Düsseldorf/Duisburg, 18. April 2021 - In 13 Kreisen und kreisfreien Städten
liegt die 7-Tages-Inzidenz heute bei über 200. Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen starten am Montag in den Wechselunterricht mit Ausnahme der
Schulen in den Kommunen, die über einer Inzidenz von 200 liegen. In diesen
Kommunen bleibt daher der Wechselunterricht auch ab Montag (19. April 2021)
ausgesetzt. Damit bleibt es in diesen Kreisen und kreisfreien Städten bis zu
einem Absinken der Inzidenzwerte für mindestens drei Tage unter 200 unverändert
bei den seit dem Ende der Osterferien geltenden Regelungen, dass nur die
Abschlussklassen und eine pädagogsiche Betreuung in Präsenz erfolgen und alle
anderen Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht erhalten.
Öffentliche Feststellung für Distanzunterricht Das konkrete
Verfahren – auch für Kreise und kreisfreie Städte, die künftig die Grenze einer
7-Tages-Inzidenz von 200 überschreiten – wird durch eine Ergänzung der
Coronabetreuungsverordnung geregelt: Überschreitet ein Kreis oder eine
kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei
aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine
Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht
stattfindet. Dies ist im Regelfall ab dem zweiten Tag nach Feststellung der
Fall. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Nicht betroffen von dieser Maßgabe und
daher weiterhin im Präsenzformat zulässig ist der Unterricht
· für die
Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der
allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der
Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im
Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs, ·
in der Qualifikationsphase der gymnasialen
Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge
des Weiterbildungskollegs. Ebenfalls weiter
möglich ist insbesondere das Angebot der pädagogischen
Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine
angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht
vorfinden. Sinkt der Inzidenzwert für mindestens drei
Tage unter 200, wird zum nächsten Wochenbeginn der
Wechselunterricht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien
Städten wieder aufgenommen. Auch dies wird durch das
Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung festgelegt und
öffentlich bekannt gemacht werden. Folgende
Kreise und kreisfreien Städte liegen Stand heute bereits
über einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und bleiben daher
definitiv ab Montag im Distanzunterricht: 1.
Stadt Duisburg 2. Stadt
Gelsenkirchen 3. Stadt Hagen
4. Stadt Krefeld 5.
Märkischer Kreis 6. Stadt Mülheim
an der Ruhr 7. Oberbergischer
Kreis 8. Rheinisch-Bergischer
Kreis 9. Stadt Remscheid 10.
Kreis Siegen-Wittgenstein 11. Stadt Solingen 12.
Kreis Unna 13. Stadt Wuppertal
Auf Distanzunterricht folgt
jetzt Wechselunterricht Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag Düsseldorf/Duisburg, 14. April 2021 - Die Landesregierung hat entschieden, mit
allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab
kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach
Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit
diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich
Distanzunterricht durchgeführt. Die Landesregierung hat nun entschieden, in der
kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten
Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben,
eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen
Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.
Die geplante Regelung
im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit
Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz
Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert
von 200 vor. Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch
strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter
einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger
Präsenz möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten
Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in
Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich
unterdurchschnittlich.
Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der
Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen
Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig
ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht
der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen
den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das
Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den
Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt
dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und
Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist
und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den
Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und
für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der
Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert.
Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen
getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht
nicht möglich. Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor
als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht
erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt. Wir
testen alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.
In der heutigen Schulmail werden den Schulen in
Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die
bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten
sind. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit
der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu
gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler
in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich
gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den
Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres
Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die
Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen
Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48
Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der
Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf
Distanzunterricht gibt es für die Tage des
Präsenzunterrichts nicht.
Die Testlieferung verläuft
seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag werden bereits
die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Die
Landesregierung hat einen Bedarf von wöchentlich 5,5
Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die beschafft und
wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister
versandt werden. Schon in dieser Woche werden die
Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch
die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches
Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen
wahrnehmen, zweimal getestet. Gleiches gilt für das in den
Schulen tätige Personal. Damit können wie geplant alle, die
derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den
nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen
verfügbar.
Im April werden die Corona-Selbsttests der
Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. Das Land hatte die
Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das
Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare
GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt
keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen
Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und
Schulformen gleich geeignet waren, muss eines klar sein:
Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das Wechselmodell mit
Präsenzphasen in den Schulen nicht möglich. Die
Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen
künftig darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch
alters- und kindgerechter durchgeführt werden können.
Über die Art und Handhabung der Schnelltests wurden die
Schulen frühzeitig und transparent bereits Anfang des Monats
informiert. „Der Landesregierung ist bewusst, dass dies eine
neue Aufgabe für die Schulen ist. Angesichts der
außergewöhnlichen Pandemiesituation setzt die
Landesregierung auf die erforderliche Bereitschaft der
Lehrkräfte, die Testdurchführung vorzubereiten. Dafür danken
wir den Lehrkräften sehr herzlich“, so Ministerin Gebauer.“
„Der Start des Wechselmodells in der kommenden Woche
ist für die Familien in Nordrhein-Westfalen wichtig. Die
Landesregierung hat eine „Woche der Vorsicht“ angekündigt
und hält das Versprechen, nach dieser Woche mit der
Möglichkeit des Präsenzunterrichts in einem wichtigen
Schritt zu schulischer Normalität zurückzukehren. Die
Selbsttests sind ein wichtiges Instrument, zusammen mit dem
Wechselunterricht und den strengen Hygienevorgaben für den
Schulbetrieb ab der kommenden Woche. Ich bin und bleibe der
festen Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer
Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen
werden müssen. Es muss unser aller Ziel sein, das Recht der
Kinder auf Bildung und den Infektionsschutz miteinander in
Einklang zu bringen und daher ist die Entscheidung ab Montag
im Wechselunterricht auch in der angespannten Lage zu
starten, verantwortbar. Gleichzeitig beobachtet die
Landesregierung das Infektionsgeschehen weiter sehr genau“,
so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Eine Woche Distanzunterricht
für größtmögliche Sicherheit an Schulen Schulstart im
Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien
Düsseldorf/Duisburg, 8. April 2021 - Ab
dem kommenden Montag werden alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien
zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten.
„Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer
zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten
Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen
Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des
Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die
Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen
und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach
den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen
bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen
der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der
Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im
Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Ab dem
19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann –
sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit
Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die
Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt
erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und
zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens.
Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für
Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine
Impfung erhalten haben, erfolgen.
Im Präsenzbetrieb
der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den
Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal
an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung
geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die
Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei
Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives
Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für
sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die
Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die
Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ
ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle
nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden
zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht
nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht
teilnehmen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf
an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin
oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests
für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In
diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis
schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie
die Primarstufen der Förderschulen können sich in der
kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen
vorbereiten.
Die Landesregierung geht von einem
wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die
Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat
und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu
hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen
getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit
der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits
Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens
voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.
Die
Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021
beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und
Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den
kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der
Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die
Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Auch an den
Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten
Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen
Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders
prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet
werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs
können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen
Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den
Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine
Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der
Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das
danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die
Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal,
dass während der Pandemie für die Landesregierung die
Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und
sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und
Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und
Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung,
dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes
geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine
Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage
angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“,
so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Über
diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung
die Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren.
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