Hamminkeln, 20. Mai 2021 - Das
Grundgesetz Deutschlands sieht keine strikte Trennung
zwischen Staat und Religion vor. Die Religionsfreiheit
ist in unserem Land im Grundgesetz verankert, d. h., jeder
kann sich zu einer Religion bekennen, einer
Religionsgemeinschaft beitreten oder auch nicht. Unser Staat
darf keine Staatsreligion vorgeben und sich auch nicht mit
einer Religion identifizieren.
Allein schon in dem
Begriff der 'Kirchensteuer', dem dortigen Eingriff des
Staates und unmittelbaren Zuarbeit zu Religionen ist die
fehlende Trennung erkennbar.
Aus Sicht eines
Menschen, der die Religionen dieser Welt als erste
schriftliche Aufstellung von gesellschaftlichen Regeln durch
durchaus intelligente Männern, die Götter aber nur für
erfundene Druckmittel hält, sollte keine Religion in unseren
Schulen unterrichtet werden!
Religion hat in den
Jahrhunderten immer wieder für Leid, Kriege, Ausbeutung und
Tod gesorgt. Aktuell muss man nur nach Israel und Palästina
schauen.
Religion ist Privatsache und gehört
nicht in die Öffentlichkeit! ... meint
Jochem Knörzer
Neue Kommission
nimmt ihre Arbeit auf Ministerin Gebauer feiert ein
neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen
Religionsunterricht Düsseldorf/Duisburg,
20. Mai 2021 - Weiterer Meilenstein für den islamischen
Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Schulministerin
Gebauer begrüßt am heutigen Montag die islamischen
Organisationen und designierten Mitglieder der künftigen
Kommission, die mit dem Land den islamischen
Religionsunterricht gestalten werden. Die Verträge zur
Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht nach dem
Kommissionsmodell sind unterzeichnet worden. Die Kommission
kann somit ihre Arbeit aufnehmen und den bisherigen Beirat
als feste Vertretung islamischer Glaubensgemeinschaften
gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Fragen des
islamischen Religionsunterrichts ablösen. Nach dem neuen
Modell wird nunmehr die Kommission dem Land als
Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht zur
Verfügung stehen. Sie nimmt die einer Religionsgemeinschaft
zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, analog
zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und
evangelischen Religionsunterricht.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Der Ausbau des
islamischen Religionsunterrichts ist eine überparteiliche,
seit vielen Jahren kontinuierlich angegangene Aufgabe in
Nordrhein-Westfalen. Die damalige Schulministerin Sylvia
Löhrmann hat – unterstützt von einer breiten
parlamentarischen fraktionsübergreifenden Mehrheit – den
islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen
eingeführt, und für mich war es Auftrag und
Selbstverständlichkeit zugleich, das Angebot weiter
auszubauen. Der islamische Religionsunterricht in der Schule
ist für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges
Signal für ihre Identität. Der Grundstein für das neue
Kommissionmodell ist gelegt. Damit gehen wir als
Landesregierung einen neuen wichtigen Schritt für den
weiteren Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in
Nordrhein-Westfalen.“
Die Kommission vertritt
gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung die
Interessen und Anliegen der islamischen Organisationen bei
der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als
ordentliches Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter
anderem das religiöse Einvernehmen mit neuen, in staatlicher
Verantwortung erarbeiteten Kernlehrplänen, die Erteilung der
Idschaza (Lehrerteilung für den islamischen
Religionsunterricht) sowie die Beteiligung bei der
Genehmigung von Lernmitteln.
Nachdem der Landtag das
Gesetz zum islamischen Religionsunterricht mit dem
Kommissionsmodell fraktionsübergreifend verabschiedet hat,
hat die Landesregierung Gespräche mit verschiedenen
islamischen Organisationen geführt und nach einem
umfassenden Prüfungsprozess entschieden, welche
Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen
Voraussetzungen für einen Vertrag mit dem Land zur
Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht
erfüllen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass
die Organisation in der Zusammenarbeit beim islamischen
Religionsunterricht eigenständig und staatsunabhängig ist
und die Verfassungsprinzipien achtet.
Sechs
nordrhein-westfälische islamische Organisationen erfüllen
nach Prüfung der Landesregierung die gesetzlichen
Voraussetzungen und haben sich mit der Unterzeichnung des
Vertrages entschieden, mit dem Land den islamischen
Religionsunterricht gemeinsam zu gestalten. Dies sind:
·
Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG) ·
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)
·
Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD)
· Islamische
Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW) ·
Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland
(UIAZD) ·
Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)
Jede
dieser islamischen Organisationen hat eine theologisch,
religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder
vergleichbar qualifizierte Person als Mitglied für die
Kommission benannt sowie eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter, so dass sich die Kommission nun
konstituieren kann. Die Zusammensetzung der Kommission ist
nicht abschließend, sondern kann künftig auch verändert
werden.
„Die Umsetzung des Kommissionsmodells ist ein
Zeichen für die vertrauensvolle und konstruktive
Zusammenarbeit zwischen den islamischen Organisationen und
der Landesregierung in den vergangenen Jahren und ein großer
weiterer Meilenstein für den islamischen
Religionsunterricht. Ich bedanke mich herzlich für die
Bereitschaft der Organisationen, an der Entwicklung des
islamischen Religionsunterrichts mitzuwirken. Mit den
designierten Mitgliedern wird die Kommission fachlich
kompetent besetzt sein und ihre Aufgaben verantwortungsvoll
wahrnehmen können. In einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe
werden wir gemeinsam ein neues, erfolgreiches Kapitel für
den islamischen Religionsunterricht aufschlagen und den
Ausbau fortsetzen – auf unserem Weg zu einem islamischen
Religionsunterricht für alle muslimischen Kinder“, so Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend.
|