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Archiv Januar - März 2022

need-help.nrw“ - 36 Tage Bomben, Zerstörung, zivile Opfer und Millionen Menschen auf der Flucht

Düsseldorf, 31. März 2022 - 36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht – es herrscht Krieg in der Ukraine. Es herrscht Krieg auf dem europäischen Kontinent. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: „Zivilpersonen, insbesondere Frauen und Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit der vom Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine betroffenen Personen, namentlich auch als Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für einen dauerhaften Frieden und eine dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen.

Der seit dem 24. Februar 2022 laufende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Menschen, die bei uns leben und aus der Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder, Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur Verlierer - Krieg darf niemals das letzte Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“: „need-help.nrw“ setzt sich aus einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne, die sich an geflüchtete Frauen aus der Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an die Frauenunterstützungsinfrastruktur zusammen.  

„Die Kampagne ‚need-help.nrw‘ informiert geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft in den Bahnhöfen der großen Städte in Nordrhein-Westfalen auf digitalen Werbeflächen über Hilfsangebote im Land Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz finden, können sie die Angebote auch nutzen. Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es um das Schaffen von niedrigschwelligen Angeboten zur Erreichung von Frauen und Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt im Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern Unterstützung zu bieten.

Über den Förderaufruf können Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu 20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin Scharrenbach. Über die Internetseite need-help.nrw oder das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten gelangen Betroffene direkt auf das Opferschutzportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Dieses wurde in die ukrainische Sprache übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert.  

Die schnelle und flächendeckende Umsetzung der Informationskampagne wird durch die Unterstützung der Ströer Media Deutschland GmbH möglich, die in den Kommunen rund 500 digitale Informationsscreens zur Verfügung stellt. „Wir sind uns unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerade in diesen Zeiten bewusst und unterstützen deshalb die Initiative des Ministeriums reichweitenstark mit der Ausstrahlung der Informationskampagne auf unseren digitalen Medien genau dort, wo sie benötigt wird: in den Bahnhöfen in Deutschland, in denen aktuell tausende Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort haben wir die Möglichkeit, Betroffene unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Weitere Maßnahmen:
a) Öffnung der digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4. März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins Leben gerufen.

Die „digitale Wohnraumkarte“ wird nun auch für die Nutzung über Haus & Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60 Prozent der vermietungsfähigen Einheiten werden von Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter gehalten, die überwiegend Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände sind.  Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen auch Haus & Grund-Mitglieder fassungslos und traurig. Ein Teil unserer Mitglieder hat das Ende des Zweiten Weltkrieges im Kindesalter noch selbst miterleben müssen und ist im zerstörten Nachkriegsdeutschland aufgewachsen.

Viele private Eigentümer wollen praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen. Für uns als Landesverband und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine vor Ort ist es daher eine Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu unterstützen.“
In einem ersten Schritt werden sich die Haus & Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf, Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv einbringen.  
„Jeden Tag zählen wir mehr Geflüchtete, die auch nach Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen.  
b) Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022 einen Erlass herausgegeben, mit dem das Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen erleichtert wird. Darüber hinaus steht seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“ mit zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400 Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022 und 2023. Das Programm richtet sich ebenfalls an Kommunen.  

c) Dauerhafte Wohnraumversorgung
Kommunen benötigen alle Möglichkeiten, um Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für eine Änderung im Baugesetzbuch war erfolgreich und wird von den regierungstragenden Fraktionen auf Bundesebene umgesetzt. Eine dauerhafte Unterbringung von Frauen und Kindern in „Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum zumindest im Rheinland sowie in den Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wird derzeit an der Veröffentlichung einer gesonderten Richtlinie (über die öffentliche Wohnraumförderung) gearbeitet.  

Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung und Unterstützung für von konfliktbezogener sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen, die insbesondere anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind (Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie unter www.mhkbg.nrw/need-help  

Die landesweite Informationskampagne wird ab dem 31. März in den Bahnhöfen der großen Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln und Münster durchgeführt. Sie richtet sich auf rund 500 digitalen Werbeflächen in ukrainischer Sprache direkt an betroffene Frauen und vermittelt schnell und niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote. Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten gelangen Betroffene direkt auf das Opferschutzportal der Landesregierung. Dieses wurde in die ukrainische Sprache übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert.  

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein stark ausgebautes Frauenhilfenetz an Frauenhäusern, allgemeinen Frauenberatungsstellen und Frauenfachberatungsstellen landesweit mit über 185 Einrichtungen, in denen Frauen Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert werden:  
· 64 Frauenhäuser
· 62 allgemeine Frauenberatungsstellen
· 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
·  8 spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
·  2 überregional tätige Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln (agisra e.V. Köln)
·  1 Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für Mädchen e.V.
·  1 Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld.

 

Arbeitsschutz wird ab 1. April neu organisiert

Düsseldorf, 31. März 2022 - Die Strukturreform des NRW-Arbeitsschutzes durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) führt auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf ab 1. April zu Veränderungen. So wird es statt der bisher zwei künftig drei Arbeitsschutz-Dezernate geben - mit neuen Zuständigkeiten. Bisher war der Arbeitsschutz der Bezirksregierung aufgeteilt in den technischen (Dezernat 55) und den betrieblichen (Dezernat 56) Arbeitsschutz. Die Kolleginnen und Kollegen waren spezialisiert auf bestimmte Fachgebiete wie Sprengstoffwesen, Produktsicherheit, Arbeitszeiten oder Jugend- und Mutterschutz.

Künftig wird die Überwachungs- und Beratungstätigkeit nach Branchen ausgerichtet. Ziel ist es, hierdurch die Überwachung im Arbeitsschutz effektiver wahrzunehmen und die behördliche Präsenz in den Unternehmen zu erhöhen. In der Überwachung sollen künftig von den Aufsichtspersonen möglichst umfassend die arbeitsschutzrechtlichen Grundsatzthemen abgedeckt werden.

Für vertiefende Fragestellungen oder besondere Fachaufgaben stehen weiterhin Spezialisten zur Verfügung. So wird das Dezernat 55, das von Dr. Torsten Wolf geleitet wird, künftig zuständig sein für die Branchen Gesundheit, Forschung, Bildung, Bau und Chemie. Hinzu kommen Fachaufgaben wie Strahlenschutz und Sprengstoffwesen.  

Das Dezernat 56 kümmert sich um die Bereiche Metall, Holz, Maschinenbau, Elektrotechnik, Textil, Medizinerzeugnisse und Handel sowie als Fachaufgabe um Chemikaliensicherheit sowie vielfältige arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen und Anzeigen und wird von Kurt Plaumann geleitet.   Das neue Dezernat 57 betreut die Branchen Logistik, Abfallwirtschaft, Energie, Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Finanzen, Verwaltung und Dienstleistungen.

Zu den Fachaufgaben gehören die Arbeitszeit der Kraftfahrer, Gefahrgut- und Transportsicherheit sowie Rechtsangelegenheiten. Für das neue Dezernat wird das Ministerium die Stelle des Hauptdezernenten zeitnah ausschreiben.  
Für die im Arbeitsschutz tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies eine große Umstellung - sowohl in ihren Aufgaben, als auch bei ihren Einsatzorten. Die entsprechenden Internetseiten der Bezirksregierung werden derzeit aktualisiert, damit Unternehmen ihre neuen Ansprechpartner schnell finden können.

Kommentar der Redaktion: Warum nicht auch der Bereich Bildung und Schule?
In der Mitteilung der Bezirksregierung wird der Aufgabenbereich von Dr. Torsten Wolf ersichtlich. Bildung wird einfach weiterhin so eingereiht, sollte aber aufgrudn der zentralen Rolle für die Öffentlichkeit ein eigenständiges Dezernat sein.

Die Pandemie-Jahre zeigten deutlich die gravierenden Probleme in der Verzahnung zwischen Bildungsministerium NRW, der Bezirksregierung gegenüber Lehrer:innen, der Elternschaft und auch der Öffentlichkeit. Bei grundsätzlichen Fragen im Schulbereich und/oder zur Entscheidungen von Schulleitungen wurde deutlich, dass die Summierung bzw. Aufgabenfülle hier extrem zu Lasten von Lehreren und Eltern geht.
Nach einer nachvollziehbaren und sinnvollen Neugestaltung sowie Verbesserung in Sachen Effizienz und Transparenz für Lehrer:innen und Eltern sieht das nicht aus. Das sollte für die neue Landesregierung nach der Wahl zentrales Themen sein. Der Unmut vor allem bei den Pädagogen und Eltern ist zu groß, als dass dies keine politischen Auswirkungen hätte. Harald Jeschke


DigitalPakt Schule: Schulträger haben fast 900 Millionen Euro beantragt
Ministerin Gebauer: Die Digitalisierung unserer Schulen ist ein Dauerlauf
Die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen geht weiter voran: Mit Stand vom 28. Februar 2022 hatten die Schulträger allein aus dem DigitalPakt Schule des Bundes rund 94 Prozent (rund 894 Millionen Euro) der ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel beantragt. Auch die Programme zur Ausstattung von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf sind mit rund 98,5 beziehungsweise 97,5 Prozent abgerufener Mittel nahezu vollständig erschöpft.

Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich darüber hinaus die Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie mit Funktionen wie dienstlicher E-Mail-Kommunikation, Cloud, Lernplattform und Messenger mit Videokonferenzoption. Insgesamt rund 60 Prozent der Schulen nutzen mindestens eine dieser Anwendungen, in der Stadt Düsseldorf sind es beispielsweise bereits 72 Prozent der Schulen. Darüber hinaus hat die Stadt signalisiert, den Einsatz von LOGINEO NRW ausweiten zu wollen. Landesweit konnte das Hauptsystem LOGINEO NRW seit November 2019 inzwischen für über 2.200 Schulen bereitgestellt werden, mehr als 2.700 Schulen nutzen das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS und 2.200 Schulen den LOGINEO NRW Messenger, davon 1.100 mit Videokonferenzoption.


Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die digitale Aufholjagd, die wir 2017 versprochen haben, ist in vollem Gange. Inzwischen tragen wir statt der roten Laterne das olympische Feuer der Digitalisierung vor uns her. Dass das Geld aus dem DigitalPakt und den Ausstattungsprogrammen so gut angenommen wird, zeigt wie groß der Nachholbedarf bei der Digitalisierung unserer Schulen war. Neben der digitalen Ausstattung kümmern wir uns auch mit Hochdruck um Weiterentwicklung einer modernen Aus- und Fortbildung unserer Lehrkräfte, um eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.“

Im März hat das Ministerium für Schule und Bildung dazu eine Digitale Fortbildungsoffensive gestartet, für die insgesamt bis zu 18 Millionen Euro bereitstehen. Die Digitale Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile, die jeweils auf Schulleitungen, auf Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung abgestimmt sind. Unterstützung bietet den Lehrerinnen und Lehrern zudem ein neues Impulspapier mit pädagogischen und didaktischen Anregungen für eine zeitgemäße digitale Lernkultur.


Ausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte und Unterstützung bei der Planung, Organisation und Gestaltung zeitgemäßen Unterrichts sind die drei Schwerpunkte der Digitalstrategie Schule NRW, die in engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulträgern und Schulaufsicht sowie aus der schulischen Praxis entstanden ist. Dazu hatte Ministerin Gebauer bereits im Frühsommer 2018 Digitalisierungs-Konferenzen in allen fünf Regierungsbezirken einberufen.

Um den gewinnbringenden Austausch zwischen Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht über das digitale Lehren und Lernen fortzuführen, wurden die Regionalkonferenzen im Februar und März 2022 in einem digitalen Format mit rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern neu aufgelegt. Am heutigen Nachmittag (31. März 2022) kommt Ministerin Gebauer mit landesweiten Vertreterinnen und Vertretern von Schulträgern, Schulaufsicht und aus der schulischen Praxis zusammen, um sich darüber auszutauschen, wie ein zeitgemäßer und zukunftsgerichteter Unterricht weiterentwickelt werden kann.

„Im Austausch mit allen am Schulleben vor Ort Beteiligten sind wir uns einig: Mit den jetzt getätigten Investitionen ist es nicht getan. Die Digitalisierung unserer Schulen ist ein Dauerlauf. Mit einem Zwischensprint haben wir in Nordrhein-Westfalen viel Boden gut gemacht. Und dieses Tempo wollen wir beibehalten. Dafür muss mit dem DigitalPakt 2.0 auch die Aussicht auf eine Verstetigung der Finanzierung unter verlässlicher Beteiligung des Bundes einhergehen. Denn beste Bildung in einer digitalisierten Welt ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, so Ministerin Gebauer abschließend.

 

Digitalisierung der Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf

Düsseldorf, 22. März 2022 - Rund 320 Millionen Euro hat die Bezirksregierung Düsseldorf für die Digitalisierung von Schulen in ihrem Regierungsbezirk bewilligt. Drei Förderprogramme des Landes haben einen Digitalisierungsschub ermöglicht: Rund 247 Millionen Euro wurden im Rahmen des DigitalPakts Schule zur Verfügung gestellt, unter anderem für Breitbandausbau, WLAN-Ausstattung in den Schulen oder digitale Tafeln.


Für die Anschaffung von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler wurden 45,7 Millionen Euro bewilligt. Für rund 27,4 Millionen Euro konnten Laptops und Tablets für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen angeschafft werden. „Wir freuen uns, dass wir durch die Bewilligung der Gelder die Schulträger, Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ganz konkret unterstützen können. Die Gelder beider Programme für die Anschaffungen von Endgeräten sind zu fast 100 Prozent bewilligt, die Gelder aus dem DigitalPakt Schule zu rund 92 Prozent.


Die schnelle Umsetzung der Förderprogramme zu Beginn der Corona-Pandemie war für die beteiligten Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf eine echte Herausforderung. Das Ergebnis ist ein Beweis für die Leistungsfähigkeit und das Engagement der Mitarbeitenden der Bezirksregierung“, so Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigte sich erfreut über die Fortschritte, die es in dieser Legislaturperiode bei der Digitalisierung der Schulen in der Region gegeben hat: „Unsere digitale Aufholjagd ist in vollem Gange. Gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen haben wir viel Geld investiert, um unsere Schule für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt auszustatten. Ich bin den Schulträgern sehr dankbar, dass sie das Geld für die Ausstattung der Schulen so konsequent abgerufen haben. Ermöglicht wurde dies nicht zuletzt auch durch die professionelle Unterstützung der Bezirksregierung.“

Ebenso wurde in den Kommunen und Kreisen mit viel Engagement an der Umsetzung gearbeitet. So konnten beispielsweise in Kevelaer neben der Beschaffung von Endgeräten und digitalen Tafeln Dank der Fördermittel alle Schulen mit flächendeckendem WLAN ausgestattet werden. Zudem wurde eine moderne, flexible Netzwerkinfrastruktur geschaffen sowie durch neue Server die Zuverlässigkeit erhöht. Für die zentrale Verwaltung der mobilen Endgeräte wurde eine eigene Management-Plattform genutzt. Mit großem Engagement hat die Stadt einen Digitalisierungsschub in den Schulen erreicht und will ihn mit eigenen finanziellen Mitteln in den kommenden Jahren weiter vorantreiben.


NRW und Corona: Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz

Düsseldorf, 18. März 2022 - Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom heutigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022.

Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen.

Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen wegfallen.

Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben.

Minister Laumann erklärt: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 2022 verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate.“

 

Landespreis für Kulturelle Bildung ging auch nach Duisburg

Düsseldorf/Neuss/Duisburg, 17. März 2022 - Drei Einrichtungen aus Bergisch Gladbach, Dortmund und Duisburg haben den neuen Landespreis für Kulturelle Bildung in den Hauptkategorien Jugendarbeit, Kultur und Schule gewonnen. Ziel des mit insgesamt 80 000 Euro dotierten Preises ist es, gut vernetzte Projekte nachhaltig zu stärken, die Kindern und Jugendlichen künstlerische Erfahrungen ermöglichen und so neue Interessen und Fähigkeiten wecken.

Kultur und Wissenschaft
Drei Einrichtungen aus Bergisch Gladbach, Dortmund und Duisburg haben den neuen Landespreis für Kulturelle Bildung in den Hauptkategorien Jugendarbeit, Kultur und Schule gewonnen. Ziel des mit insgesamt 80 000 Euro dotierten Preises ist es, gut vernetzte Projekte nachhaltig zu stärken, die Kindern und Jugendlichen künstlerische Erfahrungen ermöglichen und so neue Interessen und Fähigkeiten wecken. Wichtige Grundlage solcher kulturellen Bildungschancen ist die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren vor Ort – etwa von Kommunen, Schulen, Vereinen, Jugend- und Kultureinrichtungen sowie von Künstlerinnen und Künstlern.

Vier Vorhaben aus Bochum, Essen, Hamm und Alsdorf erhielten zudem Förderpreise, um ihr starkes Potenzial weiterzuentwickeln. Die neue Auszeichnung der Landesregierung ist am Donnerstag (17. März) im Rheinischen Landestheater in Neuss erstmals vergeben worden. In der Kategorie „Jugendarbeit“ ging der Preis an die Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e. V. in Kooperation mit dem Sozialen Netzwerk Bergisch Gladbach. Die Anne-Frank-Gesamtschule Dortmund in Kooperation mit dem Quartiersmanagement Nordstadt wurde in der Kategorie „Schule“ ausgezeichnet. Im Bereich „Kultur“ erhielt die Stiftung Klavier-Festival Ruhr in Kooperation mit Schulen und Kindertageseinrichtungen in Duisburg die Ehrung.

Die drei Hauptgewinner erhalten je 20 000 Euro Preisgeld. Dieses Geld kann zur Weiterentwicklung des vorgestellten Konzeptes und zur Durchführung von Projekten genutzt werden. Ins Leben gerufen hatten die neue Auszeichnung das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen überreichte den Preis in der Kategorie Kultur: „Das beispielhaft vernetzte Projekt der Stiftung Klavier-Festival Ruhr eröffnet Kindern in sechs Duisburger Schulen und zwei Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Dabei arbeiten Teams aus Künstlerinnen und Künstlern sowie Lehrkräften zusammen. Ihre Angebote sind für die individuelle Entwicklung der Kinder von hoher Bedeutung. Alle mit dem Landespreis ausgezeichneten Vorhaben zeigen, dass Kulturelle Bildung besonders gut gelingt, wenn Jugend-, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie alle Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammenarbeiten. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.“ 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die kulturelle Bildung ist ein wichtiger Teil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Mit dem Landespreis für kulturelle Bildung wollen wir die vielen verschiedenen kreativen Ideen und kulturellen Projekte in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen und unterstützen. Die Preisträger zeigen in beeindruckender Weise, wie kulturelle Bildung im Alltag umgesetzt und mit Leben gefüllt werden kann. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern und wünsche mir, dass sich viele weitere Schulen und außerschulische Partner davon inspirieren lassen.“

Andreas Bothe, Jugendstaatssekretär des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Ich gratuliere den Gewinnerinnen und Gewinnern sehr herzlich. Sie stehen beispielhaft für unseren Ansatz, allen Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen Zugang zu hochwertigen Angeboten kultureller Bildung, zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Sie zeigen, dass die Kooperation der verschiedenen Akteure vor Ort, entsprechende Netzwerkarbeit und natürlich die Einbindung der jungen Menschen wichtige Erfolgsfaktoren sind. Mit dem Landespreis machen wir die gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen sichtbar und möchten zu neuen Ideen in der Jugendarbeit anregen. Mein Dank gilt allen Engagierten, die durch ihren wichtigen Einsatz Angebote für Kinder und Jugendliche möglich machen.“

Insgesamt waren rund 100 Bewerbungen eingegangen, die anschließend von einer Fachjury begutachtet wurden. Die mit jeweils 5000 Euro dotierten Motivationspreise erhielten: das Junge Schauspielhaus Bochum / Theaterrevier in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendaufsichtsrat Drama Control, die Caritas-SkF-Essen gGmbH in Kooperation mit dem Jugendamt Essen und der Weststadthalle, die Martin-Luther-Schule Hamm in Kooperation mit dem Kulturrevier Radbod und das Team der Schülervertretung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf in Kooperation mit der Künstlergruppe Öztürk ve Sarac.

Die drei Gewinner der Kategorien Jugendarbeit, Schule und Kultur im Kurzportrait: Jugendarbeit: Die Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e. V. ist in Kooperation mit dem Sozialen Netzwerk Bergisch Gladbach neue Wege gegangen und hat mit dem Interkulturellen Treffpunkt PAULA eine offene Tür geschaffen, die sich besonders an geflüchtete Kinder und Jugendliche und den umliegenden Sozialraum richtet. Der Interkulturelle Treffpunkt PAULA steht dabei beispielhaft für die herausragende kulturelle Kinder- und Jugendarbeit der Kreativitätsschule Bergisch Gladbach, die einen Schwerpunkt auch besonders auf jene Kinder und Jugendliche legt, denen Angebote von Kunst und Kultur nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Schule: Die Anne-Frank-Gesamtschule Dortmund arbeitet in Kooperationen seit vielen Jahren daran, die Kulturelle Bildung zum Entwicklungsschwerpunkt ihrer Schulprogrammarbeit zu machen. Kulturelle Bildung ist dabei Gestaltungsmerkmal der Schulentwicklung und unverzichtbarer Bestandteil des Schullebens.

Kultur: Die ausgezeichnete Stiftung Klavier-Festival Ruhr mit Sitz in Essen in Kooperation mit Schulen und Kindertageseinrichtungen in Duisburg integriert die Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucksformen in den Schul- und Kita-Alltag. Es wird musiziert, getanzt, gesungen und auch die bildende Kunst findet Eingang in die Werke der Kinder und Jugendlichen, die sie als fester Programmpunkt auf dem Klavier-Festival Ruhr der Öffentlichkeit präsentieren. Die Kooperation hat sich seit 2008 entwickelt.

Der Preis für das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist am 17.03.2022 in Neuss verliehen worden. Die ausgezeichnete Stiftung Klavier-Festival Ruhr mit Sitz in Essen hat in Kooperation mit den Schulen des Bildungsfairbunts Marxloh und zwei Kindertageseinrichtungen in Marxloh integriert die Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucksformen in den Schul- und Kita-Alltag. Es wird musiziert, getanzt, gesungen und auch die bildende Kunst findet Eingang in die Werke der Kinder und Jugendlichen, die sie als fester Programmpunkt auf dem Klavier-Festival Ruhr der Öffentlichkeit präsentieren. Die Kooperation hat sich seit 2008 entwickelt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger des NRW-Preises Kulturelle Bildung 2022 wurden von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt. Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen überreichte den Preis in Neuss und erklärte: „Das beispielhaft vernetzte Projekt der Stiftung Klavier-Festival Ruhr eröffnet Kindern in sechs Duisburger Schulen und zwei Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Dabei arbeiten Teams aus Künstlerinnen und Künstlern sowie Lehrkräften zusammen. Ihre Angebote sind für die individuelle Entwicklung der Kinder von hoher Bedeutung.“ Einen kurzen Einblick in die Arbeit mit dem Klavierfestival Ruhr gibt dieses Video: https://vimeo.com/688941616/05264c5dc1

 

Klima-Leitprojekt InnovationCity Ruhr läuft weiter und „Urbane Zukunft Ruhr“ startet

• Ministerpräsident Wüst nahm per Videoschalte an Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr teil
• Klima-Leitprojekt InnovationCity Ruhr soll mit neuen Gesellschaftern auf eigenen Beinen stehen
Neues Leitprojekt Urbane Zukunft Ruhr erhält Spende der LEG Stiftung für Duisburg Hochfeld
Essen/Duisburg, 17. März 2022 - An der Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr (IR) am Samstag, 19. März, in der Messe Essen nahm der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, als Gast per Videoschalte teil: Ministerpräsident Hendrik Wüst berichtete den Mitgliedern über die Fortschritte, die die im Rahmen der Ruhr-Konferenz der Landesregierung in den letzten vier Jahren erzielt wurden und dankte dem Initiativkreis Ruhr für sein nachhaltiges Engagement für die Region.

Er betonte: „Uns alle verbindet die Überzeugung, dass Nordrhein-Westfalen auf Dauer nur stark ist, wenn auch das Ruhrgebiet wieder deutlich stärker wird. Nordrhein-Westfalen und auch ganz Deutschland haben ein fundamentales Interesse daran, dass diese große und bevölkerungsreiche Region ihre großen Potenziale bestmöglich entfalten kann.
Die RuhrKonferenz trägt mit ihren zahlreichen Projekten seit vier Jahren dazu bei. Der Initiativkreis Ruhr arbeitet bereits seit mehr als 30 Jahren kontinuierlich daran, dass aus den Herausforderungen auch Chancen werden. Für den großartigen Einsatz aller Engagierten des Initiativkreises bedanke ich mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich.“

Die anwesenden Mitglieder des Vereins Initiativkreis Ruhr, zumeist Vorständ:innen und Geschäftsführer:innen der über 70 Mitgliedsunternehmen, tauschten sich zu diesem Anlass mit dem Ministerpräsidenten auch über die angespannte weltpolitische und wirtschaftliche Lage aus. „Der schreckliche Krieg in der Ukraine und das damit verbundene menschliche Leid macht uns alle schwer betroffen. Gemeinschaften wie wir sie hier im Initiativkreis Ruhr haben, waren sicherlich selten so wichtig wie in diesen Zeiten,“ sagte Rolf Buch, Moderator des Initiativkreises Ruhr und Vorstandsvorsitzender von Vonovia.


Das kulturelle Leitprojekt des Initiativkreises Ruhr, das Klavier-Festival Ruhr, hatte am vergangenen Donnerstag mit einem Ukraine-Benefizkonzert, unter anderem mit Anne-Sophie Mutter, 169.205 Euro als Spende für "Save the Children" eingenommen. Während der Sitzung berichteten die Moderatoren von den Entwicklungen in der Projektarbeit des Wirtschaftsbündnisses: Den C02-Ausstoß eines Stadtquartiers in Bottrop um die Hälfte zu reduzieren, war das Ziel des Projektes InnovationCity Ruhr | Modellstadt Bottrop, das der Initiativkreis Ruhr 2010 ins Leben gerufen hat.

Im vergangenen Jahr konnte das Dekadenprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Seite 2 von 4 InnovationCity Ruhr: Klima-Projekt mit neuen Gesellschaftern auf dem Weg in die eigene Zukunft Die Innovation City Management GmbH setzt die in Bottrop gewonnenen Erkenntnisse zum klimagerechten Stadtumbau inzwischen bundesweit bei Projekten ein. „InnovationCity hat das Unmögliche möglich gemacht und ausgerechnet die Industrieregion Ruhrgebiet zum Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden lassen“, sagte Dr. Andreas Maurer, Co-Moderator und Senior Partner bei der Boston Consulting Group. „Es ist ein Vorzeigeprojekt mit Strahlkraft für das ganze Ruhrgebiet und für uns als Initiativkreis Ruhr ist es ein gelungenes Beispiel dafür, wie erfolgreich unsere Projekte werden können.“ Zukünftiger Mehrheitseigner wird die greenzero Beteiligungsgesellschaft mbH sein. Die Initiativkreis Ruhr wird zweitgrößter Anteilseigner bleiben.


Durch die Beteiligung weiterer Gesellschafter und vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses der Stadt Bottrop Anfang April wird die Innovation City Management GmbH bald finanziell auf eigenen Beinen stehen. Während das eine Leitprojekt abgeschlossen wird, steht mit Urbane Zukunft Ruhr ein neues in den Startlöchern, das sich der Entwicklung des Duisburger Stadtteils Hochfeld widmen wird. Ziel ist es, gemeinsam mit der Stadt Duisburg, Hochfeld zu ertüchtigen, die Lebensverhältnisse der Menschen in Hochfeld zu verbessern und mittels wissenschaftlicher Unterstützung eine Blaupause für die Region zu schaffen.

„LEG Stiftung – Dein Zuhause hilft“ spendet für Leitprojekt Urbane Zukunft Ruhr

Urbane Zukunft Ruhr soll als Plattform fungieren, an der sich die Mitgliedsunternehmen des IR und weitere Akteure mit eigenen Projekten, ihrer individuellen Expertise oder auch durch finanzielle Unterstützung beteiligen können. Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der LEG und Persönliches Mitglied des Vereins Initiativkreis Ruhr, hat für das Projekt Urbane Zukunft Ruhr aus der „LEG Stiftung – Dein Zuhause hilft“ 250.000 Euro gespendet: „Soziales Engagement im Ruhrgebiet gehört zur LEG wie der größte Binnenhafen Europas zu Duisburg. Lebenswerte Quartiere zu schaffen und zu erhalten und das gute Zusammenleben Menschen verschiedenster Herkunft, Alters- und Einkommensgruppen zu fördern ist uns ein Herzensanliegen. Das Pilotprojekt „Urbane Zukunft Ruhr“ zahlt mit auf jene Themen ein, die uns wichtig sind“, sagte Lars von Lackum.

Die Spende wird voraussichtlich für Projekte im Bereich Bildung & Soziales eingesetzt. „Wir freuen uns sehr über die Wertschätzung unseres Vorhabens in Duisburg Hochfeld, das Lars von Lackum mit dieser großzügigen Spende zum Ausdruck bringt“, sagte Andreas Maurer. Bis zum Ende des Jahres sollen erste Projekte umgesetzt werden, die von einer neu gegründeten GmbH gesteuert werden sollen. Die Mitglieder des IR hatten der Umsetzung von Urbane Zukunft Ruhr bei der vergangenen Vollversammlung im November zugestimmt. Der IR legte den Persönlichen Mitgliedern während der Vollversammlung auch den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 mit einer digitalen Erweiterung vor.

Zu allen Projekten können auf einer interaktiven Karte weitere Inhalte wie Videos, Bilder oder Podcasts abgerufen werden. Seite 3 von 4 Über den Initiativkreis Ruhr Mehr als 70 Unternehmen und Institutionen bilden ein starkes regionales Wirtschaftsbündnis. Der Initiativkreis Ruhr lebt das Motto „Verbinden, Vernetzen, Zukunft gestalten“. Seine Mitglieder verbindet das Ziel, die Entwicklung des Ruhrgebiets voranzutreiben und seine Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Wesentliche Handlungsfelder sind Wirtschaft, Bildung und Kultur. Aus diesem Antrieb heraus entstanden Leitprojekte mit Strahlkraft, zum Beispiel InnovationCity Ruhr, die Gründer-Initiative, die TalentMetropole Ruhr und das Klavier-Festival Ruhr. Weitere Informationen unter www.i-r.de. v.l. R

v.l. Rolf Buch, Moderator des Initiativkreises Ruhr und Vorstandsvorsitzender von Vonovia, Dr. Anette Bickmeyer, Geschäftsführerin der Initiativkreis Ruhr GmbH und Dr. Andreas Maurer, CoModerator des Initiativkreises Ruhr und Senior Partner bei Boston Consulting Quelle: Initiativkreis Ruhr / helloyou studio


Noch nie starben weniger Menschen auf NRW-Straßen als im vergangenen Jahr

Düsseldorf/Duisburg, 14. März 2022 - Noch nie starben weniger Menschen auf Nordrhein-Westfalens Straßen als im vergangenen Jahr – und das obwohl es 2021 wieder mehr Unfälle und mehr Verkehr gab als im Vorjahr. Auch die Zahl der Schwerverletzten erreichte den niedrigsten Stand seit 1953. „Gemessen an diesen Zahlen ist das die beste Verkehrsunfallstatistik, die wir je hatten“, sagte Innenminister Herbert Reul am Montag. Insgesamt ereigneten sich 580.907 Unfälle, ein Plus von 4,3 Prozent im Vergleich zu 2020. 425 Menschen starben (-1,2 Prozent), 11.872 wurden schwerverletzt (-2,2 Prozent), 55.033 leichtverletzt (+0,8 Prozent).

„Bei Fahrten unter Drogeneinfluss sehen wir allerdings eine Entwicklung gegen den positiven Trend“, so Reul. „Noch nie starben mehr Menschen, weil sich jemand im Drogenrausch hinters Steuer gesetzt hat.“ Elf Menschen haben 2021 deshalb ihr Leben verloren – fünf mehr als 2020. Auch hat die Polizei im vergangenen Jahr mehr Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter Drogen standen. Insgesamt 20.210 Autofahrer – ein Plus von 23,8 Prozent bzw. 3.886 Verstößen. Gleichwohl gab es weniger Unfälle, bei denen Drogen die Ursache waren. Insgesamt 486 Unfälle zählte die Polizei – ein Minus von 20 Unfällen.


Im Vergleich zu 2018 sind es sogar 90 Unfälle weniger. „Das Minus bei den Unfällen parallel zum Plus bei den Drogenverstößen führen wir auch auf den erhöhten Kontrolldruck durch die Polizei zurück. So hat die Polizei unter anderem mehr gezielte Drogenkontrollen durchgeführt“, so Reul und nannte als Beispiel eine Drogenkontrolle im Kreis Steinfurt. Von 29 entnommenen Blutproben enthielten 21 THC, fünf Kokain, drei Amphetamin und eine Probe Alkohol.


Vor diesem Hintergrund erneuerte Reul sein Nein zu einer CannabisLegalisierung: „Ich wünschte, man würde in der Debatte hin und wieder den Verkehr mitdenken“, so der Innenminister. „Kommt die Legalisierung, wird es mehr Unfalltote geben.“ 2021 zählte die Polizei 2.037 illegale Autorennen; ein Drittel mehr als 2020 (+ 34,5 Prozent).


Auch die Unfallzahlen sind hochgegangen: 2021 gab es 384 Unfälle wegen eines Autorennens, 119 mehr als im Jahr zuvor. Die Schwerpunkte der Raser-Szene sind nach wie vor die Städte Dortmund, Düsseldorf und Essen, die typischen Täter sind Männer zwischen 17 und 26 Jahren. „Die Polizei wird Raser weiter ohne Wenn und Aber bekämpfen“, sagte Reul. „Ich sage das ganz deutlich: Die Straße ist keine Rennstrecke und wer meint, da Rennen abzuhalten, den ziehen wir raus, das ist kein Spaß, sondern brutalste Verantwortungslosigkeit.“


Bei den verunglückten Pedelec-Fahrern setzt sich der negative Trend aus dem vergangenen Jahr fort. Insgesamt verunglückten 4.758 Menschen mit einem Pedelec (+ 22,1 Prozent). Das sind mehr als dreimal so viele wie 2015 und doppelt so viele wie 2016. 32 Menschen starben bei einem Pedelec-Unfall, zwei mehr als im Vorjahr. Von diesen 32 Toten waren 24 über 65 Jahre. Gemessen am Bevölkerungsanteil ist das überproportional. '

Reul: „Wir haben sowohl ein generelles Pedelec-Problem, als auch ein besonders tödliches Pedelec-Problem bei älteren Menschen. Ich kann hier nur meinen Appell vom letzten Jahr wiederholen: Machen Sie bitte ein Fahrtraining!“ so Reul und wies daraufhin, dass mehr als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden Präventionsmaßnahmen für Pedelec-Fahrer anböten; Tendenz steigend.

Auch bei den Unfällen mit E-Scootern gibt es einen erneuten Anstieg. 2021 zählte die Polizei 1.101 E-Scooter-Unfälle, keiner endete tödlich. Das sind 713 Unfälle mehr als 2020 (+ 183,8 Prozent). 967 Menschen verletzten sich bei einem E-Scooter-Unfall, fast drei Mal so viele wie im Jahr zuvor. In jedem fünften Fall war Alkohol die Hauptunfallursache.


Laut einer Studie der Universitätsklinik Essen verunglückten alle betrunkenen Fahrer am Wochenende oder an Feiertagen. Die meisten Verunglückten waren zwischen 16 und 28 Jahren alt. Reul: „Auf gut Deutsch: ein junges Problem, bei dem viel Leichtsinn im Spiel ist und das um ein Leichtes zu verhindern ist.“


Ob Drogenfahrten, illegale Autorennen, Pedelec- oder E-Scooter-Fahrer: „Wir sehen, dass der Verkehr verantwortungsloser wird“, sagte Reul. „Würde es eine Statistik zu Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr geben, dann würde dieser Pfeil steil nach oben zeigen. Meine Botschaft lautet daher: Die Straße ist kein Trainingsparcours, keine Rennstrecke und erst recht kein Coffee Shop.“ Um diesen Unfällen vorzubeugen, hat die nordrhein-westfälische Polizei im letzten Jahr viel gemacht: Sei es repressiv mit mehr Drogen-Kontrollen oder verstärkten Einsätzen gegen die Raser-Szene. „Aber auch präventiv haben wir ordentlich investiert“, so Reul.


So hat die nordrhein-westfälische Polizei Ende vergangenen Jahres 14 Simulatoren angeschafft. Darunter vier Ablenkungssimulatoren für die Kreispolizeibehörden Coesfeld, Düren, Paderborn und den Märkischen Kreis sowie zwei E-Scooter-Simulatoren für die Polizeipräsidien Düsseldorf und Köln. Acht Pedelec-Simulatoren wurden in Gütersloh, Kleve, Steinfurt, dem Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Köln, Münster und Borken angeschafft. Gesamtkosten: rund 170.000 Euro. „Mit den Simulatoren werden unsere Verkehrssicherheitsberater ab April auf die jeweilige Zielgruppe zugehen. Mit den E-Scooter-Simulatoren wird die Polizei dann zum Beispiel in Schulen und Fußgängerzonen sein. Sollten sich die Simulatoren in den kommenden Monaten bewähren, bauen wir das Angebot weiter aus“, so der Minister.

 

 

Alexander Dierselhuis wird neuer Polizeipräsident in Duisburg

Innenminister Reul: „Ein Experte der inneren Sicherheit mit einem juristischen Kopf“
Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2022 - Alexander Dierselhuis wird neuer Polizeipräsident und Nachfolger von Elke Bartels in Duisburg. Das hat das Landeskabinett auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul am Dienstag, 8. März 2022, beschlossen.
„Alexander Dierselhuis ist für die Stelle ganz besonders gut geeignet. Er hat Erfahrung im Kampf gegen Organisierte Kriminalität, gegen Clan-Kriminelle und gegen kriminelle Rocker-Banden. Er ist ein Experte der inneren Sicherheit mit einem juristischen Kopf – eine Gabe, die bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz enorm helfen wird“, sagte Reul.


Der 38-jährige Alexander Dierselhuis ist derzeit Polizeipräsident in Oberhausen und leitet die dortige Behörde seit dem 1. August 2019. Nach seinem Grundwehrdienst bei der Luftwaffe absolvierte Dierselhuis eine Ausbildung zum Reserveoffizier. Es folgte ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften in Trier und das Rechtsreferendariat in Duisburg. Von 2011 bis 2019 arbeitete der gebürtige Neusser als Staatsanwalt in Düsseldorf. Ab 2015 war er als Staatsanwalt in der Abteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig. Dort hat er insbesondere Fälle aus den Bereichen Wohnungseinbruchdiebstahl, Menschenhandel und Zuhälterei, Schleusung sowie Rockerkriminalität bearbeitet.


Im Februar 2018 wurde er als Geschäftsführer der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ unter dem Vorsitzenden Wolfgang Bosbach in die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen berufen. Über seine Aufgaben als Polizeipräsident in Oberhausen und seine künftige Wirkungsstätte sagt Alexander Dierselhuis - Foto ©IM NRW / Caroline Seidel: „Mein Fokus in Oberhausen lag auf der Erkenntnisgewinnung in den Bereichen Clan- und Rauschgiftkriminalität, Rotlicht und Menschenhandel. Diese Aufgabe ist kein Sprint, sondern es bedarf viel Geduld und Durchhaltevermögen. Die polizeiliche Präsenz, stetiger Kontrolldruck und die täterorientierte Ermittlungsarbeit hatten zum Ziel, das Dunkelfeld aufzuhellen und die Täter aus ihrer Anonymität herauszuholen. Wichtig war hier die sehr gute Zusammenarbeit mit der Kommune, dem Zoll und vielen weiteren Akteuren, um die Täter da zu packen, wo es ihnen weh tut. Ein Grund, weshalb wir in Oberhausen auch das Thema des illegalen Glücksspiels noch stärker in den Fokus gerückt haben. Das sind Themen, die mich sicherlich auch als Polizeipräsident in Duisburg weiterhin begleiten werden.“

Dierselhuis wird seine neue Position am 1. April antreten. Bis zu seiner Nachbesetzung übernimmt Polizeidirektor Dietmar Leyendecker, Leiter der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz, kommissarisch die Führung des Polizeipräsidiums Oberhausen. 

 

Schulen bereiten sich darauf vor, geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen

Düsseldorf, 08. März 2022 - Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit tiefer Betroffenheit blicke ich auf den Krieg in der Ukraine, der schon unzählige Leben gekostet hat und etliche Menschen zur Flucht zwingt. Wer bei uns Schutz sucht, den heißen wir in Nordrhein-Westfalen willkommen. Den zu uns flüchtenden Kindern und Jugendlichen wollen wir möglichst viel Normalität und dann auch einen Schulbesuch ermöglichen, der ihnen ein Gefühl der Sicherheit zurückgibt und das Ankommen erleichtert. Dazu kümmern wir uns im Zusammenwirken zwischen Schulen und Schulpsychologie um ihr psychisches Wohlergehen. Zudem werden wir gezielt das Erlernen der deutschen Sprache unserer neuen Schülerinnen und Schüler fördern.“  


Nach den am Donnerstag gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Geflüchteten, die in Deutschland aufgenommen werden, können danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen. Sobald dies erfolgt ist, besteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz die Schulpflicht.  


Nach der Zuweisung zu einer Kommune wird den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch die jeweiligen Schulämter vor Ort ein Schulplatz zugewiesen. Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese Beratungsleistung erfolgt in der Regel durch die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordneten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hierzu liegen gute Erfahrungen und erprobte Konzepte aus den vergangenen Jahren vor. Gleichwohl ist denkbar, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden. Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung zuständigen Schulamt, dem Schulträger und der jeweiligen Schule ab sofort – und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – grundsätzlich ermöglicht werden.  


Grundlage für das Unterrichten neuankommender Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine ist der Erlass „
Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“, der das Erlernen der deutschen Sprache als grundlegende Voraussetzung benennt, damit die Kinder und Jugendlichen sich möglichst bald und möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können. Die Beschulung der neu ankommenden Schülerinnen und Schüler erfolgt entweder innerhalb schon bestehender Klassen oder in eigens hierfür eingerichteten Lerngruppen, den sogenannten Vorbereitungs- oder Willkommensklassen.

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einem Bildungsgang erfolgt mit Blick auf ihre jeweilige schulische Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt.   Nordrhein-Westfalen verfügt über eine bundesweit einzigartige Vielfalt von bereits bestehenden Unterstützungsangeboten:  
·         ein flächendeckendes System von Kommunalen Integrationszentren mit qualifizierten Lehrkräften für die Beratung der zugewanderten Schülerinnen und Schüler,
·         über 5.000 Integrationsstellen mit Lehrkräften vor allem für die Deutschförderung (Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache),
·         Schulpsychologische Beratungsstellen in allen Kreisen und kreisfreien Städten.   Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) steht in engem Austausch mit den Lehrkräften in den Kommunalen Integrationszentren. Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen begleitet die LaSI die Aufnahme der aus der Ukraine flüchtenden Kinder und Jugendlichen in den nordrhein-westfälischen Schulen in Form von Vernetzung, Qualifizierung und Beratung aller Beteiligten.


Aktuell werden im
Internetauftritt der LaSI Informationen über das Schulsystem in der Ukraine zur Verfügung gestellt, die Orientierung für die Beratung und schulische Integration der ankommenden Familien bieten.  
Für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Krieg in der Ukraine innerhalb des Kollegiums oder zur Unterstützung der Schulen in Form einer systemischen Beratung zu Gewaltprävention und Krisenintervention können bei Bedarf die in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt als gemeinsame Kooperation von Land und Kommunen vorhandenen schulpsychologischen Beratungseinrichtungen angefragt werden.

Darüber hinaus hat die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP NRW) in Kooperation mit den schulpsychologischen Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte umfassende
Informationen zur Unterstützung der Schulen bereitgestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.  


Die heutige SchulMail vom 8. März 2022 finden Sie hier. Erste Informationen zum Umgang mit dem Krieg in der Ukraine hatte das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen bereits mit der SchulMail vom 1. März 2022 zukommen lassen. Außerdem stellt das Schulministerium im Bildungsportal ein breites Spektrum an Unterrichts- und Unterstützungsmaterial für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

 

Digitalstrategie Schule NRW: 18 Millionen Euro für Digitale Fortbildungsoffensive

Düsseldorf, 07. März 2022 - Das Ministerium für Schule und Bildung startet im März die Digitale Fortbildungsoffensive, mit der alle Schulen und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen systematisch für das Lehren und Lernen in einer digitalisierten Welt weiterqualifiziert werden sollen. Insgesamt 18 Millionen Euro stellt die Landesregierung hierfür zur Verfügung.


Die Digitale Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile, die jeweils auf Schulleitungen, auf Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung abgestimmt sind. Gestartet wird mit der Qualifikation der Schulleitungen im Rahmen einer digitalen Auftaktveranstaltung am 30. März 2022. Die Angebote für Lehrkräfte und die Moderierenden der staatlichen Lehrerfortbildung beginnen unmittelbar nach den Osterferien im April und Mai.  

Die Angebote sind so konzipiert, dass sie den unterschiedlichen Kenntnissen von Schulleitungen, Lehrkräften und Moderierenden Rechnung tragen. Insgesamt können in den kommenden neun Monaten rund 5.500 Schulleitungen, 200.000 Lehrkräfte und 3.300 Moderierende an den Angeboten der Digitalen Fortbildungsoffensive teilnehmen.  

Die Schulleitungen sollen dafür qualifiziert werden, ihre Schulen zu modernen Lernorten zu machen. Im Kern geht es um eine zeitgemäße Schulentwicklung und die innovative pädagogische Führung des Kollegiums. Das Angebot für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zielt darauf ab, sowohl den Unterricht als auch die Arbeit außerhalb des Unterrichts mithilfe digitaler Medien noch besser zu gestalten und zu organisieren. Vor diesem Hintergrund geht es nicht zuletzt darum, die sichere Handhabung der erforderlichen digitalen Medien zu fördern.  

Das Fortbildungsangebot für die Moderatorinnen und Moderatoren soll diese dabei unterstützen, Lehrkräfte auch im Bereich der Digitalisierung weiterzubilden. Alle Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung sollen in die Lage versetzt werden, die Fortbildungen für die Lehrkräfte so gestalten zu können, dass diese auf das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt vorbereitet sind.  

Die Fortbildungsmaßnahmen für die Moderierenden übernehmen das Schulungsunternehmen ML Consulting und das Institut für Schulentwicklung und Hochschuldidaktik. Die Angebote für Schulleitungen und Lehrkräfte werden durch erfahrene Unternehmen der Klett Verlagsgruppe durchgeführt. Alle ausgewählten Partner haben sich in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren mit mehrstufigem Vergabeverfahren als beste Anbieter präsentiert.  

Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23

 Düsseldorf, 23. Februar 2022 - Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der aktuellen Haushaltsbeschlüsse zum Schuljahr 2022/23. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung ist angetreten, um die Rahmenbedingungen für unsere Schulen Schritt für Schritt zu verbessern. Allein mit dem Haushalt 2022 haben wir rund 4000 zusätzliche Stellen geschaffen. Wir investieren in Köpfe und damit in die Zukunft unserer Kinder.“

 

Mit der jährlichen Verordnung zur Ausführung von Paragraph 93 Absatz 2 Schulgesetz steuert das Ministerium für Schule und Bildung die Stellenzuweisung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darunter u.a.:  
·         250 Stellen für multiprofessionelle Teams an Förderschulen. Diese Stellen dienen dazu, die multiprofessionelle Expertise für die sonderpädagogische Förderung zu sichern.
·         783 Stellen zur Umsetzung des Masterplans Grundschule. Die Stellen dienen u.a. der Entlastung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, indem die Zahl der Anrechnungsstunden weiter erhöht wird. Mit den Anrechnungsstunden erhalten Lehrinnen und Lehrer beispielsweise einen Ausgleich für besondere schulische Aufgaben oder für besondere unterrichtliche Belastungen.
·         583 Stellen für den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium“. Damit verbessert sich die Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ faktisch auf 12,70 zum Schuljahr 2022/23.
·         749 Stellen für die Neuausrichtung der Inklusion an den Schulen des Gemeinsamen Lernens.  


Der Verordnungsentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung in den für Schule und Bildung sowie für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschüssen vorgelegt. Die Verordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft treten. Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. „Die Landesregierung hat seit 2017 viel Geld in die Hand genommen und in den Schulbereich investiert. Der Schuletat wurde in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 3,1 Milliarden Euro erhöht. Heute arbeiten und unterrichten 13.300 Pädagoginnen und Pädagogen und weitere Landesbedienstete mehr in der Schule als vor fünf Jahren. Seit 2017  hat die Landesregierung rund 16.000 Lehrerstellen geschaffen und erhalten.“

Verändertes Testverfahren in den Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen

Düsseldorf, 17. Februar 2022 - Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich.

Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern.
Die Testpflicht und das bisherige Testverfahren werde in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“  


Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:  


1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen
Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben.

Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.  

2. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.  


Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung.
Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.  

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen. In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.   Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden.


Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind.


Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.


Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.  


3. Entlastungs- und Unterstützungspaket
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen.


Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:  
·         Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
·         Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
·         Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt. (Ausführlich finden Sie alle Maßnahmen in einem Faktenblatt hier.)  

Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“  

 Alle Informationen finden Sie in der heute vom Ministerium für Schule und Bildung versandten Schulmail auf dem Bildungsportal hier.

Unwetterwarnung für den 17. Februar 2022: Ministerin Gebauer: Morgen findet landesweit kein Unterricht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen statt

Düsseldorf, 16. Februar 2022 - Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums von heute werden für den morgigen 17. Februar 2022 verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen erwartet, teilweise in Hochlagen Orkanböen. Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetterereignissen“ wird daher vom Ministerium für Schule und Bildung ein landesweiter Unterrichtsausfall für den morgigen 17. Februar 2022 angeordnet.  

Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das nahende Unwetterereignis ist eine ernste Gefahr insbesondere für den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden, die Schulen sind grundsätzlich geschlossen. Nach dem Sturm „Friederike“ 2018 hat die Landesregierung ein Konzept für solche Gefahrenlagen erarbeitet. Mit dem neuen Unwettererlass für die Schulen ist es nun auch möglich, dass es landesweite Entscheidungen aufgrund von extremen Wetterereignissen gibt. Diese wendet die Landesregierung an, indem für morgen der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ausfällt.“  

Die Schulen wurden bereits mit einer Schulmail über die Entscheidung für morgen informiert. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte treten hierzu morgen unabhängig von der Entscheidung über den Unterrichtsausfall ihren Dienst an, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen.  
Den Erlass zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen finden Sie hier
weitere Informationen unter www.schulministerium.nrw/extreme-witterung.

Digitalisierung, Übungen und Krisenreaktionszentrum: Kompetenzteam Katastrophenschutz legt Abschlussbericht vor

 Minister Reul: 15-Punkte-Plan für kommende Katastrophen

Düsseldorf, 15. Februar 2022 -  Digitalisierungsoffensive Katastrophenschutz: Landesweit einheitliche Vernetzung und Digitalisierung aller lagerelevanten Daten mit dem Ziel, ein „Landeslagebild Brand- und Katastrophenschutz“ inklusive Risikoprognose einzuführen.

- Mehr Koordinierung durch das Land: Gründung einer Crisis Response Unit und eines nicht-polizeilichen, operativ-taktischen Führungsstabs auf Landesebene. Reul: „Gewissermaßen ein landeseigenes Krisenreaktionszentrum.“ Diese Struktur könnte stärkere Steuerungsaufgaben übernehmen; auch könnte aus ihr im Katastrophenfall der Krisenstab der Landesregierung samt der zentralen Einrichtung zum Lagemanagement aufwachsen.

- Bessere Risikoabschätzung durch verbindliche Planung: Einführung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung mit verbindlichen Risikoanalysen, Szenarien und Warnkonzepten auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.


- Informationen auf Knopfdruck: Schaffung direkter und unmissverständlicher Eingriffsmöglichkeiten in den Hörfunk durch Änderung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes.
- Verbesserung der administrativen Führungsfähigkeit: Die Verwaltung soll auf Katastrophen vorbereitet werden. Dazu zählen die Einrichtung von Stäben für außergewöhnliche Ereignisse, Rahmenalarm- und Einsatzpläne sowie die regelmäßige Durchführung von Krisenmanagementübungen.

Innenminister Herbert Reul: „Nicht alles ist sofort und eins zu eins umsetzbar, aber wir werden jeden einzelnen Vorschlag prüfen. Für einige Punkte braucht es Gesetzesänderungen, andere können schnell in die Realität umgesetzt werden und so manches machen wir auch schon.“ Und weiter: „Vor allem das geballte Wissen unterschiedlicher Disziplinen überzeugt mich. Der Bericht des Kompetenzteams ist ein breiter Konsens aller Beteiligten und das ist für die Umsetzung eine wichtige Voraussetzung.“


Insgesamt 13 Experten aus verschiedenen Organisationen und Verbänden gehörten dem Kompetenzteam an. Vor allem drei Probleme galt es zu lösen: Katastrophen verlässlicher vorherzusagen, Warnungen zu verbessern, ebenso wie die Kräfteverteilung zu optimieren. Die Arbeit des Kompetenzteams beschränkte sich dabei nicht nur auf die Analyse der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021. Neben Hochwasserlagen und Starkregenereignissen berücksichtigten die Experten auch andere Extremereignisse wie Waldbrände, Stürme, Dürren, Ausfälle kritischer Infrastrukturen und auch „neue“ Bedrohungen wie etwa Cyberangriffe.

Innenminister Reul: „Das Kompetenzteam hat Verbesserungspunkte identifiziert, von denen wir uns sicher einige ins Lastenheft schreiben. Aber es geht nicht allein. Sich vor Katastrophen zu schützen, ist Aufgabe jedes Bürgers, jeder Bürgerin. Nur wer sich selbst zu helfen weiß, kann auch anderen helfen. Eine Vollkasko-Mentalität wird uns nicht weiterbringen.“

Vollständiger Abschlussbericht auf der Internetseite des Ministeriums unter: www.im.nrw.de.

 

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst.

Düsseldorf, 8. Februar 2022 - Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden.

Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann. Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

 

Bündelungsgymnasien sichern individuelle Bildungswege

Ministerin Gebauer: Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen frühzeitig Planungssicherheit 

Düseldorf, 8. Februar 2022 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat weitere Vorkehrungen für die reibungslose Umsetzung der Rückkehr zu G9 getroffen. In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen wurde mindestens ein Bündelungsgymnasium bestimmt, das im Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufnehmen und in den Folgejahren zum Abitur führen kann.


Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat mit ihrer Leitentscheidung für G9 einen jahrelangen Streit um die Schulzeitverkürzung befriedet. Die Rückkehr zu G9 ist eine Erfolgsgeschichte und damit das so bleibt, werden wir die Gymnasien und ihre Schülerinnen und Schüler weiter eng begleiten. Die Bündelungsgymnasien werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherung individueller Bildungswege leisten. Die Landesregierung sorgt auch für Schülerinnen und Schüler an der Schnittstelle zwischen G8 und G9 vor.“  


Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe keine Einführungsphase (und somit in den beiden darauffolgenden Schuljahren keine Qualifikationsphase 1 bzw. Qualifikationsphase 2) geben. Die Schülerinnen und Schüler des ersten G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt.

Gleichwohl wird es aber Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs sowie Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen geben, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte Bündelungsgymnasien außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten. Damit erhalten diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.  
Liste aller achtzig landesweit ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im Bildungsportal
hier abrufbar.  


Bei den hier ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es sich um Schulen, die von den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht benannt wurden. Je nach Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen kann das Angebot vor Ort angepasst werden.  

Des Weiteren wird ermöglicht, dass private Ersatzschulträger das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen können.   Domkapitular Dr. Antonius Hamers und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären: „Wir freuen uns, dass das Ministerium für Schule und Bildung es den kirchlichen Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein kirchliches Angebot zu machen. Da, wo es pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese Aufgabe gerne an.“


Auch der Privatschulverband unterstützt das Vorgehen der Landesregierung: „Wir schließen uns den kirchlichen Trägern an. Auch die privaten Schulträger werden diese zeitlich begrenzte Aufgabe gerne mit übernehmen“, so Petra Witt, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen NRW e.V.   Neben dem Besuch eines Bündelungsgymnasiums stehen den Schülerinnen und Schülern durchgehend auch weitere Wege zum Abitur offen, wie beispielsweise der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen oder der Wechsel an Berufliche Gymnasien (an Berufskollegs).  


Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mein Dank richtet sich vor allem an die Bündelungsgymnasien für ihr großes Engagement. Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig Planungssicherheit. Lehrerinnen und Lehrer haben nun die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu beraten, damit sie eine fundierte Schullaufbahnentscheidung treffen können.“

 

Maßnahmen zur Absicherung von Abschlussprüfungen und des Schulbetriebs

Düsseldorf/Duisburg, 02. Februar 2022 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Durchführung der zentralen Abschlussprüfungen und weitere Anpassungsmöglichkeiten zur Absicherung des Schulbetriebs in den kommenden Wochen informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat bekräftigt, dass den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen auch in diesem Jahr keine pandemiebedingten Nachteile entstehen dürfen:
„Wer am Ende dieses Schuljahres eine zentrale Abschlussprüfung ablegt, wird einen vollwertigen Abschluss erhalten. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr mit einer angemessenen Anpassung der Prüfungsvorgaben. Dieses Verfahren hat sich bereits im vergangenen Jahr gut bewährt und wird auch in diesem Jahr für faire Prüfungsbedingungen sorgen.“  


Für das Zentralabitur wird es so wie zum Abiturjahrgang 2021 erneut Anpassungen geben. Dazu zählt eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1. bis zum 7. April 2022 findet Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern statt. Darüber hinaus wird es auch in diesem Jahr das Angebot einer erweiterten Aufgabenauswahl geben. Die Aufgabenkommissionen haben zusätzliche Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten bestehen. Dadurch bietet sich vor allem den Lehrkräften ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die zum erteilten Unterricht bestmöglich passen.  


Für die Zentralen Prüfungen 10 gilt wie im Jahr 2021, dass die fachlichen Vorgaben konkretisiert und bestimmte Inhalte und die damit verbundenen Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen werden. Diese werden auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben. Dadurch wird insgesamt eine Entlastung für die Prüflinge erzielt, ohne dadurch die fachlichen Anforderungen der Kernlehrpläne und bundesweiten Bildungsstandards bezogen auf die angestrebten Abschlüsse einzuschränken.
Ebenfalls werden zusätzliche Auswahlmöglichkeiten bei den Prüfungsaufgaben bereitgestellt, um eine bessere Passung zwischen den Prüfungsanforderungen und dem im Einzelfall erfolgten Unterricht zu ermöglichen.  
Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen Handlungsspielräume zur Unterrichtsorganisation bei pandemiebedingten personellen Engpässen aufgezeigt.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Unser Ziel bleibt weiter so viel Präsenzunterricht wie möglich. Wir geben den Schulen Hinweise für eine rechtssichere Unterrichtsgestaltung in den nächsten Wochen. Sofern nicht bereits geschehen, können sie damit flexibel vor Ort und mit Rückendeckung der Schulaufsicht zielgenaue Maßnahmen für einzelne Klassen und Lerngruppen ergreifen, um den Unterricht abzusichern.“  

Den Schulleitungen ist es weiterhin möglich, im Falle personeller Engpässe aufgrund der pandemischen Entwicklung nach eigenem Ermessen und mit der Rückendeckung der Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung zu treffen.  

So viel Präsenzunterricht in der Schule wie möglich ist nach wie vor das oberste Ziel. In besonderen Ausnahmesituationen sind die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten – unter Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der
Distanzunterrichtverordnung –  zu nutzen. Sämtliche Einschränkungen sind so gering wie möglich zu halten und schnellstmöglich wieder aufzuheben. Insbesondere folgende schulspezifische Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind zulässig:  
·         Die Anzahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen kann vorübergehend reduziert werden, bspw. in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen sowie der Gymnasien, an denen Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik oder Englisch von fünf auf vier reduziert werden können.  

·         In einzelnen Fächern kann die vorgeschriebene Wochenstundenzahl vorübergehend unterschritten werden, jedoch nicht in prüfungsrelevanten Fächern zentraler Prüfungsverfahren. Bei einer Unterschreitung von mehr als drei Wochen ist die Schulaufsicht miteinzubeziehen.
 
·         Sollte in besonderen Ausnahmenfällen und nach Ausschöpfen aller weiteren Möglichkeiten, Präsenzunterricht für einzelne Lerngruppen oder Jahrgangsstufen vorübergehend nicht angeboten werden können, kann eine zeitlich eng befristete Einrichtung von Distanzunterricht für diese Gruppen unumgänglich sein.
Die Schulen können Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen und Lerngruppen einrichten. Sicherzustellen ist der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase und der Abschlussklassen mit bevorstehenden Prüfungen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, an die Abschlüsse und Berechtigungen bzw. Qualifikationen für Übergänge vergeben werden.  
 
·         Bei Anpassungen in den Förderschulen ist die Einrichtung einer pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung erforderlich.   Die Schulkonferenz ist vor Umsetzung der Entscheidungen angemessen einzubinden, die getroffenen Entscheidungen sind der Schulaufsicht anzuzeigen.  


Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schulen aller Schulformen und -stufen bereits umfangreiche pädagogische und didaktische Materialien zur Verfügung gestellt. Schulkonzepte veranschaulichen, wie Unterricht unter den besonderen Bedingungen dieser Infektionswelle organisatorisch sowie pädagogisch-didaktisch umgesetzt werden kann. Das Angebot im Bildungsportale finden Sie hier.   Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Ich bin überzeugt, dass es uns damit gemeinsam gelingen wird, den Präsenzunterricht so gut wie möglich abzusichern und unsere Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr zu erfolgreichen Abschlüssen zu führen.“ Die aktuelle Schulmail finden Sie hier.

„Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen wird verändert

Dringliche Anfrage zur 157. Sitzung des Landtags am 26. Januar 2022

Ministerin Gebauer: Knappe Testkapazitäten und Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erfordern Anpassung des „Lolli“-Verfahrens
Düsseldorf, 25. Januar 2022 - Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch die Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei den „Lolli“-PCR-Testungen von aktuell über 20 Prozent spiegeln dies wider.
Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter PCR-Testkapazitäten haben am gestrigen Montag die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler die Entscheidung der Gesundheitsminister für eine Priorisierung von PCR-Testungen, eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, bestätigt. Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.  

„Das bisherige „Lolli“-PCR-Verfahren an unseren Grund- und Förderschulen ist nahezu einzigartig in der Bundesrepublik, kein anderes Land hat es geschafft, ein solch komplexes und hochsensitives System in seinen Schulen zu etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist anerkannt und hat den für die Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend gesichert. Aufgrund der fehlenden PCR-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, um entsprechend der heutigen Problemanzeige der Labore die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.  


Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:  
·         Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
·         Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
·         Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
·         Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet.

Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
·         Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
·         Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.  Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.  

Die Grundschulen werden ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken können.
Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022 haben die Grundschulen einen durchschnittlichen Bestand von insgesamt rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests pro Schüler) im Rahmen der wöchentlichen Cosmo-Abfrage gemeldet, eine Bevorratung für über eine Kalenderwoche ist also bereits wie vom Schulministerium in der Vergangenheit bei den Schulen angefordert, gegeben.

Dringliche Anfrage für die 157. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. Januar 2022 Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung 9 Abgeordnete Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Chaos bei Pooltests in der Grundschule – wer hat was verfügt?
Durch sogenannte Pooltests wird in den Grundund Förderschulen geprüft, ob Infektionen in einer Gruppe vorliegen. Dafür gibt es laut Schulministerium ein optimiertes Verfahren, über das sie in einer Schulmail informiert hat: „Durch die Optimierung des Lolli-Testverfahrens, das ab dem 10. Januar 2022 durch die sogenannten Rückstellproben ergänzt wird (vgl. SchulMail vom 16. November 2021), tragen wir dafür Sorge, dass den Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart bleibt.

Mit der dann direkten Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten geht zudem eine Erleichterung für Sie als Lehrkräfte einher. Dank Ihres Einsatzes bei der Schülerdatenregistrierung konnte die Umstellung auf das optimierte Testverfahren parallel zum aktuell laufenden Testregime vollzogen werden, sodass der Übergangsprozess ins neue Testregime ab dem 10. Januar 2022 stattfinden kann.“

Dabei gilt, dass bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses Schülerinnen und Schüler in häuslicher Quarantäne verbleiben müssen. Seit heute gibt es die Meldung aus Laboren, dass die PCR-Tests für die Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres nicht mehr ausgewertet werden. So schrieb die Schulleitung an die Eltern einer Grundschule mit Datum vom 25. Januar 2022: „das Labor teilte mir soeben mit, dass aufgrund der gestrigen politischen Entscheidung keine Auswertung der gestrigen Einzeltests aktuell erfolgt bis das Schulministerium dazu eine Entscheidung getroffen hat. Aus diesem Grund ist die Anweisung, dass alle Klassen mit positivem Pool in Isolation gehen.“

Das stellt einen faktischen Lockdown für tausende Schülerinnen und Schüler dar. Die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten vom 24. Januar 2022 rechtfertigen das aktuelle Vorgehen nicht. Es hat den Anschein, dass hier eine Entscheidung der Landesregierung vorliegt oder aber eine klarstellende Entscheidung des Gesundheits- bzw. Schulministeriums unterblieben ist. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Welche Entscheidungen der Landesregierung wurden und werden an die Labore und Schulen übermittelt, um die Situation für Kinder, Familien und Schulen zu klären?

 

Arbeitsplan "Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels"

Düsseldorf, 20. Januar 2022 - NRW-Ministerin Heinen-Esser: Wir müssen Hochwasserschutz teils in neuen Dimensionen denken. Dabei gibt es nicht die eine pauschale Masterlösung Sechs Monate nach der verheerenden Hochwasser-Katastrophe laufen parallel zum Wiederaufbau die Analyse und Aufarbeitung der Ereignisse und die Umsetzung notwendiger Schritte zu verbesserter Vorsorge und Schutz.
Arbeitsplan "Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels" (PDF)

In Düsseldorf hat Umweltministerin Ursula Heinen-Esser heute einen Arbeitsplan "Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels" vorgestellt. Er umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder für den Hochwasserschutz und das Management von Starkregenereignissen. Der Arbeitsplan definiert die Aufgaben und Herausforderungen, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen so gut wie möglich vor Hochwasser- und Starkregenereignissen zu schützen. Die Juli-Katastrophe hat vor Augen geführt, wie zerstörerisch die Folgen des Klimawandels auch in Nordrhein-Westfalen sein können.


"Nach dieser schrecklichen Erfahrung müssen wir die Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz auf ein neues Niveau heben. Wir müssen das Wassermanagement in vielen Aspekten neu denken und die teils drastischen Auswirkungen des Klimawandels stärker einbeziehen. Dabei gibt es nicht die eine pauschale Masterlösung, dafür sind die Bedingungen vor Ort zu unterschiedlich", sagte Ministerin Heinen-Esser bei der Vorstellung des 10-Punkte-Plans. Auf dessen Erarbeitung hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst in seiner Regierungserklärung am 3. November 2021 hingewiesen. Der Arbeitsplan fokussiert auf zentrale Themenfelder für eine Anpassung an den Klimawandel und fußt auf den bis heute vorliegenden Informationen, Gesprächen und Analysen.

"Es liegt viel Arbeit vor uns, denn wir müssen alles tun, um künftige Katastrophen zu verhindern", sagte Heinen-Esser. Ein zentraler Punkt sei die Einführung und stetige Verbesserung von Hochwasservorhersagesystemen. "Wir benötigen verlässliche Prognosen und Tools, um so früh und genau wie möglich vorhersagen zu können, wann und wo Hochwasser droht. Was am Rhein bereits funktioniert, muss auch an kleineren Flüssen Standard werden. Jede gewonnene Minute kann helfen, Leben zu retten."

Konkret umfasst der Arbeitsplan folgende Punkte:
- Einführung von Hochwasservorhersagesystemen für so viele Gewässer wie möglich 
- Vereinheitlichung des Hochwasserinformationsdiensts durch eine Landesverordnung
- Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplanung unter Einbeziehung auch der kleineren Gewässer
- Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort
- Überprüfung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete und Prüfung eines "Klimazuschlags"
- Überprüfung und Weiterentwicklung des Talsperren-Managements und der Sicherheit von Talsperren
- Stärkung der Resilienz von Kommunen bei lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Raumplanung, Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft beim Thema Hochwasserschutz
- Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und des Risikobewusstseins Einrichtung eines

Hochwasserschutzbeirats Experten-Beirat soll Umsetzung begleiten.
Zur Begleitung der Umsetzung des Arbeitsplans wird das Umweltministerium einen Experten-Beirat einberufen, der den weiteren Prozess fachlich betreuen und beraten soll. Er wird unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Wetterdienstes, der Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen, der Kommunalen Spitzenverbände, der Deichverbände, der wasserwirtschaftlichen Verbände, der Naturschutzverbände: der Landtagsfraktionen und sachkundigen Einzelpersonen bestehen.Erforderlich zur Umsetzung des Arbeitsplans ist eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung.

Verlässliche Prognosen auch für kleinere Flüsse
Um Hochwasservorhersagesysteme auch an kleineren Flüssen zu etablieren, arbeitet der Deutsche Wetterdienst an einer Präzisierung der Wettervorhersagemodelle. Beim Landesumweltamt ist bereits ein Tool im Testbetrieb, das verbesserte Prognosen an Flüssen ermöglichen soll.
Auf dieser Grundlage wird im April/Mai dieses Jahres eine modellbasierte Hochwasservorhersage im Testbetrieb für die Hochwassermeldepegel der Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel und Berkel eingeführt.

Hochwasserschutzkonzepte von der Quelle bis zur Mündung
Das passende Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig von örtlichen Rahmenbedingungen und dem jeweiligen Gewässersystem. Vom Land geförderte Hochwasserschutzkonzepte ermöglichen ein konzeptionelles, individuell angepasstes Herangehen. Dabei ist es wichtig, auch über Gemeindegrenzen hinaus zu planen.
"Insbesondere an kleinen Gewässern in Mittelgebirgslage sind individuelle Lösungen erforderlich, zudem eine überregionale Verantwortlichkeit, indem etwa Aufforstungen oder Retentionsflächen im Oberlauf dazu beitragen, Einwohner und Dörfer am Unterlauf zu schützen", sagte Heinen-Esser.


Vereinheitlichung des Meldewesens
Grundlegend evaluiert werden derzeit zudem die Organisation des Hochwasserinformations- und -meldewesens, die Meldeketten und ihre Inhalte. Bisher existieren, historisch gewachsen teils für einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche Meldewesen. Das Ereignis unterstützt die Absicht des Ministeriums, die Organisation des Meldewesens in den Regierungsbezirken einheitlich durch eine Landesverordnung zu regeln. Eine solche Landesverordnung ist in Vorbereitung.

Erarbeitung und Beachtung von Risikokarten
Darüber hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten vor dem Hintergrund des Juli-Hochwassers angepasst und konsequent zur Planungsgrundlage werden. Als Überschwemmungsgebiete sind - bisher - mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, im Juli waren es vielerorts 10.000-jährige Ereignisse. Kommunen sind aufgerufen, landesweit das Förderangebot des Landes für Starkregengefahrenkarten und -handlungskonzepte anzunehmen. Ein Anstieg an Förderanträgen ist zu verzeichnen.

Ministerin Heinen-Esser: "Bei der Juli-Katastrophe wurden vielerorts alle bisher gemessenen Pegelstände weit überschritten. Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels müssen wir damit rechnen, dass dies kein einmaliges Ereignis bleibt. Das Ereignis hat gezeigt, dass einige der Abläufe unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zu überdenken sind. Hierin einbezogen ist die Verbesserung der Schnittstelle zwischen Meteorologie, Hydrologie und Katastrophenschutz. Das nächste Hochwasser kann schneller kommen, als uns lieb ist. Deswegen müssen wir jetzt Tempo machen, um bestmöglich vorbereitet zu sein und Folgen abzumildern."

 

NRW-Schutzverordnungs-Änderung vom 16. Januar

Düsseldorf, 16. Januar 2022 - Die nun veröffentlichten Änderungen beinhalten insbesondere folgende Regelungen:

1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

2. Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.

3. Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt.
Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung). Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in
Quarantäne:
1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung:
 Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).

2. Geimpfte Genesene
: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.

3. Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

4. Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests. Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+.

 

10-Punkte-Programm zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Verkehrsinfrastruktur

Düsseldorf, 17. Januar 2022 - Der Erhalt und der gute Zustand der Straßeninfrastruktur ist in einem dicht besiedelten Industrie- und Transitland wie Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Er ist zugleich Wirtschaftsfaktor und garantiert den Menschen Wohlstand und soziale Sicherheit. Umso wichtiger ist es, den Investitionsstau dauerhaft aufzulösen. Deshalb hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2017 einen Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf gestartet. Zwei Infrastrukturpakete zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau wurden inzwischen verabschiedet.

Kontinuierlich wurden die Mittel für die Einstellung von Fachpersonal beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen erhöht. Gleichzeitig sind die Leistungen für externe Planungsbüros auf Rekordhöhen angestiegen. Insgesamt wurden so knapp 600 Millionen Euro mehr Bundesmittel für Infrastrukturmaßnahmen vom Bund abgerufen als eigentlich für Nordrhein-Westfalen vorgesehen waren. Verkehrsministerin Ina Brandes: „Jetzt ist entscheidend, dass wir auf dem von Nordrhein-Westfalen eingeschlagenen Weg des Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlaufs konsequent weiter vorankommen – vor allem bei den angegriffenen Brücken in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der langjährige Investitionsstau zwingt uns, dass wir Planung, Genehmigung und Bau großer Infrastrukturprojekte vereinfachen und beschleunigen.
Mit dem vorgelegten 10-Punkte-Programm können die Voraussetzungen geschaffen werden, viel schneller zu sein, als es bislang möglich war.“ In dem 10-Punkte-Programm sind standardisierte und verbindliche Verfahren vorgesehen, die die Sanierung und den Ersatzneubau von Autobahnbrücken nachhaltig und systematisch beschleunigen.

1. Sonderfonds bei der Autobahn GmbH des Bundes
Das Land Nordrhein-Westfalen macht sich dafür stark, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen 300-MillionenEuro Sonderfonds „Sanierung Autobahnbrücken NRW“ für einen Planungsvorrat einrichtet. Heißt: Ein entsprechender Planungsvorrat gewährleistet, dass Bauprojekte ohne Zeitverzug angegangen werden können, weil ein Bestand fertiger und genehmigter Planungen auf Vorrat angelegt wird. Das schafft auch Planungssicherheit für die Bauindustrie, so dass sich Investitionen in die Qualifizierung von Personal und technische Innovation verlässlich auszahlen.

2. Geschäftsbereich „NRW-Brücken“ bei der Autobahn GmbH des Bundes
Als Transitland ist Nordrhein-Westfalen von der Belastung durch Schwerlastverkehr besonders betroffen. Um der extremen Beanspruchung der Infrastruktur Rechnung zu tragen, halten wir es für sinnvoll, dass die Autobahn GmbH des Bundes einen eigenen Geschäftsbereich „NRW-Brücken“ einrichtet. Heißt: Nach Vorbild des Geschäftsbereichs „Rheinbrücken“ baut die Autobahngesellschaft des Bundes eine eigene Organisationseinheit auf, die sich ausschließlich auf Sanierung und Ersatzneubau von Autobahnbrücken in Nordrhein-Westfalen konzentriert.

Aufgrund der Bedeutung des Autobahnnetzes bekommen die Sanierung und der Neubau von Autobahnbrücken mit der Einrichtung eines eigenen Geschäftsbereichs einen prominenten Stellenwert bei der Autobahn GmbH des Bundes mit klaren Verantwortlichkeiten. Das sorgt für volle Konzentration und Transparenz.

3. DEGES einbinden
Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) soll stärker in komplexe Bauvorhaben eingebunden werden, um das Expertenwissen in Deutschland bestmöglich zu nutzen. Heißt: Die DEGES wurde vor 30 Jahren zur beschleunigten Umsetzung von Großprojekten gegründet. Inzwischen hat die DEGES einzigartiges Wissen erworben. Diese Kompetenz sollte konsequent genutzt werden. Die DEGES verfügt über funktionierende Strukturen und kann sofort in Sanierungsprojekte mit komplexen funktionalen Ausschreibungen einsteigen.

4. Ersatzneubau ohne erneute Planfeststellung
Gibt es für einen Autobahn-Abschnitt bereits einen gesetzlichen Planungsauftrag (Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan), sollen einzelne Bauwerke künftig ohne weitere Betrachtung entsprechend angepasst bzw. ausgebaut werden.
Heißt: Schon jetzt können reine Ersatzneubauten ohne erneute Planfeststellung errichtet werden. Sehr häufig geht mit der Sanierung/dem Neubau ein Ausbau der Infrastruktur einher. So ist im Falle der A 45 eine Erweiterung auf sechs Spuren gesetzlich beschlossen und teilweise schon im Bau. Der Ersatzbau zum Beispiel der Rahmede-Brücke darf dann ohne Planfeststellung ebenfalls auf sechs Spuren erweitert werden. So wird ohne formalen Aufwand der Endzustand der Straße berücksichtigt. Das erleichtert und beschleunigt die Planung erheblich. Die zusätzlichen Fahrtstreifen dürfen erst nach einer endgültigen Genehmigung des Ausbaus des gesamten Abschnitts, also nach abgeschlossener Planfeststellung, genutzt werden.

5. Digitalisierung von Planung, Genehmigung und Bau
Das Building Information Modeling (BIM) muss bei allen Bauprojekten verbindlich als Standard eingesetzt werden. Ein standardisiertes Verfahren zur Planung im digitalen Modell soll verbindlich Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren beschleunigen. Heißt: Alle an einem Bauprojekt Beteiligten arbeiten gleichzeitig in demselben digitalen Modell. Konflikte zwischen unterschiedlichen Gewerken werden so unverzüglich entdeckt und können abgestellt werden. Die Digitalisierung und Vernetzung aller Planungen und der daran Beteiligten sorgt für eine höhere Effizienz und geringere Fehlerquote. Wichtig ist dabei zur Beschleunigung, dass das BIM umfassend angewendet wird und nicht mehr in parallelen Prozessen mit 2D-Plänen gearbeitet wird.

6. Ersatzneubauten ohne erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bei Ersatzneubauten soll ausnahmslos auf eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Heißt: Da für das ursprüngliche Bauwerk bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, gilt diese weiter, und das Bauwerk kann ohne weitere Untersuchung wiederhergestellt werden. Die Planungs- und Genehmigungszeit eines jeden Bauwerks verringert sich damit mindestens um 15 bis 18 Monate. Der Verzicht auf eine UVP wird auch auf temporäre Bauwerke ausgedehnt, die zur Erstellung des Ersatzbauwerks nötig sind (etwa Baustraßen). Der pauschale Entfall der UVP-Pflicht für Ersatzneubauten sorgt dafür, dass die Straßenbauverwaltung weniger Zeit auf Prüfungen verwenden muss und sich voll auf die technische Planung des Ersatzneubaus konzentrieren kann.

7. Funktionale Ausschreibungen und Mischlose nutzen Funktionale Ausschreibungen (gemeinsame Vergabe von Planung und Bauleistung) sollen systematisch zur Beschleunigung von Bauprojekten eingesetzt werden. Planung und Bau werden somit aus einer Hand geliefert und effizient abgestimmt. Ist eine funktionale Ausschreibung nicht sinnvoll, werden bevorzugt Mischlosvergaben eingesetzt. Die Planungsund Bauzeit ist ein wesentliches Wertungskriterium für die Auftragsvergabe.
Heißt: Bei einer herkömmlichen Ausschreibung wird ein Bauwerk von Planern zunächst in allen Details geplant und beschrieben und das Bauwerk erst nach abgeschlossener Planung ausgeschrieben. Bei einer funktionalen Ausschreibung wird nicht ein konkretes Bauwerk, sondern das Bauwerk in seiner Funktion ausgeschrieben. Ein Baukonsortium wird mit Planung und Bau beauftragt und kann so intern den optimalen Ablauf von Planungs- und Bauleistungen abstimmen. Das spart Zeit. Wenn immer möglich, werden die Planungs- und Bauunternehmen früh über dialoggeprägte Vergabeverfahren einbezogen.

8. Bonus-Malus-Regelungen
Flächendeckend sollen Bonus-Malus-Regelungen in Bauverträgen verbindlich eingeführt werden, um die Einhaltung/Unterschreitung der Bauzeit zu belohnen – und die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Bauzeit zu sanktionieren. Nebenangebote und Sondervorschläge mit beschleunigender Wirkung werden vermehrt zugelassen. Heißt: Bauunternehmen, die schnell bauen werden belohnt. Wer bummelt, wird bestraft.

9. Vergabe vereinfachen
Schon jetzt ist im Falle „äußerster Dringlichkeit“ ein vereinfachtes Vergabeverfahren – gegebenenfalls überwacht von einem Sonderbeauftragten – möglich. Für besonders kritische Bauvorhaben wird künftig ein solches Verfahren sorgfältig geprüft. Heißt: Eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer Marktteilnehmer ist nur dann erlaubt, wenn eine akute Gefahrensituation für Leib und Leben vorliegt und die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus nicht vorhersehbar war. Diese Regelung wurde zum Beispiel beim Brückenbau in Genua großzügig ausgelegt. Bei besonders kritischen Projekten wird diese Vorgehensweise geprüft – bei Einhaltung von Transparenz und fairem Wettbewerb.

10. Qualifizierungsoffensive von Bauingenieuren und Technikern Wir unterstützen den Bund bei der Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften. Dazu wird das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, der Bauindustrie und weiteren Akteuren eine Qualifizierungsoffensive initiieren. Heißt: Durch den jahrelangen Investitionsstau hat die Attraktivität der Bauingenieurberufe gelitten. Dieser Trend wird im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlaufs umgekehrt. Alle Beteiligten Seite 6 von 6 entwickeln eine Strategie für mehr duale (Master-)Studienplätze, Digitalisierungskompetenz, Fort- und Weiterbildung von Bauingenieuren und Technikern.

Das 10-Punkte-Programm des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sieht die verbindliche Einführung standardisierter Regelungen zur Vereinfachung von Planung, Genehmigung und den Bau von Ersatzneubauten vor, um im bestehenden System Bauvorhaben zu beschleunigen und so den Investitionsstau schnell und nachhaltig aufzulösen.

 

Schutzverordnungs-Änderung: Ausnahmen von der Testpflicht für geboosterte Personen
2Gplus in der Gastronomie - Gültigkeit einstweilen bis zum 9. Februar 2022

Ausweitung der 2Gplus-Regel auch in der Gastronomie ab Donnerstag, 13. Januar 2022
Düsseldorf, 11. Januar 2022 - Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Corona-Schutzverordnung entsprechend angepasst, unter anderem wird die 2Gplus-Regelung auf die Gastronomie ausgeweitet. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.


Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2plus-Regel. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden. „Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen.


Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten. Vor allem müssen wir die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet wird. Ich appelliere daher: Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig und machen Sie – da wo möglich – von Homeoffice gebrauch. Und um noch besser geschützt zu sein, tragen Sie eine FFP2-Maske“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick -  Schutz der kritischen Infrastruktur
Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig. 

2Gplus in der Gastronomie
Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in Innenräumen.
Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Testungen vor Ort An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2Gplus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden - so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters.

Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung. Maskenpflicht Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc. Regelungen zum Umgang mit Quarantäne Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.  

Weitere Informationen
Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene zeitliche Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen.

Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden. Die Corona-Schutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 9. Februar 2022.

 

Testpflicht an Schulen wird zum Schulstart nach den Ferien ausgeweitet

Düsseldorf, 6. Januar 2022 - Die Testpflicht an Schulen wird zunächst beginnend mit dem Schulstart am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022, ausgeweitet: Künftig nehmen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil. Die erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal. Die hierfür erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten.


Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen des Testregimes erforderlich sind. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien für zusätzliche Sicherheit. Um den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.“  

Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“) an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe. Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen. Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am Arbeitsplatz“).  

Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den „Lolli-Tests“ getestet. Dabei geben die Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Neben den Schülerinnen und Schülern wird auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.  

„Die engmaschigen Testungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können. Indem darüber hinaus Infektionen landesweit erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden, leisten die schulischen Testungen auch einen wichtigen Beitrag dazu, das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt wirksam zu kontrollieren.“, so Ministerin Gebauer abschließend.