BZ-Home Ratgeber Verbraucherzentrale Duisburg  Redaktion Harald Jeschke  



BZ-Sitemap

Archiv:
2022
2021
2020
2019: 01-06  07-12
2018: 01-06 07-12
2017: 01-06  07-12
2016
2015

2014
2013







 

Tipps und Ratgeber  Tel.: 0203 / 48801101  -  Fax: 0203 / 48801107
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de -

 

März 2023

Großstreik am Montag: Diese Rechte haben Flug- und Bahngäste Bahntickets bleiben länger gültig, Flugtickets können erstattet werden
Duisburg, 24. März 2023 - Am kommenden Montag wird fast alles stillstehen: Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr ein. Auch viele Flüge werden ausfallen, vor Ort Busse und Straßenbahnen nicht fahren.

„Dieser Großstreik wird fast alles zum Erliegen bringen“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene mit gekauften Tickets haben Anspruch auf Entschädigung.  

Foto Verbraucherzentrale


Was mache ich mit gebuchten Bahntickets? Wer für Montag oder Dienstag eine Bahnfahrt gebucht hat, kann das Ticket später nutzen, nämlich bis zum 04. April einschließlich. Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden. Es besteht jedoch auch ein Recht auf Entschädigung, wenn man wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt.

Dafür müssen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge direkt in der Bahn-App „DB Navigator“ oder über bahn.de gestellt werden. Da auch S-Bahnen und Regionalbahnen nicht fahren, wird der gesamte Zugverkehr zum Erliegen kommen.

In sieben Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, soll zudem der Nahverkehr bestreikt werden. Da der Streik von 00.00 Uhr bis 24 Uhr dauert, ist es ratsam, am Sonntag möglichst frühzeitig Ziele anzusteuern.

Welche Rechte habe ich, wenn der Flug gestrichen wird? Die Gewerkschaften wollen mehrere Flughäfen bestreiken. Es wird damit gerechnet, dass kein regulärer Betrieb möglich ist. Es empfiehlt sich, vorab die Informationen auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu verfolgen.

Wird der Flug annulliert, haben Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug fordern oder sie können auf den Flug verzichten und die Ticketpreise zurück verlangen. Unter Umständen stehen ihnen zusätzlich Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe ist dabei abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist.

Mit der Flugärger-App Ansprüche online prüfen
Mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Reisende Ansprüche wegen Verspätung oder Annullierung ihrer Flüge sowie Gepäckbeschädigung oder -verlust prüfen und bei den Airlines geltend machen. Die Flugärger-App erzeugt nach den entsprechenden Eingaben eine E-Mail mit den möglichen Forderungen unter anderem auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die E-Mail ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss von den Betroffenen nur noch abgeschickt werden."  

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu den Rechten bei Bahn- und Flugausfall unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/82592  
Mehr zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27885


Klimafreundlich wohnen - Neuer Ratgeber informiert über nachhaltige Bauweisen und Techniken
Duisburg, 22. März 2023 - Bauen und Wohnen sind die Sorgenkinder beim Klimaschutz: Der Gebäudesektor verbraucht rund ein Drittel aller Rohstoffe und 40 Prozent der Energie weltweit. Zugleich werden Materialien wie Kies und Sand knapp und teuer. Wer die eigene Immobilie sanieren will oder einen Neubau plant, ist gut beraten, auf umweltverträgliche Materialien und klimafreundliche Heizsysteme zu setzen.
Titelbild des Ratgebers "Klimafreundlich bauen und sanieren"
Die gute Nachricht: Umfassend informiert muss dabei nicht auf Sand gebaut werden. Der neue Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ der Verbraucherzentrale liefert einen Bauplan mit nachhaltigen Materialien, erläutert gesetzliche Vorgaben und zeigt anhand von Praxisbeispielen, dass klimafreundliches Bauen kein Luftschloss ist.  

Weniger Beton und Kunststoff, dafür umweltverträgliche Baustoffe wie Holz, Naturstein oder Lehm. Das Buch gibt nicht nur eine Materialkunde an die Hand, sondern stellt auch vor, wie sich die Baukonstruktion auf die Klimabilanz eines Gebäudes auswirkt. Vor- und Nachteile verschiedener Wärmedämmstoffe werden beleuchtet und Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher als Optionen fürs autarke Erzeugen von Strom vorgestellt.

Aber auch kleine Lösungen wie die Optimierung einer Heizungsanlage bieten Potenzial für mehr Nachhaltigkeit im Haus. Verständlich wird beschrieben, was zum Beispiel Wärmepumpen, Holz- und Elektroheizungen oder Brennwertkessel bringen. Schließlich stellt der Ratgeber von der Sanierung eines Fachwerkhauses bis zum Neubau eines Strohballengebäudes einige Pionier-Projekte für klimafreundliches Bauen vor."  

Der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren. Nachhaltige Bauweisen und Techniken für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 34,00 Euro, als E-Book 23,99 Euro.    

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Ostern im Ausland: Diese Rechte haben Flugreisende
Beratungsstelle Duisburg gibt Tipps bei Problemen am Flughafen
 
Mit den Osterferien beginnt für viele Menschen die Reisesaison. Flughäfen stellen sich bereits auf ein erhöhtes Passagieraufkommen ein. Doch nicht immer gelingt der Start in den Urlaub reibungslos. Was tun, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht?

„Am besten informieren sich Reisende schon vorab über ihre Fluggastrechte, damit sie im Fall der Fälle schnell handeln können“ rät Harald Rahlke,Verbraucherberater der Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Wird ein Flug gestrichen, kann zum Beispiel eine Ersatzbeförderung eingefordert werden. Aber auch die Verpflegung vor Ort muss gewährleistet sein. Oft können Ansprüche auch im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat Verbraucherschützer Rahlke zusammengefasst.  

Wenn sich der Flug verspätet
Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt.

Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden.

Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen.
Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.  


Wenn der Flug gestrichen wird
Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen.

Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores und auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW zum kostenlosen Download zu Verfügung steht. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies inzwischen als Annullierung gewertet.  


Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden sollte möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen.

Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck.

Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen."  

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger  



V
orsicht Kreditfallen!  
Moers, 14. März 2023 - Beratungsstelle Moers warnt zum Weltverbrauchertag vor unseriösen Anbietern und teuren Überraschungen.
Inflation und Energiepreiskrise bringen immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Um laufende Rechnungen zu begleichen, reicht das vorhandene Einkommen bei manchen Menschen nicht mehr aus. Ein Kredit erscheint vielen als einziger Ausweg. „Kredite als schnelle Lösung bei Geldproblemen sind oft ein Trugschluss“, warnt Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle Moers der Verbraucherzentrale NRW anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März.

„Hinter manchen Krediten verbergen sich hohe Kosten. Auch unseriöse Anbieter treiben ihr Unwesen, die verlockende Darlehen bewerben, hinter denen teils völlig sinnlose Verträge stecken.“ Die Verbraucherschützerin rät: „Wer finanzielle Probleme hat, sollte sich so früh wie möglich mit seinem Budget auseinandersetzen und den monatlichen Einnahmen die Ausgaben gegenüberstellen. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und sind keine Einsparungen möglich, sollten sich Verbraucher:innen bei einer anerkannten Schuldnerberatung Hilfe holen.“

Mit diesen Tipps können Verbraucher:innen Kreditfallen erkennen und umgehen:  

•  Klein- und Kurzzeitkredite meiden Anbieter solcher Kredite werben regelmäßig mit niedrigen Kreditsummen, die in sehr kurzer Zeit verfügbar und rückzahlbar sind. Der Kreditabschluss soll unkompliziert über das Internet möglich sein – angeblich „ideal“, um zum Beispiel Energierechnungen zu begleichen. Diese Kreditformen können aber sehr teuer werden. Denn neben dem meist hohen Zinssatz werden oft sogenannte "optionale Zusatzleistungen" angeboten, die sehr teuer sein können: beispielsweise, um das dringend benötigte Geld schneller auf dem Konto zu haben oder mehr Zeit für die Rückzahlung zu bekommen.

Ohne die Inanspruchnahme dieser "optionalen Zusatzleistungen" macht der Kredit für Menschen mit dringendem Geldbedarf häufig gar keinen Sinn. Oft nicht erkennbar sind dazu noch weitere Kosten, die im Falle des Zahlungsverzugs auf die Kreditnehmer:innen zukommen können.

•  Kreditvermittlungen misstrauen
Angebliche Kreditvermittler:innen locken in Anzeigen mit „unbürokratischen, problemlosen Sofort-Krediten – auch wenn die Hausbank Probleme macht". Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Solche Vermittlungen bieten häufig keine Darlehen an, sondern Verträge zur „Vermögensverwaltung“ oder „Finanzsanierungen“. Diese sind für Darlehen-Suchende jedoch wertlos. Statt einen Kredit zu erhalten, sollen Verbraucher:innen für meist gehaltlose Leistungen hohe Kosten zahlen.  

•  Dubiose Anbieter erkennen
Häufig versuchen unseriöse Anbieter insbesondere Menschen mit mäßiger Bonität anzulocken. „Kredite ohne Schufa“ klingen auf den ersten Blick attraktiv, haben aber oft einen dubiosen Hintergrund. Denn seriöse Kreditvergabe setzt regelmäßig eine Bonitätsprüfung voraus. Wenn die eigene Bank oder Sparkasse ein Darlehen verweigert, ist dies als deutliches Warnzeichen zu verstehen. Gerade bei verlockenden Angeboten im Internet ist daher Vorsicht geboten.

Die Webseite der Anbieter sollte genau geprüft werden: Ist ein Impressum vorhanden? Ist der Anbieter in Deutschland ansässig? Gibt es eine Telefonnummer? Werden mit dem Kredit auch weitere Produkte angeboten? Im Zweifel gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, dann ist es meist auch nicht wahr.  


• Dispokredit nicht ausreizen Auch der allseits bekannte Dispo kann zur Kostenfalle werden, wenn er nicht schnell wieder ausgeglichen wird. Wird dieser regelmäßig genutzt, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken, kann er – bei Zinssätzen von derzeit um die zehn Prozent und mehr – den Einstieg in die Überschuldung bedeuten.


• 
Bei Geldsorgen frühzeitig Hilfe holen Wer absehen kann, dass hohe Rechnungen drohen, die nicht mehr gezahlt werden können, sollte so schnell wie möglich eine anerkannte – möglichst kostenfreie – Schuldnerberatungsstelle aufsuchen. Fachleute können Betroffene dabei unterstützen, sich einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, die ausstehenden Zahlungen zu priorisieren, Einsparmöglichkeiten zu ermitteln oder potentielle Ansprüche auf staatliche Transferleistungen aufzeigen.    

Weiterführende Infos und Links:   Weitere Informationen zu Kreditfallen und wie man sie vermeidet, sowie eine Checkliste zu Fallstricken bei der Kreditaufnahme gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/kreditfallen

 

Aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung  ist die Verbraucherzentrale in Duisburg am 13.03.2023  geschlossen.

Anschlussfinanzierung: So teuer wird es jetzt bei steigenden Zinsen
Duisburg, 8. März 2023 - Die Monatsraten für Immobilienkredite können sich deutlich erhöhen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum Gegensteuern. Was die Inflation eindämmen soll, bereitet Menschen, die ein Eigenheim finanzieren, Kopfschmerzen: Seit Anfang Februar steht der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) bei drei Prozent. Das ist der höchste Stand seit 2008. Für Mitte März ist die nächste Zinserhöhung angekündigt Und die Zinsen für Immobilienkredite sind bereits im Jahr 2022 von einem Prozent auf zwischenzeitlich über vier Prozent gestiegen. Wer bald eine Anschlussfinanzierung zu verhandeln hat, sollte sich auf steigende Monatsraten einstellen.

Daher rät Thomas Hentschel, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, die Zinsentwicklung stets zu beobachten und sich jetzt schon zu informieren: „Man sollte nicht warten, bis die Bank vier bis sechs Wochen vor Ende der Frist ein Angebot macht. Denn steigende Zinsen und Tilgung können die Anschlussfinanzierung empfindlich verteuern.“

• Was tun, wenn Immobilienkredite nach der Niedrigzinsphase auslaufen?
Am Ende der Zinsbindung eines Kredits können Restschulden komplett oder teilweise getilgt werden. Bestehende Restschulden müssen finanziert werden, entweder beim gleichen oder bei einem anderen Kreditinstitut. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Zinsen können unterschiedlich hoch sein. Möglicherweise lässt sich auch die bisherige Bank von einem günstigeren Alternativangebot überzeugen und bessert das Angebot nach.

Kommt es zu einem Wechsel des Instituts, spricht man von Umschuldung. Dafür fallen Kosten von etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld an, für 100.000 Euro also etwa 200 Euro. Falls Um- oder Anbauten oder energetische Sanierungen geplant sind, bietet die Anschlussfinanzierung aber auch die Möglichkeit, zusätzliche Darlehen oder Fördermittel zu beantragen.  

• Wie berechnet man die neue Rate?
Wer Teile seines Kredits regelmäßig zurückzahlt, reduziert nicht nur die Restschulden, sondern spart auch Darlehenszinsen. So steigt der Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate, die sich üblicherweise aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt. Um die so erreichte höhere Tilgung beizubehalten, bezieht die Bank üblicherweise den neuen Zins und die ursprüngliche Tilgung auf das Ursprungsdarlehen. Allerdings steigt die Monatsrate durch die nun höheren Zinsen deutlich.

Ein Rechenbeispiel: Für ein Immobiliendarlehen über 300.000 Euro aus dem Jahr 2015 zahlt Familie Mustermann bei einem Sollzins von 2,15 Prozent und einer Anfangstilgung von 2,0 Prozent monatlich 1.037,50 Euro an die Bank zurück. Die Restschuld nach zehn Jahren beträgt ca. 233.000 Euro. Liegt der Marktzins dann bei fünf Prozent, ergibt das bei zwei Prozent Tilgung eine neue monatliche Belastung von 1.750 Euro, also gut 700 Euro mehr im Monat.

Selbst bei einem Prozent Tilgung sind es immer noch 1.500 Euro und somit deutlich mehr als die anfänglichen 1.037,50 Euro pro Monat. Reduzieren kann man die Monatsrate, indem mit der Bank vereinbart wird, dass der Sollzins und die Tilgungsrate nur auf die Restschuld bezogen werden. Akzeptiert die Bank einen Tilgungssatz von einem Prozent bei fünf Prozent Zinsen auf 233.000 statt auf 300.000 Euro, beträgt die monatliche Rate nur 1.165 Euro. Auch vereinbarte Sondertilgungen können die Restschuld erheblich reduzieren.    


• Was passiert bei nur einem Prozent Anfangstilgung? Eine Tilgungsrate von einem Prozent bewirkt eine niedrigere monatliche Rückzahlungsrate. In unserem Beispiel läge sie bei Kreditaufnahme 2015 bei 787,50 Euro. Nachteil: Die Restschuld reduziert sich deutlich langsamer und liegt nach zehn Jahren immer noch bei ca. 266.500 Euro. Für die Anschlussfinanzierung würde sich somit bei fünf Prozent die monatliche Rate auf 1.500 Euro fast verdoppeln. Auch wenn man ein Prozent Tilgung nur auf die Restschuld rechnet, würde die Rate noch auf etwa 1.330 Euro steigen.  


• Sind Zinsbindungen von zum Beispiel 15 Jahren ein Ruhekissen?
Eine möglichst lange Zinsbindung war in der Niedrigzinsphase empfehlenswert. Laut Gesetz kann aber schon zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Je nach Zinserwartung können Kreditnehmer:innen das Darlehen dann flexibel kündigen und mit einem neuen Zins finanzieren. Ob der Zinsanstieg so weitergeht, ist schwer vorauszusagen. Ratsam ist aber, die Entwicklung des Zinsniveaus weiter zu beobachten.  


• Wann lohnt sich ein Forwarddarlehen? Wer Sorgen um die Zinsentwicklung in der Zukunft hat, kann schon einige Jahre vor dem Ende der Zinsbindungszeit ein sogenanntes Forwarddarlehen abschließen. Angebote reichen je nach Bank von zwölf bis 36 Monaten, vereinzelt auch 60 Monate, im Voraus. Damit vereinbart man die Zinsen in der Zukunft. Die Planungssicherheit ist allerdings nicht kostenlos. Banken verlangen für die Zeit bis zur Auszahlung einen Zinsaufschlag auf die aktuellen Konditionen. Ein gutes Geschäft macht man, wenn die künftigen Marktzinsen höher steigen als im Forwarddarlehen vereinbart.

Es bleibt aber auch dann bei den vertraglich festgelegten Zinsen, wenn die zukünftigen Zinsen auf dem Markt niedriger sind. Einmal unterschrieben, kann nur vom Vertrag zurücktreten, wer bereit ist, eine teure Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zur Zinsbindung und Kreditrückzahlung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/5821
Kostenloser Onlinevortrag „Steigende Immobilienzinsen - Restschulden – Weichen richtig stellen“ am 15. März 2023 von 18 bis 19:30 Uhr, Anmeldung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/81790 und am 5. April 2023 von 18 bis 19:30 Uhr, Anmeldung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/81791  
Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (kostenpflichtig): https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/1442  



Ratgeber klärt über Nebenwirkungen von Medikamenten auf
Duisburg, 8. März 2023 - „Das haben wir leider gerade nicht vorrätig, tut mir leid.“ – dieser Satz ist in Apotheken derzeit immer häufiger zu hören. Ob Krebsmittel, Blutdrucksenker oder Fiebersaft: Lieferengpässe gibt es aktuell bei vielen Medikamenten. Wer dann zu Präparaten anderer Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff oder der gleichen Wirkstoffgruppe greifen will, sollte das unbedingt vorher mit dem Arzt abklären. Schließlich können die Alternativen auch andere Nebenwirkungen haben.

Doch wie genau entstehen diese negativen Begleiterscheinungen eigentlich? Woran kann man sie erkennen? Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten“ der Verbraucherzentrale hat Wissenswertes rund um Pillen und Pulver parat.  

Das Buch gibt auch medizinischen Laien hilfreiche Informationen an die Hand, um ernste Anzeichen für Nebenwirkungen von leichten Beschwerden unterscheiden zu können. Anschaulich wird erklärt, wie Arzneimittel wirken und unter welchen Umständen sie sogar abhängig machen können. Zudem ist zu erfahren, welche Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Medikamenten interagieren und somit Einfluss auf deren Wirkung haben können.

Beispiele und Erfahrungsberichte sorgen zudem für die richtige Dosis, um sich im Alltag auf mögliche Nebenwirkungen einzustellen. Auch wird das Rüstzeug vermittelt, damit bei einer ärztlichen Diagnose die richtigen Fragen nach zu erwartenden Nebenwirkungen der Medikation gestellt werden können.  

Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Erkennen und bewerten“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro."  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Haushalt im Griff: Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Duisburg, 3. März 2023 - Viele folgen dem Rat, beim Ausmisten nur Dinge zu behalten, die glücklich machen. Doch nicht bei allen stellen sich dabei per se Glücksgefühle ein: Vor allem bei Kindern taugt das Prinzip kaum als Spaßfaktor. Anstatt des radikalen Schnitts rät die Verbraucherzentrale daher, Ordnung im Haushalt in kleinen Schritten und dauerhaft anzugehen.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ – gerade in aktualisierter dritter Auflage erschienen – zeigt, wie das einfach, schnell und nachhaltig gelingt. Und wie sich dabei obendrein noch Potenzial zum Geldsparen erschließen lässt.

Chaos im Haushalt droht, wenn ungeliebte Arbeiten lange aufgeschoben werden. Oder wenn für Probleme keine schnellen Lösungen parat sind. Dagegen helfen die praktischen Tipps und Checklisten des Ratgebers. So fängt effektive Haushaltsorganisation schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von Einkaufsliste bis Vorratshaltung navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement.

Weiterer Pluspunkt: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben sparen. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Außerdem werden etwa Einkaufsfallen und Mogelpackungen unter die Lupe genommen, damit Teures gar nicht erst in die Tüte oder den Einkaufskorb kommt.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach, schnell und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 18,00 Euro, als E-Book 14,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Februar 2023

Ab jetzt steuerpflichtig? Neuer Ratgeber erklärt Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Duisburg, 24. Februar 2023 - Ruheständler konnten sich im Juli 2022 über eine kräftige Rentenerhöhung freuen: Im Westen stiegen die Renten um 5,35, im Osten um 6,12 Prozentpunkte. Doch das Plus hat auch einen unvermeidlichen Effekt. Laut Bundesfinanzministerium wurden dadurch rund 106.000 Rentner und Pensionäre erstmals steuer- und damit auf jeden Fall abgabepflichtig.

Der gerade erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023“ der Verbraucherzentrale lotst Schritt für Schritt durch die aktuellen Steuergesetze. Und hat auch gleich eine gute Nachricht parat: Weil Rentner und Pensionäre eine Steuererklärung machen müssen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen werden. So zeigt das Buch, wie die Steuerlast durch Freibeträge oder absetzbare Kosten reduziert werden kann.

Zunächst wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden dann praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Der Ratgeber führt Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, damit sie leicht von der Hand geht und korrekt erledigt wird. Im Anhang gibt es dazu alle nötigen Steuerformulare im Überblick – vom Hauptvordruck bis zur Anlage Unterhalt.


Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023“ hat 240 Seiten und kostet 16,00 Euro, als E-Book 12,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Treppen-Strategie für eine sichere Geldanlage in Inflationszeiten Duisburg, 17. Februar 2023 - Verbraucherzentrale NRW rät: Zinsangebote vergleichen und verschiedene Laufzeiten und Produktklassen wählen. Zinsen, die man bezahlen muss, gingen zum Jahresbeginn bei vielen Banken und Sparkassen nach oben: Die Bau- oder Kreditzinsen stiegen schnell von knapp einem auf derzeit rund vier Prozent. Zinsen, die man für Geld auf dem Konto bekommt, bleiben dagegen im Keller.

„Wer Geld auf einem Tagesgeldkonto hat, bekommt in vielen Fällen nicht einmal ein Prozent Zinsen und profitiert damit kaum von den Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank“, kritisiert Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

„Beim Festgeld sieht es immerhin etwas besser aus, auch wenn viele klassische Filialbanken deutlich weniger bieten als Direktbanken.“ Die Verbraucherzentrale NRW gibt deshalb Tipps, wie Sparer:innen sinnvoll Geld anlegen können.


 Lohnt sich das Sparen in Zeiten der Inflation?
Leider nur auf dem Papier. Egal ob Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld – wegen der hohen Inflation machen Sparer:innen weiterhin reale Verluste, weil das angelegte Geld jeden Monat an Wert verliert. Beispiel: Wer 1.000 Euro zu einem Zinssatz von einem Prozent anlegt, erhält nach einem Jahr zwar 1.010 Euro. Bei einer unterstellten Inflation von acht Prozent bleibt aber nur eine Kaufkraft von knapp 935 Euro.

Die Zinsen gleichen den Verlust also nicht aus. Die gleiche Geldanlage über zehn Jahre gerechnet bedeutet am Ende ein Kapital von knapp 1.104 Euro, in der realen Kaufkraft aber deutlich weniger. Schon bei einer durchschnittlichen Inflation von jährlich 3 Prozent beträgt die Kaufkraft nur noch rund 821 Euro.


 
Die einfachste Lösung: Das Tagesgeld-Konto Die Liquiditätsreserve sollte maximal zwei bis drei Nettomonatsgehälter betragen. Da es auf dem Girokonto keine Zinsen gibt, ist die einfachste Alternative ein Tagesgeld-Konto. Das bieten fast alle Banken an. Das Geld ist dort jederzeit verfügbar und es gibt zumindest ein wenig Zinsen. Viel ist es aber nicht, und die Spitzenwerte auf dem Markt (um die zwei Prozent) gelten oft nur für Neukund:innen und für eine begrenzte Zeit. Danach gibt es meist ein Prozent oder weniger. Sparer:innen können auch überlegen, zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen zu wechseln oder dort zusätzliche Konten einzurichten.


 
Mehr Zinsen: Das Festgeld-Konto Beim Festgeld bieten einige Geldinstitute je nach Anlagezeitraum mittlerweile zwei bis drei Prozent Zinsen. Beispielrechnung: Erhält man für 10.000 Euro 2,3 Prozent Zinsen statt 0,3 Prozent, bedeutet das ein Plus von 200 Euro pro Jahr.
Vorteil: Wie ein Sparbuch oder Tagesgeld zählt das Festgeld zur sicheren Geldanlage. Bis zu 100.000 Euro pro Sparer:in je Kreditinstitut sind durch die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Bankenpleite geschützt.

Nachteil: Festgeld ist während der Laufzeit nicht verfügbar. Wer in finanzieller Notlage vorzeitig mit Zustimmung der Bank über sein Geld verfügen will, verliert in der Regel die Verzinsung und muss oft auch Strafgebühren zahlen. Achten sollte man auf die Bedingung am Ende der Laufzeit: Bei manchen Banken muss das Festgeld vor Ende der Laufzeit ausdrücklich gekündigt werden, sonst verlängert sich die Anlage.

 Ausweg: Das Geld mit der Treppenstrategie breit streuen Die Lösung des Problems liegt in der Regel nicht darin, in Zeiten hoher Inflation sein Geld möglichst schnell auszugeben. Vielmehr ist es ratsam, es über verschiedene Laufzeiten und Produktklassen zu streuen. Sicherheitsorientierte Sparer:innen können der Treppenstrategie folgen.

Das bedeutet: Man parkt einen Teil des Vermögens auf einem Tagesgeldkonto und investiert weitere Teile in Festgeldanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten (zum Beispiel ein, zwei und drei Jahre). So kann man jedes Jahr die frei werdenden Summen zu den dann aktuellen Zinsen anlegen.

Neben Tagesgeld, Festgeld und Sparanlagen sind langfristige Anlagen in Investmentfonds wie ETFs, Immobilien(fonds), oder auch Sachwerte wie Edelmetalle ein denkbares Mittel für die individuelle Streuung eines Vermögens. Sachwerten wie Aktienfonds und Immobilien wird oft nachgesagt, dass sie einen Schutz vor Inflation bieten. Aber auch diese Produktklassen bieten keine absolute Sicherheit und sollten abhängig vom individuellem Vermögen und der persönlichen Risikobereitschaft bei der eigenen Streuung berücksichtigt werden."

 

Januar 2023

Nachhaltig jeck und fair macht Karneval doppelt Spaß

Tipps für kreative Kostüme und unbedenkliche Schminke

Duisburg, 8. Februar 2023 - Karnevalsverkleidung bedeutet oft billige Polyesterkostüme aus Fernost, die nach einmaligem Waschen schon unansehnlich sind. Damit werden sie zu kurzlebiger Wegwerfware. Ob die Näher:innen sichere Arbeitsbedingungen hatten und anständig bezahlt wurden, bleibt unklar, denn selbst größere Anbieter schweigen sich über die Produktionsbedingungen ihrer Kostüme aus.

Der Preis lässt aber bereits erahnen, dass für Sozial- und Umweltstandards meist nicht viel übrig bleibt. „Auch in der fünften Jahreszeit zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu achten. Das gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die eigene Gesundheit, denn in Billigkostümen und Schminkartikeln stecken häufig gefährliche Schadstoffe“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mit folgenden Tipps wird das bunte Treiben öko, fair und sicher:

  • Kreativ austoben: Ob Vampir-, Hippie- oder Western-Style: Vielleicht inspiriert ein Blick in den Kleiderschrank (den eigenen oder den von Eltern, Großeltern und Bekannten) sowie ein Bummel durch Secondhand- und Vintageläden zu einer originellen Kostümidee. Wenn der Geistesblitz dort noch ausbleibt, hält das Internet eine Vielzahl an Do-it-Yourself-Anleitungen für Kostümierungen bereit. Am besten sind Verkleidungen aus Materialien, die man ohnehin Zuhause hat.

  • Kostüme ausleihen, tauschen oder gebraucht kaufen: Wer zwei linke Hände oder keine Zeit zum Nähen und Basteln hat, kann sich mit ausgeliehenen Kostümen ins närrische Getümmel stürzen. Diese beanspruchen dann auch nicht das ganze Jahr Platz im Kleiderschank und Abwechslung ist garantiert. Alternativ bieten auch Secondhandläden Karnevalskostüme an. Im Vergleich zum Neukauf spart Gebrauchtes Energie, Ressourcen, CO2, Wasser und Chemikalien. Und wer schon ein Kostüm hat, aber etwas Neues sucht, kann mit netten Leuten Kostüme tauschen.

  • Natürlich bunt schminken: Karnevalsschminke als zertifizierte Naturkosmetik ist frei von Mineralölen, Silikonen, synthetischen Farbstoffen und vielen anderen Inhaltsstoffen, die Haut und Umwelt belasten können. Zu erkennen ist Naturkosmetik etwa am COSMOS/BDIH bzw. Ecocert- oder dem NATRUE-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Mittlerweile werden die bunten Farben auf natürlicher Basis in Bioläden und in Drogeriemärkten angeboten.

  • Glimmer aus Kinderarbeit vermeiden: Mineralischer Glimmer wird auf der Packung als „Mica“ oder „CI77019“ bezeichnet. Er wird sowohl in Natur- als auch in konventioneller Kosmetik verwendet. Mica kann jedoch giftige Schwermetalle enthalten. Außerdem legten Hilfsorganisationen offen, dass Mica in indischen und madagassischen Minen oft von Kindern abgebaut wird. Erkrankungen der Atemwege, Staublunge und Verletzungen (Schnittwunden) sind an der Tagesordnung. Neben dem Verzicht auf den feinen Schimmer bleibt die Möglichkeit sich zu erkundigen, ob sich der Hersteller der „Responsible Mica Initiative“ angeschlossen hat.

  • Plastikfrei funkeln: Glitzerkram fürs Gesicht besteht aus kleinen Plastikteilchen, die nach den tollen Tagen als Mikroplastik etwa im Abwasser noch lange weiterleben und sich in der Umwelt anreichern. Glitzerteilchen sollten daher auf keinen Fall einfach abgewaschen, sondern mit einem Papiertuch abgeschminkt und im Restmüll entsorgt werden. Übrigens: Glitter aus dem Biokunststoff PLA (Polymilchsäure), oft als „biologisch abbaubar“ beworben, wird nur in Kompostieranlagen zersetzt, aber fast nicht in der Umwelt."


Risiken beim Immobilienkauf erkennen - Ratgeber deckt versteckte Kosten und Vertragsfallen auf
Höhere Baukosten, steigende Hypothekenzinsen und die Energiekrise – wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, kann aktuell nur noch aus einem schmalen Angebot zu erschwinglichen Preisen wählen. Laut einer Studie des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gilt das selbst für Menschen mit guten Einkommen. Und dabei werden bei den inserierten Kaufpreisen häufig bis zu fünfstellige Beträge noch gar nicht berücksichtigt, die beim Erwerb dann aber unvermeidlich sind.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale zeigt auf, wo sich versteckte Posten verbergen können. Und er gibt über 120 Checklisten an die Hand, um mögliche Tücken des Wunschobjekts zu erkennen. So ist bei Neubauten beispielsweise die Erschließung häufig nicht Teil des Angebots, bei gebrauchten Immobilien hingegen sind verpflichtende energetische Nachrüstungen fast nie im Kaufpreis berücksichtigt.
Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim Immobilienkauf
Anhand von Fragebögen können Interessenten die Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den Sanierungs- oder Umbaubedarf unter die Lupe nehmen. Auch Checklisten zu Straßenausbaubeiträgen, zur Fassadensanierung und zum Wohnrecht fehlen nicht. Daneben erläutert der Ratgeber auch typische Vertragsfallen – beim Kauf einer neuen wie einer gebrauchten Immobilie. Wer sich in die Materie einarbeitet, kann gezielt Fragen stellen, Risiken frühzeitig erkennen und den Immobilienkauf auf ein solides Fundament stellen.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Haus oder Wohnung – neu oder gebraucht“ hat 272 Seiten und kostet 29,90 Euro." Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.   

Wie gläsern wollen wir sein?
Fünf einfache Tipps zum Datensparen, die schon viel bewirken
Duisburg, 2. Februar 2022 - Wer Apps nutzt, im Internet surft und jeden Tag sein Smartphone mit sich herumträgt, gibt eine Menge von sich Preis. Ohne es zu merken, hinterlassen wir zahlreiche Informationen über uns, die von Anbietern kommerziell genutzt werden können. „Es lohnt sich, sparsam mit seinen Daten umzugehen”, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW anlässlich des Safer Internet Days am 7. Februar.


„Denn Kundendaten sind nicht nur für Unternehmen wertvoll. Auch das Risiko, von einem Identitätsdiebstahl betroffen zu sein, wird durch Datensparsamkeit reduziert.” Wer kein “gläserner Kunde” werden und seine Daten schützen möchte, kann fünf einfache Tipps befolgen, um schon viel zu erreichen.

Nicht mehr genutzte Konten löschen
Jede:r kennt es: Vor Jahren mal bei einem Online-Shop registriert oder eine App installiert, die irgendwann in Vergessenheit geraten. Solange die Nutzerdaten beim Anbieter bleiben, besteht das Risiko, dass Dritte unbefugt auf diese zugreifen.

Wer also ein ungenutztes Konto löscht, verringert das Risiko eines Datenmissbrauchs und reduziert seine Datenspur. In der Praxis häufig ein Problem: Die App löschen reicht nicht. Zunächst muss das Nutzerkonto gelöscht werden. Das geht entweder in der App selbst, oft ist aber auch ein Login über den Browser erforderlich.

Vorsicht bei Anmeldung und Registrierung
Gerade in Online-Shops bietet es sich an, als „Gast“ zu bestellen anstatt ein Kundenkonto anzulegen. So gibt man am wenigsten Daten über sich Preis. Viele Internetshops, Plattformen und Apps bieten die Möglichkeit, sich mit einem Facebook-, Google- oder Apple-Account anzumelden statt ein neues Nutzerkonto anzulegen.

Doch der Komfort, sich mit diesem „Generalschlüssel“ anzumelden, kann auch Nachteile haben. Gerät er in falsche Hände, etwa durch Phishing, oder wird das Passwort geknackt, haben Dritte Zugriff auf alle Accounts, die mit dem Login-Generalschlüssel genutzt werden. Außerdem können Anbieter beim Single-Sign-On viele Informationen über die Nutzer:innen untereinander austauschen und so noch genauere Profile anlegen. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten möchte, verzichtet daher besser auf das Single-Sign-On.

Unterwegs WLAN und GPS ausschalten
Wer es unterwegs nicht benötigt, sollte WLAN und GPS am Smartphone lieber routinemäßig ausschalten. Denn ist das WLAN aktiviert, sendet das Smartphone stets die sogenannte MAC-Adresse aus, um nach anderen kabellosen Netzen zu suchen. Mit der MAC-Adresse können Geräte eindeutig identifiziert und Bewegungen getrackt werden. Gleiches gilt bei der permanenten Übermittlung des eigenen Standorts per GSP, mit dessen Hilfe Apps umfassende Bewegungsprofile erstellen können. Wer WLAN und GPS regelmäßig ausschaltet, kann außerdem den Akku des Smartphones schonen.


Cookies anpassen Cookies auf Webseiten können nützlich sein, aber in vielen Fällen wollen Anbieter damit nur möglichst viel über Nutzer:innen erfahren. Die von Cookies gesammelten Informationen geben zum Beispiel Aufschluss über Interessensschwerpunkte, Bildungsstatus, finanzielle Hintergründe sowie Häufigkeit und Dauer der Internetbesuche. Das so gebildete Nutzerprofil kann zu Werbezwecken genutzt und verkauft werden und ist für die Anbieter wertvoll.
Wer auf „Alle Cookies akzeptieren“, gibt mehr Preis als nötig. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen und nicht erforderliche Cookies abzulehnen.


Alternative Dienste nutzen Suchmaschine, Routenplaner, Mail-Programme, Messenger: hier gibt es zahlreiche Alternativen zu den großen Platzhirschen am Markt, die deutlich datenschutzfreundlicher sind. Einfach mal ausprobieren, was zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Für viele auf dem Smartphone vorinstallierte Apps gibt es alternative Anbieter, die ihre Dienste komplett werbefrei und datensparsam für kleines Geld oder sogar kostenfrei anbieten. Wer bei den großen Anbietern bleiben möchte, kann zumindest die voreingestellten Zugriffsrechte kontrollieren und hier unter Umständen Berechtigungen entziehen, um weniger Daten preiszugeben. Weiterführende Infos und Links: Weitere Tipps zum sparsamen Umgang mit Daten unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/33521 Checken Sie ihr Wissen mit unserem digitalen Selbstlernkurs unter: www.verbraucherzentrale.nrw/meine-daten

Zahlungsprobleme mit der Debitkarte – was tun?
Tipps der Verbraucherzentrale NRW zum Umgang mit den neuen Bankkarten und den Unterschied zu Giro- und Kreditkarten
Duisburg, 27. Januar 2023 - Immer wieder gibt es Zahlungsprobleme mit den sogenannten Debitkarten, etwa in der Gastronomie. Neue Debitkarten wurden vor gut einem Jahr von vielen Geldinstituten eingeführt, auch weil der US-amerikanische Kreditkartenanbieter Mastercard angekündigt hatte, ab Mitte 2023 keine neuen Girokarten mit Maestro-Funktion mehr auszustellen.

Mit dieser Funktion können Besitzer:innen von Girokarten mit einem blau-roten Maestro-Logo auch im Ausland problemlos mit der Girokarte zahlen und Geld abheben. Die neuen Debitkarten von Visa und Mastercard sind Bank- oder Sparkassenkarten für bargeldloses Zahlen und zur Barauszahlung am Geldautomaten. „Sie sehen aber aus wie eine klassische Kreditkarte“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW, „das kann Verwirrung stiften.“


- Was genau ist eine Debitkarte?
In den Funktionen gleicht die Debitkarte den in Deutschland üblichen Girokarten, denn bei einer Zahlung wird das der Debitkarte zugeordnete Konto sofort belastet. Deshalb auch der Name: Das englische Wort „debit“ bedeutet ‚Soll' oder ‚Belastung‘. Optisch gleicht die Debitkarte jedoch der klassischen Kreditkarte, mit 16 Ziffern in Vierergruppen, der Gültigkeitsdauer und dem Namen des Karteninhabers, silberfarben eingeprägt.

Bei Kreditkarten räumt die Bank ihren Kund:innen jedoch einen Verfügungsrahmen ein und die Zahlungen werden erst zeitversetzt und gesammelt am Monatsende abgebucht. Im Gegensatz zur Kreditkarte fallen für die Debitkarte bei vielen Banken aber keine Gebühren an.


- Woran liegt es, wenn Zahlungen mit der Debitkarte nicht funktionieren?
Bei einer Kartenzahlung wird in Deutschland immer noch die Girocard (früher: EC-Karte) besser akzeptiert als eine Debitkarte von Visa oder Mastercard. Das liegt oft daran, dass die Geschäftsleute pro Transaktion bei Girokarten weniger Gebühren zahlen als für Transaktionen mit Debitkarten.

Foto Verbraucherzentrale NRW

Auch im Urlaub kann es zu Problemen kommen, da für eine Kaution etwa bei Hotel- oder Mietwagenbuchungen oft eine echte Kreditkarte verlangt wird. Deshalb ist es ratsam, vor einer Reise genau zu prüfen, welche Karte ein Anbieter fordert. Eine „echte“ Kreditkarte in Reserve kann hier vor unangenehmen Situationen schützen. Bei Online-Käufen hingegen funktionieren Debitkarten hingegen meist anstandslos.


- Wie geht es mit der Girokarte weiter?
Die Girokarte ist kein Auslaufmodell. Im Gegenteil: Die Bankenverbände in Deutschland planen neue Funktionen für die Online-Nutzung. Auch ist angedacht, mit der Girocard zukünftig eine Kaution für einen Mietwagen oder eine Hotelbuchung hinterlegen zu können. Die Girocard ist die am meisten genutzte Bankkarte in Deutschland. Täglich wird mehr als 17 Millionen Mal mit ihr bezahlt, 42 Prozent des Einzelhandel-Umsatzes in Deutschland werden über Girokarten abgewickelt."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zum Unterschied zwischen Kredit- und Debitkarte: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65038 Mehr zur Abschaffung der Maestro-Funktion bei Girokarten: www.verbraucherzentrale.nrw/node/66548


Was tun bei Schimmel?
Duisburg, 19. Januar 2023 - Die Verbraucherzentrale NRW zeigt, welche Maßnahmen bei Schimmelbefall in Innenräumen umgesetzt werden sollten. Gerade in diesem Winter möchten und müssen viele bei den Heizkosten sparen und drehen dazu das Thermostat an der Heizung runter. Aber gar nicht zu heizen ist eine schlechte Idee, denn das Schimmelrisiko durch Wohnraumfeuchte ist hoch, besonders in schlecht gedämmten Räumen.

„Hinter einem Schrank können Wandbereiche so feucht werden, dass schon nach einer kalten Woche Schimmelpilze wachsen können“, fasst Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg das Risiko zusammen und erklärt welche Schritte Verbraucher:innen bei Schimmelbefall umsetzen sollten.


- Überprüfen und Sofortmaßnahmen treffen
Wer Schimmel an der Wand entdeckt sollte sich zuerst fragen, was passiert sein könnte. Gibt es irgendwo einen Wasserschaden durch Regen oder ist eine Wasser- oder Heizungsleitung defekt? Dabei gilt es Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln – oft ist keine Notfallsituation gegeben.

Sofern Mieter:innen keinem Risiko ausgesetzt sind, sind sie der Mitwirkung verpflichtet, damit der Schaden nicht größer wird. Das bedeutet: Sie sollten Sofortmaßnahmen ergreifen, damit keine weitere Feuchtigkeit dazu kommt. Liegt beispielsweise ein Wasserrohbruch vor, muss der Haupthahn zugedreht werden. Bei einem undichten Dach kann ein provisorisch aufgestellter Wassereimer das eindringende Wasser auffangen.

- Schaden melden
Im Schadensfall gilt für Betroffene eine Informationspflicht. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Schaden von den verantwortlichen Personen schnell behoben werden kann. Bei Mietobjekten sind Vermieter:innen oder die Hausverwaltung zu informieren. Eigentümer:innen sind zur Meldung bei ihrer Gebäudeversicherung und der Hausverwaltung verpflichtet. Bei Neubauten ist es ratsam, das Bauunternehmen zu kontaktieren.

- Schaden dokumentieren
Jetzt gilt es den Schaden bestmöglich zu dokumentieren und den Vorgang möglichst genau zu beschreiben: Was ist wann geschehen oder entdeckt worden? Betroffene sollten den Zeitpunkt der Feststellung, Datum, Ort und besondere Umstände wie starken Regen, Wind oder Sturm schriftlich und auf Fotos festhalten. Mit einem Maßstab lassen sich dabei Art und Größe des Schadens deutlich machen.


- Informationen und Rat einholen
Damit nichts falsch gemacht wird und kein langfristiger Rechtsstreit entsteht, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Der Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen. Geht es um größere Schäden, um eine bautechnische Analyse des Schadens oder die Planung der Schimmelsanierung sind Bausachverständige und spezialisierte Schimmelsanierungsfirmen gefragt.


Grundsätzlich gilt: Für die Beseitigung des Schaden sind zuerst die Eigentümer:innen verantwortlich. Sollte sich später nach der Ursachenanalyse herausstellen, dass auch die Mieter:innen eine Schuld oder Mitschuld tragen, werden sich diese gegebenenfalls finanziell beteiligen müssen. Wer befürchtet, durch den Schimmelschaden krank zu werden, sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen. Diese kennen den persönlichen Gesundheitszustand am besten und können gegebenenfalls direkt an Spezialist:innen verweisen.


- Kontakt mit Schimmel minimieren
Insbesondere bei Schäden, die größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte bis zur Sanierung der betroffene Raum nicht mehr genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Schaden vorübergehend „abgeschottet“ werden: Dabei wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie abgeklebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen, damit sich Sporen nicht weiter verbreiten. Nur bei kleineren Schäden unter einem halben Quadratmeter kann eine Eigensanierung möglich sein.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist, dass die Ursache des Feuchteschadens behoben wurde. Wichtig ist neben der Schimmelbeseitigung und Ursachenforschung, wie ein Schimmelbefall zukünftig verhindert werden kann. Fachliche Hinweise zur Sanierung, zur energetischen Verbesserung des Gebäudezustandes und zum schimmel- und schadstofffreien Wohnen geben die Energie- und Umweltberatungen der Verbrauchzentralen."

Weitere Informationen: Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hält alle wichtigen Informationen und Verweismöglichkeiten bereit unter www.schimmelnetz.nrw Weitere Infos zur Schimmelvorsorge und zur Beseitigung www.verbraucherzentrale.nrw/node/6794

Verbraucherzentrale Duisburg: Vertragsverlängerung bis Ende 2023 Duisburg, 12. Januar 2023 - Ratsuchende können auch in diesem Jahr auf die Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße in Duisburg-Mitte zählen. Duisburgs Beigeordneter für Verbraucherschutz Matthias Börger und Dr. Iris van Eik, Bereichsleiterin Beratung und Bildung und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, der bis Ende des Jahres läuft.

Die Kosten für die Verbraucherzentrale teilen sich die Stadt Duisburg und das Land NRW. „Die Verbraucherzentrale in Duisburg ist eine kompetente Anlaufstelle, die aus der Angebotspalette in unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist. Die rund 7.500 Verbraucheranliegen jährlich sind ein Indiz dafür, dass Ratsuchende auf ihre Anlaufstelle für alle Fragen des Verbraucheralltags nicht verzichten wollen. Mein besonderer Dank gilt daher den Wirtschaftsbetrieben Duisburg und der Stadtwerke Duisburg AG, die durch ihre Unterstützung die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit für das Jahr 2023 weiterhin sichern. Der Stadt Duisburg ist es ein wichtiges Anliegen, die Finanzierung der Verbraucherberatung in Duisburg möglichst frühzeitig und langfristig sicherzustellen“, so Matthias Börger, Beigeordneter für Verbraucherschutz.

Seit 1975 bietet das Team der Verbraucherzentrale in Duisburg Unterstützung rund um den Verbraucheralltag. Aktuelle Schwerpunkte sind dabei Probleme aus der digitalen Welt: App-Abzocke, Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Drittanbieterposten auf der Telefonrechnung. In besonderem Maße wenden sich Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen oder gar existenziellen Problemlagen an die Verbraucherzentrale, die zudem oftmals Opfer unseriöser Anbietermaschen werden.

Umfassende Information sowie rechtliche und wirtschaftliche Beratung gibt es hierzu in der Regel in deutscher Sprache. „Immer häufiger werden Ratsuchende von einem Übersetzer oder einer Betreuungsperson begleitet. Denn inzwischen suchen bei uns auch viele geflüchtete und neu zugewanderte Menschen nach Hilfestellungen. Dies zeigt, dass die Menschen in unserer Stadt angekommen sind. Denn schließlich muss zunächst bekannt sein, dass sich alle Bürger*innen bei uns unabhängigen Rat und bei Bedarf rechtliche Vertretung einholen können“, wertet Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski die Akzeptanz der Verbraucherzentrale auch als ein Stück gelungener Integration.

„Aber natürlich ist die Zielgruppe der Verbraucherzentrale deutlich breiter gefächert und Nachfrage aus allen Schichten der Gesellschaft zu finden. Eben ein Angebot für alle Duisburger Bürger.“ Eine besondere Dynamik ist bei der Nachfrageentwicklung zu Fragestellungen des Energiemarktes zu verzeichnen. Gerade die sprunghafte Kostenentwicklung im Bereich der Energieversorgung bringt viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen.

Bereits in 2022 wurde die spezialisierte Beratung bei drohender oder vollzogener Energiesperre gefördert. Seit diesem Jahr wurde die dringend erforderliche Erweiterung der Beratungskapazitäten auf eine Vollzeitstelle umgesetzt, um dem hohen Beratungsbedarf mit zeitnaher Hilfestellung zu begegnen.

„Wer sich schon lange im Verbraucheralltag und auch in liberalisierten Märkten bewegt, nimmt gerne die anbieterunabhängige Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch, um ggf. einen alternativen Tarif oder Anbieter im Telekommunikations- oder Energiebereich zu finden oder nutzt zum Beispiel eine ‚Inventur‘ bestehender Versicherungsverträge, um ein Übermaß an Versicherungen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden“, erläutert Paulina Wleklinski das breite Spektrum der Beratungsmöglichkeiten.

Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, freute sich, dass dank der finanziellen Vereinbarung mit der Stadt das bewährte Angebot auch in diesem Jahr fortgeführt werden könne: „Beinahe täglich hören wir von Ratsuchenden, wie froh sie sind, dass wir uns für ihre Belange einsetzen. Häufig sind wir Wegweiser durch den Informations- und Paragrafen-Dschungel und setzen uns auch präventiv gegen Übervorteilung auf Verbraucherseite ein. Und nicht zuletzt geben wir wertvolle Tipps, wie der finanzielle Handlungsspielraum durch kleinere Maßnahmen im Haushaltsbudget erweitert und Überschuldung entgegengewirkt werden kann.“

Das Beratungsportfolio ist nicht nur für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe. Dies belegen auch die rund 2.300 Rechtsberatungen und -vertretungen, die die Beratungsstelle in 2022 bearbeitet hat. Die Verhandlungen für die Vertragsverlängerung ab dem 1. Januar 2024 beginnen bereits jetzt, um die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale in Duisburg frühzeitig und möglichst langfristig sicherstellen zu können.

 

Strompreis-Anstieg: Wie hoch ist die Entlastung durch die Preisbremse?
Duisburg, 12. Januar 2023 -  Mit dem interaktiven Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die Höhe der Abschläge inklusive der Preisbremsen ermitteln. Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundversorger, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent.

„Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, sagt Wleklinski.

Energieanbieter müssen Verbraucher:innen bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann.

 
Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln:
Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.

  Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher:innen auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.

  Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch.

Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.

  Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten.

Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken."

Weitere Informationen und Links: Der Energiepreis-Rechner und weitere Informationen finden sich hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669 Den passenden Stromtarif finden: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436 Alle Beratungsangebote in der Energiekrise unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061