Land stimmt dem Antrag der
Stadt Dortmund nicht zu Regelungen zum Wechselunterricht
und zur Kitabetreuung bleiben bestehen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration,
Ministerium für Schule und Bildung
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Vorsätzliche schwere
Körperverletzung bei Corona-Ansteckung in der Schule Düsseldorf/Duisburg, 19. März 2021 - Die
Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Dortmund, ab sofort
an allen Schulen den Wechselunterricht einzustellen und in
Kitas nur noch eine Notbetreuung zuzulassen, nicht
zugestimmt.
"Rechte" der Kinder über
körperliche Unversehrtheit? Insbesondere die
Rechte von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht einseitig
aus Infektionsschutzgründen vollständig beschnitten werden.
Vielmehr ist es im Rahmen eines Gesamtkonzepts erforderlich,
stets zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen in anderen
Bereichen ergriffen werden können, bevor eine komplette
Schließung von Schulen und Kitas erwogen wird.
Dies
hat die Stadt Dortmund in ihrem Antrag erneut nicht getan.
Etwaige Beschränkungen im Bildungsbereich wurden nicht in
ein Gesamtkonzept eingebettet, wie etwa beim Kreis Düren
oder dem Oberbergischen Kreis. Vielmehr sind die
vorgeschlagenen einschränkenden Maßnahmen ausschließlich auf
die Bereiche beschränkt, die Kinder und Jugendliche
betreffen. Eine solch einseitige Betrachtung kann vom Land –
auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des
Oberverwaltungsgerichts sowie des Verfassungsgerichtshofes
zu den Coronamaßnahmen – nicht mitgetragen werden.
Die von der Stadt Dortmund beabsichtigten Maßnahmen lassen
zudem außer Acht, dass es vielfältige berufliche und
familiäre Situationen gibt, denen eine starre Regelung zur
Notbetreuung, ausschließlich orientiert an dem beruflichen
Hintergrund, nicht gerecht wird. Dies wird auch den
besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht
gerecht. Es muss sichergestellt sein, dass Eltern und
Familien nicht alleine gelassen werden.
Die
Landesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung für
die Familien, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen,
die einen großen Beitrag bei den Infektionsschutzmaßnahmen
schon haben leisten müssen, bewusst. Daher sind einseitige
Maßnahmen zu Lasten dieser Gruppen für die Landesregierung
kein verantwortungsvoll gangbarer Weg. Das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales steht der Stadt Dortmund als
Ansprechpartner für die Konzeption einer Allgemeinverfügung
mit weitergehenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Zudem liegen die in der Coronaschutzverordnung und der
Coronabetreuungsverordnung festgeschriebenen Voraussetzungen
für Schließungen von Schulen in Dortmund nicht vor. Mit der
aktuellen Inzidenz von 92,8 Neuninfektionen pro 100.000
Einwohner liegt das Infektionsgeschehen in Dortmund
unterhalb des Landesdurchschnitts. Das rechtfertigt keine
stadtbezogene Ausnahme von den landesweiten
Grundsatzentscheidungen zur Öffnung von
Kindertageseinrichtungen und zum Wechselunterricht in
Schulen.
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