Düsseldorf/Duisburg, 23. Februar 2022 -
Am 19. Februar 2022 ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
in Kraft getreten, das der Landtag zuvor am 26. Januar 2022
in zweiter Lesung nach einem Entwurf der Landesregierung
verabschiedet hatte. Die Gesetzesnovelle ersetzt das
bisherige Landesabfallgesetz. Es soll den Wandel von einer
linearen Abfallwirtschaft zu einer ressourcenschonenden
Kreislaufwirtschaft weiter vorantreiben. Bei öffentlichen
Ausschreibungen müssen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten
werden, generell soll der Einsatz von Rezyklaten deutlich
erhöht werden.
Ministerin Heinen-Esser: Die
Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur
Ressourcenschonung "Um deutlich zu machen, dass der
Kreislaufwirtschaft die Gegenwart und Zukunft gehört, haben
wir das Landesabfallgesetz in
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt. Die Neuregelung
unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und
ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung - auch für
künftige Generationen", sagte Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser. "Gleichzeit bewahren geschlossene
Stoffkreisläufe etwa bei Baustoffen wertvollen Deponierraum.
Dies schont auch die Flächen in unserem dicht besiedelten
Land."
Fortan müssen unter anderem im Rahmen
öffentlicher Aufträge sogenannte Rezyklate gegenüber
Primärmaterialien bevorzugt werden. Die öffentliche Hand
verfügt allein schon aufgrund der Mengen der Beschaffungen
über eine große Marktmacht: Das Beschaffungsvolumen der
Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen beträgt jährlich circa
50 Milliarden Euro. "Die Landesbehörden können mit einer
gezielten Nachfrage einen Innovationsschub anstoßen, der zu
neuen, nachhaltigeren Produkten oder Dienstleistungen
führt", so die Ministerin.
Eine besondere Bedeutung
kommt dem Baubereich zu: Zum einen werden erhebliche Mengen
an natürlichen Ressourcen genutzt, zum anderen fallen bei
dem Abbruch von Bauwerken die mit Abstand größten
Abfallmengen an. Somit besteht im Baubereich ein besonders
großes Potenzial zur Ressourcenschonung. Daher wurden die
Pflichten der öffentlichen Hand bei Bauvorhaben gänzlich neu
gefasst. Bei öffentlichen Vorhaben sollen nun ausdrücklich
verstärkt Baustoffe eingesetzt werden, die die natürlichen
Ressourcen schonen. Zugleich wird insgesamt ein hohes
Schutzniveau sichergestellt, bei dem die anzuwendenden
Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen
eingehalten werden.
Im Folgenden einige konkrete
Änderungen: • Im Hochbau sind künftig geeignete und
qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen
insbesondere in Recyclingbeton gleichberechtigt mit
Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen
hergestellt wurden. • Im Tiefbau sind
mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit
Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen
hergestellt wurden, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der
Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können.
• Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und
Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau
Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert. •
Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau- und
Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt
werden. • Zudem ist eine Anpassung an EU- und
Bundesrecht erfolgt, indem die fünfstufige Abfallhierarchie
nun auch im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt ist.
Ministerin Heinen-Esser: "Insgesamt ist das neue
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz im Landesrecht ein
Meilenstein zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und für
eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Es leistet einen
wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen, wie
wir es auch den zukünftigen Generationen schulden."
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