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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
Bezirksregierung Düsseldorf:
Duisburgs Schulsituation
Verbraucherzentrale NRW:
Corona-Hotline für Verbraucherfragen
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Jahresrückblick 2020 des Bundesrates Ein Jahr im
Zeichen der Pandemie mit Sondersitzungen
und über 100 Corona-Beschlüssen
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Bundeskanzlerin Merkel zur Einigung auf ein
"Brexit"-Abkommen zwischen der EU und GB
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Wirtschaftsumsatz trotz
Pandemie gestiegen Weniger Tote und
Verletzte im Straßenverkehr
Öffentliche Schulden
steigen auf fast 2,2 Billionen Euro
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Wiesbaden/Duisburg, 24. Dezember 2020 Umsatz
der gewerblichen Wirtschaft im November 1,8 % über
Vorkrisenniveau Der Umsatz der
gewerblichen Wirtschaft in Deutschland hat trotz des
Teil-Lockdowns im November 2020 gegenüber dem
Vormonat weiter zugenommen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse
mitteilt, stieg der nominale (nicht preisbereinigte)
Umsatz saison- und kalenderbereinigt um 1,3 %.
Straßenverkehrsunfälle im Oktober 2020: 40
Tote und 9,7% Verletzte weniger als im Oktober 2019
Im Oktober 2020 sind in Deutschland 236
Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben
gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren
das 40 Personen weniger als im Oktober 2019. Die
Zahl der Verletzten ist im Oktober 2020 gegenüber
dem Vorjahresmonat um knapp 3 300 auf rund 30 300
zurückgegangen (-9,7 %).
Öffentliche Schulden steigen im 3. Quartal
2020 auf Höchststand von fast 2,2 Billionen Euro
Die öffentlichen Schulden sind im 3.
Quartal 2020 auf einen neuen Höchststand gestiegen:
Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder,
Gemeinden und Gemeinde¬verbände sowie
Sozialversicherung einschließlich aller
Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich
(Kreditinstitute sowie sonstiger inländischer und
ausländischer Bereich, z. B. private Unternehmen im
In- und Ausland) zum Quartalsende mit 2 195,1
Milliarden Euro verschuldet.
Bereits Ende des
2. Quartals 2020 war der bis dahin höchste in der
Schuldenstatistik ermittelte Schuldenstand erreicht
worden (2 109,2 Milliarden Euro). Eine ähnlich hohe
Verschuldung hatte es davor Ende 2012 mit 2 068,3
Milliarden Euro gegeben. Seither waren die
öffentlichen Schulden jedes Jahr gesunken. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis
vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stieg die
öffentliche Verschuldung zum Ende des 3. Quartals
2020 damit gegenüber dem Jahresende 2019 um 15,6 %
oder 296,4 Milliarden Euro. Der Anstieg ist im
Wesentlichen in der Aufnahme finanzieller Mittel für
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
begründet. Gegenüber dem 2. Quartal 2020 nahm der
Schuldenstand um 4,1 % (+85,9 Milliarden Euro) zu.
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Zahl der Gestorbenen in NRW im November 2020 um etwa
sechs Prozent höher als im Vorjahr
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Mehr Transparenz bei Wertermittlung von
Grundstücken und Immobilien
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Minister Reul: „Die Angaben zu
Kaufpreisen von Grundstücken und Immobilien werden
nun noch verlässlicher. Die zu Grunde liegenden
Daten sind umfangreich aufbereitet, für jedermann
frei verfügbar und ohne Registrierung nutzbar.“
Düsseldorf/Duisburg, 22.
Dezember 2020 - Waren bislang nur die
Bodenrichtwerte für Grundstücke und die jährlichen
Grundstücksmarktberichte über das webbasierte
Landesportal (www.boris.nrw.de) einsehbar, so werden
nun auch schrittweise Immobilienrichtwerte verfügbar
gemacht. Der Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus
Grundstückskaufpreisen abgeleiteter
durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Der
Immobilienrichtwert gilt für sogenannte Normobjekte,
also für in einer bestimmten Lage typische, aber
fiktive Immobilien, die detailliert beschriebene
Grundstücksmerkmale aufweisen. Diese Normobjekte
werden als Vergleichsfaktoren für bebaute
Grundstücke herangezogen und bilden die Grundlage
für die Verkehrswertermittlung der Immobilien.
„Die Standardisierung wird nach und nach zu
automatisierten Auskünften über die Grundstücks- und
Immobilienwerte führen. Hierdurch machen wir einen
weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler
Verwaltung“, so Reul. Die amtliche
Grundstückswertermittlung ist laut Baugesetzbuch
eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den landesweit
75 Gutachterausschüssen für Grundstückswerte und dem
durch den Innenminister bestellten Oberen
Gutachterausschuss.
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Szenarien für den
Unterrichtsbetrieb
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Düsseldorf/Duisburg,
21. Dezember 2020 - Das Ministerium für Schule und
Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über
Szenarien für die Wiederaufnahme des
Unterrichtsbetriebs nach den Weihnachtsferien ab dem
11. Januar 2021 informiert. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Am Ende
eines von der Corona-Pandemie geprägten Jahres geben
wir den Schulen damit die Möglichkeit, sich mit
genügend Vorlauf auf verschiedene Szenarien für den
Schulbetrieb im neuen Jahr vorzubereiten.“ Schulmail
vom 21. Dezember 2020
Ministerin
Gebauer machte gleichzeitig deutlich, dass die
Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des
Schulstarts unmittelbar nach der für den 5. Januar
2021 geplanten Sitzung der Regierungschefinnen und
Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin getroffen
werden kann. „Mit unserem derzeitigen Stufenmodell
kommen wir dem Wunsch vieler Schulen nach
größtmöglicher Planungssicherheit und einer
frühzeitigen Information nach. Auch wenn wir heute
noch nicht sagen können, wie sich das
Infektionsgeschehen zu Beginn des neuen Jahres
darstellen wird und deshalb weitergehende
Präzisierungen ausdrücklich nicht auszuschließen
sind, so geben wir den Schulen schon jetzt einen
Rahmen für ihre Planungen.“
In der
Schulmail vom 21. Dezember 2020 wird ein
Stufenmodell zur Gestaltung des Schulunterrichts im
neuen Kalenderjahr in Abhängigkeit vom
Infektionsgeschehen vorgestellt. In Stufe 1 findet
landesweit so wie zu Beginn des aktuellen
Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen
Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der
aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den
Infektionsschutz statt. In Stufe 1+ sind
Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen
gültigen Hotspotstrategie für besonders vom
Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen
mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200
vorgesehen.
Die Ordnungsbehörden in den
Kreisen oder kreisfreien Städten können in
Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für
Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung
schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs
anordnen. Das kann u.a. ein Wechselmodell von
Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe
8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) sein.
Stufe 2 macht eine Grundsatzentscheidung der
Landesregierung erforderlich. Sie kann landesweit
einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise
mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht
ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von
Abschlussklassen) vorsehen. Bei einer besonders
kritischen Infektionslage könnte es zudem notwendig
werden, dass die Landesregierung über noch
weitergehende Einschränkungen entscheiden müsste.
Darüber
hinaus enthält die Schulmail allgemeine Hinweise für
den Schulbetrieb im neuen Jahr sowie ergänzende
Informationen für die Berufskollegs, zur
Ausgestaltung der Ganztagsangebote und zum
Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ (KAoA). Außerdem erhalten die Schulen
einen Überblick über Unterstützungsmaterial für den
Distanzunterricht. Ministerin Gebauer kündigte an,
alle Lehrkräfte und das weitere Personal an den
Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit
FFP-2-Masken auszustatten. „Die Landesregierung
trifft alle erforderlichen Vorkehrungen für einen
wirksamen Gesundheitsschutz.“
Die
Verteilung der FFP-2-Masken wird über die
Schulträger erfolgen. Abschließend wurden die
Schulen und Schulträger noch einmal gebeten, auch im
neuen Jahr grundsätzlich von der Möglichkeit eines
gestaffelten Unterrichtsbeginns in der Zeit von 7
bis 9 Uhr Gebrauch zu machen, um Schülerströme zu
entzerren und das Infektionsrisiko auf dem Schulweg
und im öffentlichen Nahverkehr zu verringern. Die
Schulmail mit den weiteren Informationen finden Sie
im
Bildungsportal.
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Kabinett beschließt
verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes
Klimaanpassungsgesetz
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Düsseldorf/Duisburg,
21. Dezember 2020 - Die Landesregierung setzt sich
neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein
eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg.
Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft
das bestehende Ziel für 2050 deutlich: Wurde im
ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine
Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum
Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die
Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu
wirtschaften. Zudem wurde im Gesetz ein
Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt. Um sich
bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels
vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das
bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz
vorgelegt. Die vergangenen Hitze-, Trocken- und
Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der
Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend
wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und
kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung
fortan mitbedacht werden. "Klimaschutz und
Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille",
erklärten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am
Montag in einer Pressekonferenz.
"Wir müssen
einerseits runter mit den Treibhausgasen,
andererseits den Aufwand zur Anpassung erhöhen." Der
Klimawandel sei die zentrale Herausforderung unserer
Zeit. Wenn wir dem Klimawandel nicht
gemeinschaftlich die Stirn böten, seien die Folgen
für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gravierend.
Zurückdrehen könne man den bereits ablaufenden
Klimawandel nicht mehr, nun komme es auch darauf an,
seine Folgen beherrschbar zu gestalten. Die
Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zu
dem vor fünf Jahren, am 12. Dezember 2015,
verabschiedeten Pariser Klimaübereinkommen.
Novelliertes Klimaschutzgesetz:
Treibhausgasneutralität bis 2050 Mit dem heute
beschlossenen Entwurf zur Novellierung des
Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung
das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts
klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem
ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine
Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht,
sowie einem Klimaschutzaudit will das Land
sicherstellen, dass 2050 bei den
Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.
Minister Pinkwart: "Der Klimaschutz erreicht
eine neue Dimension: Das Klimaschutzgesetz von 2013
ist aufgrund der immer stärkeren Dynamik in der
Klimapolitik längst überholt. Das für 2020
festgelegte Treibhausgas-Minderungsziel von 25
Prozent haben wir weit übertroffen; 2019 betrug der
Rückgang bereits 38 Prozent und fiel damit doppelt
so stark aus wie in Baden-Württemberg. Ich bin daher
sehr zufrieden über die große Zustimmung zum heute
vorgelegten verschärften Gesetzentwurf. Die
Landesregierung versammelt sich damit einhellig
hinter den Zielen, Nordrhein-Westfalen zum
modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort
Europas weiterzuentwickeln und unseren Teil zur
Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen."
Bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz
Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat
das Landeskabinett heute den Entwurf für das
bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz
beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben.
"Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir neben
dem Klimaschutz auch der Anpassung an den
Klimawandel eine ebenso große Bedeutung beimessen.
Ziel ist es, unsere Widerstandsfähigkeit gegen die
negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu
verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu
minimieren. Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz
soll zur Leitschnur werden, uns in allen
Lebensbereichen und auf allen Ebenen auf die Folgen
des Klimawandels vorzubereiten. Schützen wir uns
aktiv vor dem Klimawandel", sagte Umweltministerin
Ursula Heinen-Esser.
Der Klimawandel ist in
Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar
geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen,
Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und
Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir
sind. Klimamodelle projizieren bei einem
ungebremsten Treibhausgasausstoß für
Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8
bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100
bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. "Die
Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist.
Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge.
Die Schaffung klimaangepasster Strukturen und
Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz - das
heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des
Klimawandels - sind unabdingbar für unser Land. Ein
eigenständiges Gesetz schafft hierfür die
entscheidende Basis", so Heinen-Esser.
Neues
Klimaschutzaudit Um sicherzustellen, dass die
ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf
nachsteuern zu können, führt die Landesregierung
zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die
jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung
eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht
ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen
planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft
diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf
ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite,
können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet
werden.
Das Klimaschutzaudit löst den im
Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als
strategisches Instrument zur Erreichung der
Klimaschutzziele ab. Flankierend zur heute
verabschiedeten Gesetzesnovelle legte Minister
Pinkwart dem Landtag heute einen Klimaschutzbericht
vor. Seit 2017 hat die Landesregierung die Ausgaben
für den Klimaschutz versiebenfacht; zuletzt wurden
im Zuge der Coronahilfen die Mittel für
Klimaschutzmaßnahmen - allen voran das erfolgreiche
Förderprogramm progres.nrw - nochmals aufgestockt.
Der Bericht erläutert die strategischen Ansätze beim
Klimaschutz und gibt einen Überblick über die
Förderinstrumente und Maßnahmen.
Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen
Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt
das Land unter Bezugnahme auf das Pariser
Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es
verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine
Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand
konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel
Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung
oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft
das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein
so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen
Behörden und Ämter bei politischen und planerischen
Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz
berücksichtigen.
Eine besondere Bedeutung
erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den
hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen:
Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume,
Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld,
verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft,
fördern Biodiversität, dienen der
Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität
der Städte.
Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen
Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere
Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis
1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius
angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad)
beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den
vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße
Tage zugenommen. Das Grundwasser ist heute fast
ein Grad wärmer als vor 30 Jahren. Die
Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei
Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent
der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung
als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9
Millionen Menschen, was 38 Prozent der
nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut
Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis
2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen
entsprechen wird.
Weitere Informationen
zum Klimaschutzbericht auf www.wirtschaft.nrw
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Tiertransporte in
Drittstaaten nur bei gesicherter Einhaltung der
Tierschutzanforderungen NRW im Bundesrat: Bund
soll prüfen, Rindertransporte in bestimmte
Drittstaaten per se zu verbieten
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Düsseldorf, 18. Dezember 2020 -
Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass
Rindertransporte in Drittstaaten verboten werden,
sofern zu befürchten ist, dass die betroffenen Tiere
im Drittstaat tierschutzwidrig behandelt oder
unzureichend versorgt werden. Dieses wichtige
Tierschutzanliegen ist am Freitag auf Initiative
Nordrhein-Westfalens Thema im Bundesrat. Gemäß
Antrag soll der Bund aufgefordert werden, auf
Grundlage des Tierschutzgesetzes und nach Auswertung
aller verfügbaren Informationen zu prüfen,
Transporte von Rindern in bestimmte Drittstaaten per
se zu verbieten. Welche Drittländer betroffen wären,
liegt dann in der Entscheidungshoheit des Bundes.
"Uns ist nicht nur der Tierschutz beim
Transport, sondern auch im Hinblick auf das
zukünftige Schicksal der Tiere im Bestimmungsstaat
ein wichtiges Anliegen. Sofern nicht amtlich
sichergestellt werden kann, dass alle
Tierschutzanforderungen während des Transports und
im Zielland eingehalten werden, sollten Transporte
untersagt werden", so Staatssekretär Dr. Heinrich
Bottermann. Ergänzend zur Bundesrats-Initiative
setzt sich das Landwirtschaftsministerium auch auf
europäischer Ebene für eine Überarbeitung des
Tierschutztransportrechtes ein, um langfristig eine
bessere Kontrollmöglichkeit der Transporte zu
schaffen.
Nordrhein-Westfalen hatte bereits
seit Juli 2020 die Abfertigung von Rindertransporten
in Drittstaaten untersagt. Das Problem: Amtlichen
Tierärzten fehlt vielfach der Zugang zu
entscheidungsrelevanten Informationen zu
Transportrouten und Transportbedingungen, um zu
entscheiden, ob ein Tiertransport in einen
Drittstaat entsprechend den rechtlichen
Voraussetzungen durchgeführt werden kann oder nicht.
Ein Veterinäramt
in Nordrhein-Westfalen hatte jüngst einen geplanten
Rindertransport nicht gestattet, weil die
Befürchtung bestand, dass der Tierschutz im Zielland
nicht sichergestellt werden kann. Diese Entscheidung
wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster mit einem
Eilbeschluss vom 10. Dezember 2020 gekippt, weil das
Gericht die beschriebenen drohenden abstrakten
Gefahren für die betroffenen Rinder nicht für
ausreichend hält, um auf dieser Grundlage eine
Transportabfertigung zu versagen. Eine Bewertung von
Tierschutzgefahren für Rinder in bestimmten
Zielstaaten könne abstrakt-generell nur durch den
Bund erfolgen.
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Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 beschlossen
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Düsseldorf, 18. Dezember 2020 -
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. Dezember
2020 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021)
beschlossen. Ministerin Ina Scharrenbach: „Viele
Entscheidungen der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen tragen dazu bei, die Kommunen im
Jahr 2020 von Corona-bedingten Einnahmeausfälle und
Mehrausgaben zu entlasten. Nun sichert die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen die kommunalen
Finanzen 2021: Um die Kommunen des Landes neben
krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei
eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im
kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die
verteilbare Finanzausgleichsmasse auf 13,573
Milliarden Euro festgesetzt. Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen wird die Gemeindefinanzierung
über das GFG mit 943 Millionen Euro aus
Kreditmitteln stützen.
Unverändert gilt:
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche
Entscheidungen. Mit allen kommunalfreundlichen
Entscheidungen in diesem Jahr und für das kommende
Jahr gehen wir mit Mut in die Zukunft: Für die
Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen in
Nordrhein-Westfalen.“ Nach der Verabschiedung des
GFG 2021 durch den Landtag veröffentlicht die
Landesregierung heute eine aktualisierte
Modellrechnung.
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Weniger Unfälle und
Getötete im Straßenverkehr
Weitere Informationen vom Statistischen Bundesamt
(DESTATIS)
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Weniger Unfälle und Getötete im Straßenverkehr
Bergisch Gladbach, 17. Dezember 2020 - Im Jahr 2020
wird es nach Schätzungen der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) unter 2.800 Getötete im
Straßenverkehr geben. Das sind fast 9 Prozent
weniger als im Vorjahr.
Die Gesamtzahl der
polizeilich erfassten Unfälle wird sich gegenüber
2019 noch deutlicher um etwa 13 Prozent auf 2,33
Millionen Unfälle reduzieren. Aufgrund der
COVID-19-Pandemie und den damit deutlich gesunkenen
Fahrleistungen fallen die Rückgänge bei den Unfällen
und Verunglückten insgesamt viel stärker aus als in
den Vorjahren.
Verarbeitendes Gewerbe im Oktober 2020:
Auftragsbestand +1,5 % gegenüber Vormonat
Auftragsbestand 2,3 % über dem Vorkrisenniveau
Wiesbaden, 17. Dezember 2020 - Der reale
(preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden
Gewerbe war nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2020
saison- und kalenderbereinigt 1,5 % höher als im
Vormonat. Dabei erhöhten sich die offenen
Aufträge aus dem Inland um 1,8 %. Der Bestand an
Auslandsaufträgen stieg um 1,2 %. Im Vergleich zu
Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der
Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in
Deutschland, war der Auftragsbestand im Oktober 2020
saison- und kalenderbereinigt 2,3 % höher.
Gastgewerbeumsatz im Oktober 2020 um
11,4 % gegenüber Vormonat gesunken
Gastgewerbeumsatz 32,4 % unter Vorkrisenniveau
Der Umsatz im Gastgewerbe fiel im Oktober 2020
gegenüber September 2020 nach Kalender- und
Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 11,4 %
und nominal (nicht preisbereinigt) um 11,3 %.
Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter
mitteilt, lag der Umsatz real (kalender- und
saisonbereinigt) 32,4 % unter dem Niveau vom Februar
2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in
Deutschland.
Gastgewerbeumsatz,
Oktober 2020 (vorläufige Ergebnisse) -11,4 % real
zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-11,3 % nominal zum Vormonat (kalender- und
saisonbereinigt) -31,0 % real zum Vorjahresmonat
-27,4 % nominal zum Vorjahresmonat
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Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur
Stärkung des Wohnungswesens in NRW |
(Wohnraumstärkungsgesetz
– WohnStG) Düseldorf/Duisburg,
15. Dezember 2020 - 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und
Nichtwohngebäuden gibt es zum Stichtag 31. Dezember
2019 in Nordrhein-Westfalen. 2018 wohnten 58,8 % der
Haushalte in Nordrhein-Westfalen zur Miete. Dabei
gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht den „einen“
Wohnungsmarkt, sondern es gibt verschiedene
wohnungswirtschaftliche Teilmärkte, in denen sich
Angebot und Nachfrage nach Wohnraum unterschiedlich
darstellen. Der überwiegende Bestand an Wohnraum
wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1949 bis
Ende der 1970ger Jahre errichtet.
Mit dem
Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts
und einer wohnraum-rechtlichen Vorschrift wurden die
§§ 40 bis 43 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung
von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG
NRW), einer Empfehlung der Enquete-Kommission des
Landtags folgend, insbesondere „im Hinblick auf die
sogenannten Problemimmobilien aktualisiert und in
einem eigenen Wohnungsaufsichtsgesetz geregelt [..]“
(Auszug aus der Drs.-Nr. 16/4379).
Das
Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) vom 10. April 2014
trat am 30. April 2014 in Kraft (GV. NRW. S. 269)
und ist seitdem unverändert. Mit dem WAG NRW wurde
der Grundgedanke der Wohnungsaufsicht als ein Gesetz
der Daseinsvorsorge mit ordnungsrechtlichen
Elementen fortgeführt. Des Weiteren wurden die
Rechtsinstrumente der Gemeinden überarbeitet und
erweitert. Mit § 10 WAG NRW erhielten die
Gemeinden ein Satzungsrecht für Gebiete mit erhöhtem
Wohnungsbedarf. Seit Inkrafttreten des WAG NRW zeigt
sich, dass zum einen – beispielsweise infolge der
Fortentwicklung der „Sharing Economy“ im Hinblick
auf das Wohnungswesen – das Satzungsrecht nach § 10
WAG NRW nicht ausreichend ausgestaltet ist.
Gemeinden, die auf Grundlage von § 10 WAG NRW eine
sogenannte Zweckentfremdungssatzung durch den
jeweiligen Stadtrat erlassen haben, versuchen mit
hohem Aufwand, die Zweckentfremdungssatzung auf
ihrem jeweiligen Stadtgebiet zu vollziehen. Dies
führt zu Verzögerungen bei dem Vollzug der
jeweiligen Satzung in Verbindung mit dem WAG NRW.
Somit entspricht die geltende Rechtslage nicht mehr
den wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen
Zielen der jeweiligen Gemeinden.
Auf der
anderen Seite zeigt sich, dass die im WAG NRW
enthaltenen Vorschriften zur Erhaltung und Pflege
von Wohnraum in der kommunalen (Vollzugs-)Praxis des
Öfteren keine ausreichenden Möglichkeiten bieten, um
in den Fällen, einzuschreiten, in denen Wohnraum,
infolge unterlassener notwendiger
Instandsetzungsarbeiten verkommt.
Darüber hinaus sind Gefährdungen,
die aus der Wohnraumnutzung resultieren derzeit von
der Wohnungsaufsicht nicht erfasst. Für Unterkünfte,
die zur Unterbringung von Werkvertragsnehmerinnen
und -nehmern sowie für Leiharbeiterinnen und
-arbeitern betrieben und genutzt werden, für die
jedoch eine Verpflichtung der Arbeitgeberin oder des
Arbeitgebers aufgrund des Arbeitsschutzrechts nicht
besteht, beinhaltet das WAG NRW bisher keinen
Handlungsansatz, mit dem bestimmte Mindeststandards
der Unterbringung gesichert werden könnten. In
Nordrhein-Westfalen mehren sich die Fälle, in denen
diese Menschen in nicht den Anforderungen genügenden
Wohnungen oder anderen Unterbringungsstätten
vorübergehend oder dauerhaft leben.
Neben
technischen und hygienischen Mängeln der
Wohnungen/Unterbringung treten immer wieder
Überbelegungen auf. Diese Regelungslücke soll mit
Einbeziehung von arbeitsschutzrechtlich nicht
erfassten Unterkünften in den Anwendungsbereich der
Wohnungsaufsicht geschlossen werden. Ein
ausreichendes Wohnungsangebot für die verschiedenen
Gruppen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung –
Junge und Lebensältere, Familien und Alleinstehende,
Haushalte mit geringem Einkommen und solche mit
hohen Wohnansprüchen – ist eine zentrale
Voraussetzung für eine nachhaltige Stadt- und
Gemeindeentwicklung sowie für eine ausgewogene
Entwicklung der Stadt- und Wohnviertel in den
größeren Städten des Landes.
B Lösung Die
Sicherstellung der Wohnungsversorgung der
Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe der
Wohnungspolitik. Neben den Maßnahmen der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein Mehr an
Wohnungsbau in allen Segmenten und den daraufhin neu
ausgerichteten oder neu geschaffenen Instrumenten,
die sich erst mit einer gewissen Verzögerung am
jeweiligen wohnungswirtschaftlichen Teilmarkt
niederschlagen, kommt dem Schutz des bestehenden
Wohnraums daher eine entsprechende Bedeutung zu.
Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur
Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen
(Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG)“ werden die
erforderlichen Änderungen in den landesgesetzlichen
Rahmen umgesetzt. Das WohnStG soll das WAG NRW aus
dem Jahr 2014 vollständig ablösen. Wesentliche Ziele
des Gesetzentwurfes sind, mit einer Neufassung der
wohnungsaufsichtsrechtlichen Regelungen die
Gemeinden in die Lage zu versetzen, stärker
präventiv gegen Problemimmobilien einzuschreiten und
gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum
vorzugehen, Gefährdungen, die sich aus der
Wohnraumnutzung ergeben, zu unterbinden, die
Durchsetzung von Mindestanforderungen an die
Unterbringung in Unterkünften durch Maßnahmen der
Wohnungsaufsicht zu ermöglichen sowie die
Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden gegen verstärkt
auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum
zu erweitern, indem ein Verfahren zur
Identifizierung der Anbieter von Wohnraum, der zum
Zweck der Kurzzeitvermietung genutzt wird,
eingeführt wird.
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Innenstädte der Zukunft -
Sauberkeit und Sicherheit werden wichtiger als die
Erreichbarkeit mit dem Auto
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Ergebnisse der Kommunalumfrage
2020 über Innenstädte und Zentren liegen vor
Düsseldorf/Duisburg, 04. Dezember 2020 -
Im Sommer
2020 startete das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen unter den 396 Städten und
Gemeinden eine Kommunalumfrage über die Zukunft der
Innenstädte und Zentren.
„Corona hat
den Wandel im Handel noch einmal beschleunigt. Hinzu
kommen schließungsbedingte Auswirkungen für die
Gastronomie. Mit der Kommunalumfrage 2020 war das
Ziel verbunden, Einschätzungen unserer Kommunen über
die örtlichen Handlungsschwerpunkte heute und in der
Zukunft zu gewinnen. Rund 68 Prozent unserer
Kommunen haben sich beteiligt und wichtige
Ergebnisse geliefert. Erkenntnisgewinn Nummer Eins:
Sauberkeit und Sicherheit werden als wichtigster
Zukunftsfaktor eingestuft und lösen damit die
Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto ab.
Erkenntnisgewinn Nummer Zwei: Gastronomie, Freizeit,
Kultur, Tourismus, Dienstleistungen und medizinische
Angebote gewinnen gegenüber der Handelsfunktion an
Bedeutung“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Innenstädte
und Zentren in Nordrhein-Westfalen stehen zukünftig
vor der Aufgabe, sich wesentlich vielfältiger
aufzustellen, um attraktiv und stabil zu bleiben.
„Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das
Herz unserer Städte und Gemeinden. Dieses Gesicht
wird sich zukünftig verändern. Die Marktplätze des
21. Jahrhundert werden mehr als Einzelhandel sein.
Sie werden vermehrt auch Zentren der Begegnung, der
Gastronomie und der Naherholung. Aus den Ergebnissen
werden wir nun gemeinsam mit den Kommunen passgenau
weitere Unterstützungsangebote entwickeln“, führt
Scharrenbach weiter aus.
Zur
Stärkung von Innenstädten und Zentren im Zuge der
Corona-Pandemie hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen bereits frühzeitig reagiert und
das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte
und Zentren“ auf den Weg gebracht.
„129
Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten in diesem
Jahr rund 40 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm.
Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das
Sofortprogramm wurde bis zum 30. April 2021
verlängert. Damit können Städte und Gemeinden auf
Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben.
Aber nicht nur das: Wir werden zeitnah weitere
Initiativen zur Stärkung unserer Innenstädte
ergreifen“, so Scharrenbach.
Die
Kommunalumfrage wurde im Auftrag des Ministeriums
vom ILS – Institut für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung des Landes
Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der
Befragungszeitraum umfasste die Monate Juli und
August 2020.
Zentrale
Ergebnisse der Umfrage:
COVID-19-Pandemie
Im Hinblick auf die Entwicklung
von Zentren erscheinen die erwarteten Effekte der
Corona-Pandemie ambivalent:
·
Einerseits gehen viele Städte
und Gemeinden davon aus, dass eine zusätzliche
Verlagerung von Umsatzanteilen zu Lasten des
stationären Einzelhandels erfolgt (80-prozentige
Zustimmung) und der Strukturwandel im Einzelhandel
eine Beschleunigung (69-prozentige Zustimmung)
erfährt.
Ÿ
Andererseits wird häufig der
Aussage zugestimmt, dass stationäre Einzelhändler
und andere Akteure digitale Angebote umsetzen.
Ÿ
Und: Aus Sicht einer großen
Mehrheit der Kommunen stellt die Coronakrise
grundlegende Ziele der Zentrenentwicklung nicht
infrage.
Ÿ
Die vorliegenden Einschätzungen
aus den Städten und Gemeinden machen deutlich, dass
die Coronakrise vermutlich zu einer wesentlichen
Veränderung der Einzelhandelslandschaft in den
Zentren beiträgt: So erfahren die Aussagen eine hohe
Zustimmung, wonach eine zusätzliche Verlagerung von
Umsatzanteilen zu Lasten des stationären
Einzelhandels (80 Prozent), eine Beschleunigung des
Strukturwandels im Einzelhandel (69 Prozent) und
eine nachhaltige Schädigung des Zentrums infolge von
Geschäftsaufgaben (43 Prozent) zu erwarten sind.
Gleichzeitig kann die besondere Situation der Krise
zumindest in Teilen als Impuls für eine
Weiterentwicklung des (bislang) stationären
Einzelhandels wirken:
Mehr
als die Hälfte der Städte und Gemeinden (54 Prozent)
stimmen der Aussage zu, dass stationäre
Einzelhändler und andere Akteure aufgrund der
Coronakrise digitale Angebote umsetzen. Darüber
hinaus wird zumindest in einigen Fällen die
Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch vorhandene
Einzelhändler erwartet.
Erreichbarkeit der Zentren
Der Erreichbarkeit des Zentrums
mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wird
heute eine überaus große Relevanz als
Attraktivitätsfaktor beigemessen:
Ÿ
95 Prozent der Städte und
Gemeinden weisen der MIV-Erreichbarkeit innerhalb
der Kommune eine hohe beziehungsweise sehr hohe
Bedeutung zu. Innerhalb der Kommune wird der
Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
(ÖV) zu 44 Prozent und mit Mitteln der Nahmobilität
(Fuß- und Fahrradverkehr) zu 54 Prozent eine hohe
beziehungsweise sehr hohe Bedeutung zugeschrieben.
Ÿ
Zukünftig verliert die
Erreichbarkeit mit dem MIV aus Sicht der Kommunen an
Relevanz:
Ÿ
Es wird erwartet, dass die
Erreichbarkeit mit dem ÖV und vor allem mit Mitteln
der Nahmobilität einen sprunghaften Bedeutungsgewinn
erfährt.
Ÿ
Innerhalb der Kommune wird dem
ÖV zu 76 Prozent und der Nahmobilität zu 90 Prozent
zukünftig eine hohe beziehungsweise sehr hohe
Bedeutung beigemessen.
Bedeutung des Einzelhandels
Ÿ
81 Prozent der Kommunen rechnen
dem Einzelhandel aktuell eine große Bedeutung zu:
Nach Einschätzung der Kommunen sinkt dieser Anteil
in Zukunft auf 76 Prozent.
Ÿ
Die Bedeutung des
Gastronomieangebots steigt nach Angabe der Kommunen
zukünftig von 59 Prozent auf 86 Prozent, des
medizinischen Angebots von 73 Prozent auf 82
Prozent, des Freizeit-/Kultur-/Tourismusangebots von
52 Prozent auf 79 Prozent sowie des Angebots an
Dienstleistungen von 71 Prozent auf 82 Prozent.
Damit gewinnen diese Angebote weiter an Relevanz und
werden laut der Kommunen zukünftig eine höhere
Bedeutung für die Attraktivität des Zentrums
einnehmen als das Einzelhandelsangebot.
Ÿ
Kleinere Kleinstädte bzw.
Landgemeinden erwarten einen höheren Anstieg bei der
Bedeutung des medizinischen Angebots als Mittel- und
Großstädte.
Ÿ
Weiche Attraktivitätsfaktoren
wie „Stadtgestaltung“ sowie „Grünflächen und Parks“
gewinnen deutlich an Bedeutung.
Zukünftige Herausforderungen
Nach
den Angaben der Städte und Gemeinden macht
insbesondere das Zusammenspiel von drei
Themenbereichen die aktuelle Herausforderung für die
Zentren aus:
1.
Erstens der Rückgang der Umsätze im
stationären Einzelhandel, insbesondere durch das
Einkaufen im Internet,
2.
zweitens die Aufgabe von
inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben ohne
Nachfolge und
3.
drittens fehlende Anker-Geschäfte
beziehungsweise die zunehmende Aufgabe von
Anker-Geschäften.
Sofortprogramm Innenstadt
Städtebauförderung und „Sofortprogramm Innenstadt
2020“ werden von den Kommunen positiv gewürdigt:
Ÿ
Gleichzeitig wird die Hoffnung
geäußert, dass es zu einer Erhöhung bzw. einer
Verstetigung der Förderung kommt. Außerdem besteht
unter den Kommunen der weit verbreitete Wunsch nach
einer Flexibilisierung und Vereinfachung der
Förderprogramme.
Ÿ
Neben vielen Anregungen zur
inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung
der Programme werden insbesondere
Unterstützungsbedarfe bei Lösungen für Leerstände
und Problemimmobilien, bei der Mobilisierung von
privaten Akteuren und bei der Verbesserung von
kommunalen Handlungsmöglichkeiten gesehen.
Leerstand
Ÿ
Bei der Leerstandsquote in den
Zentren kann von einem Mittelwert von etwas mehr als
10 Prozent ausgegangen werden. Kennzeichnend für die
erhobenen Daten sind jedoch die erheblichen
Unterschiede zwischen den Kommunen. Viele Fälle
bewegen sich im breiten Spektrum zwischen 0 und 20
Prozent; teilweise treten aber auch deutlich höhere
Werte auf.
Die
komplette Umfrage finden Sie auf der Internetseite
des Ministeriums unter:
www.mhkbg.nrw
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Land plant deutliche
Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale
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Düsseldorf/Duisburg, 03. Dezember
2020 - Die Landesregierung will die institutionelle
Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten
und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die
kommenden fünf Jahre sollen insgesamt über 110
Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt
werden. "Die Verbraucherzentrale ist eine
unverzichtbare Institution, der wir Unterstützung
ohne Wenn und Aber zusagen möchten. Kein anderes
Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz
finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Die
derzeit 61 Beratungsstellen sichern ein
flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist
in der Bundesrepublik. Mit der geplanten Erhöhung
wollen wir die Verbraucherzentrale zukunftsfähig
aufstellen", sagte Verbraucherschutzministerin
Ursula Heinen-Esser.
Vor Ort erhalten die
Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche
Informationen sowie schnelle und unbürokratische
Hilfe. Wie wichtig schnelle und anbieterunabhängige
Informationen zu Fragen des Verbraucheralltags sind,
hat sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, etwa
im Rahmen des Angebotes der Corona-Hotline der
Verbraucherzentrale.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand
der Verbraucherzentrale NRW, betonte: "Wir danken
für diese tolle Anerkennung der erfolgreichen Arbeit
in unseren Beratungsstellen und der Zentrale in
Düsseldorf. Das ist ein starkes Signal der
Landesregierung für einen zukünftigen
Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen." Die
abschließende Lesung mit der Verabschiedung des
Haushaltes steht im Plenum des Landtags für den
16./17. Dezember 2020 auf der Tagesordnung.
Die Verbraucherzentrale ist eine
wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für rund
18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in
Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in
Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die
Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von
aktuellen Informationen über persönliche Beratung
bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. "Die
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen
nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür
ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre
Rechte kennen und einfordern. Da helfen die
Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von
Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben",
unterstrich Ministerin Heinen-Esser die Bedeutung
der Verbraucherzentralen.
Seit der ersten Vereinbarung
zwischen Land und Verbraucherzentrale NRW e.V. im
Jahr 2007 wurden die Mittel kontinuierlich erhöht,
so auch im Entwurf der Kooperationsvereinbarung für
die Periode zwischen 2021 und 2025. Derzeit beläuft
sich die aktuelle Höhe der institutionellen
Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2020 auf 16,5
Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 sind mehr
als 21 Millionen Euro vorgesehen. Die Bürgerinnen
und Bürger sollen unter anderem durch neue und
bessere digitale Angebote neue Zugangswege zu
Informationen erhalten. Aber auch die wichtige
Arbeit der Verbraucherzentrale zur Beratung der
Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die
vielfältigen Konsumfragen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden. Das
Beratungsstellennetz soll bedarfsgerecht ausgebaut
werden. zur
Verbraucherzentrale NRW
zum Thema Verbraucherschutz
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