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Kommunalwahl 2020
Wahlen ab 1945

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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell
Bezirksregierung Düsseldorf: Duisburgs Schulsituation
Verbraucherzentrale NRW: Corona-Hotline für Verbraucherfragen

 

Jahresrückblick 2020 des Bundesrates
Ein Jahr im Zeichen der Pandemie mit Sondersitzungen und über 100 Corona-Beschlüssen

Bundeskanzlerin Merkel zur Einigung auf ein "Brexit"-Abkommen zwischen der EU und GB

 

Wirtschaftsumsatz trotz Pandemie gestiegen
Weniger Tote und Verletzte im Straßenverkehr
Öffentliche Schulden steigen auf fast 2,2 Billionen Euro

Wiesbaden/Duisburg, 24. Dezember 2020
Umsatz der gewerblichen Wirtschaft im November 1,8 % über Vorkrisenniveau

Der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland hat trotz des Teil-Lockdowns im November 2020 gegenüber dem Vormonat weiter zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stieg der nominale (nicht preisbereinigte) Umsatz saison- und kalenderbereinigt um 1,3 %.


Straßenverkehrsunfälle im Oktober 2020: 40 Tote und 9,7% Verletzte weniger als im Oktober 2019
Im Oktober 2020 sind in Deutschland 236 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 40 Personen weniger als im Oktober 2019. Die Zahl der Verletzten ist im Oktober 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 3 300 auf rund 30 300 zurückgegangen (-9,7 %).


Öffentliche Schulden steigen im 3. Quartal 2020 auf Höchststand von fast 2,2 Billionen Euro
Die öffentlichen Schulden sind im 3. Quartal 2020 auf einen neuen Höchststand gestiegen: Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeinde¬verbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute sowie sonstiger inländischer und ausländischer Bereich, z. B. private Unternehmen im In- und Ausland) zum Quartalsende mit 2 195,1 Milliarden Euro verschuldet.

Bereits Ende des 2. Quartals 2020 war der bis dahin höchste in der Schuldenstatistik ermittelte Schuldenstand erreicht worden (2 109,2 Milliarden Euro). Eine ähnlich hohe Verschuldung hatte es davor Ende 2012 mit 2 068,3 Milliarden Euro gegeben. Seither waren die öffentlichen Schulden jedes Jahr gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung zum Ende des 3. Quartals 2020 damit gegenüber dem Jahresende 2019 um 15,6 % oder 296,4 Milliarden Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen in der Aufnahme finanzieller Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise begründet. Gegenüber dem 2. Quartal 2020 nahm der Schuldenstand um 4,1 % (+85,9 Milliarden Euro) zu.

 

Zahl der Gestorbenen in NRW im November 2020 um etwa sechs Prozent höher als im Vorjahr

 

Mehr Transparenz bei Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien

Minister Reul: „Die Angaben zu Kaufpreisen von Grundstücken und Immobilien werden nun noch verlässlicher. Die zu Grunde liegenden Daten sind umfangreich aufbereitet, für jedermann frei verfügbar und ohne Registrierung nutzbar.“

Düsseldorf/Duisburg, 22. Dezember 2020 - Waren bislang nur die Bodenrichtwerte für Grundstücke und die jährlichen Grundstücksmarktberichte über das webbasierte Landesportal (www.boris.nrw.de) einsehbar, so werden nun auch schrittweise Immobilienrichtwerte verfügbar gemacht. Der Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden.
Der Immobilienrichtwert gilt für sogenannte Normobjekte, also für in einer bestimmten Lage typische, aber fiktive Immobilien, die detailliert beschriebene Grundstücksmerkmale aufweisen. Diese Normobjekte werden als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke herangezogen und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung der Immobilien.

„Die Standardisierung wird nach und nach zu automatisierten Auskünften über die Grundstücks- und Immobilienwerte führen. Hierdurch machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung“, so Reul. Die amtliche Grundstückswertermittlung ist laut Baugesetzbuch eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den landesweit 75 Gutachterausschüssen für Grundstückswerte und dem durch den Innenminister bestellten Oberen Gutachterausschuss.

Szenarien für den Unterrichtsbetrieb

Düsseldorf/Duisburg, 21. Dezember 2020 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über Szenarien für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Am Ende eines von der Corona-Pandemie geprägten Jahres geben wir den Schulen damit die Möglichkeit, sich mit genügend Vorlauf auf verschiedene Szenarien für den Schulbetrieb im neuen Jahr vorzubereiten.“  Schulmail vom 21. Dezember 2020

Ministerin Gebauer machte gleichzeitig deutlich, dass die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Schulstarts unmittelbar nach der für den 5. Januar 2021 geplanten Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin getroffen werden kann. „Mit unserem derzeitigen Stufenmodell kommen wir dem Wunsch vieler Schulen nach größtmöglicher Planungssicherheit und einer frühzeitigen Information nach. Auch wenn wir heute noch nicht sagen können, wie sich das Infektionsgeschehen zu Beginn des neuen Jahres darstellen wird und deshalb weitergehende Präzisierungen ausdrücklich nicht auszuschließen sind, so geben wir den Schulen schon jetzt einen Rahmen für ihre Planungen.“  

In der Schulmail vom 21. Dezember 2020 wird ein Stufenmodell zur Gestaltung des Schulunterrichts im neuen Kalenderjahr in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vorgestellt. In Stufe 1 findet landesweit so wie zu Beginn des aktuellen Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt. In Stufe 1+ sind Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Hotspotstrategie für besonders vom Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 vorgesehen.

Die Ordnungsbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten können in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen. Das kann u.a. ein Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) sein.

Stufe 2 macht eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung erforderlich. Sie kann landesweit einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) vorsehen. Bei einer besonders kritischen Infektionslage könnte es zudem notwendig werden, dass die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen entscheiden müsste.  

Darüber hinaus enthält die Schulmail allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb im neuen Jahr sowie ergänzende Informationen für die Berufskollegs, zur Ausgestaltung der Ganztagsangebote und zum Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Außerdem erhalten die Schulen einen Überblick über Unterstützungsmaterial für den Distanzunterricht.   Ministerin Gebauer kündigte an, alle Lehrkräfte und das weitere Personal an den Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit FFP-2-Masken auszustatten. „Die Landesregierung trifft alle erforderlichen Vorkehrungen für einen wirksamen Gesundheitsschutz.“

Die Verteilung der FFP-2-Masken wird über die Schulträger erfolgen.   Abschließend wurden die Schulen und Schulträger noch einmal gebeten, auch im neuen Jahr grundsätzlich von der Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns in der Zeit von 7 bis 9 Uhr Gebrauch zu machen, um Schülerströme zu entzerren und das Infektionsrisiko auf dem Schulweg und im öffentlichen Nahverkehr zu verringern. Die Schulmail mit den weiteren Informationen finden Sie im Bildungsportal.  

Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Düsseldorf/Duisburg, 21. Dezember 2020 - Die Landesregierung setzt sich neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg. Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft das bestehende Ziel für 2050 deutlich: Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften.
Zudem wurde im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt. Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt.
Die vergangenen Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden. "Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille", erklärten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Montag in einer Pressekonferenz.

"Wir müssen einerseits runter mit den Treibhausgasen, andererseits den Aufwand zur Anpassung erhöhen." Der Klimawandel sei die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Wenn wir dem Klimawandel nicht gemeinschaftlich die Stirn böten, seien die Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gravierend. Zurückdrehen könne man den bereits ablaufenden Klimawandel nicht mehr, nun komme es auch darauf an, seine Folgen beherrschbar zu gestalten. Die Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zu dem vor fünf Jahren, am 12. Dezember 2015, verabschiedeten Pariser Klimaübereinkommen. Novelliertes Klimaschutzgesetz:
Treibhausgasneutralität bis 2050 Mit dem heute beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.

Minister Pinkwart: "Der Klimaschutz erreicht eine neue Dimension: Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist aufgrund der immer stärkeren Dynamik in der Klimapolitik längst überholt. Das für 2020 festgelegte Treibhausgas-Minderungsziel von 25 Prozent haben wir weit übertroffen; 2019 betrug der Rückgang bereits 38 Prozent und fiel damit doppelt so stark aus wie in Baden-Württemberg. Ich bin daher sehr zufrieden über die große Zustimmung zum heute vorgelegten verschärften Gesetzentwurf. Die Landesregierung versammelt sich damit einhellig hinter den Zielen, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort Europas weiterzuentwickeln und unseren Teil zur Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen."

Bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz
Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Landeskabinett heute den Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. "Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir neben dem Klimaschutz auch der Anpassung an den Klimawandel eine ebenso große Bedeutung beimessen. Ziel ist es, unsere Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren. Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz soll zur Leitschnur werden, uns in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir sind. Klimamodelle projizieren bei einem ungebremsten Treibhausgasausstoß für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. "Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge. Die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz - das heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels - sind unabdingbar für unser Land. Ein eigenständiges Gesetz schafft hierfür die entscheidende Basis", so Heinen-Esser.

Neues Klimaschutzaudit
Um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können, führt die Landesregierung zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite, können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden.

Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab. Flankierend zur heute verabschiedeten Gesetzesnovelle legte Minister Pinkwart dem Landtag heute einen Klimaschutzbericht vor. Seit 2017 hat die Landesregierung die Ausgaben für den Klimaschutz versiebenfacht; zuletzt wurden im Zuge der Coronahilfen die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen - allen voran das erfolgreiche Förderprogramm progres.nrw - nochmals aufgestockt. Der Bericht erläutert die strategischen Ansätze beim Klimaschutz und gibt einen Überblick über die Förderinstrumente und Maßnahmen.  

Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen  
Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt das Land unter Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen Behörden und Ämter bei politischen und planerischen Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz berücksichtigen.

Eine besondere Bedeutung erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen: Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume, Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld, verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft, fördern Biodiversität, dienen der Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität der Städte.

Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen
Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis 1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße Tage zugenommen.
Das Grundwasser ist heute fast ein Grad wärmer als vor 30 Jahren. Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9 Millionen Menschen, was 38 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis 2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen entsprechen wird.

Weitere Informationen zum Klimaschutzbericht auf www.wirtschaft.nrw

Tiertransporte in Drittstaaten nur bei gesicherter Einhaltung der Tierschutzanforderungen
NRW im Bundesrat: Bund soll prüfen, Rindertransporte in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten

Düsseldorf, 18. Dezember 2020 - Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Rindertransporte in Drittstaaten verboten werden, sofern zu befürchten ist, dass die betroffenen Tiere im Drittstaat tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Dieses wichtige Tierschutzanliegen ist am Freitag auf Initiative Nordrhein-Westfalens Thema im Bundesrat. Gemäß Antrag soll der Bund aufgefordert werden, auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und nach Auswertung aller verfügbaren Informationen zu prüfen, Transporte von Rindern in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten. Welche Drittländer betroffen wären, liegt dann in der Entscheidungshoheit des Bundes.

"Uns ist nicht nur der Tierschutz beim Transport, sondern auch im Hinblick auf das zukünftige Schicksal der Tiere im Bestimmungsstaat ein wichtiges Anliegen. Sofern nicht amtlich sichergestellt werden kann, dass alle Tierschutzanforderungen während des Transports und im Zielland eingehalten werden, sollten Transporte untersagt werden", so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Ergänzend zur Bundesrats-Initiative setzt sich das Landwirtschaftsministerium auch auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Tierschutztransportrechtes ein, um langfristig eine bessere Kontrollmöglichkeit der Transporte zu schaffen.

Nordrhein-Westfalen hatte bereits seit Juli 2020 die Abfertigung von Rindertransporten in Drittstaaten untersagt. Das Problem: Amtlichen Tierärzten fehlt vielfach der Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen zu Transportrouten und Transportbedingungen, um zu entscheiden, ob ein Tiertransport in einen Drittstaat entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden kann oder nicht.

Ein Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen hatte jüngst einen geplanten Rindertransport nicht gestattet, weil die Befürchtung bestand, dass der Tierschutz im Zielland nicht sichergestellt werden kann. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Eilbeschluss vom 10. Dezember 2020 gekippt, weil das Gericht die beschriebenen drohenden abstrakten Gefahren für die betroffenen Rinder nicht für ausreichend hält, um auf dieser Grundlage eine Transportabfertigung zu versagen. Eine Bewertung von Tierschutzgefahren für Rinder in bestimmten Zielstaaten könne abstrakt-generell nur durch den Bund erfolgen.

Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 beschlossen

Düsseldorf, 18. Dezember 2020 - Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. Dezember 2020 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021) beschlossen. Ministerin Ina Scharrenbach: „Viele Entscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen tragen dazu bei, die Kommunen im Jahr 2020 von Corona-bedingten Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zu entlasten. Nun sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die kommunalen Finanzen 2021: Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse auf 13,573 Milliarden Euro festgesetzt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird die Gemeindefinanzierung über das GFG mit 943 Millionen Euro aus Kreditmitteln stützen.

Unverändert gilt: Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen. Mit allen kommunalfreundlichen Entscheidungen in diesem Jahr und für das kommende Jahr gehen wir mit Mut in die Zukunft: Für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“ Nach der Verabschiedung des GFG 2021 durch den Landtag veröffentlicht die Landesregierung heute eine aktualisierte Modellrechnung.  

Weniger Unfälle und Getötete im Straßenverkehr
Weitere Informationen vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS)

Weniger Unfälle und Getötete im Straßenverkehr
Bergisch Gladbach, 17. Dezember 2020 - Im Jahr 2020 wird es nach Schätzungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter 2.800 Getötete im Straßenverkehr geben. Das sind fast 9 Prozent weniger als im Vorjahr.

Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Unfälle wird sich gegenüber 2019 noch deutlicher um etwa 13 Prozent auf 2,33 Millionen Unfälle reduzieren. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit deutlich gesunkenen Fahrleistungen fallen die Rückgänge bei den Unfällen und Verunglückten insgesamt viel stärker aus als in den Vorjahren.  


Verarbeitendes Gewerbe im Oktober 2020: Auftragsbestand +1,5 % gegenüber Vormonat
Auftragsbestand 2,3 % über dem Vorkrisenniveau

Wiesbaden, 17. Dezember 2020 - Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2020 saison- und kalenderbereinigt 1,5 % höher als im Vormonat.
Dabei erhöhten sich die offenen Aufträge aus dem Inland um 1,8 %. Der Bestand an Auslandsaufträgen stieg um 1,2 %. Im Vergleich zu Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland, war der Auftragsbestand im Oktober 2020 saison- und kalenderbereinigt 2,3 % höher.


Gastgewerbeumsatz im Oktober 2020 um 11,4 % gegenüber Vormonat gesunken
Gastgewerbeumsatz 32,4 % unter Vorkrisenniveau

Der Umsatz im Gastgewerbe fiel im Oktober 2020 gegenüber September 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 11,4 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 11,3 %.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, lag der Umsatz real (kalender- und saisonbereinigt) 32,4 % unter dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.

Gastgewerbeumsatz, Oktober 2020 (vorläufige Ergebnisse)
-11,4 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-11,3 % nominal zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-31,0 % real zum Vorjahresmonat
-27,4 % nominal zum Vorjahresmonat

Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in NRW

(Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG)
Düseldorf/Duisburg, 15. Dezember 2020 - 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es zum Stichtag 31. Dezember 2019 in Nordrhein-Westfalen. 2018 wohnten 58,8 % der Haushalte in Nordrhein-Westfalen zur Miete. Dabei gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht den „einen“ Wohnungsmarkt, sondern es gibt verschiedene wohnungswirtschaftliche Teilmärkte, in denen sich Angebot und Nachfrage nach Wohnraum unterschiedlich darstellen. Der überwiegende Bestand an Wohnraum wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1949 bis Ende der 1970ger Jahre errichtet.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraum-rechtlichen Vorschrift wurden die §§ 40 bis 43 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), einer Empfehlung der Enquete-Kommission des Landtags folgend, insbesondere „im Hinblick auf die sogenannten Problemimmobilien aktualisiert und in einem eigenen Wohnungsaufsichtsgesetz geregelt [..]“ (Auszug aus der Drs.-Nr. 16/4379).

Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) vom 10. April 2014 trat am 30. April 2014 in Kraft (GV. NRW. S. 269) und ist seitdem unverändert. Mit dem WAG NRW wurde der Grundgedanke der Wohnungsaufsicht als ein Gesetz der Daseinsvorsorge mit ordnungsrechtlichen Elementen fortgeführt. Des Weiteren wurden die Rechtsinstrumente der Gemeinden überarbeitet und erweitert.
Mit § 10 WAG NRW erhielten die Gemeinden ein Satzungsrecht für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Seit Inkrafttreten des WAG NRW zeigt sich, dass zum einen – beispielsweise infolge der Fortentwicklung der „Sharing Economy“ im Hinblick auf das Wohnungswesen – das Satzungsrecht nach § 10 WAG NRW nicht ausreichend ausgestaltet ist. Gemeinden, die auf Grundlage von § 10 WAG NRW eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung durch den jeweiligen Stadtrat erlassen haben, versuchen mit hohem Aufwand, die Zweckentfremdungssatzung auf ihrem jeweiligen Stadtgebiet zu vollziehen.
Dies führt zu Verzögerungen bei dem Vollzug der jeweiligen Satzung in Verbindung mit dem WAG NRW. Somit entspricht die geltende Rechtslage nicht mehr den wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen der jeweiligen Gemeinden.

Auf der anderen Seite zeigt sich, dass die im WAG NRW enthaltenen Vorschriften zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum in der kommunalen (Vollzugs-)Praxis des Öfteren keine ausreichenden Möglichkeiten bieten, um in den Fällen, einzuschreiten, in denen Wohnraum, infolge unterlassener notwendiger Instandsetzungsarbeiten verkommt.

Darüber hinaus sind Gefährdungen, die aus der Wohnraumnutzung resultieren derzeit von der Wohnungsaufsicht nicht erfasst. Für Unterkünfte, die zur Unterbringung von Werkvertragsnehmerinnen und -nehmern sowie für Leiharbeiterinnen und -arbeitern betrieben und genutzt werden, für die jedoch eine Verpflichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers aufgrund des Arbeitsschutzrechts nicht besteht, beinhaltet das WAG NRW bisher keinen Handlungsansatz, mit dem bestimmte Mindeststandards der Unterbringung gesichert werden könnten. In Nordrhein-Westfalen mehren sich die Fälle, in denen diese Menschen in nicht den Anforderungen genügenden Wohnungen oder anderen Unterbringungsstätten vorübergehend oder dauerhaft leben.

Neben technischen und hygienischen Mängeln der Wohnungen/Unterbringung treten immer wieder Überbelegungen auf. Diese Regelungslücke soll mit Einbeziehung von arbeitsschutzrechtlich nicht erfassten Unterkünften in den Anwendungsbereich der Wohnungsaufsicht geschlossen werden. Ein ausreichendes Wohnungsangebot für die verschiedenen Gruppen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung – Junge und Lebensältere, Familien und Alleinstehende, Haushalte mit geringem Einkommen und solche mit hohen Wohnansprüchen – ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung sowie für eine ausgewogene Entwicklung der Stadt- und Wohnviertel in den größeren Städten des Landes.

B Lösung
Die Sicherstellung der Wohnungsversorgung der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe der Wohnungspolitik. Neben den Maßnahmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten und den daraufhin neu ausgerichteten oder neu geschaffenen Instrumenten, die sich erst mit einer gewissen Verzögerung am jeweiligen wohnungswirtschaftlichen Teilmarkt niederschlagen, kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums daher eine entsprechende Bedeutung zu.

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG)“ werden die erforderlichen Änderungen in den landesgesetzlichen Rahmen umgesetzt. Das WohnStG soll das WAG NRW aus dem Jahr 2014 vollständig ablösen. Wesentliche Ziele des Gesetzentwurfes sind,  mit einer Neufassung der wohnungsaufsichtsrechtlichen Regelungen die Gemeinden in die Lage zu versetzen, stärker präventiv gegen Problemimmobilien einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen,
 Gefährdungen, die sich aus der Wohnraumnutzung ergeben, zu unterbinden,
 die Durchsetzung von Mindestanforderungen an die Unterbringung in Unterkünften durch Maßnahmen der Wohnungsaufsicht zu ermöglichen sowie
 die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum zu erweitern, indem ein Verfahren zur Identifizierung der Anbieter von Wohnraum, der zum Zweck der Kurzzeitvermietung genutzt wird, eingeführt wird.

Innenstädte der Zukunft - Sauberkeit und Sicherheit werden wichtiger als die Erreichbarkeit mit dem Auto

Ergebnisse der Kommunalumfrage 2020 über Innenstädte und Zentren liegen vor

Düsseldorf/Duisburg, 04. Dezember 2020 - Im Sommer 2020 startete das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter den 396 Städten und Gemeinden eine Kommunalumfrage über die Zukunft der Innenstädte und Zentren.

 

„Corona hat den Wandel im Handel noch einmal beschleunigt. Hinzu kommen schließungsbedingte Auswirkungen für die Gastronomie. Mit der Kommunalumfrage 2020 war das Ziel verbunden, Einschätzungen unserer Kommunen über die örtlichen Handlungsschwerpunkte heute und in der Zukunft zu gewinnen. Rund 68 Prozent unserer Kommunen haben sich beteiligt und wichtige Ergebnisse geliefert. Erkenntnisgewinn Nummer Eins: Sauberkeit und Sicherheit werden als wichtigster Zukunftsfaktor eingestuft und lösen damit die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto ab. Erkenntnisgewinn Nummer Zwei: Gastronomie, Freizeit, Kultur, Tourismus, Dienstleistungen und medizinische Angebote gewinnen gegenüber der Handelsfunktion an Bedeutung“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen stehen zukünftig vor der Aufgabe, sich wesentlich vielfältiger aufzustellen, um attraktiv und stabil zu bleiben.

 

„Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Dieses Gesicht wird sich zukünftig verändern. Die Marktplätze des 21. Jahrhundert werden mehr als Einzelhandel sein. Sie werden vermehrt auch Zentren der Begegnung, der Gastronomie und der Naherholung. Aus den Ergebnissen werden wir nun gemeinsam mit den Kommunen passgenau weitere Unterstützungsangebote entwickeln“, führt Scharrenbach weiter aus.

 

Zur Stärkung von Innenstädten und Zentren im Zuge der Corona-Pandemie hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
bereits frühzeitig reagiert und das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ auf den Weg gebracht.

 

„129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten in diesem Jahr rund 40 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm. Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das Sofortprogramm wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Damit können Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben. Aber nicht nur das: Wir werden zeitnah weitere Initiativen zur Stärkung unserer Innenstädte ergreifen“, so Scharrenbach.  

Die Kommunalumfrage wurde im Auftrag des Ministeriums vom ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Befragungszeitraum umfasste die Monate Juli und August 2020.

 

 Zentrale Ergebnisse der Umfrage:  

COVID-19-Pandemie

Im Hinblick auf die Entwicklung von Zentren erscheinen die erwarteten Effekte der Corona-Pandemie ambivalent:  

·         Einerseits gehen viele Städte und Gemeinden davon aus, dass eine zusätzliche Verlagerung von Umsatzanteilen zu Lasten des stationären Einzelhandels erfolgt (80-prozentige Zustimmung) und der Strukturwandel im Einzelhandel eine Beschleunigung (69-prozentige Zustimmung) erfährt.  

Ÿ  Andererseits wird häufig der Aussage zugestimmt, dass stationäre Einzelhändler und andere Akteure digitale Angebote umsetzen.  

Ÿ  Und: Aus Sicht einer großen Mehrheit der Kommunen stellt die Coronakrise grundlegende Ziele der Zentrenentwicklung
nicht infrage.  

Ÿ  Die vorliegenden Einschätzungen aus den Städten und Gemeinden machen deutlich, dass die Coronakrise vermutlich zu einer wesentlichen Veränderung der Einzelhandelslandschaft in den Zentren beiträgt: So erfahren die Aussagen eine hohe Zustimmung, wonach eine zusätzliche Verlagerung von Umsatzanteilen zu Lasten des stationären Einzelhandels (80 Prozent), eine Beschleunigung des Strukturwandels im Einzelhandel (69 Prozent) und eine nachhaltige Schädigung des Zentrums infolge von Geschäftsaufgaben (43 Prozent) zu erwarten sind.

 

Gleichzeitig kann die besondere Situation der Krise zumindest in Teilen als Impuls für eine Weiterentwicklung des (bislang) stationären Einzelhandels wirken:

 

Mehr als die Hälfte der Städte und Gemeinden (54 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass stationäre Einzelhändler und andere Akteure aufgrund der Coronakrise digitale Angebote umsetzen. Darüber hinaus wird zumindest in einigen Fällen die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch vorhandene Einzelhändler erwartet.  

 

Erreichbarkeit der Zentren  

Der Erreichbarkeit des Zentrums mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wird heute eine überaus große Relevanz als Attraktivitätsfaktor beigemessen:  

Ÿ  95 Prozent der Städte und Gemeinden weisen der MIV-Erreichbarkeit innerhalb der Kommune eine hohe beziehungsweise sehr hohe Bedeutung zu. Innerhalb der Kommune wird der Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) zu 44 Prozent und mit Mitteln der Nahmobilität (Fuß- und Fahrradverkehr) zu 54 Prozent eine hohe beziehungsweise sehr hohe Bedeutung zugeschrieben.  

Ÿ  Zukünftig verliert die Erreichbarkeit mit dem MIV aus Sicht der Kommunen an Relevanz:  

Ÿ  Es wird erwartet, dass die Erreichbarkeit mit dem ÖV und vor allem mit Mitteln der Nahmobilität einen sprunghaften Bedeutungsgewinn erfährt.  

Ÿ  Innerhalb der Kommune wird dem ÖV zu 76 Prozent und der Nahmobilität zu 90 Prozent zukünftig eine hohe beziehungsweise sehr hohe Bedeutung beigemessen. 

 

Bedeutung des Einzelhandels  

Ÿ  81 Prozent der Kommunen rechnen dem Einzelhandel aktuell eine große Bedeutung zu: Nach Einschätzung der Kommunen sinkt dieser Anteil in Zukunft auf 76 Prozent.

 

Ÿ  Die Bedeutung des Gastronomieangebots steigt nach Angabe der Kommunen zukünftig von 59 Prozent auf 86 Prozent, des medizinischen Angebots von 73 Prozent auf 82 Prozent, des Freizeit-/Kultur-/Tourismusangebots von 52 Prozent auf 79 Prozent sowie des Angebots an Dienstleistungen von 71 Prozent auf 82 Prozent. Damit gewinnen diese Angebote weiter an Relevanz und werden laut der Kommunen zukünftig eine höhere Bedeutung für die Attraktivität des Zentrums einnehmen als das Einzelhandelsangebot.  

Ÿ  Kleinere Kleinstädte bzw. Landgemeinden erwarten einen höheren Anstieg bei der Bedeutung des medizinischen Angebots als Mittel- und Großstädte.  

Ÿ  Weiche Attraktivitätsfaktoren wie „Stadtgestaltung“ sowie „Grünflächen und Parks“ gewinnen deutlich an Bedeutung.  

 

Zukünftige Herausforderungen  

Nach den Angaben der Städte und Gemeinden macht insbesondere das Zusammenspiel von drei Themenbereichen die aktuelle Herausforderung für die Zentren aus:

 

1.    Erstens der Rückgang der Umsätze im stationären Einzelhandel, insbesondere durch das Einkaufen im Internet,  

2.    zweitens die Aufgabe von inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben ohne Nachfolge und  

3.    drittens fehlende Anker-Geschäfte beziehungsweise die zunehmende Aufgabe von Anker-Geschäften.

 

Sofortprogramm Innenstadt 

Städtebauförderung und „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ werden von den Kommunen positiv gewürdigt:  

Ÿ  Gleichzeitig wird die Hoffnung geäußert, dass es zu einer Erhöhung bzw. einer Verstetigung der Förderung kommt. Außerdem besteht unter den Kommunen der weit verbreitete Wunsch nach einer Flexibilisierung und Vereinfachung der Förderprogramme.  

Ÿ  Neben vielen Anregungen zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Programme werden insbesondere Unterstützungsbedarfe bei Lösungen für Leerstände und Problemimmobilien, bei der Mobilisierung von privaten Akteuren und bei der Verbesserung von kommunalen Handlungsmöglichkeiten gesehen.   

Leerstand  

Ÿ  Bei der Leerstandsquote in den Zentren kann von einem Mittelwert von etwas mehr als 10 Prozent ausgegangen werden. Kennzeichnend für die erhobenen Daten sind jedoch die erheblichen Unterschiede zwischen den Kommunen. Viele Fälle bewegen sich im breiten Spektrum zwischen 0 und 20 Prozent; teilweise treten aber auch deutlich höhere Werte auf. 

Die komplette Umfrage finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter: www.mhkbg.nrw

 

 

Land plant deutliche Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale

Düsseldorf/Duisburg, 03. Dezember 2020 - Die Landesregierung will die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die kommenden fünf Jahre sollen insgesamt über 110 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. "Die Verbraucherzentrale ist eine unverzichtbare Institution, der wir Unterstützung ohne Wenn und Aber zusagen möchten. Kein anderes Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Die derzeit 61 Beratungsstellen sichern ein flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist in der Bundesrepublik. Mit der geplanten Erhöhung wollen wir die Verbraucherzentrale zukunftsfähig aufstellen", sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.

Vor Ort erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen sowie schnelle und unbürokratische Hilfe. Wie wichtig schnelle und anbieterunabhängige Informationen zu Fragen des Verbraucheralltags sind, hat sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, etwa im Rahmen des Angebotes der Corona-Hotline der Verbraucherzentrale.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte: "Wir danken für diese tolle Anerkennung der erfolgreichen Arbeit in unseren Beratungsstellen und der Zentrale in Düsseldorf. Das ist ein starkes Signal der Landesregierung für einen zukünftigen Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen." Die abschließende Lesung mit der Verabschiedung des Haushaltes steht im Plenum des Landtags für den 16./17. Dezember 2020 auf der Tagesordnung.

Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für rund 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. "Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben", unterstrich Ministerin Heinen-Esser die Bedeutung der Verbraucherzentralen.

Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale NRW e.V. im Jahr 2007 wurden die Mittel kontinuierlich erhöht, so auch im Entwurf der Kooperationsvereinbarung für die Periode zwischen 2021 und 2025. Derzeit beläuft sich die aktuelle Höhe der institutionellen Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2020 auf 16,5 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 sind mehr als 21 Millionen Euro vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen unter anderem durch neue und bessere digitale Angebote neue Zugangswege zu Informationen erhalten. Aber auch die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale zur Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die vielfältigen Konsumfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden. Das Beratungsstellennetz soll bedarfsgerecht ausgebaut werden.
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