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Tipps und Ratgeber  
 

März 2025

„Ratgeber Photovoltaik“ „Solarspitzen“ in Batterie zwischenspeichern
Duisburg, 24. März 2025 - Im Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem Monat.


Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird, sodass an der Strombörse ein negativer Preis erzielt wird. Ein Batteriespeicher und ein intelligentes Energiemanagement sind daher der Schlüssel für den optimalen Einsatz der eigenen Photovoltaik-Anlage.


Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort maßgeschneiderten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage erschienen, bietet er aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.


Wie funktionieren Solarzellen und Module?
Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten?
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Ende Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche neue Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen beschlossen: Der Einsatz von modernen Zählern wird vorangetrieben, Solarspitzen sollen intelligent zwischengespeichert werden.


Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage stellen sich damit anders dar als vor der Gesetzesänderung. Mit ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für die Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und erfolgreichen Umsetzung der eigenen Photovoltaik-Anlage.


Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich


Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg am 26.03.2025 ganztägig nicht erreichbar
Duisburg, 21. März 2025 - "Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, ist wegen einer internen Veranstaltung am Mittwoch, den 26.03.2025, weder persönlich noch telefonisch oder per Mail erreichbar.  

Am Donnerstag, den 27.03.2025, sind die Berater:Innen dann wie gewohnt wieder für die Anliegen aller ratsuchenden Bürger:Innen da.


Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz“: Zutaten fürs Kochen und Genießen – und nebenbei die Umwelt schonen
Duisburg, 19. März 2025 - Weniger Flugreisen. Das Auto öfter mal stehen lassen. Sparsam mit Energie umgehen. Das sind häufig genannte Vorsätze, wenn es um praktischen Klimaschutz geht. Eher weniger im Blick ist jedoch, dass die Umwelt auch ganz einfach mit Einkaufskorb und Kochtopf geschont werden kann. Vorausschauende Planung, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden, ist zum Beispiel ein Baustein.
Titelbild des Ratgebers "So gut schmeckt Klimaschutz"

Der Kauf regionaler Produkte erspart energieintensive Transportwege. Und wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen, sitzt Klimaschutz ganz von selbst mit am Essenstisch. Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der Verbraucherzentrale hat die passenden Zutaten, wie Kochen, Genießen und Umwelt schonen gelingt.


70 erprobte Rezepte machen hierauf Appetit. Was haben Käse und Flugobst mit dem Klima zu tun? Was sagt das Label „klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus? Dürfen Fleisch und Eier weiter auf den Teller?

Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet, klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss.
An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die Ökobilanz schon verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.


Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende Gerichte auf den Tisch: Wer sich für den nahenden Frühling schon mal was vormerken will, hat zum Beispiel die Wahl zwischen Sesamspargel und Kartoffeln aus dem Ofen, Rhabarber-Crumble oder Kichererbsencurry mit Spinat.

Das Buch zeigt außerdem, wie gute Planung hilft, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen Energie und somit auch bares Geld sparen kann."

Der Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz. Kochen, genießen, Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.   Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  


Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die Hausratversicherung aus?
Verbraucherzentrale NRW: Die passende Versicherung hängt vom Wert des Fahrrads ab. Ob klassisches Citybike oder modernes E-Bike – wer viel Geld in sein Fahrrad investiert, sollte sich Gedanken um die passende Absicherung machen. Besonders E-Bikes haben ihren Preis: Modelle mit guter Ausstattung kosten schnell mehrere tausend Euro – und werden immer häufiger gestohlen.

„Die Hausratversicherungen bieten für solche Werte in der Regel keinen ausreichenden Schutz”, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

„Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig draußen abgestellt wird. Die Versicherungen bieten allerdings sehr unterschiedliche Leistungen und kosten auch unterschiedlich viel. Ein gründlicher Vergleich der Angebote ist daher wichtig.”

Das bietet die Hausratversicherung:
Fahrräder sind in einer Hausratversicherung nur gegen Einbruchdieb-stahl versichert. Das bedeutet, dass das Fahrrad aus der Wohnung, dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein muss.

Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, also auch nachts. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt sind mitversichert. Kann das Fahrrad laut Mietvertrag in einem gemeinschaftlichen, abgeschlossenen Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet, diesen zu nutzen. Das Rad sollte auch dort mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden.

Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt:
Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen nicht enthalten. In einigen Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man besucht hat.

Allerdings muss das Fahrrad dann gegen Diebstahl gesichert worden sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind eventuell nicht ausreichend. Diesen Fall des „einfachen Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“ versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für hochpreisige Fahrräder und wenn die Summe der bestehenden Hausratversicherung dafür ausreicht.

Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt:
Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.

Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.

Was eine Fahrradversicherung leisten sollte:
Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer und müssen pro Fahrrad abgeschlossen werden. Jahresbeiträge zwischen 72 und 220 Euro können für ein 1500-Euro-Rad anfallen. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind enorm.

Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss vorgeschrieben?

Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder Ähnliches."

Mehr zum richtigen Versicherungsschutz für Fahrräder unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13647


Käuferschutz – alles gut? Verbraucherzentrale NRW zeigt die Probleme beim Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay auf
Duisburg, 13. März 2025 - Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In der Beratungsstelle Duisburg sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung.


„Verbraucher:innen sollten sich durch den Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen ab. Die Betroffenen kommen dann in unsere Beratung, weil sie weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurückbekommen“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Beratungsstelle über die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Einkauf auf und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.


Nicht immer greift der Käuferschutz
Zahlungsdienstleister bewerben ihren Käuferschutz oft mit vollmundigen Versprechen, doch im Kleingedruckten sind viele Ausnahmen aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch nicht bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein Zahlungsdienstleister die Rückerstattung ablehnt.

PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen beispielsweise digitale Produkte wie Apps, Musikdownloads oder E-Books vom Käuferschutz aus, ebenso wie Gutscheine oder Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden sie nach eigenem Ermessen und nicht immer zugunsten der Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung bestimmter Fristen verlangen sie oft viele Nachweise, die die Erstattung für Verbraucher:innen erschweren.

Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche Rechte
Käuferschutzprogramme sind freiwillige Leistungen der Zahlungsdienstleister, deren Bedingungen sie selber festlegen. Oft kann es für Verbraucher:innen einfacher sein, ihre gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler geltend zu machen. Denn der gesetzliche Schutz ist sehr umfassend.


Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen Widerruf oder eine Reklamation, können Betroffene sich an den Zahlungsdienstleister wenden. Dafür sollten sie im Idealfall den Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Käuferschutz eingesprungen ist, können sich Verbraucher:innen nicht in Sicherheit wiegen. Der Verkäufer kann trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür ist, dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln des Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters. Kommt es zum Streit, entscheiden nicht PayPal und Co. (als letzte Instanz,) wer Recht hat, sondern Gerichte.

Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem Postweg verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört wurde, kommen Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter. Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg des Händlers in der Regel aus, um eine Forderung abzulehnen. Anders sieht es das Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich angekommen ist.

Käuferschutz hilft oft bei Fakeshops
Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen sind und gar keine Ware erhalten haben, können sie über den Käuferschutz oft erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert, weil die Forderungen gegenüber einem unseriösen Händler ins Leere laufen würden. Aber Achtung: Wenn beispielsweise beim Bezahlen mit PayPal die kostenfreie Option „Geld an Freunde und Familie senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz nicht ein."

Weitere Informationen zu Online-Bezahldiensten und den Käuferschutz gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/bezahldienste

Bei Problemen mit Anbietern hilft die Beratungsstelle Duisburg per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Kontaktdaten finden Verbraucher:innen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg

Für weitere Informationen: Verbraucherzentrale NRW in Duisburg
duisburg@verbraucherzentrale.nrw


Verbraucherzentrale erweitert telefonische Erreichbarkeit

Reaktion auf veränderte Nachfrage: Allgemeine Öffnungszeiten der Beratungsstelle Duisburg werden reduziert, Service insgesamt dafür ausgebaut

Duisburg, 6. März 2025 - Immer mehr Ratsuchende wenden sich auf telefonischem oder digitalen Weg an die Verbraucherzentrale. Viele Menschen rufen an oder suchen erst einmal im Internet nach Informationen, schicken Mails oder nutzen das Kontaktformular, bevor sie persönlich vorbeikommen“, so Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg.

Die Verbraucherzentrale reagiert auf diese veränderte Nachfrage und passt die Zugangsmöglichkeiten und Beratungszeiten ihrer Beratungsstelle bedarfsgerecht daran an. Durch einen zentralen Landesservice wird die telefonische Sprechzeit für Erstanfragen auch aus Duisburg damit deutlich erweitert.

Das neue Modell startet am Dienstag, 11. März 2025. Unter der Servicenummer 0211/54 2222 11 erhalten Ratsuchende aus Duisburg ab diesem Zeitpunkt an fünf Tagen in der Woche durchgängig von 9 bis 17 Uhr eine kostenlose Erstberatung und können gegebenenfalls einen persönlichen Termin in der Beratungsstelle vereinbaren. Bislang umfassten die Telefonzeiten der Duisburger Beratungsstelle lediglich vier Tage mit deutlich weniger Stunden.

Die Öffnungszeiten in der Friedrich-Wilhelm-Str. 30 werden ab 11.03.2025 auf folgende, erfahrungsgemäß gut nachgefragte Zeiten angepasst:
Montag 10:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 10:00 bis 13:00 Uhr

Zu diesen Zeiten können Ratsuchende dann einfach vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung wird dennoch empfohlen, um für das Anliegen auch sicher eine passende Beratungskraft vorzufinden. Beratungen nach Termin finden zudem weiterhin im bisherigen Umfang und auch außerhalb der Öffnungszeiten statt.

Die bisherige Telefonnummer bleibt erhalten, wird aber um die genannte zentrale Rufnummer mit Düsseldorfer Vorwahl ergänzt. Gleiches gilt für die Mailadresse der Beratungsstelle, die um die zentrale Mailadresse service@verbraucherzentrale.nrw ergänzt wird.

„Durch die Umstellung erhalten wir einerseits zeitgemäße Servicestrukturen, die den Wünschen der Ratsuchenden entsprechen, und andererseits können wir dank des Zugriffs auf das landesweite Knowhow der Verbraucherzentrale in der Erstberatung bereits eine größere Themenpalette abdecken“, so Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski."


Grünes gedeiht auf kleinster Fläche
So schaffen sich auch Mieter:innen ihre eigenen grünen Oasen

Duisburg, 6. März 2025 - Ein Balkon bietet viele Möglichkeiten der Begrünung. Egal ob Blütenmeer, Kräuter-, Gemüse- oder Kletterpflanzen – für jeden Geschmack ist etwas dabei. „Je mehr Pflanzen in Ballungsgebieten wachsen, desto besser und wirkungsvoller sind die Effekte von Begrünung für das Klima – jeder Blumentopf zählt!”, erklärt Fachreferentin Annika Dobbers von der Verbraucherzentrale NRW. Mit den folgenden praktischen Tipps können auch Menschen ohne eigenen Garten ihre Balkone, Innenhöfe oder die äußeren Fenstersimse einfach bepflanzen.


Planung ist alles
Bevor es losgeht, ist zu klären, welche Lichtsituation auf dem zu bepflanzenden Ort vorherrscht, also ob er sonnig, halbschattig oder schattig ausgerichtet ist. Je nach Lage gilt es, die entsprechenden Pflanzen auszuwählen, denn nichts ist frustrierender, als wenn die Tomatenpflänzchen aufgrund eines zugigen Nordbalkons nicht gedeihen.


Balkon bepflanzen
Wer es gerne richtig üppig grün mag, kann sich einen Balkongarten anlegen. Das geht auch auf kleinstem Raum, indem man auf Kletterpflanzen setzt, die in die Höhe ranken. Bei der Bepflanzung gibt es, abgesehen von den zu beachtenden Lichtverhältnissen, fast keine Grenzen: Einjährige Blumen, mehrjährige Stauden, Ziersträucher, Kräuter und sogar kleinere Obstbäume und Gemüsepflanzen für die Selbstversorgung sind möglich.

Grünes Fensterbrett
Auch für Mieter:innen ohne Balkon gibt es Möglichkeiten für mehr Grün – und zwar außen am Fensterbrett. Mit etwas Planung setzen bepflanzte Blumenkästen übers Jahr hinweg bunte Akzente. Viele Kräuter wie Thymian oder Schnittlauch sind wahre Insektenmagnete.

Trockenheitsverträglichere und insektenfreundliche Arten wie die pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia), der Steinquendel (Calamintha nepeta), die Wegwarte (Cichorium intybus), die Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis) oder verschiedene Storchschnabel-Sorten tragen auch im Blumentopf zur heimischen Artenvielfalt bei. Und wer zu höher wachsenden Gräsern und Stauden greift, kann sich über einen natürlichen Sichtschutz am Fenster freuen.

Bei hoch wachsenden Pflanzen muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Schwerpunkt unten im Kasten liegt und die Blumenkästen gut gesichert sind.


Flexibel bleiben mit Töpfen
„Der kleinste Garten ist ein Blumentopf“ – das ist durchaus wörtlich zu nehmen, denn die meisten Pflanzen gedeihen auch gut in Töpfen. Wichtig ist nur die Wahl der passenden Gefäße und Größen. Wer auf Blumentöpfe setzt, bleibt flexibel und kann sie bei einem Umzug einfach mitnehmen.

Übrigens: Die meisten Tomaten wachsen in einem Topf auf einem sonnigen Balkon und ohne direkten Regen von oben sogar besser als im Gartenbeet. Auch Radieschen, Salat, Mangold oder Stangenbohnen als Kletterpflanze sind dankbare Topfgewächse. Die meisten Kräuter wachsen ebenfalls gut in Pflanzgefäßen.

Grüne Wände
Für eine individuelle Wandgestaltung oder auch als Sonnen- oder Sichtschutz sind Kletterpflanzen ideal. Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich viele Ideen im Eigenbau umsetzen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Gebäudewand keinen Schaden nimmt. Das gilt auch für Kletterpflanzen wie wilder Wein und Efeu, die direkt an der Wand haften. Hier sollte eine Rücksprache mit dem Vermieter oder der Vermieterin erfolgen.

Gut für Mensch und Umgebung
Grüne Oasen können ein Gegengewicht zu den Hitze-Inseln der Stadt bilden und für Abkühlung gerade in tropischen Nächten sorgen. Zudem bieten bepflanzte Bereiche rund ums Haus Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrungsquellen. Wer auf Nachhaltigkeit achtet, sammelt Regenwasser für die Bewässerung und verzichtet auf torfhaltige Erde und Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Ökosysteme.

Wissenswertes zur Begrünung inklusive Pflanzlisten auf
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-mietbegruenung

Kostenloser Online-Vortrag am Mittwoch, 12. März, 17 bis 18 Uhr: „Kleine Oase, große Wirkung – Begrünungsmöglichkeiten für Mieter:innen“: Anmeldung unter www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen

Podcast-Folge: Klimaanpassung für Mieter:innen
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-energieschub-podcast



Februar 2025

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg am Rosenmontag, den 03.03.2025 geschlossen bleibt.  Am Dienstag, den 04.03.2025 ist die Beratungsstelle wie gewohnt ab 09:30 Uhr wieder für die Anliegen aller ratsuchenden Bürger:innen da


Wussten Sie schon
…, woher die Tomaten aus der Dose wirklich stammen?
Duisburg, 25. Februar 2025 - Im Gegensatz zu frischem Obst und Gemüse muss bei Lebensmitteln aus der Dose oder Tube das genaue Ursprungsland nicht angegeben werden. Gerade bei Tomatenprodukten führt das bei Verbraucher:innen immer wieder zu Verwirrungen.


Hinweise wie "Hergestellt in Italien" oder "In Italien produziert" bedeuten nur, dass die Tomaten dort verarbeitet wurden – nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut wurden. Woher die verwendeten Tomaten für das Tomatenmark stammen, ist oftmals auf den ersten Blick nicht klar erkennbar. Trotzdem dürfen die Angaben zum Ursprung eines Lebensmittels nicht irreführend sein.


„Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die Tomaten aus Italien stammen, muss dies auch der Wahrheit entsprechen“, erklärt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Um möglichen Täuschungen entgegenzuwirken greift hier eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2020. Sie besagt, dass ein Hinweis erfolgen muss, wenn die Herkunft eines Produkts angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der primären Zutat übereinstimmt.


Das bedeutet konkret: Wenn ein Tomatenmark mit "Hergestellt in Italien" beworben wird, die verwendeten Tomaten aber aus China, der Türkei oder einem anderen Land stammen, muss dies klar und gut sichtbar auf der Verpackung stehen – nicht klein gedruckt irgendwo auf der Rückseite. Wer ein Produkt mit dem Hinweis "100 Prozent italienische Tomaten" oder "nur mit italienischen Tomaten hergestellt" kauft, kann also sicher sein, dass nur italienische Tomaten enthalten sind.


Hersteller dürfen mit solchen Formulierungen nämlich keine falschen Erwartungen wecken. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht sind keine Lappalie. Unternehmen, die irreführende Angaben machen oder die Pflichtkennzeichnung verschleiern, müssen mit Geldstrafen rechnen.


Abzockmaschen: Wenn Kredite zur Kostenfalle werden
Wie Verbraucher:innen sich vor unseriösen Angeboten schützen können
Duisburg, 21. Februar 2025 - Viele Finanzierungs- und Anlageangebote versprechen schnelle Lösungen oder hohe Gewinne – doch oft steckt eine Abzockmasche dahinter. Versteckte Kosten, überhöhte Zinsen oder unseriöse Geschäftsmodelle führen dazu, dass Verbraucher:innen viel Geld verlieren oder in die Schuldenfalle geraten.

Besonders riskant sind vermeintlich schufafreie Kredite, Buy-Now-Pay-Later-Modelle oder fragwürdige Geldanlagen mit unrealistischen Renditeversprechen. „Viele Anbieter setzen gezielt auf intransparente Verträge und psychologische Tricks, um Kund:innen in teure Verpflichtungen zu locken“, warnt Marcus Köster, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Worauf besonders zu achten ist und wie man Abzockmaschen erkennt, zeigt das neue Informationsangebot der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen.

Null Prozent-Finanzierungen kritisch prüfen
Wer eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, sollte genau hinschauen. Oft sind diese Angebote an teure Zusatzverträge gekoppelt, etwa Versicherungen, die unnötig sind und hohe Kosten verursachen. Zudem können versteckte Gebühren anfallen, die das vermeintlich kostenlose Darlehen verteuern.

Das Risiko erhöht sich, wenn Verbraucher:innen mehrere solcher Finanzierungen parallel nutzen – die monatlichen Raten summieren sich und können zu finanziellen Engpässen führen. Wer eine Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte, sollte genau prüfen, welche Verpflichtungen damit einhergehen und ob die monatlichen Raten langfristig tragbar sind. Besser ist es, direkt zu sparen oder nach Alternativen zu suchen, die keine versteckten Kosten beinhalten.

Buy Now Pay Later? Nur mit Bedacht!
„Jetzt kaufen, später zahlen“ klingt zunächst nach einer bequemen Lösung, insbesondere bei spontanen oder unvorhergesehenen Ausgaben. Doch diese Angebote können schnell zur Schuldenfalle werden. Wer mehrere Einkäufe auf diese Weise finanziert, verliert leicht den Überblick über die anstehenden Zahlungen. Hinzu kommt, dass verspätete oder nicht geleistete Zahlungen hohe Mahngebühren nach sich ziehen können.

Einige Anbieter verlangen zudem hohe Zinsen, sobald eine Zahlung aufgeschoben wird. Auch die Bonität kann durch unbedachte Nutzung dieser Angebote leiden, was spätere Kreditaufnahmen erschwert. Verbraucher:innen sollten sich daher vor jeder Nutzung fragen: Kann ich die Raten wirklich problemlos zahlen? Falls nicht, ist es sicherer, auf den Kauf zu verzichten oder nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

Schufafreie Kredite – meist eine Falle
Kredite ohne Schufa-Prüfung werden häufig als Lösung für Menschen mit schlechter Bonität beworben. Doch in den meisten Fällen verbergen sich hinter solchen Angeboten hohe Zinsen, versteckte Gebühren oder andere teure Abzockmaschen. Seriöse Banken vergeben Verbraucherkredite grundsätzlich nur nach einer Bonitätsprüfung – das dient auch dem Schutz der Verbraucher:innen.

Bei schufafreien Krediten müssen Kreditnehmer:innen oft hohe Vorkosten zahlen. Manchmal landen sie bei Angeboten, bei denen sie Vorauszahlungen erbringen sollen, ohne dass sie tatsächlich ein Darlehen erhalten. In anderen Fällen werden überteuerte Versicherungen oder Zusatzverträge aufgedrängt. Wer dringend Geld benötigt, aber nicht die nötige Bonität hat, sollte sich stattdessen an seriöse Schuldnerberatungen wenden, um alternative Lösungen zu finden. Besser als ein teurer Notkredit ist es allemal, langfristig eine Reserve für Notfälle aufzubauen.

Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wirken Angebote mit hohen Renditen verlockend. Doch oft stecken unseriöse Anbieter dahinter, die es mit unrealistischen Versprechen auf das Kapital von Anleger:innen abgesehen haben. Auch Haustürgeschäfte mit vermeintlichen Wertanlagen wie Faksimile-Büchern sind eine bekannte Abzockmasche. Wer Geld investieren will, sollte sich vorab gründlich informieren und niemals unter Druck Verträge unterschreiben. Ein gesundes Misstrauen gegenüber Angeboten mit „sicherem Gewinn“ schützt vor hohen finanziellen Verlusten.


Psychologische Tricks durchschauen
Viele unseriöse Anbieter setzen auf psychologische Manipulation, um Verbraucher:innen zu schnellen Entscheidungen zu drängen. Dazu gehören zeitlich begrenzte Angebote, künstliche Verknappung („nur noch wenige verfügbar!“) oder exklusive Deals, die es nur für „ausgewählte Kund:innen“ geben soll.
Auch Angsttaktiken werden genutzt, etwa Warnungen vor angeblich drohenden finanziellen Verlusten, wenn man nicht sofort handelt. Solche Strategien zielen darauf ab, rationales Denken auszuschalten und Menschen zu unüberlegten Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Wer unter Druck gesetzt wird, sollte stets skeptisch bleiben, sich Bedenkzeit nehmen und gegebenenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Wer sicher gehen will, sollte keine finanziellen Entscheidungen überstürzt treffen. Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist meist auch zu schön, um wahr zu sein.

Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990



"Ab jetzt finanziell unabhängig" - Neuerscheinung der Verbraucherzentrale
21. Februar 2025 - Frauen arbeiten häufiger Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger verdienen als Männer. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die Betreuung der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.


Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar: Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der Verbraucherzentrale.  

Das Buch behandelt die Themen:  
- Warum Rentenlücken entstehen und wie der Kassensturz klappt - Welche Stellschrauben für eine gute Altersvorsorge wichtig sind
- Geldanlage individuell: Risikoneigung, Anlagehorizont und persönliche Ziele - Versicherungen: Passende Absicherung in verschiedenen Lebensphasen
- Was bei Trennung und Scheidung in Sachen Finanzen zu regeln ist - Finanzen in Patchworkfamilien - Erbschaften – nicht immer ein finanzielles Plus  

Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein Finanzratgeber für Frauen 1. Auflage 2025, 208 Seiten, 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro  
www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/frauenfinanzplaner




Verbraucherzentrale NRW bietet Selbstlernkurs zur ePA
Kostenlos und online: Einführung in die digitale Patientenakte und ihre Funktionen
Duisburg, 17. Februar 2025 - Der Kurs macht mit den grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risken der ePA vertraut. Es gibt zwei Lerneinheiten mit Informationsmaterial und interaktiven Übungen. Der Kurs ist zeitlich flexibel: Mitmachen im eigenen Tempo.

Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer nicht widerspricht, ist automatisch dabei. Deshalb und aufgrund der Debatten über die Datensicherheit gab es zum Jahreswechsel viel Wirbel um die neue (digitale) elektronische Patientenakte. Seit über 20 Jahren wird sie geplant, nun ist sie da. Und gesetzlich Krankenversicherte müssen sich damit beschäftigen.


Welche Dokumente sollte man dort digital einstellen? Welche Behandlungen möchte man verbergen? Wie bekommt man überhaupt Zugang? Diese und weitere Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale NRW in einem kostenfreien Selbstlernkurs ab 17. Februar 2025. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.


Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) in bestimmten Test-Regionen mit ausgewählten Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Die gesetzlichen Krankenkassen beginnen derzeit schrittweise damit, ePA-Konten für ihre Versicherten anzulegen.

In den App-Stores können die entsprechenden ePA-Apps der Krankenkassen bereits heruntergeladen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird die ePA bundesweit eingeführt und kann dann von allen gesetzlich Versicherten genutzt und von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken befüllt werden. Ein konkretes Datum für den bundesweiten Start steht jedoch noch nicht fest.

Mit der ePA erhalten gesetzlich Versicherte erstmals die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern, zu verwalten und bei Bedarf mit Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern zu teilen. Für viele Versicherte bedeutet dies den Einstieg in das digitale Gesundheitswesen.
Um diesen Einstieg zu erleichtern, bietet die Verbraucherzentrale NRW einen kostenlosen Online-Selbstlernkurs an, der eine verständliche Einführung in die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Patientenakte bietet.

Der Kurs richtet sich an alle, die sich mit den grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risiken der ePA vertraut machen möchten. Er besteht aus zwei Lerneinheiten, die Informationsmaterial und interaktive Übungen umfassen.

Teilnehmer:innen lernen unter anderem:
- Die Grundlagen der ePA: Was ist die elektronische Patientenakte, welche Vorteile und Herausforderungen gibt es?
- Funktionen der ePA: Wie können Gesundheitsdaten gespeichert, verwaltet und geteilt werden?
- Datenschutz und Datensicherheit: Wie soll die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten gewährleistet werden?


Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnehmer:innen erhalten eine E-Mail mit einer Einführung in die beiden Themenblöcke sowie einem Link zu einer interaktiven Lerneinheit. Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.


Für alle die, die tiefer in das Thema einsteigen möchten, gibt es am Mittwoch, 26. Februar 2025, und am Mittwoch, 5. März 2025, jeweils in der Zeit von 17 bis 18 Uhr einen Online-Talk, in dem Fragen zur ePA und zum Kurs beantwortet werden. Die Teilnahme am Zoom-Talk ist freiwillig. Der Link wird mit der Einführungsmail für den Kurs versandt.

Eine Fortführung des Kurses zu praktischen Anwendungen in der ePA-App und konkreten Möglichkeiten für Menschen, die die App nicht verwenden wollen, ist nach dem bundesweiten Start der ePA geplant.

Kursdauer: fortlaufend
Kosten: Kostenlos
Anmeldung: Ab sofort über www.verbraucherzentrale.nrw/meine-epa

Mehr zur elektronischen Patientenakte unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223


Betrügerische Mails sind immer schwerer zu durchschauen
Verbraucherzentrale NRW warnt anlässlich des Safer Internet Day am 11. Februar vor einer neuen Qualität von Phishing-Mails

Duisburg, 10. Februar 2025 - Sparkasse, Postbank, Telekom, PayPal – es sind oft die großen Unternehmen, deren Namen Kriminelle für betrügerische E-Mails (Phishing-Mails) missbrauchen. Denn bei Firmen mit großem Kundenstamm ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass unter den wahllos ausgewählten Adressaten einige dabei sein werden, die die Behauptung in der Mail glauben und in die Falle tappen.


„Die Methoden werden dabei zunehmend raffinierter”, sagt Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW. „Früher ließen sich Phishing-Mails an schlechter Rechtschreibung, falscher Absender-Adresse, seltsam verlinkten Internet-Adressen und einem fehlenden Namen in der Anrede erkennen. Inzwischen braucht man viel mehr technisches Verständnis, um Phishings-Mails zu durchschauen.” Der Experte erklärt, wie Verbraucher:innen eine verdächtige Mail auf Echtheit prüfen können.


Aussagen aus E-Mails sollten immer überprüft werden
Wann immer Verbraucher:innen eine E-Mail von einem Unternehmen erhalten, bei dem sie ein Kundenkonto haben, sollte man misstrauisch sein und die Informationen aus der Mail verifizieren. Verbraucher:innen gehen dafür auf die Internetseite des Anbieters und loggen sich im Kundenkonto ein.

Wichtig: Die Unternehmensseite darf nicht über einen Link in der verdächtigen Mail aufgerufen werden. Alternativ können sich Betroffene auch über die echte App des Anbieters in ihr Kundenkonto einloggen. Dort können sie prüfen, ob sie tatsächlich diese Nachricht erhalten haben und ob wirklich Handlungsbedarf besteht. Den Aussagen und Aufforderungen aus einer Mail sollten Verbraucher:innen nie trauen.


Keine Links öffnen oder Daten eingeben
Hinter Phishing-Mails steht immer der Versuch, persönliche Daten abzugreifen, mit denen Kriminelle dann weiteren Schaden bei den Betroffenen anrichten könnten, zum Beispiel das Girokonto zu leeren. Schon das Öffnen eines Links kann gefährlich werden, wenn Kriminelle im Quellcode der Seite ein Schadprogramm verstecken und die Betroffenen sich dadurch einen Virus oder Trojaner einfangen.

Wurden persönliche Daten eingegeben, besteht akuter Handlungsbedarf. Handelte es sich beispielsweise um sensible Kontodaten, sollte umgehend das Kreditinstitut oder der Zahlungsdienstleister kontaktiert werden und ferner Strafanzeige gestellt werden.


Auch das Empfängerfeld kann verdächtig sein
Verbraucher:innen sollten prüfen, ob sie tatsächlich als Empfänger der Mail adressiert sind. Unternehmen sprechen ihre Kund:innen in E-Mails grundsätzlich mit ihrem Namen an und niemals mit "Sehr geehrter Kunde" oder "Sehr geehrter Nutzer". Manchmal haben Kriminelle den Namen ihrer Opfer aber schon herausgefunden und schreiben sie mit persönlicher Ansprache an.

Eine weitere Betrugsmasche, die seit kurzem im Zusammenhang mit PayPal von Kriminellen eingesetzt wird, ist das Anlegen von Verteilerlisten. Die Kriminellen richten bei einem entsprechenden Anbieter eine E-Mail-Adresse als Verteilerliste ein. In diese Liste tragen sie die Mail-Adressen ihrer Opfer ein. Bei PayPal nutzen sie die Funktion "Geld anfordern" und geben die Adresse ihrer Verteilerliste ein. Dorthin wird eine echte PayPal-Mail geschickt und automatisch an alle anderen unsichtbaren Mail-Adressen des Verteilers gestreut. So erhalten die Betroffenen Mails, die gar nicht an sie adressiert sind.


So erkennt man den echten Absender der Mail
Viele Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die E-Mailadresse des Absenders scheint vertrauenswürdig. Wer tatsächlich hinter der E-Mail steckt, lässt sich über den Mail-Header, auch Quelltext genannt, sicher feststellen. Der Header enthält Informationen zum Empfänger, Absender sowie der IP-Adresse des Absenders, die sonst nicht sichtbar wären.

Cyberkriminelle können zwar grundsätzlich auch Fälschungen in den Header einbauen, beispielsweise falsche Zeilen. Aber bestimmte Bereiche des Headers sind vertrauenswürdig und können einen Betrugsversuch aufdecken. Wie der E-Mail-Header ausgelesen werden kann, hängt vom genutzten Mail-Programm ab. Eine Hilfe für das Auslesen des Headers findet sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.

Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Phishing-Mails unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Mehr zur PayPal-Betrugsmasche mit Verteilerlisten unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/102961



Nachhaltig jeck: Preiswert und umweltfreundlich feiern an Karneval
Von Kostüm bis Deko: Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Für alle Karnevalsfans steht der Höhepunkt der fünften Jahreszeit bevor: Am 27. Februar ist Weiberfastnacht und bis Aschermittwoch, 5. März, übernehmen in den Faschingshochburgen die Jecken das Regiment. Im Handel zeigt sich das bereits durch ein großes Angebot an Karnevalsartikeln. Verlässliche öko-faire Siegel sucht man dabei vergebens.


„Aber für schadstoffbelastete Polyesterkostüme aus Fernost, Plastikglitzer, erdölbasierte Schminke und Wegwerf-Deko gibt es Alternativen, die richtig Spaß machen und noch dazu individueller und kreativer sind als das übliche Saison-Angebot. Vieles davon ist auch noch preiswerter“, so Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Für große und kleine Jecken hat sie einige Ideen zusammengestellt:


Kostüme mit dem gewissen Etwas
Jedes Jahr die Qual der Wahl: Wie verkleide ich mich? Tauschpartys oder Kreativ-Sessions in Kindergarten, Schule oder im Familien- und Freundeskreis bieten schon vor dem Start in die närrische Zeit eine gute Gelegenheit, anzuprobieren, in Feierstimmung zu kommen und am Ende mit einem tollen Kostüm nach Hause zu gehen.


Statt auf Online-Plattformen und in Karnevalsshops mit schlimmstenfalls unfair produzierten Billigkostümen und Massenware aus Plastik stöbert es sich spannender auf dem Dachboden und in Second-Hand-Shops. Ausgefallene Hüte, glitzernde 80er-Jahre-Klamotten oder bunte Accessoires können zur individuellen Verkleidung umfunktioniert werden.

- Wer mehr Inspiration braucht, findet im Internet jede Menge Tipps, wie sich Stoffreste, Kartons, Verpackungen, Zweige und Co. zum Kostüm oder Accessoire upcyceln lassen. Kostümverleihe sind eine weitere gute Möglichkeit für alle, die jedes Jahr Abwechslung lieben, aber nicht so die Do-it-yourself-Typen sind. Ressourcen, Geld und Platz im Kleiderschrank spart auch das.

Glitzer und Farbe ohne Mikroplastik und hautreizende Chemie
Gute Nachricht nicht nur für Meerjungfrauen, Einhörner und Eisköniginnen: Manche Dinge entwickeln sich zum Besseren – zum Beispiel loser Glitter, den es jetzt per Gesetz nur noch ohne Kunststoffpartikel gibt, sodass sich niemand Gedanken machen muss, ob er durch den Schimmer im Gesicht Mikroplastik verbreitet.


- Mit fester Körperbutter oder Tagescreme lässt sich der Glitter gut und sogar hautfreundlich fixieren. Mit zertifizierter Naturkosmetik in bunten Farben (zum Beispiel mit dem COSMOS- oder NATRUE-Siegel) können Närrinnen und Narren ihr Gesicht auch ohne Azofarben, Erdöl-Paraffine oder Silikone prachtvoll verwandeln. Wasserlösliche Farben machen das Abschminken von vornherein einfacher, ansonsten leistet dabei ein Pflanzenöl gute Dienste.

Wiederverwertbare und umweltfreundliche Deko
Mehrfach nutzen heißt auch beim Dekorieren die Zauberformel für ein nachhaltiges Vergnügen. Girlanden und Wimpelketten sorgen beispielsweise auf der nächsten Geburtstagsparty wieder für ein fröhliches Ambiente. Bei Luftschlangen und Konfetti ist die Wiederverwertung zugegeben knifflig. Aber auch hier gibt es kreative Lösungen, um zu vermeiden, dass Plastik auf der Straße und im Müll landet.


- Konfetti sollte aus Papier bestehen und nicht in der Kunststoff- oder Metallvariante gewählt werden – so ist es immerhin in der Umwelt abbaubar. Luftschlangen-Spray ist für umweltbewusste Jecken ein No-Go, Luftballons von Online-Händlern mit Sitz in Fernost sind oft mit krebserzeugenden Nitrosaminen weit über dem europäischen Grenzwert belastet. Umwelt- und gesundheitsfreundlicher sind Ballons auch aus fairem Naturlatex mit dem Fair-Rubber-Siegel. In der Umwelt sollten die Luftballons aber generell nicht landen, weil sie dort zur Gefahr für Tiere werden können.

Mehrwegflaschen und -becher ins Gepäck
Feiern macht durstig und auf den Partymeilen in den Hochburgen gilt oft ein Glasverbot. Trinkflaschen aus Edelstahl oder Mehrwegbecher sind auch in der närrischen Zeit nützlich für Heiß- und Kaltgetränke. Wer gerne die Hände frei hat, kann sie witzig ins Kostüm integrieren oder umhängen."

Infos und Links: Viele weitere Tipps gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/22790

Januar 2025

Ratgeber Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025
Duisburg, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte der mittlerweile 21 Millionen Rentner und Pensionäre in Deutschland muss Steuern zahlen. Bis zum 31. Juli 2025 muss nun die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden, soweit kein Steuerberater mit von der Partie ist.


Klar gegliedert und formuliert, informiert der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 “ über Paragraphen und Neuerungen im Steuerrecht – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für alle: Wie kann ich als Rentner meine Steuerlast mindern?


Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder Fall ist anders. Und gefühlt ist die Steuerbelastung immer zu hoch. In zehn wichtigen Fragen und Antworten führt die Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo trage ich meinen Nebenjob ein?


Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem Finanzamt zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps und gut nachvollziehbarer Beispiele wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird – denn immerhin sieben unterschiedliche Einkunftsarten haben ihre Besonderheiten. Im zweiten Teil informiert der Ratgeber, wie sich die Steuerlast ganz legal reduzieren lässt: durch Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.


Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025" der Verbraucherzentrale  – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024.   Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025"  
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro (Buch). E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Finanzkompetenz aufbauen in der „Fokuswoche Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine Woche lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen

Duisburg, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man nicht? Von wegen. Die „Fokuswoche Geld“ informiert vom 27. bis zum 31. Januar 2025 rund um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal geben Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder unabhängig, ungeschönt und unkompliziert Tipps zu den Themen Geldanlage, Versicherungen, Sparen bei jedem Budget, private Altersvorsorge und zur Verrentung von Immobilien.

Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Termine und Informationen zur Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.


Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter entscheiden“ werden klare Informationen und wichtiges Hintergrundwissen vermittelt, um den Verbraucher:innen Orientierung im Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an, in denen die genannten Themen leicht verständlich aufbereitet werden.

Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die Menschen in jeder Lebenslage betreffen: Wie bin ich im Falle einer Berufsunfähigkeit versichert? Was ist eigentlich ein ETF? Geht Geldanlage auch nachhaltig? Wie kann ich für das Alter privat vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend? Ist es sinnvoll, mit der Immobilie die Rente abzusichern? Wie und wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch einsparen?

Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an Verbraucher:innen mit und ohne Vorwissen. „Ziel ist es, wesentliche Kenntnisse zu vermitteln, damit Verbraucher:innen die für sie passenden Entscheidungen treffen können“, erklärt Christian Urban, Gruppenleiter und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten vom 27. bis 31. Januar 2025 gemeinsam folgende Online-Vorträge an:

Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15 Uhr

Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 11 Uhr

Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr

ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 12 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr

ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr

Sparen für jedes Budget – Wo stecken die Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr

Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier: www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld

Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.


Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über Restschuldversicherungen abzusichern / Ab Januar gelten strengere Regeln
Duisburg, 16. Januar 2025 - Für größere Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll. Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann.


Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar nicht. „Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die Nachteile und wie man bereits abgeschlossene Verträge beenden kann.

Wofür ist eine Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die Ratenzahlung für den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern.

Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die eingeschränkten Leistungen. Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt, die zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme liegen kann. Diese Einmalprämie wird durch Erhöhung der Nettokreditsumme mitfinanziert.

Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen dadurch natürlich auch die Zinsen, die die Kreditnehmer:innen an die Bank zurückzahlen müssen. So können mehrere tausend Euro an zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man vorzeitig die Restschuldversicherung, werden die in der Einmalprämie enthaltenen hohen Abschlusskosten nicht oder nur teilweise zurückerstattet.

Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossen werden, dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig.

Bislang galt, dass die Versicherer ihre Kund:innen eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen, ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und Restschuldversicherung war aber möglich und üblich. Die neue Regelung erschwert die Vermittlung dieser Versicherung und schützt Verbraucher:innen besser vor einer übereilten Unterschrift.


Welche Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung längst nicht in allen Fällen und meistens nur für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr. Man sollte zudem auf die vereinbarten Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie Ausschlussklauseln achten.

So sind in vielen Verträgen psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz „Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht versichert, wenn diese innerhalb der Wartezeit eintritt oder wenn das Arbeitsverhältnis bei Vertragsschluss noch nicht lange genug bestand.


Wie beendet man eine Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von in der Regel 30 Tagen nach Abschluss besteht das Recht, den Vertragsabschluss zu widerrufen – das geht auch per E-Mail. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sind die Vertragsunterlagen unvollständig, besteht die Widerrufsmöglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vertraglich festgelegte Fristen beachtet werden, man kommt also nicht sofort aus dem Vertrag. Wer im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit aufnimmt, muss die Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen.


Welche Alternativen gibt es zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht mehr zahlungsfähig zu sein, kann das über andere Versicherungen oft sinnvoller tun. Dies wären vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

Bei Restschuldversicherungen werden im Versicherungsfall ohnehin eher selten Leistungen erbracht. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten übernommen haben."

Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448

Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund um Fragen zu Versicherungen (kostenpflichtig). Details sind zu finden unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung


Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das Haushaltsbuch“ hilft beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die Kosten fürs Deutschlandticket: Allen gemeinsam ist, dass sie seit Jahresbeginn gestiegen sind. Auch fürs Porto und den Personalausweis muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Und die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die Einnahmen- und Ausgabenplanung im neuen Jahr nachjustiert werden muss.


Beim Kassensturz und dem realistischen Management des vorhandenen Budgets leistet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung. Begonnen werden kann damit jederzeit. Wo das Geld bleibt, lässt sich in 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten systematisch erfassen. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.

Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem Gegensteuern anfangen, wenn das Budget ausgereizt ist. Ein Serviceteil enthält Übersichten für die Wartung und Pflege von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und jede Menge Tipps, wie mittel- oder langfristig gespart werden kann."

Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Wussten Sie schon …, wie Sie alkoholfreie Getränke richtig erkennen?  
Duisburg, 10. Januar 2025 - Nach den oft feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele aus gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry January“, also dem bewussten Verzicht auf alkoholische Getränke für eine gewisse Zeit.


In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen immer mehr alkoholfreie oder alkoholreduzierte Produkte. Doch ein Blick aufs Kleingedruckte ist auch hier wichtig. Hersteller werben gerne mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ auf ihren Produkten.


„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber nicht“, erklärt Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Gesetzlich darf zum Beispiel ein Bier noch 0,5 Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als alkoholhaltig gilt ein Getränk erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss dann entsprechend gekennzeichnet werden.


Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende und abstinente Alkoholkranke kommt es auf den genauen Wert an. Wer wirklich überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen will oder darf, sollte zu Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“ oder „0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können Verbraucher:innen sicher sein, dass wirklich kein Alkohol enthalten ist.



So funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue EU-Regelung

Duisburg, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird die Option der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen.


Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine Option und wird somit flächendeckend angeboten.

Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“


 Wie funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie Auftraggeber:innen innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.

Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 umgesetzt werden.


 Was kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer normalen Überweisung entsprechen. Wer also beispielsweise 50 Cent pro Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das gleiche für Echtzeitüberweisungen. Pauschal kostenfrei sind Echtzeitüberweisungen damit nicht, es entfallen aber immerhin die teils hohen Extrakosten, die mancherorts bisher berechnet wurden.


 Ist das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon verfügbar, allerdings wurde sie wegen der Extrakosten nicht besonders häufig genutzt. Laut EU-Kommission entfielen bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers auf Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen Kontoführungsgebühren anbieten.


 Welche Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld sofort vom Konto abgebucht. Das bedeutet auch, dass es schwerer wieder zurückgeholt werden kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa über Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen. Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der Einführungsphase könnte das Verfahren für Phishing-Attacken ausgenutzt werden. Beim Online-Banking sollte man deshalb besonders wachsam sein und keine Links in angeblichen E-Mails von der Bank anklicken.

Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990