Düsseldorf/Duisburg, 24. April 2021 - Die
Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus
dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit
der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die
Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in
der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst.
Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26.
April: ·
Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten
Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im
Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon
ausgenommen.
·
Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am
Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
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Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist
Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht
statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon
ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die
Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt
ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen
kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
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Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein
Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von
den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
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Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.
Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger noch
am gestrigen Abend über das künftige Verfahren informiert,
wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den
Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander
folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut
veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert
von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung darüber
trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die
„Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt
die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am
ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum
Wechselunterricht zurück.
Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien
Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von
mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26.
April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb
(Distanzunterricht) wirksam werden. Alle Schulen, für deren
Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von
mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis
auf Weiteres im Wechselunterricht unter Einhaltung der
bereits etablierten Schutz- und Hygienekonzepte fort. Die
pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert
erhalten.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „Die Landesregierung folgt mit den ab Montag
geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb
den Vorgaben des Bundes und setzt diese im Interesse der
Planungssicherheit der Schulen umgehend um. Aufgrund der
Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen führt das neue
Bundesgesetz automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen
des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder
daheim lernen müssen. Das wird für viele Familien erneut
eine enorme Herausforderung und für die Schülerinnen und
Schüler trotz des mittlerweile deutlich verbesserten
Distanzunterrichts eine große Enttäuschung sein. Es bleibt
das Ziel dieser Landesregierung, auch in den letzten Wochen
dieses Schuljahres den Kindern wieder Unterricht in
Präsenzform anbieten zu können, sobald das
Infektionsgeschehen dies zulässt, denn Kinder brauchen
Kinder und Schule findet in der Schule statt.“
Die
SchulMail vom 22. April 2021 finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
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