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Tipps und Ratgeber  
 
Juli 2024

Im Urlaub flüssig bleiben: Bargeld, Giro-, Debit- oder Kreditkarte?
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, verschiedene Zahlungsmittel zu kombinieren.  
Duisburg, 4. Juli 2024 - Ob Ungarn oder USA, Schottland oder Schweiz: Für einen gelungenen Urlaub sollte man sich nicht nur um Anreise und Unterkünfte kümmern, sondern auch um das richtige Zahlungsmittel.

Vor allem außerhalb der EU ist das wichtig, aber auch innerhalb der EU-Grenzen kann es Extrakosten an Geldautomaten geben oder Probleme mit dem Mietwagen. Zudem gibt es immer wieder Verwirrung, seit viele Geldinstitute Debitkarten von Visa und Mastercard eingeführt haben. Diese sehen zwar wie Kreditkarten aus, sind aber nur für bargeldloses Zahlen und zur Barauszahlung am Geldautomaten gedacht.


„Manche Reisende stellen dann fest, dass sie im Hotel, an der Tankstelle, im Supermarkt oder bei der Mietwagenbuchung nicht funktionieren“, sagt David Riechmann, Bankenexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Grundsätzlich sollte man sich nie allein auf ein einziges Zahlungsmittel verlassen, sondern mehrere kombinieren.“  


  Die Girokarte im Ausland
Die Girokarte, ehemals EC-Karte, ist grundsätzlich auch für den Einsatz im Ausland geeignet, um Geld abzuheben und mit Karte zu bezahlen. Das geht, weil das deutsche Girocardsystem in der Regel kombiniert wird mit Maestro (von Mastercard) oder V Pay (von Visa). V Pay-Karten werden allerdings nur über den Chip ausgelesen, nicht über den Magnetstreifen. Das kann bei älteren Automaten oder Kassensystemen teilweise Probleme bereiten. Dafür ist die Kartenzahlung innerhalb der EU grundsätzlich kostenfrei.


Denn die EU-Preisverordnung sieht vor, dass grenzüberschreitende Zahlungen in der EU nicht teurer sein dürfen als im Inland. Geschäfte vor Ort dürfen also keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Allerdings gibt es Fremdwährungsgebühren außerhalb des Euro-Raums. Auch das Geldabheben kann Kosten verursachen. Deshalb lohnt sich ein Blick in das Preisverzeichnis der eigenen Bank, ob die Girokarte das günstigste Mittel ist.  


  Vorteile der Kreditkarte im Ausland Außerhalb der EU, also zum Beispiel in der Türkei, in Asien oder in den USA, ist eine Kreditkarte, eine Debitkarte der Kreditkartenunternehmen oder zumindest eine Maestro-Girokarte ratsam. Mit Karte und Pin kann man an Geldautomaten mit entsprechendem Visa- oder Mastercard-Logo Bargeld abheben.


Entscheidender Punkt für die Kreditkarte: Sie ist oft Voraussetzung für einen Mietwagen oder eine Hotelreservierung. Für das Bezahlen oder Geld abheben mit Kreditkarte können jedoch außerhalb der EU Kosten entstehen. Am besten man informiert sich bei der eigenen Bank, was der Karteneinsatz im Ausland kostet. Manche werben für „weltweit kostenlos Geld abheben und bezahlen“. Da aber auch Banken oder Geschäfte vor Ort eine Gebühr verlangen können, stimmt das manchmal nur bezüglich der eigenen Bank.  


Wichtiger Unterschied zwischen Debit- und Kreditkarte
Debitkarten und Kreditkarten sehen fast identisch aus, mit 16 Ziffern in Vierergruppen, Gültigkeitsdauer und Prüfziffer. Nur der Aufdruck „Debit“ oder „Credit“ zeigt den Unterschied an – mal vorne oder hinten auf der Karte. Die Debitkarte gleicht den in Deutschland üblichen Girokarten, denn bei einer Zahlung wird das zugeordnete Konto sofort belastet.

Bei der Kreditkarte räumt die Bank hingegen einen Verfügungsrahmen ein – die Zahlungen werden vom Konto erst zeitversetzt und gesammelt monatlich abgebucht. Debitkarten sind meist kostenlos, für Kreditkarten ist dagegen in der Regel eine jährliche Gebühr fällig. Für beide Kartentypen gilt: Die Verfügungsgrenzen können im Urlaub schneller knapp werden als zu Hause. Deshalb empfiehlt es sich, das Tages- oder Wochenlimit vor der Abreise bei Bedarf zu erhöhen.  


Bargeld abheben kostet im Ausland meist extra
Eine gewisse Menge Bargeld sollte man im Urlaub dabei haben, außerhalb der EU in der jeweiligen Landeswährung. Größere Scheine kann man z.B. im Hotelsafe aufbewahren. Wer vor Ort Bargeld abheben möchte, kann das meist direkt bei der Ankunft am Bahnhof oder Flughafen. Sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Ausland können dabei Extrakosten entstehen: Die eigene Bank kann sie erheben, das Kreditkartenunternehmen oder der Geldautomatenbetreiber vor Ort. Zudem kann bei fremden Währungen ein Wechselkurs anfallen.


Bei exotischeren Reisezielen mit schlechterer Infrastruktur ist es hilfreich, vorab Bargeld in der Landeswährung zu tauschen, was mehrere Tage dauern kann. Auf jeden Fall sollte man am Automaten oder bei Kartenzahlungen die Auszahlung in Landeswährung wählen und nicht die Umrechnung in Euro. Diese „Sofortumrechnung“ oder „Dynamic Currency Conversion (DCC)“ ist wegen schlechter Wechselkurse oder Aufschlägen meist teurer.  


Weiterführende Infos und Links:  
Vor- und Nachteile unterschiedlicher Zahlungsmittel im Ausland https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10715  


Flug verspätet: Diese Rechte haben Reisende
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für einen entspannten Flug in den Sommerurlaub
Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - Am 8. Juli beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien –Reisezeit für Familien mit schulpflichtigen Kindern. Flughäfen stellen sich bereits auf ein erhöhtes Passagieraufkommen ein. Doch nicht immer gelingt der Start in den Urlaub reibungslos. Was tun, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht?


„Am besten wissen Reisende schon vorab über ihre Fluggastrechte Bescheid, damit sie im Fall der Fälle schnell handeln können“, rät Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wird ein Flug gestrichen, kann zum Beispiel eine Ersatzbeförderung eingefordert werden. Aber auch die Verpflegung vor Ort muss gewährleistet sein. Oft können Ansprüche auch im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.


Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Rechtsexpertin zusammengefasst.
Wenn sich der Flug verspätet
Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt.


Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden.


Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen.

- Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.  


Wenn der Flug gestrichen wird Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen.

Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet.  


Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden.


Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.  


•  Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann.
Mit dem Tool können Betroffene selbst unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen."  

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger


Gesunde Ernährung von Anfang an: Aktualisierter Ratgeber für Eltern  
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei stellen sich frischgebackenen Eltern viele Fragen: Stillen oder Säuglingsmilch? Wasser oder Tee? Brei selbst kochen oder fertig kaufen? Mit oder ohne Fleisch?


Angesichts der Flut an Informationen, Werbung und oft widersprüchlichen Empfehlungen, mit denen Mütter und Väter konfrontiert werden, bietet der aktualisierte Ratgeber „Gesunde Ernährung von Anfang an“ der Verbraucherzentrale verlässliche Antworten auf Ernährungsfragen im neuen Alltag mit einem Baby.  


Das bereits in der 20. Auflage erschienene Buch informiert über die Vorzüge des Stillens und gibt gleichzeitig einen Überblick über Säuglingsmilchnahrungen, die als Muttermilchersatz dienen können. Ein zentrales Kapitel ist der Einführung von Breien und Beikost gewidmet – mit vielen Rezeptbeispielen zum Selberkochen der ersten Mahlzeiten und einer Checkliste für den Kauf von Fertigkost im Gläschen. Wie Eltern Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien bei ihren Kindern vorbeugen können, ist ebenso Bestandteil des Ratgebers wie der schrittweise Übergang zur Familienkost.
Titelbild des Ratgebers "Gesunde Ernährung von Anfang an"

Auch das Thema vegetarische und vegane Ernährung wird dabei behandelt. Im gesamten Buch setzen sich die Autorinnen kritisch mit den Marketingversprechen der Lebensmittelindustrie auseinander und zeigen Alternativen zu den oft überflüssigen und teuren Baby- und Kinderprodukten auf."  


Der Ratgeber „Gesunde Ernährung von Anfang an“ hat 116 Seiten und kostet 12,- Euro, als E-Book 9,99 Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.




Das Geschäft mit Online-Services für staatliche Leistungen
Duisburg, 3. Juli 2024 - Wie Privatanbieter Unwissenheit oder Unachtsamkeit ausnutzen Jeder kennt ihn - den lästigen Gang zum Amt, um Urkunden, Wunschkennzeichen, ein Führungszeugnis oder andere Leistungen wie zum Beispiel einen Kinderzuschlag zu beantragen. Zum Glück bieten viele Behörden inzwischen an, einiges davon auch online zu erledigen.


Bei der Suche nach den entsprechenden Formularen ist allerdings Vorsicht geboten, denn in den Suchmaschinen werden oft private Dienstleister ganz oben gelistet. Diese bieten behördliche Services wie Ausfüllhilfen für amtliche Anträge kostenpflichtig an. Sie machen damit Kasse, obwohl die Beantragung direkt bei der Behörde in vielen Fällen kostenlos wäre.


„Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht einmal verboten. Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen aus und plötzlich kommt eine Rechnung ins Haus”, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Oft sind diese Forderungen berechtigt, doch unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene ihr Geld zurückfordern.“


Achtung bei der Suche über Suchmaschinen
Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter weit oben in der Suchergebnisliste. Das liegt daran, dass die Anbieter Werbung schalten. Deshalb sollte man schon bei der Suche nach Antragsmöglichkeiten darauf achten, ob man auf eine Anzeige oder auf eine behördliche Seite klickt. Hilfreich ist dafür ein Blick ins Impressum. Hier wird schnell deutlich, ob es sich um ein Unternehmen oder die tatsächliche Behörde handelt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, direkt auf die Website der eigenen Stadt oder Gemeinde zu gehen und dort nach Online-Formularen zu suchen. So kann man sicher sein, nicht versehentlich an private (kostenpflichtige) Anbieter zu geraten.  


Genau lesen, welche Dienstleistung angeboten wird
Oft werben die Anbieter damit, beim Beschaffen der Dokumente zu „unterstützen“, zum Beispiel mit Ausfüllhilfen. Wer glaubt, auf diese Weise an das gewünschte Dokument zu kommen, liegt leider allzu häufig falsch: Denn oft stellen die Anbieter lediglich Informationen zum Antragswert oder vorausgefüllte Formulare zur Verfügung – gegen Gebühr. Die eigentliche Beantragung bei der Behörde müssen die Antragssteller:innen dann noch selbst übernehmen. Deshalb sollte genau nachgelesen werden, für welche Leistung bezahlt wird. Im Zweifelsfall bleibt der Blick ins Kleingedruckte (AGB) unumgänglich.  


Hoffnung für Reingefallene
Zwar sind die Forderungen in vielen Fällen berechtigt, allerdings nicht in allen. Denn wenn überhaupt keine Ware oder Gegenleistung erbracht wird oder wichtige Informationen wie die anfallenden Kosten des Angebots fehlen, müssen Kund:innen unter Umständen nicht zahlen oder können ihr Geld zurückfordern. Manche Anbieter verstoßen auch gegen Umsetzungsregeln im Online-Handel wie die Pflicht zur deutlichen Nennung des Gesamtpreises oder das Widerrufsrecht.


So hat die Verbraucherzentrale NRW kürzlich Klage gegen den Anbieter der Website „selbstauskunft.de“ mit der Begründung eingereicht, dass der Preis für den kostenpflichtigen Dienst auf der Bestellseite nicht ordnungsgemäß angegeben wurde. Auch die denkly GmbH wurde unter anderem aus diesem Grund von den Verbraucherschützern abgemahnt. Die GmbH bietet online Hilfestellungen und Dienstleistungen zu verschiedenen Themengebieten, wie zum Beispiel Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Geburtsurkunden an."  

Weiterführende Infos und Links: Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/33126



Juni 2024

Pflege zu Hause: Ratgeber lotst zu passgenauer Unterstützung
Duisburg, 25. Juni 2024 - Am liebsten in der gewohnten Umgebung bleiben – das ist den meisten Menschen ein wichtiges Anliegen, wenn sie pflegebedürftig werden. Häufig wollen Familien oder auch Freunde diesen Wunsch gern in die Tat umsetzen, sind aber einerseits unsicher, was bei einer „Pflege zu Hause“ alles auf sie zukommt. Und andererseits sorgen sie sich, ob das mit dem eigenen Beruf und Alltag überhaupt vereinbar ist.


Der aktualisierte Ratgeber „Pflege zu Hause“ der Verbraucherzentrale unterstützt Angehörige dabei, die individuelle Pflegesituation zu beleuchten. Er stellt – vom ambulanten Pflegedienst über die ausländische Haushalts- und Betreuungskraft bis hin zur Tagespflege – Unterstützungsmöglichkeiten vor und weist mit dem Antrags-ABC ganz praktisch den Weg zu den Leistungen von Pflege- und Krankenkasse. Eine angemessene Pflege organisieren. Sich um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten oder auch um soziale Kontakte kümmern. Anträge bei Leistungsträgern stellen.


Der Alltag von pflegenden Angehörige umfasst viele Facetten. Da kann es schnell passieren, dass sie ihre eigenen Kräfte überschätzen oder sich gar gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen. Ein besonderes Augenmerk legt der Ratgeber daher auf mögliche Entlastungsangebote: Alltagsbegleiter, Pflege- oder Familienpflegezeit oder auch Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden ausführlich vorgestellt. Nicht zuletzt: Ein eigenes Kapitel zeigt, wie Pflege zu Hause ganz praktisch einfacher wird.


Tipps zum rückenschonenden An- und Ausziehen oder zur Ausstattung des häuslichen „Pflegezimmers“ fehlen ebenso wenig wie Hinweise zur Auswahl sinnvoller Hilfsmittel.

Der Ratgeber „Pflege zu Hause“ hat 232 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



7323 Mal Rat und Hilfe bei Verbraucherproblemen - Verbraucherzentrale in Duisburg zieht Bilanz
 Fragen rund um die Energiekrise dominierten die Arbeit der Beratungsstelle im Jahr 2023
 Verbraucherrechte stets im Blick: Ob ungewollte Telefon-Verträge, undurchsichtige Preisklauseln von Fitnessstudios oder Ärger mit der Postbank Stimmt meine Heizkostenabrechnung?
Hat der Energieversorger die Abschläge für Strom und Gas korrekt berechnet?
Was tun, wenn ich eine hohe Nachzahlung nicht begleichen kann?

Duisburg, 19. Juni 2024 - Fragen und Probleme rund um die Energiekrise prägten 2023 die Arbeit der Verbraucherzentrale in Duisburg. „Ob zu Abrechnungen, Preisbremsen oder rechtlichen Fallstricken: Anfragen erreichten uns aus allen Bevölkerungsschichten“, berichtet Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle, bei der Vorstellung der Jahresbilanz. 7323 Mal wendeten sich Menschen im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale in Duisburg.


   Allein 29 Prozent der Anfragen entfielen auf den Bereich Energie. Zwar sanken im Jahresverlauf die Preise für Strom, Erdgas und Heizöl wieder, doch die wechselnden Regelungen zu den Energiehilfen mussten häufig individuell erklärt werden, damit die Bürger:innen davon profitieren konnten. Zudem waren viele Menschen mit hohen Nachzahlungen konfrontiert. Zeitnahe Reaktion und Hilfe – auch im Verbund mit kommunalen Partnern – war bei akuten finanziellen Notlagen gefragt.


„Daneben gab es aber auch die ganze Bandbreite weiterer Anliegen, etwa Probleme mit untergeschobenen Verträgen, neue Betrugsmaschen, Fragen rund um Telefon und Internet oder Ärger um Onlinekäufe“, so Wleklinski. Beispielsweise sorgten Werbebriefe des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom für Irritation.


„Aufgrund der Namensähnlichkeit stimmten viele Verbraucher:innen ungewollt einem Vertragswechsel von der Deutschen Telekom zu 1N Telecom zu und wurden anschließend sogar mit Schadensersatzforderungen konfrontiert“, erklärt die Beratungsstellenleiterin. Die Verbraucherzentrale half Ratsuchenden mit Informationen über Widerrufsmöglichkeiten und Zahlungspflichten.


  Im Freizeitbereich waren es erneut Verträge mit Fitnessstudios, die zu Nachfragen führten. Denn manche Betreiber hoben die Kosten für Mitgliedschaften zum Teil deutlich an und begründeten dies mit gestiegenen Betriebskosten oder der Lohnentwicklung. Die Beratungskräfte informierten, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Preise in laufenden Verträgen überhaupt angehoben werden dürfen und gaben Tipps rund um Kündigungsrechte.


Viele zum Teil verzweifelte Beschwerden erreichten die Beratungsstelle von Kund:innen der Postbank beziehungsweise DSL Bank online. Die Probleme infolge einer IT-Umstellung betrafen unter anderem Girokonten (kein Zugang Onlinebanking, keine Ausführung von Überweisungen), die Abwicklung von Nachlässen, Pfändungsschutzkonten (unberechtigt gesperrte Konten, wochenlang fehlende Freibeträge) und Immobilienfinanzierungen.


   Die Verbraucherzentrale NRW riet bei Pfändungsschutzkonten zur Klage auf Auszahlung des Kontoguthabens, die Beratungsstelle unterstützte mit Formulierungshilfen – „häufig konnten wir damit direkt helfen“, berichtet Wleklinski. Neben individueller Schadensbegrenzung steht Aufklärung im Fokus Wenn die Rückerstattung des Kaufpreises bei Retouren nicht klappte, bedrohlich klingende Schreiben von Inkassounternehmen im Briefkasten landeten oder mit obskuren Mails Daten „abgefischt“ und missbräuchlich verwendet wurden, war die Beratungsstelle ebenfalls mit Rat und Tat zur Stelle.


  „Schadensbegrenzung ist dann oft das Gebot der Stunde. Aber ganz wichtig ist uns auch die präventive Arbeit“, erläutert Paulina Wleklinski. Beispielsweise informierte die Beratungsstelle im Rahmen des Weltverbrauchertags unter dem Motto „Vorsicht Kreditfallen“ über riskante Kleinkredite oder rückte die Tücken von „Buy now – pay later“-Modellen im Internethandel in den Blick. Ebenfalls im Fokus: die 2023 gestartete Bonify-App der Schufa. Verbraucher:innen können damit kostenlos den eigenen SchufaBasisscore abrufen, „bezahlen“ aber mit sensiblen Daten.


Die Empfehlung lautete daher, den Score-Wert besser durch eine kostenlose Anfrage direkt bei der Schufa zu überprüfen. Erfolgreich für Ansprüche von Verbraucher:innen eingesetzt Insgesamt haben sich die Verbraucherschützer:innen aus Duisburg im vergangenen Jahr bei rund 2395 Rechtsberatungen und -vertretungen zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt.


  Gefragte Ansprechpartnerin persönlich, online und am Telefon
Von Online-Vorträgen, Sprechstunden, Videochat-Beratungen sowie von den laufend aktualisierten Informationen, Rechentools und interaktiven Musterbriefen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW profitierten auch die Duisburger:innen. Neben den unmittelbar an die Beratungsstelle herangetragenen Anliegen gab es zusätzlich 915 Anfragen am landesweiten Servicetelefon und über das zentrale Kontaktformular.


  Angesichts der großen Nachfrage sei es besonders erfreulich und wichtig, so Paulina Wleklinski, dass die Stadt Duisburg den Finanzierungsvertrag bis 31.12.2028 verlängert habe. Aktuell erreichen die Beratungsstelle weiterhin viele Anfragen zu Energierechnungen und zur Existenzsicherung. Weiterführende Links: www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg-jahresbericht2023 Bildzeile für Foto: Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle, informierte über die Arbeitsschwerpunkte 2023 der Verbraucherzentrale in Duisburg. Verwendung honorarfrei, Copyright-Hinweis: Verbraucherzentrale NRW

Für weitere Informationen Paulina Wleklinski | VB-Leitung Tel. 0203 48801105 duisburg@verbraucherzentrale.nrw


Wie man pünktlich zum Anpfiff kommt Fußball-EM: Verbraucherzentrale NRW gibt ÖPNV-Anreise-Tipps für Fans mit und ohne Stadion-Ticket    
Duisburg, 13. Juni 2024 - Viele Fußballfans werden ab Freitag mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch das Land reisen, um die verschiedenen Austragungsorte der Fußball-EM zu erreichen – also die Stadien oder die Innenstädte zum Public Viewing.
Die Verkehrsunternehmen wollen zwar zusätzliche Züge, Busse und Straßenbahnen einsetzen, aber es wird voll werden in Bus und Bahn. Damit niemand den Anpfiff verpasst, gibt Melanie Schliebener von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW Tipps für Fans mit und ohne EM-Ticket für eine gute Reiseplanung.  


Was Fans mit Stadionticket beachten müssen
Die Stadionbesucher bekommen mit ihrer Eintrittskarte ein ÖPNV-Ticket. Damit können sie am Spieltag ab 6 Uhr morgens 36 Stunden lang, also bis 18 Uhr am Folgetag den Nahverkehr nutzen. Aber Achtung: Dieses Ticket ist nicht für ganz NRW gültig. Es gilt als Kombiticket im VRR und im VRS, nicht in Westfalen und nicht im Aachener Verkehrsverbund. Nach Aachen oder Bielefeld kommt man damit also nicht. Das Ticket läuft über die UEFA-App und ist ab 6 Uhr am Spieltag dort abrufbar. Es handelt sich um ein persönliches Ticket, das nicht übertragbar ist. Andere Personen oder Fahrräder dürfen damit nicht mitgenommen werden.  

Was beim Deutschlandticket zu beachten ist Wer kein Ticket fürs Stadion hat, aber zu einem Fan-Fest fahren will, kann zur Anreise das Deutschland-Ticket nutzen. Wer es nur für die EM kauft, sollte bedenken, dass es ein Abo ist, das man bis zum 10. Juli gekündigt haben muss, sonst verlängert es sich über Ende Juli hinaus.  

Geld sparen mit dem eezy-Tarif
Alternativ empfiehlt sich für Fans, die sich nur zwischen den Spielorten in NRW bewegen, der Check-in-/Check-out-Tarif „eezy.nrw“. Damit fährt man meist günstiger als mit regulären Einzeltickets. Der Preis wird nach Entfernung berechnet. Das Angebot funktioniert zum Beispiel mit der App „mobil.nrw“. Die Fahrtkosten sind auf 49 Euro pro Monat gedeckelt, es wird also keinesfalls teurer als mit dem Deutschlandticket. Und man muss nichts kündigen.  


Mit allen Tickets die Mobilitätsgarantie nutzen Ob UEFA-, Deutschland- oder eezy-Ticket – bei Verspätungen über 20 Minuten oder Ausfällen hilft in NRW die Mobilitätsgarantie weiter. Das bedeutet: Verspäten sich Nahverkehrsmittel (Bus, S- oder Regional-Bahn) um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle, können Be-troffene innerhalb von Nordrhein-Westfalen eine alternative Beförderung nutzen, um ihr Ziel noch pünktlich zu erreichen. Das kann ein IC/EC oder ICE sein, ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr).

Für das Ersatz-Ticket muss man jedoch in Vorkasse gehen. Die Kosten werden erstattet. Die Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. Beim Umstieg auf den Fernverkehr wird der komplette Preis erstattet, beim Taxi, Fahrdienst sowie den Sharing-Angeboten sind es bis zu 30 Euro pro Person, zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro.  


Zeitpuffer einplanen Viele Städte werden an den Spieltagen das Angebot bei Bussen und Bahnen aufstocken, vor allem in der entscheidenden Zeit vor und nach den Spielen. Auch Shuttlebusse werden vielerorts eingesetzt. Trotzdem wird es knubbelig werden, wenn zehntausende Fans Städte und Stadien ansteuern und wieder verlassen.
Das sollten auch alle Reisenden ohne Fußball-Interesse bedenken. In dieser Zeit dürfte eine Fahrradmitnahme im Nahverkehr mindestens zwei Stunden vor und zwei Stunden nach den Spielen faktisch nahezu unmöglich sein. Und jeder mit konkreter Zeitplanung sollte zur Sicherheit deutlich früher losfahren.      

Wenn es mal nicht gut läuft mit Bus und Bahn, gibt es Hilfe bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr unter
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de  
Alles rund um den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen zur Europameis-terschaft findet man unter https://euro.mobil.nrw/de/  
Mehr zum Deutschlandticket gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/82203  


Wisch und weg? Tipps zum nachhaltigeren Umgang mit Küchenrolle und Co.  
Duisburg, 10. Juni 2024 - Einmal benutzt und ab in den Mülleimer oder die Toilette: Täglich werden in Deutschland massenweise Hygienepapiere wie Küchenkrepp, Papiertaschentücher, Servietten und natürlich Klopapier verbraucht. Rund 1,5 Millionen Tonnen jährlich spülen wir in die Kanalisation oder geben wir in die Verbrennung – und damit quasi ganze Wälder, die extra für die Produktion von Zellstoff angelegt werden.


In einigen Teilen der Welt leiden darunter nicht nur heimische Tiere und Pflanzen, sondern es gehen auch Flächen für den Anbau von Lebensmitteln verloren. „Dabei gibt es Alternativen aus Recyclingpapier. Doch während der Markt für Papierprodukte aus frischen Holzfasern rasant wächst, nimmt der Absatz von Recycing-Alternativen leider seit 20 Jahren ab“, erklärt Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW. Er hat Tipps für mehr Nachhaltigkeit in Küche und Bad zusammengestellt:  


Produkte mit dem „Blauen Engel“ wählen: Laut Umweltbundesamt ist der „Blaue Engel” für Hygienepapiere der beste Orientierungsmaßstab. Taschen- und Kosmetiktücher, Küchen- und WC-Papier mit diesem Siegel werden zu 100 Prozent aus Altpapier hergestellt. Der Einsatz von problematischen Farbsubstanzen, chlorhaltigen Bleichmitteln und anderen schädlichen Chemikalien ist verboten.


Der Umwelt ist damit gleich mehrfach geholfen: Es müssen keine Bäume gefällt werden und die Produktion von Recyclingpapier spart gegenüber Papier aus Frischfasern im Durchschnitt 78 Prozent Wasser, 68 Prozent Energie und 15 Prozent ⁠CO2⁠-Emissionen. Andere Label wie das FSC-Siegel oder das PEFC-Siegel für nachhaltige Waldwirtschaft sind weniger empfehlenswert. Übrigens: „Chlorfrei gebleicht“ bedeutet nicht automatisch, dass Altpapier im Produkt enthalten ist.  


Verbrauch verringern durch Stofftücher: Wer die Bäume lieber im Wald stehen lassen möchte, statt sich beispielsweise mit ihren Frischfasern die Nase zu schnäuzen, sollte bei Taschentüchern und Servietten zu Varianten aus Stoff greifen. An Stelle der Küchenrolle können auch saubere Baumwollhandtücher zum Einsatz kommen, Kosmetiktücher sind beispielweise durch Mikrofasertücher fürs Gesicht ersetzbar. Die Stoff-Alternativen müssen regelmäßig mit Vollwaschmittel gewaschen werden, damit sie hygienisch sind.  


Küchenrolle richtig entsorgen: Schnell die fettige Pfanne auswischen, das gewaschene Gemüse abtrocknen oder Verschüttetes aufnehmen: Zweifellos ist Küchenkrepp praktisch. Nach Gebrauch gehört verschmutztes Papier in die Restmülltonne. Fürs Recycling und damit für die blaue Tonne ist es nicht geeignet. Manche Abfallbetriebe erlauben jedoch kleine Mengen Küchenpapier, das nicht mit Fett oder anderen problematischen Stoffen in Kontakt gekommen ist, in der Biotonne.


Ähnlich wie Kaffeefilter werden die Tücher in Kompostieranlagen zersetzt. Auch auf den eigenen Komposthaufen im Garten können Tücher, die zum Beispiel zum Einwickeln von Obst- und Gemüseabfall verwendet wurden, gegeben werden.

Weiterführende Infos und Links:  www.verbraucherzentrale.nrw/node/10670  




Was FTI-Reisende jetzt noch zurückbekommen
Tipps für Betroffene nach dem Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH  

Duisburg, 6. Juni 2024 - Die Insolvenz eines der größten Reiseanbieter Deutschlands hat direkte Auswirkungen auf zehntausende Reisende. Auch in Moers machen sich Menschen Sorgen, ob sie ihren gebuchten Urlaub antreten können oder, falls sie schon verreist sind, wie sie nun zurückkommen. Schon seit Dienstag werden Reisen abgesagt oder finden nur noch teilweise statt.


Die Insolvenz betrifft alle Leistungen der FTI Touristik, also auch dort gebuchte Mietwagen oder Camper. Die Hotline und die Internetseite des Anbieters waren gestern bereits überlastet. Die Verbraucherzentrale NRW hat für Betroffene aktuelle Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt und bietet auch persönliche Beratung an.
„Die erfreuliche Nachricht: Pauschalreisen sind immerhin gut abgesichert“, sagt Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle in Moers. Sie nennt die wichtigsten Punkte für Reisende.  


•  Wer genau ist betroffen?
Zur insolventen FTI Touristik gehören die Marken „FTI“, „5vorFlug“, „BigXtra Touristik“, „DriveFTI“ und „Cars und Camper“. Auswirkung hat die Ankündigung auf alle direkt bei diesen Marken gebuchten Leistungen. Nicht betroffen sind Leistungen, die von FTI an Drittanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR oder Vtours vermittelt wurden.


Reisen von FTI und seinen Marken konnten auch über gängige Reisebüros und Online-Buchungsplattformen wie Check24 oder ab-in-den-Urlaub gebucht werden. Bei Unklarheiten sollten Betroffene in ihre Buchungsunterlagen schauen, dort ist der Reiseveranstalter meist schnell zu finden. Im Zweifelsfall kann man sich direkt an den Reisevermittler wenden.  


Wie sind Pauschalreisen abgesichert?
Pauschalreisen sind nach der Pleite von Thomas Cook 2019 für große Reiseanbieter verpflichtend über den „Deutsche Reisesicherungsfonds“ (DRSF) abzusichern. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für ein und denselben Urlaub zusammen gebucht werden.


Unter diesen Schutz fallen insbesondere Flug- und Hotelpakete. Vermieden werden soll durch den Sicherungsfonds, dass Reisende ohne Hotelzimmer und ohne Rückflug am Urlaubsort festsitzen. FTI gab bekannt, dass bereits angetretene Pauschalreisen in Zusammenarbeit mit dem DRSF wie geplant zu Ende geführt werden können oder, falls das nicht möglich ist, eine Rückreise organisiert wird.

Davon betroffene Kund:innen werden laut FTI direkt kontaktiert. Auch bei einer für die Zukunft gebuchten Pauschalreise sind Reisende durch den DRSF abgesichert. FTI wird laut Ankündigung alle zukünftigen Reisen stornieren, die Rückerstattung läuft über den DRSF, der die Kund:innen kontaktiert, sobald er vom Reiseanbieter die erforderlichen Daten erhalten hat. Ob sie unter den Schutz fallen, erkennen Betroffene auch daran, dass der Buchung ein sogenannter „Sicherungsschein“ des DRSF beilag.  


•  Was gilt bei Einzelbuchungen?
Wer Übernachtungen, einen Flug oder Leihwagen einzeln bei FTI gebucht hat, fällt nicht unter den Schutz des Deutschen Reisesicherungsfonds. Allerdings versucht das Unternehmen laut eigener Mitteilung, auch hier eine Lösung zu finden, damit bereits angetretene Reisen möglichst wie geplant komplett absolviert werden können. Das Unternehmen will die Betroffenen direkt kontaktieren.


Wer eine in der Zukunft liegende Einzelleistung gebucht und bezahlt hat, sollte versuchen, die Zahlung über seinen Zahlungsdienstleister (Kreditkarte, Paypal etc.) zurückzufordern. Forderungen aus Einzelbuchungen können ansonsten nur im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Vermutlich ist in solchen Fällen jedoch wenn überhaupt nur mit einer niedrigen Teilerstattung zu rechnen. Angemeldet werden die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter des Unternehmens.  

Mehr zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH gibt es hier:

www.verbraucherzentrale.nrw/node/95980  
Häufige Fragen beantwortet FTI hier:
https://www.fti-group.com/de/insolvenz  

Dies ist die FTI Notfallnummer: +49 (0)89 710 45 14 98  
Infos zum Deutschen Reisesicherungsfond unter: https://drsf.reise/im-insolvenzfall/ und
https://drsf.reise/fragen-und-antworten/  


Mai 2024

Ganz einfach reich werden? Betrugsmasche mit Kryptowährung
Verbraucherzentrale NRW warnt vor gefälschten Interviews mit Prominenten und angeblichen Geheimtipps
Duisburg, 29. Mai 2024 - Die Meldung, die einem Verbraucher im Newsfeed seines Internetbrowsers angezeigt wurde, klang zu schön, um wahr zu sein: Berichtet wurde über eine Handelssoftware mit Künstlicher Intelligenz (KI), mit der man bei 250 Euro Starteinlage schon nach 30 Minuten erste Gewinne erzielt.

Ein Broker-Angebot, von dem Fernsehkoch Tim Mälzer bei Markus Lanz geschwärmt habe, man müsse nicht mehr arbeiten, um reich zu werden. Einzige Bedingung: Interessenten müssten Kryptowährung über einen bestimmten Broker kaufen.


Doch die angeblich top-seriöse Website ist eine Betrugsmasche, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „Die Schilderungen der Prominenten sind nicht echt“, sagt Finanzexperte David Riechmann, „und die Geschichten vom schnellen, mühelosen Reichtum sind ein reines Lockmittel. Das investierte Geld ist in der Regel weg.” Das Grundmuster sei stets ähnlich, erklärt Riechmann und gibt Tipps, wie man Fake-Angebote und Cyberkriminalität erkennt.


  Wie funktioniert die Masche?
Ob Tim Mälzer bei Markus Lanz oder Carolin Kebekus bei Bettina Böttinger: Promis erzählen angeblich fast nebenbei oder versehentlich, wie sie ohne Arbeit reich geworden sind. Doch diese Schilderungen sind nicht authentisch, sondern nachträglich erfunden, ohne Wissen der Prominenten. Die nie tatsächlich getätigten und nie im Fernsehen gezeigten Aussagen klingen märchenhaft.

Mälzer sagt angeblich, er habe nur 250 Euro investiert und jetzt bringe ihm „dieses Programm jeden Tag Zehntausende ein, sogar im Schlaf”. Kundgetan werden die Geschichten auf Seiten, die großen Nachrichtenportalen nachempfunden sind.  


  Woran erkennt man den Betrugsversuch? Die Geschichte über den mühelosen Reichtum wird von den Kriminellen geradezu abenteuerlich ausgeschmückt. So soll die Deutsche Bundesbank versucht haben, die Live-Ausstrahlung zu verhindern. Chefredakteure der Tagesschau sollen nicht erlaubt haben, Artikel zu veröffentlichen. Auch der konkret empfohlene Broker, in diesem Fall „GPT Definity Pro“, bei dem man ein Konto eröffnen soll, ist nur ein Lockmittel.


Klares Indiz: Die Broker-Website hat kein Impressum, ebenso fehlt die vorgeschriebene Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zudem bietet der angebliche deutsche Broker auf der Homepage ausschließlich englische Geschäftsbedingungen (AGBs). All das sind deutliche Anzeichen, dass man es nicht mit einem seriösen Anbieter zu tun haben kann. Dahinter stecken in Wahrheit professionelle Betrugsbanden.  


  Wie reagiert man richtig? Es empfiehlt sich gesunder Menschenverstand. Dass jeder schnell und sicher reich werden kann, ist äußerst unrealistisch. Daher sollte man die angeblichen Geheimtipps ignorieren, dort kein Konto eröffnen und kein Geld überweisen. Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich immer wieder Menschen, die das eingesetzte Kapital komplett verloren haben, weil sie auf Cyberkriminelle hereingefallen sind.


Wer schon Geld eingezahlt hat und es bereut, hat nur dann eine Chance, es zu retten, wenn mit einer Karte gezahlt wurde, die ein Chargeback-Verfahren ermöglicht. Das sind in der Regel Kredit- und Debitkarten der großen Kreditkartenunternehmen. Bei einer Überweisung bleibt nur ein sehr enges Zeitfenster für einen Rückruf, der zudem mit Gebühren verbunden ist.  


  Handelt es sich bei Kryptowährungen immer um Betrug?
Nein. Auch wenn dort viele Cyberkriminelle unterwegs sind, gibt es auch eine Menge seriöse Anbieter. Allerdings unterliegen Kryptowährungen wie Bitcoin sehr großen Schwankungen und sind ein extrem spekulatives Investment. Bitcoin im Speziellen sind zudem fast nirgendwo gesetzliches Zahlungsmittel und es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe. Wer trotzdem kaufen will, sollte eine Plattform wählen, die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat und von dieser überwacht wird."

Informationen zu unseriösen Handelsplattformen im Internet gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/31474  
Mehr über Bitcoin gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11641  





"Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff" - in der 27. Auflage 2024
Duisburg, 27. Mai 2024 - Auch wenn sich die Inflationsrate laut Statistik etwas abgeschwächt hat: In vielen Haushalten hält sich hartnäckig der Eindruck, dass am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist. Aber wofür eigentlich wie viel ausgegeben wird – darauf können nur wenige eine konkrete Antwort geben. Das ist aber unabdingbare Voraussetzung, um eine realistische Bestandsaufnahme machen zu können – und damit dann Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen.


Bewährte Hilfestellungen dabei bietet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale. Gerade in der 27. Auflage erschienen unterstützt er mit 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten bei der systematischen Erfassung, wo das Geld bleibt. So wird es möglich, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen. Während sich bei den festen Ausgaben für Mieten, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort ein Sparkurs eingeläutet werden.


Ob bei Kino, Kosmetik oder Coffee to go: Wer im Haushaltsbuch akribisch festhält, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und quasi sofort auf Sparkurs gehen, wenn rote Zahlen drohen oder das festgelegte Budget für einen Bereich überzogen wird. Mit einem Serviceteil unterstützt das Haushaltsbuch dabei, Wichtiges im Blick zu behalten: Etwa mit Übersichten für die Wartung und Pflege von Haushaltsgeräten, damit diese möglichst lange ihre Dienste tun.


Oder mit einem Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse, damit es günstig zur Zeit der Schwemme gekauft werden kann. Außerdem hat das Haushaltbuch eine Reihe an Tipps parat, wie mittel- oder langfristig gespart werden kann.

Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Schritt für Schritt zum Steckersolar-Gerät  
So gelingt die Erzeugung von eigenem Sonnenstrom auf dem Balkon oder der Terrasse  
Duisburg, 24. Mai 2024 - Die Inbetriebnahme von Steckersolar-Geräten ist heute einfacher als noch vor ein paar Wochen. Mit den kleinen Solarkraftwerken lässt sich auf dem Balkon oder der Terrasse eigener Strom erzeugen und direkt im Haushalt verbrauchen.


„Nach dem kürzlich verabschiedeten Solarpaket der Bundesregierung, unter anderem mit der vereinfachten Anmeldung der Geräte, profitieren alle, die sich für Steckersolar-Geräte in ihrem Haushalt interessieren“, sagt Sören Demandt, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Die Balkon-Solarsysteme sind technisch ausgereift, sicher im Betrieb und reduzieren langfristig die Stromkosten. Wie der Einstieg in die eigene Stromerzeugung gelingt und was dabei Schritt für Schritt zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in fünf Tipps zusammengestellt.    


Unterschied Steckersolar-Geräte und Photovoltaikanlagen
Im Gegensatz zu einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, die immer von einem Fachbetrieb installiert werden muss, sind Steckersolar-Geräte kleine Mini-Solaranlagen, die sich mit ein wenig handwerklichem Geschick beispielsweise an einem Balkongeländer montieren lassen. Der selbst erzeugte Strom fließt direkt in eine nahegelegene Steckdose.

So können in der eigenen Wohnung Fernseher, Kühlschrank und andere Haushaltsgeräte bei Sonnenschein mit Strom versorgt werden. Steckersolar-Geräte können von Privatpersonen selbst angebracht und angemeldet werden. Der Netzbetreiber muss jetzt nicht mehr über die Installation der kleinen Solarkraftwerke informiert werden und die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur wurde wesentlich vereinfacht.  


Technische Ausstattung, Kosten und Leistung von Steckersolar-Geräten
Die kleinen Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen. Ein Modul hat ca. 400 Watt Nennleistung. Ein weiterer Bestandteil ist der Wechselrichter. Dieser enthält die Elektronik, die den Gleichstrom, den die Solarmodule erzeugen, in Wechselstrom umwandelt, den die vorhandenen Haushaltsgeräte direkt nutzen können. Die meisten Unternehmen verkaufen bereits steckfertige Montagesets, die ebenso die benötigten Kabel und die Solarmodulbefestigung beinhalten.

Steckersolar-Geräte mit einem Standardmodul kosten zwischen 300 und 500 Euro. Ein Modul mit beispielsweise 400 Watt Leistung, das an einem Südbalkon montiert ist, liefert etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr, von denen etwa 200 Kilowattstunden selbst genutzt werden können. Diese Strommenge entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Spülmaschine in einem Zwei-Personenhaushalt. Bei einem Strompreis von 30 Cent für Strom aus dem öffentlichen Netz, würde dies beispielsweise eine jährliche Ersparnis von rund 60 Euro bringen.  


Anbringung von Steckersolar-Geräten
Die Geräte können am Balkon, auf der Terrasse, im Garten, auf einer Dachfläche oder auch an einer Außenwandfläche angebracht werden. Ideal sind verschattungsfreie Flächen, die zwischen Südwest und Südost ausgerichtet sind. Bei Miet- und Eigentumswohnungen müssen Vermieter:innen oder die Eigentumsgemeinschaft in der Regel zustimmen, wenn Solarmodule am Balkongeländer oder an der Hauswand angebracht werden.  


Wirtschaftlichkeit von Steckersolar-Geräten
Ob sich der Einsatz rechnet, hängt von der individuellen Wohnsituation und verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Anschaffungskosten, die Ausrichtung des Moduls und der aktuelle Strompreis des Energieversorgers. Höchste Jahreserträge kann ein Steckersolar-Gerät mit 30-Grad-Modulneigung nach Süden bringen. Oft werden für eine hohe Eigennutzung zwei Module in flacher West- und Ostausrichtung miteinander kombiniert, beispielsweise auf einem Flachdach oder einer Garage.  


Fördermöglichkeiten von Steckersolar-Geräten
Zunehmend bieten Kommunen, Landkreise, einzelne Bundesländer und Regionalverbände Förderprogramme für Steckersolar-Geräte an. Interessierte Verbraucher:innen sollten aber die Förderbedingungen genau prüfen. Häufig werden dort Anforderungen wie der Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose, die Überprüfung der Installation durch einen Elektriker oder die Übernahme von Installationskosten für den Einbau eines neuen Zählers vorgegeben. Diese Anforderungen müssen dann auch zwingend umgesetzt werden, um die Förderung zu bekommen.  

Weitere Informationen zu Steckersolar-Geräten unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715  
Informationen rund um das Thema Energie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie


Shampoo statt Tablet im Paket - Warnung vor Falschlieferungen durch Online-Händler  
Duisburg, 23. M;ai 2024 - Die Türklingel läutet und endlich ist das Paket da. Doch darin ist nicht etwa das bestellte Tablet, sondern eine Flasche Shampoo, eine Steckerleiste oder ein Set Buntstifte. Solche Szenarien sind keinesfalls erdacht, sondern kommen inzwischen immer häufiger vor, wie betroffene Verbraucher:innen berichten.


Derartige Falschlieferungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch arge Probleme bereiten. Denn Betroffene müssen den Versender erst einmal darüber informieren, dass nicht der Artikel geliefert wurde, den sie bestellt haben. „Das ist erst einmal eine ziemliche Zwickmühle für Verbraucher:innen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.


„Denn die Ware kann ja nicht einfach kommentarlos zurückgeschickt werden. Im schlimmsten Fall würde dann der Kunde selbst als vermeintlicher Betrüger dastehen.“ Sie gibt Tipps, wie zu verfahren ist, wenn man falsche Ware erhält, und wie man sich absichern kann.      

• Schon beim Empfang aufmerksam sein Die Pakete werden inzwischen oft mit zahlreichen Informationen zum Versandstatus (Tracking-Informationen) begleitet. Daher wissen Kund:innen in der Regel, wann welche bestellte Ware bei ihnen eintrifft. Wenn man das Paket persönlich annehmen kann, sollte man unbedingt darauf achten, dass dies unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Natürlich können auch verschlossene Pakete falsche Ware enthalten.

Daher sollte man ebenfalls auf das zu erwartende Gewicht und die Größe des Paketes achten. Stimmt etwas nicht, sollte dies noch im Beisein des Lieferdienstes angesprochen und geklärt werden. Eventuell kann das Paket noch im Beisein des Paketboten geöffnet werden.  


•  Dokumentieren und Beweise sichern Lästig, aber hilfreich: Besteht der Verdacht auf Falschlieferung, sollte das Öffnen des Paketes am besten per Video dokumentiert werden oder in Anwesenheit von Zeug:innen stattfinden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Paketschein als Beweis aufzubewahren, da auf diesem das Gewicht des Paketes vermerkt ist.  


•  Sich zur Wehr setzen Wichtig bei einer Falschlieferung ist, diese nicht einfach wieder an den Online-Shop zurückzuschicken. So kann es nämlich passieren, dass die Retourenabteilung annimmt, dass der Kunde beziehungsweise die Kundin die Ware vor dem Zurücksenden ausgetauscht hat. Daher sollten Betroffene sich sofort beim Kundenservice melden und explizit auf die Falschlieferung hinweisen. Dort können die Mitarbeiter:innen dann eine Notiz für die Retoure vermerken.

Stellt sich der Onlinehändler trotzdem quer, sollten sich Verbraucher:innen rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Chancen stehen hier für Betroffene gut, da der Händler hier in der Pflicht ist. Für eine Erstberatung stehen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung.  

- Mehr zum richtigen Retournieren: www.verbraucherzentrale.nrw/node/60722  
- Muss ich in der Originalverpackung zurückschicken? www.verbraucherzentrale.nrw/node/28096  
- Alles rund ums Online-Shopping: www.verbraucherzentrale.nrw/onlineshopping  


Gepäck weg? Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Gepäckproblematik bei Fernbusreisen
Duisburg, 16. Mai 2024 - Nach zehnstündiger Fahrt und mehreren Zwischenstopps erreicht der Fernbus endlich das ersehnte Urlaubsziel. Nur noch aussteigen, Gepäck holen und der Urlaub kann beginnen. Doch nicht selten kommt es vor, dass Koffer oder Reisetasche, entgegen der Erwartung, nicht im Stauraum des Reisebusses auffindbar sind. Für Betroffene ist das dann nicht nur sehr ärgerlich, sondern oft entsteht auch ein finanzieller Schaden, je nach Inhalt des Koffers.


„Denn die meisten Fernbusunternehmen schließen die Haftung für beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck für die gängigsten Fälle in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus”, erklärt Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, damit die nächste Fahrt mit dem Fernbus nicht mit Kleiderkauf und Co. am Zielort beginnen muss.


  Gepäck mit Wiedererkennungswert
Ein anderer dunkler Koffer ist schnell mit dem eigenen verwechselt. Um versehentliche Mitnahmen durch Dritte zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, entweder einen farbenfrohen oder gemusterten Koffer zu wählen oder seinen Gepäck so zu individualisieren, dass es sich leicht von anderen unterscheiden lässt – zum Beispiel mit einem bunten Kofferband, Aufklebern oder Kofferhüllen.


Vorsicht ist dabei mit sehr auffälligen oder unverkennbar hochpreisigen Koffern geboten, da diese möglicherweise ungewollt die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich ziehen könnte, die darin Wertvolles wittern. Gleiches gilt für übermäßig große Sicherheitsschlösser. Angaben am Gepäckstück Am Gepäckstück sollte ein Schild mit den eigenen Kontaktdaten angebracht sein, um eine Zuordnung im Fall eines Auftauchens an anderer Stelle zu erleichtern. Diese Paketbänder können im Vorfeld ausgedruckt und angebracht werden, inzwischen werden diese zum Teil aber auch vor der Abfahrt am Bus noch ausgegeben.


  Wichtig hierbei: Sensible Daten wie die Adresse sollten nicht offen sichtbar sein, da Einbrecher daraus potenziell ableiten könnten, wessen Wohnung gerade leersteht. Außerdem sollte die Zieladresse, also zum Beispiel das Hotel, angegeben werden, damit das Gepäck gegebenenfalls noch dorthin nachgeschickt werden kann. Alternativ zur äußeren Anbringung können die Angaben auch auf einer Karte im verschlossenen Koffer vermerkt sein. Zwar schützt eine solche Kennzeichnung nicht vor Diebstahl, im Falle einer Verwechslung oder versehentlichen Mitnahme stehen die Chancen aber deutlich besser, sein Gepäck zurückzuerhalten.


  Im Fall des Verlustes wäre zunächst immer das Fundbüro des jeweiligen Busunternehmens die erste Anlaufstelle. Sollte ein Diebstahl vorliegen, gilt es, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Kofferinhalt dokumentieren Da Reisende von ihrem Sitzplatz aus ihr Gepäckstück im Bauch das Busses nicht im Blick haben, müssen sie sich darauf verlassen, dass das Buspersonal das Ein- und Ausladen von Gepäck mit gebotener Sorgfalt überwacht. Kritisch sind hier vor allem Zwischenstopps, bei denen es häufig unübersichtlich und hektisch zugeht. Zwar hat das Buspersonal hier klare Anweisungen, den Gepäckraum nicht unbewacht zu lassen, die Realität sieht jedoch häufig anders aus.


Nicht selten stehen die Ladeklappen offen und das Gepäck liegt wie auf dem Präsentierteller. Ein leichtes Spiel für Diebe. Handelt es sich beim Verlust von Gepäckstücken, wie in diesem Fall, um grobe Fahrlässigkeit, können Betroffene Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen stellen. Da es hier vor allem um die Höhe der Entschädigungssumme geht und die Beweislast auf Seiten der Reisenden liegt, sollten vor Reiseantritt Fotos vom Inhalt des Koffers gemacht werden. Im besten Fall sind auch noch Kaufbelege vorhanden.


  Wertsachen bei sich tragen
Da trotz Maßnahmen wie zusätzlichem Personal an Haltestellen, Kameras im Gepäckraum oder Einchecksystemen nie zu hundert Prozent garantiert werden kann, dass der Koffer nicht in fremde Hände gerät, sollten Wertgegenstände wie Laptops, Tablets oder Schmuck vor dem Verstauen umgepackt und bei sich getragen werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und es einzurichten vermag, kann auch ganz auf den verstauten Koffer verzichten und nur mit Handgepäck reisen.

Weiterführende Infos und Links: Bei Streitigkeiten mit Fernbusunternehmen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)
kostenlos: www.soep-online.de Bei Problemen mit Gepäck auf Flugreisen gibt die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls Tipps: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27883




Kommt dieses Jahr die Zinswende? Wie man jetzt Geld sinnvoll anlegt
Verbraucherzentrale rät: Zinsangebote vergleichen und verschiedene Laufzeiten und Produktklassen wählen
Duisburg, 10.Mai 2024 - Sinken bald die Zinsen? Die Frage steht schon länger im Raum. Doch auch am 1. Mai hat die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) den Leitzins erneut unverändert gelassen. Wie sich die die Europäische Zentralbank (EZB) auf der nächsten EZB-Zinssitzung am 6. Juni entscheiden wird, ist noch offen. Denn in den USA liegt die Inflation aktuell höher als bei uns. Falls es zu einer Zinssenkung kommen würde, wäre dies für alle, die eine Immobilie finanzieren wollen, eine gute Nachricht. Denn mittelfristig wird der Baukredit weniger kosten.


Für Sparer:innen dagegen gibt es dann weniger Zinsen. „Wer kurz- oder mittelfristig Geld anlegen kann und will, sollte sich dafür jetzt noch ein gutes Festgeld-Angebot sichern“, empfiehlt Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Allerdings bieten viele klassische Filialbanken deutlich weniger als Direktbanken.“ Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Sparer:innen sinnvoll Geld anlegen können.  


Beim Festgeld gibt es noch mehr als drei Prozent Zinsen
Beim Festgeld sind schon länger keine vier Prozent Zinsen mehr drin, aber einige Geldinstitute bieten je nach Anlagezeitraum aktuell noch mehr als drei Prozent Zinsen. Beispielrechnung: Erhält man für 10.000 Euro drei Prozent Zinsen statt ein Prozent, bedeutet das ein Plus von 200 Euro pro Jahr. Vorteil: Wie ein Sparbuch oder Tagesgeld zählt das Festgeld zur sicheren Geldanlage. Bis zu 100.000 Euro pro Sparer:in je Kreditinstitut sind durch die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Bankenpleite geschützt.


Nachteil: Festgeld ist während der Laufzeit nicht verfügbar. Wer in finanzieller Notlage vorzeitig über sein Geld verfügen will, verliert in der Regel die Verzinsung und muss oft auch Strafgebühren zahlen. Achten sollte man auf die Bedingung am Ende der Laufzeit: Bei manchen Banken muss das Festgeld vor Ende der Laufzeit ausdrücklich gekündigt werden, sonst verlängert sich die Anlage zum dann aktuellen Zinssatz. Wer sicher gehen will, kann direkt nach dem Abschluss für das Ende der Laufzeit kündigen.  


Wie man die Inflation ausgleicht Egal ob Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld – durch die Inflation machen Sparer:innen reale Verluste, weil das angelegte Geld jeden Monat an Wert verliert. Beispiel: Wer 1.000 Euro zu einem Zinssatz von einem Prozent anlegt, erhält nach einem Jahr zwar 1.010 Euro. Bei einer unterstellten Inflation von drei Prozent bleibt aber nur eine Kaufkraft von knapp 980 Euro. Die Zinsen gleichen den Verlust also nicht aus. Die gleiche Geldanlage über zehn Jahre gerechnet bedeutet am Ende ein Kapital von knapp 1.104 Euro, in der realen Kaufkraft aber deutlich weniger. Bei einer durchschnittlichen Inflation von jährlich drei Prozent beträgt die Kaufkraft nur noch rund 821 Euro. Hier sollte man also darauf achten, dass der Habenzins die Inflation mindestens ausgleicht.  

 

Tagesgeld-Konto für die finanzielle Reserve Die Liquiditätsreserve sollte maximal zwei bis drei Nettomonatsgehälter betragen. Da es auf dem Girokonto keine Zinsen gibt, ist die einfachste Alternative ein Tagesgeld-Konto. Das bieten fast alle Banken an. Das Geld ist dort jederzeit verfügbar und es gibt inzwischen bei vielen Kreditinstituten wieder Zinsen. Die Spitzenwerte auf dem Markt erreichen zwar fast vier Prozent. Sie gelten allerdings oft nur für Neukund:innen oder neues Geld von Altkunden und für eine begrenzte Zeit. Danach gibt es meist zwei Prozent oder weniger.


Sparer:innen können auch überlegen, zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen zu wechseln oder dort zusätzliche Konten einzurichten. Wichtig ist jedoch ein Blick auf die Herkunft der Bank. Denn die bestimmt, welches Einlagensicherungssystem gilt. Im Falle eines Crashs müssten Kund:innen bei ausländischen Banken Ansprüche im jeweiligen Land anmelden und gegebenenfalls ein Währungsrisiko tragen.  

•  Ausweg: Das Geld mit der Treppenstrategie breit streuen Insgesamt ist es ratsam, eine Geldanlage über verschiedene Laufzeiten und Produktklassen zu streuen. Sicherheitsorientierte Sparer:innen können der Treppenstrategie folgen. Das bedeutet: Man parkt einen Teil des Vermögens auf einem Tagesgeldkonto und investiert weitere Teile in Festgeldanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten (zum Beispiel ein, zwei und drei Jahre).

Wer von Zinssenkungen in diesem Jahr ausgeht, kann überlegen, mehr Geld in längere Festgelder bzw. Sparbriefe zu investieren – sofern die individuelle Situation das erlaubt. Frei werdende Summen kann man zu den dann aktuellen Zinsen erneut anlegen."  

Mehr zur Geldanlage unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11534  
Beratung rund um Geldanlage und Altersvorsorge (kostenpflichtig) unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/1310


Wussten Sie schon...
…, wie welkes Gemüse wieder frisch wird?
 
Es geht häufig schneller als man denkt: Der grüne Salat sieht morgens auf dem Markt noch knackig frisch aus, nach ein paar Stunden im Einkaufskorb sind aber schon die ersten Blätter schlapp und welk. Gerade zarte Salatsorten sind sehr empfindlich. Doch ein Fall für die Biotonne ist der Salat damit nicht, ihm fehlt nur Wasser. Matschige Blätter sind nicht mehr zu retten und müssen entfernt werden. Wer den durstigen Salat dann in kaltes Wasser legt, erhält nach etwa 20 Minuten wieder deutlich knackigere Blätter. Diese gut abtropfen lassen, am besten schleudern und gleich weiterverarbeiten.


Im Gemüsefach des Kühlschranks in ein feuchtes Küchentuch geschlagen bleibt der Salat länger frisch, ebenso in der Null-Grad-Zone moderner Kühlgeräte. Schnell gegessen werden sollte er allerdings trotzdem, denn je länger er lagert, desto mehr Vitamine verliert er. Kräuter werden übrigens wieder frisch, wenn man sie wie Blumen leicht anschneidet und in ein Glas mit Wasser stellt.  


Sind Karotten und anderes Wurzelgemüse wie Radieschen oder Rote Bete schrumpelig geworden, freuen sich ebenfalls über ein erfrischendes Bad. Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW rät: „Schlaffe Möhren haben viel Flüssigkeit verloren. Legt man sie über Nacht ins Wasser nehmen sie die Flüssigkeit wieder auf und bekommen so neue Spannkraft und werden wieder schön knackig.“ Wer Karotten oder Radieschen im Bund mit Grün kauft, sollte dieses vor der Lagerung unbedingt abschneiden, da es dem Gemüse zusätzlich Flüssigkeit entzieht.  

Mehr Tipps zum Richtigen Lagern unter www.verbraucherzentrale.nrw/richtiglagern  



Endlich kommt die Erdbeerzeit - Tipps der Verbraucherzentrale NRW


Duisburg, 2. Mai 2024 - Erdbeeren sind bei uns Deutschen sehr beliebt. Pro Kopf und Jahr essen wir rund 3,7 Kilo der süßen Früchtchen, die besonders reich an Vitamin C und B-Vitaminen, Mineralstoffen, Fruchtsäuren, Pektin und sekundären Pflanzenstoffen sind. Hannah Zeyßig, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, hat die besten Tipps für eine genussvolle Erdbeersaison zusammengestellt.

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Am besten regional und saisonal
Besonders gut schmecken Erdbeeren, wenn sie reif geerntet werden und zügig auf dem Tisch landen. Daher empfiehlt es sich auf die heimische saisonale Ernte zu warten. Reife Erdbeeren haben außerdem einen höheren Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen. Wer nachhaltig einkaufen will, greift am besten nur während der Freilandsaison von Juni bis September zu.


Der Begriff „Regional“ ist gesetzlich übrigens nicht geschützt. Bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Erdbeeren gibt die Adresse des Erzeugerbetriebs oder zumindest der Ort oder die Region, wie etwa „Niederrhein“, Auskunft über die Herkunft. Bei importierten Erdbeeren fallen die Pestizidrückstände höher aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift zu Bio-Erdbeeren, auf denen sich in der Regel keine Pestizide finden, weil chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Stickstoffdünger im
Bio-Anbau verboten sind.  


Sensible Früchtchen
Erdbeeren reifen nicht mehr nach und sollten daher reif, also wenn sie schön rot sind, gekauft werden. Dadurch sind sie aber sehr druckempfindlich und schimmelanfällig. Im Kühlschrank halten unbeschädigte Beeren etwa drei Tage. Am besten isst man die kalorienarmen Vitaminspender also möglichst schnell und wäscht sie erst kurz davor. Von Schimmel befallene Beeren sollten nicht verzehrt werden. Wenn Früchte schimmlig sind, können sich Sporen in der ganzen Frucht verteilen, auch wenn man es nicht sieht. Es reicht also nicht aus, nur die betroffene Stelle abzuschneiden. Auch die übrigen Früchte können bereits betroffen sein und sollten nicht mehr gegessen werden.  


Einfrieren und Einkochen
Wer noch Erdbeeren übrig hat, bei denen sich schon weiche Stellen zeigen, kann diese einfach weiterverarbeiten und vermeidet Lebensmittelverschwendung. Im Ganzen oder püriert und anschließend eingefroren freut man sich später in der kälteren Jahreszeit über eine süße Erdbeersauce oder ein fruchtiges Topping fürs Müsli. Ganz klassisch lassen sich Erdbeeren als Marmelade einkochen oder man macht mit Johannisbrotkernmehl und Zitronensaft einen kaltgerührten Fruchtaufstrich.  


Besonders lecker: Selber gepflückt Einige Erdbeerbetriebe bieten auch das Selbstpflücken auf ihren Feldern an. Das Selbstpflücken ist günstig, macht Spaß und unterstützt heimische Erzeuger:innen. Wer seine Erdbeeren selbst pflückt, darf sich über besonders frische Ware und beste Qualität zu günstigen Preisen freuen. Dabei erhält man Einblicke in die Landwirtschaft und bietet Kindern eine schöne Beschäftigung.


Besonders umweltfreundlich ist es, wenn man die Anreise mit einer Fahrradtour verbindet und das Auto stehen lässt. Morgens, wenn es noch nicht zu warm ist, haben die Früchte die beste Qualität und die Ernte ist nicht so anstrengend. Es empfiehlt sich einen eigenen Korb oder Gefäße zum Sammeln der Früchte mitzubringen. Oft gibt es auch einen Hofladen in unmittelbarer Nähe bei dem man sich mit weiteren regionalen Produkten eindecken kann – das freut auch die Erzeuger:innen.


Beim Selbstpflücken sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass das Erdbeerfeld nicht direkt an einer Straße liegt. Durch die vorbeifahrenden Autos können sich Abgase, Reifenabrieb oder Straßenverschleiß auf den Feldern ablagern und auf die dort wachsenden Früchte gelangen.  

Alles über Erdbeeren:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/94828  
Saisonkalender:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/17229  
Pestizide vermeiden:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/12544  



April 2024

Spargelgenuss – darauf kommt es an  - Wertvolle Tipps der Verbraucherzentrale NRW rund um die weißen und grünen Frühlingsboten  
Duisburg, 25. April 2024 - Die Spargelsaison ist nur von begrenzter Dauer und endet immer am 24. Juni. Wie sich frischer Spargel einfach erkennen lässt und er richtig gelagert wird, fasst Hannah Zeyßig, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW zusammen.  


 Das Wetter macht’s
Weißer Spargel und Deutschland haben eine besondere Beziehung. Deutschland gehört weltweit zu den Top 5 der größten Spargelproduzenten, in Europa liegen wir sogar auf Platz eins. Und auch bei der Nachfrage nach dem Gemüse haben wir europaweit die Nase vorn. Rund 1,5 Kilogramm Spargel landen pro Jahr durchschnittlich auf unseren Tellern. Am besten schmecken die empfindlichen Spargelstangen frisch gestochen, darum lohnt der regionale Kauf während der Saison ab Ende März besonders.


Steigen die Temperaturen bei uns auf den Anbauflächen tagsüber auf 12 bis 13 Grad unter der Folie, fühlen sich die zarten Stangen wohl und wachsen. Nächtliche Kälte hemmt ihr Wachstum. Deshalb ist der Beginn der Freilandsaison stark von der Witterung abhängig. Klassen sind beim Spargel nicht mehr vorgeschrieben. Viele Händler teilen ihre Ware dennoch von sich aus in die drei Qualitätsstufen Extra, I und II ein. Leicht gekrümmte oder unsortierte Stangen werden oft günstiger angeboten und schmecken genauso gut.  


 Knackig frisch
Frische Stangen glänzen leicht, haben keine Risse und lassen sich nicht biegen, sondern brechen leicht. Die Schnittstellen müssen hell und saftig, statt bräunlich und trocken sein und bei leichtem Daumendruck sollte Saft austreten. Ein weiteres Frische-Indiz: Spargelstangen quietschen, wenn man sie aneinander reibt. Und die Köpfe sollten fest geschlossen sein und bei Druck nicht weich oder matschig werden.  


 Gut gelagert
Wer weißen Spargel nicht direkt zubereiten und verzehren will, kann die Stangen ungeschält in ein feuchtes Tuch einschlagen und maximal zwei bis drei Tage im Gemüsefach des Kühlschranks aufbewahren. Spargel lässt sich auch gut einfrieren. Hierzu wird er gewaschen, geschält, die Enden abgeschnitten und roh eingefroren. Nicht blanchieren! Damit das volle Aroma bei der Zubereitung erhalten bleibt, sollte der gefrorene Spargel direkt in wenig kochendes Wasser gegeben werden.  


 Fix zubereitet
Das Gemüse zuerst gründlich waschen. Weiße Spargelstangen am besten unterhalb der Köpfe nach unten hin schälen und die Enden abschneiden, vor allem wenn sie trocken oder holzig sind. Bei der grünen Variante muss nur das untere Drittel von der Schale befreit werden. Sehr dünne grüne Stangen müssen gar nicht geschält werden. Spargel stets mit wenig Wasser und geschlossenem Deckel kochen. Weißer Spargel ist nach circa 15 bis 25 Minuten gar. Der Grüne benötigt etwa 10 bis 15 Minuten. Je nach Dicke der Stangen kann die Garzeit variieren; deshalb die Bissfestigkeit zwischendurch prüfen.


 Extra-Tipp: der grüne Spargel behält seine kräftige grüne Farbe, wenn zum Kochwasser etwas Essig oder Zitronensaft kommt oder die Stangen im Anschluss mit Eiswasser abschreckt werden. Besonders Eilige können kleingeschnittene grüne Spargelstücke auch einfach mit etwas Olivenöl in der Pfanne anbraten oder auf den Grill legen.  
Rezept für eine frühlingshafte Spargelquiche: www.verbraucherzentrale.de/node/44022



Regenwasser sinnvoll nutzen  
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Hausbesitzer:innen an Regentagen die wichtige Ressource Wasser auffangen und nutzen können  
Duisburg, 19. April 2024 - Wetterextreme durch die Klimaveränderung sind längst auch bei uns angekommen. Für die Sommermonate gehen Fachleute von vermehrten Starkregentagen oder längeren Trockenperioden aus. Es wird also Zeiten geben mit zu viel Wasser und Phasen mit zu wenig Wasser. Da Pflanzen, Gärten und Teiche aber gerade in Trockenzeiten gewässert werden müssen, bietet es sich an, Regenwasser zu sammeln, um es während der trockenen Phasen nutzen zu können. Hanna Vitz, Expertin für Regenwasserbewirt-schaftung bei der Verbraucherzentrale NRW, hat Tipps zur sinnvollen Nutzung von Regenwasser zusammengestellt.    

  Was bringt die Regenwassernutzung? Die weltweiten Süßwasservorräte sind begrenzt, nur etwa ein Prozent der gesamten Wassermenge auf der Erde kann als Trinkwasser genutzt werden. Systematische Regenwassernutzung kann dazu beitragen, diese wertvolle Ressource zu sammeln und vor Verschwendung und Verunreinigung zu schützen. Es empfiehlt sich besonders, Regenwasser lokal, also vor Ort bei Niederschlägen zu nutzen, statt es in der Kläranlage zu reinigen. Es sollte aufgefangen und verbraucht werden – und zwar direkt dort wo es entsteht.


In privaten Haushalten verbrauchen wir die größte Menge an Wasser übrigens für Gartenbewässerung, Waschmaschine und Toilettenspülung. Dieser Anteil macht etwa 40 Prozent des Wasserverbrauchs aus. Wenn hier das kostenlose Regenwasser zum Einsatz kommt, spart man Geld und schont gleichzeitig die wertvolle Ressource Wasser. Kosten lassen sich durch den verringerten Haushaltsverbrauch und eine geringere Abwassergebühr senken. Diese muss bei der jeweiligen Kommune beantragt werden.  


  Regenwassernutzung im Garten
Als einfache Maßnahme empfehlen sich Regentonnen, in denen das Regenwasser für das Gießen des Gartens gesammelt wird. Auch für die Pflanzen ist das weiche Regenwasser die beste Option zur Bewässerung. Dazu wird am heimischen Haus ein sogenannter Regendieb oder Regenheld im Fallrohr installiert, der das Regenwasser in die Tonne leitet. Kosten und Aufwand sind überschaubar, allerdings ist das Fassungsvermögen von Regentonnen mit etwa 200 bis 500 Litern eher gering.


Daneben findet man im Handel oder bei Baumärkten relativ kostengünstige sowie dekorative Speichermöglichkeiten wie Wandtanks oder Pflanzsäulen, in denen weiteres Regenwasser zwischengespeichert werden kann. Wer mehr Wasser speichern möchte, kann eine unterirdische Zisterne nutzen – entweder selbst gebaut oder von Fachfirmen im Garten eingesetzt.

Für den Eigenbau eignen sich Modelle aus Kunststoff am besten, da sie leicht und einfach zu transportieren sind. Mittlerweile sind sie in fast jedem Baumarkt zu finden. Betonzisternen sind eine längerfristige Investition, erfordern durch das hohe Gewicht aber einen größeren Aufwand an Einbau und Kosten. Mit beiden Varianten kann man 1.500 bis 10.000 Liter speichern.  


  Regenwassernutzung im Haus
Wer das gesammelte Regenwasser auch für die Toilettenspülung oder Waschmaschine nutzen möchte, muss es an seine Hauswasseranlage anschließen. Dabei ist einiges zu beachten. Die einschlägigen Regeln der Technik sind einzuhalten, außerdem müssen solche Anlagen dem zuständigen Trinkwasserversorger gemeldet werden. Der Einbau einer solchen Anlage kommt daher eher bei Neubauten in Frage, da ein zweiter Wasserkreislauf für das Brauchwasser (Regenwasser) angelegt werden muss.  


  Auf was sonst noch zu achten ist
Grundsätzlich gilt für alle Hausbesitzer:innen der Anschluss- und Benutzungszwang für das Kanalsystem – auch bei Regenwasser. Werden das Niederschlagswasser oder andere Flächen komplett von der Kanalisation abgekoppelt, muss dies in den meisten Fällen bei der zuständigen Stadt oder Kommune gemeldet werden.

Es gilt die örtliche Entwässerungssatzung, die man sich auf den Webseiten der Kommunen herunterladen kann. Meistens folgt auf die Abkopplung der Erlass oder eine Reduzierung der Abwassergebühr für das Haus. Viele Kommunen fördern mittlerweile auch den Bau von Zisternen durch einen finanziellen Zuschuss. Eine Genehmigung ist in den meisten Entwässerungssatzungen erforderlich.      

Verbraucherzentrale NRW in Moers Tel. 02841/60 776 01 moers@verbraucherzentrale.nrw


Mietkosten im Griff: Ratgeber bietet praktisches Handwerkszeug  
Duisburg, 18. April 2024 - Knapp 30 Prozent der Ausgaben eines Haushalts gehen für die Miete drauf. Statistisch etwa 780 Euro im Monat. Und da kommen die Umlagen für Heizung und Warmwasser noch on top. Tendenz steigend. Denn höhere Versicherungsbeiträge, gestiegene Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Abwasser machen Wohnen noch einmal teurer.


Der Ratgeber „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, zeigt anschaulich, wo und wie die Ausgaben fürs Wohnen gedeckelt werden können. Er begleitet dabei von der Wohnungssuche über die Betriebskostenabrechnung bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.  


Wie hoch darf meine Miete sein? Welche Klauseln im Mietvertrag können teuer werden? Muss ich hinnehmen, dass die defekte Heizung wochenlang nicht repariert wird? Um wie viel darf die Miete bei einer energetischen Sanierung angehoben werden? Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird die Rechtslage praktisch erläutert.


Musterbriefe helfen, eigene Ansprüche zu formulieren, Fristen zu beachten und Rechte durchzusetzen. Außerdem bietet der Ratgeber Hilfestellungen, wie die Miete bei Wohnungsmängeln gekürzt werden kann oder was zu beachten ist, wenn die Wohnung wegen der Umwandlung in eine Eigentumswohnung gekündigt wird."  


Der Ratgeber „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  


Kabelfernsehen: Was jetzt zu tun ist

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Möglichkeiten es für die zukünftige TV-Nutzung gibt. Kabelfernsehen wird Mietersache. Denn spätestens am 1. Juli endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dann ist über die bisherigen Verträge kein Kabelfernsehen mehr verfügbar. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter:innen in einem Haus über die Nebenkosten abgerechnet wurde, muss jetzt jeder selbst regeln.

Erol Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man den Kabelanschluss behält oder Alternativen nutzt und was das kosten kann.  

Warum endet der automatische Kabelanschluss?
Bislang war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde über die Nebenkostenabrechnung. Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort.

Durch eine Gesetzesänderung ist dieses Privileg nun hinfällig. Eingeführt worden war es in den Anfangstagen des Kabelfernsehens, um die Verbreitung der Anschlüsse zu fördern. Es bedeutete, dass die Netzbetreiber Pauschalverträge für Mietwohnungen abschließen durften. Dafür waren die Gebühren niedriger als bei Einfamilienhäusern.  


  Wie finde ich meinen Anbieter? Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich in Kürze kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelanschluss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Das wird nach einschlägigen Prognosen ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kosten maximal um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutzervertrag bei ca. acht bis zehn Euro pro Monat liegt.

Wer der bisherige Anbieter ist, steht entweder in der Nebenkostenabrechnung oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermieter:innen oder Hausverwaltung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Vertrag geschlossen werden. Denkbar ist, dass vor allem größere Vermietungsgesellschaften mit dem Netzbetreiber einen Rahmenvertrag vereinbaren und die Mieter:innen dadurch ein besseres Angebot erhalten.  


  Welche Alternativen gibt es?
Spätestens ab 1.Juli können Mieter:innen auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt für den Fernsehempfang zu zahlen. Alternativen zum Kabelanschluss sind zum Beispiel Internet-TV, Streamingdienste, Satellit oder Antenne. Bei den Optionen Antenne und Satellit sollte man jedoch zuerst prüfen, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installation erlaubt und möglich ist.  


  Was ist bei Haustürgeschäften zu beachten?
Verschiedene Firmen nutzen das Ende des Nebenkostenprivilegs für Aquise an der Haustür. Aber auch beim Thema Kabelfernsehen gilt: Nichts an der Haustür unterschreiben, sondern in Ruhe und unabhängig Angebote vergleichen. Man muss niemanden in die Wohnung lassen, auch nicht zu einer unangekündigten Prüfung des Kabelanschlusses.

Wer doch etwas unterschrieben hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss."  


Weiterführende Infos und Links: Mehr zum Kabelanschluss und zu den Alternativen gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/53330  
Interaktive Grafik mit den wichtigsten Möglichkeiten, lineares Fernsehen zu empfangen, gibt es hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330 



Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24 - Neuer Ratgeber lotst zu Sparpotenzial  
Duisburg, 3. April 2024 - Mehr als ein Viertel aller Rentnerinnen und Rentner muss eine Steuererklärung abgeben. Und es werden immer mehr – dafür sorgen insbesondere steigende Renten und das Alterseinkünftegesetz. Nicht zu vergessen sind weitere Einkünfte neben der Rente, zum Beispiel wenn Einnahmen aus Vermietungen erzielt werden.

Aber es gibt auch gute Nachrichten: Wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, müssen gar keine Steuern gezahlt werden. Und wer die vielen Möglichkeiten kennt, um die Steuerlast zu senken, kann den steuerpflichtigen Teil seiner Rente deutlich reduzieren. Allen voran bietet das neue Wachstumschancengesetz denjenigen, die im Jahr 2023 in Rente gegangen sind, hierzu weitere Chancen.


Der jetzt erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24“ der Verbraucherzentrale lotst verständlich durch Antragsformulare und zeigt Sparpotenziale.   Zum Einstieg wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Denn Steuerpflicht heißt nicht immer automatisch „Portemonnaie auf“.


Wo Eintragungen vorzunehmen sind wird ebenso erklärt wie die Vorgaben, um die Ausgaben nachzuweisen. Ein eigenes Kapitel gibt Hinweise, was private Vermieter bei der Steuererklärung beachten müssen und welche Belege hierfür wichtig sind. Wann der Fiskus die Hand aufhält, wenn mit Geld Geld verdient wird, ist ebenso zu erfahren wie beispielsweise mit der Ehrenamtspauschale die steuerfreien Einnahmen optimiert werden können.  


Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/2024“ hat 208 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


März 2024
Energiesparende Haushaltsgeräte finden
Verbraucherzentrale NRW bietet Onlinerechner zur Auswahl neuer Geräte und erklärt, wie sich langfristig Strom sparen lässt  
Duisburg, 22. März 2024 - Die Energiepreise sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen und belasten neben weiteren Preissteigungen die Budgets vieler Haushalte. „Wenn jetzt die Neuanschaffung eines Fernsehers, einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks ansteht, rückt dabei noch stärker der Energieverbrauch in den Vordergrund”, sagt Sören Demandt, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.


„Wichtig ist, sich grundlegend zu informieren und die eigenen technischen Bedürfnisse zu prüfen. Unser Onlinerechner bietet dazu erste Anhaltspunkte über die wahren Kosten für Kauf und Betrieb”. Außerdem hat die Verbraucherzentrale NRW weitere fünf Tipps zum Stromsparen im Haushalt zusammengestellt.  


Onlinerechner zur Auswahl des Haushaltgerätes
Mit dem Kostenrechner lassen sich für Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Fernseher die zukünftigen Kosten über die zu erwartende Nutzungsdauer ermitteln. Dafür braucht man nur den Anschaffungspreis des Gerätes und Angaben zum Stromverbrauch. Die Informationen dazu finden sich auf dem Effizienzlabel des Gerätes. Zusätzlich ist die Angabe nötig, wie viel der private Haushalt für eine Kilowattstunde Strom zahlt. Dies lässt sich im Vertrag des Energieversorgers oder auf der Jahresabrechnung finden.


Nach Eingabe der Daten werden die Gesamtkosten pro Jahr und über die zu erwartende Nutzungsdauer ausgewiesen. Zusätzlich wird der entsprechende CO2-Ausstoß anschaulich erklärt.  
Auf energieeffiziente Geräte setzen Durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs im Haushalt lässt sich auf Geräte zur Kommunikation und Unterhaltung zurückführen. Dazu gehören Fernseher, Computer, Spielekonsolen und deren Zubehör. Hier lohnt es sich, auf besonders effiziente Geräte zu setzen. Aber auch Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine oder Trockner belasten die Stromrechnung.


Bei solchen Großgeräten macht es Sinn, nach etwa 10 bis 15 Jahren auszurechnen, ob sich ein Neukauf lohnt. Bei einer Neuanschaffung sollte daher auf den Stromverbrauch geachtet werden. Neben einer hohen Effizienzklasse ist der angegebene Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ausschlaggebend.  


Stand-By-Funktion besser nicht nutzen
Die Stand-By-Funktion bei Elektrogeräten wie Fernsehern, Stereoanlagen oder Spielekonsolen verbraucht weiter Strom, auch wenn die Geräte nicht genutzt werden. Nach einer EU-Vorgabe dürfen Neugeräte im Stand-By-Modus zwar nur noch bis zu 0,5 Watt verbrauchen. Allerdings gilt die EU-Vorgabe nicht für Geräte, die mit einem hausinternen Netzwerk verbunden sind – zum Beispiel Smart-TVs, Netzwerkspeicher oder Spielekonsolen. Bei diesen Geräten lohnt sich zum Stromsparen das Abschalten besonders.  

Stromfresser identifizieren
Der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich problemlos mit einem Strommessgerät ermitteln. Diese können kostenlos bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale ausgeliehen werden. Nach der Messung kann so der Stromverbrauch mit einem neuen energieeffizienten Modell im Handel verglichen werden. Der jeweilige Stromverbrauch ist einfach am Energieeffizienzlabel abzulesen. Auch abgeschaltete Elektrogeräte sind häufig heimliche Stromfresser.


Fühlt sich das Netzteil des Gerätes warm an, verbraucht das Gerät weiterhin Strom. Häufig trifft dies auf Steh- und Tischlampen, Laptops und andere elektronische Geräte zu. Hier lohnt es sich, bei ungenutzten Geräten einfach den Stecker zu ziehen.  


Wohnen und Arbeiten im Home Office mit weniger Strom
Bei der Beleuchtung ist es sinnvoll, Glüh- und Halogenlampen durch sparsame LED zu ersetzen. Sie verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom und sind in allen Fassungen und Formen erhältlich. Elektronische Geräte, die nicht rund um die Uhr mit Strom versorgt werden müssen, lassen sich am besten über eine schaltbare Steckdosenleiste betreiben. Dann können alle Geräte auf einmal abgeschaltet werden. Über Nacht lässt sich das WLAN am Router ausstellen, um den Stromverbrauch zu reduzieren.  


Stromsparen im Haushalt
Die optimale Temperatur im Kühlschrank ist sieben Grad Celsius. Schon ein Grad kälter lasst den Stromverbrauch um etwa sechs Prozent steigen. Für die Temperatur im Gefrierschrank sind minus 18 Grad Celsius ideal. Türen von Kühl- und Gefriergeräten nicht zu lange offen halten und möglichst schnell wieder schließen. Wenn sich in Kühlgeräten Eis angesammelt hat, lohnt sich Abtauen. Kochen und Braten mit Topfdeckel spart Energie und Zeit.


Backen mit Umluft spart etwa 15 Prozent Energie im Vergleich zu Ober- und Unterhitze. Bei Waschmaschinen und Trocknern lohnt es sich, Wäsche zu sammeln und die Geräte möglichst voll zu machen. Eine Waschtemperatur von 30 Grad Celsius reicht in vielen Fällen völlig aus und hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Kleidung länger hält. Ein hoher Schleudergang spart später Zeit im Trockner, weil die Wäsche weniger nass ist. Noch strom-sparender als der Wäschetrockner ist das Trocknen an der frischen Luft.


Onlinerechner zur Auswahl von Haushaltsgeräten: www.verbraucherzentrale.nrw/haushaltsgeraeterechner  
Tipps zum Stromsparen gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10734


Ratgeber Demenz: Wegweiser für Betroffene und Angehörige
Duisburg, 21. März 2024 - Die Diagnose Demenz verändert den Alltag grundlegend: Für die Betroffenen selbst wie für deren Familien und Freunde. Rund 1,8 Millionen Menschen sind hierzulande aktuell an den unterschiedlichen Formen einer Demenz erkrankt – Tendenz steigend angesichts einer alternden Gesellschaft.
- Was aber bedeutet es, wenn kognitive, emotionale und soziale Fähigkeiten schleichend verloren gehen?
- Wie lässt sich ein selbstständiges Leben möglichst lange organisieren?
- Welche Unterstützung ist dabei notwendig?

Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale, jetzt in aktualisierter zweiter Auflage erschienen, gibt Angehörigen auf all diese Fragen Antworten und praktische Hilfen an die Hand.


Zum Einstieg wird Medizinisches verständlich gemacht: Wie sich die krankheitsbedingten Abbauprozesse im Gehirn vollziehen, was die Forschung bisher herausgefunden hat und was medikamentöse und nicht medikamentöse Behandlungsformen bringen.

Außerdem erläutert der Ratgeber, welche Warnzeichen auf eine Demenz hindeuten können oder eher als altersbedingte Veränderungen zu sehen sind.


Zentrales Anliegen jedoch: Einblicke in die veränderte Welt und Wahrnehmung von Menschen mit Demenz zu gewähren und Möglichkeiten des Umgangs damit aufzuzeigen. Etwa wie das Wohn- und Lebensumfeld so organisiert werden kann, dass sich Betroffene im Alltag weiterhin gut zurechtfinden. Kapitel zu Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Betroffene und deren Angehörige sowie zu Entlastungsangeboten unterstützen bei der Suche nach zugewandter Pflege.


Checklisten und ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten machen die praktische Hilfe für Angehörige zu einem wertvollen Begleiter.

Der „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Glasfaserausbau in Duisburg - Tipps rund um den Glasfaseranschluss  
Duisburg, 15. März 2024 - Deutschland hinkt beim Breitbandausbau hinterher. In NRW verfügen bislang nur rund 30 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Das ändert sich gerade, da aktuell verstärkt in vielen Städten und Gemeinden ausgebaut wird. Wie es um den Breitbandausbau vor Ort steht, hat die Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW untersucht.  


“In Duisburg konnten wir bei unserer Erhebung acht verschiedene Ausbauunternehmen identifizieren. Wer jeweils in der eigenen Straße ausbaut, darüber können sich Verbraucher:innen zum Beispiel beim Kompetenzzentrum Gigabit.NRW oder beim zuständigen Breitbandbeauftragten informieren.“, erläutert Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Sie gibt Tipps, worauf Verbraucher:innen beim Glasfaseranschluss achten sollten.


Ist ein Glasfaseranschluss überhaupt sinnvoll?
Viele Verbraucher:innen fragen sich, warum sie überhaupt einen Glasfaseranschluss ins Haus legen lassen sollten. Fakt ist, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen, wie zum Beispiel Streaming-Dienste oder Social-Media-Plattformen, eine deutlich höhere Bandbreite. Und dieser Trend setzt sich fort. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaseranschlüsse.


Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten. Verbraucher:innen sollten sich daher genau über die unterschiedlichen Kostenmodelle informieren.  


Was ist ein „echter“ Glasfaseranschluss? Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter:innen von Kabelnetzunternehmen immer wieder, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung und trägt den Namen „Fiber to the home“ („FTTH“, deutsch: „Glasfaser nach Hause“).

Andere Angebote wie „Fiber to the curb“ („FTTC“, „bis an den Bordstein) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit ausbremst.  


Was ist eine Ausbauquote?  
Anbieter bauen sehr häufig nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel entsprechende Verträge vor Beginn des Ausbaus abschließt. Wird die Quote nicht erreicht, so werden die Verträge meist storniert. Vor Vertragsschluss sollten Interessierte prüfen, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt, was passiert, wenn nicht ausgebaut wird oder der Beginn sich verzögert.


Wird der Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis“ gelegt"?
In diesem Fall sollte geprüft werden, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn endgültig klar ist, dass durch das Unternehmen ein Glasfaserausbau nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt stattfinden wird.  

Welcher Tarif ist für mich sinnvoll? Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download und Upload. Je nach den persönlichen Nutzungsgewohnheiten, kann der individuelle Bedarf stark variieren. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistung benötigt wird, sollte beim Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit.

Wer hingegen zu Beginn einen „überdimensionierten“ Tarif wählt, bekommt ein „Downgrade“ auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Vorsicht ist bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten geboten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.  


Aufdringliche Haustürvertreter:innen
Verbraucher:innen berichten immer wieder von aufdringlichen Vertreter:innen, die sie an der Haustüre zu einem Vertragsschluss drängen wollen. Mitunter werden den Verbraucher:innen sogar glatte Lügen aufgetischt, zum Beispiel, dass das Internet ansonsten bald nicht mehr funktioniere, wenn man keinen neuen Vertrag schließe. Derartige Mitteilungen gibt einzig der aktuelle Anbieter in schriftlicher Form aus, aber keinesfalls an der Haustür.

Wir empfehlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Besser ist es, sich ein Angebot nach dem Gespräch schriftlich zuschicken zu lassen, um in Ruhe Vertragsbedingungen und Preise zu vergleichen.  


Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?
Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, haben Verbraucher:innen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, kann er nicht widerrufen werden. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den entsprechenden Kündigungsklauseln ab."  

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zum Thema unter www.verbraucherzentrale.nrw/glasfaseranschluss   Kompetenzzentrum Gigabit.NRW: www.gigabit.nrw.de


Klimaschutz im Blumentopf   
Duisburg, 14. März 2024 - Narzissen, Stiefmütterchen, Primeln oder Traubenhyazinthen bringen im Frühling Farbe in den Blumenkasten oder in den Garten. Es ist Pflanzsaison und damit steigt auch die Nachfrage nach Blumenerde. Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen laut Umweltbundesamt jedoch überwiegend aus Torf – bis zu 90 Prozent. Dieser wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Dadurch werden Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerstört und der im Moor gespeicherte Kohlenstoff freigesetzt.


Als Treibhausgas CO2 belastet er das Klima.   Hobbygärtner:innen sollten daher zu torffreien Produkten greifen. „Diese müssen mit dem Hinweis ,ohne Torf‘ oder ,torffrei‘ versehen sein. Begriffe wie ,torfreduziert‘, ,torfarm‘ oder ,Bio-Blumenerde‘ bedeuten nicht, dass kein Torf enthalten ist. Im Zweifel sollte man sich die Liste der Inhaltsstoffe ansehen“, rät Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW. Meist werden Holz- oder Kokosfasern mit Zusätzen wie Sand, Lavagranulat oder Tonminerale zur Versorgung der Pflanzen eingesetzt.  


Anstatt Blumenerde aus dem Handel kann man auch Kompost – entweder selbst angelegt oder aus einer regionalen Kompostierungsanlage – zum Pflanzen verwenden.   Weitere Tipps zum ökologischen Gärtnern hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13643  

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert unter www.torffrei.info  




Verbraucherzentrale NRW: kostenloser digitaler Selbstlernkurs "Energie clever nutzen"

Duisburg, 2. März 2024 - Die Verbraucherzentrale NRW startet anlässlich des Weltenergiespartags am 05.03.2024 mit dem digitalen Selbstlernkurs "Meine Wohnung - Energie clever nutzen!". Der Kurs beginnt am 11.03.2024. Er soll motivieren, die "eigene Energiewende" anzugehen, Energie zu sparen oder den ersten Schritt Richtung Photovoltaik zu gehen.


Die Teilnehmenden sollen lernen, wie sie Energie sparen und auch produzieren können! Sie sollen motiviert werden, sich aktiv mit den Möglichkeiten und Chancen des Energiesparens zu beschäftigen. Durch effiziente Tipps können sie ihr neues Wissen direkt in die Praxis umsetzen.  Der kostenlose Kurs läuft vier Wochen. Er besteht aus insgesamt vier verschiedenen Lerneinheiten zu den Themen Heizenergie sparen, Strom sparen, Strom- und Gasanbieterwechsel und Steckersolar-Geräte. Pro Woche gibt es eine neue Lerneinheit.


Neben Informationen zu den Themen erhalten die Teilnehmenden Übungen, die sie eigenständig bearbeiten können. Die Bearbeitungszeit der Übungen beträgt pro Lerneinheit schätzungsweise zwischen 15 und 30 Minuten. Nach Ende des Kurses findet am Freitag, den 12. April 2024, um 15 Uhr ein einstündiger Online-Talk statt. Dieser wird alle vier Themen des Selbstlernkurses aufgreifen.

Der Selbstlernkurs richtet sich an interessierte Erwachsene (durch das Thema angesprochen, persönlicher Nutzen), Mieter*innen, Digital-Affine, aber auch an helfende Hände (Multiplikator*innen oder Privatpersonen, die andere Menschen dabei unterstützen). Die Anmeldung ist ab sofort möglich unter: 
https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie-clever-nutzen 

Februar 2024

Ratgeber „Photovoltaik“ - Autark im eigenen Haus
Duisburg, 22. Februar 2024 - Jede Kilowattstunde, die von einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erzeugt und selbst verbraucht wird, spart den Einkauf beim Stromversorger – und damit Kosten. Im Durchschnitt wird der Strombezug aus dem Netz von 4.500 auf 1.500 Kilowattstunden gesenkt. Das zeigen aktuelle Zahlen der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, die die Betriebsdaten von 100 Systemen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet hat.


Doch ob das auch in der eigenen Immobilie gelingt? Wie viel Autarkie ist beim eigenen Haustyp und am jeweiligen Standort drin? Der „Ratgeber Photovoltaik Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale lotst zur systematischen Analyse. Schritt für Schritt führt er durch Technik und Kalkulationen auf dem Weg zum soliden Stromlieferanten auf dem Dach.


Wie funktionieren Solarzellen und Module?
Was können Batteriespeicher?
Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten?

Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Wie viel Energie mit einer Photovoltaik-Anlage geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Wissenswertes zur Einspeisevergütung sowie ein Überblick zu Zuschüssen und Förderkrediten helfen bei der Entscheidung, ob und wie sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet.


Wichtige Größe hierbei: Lohnt ein Batteriespeicher und wie groß muss er dimensioniert sein? Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Von der Planung über das Einholen von Angeboten bis hin zur Installation und Inbetriebnahme unterstützt das Buch beim Einstieg ins Geschäft mit der Sonne.


Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555.



Pfand zurück auch für zerdrückte Flaschen und Dosen  
Verbraucherzentrale NRW gibt Antworten zum Einwegpfand  
Duisburg, 15. Februar 2024 - Seit 1. Januar 2024 wird auch auf Milch- und Milchmixgetränke, die in Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen verkauft werden, das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben. Dies betrifft neben reiner Milch zum Beispiel auch Kakao und Kaffeegetränke mit mehr als 50 Prozent Milchanteil sowie trinkbaren Joghurt und Kefir. Die gesetzliche Pfandpflicht gilt damit jetzt für nahezu alle Getränke in Einwegflaschen und -dosen.


„Das verringert das Rätseln, für welche Verpackung denn nun Pfand fällig wird und für welche nicht und sollte auch dazu führen, dass weniger Flaschen und Dosen in der Umwelt landen. Allerdings sind Probleme bei der Rückgabe und der Pfanderstattung immer wieder ein Ärgernis bei Verbraucher:innen”, so Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW. Er erklärt die wichtigsten Regeln rund ums Einwegpfand.    


Wie erkennt man pfandpflichtige Einwegflaschen und -dosen?
Einwegverpackungen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Die Abfüller kennzeichnen sie mit dem Zeichen des Deutschen Pfandsystems (Flasche, Dose und Pfeil) und einem EAN-Code (Strichcode).  


Wo können Einwegverpackungen zurückgegeben werden?
Pfandpflichtige Flaschen und Dosen können in jeder Verkaufsstelle zurückgeben werden, die selbst Einweg-Verpackungen aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft worden sind.

Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter, wie etwa Kioske oder kleinere Tankstellen: Sie müssen ausschließlich Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.  


Was ist mit „verbeulten“ Flaschen und Dosen?
Die Rückgabe von pfandpflichtigen Verpackungen erfolgt meist an Automaten. Das funktioniert jedoch nur, wenn Dosen und Flaschen nicht zerdrückt und Pfandzeichen und Strichcode gut erkennbar sind. Erkennt der Automat beispielsweise wegen Beschädigungen die pfandpflichtige Einwegverpackung nicht, muss das Personal diese manuell annehmen und das Pfand erstatten. Das bestätigte 2023 auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat.


Fehlen allerdings Pfandzeichen und EAN-Code, wird es schwierig, die Verpackung als pfandpflichtig zu identifizieren. Das Verkaufspersonal kann eventuell an einer eindeutigen Flaschenform oder einem Prägungsmerkmal (oft bei Eigenmarken) erkennen, dass es sich um eine Einwegpfand-Verpackung handelt.  


Gibt es ein Verfallsdatum für Pfandbons?
Rechtlich sind Pfandbons aus dem Rückgabeautomaten genau wie Gutscheine drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem sie gedruckt wurden. Die Auszahlung der Pfandsumme ist auch nicht an einen Neukauf gebunden. Das Recht, die Bons in einem anderen Geschäft einzulösen als dort, wo die Verpackungen in den Automaten gegeben wurden, haben Kund:innen allerdings nicht.  


Was tun, wenn Rücknahme und Pfanderstattung verweigert wer-den?
Wenn es Probleme bei der Pfandrückgabe oder beim Einlösen von Pfandbons gibt, sollten Verbraucher:innen sich zunächst an die Geschäfts- oder Filialleitung wenden. Sollten sie damit keinen Erfolg haben, können sie die Untere Abfallbehörde der Kommune informieren. Die Verbraucherzentrale NRW hält dafür einen Musterbrief bereit.  


Alle Fragen rund ums Einwegpfand beantwortet die Verbraucherzentrale NRW www.verbraucherzentrale.nrw/node/11505  




Rosenmontag, den 12.02.2024, ist die Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW e. V. geschlossen.  
Kostenlose Informationen finden Verbraucher auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.nrw.


Wann eine Gebühr für abgesagte Arzttermine rechtens ist  
5. Februar 2024 - Ob Patient:innen Ausfallhonorare zahlen müssen, hängt vor allem von der Art der Praxis ab   Eine Patientin aus Mönchengladbach staunte nicht schlecht, als sie an der Tür zur chirurgischen Praxis diesen Aushang las: „Bei kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen halten wir uns das Recht vor, Ihnen keine weiteren Termine mehr zu vergeben.“ Weit verbreitet ist es, dass Arztpraxen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen. Ist das zulässig? Ja, teilweise, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.


Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich geurteilt, so dass keine allgemein gültige Rechtsgrundlage existiert. Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig. Schwierig werden kann eine Absage, wenn Arztpraxen nur noch elektronisch oder per „Doctolib“ oder ähnlichen Apps erreichbar sind oder die Arztpraxis aufgrund des versäumten Termins keinen neuen Termin mehr vereinbaren möchte.    


Wann ist ein Ausfallhonorar zulässig? Rechtlich gesehen handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis um einen Behandlungsvertrag (§ 630a BGB). Dieser verpflichtet Ärzt:innen zur vereinbarten Behandlung und Patient:innen zur Bezahlung, falls die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt. Aus ärztlicher Sicht kann es den Praxisablauf erheblich durcheinanderbringen, wenn Patient:innen einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen.


In bestimmten Konstellationen dürfen Arztpraxen ein Ausfallhonorar für kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine verlangen. Entscheidend ist vor allem die Art der Praxisorganisation. Gerade sehr spezialisierte Praxen mit wochenlangen Wartezeiten auf neue Termine wie etwa die oben genannte Praxis für Gefäßchirurgie oder reine Bestellpraxen dürfen Ausfallhonorare berechnen.


Das gleiche gilt für Eingriffe, die vorbereitet werden müssen oder für die besonderes Personal nötig ist, etwa bei ambulanten Operationen. Arztpraxen mit vollen Wartezimmern haben dagegen in der Regel keine Probleme, frei gewordene Termine neu zu besetzen.  


Dürfen Arztpraxen überhaupt Patient:innen ablehnen? Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn kein Notfall vorliegt. Ärzt:innen mit Kassenzulassung brauchen jedoch einen triftigen Grund für die Behandlungsablehnung, denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Ein zulässiger Grund ist eine Überlastung der Praxis. Praxen mit Kassenzulassung müssen nicht über ihr Kassen-Soll hinaus Patienten annehmen. Ob allerdings ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage einen triftigen Grund darstellt, ist nicht geregelt.


Aus Patientensicht gilt: Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis schon längere Zeit bestand und es sich um eine einmalige kurzfristige Absage handelt, ist das anders zu bewerten als bei Neupatient:innen, die wiederholt unentschuldigt nicht erscheinen. Auch ein triftiger Grund wie eine kurzfristige akute Erkrankung sollte nicht zu einer Gebühr führen.  


Was gilt, wenn die Praxis nicht erreichbar ist?
Manche Praxen sind heutzutage schlecht telefonisch erreichbar, manche vergeben vor allem oder ausschließlich Online-Termine. Gerade ältere Patient:innen, die Online-Buchungssysteme wie „Doctolib“ oder anderes nicht nutzen können oder wollen, sind dann benachteiligt, sowohl bei der Terminanfrage als auch bei einer Absage. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können, so früh wie möglich abzusagen, entweder telefonisch oder per E-Mail, Ist eine E-Mail nicht möglich, kann man Verwandte oder Freunde bitten, stellvertretend abzusagen.


Wird eine Gebühr fällig, müssen nicht nur privat Versicherte, sondern auch gesetzlich versicherte Patient:innen diese selbst bezahlen. Die Krankenkassen kommen dafür nicht auf.


Mehr zu Ausfallhonoraren in Arztpraxen unter www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/node/13939  

Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ - Fundament für solide Planung
Duisburg, 5. Februar 2024 - Der Hausbau auf einem eigenen Grundstück – für viele Bauwillige ist das nach wie vor die Wunschvorstellung, wenn sie ihr künftiges Zuhause planen. Während die Risiken einer Finanzierung, die über den Kopf wachsen kann, zumeist in die Überlegungen einbezogen werden, bleiben mögliche Kostenrisiken, die sich aus dem Kleingedruckten der Kauf- und Werkverträge ergeben können, häufig unbedacht. Erklärlich, denn die meisten wagen sich nur einmal im Leben an das komplexe Hausbau-Vorhaben heran.


Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ der Verbraucherzentrale bietet den passenden Werkzeugkasten, mit dem auch Laien prüfen können, ob alle wesentlichen Details in Planungen, Baubeschreibungen und Verträgen geregelt und vereinbart sind. Über 160 Checkblätter helfen, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.  


Ob ein Fertighaus gekauft, ein schlüsselfertiges Massivhaus oder das neue Heim individuell mit einem Architekten gebaut wird: Sowohl in der Planungs- wie auch in der Ausführungsphase stehen viele Entscheidungen an. Aber ist im Vertrag auch alles so geregelt, dass keine unerwarteten Kosten anfallen? Was tun, wenn in Baubeschreibungen Leistungen fehlen? Haben Architekten alle Materialien in ihrer Ausschreibung ausreichend berücksichtigt?


Der Ratgeber gibt Hilfestellungen, um kostenträchtige Vertragskonstellationen ausfindig zu machen, deren Risiken zu erkennen und durch entsprechende Vereinbarungen zu minimieren. Die Checkblätter für die verschiedenen Planungs- und Baufortschritte sind dabei eine hilfreiche Unterstützung bei der „Bauaufsicht“."  


Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ hat 352 Seiten und kostet 34,90 Euro.    
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Durchblick bei Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung   Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf bei der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zu achten ist  
2. Februar 2024 - Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit dem 1. Januar 2024 neu aufgestellt. Dabei gelten jetzt höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade und Decken werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.


„Grundsätzlich gilt, dass die Förderanträge zuerst gestellt werden müssen und zusätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegt“, sagt Günter Neunert, Experte für Förderprogramme bei der Verbraucherzentrale NRW.


„Bei dem neuen Bundesprogramm zum Heizungstausch können Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern allerdings schon jetzt ihre Installationsunternehmen beauftragen und den Förderantrag nachreichen“. Die entsprechenden Anträge können ab dem 27. Februar gestellt werden. Weitere Informationen rund um die neue Bundesförderung (BEG EM) hat die Verbraucherzentrale NRW in sechs Tipps zusammengestellt.  


Neue Aufteilung der Förderbereiche bei der Zuschussförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat eine neue Aufteilung der Förderbereiche bei der Zuschussförderung vorgenommen. Die Förderung von Heizungsanlagen ist nun weitgehend der KfW-Bank (KfW) zugeordnet. Fördermaßmaßnahmen rund um die Gebäudehülle, beispielsweise am Dach, der Fassade oder den Decken, liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die jeweiligen Förderbedingungen und entsprechende Anträge finden sich im Internet beim BAFA und der KfW.  


Erhöhte Förderung für den Heizungstausch
Für die meisten neuen Heizungen, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) entsprechen, gibt es ab 2024 einen einheitlichen Basisförderungssatz von 30 Prozent. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent erhältlich.


Bei Biomasseheizungen wie beispielsweise Pelletheizungen wird ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn besonders wenig Feinstaub im Abgas vorhanden ist. Zusätzlich kann ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis 31. Dezember 2028 für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen bezogen werden. Ab 1. Januar 2028 sinkt dieser Bonus auf 17 Prozent und dann alle zwei Jahre um jeweils drei Prozent. Ergänzt wird die neue Förderung beim Heizungstausch um einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Als Nachweis wird ein Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Alle Förderungsboni können bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent zusammen beantragt werden.  


 
Übergangsregelung bei Heizungsförderung beachten
Die Antragsstellung für die neue Heizungsförderung bei der KfW wird voraussichtlich zum 27. Februar starten. Hierzu gilt aber eine Übergangsregelung: Verbraucher:innen können ihre förderfähige Heizungsmodernisierung bereits in Auftrag geben und umsetzen. Der Förderantrag kann in diesen Fällen nachträglich gestellt werden. Diese Übergangsregelung ist befristet. Wird bis zum 31. August 2024 ein Heizungstausch beauftragt, kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 gestellt werden.  

Förderung weiterer Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent
Für die energetische Sanierung des Daches, der Hausfassade, Gebäudedecken sowie der Heizungsoptimierung ist auch künftig eine Förderung bis maximal 20 Prozent möglich. Diese setzt sich aus 15 Prozent Grundförderung plus 5-prozentigem Bonus bei Vorliegen eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) zusammen. Die maximal förderfähigen Ausgaben für entsprechende Maßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne diesen. Die Antragsstellung ist beim BAFA seit 1. Januar 2024 möglich.  

Neuer zinsverbilligter Ergänzungskredit
Das neue Bundes-Förderprogramm BEG EM bietet ein ergänzendes Kreditangebot von bis 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit für private Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Die Voraussetzung für die Nutzung des Ergänzungskredites ist eine Zuschusszusage (Heizungstausch) der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid (sonstige Effizienzmaßnahmen) des BAFA. Der zinsverbilligte Ergänzungskredit kann bei einem Finanzierungspartner wie beispielsweise der Hausbank beantragt werden.  


Fördermaßnahmen erfolgreich durchführen
Liegt der Zuwendungsbescheid der Förderung vor, sind die Maßnahmen bis zu einem bestimmten Datum auszuführen und der Förderstelle fristgerecht online nachzuweisen. Für die Zuschussförderung gilt ein Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Bei der Kreditförderung gilt eine Abruffrist von zwölf Monaten. Ein Verwendungsnachweis, einschließlich aller erforderlichen Unterlagen, ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens aber sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraum, einzureichen.

Die Bundeszuschüsse sind zudem an technische Mindestanforderungen (TMA) geknüpft. Diese stehen in den Anlagen der Förderrichtlinien und sind bei der Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe zwingend zu beachten. Die Fördersummen pro Gebäude und Kalenderjahr sind bundesseitig gedeckelt. Möchte man mehrere Sanierungsmaßnahmen durchführen und die volle Förderung erhalten, lassen sich die Bauvorhaben auf zwei Kalenderjahre verteilen. Bei der Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen wird die Fördersumme allerdings nur einmalig im bewilligten Kalenderjahr gewährt.  

Informationen zu Förderprogrammen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/43745  
Allgemeine Informationen zum Thema Energie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie


Januar 2024

Wussten Sie schon,  …, dass Gewürzmühlen aus Kunststoff Mikroplastik ins Essen rieseln lassen?  
Duisburg, 25. Januar 2024 - Sie sind in Supermärkten, Discountern und sogar in Bioläden zu finden: Salz- und Gewürzmühlen aus durchsichtigem Plastik – oft nicht wiederbefüllbar. „Nicht nur aus ökologischer Sicht sind diese Wegwerf-Mühlen fragwürdig“, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW.


Denn Wissenschaftler:innen der Uni Münster und des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Münster Emscher Lippe wiesen nach, dass Plastikmühlen neben dem Salz, das – wie viele Speisesalze – im ungemahlenen Zustand bereits Mikroplastikpartikel enthielt, noch zusätzliches Mikroplastik ins Essen rieseln lassen. Sie verglichen drei Mühlen mit Kunststoffmahlwerk mit zwei wiederbefüllbaren Mühlen, die ein Keramikmahlwerk, aber auch Kunststoffkomponenten hatten.


Vor allem bei den beiden Plastikmühlen aus dem Kunststoff POM (Polyoxymethylen) lag die Zahl der insgesamt nachgewiesenen Mikroplastikpartikel im gemahlenen Salz besonders hoch: Sie befand sich im Bereich von mehreren Tausend Partikeln pro 100 Milligramm gemahlenem Salz.  


Welche gesundheitlichen Folgen die Aufnahme von Mikroplastik über die Nahrung hat, ist derzeit Gegenstand der Forschung. Studien weisen darauf hin, dass Mikroplastik unter anderem Entzündungen im Körper verursachen kann. Wiederbefüllbare Salz-, Pfeffer- und Gewürzmühlen, deren Mahlwerk möglichst keine Kunststoffkomponenten hat, oder Küchenmörser sind daher in Bezug auf Mikroplastik und Abfallvermeidung die bessere Alternative, um Salz und Gewürze zu zerkleinern.  

Informationen rund um Plastik und Mikroplastik sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/26549  



Aktualisierter Ratgeber „Handbuch Pflege“ 2024 bringt viele Verbesserungen für Pflegebedürftige  
Duisburg, 23. Januar 2024 - Das Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden Anfang 2024 um 5 Prozent erhöht. Zudem kann sich, wer in einem Pflegeheim wohnt, über höhere Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten freuen. Und im Jahresverlauf stehen weitere Verbesserungen für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene an. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige bei den vielen Änderungen den Durchblick behalten, hat das aktualisierte „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale alle wichtigen Neuerungen parat.


Unverändert jedoch: Die bewährten Checklisten und Formulare, um die passenden Pflegeleistungen auszuwählen und richtig zu beantragen. Nach wie vor gilt: Wenn Pflege notwendig wird, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen und dieser Termin will gut vorbereitet sein.


Das Handbuch steht dabei nicht nur praktisch zur Seite, sondern erläutert auch verständlich Begutachtungskriterien und die Leistungen der Pflegeversicherung. In einem eigenen Kapitel ist zu erfahren, was bei der Unterstützung durch ausländische Betreuungskräfte zu beachten ist.


Der Formularteil des Buchs enthält hilfreiche Musterschreiben. Die lotsen nicht nur durch den Antragsdschungel, sondern bieten auch Formulierungshilfen, etwa für einen Widerspruch gegen die Einstufung in einen Pflegegrad oder um beim Arbeitgeber die Freistellung zur Begleitung eines todkranken nahen Angehörigen zu beantragen. Alle Formulare wie auch Checklisten lassen sich heraustrennen und archivieren – oder alternativ online ausfüllen und ausdrucken."  


Der Ratgeber „Handbuch Pflege“ hat 198 Seiten und kostet 18,- Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige nun leichter
Weniger Hürden für ehrenamtliche Unterstützung Seit Jahresbeginn ist es für pflegebedürftige Menschen in NRW einfacher, Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abzurechnen. Denn die Voraussetzungen dafür, wer diese Hilfe gegen Geld erbringen darf, sind vereinfacht worden. Ein Kurs ist nicht mehr verpflichtend.  


Weniger Hürden bei der Nachbarschaftshilfe: Seit dem 1. Januar 2024 gelten weniger strenge Voraussetzungen für die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Zur Nachbarschaftshilfe zählt zum Beispiel, pflegebedürftige Menschen regelmäßig beim Einkaufen, Kochen, bei Arzt- und Behördengängen oder bei Ausflügen zu unterstützten. Dafür kann der Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Neu ist, dass Helfende gegenüber der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person die Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs oder an einem Pflegekurs nicht mehr zwingend nachweisen müssen.


Es reicht, das Informationsangebot bzw. die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen. Sie ist auf der Seite www.nachbarschaftshilfe.nrw als Online-Version oder als Papier-Version beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erhältlich. Die ehrenamtliche Unterstützung im Alltag kann von Personen in der Nachbarschaft, von Freunden oder zum Beispiel den Mitgliedern von Vereinen oder Kirchengemeinden geleistet werden.


Helfenden kann über den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Wer keine Nachbarschaftshilfe erbringen darf: Wer gegenüber der Pflegekasse offiziell als Pflegeperson eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad benannt ist, kann nicht gleichzeitig Nachbarschaftshilfe erbringen und von dieser Person den Entlastungsbetrag erhalten.


Das hat das zuständige Gesundheitsministerium des Landes NRW zum Jahreswechsel noch einmal klargestellt. Was sonst noch zu beachten ist: Die Hilfe muss ehrenamtlich erfolgen und darf nur für eine Person erbracht werden. Helfer:innen dürfen nicht mit der betreuten Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister). Ebenfalls dürfen sie nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt leben.


Wie Nachbarschaftshilfe abgerechnet wird: Der Nachweis gegenüber der Pflegekasse erfolgt über ein Musterformular, das auf Antrag bei der eigenen Pflegekasse oder auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Auf dem Formular kann für einen definierten Zeitraum der Name des Helfenden und die Stundenzahl eingetragen werden. Eine detaillierte Auflistung der Hilfe-Arbeiten ist nicht nötig. Es reicht, das Datum, den Betrag und als Leistungsbezeichnung „Unterstützung im Alltag“ anzugeben.


Für etwaige Nachfragen durch die Pflegekasse sollten die erbrachten Tätigkeiten aber kurz dokumentiert und gegebenenfalls begründet werden können. Maximal sind 125 Euro pro Monat verfügbar. Leistungen eines Jahres können bis Ende Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden."  

Mehr zur Nachbarschaftshilfe gibt es hier: www.pflegewegweiser-nrw.de/neues-zur-qualifikation-nachbarschaftshilfe  
Musterformular der Verbraucherzentrale NRW für die Einreichung von Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65314   Bei Fragen rund um die Pflege hilft der Pflegewegweiser NRW, ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW. Die kostenfreie Hotline ist jetzt täglich eine Stunde länger erreichbar unter 0800 40 40 044 (montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 - 13.00 Uhr und donnerstags von 13.00 - 17.00 Uhr: www.pflegewegweiser-nrw.de   Ratgeber „Handbuch Pflege“ (Neuauflage) im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/handbuch-pflege-46009130  



Was schwimmt denn da im Rohr? Ein kleiner Fisch reist durchs Abwasser
Duisburg, 18. Januar 2024 - Bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg gibt es kostenlos ein Wimmelbüchlein für Kinder zum Thema Abwasser. Wie funktioniert eigentlich unser Wasserkreislauf und wie eine Kläranlage? Was verursachen Essensreste, die über den Abfluss entsorgt werden? Und was können wir dazu beitragen, dass unsere Umwelt lebenswert bleibt?


Wer kindgerechte Antworten auf diese und weitere Fragen sucht, kann sie in der Wimmelgeschichte „ABinsWASSER“ finden. Das spannende kleine Büchlein für Kita-, Vor- und Grundschulkinder gibt es kostenlos auf Nachfrage bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg solange der Vorrat reicht.  


Die von Nadine Laube liebevoll illustrierte Wimmelgeschichte beschreibt die abenteuerliche Reise eines kleinen Fisches. Er möchte herausfinden, warum der See so trüb und farblos geworden ist und seine Freunde krank sind. Dafür bereist er Orte, an denen Wasser in unterschiedlicher Art und Weise genutzt und verbraucht wird. Der kleine Fisch zeigt Kindern die Probleme urbaner Siedlungsstrukturen: Falsch entsorgter Müll verstopft die Kanalisation und mindert die Funktion von Kläranlagen. Regen kann nicht mehr abfließen und führt zu Überflutungen. Und auch der Mehrwert des nachhaltigen Konsums kommt zur Sprache.


Harald Rahlke, Verbraucherberater der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg liegt besonders die frühkindliche Aufklärung am Herzen: „Kinder interessieren sich sehr für ihre Umwelt. Auch das Thema Nachhaltigkeit begleitet sie schon früh. Mit diesem Büchlein möchten wir kindgerechte Anregungen für einen bewussteren Umgang mit dem Abwasser zu Hause mitgeben.“  


Wie klassische Wimmelbücher kommt auch dieses handliche Exemplar ganz ohne Text aus. Da es jedoch technisch komplexe Sachverhalte wie Kläranlagen und Kanalsanierungen anspricht, gibt es begleitendes Infomaterial. So können Eltern und Erziehungsberechtigte die Fragen der Kinder umfassend beantworten. Über den QR-Code auf der Buchrückseite gelangt man zur Info-Seite und kann die Darstellungen in einfacher Sprache nachlesen."    

Kostenlose Beratung Fragen zum Abwasser beantwortet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen einer kostenlosen Beratung unter der Rufnummer 0211/3809 300 (montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an abwasser@verbraucherzentrale.nrw
Weitere Informationen und Links   www.abwasser-beratung.nrw



Gut versichert gegen Schäden durch Überschwemmung  
Welche Versicherungen wann vor hohen Eigenkosten schützen  

Duisburg, 05. Januar 2024 - Vorhergesagter Dauerregen lässt die ohnehin angespannte Hochwasserlage nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in einigen Regionen von NRW nicht zur Ruhe kommen. Selbst wenn die eigenen vier Wände bisher verschont blieben: Wer nicht das Risiko eingehen möchte, auf Folgekosten durch Überschwemmung sitzen zu bleiben, sollte über das Abschließen einer Elementarschadenversicherung nachdenken. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Versicherungen wann den richtigen Schutz bieten.  


Die erweiterte Wohngebäudeversicherung
In der Regel schließen Hauseigentümer eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung erweitert, kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter oder bei Überflutung unter Wasser steht.


Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wird die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.  


Die erweiterte Hausratversicherung
Die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, deckt nicht automatisch auch Schäden durch eindringendes Wasser ab. Jedoch kann diese auch um Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber sparen, solange sich die Gegenstände in sicheren, höheren Etagen befinden.  


Wann die Versicherung greift
Meist greift der Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss des Vertrages. Der Beitrag muss zwar sofort entrichtet werden, der Versicherungsschutz besteht aber erst nach einer Wartezeit. Diese legen die Versicherer individuell fest – oft zwischen zwei und sechs Monaten. Die Wartezeit soll verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird.  


Wann die Versicherung nicht zahlt
Wenn es durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür hereinregnet, greifen Haus- und Wohngebäudeversicherung nicht. Deshalb sollten Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen werden. Aber auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden. Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen. Nicht versichert sind das Eindringen von Grundwasser und Schäden durch Sturmfluten.  


Weiterführende Infos und Links: Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45 Euro. www.verbraucherzentrale.nrw/node/1445