15. März
2023, im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen
Landtags die neue Lehrkräftebedarfsprognose vorgestellt.
Demnach müssen in den kommenden zehn Jahren insgesamt
rund 79.000 Lehrerinnen und Lehrer
eingestellt werden.
Für eine Einstellung zur Verfügung stehen im selben
Zeitraum voraussichtlich insgesamt rund 74.500
grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Ministerin Feller
erklärte: „Der Lehrkräftemangel ist bundesweit die mit
Abstand größte Herausforderung für unsere Schulen – und
ihm zu begegnen, bleibt eine Daueraufgabe. Der Weg ist
weit, aber die Richtung stimmt: Mit unserem
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung haben wir bereits
wichtige Schritte unternommen, um die Schulen künftig
wieder besser mit Lehrkräften zu versorgen. An weiteren
Schritten wird gearbeitet.“
Langfristig werden vor allem mehr
grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer
benötigt, um die Unterrichtsversorgung dauerhaft zu
verbessern. Zu einem weiteren Ausbau der
Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die
Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung
steht die Landesregierung in konstruktiven Gesprächen mit
den lehrkräfteausbildenden Hochschulen.
„Um die bestehenden Lücken
aber möglichst schnell zu verkleinern, setzen wir kurz-
und mittelfristig auch auf Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger. Zudem sollen Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer unsere Lehrkräfte entlasten“, so Ministerin
Feller. Für angehende Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter mit Studium der Lehrämter, in denen es
bereits jetzt Bewerberüberhänge gibt, werden zudem
weitreichende Möglichkeiten geschaffen, an denjenigen
Schulformen in den Beruf einzusteigen, an denen der
Bedarf und damit die Einstellungschancen besonders groß
sind.
Ministerin Feller: „Der Handlungsdruck ist groß, deshalb
haben wir mit all diesen Maßnahmen nicht auf die
Fertigstellung der neuen Prognose gewartet. Ihre
Erkenntnisse waren und sind aber die Grundlage unserer
Arbeit.“
Zuletzt war 2018 eine Lehrkräftebedarfsprognose
veröffentlicht worden. Um die weitere Entwicklung des
Lehrkräftebedarfs im Blick zu behalten und weitere
gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der
Unterrichtsversorgung ergreifen zu können, wird das
Schulministerium die Lehrkräftebedarfsprognose künftig
alle drei Jahre aktualisieren. Die neue
Lehrkräftebedarfsprognose finden Sie
hier im Bildungsportal.
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Minister Oliver Krischer:
"Klimakrise stellt Wasserversorgung vor große
Herausforderungen"
|
Zahl der Woche:
138 Liter Trinkwasser wurden 2019 pro Person und Tag
verbraucht - Trockenphase im Sommer sorgte für
behördliche Einschränkungen
Düseldorf/Duisburg,
15. März 2023 - Zum internationalen "Tag des Wassers" am
22. März hat Umweltminister Oliver Krischer zu einem
stärken Schutz des Lebensmittels Nummer 1 aufgerufen.
"Die Auswirkungen der Klimakrise werden auch in
Nordrhein-Westfalen immer sichtbarer und bedrohlicher,
beispielsweise in den Dürrejahren 2018 und 2022. Die
extreme, lang anhaltende Trockenheit hat an zahlreichen
Gewässern ökologische Schäden angerichtet, die
Binnenschifffahrt beeinträchtigt und auch die
Trinkwasservorräte in Seen und Talsperren dramatisch
reduziert", sagte Minister Krischer.
Im letzten
Sommer musste wegen der Trockenperiode in einzelnen
Regionen sogar zu behördlichen Einschränkungen beim
Wasserverbrauch gegriffen werden, um eine verlässliche
Versorgung zu gewährleisten. Dies ist beispielsweise in
vereinzelten Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und im
nördlichen Münsterland durch Information der Bevölkerung
oder gar durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der
betroffenen Gemeinden im Sommer 2022 erfolgt.
Zur aktuellen
Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-oliver-krischer-klimakrise-stellt-wasserversorgung-vor-grosse-herausforderungen-1678868663
|
"Naturwälder mit alten Baumriesen sind
Kernelemente des Natur- und Artenschutzes" |
Zahl der Woche: Baumeister des
Waldes - sieben Specht-Arten im Nationalpark Eifel
Düseldorf/Duzisburg 10. März 2023 - Anlässlich des
"Internationalen Tags des Waldes" am 21. März betont
Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung von
Nationalparken und Wildnisgebieten. "Naturwälder mit
alten Baumriesen und natürlichen Kreisläufen sind
Kernelemente des Natur- und Artenschutzes und bieten
wertvollen Lebensraum für viele seltene und
spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Spechte
beispielsweise leben vor allem in alten Wäldern und
schaffen dort mit ihren Höhlen wertvollen Lebensraum für
Nachnutzer wie Hohltauben, Fledermäuse oder Raufußkäuze."
Allein im Nationalpark Eifel
konnten Forscherinnen und Forscher sieben verschiedene
Specht-Arten nachweisen. Der Buntspecht ist die häufigste
Specht-Art. Aber auch die größte heimische Specht-Art,
der Schwarzspecht, nutzt den Nationalpark als Lebensraum.
Er meißelt seine Höhlen besonders in ältere Buchenstämme.
Der Mittelspecht dagegen bevorzugt die Eichenwälder des
Nationalparks. Er ist an naturnahe, totholzreiche Wälder
gebunden und gilt daher als "Urwaldrelikt".
Auch
die häufigen Kleinspecht-Nachweise zeigen die hohe
ökologische Bedeutung der Nationalparkwälder.
Nachgewiesen werden konnten zudem Grauspecht, Grünspecht
und Wendehals.
Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-waldes-21-maerz-naturwaelder-mit-alten-baumriesen-sind-kernelemente-des-natur-und-artenschutzes-1678261153
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Landesweiter Probealarm: NordrheinWestfalen
testet Warnmittel |
Reul: „Damit die Warnungen
ankommen, haben wir nachgelegt - mit noch mehr Sirenen,
Handywarnungen und Werbetafeln in den Städten.“
Düsseldorf, 8. März 2023 - Durch Cell
Broadcast werden Warnungen automatisch auf die Handys von
Menschen innerhalb bestimmter Funkzellen geschickt. Die
Technik dahinter verantwortet der Bund, der Cell
Broadcast bereits bei einem bundesweiten Warntag im
Dezember getestet hat. Um die Warnung erhalten zu können,
müssen bestimmte Einstellungen im Handy vorgenommen sein.
(https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-inDeutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cellbroadcast_node.html)
Außerdem neu in diesem Jahr: auf den mehr als
1.100 digitalen Stadtinformationstafeln eines großen
deutschen Medien- und Marketinganbieters wird ebenfalls
eine Warnung erscheinen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat
dazu einen eigenen Vertrag mit der Firma Ströer
abgeschlossen, zukünftig alle Warnungen des Landes auch
auf den Informationstafeln anzeigen zu lassen. Ziel ist,
die Warnmittel auch künftig durch weitere
Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen auszubauen.
NRW-Innenminister Herbert Reul löst am Donnerstag, 9.
März um 11 Uhr im Lagezentrum der Landesregierung den
zentralen Probealarm per Knopfdruck auf allen verfügbaren
Kanälen aus. Die Übertragung der Warnmeldung an Medien,
Warn-Apps, Cell Broadcast und digitale Informationstafeln
erfolgt daraufhin per Satellit und zusätzlich
kabelgebunden. Darüber hinaus bedienen die kommunalen
Leitstellen ihre Warnmittel und lassen zum Beispiel die
Warnsirenen ertönen.
„Damit das Zusammenspiel
aller Beteiligten in unserem Land funktioniert, haben wir
den landesweiten Warntag schon 2018 eingeführt. Damit
haben wir eine Übungs-Schablone geschaffen, die
mittlerweile auch der Bund nutzt“, sagt Reul. In
Nordrhein-Westfalen sind zurzeit rund 6.000 Sirenen im
Einsatz. Seit Mitte 2021 sind mehr als 700 neue
hinzugekommen.
Um die Bevölkerung noch besser
warnen zu können, soll das Sirenennetz weiter ausgebaut
werden. Dafür stellt das Land in diesem Jahr 10 Millionen
Euro zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2022 gab es in
Nordrhein-Westfalen bereits sieben landesweite Warntage
und Probealarme, bei dem alle Sirenen sowie weitere
Warnmittel getestet wurden.
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Minister Oliver Krischer zum
Tag des Waldes (21. März): "Naturwälder mit alten
Baumriesen sind Kernelemente des Natur- und
Artenschutzes"
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Zahl der Woche: Baumeister des
Waldes - sieben Specht-Arten im Nationalpark Eifel
Düsseldorf, 8. März 2023 - Anlässlich
des "Internationalen Tags des Waldes" am 21. März betont
Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung von
Nationalparken und Wildnisgebieten. "Naturwälder mit
alten Baumriesen und natürlichen Kreisläufen sind
Kernelemente des Natur- und Artenschutzes und bieten
wertvollen Lebensraum für viele seltene und
spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Spechte
beispielsweise leben vor allem in alten Wäldern und
schaffen dort mit ihren Höhlen wertvollen Lebensraum für
Nachnutzer wie Hohltauben, Fledermäuse oder Raufußkäuze."
Allein im Nationalpark Eifel konnten
Forscherinnen und Forscher sieben verschiedene
Specht-Arten nachweisen. Der Buntspecht ist die häufigste
Specht-Art. Aber auch die größte heimische Specht-Art,
der Schwarzspecht, nutzt den Nationalpark als Lebensraum.
Er meißelt seine Höhlen besonders in ältere Buchenstämme.
Der Mittelspecht dagegen bevorzugt die Eichenwälder des
Nationalparks. Er ist an naturnahe, totholzreiche Wälder
gebunden und gilt daher als "Urwaldrelikt".
Auch
die häufigen Kleinspecht-Nachweise zeigen die hohe
ökologische Bedeutung der Nationalparkwälder.
Nachgewiesen werden konnten zudem Grauspecht, Grünspecht
und Wendehals. Zur aktuellen Zahl der Woche:
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-waldes-21-maerz-naturwaelder-mit-alten-baumriesen-sind-kernelemente-des-natur-und-artenschutzes-1678261153
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Bezirksregierung und Kommunen forcieren gemeinsam den
Ausbau der Windenergie
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Düsseldorf, 7. März 2023 - Nach den Vertreterinnen
und Vertretern der fünf Kreise und zehn kreisfreien Städte
im Regierungsbezirk hat heute auch Regierungspräsident
Thomas Schürmann die Erklärung Regional-Initiative Wind
unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist die
Optimierung und Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
So wird in der
Regional-Initiative Wind vereinbart, dass die
Bezirksregierung die Kommunen in juristischen und fachlichen
Fragen von Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
berät und für Fragen zur Verfügung steht. Im Rahmen eines
regelmäßigen Austauschs sollen zum Beispiel schwierige Fälle
besprochen und Lösungen gesucht werden. Hindernisse und
Probleme sollen identifiziert und im Regierungsbezirk oder
durch einen landesweiten Austausch gelöst werden.
Regierungspräsident
Thomas Schürmann: „Diese Kooperation ist ein bedeutender
Schritt auf dem Weg der Transformation des Landes zu einer
klimaneutralen Industrieregion und ich freue mich, dass alle
Kommunen und Kreise unseres Regierungsbezirks diese
Zusammenarbeit mit ihrer Unterschrift bekräftigen.“
Bereits bei seinem Amtsantritt im September 2022 hatte
Thomas Schürmann betont, wie wichtig ihm der Austausch mit
den Kreisen und kreisfreien Städten sei – nur so könne man
die Herausforderungen von Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel bewältigen.
Vorausgegangen war der
Erklärung eine Vereinbarung zwischen
NRW-Wirtschaftsministerium, den Bezirksregierungen und den
kommunalen Spitzenverbänden zur Optimierung und
Beschleunigung der Verfahren. Dieser Letter of Intent wurde
vor zwei Wochen unterzeichnet. Bis zum Jahr 2027 sollen in
NRW - gemäß den Zielen des Landes-Wirtschaftsministeriums -
1000 Windkraftanlagen hinzu gebaut werden: als Säule einer
klimaneutralen Energiesouveränität.
In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur aktuellen
Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im Rahmen der
Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen verwenden dürfen.
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Landtag:
Anfrage zum Brandbrief von Innenminister Reul an alle Ministerinnen und
Minister
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Düsseldorf, 7. März 2023 -
Können wichtige Aufgaben wegen der chronischen Überlastung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der akuten
Unterbesetzung in den fünf Bezirksregierungen nicht mehr
angemessen erfüllt werden? Wie die Westdeutsche Allgemeine
Zeitung heute berichtet, hat sich der NordrheinWestfälische
Innenminister Herbert Reul mit einem Brandbrief an alle
Mitglieder der Landesregierung gewandt1 .
In eindringlichen
Worten schildert er, wie akut die Überlastungssituation in
den fünf Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Arnsberg,
Münster und Detmold ist und welche Konsequenzen sich daraus
ergeben. Danach sei die Personaldecke zu kurz, um alle
Aufgaben, die den Bezirksregierungen übertragen wurden in
der „gewünschten Qualität und Quantität zu erfüllen“. Viele
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien aufgrund der
hohen Belastungssituation am Ende ihrer Kräfte und
Leistungsfähigkeit und würden zunehmend ausfallen. Eine
durchgreifende Entlastung sei dabei nicht in Sicht.
Dieser Notstand macht sich schon ganz konkret bemerkbar.
Zuletzt berichteten die Aachener Nachrichten darüber, dass
im Regierungsbezirk Köln wegen der Personalnot keine
Schulleiterstellen mehr ausgeschrieben werden dürfen. Das
Schreiben belegt, dass das Problem noch viel größer ist, als
bisher bekannt. Laut dem Innenminister würden sich noch mehr
Aufgaben in allen Bereichen als Folge einer notwendigen
Priorisierung verzögern oder gar nicht mehr wahrgenommen
werden können.
Er scheint auch keine Lösung für diesen
desaströsen Zustand zu haben, denn er bittet seine
Kolleginnen und Kollegen bereits um Verständnis dafür, dass
die Aufgaben teilweise nicht mehr erfüllt werden. Der
Innenminister begründet diese Notlage mit immer mehr
Aufgaben auf der einen und einer immer weiter sinkenden
Quote bei der Besetzung der Stellen in den
Bezirksregierungen auf der anderen Seite.
Ohne die fünf Bezirksregierungen bricht die Verwaltung in
Nordrhein-Westfalen zusammen. Denn sie bündeln regional die
Tätigkeiten aller Ministerien und sind die allgemeine
Vertretung der Landesregierung in den Regionen. Ohne
genügend und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den Bezirksregierungen werden viele wichtige Aufgaben nicht
mehr erfüllt. Ohne sie werden keine Lehrer oder Schulleiter
eingestellt, keine Fördergelder ausgezahlt, sie kümmern sich
um Arbeits- oder Umweltschutz, sie planen, gestalten und
genehmigen wichtige Infrastrukturverfahren in den Bereichen
Wirtschaft, Energie und Verkehr und erfüllen wichtige
Aufsichtsaufgaben etwa beim Arbeitsschutz, der
Produktsicherheit bis hin zur Aufsicht über die Städte,
Gemeinden und Landkreise.
Es besteht deshalb nicht nur aus
Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bezirksregierungen ein dringendes öffentliches Interesse,
dass der Landtag sich mit diesem Thema im Rahmen einer
Aktuellen Stunde auseinandersetzt. Thomas Kutschaty Sarah
Philipp
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Ministerin Feller: Ich danke
unseren Schulen und Schulträgern für ihre große
Hilfsbereitschaft Jahrestag des Kriegsbeginns
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Düsseldorf, 24. Februar 2023 -
Vor einem Jahr begann der
russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Auswirkungen
dieses völkerrechtswidrigen Krieges sind auch in
Nordrhein-Westfalen zu spüren. So befinden sich aktuell
mehr als 37.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
aus der Ukraine in der schulischen Erstförderung (Stand:
15. Februar 2023).
Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller erklärte zum Jahrestag des Kriegsbeginns:
„Die russische Invasion hat großes Leid über die Ukraine
gebracht. Es ist unsere humanitäre Aufgabe, die vom Krieg
betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen und ihnen
zu helfen. Dass dies gelingt, ist eine enorme Leistung
der Schulen, der Schulträger und der vielen
Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen. Allen am
Schulleben Beteiligten danke ich sehr für das starke
Engagement und die große Hilfsbereitschaft.“
Die Landesregierung unterstützt die Schulen und
Schulträger bei der Aufnahme und Beschulung der neu
zugewanderten Kinder und Jugendlichen nach Kräften. So
hat das Schulministerium bereits im Frühjahr 2022 ein
umfassendes
Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen erarbeitet, das bei Bedarf
kontinuierlich fortgeschrieben wird.
Das Konzept
bildet die Grundlage für den Schulbesuch neu
zugewanderter Kinder und Jugendlichen. Wenn sie erstmals
eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über
hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem
Unterricht zu folgen, werden die Schülerinnen und Schüler
zunächst im Rahmen der Erstförderung beschult.
Vorrangiges Ziel der Erstförderung ist, dass die deutsche
Sprache erlernt wird. Je schneller die deutsche Sprache
erlernt wird, desto eher können sich neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler umfassend am Unterricht
beteiligen.
Neu zugewanderte Schülerinnen und
Schüler können in drei unterschiedlichen
Organisationsformen eine Deutschförderung erhalten:
1. in innerer Differenzierung, das heißt im Rahmen
einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
2. in teilweise äußerer Differenzierung, das heißt
durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der
teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder 3. in
vollständiger äußerer Differenzierung, das heißt in
eigenen Lerngruppen.
Die Organisationsform der
Differenzierung orientiert sich am individuellen Konzept
der Schule, d.h. die Schule legt die Organisationsform
der Differenzierung fest. Verfügen neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler über hinreichende
Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen, werden
sie einem für sie passenden Bildungsgang einer Schulform
zugeordnet.
Berücksichtigt werden dabei der
individuelle Lernstand, die individuelle Lernentwicklung
sowie die zu erwartende Leistungsfähigkeit. Um die
Schülerinnen und Schüler schnell zu integrieren, wird ein
Übergang in das Regelsystem nach spätestens zwei Jahren
angestrebt. So soll den neu zugewanderten Schülerinnen
und Schülern eine vollumfängliche Teilhabe und
Integration in die Schulgemeinschaft sowie die
Gesellschaft ermöglicht werden.
Mit den
Haushalten 2022 und 2023 wurden allein zur Sicherstellung
der Unterrichtsversorgung geflüchteter Schülerinnen und
Schüler insgesamt 4.314 zusätzliche Stellen zur Verfügung
gestellt. Außerdem haben die Schulen im April 2022
weitergehende Möglichkeiten für befristete Einstellungen
erhalten. Auf diese Weise konnten seither bereits 1.266
befristete Einstellungen in den nordrhein-westfälischen
Schuldienst erfolgen, davon 102 Personen mit ukrainischer
Staatsangehörigkeit (Stand: 9. Februar 2023).
Die Zuweisung eines Schulplatzes für schulpflichtige
Kinder und Jugendliche erfolgt in einem abgestimmten und
zeitnahen Verfahren durch die zuständigen staatlichen
Schulämter in der Regel nach vorheriger Beratung durch
das örtliche Kommunale Integrationszentrum (KI), das in
einem Beratungsgespräch auf die individuelle
Bildungsbiographie der ankommenden Kinder und
Jugendlichen eingeht. Die vergangenen Monate zeigen
deutlich, dass es gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und
Schulaufsichtsbehörden gelungen ist, die Zahl der Kinder
und Jugendlichen, die noch keinen Schulplatz zugewiesen
bekommen haben, spürbar und kontinuierlich zu verringern.
Mit Stand vom 15. Februar 2023 konnte nach
erfolgtem Beratungsgespräch insgesamt 537 neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine
noch kein Schulplatz vermittelt werden (Vergleichszahlen:
668 am 30. Januar, 721 am 30. November, 1.058 am 31.
Oktober, 1.395 am 30. September, 2.159 am 30. August).
Zudem warteten 310 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
noch auf ein Beratungsgespräch (Vergleichszahlen: 350 am
30. Januar, 393 am 30. November, 480 am 31. Oktober, 609
am 30. September, 908 am 30. August).
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Fortschritte im Katastrophenschutz |
Plus bei Sirenen, Geldern und
Ausstattung Düsseldorf, 17. Februar 2023 -
NRW-Innenminister Reul: "Der Fünfzehn-Punkte-Plan ist
unser Leitfaden für die Weiterentwicklung des
Katastrophenschutzes." Im Juli 2021 erschütterte mit
dem Hochwasser die größte Naturkatastrophe der
Landesgeschichte Nordrhein-Westfalen. Innenminister
Herbert Reul entschied daraufhin, den Katastrophenschutz
im Land neu aufzustellen und berief ein Kompetenzteam
Katastrophenschutz.
Im September 2021 nahm es
seine Arbeit auf. Das Ergebnis: ein 15-Punkte-Plan für
kommende Katastrophen. Seit genau einem Jahr liegt der
Abschlussbericht des Kompetenzteams vor. Was ist seitdem
beim Katastrophenschutz passiert?
„Der
Fünfzehn-Punkte-Plan ist unser Leitfaden für die
Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes. Er hilft uns,
noch besser vorbereitet zu sein. Innerhalb eines Jahres
haben wir Gelder bereitgestellt und Stellen geschaffen,
um die Ideen und Vorschläge aus dem Kompetenzteam
umzusetzen und auf die Strecke zu bringen. Wir rasten
nicht, wir geben Gas, um die Menschen in
Nordrhein-Westfalen noch besser vor Katastrophen zu
schützen“, bilanziert Innenminister Herbert Reul.
Gesamtkonzept Warnung Künftig
werden die rund 6.000 Sirenen im Land ausschließlich als
Warnmedium für die Bevölkerung dienen und nicht mehr zur
Alarmierung der Einsatzkräfte genutzt. Damit soll es
keine Verwechslungen von Sirenensignalen mehr geben. Die
mehr als 1.100 Stadtwerbetafeln eines großen deutschen
Medien- und Marketinganbieters wird das Land
Nordrhein-Westfalen in Zukunft nutzen, um landesweit
Warnungen an die Bevölkerung anzeigen zu lassen.
Die Werbetafeln ergänzen den Warnmix aus Sirenen,
Meldungen über Funk und Fernsehen, Apps und Cell Seite 2
von 4 Broadcast. So ist sichergestellt, dass möglichst
viele Bürgerinnen und Bürger in kürzester Zeit erreicht
werden.
Ausbauprogramm
Sirenenwarnung Seit Mitte 2021 ist die
Anzahl der Sirenen in Nordrhein-Westfalen bereits um
zwölf Prozent (mehr als 700 neue Sirenen) gestiegen. Um
die Bevölkerung noch besser warnen zu können, soll das
Sirenennetz weiter ausgebaut werden. Dafür stellt das
Land in diesem Jahr zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Diese Summe soll auch dazu dienen, die Förderlücke des
Bundes, der seine Förderung trotz der wiederholten
Forderungen der Länderinnenministerien eingestellt hat,
zu schließen.
Stärkere Koordinierung
durch das Land Im Ministerium des Innern
entsteht zurzeit eine zentrale Landesstelle, um die
Aufgaben des Landes im Katastrophenschutz zu bündeln. Ein
Aufbaustab wird zeitnah ein Konzept entwickeln, wie diese
zentrale Landesstelle im nordrhein-westfälischen
Innenministerium integriert werden soll. Dazu sollen
kurzfristig mehrere neue Stellen besetzt werden.
Digitalisierungsoffensive Katastrophenschutz
Das Projekt „VIDaL“ (Vernetzung von
Informationen zur Darstellung der Landeslage) soll dafür
sorgen, dass die Krisenstäbe der Bezirksregierungen und
des Innenministeriums mit den Leitstellen der Feuerwehren
und des Rettungsdienstes alle lagerelevanten
Informationen austauschen können – egal, welche Software
vor Ort genutzt wird. Zurzeit werden sechs kommunale
Leitstellen im Rahmen eines Testbetriebes an das System
angeschlossen.
Für die Krisenstäbe der
Bezirksregierungen und des Innenministeriums sowie dessen
Ausweichsitz wurden einheitliche Lagesysteme beschafft,
um alle relevanten Informationen auf allen Ebenen
zeitgleich zur Verfügung zu stellen. Damit soll ein
einheitliches Bild zur Bewertung von Gefahren und zur
Planung der Gefahrenabwehr auf Landesebene entstehen.
Präventionskampagne Im Oktober
2021 fand zum ersten Mal ein Katastrophenschutztag des
Landes in Bonn statt. 2022 folgten weitere in Dortmund
und Krefeld. Am 26. August 2023 ist Paderborn Ort dieser
Veranstaltung, die jährlich in Nordrhein-Westfalen
umgesetzt werden soll. Ihr Ziel ist es, das
Gefahrenbewusstsein und die Selbstschutzkompetenz in der
Bevölkerung zu steigern. Aber auch für verschiedene
Katastrophenszenarien zu sensibilisieren und
Informationen rund um das Thema Warnung zu vermitteln.
Ausstattungsoffensive Damit
die kommunalen Einsatzkräfte im Katastrophenfall über
ausreichend Ausrüstungsreserven verfügen, beschafft das
Land in diesem Jahr zusätzliche Materialien für das
Landeskatastrophenschutzlager. Dazu zählen unter anderem
Schutzkleidung zum Bekämpfen von Waldbränden, Zelte und
Feldbetten für die von der Katastrophe betroffene
Bevölkerung oder für die Unterbringung von
Einsatzkräften.
Ausbauprogramm
Ausfallsicherheit Der Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
soll in diesem Jahr im ganzen Land mit Notstrom versorgt
werden – durch eigene Aggregate für den autarken Betrieb.
Zudem beginnt in diesem Jahr die Erneuerung der
Digitalfunk-Anbindung der einheitlichen Leitstellen der
Feuerwehren und des Rettungsdienstes, um zusätzliche
Redundanzen zu erhalten. Das Land beschafft außerdem
Satellitentelefone für die Katastrophenschutzbehörden, um
die Kommunikationswege zu sichern.
Bessere Finanzierung des Katastrophenschutzes
Im Vergleich zu 2022 werden für 2023 zusätzlich 6,3
Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Diese Mittel
beinhalten Gelder für die im Katastrophenschutz
anerkannten Hilfsorganisationen und dienen unter anderem
zur Finanzierung des Länderanteils für das gemeinsame
Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz mit dem Bund.
Kompetenzteam Katastrophenschutz
Insgesamt 13 Experten aus verschiedenen
Organisationen und Verbänden gehörten dem Kompetenzteam
an. Gemeinsam haben sie vor allem drei Handlungsfelder
für die zukünftige Weiterentwicklung im
Katastrophenschutz erarbeitet: Die Bewertung und
Analyse von Risiken soll in eine
Katastrophenschutzbedarfsplanung einfließen und
bedarfsgerecht Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge
festlegen. Die Warnung der Bevölkerung ist ein
wesentlicher Baustein, um jeden einzelnen zur Selbsthilfe
zu befähigen. Die Kompetenz des Landes in der
Krisenbewältigung soll ausgebaut und gestärkt werden.
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Mehrjährige, öffentliche Wohnraumförderung in NRW
wird bis 2027 mit neun Milliarden Euro ausgestattet
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Düsseldorf/Duisburg, 17. Februar
2023 - „Fördern, was Wohnungen schafft“: Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das öffentliche
Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
vorgelegt. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen: „Mit der öffentlichen
Wohnraumförderung für 2023 setzen wir als Land
Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe bei Förderkonditionen
und beim Klimaschutz. Mehr Wohnraum ist das beste Rezept
gegen steigende Mieten."
Deshalb gilt: Wir
fördern, was Wohnungen schafft. Mit dem neuen
Wohnraum-Wachstums-Programm geht Nordrhein-Westfalen
voran: Um mehr mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnraum in herausfordernder Zeit zu bekommen, werden in
allen Mietenstufen die Förderdarlehen um 15 Prozent
angehoben. Dies soll den Baukostensteigerungen Rechnung
tragen.
Zudem bietet die neue Wohnraumförderung
attraktive Zinskonditionen: 0 Prozent für die ersten fünf
Jahre der Zweckbindung, anschließend 0,5 Prozent für die
Dauer der Zweckbindung. Eine besondere Herausforderung
liegt in der energetischen Modernisierung zig Tausend
älterer Wohnimmobilien: Durch die landesseitige
Modernisierungsoffensive konnten seit 2019 bereits rund
48.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Um den
Klimaschutz beim Bauen weiter voranzutreiben, wird das
Förderangebot weiter verbessert. Zukünftig können
Modernisierungsdarlehen von bis zu 200.000 Euro pro
Wohnung oder Eigenheim gewährt werden. Zudem heben wir
den Anteil des Zuschusses am Darlehen von aktuell
höchstens 35 Prozent auf bis zu 55 Prozent. Damit können
mehr als die Hälfte aller anfallenden Investitionskosten
direkt vom Land übernommen werden. Dabei gilt: Je
energiesparender und klimafreundlicher modernisiert wird,
desto stärker beteiligt sich die Landesregierung an den
Kosten.“
Die aktuellen Herausforderungen im
Wohnungsbau sind weiterhin enorm und haben negative
Auswirkungen auf die Bautätigkeit von Wohnungsunternehmen
wie von Menschen, die in Eigentum investieren wollen.
Gerade Bauherrschaften, die sich ihren Traum vom Eigentum
ermöglichen wollen, ziehen reihenweise Bauanträge zurück
oder haben den Bau auf unbestimmte Zeit verschoben.
„Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben
zunehmend Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb“, erklärt
Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Hier
hilft das Programm NRW.BANK.Wohneigentum, bei dem wir
jetzt die Einkommensgrenzen erhöht haben, damit mehr
Menschen eine eigene Immobilie bauen oder kaufen können.
Die Förderung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt
eine wichtige Aufgabe.
Die NRW.BANK trägt
gemeinsam mit dem Land dazu bei, dass geförderter
Wohnraum attraktiv, modern und rentabel ist. Damit mehr
bezahlbare Mietwohnungen gebaut und Bestandswohnungen
modernisiert werden.“
In 2022 wurden rund 1,1
Milliarden Euro – der höchste Wert in der öffentlichen
Wohnraumförderung in der Geschichte des Landes
Nordrhein-Westfalen – für 7.919 Wohnungen bewilligt. Zum
Vergleich: Im Jahr 2021 wurden Bewilligungen für 7.319
Wohnungen in Höhe von rund 957,1 Millionen Euro
ausgesprochen. „Bau- und Wohnungswirtschaft
unterliegen langfristigen Investitionszyklen. Gerade hier
ist es wichtig, in unsicheren Zeiten für Sicherheit zu
sorgen, damit Neubau und energetische Modernisierung
stattfinden kann.
Mit der öffentlichen
Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bis 2027
geben wir als Land diese Planungssicherheit – im Rahmen
unserer Möglichkeiten. Mit den positiven Veränderungen im
Kreditprogramm ‚NRW.BANK.Wohneigentum‘ wird in unsicherer
Zeit für viele private Bauherrschaften Sicherheit im
freifinanzierten Wohnungsbau gegeben.
Gerade
viele mittelständische Wohnungsunternehmen haben seit der
Aufkündigung der Energieeffizienzhaus-Förderung im Januar
2022 durch die Bundesregierung Investitions- und
Modernisierungsprogramme heruntergefahren oder mangels
Wirtschaftlichkeit gestoppt. Hieran hat die
Bundesregierung bei gleichzeitigem Höherschrauben von
technischen Anforderungen an Gebäude ihren Anteil.
Es braucht dringend ein bundesweites
Baukosten-Moratorium: Neue geplante Vorschriften, und
alles, was den Bau die kommenden Jahre verteuert oder
verteuern wird, ist einem Realitätscheck zu unterziehen.
In dieser herausfordernden Zeit sind die Preistreiber neu
zu sortieren. Zudem brauchen wir eine bundesweite
Offensive für Planungsbeschleunigung – auch für den
Wohnungsbau. Länder und Kommunen brauchen mehr Freiheit.
Die Zahl der erforderlichen Gutachten ist zu hoch, die
Länge der Verfahrensbeteiligungen ist mittlerweile sehr
herausfordernd“, sagt die Ministerin.
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Flyer zum Wohngeld plus:
Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für
Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen
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Düsseldorf, 31.
Januar 2023 - Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter
soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er
liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen
zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der VdW
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der
Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das
EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam
entwickelt.
Das
Infoblatt ist Teil der Kampagne „Stopp den
Heizkostenhammer“ und soll an möglichst viele Mieterinnen
und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden. Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Der Info-Flyer ist ein weiterer Baustein des
Unterstützungspaketes für Mieterinnen und Mieter, um
Wohngeld zu beantragen. Der Flyer vermittelt einfach und
kompakt die wichtigsten Informationen rund um das Thema
Wohngeld. Die enge Zusammenarbeit der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen mit der Wohnungswirtschaft, dem
Mieterschutzbund und der Verbraucherzentrale zeigt:
Wir ziehen alle an einem Strang, damit Mieterinnen
und Mietern sich einen Überblick über die Wohngeldreform
verschaffen können. Seit dem 15. Dezember 2022 steht
zudem der Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung, mit dem online ausgerechnet werden kann, ob
ein Anspruch auf das Wohngeld besteht. Und: Aus diesem
System heraus kann auch direkt ein Online-Antrag gestellt
werden.“
Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen, erklärt: „Mit umfassendem Informationsmaterial
und -veranstaltungen unterstützt die sozial orientierte
Wohnungswirtschaft sowohl Mieterinnen und Mieter als auch
die Wohnungsämter und Wohngeldberatungsstellen der Städte
und Gemeinden, auf die in den kommenden Wochen ein
erhebliches Antragsvolumen zukommen wird. Durch
Information und Beratung, zum Beispiel zu notwendigen
Angaben oder Dokumenten, wollen wir dazu beitragen,
Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen und damit
gleichzeitig anspruchsberechtigte Mieterhaushalte als
auch Kommunen zu unterstützen.“
Wolfgang
Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen: „Steigende Energiekosten bringen
derzeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher in
Nordrhein-Westfalen in finanzielle Not. Seit dem 1.
Januar 2023 haben mehr Menschen einen Anspruch auf
Wohngeld. Unser gemeinsamer Informationsflyer klärt
Betroffene über ihre Möglichkeiten auf und gibt konkrete
Hilfestellung zur Beantragung. Denn besonders Haushalte
mit geringen Einkommen brauchen eine deutliche
finanzielle Unterstützung, um in der Energiekrise ihre
hohen Strom- und Gasrechnungen zu begleichen.“
Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW:
„Das neue Wohngeld plus kann für viele Mieterinnen und
Mietern eine Entlastung in der aktuellen Krise sein. Alle
Menschen, die einen Anspruch haben, sollen sich nicht
scheuen, diesen auch geltend zu machen. Je früher, desto
besser, denn auch hier ist Zeit Geld. Daher beteiligt
sich der Deutsche Mieterbund NRW gerne an der
Informationskampagne.“
EBZ-Vorstand Klaus
Leuchtmann: „Das Wohngeld Plus ist eine wichtige Säule
zur Stützung privater Haushalte im Angesicht dramatisch
steigender Energiekosten. Als Bildungsanbieter sehen wir
es beim EBZ als unsere Aufgabe an, unseren Teil dazu
beizutragen, die Menschen über das Wohngeld Plus zu
informieren. Wir werden zudem die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf Vermieterseite schulen, damit sie ihre
Kunden kompetent beraten können.“
Wer die
Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien
kostenlos herunterladen unter
www.mieterkommunikation-energie.de
(im Abschnitt „Materialien zur Kampagne
Heizkosten-Hammer”).
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Anpassung der Coronaregelungen zum
1. Februar 2023
|
Keine
Sonderregelungen mehr für den Schulbereich – weiterhin
gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause
Düsseldorf, 25. Januar 2023 - Das Ministerium für Schule
und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in
Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona
informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den
Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des
Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob
den engen Abstimmungsprozess innerhalb der
Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem
Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den
Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der
vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die
Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren
Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende
Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der
Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen
und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren
Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten
Normalität gehen.“
•
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31.
Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die
Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen
Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es
keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar
2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort.
Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von
besonderer Bedeutung:
•
Testungen Mit dem Wegfall der Corona-Test-
und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar
2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner
entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für
anlassbezogene Testungen in der Schule.
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In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche
Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise
besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in
reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu
bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können
auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das
weitere schulische Personal ausgegeben werden.
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Masken In Schulen kann weiterhin freiwillig zum
Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen
werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw.
deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.
Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch
positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen
Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der
eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske
(sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3
Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023
geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen
einer Maske wird aufgehoben.
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Im Krankheitsfall Es gilt selbstverständlich
weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die
Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben
Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre
Kinder vom Schulbesuch.
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Atteste Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht
aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die
Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§
43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für
Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal
klargestellt. Hygiene An den Schulen gelten die
allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz
| Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges
Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften
entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu
einem normalen Schulalltag (Lüftung,
Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal
NRW (schulministerium.nrw).
Abschließend
erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank
richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind.
Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen
Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die
Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass
dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und
so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir
das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und
bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung
und Handlungsempfehlungen geben.“ Weitere
Informationen:
https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona
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Umwelt in Zahlen
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Düsseldorf, 24.
Januar 2023 -
Das Jahr 2022 war mit einer Jahresmitteltemperatur
von 11,2 Grad das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen
in NRW Die Zeichen standen in
Nordrhein-Westfalen lange auf einem Sommer mit
Jahrhundertdürre, was jedoch letztlich glücklicherweise
durch ein Tiefdruckgebiet im Spätsommer abgewendet wurde.
Dennoch blieben auch der Herbst und der Winter viel zu
warm und trocken. Der beispiellos warme Silvestertag
beendete das Jahr 2022 in Deutschland nochmals mit
Rekordtemperaturen - in NRW mit bis zu 19 Grad Celsius.
Insgesamt war das Jahr 2022 in
Nordrhein-Westfalen das wärmste und sonnigste Jahr seit
Beginn der Aufzeichnungen im Jahre 1881. Dies belegt die
aktuelle Daten-Auswertung des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Die
Jahresmitteltemperatur lag mit 11,2 Grad Celsius erneut
auf Rekordniveau - knapp vor 2020 mit 11,1 Grad Celsius.
In jedem einzelnen Monat lag die durchschnittliche
Temperatur in NRW über den jeweiligen Monatswerten der
langjährigen Referenzperiode 1961-1990.
"Wir
haben es auch im letzten Sommer wieder erlebt: Die
Klimakrise trifft uns mit voller Wucht. Die Tage mit
Temperaturen von mehr als 30, manchmal sogar 40 Grad
werden in Zukunft noch mehr zunehmen", sagte
NRW-Umweltminister Minister Oliver Krischer. Das Jahr
2022 setzt somit den bereits beobachteten massiven
Erwärmungstrend der vergangenen Jahre fort.
Neben
den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen
und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die
heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019, die
Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und 2021
sowie die 2019 in Nordrhein-Westfalen gemessenen
Hitzerekorde den Klimawandel stärker ins öffentliche
Bewusstsein gebracht.
"Die Klimakrise wird
gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur
haben", sagt Minister Krischer. "Wir brauchen daher einen
starken Klimaschutz und eine vorsorgende Klimaanpassung."
Daher wird noch in diesem Jahr das Klimaanpassungsgesetz
NRW weiterentwickelt. Minister Krischer: "Klimaanpassung
ist Daseinsvorsorge."
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Heizkostenzuschuss an
wohngeldberechtigte Haushalte wird ab dem 16. Januar 2023
ausgezahlt
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Düsseldorf, 13. Januar 2023 - Ab dem
16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT.NRW an rund
169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus.
Die Summe der Auszahlungen wird voraussichtlich rund 97
Millionen Euro betragen.
„Der Staat entlastet
mit dem weiteren Heizkostenzuschuss gezielt Haushalte mit
geringem Einkommen, die in dem Zeitraum 1. September 2022
bis 31. Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld
bezogen haben. Zugleich ist seit dem 1. Januar 2023 die
Wohngeldreform in Kraft: Damit werden mehr Menschen
Anspruch auf staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit
den Wohnkosten haben“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Auszahlung an
berechtigte Personen erfolgt automatisch über das Land
Nordrhein-Westfalen: Wohngeldempfängerinnen und
-empfänger haben nichts zu veranlassen. Der neuerliche
Heizkostenzuschuss ist nach der Personenanzahl gestaffelt
und beträgt grundsätzlich für im 4. Quartal 2022
wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro,
mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person
100 Euro.
Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz
vom 9. November 2022 die Gewährung eines weiteren
Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist
mit Wirkung vom 16. November 2022 in Kraft getreten. Die
erforderliche Verordnung ist am 7. Januar 2023 im Land
Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Der erste
Heizkostenzuschuss wurde im August 2022 an
wohngeldberechtigte Haushalte in Nordrhein-Westfalen
ausgezahlt. Der erste Heizkostenzuschuss im Jahr 2022
betrug grundsätzlich für wohngeldberechtigte Haushalte
mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und
für jede weitere Person kamen 70 Euro hinzu.
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Neuer Förderaufruf
"GreenEconomy.IN.NRW"
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100 Millionen Euro
für Umweltwirtschaft, Circular Economy und
Klimafolgenanpassung
Düsseldorf,
13. Januar 2023 - Umwelt- und
Verkehrsminister Oliver Krischer: Mit dem Förderaufruf
treiben wir die sozial-ökologische Transformation weiter
voran Die Landesregierung will die sozial-ökologische
Transformation weiter vorantreiben. Hierzu haben das
Umwelt- und Verkehrsministerium sowie das Wirtschafts-
und Klimaschutzministerium heute den neuen Förderaufruf
"GreenEconomy.IN.NRW" gestartet.
Insgesamt ist ein Fördervolumen
von rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln für
den Wettbewerb vorgemerkt. Über den Wettbewerb
unterstützt das Land innovative Ideen und
unternehmerische Lösungen in den Feldern
Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms
NRW 2021-2027. Der Wettbewerb ist ein weiterer wichtiger
Baustein der von der Landesregierung verfolgten
transformativen Strukturpolitik.
Umwelt- und
Verkehrsminister Oliver Krischer: "Mit dem neuen
Förderaufruf treiben wir die sozial-ökologische
Transformation weiter voran. Denn in einer modernen
Wirtschaft gehören Klimaschutz, der Erhalt unserer
natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und
soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die
Umweltwirtschaft mit ihren vielen kleinen und großen
Unternehmen ist dabei eine der wichtigsten Säulen. Sie
hat nicht nur positive Effekte auf Beschäftigtenzahlen
und die Bruttowertschöpfung, sondern darüber hinaus einen
ökologischen Nutzen, der sich allein in
Nordrhein-Westfalen auf rund 23 Milliarden Euro beziffern
lässt, davon allein rund 15,5 Milliarden Euro durch die
Vermeidung von Umweltschäden. Hinzu schafft die
Umweltwirtschaft weitere ökologische Werte in Höhe von
7,4 Milliarden Euro, wie den Erhalt von Biodiversität."
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona
Neubaur: "Unser Ziel ist es, die historisch starke
Grundstoffindustrie in Nordrhein-Westfalen zukunftssicher
umzubauen. Mit dem Förderaufruf der "GreenEconomy.IN.NRW"
unterstützen wir Innovationen, die die Transformation
unserer Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und
klimafreundlichen Circular Economy vorantreiben. So
wollen wir den Kraftakt des ökologischen Umbaus meistern
und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes als eine der
führenden Industrieregionen Europas langfristig sichern."
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und
Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf die folgenden
Themenschwerpunkte: Im Themenschwerpunkt Umweltwirtschaft
werden Innovationen in den Blick genommen, die zur
Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender,
ressourcenschonender Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen beitragen.
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Im Themenschwerpunkt Circular Economy werden Innovationen
mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung
zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle gesucht.
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Im Themenschwerpunkt Klimaanpassung werden Innovationen
zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert. Der
Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in
Nordrhein-Westfalen.
•
Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im
Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt. Diese können
in jährlichen Einreichungsrunden bis 2024 Projektskizzen
mit innovativen und kreativen Ideen abgeben. In der nun
gestarteten ersten Einreichungsrunde können bis zum 18.
April 2023 Projektskizzen eingereicht werden.
Alle Informationen und Unterlagen rund um den
Förderaufruf finden Sie
hier
Zum Hintergrund: Für
zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in
Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW
2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2
Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9
Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund
(JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes
Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.
Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern
Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen.
Weitere Informationen
finden Sie unter www.efre.nrw und
#efrenrw.
•zu
den Unterlagen rund um den Förderaufruf
www.efre.nrw
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