März 2025
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„Ratgeber Photovoltaik“ „Solarspitzen“ in Batterie
zwischenspeichern
Duisburg, 24. März 2025 - Im Jahr 2024 waren
hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und
Grundstücken installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des
im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3
Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte
Menge an Solarenergie in einem Monat.
Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An sonnigen
Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht
wird, sodass an der Strombörse ein negativer Preis erzielt
wird. Ein Batteriespeicher und ein intelligentes
Energiemanagement sind daher der Schlüssel für den optimalen
Einsatz der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort
maßgeschneiderten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber
Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“
der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage
erschienen, bietet er aktuell Wissenswertes von A wie
Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.
Wie funktionieren Solarzellen und Module?
Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten?
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem
Dach erklärt. Ende Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche
neue Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen beschlossen:
Der Einsatz von modernen Zählern wird vorangetrieben,
Solarspitzen sollen intelligent zwischengespeichert werden.
Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage stellen sich
damit anders dar als vor der Gesetzesänderung. Mit
ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das
Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie
dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu
Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für die
Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und erfolgreichen
Umsetzung der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher
für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als
E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 /
91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg am
26.03.2025 ganztägig nicht erreichbar
Duisburg, 21. März 2025 - "Die Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
30, ist wegen einer internen Veranstaltung am Mittwoch, den
26.03.2025, weder persönlich noch telefonisch oder per Mail
erreichbar.
Am Donnerstag, den 27.03.2025, sind die Berater:Innen dann
wie gewohnt wieder für die Anliegen aller ratsuchenden
Bürger:Innen da.
Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz“: Zutaten fürs Kochen
und Genießen – und nebenbei die Umwelt schonen
Duisburg, 19. März 2025 - Weniger Flugreisen. Das
Auto öfter mal stehen lassen. Sparsam mit Energie umgehen.
Das sind häufig genannte Vorsätze, wenn es um praktischen
Klimaschutz geht. Eher weniger im Blick ist jedoch, dass die
Umwelt auch ganz einfach mit Einkaufskorb und Kochtopf
geschont werden kann. Vorausschauende Planung, damit weniger
Lebensmittel weggeworfen werden, ist zum Beispiel ein
Baustein.

Der Kauf regionaler Produkte erspart energieintensive
Transportwege. Und wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf
dem Speiseplan stehen, sitzt Klimaschutz ganz von selbst mit
am Essenstisch. Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der
Verbraucherzentrale hat die passenden Zutaten, wie Kochen,
Genießen und Umwelt schonen gelingt.
70 erprobte Rezepte machen hierauf Appetit. Was haben Käse
und Flugobst mit dem Klima zu tun? Was sagt das Label
„klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus? Dürfen Fleisch und
Eier weiter auf den Teller?
Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet,
klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte
Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss.
An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die
Ökobilanz schon verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche
Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch
Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.
Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende
Gerichte auf den Tisch: Wer sich für den nahenden Frühling
schon mal was vormerken will, hat zum Beispiel die Wahl
zwischen Sesamspargel und Kartoffeln aus dem Ofen,
Rhabarber-Crumble oder Kichererbsencurry mit Spinat.
Das Buch zeigt außerdem, wie gute Planung hilft,
Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische
Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen
Energie und somit auch bares Geld sparen kann."
Der Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz. Kochen, genießen,
Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als
E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter0211 /
91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die Hausratversicherung
aus?
Verbraucherzentrale NRW: Die passende Versicherung
hängt vom Wert des Fahrrads ab. Ob klassisches Citybike oder
modernes E-Bike – wer viel Geld in sein Fahrrad investiert,
sollte sich Gedanken um die passende Absicherung machen.
Besonders E-Bikes haben ihren Preis: Modelle mit guter
Ausstattung kosten schnell mehrere tausend Euro – und werden
immer häufiger gestohlen.
„Die Hausratversicherungen bieten für solche Werte in der
Regel keinen ausreichenden Schutz”, sagt Elke Weidenbach,
Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
„Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die
sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig
draußen abgestellt wird. Die Versicherungen bieten
allerdings sehr unterschiedliche Leistungen und kosten auch
unterschiedlich viel. Ein gründlicher Vergleich der Angebote
ist daher wichtig.”
•
Das bietet die Hausratversicherung:
Fahrräder sind in einer Hausratversicherung nur gegen
Einbruchdieb-stahl versichert. Das bedeutet, dass das
Fahrrad aus der Wohnung, dem verschlossenen Keller oder aus
einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein muss.
Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, also auch
nachts. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal
250 Watt sind mitversichert. Kann das Fahrrad laut
Mietvertrag in einem gemeinschaftlichen, abgeschlossenen
Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet,
diesen zu nutzen. Das Rad sollte auch dort mit einem
eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden.
•
Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt:
Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen
Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in
Hausratversicherungen nicht enthalten. In einigen
Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz
außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6
Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum
Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man
besucht hat.
Allerdings muss das Fahrrad dann gegen Diebstahl gesichert
worden sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind
eventuell nicht ausreichend. Diesen Fall des „einfachen
Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen
Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“
versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für
hochpreisige Fahrräder und wenn die Summe der bestehenden
Hausratversicherung dafür ausreicht.
•
Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt:
Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert
des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad
in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings
eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der
Schaden in voller Höhe ersetzt.
Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro
und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent,
erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch
zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt
werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.
•
Was eine Fahrradversicherung leisten sollte:
Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine
Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer
und müssen pro Fahrrad abgeschlossen werden. Jahresbeiträge
zwischen 72 und 220 Euro können für ein 1500-Euro-Rad
anfallen. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen
den Anbietern sind enorm.
Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte
darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt
sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder
Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem
Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine
Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung
vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss
vorgeschrieben?
Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert
sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl
und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall-
und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits-
und Elektronikschäden oder Ähnliches."
Mehr zum richtigen Versicherungsschutz für Fahrräder unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13647
Käuferschutz – alles gut? Verbraucherzentrale NRW zeigt die
Probleme beim Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay
auf
Duisburg, 13. März 2025 -
Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird
inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon
Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen
durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In der
Beratungsstelle Duisburg sind Beschwerden über die
Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung.
„Verbraucher:innen sollten sich durch den Käuferschutz nicht
in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen
Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen
ab. Die Betroffenen kommen dann in unsere Beratung, weil sie
weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld
zurückbekommen“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle Duisburg. Anlässlich des
Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Beratungsstelle
über die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Einkauf
auf und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.
•
Nicht immer greift der Käuferschutz
Zahlungsdienstleister bewerben ihren Käuferschutz oft mit
vollmundigen Versprechen, doch im Kleingedruckten sind viele
Ausnahmen aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht
greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch nicht
bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein
Zahlungsdienstleister die Rückerstattung ablehnt.
PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen beispielsweise
digitale Produkte wie Apps, Musikdownloads oder E-Books vom
Käuferschutz aus, ebenso wie Gutscheine oder
Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht,
entscheiden sie nach eigenem Ermessen und nicht immer
zugunsten der Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung
bestimmter Fristen verlangen sie oft viele Nachweise, die
die Erstattung für Verbraucher:innen erschweren.
•
Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche Rechte
Käuferschutzprogramme sind freiwillige Leistungen der
Zahlungsdienstleister, deren Bedingungen sie selber
festlegen. Oft kann es für Verbraucher:innen einfacher sein,
ihre gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler geltend zu
machen. Denn der gesetzliche Schutz ist sehr umfassend.
Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen Widerruf
oder eine Reklamation, können Betroffene sich an den
Zahlungsdienstleister wenden. Dafür sollten sie im Idealfall
den Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig zu
wissen: Auch wenn der Käuferschutz eingesprungen ist, können
sich Verbraucher:innen nicht in Sicherheit wiegen. Der
Verkäufer kann trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür
ist, dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln des
Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters. Kommt es zum
Streit, entscheiden nicht PayPal und Co. (als letzte
Instanz,) wer Recht hat, sondern Gerichte.
•
Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem Postweg
verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört
wurde, kommen Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter.
Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg des Händlers
in der Regel aus, um eine Forderung abzulehnen. Anders sieht
es das Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware
trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also
nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich angekommen ist.
•
Käuferschutz hilft oft bei Fakeshops
Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen
sind und gar keine Ware erhalten haben, können sie über den
Käuferschutz oft erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier
bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert, weil die
Forderungen gegenüber einem unseriösen Händler ins Leere
laufen würden. Aber Achtung: Wenn beispielsweise beim
Bezahlen mit PayPal die kostenfreie Option „Geld an Freunde
und Familie senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz
nicht ein."
Weitere Informationen zu Online-Bezahldiensten und den
Käuferschutz gibt es unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/bezahldienste
Bei Problemen mit Anbietern hilft die Beratungsstelle
Duisburg per Mail, telefonisch oder nach vorheriger
Terminvereinbarung.
Die Kontaktdaten finden Verbraucher:innen unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg
Für weitere Informationen: Verbraucherzentrale NRW in
Duisburg
duisburg@verbraucherzentrale.nrw
Verbraucherzentrale erweitert telefonische Erreichbarkeit
Reaktion auf veränderte
Nachfrage: Allgemeine Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Duisburg werden reduziert, Service insgesamt dafür ausgebaut
Duisburg, 6. März 2025 - Immer mehr Ratsuchende wenden sich
auf telefonischem oder digitalen Weg an die
Verbraucherzentrale. Viele Menschen rufen an oder suchen
erst einmal im Internet nach Informationen, schicken Mails
oder nutzen das Kontaktformular, bevor sie persönlich
vorbeikommen“, so Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle in Duisburg.
Die Verbraucherzentrale reagiert auf diese veränderte
Nachfrage und passt die Zugangsmöglichkeiten und
Beratungszeiten ihrer Beratungsstelle bedarfsgerecht daran
an. Durch einen zentralen Landesservice wird die
telefonische Sprechzeit für Erstanfragen auch aus Duisburg
damit deutlich erweitert.
Das neue Modell startet am Dienstag, 11. März 2025. Unter
der Servicenummer 0211/54 2222 11 erhalten Ratsuchende aus
Duisburg ab diesem Zeitpunkt an fünf Tagen in der Woche
durchgängig von 9 bis 17 Uhr eine kostenlose Erstberatung
und können gegebenenfalls einen persönlichen Termin in der
Beratungsstelle vereinbaren. Bislang umfassten die
Telefonzeiten der Duisburger Beratungsstelle lediglich vier
Tage mit deutlich weniger Stunden.
Die Öffnungszeiten in der Friedrich-Wilhelm-Str. 30 werden
ab 11.03.2025 auf folgende, erfahrungsgemäß gut nachgefragte
Zeiten angepasst:
Montag 10:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 10:00 bis 13:00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Ratsuchende dann einfach
vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung wird dennoch
empfohlen, um für das Anliegen auch sicher eine passende
Beratungskraft vorzufinden. Beratungen nach Termin finden
zudem weiterhin im bisherigen Umfang und auch außerhalb der
Öffnungszeiten statt.
Die bisherige Telefonnummer bleibt erhalten, wird aber um
die genannte zentrale Rufnummer mit Düsseldorfer Vorwahl
ergänzt. Gleiches gilt für die Mailadresse der
Beratungsstelle, die um die zentrale Mailadresse
service@verbraucherzentrale.nrw ergänzt wird.
„Durch die Umstellung erhalten wir einerseits zeitgemäße
Servicestrukturen, die den Wünschen der Ratsuchenden
entsprechen, und andererseits können wir dank des Zugriffs
auf das landesweite Knowhow der Verbraucherzentrale in der
Erstberatung bereits eine größere Themenpalette abdecken“,
so Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski."
Grünes gedeiht auf
kleinster Fläche
So schaffen sich auch Mieter:innen ihre eigenen grünen Oasen
Duisburg, 6. März 2025 - Ein Balkon bietet viele
Möglichkeiten der Begrünung. Egal ob Blütenmeer, Kräuter-,
Gemüse- oder Kletterpflanzen – für jeden Geschmack ist etwas
dabei. „Je mehr Pflanzen in Ballungsgebieten wachsen, desto
besser und wirkungsvoller sind die Effekte von Begrünung für
das Klima – jeder Blumentopf zählt!”, erklärt Fachreferentin
Annika Dobbers von der Verbraucherzentrale NRW. Mit den
folgenden praktischen Tipps können auch Menschen ohne
eigenen Garten ihre Balkone, Innenhöfe oder die äußeren
Fenstersimse einfach bepflanzen.
Planung ist alles
Bevor es losgeht, ist zu klären, welche Lichtsituation auf
dem zu bepflanzenden Ort vorherrscht, also ob er sonnig,
halbschattig oder schattig ausgerichtet ist. Je nach Lage
gilt es, die entsprechenden Pflanzen auszuwählen, denn
nichts ist frustrierender, als wenn die Tomatenpflänzchen
aufgrund eines zugigen Nordbalkons nicht gedeihen.
Balkon bepflanzen
Wer es gerne richtig üppig grün mag, kann sich einen
Balkongarten anlegen. Das geht auch auf kleinstem Raum,
indem man auf Kletterpflanzen setzt, die in die Höhe ranken.
Bei der Bepflanzung gibt es, abgesehen von den zu
beachtenden Lichtverhältnissen, fast keine Grenzen:
Einjährige Blumen, mehrjährige Stauden, Ziersträucher,
Kräuter und sogar kleinere Obstbäume und Gemüsepflanzen für
die Selbstversorgung sind möglich.
Grünes Fensterbrett
Auch für Mieter:innen ohne Balkon gibt es Möglichkeiten für
mehr Grün – und zwar außen am Fensterbrett. Mit etwas
Planung setzen bepflanzte Blumenkästen übers Jahr hinweg
bunte Akzente. Viele Kräuter wie Thymian oder Schnittlauch
sind wahre Insektenmagnete.
Trockenheitsverträglichere und insektenfreundliche Arten wie
die pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia),
der Steinquendel (Calamintha nepeta), die Wegwarte
(Cichorium intybus), die Wiesen-Witwenblume (Knautia
arvensis) oder verschiedene Storchschnabel-Sorten tragen
auch im Blumentopf zur heimischen Artenvielfalt bei. Und wer
zu höher wachsenden Gräsern und Stauden greift, kann sich
über einen natürlichen Sichtschutz am Fenster freuen.
Bei hoch wachsenden Pflanzen muss allerdings darauf geachtet
werden, dass der Schwerpunkt unten im Kasten liegt und die
Blumenkästen gut gesichert sind.
Flexibel bleiben mit Töpfen
„Der kleinste Garten ist ein Blumentopf“ – das ist durchaus
wörtlich zu nehmen, denn die meisten Pflanzen gedeihen auch
gut in Töpfen. Wichtig ist nur die Wahl der passenden Gefäße
und Größen. Wer auf Blumentöpfe setzt, bleibt flexibel und
kann sie bei einem Umzug einfach mitnehmen.
Übrigens: Die meisten Tomaten wachsen in einem Topf auf
einem sonnigen Balkon und ohne direkten Regen von oben sogar
besser als im Gartenbeet. Auch Radieschen, Salat, Mangold
oder Stangenbohnen als Kletterpflanze sind dankbare
Topfgewächse. Die meisten Kräuter wachsen ebenfalls gut in
Pflanzgefäßen.
Grüne Wände
Für eine individuelle Wandgestaltung oder auch als Sonnen-
oder Sichtschutz sind Kletterpflanzen ideal. Mit etwas
handwerklichem Geschick lassen sich viele Ideen im Eigenbau
umsetzen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die
Gebäudewand keinen Schaden nimmt. Das gilt auch für
Kletterpflanzen wie wilder Wein und Efeu, die direkt an der
Wand haften. Hier sollte eine Rücksprache mit dem Vermieter
oder der Vermieterin erfolgen.
Gut für Mensch und Umgebung
Grüne Oasen können ein Gegengewicht zu den Hitze-Inseln der
Stadt bilden und für Abkühlung gerade in tropischen Nächten
sorgen. Zudem bieten bepflanzte Bereiche rund ums Haus
Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrungsquellen. Wer auf
Nachhaltigkeit achtet, sammelt Regenwasser für die
Bewässerung und verzichtet auf torfhaltige Erde und
Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Ökosysteme.
Wissenswertes zur Begrünung inklusive Pflanzlisten auf
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-mietbegruenung
Kostenloser Online-Vortrag am Mittwoch, 12. März, 17 bis 18
Uhr: „Kleine Oase, große Wirkung – Begrünungsmöglichkeiten
für Mieter:innen“: Anmeldung unter
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
Podcast-Folge: Klimaanpassung für Mieter:innen
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-energieschub-podcast
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Februar 2025
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Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg
am Rosenmontag, den 03.03.2025 geschlossen bleibt. Am
Dienstag, den 04.03.2025 ist die Beratungsstelle wie gewohnt
ab 09:30 Uhr wieder für die Anliegen aller ratsuchenden
Bürger:innen da
Wussten Sie schon
…, woher die Tomaten aus der Dose wirklich stammen?
Duisburg, 25. Februar 2025 - Im Gegensatz zu
frischem Obst und Gemüse muss bei Lebensmitteln aus der Dose
oder Tube das genaue Ursprungsland nicht angegeben werden.
Gerade bei Tomatenprodukten führt das bei Verbraucher:innen
immer wieder zu Verwirrungen.
Hinweise wie "Hergestellt in Italien" oder "In Italien
produziert" bedeuten nur, dass die Tomaten dort verarbeitet
wurden – nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut
wurden. Woher die verwendeten Tomaten für das Tomatenmark
stammen, ist oftmals auf den ersten Blick nicht klar
erkennbar. Trotzdem dürfen die Angaben zum Ursprung eines
Lebensmittels nicht irreführend sein.
„Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die Tomaten aus
Italien stammen, muss dies auch der Wahrheit entsprechen“,
erklärt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Um
möglichen Täuschungen entgegenzuwirken greift hier eine
EU-Verordnung aus dem Jahr 2020. Sie besagt, dass ein
Hinweis erfolgen muss, wenn die Herkunft eines Produkts
angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der
primären Zutat übereinstimmt.
Das bedeutet konkret: Wenn ein Tomatenmark mit "Hergestellt
in Italien" beworben wird, die verwendeten Tomaten aber aus
China, der Türkei oder einem anderen Land stammen, muss dies
klar und gut sichtbar auf der Verpackung stehen – nicht
klein gedruckt irgendwo auf der Rückseite. Wer ein Produkt
mit dem Hinweis "100 Prozent italienische Tomaten" oder "nur
mit italienischen Tomaten hergestellt" kauft, kann also
sicher sein, dass nur italienische Tomaten enthalten sind.
Hersteller dürfen mit solchen Formulierungen nämlich keine
falschen Erwartungen wecken. Verstöße gegen diese
Kennzeichnungspflicht sind keine Lappalie. Unternehmen, die
irreführende Angaben machen oder die Pflichtkennzeichnung
verschleiern, müssen mit Geldstrafen rechnen.
Abzockmaschen: Wenn Kredite zur Kostenfalle werden
Wie Verbraucher:innen sich vor unseriösen
Angeboten schützen können
Duisburg, 21. Februar 2025 - Viele Finanzierungs-
und Anlageangebote versprechen schnelle Lösungen oder hohe
Gewinne – doch oft steckt eine Abzockmasche dahinter.
Versteckte Kosten, überhöhte Zinsen oder unseriöse
Geschäftsmodelle führen dazu, dass Verbraucher:innen viel
Geld verlieren oder in die Schuldenfalle geraten.
Besonders riskant sind vermeintlich schufafreie Kredite,
Buy-Now-Pay-Later-Modelle oder fragwürdige Geldanlagen mit
unrealistischen Renditeversprechen. „Viele Anbieter setzen
gezielt auf intransparente Verträge und psychologische
Tricks, um Kund:innen in teure Verpflichtungen zu locken“,
warnt Marcus Köster, Finanzexperte der Verbraucherzentrale
NRW.
Worauf besonders zu achten ist und wie man Abzockmaschen
erkennt, zeigt das neue Informationsangebot der
Verbraucherzentralen auf
www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen.
•
Null Prozent-Finanzierungen kritisch
prüfen
Wer eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, sollte genau
hinschauen. Oft sind diese Angebote an teure Zusatzverträge
gekoppelt, etwa Versicherungen, die unnötig sind und hohe
Kosten verursachen. Zudem können versteckte Gebühren
anfallen, die das vermeintlich kostenlose Darlehen
verteuern.
Das Risiko erhöht sich, wenn Verbraucher:innen mehrere
solcher Finanzierungen parallel nutzen – die monatlichen
Raten summieren sich und können zu finanziellen Engpässen
führen. Wer eine Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte,
sollte genau prüfen, welche Verpflichtungen damit
einhergehen und ob die monatlichen Raten langfristig tragbar
sind. Besser ist es, direkt zu sparen oder nach Alternativen
zu suchen, die keine versteckten Kosten beinhalten.
•
Buy Now Pay Later? Nur mit Bedacht!
„Jetzt kaufen, später zahlen“ klingt zunächst nach einer
bequemen Lösung, insbesondere bei spontanen oder
unvorhergesehenen Ausgaben. Doch diese Angebote können
schnell zur Schuldenfalle werden. Wer mehrere Einkäufe auf
diese Weise finanziert, verliert leicht den Überblick über
die anstehenden Zahlungen. Hinzu kommt, dass verspätete oder
nicht geleistete Zahlungen hohe Mahngebühren nach sich
ziehen können.
Einige Anbieter verlangen zudem hohe Zinsen, sobald eine
Zahlung aufgeschoben wird. Auch die Bonität kann durch
unbedachte Nutzung dieser Angebote leiden, was spätere
Kreditaufnahmen erschwert. Verbraucher:innen sollten sich
daher vor jeder Nutzung fragen: Kann ich die Raten wirklich
problemlos zahlen? Falls nicht, ist es sicherer, auf den
Kauf zu verzichten oder nach alternativen
Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
•
Schufafreie Kredite – meist eine Falle
Kredite ohne Schufa-Prüfung werden häufig als Lösung für
Menschen mit schlechter Bonität beworben. Doch in den
meisten Fällen verbergen sich hinter solchen Angeboten hohe
Zinsen, versteckte Gebühren oder andere teure Abzockmaschen.
Seriöse Banken vergeben Verbraucherkredite grundsätzlich nur
nach einer Bonitätsprüfung – das dient auch dem Schutz der
Verbraucher:innen.
Bei schufafreien Krediten müssen Kreditnehmer:innen oft hohe
Vorkosten zahlen. Manchmal landen sie bei Angeboten, bei
denen sie Vorauszahlungen erbringen sollen, ohne dass sie
tatsächlich ein Darlehen erhalten. In anderen Fällen werden
überteuerte Versicherungen oder Zusatzverträge aufgedrängt.
Wer dringend Geld benötigt, aber nicht die nötige Bonität
hat, sollte sich stattdessen an seriöse Schuldnerberatungen
wenden, um alternative Lösungen zu finden. Besser als ein
teurer Notkredit ist es allemal, langfristig eine Reserve
für Notfälle aufzubauen.
•
Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wirken Angebote mit hohen
Renditen verlockend. Doch oft stecken unseriöse Anbieter
dahinter, die es mit unrealistischen Versprechen auf das
Kapital von Anleger:innen abgesehen haben. Auch
Haustürgeschäfte mit vermeintlichen Wertanlagen wie
Faksimile-Büchern sind eine bekannte Abzockmasche. Wer Geld
investieren will, sollte sich vorab gründlich informieren
und niemals unter Druck Verträge unterschreiben. Ein
gesundes Misstrauen gegenüber Angeboten mit „sicherem
Gewinn“ schützt vor hohen finanziellen Verlusten.
•
Psychologische Tricks durchschauen
Viele unseriöse Anbieter setzen auf psychologische
Manipulation, um Verbraucher:innen zu schnellen
Entscheidungen zu drängen. Dazu gehören zeitlich begrenzte
Angebote, künstliche Verknappung („nur noch wenige
verfügbar!“) oder exklusive Deals, die es nur für
„ausgewählte Kund:innen“ geben soll.
Auch Angsttaktiken werden genutzt, etwa Warnungen vor
angeblich drohenden finanziellen Verlusten, wenn man nicht
sofort handelt. Solche Strategien zielen darauf ab,
rationales Denken auszuschalten und Menschen zu unüberlegten
Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Wer unter Druck gesetzt wird, sollte stets skeptisch
bleiben, sich Bedenkzeit nehmen und gegebenenfalls
unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Wer sicher gehen
will, sollte keine finanziellen Entscheidungen überstürzt
treffen. Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist
meist auch zu schön, um wahr zu sein.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es
hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
"Ab jetzt finanziell unabhängig" - Neuerscheinung der
Verbraucherzentrale
21. Februar 2025 - Frauen arbeiten häufiger
Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger verdienen als
Männer. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob
Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die
Betreuung der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.
Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar:
Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in
Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein
muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell
unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der
Verbraucherzentrale.
Das Buch behandelt die Themen:
- Warum Rentenlücken entstehen und wie der Kassensturz
klappt - Welche Stellschrauben für eine gute Altersvorsorge
wichtig sind
- Geldanlage individuell: Risikoneigung, Anlagehorizont und
persönliche Ziele - Versicherungen: Passende Absicherung in
verschiedenen Lebensphasen
- Was bei Trennung und Scheidung in Sachen Finanzen zu
regeln ist - Finanzen in Patchworkfamilien - Erbschaften –
nicht immer ein finanzielles Plus

Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein Finanzratgeber für
Frauen 1. Auflage 2025, 208 Seiten, 20,- Euro, als E-Book
15,99 Euro
www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/frauenfinanzplaner
Verbraucherzentrale NRW
bietet Selbstlernkurs zur ePA
Kostenlos und online: Einführung in die digitale
Patientenakte und ihre Funktionen
Duisburg, 17. Februar 2025 - Der Kurs macht mit den
grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risken der ePA
vertraut. Es gibt zwei Lerneinheiten mit
Informationsmaterial und interaktiven Übungen. Der Kurs ist
zeitlich flexibel: Mitmachen im eigenen Tempo.
Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer nicht
widerspricht, ist automatisch dabei. Deshalb und aufgrund
der Debatten über die Datensicherheit gab es zum
Jahreswechsel viel Wirbel um die neue (digitale)
elektronische Patientenakte. Seit über 20 Jahren wird sie
geplant, nun ist sie da. Und gesetzlich Krankenversicherte
müssen sich damit beschäftigen.
Welche Dokumente sollte man dort digital einstellen? Welche
Behandlungen möchte man verbergen? Wie bekommt man überhaupt
Zugang? Diese und weitere Fragen beantwortet die
Verbraucherzentrale NRW in einem kostenfreien Selbstlernkurs
ab 17. Februar 2025. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu
lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.
Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Pilotphase der
elektronischen Patientenakte (ePA) in bestimmten
Test-Regionen mit ausgewählten Arztpraxen, Krankenhäusern
und Apotheken. Die gesetzlichen Krankenkassen beginnen
derzeit schrittweise damit, ePA-Konten für ihre Versicherten
anzulegen.
In den App-Stores können die entsprechenden ePA-Apps der
Krankenkassen bereits heruntergeladen werden. Nach
erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird die ePA
bundesweit eingeführt und kann dann von allen gesetzlich
Versicherten genutzt und von Arztpraxen, Krankenhäusern und
Apotheken befüllt werden. Ein konkretes Datum für den
bundesweiten Start steht jedoch noch nicht fest.
Mit der ePA erhalten gesetzlich Versicherte erstmals die
Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern, zu
verwalten und bei Bedarf mit Ärzten und anderen
Gesundheitsdienstleistern zu teilen. Für viele Versicherte
bedeutet dies den Einstieg in das digitale Gesundheitswesen.
Um diesen Einstieg zu erleichtern, bietet die
Verbraucherzentrale NRW einen kostenlosen
Online-Selbstlernkurs an, der eine verständliche Einführung
in die wichtigsten Fragen rund um die elektronische
Patientenakte bietet.
Der Kurs richtet sich an alle, die sich mit den
grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risiken der ePA
vertraut machen möchten. Er besteht aus zwei Lerneinheiten,
die Informationsmaterial und interaktive Übungen umfassen.
•
Teilnehmer:innen lernen unter anderem:
- Die Grundlagen der ePA:
Was ist die elektronische Patientenakte, welche Vorteile und
Herausforderungen gibt es?
- Funktionen der ePA: Wie können Gesundheitsdaten
gespeichert, verwaltet und geteilt werden?
- Datenschutz und Datensicherheit: Wie soll die Sicherheit
der persönlichen Gesundheitsdaten gewährleistet werden?
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnehmer:innen
erhalten eine E-Mail mit einer Einführung in die beiden
Themenblöcke sowie einem Link zu einer interaktiven
Lerneinheit. Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in
eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.
Für alle die, die tiefer in das Thema einsteigen möchten,
gibt es am Mittwoch, 26. Februar 2025, und am Mittwoch, 5.
März 2025, jeweils in der Zeit von 17 bis 18 Uhr einen
Online-Talk, in dem Fragen zur ePA und zum Kurs beantwortet
werden. Die Teilnahme am Zoom-Talk ist freiwillig. Der Link
wird mit der Einführungsmail für den Kurs versandt.
Eine Fortführung des Kurses zu praktischen Anwendungen in
der ePA-App und konkreten Möglichkeiten für Menschen, die
die App nicht verwenden wollen, ist nach dem bundesweiten
Start der ePA geplant.
Kursdauer: fortlaufend
Kosten: Kostenlos
Anmeldung: Ab sofort über
www.verbraucherzentrale.nrw/meine-epa
Mehr zur elektronischen Patientenakte unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223
Betrügerische Mails sind
immer schwerer zu durchschauen
Verbraucherzentrale NRW warnt anlässlich des Safer Internet
Day am 11. Februar vor einer neuen Qualität von
Phishing-Mails
Duisburg, 10. Februar 2025 - Sparkasse, Postbank, Telekom,
PayPal – es sind oft die großen Unternehmen, deren Namen
Kriminelle für betrügerische E-Mails (Phishing-Mails)
missbrauchen. Denn bei Firmen mit großem Kundenstamm ist die
Wahrscheinlichkeit hoch, dass unter den wahllos ausgewählten
Adressaten einige dabei sein werden, die die Behauptung in
der Mail glauben und in die Falle tappen.
„Die Methoden werden dabei zunehmend raffinierter”, sagt
Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW.
„Früher ließen sich Phishing-Mails an schlechter
Rechtschreibung, falscher Absender-Adresse, seltsam
verlinkten Internet-Adressen und einem fehlenden Namen in
der Anrede erkennen. Inzwischen braucht man viel mehr
technisches Verständnis, um Phishings-Mails zu
durchschauen.” Der Experte erklärt, wie Verbraucher:innen
eine verdächtige Mail auf Echtheit prüfen können.
•
Aussagen aus E-Mails sollten immer
überprüft werden
Wann immer Verbraucher:innen eine E-Mail von einem
Unternehmen erhalten, bei dem sie ein Kundenkonto haben,
sollte man misstrauisch sein und die Informationen aus der
Mail verifizieren. Verbraucher:innen gehen dafür auf die
Internetseite des Anbieters und loggen sich im Kundenkonto
ein.
•
Wichtig: Die Unternehmensseite darf
nicht über einen Link in der verdächtigen Mail aufgerufen
werden. Alternativ können sich Betroffene auch über die
echte App des Anbieters in ihr Kundenkonto einloggen. Dort
können sie prüfen, ob sie tatsächlich diese Nachricht
erhalten haben und ob wirklich Handlungsbedarf besteht. Den
Aussagen und Aufforderungen aus einer Mail sollten
Verbraucher:innen nie trauen.
•
Keine Links öffnen oder Daten eingeben
Hinter Phishing-Mails steht immer der Versuch, persönliche
Daten abzugreifen, mit denen Kriminelle dann weiteren
Schaden bei den Betroffenen anrichten könnten, zum Beispiel
das Girokonto zu leeren. Schon das Öffnen eines Links kann
gefährlich werden, wenn Kriminelle im Quellcode der Seite
ein Schadprogramm verstecken und die Betroffenen sich
dadurch einen Virus oder Trojaner einfangen.
Wurden persönliche Daten eingegeben, besteht akuter
Handlungsbedarf. Handelte es sich beispielsweise um sensible
Kontodaten, sollte umgehend das Kreditinstitut oder der
Zahlungsdienstleister kontaktiert werden und ferner
Strafanzeige gestellt werden.
•
Auch das Empfängerfeld kann verdächtig
sein
Verbraucher:innen sollten prüfen, ob sie tatsächlich als
Empfänger der Mail adressiert sind. Unternehmen sprechen
ihre Kund:innen in E-Mails grundsätzlich mit ihrem Namen an
und niemals mit "Sehr geehrter Kunde" oder "Sehr geehrter
Nutzer". Manchmal haben Kriminelle den Namen ihrer Opfer
aber schon herausgefunden und schreiben sie mit persönlicher
Ansprache an.
Eine weitere Betrugsmasche, die seit kurzem im Zusammenhang
mit PayPal von Kriminellen eingesetzt wird, ist das Anlegen
von Verteilerlisten. Die Kriminellen richten bei einem
entsprechenden Anbieter eine E-Mail-Adresse als
Verteilerliste ein. In diese Liste tragen sie die
Mail-Adressen ihrer Opfer ein. Bei PayPal nutzen sie die
Funktion "Geld anfordern" und geben die Adresse ihrer
Verteilerliste ein. Dorthin wird eine echte PayPal-Mail
geschickt und automatisch an alle anderen unsichtbaren
Mail-Adressen des Verteilers gestreut. So erhalten die
Betroffenen Mails, die gar nicht an sie adressiert sind.
•
So erkennt man den echten Absender der
Mail
Viele Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die
E-Mailadresse des Absenders scheint vertrauenswürdig. Wer
tatsächlich hinter der E-Mail steckt, lässt sich über den
Mail-Header, auch Quelltext genannt, sicher feststellen. Der
Header enthält Informationen zum Empfänger, Absender sowie
der IP-Adresse des Absenders, die sonst nicht sichtbar
wären.
Cyberkriminelle können zwar grundsätzlich auch Fälschungen
in den Header einbauen, beispielsweise falsche Zeilen. Aber
bestimmte Bereiche des Headers sind vertrauenswürdig und
können einen Betrugsversuch aufdecken. Wie der E-Mail-Header
ausgelesen werden kann, hängt vom genutzten Mail-Programm
ab. Eine Hilfe für das Auslesen des Headers findet sich auf
der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Phishing-Mails unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Mehr zur PayPal-Betrugsmasche mit Verteilerlisten unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/102961
Nachhaltig jeck: Preiswert
und umweltfreundlich feiern an Karneval
Von Kostüm bis Deko: Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Für alle Karnevalsfans
steht der Höhepunkt der fünften Jahreszeit bevor: Am 27.
Februar ist Weiberfastnacht und bis Aschermittwoch, 5. März,
übernehmen in den Faschingshochburgen die Jecken das
Regiment. Im Handel zeigt sich das bereits durch ein großes
Angebot an Karnevalsartikeln. Verlässliche öko-faire Siegel
sucht man dabei vergebens.
„Aber für schadstoffbelastete Polyesterkostüme aus Fernost,
Plastikglitzer, erdölbasierte Schminke und Wegwerf-Deko gibt
es Alternativen, die richtig Spaß machen und noch dazu
individueller und kreativer sind als das übliche
Saison-Angebot. Vieles davon ist auch noch preiswerter“, so
Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz
bei der Verbraucherzentrale NRW. Für große und kleine Jecken
hat sie einige Ideen zusammengestellt:
•
Kostüme mit dem gewissen Etwas
Jedes Jahr die Qual der Wahl: Wie verkleide ich mich?
Tauschpartys oder Kreativ-Sessions in Kindergarten, Schule
oder im Familien- und Freundeskreis bieten schon vor dem
Start in die närrische Zeit eine gute Gelegenheit,
anzuprobieren, in Feierstimmung zu kommen und am Ende mit
einem tollen Kostüm nach Hause zu gehen.
Statt auf Online-Plattformen und in Karnevalsshops mit
schlimmstenfalls unfair produzierten Billigkostümen und
Massenware aus Plastik stöbert es sich spannender auf dem
Dachboden und in Second-Hand-Shops. Ausgefallene Hüte,
glitzernde 80er-Jahre-Klamotten oder bunte Accessoires
können zur individuellen Verkleidung umfunktioniert werden.
- Wer mehr Inspiration braucht, findet im Internet jede
Menge Tipps, wie sich Stoffreste, Kartons, Verpackungen,
Zweige und Co. zum Kostüm oder Accessoire upcyceln lassen.
Kostümverleihe sind eine weitere gute Möglichkeit für alle,
die jedes Jahr Abwechslung lieben, aber nicht so die
Do-it-yourself-Typen sind. Ressourcen, Geld und Platz im
Kleiderschrank spart auch das.
•
Glitzer und Farbe ohne Mikroplastik und hautreizende Chemie
Gute Nachricht nicht nur für Meerjungfrauen, Einhörner und
Eisköniginnen: Manche Dinge entwickeln sich zum Besseren –
zum Beispiel loser Glitter, den es jetzt per Gesetz nur noch
ohne Kunststoffpartikel gibt, sodass sich niemand Gedanken
machen muss, ob er durch den Schimmer im Gesicht
Mikroplastik verbreitet.
- Mit fester Körperbutter oder Tagescreme lässt sich der
Glitter gut und sogar hautfreundlich fixieren. Mit
zertifizierter Naturkosmetik in bunten Farben (zum Beispiel
mit dem COSMOS- oder NATRUE-Siegel) können Närrinnen und
Narren ihr Gesicht auch ohne Azofarben, Erdöl-Paraffine oder
Silikone prachtvoll verwandeln. Wasserlösliche Farben machen
das Abschminken von vornherein einfacher, ansonsten leistet
dabei ein Pflanzenöl gute Dienste.
•
Wiederverwertbare und umweltfreundliche Deko
Mehrfach nutzen heißt auch beim Dekorieren die Zauberformel
für ein nachhaltiges Vergnügen. Girlanden und Wimpelketten
sorgen beispielsweise auf der nächsten Geburtstagsparty
wieder für ein fröhliches Ambiente. Bei Luftschlangen und
Konfetti ist die Wiederverwertung zugegeben knifflig. Aber
auch hier gibt es kreative Lösungen, um zu vermeiden, dass
Plastik auf der Straße und im Müll landet.
- Konfetti sollte aus Papier bestehen und nicht in der
Kunststoff- oder Metallvariante gewählt werden – so ist es
immerhin in der Umwelt abbaubar. Luftschlangen-Spray ist für
umweltbewusste Jecken ein No-Go, Luftballons von
Online-Händlern mit Sitz in Fernost sind oft mit
krebserzeugenden Nitrosaminen weit über dem europäischen
Grenzwert belastet. Umwelt- und gesundheitsfreundlicher sind
Ballons auch aus fairem Naturlatex mit dem
Fair-Rubber-Siegel. In der Umwelt sollten die Luftballons
aber generell nicht landen, weil sie dort zur Gefahr für
Tiere werden können.
•
Mehrwegflaschen und -becher ins Gepäck
Feiern macht durstig und auf den Partymeilen in den
Hochburgen gilt oft ein Glasverbot. Trinkflaschen aus
Edelstahl oder Mehrwegbecher sind auch in der närrischen
Zeit nützlich für Heiß- und Kaltgetränke. Wer gerne die
Hände frei hat, kann sie witzig ins Kostüm integrieren oder
umhängen."
Infos und Links: Viele weitere Tipps gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/22790
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Januar 2025 |
Ratgeber Steuererklärung
für Rentner und Pensionäre 2024/2025
Duisburg, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte der
mittlerweile 21 Millionen Rentner und Pensionäre in
Deutschland muss Steuern zahlen. Bis zum 31. Juli 2025 muss
nun die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden, soweit
kein Steuerberater mit von der Partie ist.
Klar gegliedert und formuliert, informiert der neue Ratgeber
„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 “ über
Paragraphen und Neuerungen im Steuerrecht – mit
verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen
des Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für alle: Wie
kann ich als Rentner meine Steuerlast mindern?
Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder Fall ist
anders. Und gefühlt ist die Steuerbelastung immer zu hoch.
In zehn wichtigen Fragen und Antworten führt die
Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema
durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo trage ich meinen
Nebenjob ein?
Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem Finanzamt
zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps und gut
nachvollziehbarer Beispiele wie das zu versteuernde
Einkommen berechnet wird – denn immerhin sieben
unterschiedliche Einkunftsarten haben ihre Besonderheiten.
Im zweiten Teil informiert der Ratgeber, wie sich die
Steuerlast ganz legal reduzieren lässt: durch
Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten
und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
haushaltsnahe Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.

Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber „Steuererklärung für
Rentner und Pensionäre 2024/2025" der Verbraucherzentrale –
mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen
Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024. Ratgeber
"Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025"
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro (Buch). E-Book
12,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91
380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Finanzkompetenz aufbauen
in der „Fokuswoche Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine Woche
lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen
Duisburg, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man nicht? Von
wegen. Die „Fokuswoche Geld“ informiert vom 27. bis zum 31.
Januar 2025 rund um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal
geben Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder unabhängig,
ungeschönt und unkompliziert Tipps zu den Themen Geldanlage,
Versicherungen, Sparen bei jedem Budget, private
Altersvorsorge und zur Verrentung von Immobilien.
Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich eine vorherige
Anmeldung notwendig. Alle Termine und Informationen zur
Anmeldung auf
www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.
Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter entscheiden“ werden
klare Informationen und wichtiges Hintergrundwissen
vermittelt, um den Verbraucher:innen Orientierung im
Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an, in denen die
genannten Themen leicht verständlich aufbereitet werden.
Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die Menschen in
jeder Lebenslage betreffen: Wie bin ich im Falle einer
Berufsunfähigkeit versichert? Was ist eigentlich ein ETF?
Geht Geldanlage auch nachhaltig? Wie kann ich für das Alter
privat vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend? Ist es
sinnvoll, mit der Immobilie die Rente abzusichern? Wie und
wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch
einsparen?
Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an Verbraucher:innen mit
und ohne Vorwissen. „Ziel ist es, wesentliche Kenntnisse zu
vermitteln, damit Verbraucher:innen die für sie passenden
Entscheidungen treffen können“, erklärt Christian Urban,
Gruppenleiter und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten vom 27. bis
31. Januar 2025 gemeinsam folgende Online-Vorträge an:
Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025,
18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15 Uhr
Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 15 Uhr
Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 15 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Donnerstag,
30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 11 Uhr
Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025,
15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr |
Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr
ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag,
30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 12 Uhr | Freitag,
31.01.2025, 15 Uhr
ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025,
18 Uhr
Sparen für jedes Budget – Wo stecken die Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025,
11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr
Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier:
www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld
Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des Projektes
„Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestags.
Restschuldversicherung:
Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über
Restschuldversicherungen abzusichern / Ab Januar gelten
strengere Regeln
Duisburg, 16. Januar 2025 - Für größere
Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa
bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim
Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine
Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll.
Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die
Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten
im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht
zurückzahlen kann.
Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind jedoch unter
anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in
vielen Fällen gar nicht. „Wir kritisieren diese Angebote
seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der
Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung
führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in
die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht
mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden
dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard
erklärt die Nachteile und wie man bereits abgeschlossene
Verträge beenden kann.
Wofür ist eine Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind in
Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die Ratenzahlung für
den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im
Todesfall absichern.
•
Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die
eingeschränkten Leistungen. Restschuldversicherungen sind in
der Regel sehr teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt,
die zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme liegen
kann. Diese Einmalprämie wird durch Erhöhung der
Nettokreditsumme mitfinanziert.
Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen dadurch
natürlich auch die Zinsen, die die Kreditnehmer:innen an die
Bank zurückzahlen müssen. So können mehrere tausend Euro an
zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man vorzeitig die
Restschuldversicherung, werden die in der Einmalprämie
enthaltenen hohen Abschlusskosten nicht oder nur teilweise
zurückerstattet.
•
Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2025
neu abgeschlossen werden, dürfen frühestens eine Woche nach
Abschluss eines Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird
dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig.
Bislang galt, dass die Versicherer ihre Kund:innen eine
Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht
belehren müssen, ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und
Restschuldversicherung war aber möglich und üblich. Die neue
Regelung erschwert die Vermittlung dieser Versicherung und
schützt Verbraucher:innen besser vor einer übereilten
Unterschrift.
•
Welche Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung längst nicht
in allen Fällen und meistens nur für einen begrenzten
Zeitraum von einem Jahr. Man sollte zudem auf die
vereinbarten Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie
Ausschlussklauseln achten.
So sind in vielen Verträgen psychische Erkrankungen vom
Versicherungsschutz „Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder
Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht versichert, wenn
diese innerhalb der Wartezeit eintritt oder wenn das
Arbeitsverhältnis bei Vertragsschluss noch nicht lange genug
bestand.
•
Wie beendet man eine Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von in der Regel
30 Tagen nach Abschluss besteht das Recht, den
Vertragsabschluss zu widerrufen – das geht auch per E-Mail.
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sind die
Vertragsunterlagen unvollständig, besteht die
Widerrufsmöglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vertraglich
festgelegte Fristen beachtet werden, man kommt also nicht
sofort aus dem Vertrag. Wer im Rahmen einer Umschuldung
einen neuen Kredit aufnimmt, muss die Restschuldversicherung
beim alten Anbieter separat kündigen.
•
Welche Alternativen gibt es zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht mehr
zahlungsfähig zu sein, kann das über andere Versicherungen
oft sinnvoller tun. Dies wären vor allem die
Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung
oder die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Bei Restschuldversicherungen werden im Versicherungsfall
ohnehin eher selten Leistungen erbracht. Statistische
Auswertungen zeigen, dass die Restschuldversicherer nur bei
etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten
übernommen haben."
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448
Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund um Fragen
zu Versicherungen (kostenpflichtig). Details sind zu finden
unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung
Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das Haushaltsbuch“ hilft
beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und
Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die Kosten fürs
Deutschlandticket: Allen gemeinsam ist, dass sie seit
Jahresbeginn gestiegen sind. Auch fürs Porto und den
Personalausweis muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen
werden. Und die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln
und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die Einnahmen-
und Ausgabenplanung im neuen Jahr nachjustiert werden muss.
Beim Kassensturz und dem realistischen Management des
vorhandenen Budgets leistet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“
der Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung. Begonnen
werden kann damit jederzeit. Wo das Geld bleibt, lässt sich
in 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten systematisch
erfassen. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten
als auch Sparpotenziale zu erkennen.
Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder
Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei
den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen
werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer
akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie
Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann
Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem
Gegensteuern anfangen, wenn das Budget ausgereizt ist. Ein
Serviceteil enthält Übersichten für die Wartung und Pflege
von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches
Obst und Gemüse und jede Menge Tipps, wie mittel- oder
langfristig gespart werden kann."
Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff.
Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und
kostet 12,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Wussten Sie schon …, wie
Sie alkoholfreie Getränke richtig erkennen?
Duisburg, 10. Januar 2025 - Nach den oft
feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele aus
gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry January“, also dem
bewussten Verzicht auf alkoholische Getränke für eine
gewisse Zeit.
In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen immer mehr
alkoholfreie oder alkoholreduzierte Produkte. Doch ein Blick
aufs Kleingedruckte ist auch hier wichtig. Hersteller werben
gerne mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent Alkohol“
oder „ohne Alkohol“ auf ihren Produkten.
„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber nicht“,
erklärt Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der
Verbraucherzentrale NRW. Gesetzlich darf zum Beispiel ein
Bier noch 0,5 Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als
„alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als alkoholhaltig gilt ein
Getränk erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss
dann entsprechend gekennzeichnet werden.
Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende und abstinente
Alkoholkranke kommt es auf den genauen Wert an. Wer wirklich
überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen will oder darf,
sollte zu Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“ oder
„0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können Verbraucher:innen
sicher sein, dass wirklich kein Alkohol enthalten ist.
So
funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue
EU-Regelung
Duisburg, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird die Option
der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt.
Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum
Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu
empfangen.
Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen
ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender
zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das
sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte
der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die
Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine
Option und wird somit flächendeckend angeboten.
Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in
diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man
wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung
deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“
• Wie
funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie Auftraggeber:innen
innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der
überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht.
Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um
die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf
den nächsten Bankarbeitstag.
Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem
Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende
dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das
Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb
der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 umgesetzt
werden.
• Was
kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten
berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer
normalen Überweisung entsprechen. Wer also beispielsweise 50
Cent pro Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das gleiche
für Echtzeitüberweisungen. Pauschal kostenfrei sind
Echtzeitüberweisungen damit nicht, es entfallen aber
immerhin die teils hohen Extrakosten, die mancherorts bisher
berechnet wurden.
• Ist
das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon
verfügbar, allerdings wurde sie wegen der Extrakosten nicht
besonders häufig genutzt. Laut EU-Kommission entfielen
bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers
auf Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und
Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen
Kontoführungsgebühren anbieten.
• Welche
Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld sofort vom Konto
abgebucht. Das bedeutet auch, dass es schwerer wieder
zurückgeholt werden kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa
über Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle Zugriffe
zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von
Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen
vorgesehen. Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den
Instituten.
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende
Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen.
Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre
Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der
Einführungsphase könnte das Verfahren für Phishing-Attacken
ausgenutzt werden. Beim Online-Banking sollte man deshalb
besonders wachsam sein und keine Links in angeblichen
E-Mails von der Bank anklicken.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es
hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
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