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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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Landtag NRW: Kinderschutzgesetz -
Drucksache 17/16232
Archiv Januar - März 2022
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„need-help.nrw“ - 36 Tage Bomben,
Zerstörung, zivile Opfer und Millionen
Menschen auf der Flucht
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Düsseldorf, 31. März
2022 - 36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile
Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht –
es herrscht Krieg in der Ukraine. Es
herrscht Krieg auf dem europäischen
Kontinent. Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt
mit: „Zivilpersonen, insbesondere Frauen und
Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit
der vom Angriffskrieg der Russischen
Föderation auf die Ukraine betroffenen
Personen, namentlich auch als Flüchtlinge
und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für
einen dauerhaften Frieden und eine
dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen.
Der seit dem 24.
Februar 2022 laufende Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und
Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus
der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit
den Menschen in der Ukraine und mit den
Menschen, die bei uns leben und aus der
Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder,
Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und
Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur
Verlierer - Krieg darf niemals das letzte
Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei
Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“:
„need-help.nrw“ setzt sich aus einer
Informations- und Öffentlichkeitskampagne,
die sich an geflüchtete Frauen aus der
Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an
die Frauenunterstützungsinfrastruktur
zusammen.
„Die Kampagne
‚need-help.nrw‘ informiert
geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft
in den Bahnhöfen der großen Städte in
Nordrhein-Westfalen auf digitalen
Werbeflächen über Hilfsangebote im Land
Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt
bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo
sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz
finden, können sie die Angebote auch nutzen.
Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe
benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir
damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht
wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht
oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es
um das Schaffen von niedrigschwelligen
Angeboten zur Erreichung von Frauen und
Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte
und geschlechtsspezifische Gewalt im
Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern
Unterstützung zu bieten.
Über den
Förderaufruf können
Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu
20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin
Scharrenbach. Über die Internetseite
need-help.nrw oder das Abscannen des
QR-Codes auf den Plakaten gelangen
Betroffene direkt auf das Opferschutzportal
der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Dieses wurde in die ukrainische Sprache
übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle
landesgeförderten Hilfs- und
Unterstützungsangebote informiert.
Die schnelle und flächendeckende
Umsetzung der Informationskampagne wird
durch die Unterstützung der Ströer Media
Deutschland GmbH möglich, die in den
Kommunen rund 500 digitale
Informationsscreens zur Verfügung stellt.
„Wir sind uns unserer
gesellschaftspolitischen Verantwortung
gerade in diesen Zeiten bewusst und
unterstützen deshalb die Initiative des
Ministeriums reichweitenstark mit der
Ausstrahlung der Informationskampagne auf
unseren digitalen Medien genau dort, wo sie
benötigt wird: in den Bahnhöfen in
Deutschland, in denen aktuell tausende
Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort
haben wir die Möglichkeit, Betroffene
unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren
und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt
Alexander Stotz, CEO Ströer Media
Deutschland GmbH.
Weitere
Maßnahmen: a) Öffnung der
digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund
Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des
Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband
der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen
und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4.
März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins
Leben gerufen.
Die „digitale
Wohnraumkarte“ wird nun auch für
die Nutzung über Haus &
Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60
Prozent der vermietungsfähigen Einheiten
werden von Kleinvermieterinnen und
Kleinvermieter gehalten, die überwiegend
Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände
sind. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von
Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt:
„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine
machen auch Haus & Grund-Mitglieder
fassungslos und traurig. Ein Teil unserer
Mitglieder hat das Ende des Zweiten
Weltkrieges im Kindesalter noch selbst
miterleben müssen und ist im zerstörten
Nachkriegsdeutschland aufgewachsen.
Viele private Eigentümer wollen praktische
Hilfe in Form einer Beherbergung zur
Verfügung stellen. Für uns als Landesverband
und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine
vor Ort ist es daher eine
Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu
unterstützen.“ In
einem ersten Schritt werden sich die Haus &
Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf,
Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv
einbringen. „Jeden Tag zählen wir mehr
Geflüchtete, die auch nach
Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch
jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit
gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander
Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland
Westfalen. b) Schaffen von
Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022
einen Erlass herausgegeben, mit dem das
Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in
Kommunen erleichtert wird. Darüber hinaus
steht seitens der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm
„Flüchtlingseinrichtungen“ mit
zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500
Millionen Euro zur Verfügung. Die
landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird
ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten
Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400
Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022
und 2023. Das Programm richtet sich
ebenfalls an Kommunen.
c)
Dauerhafte Wohnraumversorgung Kommunen
benötigen alle Möglichkeiten, um
Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine
Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens
für eine Änderung im Baugesetzbuch war
erfolgreich und wird von den
regierungstragenden Fraktionen auf
Bundesebene umgesetzt. Eine dauerhafte
Unterbringung von Frauen und Kindern in
„Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht
angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits
jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum
zumindest im Rheinland sowie in den
Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar
ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in
einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen,
dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung wird derzeit an der
Veröffentlichung einer gesonderten
Richtlinie (über die öffentliche
Wohnraumförderung) gearbeitet.
Weitere Informationen zum Förderprogramm des
Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung
und Unterstützung für von konfliktbezogener
sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen,
die insbesondere anlässlich des Krieges in
der Ukraine nach Deutschland eingereist sind
(Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie
unter
www.mhkbg.nrw/need-help
Die landesweite Informationskampagne wird ab
dem 31. März in den Bahnhöfen der großen
Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund,
Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln
und Münster durchgeführt. Sie richtet sich
auf rund 500 digitalen Werbeflächen in
ukrainischer Sprache direkt an betroffene
Frauen und vermittelt schnell und
niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote.
Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder
das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten
gelangen Betroffene direkt auf das
Opferschutzportal der Landesregierung.
Dieses wurde in die ukrainische Sprache
übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet
über alle landesgeförderten Hilfs- und
Unterstützungsangebote informiert.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein
stark ausgebautes Frauenhilfenetz an
Frauenhäusern, allgemeinen
Frauenberatungsstellen und
Frauenfachberatungsstellen landesweit mit
über 185 Einrichtungen, in denen Frauen
Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert
werden: · 64 Frauenhäuser · 62
allgemeine Frauenberatungsstellen · 52
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte
Gewalt · 8 spezialisierte
Beratungsstellen für weibliche Opfer von
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
· 2 überregional tätige
Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in
Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln
(agisra e.V. Köln) · 1
Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche
Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für
Mädchen e.V. · 1 Fachstelle zur
Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von
Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen
sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld.
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Arbeitsschutz wird ab 1. April neu
organisiert
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Düsseldorf, 31. März
2022 - Die Strukturreform des
NRW-Arbeitsschutzes durch das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
führt auch bei der Bezirksregierung
Düsseldorf ab 1. April zu Veränderungen. So
wird es statt der bisher zwei künftig drei
Arbeitsschutz-Dezernate geben - mit neuen
Zuständigkeiten. Bisher war der
Arbeitsschutz der Bezirksregierung
aufgeteilt in den technischen (Dezernat 55)
und den betrieblichen (Dezernat 56)
Arbeitsschutz. Die Kolleginnen und Kollegen
waren spezialisiert auf bestimmte
Fachgebiete wie Sprengstoffwesen,
Produktsicherheit, Arbeitszeiten oder
Jugend- und Mutterschutz.
Künftig
wird die Überwachungs- und
Beratungstätigkeit nach Branchen
ausgerichtet. Ziel ist es, hierdurch die
Überwachung im Arbeitsschutz effektiver
wahrzunehmen und die behördliche Präsenz in
den Unternehmen zu erhöhen. In der
Überwachung sollen künftig von den
Aufsichtspersonen möglichst umfassend die
arbeitsschutzrechtlichen Grundsatzthemen
abgedeckt werden.
Für vertiefende
Fragestellungen oder besondere Fachaufgaben
stehen weiterhin Spezialisten zur Verfügung.
So wird das Dezernat 55, das von Dr. Torsten
Wolf geleitet wird, künftig zuständig sein
für die Branchen Gesundheit, Forschung,
Bildung, Bau und Chemie. Hinzu kommen
Fachaufgaben wie Strahlenschutz und
Sprengstoffwesen.
Das Dezernat 56 kümmert sich um die
Bereiche Metall, Holz, Maschinenbau,
Elektrotechnik, Textil, Medizinerzeugnisse
und Handel sowie als Fachaufgabe um
Chemikaliensicherheit sowie vielfältige
arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen und
Anzeigen und wird von Kurt Plaumann
geleitet. Das neue Dezernat 57 betreut die
Branchen Logistik, Abfallwirtschaft,
Energie, Nahrungsmittel, Gastgewerbe,
Finanzen, Verwaltung und Dienstleistungen.
Zu den Fachaufgaben gehören die
Arbeitszeit der Kraftfahrer, Gefahrgut- und
Transportsicherheit sowie
Rechtsangelegenheiten. Für das neue Dezernat
wird das Ministerium die Stelle des
Hauptdezernenten zeitnah ausschreiben.
Für die im Arbeitsschutz tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet
dies eine große Umstellung - sowohl in ihren
Aufgaben, als auch bei ihren Einsatzorten.
Die entsprechenden Internetseiten der
Bezirksregierung werden derzeit
aktualisiert, damit Unternehmen ihre neuen
Ansprechpartner schnell finden können.
Kommentar der Redaktion:
Warum nicht auch der Bereich Bildung und
Schule?
In der Mitteilung der Bezirksregierung
wird der Aufgabenbereich von Dr. Torsten
Wolf ersichtlich. Bildung wird einfach
weiterhin so eingereiht, sollte aber
aufgrudn der zentralen Rolle für die
Öffentlichkeit ein eigenständiges Dezernat
sein.
Die Pandemie-Jahre zeigten deutlich die
gravierenden Probleme in der Verzahnung
zwischen Bildungsministerium NRW, der
Bezirksregierung gegenüber Lehrer:innen, der
Elternschaft und auch der Öffentlichkeit.
Bei grundsätzlichen Fragen im Schulbereich
und/oder zur Entscheidungen von
Schulleitungen wurde deutlich, dass die
Summierung bzw. Aufgabenfülle hier extrem zu
Lasten von Lehreren und Eltern geht.
Nach einer nachvollziehbaren und sinnvollen
Neugestaltung sowie Verbesserung in Sachen
Effizienz und Transparenz für Lehrer:innen
und Eltern sieht das nicht aus. Das sollte
für die neue Landesregierung nach der Wahl
zentrales Themen sein. Der Unmut vor allem
bei den Pädagogen und Eltern ist zu groß,
als dass dies keine politischen Auswirkungen
hätte. Harald Jeschke
DigitalPakt
Schule: Schulträger haben fast 900 Millionen
Euro beantragt
Ministerin Gebauer: Die
Digitalisierung unserer Schulen ist ein
Dauerlauf
Die
Digitalisierung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen geht weiter voran: Mit
Stand vom 28. Februar 2022 hatten die
Schulträger allein aus dem DigitalPakt
Schule des Bundes
rund
94
Prozent
(rund 894 Millionen Euro) der ihnen
insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel
beantragt. Auch
die Programme zur Ausstattung von
Lehrkräften sowie von Schülerinnen und
Schülern mit besonderem Bedarf sind mit rund
98,5 beziehungsweise 97,5 Prozent
abgerufener Mittel nahezu vollständig
erschöpft.
Immer größerer
Beliebtheit erfreuen sich darüber hinaus die
Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie
mit Funktionen wie dienstlicher
E-Mail-Kommunikation, Cloud, Lernplattform
und Messenger mit Videokonferenzoption.
Insgesamt rund 60 Prozent der Schulen nutzen
mindestens eine dieser Anwendungen, in der
Stadt Düsseldorf sind es beispielsweise
bereits 72 Prozent der Schulen. Darüber
hinaus hat die Stadt signalisiert, den
Einsatz von LOGINEO NRW ausweiten zu wollen.
Landesweit konnte das Hauptsystem LOGINEO
NRW seit November 2019 inzwischen für über
2.200 Schulen bereitgestellt werden, mehr
als 2.700 Schulen nutzen das
Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS und
2.200 Schulen den LOGINEO NRW Messenger,
davon 1.100 mit Videokonferenzoption.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
digitale Aufholjagd, die wir 2017
versprochen haben, ist in vollem Gange.
Inzwischen tragen wir statt der roten
Laterne das olympische Feuer der
Digitalisierung vor uns her. Dass das Geld
aus dem DigitalPakt und den
Ausstattungsprogrammen so gut angenommen
wird, zeigt wie groß der Nachholbedarf bei
der Digitalisierung unserer Schulen war.
Neben der digitalen Ausstattung kümmern wir
uns auch mit Hochdruck um Weiterentwicklung
einer modernen Aus- und Fortbildung unserer
Lehrkräfte, um eine zeitgemäße
Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.“
Im
März hat das Ministerium für Schule und
Bildung dazu eine
Digitale Fortbildungsoffensive
gestartet, für die insgesamt bis zu 18
Millionen Euro bereitstehen. Die Digitale
Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile,
die jeweils auf Schulleitungen, auf
Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und
Moderatoren der staatlichen
Lehrerfortbildung abgestimmt sind.
Unterstützung bietet den Lehrerinnen und
Lehrern zudem ein neues
Impulspapier mit pädagogischen und
didaktischen Anregungen für eine zeitgemäße
digitale Lernkultur.
Ausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte
und Unterstützung bei der Planung,
Organisation und Gestaltung zeitgemäßen
Unterrichts sind die drei Schwerpunkte der
Digitalstrategie Schule NRW, die in
engem Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern von Schulträgern und
Schulaufsicht sowie aus der schulischen
Praxis entstanden ist. Dazu hatte Ministerin
Gebauer bereits im Frühsommer 2018
Digitalisierungs-Konferenzen in allen fünf
Regierungsbezirken einberufen.
Um den gewinnbringenden Austausch zwischen
Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht über
das digitale Lehren und Lernen fortzuführen,
wurden die Regionalkonferenzen im Februar
und März 2022 in einem digitalen Format mit
rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
neu aufgelegt. Am heutigen Nachmittag (31.
März 2022)
kommt Ministerin Gebauer mit landesweiten
Vertreterinnen und Vertretern von
Schulträgern, Schulaufsicht und aus der
schulischen Praxis zusammen, um sich darüber
auszutauschen, wie ein zeitgemäßer und
zukunftsgerichteter Unterricht
weiterentwickelt werden kann.
„Im
Austausch mit allen am Schulleben vor Ort
Beteiligten sind wir uns einig: Mit den
jetzt getätigten Investitionen ist es nicht
getan. Die Digitalisierung unserer Schulen
ist ein Dauerlauf. Mit einem Zwischensprint
haben wir in Nordrhein-Westfalen viel Boden
gut gemacht. Und dieses Tempo wollen wir
beibehalten. Dafür muss mit dem DigitalPakt
2.0 auch die Aussicht auf eine Verstetigung
der Finanzierung unter verlässlicher
Beteiligung des Bundes einhergehen. Denn
beste Bildung in einer digitalisierten Welt
ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, so
Ministerin Gebauer abschließend.
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Digitalisierung der Schulen im
Regierungsbezirk Düsseldorf |
Düsseldorf, 22. März 2022
- Rund 320 Millionen Euro hat die
Bezirksregierung Düsseldorf für die
Digitalisierung von Schulen in ihrem
Regierungsbezirk bewilligt. Drei
Förderprogramme des Landes haben einen
Digitalisierungsschub ermöglicht: Rund 247
Millionen Euro wurden im Rahmen des
DigitalPakts Schule zur Verfügung gestellt,
unter anderem für Breitbandausbau,
WLAN-Ausstattung in den Schulen oder
digitale Tafeln.
Für die Anschaffung
von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler
wurden 45,7 Millionen Euro bewilligt. Für
rund 27,4 Millionen Euro konnten Laptops und
Tablets für Lehrkräfte an allgemeinbildenden
Schulen angeschafft werden. „Wir freuen uns,
dass wir durch die Bewilligung der Gelder
die Schulträger, Schulen, Lehrkräfte sowie
Schülerinnen und Schüler ganz konkret
unterstützen können. Die Gelder beider
Programme für die Anschaffungen von
Endgeräten sind zu fast 100 Prozent
bewilligt, die Gelder aus dem DigitalPakt
Schule zu rund 92 Prozent.
Die schnelle
Umsetzung der Förderprogramme zu Beginn der
Corona-Pandemie war für die beteiligten
Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf
eine echte Herausforderung. Das Ergebnis ist
ein Beweis für die Leistungsfähigkeit und
das Engagement der Mitarbeitenden der
Bezirksregierung“, so Regierungspräsidentin
Birgitta Radermacher. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigte
sich erfreut über die Fortschritte, die es
in dieser Legislaturperiode bei der
Digitalisierung der Schulen in der Region
gegeben hat: „Unsere digitale Aufholjagd ist
in vollem Gange. Gemeinsam mit dem Bund und
den Kommunen haben wir viel Geld investiert,
um unsere Schule für das Lehren und Lernen
in der digitalen Welt auszustatten. Ich bin
den Schulträgern sehr dankbar, dass sie das
Geld für die Ausstattung der Schulen so
konsequent abgerufen haben. Ermöglicht wurde
dies nicht zuletzt auch durch die
professionelle Unterstützung der
Bezirksregierung.“
Ebenso wurde in
den Kommunen und Kreisen mit viel Engagement
an der Umsetzung gearbeitet. So konnten
beispielsweise in Kevelaer neben der
Beschaffung von Endgeräten und digitalen
Tafeln Dank der Fördermittel alle Schulen
mit flächendeckendem WLAN ausgestattet
werden. Zudem wurde eine moderne, flexible
Netzwerkinfrastruktur geschaffen sowie durch
neue Server die Zuverlässigkeit erhöht. Für
die zentrale Verwaltung der mobilen
Endgeräte wurde eine eigene
Management-Plattform genutzt. Mit großem
Engagement hat die Stadt einen
Digitalisierungsschub in den Schulen
erreicht und will ihn mit eigenen
finanziellen Mitteln in den kommenden Jahren
weiter vorantreiben.
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NRW und Corona: Übergangsregelung im
geänderten Infektionsschutzgesetz |
Düsseldorf, 18. März 2022 - Nach Beschluss
des Deutschen Bundestags gilt vom heutigen
Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz.
Angesichts der zunehmenden Anzahl der
Corona-Patientinnen und -patienten in den
Krankenhäusern verlängert die
nordrhein-westfälische Landesregierung viele
der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der
Coronaschutzverordnung bis zum 2. April
2022.
Maskenregelungen in
Innenräumen bleiben bestehen, im Freien
entfällt die Maskenpflicht. Für besonders
risikobehaftete Einrichtungen
(Krankenhäuser, Pflegeheime,
Justizvollzugsanstalten) wurden die im
Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher
bundeseinheitlichen Vorgaben in der
Landesverordnung übernommen.
Für
andere Beschränkungen, die bisher in der
Landesverordnung geregelt waren, gibt es
auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des
geänderten Infektionsschutzgesetzes keine
Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche
Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte
Personen (private Treffen bisher nur mit
eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus
einem weiteren Haushalt) sowie
Zugangsbeschränkungen für Versammlungen
wegfallen.
Auch die prozentualen
Kapazitätsbegrenzungen und festen
Personenobergrenzen für Einrichtungen und
Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel
für den Besuch von Sportveranstaltungen.
Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für
Jugendarbeit, Sport im Freien und
Versammlungen, Trauungen und Feiern in
Privaträumen) werden aufgehoben.
Minister Laumann erklärt: „Wir alle sehnen
ein Ende der Pandemie herbei. Leider
bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb,
im privaten Umfeld oder auch durch eine
eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht
vorbei. Deshalb nutzen wir in
Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April
2022 verbliebenen Möglichkeiten und
verlängern viele Schutzmaßnahmen.
Gesellschaftliches, wirtschaftliches und
kulturelles Leben sind bereits im
Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir
durch ein zu frühes Fallenlassen der
verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die
Erfolge der letzten Monate.“
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Landespreis für Kulturelle Bildung ging auch nach
Duisburg
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Düsseldorf/Neuss/Duisburg, 17. März 2022
- Drei Einrichtungen aus Bergisch Gladbach, Dortmund und
Duisburg haben den neuen Landespreis für Kulturelle Bildung
in den Hauptkategorien Jugendarbeit, Kultur und Schule
gewonnen. Ziel des mit insgesamt 80 000 Euro dotierten
Preises ist es, gut vernetzte Projekte nachhaltig zu
stärken, die Kindern und Jugendlichen künstlerische
Erfahrungen ermöglichen und so neue Interessen und
Fähigkeiten wecken.
Kultur und Wissenschaft Drei
Einrichtungen aus Bergisch Gladbach, Dortmund und
Duisburg haben den neuen Landespreis für Kulturelle
Bildung in den Hauptkategorien Jugendarbeit, Kultur und
Schule gewonnen. Ziel des mit insgesamt 80 000 Euro
dotierten Preises ist es, gut vernetzte Projekte nachhaltig
zu stärken, die Kindern und Jugendlichen künstlerische
Erfahrungen ermöglichen und so neue Interessen und
Fähigkeiten wecken. Wichtige Grundlage solcher kulturellen
Bildungschancen ist die Vernetzung von Akteurinnen und
Akteuren vor Ort – etwa von Kommunen, Schulen, Vereinen,
Jugend- und Kultureinrichtungen sowie von Künstlerinnen und
Künstlern.
Vier Vorhaben aus Bochum, Essen, Hamm und
Alsdorf erhielten zudem Förderpreise, um ihr starkes
Potenzial weiterzuentwickeln. Die neue Auszeichnung der
Landesregierung ist am Donnerstag (17. März) im Rheinischen
Landestheater in Neuss erstmals vergeben worden. In der
Kategorie „Jugendarbeit“ ging der Preis an die
Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e. V. in Kooperation
mit dem Sozialen Netzwerk Bergisch Gladbach. Die
Anne-Frank-Gesamtschule Dortmund in Kooperation mit dem
Quartiersmanagement Nordstadt wurde in der Kategorie
„Schule“ ausgezeichnet. Im Bereich „Kultur“ erhielt die
Stiftung Klavier-Festival Ruhr in Kooperation mit
Schulen und Kindertageseinrichtungen in Duisburg die Ehrung.
Die drei Hauptgewinner erhalten je 20 000 Euro
Preisgeld. Dieses Geld kann zur Weiterentwicklung des
vorgestellten Konzeptes und zur Durchführung von Projekten
genutzt werden. Ins Leben gerufen hatten die neue
Auszeichnung das Ministerium für Kultur und Wissenschaft,
das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Kulturministerin Isabel
Pfeiffer-Poensgen überreichte den Preis in der Kategorie
Kultur: „Das beispielhaft vernetzte Projekt der Stiftung
Klavier-Festival Ruhr eröffnet Kindern in sechs Duisburger
Schulen und zwei Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit,
künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Dabei arbeiten Teams
aus Künstlerinnen und Künstlern sowie Lehrkräften zusammen.
Ihre Angebote sind für die individuelle Entwicklung der
Kinder von hoher Bedeutung. Alle mit dem Landespreis
ausgezeichneten Vorhaben zeigen, dass Kulturelle Bildung
besonders gut gelingt, wenn Jugend-, Kultur- und
Bildungseinrichtungen sowie alle Akteurinnen und Akteure vor
Ort zusammenarbeiten. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel
Erfolg.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer erklärte: „Die kulturelle Bildung ist ein wichtiger
Teil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Mit
dem Landespreis für kulturelle Bildung wollen wir die vielen
verschiedenen kreativen Ideen und kulturellen Projekte in
Nordrhein-Westfalen sichtbar machen und unterstützen. Die
Preisträger zeigen in beeindruckender Weise, wie kulturelle
Bildung im Alltag umgesetzt und mit Leben gefüllt werden
kann. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern
und wünsche mir, dass sich viele weitere Schulen und
außerschulische Partner davon inspirieren lassen.“
Andreas Bothe, Jugendstaatssekretär des Landes
Nordrhein-Westfalen, sagte: „Ich gratuliere den
Gewinnerinnen und Gewinnern sehr herzlich. Sie stehen
beispielhaft für unseren Ansatz, allen Kindern und
Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen Zugang zu hochwertigen
Angeboten kultureller Bildung, zu Kunst und Kultur zu
ermöglichen. Sie zeigen, dass die Kooperation der
verschiedenen Akteure vor Ort, entsprechende Netzwerkarbeit
und natürlich die Einbindung der jungen Menschen wichtige
Erfolgsfaktoren sind. Mit dem Landespreis machen wir die
gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen sichtbar und möchten zu
neuen Ideen in der Jugendarbeit anregen. Mein Dank gilt
allen Engagierten, die durch ihren wichtigen Einsatz
Angebote für Kinder und Jugendliche möglich machen.“
Insgesamt waren rund 100 Bewerbungen
eingegangen, die anschließend von einer Fachjury begutachtet
wurden. Die mit jeweils 5000 Euro dotierten
Motivationspreise erhielten: das Junge Schauspielhaus Bochum
/ Theaterrevier in Kooperation mit dem Kinder- und
Jugendaufsichtsrat Drama Control, die Caritas-SkF-Essen
gGmbH in Kooperation mit dem Jugendamt Essen und der
Weststadthalle, die Martin-Luther-Schule Hamm in Kooperation
mit dem Kulturrevier Radbod und das Team der
Schülervertretung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf
in Kooperation mit der Künstlergruppe Öztürk ve Sarac.
Die drei Gewinner der Kategorien
Jugendarbeit, Schule und Kultur im Kurzportrait:
Jugendarbeit: Die Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e. V.
ist in Kooperation mit dem Sozialen Netzwerk Bergisch
Gladbach neue Wege gegangen und hat mit dem Interkulturellen
Treffpunkt PAULA eine offene Tür geschaffen, die sich
besonders an geflüchtete Kinder und Jugendliche und den
umliegenden Sozialraum richtet. Der Interkulturelle
Treffpunkt PAULA steht dabei beispielhaft für die
herausragende kulturelle Kinder- und Jugendarbeit der
Kreativitätsschule Bergisch Gladbach, die einen Schwerpunkt
auch besonders auf jene Kinder und Jugendliche legt, denen
Angebote von Kunst und Kultur nicht oder nur eingeschränkt
zur Verfügung stehen.
Schule: Die
Anne-Frank-Gesamtschule Dortmund arbeitet in Kooperationen
seit vielen Jahren daran, die Kulturelle Bildung zum
Entwicklungsschwerpunkt ihrer Schulprogrammarbeit zu machen.
Kulturelle Bildung ist dabei Gestaltungsmerkmal der
Schulentwicklung und unverzichtbarer Bestandteil des
Schullebens.
Kultur: Die ausgezeichnete Stiftung
Klavier-Festival Ruhr mit Sitz in Essen in Kooperation mit
Schulen und Kindertageseinrichtungen in Duisburg
integriert die Auseinandersetzung mit künstlerischen
Ausdrucksformen in den Schul- und Kita-Alltag. Es wird
musiziert, getanzt, gesungen und auch die bildende Kunst
findet Eingang in die Werke der Kinder und Jugendlichen, die
sie als fester Programmpunkt auf dem Klavier-Festival Ruhr
der Öffentlichkeit präsentieren. Die Kooperation hat sich
seit 2008 entwickelt.
Der Preis für das
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist am 17.03.2022 in Neuss
verliehen worden. Die ausgezeichnete Stiftung
Klavier-Festival Ruhr mit Sitz in Essen hat in Kooperation
mit den Schulen des Bildungsfairbunts Marxloh und zwei
Kindertageseinrichtungen in Marxloh integriert die
Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucksformen in den
Schul- und Kita-Alltag. Es wird musiziert, getanzt, gesungen
und auch die bildende Kunst findet Eingang in die Werke der
Kinder und Jugendlichen, die sie als fester Programmpunkt
auf dem Klavier-Festival Ruhr der Öffentlichkeit
präsentieren. Die Kooperation hat sich seit 2008 entwickelt.
Die Preisträgerinnen und Preisträger
des NRW-Preises Kulturelle Bildung 2022 wurden von einer
unabhängigen Fachjury ausgewählt. Kulturministerin Isabel
Pfeiffer-Poensgen überreichte den Preis in Neuss und
erklärte: „Das beispielhaft vernetzte Projekt der Stiftung
Klavier-Festival Ruhr eröffnet Kindern in sechs Duisburger
Schulen und zwei Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit,
künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Dabei arbeiten Teams
aus Künstlerinnen und Künstlern sowie Lehrkräften zusammen.
Ihre Angebote sind für die individuelle Entwicklung der
Kinder von hoher Bedeutung.“ Einen kurzen Einblick in die
Arbeit mit dem Klavierfestival Ruhr gibt dieses Video:
https://vimeo.com/688941616/05264c5dc1
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Klima-Leitprojekt InnovationCity
Ruhr läuft weiter und „Urbane Zukunft Ruhr“
startet
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• Ministerpräsident Wüst
nahm per Videoschalte an Vollversammlung des
Initiativkreises Ruhr teil •
Klima-Leitprojekt InnovationCity Ruhr soll
mit neuen Gesellschaftern auf eigenen Beinen
stehen • Neues Leitprojekt
Urbane Zukunft Ruhr erhält Spende der LEG
Stiftung für Duisburg Hochfeld
Essen/Duisburg, 17. März 2022 - An der
Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr
(IR) am Samstag, 19. März, in der Messe
Essen nahm der Ministerpräsident des Landes
Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, als Gast
per Videoschalte teil: Ministerpräsident
Hendrik Wüst berichtete den Mitgliedern über
die Fortschritte, die die im Rahmen der
Ruhr-Konferenz der Landesregierung in den
letzten vier Jahren erzielt wurden und
dankte dem Initiativkreis Ruhr für sein
nachhaltiges Engagement für die Region.
Er
betonte: „Uns alle verbindet die
Überzeugung, dass Nordrhein-Westfalen auf
Dauer nur stark ist, wenn auch das
Ruhrgebiet wieder deutlich stärker wird.
Nordrhein-Westfalen und auch ganz
Deutschland haben ein fundamentales
Interesse daran, dass diese große und
bevölkerungsreiche Region ihre großen
Potenziale bestmöglich entfalten kann.
Die RuhrKonferenz trägt mit ihren
zahlreichen Projekten seit vier Jahren dazu
bei. Der Initiativkreis Ruhr arbeitet
bereits seit mehr als 30 Jahren
kontinuierlich daran, dass aus den
Herausforderungen auch Chancen werden. Für
den großartigen Einsatz aller Engagierten
des Initiativkreises bedanke ich mich im
Namen der Landesregierung sehr herzlich.“
Die anwesenden Mitglieder des
Vereins Initiativkreis Ruhr, zumeist
Vorständ:innen und Geschäftsführer:innen der
über 70 Mitgliedsunternehmen, tauschten sich
zu diesem Anlass mit dem Ministerpräsidenten
auch über die angespannte weltpolitische und
wirtschaftliche Lage aus. „Der schreckliche
Krieg in der Ukraine und das damit
verbundene menschliche Leid macht uns alle
schwer betroffen. Gemeinschaften wie wir sie
hier im Initiativkreis Ruhr haben, waren
sicherlich selten so wichtig wie in diesen
Zeiten,“ sagte Rolf Buch, Moderator des
Initiativkreises Ruhr und
Vorstandsvorsitzender von Vonovia.
Das kulturelle Leitprojekt des
Initiativkreises Ruhr, das Klavier-Festival
Ruhr, hatte am vergangenen Donnerstag mit
einem Ukraine-Benefizkonzert, unter anderem
mit Anne-Sophie Mutter, 169.205 Euro als
Spende für "Save the Children" eingenommen.
Während der Sitzung berichteten die
Moderatoren von den Entwicklungen in der
Projektarbeit des Wirtschaftsbündnisses: Den
C02-Ausstoß eines Stadtquartiers in Bottrop
um die Hälfte zu reduzieren, war das Ziel
des Projektes InnovationCity Ruhr |
Modellstadt Bottrop, das der Initiativkreis
Ruhr 2010 ins Leben gerufen hat.
Im vergangenen Jahr konnte das
Dekadenprojekt erfolgreich abgeschlossen
werden. Seite 2 von 4 InnovationCity Ruhr:
Klima-Projekt mit neuen Gesellschaftern auf
dem Weg in die eigene Zukunft Die Innovation
City Management GmbH setzt die in Bottrop
gewonnenen Erkenntnisse zum klimagerechten
Stadtumbau inzwischen bundesweit bei
Projekten ein. „InnovationCity hat das
Unmögliche möglich gemacht und ausgerechnet
die Industrieregion Ruhrgebiet zum Vorreiter
in Sachen Klimaschutz werden lassen“, sagte
Dr. Andreas Maurer, Co-Moderator und Senior
Partner bei der Boston Consulting Group. „Es
ist ein Vorzeigeprojekt mit Strahlkraft für
das ganze Ruhrgebiet und für uns als
Initiativkreis Ruhr ist es ein gelungenes
Beispiel dafür, wie erfolgreich unsere
Projekte werden können.“ Zukünftiger
Mehrheitseigner wird die greenzero
Beteiligungsgesellschaft mbH sein. Die
Initiativkreis Ruhr wird zweitgrößter
Anteilseigner bleiben.
Durch die
Beteiligung weiterer Gesellschafter und
vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses der
Stadt Bottrop Anfang April wird die
Innovation City Management GmbH bald
finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Während das eine Leitprojekt abgeschlossen
wird, steht mit Urbane Zukunft Ruhr ein
neues in den Startlöchern, das sich der
Entwicklung des Duisburger Stadtteils
Hochfeld widmen wird. Ziel ist es, gemeinsam
mit der Stadt Duisburg, Hochfeld zu
ertüchtigen, die Lebensverhältnisse der
Menschen in Hochfeld zu verbessern und
mittels wissenschaftlicher Unterstützung
eine Blaupause für die Region zu schaffen.
„LEG Stiftung – Dein Zuhause hilft“
spendet für Leitprojekt Urbane Zukunft Ruhr
Urbane Zukunft Ruhr soll als Plattform
fungieren, an der sich die
Mitgliedsunternehmen des IR und weitere
Akteure mit eigenen Projekten, ihrer
individuellen Expertise oder auch durch
finanzielle Unterstützung beteiligen können.
Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der
LEG und Persönliches Mitglied des Vereins
Initiativkreis Ruhr, hat für das Projekt
Urbane Zukunft Ruhr aus der „LEG Stiftung –
Dein Zuhause hilft“ 250.000 Euro gespendet:
„Soziales Engagement im Ruhrgebiet gehört
zur LEG wie der größte Binnenhafen Europas
zu Duisburg. Lebenswerte
Quartiere zu schaffen und zu erhalten und
das gute Zusammenleben Menschen
verschiedenster Herkunft, Alters- und
Einkommensgruppen zu fördern ist uns ein
Herzensanliegen. Das Pilotprojekt „Urbane
Zukunft Ruhr“ zahlt mit auf jene Themen ein,
die uns wichtig sind“, sagte Lars von
Lackum.
Die Spende wird voraussichtlich für Projekte
im Bereich Bildung & Soziales eingesetzt.
„Wir freuen uns sehr über die Wertschätzung
unseres Vorhabens in Duisburg Hochfeld, das
Lars von Lackum mit dieser großzügigen
Spende zum Ausdruck bringt“, sagte Andreas
Maurer. Bis zum Ende des Jahres sollen erste
Projekte umgesetzt werden, die von einer neu
gegründeten GmbH gesteuert werden sollen.
Die Mitglieder des IR hatten der Umsetzung
von Urbane Zukunft Ruhr bei der vergangenen
Vollversammlung im November zugestimmt. Der
IR legte den Persönlichen Mitgliedern
während der Vollversammlung auch den
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 mit
einer digitalen Erweiterung vor.
Zu
allen Projekten können auf einer
interaktiven Karte weitere Inhalte wie
Videos, Bilder oder Podcasts abgerufen
werden. Seite 3 von 4 Über den
Initiativkreis Ruhr Mehr als 70 Unternehmen
und Institutionen bilden ein starkes
regionales Wirtschaftsbündnis. Der
Initiativkreis Ruhr lebt das Motto
„Verbinden, Vernetzen, Zukunft gestalten“.
Seine Mitglieder verbindet das Ziel, die
Entwicklung des Ruhrgebiets voranzutreiben
und seine Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit
nachhaltig zu stärken.
Wesentliche Handlungsfelder sind Wirtschaft,
Bildung und Kultur. Aus diesem Antrieb
heraus entstanden Leitprojekte mit
Strahlkraft, zum Beispiel InnovationCity
Ruhr, die Gründer-Initiative, die
TalentMetropole Ruhr und das
Klavier-Festival Ruhr. Weitere Informationen
unter www.i-r.de. v.l. R
v.l. Rolf Buch, Moderator des
Initiativkreises Ruhr und
Vorstandsvorsitzender von Vonovia, Dr.
Anette Bickmeyer, Geschäftsführerin der
Initiativkreis Ruhr GmbH und Dr. Andreas
Maurer, CoModerator des Initiativkreises
Ruhr und Senior Partner bei Boston
Consulting Quelle: Initiativkreis Ruhr /
helloyou studio
|
Noch nie starben weniger Menschen
auf NRW-Straßen als im vergangenen Jahr
|
Düsseldorf/Duisburg, 14. März 2022
-
Noch nie starben weniger Menschen
auf Nordrhein-Westfalens Straßen als im
vergangenen Jahr – und das obwohl es 2021
wieder mehr Unfälle und mehr Verkehr gab als
im Vorjahr. Auch die Zahl der
Schwerverletzten erreichte den niedrigsten
Stand seit 1953. „Gemessen an diesen Zahlen
ist das die beste Verkehrsunfallstatistik,
die wir je hatten“, sagte Innenminister
Herbert Reul am Montag. Insgesamt ereigneten
sich 580.907 Unfälle, ein Plus von 4,3
Prozent im Vergleich zu 2020. 425 Menschen
starben (-1,2 Prozent), 11.872 wurden
schwerverletzt (-2,2 Prozent), 55.033
leichtverletzt (+0,8 Prozent).
„Bei Fahrten unter Drogeneinfluss sehen wir
allerdings eine Entwicklung gegen den
positiven Trend“, so Reul. „Noch nie starben
mehr Menschen, weil sich jemand im
Drogenrausch hinters Steuer gesetzt hat.“
Elf Menschen haben 2021 deshalb ihr Leben
verloren – fünf mehr als 2020. Auch hat die
Polizei im vergangenen Jahr mehr Autofahrer
aus dem Verkehr gezogen, die unter Drogen
standen. Insgesamt 20.210 Autofahrer – ein
Plus von 23,8 Prozent bzw. 3.886 Verstößen.
Gleichwohl gab es weniger Unfälle, bei denen
Drogen die Ursache waren. Insgesamt 486
Unfälle zählte die Polizei – ein Minus von
20 Unfällen.
Im Vergleich zu 2018 sind es sogar 90
Unfälle weniger. „Das Minus bei den Unfällen
parallel zum Plus bei den Drogenverstößen
führen wir auch auf den erhöhten
Kontrolldruck durch die Polizei zurück. So
hat die Polizei unter anderem mehr gezielte
Drogenkontrollen durchgeführt“, so Reul und
nannte als Beispiel eine Drogenkontrolle im
Kreis Steinfurt. Von 29 entnommenen
Blutproben enthielten 21 THC, fünf Kokain,
drei Amphetamin und eine Probe Alkohol.
Vor diesem Hintergrund erneuerte Reul
sein Nein zu einer CannabisLegalisierung:
„Ich wünschte, man würde in der Debatte hin
und wieder den Verkehr mitdenken“, so der
Innenminister. „Kommt die Legalisierung,
wird es mehr Unfalltote geben.“ 2021 zählte
die Polizei 2.037 illegale Autorennen; ein
Drittel mehr als 2020 (+ 34,5 Prozent).
Auch die Unfallzahlen sind hochgegangen:
2021 gab es 384 Unfälle wegen eines
Autorennens, 119 mehr als im Jahr zuvor. Die
Schwerpunkte der Raser-Szene sind nach wie
vor die Städte Dortmund, Düsseldorf und
Essen, die typischen Täter sind Männer
zwischen 17 und 26 Jahren. „Die Polizei wird
Raser weiter ohne Wenn und Aber bekämpfen“,
sagte Reul. „Ich sage das ganz deutlich: Die
Straße ist keine Rennstrecke und wer meint,
da Rennen abzuhalten, den ziehen wir raus,
das ist kein Spaß, sondern brutalste
Verantwortungslosigkeit.“
Bei den verunglückten Pedelec-Fahrern setzt
sich der negative Trend aus dem vergangenen
Jahr fort. Insgesamt verunglückten 4.758
Menschen mit einem Pedelec (+ 22,1 Prozent).
Das sind mehr als dreimal so viele wie 2015
und doppelt so viele wie 2016. 32 Menschen
starben bei einem Pedelec-Unfall, zwei mehr
als im Vorjahr. Von diesen 32 Toten waren 24
über 65 Jahre. Gemessen am
Bevölkerungsanteil ist das überproportional.
'
Reul:
„Wir haben sowohl ein generelles
Pedelec-Problem, als auch ein besonders
tödliches Pedelec-Problem bei älteren
Menschen. Ich kann hier nur meinen Appell
vom letzten Jahr wiederholen: Machen Sie
bitte ein Fahrtraining!“ so Reul und wies
daraufhin, dass mehr als die Hälfte der
nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden
Präventionsmaßnahmen für Pedelec-Fahrer
anböten; Tendenz steigend.
Auch bei den Unfällen mit E-Scootern gibt es
einen erneuten Anstieg. 2021 zählte die
Polizei 1.101 E-Scooter-Unfälle, keiner
endete tödlich. Das sind 713 Unfälle mehr
als 2020 (+ 183,8 Prozent). 967 Menschen
verletzten sich bei einem E-Scooter-Unfall,
fast drei Mal so viele wie im Jahr zuvor. In
jedem fünften Fall war Alkohol die
Hauptunfallursache.
Laut einer Studie der Universitätsklinik
Essen verunglückten alle betrunkenen Fahrer
am Wochenende oder an Feiertagen. Die
meisten Verunglückten waren zwischen 16 und
28 Jahren alt. Reul: „Auf gut Deutsch: ein
junges Problem, bei dem viel Leichtsinn im
Spiel ist und das um ein Leichtes zu
verhindern ist.“
Ob Drogenfahrten, illegale Autorennen,
Pedelec- oder E-Scooter-Fahrer: „Wir sehen,
dass der Verkehr verantwortungsloser wird“,
sagte Reul. „Würde es eine Statistik zu
Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr
geben, dann würde dieser Pfeil steil nach
oben zeigen. Meine Botschaft lautet daher:
Die Straße ist kein Trainingsparcours, keine
Rennstrecke und erst recht kein Coffee
Shop.“ Um diesen Unfällen vorzubeugen, hat
die nordrhein-westfälische Polizei im
letzten Jahr viel gemacht: Sei es repressiv
mit mehr Drogen-Kontrollen oder verstärkten
Einsätzen gegen die Raser-Szene. „Aber auch
präventiv haben wir ordentlich investiert“,
so Reul.
So hat die nordrhein-westfälische Polizei
Ende vergangenen Jahres 14 Simulatoren
angeschafft. Darunter vier
Ablenkungssimulatoren für die
Kreispolizeibehörden Coesfeld, Düren,
Paderborn und den Märkischen Kreis sowie
zwei E-Scooter-Simulatoren für die
Polizeipräsidien Düsseldorf und Köln. Acht
Pedelec-Simulatoren wurden in Gütersloh,
Kleve, Steinfurt, dem Rhein-Erft-Kreis,
Bonn, Köln, Münster und Borken angeschafft.
Gesamtkosten: rund 170.000 Euro. „Mit den
Simulatoren werden unsere
Verkehrssicherheitsberater ab April auf die
jeweilige Zielgruppe zugehen. Mit den
E-Scooter-Simulatoren wird die Polizei dann
zum Beispiel in Schulen und Fußgängerzonen
sein. Sollten sich die Simulatoren in den
kommenden Monaten bewähren, bauen wir das
Angebot weiter aus“, so der Minister.
|
Alexander Dierselhuis wird neuer
Polizeipräsident in Duisburg |
Innenminister Reul: „Ein Experte der
inneren Sicherheit mit einem juristischen
Kopf“
Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2022
-
Alexander Dierselhuis wird neuer
Polizeipräsident und Nachfolger von Elke
Bartels in Duisburg. Das hat das
Landeskabinett auf Vorschlag von
Innenminister Herbert Reul am Dienstag, 8.
März 2022, beschlossen. „Alexander
Dierselhuis ist für die Stelle ganz
besonders gut geeignet. Er hat Erfahrung im
Kampf gegen Organisierte Kriminalität, gegen
Clan-Kriminelle und gegen kriminelle
Rocker-Banden. Er ist ein Experte der
inneren Sicherheit mit einem juristischen
Kopf – eine Gabe, die bei der Zusammenarbeit
zwischen Polizei und Justiz enorm helfen
wird“, sagte Reul.
Der 38-jährige Alexander Dierselhuis ist
derzeit Polizeipräsident in Oberhausen und
leitet die dortige Behörde seit dem 1.
August 2019. Nach seinem Grundwehrdienst bei
der Luftwaffe absolvierte Dierselhuis eine
Ausbildung zum Reserveoffizier. Es folgte
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der
Rechtswissenschaften in Trier und das
Rechtsreferendariat in Duisburg. Von 2011
bis 2019 arbeitete der gebürtige Neusser als
Staatsanwalt in Düsseldorf. Ab 2015 war er
als Staatsanwalt in der Abteilung für
Organisierte Kriminalität der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig. Dort
hat er insbesondere Fälle aus den Bereichen
Wohnungseinbruchdiebstahl, Menschenhandel
und Zuhälterei, Schleusung sowie
Rockerkriminalität bearbeitet.
Im Februar 2018 wurde er als
Geschäftsführer der Regierungskommission
„Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“
unter dem Vorsitzenden Wolfgang Bosbach in
die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
berufen. Über seine Aufgaben als
Polizeipräsident in Oberhausen und seine
künftige Wirkungsstätte
sagt Alexander Dierselhuis - Foto ©IM NRW /
Caroline Seidel: „Mein Fokus in Oberhausen
lag auf der Erkenntnisgewinnung in den
Bereichen Clan- und Rauschgiftkriminalität,
Rotlicht und Menschenhandel. Diese Aufgabe
ist kein Sprint, sondern es bedarf viel
Geduld und Durchhaltevermögen. Die
polizeiliche Präsenz, stetiger Kontrolldruck
und die täterorientierte Ermittlungsarbeit
hatten zum Ziel, das Dunkelfeld aufzuhellen
und die Täter aus ihrer Anonymität
herauszuholen. Wichtig war hier die sehr
gute Zusammenarbeit mit der Kommune, dem
Zoll und vielen weiteren Akteuren, um die
Täter da zu packen, wo es ihnen weh tut. Ein
Grund, weshalb wir in Oberhausen auch das
Thema des illegalen Glücksspiels noch
stärker in den Fokus gerückt haben. Das sind
Themen, die mich sicherlich auch als
Polizeipräsident in Duisburg weiterhin
begleiten werden.“
Dierselhuis wird
seine neue Position am 1. April antreten.
Bis zu seiner Nachbesetzung übernimmt
Polizeidirektor Dietmar Leyendecker, Leiter
der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz,
kommissarisch die Führung des
Polizeipräsidiums Oberhausen.
|
Schulen bereiten sich darauf vor,
geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der
Ukraine aufzunehmen |
Düsseldorf, 08. März 2022 -
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Mit tiefer Betroffenheit blicke ich auf den
Krieg in der Ukraine, der schon unzählige
Leben gekostet hat und etliche Menschen zur
Flucht zwingt. Wer bei uns Schutz sucht, den
heißen wir in Nordrhein-Westfalen
willkommen. Den zu uns flüchtenden Kindern
und Jugendlichen wollen wir möglichst viel
Normalität und dann auch einen Schulbesuch
ermöglichen, der ihnen ein Gefühl der
Sicherheit zurückgibt und das Ankommen
erleichtert. Dazu kümmern wir uns im
Zusammenwirken zwischen Schulen und
Schulpsychologie um ihr psychisches
Wohlergehen. Zudem werden wir gezielt das
Erlernen der deutschen Sprache unserer neuen
Schülerinnen und Schüler fördern.“
Nach den am
Donnerstag gefassten EU-Ratsbeschlüssen
erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge
in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März
2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein
Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert
werden kann. Die Geflüchteten, die in
Deutschland aufgenommen werden, können
danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24
des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen
kein Asylverfahren durchlaufen. Sie werden
mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer
Kommune zugewiesen und müssen dort ihren
Wohnsitz nehmen. Sobald dies erfolgt ist,
besteht für die betroffenen Kinder und
Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz
die Schulpflicht.
Nach der
Zuweisung zu einer Kommune wird den
schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen
durch die jeweiligen Schulämter vor Ort ein
Schulplatz zugewiesen. Im Rahmen der
Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der
ankommenden Familien aus der Ukraine zur
angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese
Beratungsleistung erfolgt in der Regel durch
die an die Kommunalen Integrationszentren
abgeordneten Lehrkräfte des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Hierzu liegen
gute Erfahrungen und erprobte Konzepte aus
den vergangenen Jahren vor. Gleichwohl ist
denkbar, dass in den nächsten Tagen auch
Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem
Aufenthaltsstatus und ohne vorherige
Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden
direkt bei Schulen vorstellig werden. Der
Schulbesuch soll in diesen Fällen in
Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung
zuständigen Schulamt, dem Schulträger und
der jeweiligen Schule ab sofort – und auch
im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage –
grundsätzlich ermöglicht werden.
Grundlage für das Unterrichten
neuankommender Schülerinnen und Schüler aus
der Ukraine ist der Erlass „Integration
und Deutschförderung neu zugewanderter
Schülerinnen und Schüler“,
der das Erlernen der
deutschen Sprache als grundlegende
Voraussetzung benennt, damit die Kinder und
Jugendlichen sich möglichst bald und
möglichst umfassend am Unterricht beteiligen
können. Die Beschulung der neu ankommenden
Schülerinnen und Schüler erfolgt entweder
innerhalb schon bestehender Klassen oder in
eigens hierfür eingerichteten Lerngruppen,
den sogenannten Vorbereitungs- oder
Willkommensklassen.
Die Zuordnung
der Schülerinnen und Schüler zu einem
Bildungsgang erfolgt mit Blick auf ihre
jeweilige schulische Entwicklung zu einem
späteren Zeitpunkt. Nordrhein-Westfalen
verfügt über eine bundesweit einzigartige
Vielfalt von bereits bestehenden
Unterstützungsangeboten: · ein
flächendeckendes System von Kommunalen
Integrationszentren mit qualifizierten
Lehrkräften für die Beratung der
zugewanderten Schülerinnen und Schüler,
· über 5.000 Integrationsstellen mit
Lehrkräften vor allem für die
Deutschförderung (Deutsch als Zweitsprache
beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache),
· Schulpsychologische
Beratungsstellen in allen Kreisen und
kreisfreien Städten. Die Landesstelle
Schulische Integration (LaSI) steht in engem
Austausch mit den Lehrkräften in den
Kommunalen Integrationszentren. Im Auftrag
des Ministeriums für Schule und Bildung des
Landes Nordrhein-Westfalen begleitet die
LaSI die Aufnahme der aus der Ukraine
flüchtenden Kinder und Jugendlichen in den
nordrhein-westfälischen Schulen in Form von
Vernetzung, Qualifizierung und Beratung
aller Beteiligten.
Aktuell
werden im
Internetauftritt der
LaSI
Informationen über das Schulsystem in der
Ukraine zur Verfügung gestellt, die
Orientierung für die Beratung und schulische
Integration der ankommenden Familien bieten.
Für eine inhaltliche
Auseinandersetzung mit dem Krieg in der
Ukraine innerhalb des Kollegiums oder zur
Unterstützung der Schulen in Form einer
systemischen Beratung zu Gewaltprävention
und Krisenintervention können bei Bedarf die
in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt
als gemeinsame Kooperation von Land und
Kommunen vorhandenen schulpsychologischen
Beratungseinrichtungen angefragt werden.
Darüber hinaus hat die Landesstelle
Schulpsychologie und Schulpsychologisches
Krisenmanagement (LaSP NRW) in Kooperation
mit den schulpsychologischen
Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien
Städte umfassende
Informationen zur
Unterstützung der Schulen
bereitgestellt, die fortlaufend ergänzt und
aktualisiert werden.
Die heutige SchulMail
vom 8. März 2022 finden Sie
hier.
Erste Informationen zum Umgang mit dem Krieg
in der Ukraine hatte das Ministerium für
Schule und Bildung den Schulen bereits mit
der
SchulMail vom 1. März
2022
zukommen lassen. Außerdem stellt das
Schulministerium im Bildungsportal ein
breites Spektrum an
Unterrichts- und
Unterstützungsmaterial
für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung.
|
Digitalstrategie Schule NRW: 18 Millionen Euro für Digitale
Fortbildungsoffensive |
Düsseldorf, 07. März 2022 - Das Ministerium für
Schule und Bildung startet im März die Digitale
Fortbildungsoffensive, mit der alle Schulen und Lehrkräfte
in Nordrhein-Westfalen systematisch für das Lehren und
Lernen in einer digitalisierten Welt weiterqualifiziert
werden sollen. Insgesamt 18 Millionen Euro stellt die
Landesregierung hierfür zur Verfügung.
Die Digitale Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile,
die jeweils auf Schulleitungen, auf Lehrkräfte und auf die
Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen
Lehrerfortbildung abgestimmt sind. Gestartet wird mit der
Qualifikation der Schulleitungen im Rahmen einer digitalen
Auftaktveranstaltung am 30. März 2022. Die Angebote für
Lehrkräfte und die Moderierenden der staatlichen
Lehrerfortbildung beginnen unmittelbar nach den Osterferien
im April und Mai.
Die Angebote sind so konzipiert,
dass sie den unterschiedlichen Kenntnissen von
Schulleitungen, Lehrkräften und Moderierenden Rechnung
tragen. Insgesamt können in den kommenden neun Monaten rund
5.500 Schulleitungen, 200.000 Lehrkräfte und 3.300
Moderierende an den Angeboten der Digitalen
Fortbildungsoffensive teilnehmen.
Die
Schulleitungen sollen dafür qualifiziert werden, ihre
Schulen zu modernen Lernorten zu machen. Im Kern geht es um
eine zeitgemäße Schulentwicklung und die innovative
pädagogische Führung des Kollegiums. Das Angebot für
Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zielt darauf ab,
sowohl den Unterricht als auch die Arbeit außerhalb des
Unterrichts mithilfe digitaler Medien noch besser zu
gestalten und zu organisieren. Vor diesem Hintergrund geht
es nicht zuletzt darum, die sichere Handhabung der
erforderlichen digitalen Medien zu fördern.
Das
Fortbildungsangebot für die Moderatorinnen und Moderatoren
soll diese dabei unterstützen, Lehrkräfte auch im Bereich
der Digitalisierung weiterzubilden. Alle Moderatorinnen und
Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung sollen in die
Lage versetzt werden, die Fortbildungen für die Lehrkräfte
so gestalten zu können, dass diese auf das Lehren und Lernen
in der digitalisierten Welt vorbereitet sind.
Die
Fortbildungsmaßnahmen für die Moderierenden übernehmen das
Schulungsunternehmen ML Consulting und das Institut für
Schulentwicklung und Hochschuldidaktik. Die Angebote für
Schulleitungen und Lehrkräfte werden durch erfahrene
Unternehmen der Klett Verlagsgruppe durchgeführt. Alle
ausgewählten Partner haben sich in einem europaweiten
Ausschreibungsverfahren mit mehrstufigem Vergabeverfahren
als beste Anbieter präsentiert.
|
Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23 |
Düsseldorf, 23.
Februar 2022 - Das Landeskabinett hat den
Weg frei gemacht für die Umsetzung der
aktuellen Haushaltsbeschlüsse zum Schuljahr
2022/23. Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung ist
angetreten, um die Rahmenbedingungen für
unsere Schulen Schritt für Schritt zu
verbessern. Allein mit dem Haushalt 2022
haben wir rund 4000 zusätzliche Stellen
geschaffen. Wir investieren in Köpfe und
damit in die Zukunft unserer Kinder.“
Mit der jährlichen
Verordnung zur Ausführung von Paragraph 93
Absatz 2 Schulgesetz steuert das Ministerium
für Schule und Bildung die Stellenzuweisung
für die Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Darunter u.a.: · 250 Stellen
für multiprofessionelle Teams an
Förderschulen. Diese Stellen dienen dazu,
die multiprofessionelle Expertise für die
sonderpädagogische Förderung zu sichern.
· 783 Stellen zur Umsetzung des
Masterplans Grundschule. Die Stellen dienen
u.a. der Entlastung der
Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer,
indem die Zahl der Anrechnungsstunden weiter
erhöht wird. Mit den Anrechnungsstunden
erhalten Lehrinnen und Lehrer beispielsweise
einen Ausgleich für besondere schulische
Aufgaben oder für besondere unterrichtliche
Belastungen. · 583 Stellen für
den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium“.
Damit verbessert sich die Relation
„Schülerinnen und Schüler je Stelle“
faktisch auf 12,70 zum Schuljahr 2022/23.
· 749 Stellen für die
Neuausrichtung der Inklusion an den Schulen
des Gemeinsamen Lernens.
Der
Verordnungsentwurf wird nun dem Landtag zur
Beratung in den für Schule und Bildung sowie
für Haushalt und Finanzen zuständigen
Ausschüssen vorgelegt. Die Verordnung soll
zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft
treten. Abschließend erklärte Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer. „Die
Landesregierung hat seit 2017 viel Geld in
die Hand genommen und in den Schulbereich
investiert. Der Schuletat wurde in den
vergangenen fünf Jahren um mehr als 3,1
Milliarden Euro erhöht. Heute arbeiten und
unterrichten 13.300 Pädagoginnen und
Pädagogen und weitere Landesbedienstete mehr
in der Schule als vor fünf Jahren. Seit 2017
hat die Landesregierung rund 16.000
Lehrerstellen geschaffen und erhalten.“
|
Verändertes Testverfahren in den
Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs-
und Unterstützungspaket für die Grundschulen
|
Düsseldorf, 17. Februar 2022 - Das über
viele Monate an den Grundschulen erfolgreich
umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit
den steigenden Infektionszahlen in der
Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert
werden. Diese Veränderung war anlässlich der
Priorisierung in der Test-Auswertung in
Folge der neuen Bundestestverordnung sowie
von Engpässen bei den auswertenden Laboren
in einigen Regionen unausweichlich.
Aufgrund der Situation in den Laboren kann
nach wie vor nicht verlässlich garantiert
werden, dass eine Auflösung positiver
PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird
das Testverfahren verändert. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
Pandemie ist für die Schulen, die
Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für
die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern
eine große Herausforderung seit nunmehr fast
zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz mit dem
Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche
explizit genannt und die Notwendigkeit
betont, sämtliche Anstrengungen zu
unternehmen, die Folgen der Pandemie
abzumildern. Die Testpflicht und das
bisherige Testverfahren werde in den Schulen
zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur
Erleichterung aller Beteiligten angepasst.
Speziell für die Grundschulen wurde
begleitend dazu ein Entlastungs- und
Unterstützungspaket geschnürt, da hier die
Belastungen der Corona-Pandemie besonders
groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten
besonders viel Begleitung und Fürsorge
benötigen.“
Mit Wirkung zum 28. Februar 2022
wird es Veränderungen bei der Testpflicht
und beim Testverfahren für Schülerinnen und
Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs-
und Unterstützungspaket für die Grundschulen
geschnürt:
1. Aufhebung der Testpflicht für
immunisierte Personen Weiterhin
gilt, dass am Unterricht sowie an allen
anderen schulischen und außerschulischen
Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte
oder getestete Personen (3G-Regelung)
teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022
wird die Testpflicht an allen Schulen, die
für immunisierte Personen (also geimpfte
oder genesene Personen, dazu zählen
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und
weitere an Schule Beschäftigte), die
aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn
eingeführt wurde, wieder aufgehoben.
Getestet werden müssen künftig
wie in anderen Lebensbereichen auch
lediglich diejenigen, die über keinen
vollständigen Impfschutz verfügen
bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch
immunisierte Personen weiterhin freiwillig
an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie
dies wünschen.
2.
Verändertes Testverfahren in den Schulen
Das Testverfahren in
den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird
künftig mit Ausnahme der Förderschulen
vollständig mit Antigen-Selbsttests
durchgeführt: Bei den weiterführenden
Schulen bleibt es beim bestehenden
Testsystem mit dreimal wöchentlich
stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in
den Schulen vor dem Unterricht durch die
Schülerinnen und Schüler selbstständig
durchgeführt werden. Für alle Förderschulen,
unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt,
bleibt aufgrund der strukturell höheren
Vulnerabilität dieser Schülergruppe das
bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner
jetzigen Form erhalten.
Nach einer Übergangszeit kommen ab
dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen
und Schüler der Grundschulen dreimal
wöchentlich Antigen-Selbsttests zur
Anwendung. Die Testungen auf das
Coronavirus finden zur Erleichterung für die
Familien und zur Entlastung der Grundschulen
nicht in den Schulen statt, sondern zuhause,
da es gerade jüngeren Kindern mit
Unterstützung der Eltern im häuslichen
Umfeld einfacher fällt, die Tests
ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür
notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw.
die Kinder über die Schulen.
Die Schnelltests können zuhause in
Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am
Vorabend durchgeführt werden. Die
Eltern versichern einmalig schriftlich mit
einer Bescheinigung, an dem Testverfahren
teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern
zuhause durchzuführen. In begründeten
Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen
oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten,
dass Schülerinnen und Schüler die
dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder
nur unzureichend durchgeführt haben, können
in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend
nachgetestet werden. Abweichend von dem
beschriebenen Regelfall kann die
Schulkonferenz für einzelne oder alle
Jahrgangsstufen beschließen, dass die
Testungen – wie in den weiterführenden
Schulen seit langem praktiziert – vor
Unterrichtsbeginn in den Grundschulen
durchgeführt werden.
Diese
Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden
Testpflicht und nur für nicht immunisierte
Schülerinnen und Schüler. Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen werden auch mit den
Veränderungen des strengen Testverfahrens
weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen
bietet allen Beteiligten die Sicherheit,
dass mit den Antigen-Schnelltests die
Schülerinnen und Schüler direkt
identifiziert werden können, die sich mit
Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt
ansteckend sind.
Die Testpflicht für Immunisierte und
die zusätzlichen Pooltestungen an den
Grundschulen werden abgeschafft.
Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in
den Grundschulen künftig zuhause zusammen
mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt,
dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen
nach den Testungen in den Schulen vorliegen.
Dadurch können die Eltern bei einem
positiven Testergebnis rechtzeitig in
gewohnter Umgebung unterstützen und weitere
notwendige Maßnahmen in die Wege leiten.
Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre
eigenen Beschlüsse und spezifischen
Vorkehrungen zu den Hygiene- und
Infektionsschutzmaßnahmen.
Die Landesregierung setzt mit dem
Testverfahren auch verstärkt auf die
Eigenverantwortung der Eltern, ihre
Kooperation und Mitwirkung, damit der
Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter
gesichert und die Unterrichtszeit entlastet
werden kann“, so Gebauer.
3. Entlastungs- und
Unterstützungspaket Das
Ministerium für Schule und Bildung wird die
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter
unterstützen und entlasten. Die
Landesregierung nimmt die Meldungen aus den
Grundschulen sehr ernst und hat daher
weitere Maßnahmen beschlossen, um die
Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für
die Entlastungs- und
Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium
für Schule und Bildung beschlossen hat, sind
rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen.
Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe
von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:
· Die Schulleitungen erhalten
Supervisions- und Coachingangebote, die das
Ministerium für Schule und Bildung in
Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie
entwickelt. · Die Schulen können
die für das Frühjahr 2022 geplanten
Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den
Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
· Das Helferprogramm für die
Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch
einmal durch eine Ergänzungspauschale
verstärkt. (Ausführlich finden Sie alle
Maßnahmen in
einem Faktenblatt hier.)
Dazu
erklärte Schul- und Bildungsministerin
Gebauer: „Die Landesregierung hat seit
Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk
auf die Grundschule gelegt. Mit dem
Masterplan Grundschule haben wir ein
umfassendes Programm gestartet, um diese
wichtige Schulform langfristig zu stärken.
Ich weiß, dass die Pandemie unseren
Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich
danke daher allen Schulleitungen,
Lehrkräften und allen anderen Personen, die
an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr
großes Engagement. Unsere
Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte
Testverfahren sollen in dieser anstrengenden
Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur
Entlastung sein.“
Alle Informationen finden Sie in der
heute vom Ministerium für Schule und Bildung
versandten Schulmail auf dem Bildungsportal
hier.
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Unwetterwarnung für den 17. Februar
2022: Ministerin Gebauer: Morgen findet
landesweit kein Unterricht in den Schulen in
Nordrhein-Westfalen statt
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Düsseldorf, 16. Februar 2022 - Das
Ministerium für Schule und Bildung teilt
mit: Laut Mitteilung des Deutschen
Wetterdienstes und des Landeslagezentrums
von heute werden für den morgigen 17.
Februar 2022 verbreitet Sturm und schwere
Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen
erwartet, teilweise in Hochlagen Orkanböen.
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum
Unterrichtsausfall und anderen schulischen
Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen
Wetterereignissen“ wird daher vom
Ministerium für Schule und Bildung ein
landesweiter Unterrichtsausfall für den
morgigen 17. Februar 2022 angeordnet.
Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das
nahende Unwetterereignis ist eine ernste
Gefahr insbesondere für den Schulweg für die
Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den
nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein
Unterricht stattfinden, die Schulen sind
grundsätzlich geschlossen. Nach dem Sturm
„Friederike“ 2018 hat die Landesregierung
ein Konzept für solche Gefahrenlagen
erarbeitet. Mit dem neuen Unwettererlass für
die Schulen ist es nun auch möglich, dass es
landesweite Entscheidungen aufgrund von
extremen Wetterereignissen gibt. Diese
wendet die Landesregierung an, indem für
morgen der Unterricht für alle Schülerinnen
und Schüler in Nordrhein-Westfalen
ausfällt.“
Die Schulen wurden
bereits mit einer Schulmail über die
Entscheidung für morgen informiert. Für
Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung
über den Unterrichtsausfall nicht mehr
rechtzeitig erreicht hat und die deshalb
morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen,
ist eine angemessene Beaufsichtigung durch
die Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte
treten hierzu morgen unabhängig von der
Entscheidung über den Unterrichtsausfall
ihren Dienst an, soweit es die
Witterungsverhältnisse zulassen. Den
Erlass zum Unterrichtsausfall und anderen
schulischen Maßnahmen bei Unwettern und
anderen extremen Wetter-Ereignissen finden
Sie
hier weitere Informationen unter
www.schulministerium.nrw/extreme-witterung.
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Digitalisierung, Übungen und
Krisenreaktionszentrum: Kompetenzteam
Katastrophenschutz legt Abschlussbericht vor |
Minister Reul:
15-Punkte-Plan für kommende Katastrophen
Düsseldorf, 15. Februar
2022 - Digitalisierungsoffensive
Katastrophenschutz: Landesweit einheitliche
Vernetzung und Digitalisierung aller
lagerelevanten Daten mit dem Ziel, ein
„Landeslagebild Brand- und
Katastrophenschutz“ inklusive Risikoprognose
einzuführen.
- Mehr Koordinierung
durch das Land: Gründung einer Crisis
Response Unit und eines nicht-polizeilichen,
operativ-taktischen Führungsstabs auf
Landesebene. Reul: „Gewissermaßen ein
landeseigenes Krisenreaktionszentrum.“ Diese
Struktur könnte stärkere Steuerungsaufgaben
übernehmen; auch könnte aus ihr im
Katastrophenfall der Krisenstab der
Landesregierung samt der zentralen
Einrichtung zum Lagemanagement aufwachsen.
- Bessere
Risikoabschätzung durch verbindliche
Planung: Einführung einer
Katastrophenschutzbedarfsplanung mit
verbindlichen Risikoanalysen, Szenarien und
Warnkonzepten auf Ebene der Kreise und
kreisfreien Städte.
- Informationen auf
Knopfdruck: Schaffung direkter und
unmissverständlicher Eingriffsmöglichkeiten
in den Hörfunk durch Änderung des
WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes.
- Verbesserung der administrativen
Führungsfähigkeit: Die Verwaltung soll auf
Katastrophen vorbereitet werden. Dazu zählen
die Einrichtung von Stäben für
außergewöhnliche Ereignisse, Rahmenalarm-
und Einsatzpläne sowie die regelmäßige
Durchführung von Krisenmanagementübungen.
Innenminister Herbert Reul: „Nicht
alles ist sofort und eins zu eins umsetzbar,
aber wir werden jeden einzelnen Vorschlag
prüfen. Für einige Punkte braucht es
Gesetzesänderungen, andere können schnell in
die Realität umgesetzt werden und so manches
machen wir auch schon.“ Und weiter: „Vor
allem das geballte Wissen unterschiedlicher
Disziplinen überzeugt mich. Der Bericht des
Kompetenzteams ist ein breiter Konsens aller
Beteiligten und das ist für die Umsetzung
eine wichtige Voraussetzung.“
Insgesamt 13 Experten
aus verschiedenen Organisationen und
Verbänden gehörten dem Kompetenzteam an. Vor
allem drei Probleme galt es zu lösen:
Katastrophen verlässlicher vorherzusagen,
Warnungen zu verbessern, ebenso wie die
Kräfteverteilung zu optimieren. Die Arbeit
des Kompetenzteams beschränkte sich dabei
nicht nur auf die Analyse der
Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli
2021. Neben Hochwasserlagen und
Starkregenereignissen berücksichtigten die
Experten auch andere Extremereignisse wie
Waldbrände, Stürme, Dürren, Ausfälle
kritischer Infrastrukturen und auch „neue“
Bedrohungen wie etwa Cyberangriffe.
Innenminister Reul: „Das Kompetenzteam hat
Verbesserungspunkte identifiziert, von denen
wir uns sicher einige ins Lastenheft
schreiben. Aber es geht nicht allein. Sich
vor Katastrophen zu schützen, ist Aufgabe
jedes Bürgers, jeder Bürgerin. Nur wer sich
selbst zu helfen weiß, kann auch anderen
helfen. Eine Vollkasko-Mentalität wird uns
nicht weiterbringen.“
Vollständiger
Abschlussbericht auf der Internetseite des
Ministeriums unter:
www.im.nrw.de.
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Die Landesregierung hat die
Coronaschutzverordnung angepasst.
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Düsseldorf, 8. Februar 2022 - Insbesondere
wurden für die anstehenden Karnevalstage
Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche
getroffen: In diesen „gesicherten
Brauchtumszonen“, in denen mit dem
Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen
zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden
durch strenge Auflagen und klare Regelungen
das Schutzniveau erhöhen.
Insbesondere wurden für die anstehenden
Karnevalstage Regelungen für räumlich
abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen
„gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit
dem Zusammentreffen einer Vielzahl von
Menschen zu rechnen ist, können Städte und
Gemeinden durch strenge Auflagen und klare
Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So
können etwa Karnevalsumzüge und
Veranstaltungen im Freien ohne
Zugangskontrolle und Personenbegrenzung
untersagt werden.
Auf zusätzliche
Schutzmaßnahmen hatte sich
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am
Montag, 7. Februar 2022, mit den
Oberbürgermeisterinnen und dem
Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen
Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen
verständigt. Angepasst wurde in der
Verordnung weiterhin die Kontrolle der
2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und
Märkten sowie zu Geschäftslokalen von
Dienstleistern und Handwerkern, die künftig
stichprobenartig erfolgen kann. Die
Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar
2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022.
Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16.
Februar wird eine Überprüfung der Regelungen
mit dem Ziel der Reduzierung von
Schutzmaßnahmen erfolgen.
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Bündelungsgymnasien sichern
individuelle Bildungswege |
Ministerin Gebauer: Wir geben den Gymnasien
und damit auch den anderen weiterführenden
Schulformen frühzeitig Planungssicherheit
Düseldorf, 8. Februar
2022 - Das
Ministerium für Schule und Bildung hat
weitere Vorkehrungen für die reibungslose
Umsetzung der Rückkehr zu G9 getroffen. In
allen Kreisen und kreisfreien Städten in
Nordrhein-Westfalen wurde mindestens ein
Bündelungsgymnasium bestimmt, das im
Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler
in die Einführungsphase der gymnasialen
Oberstufe aufnehmen und in den Folgejahren
zum Abitur führen kann.
Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
erklärte: „Die Landesregierung hat mit ihrer
Leitentscheidung für G9 einen jahrelangen
Streit um die Schulzeitverkürzung befriedet.
Die Rückkehr zu G9 ist eine
Erfolgsgeschichte und damit das so bleibt,
werden wir die Gymnasien und ihre
Schülerinnen und Schüler weiter eng
begleiten. Die Bündelungsgymnasien werden
einen wichtigen Beitrag zur Sicherung
individueller Bildungswege leisten. Die
Landesregierung sorgt auch für Schülerinnen
und Schüler an der Schnittstelle zwischen G8
und G9 vor.“
Infolge der
Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es
an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im
Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen
Oberstufe keine Einführungsphase (und somit
in den beiden darauffolgenden Schuljahren
keine Qualifikationsphase 1 bzw.
Qualifikationsphase 2) geben. Die
Schülerinnen und Schüler des ersten
G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr
erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der
Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren,
sodass einmalig kein Jahrgang in die
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
nachrückt.
Gleichwohl wird es aber
Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten
G8-Jahrgangs sowie Schülerinnen und Schüler
aus anderen Schulformen geben, die in die
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs an
gymnasialen Schulplätzen werden in allen
Kreisen und kreisfreien Städten des Landes
sogenannte Bündelungsgymnasien
außerplanmäßig eine entsprechende
Jahrgangsstufe einrichten. Damit erhalten
diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre
Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.
Liste aller achtzig landesweit
ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im
Bildungsportal
hier abrufbar.
Bei den hier
ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es
sich um Schulen, die von den für die
Schulentwicklungsplanung zuständigen
öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der
oberen Schulaufsicht benannt wurden. Je nach
Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen
kann das Angebot vor Ort angepasst werden.
Des Weiteren wird ermöglicht, dass
private Ersatzschulträger das Angebot des
öffentlichen Bereichs durch zusätzliche
Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen
können. Domkapitular Dr. Antonius Hamers
und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären:
„Wir freuen uns, dass das Ministerium für
Schule und Bildung es den kirchlichen
Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit
ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien
ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein
kirchliches Angebot zu machen. Da, wo es
pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese
Aufgabe gerne an.“
Auch der
Privatschulverband unterstützt das Vorgehen
der Landesregierung: „Wir schließen uns den
kirchlichen Trägern an. Auch die privaten
Schulträger werden diese zeitlich begrenzte
Aufgabe gerne mit übernehmen“, so Petra
Witt, Vorstandsvorsitzende des Verbands
Deutscher Privatschulen NRW e.V. Neben dem
Besuch eines Bündelungsgymnasiums stehen den
Schülerinnen und Schülern durchgehend auch
weitere Wege zum Abitur offen, wie
beispielsweise der Wechsel in die gymnasiale
Oberstufe von Gesamtschulen oder der Wechsel
an Berufliche Gymnasien (an Berufskollegs).
Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „Mein Dank richtet sich vor allem
an die Bündelungsgymnasien für ihr großes
Engagement. Wir geben den Gymnasien und
damit auch den anderen weiterführenden
Schulformen in Nordrhein-Westfalen
frühzeitig Planungssicherheit. Lehrerinnen
und Lehrer haben nun die Möglichkeit, ihre
Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu
beraten, damit sie eine fundierte
Schullaufbahnentscheidung treffen können.“
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Maßnahmen zur Absicherung von
Abschlussprüfungen und des Schulbetriebs
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Düsseldorf/Duisburg,
02. Februar 2022 -
Das Ministerium für Schule und Bildung hat
die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die
Durchführung der zentralen
Abschlussprüfungen und weitere
Anpassungsmöglichkeiten zur Absicherung des
Schulbetriebs in den kommenden Wochen
informiert. Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer hat bekräftigt, dass den
Schülerinnen und Schülern der
Abschlussklassen auch in diesem Jahr keine
pandemiebedingten Nachteile entstehen
dürfen: „Wer am Ende dieses Schuljahres
eine zentrale Abschlussprüfung ablegt, wird
einen vollwertigen Abschluss erhalten. Wir
unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler
auch in diesem Jahr mit einer angemessenen
Anpassung der Prüfungsvorgaben. Dieses
Verfahren hat sich bereits im vergangenen
Jahr gut bewährt und wird auch in diesem
Jahr für faire Prüfungsbedingungen sorgen.“
Für das Zentralabitur wird es
so wie zum Abiturjahrgang 2021 erneut
Anpassungen geben. Dazu zählt eine besondere
Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1. bis zum 7.
April 2022 findet Unterricht nur noch zur
Vorbereitung auf die Prüfungen in den
Abiturfächern statt. Darüber hinaus wird es
auch in diesem Jahr das Angebot einer
erweiterten Aufgabenauswahl geben. Die
Aufgabenkommissionen haben zusätzliche
Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten
Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten
bestehen. Dadurch bietet sich vor allem den
Lehrkräften ein größerer Spielraum zwischen
fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene
auszuwählen, die zum erteilten Unterricht
bestmöglich passen.
Für die
Zentralen Prüfungen 10 gilt wie im Jahr
2021, dass die fachlichen Vorgaben
konkretisiert und bestimmte Inhalte und die
damit verbundenen Kompetenzerwartungen der
Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen
werden. Diese werden auf die Unterrichtszeit
nach der Prüfung verschoben. Dadurch wird
insgesamt eine Entlastung für die Prüflinge
erzielt, ohne dadurch die fachlichen
Anforderungen der Kernlehrpläne und
bundesweiten Bildungsstandards bezogen auf
die angestrebten Abschlüsse einzuschränken.
Ebenfalls werden zusätzliche
Auswahlmöglichkeiten bei den
Prüfungsaufgaben bereitgestellt, um eine
bessere Passung zwischen den
Prüfungsanforderungen und dem im Einzelfall
erfolgten Unterricht zu ermöglichen.
Darüber hinaus hat das Ministerium für
Schule und Bildung den Schulen
Handlungsspielräume zur
Unterrichtsorganisation bei
pandemiebedingten personellen Engpässen
aufgezeigt.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Unser Ziel bleibt weiter so viel
Präsenzunterricht wie möglich. Wir geben den
Schulen Hinweise für eine rechtssichere
Unterrichtsgestaltung in den nächsten
Wochen. Sofern nicht bereits geschehen,
können sie damit flexibel vor Ort und mit
Rückendeckung der Schulaufsicht zielgenaue
Maßnahmen für einzelne Klassen und
Lerngruppen ergreifen, um den Unterricht
abzusichern.“
Den Schulleitungen
ist es weiterhin möglich, im Falle
personeller Engpässe aufgrund der
pandemischen Entwicklung nach eigenem
Ermessen und mit der Rückendeckung der
Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und
Schüler Entscheidungen über die
Unterrichtsgestaltung zu treffen.
So viel Präsenzunterricht in der Schule wie
möglich ist nach wie vor das oberste Ziel.
In besonderen Ausnahmesituationen sind die
vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten – unter
Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen sowie der
Distanzunterrichtverordnung – zu
nutzen. Sämtliche Einschränkungen sind so
gering wie möglich zu halten und
schnellstmöglich wieder aufzuheben.
Insbesondere folgende schulspezifische
Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind
zulässig: · Die Anzahl der
schriftlichen Leistungsüberprüfungen kann
vorübergehend reduziert werden, bspw. in den
Jahrgangsstufen 9 und 10 der Haupt-, Real-,
Gesamt- und Sekundarschulen sowie der
Gymnasien, an denen Klassenarbeiten in
Deutsch, Mathematik oder Englisch von fünf
auf vier reduziert werden können.
· In einzelnen Fächern kann die
vorgeschriebene Wochenstundenzahl
vorübergehend unterschritten werden, jedoch
nicht in prüfungsrelevanten Fächern
zentraler Prüfungsverfahren. Bei einer
Unterschreitung von mehr als drei Wochen ist
die Schulaufsicht miteinzubeziehen.
· Sollte in besonderen
Ausnahmenfällen und nach Ausschöpfen aller
weiteren Möglichkeiten, Präsenzunterricht
für einzelne Lerngruppen oder
Jahrgangsstufen vorübergehend nicht
angeboten werden können, kann eine zeitlich
eng befristete Einrichtung von
Distanzunterricht für diese Gruppen
unumgänglich sein. Die Schulen können
Distanzunterricht für einzelne
Jahrgangsstufen und Lerngruppen einrichten.
Sicherzustellen ist der Präsenzunterricht
für Schülerinnen und Schüler der
Schuleingangsphase und der Abschlussklassen
mit bevorstehenden Prüfungen. Gleiches gilt
für Schülerinnen und Schüler, an die
Abschlüsse und Berechtigungen bzw.
Qualifikationen für Übergänge vergeben
werden. · Bei
Anpassungen in den Förderschulen ist die
Einrichtung einer pädagogischen Betreuung
für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung
insbesondere in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung und Körperliche und
motorische Entwicklung erforderlich. Die
Schulkonferenz ist vor Umsetzung der
Entscheidungen angemessen einzubinden, die
getroffenen Entscheidungen sind der
Schulaufsicht anzuzeigen.
Das Ministerium für
Schule und Bildung hat den Schulen aller
Schulformen und -stufen bereits umfangreiche
pädagogische und didaktische Materialien zur
Verfügung gestellt. Schulkonzepte
veranschaulichen, wie Unterricht unter den
besonderen Bedingungen dieser
Infektionswelle organisatorisch sowie
pädagogisch-didaktisch umgesetzt werden
kann. Das Angebot im Bildungsportale finden
Sie
hier. Abschließend erklärte Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Ich bin
überzeugt, dass es uns damit gemeinsam
gelingen wird, den Präsenzunterricht so gut
wie möglich abzusichern und unsere
Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr
zu erfolgreichen Abschlüssen zu führen.“ Die
aktuelle Schulmail finden Sie
hier.
|
„Lolli“-PCR-Testverfahren an
Grundschulen wird verändert
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Dringliche
Anfrage zur 157. Sitzung des Landtags am 26.
Januar 2022
Ministerin
Gebauer: Knappe Testkapazitäten und
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
erfordern Anpassung des „Lolli“-Verfahrens
Düsseldorf, 25.
Januar 2022 - Die „Omikron-Welle“ hat das
Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch
die Schulen erreicht. Die landesweit hohen
Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei
den „Lolli“-PCR-Testungen von aktuell über
20 Prozent spiegeln dies wider. Aufgrund
des deutschlandweit stetig ansteigenden
Infektionsgeschehens und angesichts
begrenzter PCR-Testkapazitäten haben am
gestrigen Montag die Regierungschefinnen und
-chefs der Länder zusammen mit dem
Bundeskanzler die Entscheidung der
Gesundheitsminister für eine Priorisierung
von PCR-Testungen, eine Konzentration von
PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen
und Beschäftigte, die diese betreuen und
behandeln, bestätigt. Im Hinblick auf diese
Priorisierungsentscheidung von Bund und
Ländern ist somit eine kurzfristige
Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes
erforderlich, da dies erhebliche
Testkapazitäten von mehr als 400.000
PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro
Woche bindet.
„Das bisherige
„Lolli“-PCR-Verfahren an unseren Grund- und
Förderschulen ist nahezu einzigartig in der
Bundesrepublik, kein anderes Land hat es
geschafft, ein solch komplexes und
hochsensitives System in seinen Schulen zu
etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen
der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist
anerkannt und hat den für die Schülerinnen
und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht
seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend
gesichert. Aufgrund der fehlenden
PCR-Kapazitäten muss die Landesregierung in
der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses
Verfahrens vornehmen, um entsprechend der
heutigen Problemanzeige der Labore die
PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen
freizugeben. Es bleibt weiterhin das oberste
Ziel, auch unter diesen schwierigen
Bedingungen gerade unsere jüngsten
Schülerinnen und Schüler im
Präsenzunterricht zu halten – und
gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz
zu gewährleisten“, so Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Kurzfristig werden folgende Anpassungen im
„Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:
· Auch weiterhin werden in
den Grund- und Förderschulen
„Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
· Die Auflösung positiver Pools
durch PCR-Einzeltests wird an den
Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe
von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore
mehr vorgesehen. · Schülerinnen
und Schüler eines negativ getesteten Pools
nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht
teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller
Pools in den Grund- und Förderschulen
negativ. · Schülerinnen und
Schüler eines positiv getesteten Pools
werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn
in den Schulen mit Antigenschnelltests
getestet.
Hierzu verfügen
die Schulen bereits jetzt in ausreichendem
Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
Alternativ ist es auch möglich, eine
offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines
Bürgertests zu nutzen und diesen Test der
Schule vorzulegen.
Schülerinnen und
Schüler eines positiv getesteten Pools
dürfen nur dann am Präsenzunterricht
teilnehmen, wenn sie ein negatives
Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn
vorweisen können.
· Bei einem
positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in
den weiterführenden Schulen eingeübte
Verfahren und das infizierte Kind begibt
sich in häusliche Isolation; eine
Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems
ist erforderlich. · Für alle
Förderschulen, unabhängig von ihrem
Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende
Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen
Form erhalten. Grund dafür ist die
strukturell höhere Vulnerabilität dieser
Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese
Testmethode für die dortigen Schülerinnen
und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit
ganz besonders geeignet. Die notwendigen
rechtlichen Anpassungen der
Corona-Test/Quarantäneverordnung werden
kurzfristig durch die Landesregierung
vorgenommen.
Die Grundschulen
werden ab sofort vollumfänglich in das
Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests
eingebunden, so dass sich die Schulen mit
den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken
können.
Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022
haben die Grundschulen einen
durchschnittlichen Bestand von insgesamt
rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests
pro Schüler) im Rahmen der wöchentlichen
Cosmo-Abfrage gemeldet, eine Bevorratung für
über eine Kalenderwoche ist also bereits wie
vom Schulministerium in der Vergangenheit
bei den Schulen angefordert, gegeben.
Dringliche Anfrage für
die 157. Sitzung des Landtags
Nordrhein-Westfalen am 26. Januar 2022
Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule
und Bildung 9 Abgeordnete Sigrid Beer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Chaos bei
Pooltests in der Grundschule – wer hat was
verfügt? Durch sogenannte
Pooltests wird in den Grundund Förderschulen
geprüft, ob Infektionen in einer Gruppe
vorliegen. Dafür gibt es laut
Schulministerium ein optimiertes Verfahren,
über das sie in einer Schulmail informiert
hat: „Durch die Optimierung des
Lolli-Testverfahrens, das ab dem 10. Januar
2022 durch die sogenannten Rückstellproben
ergänzt wird (vgl. SchulMail vom 16.
November 2021), tragen wir dafür Sorge, dass
den Schülerinnen und Schülern im Falle eines
positiven Pools ein Tag in Quarantäne
erspart bleibt.
Mit der dann
direkten Befundübermittlung durch die Labore
an die Erziehungsberechtigten geht zudem
eine Erleichterung für Sie als Lehrkräfte
einher. Dank Ihres Einsatzes bei der
Schülerdatenregistrierung konnte die
Umstellung auf das optimierte Testverfahren
parallel zum aktuell laufenden Testregime
vollzogen werden, sodass der
Übergangsprozess ins neue Testregime ab dem
10. Januar 2022 stattfinden kann.“
Dabei gilt, dass bis zum Vorliegen eines
negativen Testergebnisses Schülerinnen und
Schüler in häuslicher Quarantäne verbleiben
müssen. Seit heute gibt es die Meldung aus
Laboren, dass die PCR-Tests für die
Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres
nicht mehr ausgewertet werden. So schrieb
die Schulleitung an die Eltern einer
Grundschule mit Datum vom 25. Januar 2022:
„das Labor teilte mir soeben mit, dass
aufgrund der gestrigen politischen
Entscheidung keine Auswertung der gestrigen
Einzeltests aktuell erfolgt bis das
Schulministerium dazu eine Entscheidung
getroffen hat. Aus diesem Grund ist die
Anweisung, dass alle Klassen mit positivem
Pool in Isolation gehen.“
Das stellt einen
faktischen Lockdown für tausende
Schülerinnen und Schüler dar. Die Ergebnisse
der Konferenz des Bundeskanzlers mit den
Ministerpräsidenten vom 24. Januar 2022
rechtfertigen das aktuelle Vorgehen nicht.
Es hat den Anschein, dass hier eine
Entscheidung der Landesregierung vorliegt
oder aber eine klarstellende Entscheidung
des Gesundheits- bzw. Schulministeriums
unterblieben ist. Deshalb frage ich die
Landesregierung: 1. Welche Entscheidungen
der Landesregierung wurden und werden an die
Labore und Schulen übermittelt, um die
Situation für Kinder, Familien und Schulen
zu klären?
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Arbeitsplan "Hochwasserschutz in
Zeiten des Klimawandels"
|
Düsseldorf, 20.
Januar 2022 - NRW-Ministerin Heinen-Esser:
Wir müssen Hochwasserschutz teils in neuen
Dimensionen denken. Dabei gibt es nicht die
eine pauschale Masterlösung Sechs Monate
nach der verheerenden Hochwasser-Katastrophe
laufen parallel zum Wiederaufbau die Analyse
und Aufarbeitung der Ereignisse und die
Umsetzung notwendiger Schritte zu
verbesserter Vorsorge und Schutz.
Arbeitsplan "Hochwasserschutz in
Zeiten des Klimawandels" (PDF)
In Düsseldorf hat Umweltministerin
Ursula Heinen-Esser heute einen Arbeitsplan
"Hochwasserschutz in Zeiten des
Klimawandels" vorgestellt. Er umfasst
insgesamt zehn Handlungsfelder für den
Hochwasserschutz und das Management von
Starkregenereignissen. Der Arbeitsplan
definiert die Aufgaben und
Herausforderungen, um die Menschen in
Nordrhein-Westfalen so gut wie möglich vor
Hochwasser- und Starkregenereignissen zu
schützen. Die Juli-Katastrophe hat vor Augen
geführt, wie zerstörerisch die Folgen des
Klimawandels auch in Nordrhein-Westfalen
sein können.
"Nach dieser
schrecklichen Erfahrung müssen wir die
Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz
auf ein neues Niveau heben. Wir müssen das
Wassermanagement in vielen Aspekten neu
denken und die teils drastischen
Auswirkungen des Klimawandels stärker
einbeziehen. Dabei gibt es nicht die eine
pauschale Masterlösung, dafür sind die
Bedingungen vor Ort zu unterschiedlich",
sagte Ministerin Heinen-Esser bei der
Vorstellung des 10-Punkte-Plans. Auf dessen
Erarbeitung hatte Ministerpräsident Hendrik
Wüst in seiner Regierungserklärung am 3.
November 2021 hingewiesen. Der Arbeitsplan
fokussiert auf zentrale Themenfelder für
eine Anpassung an den Klimawandel und fußt
auf den bis heute vorliegenden
Informationen, Gesprächen und Analysen.
"Es liegt viel Arbeit vor uns, denn wir
müssen alles tun, um künftige Katastrophen
zu verhindern", sagte Heinen-Esser. Ein
zentraler Punkt sei die Einführung und
stetige Verbesserung von
Hochwasservorhersagesystemen. "Wir benötigen
verlässliche Prognosen und Tools, um so früh
und genau wie möglich vorhersagen zu können,
wann und wo Hochwasser droht. Was am Rhein
bereits funktioniert, muss auch an kleineren
Flüssen Standard werden. Jede gewonnene
Minute kann helfen, Leben zu retten."
Konkret umfasst der
Arbeitsplan folgende Punkte: -
Einführung von Hochwasservorhersagesystemen
für so viele Gewässer wie möglich -
Vereinheitlichung des
Hochwasserinformationsdiensts durch eine
Landesverordnung - Fortschreibung der
Hochwasserrisikomanagementplanung unter
Einbeziehung auch der kleineren Gewässer
- Verbesserung des Hochwasserschutzes vor
Ort - Überprüfung der festgesetzten
Überschwemmungsgebiete und Prüfung eines
"Klimazuschlags" - Überprüfung und
Weiterentwicklung des Talsperren-Managements
und der Sicherheit von Talsperren -
Stärkung der Resilienz von Kommunen bei
lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser
- Verbesserung der Zusammenarbeit von
Raumplanung, Stadtentwicklung und
Wasserwirtschaft beim Thema Hochwasserschutz
- Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und
des Risikobewusstseins Einrichtung eines
Hochwasserschutzbeirats Experten-Beirat
soll Umsetzung begleiten. Zur Begleitung
der Umsetzung des Arbeitsplans wird das
Umweltministerium einen Experten-Beirat
einberufen, der den weiteren Prozess
fachlich betreuen und beraten soll. Er wird
unter anderem aus Vertreterinnen und
Vertretern des Deutschen Wetterdienstes, der
Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen, der
Kommunalen Spitzenverbände, der
Deichverbände, der wasserwirtschaftlichen
Verbände, der Naturschutzverbände: der
Landtagsfraktionen und sachkundigen
Einzelpersonen bestehen.Erforderlich zur
Umsetzung des Arbeitsplans ist eine
ausreichende finanzielle und personelle
Ausstattung.
Verlässliche
Prognosen auch für kleinere Flüsse Um
Hochwasservorhersagesysteme auch an
kleineren Flüssen zu etablieren, arbeitet
der Deutsche Wetterdienst an einer
Präzisierung der Wettervorhersagemodelle.
Beim Landesumweltamt ist bereits ein Tool im
Testbetrieb, das verbesserte Prognosen an
Flüssen ermöglichen soll.
Auf dieser Grundlage
wird im April/Mai dieses Jahres eine
modellbasierte Hochwasservorhersage im
Testbetrieb für die Hochwassermeldepegel der
Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems,
Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel
und Berkel eingeführt.
Hochwasserschutzkonzepte von der Quelle bis
zur Mündung Das passende
Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig
von örtlichen Rahmenbedingungen und dem
jeweiligen Gewässersystem. Vom Land
geförderte Hochwasserschutzkonzepte
ermöglichen ein konzeptionelles, individuell
angepasstes Herangehen. Dabei ist es
wichtig, auch über Gemeindegrenzen hinaus zu
planen. "Insbesondere an kleinen
Gewässern in Mittelgebirgslage sind
individuelle Lösungen erforderlich, zudem
eine überregionale Verantwortlichkeit, indem
etwa Aufforstungen oder Retentionsflächen im
Oberlauf dazu beitragen, Einwohner und
Dörfer am Unterlauf zu schützen", sagte
Heinen-Esser.
Vereinheitlichung
des Meldewesens Grundlegend evaluiert
werden derzeit zudem die Organisation des
Hochwasserinformations- und -meldewesens,
die Meldeketten und ihre Inhalte. Bisher
existieren, historisch gewachsen teils für
einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche
Meldewesen. Das Ereignis unterstützt die
Absicht des Ministeriums, die Organisation
des Meldewesens in den Regierungsbezirken
einheitlich durch eine Landesverordnung zu
regeln. Eine solche Landesverordnung ist in
Vorbereitung.
Erarbeitung und
Beachtung von Risikokarten Darüber
hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und
Hochwassergefahrenkarten vor dem Hintergrund
des Juli-Hochwassers angepasst und
konsequent zur Planungsgrundlage werden. Als
Überschwemmungsgebiete sind - bisher -
mindestens die Gebiete festzusetzen, in
denen ein Hochwasserereignis statistisch
einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, im
Juli waren es vielerorts 10.000-jährige
Ereignisse. Kommunen sind aufgerufen,
landesweit das Förderangebot des Landes für
Starkregengefahrenkarten und
-handlungskonzepte anzunehmen. Ein Anstieg
an Förderanträgen ist zu verzeichnen.
Ministerin Heinen-Esser: "Bei der
Juli-Katastrophe wurden vielerorts alle
bisher gemessenen Pegelstände weit
überschritten. Im Zuge des fortschreitenden
Klimawandels müssen wir damit rechnen, dass
dies kein einmaliges Ereignis bleibt. Das
Ereignis hat gezeigt, dass einige der
Abläufe unter Berücksichtigung der
technischen Möglichkeiten zu überdenken
sind. Hierin einbezogen ist die Verbesserung
der Schnittstelle zwischen Meteorologie,
Hydrologie und Katastrophenschutz. Das
nächste Hochwasser kann schneller kommen,
als uns lieb ist. Deswegen müssen wir jetzt
Tempo machen, um bestmöglich vorbereitet zu
sein und Folgen abzumildern."
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NRW-Schutzverordnungs-Änderung vom 16.
Januar
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Düsseldorf,
16. Januar 2022 - Die nun veröffentlichten
Änderungen beinhalten insbesondere folgende
Regelungen:
1. Wer selbst
infiziert ist (Nachweis durch
offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss
automatisch und auch ohne gesonderte
behördliche Anordnung für zehn volle Tage
(ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in
Isolierung. Eine gesonderte behördliche
Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für
die Geltendmachung von Entschädigungen für
ausfallende Löhne erforderlich. Die
infizierte Person kann die zehn Tage aber
eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn
sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei
ist.
Für
die Verkürzung ist ein negativer offizieller
Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für
die Beschäftigten in Krankenhäusern,
Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung
immer ein PCR-Test erforderlich, der dem
Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei
PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem
CT-Wert über 30 für die Beendigung der
Isolierung. Der Testnachweis muss für
mögliche Kontrollen der Behörden für
mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
Zudem müssen die infizierten Personen ihre
Kontaktpersonen der letzten zwei Tage
schnellstmöglich eigenständig von der
Infektion informieren. Dies sind diejenigen
Personen, mit denen für einen Zeitraum von
mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand
von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne
das beiderseitige Tragen einer Maske
bestand, oder Personen, mit denen ein
schlecht oder nicht belüfteter Raum über
eine längere Zeit geteilt wurde.
2. Wer als Kontaktperson mit einer
infizierten Person im gleichen Haushalt lebt,
muss ebenfalls automatisch in Quarantäne.
Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls
grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab
Symptombeginn oder positiver Testung der
infizierten Person. Auch hier kann bei
Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben
Tage durch einen negativen offiziellen
Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei
der Testnachweis ebenfalls für mindestens
einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei
Kindern in Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und
Schülern kann die Quarantänezeit mit einem
negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt
werden. Wenn während der Quarantäne Symptome
auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test
vorzunehmen.
3. Bei anderen
Kontaktpersonen, bei denen sich der
Kontakt beispielsweise über einen
gemeinsamen Gaststättenbesuch, die
gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges
Treffen ergeben hat, gibt es keine
automatische Quarantäne. Hier greift eine
Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie
ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen
die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben
zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten
anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen
Haushalt. Ohne eine offizielle
Quarantäneanordnung wird ein
verantwortungsvolles Verhalten von den
Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch
Kontaktreduzierung über das Tragen einer
Maske bis hin zur Selbstisolierung bei
fehlender ausreichender Immunisierung). Für
diese Vorgaben gelten
zugleich Ausnahmeregelungen, die das
Gesundheitsministerium ebenfalls an die
RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen
folgende Fallgruppen als
Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in
Quarantäne: 1. Personen mit
einer Auffrischungsimpfung: Hier
sind bei jeglicher Kombination der
zugelassenen COVID-19-Impfstoffe
insgesamt immer drei Impfungen erforderlich.
Dies gilt nach einer ebenfalls gestern
erfolgten Änderung durch das
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch
für eine Impfung mit dem Impfstoff von
Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei
einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson
insgesamt nur zwei Impfungen für eine
Boosterung nötig).
2.
Geimpfte Genesene: Dies gilt für
vollständig Geimpfte mit einer
Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine
Impfung im Anschluss an die Erkrankung
erhalten haben. Unabhängig von der
Reihenfolge reicht also eine Genesung und
mindestens eine Impfung. Als Nachweis der
Genesung dient ein positiver
PCR-Testnachweis.
3. Personen mit einer zweimaligen
Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag
nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag
nach der Impfung.
4.
Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag
bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des
positiven Tests. Zur Vereinheitlichung der
Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten
Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der
Coronaschutzverordnung als
Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der
Testpflicht bei 2G+.
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10-Punkte-Programm zur
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und
Bau von Verkehrsinfrastruktur
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Düsseldorf, 17. Januar 2022 - Der Erhalt und
der gute Zustand der Straßeninfrastruktur
ist in einem dicht besiedelten Industrie-
und Transitland wie Nordrhein-Westfalen von
besonderer Bedeutung. Er ist zugleich
Wirtschaftsfaktor und garantiert den
Menschen Wohlstand und soziale Sicherheit.
Umso wichtiger ist es, den Investitionsstau
dauerhaft aufzulösen. Deshalb hat das
Ministerium für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen seit 2017 einen
Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf
gestartet. Zwei Infrastrukturpakete zur
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und
Bau wurden inzwischen verabschiedet.
Kontinuierlich wurden die Mittel für die
Einstellung von Fachpersonal beim
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
erhöht. Gleichzeitig sind die Leistungen für
externe Planungsbüros auf Rekordhöhen
angestiegen. Insgesamt wurden so knapp 600
Millionen Euro mehr Bundesmittel für
Infrastrukturmaßnahmen vom Bund abgerufen
als eigentlich für Nordrhein-Westfalen
vorgesehen waren. Verkehrsministerin Ina
Brandes: „Jetzt ist entscheidend, dass wir
auf dem von Nordrhein-Westfalen
eingeschlagenen Weg des Planungs-,
Genehmigungs- und Bauhochlaufs konsequent
weiter vorankommen – vor allem bei den
angegriffenen Brücken in der Zuständigkeit
der Autobahn GmbH des Bundes. Der
langjährige Investitionsstau zwingt uns,
dass wir Planung, Genehmigung und Bau großer
Infrastrukturprojekte vereinfachen und
beschleunigen. Mit dem vorgelegten
10-Punkte-Programm können die
Voraussetzungen geschaffen werden, viel
schneller zu sein, als es bislang möglich
war.“ In dem 10-Punkte-Programm sind
standardisierte und verbindliche Verfahren
vorgesehen, die die Sanierung und den
Ersatzneubau von Autobahnbrücken nachhaltig
und systematisch beschleunigen.
1.
Sonderfonds bei der Autobahn GmbH des Bundes
Das Land Nordrhein-Westfalen macht sich
dafür stark, dass das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) einen
300-MillionenEuro Sonderfonds „Sanierung
Autobahnbrücken NRW“ für einen
Planungsvorrat einrichtet. Heißt: Ein
entsprechender Planungsvorrat gewährleistet,
dass Bauprojekte ohne Zeitverzug angegangen
werden können, weil ein Bestand fertiger und
genehmigter Planungen auf Vorrat angelegt
wird. Das schafft auch Planungssicherheit
für die Bauindustrie, so dass sich
Investitionen in die Qualifizierung von
Personal und technische Innovation
verlässlich auszahlen.
2.
Geschäftsbereich „NRW-Brücken“ bei der
Autobahn GmbH des Bundes Als Transitland
ist Nordrhein-Westfalen von der Belastung
durch Schwerlastverkehr besonders betroffen.
Um der extremen Beanspruchung der
Infrastruktur Rechnung zu tragen, halten wir
es für sinnvoll, dass die Autobahn GmbH des
Bundes einen eigenen Geschäftsbereich
„NRW-Brücken“ einrichtet. Heißt: Nach
Vorbild des Geschäftsbereichs „Rheinbrücken“
baut die Autobahngesellschaft des Bundes
eine eigene Organisationseinheit auf, die
sich ausschließlich auf Sanierung und
Ersatzneubau von Autobahnbrücken in
Nordrhein-Westfalen konzentriert.
Aufgrund der Bedeutung des Autobahnnetzes
bekommen die Sanierung und der Neubau von
Autobahnbrücken mit der Einrichtung eines
eigenen Geschäftsbereichs einen prominenten
Stellenwert bei der Autobahn GmbH des Bundes
mit klaren Verantwortlichkeiten. Das sorgt
für volle Konzentration und Transparenz.
3. DEGES einbinden Die DEGES
(Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH) soll stärker in komplexe
Bauvorhaben eingebunden werden, um das
Expertenwissen in Deutschland bestmöglich zu
nutzen. Heißt: Die DEGES wurde vor 30 Jahren
zur beschleunigten Umsetzung von
Großprojekten gegründet. Inzwischen hat die
DEGES einzigartiges Wissen erworben. Diese
Kompetenz sollte konsequent genutzt werden.
Die DEGES verfügt über funktionierende
Strukturen und kann sofort in
Sanierungsprojekte mit komplexen
funktionalen Ausschreibungen einsteigen.
4. Ersatzneubau ohne erneute
Planfeststellung Gibt es für
einen Autobahn-Abschnitt bereits einen
gesetzlichen Planungsauftrag (Aufnahme in
den Bundesverkehrswegeplan), sollen einzelne
Bauwerke künftig ohne weitere Betrachtung
entsprechend angepasst bzw. ausgebaut
werden. Heißt: Schon jetzt
können reine Ersatzneubauten ohne erneute
Planfeststellung errichtet werden.
Sehr häufig geht mit der Sanierung/dem
Neubau ein Ausbau der Infrastruktur einher.
So ist im Falle der A 45 eine Erweiterung
auf sechs Spuren gesetzlich beschlossen und
teilweise schon im Bau. Der Ersatzbau zum
Beispiel der Rahmede-Brücke darf dann ohne
Planfeststellung ebenfalls auf sechs Spuren
erweitert werden. So wird ohne formalen
Aufwand der Endzustand der Straße
berücksichtigt. Das erleichtert und
beschleunigt die Planung erheblich. Die
zusätzlichen Fahrtstreifen dürfen erst nach
einer endgültigen Genehmigung des Ausbaus
des gesamten Abschnitts, also nach
abgeschlossener Planfeststellung, genutzt
werden.
5. Digitalisierung von
Planung, Genehmigung und Bau Das
Building Information Modeling (BIM) muss bei
allen Bauprojekten verbindlich als Standard
eingesetzt werden. Ein standardisiertes
Verfahren zur Planung im digitalen Modell
soll verbindlich Planungs-, Genehmigungs-
und Bauverfahren beschleunigen. Heißt: Alle
an einem Bauprojekt Beteiligten arbeiten
gleichzeitig in demselben digitalen Modell.
Konflikte zwischen unterschiedlichen
Gewerken werden so unverzüglich entdeckt und
können abgestellt werden. Die
Digitalisierung und Vernetzung aller
Planungen und der daran Beteiligten sorgt
für eine höhere Effizienz und geringere
Fehlerquote. Wichtig ist dabei zur
Beschleunigung, dass das BIM umfassend
angewendet wird und nicht mehr in parallelen
Prozessen mit 2D-Plänen gearbeitet wird.
6. Ersatzneubauten ohne erneute
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Bei
Ersatzneubauten soll ausnahmslos auf eine
erneute Umweltverträglichkeitsprüfung
verzichtet werden. Heißt: Da für das
ursprüngliche Bauwerk bereits eine
Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, gilt
diese weiter, und das Bauwerk kann ohne
weitere Untersuchung wiederhergestellt
werden. Die Planungs- und Genehmigungszeit
eines jeden Bauwerks verringert sich damit
mindestens um 15 bis 18 Monate. Der Verzicht
auf eine UVP wird auch auf temporäre
Bauwerke ausgedehnt, die zur Erstellung des
Ersatzbauwerks nötig sind (etwa Baustraßen).
Der pauschale Entfall der UVP-Pflicht für
Ersatzneubauten sorgt dafür, dass die
Straßenbauverwaltung weniger Zeit auf
Prüfungen verwenden muss und sich voll auf
die technische Planung des Ersatzneubaus
konzentrieren kann.
7. Funktionale
Ausschreibungen und Mischlose nutzen
Funktionale Ausschreibungen (gemeinsame
Vergabe von Planung und Bauleistung) sollen
systematisch zur Beschleunigung von
Bauprojekten eingesetzt werden. Planung und
Bau werden somit aus einer Hand geliefert
und effizient abgestimmt. Ist eine
funktionale Ausschreibung nicht sinnvoll,
werden bevorzugt Mischlosvergaben
eingesetzt. Die Planungsund Bauzeit ist ein
wesentliches Wertungskriterium für die
Auftragsvergabe. Heißt: Bei einer
herkömmlichen Ausschreibung wird ein Bauwerk
von Planern zunächst in allen Details
geplant und beschrieben und das Bauwerk erst
nach abgeschlossener Planung ausgeschrieben.
Bei einer funktionalen Ausschreibung wird
nicht ein konkretes Bauwerk, sondern das
Bauwerk in seiner Funktion ausgeschrieben.
Ein Baukonsortium wird mit Planung und Bau
beauftragt und kann so intern den optimalen
Ablauf von Planungs- und Bauleistungen
abstimmen. Das spart Zeit. Wenn immer
möglich, werden die Planungs- und
Bauunternehmen früh über dialoggeprägte
Vergabeverfahren einbezogen.
8.
Bonus-Malus-Regelungen Flächendeckend
sollen Bonus-Malus-Regelungen in
Bauverträgen verbindlich eingeführt werden,
um die Einhaltung/Unterschreitung der
Bauzeit zu belohnen – und die Überschreitung
der vertraglich vereinbarten Bauzeit zu
sanktionieren. Nebenangebote und
Sondervorschläge mit beschleunigender
Wirkung werden vermehrt zugelassen. Heißt:
Bauunternehmen, die schnell bauen werden
belohnt. Wer bummelt, wird bestraft.
9. Vergabe vereinfachen Schon jetzt ist
im Falle „äußerster Dringlichkeit“ ein
vereinfachtes Vergabeverfahren –
gegebenenfalls überwacht von einem
Sonderbeauftragten – möglich. Für besonders
kritische Bauvorhaben wird künftig ein
solches Verfahren sorgfältig geprüft. Heißt:
Eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer
Marktteilnehmer ist nur dann erlaubt, wenn
eine akute Gefahrensituation für Leib und
Leben vorliegt und die Notwendigkeit eines
Ersatzneubaus nicht vorhersehbar war. Diese
Regelung wurde zum Beispiel beim Brückenbau
in Genua großzügig ausgelegt. Bei besonders
kritischen Projekten wird diese
Vorgehensweise geprüft – bei Einhaltung von
Transparenz und fairem Wettbewerb.
10. Qualifizierungsoffensive von
Bauingenieuren und Technikern Wir
unterstützen den Bund bei der Ausbildung und
Qualifizierung von Fachkräften. Dazu wird
das Ministerium für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für
Kultur und Wissenschaft, der Bauindustrie
und weiteren Akteuren eine
Qualifizierungsoffensive initiieren. Heißt:
Durch den jahrelangen Investitionsstau hat
die Attraktivität der Bauingenieurberufe
gelitten. Dieser Trend wird im Rahmen des
Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlaufs
umgekehrt. Alle Beteiligten Seite 6 von 6
entwickeln eine Strategie für mehr duale
(Master-)Studienplätze,
Digitalisierungskompetenz, Fort- und
Weiterbildung von Bauingenieuren und
Technikern.
Das 10-Punkte-Programm
des Ministeriums für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen sieht die verbindliche
Einführung standardisierter Regelungen zur
Vereinfachung von Planung, Genehmigung und
den Bau von Ersatzneubauten vor, um im
bestehenden System Bauvorhaben zu
beschleunigen und so den Investitionsstau
schnell und nachhaltig aufzulösen.
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Schutzverordnungs-Änderung: Ausnahmen von
der Testpflicht für geboosterte Personen
2Gplus in der Gastronomie - Gültigkeit
einstweilen bis zum 9. Februar 2022
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Ausweitung
der 2Gplus-Regel auch in der Gastronomie ab
Donnerstag, 13. Januar 2022 Düsseldorf,
11. Januar 2022 - Die Landesregierung setzt
die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen
zur notwendigen Kontaktreduzierung und
Eindämmung der Pandemie in
Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die
Corona-Schutzverordnung entsprechend
angepasst, unter anderem wird die
2Gplus-Regelung auf die Gastronomie
ausgeweitet. Zur weiteren Gewährleistung
ausreichender medizinischer
Versorgungskapazitäten und der
Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur
treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022,
weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft,
die das Infektionsgeschehen bremsen und
insbesondere die weitere Ausbreitung der
Omikron-Variante eindämmen sollen.
Mit der Änderung der Verordnung gilt
auch in der Gastronomie die sogenannte
2plus-Regel. Geboosterte Personen werden von
der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in
Bereichen, in denen 2Gplus gilt, keinen
tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für
Personen, die nach vollständiger
Immunisierung von einer Infektion genesen
sind. Darüber hinaus können Testungen
nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht
vorgenommen werden. „Die Omikron-Variante
lässt die Infektionszahlen wieder deutlich
ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden
Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch
einmal nachschärfen.
Die
vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft
deuten stark darauf hin, dass uns eine
fünfte Welle leider nicht erspart bleiben
wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten
sagen, scheint die Omikron-Variante zu
weniger starken Krankheitsverläufen zu
führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich,
aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten
vorbereiten. Vor allem müssen wir die
Infektionszahlen so begrenzen, dass die
kritische Infrastruktur nicht durch zu viele
Personalausfälle gefährdet wird. Ich
appelliere daher: Beachten Sie die bekannten
Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig
und machen Sie – da wo möglich – von
Homeoffice gebrauch. Und um noch besser
geschützt zu sein, tragen Sie eine
FFP2-Maske“, erklärt Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann.
Die
wichtigsten Neuregelungen im Überblick -
Schutz der kritischen Infrastruktur
Der Expertenrat der Bundesregierung hat
dringend vor einer Gefährdung der kritischen
Infrastruktur durch eine Vielzahl von
Personalausfällen (Infektionen und
Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als
Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben
der beschlossenen Anpassung der
Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die
Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen
erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz
neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder
ein wesentlicher Indikator für die
Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird.
Der Automatismus von Anpassungen von
Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der
Hospitalisierungsinzidenz entfällt
folgerichtig.
2Gplus in der
Gastronomie Die
Zugangsbeschränkung auf immunisierte
Personen, die zusätzlich über einen
aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang
bei der Sportausübung in Innenräumen, in
Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab
dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber
hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich
die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von
Speisen und Getränken beschränkt. Hier
müssen auch immunisierte Personen daher
zukünftig zusätzlich einen aktuellen,
negativen Schnelltestnachweis, der nicht
älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte
oder genesene Personen Die
zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in
denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte
Personen, die zusätzlich zur vollständigen
Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht)
entweder über eine Auffrischungsimpfung
verfügen oder in den letzten drei Monaten
von einer Infektion genesen sind. Die
Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche
von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in
Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab
Erhalt der Auffrischungsimpfung. Testungen
vor Ort An Orten, an denen ein Test für den
Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei
2Gplus), kann statt der Vorlage eines
Testnachweises einer offiziellen Teststelle
auch vor Ort beim Zutritt ein
beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt
werden - so etwa beim Zutritt eines
Fitnessstudios unter der Aufsicht des
Empfangspersonals oder bei der Sportausübung
unter der Aufsicht des
Trainers/Übungsleiters.
Dieser
beaufsichtigte Selbsttest berechtigt
ausschließlich zum Zutritt zum konkreten
Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson
kein Testnachweis ausgestellt werden, mit
dem auch andere Einrichtungen besucht werden
könnten. Das können weiterhin nur die
offiziellen Teststellen. Ob und in welcher
Form eine Testung vor Ort angeboten wird,
entscheidet der jeweilige Betreiber der
Einrichtung. Maskenpflicht Wegen der
deutlich höheren Infektiosität der
Omikron-Variante werden die Ausnahmen von
der Maskenpflicht reduziert und die
Verpflichtung zum Tragen von medizinischen
Masken ausgeweitet. Dies betrifft
insbesondere die Wiedereinführung der
Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien
und bei Veranstaltungen und Versammlungen,
sofern für sie keine 3G- oder
2G-Zugangsregelung gilt.
Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die
Zuschauerobergrenze von 750 Personen für
Großveranstaltungen. Dies gilt künftig
einheitlich auch für überregionale
Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.
Regelungen zum Umgang mit Quarantäne Bis
Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung
der RKI-Empfehlungen zum
Kontaktpersonenmanagement zu rechnen.
Hierdurch werden unter anderem im Bereich
Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum
Umgang mit geimpften, genesenen und
geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung
der Test- und Quarantäneverordnung des
Landes erfolgt im Anschluss.
Weitere Informationen
Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in
Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46
Prozent haben bereits eine
Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des
erhöhten Schutzes wird die
Auffrischungsimpfung dringend empfohlen,
sofern der von der Ständigen Impfkommission
(Stiko) empfohlene zeitliche Mindestabstand
eingehalten wird. Mit der Änderung der
Verordnung werden nun Ergänzungen der
Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf
die Herausforderungen der Omikron-Variante
und der Aufrechterhaltung der kritischen
Infrastruktur vorgenommen.
Die
wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben
für alle Menschen, unabhängig von ihrem
Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben
einer eigenverantwortlichen Begrenzung der
Kontakte, der Einhaltung der
Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften
sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch
ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt
werden. Die Corona-Schutzverordnung gilt in
dieser Fassung einstweilen bis zum 9.
Februar 2022.
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Testpflicht an Schulen wird zum
Schulstart nach den Ferien ausgeweitet
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Düsseldorf,
6. Januar 2022 - Die Testpflicht an Schulen
wird zunächst beginnend mit dem Schulstart
am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022,
ausgeweitet: Künftig nehmen auch Geimpfte
und Genesene verpflichtend an den
regelmäßigen Tests in den Schulen teil. Die
erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen
und Schüler, Lehrkräfte sowie für das
gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige
Personal. Die hierfür erforderlichen
Änderungen der Coronabetreuungsverordnung
werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht,
dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten.
Rechtzeitig wird überprüft, ob diese
Regelung fortgesetzt wird oder ob
Anpassungen des Testregimes erforderlich
sind. Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer erklärte: „Mit den verpflichtenden
Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir
an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien
für zusätzliche Sicherheit. Um den für
unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen
Präsenzunterricht auch in diesem Jahr
bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor
und in den Ferien die erforderlichen
Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen
alle Schulen über eine ausreichende Anzahl
sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger
Testmaterialien, um die erweiterte
Testpflicht umzusetzen.“
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen
und Schüler gilt sowohl bei den dreimal
wöchentlichen Testungen mit
Antigen-Selbsttests an weiterführenden
Schulen als auch bei den zweimal
wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“)
an Grund- und Förderschulen sowie an den
weiteren Schulen mit Primarstufe. Das
schulische Personal erfüllt die erweiterte
Testpflicht unabhängig von der jeweiligen
Schulform entweder durch die Teilnahme an
wöchentlich drei Testungen mit
Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige
Vorlegen eines negativen Bürgertests an den
Test-Tagen. Beschäftigte, die keine
Immunisierung nachweisen, müssen darüber
hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des
Testrhythmus in der Schule einen
Antigen-Selbsttest vornehmen oder den
Nachweis über einen negativen Bürgertest
vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am
Arbeitsplatz“).
Um einen sicheren
Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten
Schultag nach den Ferien bei allen
Schülerinnen und Schülern an den
weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests
zur Anwendung. Auch an den Grund- und
Förderschulen sowie an den weiteren Schulen
mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022
alle Schülerinnen und Schüler mit den
„Lolli-Tests“ getestet. Dabei geben die
Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte
Rückstellprobe mit ab, um eine
gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu
beschleunigen. Neben den Schülerinnen und
Schülern wird auch das gesamte Personal am
ersten Schultag nach den Ferien vollständig
getestet.
„Die engmaschigen Testungen sind eine
wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere
Kinder und Jugendlichen auch während der
Pandemie ihr Recht auf Bildung in den
Schulen wahrnehmen können. Indem darüber
hinaus Infektionen landesweit erkannt und
Infektionsketten frühzeitig unterbrochen
werden, leisten die schulischen Testungen
auch einen wichtigen Beitrag dazu, das
Infektionsgeschehen in der Gesellschaft
insgesamt wirksam zu kontrollieren.“, so
Ministerin Gebauer abschließend.
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