BZ-Home  BZ-Sitemap Politik NRW und mehr Sonderseiten   Redaktion Harald Jeschke
Landtag, Ministerien und Bezirksregierung aktuell     
Politik des Bundes Politik in Duisburg   Kommunalwahl Wahlen ab 1945  Archiv









Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 16. Mai 2023 - Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist in Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

 

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.

Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

 

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

 

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen

Die aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen verschickt
Notfallordner:  www.notfallordner.nrw.de - Präventionshandbuch hier

und Handbuch Krisenprävention

Düseldorf, 3. Mai 2023 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Notfallordner zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch online abrufbar ist.  

Zur Einführung werden für die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen Platz.“  

Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden, zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fachberatungsstellen.

Die Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand der Forschung ab.  

Ministerin Feller: „Mit der Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.


Alle schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention sollten sich mit dem neuen Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit.  


Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai: „Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention von krisenhaften Situationen aller Art und Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt. Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders zielführend.
Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von Kompetenzen und wirken sich förderlich auf Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir unterstützen sie seit vielen Jahren.“

Die Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor. Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität des Innenministeriums, des Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des Schulministeriums und des Justizministeriums vom November 2019.  

Zur Stärkung der Prävention und Intervention wurden die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600 landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7 Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.  

Neben der Schulsozialarbeit ist auch die Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw. kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.

Davon befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die Schulpsychologie geschaffen.   Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders wichtiges Anliegen.

Das Ministerium für Schule und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten.“  

 

Schulministerin Feller: Wir ziehen weitere Konsequenzen aus neu entdeckten Schwachstellen

Das externe IT-Expertenteam legt erste vorläufige Ergebnisse vor

Düsseldorf/Duisburg, 1. Mai 2023 - Das mit der Analyse der IT-Infrastruktur der QUA-LiS in Soest beauftragte externe IT-Expertenteam hat dem Ministerium für Schule und Bildung am Wochenende erste vorläufige Ergebnisse übermittelt. Danach sind bei der QUA-LiS weitere Schwachstellen in der IT-Infrastruktur entdeckt und unmittelbar geschlossen worden.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass es weitere Schwachstellen gibt, hat Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller entschieden, den Server abzuschalten, auf dem sich derzeit mehrere Schwachstellen kumuliert haben: „Aufgrund der Aufdeckung weiterer Schwachstellen haben wir entschieden, den betreffenden Server aus Sicherheitsgründen zunächst bis auf Weiteres vom Netz zu nehmen. Wir müssen nach aktuellen Kenntnisstand davon ausgehen, dass diese Schwachstellen schon seit Jahren bestehen.“  

Der nun abgestellte Server der QUA-LiS wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Arbeitsgruppen der QUA-LiS als gemeinsame Arbeitsplattform unter anderem für den Austausch von und die gemeinsame Arbeit an Dokumenten genutzt. Das betrifft zum Beispiel die Lehrplanarbeit oder den Bereich der Fortbildung. Es wird jetzt mit Hochdruck an einer sicheren Ersatzlösung gearbeitet. Da das externe IT-Expertenteam die gesamte IT-Struktur der QUA-LiS überprüfen soll, ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Schwachstellen gefunden werden.  

Neben der weiteren Schwachstellenanalyse hat das externe IT-Expertenteam bereits mit der Forensik der bekannten Schwachstelle begonnen und am Wochenende erstmals bestätigt, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass mindestens 16.557 Datensätze ausgelesen wurden, die im Regelfall ausschließlich einen Nutzernamen aus einer Kombination aus Vor- und Zunamen enthalten.

Weiter ist nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass mindestens 3.765 Datensätze mit weitergehenden personenbezogenen Daten ausgelesen wurden. Diese Einträge konnten über den Nutzernamen hinaus folgende Informationen enthalten:  

·         organisatorische Rolle im Schulsystem (z.B. „stellvertretende Leitung“) ·         Institutionszugehörigkeit (z.B. Name der Schule)
·         Postalische Adresse
·         Dienstliche oder private Festnetz- oder Mobilfunknummer
·         Dienstliche oder private E-Mail-Adresse
·         weitere technische Daten (z.B. Erstellungsdatum des jeweiligen Nutzeraccounts) Nicht alle Datensätze enthalten alle Angaben.

Die Datensätze beziehen sich aller Voraussicht nach auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der QUA-LiS sowie auf weitere externe Personen. In der Regel handelt es sich dabei um Lehrkräfte, die in Arbeitsgruppen der QUA-LiS tätig waren. Dass weitere Datensätze einsehbar waren und weitere Personengruppen betroffen waren, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, aber auch nicht vollständig auszuschließen.

Aufgrund der langen Dauer der Schwachstellen von möglichen mehreren Jahren kann es durchaus sein, dass sich die genaue Datenmenge nicht mehr zuverlässig ermitteln lässt. Zugehörige Kennwörter konnten nach gegenwärtigen Kenntnisstand nicht ausgelesen werden. Die Datenanalyse wird weiter fortgesetzt. Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir werden alle Untersuchungen weiter mit Hochdruck vorantreiben, um den Missbrauch von Daten zu verhindern.“

Tag des Baumes

Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit"
Düseldorf, 25. April 2023 - Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit" Anlässlich des "Tags des Baumes" am 25. April betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung einer vitalen Grünen Infrastruktur für Natur, Mensch und Umwelt: "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell - für den Schutz der Biologischen Vielfalt, das Klima und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Bäume verbessern die Luftqualität, schützen das Klima, bieten wertvollen Lebensraum und nachwachsende Rohstoffe."

Minister Krischer ruft daher zu einem sorgsamen Umgang und einer Stärkung der Grünen Infrastruktur auf - vom Stadtbaum, über Garten- und Parkanlagen bis hin zu den großen Waldgebieten.


Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-baumes-25-april-eine-starke-gruene-infrastruktur-mit-gesunden-baeumen-ist-essentiell-fuer-vielfalt-klima-und-gesundheit-1682409320

Schulministerium: Serverproblem, Fehleranalyse und Schulausschuss

Ministerin Feller: Wir wollen die Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den Schulen störungsfrei durch ihre Prüfungen führen

Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2023 - Die Schulministerin informierte den Schulausschuss heute ausführlich darüber, warum die für Mittwoch geplanten Abiturprüfungen auf den heutigen Freitag verschoben werden mussten Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat heute Vormittag den Schulausschuss des Landtags über die technischen Störungen beim Download der Abituraufgaben am vergangenen Dienstag und die Maßnahmen informiert, die das Schulministerium seitdem ergriffen hat.


„Unsere oberste Priorität besteht darin, dass die schriftlichen Abiturprüfungen bis zum 22. Mai störungsfrei und sicher durchgeführt werden können“, betonte die Ministerin. „Wir konzentrieren uns jetzt voll und ganz darauf, die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den Schulen gut durch ihre Prüfungen zu führen.“  


Deshalb hat das Ministerium gemeinsam mit dem IT-Dienstleister, der die Aufgaben elektronisch bereitstellt, bereits das Downloadverfahren angepasst. Insbesondere auf die im vergangenen Jahr eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung wird im weiteren Verlauf der Abiturprüfungen verzichtet.

„Darüber hinaus stehen ab sofort zwei weitere, vom IT-Dienstleister unabhängige Server auf Stand-by, die bei einem erneuten Notfall sofort aktiviert werden können“, erläuterte Ministerin Feller.  

Eine Überprüfung hat ergeben, dass bei einem Update des Downloadservers an aktuelle Standards im Mai 2022 unter anderem Einstellungen vorgenommen worden sind, die dazu geführt haben, dass das System die hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe im Zentralabitur nicht vollumfänglich bewältigen konnte. Ursache für die Problemsituation waren nicht die Verwendung eines Videos oder die eingeführte Zwei-Faktor-Authentifizierung an sich, sondern eine aus heutiger Sicht nicht optimale Dimensionierung des Systems, die im Zusammenwirken mit der neu eingeführten Authentifizierung und gleichzeitig hohen Lastspitzen nach jetzigem Kenntnisstand zu einem Ausfall einzelner Hintergrunddienste geführt hat.  
Im Detail berichtete sie über die Geschehnisse vom Dienstag und deren Auswirkungen, die bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften nachvollziehbarerweise für „viel Ärger und große Enttäuschung gesorgt haben“. Die Ministerin fügte hinzu: „Ich habe es in den letzten Tagen mehrfach betont und nutze auch heute die Gelegenheit, alle Betroffenen um Entschuldigung zu bitten. Eine kurzfristige Verschiebung von Abiturklausuren darf nicht passieren. Prüfungen gleich welcher Art sind immer mit Aufregung und Stress verbunden.“  

Mit dem IT-Dienstleister arbeitet das Schulministerium bereits seit mehreren Jahren zusammen. Seit 2019 führt dieser jährlich über 50 Downloadverfahren für das Land Nordrhein-Westfalen durch. Dabei wird immer ein zweiter Server vorgehalten, „sodass es auch am Dienstag einen Plan B und eine Backup-Lösung gegeben hat“, erläuterte die Ministerin. Dieser Server sei allerdings auch von der Störung betroffen gewesen.  

Als diese am Dienstag auftrat, informierte das Ministerium am Nachmittag die Schulen in mehreren Mails fortlaufend über den Sachstand. Noch bis in den Abend hinein gab es die Hoffnung, dass alternativ eine hausinterne Lösung realisiert werden könnte: eine passwortgeschützte Downloadmöglichkeit auf dem Server des ministeriumseigenen Bildungsportals. „Wir wollten alles daran setzen, den Termin am Mittwoch zu halten und damit den Schülerinnen und Schülern die Belastungen einer Verschiebung zu ersparen“, erklärte die Ministerin.  

Gegen 20.00 Uhr waren über den Ministeriumsserver schon 96 Prozent der Dateien hochgeladen. Parallel zum Uploadprozess wurde eine E-Mail mit Anleitungen zum Download erstellt. Da diese Mail mit dem Zugangslink allerdings aufgrund eines Fehlers zu früh versandt wurde, starteten die Schulen noch vor Ende des Uploadprozesses ihre Downloadversuche. Der Server des Ministeriums war in der Folge zeitweise nicht mehr zu erreichen. „Das war für uns alle ein bitterer Moment und eine herbe Enttäuschung”, sagte Ministerin Feller: „Die Lösung war buchstäblich zum Greifen nah.“

Stattdessen mussten um kurz nach 20.30 Uhr die Schulen in einer weiteren Mail über die Verschiebung der Prüfungen benachrichtigt werden. Die genaue Fehleranalyse wird weitergehen, kündigte die Ministerin heute im Schulausschuss an. Nach dem Abschluss der Abiturprüfungen Ende Mai „werden wir nochmal die Geschehnisse und ihre Ursachen analysieren und sicherstellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“  

 

Download der Abituraufgaben läuft reibungslos

Keine weiteren technischen Probleme. Wegen des Zuckerfestes können Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auf den 9. Mai ausweichen


Düsseldorf/Duisburg, 19. April 2023 - Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur funktioniert wieder reibungslos. „Der Download für die Berufskollegs und die allgemeinbildenden Schulen für die Abiturprüfungen am morgigen Donnerstag läuft ohne Probleme und wurde bereits von fast allen Schulen erfolgreich abgeschlossen“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.  

Die Ministerin versprach, dass die Gründe für die gestrigen Download-Probleme mit Hilfe einer umfassenden Fehleranalyse aufgeklärt werden. „Wir haben diesen Prozess bereits gestern Nachmittag mit dem IT-Dienstleister, der seit mehreren Jahren die Downloads für das Ministerium technisch abwickelt, in Gang gesetzt und werden genau prüfen, woran diese sehr ärgerliche Störung gelegen hat“, erläuterte sie.

Dabei wurde bereits festgestellt, dass die technischen Schwierigkeiten am Dienstagnachmittag auch mehrere Versuche, die Prüfungsaufgaben auf alternativen Wegen zu verschicken, unmöglich machten. Eine Ursache für die Probleme könnte mit der neu eingeführten 2-Faktoren-Authentifizierung zusammenhängen, auch wenn sämtliche Tests im Vorfeld hierzu positiv verlaufen sind. Um ein Restrisiko an dieser Stelle auszuschließen, wurde die 2-Faktoren-Authentifizierung nun deaktiviert und zu dem weiterhin hohen Sicherheitsstandard der Vorjahre zurückgekehrt.

Nach Abschluss der Fehleranalyse wird das Schulministerium weitere Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass auch bei technischen Störungen Lösungen für die Bereitstellung der Abituraufgaben vorhanden sind. „Für die entstandenen Probleme bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung“, sagte Ministerin Feller.

„Ich kann verstehen, dass viele Schülerinnen und Schüler sowie viele Lehrerinnen und Lehrer sauer sind – ich bin es auch. Ich weiß genau, was das für Abiturientinnen und Abiturienten bedeutet.“  


Durch die Verschiebung der Prüfungen werden nun rund 30.000 Abiturientinnen und Abiturienten ihre Klausuren in den sechs Fächern Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs) am Freitag schreiben. Die Prüfungen werden rechtssicher ablaufen, kündigte Ministerin Feller an. „Aus diesem Grund haben wir auch die Prüfungen an den Schulen, die gestern ihre Downloads erfolgreich abschließen konnten, auf Freitag verschoben.“ Dies betraf rund 300 Schulen.


Alle Schulen – also auch diejenigen, die gestern bereits erfolgreich herunterladen konnten –  werden gebeten, am morgigen Donnerstag, den 20. April 2023, den Download für alle sechs Fächer erneut durchzuführen. Für alle heruntergeladenen Dateien – alte wie neue – gelten weiterhin die Geheimhaltungsvorschriften.   Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens müssen die Prüfungen am Freitag nicht mitschreiben, erläuterte die Ministerin heute Morgen.

„Wegen des muslimischen Zuckerfestes war der Termin freigehalten worden“, sagte sie. „Wer wegen des Festes nicht an den Prüfungen teilnehmen möchte, kann nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung am 9. Mai nachschreiben.“ Auch der Genehmigung von Sonderurlaub für Lehrkräfte muslimischen Glaubens steht nichts im Wege, sofern die Durchführung der Abiturprüfungen sichergestellt ist.

 

Störung beim Aufgaben-Download im Zentralabitur

Schriftliche Abiturprüfungen am Mittwoch (19. April 2023) müssen auf Freitag (21. April 2023) verschoben werden  


Düsseldorf, 19. April 2023 - Beim Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April 2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den 19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs).

Die technische Störung konnte im Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023, verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend über die Störung und am Abend über die Verschiebung informiert.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“

 

Dialogprozess zur Zukunft der gymnasialen Oberstufe in NRW gestartet

Düsseldorf 31. März 2023 - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verbänden sind auf Einladung der Ministerin zu einem ersten Gedankenaustausch im Schulministerium zusammengekommen Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Auf Einladung von Ministerin Dorothee Feller sind am Donnerstag, 30. März 2023, Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik, den schulpolitischen Verbänden und Organisationen sowie aus der Schulaufsicht im Schulministerium zusammengekommen, um sich darüber auszutauschen, wie nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler künftig ihren Weg zum Abitur beschreiten sollen.

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, ob und inwieweit aus Sicht der beteiligten Akteure Handlungsbedarf besteht, nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. März 2023 eine Neufassung der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung beschlossen hatte.  

Ministerin Feller: „Mit der neuen KMK-Vereinbarung liegen überarbeitete Leitplanken für vergleichbare Wege zum Abitur in den Bundesländern vor. Innerhalb dieser Leitplanken haben die Länder weiterhin Gestaltungsspielräume. Die Entscheidung, ob und wofür wir diese Spielräume gegebenenfalls nutzen, sollte im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ebenso wie der Schulen in einem möglichst breiten Konsens getroffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir gestern mit guten Gesprächen in den Austausch über die Zukunft der gymnasialen Oberstufe gestartet sind. Diesen Dialogprozess werden wir fortsetzen.“  

Nach dem Beschluss der KMK, dessen Zustandekommen auf Fach- und Staatssekretärsebene intensiv begleitet wurde, hatte Schulministerin Feller angekündigt, alle beteiligten Akteure in die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe einzubinden. Das gestrige Treffen im Schulministerium hat hierfür den Auftakt gebildet. Ein nächster Termin ist für den Frühsommer angesetzt.

 

Staatssekretär Mauer: Unsere Schülerinnen und Schüler beweisen Wissbegier, Kreativität und Begeisterungsfähigkeit

Düsseldorf 31. März 2023 - Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in Bochum ausgezeichnet Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: An der Ruhr-Universität in Bochum wurden am Mittwoch, 29. März 2023, die Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ ausgezeichnet.

Staatssekretär Urban Mauer, der bei der Preisverleihung unter anderem die Sonderpreise des Schulministeriums für die schöpferisch wertvollste Arbeit und für die beste „Jugend forscht“-Schule des Landes übergab: „Um eine Idee umzusetzen, braucht es Wissbegier und Kreativität, Begeisterungsfähigkeit und nicht zuletzt einen langen Atem. All dies haben die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs ,Jugend forscht’ unter Beweis gestellt. Zu ihren hervorragenden Leistungen gratuliere ich herzlich und bedanke mich gleichzeitig bei allen, die sie auf ihrem Weg gefördert und unterstützt haben.“  

Ausgezeichnet wurden in den einzelnen Kategorien:
·         Arbeitswelt: Linda Gemeinhardt und Ben Mattes Krusekamp vom Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, Münster für „helper:Paper“ sowie Ben Siebert vom Gymnasium Holthausen, Hattingen für „CodeUp“  
·         Biologie: Beeke Drechsler, Malte Cox und Leo Roer vom Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Münster für „Superworms Reloaded: Können Zophobas morio Polystyrol verarbeiten?“  
·         Chemie: Felix Möller vom Collegium Josephinum, Bonn für „Lederalternative aus Abfall“  
·         Geo- und Raumwissenschaften: Anna Köster vom Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster für „Das Doppelsternsystem CSS080502 – Analyse anhand eigener Beobachtungen und Recherchen“  
·         Mathematik/Informatik: Anna Miller vom Gymnasium Canisianum, Lüdinghausen für „Zukunft berechnen? Ist die Ausprägung von Merkmalen zukünftiger Generationen simulierbar?“ sowie Simon Rulle und Arthur Achilles vom Gymnasium St. Michael – Privates Gymnasium des Erzbistums Paderborn für „Project Eagle - Echtzeitanalyse antisemitische Verschwörungsmythen im Netz“  
·         Technik: Lauri Wilps von der Königin-Luise-Schule, Köln für „L22 Fireprotect - ein automatisches Feuermelde- & Löschsystem“  
·         Bestes interdisziplinäres Projekt: Falk Wannhof vom Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh für „Myzo-bio-stik“  
·         Sonderpreis für die schöpferisch wertvollste Arbeit: Babette Röbbecke, Theresa Bauer und Judith Göhler vom Luise-von-Duesberg Gymnasium Kempen
·         Sonderpreis für die „Jugend forscht“-Schule des Landes: Städtisches St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.  

Der Wettbewerb „Jugend forscht“ fand in diesem Jahr zum 58. Mal statt. Zur Teilnahme unter dem Motto „Mach Ideen groß!“ hatten sich in Nordrhein-Westfalen 560 Jugendliche und junge Erwachsene mit 336 Projekten angemeldet. Die Landessiegerinnen und Landessieger haben sich für das Bundesfinale in Bremen qualifiziert.  

Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr der Wettbewerb an der der Ruhr-Universität Bochum ausgerichtet. Im Alfried-Krupp-Schülerlabor der Wissenschaften stellten 75 Jungforscherinnen und Jungforscher im Alter von 14 bis 20 Jahren insgesamt 48 Projekte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich zuvor in den Regionalwettbewerben von „Jugend forscht“ durchgesetzt.  

 

Verkaufsstart des bundesweit gültigen 49 Euro-Tickets am Montag - großer Zuspruch erwartet

Düsseldorf, 31. März 2023 - Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer erwartet einen großen Zuspruch zum Verkaufsstart des Deutschlandtickets am Montag (3. April). "Ein Ticket, ein Preis, ein Tarifgebiet: Mit dem Deutschlandticket denken wir Mobilität im Öffentlichen Personen-Nahverkehr neu. Die Zeiten, in denen Kundinnen und Kunden ein Tarifabitur beim Fahrkartenkauf brauchen, sind vorbei", sagte Minister Krischer, der zugleich Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern ist.

"Das Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt im ÖPNV und wurde in einer Rekordzeit umgesetzt. Ab dem 3. April können wir jeder Person, die es will, ein bundesweites, günstiges und einfaches Ticket anbieten. Das hätte im Sommer letzten Jahres niemand für möglich gehalten", ergänzte der Minister. "Mit dem neuen Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler entlastet und vielen Menschen ein attraktiver Anreiz für eine klimafreundliche Mobilität geboten", ergänzte Minister Krischer.

Mit dem Deutschlandticket können ab dem 1. Mai bundesweit alle regulären Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge des ÖPNV in der 2. Klasse zum Preis von 49 Euro genutzt werden. Das digitale Ticket gibt es nur im Abo mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit.

Weitere Informationen Das Ministervideo zum Verkaufsstart des Deutschlandtickets finden Sie hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Deutschlandticket finden Sie auf www.mobil.nrw

 

Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen unsere Lehrkräfte unterstützen und entlasten

Handlungskonzept für eine bessere Unterrichtsversorgung wird umgesetzt
Düsseldorf, 31. März 2023 - Das Ministerium für Schule und Bildung bringt die Umsetzung des Handlungskonzepts für eine bessere Unterrichtsversorgung weiter voran. Die Grundschulen können nunmehr damit beginnen, Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einzustellen. Nach Verbändebeteiligung und Kabinettbefassung werden zudem die erforderlichen Verordnungen für die Maßnahmen aus dem Bereich der Lehrkräfteausbildung in Kraft gesetzt.

Ebenso werden die Erlassänderungen aus dem Bereich der Lehrkräfteeinstellung in Kürze umgesetzt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Alle Personalmaßnahmen aus unserem Handlungskonzept befinden sich jetzt in der Umsetzung. Damit ist der Weg frei für eine gezielte Unterstützung unserer Schulen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Grundschulen. Wir erweitern hier unter anderem die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg und schaffen die Voraussetzungen für die Einstellung von Alltagshelferinnen und Alltagshelferinnen. Sie sollen die Lehrkräfte an Grundschulen unterstützen und entlasten, damit diese sich stärker auf ihren Unterricht konzentrieren können.“  

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen ist durch eine Vielzahl von Tätigkeiten geprägt, die über die Kerntätigkeit Unterrichten hinausgehen. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen Lehrkräften eine spürbare Entlastung und Unterstützung anbieten, indem sie verschiedene Alltagsaufgaben übernehmen. Das kann zum Beispiel die Vorbereitung des Klassenzimmers, die Beaufsichtigung oder auch die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei der Herstellung der Arbeitsfähigkeit sein.

Alltagshelferinnen und Alltagshelfer müssen keine formelle Qualifikation nachweisen. Entscheidend ist vor allem die Eignung für diese Form von Unterstützung. Die Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung. Die Stellen werden als Tarifstellen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden ausgeschrieben.


Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf unbesetzten Stellen eingestellt. Dies steht aber der Einstellung von Lehrkräften nicht im Wege.  Im Bereich der Lehrkräfteeinstellung wird das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung in Kürze durch Erlassänderungen umgesetzt. Im Bereich der Lehrkräfteausbildung erfolgt die Umsetzung auf dem Verordnungswege.


Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen für die Grundschule und das Berufskolleg:
 ·         Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit entsprechenden Hochschulabschlüssen können damit die volle Lehramtsbefähigung für die Grundschule erwerben. Das war bislang nicht möglich.
·         Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.
·         Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden.
·         Der Duale Master für die technischen Fachrichtungen des Berufskollegs wird für Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von Universitäten geöffnet und auf neue berufliche Fachrichtungen ausgedehnt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren ein berufsbegleitendes lehramtsbezogenes Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs. Nach Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst.   Außerdem werden folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:
·         Lehrkräften aus Drittstaaten soll der Einstieg in den Schuldienst erleichtert werden. Das bisher erforderliche Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog. Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Für eine dauerhafte Übernahme muss jedoch weiterhin das Niveau C2 erreicht werden.
·         Jede Neueinstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften soll zukünftig mit der Möglichkeit einer Abordnung an besonders belastete Schulen verbunden werden. Voraussetzung ist, dass die abordnende Stammschule ausreichend gut mit Lehrkräften versorgt ist.  

Die aufgeführten Maßnahmen treten zum 1. Mai 2023 in Kraft.  


Bildungsministerin Feller: „Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Schulen gezielt zu unterstützen. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, innerhalb von einem Vierteljahr alle Maßnahmen in die Wege zu leiten und danke allen Beteiligten. Wir nehmen bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes vor allem die Grundschulen in den Blick und die Schulen, die vom Lehrkräftemangel besonders betroffen sind. Wir werden die Umsetzung unseres Handlungskonzepts intensiv begleiten und bereits jetzt weitere mögliche Maßnahmen prüfen.“  

Die Landesregierung hatte im Dezember 2022 ein umfangreiches
Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgelegt mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen. Das Konzept umfasst die Bereiche der Lehrerausbildung und Lehrereinstellung, Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. Die dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungskonzepts wurden bereits im Februar 2023 umgesetzt.

 

Nordrhein-Westfalen ist startklar für das Deutschlandticket

Düsseldorf, 29. März 2023 - Zuversicht bei Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen des ÖPNV vor dem Verkaufsstart am 3. April - Details zur Fahrradmitnahme und zur 1. Klasse-Nutzung Nordrhein-Westfalen blickt zuversichtlich und gut vorbereitet auf den Verkaufsstart des bundesweit gültigen Deutschlandtickets am 3. April. 

Sozialticket Nordrhein-Westfalen prüft, wie andere Bundesländer auch, die Einführung eines Sozialtarifs zum Deutschlandticket in den nächsten Monaten. "Mobilität muss für alle einfacher und besser werden und vor allem bezahlbar bleiben", sagte Minister Krischer. Jobtickets Als weiteren Anreiz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das Deutschlandticket zusätzlich rabattiert, wenn sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber daran beteiligt.

Demnach soll es die Möglichkeit geben, das Deutschlandticket im Rahmen eines Jobticketangebots auch Unternehmen bereitzustellen. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis sollen weitere 5 Prozent Übergangsabschlag auf den Ausgabepreis gewährt werden - insgesamt beläuft sich der Abschlag damit auf 30 Prozent.

"Die westfälischen Verkehrsunternehmen sind bereit für den Start des Deutschlandtickets. Die Fahrgäste in Westfalen-Lippe können bei ihren Unternehmen vor Ort online, per App und im Kundenzentrum ihr Deutschlandticket erwerben. Die Umsetzung war und bleibt ein großer Kraftakt. Denn mit der Einführung des Deutschlandtickets geht die Arbeit weiter.

Wenn wir die Verkehrswende und die zentrale Rolle des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen wollen, müssen wir nicht nur in günstige Ticketangebote investieren. Der Preis ist nur einer der Faktoren, die den Ausschlag geben für einen Umstieg in Bus und Bahn. Zudem brauchen wir Investitionen in die Infrastruktur, um das Angebot auszuweiten", sagt Dr. Oliver Mietzsch, Geschäftsführer der WestfalenTarif GmbH.


Zusatzregelungen
Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden.
Ebenfalls kostenfrei im Deutschlandticket ist die Mitnahme von Hunden.  Zum 1. Juli werden landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen gültige Zusatztickets für die 1. Klasse Nutzung und Fahrradmitnahme - vorbehaltlich der Zustimmung der regionalen Gremien der Tariforganisationen - eingeführt.

Das auch zum Deutschlandticket kompatible 1. Klasse-Zusatzticket für wird für 69 Euro pro Monat angeboten, das Fahrrad-Monatsabo zum Preis von 39 Euro.

 

Die im NRW-Tarif angebotenen Zusatztickets sind analog wie das Deutschlandticket als monatlich kündbares Abonnement erhältlich. Die Angebote für die Nutzung der 1. Wagenklasse und die Fahrradmitnahme in ganz Nordrhein-Westfalen schließen damit die Lücke, bis bundesweite Lösungen für jegliche Zusatznutzen eingeführt werden.

 

 "Ein Ticket, ein Preis, ein Tarifgebiet: Dem Start des Deutschlandtickets steht nichts mehr im Wege", sagte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit den nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden und dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen in Düsseldorf.

"Das Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und wurde in einer Rekordzeit umgesetzt. Jetzt können wir jeder Person, die es will, ein bundesweites, günstiges und einfaches Ticket zum Verkaufsstart anbieten. Die Zeiten, in denen Kundinnen und Kunden ein Tarifabitur beim Fahrkartenkauf brauchten, sind vorbei. Das hätte im Sommer letzten Jahres niemand für möglich gehalten", ergänzte der Minister.

"Mit dem neuen Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler entlastet. Und es wird vielen Menschen ein Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahnen gegeben. Wir schaffen attraktive Angebote, die den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern und klimafreundliche Mobilität fördern", ergänzte Krischer.

"Aber klar ist auch: Die Arbeit an diesem Reformprojekt ist nicht beendet. Es wird auch nach der offiziellen Einführung am 1. Mai weitergehen. Die Reformen im ÖPNV werden weitergehen, auch in Nordrhein-Westfalen." Erst in der letzten Woche haben die Bundesländer in Aachen auf der Verkehrsministerkonferenz unter Vorsitz von Nordrhein-Westfalen weitere Vereinbarungen zur Umsetzung des Deutschlandtickets beschlossen. Am kommenden Freitag wird der Bundesrat die Finanzierung des 49 Euro-Tickets beschließen.

"Damit wird der Weg für den Verkaufsstart am 3. April endgültig frei gemacht", sagte Minister Oliver Krischer. Mit dem Deutschlandticket können am 1. Mai bundesweit alle regulären Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse zum Preis von 49 Euro genutzt werden. Das digitale Ticket gibt es nur im Abo mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit.

"Die Verkehrsunternehmen im VDV NRW sind bestens vorbereitet und starten zum Beginn des Vorverkaufs eine breit angelegte Kommunikationskampagne für das Deutschland-Ticket. Wir sind davon überzeugt, dass es gut angenommen wird und erwarten bundesweit 5 bis 6 Millionen Neukundinnen und Neukunden in Abonnements, davon zahlreiche Umsteigerinnen und Umsteiger vom Auto", sagte Stefanie Haaks, Vorsitzende des Vorstands der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und Mitglied des Präsidiums des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

"Die Einführung des Deutschlandtickets mit seinen Zielen muss uns alle aber auch antreiben, den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur umfassend und schnell voranzubringen. Sonst ist das neue Ticket nur ein weiterer Versuch auf dem holprigen Weg zur Verkehrswende."

Auch die Verkehrsverbünde sind zuversichtlich mit Blick auf den Verkaufsstart am kommenden Montag. "Wir sind bereit. Gemeinsam mit unseren Partnern im Verbundraum und auf politischer Ebene haben wir die Einführung des Deutschlandtickets in den letzten Monaten intensiv vorbereitet. Jetzt starten wir mit der Vermarktung durch", sagte José Luis Castrillo, Vorstand Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.

"Unsere Bestandskundinnen und -kunden sind informiert und auch Neukundinnen und -kunden können sich bereits jetzt in den Apps für einen Kauf registrieren. Nach den bisherigen Rückmeldungen unserer Verkehrsunternehmen wollen knapp 95 Prozent der angeschriebenen Kunden das Deutschlandticket nutzen", erklärt der VRR-Vorstand.


"Der Startschuss am 1. Mai bedeutet einen Meilenstein für die Umsetzung der Verkehrswende. Denn das Deutschlandticket bietet die Chance, die traditionellen Tarifstrukturen zu vereinfachen und damit mehr Fahrgäste für den öffentlichen Nahverkehr zu begeistern." Zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai wird eine buchbare Upgradelösung zum Semesterticket angeboten.

Dieses Übergangsangebot soll schnellstmöglich durch die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells abgelöst werden. "Wir wollen, dass alle Studentinnen und Studenten am Mehrwert des Deutschlandtickets partizipieren können", sagte Krischer. Die Upgradelösung macht das Semesterticket kompatibel zum Deutschlandticket und ermöglicht, dass Studierende am Deutschlandticket partizipieren können und nicht doppelt zahlen müssen.

Katrin Bünten, Leiterin Tarif und Vertrieb des Aachener Verkehrsverbundes (AVV), ergänzt: "Wir haben in den letzten Monaten mit allen Partnern im AVV an der Umsetzung des Deutschlandtickets gearbeitet und freuen uns, auch den zahlreichen Studierenden ein Upgrade in der naveo-App zum Start im Mai anbieten zu können."

"Die Verkehrsunternehmen im VRS und wir als Verbundgesellschaft unterstützen das Deutschlandticket natürlich mit voller Kraft. Wir sind guter Dinge, dass dieses besonders einfache Tarifangebot einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann und machen uns auf einen Ansturm bei den Verkehrsunternehmen als Vertragspartnern der Fahrgäste in den nächsten Wochen gefasst", erklärte Michael Vogel, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg GmbH (VRS).

Weitere Informationen: und Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Deutschlandticket finden Sie auf www.mobil.nrw

 

"Das Deutschlandticket ist startklar"

- Verkehrsministerkonferenz von Bund und Länder tagte in Aachen
- 49 Euro-Ticket, Klimaschutz und Passagierkontrollen an Flughäfen im Mittelpunkt
 


Aachen, 23. März 2023 -
Bund und Länder sehen die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai und dem Vorverkaufsstart am 3. April im Plan. Auf ihrer Frühjahrskonferenz haben sich die Fachministerinnen und Fachminister auf weitere Details für das Nachfolgemodell des 9 Euro-Tickets geeinigt und blicken zuversichtlich auf die abschließende parlamentarische Beratung im Bundesrat in der nächsten Woche.

"Ein Ticket, ein Preis, ein Tarifgebiet: Dem Start des Deutschlandtickets steht nichts mehr im Wege", sagte der nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer, der für die nächsten beiden Jahre in Personalunion auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz ist. "Das Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt im Öffentlichen Personen-Nahverkehr und wird ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zur Verkehrswende", sagte Krischer zum Abschluss der Frühjahrstagung in Aachen.

"Mit dem neuen Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler entlastet und vielen Menschen einen Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahnen gegeben", ergänzte Krischer. "Das wird die größte ÖPNV-Tarifreform in unserem Land. Mit dem Deutschlandticket denken wir Mobilität neu. Wir schaffen attraktive Angebote, die den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern und klimafreundliche Mobilität fördern. Ich bin überzeugt: Das Deutschlandticket wird dem ÖPNV einen weiteren Schub und höhere Fahrgastzahlen bescheren", erklärt Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Als eine der letzten offenen Detailfragen einigten sich Bund und Länder darauf, dass zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai eine buchbare Upgradelösung für Studierende angeboten wird. Dieses Übergangsangebot soll schnellstmöglich durch die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells abgelöst werden. Um die bestehenden Solidarmodelle bei Semestertickets für alle Studierenden auf Dauer rechtssicher zu erhalten, werden Bund und Länder kurzfristig einen Vorschlag zur Integration dieses Tickets in die Systematik des Deutschlandtickets erarbeiten.

"Wir wollen, dass alle Studentinnen und Studenten am Mehrwert des Deutschlandtickets partizipieren können", sagte Krischer zum Beschluss auf der Verkehrsministerkonferenz. Als weitreichenden Beschluss wertete Minister Oliver Krischer die Einigung der Verkehrsministerkonferenz für mehr Flexibilität und Freiheit für die Kommunen beim Tempo 30. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren begrüßen die Initiative von mittlerweile fast 600 Städten und forderten den Bund auf, die straßenrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen.


"Immer mehr Kommunen wollen selbst entscheiden, wie sie ihren Verkehr vor Ort organisieren und lenken. Bisher leiden die Städte in Verkehrsangelegenheiten unter einer überbordenden Bürokratie. Dieser enge Rahmen sollte gelockert werden, um den Verkehr sicherer, klimaschonender und gesünder zu gestalten." Nordrhein-Westfalen als Vorsitzland wird das Thema aber weiterhin verfolgen und kündigte weitere Beratungen auf den nächsten Konferenzen an.

Minister Krischer begrüßte auch das Einlenken des Bundesinnenministeriums zur Neuausrichtung der Passagierkontrolle an Flughafen in Deutschland. Die Verkehrsministerkonferenz hatte im Herbst auf Initiative von Nordrhein-Westfalen den Bund aufgefordert, Konsequenzen aus den organisatorischen und personellen Schwierigkeiten im Sommer zu ziehen und die Sicherheitskontrollen in die Hand der Flughäfen zu übertragen.

Die Bundesinnenministerin ist diesem Ansinnen nun gefolgt und wird bei allen Flughäfen in Zuständigkeit des Bundes den Flughafenbetreibern die Übernahme der Luftsicherheitskontrollen nach dem Vorbild des Flughafens Frankfurt anzubieten.

"Solche Szenen wie im Sommer mit großen Warteschlangen und Tumulten an den Kontrollstellen dürfen sich nicht wiederholen. Die Privatisierung der Sicherheitskontrollen hat sich nicht bewährt. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Die Flughäfen müssen mehr Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten bei den Kontrollen haben. Daher begrüße ich, dass der Bund dieser Forderung der Länder jetzt ermöglichen will", sagte Minister Krischer.

Mit einer Umsetzung des neuen Modells wird allerdings nicht vor dem Jahreswechsel gerechnet. Minister Krischer: "Der Bund muss bis dahin sicherstellen, dass sich in den Ferienzeiten die Probleme aus dem Sommer 2022 nicht wiederholen."

Interesse an der Übernahme der Sicherheitskontrollen in Eigenregie haben die Flughäfen in Hannover, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Köln/Bonn und Düsseldorf bekundet. Weitere Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in Aachen: Stärkung des Nachtzugverkehrs Als weitere Maßnahme für den Klimaschutz wollen Bund und Länder die Stärkung und den Ausbau der Nachtzugverbindung als klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr.

Die Länder haben den Bundes auf der Frühjahrskonferenz deshalb aufgefordert, bereits kurzfristig mehr Anreize zu schaffen, um weitere Nachtzugverkehre zu etablieren. Fahranfängerinnen und Fahranfänger Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt eine Reform des Maß-nahmensystems für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Befürwortet werde unter anderem die Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre.

Kritisch werde dagegen die Verkürzung der Probezeit durch Teilnahme am begleiteten Fahren über das 18. Lebensjahr hinaus (BF 18) oder durch Teilnahme an edukativen Maßnahmen gesehen.

Ukraine
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 haben Menschen aus der Region Schutz in der Bundesrepublik gesucht. Viele Schutzsuchenden kamen mit ihren in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Deutschland. Nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen diese Fahrzeuge spätestens nach einem Jahr in Deutschland zugelassen werden.

Diese Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen. Die Länder wollen diese Frist verlängern und für eine längerfristige Lösung wird der Bund aufgefordert, ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen vorzulegen. Kleiner Fachkundenachweis Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wurde die für den Taxiverkehr geltende Ortskundeprüfung abgeschafft und der so genannte "Kleine Fachkundenachweis" für sowohl Taxi- und Mietwagenfahrer/innen als auch Fahrer/innen von Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs eingeführt.

Die Verkehrsministerkonferenz hat nun weitere Rahmenbedingungen festgelegt, unter anderem wurde die geplante Einführung einer Online-Prüfung zum Erwerb des Kleinen Fachkundenachweises begrüßt. Die Prüfungsinhalte wollen Bund und Länder gemeinsam festlegen.


Mehr Photovoltaik an Autobahnen und Schienen
Die Verkehrsministerkonferenz will den Ausbau der Photovoltaik an Autobahnen und Schienen weiter forcieren. Daher haben die Ministerinnen und Minister beschlossen, Freiflächenanlagen vom Geltungsbereich des fernstraßenrechtlichen Anbauverbots auszunehmen. Dies würde ein zusätzliches Potenzial für den Ausbau der Solarenergie und damit einen Beitrag für mehr Klimaschutz schaffen.

Der Bund wurde aufgefordert, die zur Umsetzung notwendigen Verfahrensänderungen und bei Bedarf auch gesetzlichen Änderungen zu veranlassen. Optimierung der Fahrschülerausbildung Bund und Länder wollen die Fachschülerausbildung weiter modernisieren und digitalisieren. Dies soll unter anderem durch die Schaffung weitergehender Möglichkeiten beziehungsweise genereller Regelungen für E-Learning erreicht werden. Dies setze allerdings gleiche Qualitätsanforderungen wie beim Präsenzunterricht voraus.

Themenkanal 
Nordrhein-Westfalen hat zum Jahreswechsel den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Länder übernommen. In den Jahren 2023 und 2024 finden demnach die Konferenzen der Fachministerinnen und Fachminister unter dem Vorsitz von Umwelt- und Verkehrsministers Oliver Krischer in Nordrhein-Westfalen statt.

Die nächste Verkehrsministerkonferenz ist für den 11. und 12. Oktober 2023 in Köln geplant. Für die Fachministerkonferenzen hat das Ministerium einen eigenen Medien-Verteiler eingerichtet. Über diesen Themenkanal werden alle relevanten Informationen, Medien-Einladungen, Terminverschiebungen, Videos und Pressemitteilungen versenden. Registrieren können sich interessierte Journalistinnen und Journalisten unter:  
https://www.umwelt.nrw.de/presse/informationen-online-abonnieren/pressemitteilungen-abonnieren

Weitere Informationen:

Bildergalerie "Verkehrsministerkonferenz 22. März 2023 Aachen Bildergalerie "Verkehrsministerkonferenz 23. März 2023 Aachen  


NRW und das Vereinigte Königreich stärken Schüleraustausch

Neues Koordinierungsgremium für die bilateralen Beziehungen verabschiedet Maßnahmenplan

Düsseldorf, 22. März 2023 - Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich wollen ihre enge Zusammenarbeit im Bereich Schüler- und Jugendaustausch verstetigen und verfestigen. Darauf haben sich Europaminister Liminski, Staatssekretär Dr. Urban Mauer und die britische Botschafterin Jill Gallard im Rahmen der ersten Sitzung des politischen Lenkungsausschusses verständigt.

Der Lenkungsausschuss ist 2022 als ein Koordinierungsgremium für die Beziehungen zwischen den Partnern ins Leben gerufen worden. Im Beisein eines Vertreters des britischen Bildungsministeriums haben beide Seiten Maßnahmen zur weiteren Stärkung des bilateralen Schüleraustauschs vereinbart.  

Minister Liminski: „Vor einem Jahr hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen gemeinsamen Freundschaftsvertrag mit dem Vereinigten Königreich geschlossen. Auf allen Ebenen werden wir unsere engen historisch gewachsenen Beziehungen vertiefen und fangen mit dem Wichtigsten an – dem persönlichen Austausch junger Menschen über Grenzen hinweg. Als Landesregierung unterstützen wir Schülerinnen und Schülern bei ihrer Abenteuerlust, in ein anderes Land zu reisen, frische Perspektiven, neue Kulturen kennenzulernen und ganz individuelle Erfahrungen zu machen. Das kann eine Klassenfahrt sein, ein individueller Schüleraustausch oder ein projektbezogener Austausch – die Möglichkeiten sind vielfältig. Und vor allem sollen sie unbegrenzt sein. So wollen wir junge Abenteurer aus Großbritannien und Nordrhein-Westfalen auf ihrem Weg unterstützen.“   


Staatssekretär Dr. Mauer, Ministerium für Schule und Bildung: „Die Stärkung der über Jahre gewachsenen Beziehung zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich im schulischen Bereich ist gerade in Post-Brexit Zeiten von besonderer Bedeutung. Ich freue mich daher sehr über die beschlossenen Maßnahmen zur Verstetigung und zum Ausbau des gegenseitigen Schüleraustauschs. Sie sind ein wichtiges Signal und werden dazu beitragen, die Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern zu festigen und mit Leben zu füllen. Das Ministerium für Schule und Bildung wird sich hierbei auch personell noch stärker einbringen.“  


Britische Botschafterin in Deutschland, Jill Gallard: „Als britische Botschafterin ist es mir wichtig, dass wir nicht nur unsere gemeinsame Geschichte feiern, sondern uns auch um eine noch engere Beziehung in der Zukunft bemühen. Schüleraustausche spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie wesentlich zum kulturellen Bewusstsein beitragen und sehr prägende Erfahrungen sein können.

Mit der UK German Connection (UKGC) haben wir zudem eine wichtige bilaterale Organisation für den Schüler- und Jugendaustausch zwischen UK und Deutschland, dessen Aufgabenbereich kontinuierlich wächst – das UKGC hat bereits im Jahr 2023 mehr Austauschanträge erhalten als im gesamten Jahr 2022. Ein Trend, der hoffentlich so weiter geht.“  

Minister Liminski, Botschafterin Gallard und Staatssekretär Dr. Mauer diskutierten im Anschluss an die Sitzung des politischen Lenkungsausschusses im Rahmen einer moderierten Podiumsdiskussion in der Düsseldorfer Staatskanzlei mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zum Thema „Schüleraustausch zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich: Erfahrungen und Perspektiven“.  

Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich Nordrhein-Westfalen pflegt seit vielen Jahren enge Beziehungen zum Vereinigten Königreich. 2021 feierten beide Länder das 75-jährige Bestehen der Beziehungen und die freundschaftliche Verbundenheit. Im Februar 2022 unterzeichneten das Land Nordrhein-Westfalen und die Regierung des Vereinigten Königreichs eine Absichtserklärung über die Bildung eines politischen Lenkungsausschusses, um die gemeinsame Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.


Circa 18.000 Menschen aus dem Vereinigten Königreich leben in Nordrhein-Westfalen und 120.000 Menschen sind bei rund 1.800 britischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Das Vereinigte Königreich belegt zudem den neunten Rang der Handelspartner Nordrhein-Westfalens. Auch kulturell besteht ein enger Austausch mit mehr als 130 Städtepartnerschaften und 222 Schulpartnerschaften.

 

Galeria Karstadt Kaufhof-Spitzengespräch mit betroffenen Kommunen

Landesregierung stellt 5 Millionen Euro Soforthilfe für Standortkonzepte zur Verfügung
Düsseldorf, 17. März 2023 - Nach der Bekanntmachung der Schließung von insgesamt 52 Galeria Karstadt Kaufhof Filialen in ganz Deutschland, davon 15 in Nordrhein-Westfalen, kamen auf Einladung von Ministerin Ina Scharrenbach am Freitag, 17. März 2023, die Oberbürgermeisterin, die Oberbürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zusammen. Bei dem Austausch ging es um die aktuelle Situation rund um die angekündigten Schließungen und den Stand der Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern der Immobilien.

An dem Austausch nahmen auch Miguel Müllenbach, CEO der Galeria Karstadt Kaufhof, und Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten, Handelsverband Nordrhein-Westfalen, teil. Ministerin Ina Scharrenbach: „Wir kämpfen für unsere Innenstädte – mit Herz, Verstand und Sofortgeld. Nach dem schwarzen Montag für Beschäftigte und Kommunen der betroffenen Galeria Karstadt Kaufhof Filialen hat sich in dem Austausch abgezeichnet, dass Perspektiven für Fortführungen und Nachnutzungen durchaus bestehen.

Jetzt gilt es, die laufenden Gespräche bestmöglich zu unterstützen. Der zum Teil emotional geführte Austausch verdeutlichte, dass mit den beabsichtigten Filialschließungen mehr als nur ein Geschäft vor Ort verloren gehen wird. Zugleich wird die Landesregierung die Kommunen bei der Entwicklung von Umnutzungs- und Umfeldkonzepten finanziell mit bis zu fünf Millionen Euro unterstützen.“  

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen: „Warenhäuser sind wichtige Frequenzbringer für die Innenstädte. Mehr denn je ist es jetzt wichtig, auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den innerstädtischen Einzelhandel acht zu geben und diese fortzuentwickeln: Hierbei geht es konkret um Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit in den Innenstädten.“  
Bereits bei der ersten Schließungswelle 2020/2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt: 1,74 Millionen Euro hat das Land beigesteuert, um in den damals betroffenen Kommunen Nachnutzungskonzepte zu unterstützen. Einige Standorte konnten in der Folge eine Handelsnachnutzung erfahren, in anderen Standorten laufen Umbauten oder es werden gemischte Nutzungen zusammen mit den Eigentümern angestrebt.

 

NRW-Schul-Ministerin Feller mit neuer Lehrkräftebedarfsprognose
Binnen 10 Jahren insgesamt rund 79.000 Lehrkräfte einstellen

Ministerin Feller: Der Weg ist weit, aber die Richtung stimmt
Düsseldorf/Duisburg, 15. März 2023 - Schulministerin Dorothee Feller hat am Mittwoch, 15. März 2023, im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die neue Lehrkräftebedarfsprognose vorgestellt. Demnach müssen in den kommenden zehn Jahren insgesamt rund 79.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden.

Für eine Einstellung zur Verfügung stehen im selben Zeitraum voraussichtlich insgesamt rund 74.500 grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Ministerin Feller erklärte: „Der Lehrkräftemangel ist bundesweit die mit Abstand größte Herausforderung für unsere Schulen – und ihm zu begegnen, bleibt eine Daueraufgabe. Der Weg ist weit, aber die Richtung stimmt: Mit unserem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung haben wir bereits wichtige Schritte unternommen, um die Schulen künftig wieder besser mit Lehrkräften zu versorgen. An weiteren Schritten wird gearbeitet.“  

 

Langfristig werden vor allem mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer benötigt, um die Unterrichtsversorgung dauerhaft zu verbessern. Zu einem weiteren Ausbau der Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung steht die Landesregierung in konstruktiven Gesprächen mit den lehrkräfteausbildenden Hochschulen.



„Um die bestehenden Lücken aber möglichst schnell zu verkleinern, setzen wir kurz- und mittelfristig auch auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Zudem sollen Alltagshelferinnen und Alltagshelfer unsere Lehrkräfte entlasten“, so Ministerin Feller. Für angehende Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit Studium der Lehrämter, in denen es bereits jetzt Bewerberüberhänge gibt, werden zudem weitreichende Möglichkeiten geschaffen, an denjenigen Schulformen in den Beruf einzusteigen, an denen der Bedarf und damit die Einstellungschancen besonders groß sind.

Ministerin Feller: „Der Handlungsdruck ist groß, deshalb haben wir mit all diesen Maßnahmen nicht auf die Fertigstellung der neuen Prognose gewartet. Ihre Erkenntnisse waren und sind aber die Grundlage unserer Arbeit.“  


Zuletzt war 2018 eine Lehrkräftebedarfsprognose veröffentlicht worden. Um die weitere Entwicklung des Lehrkräftebedarfs im Blick zu behalten und weitere gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ergreifen zu können, wird das Schulministerium die Lehrkräftebedarfsprognose künftig alle drei Jahre aktualisieren.  Die neue Lehrkräftebedarfsprognose finden Sie
hier im Bildungsportal.

Minister Oliver Krischer: "Klimakrise stellt Wasserversorgung vor große Herausforderungen"

Zahl der Woche: 138 Liter Trinkwasser wurden 2019 pro Person und Tag verbraucht - Trockenphase im Sommer sorgte für behördliche Einschränkungen

Düseldorf/Duisburg, 15. März 2023 - Zum internationalen "Tag des Wassers" am 22. März hat Umweltminister Oliver Krischer zu einem stärken Schutz des Lebensmittels Nummer 1 aufgerufen. "Die Auswirkungen der Klimakrise werden auch in Nordrhein-Westfalen immer sichtbarer und bedrohlicher, beispielsweise in den Dürrejahren 2018 und 2022. Die extreme, lang anhaltende Trockenheit hat an zahlreichen Gewässern ökologische Schäden angerichtet, die Binnenschifffahrt beeinträchtigt und auch die Trinkwasservorräte in Seen und Talsperren dramatisch reduziert", sagte Minister Krischer.

Im letzten Sommer musste wegen der Trockenperiode in einzelnen Regionen sogar zu behördlichen Einschränkungen beim Wasserverbrauch gegriffen werden, um eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten. Dies ist beispielsweise in vereinzelten Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und im nördlichen Münsterland durch Information der Bevölkerung oder gar durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der betroffenen Gemeinden im Sommer 2022 erfolgt.

Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-oliver-krischer-klimakrise-stellt-wasserversorgung-vor-grosse-herausforderungen-1678868663 

 

"Naturwälder mit alten Baumriesen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes"

Zahl der Woche: Baumeister des Waldes - sieben Specht-Arten im Nationalpark Eifel

Düseldorf/Duzisburg 10. März 2023 - Anlässlich des "Internationalen Tags des Waldes" am 21. März betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung von Nationalparken und Wildnisgebieten. "Naturwälder mit alten Baumriesen und natürlichen Kreisläufen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes und bieten wertvollen Lebensraum für viele seltene und spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Spechte beispielsweise leben vor allem in alten Wäldern und schaffen dort mit ihren Höhlen wertvollen Lebensraum für Nachnutzer wie Hohltauben, Fledermäuse oder Raufußkäuze."


Allein im Nationalpark Eifel konnten Forscherinnen und Forscher sieben verschiedene Specht-Arten nachweisen. Der Buntspecht ist die häufigste Specht-Art. Aber auch die größte heimische Specht-Art, der Schwarzspecht, nutzt den Nationalpark als Lebensraum. Er meißelt seine Höhlen besonders in ältere Buchenstämme. Der Mittelspecht dagegen bevorzugt die Eichenwälder des Nationalparks. Er ist an naturnahe, totholzreiche Wälder gebunden und gilt daher als "Urwaldrelikt".

Auch die häufigen Kleinspecht-Nachweise zeigen die hohe ökologische Bedeutung der Nationalparkwälder. Nachgewiesen werden konnten zudem Grauspecht, Grünspecht und Wendehals.

Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-waldes-21-maerz-naturwaelder-mit-alten-baumriesen-sind-kernelemente-des-natur-und-artenschutzes-1678261153

 

Landesweiter Probealarm: NordrheinWestfalen testet Warnmittel

Reul: „Damit die Warnungen ankommen, haben wir nachgelegt - mit noch mehr Sirenen, Handywarnungen und Werbetafeln in den Städten.“

Düsseldorf, 8. März 2023 - Durch Cell Broadcast werden Warnungen automatisch auf die Handys von Menschen innerhalb bestimmter Funkzellen geschickt. Die Technik dahinter verantwortet der Bund, der Cell Broadcast bereits bei einem bundesweiten Warntag im Dezember getestet hat. Um die Warnung erhalten zu können, müssen bestimmte Einstellungen im Handy vorgenommen sein. (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-inDeutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cellbroadcast_node.html)

Außerdem neu in diesem Jahr: auf den mehr als 1.100 digitalen Stadtinformationstafeln eines großen deutschen Medien- und Marketinganbieters wird ebenfalls eine Warnung erscheinen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dazu einen eigenen Vertrag mit der Firma Ströer abgeschlossen, zukünftig alle Warnungen des Landes auch auf den Informationstafeln anzeigen zu lassen. Ziel ist, die Warnmittel auch künftig durch weitere Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen auszubauen.

NRW-Innenminister Herbert Reul löst am Donnerstag, 9. März um 11 Uhr im Lagezentrum der Landesregierung den zentralen Probealarm per Knopfdruck auf allen verfügbaren Kanälen aus. Die Übertragung der Warnmeldung an Medien, Warn-Apps, Cell Broadcast und digitale Informationstafeln erfolgt daraufhin per Satellit und zusätzlich kabelgebunden. Darüber hinaus bedienen die kommunalen Leitstellen ihre Warnmittel und lassen zum Beispiel die Warnsirenen ertönen.

„Damit das Zusammenspiel aller Beteiligten in unserem Land funktioniert, haben wir den landesweiten Warntag schon 2018 eingeführt. Damit haben wir eine Übungs-Schablone geschaffen, die mittlerweile auch der Bund nutzt“, sagt Reul. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit rund 6.000 Sirenen im Einsatz. Seit Mitte 2021 sind mehr als 700 neue hinzugekommen.

Um die Bevölkerung noch besser warnen zu können, soll das Sirenennetz weiter ausgebaut werden. Dafür stellt das Land in diesem Jahr 10 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2022 gab es in Nordrhein-Westfalen bereits sieben landesweite Warntage und Probealarme, bei dem alle Sirenen sowie weitere Warnmittel getestet wurden.

Minister Oliver Krischer zum Tag des Waldes (21. März): "Naturwälder mit alten Baumriesen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes"

Zahl der Woche: Baumeister des Waldes - sieben Specht-Arten im Nationalpark Eifel

Düsseldorf, 8. März 2023 - Anlässlich des "Internationalen Tags des Waldes" am 21. März betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung von Nationalparken und Wildnisgebieten. "Naturwälder mit alten Baumriesen und natürlichen Kreisläufen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes und bieten wertvollen Lebensraum für viele seltene und spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Spechte beispielsweise leben vor allem in alten Wäldern und schaffen dort mit ihren Höhlen wertvollen Lebensraum für Nachnutzer wie Hohltauben, Fledermäuse oder Raufußkäuze."

Allein im Nationalpark Eifel konnten Forscherinnen und Forscher sieben verschiedene Specht-Arten nachweisen. Der Buntspecht ist die häufigste Specht-Art. Aber auch die größte heimische Specht-Art, der Schwarzspecht, nutzt den Nationalpark als Lebensraum. Er meißelt seine Höhlen besonders in ältere Buchenstämme. Der Mittelspecht dagegen bevorzugt die Eichenwälder des Nationalparks. Er ist an naturnahe, totholzreiche Wälder gebunden und gilt daher als "Urwaldrelikt".

Auch die häufigen Kleinspecht-Nachweise zeigen die hohe ökologische Bedeutung der Nationalparkwälder. Nachgewiesen werden konnten zudem Grauspecht, Grünspecht und Wendehals. Zur aktuellen Zahl der Woche: 
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-waldes-21-maerz-naturwaelder-mit-alten-baumriesen-sind-kernelemente-des-natur-und-artenschutzes-1678261153

Bezirksregierung und Kommunen forcieren gemeinsam den Ausbau der Windenergie

Düsseldorf, 7. März 2023 - Nach den Vertreterinnen und Vertretern der fünf Kreise und zehn kreisfreien Städte im Regierungsbezirk hat heute auch Regierungspräsident Thomas Schürmann die Erklärung Regional-Initiative Wind unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist die Optimierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.  

So wird in der Regional-Initiative Wind vereinbart, dass die Bezirksregierung die Kommunen in juristischen und fachlichen Fragen von Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz berät und für Fragen zur Verfügung steht. Im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs sollen zum Beispiel schwierige Fälle besprochen und Lösungen gesucht werden. Hindernisse und Probleme sollen identifiziert und im Regierungsbezirk oder durch einen landesweiten Austausch gelöst werden.  

Regierungspräsident Thomas Schürmann: „Diese Kooperation ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg der Transformation des Landes zu einer klimaneutralen Industrieregion und ich freue mich, dass alle Kommunen und Kreise unseres Regierungsbezirks diese Zusammenarbeit mit ihrer Unterschrift bekräftigen.“

Bereits bei seinem Amtsantritt im September 2022 hatte Thomas Schürmann betont, wie wichtig ihm der Austausch mit den Kreisen und kreisfreien Städten sei – nur so könne man die Herausforderungen von Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel bewältigen.  

Vorausgegangen war der Erklärung eine Vereinbarung zwischen NRW-Wirtschaftsministerium, den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden zur Optimierung und Beschleunigung der Verfahren. Dieser Letter of Intent wurde vor zwei Wochen unterzeichnet.  Bis zum Jahr 2027 sollen in NRW - gemäß den Zielen des Landes-Wirtschaftsministeriums - 1000 Windkraftanlagen hinzu gebaut werden: als Säule einer klimaneutralen Energiesouveränität.    
In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur aktuellen Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im Rahmen der Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen verwenden dürfen.

 

Landtag: Anfrage zum Brandbrief von Innenminister Reul an alle Ministerinnen und Minister

Düsseldorf, 7. März 2023 - Können wichtige Aufgaben wegen der chronischen Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der akuten Unterbesetzung in den fünf Bezirksregierungen nicht mehr angemessen erfüllt werden? Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung heute berichtet, hat sich der NordrheinWestfälische Innenminister Herbert Reul mit einem Brandbrief an alle Mitglieder der Landesregierung gewandt1 .

In eindringlichen Worten schildert er, wie akut die Überlastungssituation in den fünf Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Arnsberg, Münster und Detmold ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Danach sei die Personaldecke zu kurz, um alle Aufgaben, die den Bezirksregierungen übertragen wurden in der „gewünschten Qualität und Quantität zu erfüllen“. Viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien aufgrund der hohen Belastungssituation am Ende ihrer Kräfte und Leistungsfähigkeit und würden zunehmend ausfallen. Eine durchgreifende Entlastung sei dabei nicht in Sicht.

Dieser Notstand macht sich schon ganz konkret bemerkbar. Zuletzt berichteten die Aachener Nachrichten darüber, dass im Regierungsbezirk Köln wegen der Personalnot keine Schulleiterstellen mehr ausgeschrieben werden dürfen. Das Schreiben belegt, dass das Problem noch viel größer ist, als bisher bekannt. Laut dem Innenminister würden sich noch mehr Aufgaben in allen Bereichen als Folge einer notwendigen Priorisierung verzögern oder gar nicht mehr wahrgenommen werden können.

Er scheint auch keine Lösung für diesen desaströsen Zustand zu haben, denn er bittet seine Kolleginnen und Kollegen bereits um Verständnis dafür, dass die Aufgaben teilweise nicht mehr erfüllt werden. Der Innenminister begründet diese Notlage mit immer mehr Aufgaben auf der einen und einer immer weiter sinkenden Quote bei der Besetzung der Stellen in den Bezirksregierungen auf der anderen Seite.

Ohne die fünf Bezirksregierungen bricht die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zusammen. Denn sie bündeln regional die Tätigkeiten aller Ministerien und sind die allgemeine Vertretung der Landesregierung in den Regionen. Ohne genügend und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen werden viele wichtige Aufgaben nicht mehr erfüllt. Ohne sie werden keine Lehrer oder Schulleiter eingestellt, keine Fördergelder ausgezahlt, sie kümmern sich um Arbeits- oder Umweltschutz, sie planen, gestalten und genehmigen wichtige Infrastrukturverfahren in den Bereichen Wirtschaft, Energie und Verkehr und erfüllen wichtige Aufsichtsaufgaben etwa beim Arbeitsschutz, der Produktsicherheit bis hin zur Aufsicht über die Städte, Gemeinden und Landkreise.

 Es besteht deshalb nicht nur aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen ein dringendes öffentliches Interesse, dass der Landtag sich mit diesem Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde auseinandersetzt. Thomas Kutschaty Sarah Philipp

 

Ministerin Feller: Ich danke unseren Schulen und Schulträgern für ihre große Hilfsbereitschaft Jahrestag des Kriegsbeginns

Düsseldorf, 24. Februar 2023 - Vor einem Jahr begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Auswirkungen dieses völkerrechtswidrigen Krieges sind auch in Nordrhein-Westfalen zu spüren. So befinden sich aktuell mehr als 37.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in der schulischen Erstförderung (Stand: 15. Februar 2023).

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte zum Jahrestag des Kriegsbeginns: „Die russische Invasion hat großes Leid über die Ukraine gebracht. Es ist unsere humanitäre Aufgabe, die vom Krieg betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen und ihnen zu helfen. Dass dies gelingt, ist eine enorme Leistung der Schulen, der Schulträger und der vielen Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen. Allen am Schulleben Beteiligten danke ich sehr für das starke Engagement und die große Hilfsbereitschaft.“  

Die Landesregierung unterstützt die Schulen und Schulträger bei der Aufnahme und Beschulung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen nach Kräften. So hat das Schulministerium bereits im Frühjahr 2022 ein umfassendes
Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen erarbeitet, das bei Bedarf kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Das Konzept bildet die Grundlage für den Schulbesuch neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen. Wenn sie erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, werden die Schülerinnen und Schüler zunächst im Rahmen der Erstförderung beschult. Vorrangiges Ziel der Erstförderung ist, dass die deutsche Sprache erlernt wird. Je schneller die deutsche Sprache erlernt wird, desto eher können sich neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler umfassend am Unterricht beteiligen.

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler können in drei unterschiedlichen Organisationsformen eine Deutschförderung erhalten:  
1.    in innerer Differenzierung, das heißt im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
2.    in teilweise äußerer Differenzierung, das heißt durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder
3.    in vollständiger äußerer Differenzierung, das heißt in eigenen Lerngruppen.  

Die Organisationsform der Differenzierung orientiert sich am individuellen Konzept der Schule, d.h. die Schule legt die Organisationsform der Differenzierung fest. Verfügen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen, werden sie einem für sie passenden Bildungsgang einer Schulform zugeordnet.

Berücksichtigt werden dabei der individuelle Lernstand, die individuelle Lernentwicklung sowie die zu erwartende Leistungsfähigkeit. Um die Schülerinnen und Schüler schnell zu integrieren, wird ein Übergang in das Regelsystem nach spätestens zwei Jahren angestrebt. So soll den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine vollumfängliche Teilhabe und Integration in die Schulgemeinschaft sowie die Gesellschaft ermöglicht werden.  

Mit den Haushalten 2022 und 2023 wurden allein zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung geflüchteter Schülerinnen und Schüler insgesamt 4.314 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Außerdem haben die Schulen im April 2022 weitergehende Möglichkeiten für befristete Einstellungen erhalten. Auf diese Weise konnten seither bereits 1.266 befristete Einstellungen in den nordrhein-westfälischen Schuldienst erfolgen, davon 102 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (Stand: 9. Februar 2023).  

Die Zuweisung eines Schulplatzes für schulpflichtige Kinder und Jugendliche erfolgt in einem abgestimmten und zeitnahen Verfahren durch die zuständigen staatlichen Schulämter in der Regel nach vorheriger Beratung durch das örtliche Kommunale Integrationszentrum (KI), das in einem Beratungsgespräch auf die individuelle Bildungsbiographie der ankommenden Kinder und Jugendlichen eingeht. Die vergangenen Monate zeigen deutlich, dass es gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und Schulaufsichtsbehörden gelungen ist, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die noch keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, spürbar und kontinuierlich zu verringern.

Mit Stand vom 15. Februar 2023 konnte nach erfolgtem Beratungsgespräch insgesamt 537 neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine noch kein Schulplatz vermittelt werden (Vergleichszahlen: 668 am 30. Januar, 721 am 30. November, 1.058 am 31. Oktober, 1.395 am 30. September, 2.159 am 30. August). Zudem warteten 310 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine noch auf ein Beratungsgespräch (Vergleichszahlen: 350 am 30. Januar, 393 am 30. November, 480 am 31. Oktober, 609 am 30. September, 908 am 30. August).  

 

Fortschritte im Katastrophenschutz

Plus bei Sirenen, Geldern und Ausstattung
Düsseldorf, 17. Februar 2023 - NRW-Innenminister Reul: "Der Fünfzehn-Punkte-Plan ist unser Leitfaden für die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes."
Im Juli 2021 erschütterte mit dem Hochwasser die größte Naturkatastrophe der Landesgeschichte Nordrhein-Westfalen. Innenminister Herbert Reul entschied daraufhin, den Katastrophenschutz im Land neu aufzustellen und berief ein Kompetenzteam Katastrophenschutz.

Im September 2021 nahm es seine Arbeit auf. Das Ergebnis: ein 15-Punkte-Plan für kommende Katastrophen. Seit genau einem Jahr liegt der Abschlussbericht des Kompetenzteams vor. Was ist seitdem beim Katastrophenschutz passiert?

„Der Fünfzehn-Punkte-Plan ist unser Leitfaden für die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes. Er hilft uns, noch besser vorbereitet zu sein. Innerhalb eines Jahres haben wir Gelder bereitgestellt und Stellen geschaffen, um die Ideen und Vorschläge aus dem Kompetenzteam umzusetzen und auf die Strecke zu bringen. Wir rasten nicht, wir geben Gas, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen noch besser vor Katastrophen zu schützen“, bilanziert Innenminister Herbert Reul.

Gesamtkonzept Warnung

Künftig werden die rund 6.000 Sirenen im Land ausschließlich als Warnmedium für die Bevölkerung dienen und nicht mehr zur Alarmierung der Einsatzkräfte genutzt. Damit soll es keine Verwechslungen von Sirenensignalen mehr geben. Die mehr als 1.100 Stadtwerbetafeln eines großen deutschen Medien- und Marketinganbieters wird das Land Nordrhein-Westfalen in Zukunft nutzen, um landesweit Warnungen an die Bevölkerung anzeigen zu lassen.

Die Werbetafeln ergänzen den Warnmix aus Sirenen, Meldungen über Funk und Fernsehen, Apps und Cell Seite 2 von 4 Broadcast. So ist sichergestellt, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in kürzester Zeit erreicht werden.


Ausbauprogramm Sirenenwarnung
Seit Mitte 2021 ist die Anzahl der Sirenen in Nordrhein-Westfalen bereits um zwölf Prozent (mehr als 700 neue Sirenen) gestiegen. Um die Bevölkerung noch besser warnen zu können, soll das Sirenennetz weiter ausgebaut werden. Dafür stellt das Land in diesem Jahr zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe soll auch dazu dienen, die Förderlücke des Bundes, der seine Förderung trotz der wiederholten Forderungen der Länderinnenministerien eingestellt hat, zu schließen.

Stärkere Koordinierung durch das Land
Im Ministerium des Innern entsteht zurzeit eine zentrale Landesstelle, um die Aufgaben des Landes im Katastrophenschutz zu bündeln. Ein Aufbaustab wird zeitnah ein Konzept entwickeln, wie diese zentrale Landesstelle im nordrhein-westfälischen Innenministerium integriert werden soll. Dazu sollen kurzfristig mehrere neue Stellen besetzt werden.

Digitalisierungsoffensive Katastrophenschutz
Das Projekt „VIDaL“ (Vernetzung von Informationen zur Darstellung der Landeslage) soll dafür sorgen, dass die Krisenstäbe der Bezirksregierungen und des Innenministeriums mit den Leitstellen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes alle lagerelevanten Informationen austauschen können – egal, welche Software vor Ort genutzt wird. Zurzeit werden sechs kommunale Leitstellen im Rahmen eines Testbetriebes an das System angeschlossen.

Für die Krisenstäbe der Bezirksregierungen und des Innenministeriums sowie dessen Ausweichsitz wurden einheitliche Lagesysteme beschafft, um alle relevanten Informationen auf allen Ebenen zeitgleich zur Verfügung zu stellen. Damit soll ein einheitliches Bild zur Bewertung von Gefahren und zur Planung der Gefahrenabwehr auf Landesebene entstehen.

Präventionskampagne
Im Oktober 2021 fand zum ersten Mal ein Katastrophenschutztag des Landes in Bonn statt. 2022 folgten weitere in Dortmund und Krefeld. Am 26. August 2023 ist Paderborn Ort dieser Veranstaltung, die jährlich in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Ihr Ziel ist es, das Gefahrenbewusstsein und die Selbstschutzkompetenz in der Bevölkerung zu steigern. Aber auch für verschiedene Katastrophenszenarien zu sensibilisieren und Informationen rund um das Thema Warnung zu vermitteln.

Ausstattungsoffensive
Damit die kommunalen Einsatzkräfte im Katastrophenfall über ausreichend Ausrüstungsreserven verfügen, beschafft das Land in diesem Jahr zusätzliche Materialien für das Landeskatastrophenschutzlager. Dazu zählen unter anderem Schutzkleidung zum Bekämpfen von Waldbränden, Zelte und Feldbetten für die von der Katastrophe betroffene Bevölkerung oder für die Unterbringung von Einsatzkräften.

Ausbauprogramm Ausfallsicherheit
Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) soll in diesem Jahr im ganzen Land mit Notstrom versorgt werden – durch eigene Aggregate für den autarken Betrieb. Zudem beginnt in diesem Jahr die Erneuerung der Digitalfunk-Anbindung der einheitlichen Leitstellen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes, um zusätzliche Redundanzen zu erhalten. Das Land beschafft außerdem Satellitentelefone für die Katastrophenschutzbehörden, um die Kommunikationswege zu sichern.

Bessere Finanzierung des Katastrophenschutzes
Im Vergleich zu 2022 werden für 2023 zusätzlich 6,3 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Diese Mittel beinhalten Gelder für die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen und dienen unter anderem zur Finanzierung des Länderanteils für das gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz mit dem Bund.

Kompetenzteam Katastrophenschutz
Insgesamt 13 Experten aus verschiedenen Organisationen und Verbänden gehörten dem Kompetenzteam an. Gemeinsam haben sie vor allem drei Handlungsfelder für die zukünftige Weiterentwicklung im Katastrophenschutz erarbeitet:
 Die Bewertung und Analyse von Risiken soll in eine Katastrophenschutzbedarfsplanung einfließen und bedarfsgerecht Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge festlegen.
 Die Warnung der Bevölkerung ist ein wesentlicher Baustein, um jeden einzelnen zur Selbsthilfe zu befähigen.
 Die Kompetenz des Landes in der Krisenbewältigung soll ausgebaut und gestärkt werden.

 

Mehrjährige, öffentliche Wohnraumförderung in NRW wird bis 2027 mit neun Milliarden Euro ausgestattet

Düsseldorf/Duisburg, 17. Februar 2023 - „Fördern, was Wohnungen schafft“: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das öffentliche Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit der öffentlichen Wohnraumförderung für 2023 setzen wir als Land Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und beim Klimaschutz. Mehr Wohnraum ist das beste Rezept gegen steigende Mieten."

Deshalb gilt: Wir fördern, was Wohnungen schafft. Mit dem neuen Wohnraum-Wachstums-Programm geht Nordrhein-Westfalen voran: Um mehr mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in herausfordernder Zeit zu bekommen, werden in allen Mietenstufen die Förderdarlehen um 15 Prozent angehoben. Dies soll den Baukostensteigerungen Rechnung tragen.

Zudem bietet die neue Wohnraumförderung attraktive Zinskonditionen: 0 Prozent für die ersten fünf Jahre der Zweckbindung, anschließend 0,5 Prozent für die Dauer der Zweckbindung. Eine besondere Herausforderung liegt in der energetischen Modernisierung zig Tausend älterer Wohnimmobilien: Durch die landesseitige Modernisierungsoffensive konnten seit 2019 bereits rund 48.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Um den Klimaschutz beim Bauen weiter voranzutreiben, wird das Förderangebot weiter verbessert. Zukünftig können Modernisierungsdarlehen von bis zu 200.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim gewährt werden. Zudem heben wir den Anteil des Zuschusses am Darlehen von aktuell höchstens 35 Prozent auf bis zu 55 Prozent. Damit können mehr als die Hälfte aller anfallenden Investitionskosten direkt vom Land übernommen werden. Dabei gilt: Je energiesparender und klimafreundlicher modernisiert wird, desto stärker beteiligt sich die Landesregierung an den Kosten.“  


Die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau sind weiterhin enorm und haben negative Auswirkungen auf die Bautätigkeit von Wohnungsunternehmen wie von Menschen, die in Eigentum investieren wollen. Gerade Bauherrschaften, die sich ihren Traum vom Eigentum ermöglichen wollen, ziehen reihenweise Bauanträge zurück oder haben den Bau auf unbestimmte Zeit verschoben.  

„Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben zunehmend Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb“, erklärt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Hier hilft das Programm NRW.BANK.Wohneigentum, bei dem wir jetzt die Einkommensgrenzen erhöht haben, damit mehr Menschen eine eigene Immobilie bauen oder kaufen können. Die Förderung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige Aufgabe.

Die NRW.BANK trägt gemeinsam mit dem Land dazu bei, dass geförderter Wohnraum attraktiv, modern und rentabel ist. Damit mehr bezahlbare Mietwohnungen gebaut und Bestandswohnungen modernisiert werden.“  

In 2022 wurden rund 1,1 Milliarden Euro – der höchste Wert in der öffentlichen Wohnraumförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen – für 7.919 Wohnungen bewilligt. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden Bewilligungen für 7.319 Wohnungen in Höhe von rund 957,1 Millionen Euro ausgesprochen.    „Bau- und Wohnungswirtschaft unterliegen langfristigen Investitionszyklen. Gerade hier ist es wichtig, in unsicheren Zeiten für Sicherheit zu sorgen, damit Neubau und energetische Modernisierung stattfinden kann.

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bis 2027 geben wir als Land diese Planungssicherheit – im Rahmen unserer Möglichkeiten. Mit den positiven Veränderungen im Kreditprogramm ‚NRW.BANK.Wohneigentum‘ wird in unsicherer Zeit für viele private Bauherrschaften Sicherheit im freifinanzierten Wohnungsbau gegeben.

Gerade viele mittelständische Wohnungsunternehmen haben seit der Aufkündigung der Energieeffizienzhaus-Förderung im Januar 2022 durch die Bundesregierung Investitions- und Modernisierungsprogramme heruntergefahren oder mangels Wirtschaftlichkeit gestoppt. Hieran hat die Bundesregierung bei gleichzeitigem Höherschrauben von technischen Anforderungen an Gebäude ihren Anteil.

Es braucht dringend ein bundesweites Baukosten-Moratorium: Neue geplante Vorschriften, und alles, was den Bau die kommenden Jahre verteuert oder verteuern wird, ist einem Realitätscheck zu unterziehen. In dieser herausfordernden Zeit sind die Preistreiber neu zu sortieren. Zudem brauchen wir eine bundesweite Offensive für Planungsbeschleunigung – auch für den Wohnungsbau. Länder und Kommunen brauchen mehr Freiheit. Die Zahl der erforderlichen Gutachten ist zu hoch, die Länge der Verfahrensbeteiligungen ist mittlerweile sehr herausfordernd“, sagt die Ministerin.

 

Flyer zum Wohngeld plus: Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 31. Januar 2023 - Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam entwickelt.

Das Infoblatt ist Teil der Kampagne „Stopp den Heizkostenhammer“ und soll an möglichst viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.   Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

„Der Info-Flyer ist ein weiterer Baustein des Unterstützungspaketes für Mieterinnen und Mieter, um Wohngeld zu beantragen. Der Flyer vermittelt einfach und kompakt die wichtigsten Informationen rund um das Thema Wohngeld. Die enge Zusammenarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterschutzbund und der Verbraucherzentrale zeigt:

Wir ziehen alle an einem Strang, damit Mieterinnen und Mietern sich einen Überblick über die Wohngeldreform verschaffen können. Seit dem 15. Dezember 2022 steht zudem der Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, mit dem online ausgerechnet werden kann, ob ein Anspruch auf das Wohngeld besteht. Und: Aus diesem System heraus kann auch direkt ein Online-Antrag gestellt werden.“  





Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, erklärt: „Mit umfassendem Informationsmaterial und -veranstaltungen unterstützt die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sowohl Mieterinnen und Mieter als auch die Wohnungsämter und Wohngeldberatungsstellen der Städte und Gemeinden, auf die in den kommenden Wochen ein erhebliches Antragsvolumen zukommen wird. Durch Information und Beratung, zum Beispiel zu notwendigen Angaben oder Dokumenten, wollen wir dazu beitragen, Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen und damit gleichzeitig anspruchsberechtigte Mieterhaushalte als auch Kommunen zu unterstützen.“  

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Steigende Energiekosten bringen derzeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen in finanzielle Not. Seit dem 1. Januar 2023 haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Unser gemeinsamer Informationsflyer klärt Betroffene über ihre Möglichkeiten auf und gibt konkrete Hilfestellung zur Beantragung. Denn besonders Haushalte mit geringen Einkommen brauchen eine deutliche finanzielle Unterstützung, um in der Energiekrise ihre hohen Strom- und Gasrechnungen zu begleichen.“  

Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW: „Das neue Wohngeld plus kann für viele Mieterinnen und Mietern eine Entlastung in der aktuellen Krise sein. Alle Menschen, die einen Anspruch haben, sollen sich nicht scheuen, diesen auch geltend zu machen. Je früher, desto besser, denn auch hier ist Zeit Geld. Daher beteiligt sich der Deutsche Mieterbund NRW gerne an der Informationskampagne.“  

EBZ-Vorstand Klaus Leuchtmann: „Das Wohngeld Plus ist eine wichtige Säule zur Stützung privater Haushalte im Angesicht dramatisch steigender Energiekosten. Als Bildungsanbieter sehen wir es beim EBZ als unsere Aufgabe an, unseren Teil dazu beizutragen, die Menschen über das Wohngeld Plus zu informieren. Wir werden zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vermieterseite schulen, damit sie ihre Kunden kompetent beraten können.“  

Wer die Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien kostenlos herunterladen unter
www.mieterkommunikation-energie.de (im Abschnitt „Materialien zur Kampagne Heizkosten-Hammer”).

Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

Keine Sonderregelungen mehr für den Schulbereich – weiterhin gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause

Düsseldorf, 25. Januar 2023 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“  

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort.

Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:  
Testungen
Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem
1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule.
 
In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.  

Masken
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.  

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.  

Im Krankheitsfall
Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.  

Atteste
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.   Hygiene An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).  

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben.“
Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona

 

Umwelt in Zahlen

Düsseldorf, 24. Januar 2023 - Das Jahr 2022 war mit einer Jahresmitteltemperatur von 11,2 Grad das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen in NRW
Die Zeichen standen in Nordrhein-Westfalen lange auf einem Sommer mit Jahrhundertdürre, was jedoch letztlich glücklicherweise durch ein Tiefdruckgebiet im Spätsommer abgewendet wurde. Dennoch blieben auch der Herbst und der Winter viel zu warm und trocken. Der beispiellos warme Silvestertag beendete das Jahr 2022 in Deutschland nochmals mit Rekordtemperaturen - in NRW mit bis zu 19 Grad Celsius.

Insgesamt war das Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen das wärmste und sonnigste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahre 1881. Dies belegt die aktuelle Daten-Auswertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Die Jahresmitteltemperatur lag mit 11,2 Grad Celsius erneut auf Rekordniveau - knapp vor 2020 mit 11,1 Grad Celsius. In jedem einzelnen Monat lag die durchschnittliche Temperatur in NRW über den jeweiligen Monatswerten der langjährigen Referenzperiode 1961-1990. 

"Wir haben es auch im letzten Sommer wieder erlebt: Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht. Die Tage mit Temperaturen von mehr als 30, manchmal sogar 40 Grad werden in Zukunft noch mehr zunehmen", sagte NRW-Umweltminister Minister Oliver Krischer. Das Jahr 2022 setzt somit den bereits beobachteten massiven Erwärmungstrend der vergangenen Jahre fort.

Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019, die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und 2021 sowie die 2019 in Nordrhein-Westfalen gemessenen Hitzerekorde den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht.

"Die Klimakrise wird gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur haben", sagt Minister Krischer. "Wir brauchen daher einen starken Klimaschutz und eine vorsorgende Klimaanpassung." Daher wird noch in diesem Jahr das Klimaanpassungsgesetz NRW weiterentwickelt. Minister Krischer: "Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge."

 

Heizkostenzuschuss an wohngeldberechtigte Haushalte wird ab dem 16. Januar 2023 ausgezahlt

Düsseldorf, 13. Januar 2023 - Ab dem 16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT.NRW an rund 169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus. Die Summe der Auszahlungen wird voraussichtlich rund 97 Millionen Euro betragen.  

„Der Staat entlastet mit dem weiteren Heizkostenzuschuss gezielt Haushalte mit geringem Einkommen, die in dem Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bezogen haben. Zugleich ist seit dem 1. Januar 2023 die Wohngeldreform in Kraft: Damit werden mehr Menschen Anspruch auf staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit den Wohnkosten haben“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt automatisch über das Land Nordrhein-Westfalen: Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben nichts zu veranlassen. Der neuerliche Heizkostenzuschuss ist nach der Personenanzahl gestaffelt und beträgt grundsätzlich für im 4. Quartal 2022 wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro.  

Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 9. November 2022 die Gewährung eines weiteren Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist mit Wirkung vom 16. November 2022 in Kraft getreten. Die erforderliche Verordnung ist am 7. Januar 2023 im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Der erste Heizkostenzuschuss wurde im August 2022 an wohngeldberechtigte Haushalte in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt. Der erste Heizkostenzuschuss im Jahr 2022 betrug grundsätzlich für wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person kamen 70 Euro hinzu.

 

Neuer Förderaufruf "GreenEconomy.IN.NRW"

 100 Millionen Euro für Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimafolgenanpassung

Düsseldorf,
13. Januar 2023 - Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: Mit dem Förderaufruf treiben wir die sozial-ökologische Transformation weiter voran Die Landesregierung will die sozial-ökologische Transformation weiter vorantreiben. Hierzu haben das Umwelt- und Verkehrsministerium sowie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium heute den neuen Förderaufruf "GreenEconomy.IN.NRW" gestartet.


Insgesamt ist ein Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln für den Wettbewerb vorgemerkt. Über den Wettbewerb unterstützt das Land innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Feldern Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Der Wettbewerb ist ein weiterer wichtiger Baustein der von der Landesregierung verfolgten transformativen Strukturpolitik.

Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: "Mit dem neuen Förderaufruf treiben wir die sozial-ökologische Transformation weiter voran. Denn in einer modernen Wirtschaft gehören Klimaschutz, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die Umweltwirtschaft mit ihren vielen kleinen und großen Unternehmen ist dabei eine der wichtigsten Säulen. Sie hat nicht nur positive Effekte auf Beschäftigtenzahlen und die Bruttowertschöpfung, sondern darüber hinaus einen ökologischen Nutzen, der sich allein in Nordrhein-Westfalen auf rund 23 Milliarden Euro beziffern lässt, davon allein rund 15,5 Milliarden Euro durch die Vermeidung von Umweltschäden. Hinzu schafft die Umweltwirtschaft weitere ökologische Werte in Höhe von 7,4 Milliarden Euro, wie den Erhalt von Biodiversität."

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Unser Ziel ist es, die historisch starke Grundstoffindustrie in Nordrhein-Westfalen zukunftssicher umzubauen. Mit dem Förderaufruf der "GreenEconomy.IN.NRW" unterstützen wir Innovationen, die die Transformation unserer Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Circular Economy vorantreiben. So wollen wir den Kraftakt des ökologischen Umbaus meistern und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes als eine der führenden Industrieregionen Europas langfristig sichern."

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf die folgenden Themenschwerpunkte: Im Themenschwerpunkt Umweltwirtschaft werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. 

Im Themenschwerpunkt Circular Economy werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle gesucht.
Im Themenschwerpunkt Klimaanpassung werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert. Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt. Diese können in jährlichen Einreichungsrunden bis 2024 Projektskizzen mit innovativen und kreativen Ideen abgeben. In der nun gestarteten ersten Einreichungsrunde können bis zum 18. April 2023 Projektskizzen eingereicht werden. 

Alle Informationen und Unterlagen rund um den Förderaufruf finden Sie hier 

Zum Hintergrund:
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.  
zu den Unterlagen rund um den Förderaufruf www.efre.nrw